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6) Den mit dieser Auszeichnung Beliehenen wird “ein Besißzeug-
“ niß _nach dem von Uns genehmigten Formular auëêsgefertigt. Wir bebalten Uns vor, ‘dieses Besigzeugniß für die Generale und Stabsoffiziere Allerhöchstselbst zu vollziehen, während die Besihzeugnisse für die übrigen Jnhaber von dem Genérale der Infanterie Herwarth von Bittenfeld, damaligen koinmandiren- den General des 1sten kombinirten Armee-Corps, vollzogen werden sollen.
7) Die General-Ordens-Kommission hat die namentlichen Ver- zeichnisse der Jnhaber des Alsen-Kreuzes, welche Wir ihr zu- fertigen lassen werden , zu asserviren.
8) Die besonderen Bestimmungen über die Ausführung “dieses Statuts behalten Wir Uns vor.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. : Gegeben Berlin, den 7. Dezember 1864. (L) TK& ilhelm. von Bodelschwingh. von Roon. von Mühler. Graf zur Lippe. Graf zu Eulenburg.
von Bismarck. Graf von Jhenplit. von Selchow.
Allerhöchster Erlaß vom 14. November 1864 — be- treffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee im Kreise Franzburg, Regierungsbezirk? Stralsund: 1) von dem Sagertshen Gehöft unweit Richtenberg an der Chaussee von Richtenberg nach Tribsee s), über Meierei Ravenhorst nah Loebnih, und 2) von Meierei Ravenhorst an der Chaussee zu 1) Uber die Försterei Carl8hof nach Damgarten.
Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chaussee im Kreise Franzburg , Regierungsbezirk Stralsund : 1) von dem Sagertschen Gehöft unweit Richtenberg an der Chaussee von Richtenberg nah Tribsees, Über Meierei Ravenhorst nach Loeb- niß, und 2) von Meierei Ravenhorst an der Chaussee zu 1) über die Försterei Carlshof nah Damgarten genehmigt habe, verleihe Jch hierdurch dem Neuvorpommerschen Kommunal-Landtage, welcher die Ausführung des Baues und die künftige Unterhaltung der Chausseen übernommen hat, das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke , imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausscebau- und Unterhaltungs - Materialien nah Maßgabe der für die Staats - Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich toill Jh dem Neuvorpommerschen Kom- munal - Landtage 'gegen Uebernahme der künstigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen, das Recht zur Erhebung des Chaussee- geldes nah den Bestimmungen des für die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld - Tarifs , einschließlich der in dem- selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften, “ wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausscen von Jhnen „an- gewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- geld - Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee - Polizei - Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß i} durch die Geseß-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 14. November 1864. Wilhelm. von Bodelshwingh. Graf von Jhenplig. An
den Finanz-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerin für Handel, Gewerbe und öffentliche j Arbeiten. |
Das dem Fabrikbesißer Dr. Gustav Clemm in Dresden unter dem 28. Februar 1863 ertheilte Patent auf ein dur Beschrei- bung erläutertes, für neu und eigenthümlich erkanntes Verfahren,
Bittersalz herzustellen, ist aufgehoben,
S
39510
Das 46. Stück der Geseßsammlung , welches heute ausgegeben
wird, enthält unter
5974. die Verordnung, betreffend die Feststellung der den Provinzen und ständischen Verbänden aufzuerlegenden Grundsteuer-Hauptsummen und die provisorische Unter- vertheilung und Erhebung der lehteren in den sechs östlichen Provinzen. Vom 12. Dezember 1864; unter die Verordnung, betreffend die Feststellung und Unter- vertheilung der Grundsteuer in den beiden westlichen Próvinzen. ‘Vom 12. Dezember 1864; unter
, die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh- migung der Abänderung des Statuts der »Prinz Leo- pold Actien - Gesellschaft für Hüttenbetrieb , Puddlings- und Walzwerk« zu Hurl. Vom 10. November 1864; und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 14. November 1564, be- treffend die Verléthung der fisfalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee im Kreise Calbe a. d. Saale von Barby bis zum Anschluß an die Chaussee von Calbe nah dem Bahnhof Grißehna.
Berlin, den 17. Dezember 1864.
Debits-Comtoir der Geseysammlung.
Nr.
Ministeriutn der geifliSBen, Unterrichts - und ‘ P «5 l f F - 4 Medizinal: Augelegeunheiten.
Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. H o- dann ist zum Kreis-Wundarzt des Stadtkreises Breslau ernannt
worden.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Der Wirkliche Geheime Rath von Meding auf Barskewihß bei Stargard i. P. hat das Präsidium des landwirthschaftlichen Centralvereins für die Mark Brandenburg und Niederlausiy nieder- gelegt und is dadurch aus der Zahl der außerordentlichen Mitglie- der des Königlichen Landes-Oekonomie-Kollegiums geschieden , da- gegen nunmehr zum ordentlichen Mitgliede des genannten Kolle- giums von dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen- heiten berufen.
Bescheid vom 30, November 1864 — betreffend das
Verfahren bei Abverkäufen rentenpflihtiger Trenn-
stücke, für welche Unschädlichkeits-Atteste nach dem Gesey vom 3. März 1850 ertheilt worden sind.
Den ersten Antrag in dem Berichte vom 22. September c. welcher darauf hinausgeht, dem Beschlusse der landwirthschaftlichen Abtheilung der Königlichen Regierung in N. entgegen zu treten, nah welchem die Benachrichtigung der Königlichen Direction vor
Abverkäufen rentenpflihtiger Trennstücke, für welche Unschädlichkeits-.
Atteste nah dem Gesche vom 3. März 1850 (Geseh - Samm- lung S. 145) ertheilt sind, unterbleiben soll, kann ich, der Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten, nicht für gerechtfertigt erachten. Die diesem Antrage zu Grunde liegende Voraussetzung, daß das erwähnte Gesey auf die Tilgungsrenten Anwendung finde, stüht sch auf die Annahme, daß die Rentenbank- ‘Direction den übrigen Realgläubigern 'geseßlich gleihstehe , welche nach §F. 1 und 3 a. a. O. sich gefallen lassen müssen, daß auf den Antrag des veräußernden Grundeigenthümers unter gewissen Bedingungen das Kaufgeld, als Pfandobjekt, in die Stelle des Trennstücks tritt. Für die Tilgungsrenten besteht aber die besondere Bestimmung des §. 20 des Rentenbankgesehes vom 2. März 1850, welche in Ver- bindung mit §. 11 des Gesezes vom 3. Januar 1845 ihre Vertheilung von Amtswegen auf die Trennstücke“ und resp. die zwangsweise Kapitalablösung der Theilrenten anordnet. Mit diesem Verfahren, in welchem nach dem citirten §. 11 durch Verabredungen der Par- teien nichts geändert werden kann, und welches nah dem Workt- laute und der unzweifelhaften Absicht des Gesehes für alle Zer- stückelungen ohne Ausnahme vorgeschrieben ist , würde die Anwen- dung des Geseyes vom 3. März 1850, mit welchem dem Grund- eigenthümer eine von seinem Belieben abhängige Befugniß gewährt ist, unvereinbar sein. Es folgt hieraus, daß der §. 20 des Renten- bankgeseyes die Rentenbanken von der Z aus\{ließt, auf welche das Gesey vom 3. März 1850 sih bezieht. Die Königliche Direction wird deshalb von uns nah Jhrem weite-
Ï tember c., betreffend die Anwendung des Geseyes vom 3. März
1 die Königliche Regierung, landwirthschaft-
| Majestät zu bestimmen geruht ,
Ï ausscheiden und an Stelle des durch die Allerhöchste Ordre vom
ahl derjenigen Realgläubiger E dem Wirklichen Legationsrath von Keudell}
3) ren Antrage ermächtigt, in allen Fällen dieses Gesehes von“ dem An- | spruche auf das Kaufgeld abzusiehen und es bei der Vertheilung der Rente und geseßlichen Ablösung der Theilrenten unter einem Thaler bewenden zu lassen Sollte ein Trennstückerwerber auf Befreiung von der dur bestätigten Regulirungsplan festgeseßten Theilrente beim ordentlichen Gerichte klagen, so wird die Königliche Direction gemäß §§. 3 folg. des Geseges vom 8. April 1%47 den Kompetenz- Konflikt zu erheben haben, da die Vertheilung der Renten nah dem Gesey vom 3. Januar 1845 zur ausschließlichen Kompetenz der Ver- waltungsbehörden gehört und in Betreff der Vertheilung der öffent- lichen Lasten bei Dismembrationen der Rechtsweg nah dem Er- kenntnisse des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompe- tenz - Konflikte vom 13. Juli 1848 (Justiz - Ministerial- Blatt S. 307) ausgeschlossen ist. “ Da ferner nach §. 18 des Rentenbankgeseßes die Renten keiner Eintragung in das das Hypothekenbuch bedürfen, so hat auch der Mangel der 1Ueber- tragung des Vermerks der Rentenpflicht allein den Verlust des Real- rechts der Rentenbank noch nicht zur Folge. Jndeß mag die König- liche Direction mit denjenigen Gerichten, welche in Fällen des Ge- sezes vom 3. März 1850 auf Grund der Unschädlichkeitsatteste die Uebertragung des Rentenpflichtigkeitsvermerks auf die Parzellen unter- lassen haben, wegen Abstellung dieses Verfahrens Sich in Ver- bindung schen.
E Regieruug in N. is Abschrift dieses Bescheides mitgetheilt worden. Berlin, den 30. November 1864.
Der Minister für die landwirth- shaftlihen Angelegenheiten.
Der Finanz-Minister. von Selchow.
von Bodelschwingh.
An die Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz N. zu N d .
Die Königliche Regierung erhält anbei Abschrift des Bescheides vom heutigen Tage zur Nachricht, welcher der Königlichen Direction der Rentenbank für die Provinz N. auf den Bericht vom 22. Sep-
1850 auf Rentenbankrenten , ertheilt und in welchem der von der Königlichen Regierung mittelst Schreibens vom 14. Juli e. der Direction der Rentenbank mitgetheilte Beschluß, bei Abveräußerun- gen von rentenpflichtigen Grundstücken , zu denen Unschädlichkeits- Atteste nah jenem Gesetze ertheilt sind, die Benachrichtigung der ge-- nannten Direction zu unterlassen, gebilligt worden ist.
Berlin, den 30. November 1564.
Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. ; von Selchow.
An lihe Abtheilung in N.
Kriegs - Ministerium.
Bekanntmachung vom 14. Dezember 1864 — be- treffend den Brigade-Verband des 2, Posenschen Tnfanterie-Regiments Nr. 19.
Mittelst Allerhöchster Ordre vom 8. d. M. haben des Königs daß das 2. Posensche Jnfanterie- Regiment Nr. 19 aus dem Verbande der 30. Infanterie - Brigade 12, v. M. nach den Elbherzogthümern verlegten 1. Rheinischen Jn- fanterie-Regiments Nr. 25 in den Verband der 29. Jnfanterie-Bri- gade übertreten soll.
Dies wird hiermit zur Kenntniß der Armce gebracht.
Berlin, den 14. Dezember 1864.
Kriegs - Ministerium. von Roon.
Berlin , 17. Dezember. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihnen verliehenen Orden
zu ertheilen und zwar: i
des Comthurkreuzes des Leopold-Ordens: dem Geheimen Legationsrath Abekenj
1 des Ordens der eisernen Krone dritter Klasse: dem Geheimen Regierungsrath Zitelmann und
des Franz-Joseph-Ordens vierter Klasse: dem Geheimsecretair Prévot und den Diâtarien Boelsing und Burchardi.
Personul -Veränderungen in der Armee. Dffiziere, Portepee-Fähnriche 2c.
A. Ernennungen, Befördérungen und Verseßungen.
e L s t November.
. Rochow, Sec. Lt. vom Brandenb. Drag. Regt. Nr. 2, v. Ho Ae A ias 1. E E (Kaiser von Rußland Éa E
on dem Kommando als Ordonnanz-Offizier in das Hauptquartie Ober-Befehlshabers der alliirten Urne ian Se Den 3, Dezember.
v. Bernhardi, Pr. Lt. vom Westpreuß. Ulanen-Regt. Nr. 1, von dem Kommando als Lehrer und Jnsp. Offiz. bei der Kriegsschule in Neiße entbunden. v. Dresky, Pr. Lt. vom 2. Leib-Hus. Regt. Nr. 2, zur Dienst- leistung als Lehrer und Jnsp. Offiz. zur Kriegsschule in Neiße kommandirt. v. Papen-Königen, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats (Soest) 3. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 16 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem 1, Westfälischen Husaren - Regiment Nr. 8, als Seconde - Lieutenant mit einem Patent vom 3. Dezember 1864 in diesem Regiment angestellt. Weichbrodt, Hauptm. u. 2. Depot-Offiz. vom Train-Bat. des Garde- Corps, in gleicher Eigenschaft zum Train-Bat. des 111. Armee-Corps verseßt. Krause, Sec. Lt. vom Train-Bat. I, Armee-Corps, zum Train-Bataillon II. Armee-Corps, Wyczynski, Sec. Lt. vom Train-Bat. 11. Armee-Corps, zum Train-Bat. 1. Armee-Corps, Appuhn, Sec. Lieut, vom Train-Bat. 111, Armee-Corps, zum Train-Bat. d. Garde-Corps versegzt. v. Schleinißt, Sec. Lt, vom 3, Garde-Regt. z. F., in das 1. Garde-Regt. z. F. verseßt.
E ea O LOIERE,
». Sa fft, Maj. von der 6. Art. Brig. und Axt. Offiz. vom Plah i Danzig, als Abtheil. Commdr. in die 5. Art, Brig, P O n u. Battr. Chef von der 9. Art# Brig., unter Beförder. zum Maj. u. Er- nennung zum Art. Offiz. vom Plaß in Danzig, in die 6. Art. Brig., Len h, Hauptm. u. Battr. Chef von der 3. Art. Brig., in die 5. Art. Brig. verseßt. Trüstedt/, Hauptm. von der 3, Art. Brig., Micha elis, von der 5. Art. Brig., zu Comp. resp. Battr. Chefs ernannt. Anders, Pr. Lt von der 5. Art. Brig., zum Hauptm., Heinike, Sec. Lt. von derselben Brig., Marcus, Sec. Lt. von der 7. Art. Brig., zu Pr. Lts, Thewalt, Port. Fähnr. von der 8. Art. Brig, zum außeretatsm. Sec. Lt., Karbe, Kano- nier von der Garde-Art. Brig,, Lohmann, char. Port. Fähnr.“ von der 1. Artillerie-Brigade, Meyer gen. Höhne, Gefreiter von der 2. Ar- tillerie-Brigade 7 Mellin, Kanonier von der 4. Artillerie - Brigade, Bachmann, char. Port. Fähnr. von der 6. Art. Brig, Faulhaber, Kanonier von ders. Brig., v. Werner, Wilck, char. Port. Fähnrs. von der 8. Art. Brig., zu Port. Fähnrs. befördert,
Bet der Landw bt. l Den 3. Dezember.
Goetsch, Port. Fähnr. vom 2. Bat. (Cöslin) 2. Pomm. Regts. Nr. 9, früher im 7. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 5%, Wintgens, Vice-Wachtm. vom 3. Bat. (Geldern) 4. Westfäl. Regts. Nr. 17, zu Sec. Lts. beim Train
1. Aufg. befördert. : Den 6. Dezember.
S chönfeld, Vice Feldw. vom 2. Bat. (Hirschberg) 2. Niederschles. Regts. Nr. 7, Schirmer, Vice-Feldw. vom 1. Bat. (Breslau) 3. Nieder- \chles. Regts. Nr. 10, zu Sec. Lts. bei der Art. 1. Aufg. befördert. Gab - lenz, Pr. Lt. von der Art. 2. Aufg. 1. Bats. (Spandau) 3. Brandenb. Regts. Nr. 20 und Vorstand der Handwerkstätte des Garde-Feld-Artillerie- Regts., zur Art. 2. Aufg. des 1. Bats. (Berlin) 2. Garde-Landwehr-Regts.
verseht, i B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 3. Dezember.
Boy, Seconde-Lieutenant vom Train-Bataillon IV. Armee-Corps, unter dem geseßl. Vorbehalt entlassen. v. Rhade, Sec. Lt. vom 1. Garde Regt. zu F., unter dem gesehl. Vorbehalt entlassen.
Den 6. Dezember.
v. Gordon, Sec. Lt. vom Garde-Kür. Regt., ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der Kav. 1. Aufg. 3. Bats. (Graudenz) 1. Garde- Landw. Regts. übergetreten. v. Raußendorf L, Hauptm. und Battr. Chef von der 4. Art. Brig., mit Pension nebst Aussicht auf Civil - Versor- gung und seiner bisherigen Unif. der Abschied bewilligt. Kraß, Sec. Lt, von der 1. Art. Brig., ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der Art. 1. Aufg. 2. Bats, (Preuß. Holland) 3. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 4 übergetreten. Beamte der Militair - Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 2. Dezember.
Steinmeister, Sergeant und Zahlmeister-Aspirant vom 6. Westfäl. Inf. Regt. 55, zum Jntendantur-Secretariats-Assistenten bei der Jntendan- tur des VII. Armee-Corps ernannt. Y
Bekanntmachung. Für die nächstjährige Heeres-Ersaß-Aushebung wird denen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1 41 bis zum 31. Dezember 1845 geboren sind, und hierselbst ihren Wohn-
des Ordens der eisernen Krone zweiter Klasse:
siß haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehr-