1864 / 296 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Haupt- Verwaltung der Staatsschulden.

i Bekanntmachung; betreffend die 11. Verloosung der Staatsanleihe vom 1856 und die 5. der fünfprozentigen Staats- Anleihe von 1859.

In der am heutigen Tage öffentlich bewirkten Verloosung von

Schuldverschreibungen der 4X prozentigen preußischen Staatsanleihe von 1856 und der fünfprozentigen preußischen Staatsanleihe von 1859 sind die in der Anlage (a.) verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besizern mit dem Bemerken gekündigt, daß die in den ausgeloosten Schuldscheinen bezeichneten Kapitalbeträge vom 1. Juli k. J. ab täglich, mit Aus\{luß der Sonn- und Fest- tage und der zu den monatli&en Kassen - Revisionen nöthigen Zeit in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr ,' entweder bei der Staatsschulden - Tilgungskasse hierselb, Oranienstraße Nr. 94, oder bei ciner der Königlichen Regierungs - Hauptkassen gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli k. J. fälligen Zinscoupons nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind.

Der Geldbetrag. der hieran etwa fehlenden , unentgeltlich mit- abzuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten. |

Formulare- zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht.

Die Staatsfchulden - Tilgungskasse fann \ich in einen Schrift- wechsel mit den Jnhabern der Schuldverschreibungen über die Zah-

[lungsleistung nicht einlassen.

Zugleich werden die Inhaber der in der Anlage bezeichneten, '

nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen der gedachten beiden Staatsanleihen, welche in den früheren Verloosungen (mit Aus\hluß der am 18. Juni d. J. stattgehabten) gezogen aber bis jeßt noch nicht realisirt sind, an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

In Betreff der am 18. Juni d. J. ausgeloosten und zum 2. Januar k. J. gekündigten Schuldverschreibungen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug ge- nommen’ welches bei den Regierungs - Hauptkassen, den Kreis-, den Steuer- und den Forstkassen, den Kämmerei- und anderen größeren Kommunal - Kassen , sowie auf den Büreaux der Land- räthe und Magistrate zur Einsicht offen liegt.

Berlin, den 14. Dezember 1864.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinece.

a,

Liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

Berlin, 16. Dezember. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General-Arzt Dr. Berger vom 3. Armee- Corps, bisher bei dem 1. fombinirten Armee - Corps, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verlie- henen Ritter - Jnsignien erster Klasse vom Hausorden Albrechts des

_Bâren zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Für die nächstjährige Heeres-Ersaÿ-Aushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1841 bis zum 31. Dezember 1845 geboren sind, und hierselbst ihren Wohn- sig haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehr- Anstalten, Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter 2c. sih hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich , zur Abwendung sonstt unausbleibliher Nachtheile, dergleichen Bescheinigungen nun- mehr sofort zu beschaffen haben.

Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilenden Bescheinigungen werden stempel- und kostenfrei ausgefertigt.

Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Eintragung in die Stammrolle wird binnen Kurzem bekannt gemacht werden.

Berlin, den 13. Dezember 1864. Königliche Militair - Kommission.

I

Bekanntmachung.

Am 17. d. M. werden die Postanstalten hierselbst von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags geschlossen sein; auch wird in der gedachten Zeit die Bestellung von Postsendungen nicht stattfinden.

Berlin, den 16. Dezember 1864.

¡Der Ober-Post-Direktor Schulze.

Summariscbe Uebersicht der immatrikulirten Stu- direnden auf der Albertus-Universität zu Königs- berg in Preußen von Michael 1864 bis Ostern 1865.

Von Ostern bis Michael 1864 waren Studirende vorhanden ein- {ließlich von vier nachträglich KFmmatrikulirten 445 Davon sind a) in der Matrikel gestrichen / b) gèstorbèn 2... ege cene : c) abgegangen Es find demnacb geblieben Jn diesem Semester sind immatrifulirt Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt

daber 4. Net ets Rie aae BAPL s eee tho ebr oe eros

( E e s ( Junländer 112 Die theologische Fakultät zählt Waltkr 9

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Die juristische Fakultät zählt... | ive vA E

Jnländer 109 Ausländer 9

B-ARMUSBEEN VGA SROEO E A E R E

Die medizinische Fakultät zählt

Die philosophische Fakultät zählt: a) Jnländer mit dem Zeugniß der Reife... 128 b) Inländer ohne Zeugniß der Reife auf Grund des Y. 36 des Reglements vom 4, Juni 1834 immatr c) Ausländer

Außerdem besuchen die Vorlesungen : bei der pharmaceutischen Studien-Kommission inskribirte Pharmaceuten 11

58 nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil

Nichtamtliches.

Preußen. Königsberg, 15. Dezember. Die Weichsel ist, wie die » Königsb. Zeit. « meldet, bei Graudenz wieder ganz eisfrei, bei Kurzebrak, Culm und Thorn gefroren, doch is das ‘Eis so s{wach, daß bei Marienwerder und Czerwinsk die Eisdecke nur zu Fuß auf Brettern passirt werden kann. Von Pillau ist Communication über Eis mit der Brandenburger Seite und soll die Passage für mäßig beladene Fuhren sicher sein.

Danzig, 15. Dezember. Das »Dampfboot« meldet: Aus dem Dampfer »Ida« werden die großen Maschinentheile , als Kessel 2c., für die Korvetten zHertha« und »Medusa« an der König- lichen Werft gelöscht.

Posen, 15. Dezember. Der »Bromb. Ztg.« wird geschrieben : Gesiern wurden hier auf einem Fornalwagen , der eben im Begriffe war, nach dem Dominium Koszuty, im Kreise Schroda, abzufahren, eine Menge Ausrüstungsgegenstände für Kavallerie, darunter 48 Revolvertaschen mit Schulterriemen, 48 Patrontaschen, 187 Sporen mit Nägeln, 108 Säbelkoppeln für Kavallerie, zahlreiche Halftern und Sättel verschiedener Art, von der Polizei entdeckt und in Be- \{chlag genommen. Sofortige Nachforschungen ergaben, daß die in Beschlag genommenen Gegenstände aus einem Hause in der Halh- dorfstraße abgeholt und in einem Keller versteckt gewesen waren. Bei einer sofort vorgenommenen Durchsuchung dieses Kellers wurde noch eine größere Menge von militairischen Ausrüstungsgegenständen aufgefunden und in Beschlag genommen. Der Jnhaber der Woh- nung, zu der dieser Keller gehört, dessen Bruder, der den Wagen aus Koszuty begleitende Wirthschaftsbeamte und noch eine Person rourden verhaftet.

Schrimm, 13, Dezember. Gestern, wird der »Pos. Ztg.« geschrieben, is die 12. Compagnie unserer hiesigen Garnison vom 12. Regiment von hier nach der polnischen Grenze- ausgerückt, weil die Wege von dort durch vereinzelte Räuberbanden gefährdet sein. sollen. Diese Wegelagerer sind unstreitig nichts anderes, als die

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versprengten Reste von Jnsurgenten. Höchst wahrscheinlich werden die drei anderen Compagnieen von hier erst am 20. d. M. ausrücken, und somit. das Weihnachtsfest über auf dem Marsche sein. Wie hon in voriger Woche wird auch jeßt „wiederum noch* ein kleines Detachement von hier nah Dolzig zur Sicherung gegen eine muth-

maßliche Mordbrennerbande ausrücken.

Swinemünde, 14. Dezember. Während der verflossenen Nacht, schreibt die »Osts. Ztg.« hatten wir 65 Grad Kälte und ist in Folge dessen der ganze Strom mit Eis bedeckt ; die Einfahrt des Hasfens ist eisfrei.

Breslau, 15. Dezember. Wie die »Prov. Ztg. f. Schlesien« vernimmt, wird von den Stadtbehörden den heimfkehrenden Trup- pen des 3. Garde-Grenadier-Regiments (Königin Elisabeth) und des Z. Niederschlesischen Jnfanterie-Regiments Nr. 50 ein ähnlicher Em- pfang, wie er den Reserven dieser Regimenter bereitet worden ist wegen der Kürze der Zeit und hauptsächlih, weil die Truppen in cinzelnen Transporten zu verschiedenen Zeiten hier eintrefsen y nicht zu Theil werden. Jedoch soll zur Anerkennung der ruhmvollen Thaten dieser Regimenter dem fommandirenden General des V1. Armee - Corps eine bestimmte Summe zur freien Verwendung für die genannten Regimenter zur Disposition gestellt werden.

Die biesige Königliche Regierung is höheren Orts, der »Schlef. Ztg.« zufolge, angewiesen worden , bei der Aufnahme Militairpflich- tiger in die alphabetische Gestellungsliste für das Jahr 1565, eben so wie für die späteren Jahre, nah folgenden Grundsäßen zu verfahren : j i

Die amtliche Beglaubigung der Geburtsfälle, welche sich unter den Dissidenten ereignen, hat entweder nah der Verordnung vom 30. März 1847 durch das kompetente Gericht, oder nach dem Patent vom 30, März 1847 durch einen evangelischen oder katholischen Geistlichen, falls ein solcber sich dazu bereit findet, zu erfolgen. Die Geburtszeit der dissidentischen Mi- litairpflichtigen is daher durch die gerichtlichen Geburtsregister und event, durch die Taufregister der evangelischen und katholischen Geistlichen zu fonstatiren; nur in dem Falle, wenn die Geburt eines dissidentischen Kindes weder bei Gericht, noch bei einem evangelischen oder katholischen Geistlichen angemeldet sein sollte, ist auf die etwa- von dissidentischen Predigern geführten Geburtsregister zurückzugehen und die darin an- gegebene Geburtszeit so lange bei Aufstellung der Gestellungsliste zu Grunde zu legen, als sich fein Verdacht gegen ihre Richtigkeit erhebt. In allen übrigen Fällen entbehren die Geburts - Register der dissidentischen Geistlichen jedes Anspruches auf amtliche Berücksichtigung. Die Ehen der Dissidenten können nach den allegirten Gesehen ebenfall® nur entweder durch den kompetenten Richter, oder durch einen evangelischen oder katholischen Geistlichen, welcher sih dazu bereit findet, in rechtögültiger Form geschlossen werden. Solche Verbindungen, welche lediglich von einem dissidentischen Prediger eingesegnet worden sind, entbehren. deshalb der geschlichen Gültig» keit, und die in ihnen erzeugten oder geboxenen Kinder sind als uneheliche zu betrachten. Demgemäß sind sie nach dem Namen der Mutter in die Gestellungsliste einzutragen. Es empfiehlt sich jedo, zur Verhütung von Verwechselungen, dabei den Namen des Vaters in Parenthese zu vermer- fen, falls sie wirklich aus einer von einem dissidentischen Prediger eingeseg- neten Verbindung stammen.

“Cöln, 15. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf gestern Abend, nur in Begleitung seines Adjutanten, um 4 UT Abends mit dem Schnellzuge der Rheinischen Bahn hier ein und benußte, wie die »Köln. Ztg.« berichtet, den um 74 Uhr abgehenden Köln-Mindener Zug zur Weiterreise nach Münster.

Elberfeld, 15. Dezember. Bei der heute in Rheinberg stattgehabten Ersaywahl is der Landrath von Ernsthausen mit 105 gegen 68 Stimmen zum Abgeordneten gewählt worden. Gegen- fandidat war der Stadtrath Hermann Duner in Berlin.

Cleve, 14. Dezember. Das vom Kriegss\chauplaße zurükkeh- rende Westfälische Jäger-Bataillon Nr. 7 traf gestern Abend 9 Uhr mit einem Extra-Bahnzuge hierselbsy in seiner früheren Garnison- stadt, ein. Von Ruhrort einschließlich, woselbst die Schiffe, welche die dortige Ueberfahrt über den Rhein bewirkten, unaufhörliche Salut- \hüsse abfeuerten, bis nach Cleve glich die Fahrt des tapfern Ba- taillons einem wahren Triumphzuge. Wie zu Ruhrort, so hatten sich auch auf allen übrigen Bahnstationen Tausende von Menschen mit Fahnen 2c. versammelt. Ueberall begeisterter Zuruf, Böllerschüsse, bengalische Beleuchtung. * Hier zu Cleve hatten sich Bürgermeister und Stadtverordnete auf dem von einer dicht gedrängten Volksmenge um- lagerten Bahnhofe zur Begrüßung eingefunden. Nachdem die dies- fälligen Ansprachen beendet waren, erfolgte der Einzug des so herz- lich bewillklommnecten Bataillons nach der für dasselbe neu erbauten Kaserne, inmitten der Volksmassen durch die Haus für Haus mit bengalischen Flammen beleuchteten Straßen, unter den Klängen des vom Musik-Corps des Bataillons fröhlid geblasenen Düppelmarsches.

(Köln. Ztg.)

Hannover , 14. Dezember. Der frühere Bundeskommissair in Holstein , Geh. Regierungsrath Nieper, ist , wie der »H. Börs. Halle« gemeldet wird, gestern na hier zurückgekehrt. Ebenso sind auch, bis auf die Artillerie, sämmtliche hannoversche Executionstrup- pen in ihren Garnisonsorten wieder angekommen. n den Pro- vinzialstädten sind die heimkehrenden Bataillone bedeutend besser empfangen, als hier in der Residenz. Wenn auch die Magdeburg- Leipziger Eisenbahngesellschaft jeßt bereit is, die Bahn von Gotha nach Leinefelde zu bauen , o ist unsere Regierung doch nicht ohne

Weiteres in der Lage, mit dem Bau der Bahn von Göttingen nah Ahrenshausen zu beginnen. Dieser ist vielmehr nah der von der ersten Kammer der Bewilligung hinzugefügten Bedingung davon abhängig gemacht , daß der Bau niht eher beginnen dürfe, bevor nicht der Bau der Bahn von Gotha nach Leinefelde vollständig ge- sichert sei. Zu der vollständigen „Sicherung rechnet aber die Erste Kammer die Genehmigung des den Bahnbau betreffenden Staats- vertrags zwischen Preupen und Gotha durch die preußischen Kam- mern und die Erledigung der Zinsgarantiefrage zwischen Gotha und Preußen. Ueber die Zweckmäßigkeit von Rübenzuckerfabriken in unserem Lande, schreibt man demselben Blatte, ist in den landwirth- schaftlichen Vereinen lange verhandelt. Jett hat der Provinzial- Verein für das Fürstenthum Hildesheim , an dessen Spiße Graf Bennigsen steht , sich zu dem Votum vereinigt , daß Hannover nach seinen Boden - und den übrigen Verhältnissen für die Wechselwirth- schaft, Rübenbau und Rübenzuerfabrication, sofern bei dem ersteren rationell verfahren werde , sich ganz vorzüglich eigne und wesentlich zur Beförderung des Wohlstandes , besonders der arbeitenden Klasse, beitragen werde.

_ Meckieuburg. Malchin, 14. Dezember. ist heute geschlossen worden.

__ Schleswig-Holstein. Unter dem 15. d. M. wird durch die »Schl. N.« folgende Bekanntmachung des Schleswiger Ma- gistrats veröffentlicht :

Durch den Cirfular-Erlaß der hohen obersten Civilbehörde im Herzog- thum Schleswig vom 12. November er. sind die Grundsäße näher ange- geben, nah welchen die Berechnung und Ausgleichung der bisherigen Be- stimmungen und Lieferungen, welche für die alliirte Armee bis zum 1. De- zember beschafft sind, stattfinden soll. Mit. dem Abrüen der mobilen Trup- pen hat nun dic friegecische Besezung des Herzogthums ihr Ende erreicht, und die jeßt noch im Lande verbleibenden K. K. österreichischen Truppen ebenso lyie die neu anrüenden Königl. preußischen Truppen werden hier dauernde Friedensgarnisonen einnehmen. Deshalb sind auch wegen der jet noch ferner an die alliirten Truppen stattfindenden Leistungen an- dere Bestimmungen maßgebend, als sie während des Krieges haben Geltung finden müssen. Jn dieser Beziehung hat die hohe oberste «Civilbehörde dem Amthause für Gottorff und Hütten vorläufig unterm 3. d. M. Folgendes eröffnet: Die Mannschaften erhalten die für die Naturalverpflegung der Armee im Kriege normirten Viktualienportionen und ihre gewöhnliche Gar- nisons-Brodportion aus den militairischer Seits errichteten Magazinen in natura geliefert. Ebenso wird Hafer und Heu für die Truppen durch die Armee-Lieferanten beschafft. Dagegen können die Truppen von den Ge- meinden resp. Quartierwirthen unentgeltlich hergestellt verlangen : Quartier und Stallraum nebs Lager und Fouragestroh , ferner die erforderlichen

Der Landtag

Gebäude zur Anlegung von Magazinen und Lazarethen so wie die Räum-

lichkeiten für Büreaus , Wachen , Arrestlokale , Handwerksstuben und zur Unterbringung der Militair-Effekten, ebenso auch Grundstüe, als Uebungs- pläge und zur Aufstellung von Fahrzeugen und Geshüzen. Endlich is auch der bei _Märschen und zur Anfuhr der Verpflegungsbedürfnisse 2c. etwa erforderliche Vorspann von den betreffenden Gemeinden unentgeltlich zu stellen. Jedoch sind alle Truppentheile angewiesen worden, Über jede der- artige Leistung die vorgeschriebenen Anerkenntnisse auszustellen, und wird den Quartierwirthen resp. Gemeinden für das Gewährte eine billige Ent- schädigung aus der Landeskasse regelmäßig gezahlt werden. Ob diese Ent- schädigung nach den Grundsäßen der Verordnung vom 9, Mai 1806 oder nach dem im Herzogthum Holstein bisher angewendeten BundesverpflegungS- Reglement oder aber anderweit zu bemessen sein wird , bleibt weiterer Er- wägung vorbehalten. «

Der » Schleswig - Holsteinschen Zeitung« wird mitgetheilt, daß die Regierung in Kiel, gutem Vernehmen nah, von den Civilkom- missarien den Auftrag erhalten habe, mit Ausnahme. des Post- und Telegraphenwesens, auch die Verwaltung des Herzogthums Schles- wig mit zu übernehmen. Ob sämmtliche bisherigen Räthe bleiben, oder neue eintreten, sei noch nicht ausgemacht.

Nach einem Telegramm der »H. B. H.» wurde am 16. in Rendsburg zu der preußischen Besaßung noch ein Bataillon Oester- reicher vom Regiment Ramming erwartet. Lehtere sollten die Alt- stadt belegen.

Hessen, Darmstadt, 15. Dezember. Jhre Königliche Hoheit dier Kronprinzessin von Preußen mit dem Prinzen Sigismund setzten heute Nachmittag mit deim Schnellzuge der Main- Neckarbahn ihre Reise nach Berlin fort und- treffen heute Abend gegen 10 Uhr in Guntershaufen mit Jhrem Gemahl zusammen. Se. Königl. Hoheit der Prinz Alfred von England kehrte heute früh nach Bonn zurück. (Darmst. Ztg.)

Die zweite Kammer hielt gestern wieder Sihung. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war der Voranschlag über die- durch die Organisation der Bezirks-Strafgerichte entsteßendensKosten (im Betrage von? etwa 8000 Fl.), welchen das Justizministerium auf die von der Kammer gelegentlih der Berathung des Einführungs8- gesehes gestellte Forderung alsbald vorgelegt hatte. Die. Kammer beshloß, nah Antrag des Ausschusses , ‘auf die Berathung dieses Kostenvoranschlages nicht einzugehen, bevor die von der’ ersten Kam mer zur Strasprozeß-Ordnung und den zugehörigen Geseyentwürfen gefaßt werdenden Beschlüssen vorliegen. 4

IKürttemberg. Stuttgart, 15. Dezember. Dië Stände sind auf den 28. d. einberufen worden. Als Vorla werden außer der Feststellung des Hauptfinanz-Etats für 1865 bi 1867, ein neues Volks\hul- und Pensions-Geset, ferner Vorlage