1887 / 34 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Feb 1887 18:00:01 GMT) scan diff

welckbes im Eigentbum otecr im Besiß der Militärverwaltung steht upd Zur die Versendung aus diesem Verhältniß nicht ausscheidet.

Freiwilligz Gaben für die bewafuete Macht oder Theile der- selben tretea durch Abgabe an die Ersatztruppentheile (für Lazaretbe an das nächste Lazareth der Militärverwaltung) in Besiß der Militärverwaituna.

S ac Allgemeine Bedingungen der Beförderung.

1) Die Eiscnbahnen befördern Militärgut unter den Bedingungen des Betriebérealements für die Eisenbahnen Deutschlands mit den nachfolgenden Au-nabinen:

a. Militörgut darf nach allen Stationen befördert werden, auch venn folhe für den allgemeinen Güterverkebr niht eingerihtet find. In letzterem Falle bat die anmeld:nde Militärbehörde (S. 26) vor der Aufgabe ch der Zustimmung derjenigen Eisenbahnverwaltung zu versichern, welcher die Zielitation unterstellt ift. Diese Zustimmung

nicht versagt werden, wenn die Ausladung ohne Störung des Betriebes stattfinden kann

b. Militärgut, welLes innerhalb des kleinsten Ladeprofils der am Transport betheiligten deutschen Eisenbabnen verladen werten kann, muß zur Beförderung angenommen werden, Sprengstoffe urter den bierfär vorgeschriebenen besonderen Bedingungen (8. 48)

c. Für das unter militärisher Begleitung versendete Militärgut werden niht Frachtbriefe, sondern Militärfahr]cheine ausgestellt (§. 27, 5 und 4).

d. In den Sätzen des Militärtarifs ift die Gebühr für die bahn- seitige, nur in besonderen Fällen von der Militärbehörde zu. bean- tragende Feststellung der Stückzahl oder des Gewichts von Militärgut mit einbegriffen.

e. Ueber Berechnung und Bezahlung der Fracht siehe die Be- slimmungen der 8. 51 und 52.

f. Die Naœnabhme von Geldbeträgen if den Militärstellen bei der Absendung von Militärgut unterfagt, auch sonst ist den Eisen- bahnverwaltungen feine Veranlassung zu baaren Auslagen zu geben.

g. Die Eisenbahnverwaltungen dürfen die Annahme von Militärgut zur Beförderung wegen mangelnder Transportmittel nicht ablehnen.

h. Auch an Sonn- und Festtagen darf die Annahme und Aus- lieferung von Militärgat nicht verweigert verden. Das als dringlich bezcichnete Militärgut geht allen anderen Gütersendungen in der Beförderung vor.

i. Militärgut unter Begleitung darf durch die leßtere von der begonnenen Beförderung zurückgezogen werden. Die in diesem Falle zu erhebenden Gebühren find in den Sätzen des Militärtarifs mit einbegriffen.

k. Die absendende Militärbehörde ist kefugt, Ziel und Adresse eines Transports von Militärgut nah dessen Abgang zu ändern. Sie hat zu diesem Zweck die auf dem Frachtbriefe (Militärfahrschein) angegebene Zielsiation und, wenn die leßtere nah der neuen Be- stimmung nicht berührt zu werden brauht, auch diejenige Station, von welcher ab der Transport von der auf dem Frachtbriefe (Militär- fahrsch{ein) angegebenen Route abzulcnken sein würde, mit Nachricht zu versehen.

1. Die Absecndestation hat der Zielstation und diese dem Em- pfangsberehtigten das bevorstehende Eintreffen von Militärgut an- zukündigen. Der Empfangsberechtigte sorgt für die Abholung des Militärguts. Die Gebühr für bahnseitig auf Verlangen des Em- pfängers auszuführendes Nachwiegen ist in den Sätzen des Militär- tarifs mit einbegriffen.

m. Nicht rechtzeitiz abgenommenes Militärgut ift auf Gefahr und Kosten der Militärverwaltung von der Eisenbahnverwaltung, welche in solchem Falle dem nächsten Bahnhofs-Kommandanten zur Veranlassung der Abnahme Anzeige macht, bis zur Abnahme auf Lager zu behalten.

n. Ueber die Zwecke der militärishen Begleitung bei Militärgut fiehe unter 3.

o. Im Bereiche der den Betricb nach dem Miilitärfahrplan führenden Eisenbahnen haften die Eiserbahnverwaltungen nicht für versäumte Lieferfrist.

p. Die Deklaration eines Interesses an der rechtzeitigen Lieferung von Militärgut ist unzulässig.

2) Den mit Stäben oder Truppentheilen der Feldarmee besetten E darf Militärgut, welches nicht zur Feldausrüstung der betreffenden

ecrestheile gehört, nur Seitens der Militär-Eisenbahnbchörden und auch von diesen nur ausnahmsweise angeschlossen werden (8. 25, 4).

3) Die absendenden Militärbehörden können Einzelsendungen und Wagenladungen mit oder ohne Begleitung aufgeben; fie müssen aber Militärzüge, Sprengstoffe der Gefabrklasse (8. 48 7a.) in Packgefäßen oder in Fahrzeugen bei mebr als einer Wagenladung, sowie Pferde- und Viebtrauêëvporte stet2 mit Begleitung versehen.

Die Begleitung hat die Aufgabe, zur Beschleunigung bein Ver- laden und bet ZLblieferung des Mülitärguts, sowie zur Ueberwachung und Sicerur; "wahrend der Beförderung mitzuwirken, auch bei Störung der Fazrt die Sorge für das Militärgut zu übernehmen.

Die absendende Militärbehörde kann verlangen, daß Einzel- fendungen und Wagenladungen unter unmittelbarer Aufsicht des Be- gleiters bleiben; in diesem Falle trägt die Eisenbahnverwaltung keine Verantwortung für den Inkalt der Sendung und befindet selbständig darüber, ob der Begleiter einer Einzelsendung mit diefer in einem Personenwagen oder aber, je nah Umfang und Gewicht dec Sendung, in einem entsprechend (§8, 32, 2 und 3) auszerüsteten Güterwagen zu befördern ift, und an welchen Punkten ein Umsteigen oder Umladen zu erfolgen hat (8. 31, 3).

Die Begleiter zur unmittelbaren Beaufsichtigung von Wagen- ladungen fahren in der Regel in den beladenen Wagen. Jedoch darf in oder auf den mit Sprengstoffen der Gefahrklajsse in Packgefäßen (8. 48, 7a) beladenen Wagen kein Begleiter befördert werden, außer im Falle des §. 48, 8. i

4) Ueber die Vorbereitung zum Verladen (\. §8, 40) und über die Ausführung der Beförderung u die Anlage X das Nähere.

S. 48. Besondere Vorschriften für Sprengstoffe und Munitionsgegenstände.

1) Die Eisenbahnen sind verpflichtet, für die bewaffnete Macht alle zum Gebrauch bei derselben vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionégegenstände zu befördern.

2) Die Beförderung erfolgt in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des Betriebsreglements Anlage D.

Insofern von diefen Grundsäßen nach Art, Verpackung oder Be- förderungêweise der Sendungen eine Abweichung vorgeschrieben ist, und niht nahweiëlich ein grobes Verschen der Eisenbahnverwaltung einen bierbei etwa entstehenden Schaden herbeigeführt hat, muß die Militärverwaltung den letzteren erseßen und die Gefahr solher Sen- dungen tragen. Derartige Abweichungen dürfen übrigens nur von den im S. 109A 1 bis 5 und 5a 1 bis 4 aufgeführten Militärbehörden und auc von diesen nur ausnahmêweise angeordnet werden.

3) Für Zeit, Form und Inhalt der Anmeldung, Wahl des Zuges, Festsetzung der BVeförderungtzeit, Begleitung, Ausweis zur Annahme und Beförderung der Sendungen, wie auch für die Ver- E find aus\ch{ließlich die Bestimmungen dieser Ordnung maß- gebend.

4) Sprengstoffe und Munition8gegenstände müssen bei der Auf- gabe zur Beförderung, den: bei der bewaffneten Macht sonst geltenden Bestimmungen entsprechend, in Taschen oder Tornistern der Mann- haften, in Fahrzeugen oder in Packgefäßen verpackt fein.

5) In Taschen und Tornistern der Mannschaften dürfen nur die zu deren Ausrüstung E Sprengstoffe und Munitions- gegenstände auf den Eisenbahnen befördert werden.

Bei der Anmeldung der Mannschaften zur Beförderung f\chließt die Angabe „mit Munition“ alle für deren Ausrüstung vorgeschriebenen Arten von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen ein. Mann- schaften mit dieser Ausrüstung können auch Personenzüge des öffent- lihen Verkehrs benutzen, und sollen soweit es angeht in ihnen allein anzuweisenden Wagenräumen zusammen befördert werden.

Anderen Beschränkungen unterliegt diese Beförderung nicht.

6) In Fahrzeugen verladene Sprengstoffe und Munitionsgegen- stände werden bei der Anmeldung der Fahrzeuge durch die Angabe

„nit Munition“ einbegriffen. Die Zuläfsigkeit der Beförderu#g mit Zügen des öffentlihen Verkehrs ift nah dem Inhalt und der Dring- lichkeit der Sendung zu beurtheilen. Bei Mititärzügen bearündet der Inhalt der Sendung ein: Beschränkung des Ans{lustes oder d:s Ge- wichts beim Zusfammenladen nicht.

Das Berladen von Fahrzeugen mi: Munition erfolgt an den für andere Fahrzeuge zulässigen Ladestellen und nah den für leßtere Faßr- zeuge geltenden Vorschriften auf offenen Wagen mit einem Mann militärischer Wache auf jedem so beladenen Wagen oder, in Er- mangelung militärisher Begleitung, unter Schußzdecke ohne An- bringung \ch{warzer Flaggen mit weißem P.

Die Absonderung dur Schutzwagen im Zuge ift nicht erforder- lich, die Einreihung unmittelbar hinter oder vor eine gebeizte Loko- motive jedoch nit zulässig. Die Besetzung und Bedienung der Bremsen an den Eisenbahnwagen ift in Militärzügen nicht beschränkt.

Nöthigenfalls dürfen sogar die mit solchen Fahrzeugen befrachteten Wagen in Militär:ügen auf font erforderlihe Schutzwagei in An- rechnurg kommen.

7) In Padgefäßen aufgegebene Sprengstoffe und Munitions- gegenstände werden bei der Beförderung behandelt :

a. gemöß Betriebs-Reglement Anlage D L, fofern sie nah den von der Militärverwaltung erlassenen Vorschriften dieser Gefahrfklafsse angebören,

b gemäß Betricbs-Reglement Anlage D II, TIT oder V, je nah ihrer Beschaffenheit, sofern sie nah jenen Vorschriften der Gefahr- klasse zu a niht angehören.

Die Militärverwaltung hat ihre bezüglichen Festsezungen dur das Reichs-Eisenbahnamt den Eisenbahnverwaltungea mittheilen zu laffen.

8) Die zur Beseitigung von Eisstcpfungen nöthigen Spreng- büchsen und die zur Füllung der letzteren erforderlihen Sprengstoffe dürfen in sehr dringlihen Fällen auch in Perfonenzügen des öffent- lichen Verkebrs unter militärischer Begleitung nach dem Bestimmungs- orte geschaft werden. Zur Unterbringung der Sprengmittel ift ein besonderer Wagen einzustellen und in diesem vorbehaltlich weiterer Schutzvorkehrungen ein abgeschlossener Raum zu benuten, in welchem Persoxen oder Sachen nicht aufgenommen werden dürfen. Die Begleitung darf zur Ermäßigung der Länge der Züge in dem- selben Wagen, jedoch außerhalb dcs abgeschlossenen Raumes, befördert werden.

9) Die Anlage XI enthält nähere Vorschriften zur Ergänzung des Betrietsreglements Anlage D I, 11 und ITII.

8. 49, Besondere Vorschriften für Vieh.

Pferdetransporte werden den Vorschriften der S8. 41 bi3 43 ent- sprehend, Schlachtviehtransporte im Allgemeinen nach den Vor- schriften für den öffentlichen Verkehr verladen und befördert unter Beachtung der Anlage XII.

: 8. 50.

Besondere Vorschriften für rollendes Eisenbahnmaterial.

1) Beim Uebergang von Wagen aus dem Berwaltungsbereiche einer militärishen Eisenbahnverwaltung in denjenigen einer anderen deutschen Eisenbabnverwaltung, wie auch im umgekehrten Falle finden die jeweilig vom Verein deutsher Eisenbahnverwaltungen angenom- menen Bestimmungen Anwendung; für die Vergütung der damit be- förderten Transporte gelten die diesen entsprehenden Säße des Mtilitärtarifs.

2) Abgesehen von vorstehenden Fällen werden die Eisenbahn- verwaltungen für jede Beförderung von im Besitz oder Eigenthum der Militärverwaltung befindlihen Lokomotiven, Tendern und Wazen aller Art nach besonderen Tarifsätzen entschädigt, soweit niht eine anderweite Vergütung für die etwa mit jenen Lokomotiven 2c. auf der durchlaufenen Strecke beförderten Militärtransporte zu zahlen ist, das gedachte Zugmaterial au nicht gelegentlich Seitens der Eisenbahn- verwaltung zu anderen Transportzwecken benutt worden ift.

3) Die Eisentahnaverwaltungen geben für solche Materialtrans- porte (Nr. 2) die Zugkraft und das nöthige Zugpersonal, \orgen für die Gangbarkeit der Lokomotiven, Tender und Wagen, sowie für die Ausstattung mit den Signalen während der Fahrt.

Sech ster Abschnitt. Berechnung und Zahlung der Vergütungen. Q O (Srundsäße der Berechnung.

1) Die Vergütung für Militärtran8porte und für Hergabe von Betriebsmaterial erfoigt nach dem vom Bundesrath zu erlassenden Militärtarif (K L. G. §. 29, A. V. 14,4) für das übrige hergegebene Material gemäß §8. 15 und 33 des Kriegsleistungs- gesetzes.

2) Die Sâäue des Militärtarifs enthalten die Vergütung für alle Leistungen der Eisenbabnverwaltungen bei der Vorbereitung und Aus- führung der Militärtransporte und bei der leihweisen Hergabe von Betricbs8material, sowie auch für die aus dem gewöhnlichen Gebrauch folchen Materials herrührende Abnutzung, sofern nicht ausdrücklich die Uebernahme oder Erstattung der erwachsenden besonderen Koften Seiters der Militärverwaltung in den bezüglichen Vorschriften zu- gesagt ist,

3) Für die ausnahmsweise Beförderung mit Courir- und Schnell- zügen (§. 25, 2) werden die Fahrpreise des gewöhnlichen Verkehrs3 vergütet.

4) Die Berechnung der Gebühren für Militärtransporte erfolgt nah den durch die Transporte wirklih zurückgelegten Wegen. Die Entfernungen der Station®sorte ergeben ih aus den von der Aufsichts- behörde für den öfentlidcn Verkehr genehmigten Kilometerzeigern, in Ermangelung derselben aus dem zur Zeit der Leistung gültigen amt- lichen Kursbuche der RNeichs-Post- und Telegraphenverwaltung (Reichs- Kursbuch).

9) Fur die Bereitstellung von Betrieb8material zur Hergabe ge- mäß §. 28, 3 des Kriegsleistung8gesetzes und Abschnitt 14, 3 der Ver- ordnung vom 1. Arril 1876 wird ein Tag Miethe gewährt. Die Ucbergabe an die Militärbehörde gilt als mit dem Augenblick, in welchem das Material aus dem Bahnbereiche der Eigenthümerin austritt, die Rückgabe als mit demjenigen Augenblick erfolgt, in wel- chem das Material in diesen Bereich zurückkebrt; jedo wird die tarifmäßige Mietbe sowohl für den Tag der Uebergabe, wie aut) für denjenigen der Rückgabe ganz bezahlt.

6) Muß Betriebêmaterial auf Anordnung der Militärbehörde (S. 45, 6 b) an bestimmter Stelle verfügbar gehalten werden, so wird die Vergütung wie für leihweise hergegebenes Beirieb8material be- rechnet.

8. 62. Stundung, Liquidation und Zahlung.

1) Stundung und Zahlung aller den Eisenbahnverwaltungen nach D 29 des Kriegsleistung8gesetßzes zu gewährenden Vergütungen ift durch S. 30 a. a. O. geregelt.

2) Die Liquidationen werden von den Eisenbaßnverwaltungen in doppelter Ausfertigung bei gemeinsam von mehreren Verwaltungen erfüllten Leistungen nur von einer der betheiligten Eisenbahnverwal- tungen vorgelegt. ;

3) Den Liquidationen müssen die Beläge beigefügt sein, und zwar find erforderlich:

a. bei Militärtransporten :

die auf dem Schema für die Fahrscheine (§. 27, 4 Anlage 111) näher bezeichneten Theile derselben oder Frachtbriese mit Empfangsbescheinigung (8. 27, 3);

b. bei Hergabe oder Beceithaltung von Material:

die von der Militär - Eisenbahnbehörde ausgefertigte An- weisung und

die von der empfangenden oder die Bereithaltung von Be- triebsmaterial in Anspruch nehmenden Militärbehörde

ausgestellte Bescheinigung der Erfüllung, sowie außerdem die Nachweisung der Schätßzungswerthe bei der Uebergabe anderen, als Betriebsmaterials.

4) Die Stelle, an welhe die Liquidationen bebufs Feflstellung und Anweisung einzureichen sind, ift in jedem Falle von der Militär- behörde auf den Belägen zu bezeichnen.

Wird für diesen Zweck eine Centralstelle eingeseßt, so werden die falligen Vergütungen, auch wenn jene Bezeichnung feblea sollte, bei diefer Centralstelle gefordert; wird feine Centralstelle eingesett, so ist bei fehlender Bezeihnung die Forderung an die Intendantur des Bereichs zu richten, in welche:n die Leistunz erfüllt wurde. Für Militärtransporte gilt der Anfangéort als Ort der Ercfüllvng.

5) Die Zablung der gestundeten Gebühren erfoigt fostenfrei an die Hauptkasse der abrehnenden Cifenbahnverwaltunz.

S. 53. Festftellurg von Beschädigungen.

1) Alle etwaigen Sachbeschädigungen, welhe bei Beförderung von Militärtransporten vorzefommen, mögen dieselben von der Eisen- babnverwaltung oder von der Militärverwaltung zu tragen sein, müssen gleich nach Ankunft der betreffenden Züge oder Uebergabe der betreffenden Gegenstände angemeldet und Seitens der Eisenbahn- verwaltung unter Zuziehung eines Vertreters der Militärverwaltung festgestellt urd bescheinigt werden.

2) Entschätigungéansprüche aus einer den gewöhnlihen Gebrauch übersteigenden Abnutzung müssen bei Nückgabe des leihweise der Militärverwaltung überlassenen Betriebs8materials dur sachverständige Schätzung des Minderwerths nach Maßgabe der Bestimmungen im 8. 33 des Kriegéleistung2gesees und Abschnitt 16 der Verordnung vom 1. April 1376 begründet werden.

3) Eine gleihe Schätzung des zeitigen Werths oder Minder- werths findet statt, wenn eine Eisenbahnverwaltung aus dem Gigen- thum der Militärverwaltung Stücke, welche bei dieser entbehrlich geworden find, übernehinen will. Werden solche Stücke der Militär- verwaltung an diejenige Eisenbahnverwaltung zurücaegeben, welche dieselben ursprünglich geliefert vat, so wird der zeitige Werth in Gegenrechnung geitellt.

Folgen im Reihs38-Gesezblatt als Anlagen:

I Ao10otto 1 E EEN & e a ( zur Anmeldung von Militärtransporten(zu §. 26). IIT. Militärfahrscheine, Schema A und B (zu §. 27). IV. Wagenraum, Tragkraft, Ladevrofil, Zuglänge und Brein8wagen bei Militärtransvorten (zu §. 32). V. Einrichtung der Ladestellen (zu §. 37). V1. Anordnungen vor dem Einladen (zu §. 40). V1]. Einladen (zu §. 41). VII. Fahrt der Militärtransporte (zu §. 42). 1X. T der Züge und Räumen der Bahnhöfe und Haltestellen zu 5 49). X. Zur Beförderung von Militärgut (zu §. 47). X1I. Zur Beförderung von Sprengstoffen und Munitionsgegen- \tänden in Packgefäßen (zu §. 48). XII, Zur Beförderung von Vieh (zu §. 49).

Personalveränderungen.

Königlich Preuftische Armee.

Ernennungen, Beförderungen undVersetßungen. Jm altiven Heere, Berlin, 3. Februar. Fischer, Hauptm. aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 59, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 18, Hempel, Schneider, Rademacher, Elsner, Sec. Lts. vom Inf. Regt. Nr. 23, v. Hauenschild, Mathes, Wahner, Sec. Lts. vom Inf. Regt. Nr. 63, in das Inf. Regt. Nr. 18, Weiß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, v. Skolnicki, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 18, in das Inf. Regt. Nr. 129, Rohdewald, Sec. Lt. vom Infanterie-Regiment Nr. 55, in das Infanterie- Regiment Nr. 13, v, Wri3berg, v. Ploeß, Sec. Lts. vom Drag. Regt. Nr. 13, in das Drag. Regt. Nr. 17, verseßt. v. Hee- ringen, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 91, zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium kommandirt. Leistner, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 9, dem Negt. aggre- girt. v. Colomb, Rittm. von demsclben Negt, zum Escadr. Chef ernannt. v. Derten, Sec. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt., vor- läufig ohne Patent, befördert. Ludendorff 1., Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 6, in das Drag. Regt. Nr. 9 verseßt.

Berlin, 5. Februar. Herring, Oberst à la suite des Fuß: Art. Negts. Nr. 4, unter Entbindung von der Stellung als Inspicient des Artillerice-Materials und von dem Verhältniß als außeretats- mäßiges Mitglied der Artillerie-Prüfungs-Kommi]sion, sowie unter Versezung zum Garde-Train-Bataillon à la suite desselben, zum Train-Injpecteur ernannt. Frhr. v. Falkenhausen, Major vom Infanterie - Regiment Nr. 65, unter Verseßung in den Generalstab der Armee, mit Wahrnehmung der Gesczäfte als Chef des Generalstabes des Garde-(Torps beauftragt. Frhr. v. Tettau, Major vom Grenadier-Negt. Ne. 89, als Vats. Commandeur in das Inf. Negt. Nr. 65, Frhr. v. Wolzogen, Major vom Füs. Regt. Nr. 34, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 2. Div., in die erste Hauptmannsstelle des Gren. Regts. Nr. 89, ver- seßt. Maempel, Hauptm. à la suite des Füs. Regts. Nr. 90, unter Entbindung von dein Kommando als Adjut. bei der Koinman- dantur von Königsberg i. Pr. und unter Einrangirung in das Inf. Regt. Nr. 42, als Adjut. zur 2. Div, Borowski, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 45, unter Stellung à la suite dieses Regiments, als Adjutant zur Kommandantur von Königsberg i. Pr., komniuandirt. Meer De Lt vom Inf. Regt. Nr. 24, von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium entbunden. Chorus, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 82, zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium kommandirt. v. Petersd orff, Pr. Lt. vom Drag. Negt. Nr. 14, als aggregirt zum Drag. Regt. Nr. 1, Lagatz, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 1, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Drag. Regt. Nr. 14, versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3, Februar. Prümers, Pr. Lt.-a. D., zuleßt im Inf. Regt. Nr. 78, der Charakter als Hauptin. verliehen.

Berlin, 5. Februar. v. Alten, Gen. Lt. und Kommandant von Danzig, in Genehmigung feines Abschied8gesuches, v. Kuylen- stjerna, Gen. Lt. und Train-Inspecteur, in Genehmigung feines Abschiedegesuches, mit Pension zur Dip. gestellt. v. Dewitz, Pr. Lt. a. D., zuletzt à la suitte des Kaiser Franz Garde-Gren. Regts. Nr. 2, die Erlaubniß zum Tragen der Uniforin des genannten Regts. ertheilt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 5. Februar. v. Un- rub, Sec. Lt. von der Res. des Kaiser Franz Garde-Gren. Regts. Nr. 2, der Abschied bewilligt. Terpe, Sec. Lt. a, D., zuleßt von der Fuß-Art. des 1. Bats, Landw. Regts, Nr. 53, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Landw. Fuß-Art. Offiziere des VII. Armee- Corps ertheilt.

_Im Sanitäts-Corps Berlin, 29. Januar. Dr. Löhr, Assist. Arzt 1. Klasse vom Fetung?2gefängniß in Köln, der Abschied bewilligt. Dr. Noack, Ober-Stabsarzt 2. Kl. a. D, zuleßt Stabs- arzt der Landw. im 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 63, bei den Sanitäts-Offizieren des Beurlaubtenstandes des genannten Landw. Bats., und zwar als Ober-Stabsarzt 2. Kl. der Landw. mit Patent vom 29. Januar cr., wiederangestellt.

Berlin, 3. Februar. Dr. Bormann, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Negts. Arzt vom Drag. Regt. Nr. 8, zum Ober-Stabsarzt 1. Kl., Dr. Muttray, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 91, zum Stabs- und Vats. Arzt des Füs. Bats. diescs Regts,, Dr. En- ders, Assist. Arzt 2. Kl. vom Huf. Regt. Nr. 5, Dr. S arganek, Assist. Arzt 2, Kl. vom Gren. Regt. Nr. 2, Dr. Voigtländer, Assist. Arzt 2. Kl. vom Fü. Regt. Nr. 39, Dr. Boeckh, Assist. Arzt 2. Kl. vom Feld-Art. Regt. Nr. 14, zu Assist. Aerzten 1. Kl., befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Vogel, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 116, Dr. Reisinger, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 118, Schaefer, vom 2. Bataillon Landwehr- Regts. Nr. 77, Stoecter vom 2, Bat. Landw. Regts. Nr. 93,

Dr. Hoffmann vom 1. Vat. Landw. Reats. Nr. 2,

mann vem 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 27, Dr. Ebel vom 2. Bat. Lan:w. Regts. Nr. 41, Dr. Weczereck vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 62, Dr. v. Starck vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 85, Dr. S&lüter vom 2. Bat Landw. Regrs. Nr. 90, Dr. Gettkant

vorn Res. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Behrendt voin

Regts. Nr. 1, Dr. Robrschneider vom 1. Bat. Landw Regts.

vom Res. Landw. Bat. Nr. 20, zu Assist. Aerzten 1 Kl. der Res. beförd. Die Vssist. Aerzte 2. Kl. dcr Res.: Dr. Schulz vom 2. Vat. Landw. Regts. Nr. 8, Dr. Wiegand vom 1. Bat. Lanvw. Regts. Nr. 117,

Dr. Strohmayn vom 2. Bat. Landw. Regts. Mauer vom Nes. Lantw. Regt. Nr. 35,

Nr. 74,

Kompe vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 83,

Landw. Regt. Ne. 40, j Landw.

Nr. 117, Dr Cremer vom Rel. L Dr. v. Karwat vom 1. Bat. Landw. Îtegts.

vom Me!. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Callmeyer vom 1. Bat. Landw. Regts, Nr. 15, Dr Ocker vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 75, Dr. Duvening vom Res. Landw. Bat. Nr. 73, zu Assift. Aerzten 1, Kl. der Ref. befördert. Die Assist. Aerzte 2. Ki. der Landw. : Dr. Mever vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 35, Dr. Läuterer vom 1. Bot. Landw. Regts. Nr. 110, Dr. Cohn vom 1. Bat. Landiv. Rects. Nr. 76, Dr. Kloeppel vom 2. Bat. : ; Klasse der Landwehr befördert. Dr. Müller, Dr. Weidenhammer, Assist. Aerzte 1. Kl. von der | Marine, cin Patent ihrer Charge gerliehen. F. M |

Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Ulan. Regk. r. 11, | i L zu e I Fr. 77, Ir. Sneider, Ober-Stabsarzt 1. Kl. Dr. C old, Stabsarzt der Marine-Reserve vom 2. Bat. Landwehr- S. V orvette B L O.

N l | Regts. Nr. 85, Dr. Philipp, Assist. Arzt 1. KL. der Reserve vom | Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando zur Bienitleitung

Nr. 92, zu Assist. Aerzten 1.

und Reg:s. Arzt vom Inf.

Neher vom 1. Bat. Lando. Regts. Nr. 76, Dr. Schädla vom 2. Bat. Landw. Negts. Dr. Richter vem 1. Bat. Landw. Rcgts. 1 Dr. Harz vom

Regt. Nr. 128, zum Inf.

5 f O Gs Regiments-Ar i Dr. Jarosch, Ober-Stabêarzt 2. Klasse und Regiments-Arzt vom | V (E ZBindmül ‘fist. A Infanterie-Regiment Nr. 77, zum Ulanen-Regiment Nr. 11, verseßt. | 1. Kl. der Reserve vom Res. Landw. Bat. I. 89, Dr. Kruszfa,

Dr. Kretîd:-

Dr. Terstesse,

2, Bat. Landw.

Nr. 43 Dr.

Nr. 609, Dr.

Landw Regts Nr. 2, Dr. Igel,

Landw. Regts.

2, Bat. Landw. Regts. Nr. 78,

Landw. vom

Negt. Nr. 111,

bisher. Uniform, Dr. Bertkbold, k: ) 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 92, Dr. Marchand vom Res. | Landw. Bat. Nr. 33, Dr. l ee, Stabsarzt der Mes. vom Res, Landw. , Dr. Haas vom 2. Bat. Landw. Negts. | Regt. Nr. 35, Dr. Schmit, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. | ak

Regt. Nr. 40, | Nr. 44, Dr. Ri ch-

Dr. Kirchner, Stakts- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. ! A ; - : E

Nr. 91, zum Iäger-Bat. Nr. 4, Dr. Künzel, Stabs- und Bats. | Dr. Peters, Astift. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. vantw. Regt. Sas G - D S c es ce e Tf s or V1 .

Arzt vom Füs. Bat. des Inf. Regts. Nr. 99, zum Fufß:-Art. Reat. Nr. 5, | Nr. 35, Dr Thiem, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat.

Stabzarzt vom Fuß-Art. Reat. Nr. 5, als Bats. | Landw. Regts. Nr. 52, als StakSarzt mit feiner bishertgen Uniform,

zum Ulan. Regt. Nr. 9, Ler he, Assist. Arzt 2. Kl. vom Drag. Regt. Nr 11, kommandirt bei der Marine, zur Marine verseßt. Dr. Hobein, Staks- und Bats Arzt vom Jäger-Bat. Nr. 14. à la suite tes Sanitäts-Corps gefîtellt. ' Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 111, mit Pens. und feiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt. Dr. Fischer, Stabs8arzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 24, mit feiner

t Landw. Regts. Nr. 25, mit seiner bisher. Uniform, Dr. Jagow, | Sta | Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, mit feiner bish. -- j .. O 2 (7 * y . 5 E y

müller vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 77, Dr. Orthmann | Uniform, Dr. Witte, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. | Neg!s. Nr. 2, Dr. Heiligtag, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat.

Stabtsärzte der Landw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 3 v. Zuhowski, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 58, Dr. Grodzki, Stabêarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regt8. Nr. 18, Dr. Gergens8, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Tholen,

Landw. vom Rei. Landw. Bat. Nr. 73, Müller, Stabêarzt der | Se 9. Bat. Landw. Regts. Nr. 111, Dr. Malbranc, | Da

1, Bat. Landw. Regt3. Nr. 66, Dr. Windm üller,

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1. Kl. vom Kür. Regt. Nr. 4, zum, Drag. Regt. Nr. 19, Beck- | Regts. Nr. 59,

| mann, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt Nr. 49, zum Drag. Regt. Nr. £0, Dr. Pape vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, Dr. Koerner Nr. 11, Dr. Müller, Assist. Arzt 2. Kl. vom Drag. Regt. Nr. 3,

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Dr. Gillmeister, Dber- nd Ait. Arzt 2

Stabsarzt der Res. vom Ref.

ernannt. Dr. Günther, Dr. Shoeß, t H De. | Ne. 29, in das

1 Stabsarzt der Landw. vom | Berlin, 1. Feb Dr. Schläyer, Stabsarzt der | als Chef de See, zum Chef Dauer dieser B

Assist. Arzt | d L

1, Ste@briefe und Untersuchungs-Sachen.

b

Berkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

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2) Zwangsvollsireckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

A, D od 2 [4864] Hiyangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstrekung foll das im Grundbuche der Rittergüter Band I. Blatt 34 auf den Namen des Lieutenants a. D. Graf Mar von Strachwitz eingetragene, zu Chrosczinna belegene Rittergut Nr. 34 Chrosczinna

am 5. März 1887, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts- telle Zimmer Nr. 30, versteigert werden.

Das Grundftück ist mit 1149,39 Thaler Reinertrag und einer Flähe von 344,6318 Hektar zur Grund- steuer, mit 960 #4 Nugung8werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtë\schreiberei, Zimmer Nr. 33, eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von sélbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem

rundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden A oder Kosten, spätestens im Verstcigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu- biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Anfvrüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

den 7. März 1887, Vormittags 19 Uhr, an Gerihtsftelle, Zimmer Nr. 30, verkündet werden.

Oppelu, den 20, Dezember 1886.

Königliches Amtsgericht.

n C =1 Mb f

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Erbpachthufe Nr. 1 zu Darß, hat das GBroß- her:oalihe Amtsgericht zur Abnahme der Nechnung des Sequesters, zur Grklärung über den Theilungs- plan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Ter- min auf

Donucrstag, den 17. Februar 1887, Vormittags 10 Uhr, : bestimmt. Der Theilungsplan und die Nechuung des Sequesters werden vom 9. Februar d. I. an

r Einficht der Betheiligten auf der Gerichis- [reiberei niedergelegt sein.

Lübz, den 5. Februar 1887,

Boye, Berichts\chreiber des Großberzoglich Mecklenburg- Sc{hwerinschen Amtsgerichts.

[55794] Aufgebot.

Der Tillmann Gießler von Oberhees hat das Aufgebot folgender abhanden gekommener Hypotheken- urkunde, dietelbe ist im Grundbuche von Oberhees Band [11]. Fol. 18 Abth. 111. Nr. 3 für den Kirchen- fonds von Oberhbolzflau für eine Forderung von 250 Thlr. aus der Adjudikatoria vom 26. Oktober 1837 dem Protokoll vom 12. Juli 1838 ex decr. vom 29, Oktober 1838, die auf der Parzelle Flur A. Nr. 226 der Gemeinde Oberhces lasiet, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spâte- stens in dem auf

den 20. Mai 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Siegen, den 15. Januar 1887.

Königlihes Amtsgericht.

[55745] Aufgebot.

Der Vorsigende des katholishen Kirbenvorstandes zu Haldern hat das Aufgebot des über die von dem fatholishen Pfarrfonds zu Haldern bei der Spar-

ngs- Sachen. 0 0 2wangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. D e entli c cer Anz 4 er

ungen ; g 4 Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlihen Papieren. » Sommandit-Gesellscaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsh.

von 225 M. gebildeten angebli verloren gegangenen Sparkassenbuchs, Nr. 224 des Kaffenjournals von 1882, beantragt. L E

Ein Jeder, der an dem verlorenen Svparkassen- buche irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, svätestens in dem auf

den 6. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- achotstermine seine Nechte anzumelden und nah- zuweisen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Svparkasenbuches erfolgen und ein neues an desen

| Stelle für den Verlierer ausgefertigt werden wird,

Rees, den 4. Februar 1887. Königliches Amtsgericht.

[41261] Mg : Der Organist Franz Pietraszewski zu Pogorzelice

hat das Aufgebot des demselben von der Sparkasse der „Bank für Landwirthschaft und Industrie Kwilecki, Potoki & Co.“ zu Posen am 17. Februar 1885 auégestellten Sparkafsen-Buches Nr. 2136, dessen Bestand am 1, Januar 1886 fich auf 133 60 _ belief, beantragt. S i

Der Inhaber dieses Buches wird aufgefordert, bei dem unterzeihneten Gerichte spätestens in dem auf den 18. Juni 1887, Vormittags 115 Uhr, im biesigen Amtsgerichtégebäude, Wronker M Nr. 2, Zimmer Nr. 18, anberaumten Aufgebots- termine feine Rechte anzumelden und das Sparkassen- Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Letzteren erfolgen wird.

Vosen, den 19, November 1886. i

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[55793] Aufgebot. -

Der Bergmann Daniel Sander von Neunkirben lat das Aufgebot einer Hypothekenurkunde die sich über cine Band XI. Blatt 19 des Grundbuchs von Neunkirhen Abth. 111. eizgetragenen Forderung von Zweihundert und fünfzig Thaler nebit d %/o Zinsen und Kosten aus der Verschreibung vom 14. April 1852 für den Steuereinnebmer Gerlah Wagener zu Siegen ex decr. vom 30. April 1852 verhält, be- antragt. Der Inhaber der Urkunde und Alle die sonstige Netsansprüche auf dieselbe machen, werden aufgefordert, spätestens in dem au?

den 20. Mai 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotêtermine seine Rechte anzu- melden und die Urfunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Siegen, den 15. Januar 1887.

Königliches Amtsgericht.

(N Aufgebot. Der Steiger Heinrich Häbel von Neunkirchen, als Vormund über die minderjährigen Kinder der Che-

leute Wilhelm Daniel Häbel und Dorothea, geb. | Fey, daselbst: Karl Friedrich, Hermann, Lina, Gmilie, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt, weil der Nachlaß der Eheleute Häbel auêweislich des errichteten Inventars übersculdet ist. Sämmtliche Gläubiger, die Forderungen an die erwähnte Nachlaßmasse haben, werden hierdurch aufgefordert, ibre Ansprüche unter Vorlegen der hierüber \prechenden Urkunden bis spätestens den

20. Mai d. JI., Morgens 9 Uhr, hier, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausges{lossen werden.

Siegen, den 18. Januar 1557.

Königliches Amtsgericht.

[55740] Aufgebot. S

Auf Antrag. des Präsidenten des Königlichen Ober- Landetgecihts zu Kassel als Vertreter des Justiz- fiékus werden alle Diejenigen, welhe noch Ansprüche aus der Dienstführung des früher bei dem unter- zeihneten Gerichte thätigen Gerichtsvollzieher Geld- macher zu haben vermeinen, aufgefordert, folche spätestens im Termin

am 13. April 1887, 9 Uhr,

dahier anzumelden, widrigenfalls die von Geldmaher hinterlegte Dienstkaution zurückgegeben und die sich nit Meldenden mit ihrem Anspru an dieselbe ausgeschlossen werden. :

Jesberg, 3. Februar 1857.

Königliches Amtsgericht. Diehls8,

fasse zu Rees am 6. Mai 1882 gemachte Einlage | [50498]

Ausgebat.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Vusfe hier, Fran- zösishestraße 17 I., als Pfleger des Nahlasses und der unbekannten Erben des am 4. November 1886 zu Berlin verstorbenen Kaufmanns Ferdinand Emil Weiß werden sämmtlihe Nahlaßgläubiger und Ver- mächtnißnehmer des 2c. Weiß hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf

den 6. Mai 1887, Vormittags 11; U9r, vor dem unterzeihneten Gerichte, Neue Friedrichstr. Nr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widri- genfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur insoweit geltend machen können, als der Nawlaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußungen durch Befriedigung der an- gemeldeten Ansprüche niht ers{chöpft wird. .

Berlin, den 5. Ianuar 1887.

Königliches Amtsgericht T.

[55750] E S

Der Müllerausgedinger August Scholz in Seedorf und die sonstigen unbekannten Realinteressenten sind mit ihren Ansprücen auf die im Grundbuch von Daube Blatt Nr. 12 Abtheilung 111. Nr. 3 aus dem Kaufvertrage vom 12. Januar 1849 für den Müller Karl Scholz in Seedorf eingetragene Kauf- gelderresthypotheë von 500 # durch Urtheil von heute ausges {chlosscn. _

Krosseu a. O., den 27. Januar 1587,

Königliches Amtsgericht.

Abtheilung 49,

D745 L Uctheil des unterzeichneten Amtsgerihis vom 13, Januar 1887 ist für Recht erkannt :

Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Münter Band 18 Blatt 184 Abth II1. Nr. 32 unter Nr. 29 cingetragenen Hypothek von 63 Thalern 5 SilbergroscWen 1 Pfennig, mit welchem Betrage der Justizkommisfsar Lolkampf in Münster bezüglich seines Liguidates von 182 Th. 17 Sgr. 8 Pf. nebst 5 9/0 Zirjen seit dem 4. Dezember 1888, vorbehalt- lih der Ansprücwe der Wittwe Dr. med. aae Koppel, Friederike, geb. Wittgenstein, ‘auf die vor- stehende Forderung des Lohkampff bis zuc Höbe von 60 Thalern und vorbehaltlich der Produktion des

Hypothekendokument, auf die unter der Hauptnummer |

nebst 5/9 Zinsen feit dem 4. Dezember 1868 ein- getragenen rücständigen Kaufgelder von 8219 Th. 9 Sar. 4 Pf. angewiesen ist. insbesondere die eins getragenen Gläubiger und deren unbekannte Rechts- nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die vor- gedachte Poft ausges{lossen. E

Münster, den 15. Januar 1337.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung s.

[05703] Bekanncntachung. .

Durch Auss{lußurtel des unterzeichneten Amts- gerihts vom heutigen Tage ist diejenige Summe von 173,07 46, welche bei der Zwangsversteigerung des Gliese’shen Vauergu Dürrenhofe Band I

ts I Ylatt Nr. 14 aïs Abtheilung 111 Nr. 14 für den ;

7? ° [qr Ç Mm im Feld-Art. Nec

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T P 1 C Affst. Arzt 1. Kl.

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rer Lantw. rom 1. Vat. Lantw Negts. Nr. 61,

1 IO j pr Me, o o Ii D H Lan F Arzt zum Füs. Bat. dcs Inf. Regts. Nr. 99, Dr. Roth, Assist. Arzt | Dr. Fa lkfenberag, Assiít. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw.

Dr. Friéenhaus, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw.

vom Refî. Landw. Bat. Nr. 39, Dr. Woltering, der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 13, Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. i ] Halle, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 73, Dr. Sippel, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom RKe!. Landw. Bat. Nr. 30, der Abscied

Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Fodckec, Assist. Reats. Ne. 78, Dr:

bewilligt. Dr. Heuermann, M v i Neat Nx. 13 aus dem alten tinter Beförderung zum Assist.

Sanitäts-Corps auëgeschieden und, u Arzt 1. Kl., zu den Sanitätsoffi;n. der Landwehr übergetreten. X. (Föniglih Württembergisches? Armee-Corys. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Fm iven Heere, bsoffizier im Feld-Art. Regt. Nr. 13, in das Feld-Art. i et j VE ur Battr. Chef im Feld-Art. Regt. Nr. 13, zum etatsmäy. Stabsoffiz. Stimmel, Pr. Lt. in demselben Regt. zum Hauptm. und Battr. Chef befördert. eld-Art. Regt. Nr. 13 verseßt.

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Eraennungen, ? i E

uar. Knorr, Contre-Admiral, von der Stellung des Kreuzergeschwaders entbunden. Heusner, Kapitan zur Thef des Kreuzergeschwaders ernannt ; derselbe hat für die

ck (? Dot 2 I 13 etne N 5 p n E arn Stabéarzt der Landw. vom 2. Bat. Landwehr-Regiments Nr. 113, | zu heizen, Bendemann, Korv. K von, 1 M, Kreuzerkorvette „Olga“ entbunden. v. Reichenbach, Korv.

6. Berufs-Senossenschasten. 7, Wothen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8, Verschiedene Bekanntmachungen.

9, Theater- Anzeigen. | B Ryf :

. E ; i r Börsen-Beilage. 0. Familien-Nachrichten. / D de Beilag

Kaufmann M. Manasse zu Lübben cingetragene For- |

derung zur Hebung gelangte und hinterlegt wurde, als verfügbar dem Zwangéversteigerungérihter zur weiteren Vertheilung überwiesen worten, der An- spruch Dritter daran aber ausgeschloffen.

Lübben, den 2. Februar 186.

Königliches Amtsgericht. Abtbeilung T. [05704] Bekanntmachung. i

Auf den Antrag des Gastwirths Peter zu Hetligen- see, vertreten durch) Rechtsanwalt Lewinsky zu Berlin, erkennt das Königliche Amtsgericht 11. zu Verlin durch den Amtsgerihts-Nath Klamroth

für Recht:

Die Rectsnacfolger des verstorbenen Buchbalters Heincih Metzkow werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 1000 Thalern, eingetragen in Abtheilung 111. Nr. 6 des im Grundbuche von Heiligenscee Band I. Blatt Nr. 44 verzeichneten Grundstück8 ausgeschlossen. .

Berlin, den 31. Januar 1887. :

Königliches Amtsgericht 11. Abtheilung 9. [55700] S i: I. Der Hypothekenbrief über nahstehende auf dem dem Eigenthümer Theodor Ziebarth gehörigen

Grundstück Czarnikau-Hammer Nr. 107 Abth. IIL. Nr. 3 eingetragene und bezahlte Post:

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15 Tee

Fa v. Keller, Major und etat¿mäß. 18, A beil. Commandeur

veil. Neat. Nr. 29 verseßt. v. Flatz, Veajor und c s

Frit, Pr. Ll. im Feld-Art _ Regt. Milter. See. L.

t. Nr. 29 zum Pr, Lt. befördert,

Kaiserliche Marine.

Beförderungen, Versezungen 2c

1

ehlsführung den Kommodorestander im Großtopp Kapitän, von dem Kommando

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r Admiralität, zum Kommandanten S. M. Kreuzerkorvette „Olga“

E E ——== Es

49 Thlr. 8 Sgr. Waarenfocderung nebst 6 °/o Zinsen seit dem 10. November 1869 für die ittwe Ernstine Kirschstein, geb. Krucz, zu Czarnikau. Eingetragen aus der Urkunde vom

20. auf Verfügung vom 31. Dezember 1869

und abgetreten mit dem Zinsrehte seit 4. April

1878 an den Kaufmann Herrmann Lewy zu

Scönlanke eingeiragen am 20. April 1375

wird für fraftles erflärt.

IL. Nachstebende Hypothefkenpoiten :

a, 49 Thlr. 6 Sgr. 84 Pf. Vatererbe des Mathias Kaczmarek, zahlbar bei erreichter Großjährig- feit und verzinslih mit d 9/0 von dem Zeikt- vunkte ab, wo er von dec Besißerin niht mehr unterhalten wird, eingetragen auf Grund des Erbrezesses vom 20. Februar 1849 zufolge Ver- fügung vom 23. April 1849, i

b. 18 Thir. 2 Sgr. 34 Pf. Muttererbe des Mathias Kaczmarek, eingetrazen auf Grund der gericht- liden Erflärung der Wittwe Regina Kaczmarek in dem Erbrezeß vom 20. Februar 1849 zufolge Berfügung vom 23. April 1849, und zwar beide Posten auf dem dem Antragsteller Wirth Jacob Grzyl zu Smieszkowo gehörigen Grund- u Smicszkowo Nr. 23, früher Nr. 24, in der | duitlen Ubrheilina Une M L bezw. 2 und unter denselben Nummern über- tragen am 22, November 1872 auf das dem Wirtb Felir und Marianna Grzech'\{hen Che-

leuten zu Smies:kowo gehörige Smieszkowo

Ne. 44 [euher Vie L

c M E 20 Sar LO P Mottbteterbe der (Geschwister Mietner, namentlich

a. Caroline Wilhelmine, geb. 29. 11. 1814,

b. Anna JIuliana, geb. 28. 4. 1817,

c, Ernestine Wilhelmine, geb. 19. 9, 1820,

d. Gottlieb aeb 18, 6, Lo2o9,

e. Eva Rofine, geb. 13, Juli 1826, - an jedes derse L E L So 21/10 Pf. bei erreihter Großjährigfeit zahlbar, cingetragen auf Grund des am 18. Mai 18531 geschlossenen und bestätigten Erbreze)!e8 zuf. Verf. vom 19, April 1838 auf dem der ver- ehelichten Töpfer Henriette Schramm, verwiltwek gewesene Mietßner, geb. Kunkel, und deren Che-

Theodor Schramm gehörigen {

C (§2 22 t L

mann Töpfer Zchramm : Grundstück Czarnifau Nr. 207, früher 218 in der dritten Abtheilung unter Nr. 2? werden für erloschen erklärt. Die Inhaber und deren Recbtênachfolger werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlofsen. o : i Den Antragstellern werden die Kosten auferlegt Czarznifau, den 22. Januar 1387. Königliches Amtsgericht.

[55030] Jra Namen des Königs!

Auf den Antrag der Erben des zu Altenbura am 4. August 1882 verstorbenen Obersten Christoph Alerander Freiberrn von Hertzberg: -

1) Frau Clara Maria, Freiin von Heryberg geb. Baumbach,

2) der Freiin Auguste von Herßberg,

3) des Freiherrn Louis Ernst von Hertberg,

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| sämmtli zu Altenburg, erkennt das Königliche Amts-

geriht zu Franffurt a. M. für Recht: Der von der Providentia, Frankfurter Versiche- rungsgesell\chaft zu Frankfurt a. M., dem damaligen Major Alerander von Hertzberg ausgestellte Aus- itattungsschein vom 11. Dezember 1865 Nr. 125/1864, in welchem bescheinigt ist, daß der vorgenannte Alexander von Hertzberg mit scinem Sohne, Namens Louis Ernst von Hertberg, geboren am 25. August 1864, dem für das Iahr 1864 von der Providentia eröffneten gegenseitigen Ausstattungs-Vereine für Kinder beigetreten set und für den genannten Sohn cinen Antheil an dem Ausstattungs-Vereine des Jahres 1864 gegen einen jährlihen Beitrag von 10 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. erworben habe ; daß ferner der auf den erworbenen Antheil fallende Betrag an den Inbaber des Ausstattungëscheizs im Monat Juni 1886 ausgezahlt werde, wenn bis dabin der Providentia rechtzeitig der Nachweis geliefert worden sei, daß der Louis Ernst von Herzberg am 1. Ja- nuar 1886 noch ain Leben gewe?en jet, wird Fur kraftlos erflärt. - e Frankfurt a. M., den 28. Januar 18387. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

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