1864 / 281 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Breslau, 27. November. Das 1. Bataillon 2. Schlesischen Grenadier-Regiments Nr. 11, welches erst am 11. Dezember nah den Elbherzogthümern abrücken sollte, hat, wie die »Prov. Ztg. f. Schles. « erfährt, den Befehl erhalten, sich {hon von nächstem Montag den 28. d. ab marschbereit zu halten und sei es möglich, daß das Bataillon \{òn an diesem Tage von hier abrücke. Das Füsilier- Bataillon des Königs-Grenadier-Regiments (2. Westpreußisches) Nr. 7 und das 1. Schlesische Jäger-Bataillon Nr. 5, welche beide Truppentheile heute Vormittag auf ihrem Rücmarsche von der russisch-polnishen Grenze nach ihren Garnisonen Hirschberg und Görliß die hiesige - Stadt passirten , wurden vor dem Oderthor von einem zahlreichen Offizier-Corps, der fommandirende General, General der Kavallerie von Mutius an der Spiye, empfangen und mit klingendem Spiele dur die Stadt geleitet.

Münster, 26. November. Dem hiesigen Etappen-Komman- danten ist, dem »Westfäl. Merkur« zufolge, folgende Depesche zuge- gangen: » Auf Allerhöchsten Befehl bleibt die 13. Division bis auf Meiteres im Cantonnement bei Minden. «

Cöln, 27. November. Wie den „Cöln. Bl.« aus' guter Quelle mitgetheilt wird, is heute hier die Ordre eingetroffen, daß die von bier nah Schleswig befehligten Truppen vorerst in und bei Min- den Quartier beziehen sollen. Die auf gestern Nachmittag ange- sagte Rückkunft des Westfälischen Pionier-Bataillons Nr. 7 hat, wie die »Cöln. Z.« berichtet, nicht stattgefunden, und zwar, wie ange- nommen wird, in Folge der Allerhöchsten Orts befohlenen Sistirung des bereits in Ausführung begriffenen Rückmarsches der vom Kriegs- \hauplaye kommenden Truppentheile.

Hannover. 2b. November. Wie die «N. H. Zig. mittheilt, hat sich Se. Majestät der König in Begleitnng des Kronprinzen heute Mittag nach Clausthal begeben.

Dasselbe Blatt giebt das durch die zu Kiel zusammen- getretene Kommission am 24. d. M. festgestellte Abkommen , wie folgt, an:

»Qur endgültigen Ausgleichung der Rendsburger Diffe- renzen erklärt si dic Königlich preußische Regierung mit Freuden den Königlich sächsischen und Königlich hannoverschen Regierungen gegenüber bereit , die in Rendsburg und zwar in der daselbst inne- gehabten Stärke wiederum einrückenden Bundes - Executionstruppen mit allen militairishen Ehren dort empfangen zu lassen.

Qu diesem Zwecke sind die vier ursprünglich mit der Bundes®- execution in Holstein und Lauenburg beauftragten Regierungen über- eingekommen, daß; unbeschadet einer anderweiten Regelung der Be- \sazungs-Verhältnisse, und in Betracht der wünschenswerthen möôg- lihs schleunigen Erledigung, 24 Stunden nah allseitig erfolgtem Einverständniß, die zunächst stehenden 6 Compagnicen der Bundes- Exeeutions-Division 1 Bataillon Hannoveraner aus Kellinghusen und 2 Compagnien Sachsen unter Befehl des Königlich hanno- verschen General-Majors v. d. Knesebeck in Rendsburg einmarschiren und einen selbstständigen Stadttheil unabhängig von der Komman- dantur der alliirten Armeen aus\chließli beseyen¡ und zwar für die ersten Tage das Neuwerk ; ein späterer entsprechender Wechsel der Stadttheile ist, sobald er vom Ober-Kommando der Bundesexecutions- Division beantragt wird, von vornherein zugestanden. «

Mecklenburg. Von dem mecklenburg-schwerinschen Ministe- rium der auswärtigen Angelegenheiten ‘ist eine der preußischen (vergl. Nr. 275) analoge Aufforderung wegen Geltendmachung der Entschä- digungs-Ansprüche für den durch Wegnahme von Schissen während des Krieges mecklenburgischen Unterthanen verursachten Schaden unter dem 24. November ergangen. Die Betheiligten in Melenburg haben ihre diesfälligen Anmeldungen bei dem mecklenburgishen Ge- neral-Konsul, Etats-Rath Frölich, in Kopenhagen zu machen. Sonst entnehmen wir der Bekanntmachung noch, daß Seitens der König- lih preußischen Regierung der Geheime Regierungs - Rath E ck, vor- tragender Rath im Handels-Ministeriuum zum Kommissarius bestellt worden ist.

Der Großherzog war on 29. abermals nach Ludwigslust gereist, um das dort ankommende preußische Militair zu begrüßën. Der österreichische Feldmarschail-Lieutenant Freih. v. Gablenz war, einer Einladung des Großherzogs folgend, am 25.,, Mittags, mit Gefolge von Berlin in Schwerin eingetroffen, wo derselbe am Bahnhofe von den Generalen von Zülow und von Bilguer, so wie dem gan- zen Offizier - Corps empfangen und nach dem Großherzoglichen Schlosse begleitet wurde. Abends kehrte der österreichische General nah Berlin zurü, wohin sich auch die Generale von Röder und von Manstein wieder begeben haben.

D der Sihung des Landtages vom 22sten d. M. wurde Über die Ergebnisse des am 1. Oktober v. I. eingeführten mecklenburgi- schen Grenzzolls während der ersten drei Vierteljahre seines Bestehens ein vorläufiger Bericht erstattet, welcher fih im Allgemeinen befrie- digt ausspricht. - Die baaren Aufkünfte aus dem Grenzzoll seien nur um 3000 Thlr. hinter dem Anschlag zurückgeblieben , was um so erfreulicher sei , ‘als der erste Anfang schon an sich immer mit großen Schwierigkeiten zu fämpfen habe. Kaufleute und Privat- personen hätten sich vor dem Eintritt der“ neuen Zollordnung mit reichlichen Vorräthen versehen; dann habe der Krieg mit Däne-

mark auf den Verkehr gedrückt.

Auch komme in Betracht, daß unter den neun Monaten ,

deren Ergebniß vorliege , sih drei Wintermonate befinden, welche ftets die ungünstigsten für die Erhebung seien. Jn Erwägung dieser die Einnahme s{mälernden Umstände sei für die Zukunft mehr zu erwarten. Die Abänderun- gen und Vervollständigungen der Einrichtung, welche sih allerdings als erforderlich herausstellten und einer Mitwirkung der Gesehgebung bedürften, würde man später in Betracht ziehen können, da für jezt erst eine zu kurze Zeit der Erfahrung vorliege. Mit diesen Ansichten der Großherzoglichen Steuer - und Zolldirection stimmen auch die ständischen Deputirten, welche die Visitations - Kommission bildeten, überein. Die Sache is vorläufig an das betreffende Comité zur Berichterstattung Überwiesen. Dann gelangte die 51. Proposition des Engern Ausschusses, die Bestrafung der Dienstvergehen der Gutsleute in den ritterschaftlichen Gütern zur Be- rathung, in Betreff deren das ritterschaftliche Amt Neustadt bekannt- lih die Aufhebung des Geseyes vom 2. April 1864 beantragt hat. Da von der Landschaft gegen den Erlaß des Gesehes Widerspruch erhoben is, so betheiligt sich dieselbe an der Disfusjion nicht. Die eee ging Seitens der Ritterschaft mit 40 gegen 6 Stimmen abin :

» Man kann auf den Antrag des Amts Neustadt nicht eingehen, weil die Mißdeutung und Entstellung eines Geseges die Wiederaufhebung dessel- ben nicht motiviren könne, das Eine aber müsse zugegeben werden, daß der Passus im Y. 2 Abs. 9 der in Rede stehenden Verordnung mit den Worten voder so weit nach den Verordnungen vom 29. Januar 1852 und vom 27. Januar 1853 körperliche Züchtigung statthaft ist, 25 Streiche in Ge- mäßdeit der Bestimmungen des §. 3 der Verordnung vom 4. Januar 1839 polizeilih zu erkennen , « zu Mißverständnissen Veranlassung geben könne, indem es ohne Vergleichung der dabei citirten Geseze den Anschein gewwin- nen müsse, als ob Dienstvergehen mit körperlicher Züchtigung bestraft wer- den könnten, man wolle daher den Engeren Ausschuß beauftragen , die hohen Regierungen auf diesen Widerspruch aufmerksam zu machen ünd. es dabei zur Erwägung zu verstellen, ob es dieses Widerspruchs wegen ange- messen erscheine, den betreffenden passus declarando zu ftreichen, für welchen Fall der Engere Aus\chuß seine Zustimmung zu ertheilen potestivirt sein soll. «

Schließlich wurde ein Antrag des ritterschaftlichen Amtes Bukow, den Verkauf der Streichhölzer zu verbieten, als ungeeignet abgelehnt und dem Vorstande des Vereins für im Felde verwundete und er- franfte Krieger, welcher Unterstüßung aus Landesmitteln erbeten hatte, erwidert, daß man zur Zeit die Sache, so anerkennenswerth sie sei, doch nicht fördern könne.

Die Verhandlungen mit Wismar über den Eintritt dieser S tadt in den landständischen Verband sind durch Deputirte so weit vorbereitet , daß die Bedingungen ziemlich vollständig festgestellt sind und jeßt nur noch der Prüfung und Genehmigung des Landtags unterliegen. i

Holstein. Das Ober-Kommando der vorläufig in Schles- wig-Holstein zurücbleibenden österreichischen Truppen wird in Altona stationirt. Die gegenwärtig stattfindende Natural-Ver- pflegung für dieselben wird auch künftig beibehalten und von Altona aus geschehen. Die Lieferung der Naturalien hat, wie früher, die Firma Lachmann übernommen. General Edler v. Kalif, der Kommandeur der nach ihm benannten Brigade, welche in Schleswig- Holstein zurükbleibt, ist am 25, von Wien in Hamburg eingetroffen. Die Brigade Kalik (früher Dormus) besteht aus dem 22. Jäger- Bataillon (Polen), dem 72. Regiment Ramming (Ungarn), dem 39. Regiment Khevenhüller (Böhmen), der 59. und 6. Escadron Windischgräß - Dragoner und der 3. Batterie. Sicherm Vernehmen nach wird, wie man dem »Hamb. Corresp.« meldet, die Sternwarte in Altona nah Kiel verlegt und der Professor Peters Professor der dortigen Universität werden.

_ Altona, 97 November. Nach der heutigen »Schleswig-Hol- steinschen Zeitung« is den hiesigen betreffenden Behörden die offizielle Anzeige zugegangen; daß der Rückmarsch der preußischen Truppen sistirt worden und daß in Allem 6 Bataillone Jnsfanterie, 1 Hu- sarenregiment und der Stab der Brigade bis auf Weiteres hier ver- bleiben werden. Wie es heißt, würde Prinz Friedri ch Karl mit seinem Stabe heute hier eintreffen. Die gestern nah Hamburg abge- gangenen preußischen Truppen sind heute hierher zurückgekehrt.

Rendsburg, Sonntag 27. November, 2 Uhr. Soeben sind 1 Bataillon Hannoveraner und 2 Compagnieen Sachsen. mit einem preußischen Musikcorps an der Spitze, und von dem preußi- hen Stabe empfangen, hier eingerückt und beziehen Quartiere im Neuwerke.

Schleswig. Wie die »Nordsfl. Tid.« schreibt, werden an der neuen \{leswig - holsteinischen Grenze hon zum 1. Dezember an folgenden Orten neue Zollstellen errichtet : nach Westen um den Ripener Distrikt in Reisbye, Gielstbroe, Kalslund; im Osteramt in Höckelberg, Brabek und Frörup.

Die »Flensb. QZtg.« bezeichnet die Nachricht, daß auf einer der \{leswigschen Nordsee-Jnseln nach dem Abzug der alliirten Truppen ein bewaffneter Angriff des dänischen Theils der Be- völkerung auf den deutschen projektirt werde, als eine leere Erfindung, da \chon seit Wochen kein Militair mehr auf den Jnuseln sih befinde.

Hessen. Kassel, 26. November. Dem Vernehmen nach, meldet die »Kass. Ztg.« hat der mit der Prüfung des Jungermann-

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hen Antrags beauftragte Ausschuß in der gestrigen geheimen | Sizung der Ständeversammlung dieser als das Resultat seiner bisherigen geheimnißvollen Berathungen den Entwurf einer Adresse an Seine Königliche Hoheit den Kurfürsten vorgelegt und die Versammlung denselben genehmigt. Man vernimmt 1veiter j daß eine Deputation bestimmt worden ist, die Adresse zu überreichen. Darmstadt, 26. November. Die 2. Kammer beendigte, wie die »Darmst. Ztg. « berichtet, in ihrer gestrigen Sizung zunächst die Berathung über Titel XX1V. der Strafprozeß ordnung. Sie beschloß u. A., daß der Staatsanwalt der Appellation des Be- huldigten nur insoweit sich solle anschließen fönnen, als ihm nah dem vorgestrigen Beschlusse Überhaupt das Rechtsmittel der Appella- tion zustehe. Jn Betreff des Titels XXV, „von dem Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde handelnd, wurden die Anträge des Aus- husses angenommen und demgemäß namentlich die zu etner Be- rufung Seitens der Staatsanwaltschaft berechtigten Nichtigkeitsgründe des Entwurfs wesentlich beschränkt. Schließlich wurde noch der erste der von der Wiederaufnahme der Untersuchung handelnden Artikel (Titel XXV1.) erledigt und hierbei gegen den Ausschußantrag der Beschluß gefaßt, daß cine solche Wiederaufnahme nah einem rechtS- fráftig gewordenen freisprehenden Erkenntnisse wenigstens in dem einen der in dem Entwurfe aufgeführten Fälle, nämlich dann,

wenn der Freigesprochene nachträglich ein gerichtliches Geständniß der That abgelegt habe, Seitens der Staatsanwaltschaft solle beantragt werden können. : :

An ihrer heutigen Sihung fam die Ziveite Kammer der Stände mit der Berathung des Entwurse® ¿U Ende. Bezüglich des lehten, von der Vollstreckung der Strafurtheile handelnden Titels genehmigte sie nach den Ausschußanträgen die Bestimmungen des Entwurfs und die darauf bezüglichen Beschlüsse der vorigen Kam- mer, wonach die Strafyollstreckung, abgeschen von den bei den Land- gerichten abzuurtheilenden Vergehen, der Staatsanwaltschast zu über- afen Ja. Die Kammer berieth außerdem dice beiden Gesezes- entwürfe über die Wabl der Geschworenen und die Bildung der Geschwornenbank), sowie über den Verlust und die SUus- pension des Staatsbürgerrechts. Jn Betreff des ersterwähnten Ge- seßes wurde ein Amendement, daß die Liste der Geschworenen für jedes Jahr nicht aus 200 Personen, wie der Entwurf in Ueber- einstimmung mit dem jeyt bestehenden Gesetze, festgesetzt hatte, sondern aus 400 Personen bestehen solle , angenommen. Außerdem erhielt ein Amendement, wonach für das nächste Jahr auch diejenigen Er- gänzungs8geschworenen j welche in dem vorhergehenden Jahre über- haupt einmal (wenn auch nicht als Hauptgeschworene) vei einer Sihung fungirt hätten, nit in die Liste der Geschworenen auf- zunehmen seien, die Zustimmung der Kämme S

Frankfurt a. M. ,. 26. November. Die offizielle Mitthei- lung Über. die Bundestags-Sihßung vom 24. November lautet: Die Bundesversammlung empfing eine Mittheilung des spanischen Gesandten, Marquis v. Alhama, in Betreff der Differenzen zwl- {hen Spanien und Peru, und nahm einen Bericht der Civilcommi}- säre bezüglich einer Privatreclamation zur Kenntniß. Von Seiten Hannovers- ward angezeigt, daß das allgemeine deutsche Handels- geseybuch am 1. Januar 1565 im Königreich Hannover unverändert in Wirksamkeit treten wird. Es erfolgte ferner ein Vortrag des Aus\chusses für das Bundes - Kassen - und Finanzwesen über das Pensionirungsgesuch eines Bundesfkanzleibeamten und die Erledigung von Bundesfestungs-Rechnungen. : 4

Baden, Karlsruhe, 26. November. Das heutige Bülle- tin über das Befinden der Frau Markgräfin Wilhelm besagt: »Die Besorgniß erregende Schwäche , welche gestern Mittag bei der hohen Kranken auftrat , dauerte die ganze Nacht über fort , scheint jedo diesen Morgen etwas geringer zu sein.«

Bayern. München, 27. November. Der Geseygebungs®- Ausschuß der UAbgeordnetenkammer grifs gestern im Anschluß an seinen Beschluß in der vorigen Sitzung Über Erstreckung der Zustän- digkeit des Prozeßgerichtes im Laufe des Rechtsstreits auf eine ihm nicht zugewiesene Rechts\ache auf seine früheren Beschlüsse zu Artikel 1—25 des Entwurfs zurück. Es wurden die früher neu eingeseßten Klagen auf Entrichtung der Austragsreichnisse, der verfallenen An- nuitäten; der Ewiggilten und die Hypothekenzinsklagen insofern von der einzelnrichterlichen Kompetenz wieder ausgenommen) als fie wieder der allgemeinen Regel (Werthsumme von 100 Fl.) zu folgen haben. Alles, was unbewegliche Sachen und dingliche Rechte betrifft, wurde ohnehin von der einzelrichterl. Kompetenz ausgeschlossen. Man ging sodann zur Berathung der Vorschriften über Verhandlung und Ent- \heidung der Kompetenzkonsflikte zwischen Gerichten in Civilsachen (Art. 26—30 des Entw.). Der Ausschuß debattirte noch über die Bestimmungen des Entwurfs, die Prorogation betreffend (Art. 31 des Entwurfs), und einigte sich über folgende Grundsätze ohne die Fassung des Artikels festzuseyen : Die Zulässigkeit ‘der Prorogation ist auf die erste Jnstanz zu beschränken. Auch Prorogation vom Einzelrichter zum Rollegialgericht is zulässig. Die Prorogation von Handelsgerichten an Civilgerichte überhaupt istt ausgeschlossen. (N. C.)

Oesterreich, Wien, 26. November. Der Adreßentwurf

ist heute an die Abgeordneten vertheilt worden, und wird am nächsten Dienstag zur Verhandlung gelangen. 4:

Der Entwurf erkennt in der jährlich wiederkehrenden Wirksam- feit des engeren Reichsrathes ein in der Verfassung begründetes Recht, und hält die regelmäßige Wiederkehr für unentbehrlih.

Der Entwurf beklagt die Unterbrechung der verfassungsmäßigen Thätigkeit in einigen Theilen des Reiches j ein entschiedenes Vor- gehen zur Beseitigung dieser Zustände würde das Bertrauen wieder beleben. :

Die ungesäumte Einberufung der Landtage Ungarns und Kroatiens nach dem Abschlusse der Aufgaben des Gesammtreich8- rathes sei unerläßlich, bardisch - venetianischen ferner Zukunft erhofft. |

Die Herstellung und Befestigung eines gesicherten dauernden Friedens erkennt das Haus als unverrücbares Ziel der Regierung und glaubt zuversichtlich, die Regierung werde im Zusammenwirken mit dem deutschen Bunde den Herzogthümern zu ihrem vollen Rechte in der Erbfolge ‘und der selbstständigen Ordnung ihrer An- gelegenheiten verhelfen. Es wird die Bemühungen der Regierung, welche den bundeswidrigen Sonderbestrebungen entgegentreten und durch Reformen in der Bundesverfassung die Bande, welche Oester- reich an Deutschland fesseln, enger fnüpfen, freudig begrüßen.

Das Haus erwartet die Darlegung der Gründe und Mitthei- lung der Erfolge des Ausnahmezustandes in Galizien und wünscht, daß dessen etwaige Nothwendigkeit baldigst fortfalle; es hált die völlige Umfkehr zu einer strengen Regelung der Staatsausgaben und namentli Reduzirung der Ausgaben für die Armee und Flotte unverzüglich für nöthig j es behält sich Beschlußfassung über die Qu- [lässigkeit einer Feststellung des Budgets fur das Jahr 1866 vor bis zu dem Zeitpunkt der wirklichen Vorlage. :

Ein Gese über die Verantwortlichkeit der Minister ist eine der dringendsten Ergänzungen der constitutionellen Staatseinrichtungen Oesterreichs. E

Das Haus bedauert ferner; daß die Regierung noch nit in der Lage sei, Resultate Über die Verhandlungen in der handel8politi- hen Frage vorzulegen und erwartet, daß die Nachtheile der bis- herigen Erfolglosigkeit der Verhandlungen durch die in Aussicht gestellten Peränderungen in sich werden verringern lassen.

Der Entwurf betont c{ließlich die Nothwendigkeit einer ein- heitlichen Leitung der volkswirthschaftlichen Interessen und eines neuen Eisenbahnkonzessionsgesehes, erhosst auch die Regelung der fonfessio- nellen Verhältnisse.

Zufolge einer Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums be- stand der Gesammtbetrag der zu Ende Oktober 1864 im Umlaufe befindlichen Münzscheine in 4,210,713 Fl.

Das Abgeordnetenhaus hat vorgestern und gestern Sihun- gen gehalten, in denen folgende Geseßentwürfe vorgelegt wurden :

a) Bezüglich des der Dampfschifffahrts-Gesellschaft des österreichischen Lloyd für die vertragsmäßige Besorgung des Seepostdienstes zu leistenden Entgelts, wonach der zu [leistende Gesammtbetrag während eines Jahres die Summe von 2,284,000 Fl. nicht überschreiten darf.

b) Gesezentwurf, betreffend die in den Häfen der österreichischen See- füste zu zahlenden Tonnen-, See-, Sanitäts- und Kontumazgebühren, welcher Schiffe bis 10 Tonnen von der Zahlung der Tonnen- und Secesanitäts- gebühren befreit. :

c) Gesegentwurf über die Abänderung der §§. 4, 6, % 11 des Gesetzes vom 7. Dezember 1858 zum Schuße der Muster und Modelle für die Jn- dustrie-Erzeugnisse, der das ausschließliche Benühungsrecht auf höchstens dret Jahre vom Zeitpunkt der Muster-Registrirung ausdehnt und eine Ver- sängerung der Zeitdauer ausschließt. i /

Ferner gelangte gestern folgende Interpellation zur Verlesung:

»In mehren Journalen, so insbesondere in der » Triester Zeitung« vom 94. November 1864, werden Schilderungen über die Art und Weise ge- bracht, in welcher der erste Transport der in Oesterreich für Mexiko gewor- benen Freiwilligen auf dem » Bolivian« eingeschifft wurde, und denen zu- folge beinahe die doppelte Anzahl Mannschaft / welche nah den üblichen Transportregeln auf dem genannten Schiffe untergebracht werden fönnte, in dasselbe eingepfercht wurde. Da die eingeschifften Truppen größtentheils aus österreichischen Unterthanen bestehen, die Einschiffung in einem österreichi- hen Hafen stattfand, und es nicht anzunehmen ist, daß ein solcher Vor- gang der K. K. Scebehörde unbekannt geblieben sein kann, so stellen die Unterfertigten an Se. Exzellenz den Herrn Marineminister die Frage 7 ob demselben die Art, in welcher der Transport der mexikanischen Freiwilligen statifand, bekannt sei, und welche Maßregeln von der K. K. Seebehörde getrossen wurden, um österreichische Unterthanen noch auf österreichischem Gebiete vor einer Behandlung zu schüßen, welche, wenn die erwähnten Be- richte auf Wahrheit beruhen, allen Gesehen der Humanität Hohn spricht. «

Jn einèr gestrigen Sihung des Ausschusses zur B erathung der Rogawski' schen Mandatsangelegenheit wies das Ministerium jede Verpflichtung, sih wegen der Einführung oder der ferneren Aufrechthaltung des Ausnahmezustandes in Galizien gemäß g. 13 der Verfassung zu rechtfertigen, von der Hand. Dagegen er- klärte es sih bereit, aus freien Stücken thunliche Erleichterungen in Galizien eintreten zu lassen. N E i

In Betreff des Transports der a e Freiwilligen ist der » Triester Ztg.« . von dem mexikanischen General-Konsulat eine Zuschrift zugegangen, worin es heißt:

der Zusammentritt der Landtage des lom- Königreichs wie Galiziens werde in nit