1864 / 294 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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glieder der an demselben Orte befindlihen Gerichte erster Jn“ y Die E Prafüngei zu beauftragenden Untvers e mit den Prüfungen zu beauftragenden Universitätslehrer ie is - i werden von dem Minister der geistlichen, Unterrichts- ünd Me- D Ina g « Meologisde,, Natmta) D: 4D dizinal- Angelegenheiten bei jedem der sechs Gerichtshöfe in aus- | P ¿R annte ars N or ati Zeitraum designirt und Die juristische Fakultät zählt Juländer. 156 em Präsidenten bekannk gemacht. i : Ausländer 26 a tp dazu nicht nur ordentliche , sondern auch außer- L “IRE fizirten Vorschlägen in der Steuer- und Zollreform - Angelegenheit, welche ordent iche Professoren und Privat-Dozenten gewählt werden. t Die medizinische Fakultät zählt ( Juländer. 147 die. ständische Genehmigung gefunden haben, ist die muthmaßlihe Auf- Die Meldung zur Prüfung pro auscaultatura erfolgt bei cinem Î s | Ausländer G6 kunft aus dem Grenzzolle aus Mecklenburg - Schwerin und Melenburg- der sech8 Gerichtshöfe unter Beibringung des Zeugnisses der 153 Streliß incl. des Fürstenthums Raßeburg auf 260,000 Thlr, pro anno,

Reife zur Universität, des Ausweises über den vorschriftsmäßi- N B i nländer. 208 die Aufkunft aus der Handels - Klassen - Steuer für Mecklenburg- gen Universitätsbesuch und dés curriculi vitae. Die philosophische ¡Fakultät zählt A: 89 Schwerin auf 25,000 Thaler veranschlagt und bei solcher Aufkunft

Qugleich mit der Meldung hat der Kandidat über ein ven ihm | Ti zur Ergänzung der an Seren Buer. zu zahlenden Aversional - Summe

4 O 2 C P C O O d von 200,000 Thlr. ein aus der Recepturkasse zu deckender Zuschuß von selbst gewähltes recht8wissenschaftliches Thema cine ihren Gegen- ; / Gleiche Summe 906 circa 16,000 le in Aussicht arn omit A diesen Sea “dieie stand in eingehender Weise behandelnde Ausarbeitung unter Unter den Studirenden der philosophischen Fakultät befinden mithin in den 9 Monaten vom 1. Oktober 1863 bis zum 1. Juli 1864 eidesstattlicher Versicherung , dieselbe ohne fremde Beihülfe fich siebenzebn Jnländer, ¡(welche nah §. 36 des Reglements vom an Grenzzoll auffommen müssen 195,000 Thlr., an Handelsklassensteuer in selbst gefertigt zu haben, und genauer Angabe der benugtten 4, Juni 1834 immatrifulirt ivurden, und drei und siebenzig, welche Mecklenburg-Schwerin 18,720 Thlr. und wäre ein Zuschuß aus der Recepturkasse Quellen , einzureichen. der landwirthschafilichen Akademie zu Poppelsdorf angehören. für Mecklenburg-Schwerin von 12,000 Thlr. erforderlich. Die wirkliche Aufkunft Der Vorsitzende der Prüfungs-Kömmission beraumt den Termin Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni- aus dem Grenzzoll beträgt daher 3286 Thlr. weniger als der Voranschlag, wobei zur mündlichen Prüfung an, ernennt und beruft zu demselben E zum Hören der Vorkesungen berechtigte aber zu berüsichtigen is, daß das Fürstenthum Raßeburg in Folge dér spä- die Examinatoren aus der Zahl der hierzu Designirten (Nr. 3 Nicht E Pharmaceuten lun Aureinba anden Bre e Je R E und 4), und läßt die eingereichte Arbeit bei den vier Exami- : 1000 Thlr. weni [s obiger s T J gee V ¿ ger als obiger Voranschlag ergeben hat, so- ist zu berücfsich- bezittiia, von denen zwei“ mit schriftlicher Censur derselben zu eauftragen, vor dem Termin cirkuliren.

___ Justiz - Ministerium.

Der Advokat Kessels in Elberfeld ist zum Anwalt bei dem dortigen Landgericht ernannt worden.

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Comitéberiht über die Ergebnisse der Steuer- und Zoll- verwaltung vom 1. Oktober v. J. bis 1. Juli d. J. zur

Verlesung. Jn demselben heißt es: In den der Landtags-Versammlung ‘am 20. Dezember 1861 von den Allerhöchst verordneten Herren Landtags - Kommissarien übergebenen modi-

Allgemeine Verfügung vom 5. Dezember 1864 betreffend die erste juristische Prüfung.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 26. November d. J. die nachfolgenden Zusäge und Mun gO zu den Bestimmungen des Regulativs vom 10, Dezember 1849 Über die erste juristishe Prüfung zu genehmigen, und die Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten und der

Justiz zur Ausführung der darin enthaltenen Bestimmungen zu er- mächtigen geruht.

Sämmtliche Justizbehörden werden demgemäß angewiesen, sich nach diesen Bestimmungen vom 1. März k. J. ab zu achten.

Von diesem Zeitpunkte ab treten zugleich die allgemeinen Ver- fügungem des Justiz - Ministers vom 16. November 4 44 und 1sten Juli 1846, betreffend die Zulassung der Rechts-Kandidüten zur ersten suristishen Prüfung, außer Kraft, und es bedarf nicht ferner des darin erforderten Nachweises des Besuchs bestimmter Vorlesungen

“auf der Universität.

Eumma D | 1 r 0 | tigen, daß in Lehterem diese Auskunft in folle zu 25,000 Thlr. angenom- men war, obwohl die dem Handelsklassensteuer - Geschentwurfe angelegten

Bonn, den 2. Dezember 1861. 2E} Ertragsberechnungen nur cine Auffunft von 23,774 Thlr. in Aus-

Die Prüfung der Rechts - Kandidaten erstreckt sih auf folgende Gegenstände: Naturrecht (Rechtsphilosophie), Geschichte- und Jnstitutionen des Römischen Rechts, Pandekten, j Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht, Kirchenrecht, Lehnrecht, Europäisches Völkerrecht, Deutsches Staatsrecht, Kriminalrecht, Preußisches Privatrecht, - Theorie des gemeinen und preußischen Civilprozesses und des ge- meinen und preußischen Kriminalprozesses, , die Grundbegriffe der Staatswissenschaft, und bei den Prüfungen vor der Kommission des Appellations8gerichts- “hofes zu Côln auch auf : das in dem Bezirk des lehteren zur Anwendung kommende Recht und Prozepverfahren.

Den Gesuchen um Zulassung als Auskultator bei einem be- stimmten Gericht (vergl. Nr. 9 der Qusätze 2c.), welche bei denselben Behörden wie bisher auch künftig anzubringen sind, ist au ferner- “hin die vorgeschriebene Bescheinigung hinsichtlich der Subfsistenzmittel und die Anzeige in Betreff der Erfüllung der Militairpflicht beizu- fügen. Auch -ist die allgemeine Verfügung vom 24. Januar 1843, das Schuldenmachèn der Justiz-Beamten betreffend (Just.-Minist.- Bl. S. 22) ‘zu beachten, und in Betreff der Zulassung von Aus- ländern nah den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.

Schließlich ist zu bemerken, daß eine Erhöhung der Examinations- gebühren durch die getroffene Einrichtung nit herbeigeführt wird.

Berlin, den 5. Dezember 1864.

Der Justiz-Minister Graf zur Lippe.

An sämmtliche Justizbehörden.

a, QZusäge und Abänderungen zu den Bestimmungen des

Regulativs vom 10. Dezember 1849 über die erste

i juristische Prüfung. :

1) Die Prüfungen der Rechts-Kandidaten pro auscultatura fin-

den künstig nur statt: bei dem Kammergericht zu Berlin, dem Appellationsgeriht zu Breslau , dem Appellationsgerichtshofe zu Cöln, dem Appellationsgeriht zu Greifswald ,- dem ost- preußischen Tribunal zu Königsberg und dem Appellations- gericht zu Naumburg. Die Prüfungen erfolgen unter dem Vorsiye eines der Präsi- denten des Gerichtshofes durch zwei richterliche Beamte bei dem Appellationsgerichtshofe zu Cöln durch einen richterlichen und einen Beamten des öffentlichen Ministeriums, und durch zwei Universitätslehrer.

3) Die mit den Prüfungen zu beauftragenden Justizbeamten werden von dem Justiz-Minister bei jedem der sechs Gerichts- ben, “r ausreichender Anzahl für einen zweijährigen Zeitraum designirt. | )

Als richterliche Mitglieder der Prüfungs - Kommissionen können nicht nur Räthe dieser Gerichtshöfe, sondern auch Mikt-

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Eine anderweitige schriftlihe Prüfung des Kandidaten findet nicht statt. Mehr als sechs Kandidaten dürfen in einem Termin der Prü- fung nicht gleichzeitig unterworfen werden. Hat der Kándidat die Prüfung bestanden , so wird ihm von dem Vorsißenden der Kommission cin Qualifications - Attest pro auscultatura ertbeilt, auf Grund dessen die Zulassung als Auskultator an einem bestimmten Gericht von ihm beson- ders nachzusuchen ist. Die vorstehenden Bestimmungen kommen mit dem 1. März 1865 zur Ausführung.

In Betreff der vor diesem Tage eingegangenen Meldun- gen zur ersten Prüfung is noch nach den bisherigen Vorschrif- ten zu verfahren.

b. Allerhöchste Order vom 26. November 1864.

Auf Jhren Beriht vom 16. November d. J. will Jch die in der wieder zurückfolgenden Zusammenstellung enthaltenen Zusäße und Abänderungen zu den Bestimmungen des Regulativs vom 10. Dezember 1849 über die erste juristische Prüfung hierdurch ge-

nehmigen, und ermächtige Sie, die Justiz-Behörden und -die juristi- *

hen Fakultäten der Landes-Universitäten- danah mit Anweisung zu versehen. Berlin, den 26. November 1864.

Wilhelm.

(gegengez.) von Mühler. Graf zur Lippe.

An den Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten und den Justiz-Minister.

! Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König haben AlUer- gnädigst geruht: dem Premier - Lieutenant a. D. und Herzoglich braunschweigschen Forstmeister und Kammerrath Ulbrich zu Oels die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Orden Heinrichs des Löwen zu ertheilen,

Summarische Uebersiht der im Winter - Semester

1864 1865 auf der Königlihen Rheinischen

Friedrih-Wilhelms-Universität zu Bonn anwesen - den immatrikulirten Studirenden.

Von- Ostern bis Michaelis 1864 sind gewesen... O04 Davon sind abgegangen 425 Es sind demnach geblieben : Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters sind

hinzugekommen Le E A der immatrifulirten Studirenden beträgt

daher

Die evangelisch - theologische Fakultät ( Jnlérd -. ( Ausländer 1 __

b S EE E E NDCME E EE T E L A T RE E B M S U TET U E R R B E C T T T D R T C A A H A E T Ser T T t G E R R R C R R R E E R O S C I N I E E g L L L E L L G i

Irichtamtliches.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militair- und Civil - Ka- binets, so wie im Beisein des Kommandanten die militairischen Meldungen entgegen und arbeiteten hierauf mit dem Minister-Prä- sidenten.

Gestern war cin großes Diner im Königlichen Palais. Ihre Majestät die Königin besuchte am* Abend die Ausstellung der Transyarent-Gemälde in der Akademie.

Bromberg, 12. Oezewber. Bei der heute in Nakel statt- gefundenen Wahl eines Abgeordneten für den Bromberg - Wirsitzer Wahlkreis erhielt nach dreimaliger Wahl Herr von Saenger- Grabow die Majorität. Anwesend waren zulegt 265 Wahlmänner, von denen 168 für von Saenger stimmten, 78 für den Landrath Freimarfk.

Lauban, 10, Dezember. Am heutigen Tage, schreibt man der »Prov. Ztg. f. Schl.«, ist die Strecke der Schlesischen Ge- birgsbahn von Kohlfurt bis hierher zum ersten Male befahren worden, indem eine fesilih bekränzte Lokomotive, der ein Salon- wagen angehängt war, von Koblfurt aus hier ankam.

Minden, 11. Dezember. Die Handelskammer hat sih mit ciner Eingabe an den Handels-Minister gewandt, um die Aufhebung der sogenannten Wuchergeseße zu erwirken. Wie die »Köln. Ztg.« vernimmt, beabsichtigt dieselbe demnächst wiederholt und eingehend sch mit der Rhein-W eser-Kanal-Frage zu beschäftigen und den von ihr eingenommenen Standpunkt, im Juteresse für die nörd- liche Linie, zu vertreten.

Kempen, 12. Dezember. Wegen der 10,000 Thlr. , welche unsere Stadt der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft für den Fall zu gewähren sich erboten hatte, daß die Crefeld - Clever Bahn Über hier gebaut werde, kommt es der »Elbf. Qtg.« zufolge jeyt zum Prozeß. Die Direction verlangt die Auszahlung des ersten Drittels jener Summe nebs den fälligen Zinsen Das Ganze sollte in drei Jahren abgetragen werden —- und hat unseren Bürgermeister Fer- lings? als Repräsentanten der Gemeinde vor das Landgericht zu

die Stadt zur Zahlung der Summe keinerlei Verpflichtung habe, und in ihrer leßten Sizung am 9 Dezember haben sie beschlossen, das Gericht entscheiden zu lassen und den Prozeß eventuell in allen Instanzen durchzuführen. Auf den Ausgang dieses Prozesses ist man hier natürlich sehr gespannt, weil einerseits feststeht, daß die Direction der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschast sih für die Hülser Linie entschieden hatte, mithin auf das Anerbieten unserer Stadt nicht cingegangen war, andererscits aber die Bahn auf Königliche Kabinets-Ordre bin wirklich über hier gebaut worden ist.

Köln, 13. Dezember. i Y zuständen meldet die »Köln. Zkg ch ist der Rhein wieder stark ins Fallen gekommen und es fehlen beute nur noch cinige Zoll an dem vor einiger Zeit beobachteten Stande von 3 Fuß 2 Zoll am biesigen Pegel, Der Oberrhein geht {hon mit Eis, weßhalb die gestern und vorgestern angelangten niederländischen Dampsfschifse hier liegen ge- blieben sind. Mehrere Schiffe , die hier Ladung nach Mainz und Mannheim eingenommen hatten , waren genöthigt die Fahrt zu unterbrechen und zu St. Goar beziehungsweise zu Mainz in den Hafen zu gehen. “e /

Gladbach, 13. Dezember. Aus zuverlässiger Quelle wird der »Elberf. Ztg. « die Mittheilung gemacht, daß die Actien der Preußisch- Niederländischen Verbindungsbahn käuflich in die Hände der Rheini- schen Eisenbahn-Gesellschaft Übergegangen sind. |

Mecklenburg. In der Sigzung des Landtags am 10ten Dezember fam’ unter andern minder erheblichen Angelegenheiten der

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Bei den gegenwärtigen Witterungs-

sicht stellten, welche lehtere Zahl der wirklichen Aufkunft entspricht. Is nun dieses dem Vorschlage von 1861 bis auf ein Mi- nimum fonforme Resultat zu einer Zeit erreicht worden, in welcher Handel und Verkehr durch kriegerische Ereignisse wesentlih gehemmt waren, so darf man sih wohl der Erwartung überlassen, daß bei jet wieder hergestelltem Frieden die neuen Steuer - und Zolleinrichtungen wesentlich höhere Erträge liefern werden, und diese Erwartung, wird durch den im Eingange unseres

Berichts erwähnten Kassenkonspekt über die Aufkünfte in den ersten vier

Monaten des laufenden Etatjahres bestätigt, Jnhalts dessen an Eingangszoll bei von Monat zu- Monat steigenden Erträgen bereits circa 109,000 Thlr. aufgekommen sind.

Schleswig-Holstein, Die Herzogliche Landesregierung in Kiel hat am 10. Dezember folgendes Cirkular an sämmtliche Be- hörden und Beamte des Herzogthums Holstein erlassen:

Die Kaiserlich Königlich ssterreichishe und Königlich preußische oberste Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig , Holstein und Lauenburg hat unter Bezugnahme auf die - unterm 7. d. M. von ihr erlassene , in dem »Geseß- and Verordnungsblatt«, Stück 69, Nr. 187, enthaltene Bekannt- machung bezüglich der: erfolgten Uebernahme der oberen Leitung der Ver- waltung der Herzogthümer Holstein und Lauenburg der Landesregierung aufgegeben , von sämmtlichen Behörden und Beamten eine entsprechende \chriftlihe Erklärung einzuziehen. Mit Beziehung hierauf werden sämmt- lihe Behörden und Beamte aufgefordert , ihre Erklärung ungesäumt hier« selbs einzureichen.

Die von den - holsteinischen Beamten in Folge der Bekannt- machung vom 7. d. M. abzugebende schriftliche Erklärung wird der »S. H. QZtg.« von den Beamten in Kiel in folgender Form ab- gefaßt:

»Der Endesunterzeichnete verfehlt nicht, der ihm vom unterm

zugegangenen Aufforderung gemäß sich dahin zu erklären, daß er sich der K. K. österreichishen und Königlich preußischen obersten Civilbehörde für die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg willig unter- ordnet und bereite Unterstühung verspricht, um die hohe Behörde in den Stand zu segen , die obere Leitung der. gesammten Verwaltung der Herzog- thümer in deren Interesse und so zu führen, daß der von den hohen Re- gierungen auf den Londoner Konferenzen unterm 28. Mai d. J. in Aus- iht gestellten Entscheidung über die Zukunft der Herzogthümer in feiner Weise vorgegriffen wird. «

Die Anforderung, cinen Gehorsamsrevers an die Beamten

Cleve vorgeladen. Unsere Stadtverordneten sind der Ansicht, daß | des Landes auszustellen, ist bis jeßt nur an die Landesregierung, das

Ober-Appellationsgericht, die Universität und das Sanitäts-Kollegium ergangen.

Nach der » Schlesw. Y.« werden zwei Bataillone des 11. Re- giments und drei Schwadronen in Schleswig fantonniren. Der Haupttheil wird auf Schloß Gottorff kasernirt werden können. Am 10. rüdckten zwei Bataillone des 59. Regiments dort ein.

Ron den in den Städten Husum, Schleswig und Eckernförde gebildeten Comités zur Förderung des Kanal-Projekts in der

| Linie Husum-Eckernförde wurde in einer am 8. November in

Schleswig abgehaltenen Versammlung von Delegirtey derselben be- \{lossen, auf gemeinschaftliche Kosten der genannten drei Städte

" (welche Kosten auf ungefähr 3000 Mark Banco veranschlagt sind),

einen Techniker zur Untersuchung der fraglichen Linie, namentlich des Hever-Auslaufs, zu engagiren. Dieses ist denn auch, der »N. Ztg.« zufolge, bereits geschehen und ein holländischer Jngenieur, Namens Stieltjes, in Husum angekommen und hat seine Arbeiten bereits be- onnen.

; Bayer. München, 10. Dezember. Der Geseÿgebungs- Aus\cchuß der Kammer der Abgeordneten erledigte heute die Bes stimmungen Über »Beiladung« , »Benennung des reten Besitzers « und »Einmischung« (Jutervention) und vollendete dadurch die Be- rathung des 111. Hauptstückes, die Parteien betreffend. Jn nächster Sihung wird die Berathung des [V. Hauptstüces (Bevollmächtigte der Parteien, Anwälte und Gerichtsvollzieher) eröfinet. 5

12, Dezember. Die Nachrichten aus Rom reichen bis Aen