1864 / 307 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Sollhausbeamter wird das Schiff nah Paknam begleiten ; dort wird es von den Zollha usbeamten dieser Station inspizirt werden und 'wird die bei der Ankunft zur Verwahrung abgelieferten Kanonen und Munition zurü-

erhalten. halten. /

Alle Jollhausbeamten sollen ein Abzeichen tragen, woran sie als solche erkannt werden können, wenn sie in Ausübung ihres Amtes begriffen sind, und es sollen immer nur zwei Jollhausbeamte auf einmal an Bord eines deutschen Schiffes kommen dürfen, es sei denn, daß éine größere Qahl er- forderlich wäre, um Schmuggeigut in Beschlag zu nehmen.

Graf zu Eulenburg.

Rrom-ma Lu-ang Wongsa Ti-raat Sen -nit. Ts\chaupraja Sisuriwong Samuha Prafralahoom. Tschaupraja Rawiwong Maha Kosatibodi, Tschaupraja Jommerat.

Praja Montri Prafralahoom Fainiie.

Der im Artikel 20 des Vertrages in Bezug genommene Tarif folgt nachstehend: S E

der Einfuhr, Ausfuhr und Binnenzölle, welhe von Handelsartikeln zu erheben sind.

Abschnitt 1.

Der Zoll auf Waaren y welche in Schiffen, die einem der kontrahiren- den deutschen Staaten angehören » in das Königreih Siam eingeführt wer- den, soll drei Prozent vom Werthe nicht übersteigen und nach Wahl des Importeurs entweder in natura oder in Geld bezahlt werden können.

Von nicht verkauften Ladungen soll fein Zoll erhoben werden.

Abschnitt. 2.

Die nachverzeichneten Artikel sollen von Binnenzöllen oder anderen auf die Production oder den Transit gelegten Abgaben gänzlich frei sein, und nur den folgenden Ausfuhrzoll bezahlen:

Salungs. Tuangs. Huns.

Elfenbein Gummigutt Rhinozeroshörner Kardamom , beste Sorte

» unechte Getrocknete Muscheln Pelikansposen Getrocfnete Betelnüsse Karakiholz Haifischfinnen , weiße

» schwarze Luc-krabau-Saamen.…… «eee oro Pfauenschwänze Büsffel- und Kuhßknochen Rhinozeroshäute Abschnizel von Häuten Schildkrötenschalen

»

4 2. 3. 4. d, 6. ‘L 8. 9.

I 4011 2H A149 4 1911

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ishmägen

Ungereinigte Vogelnester ' Kingfishers (Eisvogel-) Federn

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Beychésaamen

Pungtaraisaaimen

Benzongummi ««.-+--+«-e abern bbtoo Hang-lai-Rinde

Agillaholz

„} Rochenhäute : . P Hirschgeweihe, von ausgewachsenen Thieren ( D weiche oder junge desgleichen Hirschhäute, feine » ordinaire Hirscsehnen t... eee ernertrnrrnn Büffel- und Kuhhäute Elephantenknochen Tiegerknochen Büffelhörner . } Elephantenhäute , | Tiegerfelle Armadillhäute Stodlack

4 Doe Fische (Plaheng) (t » » (Plasjalit)

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Sapanholz

1 Salzfleish Mangelbaumrinde

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Abschnitt 3. Alle übrigen Artikel bleiben von Ausfuhrzöllen frei, unterliegen aber e oder Transitzöllen, deren jeßige Säße künftig nicht erhöht werden. ollen. Diese Binnen- oder Transitzölle betragen für: weißen Zucker rothen » Baumwolle, reine und ungereinigte

2 Salungs per picul. 1 » E zehn Prozent. Pfeffer 1 Tical per picul. Salzfish (Platu) » 10,000 Bohnen und Erbsen Ein QZwölftel. Getronete :Krabben » Teelsamen » Seide, rohe Ein Zwölftel. Bienen wachs Ein Fünfzehntcl. 41 Tical per picul. Tovan » 2 Salung# per 1000 Bündel. Abschnitt 4. Baares Geld, Gold und Silber in Barren, Blattgold, Proviant und persönliche Effekten ‘dürfen zollfrei ein- und ausgeführt werden. Solche Konsularbeamte der fontrahirenden Deutschen. Staaten, welchen von ihren Regieruägen der Handelsbetrieb untersagt ist, können alle zu ihrem Haushalte erforderlichen Ausstattungs und Verbrauch8gegenstände zollfrei

einführen. : Abschnitt 5.

Opium fann zollfrei eingeführt, darf aber nur an den Opiumpächter oder dessen Agenten verkauft werden. Ebenso darf Kriegsmunition nur an die Siamesishen Behörden oder mit deren Erlaubniß verkauft werden.

(L. S.) Graf zu Eulenburg.

(L. S.) Krom-ma Lu-ang Wongsa Ti-raat Sen-nit.

(L. S.) Tschaupraja Sisuriwong Samuha Prakralahoom. (L. S.) Tshaupraja Rawiwong Maha Kosatibodi.

(L. S.) T\haupraja Jommerat.

(L. S.) Praja Montri Prakralahoom Fainiie.

Minifterium für Saudel, Gewerbe und ófentliche Arbeiten.

Bekanntmachung. Vom |. Januar k. J. ab werden im telegraphischen Verkehre

| zwischen den Preußischen Telegraphen-Stationen (exkl. der Stationen

in den Hohenzollernschen Landen) und den Telegraphen-Stationen in Frankreich, Corsica/ Algerien und Tunis für die Beförderung

| einer einfachen Depesche von 20 Worten folgende Gebühren zur Er- | hebung fommien :

1) im Verkehre zwischen den westlich der Weser und Werra ge- legenen preußischen Telegraphen-Stationen einerseits und allen Stationen in Frankreich andererseits 24 Sgr. im Verkehre zwischen den östlih der Weser und Werra gele- genen preußischen Telegraphen - Stationen einerseits und allen Stationen in Frankreich andererseits 1 Thlr. 2 Sgr. im Verkehre zwischen den ad 1. genannten preußischen Sta- tionen und

a) der Station Algier 28 Sgr.»

b) den übrigen Stationen in Algerien.

c) den Stationen in Tunis 1 Thlr. 18 Sgr. im Verkehre zwischen den ad 2. genannten preußischen Sta- tionen und

a) der Station Algier 1. Di.

b) den übrigen Stationen in Algerien 1 Thlr. 14 Sgr.,

c) den Stationen in Tunis 1 Shlp:22 Sgr.

Für jede ferneren 10 Worte der Depeschen erhöhen sih die

vorstehend angegebenen Säße um die Hälfte. Für Telegramme nach der Station Algier, den übrigen Sta-

tionen in Algerien und den Stationen in Tunis ist außer den.

Sägen ad 3 und 4 eine Postgebühr von 3 Sgr. 6 Pf. pro De- pesche zu erheben. t:

Die Sägte ad 1 und 2 kommen auch im Verkehre mit den Stationen auf Corsica zur Anwendung, sofern die direkte telegra- phische Verbindung zwischen Frankreich und Corsica betriebsfähig ist.

Findet jedo wie es gegenwärtig der Fall is eine Unter--

brehung jener Verbindung Statt, so ist außer den erwähnten Säyen eine Postgebühr von 3 Sgr. 6 Pf. pro Depesche zu erheben. Im Uebrigen bleiben die Bestimmungen des Brüsseler Ver- trages vom 30. Juni 1858 in Kraft. Der ermäßigte Tarif findet auch auf alle Depeschen nach und- von denjenigen Eisenbahn - Telegraphen - Stationen Anwendung, für welche das preußische Eisenbahn- Telegraphen-Reglement vom 1. Ja-

nuar 1862 gilt. Außer den oben angegebenen Säßen haben diese

Stationen jedoch nach wie vor die Bahntelegraphen-Gebühr von 8 Sgk.

zu erheben. Berlin, den 30. Dezember 1864.

Königliche Telegraphen - Direction. von Chauvin.

2 Sgr.

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Das 49. Stü der Gesehsa : wird, entli Se seysammlung, welches heute ausgegeben r. 5989. den Freundschasts-, Handels- und Schifffahrts - Vertr zwischen den Staaten des Seid ink v Ca herzogthümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg- Sitreliy einerseits und dem Königreiche Siam anderer- seits. Vom 7. Februar 1862; und unter » 5990. das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Jnhaber lautender Marienburger Stadt-Obligationen zum Be-

trage von 30,000 Thalern. Vom 14 November 1864.

Berlin, den 31. Dezember 1864. Debits-Comtoir der Geseg-Sammlung.

Umpfarrungs- Dekret.

Nachdem in der Verhandlung vom 1. November d. J. die St. Matthäusgemeinde si damit einverstanden erklärt hat, daß der von der Berlin - Potêdamer Eisenbahn östlich belegene Theil der St. Matthäusgemeinde ausgepfarrt und mit der St. Lucaskfirche zu einer selbständigen Parochie konstituirt werde, bestimmen wir auf Grund der von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten und dem Evangelischen Ober-Kirchenrathe uns ertheilten Ermächti- gung, daß jener Theil der Sk. Matthäusgemeinde und zwar: die Hirschelstraße vom Potsdamer Play bis zur Halleschenstraßþe die Köthenerstraße, die Bernburgerstraße , die Dessauerstraße, der Hasen- plaß, die Schönebergerstraße vom Askanischen Play bis zur Schöne- berger Brücke, die Bahnhofsstraße, der Askanische Plaß, das Ter- rain des Anhaltischen Bahnhofs, das Hallesche Ufer zwischen der Schöneberger- und Militairbrüe , die Halleschestraße, die Militair- straße von der Hirschelstraße bis zur ‘Mislitairbrücke und das Terrain \üdlih von der Halleschenstraße bis zum Kanal fortan aus der St. Matthäusparochie ausscciden und einen eigenen Kirchen- und Pfarr- bezirk bilden. Die Verbindung der in der neuen Parochie wohnen- den Gemeindeglieder mit der St. Matthäusgemeinde hört mit dem 1. Januar 1865 auf. Der neuen Gemeinde bleibt indessen die Be- nußung des Kirchhofs der St. Matthäusgemeinde in seinem gegen- wärtigen Umfange vorbehalten unter der Maßgabe, daß für die Beerdigung der Parochianen der neuen Gemeinde die Stolgebühren in deren Kirchenkasse, die Kirhhofsgebühren dagegen , insbesondere die Grabstell-, Todtengräber - und Denkzeichengebühren in die St. Matthäus-Kirchenkasse fließen und der Vorstand der neuen Ge- meinde bei der Verwaltung des Begräbnißplatzes nicht betheiligt isl. Der Gottesdienst der neuen Gemeinde findet in der St. Lucaskirche ftatt. Dit Mitglieder derselben haben sich fortan wegen aller geist- lichen Handlungen an den Herrn Prediger Rochricht Schelling®- straße Nr. 12 wohnhaft, zu wenden , welchem die Cura der neuen Gemeinde vorläufig übertragen worden is. Die Gebührensäße sind für die neue Parochie dieselben, wie sie bei der St. Matthäuskirche zur Anwendung kommen.

Berlin, den 24. Dezember 1864.

D) Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. Mathis.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der obersten Post- behörde vom 10. Dezember c., die Einführung von Post - Anweli- sungen betrefsend, wird darauf aufmerksam gemacht, daß nicht nur bei dem Hof-Post-Amte/, sondern auch bei sämmtlichen Post-Expe- ditionen hierselbst sowohl die Einzahlung von Geldbeträgen zur Uebermittelung durch Post - Anweisungen, als die Realisirung der für hiesige Adressaten eingegangenen Post-Anweisungen erfolgen kann.

Berlin, den 28, Dezember 1864

Der Ober-Post-Direktor Schulze.

I ichtamtliches-

Preußen. Berlin 90: Dezember. Se. Majestät der ula ah gestern brn: Portrag des Militairkabinets entgegen,

empfingen um 2 Uhr Nachmittags den Präsidenten der Lauenbur-

gischen Regierung, Grafen Kielmanndegge, und seßten sodann den

Vortrag des Militairkabinets fort. Abends erschienen Se, Majestät im Opernhause. Heut Vor-

mittags begaben sich Allerhöchstdieselben zu der auf der Feldmark bei Brig stattfindenden Hofjagd.

Diejenigen Personen, welche Jhrer Majestät der Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glücwünsche darbringen möchten, werden sich am 31: d. M., da die Ober - Hof- meisterin Gräfin von' der Schulenburg tiefe Familientrauer trägt und demgemäß an dem sonst üblihen Empfange verhindert ist, darauf beschränken müssen, bei derselben vorzufahren und Karten abzugeben.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern am Vormittage den Ober-Präsidenten der Rheinprovinz Wirklichen Ben 2A von Mom und den Oberst-Lieutenant von

aeli ommandeur des * Pommerschen J ie - is N A r Pommerschen Jnfanterie - Regi

Um 9 Uhr war Tafel bei Jhren Königlichen Hoheiten , zu welcher Frau von Roon, Gemahlin des Kriegs-Ministers, Lady Ely nebst Tochter, der General der Infanterie von Werder, der General - Lieutenant von Moltke nebst Gemahlin, die Ge- neral - Adjutanten Seiner Majestät des Königs General- Lieutenants von Manteuffel und von Alvensleben, der Oberhof- und Hausmarschall Graf Püdckler , der Jntendant der Königlichen Schlösser Graf Keller, der Ober-Ceremonienmeister Graf Stillfried nebst Gemahlin, die Herren Professoren Dorner, Droysen und Perÿ und der Major von Rosenzweig vom 5. Westfälischen Infanterie-Regiment Nr. 53 Einladungen erhalten hatten.

__— Feldprobst Pelldram is in der gestrigen Kapitelwahl zum Bischof von Trier gewählt worden.

i Salzwedel, 28. Dezember. Gestern Abend verschied hier wie dem »Magd. Corresp.« mitgetheilt wird, der Konrektor des hie- sigen Gymnasiums, Professor Gliemann, in dem Alter von etwa 73 Jahren. Er war ein tief wissenschaftlih gebildeter Mann, eifrig in seinem Beruf und is} fast bis zum Eintritt der Weihnachtsferien noch in seinem Amte thätig gewesen. Er hat gegen 50 Jahre aus- shließlich an dem hiesigen Gymnasium gewirkt. Vor 2 Jahren war ihm das Glü beschieden, sein 50jähriges Dienstjubiläum feiern zu können. :

Köln, 28. Dezember. Die »K. Bl.« schreiben: »Wie ver- lautet, wäre die Antwort von Rom in Betreff der hiesigen Erz- bischofswahl eingetroffen, und zwar soll ein Schreiben an den Erz- bisthums - Verweser, Weihbischof Dr. Baudri, und ein zweites an den Dompropst, Dr. München, gekommen fein." Der Termin, innerhalb dessen die Wahl vorzunehmen ist, soll verlängert und dem Dompropste aufgegeben sein, zeitig eine Sihung des Kapitels anzu- beraumen, um die Ausstellung der Liste der für die Wahl ins Auge gefaßten Personen vorzunehmen. «

29. Dezember. Außer mit der Stadterweiterung beschäftig- ten sih die städtischen Behörden in Cöln auch mit der Anlegung einer Wasserleitung, für welhe von dem Ober-Baurath- I. Moore ‘ein Plan ausgearbeitet und dem Ober - Bürgermeister Bachem vorgelegt ist. Nach der »Köln. Ztg. « belaufen si die im Plane veranschlagten Herstellungskosten auf 685,158 Thlr. Die jährlichen Betriebsfosten für cine Lieferung von täglich 500,000 Kubikfuß gereinigten Rheinwassers sind auf die Summe von 57,790 Thlrn. und die jährliche Einnahme auf 95,100 Thlr. berechnet, #o daß wenn auch das für öffentliche Zwecke gebrauchte Wasser außer Acht gelassen würde, die alsdann noch bleibende muthmaßliche Ein- nahme doch hinreichen dürfte, um die Betriebskosten, so wie die Ver-- zinsung und Amortisation des Anlage-Kapitals zu deen.

Seit vorgestern Mittag , meldet dasselbe Blatt , ist der Rhein von Unkel ‘bis Linz mit einer feststehenden Eisdecke belegt. Diesem Umstande wird das hier beobachtete stärkere Fallen des Wasserstandes beizumessen sein. Leßterer betrug heute einen Zoll unter Null des Pegels. Ein so niedriger Stand is hier seit Menschen- gedenken, ja, vielleicht seit Jahrhunderten nicht erlebt worden. Die niedrigsten Stände seit etwa 35 Jahren (im Februar 1845 und Januar 1848) betrugen noch immer 1 Fuß 6 Zoll über Rull.

Ueber den bereits gestern gemeldeten Brand auf dem Güter- bahnhof der Rheinischen Eisenbahn erfährt die »Elberf. Ztg.« noch Folgendes: Der abgebrannte Revisions\huppen Nr. 1 für auslän- dische Waaren, dessen Dimension in der Länge den Gürzenich Über- traf, barg auf der Ladebühne cine große Menge von Waaren, weil während der Feiertage die Verladung unterbrochen gewesen war. Es soll eine namhafte Sendung Waffen y eine Partie roher Seide und eine große Menge anderer ausländischer Waaren vernichtet sein. Der benachbarte Schuppen is hauptsächlich dadurch gerettet worden, daß man die Verbindung der Gasröhren direkt unterbrach. Die

Waaren sind versichert.

Solingen, 28. Dezember. Jm kommenden Jahre soll , wie

| die -B. V.-Y.« berichtet , unsere bürgerliche Armenverwaltung

in ihrem Vorstand eine Umbildung erfahren. Während bisher 12 Deputirte, jeder in seinem Bezirk, die Aufsicht übten, wird dem- nächst die Verwaltung aus 6 Deputirten und 36 Pflegern bestehen j - die Stadt soll in 6 Bezirke zerfallen , jedem wird ein Deputirter unter Assistenz von 6 Armenpflegern vorstehen. Eine ähnliche Ein- e hat {on längere" Zeit mit gutem Erfolge in Elberfeld be- anden. j i