1887 / 33 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Feb 1887 18:00:01 GMT) scan diff

der die bestehenden Verhältnisse in den Reichslanden sahgemäß behandelt, die Stimmung der Bevölkerung schildert und die Frage erörtert, wie die s{chwierige Frage zu lösen wäre. Ein Aufsaß von Julius Meyer, dem Direktor der Berliner Gemälde- Galerie, über die eSlorentinishe Malerei und den Charakter der Kunst im Quattro- cento* bietet in furzen Umrissen ein fesselndes und orientirendes Bild jener fo überaus anregenden fünstlerishen Strömung. Ein bygienish wichtiges Problem behandelt Professor Hermann Wasserfuhr in seiner Arbeit: „Die Bevölkerungsdichtigkeit in den modernen Mietbshäusern vom ärztlihen Standpunkte, mit besonderer Rücksicht auf Berlin“, in der er ausführt, wie mit der grokßartigen Entwickelung der Industrie und dem rashen Wachsthum der Bevöl- kerung unsere größeren Städte ein wesentlich verändertes Aussehen bekommen haben, wie aber diese Veränderungen nur einer oberfläch- lihen Betrachtung als Fortschritte der Kultur, der Wohlhabenheit und des Geschmacks erscheinen, während das Urtheil ganz anders aus- fällt, wenn man vom Standpunkte der öffentlihen Gesundh-itspflege aus jene massenhaft entstandenen neuen Wohnhäuser einer Prüfung unterwirft. Besonders ist dies in Berlin der Fall; wir heben aus dem reichen Zahlenmaterial nur hervor, daß einzelne Häuser an 500 Menschen beberbergen, darunter 170 Kinder; 1580 wohnten mehr als 10000 Menschen in nit heizbaren Räumen und 478 000 Venschen oder 43,8 %/ der Bevölkerung in Wohnungen, welche nur ein ein- ziges heizbares Zimmer _ enthielten Das Bild cines echten Ge- lehrten entrollt Professor Rudo!f Eucken in der Charakteristik Moritz Sccbeck®'s, jenes hervorragenden Mannes, der in der langen Reihe seiner Aemter stets ideale Gesinnung und praktische Thatigkeit zu verweben wußte und in den Aufgaben der Gegenwart die Maßstäbe der klassishen Zeit festhielt. Aus dem Schatze persön- liher Erinnerungen zeihnet Eliza Wille den Meister Richard Wagner während seincs Aufenthalts in der Schweiz nach der Dresdener Revolution und stellt cine Anzahl wichtiger Briefe Meister Wagner's in Aussicht, die im nächsten Heft ersbeinen werden Von bedeutendem historischen Interesse ist Albert Dundter's (nahgelassener) Auf\aß: „Das erste Schreibbuch Friedrih's des Großen und cinige Briefe desselben aus seiner Knabenzeit“. Den belletristishen Theil des Heftes füllt der Anfang einer neuen größeren Erzählung Marie von Gbner-Cschenbach's: „Das Gemeindekind“, aus, der wieder glänzend die großeu Borzüge der beliebten Novellistin verräth ; ferner der stimmungs- volle S&luß von Alexander Kiclland's Roman: „Schnee“. Selbst- verständlich fehlen au nicht die „Politische“ und „Literarishe Rund- schau“ wie die literarischen und bibliographishen Notizen.

Joseph Baer & Co. Buchhändler und Antiquare in Frankfurt a. M. und Paris, haben wiederum 2 Kataloge, Lager- Katalog 193 und Antiquarischer Anzeiger Nr. 367, versandt. Der Lager-Katalog, Supplement zu Lager-Katalcg 173 und zum Theil aus der Bibliothek des verstorb. Dr. Parthey in Berlin, enthält cin Verzeichniß von 273 Schriften über Numismatik und Sphragistik, unter welchen fich eine Menge werthvoller und zum Theil seltener wie z. B. Schultheß-Rechberg's gänzlich vergriffenes „Thaler-Kabinet“ befindet. Dieselben bezichen sich auf verschiedene Länder, Städte, einzelne Personen u. f. w. Der Antigq. Anzeiger führt 364 Schriften (die Nrn. 2474—2838 umfassend), welche sich auf die deutshe Sprache theils im Allgemeinen, theils auf die verschiedenen Mundarten der- selben u. f. w.) beziehen, auf. Auch in diesem Katalog fehlt es durh- aus nicht an vielen interessanten und s{häßbaren Schriften.

Gewerbe und Handel.

Der Cours für die hier zahlbaren OesterreihishenSilber- E ist auf 153,90 4 für 100 Fl. Oesterr. Silber festgeseyt worden.

In der gestrigen Generalversammlung des Börsen-Han- dels- Vereins wurden die Vilanz und die Gewinnvertheilung pro 1885 genehmigt und Entlastung ertheilt. Die Dividende beträgt 64 9% unt gelangt sofort zur Auszahlung.

(B. Pol. N) Die deutsch-ostafrikanishe Gesell- schaft, deren Erwerbungen in Ofst-Afrika durch das Abkommen ¡zwishen Deutschland und England über die Abgrenzung des Sul- tanats von Sansibar auf eine sichere politishe Grundlage gestellt find, strebt bchufs Errcichung der ihr dur den Kaiserlihen Schuß- brief vom 27. Februar 1855 vorgesteckten Ziele die Umbildung in eine juristische Korporation an. Zu diesem Zwecke hat sih ein besonderes Comité gebildet, welchem außer den bisherigen Leitern Dr. Peters, Graf Behr, Hrn. Karl von der Heydt aus Elberfeld auch noch u. A. die Gehemen Kommerzien-Räthe Oechel- bâuser (Dessau) und Delbrück (Berlin), der Kommerzien- Rath Langen aus Köln, der frühere Abgeordnete Scipio (Mannheim) sowie Hr. Ernst Meudelssohn-Bartholdy (Berlin) und Fabrikant Duddenhofer (Württemberg) angehören. Dieses Comité hat cinen Statutenentwurf aufgestellt, welher in seinen we|entlichen Bestimmungen \chon im Voraus die Genehmigung der zuständigen preußischen Ressortbehörden crhalten hat, und auf Grund dessen von den leßteren bei Sr. Majestät die Ertheilung der Rechte einer juristi\chen Person erwirkt werden soll. Nach diesen Statuten liegt der Schwerpunkt der Verwaltung in cinem aus 21 bis 27 Mitgliedern bestchenden Direktionsrath. Voa diesen Mitgliedern werden drei von dem Reichskanzler ernannt, während ein Mitglied von der Generaldirektion der Seehandlung, welche durch Se. Majestät in den Stand gesezt worden ist, sch mit einer halben Million Mark bei dem Unternehmen zu betheiligen, entsendet wird. Die Antheile an dem Vermögen der Gesellschaft bestehen aus Stammantheilen, Freianthcilen und neuen Antheilen. Die Stamm- antheile sind diejenigen, welche den früheren Betheiligten für ihre Kapitaleinlagen gewährt worden sind und die zusammen 1171 700 M betragen. Die Freiantheile an 10000 X belaufen {ih auf 15 und find denjenigen Personen gegeben, welche der bisherigen Gesellschaft Rechte úberlassen oder persönliche Dienste geleistet haben. Die neuen Antheile sollen jetzt aufgebracht werden, und zwar wird beabsichtigt, um die Antheile an dem Vermögen auf 5 Millionen Mark zu bringen, 365 Antheile über je 10000 Æ auézugeben. Jede Verpflichtung zur Zablung über diefe Summe hinaus ist ausgeschlossen. Die Erthei- lung der Korporationsre bte ist zugesagt, sobald 1500000 M neue Antheile gezeichnet und davon 950% eingezahlt sind. Bedeutende Zeichnungen, und zwar aus Kreisen, welche nicht auf sofortige Renten von ihren Einlagen rechnen, fondern in rihtiger Beurtheilung der in die'em nationalen Werke liegenden Chancen auf dessen zukünftige Entwickelung vertrauen, sind bereits zu- gejichert, fo daß die endgültige Konstituirung der Gesell\haft dem- nächst wird erfolgen können. Seitens der General-Direktion der Königlichen Scehandlung-Sozietät, den Bankhäusern Mendelssohn u. Co. in Berliú, von der Heydt, Kersten u. Söhne in Elberfeld und Delbrü, Leo u. Co. in Berlin ist eine Zeichnungéaufforderung ergangen, deren Veröffentlichung durch die Zeitungen vorbehalten bleibt. Bei diefen Zeichenstellen werden niht nur Zeichnungen ent- gegengenommen, sondern auch der Statutenentwurf sowie ein über die Bergang. nheit der Gesellschafi und ihre Absichten Aufschluß gebender Bericht den Interessenten zur Verfügung gestellt.

Vom rheinisch-westfälischen Eisen- und Kohlen- markt schreibt man der „Voss Ztg.* aus Dortmund, u. d. 6. Februar. Das Eisengeschäft ist sich in der verflossenen Woche im Allgemeinen glei) geblieben, insbesondere haben sich die Preise nicht verändert. Nur die NRoheifenprcise sind für sämmtliche Marken um 1 Æ pro Tonne weiter erhöht worden, was aber bei der weiteren Abschwächung der Nachfrage in allen Geschäftszweigen von sehr zweifelhaftem Werthe zu sein scheint, da bei der Unsicherheit der Lage überhaupt wenig neue Abschlüsse zu Stande kommen. Was die ein- zelnen Branchen betrifft, so ist dem heimishen Eisenerz- geschäft die cingetretene Besserung in der Eisenindustrie erst in ge- ringem Maße zu Gute g:kommen und wird neuerdings wieder un- günstig von der spanischen Konkurrenz, welche die kürzliG erhöhten Preise wieder ermaßigt hat, beeinflußt. Im Noheisengeschäft ist das Gieichgewiht zwishen Nachfrage und Pioduktion wieder hergestellt

Einzelne Hochofenwerke beabsichtigen daber, demnätst s\tillliegende Hochöfen wieder in Betrieb zu nehmen. Bis jeßt hat die Hochofen- industrie von dem besseren Gesdäftägange auf dem Eisenmarkt den meisten Nuyen gehabt, da sie ihre Preise um ca. 6—10 M pro Tonne erhöht hat, während Kohlen und Kokes, Eisenstein und Löhne noch nit gestiegen sind. Die Eisen- und Stahlwerke haben dagegen bisher noch wenig von der allgemeinen Besserung profitirt, da sie ihre Notirungen den gestiegenen Robeisenpreisen gegenüber nicht entsprehend erhöhen konnte. In der Walzeisenbranche dauert eine lebhafte Beschäftigung in Stabeisen, Trägern und sonstigem Façoneisen, sowie auch in Feinblehen an, auch liegen noch belang- reihe Aufträge zur Erledigung vor. Neue Absch{lüsse sind aber seltener geworden, da die Käufer ihren Bedarf vorläufig gedeckt haben. Die Preise für genannte Walzfabrikate sind unverändert ge- blieben, tendiren aber etwas matter. Für Grobbleche zeigt sich fortdauernd nur gaecringe Meinung und sind daher auch die kürzli eingeführten höheren Notirungen {wer zu erzielen. Im Walzdrahtgeschäft licgen anhaltend umfangreiche Bestellungen zur Effektuirung vor und neue Aufträge gehen noch immer regelmäßig ein, namentlich aus dem Auslande. Die Export- preise für Sti1tdraht betragen ungefähr 105 #, für das Inland werden die Notirungen aber höher gehalten und zwar bis 112 M, stellenweise noch böher. In der Stahlbranche sind die be- treffenden Werke zwar besser beschäftigt als vor einem Vierteljahr, aber bei den meisten ist doch noch ein mehr oder weniger starkes Arbeitsbedürfniß vorhanden. Die Preise für Stahlschienen und sonstige Oberbaumaterialien für Eisenbahnen haben si in der leßten Zeit nit verändert. Die Waggonfabriken sind im Allgemeinen ziemlich befriedigend beschäftigt, jedo zu unlohnenden Preisen. Jn den Eisengießereien und Maschinenfabriken, sowie auch in den Kesselschmieden und Konstruktions- werkstätten hat sich die Thätigkeit in nur geringem Maße erhöht, auch ist es noch nicht mögli gewesen, nennenswerthe Preiserhöhungen durchzuseten. Im Kohlengeschäft läßt der Bedarf in Hausbrand- fohlen allmählich nah, erhöht sich jedoch in Industriekohlen und namentlich auch in Kokes, für welhe auch die Notirungen fester sind. Die Verhandlungen wegen Wiederherstellung des Syndikats für Kokes- kohlen und Kokes nehmen guten Fortgang und dürften zum erwünschten Ziele führen.

Danzig, 8. Februar. (W. T. B) Die Einnahmen der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn betrugen im Januar d. I. nah provisorischer Feststellung 148 000 M gegen 176 706 M. na definitiver Feststellung im Monat Januar 1886, mithin 28 706 M weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres.

London, 7. Februar. (W. T. B.) Wollauktion. Stim- mung fest bei lebhafter Betheiligung.

Glasgow, 7. Februar. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5700 gegen 5600 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 7. Februar. (W. T. B.) Wolle rubig, Preise fest, Garne ruhig.

Submissionen im Auslande.

I. Dänemark.

24. Februar. Direktion der Gasanstalt zu Naestved. Bau eines Gasfometers von 25 000 Kubikfuß Inhalt. Näheres beim Buhhändler Fir zu Naestved.

II. Spanien.

1) 7. März. Madrid. General-Direktion der öffentlihen Ar- beiten. Konzession einer Eisenbahn von Katalonien nach Teruel. Voranschlag 7500000 Pes. Kaution provisorisch 182814, definitiv 914 070 Pes. Näheres an Ort und Stelle.

2) 10. März. Dieselbe Behörde. Kanalisirung des Ebro, für welche anfangs der 4. Februar als Termin festgeseßt war. (Vergl. „Reichs-Anzeiger“ Nr. 2 von 1887.)

Verkehrs - Anstalten.

Hamburg, 7. Februar. (W. T. B,) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg - Amerikanishen Packetfahrt - Aktien- gesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen in New-York eingetroffen E

London, 7. Februar. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Athenian“ is am Sonnabend auf der Ausreise in Capetown angekommen.

Berlin, 8. Februar 1887.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der gestern fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 175. Königlich preußischer Klasjenlotterie fielen in der Nachmittags- Ziehung : :

2 Gewinne von 15 000 # auf Nr. 53 150. 53 820.

6 Gewinne von 5000 M4 auf Nr. 24 469. 61 428, 76 121. 84 294. 103 169. 128 461.

27 Gewinne von 3000 M auf Nr. 2604. 5120. 13 080. 24142. 35685. 48420. 65662. 65930. 70 702. 79311. 80507. 83587. 93183. 96558. 104066. 118 838. 121 443. 142484. 142928. 143783. 155656. 165300. 178627. 183304. 186180. 186 369. 189 364.

37 Gewinne von 1500 4 auf Nr. 913. 3170. 4655. 14360. 16830. 17041. 18404. 20138. 29176. 36 048. 45 294. 49058. 55484. 65669. 69353. T7867. 78 869. 8259459. 86270. 88279, 94238. 103955. 113 784. 113 801. 113 990. 114589. 116217. 123052. 135591. 136 877. 145592. 147760. 151824. 167400. 178570. 184552. 185 881.

39 Gewinne von 500 4 auf Nr. 6829, 17638. 17 959. 20 806. 24971. 26028. 26299. 29 705. 41 795. 45 730. 90 035. 50157. 50671. 54514. 67315. 67846. 68 763. T1 859. 72659. T7013. T7561. T8788. 89160. 93088. 113 955. 114426. 128790. 149786. 166012. 172 171. 173022. 180214. 185430. 185765. 187281.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 175. Dieb preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittags-

iehung:

1 Gewinn von 150 000 # auf Nr. 22 549.

1 Gewinn von 30000 #4 auf Nr. 72 986.

1 Gewinn von 15000 # auf Nr. 21 522.

5 Gewinne von 10000 # auf Nr. 71812, 93 176. 131 480.

1 Gewinn von 5000 #4 auf Nr. 84 091.

25 Gewinne von 3000 # auf Nr. 7092. 27630. 42149. 44690. 51966. 54463. 62578. 65 168, 66 482. 84145. 101584. 112015. 116844. 129273. 145977. 151 384. 152367. 154512. 155025. 165365. 167 459.

174327. 177013.

45 Gewinne 1500 M auf Nr. 4759. 7295. 10554. 14674. 28137. 33318. 37102. 43373. 54 280. I 265. 59399, 59 781. 65694. 66956. 74055, 82 881. 87394. 87888. 94140. 99058. 99306. 107 468. 109 787, 113458. 116886. 119911. 120669. 122 445. 128 735. 128 995. 133347. 138447. 138610. 139962. 140275. 142135. 148240. 152095. 156512. 164737. 167 069.

von

und kennte lettere für das laufende Quartal glatt abgeseßt und auch für das nächste Quartal bereits belangreiche Posten verkauft werden.

170050. 172087. 182712, 183259.

47 Gewinne von 500 A auf Nr. 3118. 6645. 8486. 731. 13884. 18651. 19004. 19707. 26826. 27111. 30513. 31721. 31876. 34017. 40124. 41 154. 47784. 59010. 56 755. 58381. 85574. 88243. 88255. 93 109. 93 256. 97 796. 98 949. 100 482. 129 601. 130 860. 131 922. 136908. 137653. 139009. 139983. 149297. 153065. 158527. 160152. 162199. 166292. 168272. 174 019. 179582. 180952. 181 463. 189 413.

Im Kunstgewerbe-Museum is für kurze Zeit cin hervor ragendes Meisterwerk moderner Metallarbeit ausgestellt: ein Re- liquienshrein, welher im Auftrage der Körigin Olga von Württemberg von dem Lehrer an der Kunstgewerbe-Schule zu Franffurt a. M., dem Bildhauer und Ciseleur W. Widemann, aus- geführt worden ist. Dieser Kasten ist in den Formen der Hochrenaissance gehalten: auf cinem Sockel von Ebenholz steht der rehteckige Körper aus Ebenholz, mit Platten von Lapis Lazuli belegt und ganz um- \ponnen von vergoldeter, theilweise emaillirter Silberarbeit An den Een thronen die mahtvollen Figuren der vier Evangelisten, auf dem bohen Deckel cine Caritas; an den vier Seiten sind Medaillons mit Bildern aus dem Leben Mariä angebracht. Alle Theile der Metall- arbeit sind in Widemann's Werkstatt von dem Meister modellirt und in ihrer unvergleihlihen Feinheit durchciselirt. Von demselben Künstler ist ferner noch ein sehr anmuthiger Tafelaufsatz aus vergol- detem Silker, jeßt im Privatbesiß in Berlin, ausgestellt.

Stettin, 8. Februar. (W. T. B.) Eine gestern Abend in der Bockbrauerei hierselbst abgehaltene sozialdemokratische Wahlversammlung wurde polizeilich aufgelöst. Da die Menge sih der Polizei widerseßte, so requirirte dieselbe die Hülfe des Militärs. Beim Einschreiten desselben mit aufgepflanztem Seitengewehr wurden mehrere Personen verwundet, und foll ein Mann an den erhaltenen Wunden bereits erlegen sein. Das Ver- sammlungslofal ist durch Steinwürfe demolirt.

Im Königlihen Opernhause eröffnete gestern die Königlih preußishe Kammersängerin Frau Albany ihr auf mehrere Abende berechnetes Gastspiel, und zwar hatte sie als Antritts- rolle die Violetta in Verdi's „La Traviata*“ für ihr erstes Auftreten auserschen. Die den Künstlerinnen so reihlich gebotene Möglichkeit, ihre Fähigkeiten mit denkbar größtem Erfolge in dieser, von rein ästhetishem Standpunkt aus betrachtet, recht wenig erquick- lihen Rolle darlegen zu können, sichert derselben nah wie vor cinen dauerndenVerbleib im Repertoire und die Gewißheit, mitziemlicherSicher- heit dann zur Verwerthung zu gelangen, wenn eine bedeutende Koloratur- sängerin ein Gastspiel eröffnet. Erst vor Kurzem war die Violetta von Frau Marcella Sembrich in der hiesigen Oper gesungen worden, und so hatte die gestern auftretende Künstlerin einen Vergleich mit der ein- stimmig als trefflich anerkannten Leistung der erstgenannten Dame auszuhalten. Wenngleih derselbe nit ganz zu ihren Gunsten aus- fällt, fo mu5 doch anerkannt werden, daß Fr. Albany eine bedeutende Fertigkeit im Vortrag der Koloraturen besitzt, daß ihr Gesang ih dur saubere und zarte Tonbildung auszeihnet und durch ein wirk- sames Spiel unterstüßt wird. Der Beifall, welchen das zahl- reich erschienene Publikum der Gastin spendete, war daher ein aufrihtiger und dürfte derselbèn auch bei ihrem ferneren Auftreten gesichert sein. Die Beseßung der übrigen MRollen war dieselbe wie früher. Die Leistung des Hrn. Betz als Germont senior ift als tühtig bekannt; auch der Alfred des Hrn. Kalisch darf zu den besten Rollen des jungen Sängers gerechnet wer- den. Im Ballet erntete Frl. Dell’ Era für ihre graziösen Pas wohl- verdiente Anerkennung und wurde durch den lebhaften Beifall zu einer Wiederholung veranlaßt.

Auch bei der vorgestrigen fünften Sonntagsvorstellung der Operette „Der Hofnarr“, war das Friedrih-Wilhelmstädtische Theater wieder vollständig ausverkauft. Gleihwohl können nur noch zehn Aufführungen stattfinden, da {on vor Monaten abgeschlossene Verträge der Direktion die Verpflihtung auferlegen, die Novität „Carreau-König“ auf das Repertoire zu seßen. „Carreau- König“, dreiaktige komishe Oper von Leterrier ‘und Vanloo, deuts von Julius Stinde, Musik von Lajarte, erzielte in dem Pariser „Théâtre des Nouveautés“ eine Folge von 200 Aufführungen. Die Première im Friedrich - Wilhelmstädtishen Theater, übrigens der ersten Bühne Deutschlands, die das Werk zur Aufführung bringt, ift auf Freitag, den 18. d. M, angesetzt.

Das gestrige Montags-Concert der Herren Dr. Hans Bischoff und W. Hellmich im Saale der Sing-Akademie brachte in gediegener Auswahl Stücke von Bach, Schubert, Kiel, Löwe und Beethoven, welche unter Betheiligung des Concertsängers Hrn. Mar Friedländer , der Königlichen Kammervirtuosen Herren Gantenberg (Flöte) und Willner (Horn), sowie der Königlichen Kammer- musiker Hrrn. Müller (Violine), Schulz (Viola), Maneke (Cello), Sturm (Contrabaß), Huth (Klarinette) und Valerius (Fagott) in mustergültiger Weise zur Auéführung gelangten. Hr. Friedländer be- herrscht sein sonores Baßorgan technisch in hohem Maße und inter- esfirt hierdurch fowie dur scine klare, bewußte Vortragsweise. Er sang vier Stücke aus der „Winterreise“ und 3 Löwe'sche Balladen und errang sih lebhaften Beifall. Hr. W. E spielte mit \{öôn klingendem Ton und abgerundeter Technik zwei Solostücke (op. 70) für Violine von F. Kiel. Mit besonderem freudigen Danke wurden die beiden großen Ensemble-Stüke J. S. Bach: Suite H-moll für Flöte und Streih-Quintett, mit au8geführtem Klavier- Accompagnement versehen von Robert Franz, sowie das Beethoven'she Septett, von dem Publikum aufgenommen. Hr. Dr. Hans Bischof zeichnete sich_in der Bahh'shen Suite durch sein energishes und kflangvolles Spiel, bei den Schubert’shen und Löwe'shen Sachen dagegen durch seine zurückhaltende und do sicher führende Begleitung meisterlih aus.

Im Concerthause hat gestern der dänishe Komponist Hr. Emil Hartmann unter vielem Beifall eine Reihe seiner eigenen Kompositionen dirigirt, Namentlich fanden ein „Andante“ für Streich- quartett und „Skandinavishe Volksmusik“ in 4 Säßen sehr günstige Aufnahme. Morgen wird das Meyder’'she Orchester diese Nummern des gestrigen Programms wiederholen und außerdem unter Leitung des Komponisten dessen zweite Symphonie „Aus der Ritterzeit“ zur Aufführung bringen.

Im Circus Renz gelangte am Sonnabend Abend vor voll- beseßtem Hause die neu und lurxuriös ausgestattete Pantomime „Zarina und Attala“ zur Aufführung. Die einzelnen prächtigen Tableaux, besonders der 2, Akt, welcher im Reiche der Najaden und seines Beherrschers Kübleborn spielt, wurden mit raushendem Beifall aufgenommen. Kommissionsrath Direktor E. Renz wurde am Schluß vom Publikum oftmals gerufen und durch Ovationen ausgezeichnet.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Sh olz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage),

und die Jnhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 31. Jauuar bis 5. Februar 1887.

Berlin:

L DoBo :

Erie Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den §. Februar

Deutsches Neich.

Bescheide und Beschlüsse des Neichs-Versiherungsamts.

Ein Berufsgenossenschafls: Vorstand fraate an, ob bei Rücerstattung der für RNehnung der Berufsgenossen- schaften von Krankenkassen verauslagten Renten 2c. (S. 5 Abs. 8 des Unfallversicherungsgeseßes; vergleiche auch §. 8 daselbst) von der Beibringung der in der Geschäftsanweisung vom 27. September 1885, betreffend die Auszahlungen durch die Post (Amtl. Nachrichten des R.-V.-A. Seite 224 fff.), beziehungsweise in den zugehörigen Formularen vorgesehenen Quittungs- besheinigungen abgesehen werden köune, und demgemäß die einfahe Unterschrift dec Krankenkassenvorstände genüge. Der Vorstand nahm dabei Bezug auf das die Zahlung von Kur- und Verpflegungskosten an ein Krankenhaus betreffende Formular X1 (a. a. D. Seite 242), in welchem gleichfalls eine Beglaubigung der Quittungsunterschrift nicht vorgesehen sei. Das Reichs-Versicherungsamt hat unter dem 8. Januar 1887 geantwortet, E daß, sofern die betreffende Postanstalt auf Beibringung der Bescheinigung nicht beùehe oder sih mit einer anderweiten generell erleihterten Form derselben begnüge, dem in dem Bericht geäußerten Wunsche, in derartigen Fällen von der erwähnten Bescheinigung absehen zu dürfen, ein „Bedenken diesseits nicht entgegenstehe (vergleiche auch Amtl. Nachrichten von 1886, Seite 86 Ziffer 166, leßter Absatz).

276) Jn einer Unfallversiherungssache war durch Entscheidung des Schiedsgerichts dem in F. wohnenden Verlegten aufgegeben worden, sich behufs Kur und Verpflegung im Krankenhause zu K. zu gestellen. (Vergleiche F. 4 des Unfallversicherungsgeseßes. Amtl. Nachrichten des R.-V.-A. 1886, Seite 292, Bescheid 241.) Hinsichtlich der Kosten für die zu dieser Gestellung exforderliche Reise hat das Neichs-Versicherungsamt unter dem 21. Januar 1887 seine Meinung dahin ausgesprochen,

daß dem Verleßten die zur Reise von F. nah K. erforderlichen Mittel Seitens der Berufsgenossenschaft zur Verfügung zu stellen sind, zumal demselben nah der Entscheidung des Schiedsgerichts eine Rente nicht ferner gewährt wird, und bei einem în seiner Erwerbsfähigkeit beeinträhtigten Arbeiter weder der Besiy eigener Geldmittel anzunehmen, noch die Verpflichtung, folhe für eine derartige Reife zu verwenden, aus dem Unfallversicherungsgesez herzuleiten ist.

277) Ueber die Form der Zustellung von Feststellungs- bescheiden an Entschädigungsberechtigte und über die Berehnung der Berufungsfrist hat das Reichs- Versicherungsamt unter dem 21. Fanuar 1887 einem Berufsgenossenschaftsvorstande Folgendes eröffnet:

Nach diesseitiger Auffassung bedarf es auch für die Zu- stellung der Feststellungs- beziehungsweise ablehnenden Be- scheide (§8. 59 Absay 3 des Unfallversicherungsgeseßes) nur eines Posteinlieferungs- und niht eines Nückscheines (ver-

aleihe Amtl. Nachrichten des N.-V.-A. 1886, Seite 276,

Bescheid 236).

E Lauf der Berufungsfrist (8. 62 Absag 5 a. a. D.) beginnt mit der Zustellung des Bescheides, d. h. mit der durch den Postboten bewirkten Uebergabe desselben an den Empfangs- berechtigten, und endigt mit dem Ablauf desjenigen Tages der vierten Woche, welcher durch seine Benennung dem Tage ent- spricht, an welchem die Zustellung erfolgt ist, fo daß in die

Berufungsfrist von vier Wochen der Tag der Zustellung nicht

eingerehnet wird. Eine Berufung gegen einen am Mon-

tag, den 3. Januar 1887, zugestellten Bescheid hat aljo als innerhalb der vorgeschriebenen Frist („binnen vier Wochen“) erhoben zu gelten, wenn die Berufungsschrist am Montag, den 31. Januar 1887, bei dem Vorsißenden des zuständigen

Schiedsgerichts eingegangen ist. : | i i

Den Tag der Zustellung, welcher im Allgemeinen mit dem auf die Einlieferung des Bescheides zur Post folgenden nächsten oder zweitnächsten Tage zusammenfällt, genau zu er- mitteln, wird für die Berufsgenossenschast in der Regel ohne

Interesse sein. Erforderlihen Falles aber wird die Fest

stellung im Wege eines auf Grund des §. 101 a. a. D. an

die betreffende Postanstalt zu richtenden Erfuchens zu be- wirken sein.

Wenn das Schieds-

Neichs - Versicherungsamt die

gerihtsvorsizenden ersuht hat, die Zustellung der schieds- |

gerichtlichen Urtheile stets gegen RNücksh2in zu bewirken, jo ist diese besondere Anordnung nicht von grundsäß- licher Bedeutung, vielmehr nur durch die praktishe Erwägung bedingt, daß es wünschenswerth sei, im Falle der Einlegung des Nekurses an das Reichs-Versicherungsamt (J. 65 Abfaß 1 a. a. O.) bei Eingang der schiedsgerichtlichen Akten die Znne- haltung der vierwöchentlihen Rekursfrist durch das Datum des Nückscheines sofort aus den Akten zweifellos feststellen zu fönnen. Die bei fehlendem Rückschein eventuell erforderliche diesseitige Ermittelung behufs Feststellung des Tages der Be- händigung würde nicht in einem angemessenen Verhältniß zu der geringen Kostenersparniß stehen.

278) Ueber die Form, in welcher die Ablehnung ver- meintlich ungerechtfertigier Entschädigungsansprüche von Verletzten, beziehungsweise die Anfechtung der betreffenden Bescheide der Genossenschastsorgane zu er- folgen hat, sind mehrfach Zweifel hervorgetreten. _

Das Reichs-Versicherungzamt hat unter dem 16. Ok-

tober 1886 sich dahin ausgesprochen: Wenn ein Unternehmer in das Kataster einer Berufs- genossenschaft aufgenommen ist und ein von demselben beshäf- tigter Arbeiter einen Unfall erleidet, so kann streitig werden, ob der Verunglüctte in dem der fraglichen Berufsgenossenschaft laut Katastereintrag (§. 37 des Unfall-Versicherungsgeseßes)

zugehörigen versicherten Gesammtbetriebe beziehungswei}e Be-

jahendenfalls, ov der Unfall sich bei dem versicherten Betriebe ereignet hat. Beide Fragen sind Fragen der Aus- legung des Jnhalts und des Umfangs der erfolgten Katastrirung des Betriebs (8. 37 a. a. O.) und beziehungsweise der Trag- weite der geseßlichen Bestimmungen über die Versicherung. Herrscht Streit hierüber, so ist derselbe durch förmlichen Be- \heid des zuständigen Genossenschaftsorgans (S8. 57 ff., ins- besondere §. 62 Abs. 4 a. a. O.) und eventuell im \cieds- rihterlihen Verfahren, nicht aber im Wege des §8. 59 Absay 4 a. a. O. zum Austrag zu bringen. Die leßtere Bestimmung in Verbindung mit §. 62 Absag 1 a. a. O. kann nur dann Anwendung finden, wenn feststeht, daß der Betrieb, in welchem der Verunglückte beschäftigt gewesen, zwar vielleiht zu den geseblih versicherten Betrieben (F. 34 a. a. O.) zählt, aber jedenfalls in fein Genossenschaftsfataster, insbesondere auch niht als Bestandiheil eines größeren einheitlichen Betriebes (S. 9 Abs. 3 a. a. O.) aufgenommen ift. Bgl. die Bescheide 9 und 138, Amtl. Nachrichten des R.-V.-A. 1885 S. 371

und 1886 S. 59.

| Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 8. Februar. Nah dem Geseg vom 29. | Juni v. F. erfolgt vom 1. April 1887 ab die Heranziehung | der im Offiziersrange stehenden Militärpersonen | zu Abgaben für Gemeindezwecke, und liegt nah S. 4 desselben die Feststelung des der Abgabe unterliegenden Einkommensbetrages, die Ermittelung der Steuerstufe, die Mit- theilung an die betreffenden Steuerpflichtigen sowie die Be- nachrichtigung der berechtigten Gemeinden den Vorsigenden der Einkommenstieuer-Einshäßungskommissionen ov. Der Finanz- Minister hat unterm 2. d. M. den Königlichen Regierungen Exemplare der nachfolgenden Anweisung zur Ausführung dieses Gesezes mit dem Veranlassen übersandt, die- selbe durh das Amtsblatt schleunigst zur öffent- lihen Kenntniß zu bringen und die Vorsißenden der Einkommensteuer: Einshäßzungskommissionen fowie die Kom- munalbehörden mit entsprehender Jnstruktion zu versehen, damit die Feststellung des für Gemeindezwecke von den steuer- pflichtigen Militärpersonen zu zahlenden Abgabevetrages recht- zeitig stattfinde. Die Kommunalbehörden sind namentli darauf hinzuweisen, daß die Regelung der im Laufe des Steuerjahres eintretenden Ab- und Zugänge bezw. die Uebcr- weisung und Jnabgangstellung der betreffenden Abgabebeträge ihrerseits ohne Mitwirkung des Vorsißenden der Ein- tommensteuer-Einschäßungskommission zu erfolgen habe, und daß zu dem S die diesen Gemeinde- abgaben unterliegenden Militärperfonen von dem Kriegs- Minister angewiesen seien, bei der Verlegung des Wohnsißes “aus einem Gemeindebezirk in den anderen, sowie bei einer Verseßung innerhalb Preußens von einer solchen Veränderung sowohl der bisher empfangsberehtigten Gemeinde, als auch der Gemeinde des neuen Wohn- bezw, Garnisonortes unter Be: zeihnung des Monats, mit dess&. Ablauf die Empfangs- berehtigung der ersteren erlisht, ohne Verzug Mittheilung zu machen. Die für die Veranlagung der Gemeindeabgabe erforderlichen Formulare sind nah den für die klassifizirte Einkommensteuer in der Cirkular-Verfügung vom 19. Oktober 1877 gegebenen Bestimmungen zu beschaffen und den Vor-

\ " - "- "“. gehören, vorschriftsmätig nawbzuwei]en war.

es vom 25. Mai 1873 und §8. 2 des Gesetzes vom Nr, ÿ. Die nach erfolgter Feststellung der Gemei: deabgabe etwa im Wege der Reklamation, Remonstration oder des Nekurses erzielten Aenderungen der Staatsf:euerveranlagung bleiben für die Gemeinde» abgabe an si wirkungslos. Wenn jedoch der Abgabepflichtige au gegen die Feststellung der Gemeindeabgabe Ber eingelegt hat, bleibt der Negierung überlassen, die Entsch:idunz l Neschwerde bis zur Erledigung der Beschwerde gegen die Staatsste ranlagung auézusctzen und leßtere demnächst zu bcrücsichtigen, falls im Refkla- mations- bezw. Remonstrationeverfahren das E ntommen aus anderen Quellen als aus Grundbesitz, Gewerbcbetrieb oder dem Dien'tverbältniß zu cinem geringeren Betrage angescßt worden 1ît. S : G Die Bewilligung cines Erlafses an der Staatsfteuer im des Jahres ist indeß ohne Bedeutung für dic Gemeindeabgabe. Nr. 6. Von dem bei der Veranlagung der Staatéësteuer für das betreffende Steuerjahr zum Grunde gelegten, aus der Einkommens- nahweisung zu erschenden Jahresbetrage des steuerpflichti- gen Einkommens ist in Abzug zu bringen : a. das gesammte Diensteinkommen, e b. das Einkommen aus Grundbesiß oder Gewerbebetrieb bei Militärärzten das Einkommen aus einer Civilpraris. Dierber Mis edo beaVMilel werden, da) Der betrag des steuerpflihtigen Einkommens, von welhem die züge gemacht werden, nur sich aus den Nettoerträgen der vershiedenen Quellen zusam menseßt, nachdem die Squlden- zinsen, Steuern, Renten, Leibgedinge und sonstige Lasten von dcn in der Einkfommennahweisung aufgeführten Päcbten, Miethen und sonstigen Brutto-Cinnahmen in Abzug gebracht sind. (Vergl. die den Verfügungen vom 1. Juli 1875 und vom 29. August 1877 bei- gefügten Formulare zu Einkommennachweisungen. Mittheilungen Heft 2 S. 12 u. Heft 7 S. 25.) Die das Einkomnen aus Grundbesitßzund Gewerbebetrieb vermindernden Zinsen, Steuern, Renten u. !. w. müßen deshalb zuvörderst, soweit es nicht {hon bei Auf!tellung der Ein- fommenênahweisung gesehen, von den nachgewiefenen Erträgen diefer Quellen abgezogen werden, ehe diese wiederum geeignet sind, von dem Betrage des steuecrpflihtigen Jahreseinkommens abgezogen zu werden. Außerdem ift in Abzug zu bringen: E c. bei denjenigen vor dem 1. April 1887 in den Chestand getretenen Militärpersonen, welche einer Charge angehören, für die die Ærtheilung des Hetrathslonsenscs an den Nachweis cines bestimmten Bermögens getnüpft ist, derjenige Einkommensbetrag, welcher nah den zur Zeit der Nachsuhung des Heirathskonsenses maßgebend gewesenen Bor- \chriften für die Charge, welcher sie zur Zeit der Beranlagung an-

Uyr f ause

sowie

- No

Die ctwa nach Feststellung der Abgabe eintretende Beförderung zu einer höheren Charge bleibt im Laufe des Jahres unberücksichtigt.

Nr. 7. Die Abgabepflicht beginnt mit dem 1. April 1887, für diejenigen Offiziere 2c., deren Ernennung erst vom 1. April 1887 oder Pater DANIE Dor ee erft zun . Dl Loo OO0eL IDGTer n eine Preuße Garnison verseur werden, vom Suiten des auf die Ernennung oder auf die Verlegung des Wohnsißes nach der preußishen Garnison folgenden Monats. Si? endet mit dein Ablauf desjenigen Monats, in welchem der

| Abgabepichtige stirbt, aus dem aktiven Dienst auëscheidet oder in

eine nicht zur preußischen Monarchie gehörende Garnison verseßt wird. Inwieweit ein Kommando eincr Verseßung gleich zu achten, ergiebt si aus den dieserhalb bestehendea Bestimmungen (vergl. die Cirkular-Verfügung vom 16. Februar 1875, Mittheilungen Heft 2 S. 4 und §. 8 der Anweisung zur Veranlagung der klassifizirten Einkommensteuer vom 4. März 18377). E

Nr. 8. Berctigt zur Erhebung der Abgabe ist regelmäßig die Gemeinde des Garnisonortes; erstreckt sich aber die Garnison auf mehrere Gemeindebezirke, oder wohnt der Abgabepflichtige in dem Bezirk einér benachbarten Gemeinde, so steht die Nbgabe derjenigen Gemeinde zu, in deren Bezirk der Abgabepflichtige thatjäblih wohnt. Bei der Verlegung des Wehnsißes aus einem Gemeindebezirk in den andern, sowie bei einer Verseßung innerhaib Preußens geht die Ve- rechtigung zum Bezuge der Abgabe mit dem Ersten des auf die Ver- legung des Wobnsites folgenden Monats auf die Semeinde des neuen Wohnorts über.

sißenden der Einkommensteuer-Einshägungskommissionen zuzu- stellen.

Nnuwets[ung für die Vorsißenden der Einkommensteuer - Ein- \chäßzungäfkommissionen zur Ausführung des Gesetzes vom 29, Juni 1886 (Gefet-Samms[. S 10), betresfendote Heranziehung von Militärperfonen t gaben [Ur : Gemeindezwedce.

Nr. 1. Die dem Vorsiyenden der Einkommensteuer-Einschäßungs-

fommission durch das Gese vom 29. Juni 1826 übertragenen Ob- iegenbeiten bestchen in: O Feststellung des der Abgabe für Gemeindezwecke untere liegenden Einkommens und der diejem ‘entsprebenden jährlichen Ab- Ea des Abgabepflichtigen und der beredtigten Gemeinde von der Feststellung zu a (§8. 9),

c. der Entscheidung über etwaige Erlaßanträge (H

d. der Mitwirkung bei ctiwaigen Beschwerden an die Bezirks- Rel ie E -. . -

N Betheiligung des Vorsitzenden in Bezug auf die Erhebung dec Abgabe, die Veränderungen, welde im „Laufe des Jahres in Folge von Garnifon- oder Wohnungswcchsel, Abfomman- dirung, Verseßung, Ausscheiden aus dem Dienst u. \. w. eintreten, findet nit statt. Jedoch sind im Falle der Anzeige von der Ver- legung des Wohnsitzes des Abzabepflichtigen in den Bezirk einer anderen Einschätungéëfommission dem Vorsißenden der Leßteren die auf die Feststellung der Abgabe bezüglichen Mittheilungen zu machen.

«Nr. 2. Der Abgabe unterliegen die Vffiziere, Sanitäts-Dffiziere und oberen Militärbeamten des Friedensstandes, welche innerhalb des preußischen Staates in Garnison stehen und zur preußischen Klassen- be ichungêweise klassifizirten Einkommensteuer veranlagt sind. L

Wird diese Veranlagung im Laufe des Jahres auf Rekla- mation oder aus anderen Gründen aufgehoben, fo zieht dies auch die Aufhebung* bezw. das Erlöschen der Verpflichtung zur Entrichtung der Gemeindeabgabe nach sich. Andererseits wird bei nachträglih im Laufe des Jahres erfolgender Heranzichung zur Staatssteuer damit au) für dieselbe Zeit, für welche leßtere erfolgt, die hier in Rede stehende Bedingung für die Heranziehung zur Gemeindeabgabe erfüllt. : : —,

Nr. 3. Die Abgabe wird nicht erhoben vom Diensteinkommen, sondern lediglich von dem Privateinkommen und auch von diefem nur insoweit, als dasfelbe nicht bereiis nach den bestehenden gescß- lichen Bestimmungen der Kommunalsteuerpflicht unterliegt L

Nur diejeuigen Personen sind also zur Abgabe heranzuziehen, welche außer dem dienstlihen und außer etwaigem Einkommen aus Grundbesiß und Gewerbebetrieb ausweislih der Einkommennachwei- fung noh aus anderen Quellen fließendes Einkommen beziehen. (Zinsen von Kapitalien, Renten, Nußungen u. f. w.) A Ö

Nr. 4. Für die Ermittelung der Gemeindeabgabe ist es uner- heblich, ob bei der Veranlagung der Staatssteuer wegen besonderer

triebstheile beschäftigt und demna zu den versicherten Arbei- tern (88. 11 und 35 a. a. O.) zu zählen ist, und be-

wirthschaftliher Verhältnisse und dergl. cine geringere als die dem A Ce tesénen Einkommen centsprehende Stecuerstufe festgeiezt ist

Nr. 9. Na Vorstebendem (Nr. 7 und 8) hat der Vorsitende der Einfommensteuer-Einfhäßungskominission, bevor er die „berech- tigte" Gemeinde von der Feststellung der Gemeiudeavgabe benach- richtigt (§. 5 al, 1 des Gesezes), die Berechtigung derselben zwar zu prüfen und die Bermeidung von Weiterungen ich thunlichit an- gelegen sein zu lassen, auch nach Bedürfniß dte zuitändigen Beuorden um die zu diesem Zwecke nothwendige Auskunft zu ersuchen.

Wird gleichwohl demnächst ermittelt, daß die Benachrichtigung an cine nit berechtigte Gemeinde erlassen ift, so hat der Borsißende, da der Abgabepflichtige nur an eine Gemeinde die Abgabe für die- selbe Zeit zu entrichten verpflichtet ift, seine Benachrichtigung zu be- richtigen, sodann aber an die berechtigte Gemeinde eine anderteite Benachrichtigung, bezw. wenn diese Gemcinde außerhalb feines Ge-

Einshätzungskommission diefer

\chäftsbezirkes belegen ist, an den Vorsitzenden der Cinkommensteuer- Gemeinde die erforderliche Mit- veilung gelangen zu lasten.

y 7 0. Bebufs Festsezung der Abgabe hat nah Veranlagung der Cinkommenstener für das Steuerjahr der Vorsißende der Ein- \häßungéfommission die der Gemeinde-Abzake unterliegenden Cin- kommensteucrpflichtigen in eine Nachweifung einzutragen, auf Grund der Eintfommenenahweifung die Ermittelung dès abgabe- | pfl:chtigen Einkommens vorzunehmen und die entsprechende Steuer einzutragen.

Ein Muster ie vermerk zu versebenden Nachweisung ist unter A beigefügt. Vie fann nah Bedürfniß gemeindeweise gesübrt, auch so eingeritet werden, daß sie für mehrere Jahre zu gebrauchen ist. In Betreff der der Gemeindeabgakbe unterliegenden Klassensteuerpflichtigen hat der Vorstand der zur Erhebung der Abgabe berechtigten Gemeinde,

zu dieser, demnächst mit dem zestitellungs®- | igefügt. Dieselbe

nachdem die Klafsensteuerrolle von der Regierung festgestellt ift, | für jedes Stcuerjahr ein Verzeichniß nach anliegendem Muîter B aufzustellen und dem Vorfißenden der Einkommensteuer: Ein!caßungs- kommission ‘zu übersenden. Für diejenigen in dem Verzeichniß; eingetra- genen Personen, bei denen die_Einkommensnachweisung_ außerdienstliches Einfommen aus anderen Quellen als aus Grundbesiß oder Gewerke- betrieb angiebt, iït, wenn dies Einkommen mehr als 660 H de- trägt, eine beglaubigte Abschrift der bezüglichen Eintragungen in der Einkommenênachweisung beizufügen. Beträgt das fragliche Cinkommen nur 660 #4 oder weniger, so bedarf cs feiner weiteren Be- rechnung in der Nachweisung des Vorsitzenden, tudem der Steuer- saß von 3 Æ eintritt. Für diese Abgabepflichtigen fann dcóhalb au das Verzeichniß wo cs zweckmäßig ersheink glei so eingerihtet werden, daß die Feststellung der Abgabe in demselben erfolgen kann ohne Eintragung in die Nachwei?ung (Musicr_ A). Beträgt das fragliche Einkommen aber über 660 #, fo sind die betrcffen- den Spalten der Nachweisung (Muster A) von dem Vorsitenden gus- zufüllen. f : A : S Die Feststellung der Abgabe ift lediglich nach den für die Klafsen- und Einkommensteuer gültigen Steuerstufen und jähriichen Steuer- fägen zu bewirken, mit der Maßgabe, daß der Steuer]atz der ersten Klafsensteuerstufe 3 auch dann festzusetzen ist, wenn das

abgabepflihtige Einkommen auf weniger als 429 # ermittelt ift.