1864 / 294 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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D: L eiaCE C RD A S E R E EB E Ea -

3470

___ Justiz - Ministerium.

Der Advokat Kessels in Elberfeld is zum Anwalt bei dem dortigen Landgeriht ernannt worden.

Allgemeine Verfügung vom 5. Dezember 1864 betreffend die erste juristische Prüfung.

Des Königs -Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 26. November d. J. die nachfolgenden Zusäße und Abänderungen zu den Bestimmungen des Regulativs vom 10. Dezember 1549 Über die erste juristische Prüfung zu genehmigen, und die Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten und der

: Justiz zur Ausführung der darin enthaltenen Bestimmungen zu er- mächtigen geruht.

Sämmtliche Justizbehörden werden demgemäß angewiesen, sich nach diesen Bestimmungen vom 1. März k. J. ab zu achten.

Von diesem Zeitpunkte ab treten zugleich die allgemeinen Ver- fügungew des Justiz - Ministers vom 16. November 1544 und 1sten Juli 1846, betreffend die Zulassung der Rechts-Kandidöüten zur ersten juristischen Prüfung, außer Kraft, und es bedarf nicht ferner des darin erforderten Nachweises des Besuchs bestimmter Vorlesungen

“auf der Universität.

Die Prüfung der ‘Rechts - Kandidaten erstreckt sich auf folgende

Gegenstände:

Naturrecht (Rechtsphilosophie),

Geschichte- und Jnstitutionen des Römischen Rechts,

Pandekten, }

Deutsche Rechtsgeschichte,

Deutsches Privatrecht,

Kirchenrecht,

Lehnrecht,

Europäisches Völkerrecht,

Deutsches Staatsrecht,

Kriminalrecht,

Preußisches Privatrecht, E

Theorie des gemeinen und preußischen Civilprozesses und des ge-

meinen und preußischen Kriminalprozesses, i

die Grundbegriffe der Staatswissenschaft, und bei den Prüfungen vor der Kommission des Appellationsgerichts- “hofes zu Cöln auch auf :

das in dem Bezirk des lehteren zur Anwendung kommende Recht

und Prozepverfahren. Den Gesuchen um Zulassung als Auskultator bei cinem be-

stimmten Gericht (vergl. Nr. 9 der Zusäße 2c.) welche bei denselben

“Behörden wie bisher auch künftig ‘anzubringen sind, ist au ferner- “hin ‘die vorgeschriebene Bescheinigung hinsichtlih der Subsistenzmittel

und die Anzeige in Betreff der Erfüllung ‘der Militairpflicht beizu-

fügen. Auch ist die allgemeine Verfügung vom ?24.,- Januar 1843,

das Schuldenmachèn der Justiz-Beamten betreffend (Just.-Minist.-

Bl. S. 22), zu beachten, und in Betreff der Zulassung von Aus-

ländern nah den bestehenden Bestimmungen zu verfahren. S(hließlich is} zu bemerken, daß eine Erhöhung der Examinations-

gebühren durch die getroffene Einrichtung nicht herbeigeführt wird. Berlin, den 5. Dezember 1864.

Der Justiz-Minister Graf zur Lippe.

An sämmtliche Justizbehörden.

a, Zusätze und Abänderungen zu den Bestimmungen des Regulativs vom 10. Dezember 1849 über die erste | juristische Prüfung. :

1) Die Prüfungen der Rechts-Kandidaten pro auscultatura fin-

den künftig nur statt: bei dem Kammergericht zu Berlin, dem Appellationsgeriht zu Breslau , dem Appellationsgerichtshofe zu Cöln, dem Appellationsgeriht zu Greifswald , dem ost- preußischen Tribunal zu Königsberg und dem Appellations- gericht zu Naumburg. Die Prüfungen erfolgen unter dem Vorsize cines der Präsi- denten des Gerichtshofes durch zwei richterliche Beamte bei dem Appellationsgerichtshofe zu Cöln durch einen richterlichen und einen Beamten des öffentlichen Ministeriums, und durch zwei Universitätslehrer. :

3) Die mit den Prüfungen zu beauftragenden Justizbeamten werden von dem Justiz-Minister bei jedem der sechs Gerichts- höfe in ausreichender Anzabl für einen zweijährigen Zeitraum designirt. | |

Als richterliche Mitglieder der Prüfungs - Kommissionen fönnen nicht nur Räthe dieser Gerichtshöfe, sondern auch Mit-

glieder der an demselben Orte befindlihen Gerichte erster Jn“ stanz designirt werden...

4) Die mit den Prüfungen zu beauftragenden Universitätslehrer werden von dem Minister der geistlichen, Unterrichts- ünd Me- dizinal- Angelegenheiten bei jedem der sech8s-Gerichtshöfe in aus- reichender Zahl für einen zweijährigen- Zeitraum designirt und dem Präsidenten bekannt gemacht.

Es können dazu nicht nur ordentliche, sondern auch außer- ordentliche Professoren und Privat-Dozenten gewählt werden. Die Meldung zur Prüfung pro auscultatura erfolgt bei cinem der sech8 Gericht8hôöfe unter Beibringung des Zeugnisses der Reife zur Universität, des Ausweises über den vorschriftsmäßi- gen Universitätsbesuh und dés curriculi vitae.

Zugleich mit der Meldung hat der Kandidat über ein von ihm selbst gewähltes rechtswissenschaftlihes Thema cine ihren Gegen- stand in eingehender Weise behandelnde Ausarbeitung unter eidesstattliher Versicherung, dieselbe ohne fremde Beihülfe selbst gefertigt zu haben, und genauer Angabe der benugtten Quellen , einzureichen. :

Der Vorsißende der Prüfungs-Kömmission beraumt den Termin zur mündlichen Prüfung an, ernennt und beruft zu demselben die Examinatoren aus der Zahl der hierzu Designirten (Nr. 3 und 4), und läßt die eingereichte Arbeit bei den vier Exami-

.… natoren, von denen zwei‘’mit schriftlicher Censur derselben zu beauftragen, vor dein Termin cirkuliren.

Eine anderweitige schriftliche Prüfung des Kandidaten findet nicht statt. Mehr als sechs Kandidaten dürfen in einem Termin der Prü- fung nicht gleichzeitig unterworfen werden. Hat der Kándidat die Prüfung bestanden , so wird ihm von dem Vorsihßenden der Kommission cin Qualifications - Attest pro auscultatura ertheilt; auf Grund dessen die Zulassung als Ausfultator an einem bestimmten Gericht von ihm beson- ders nachzusuchen ist. Die vorstehenden Bestimmungen kommen mit dem 1. März 1865 zur Ausführung.

In Betreff der vor diesem Tage eingegangenen Meldun- gen zur ersten Prüfung ist noch nah den bisherigen Vorschrif- ten zu verfahren.

b. Allerhchste Order vom 26. November 1864.

Auf Jhren Bericht vom 16. November d. J. will Jch die in der wieder zurückfolgenden Zusammenstellung enthaltenen Zusätze und Abänderungen zu den Bestimmungen des Regulativs vom 10. Dezember 1849 über die erste juristishe Prüfung hierdurch ge-

néhmigen, und ermächtige Sie, die Justiz-Behörden und die juristi-

schen Fakultäten der Landes-Universitäten- danah mit Anweisung zu

versehen. Berlin, den 26. November 1864.

IKilhelm.

(gegengez.) von Mühler. Graf zur Lippe.

An den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten und den Justiz-Minister.

Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Premier - Lieutenant a. D. Uund Herzoglich braunschweigschen Forstmeister und Kammerrath Ulbrich zu Oels die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Orden Heinrichs des Löwen zu ertheilen.

Summarische Uebersicht der im Winter - Semester

1864 1865 auf der Ksniglihen Rheinischen

Friedrih-Wilhelms-Universität zu Bonn anwesen - den immatrikulirten Studirenden.

Von. Ostern bis Michaelis 1864 sind gewesen

Davon sind abgegangen

Es sind demnach geblieben

Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters sind hinzugekommen

2E E LEA der immatrifulirten Studirenden beträgt daher

Die evangelisch - theologische Fakultät ( Jnlérd -. LADIE A: des « runa EG R | Ausländer 41

3471

Die ‘katholisch - theologische Fakultät | Inländer. 215 zählt Ausländer E Jnländer. 156 Ausländer 26

152 Die medizinische Fakultät zählt B i 153 Die philosophische Fakultät zählt A: F

291

Gleiche Summe 906 Unter den Studirenden der philosophischen Fakultät befindén fih siebenzebn Jnländer, welhe nah §. 36 des Reglements vom 4, Juni 1834 immatrikulirt wurden, und drei und sfiebenzig, welche der landwirthschafilihen Akademie zu Poppelsdorf angehören.

Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni- verfität als zum Hören der Vorkesungen berechtigte Hospitanten Nicht immatrikulirte Pharmaceuten

Die juristishe Fakultät zählt

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Bonn, den 2. Dezember 1864.

Deichtamtliches.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militair- und Civil - Ka- binets, so wie im Beisein des Kommandanten die militairischen Meldungen entgegen und arbeiteten hierauf mit dem Minister-Prä- sidenten.

Gestern war ein großes Diner im Königlichen Palais. Ihre Majestät die Königin besuchte am* Abend die Ausstellung der Transpyarent-Gemälde in der Akademie.

Bromberg, 12. ODezewber. Bei der heute in Nakel statt- gefundenen Wabl eines Abgeordneten für den Bromberg - Wirsitzer Wablkreis erhielt nach dreimaliger Wabl Herr von Saenger- Grabow die Majorität. Anwesend waren zuleßt 265 Wahlmänner, von denen 168 für von Saenger stimmten, 78 für den Landrath &Freimarf.

Lauban, 10, Dezember. Am heutigen Tage, schreibt man der »Prov. Ztg. f. Schl.«, ist die Strecke der Schlesischen Ge- birgs8bahn von Kohblfurt bis hierher zum ersten Male befahren worden, indem eine fesilich bekränzte Lokomotive, der ein Salon- wagen angehängt war, von Kohblfurt aus hier ankam.

Minden, 11. Dezember. Die Handelskammer hat sich mit einer Eingabe an. den Handels-Minister gewandt, um die Aufhebung der sogenannten Wuchergeseße zu erwirken. Wie die »Köln. Ztg. « vernimmt, beabsichtigt dieselbe demnächst wiederholt und eingehend sich mit der Rhein-Weser-Kanal-Frage zu beschäftigen und den von ihr eingenommenen Standpunkt, im Junteresse für die nörd- liche Linie, zu vertreten.

Kempen, 12. Dezember. Wegen der 10,000 Thlr. , welche unsere Stadt der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft für den Fall zu gewähren fich erboten hatte, daß die Crefeld - Clever Bahn Über hier gebaut werde, kommt es der »Elbf. Qtg.« zufolge jeßt zum Prozeß. Die Direction verlangt die Auszahlung des ersten Drittels jener Summe nebst den fälligen Zinsen Das Ganze sollte in drei Jahren abgetragen werden —- und hat unseren Bürgermeister Fer-

lings® als Repräsentanten der Gemeinde vor das Landgericht zu | | d D

Cleve vorgeladen. Unsere Stadtverordneten sind der Ansicht, daß die Stadt zur Zahlung der Summe keinerlei Verpflichtung habe, und in ihrer lezten- Sizung am 9 Dezember haben sie beschlossen, das Gericht entscheiden zu lassen und den Prozeß eventuell in allen Instanzen durchzuführen. Auf den Ausgang dieses Prozesses ist man hier natürlich sehr gespannt, weil einerseits feststeht, daß die Direction der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft sich für die Hülser Linie entschieden hatte, mithin auf das Anerbieten unserer Stadt nicht cingegangen war, andererscits aber die Bahn auf Königliche Kabinets-Ordre hin wirklih über hier gebaut worden ist.

Köln, 13. Dezember. Bei den gegenwärtigen Witterungs- |

zuständen meldet die »Köln. Ztg « ist der Rhein wieder stark ins Fallen gekommen und es fehlen heute nur noch cinige Zoll an dem vor einiger Zeit beobachteten Stande von 3 Fuß 2 Zoll am biesigen Pegel. Der Oberrhein geht {hon mit Eis, weßhalb die gestern und vorgestern angelangten niederländischen Dampsschifse hier liegen ge- blieben sind. Mehrere Schiffe, die hier Ladung nah Mainz und Mannheim eingenommen hatten , waren genöthigt, die Fahrt zu unterbreéhen und zu St. Goar, beziehungsweise zu Mainz in den Hafen zu gehen. U ;

Gladbach, 13. Dezembev. Aus zuverlässiger Quelle wird der »Elberf. Ztg. « die Mittheilung gemacht, daß die Actien der Preußisch- Niederländischen Verbindungsbahn käuflich in die Hände der Rheini- schen Eisenbahn-Gesellschaft Übergegangen sind.

Mecklenburg. Jn der Sigzung des Landtags am 10ten Dezember kam' unter andern minder erheblihen Angelegenheiten der

Comitéberiht über die Ergebnisse der Steuer- und Zoll- verwaltung vom 1. Oktober v. J. bis 1. Juli d. J. zur Verlesung. Jn demselben heißt es: : In den der Landtags-Versammlung am 20. Dezember 1861 von den Allerhöchst verordneten Herren Landtags - Kommissarien übergebenen modi- fizirten Vorschlägen in der Steuer- und Zollreform - Angelegenheit, welche die ständische Genehmigung gefunden haben, ist die muthmaßlihe Auf- kunft aus dem Grenzzolle aus Mecklenburg - Schwerin und Mecklenburg- Streliß incl. des Fürstenthums Raßeburg auf 260,000 Thlr. pro anno, die Auffunft aus der Handels - Klassen - Steuer für Mecklenburg- Schwerin auf 25,000 Thaler veranschlagt und bei solcher Aufkunsft zur Ergänzung der an Seren Suer. zu zahlenden Aversional -Summe von 200,000 Thlr. ein aus der Recepturkasse zu deckender Zuschuß von circa 16,000 Thlr. in Aussicht genommen, Nach diesem Voranschlage hätten mithin in den 9 Monaten vom 1. Oktober 1863 bis zum 1. Juli 1864 an Grenzzoll auffommen müssen 195,000 Thlr., an Handelsklassensteuer in Mecklenburg-Schwerin 18,720 Thlr. und wäre ein Zuschuß aus der Recepturkasse für Mecklenburg-Schwerin von 12,000 Thlr. erforderlich. Die wirkliche Aufkunft aus dem Grenzzoll beträgt daher 3286 Tblr. weniger als der Voranschlag, wobei aber zu berüsichtigen ist, daß das Fürstenthum Ratzeburg in Folge dér spä- teren Vereinbarungen außerhalb der Zolllinie liegt. Wenn dagegen die Auf- kunft ‘aus der Handelskassensteuer für Mecklenburg - Schwerin ungefähr 1000 Thlr. weniger als obiger Voranschlag ergeben hat, so- ist zu berüksich- tigen, daß in Leßterem diese Auskunft in folle zu 25,000 Thlr. angenom- men war, obwohl die dem D heat D f angelegten Ertragsberehnungen nur cine Aufkfunft von 23,714 Thlr. in Aus- sicht stellten, welche lehtere Zahl der wirklihen Auffkunft entspricht. Js] nun dieses dem Vorschlage von 1861 bis auf ein Mi- nimum fonforme Resultat zu einer Zeit erreicht worden, in welcher Handel und Verkehr durch kriegerische Ereignisse wesentlih gehemmt waren, so darf man sih wohl der Erwartung überlassen, daß bei jeßt wieder hergestelltem Frieden die neuen Steuer - und Zolleinrihtungen wesentlich höhere Erträge liefern werden, und diese Erwartung, wird durch den im Eingange unseres

Berichts erwähnten Kassenkonspeït über die Aufkünfte in den ersten vier

Monaten des laufenden Etatjahres bestätigt, Jnhalts dessen an Eingangszoll bei von Monat zu- Monat steigenden Erträgen bereits circa 109,000 Thlr.

aufgekommen sind.

Schleswig-Holstein, Die Herzogliche Landesregierung in Kiel hat am 10. Dezember folgendes Cirkular an sämmtliche Be- hörden und Beamte des Herzogthums Holstein erlassen :

Die Kaiserlich Königlich österreichische und Königlich preußische oberste Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig , Holstein und Lauenburg hat unter Bezugnahme auf die - unterm 7. d. M. von ihr erlassene , in dem »Geseh- and Verordnungsblatt«, Stück 69, Nr. 187, enthaltene Bekannt- machung bezüglich der crfolgten Uebernahme der oberen Leitung der Ver- waltung der Herzogthümer Holstein und Lauenburg der Landesregierung aufgegeben , von sämmtlichen Behörden und Beamten eine entsprechende schriftliche Erklärung einzuziehen. Mit Beziehung hierauf werden sämmt- liche Behörden und Beamte aufgefordert , ihre Erklärung ungesäumt hier- selbst einzureichen.

Die von den holsteinischen Beamten in Folge der Bekannt- machung vom 7. d. M. abzugebende schriftliche Erklärung wird der »S. H. Ztg.« von den Beamten in Kiel in folgender Form ab- gefaßt :

»Der Endesunterzeichnete verfehlt nicht, der ihm vom

zugegangenen Aufforderung gemäß sich dahin zu erklären, daß er sich der K. K. österreichischen und Königlich preußischen obersten Civilbehörde für die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg willig unter- ordnet und bereite Unterstüßung verspricht, um die hohe Behörde in den Stand zu seten , die obere Leitung der gesammten Verwaltung der Herzog- thümer in deren Jnteresse und so zu führen, daß der von den hoben Re- gierungen auf den Londoner Konferenzen unterm 28. Mai d. J. in Aus- sit gestellten Entscheidung über die Zukunft der Herzogthümer in keiner Weise vorgegriffen wird. «

Die Anforderung, einen Gehorsanisrevers an die Beamten es Landes auszustellen, ist bis jeßt nur an die Landesregierung, das Ober-Appellationsgericht, die Universität und das Sanitáäts-Kollegium ergangen.

Nach der »Schlesw. Z.« werden zwei Bataillone des 11. Re- giments und drei Schwadronen in Sch{chleswig kantonniren. Der Haupttheil wird auf Schloß Gottorff kasernirt werden können. Am 10. rückten zwei Bataillone des 59. Regiments dort ein.

Von den in den Städten Husum, Schleswig und Eckernförde gebildeten Comités zur Förderung des Kanal-Projekts in der

| Linie Husum-Ekernförde wurde in einer am 8. November in

Schleswig abgehaltenen Versammlung von Delegirten derselben be- \{lossen, auf gemeinschaftlihe Kosten der genannten drei Städte (welche Kosten auf ungefähr 3000 Mark Banco veranschlagt sind), einen Techniker zur Untersuchung der fraglichen Linie, namentli des Hever-Auslaufs, zu engagiren. Dieses ist denn auch, der »N. Ztg.« zufolge, bereits geschehen und ein holländischer Jngenieur, Namens Stieltjes, in Husum angekommen und hat seine Arbeiten bereits be- onnen. : Bayeræ. München, 10. Dezember. Der Gesehgebungs- Aus\chuß der Kammer der Abgeordneten erledigte heute die Bes stimmungen Über »Beiladung« ; »Benennung des reten Besihers« und »Einmischung« (Jntervention) und vollendete dadurh die Be- rathung des 111. Hauptstückes , die Parteien betreffend. Jn nächster Sigung wird die Berathung des IV. Hauptstükes (Bevollmächtigte der Parteien, Anwälte 'und Gerichtsvollzieher) eröffnet. ;

12. Dezember. Die Nachrichten aus Rom reichen bis ten

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