Bekanntmachungen auf Grund des Reihsgesezes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gesihrlißen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift: „Arbeiter! Wähler!“ und den Eingangsworten: „Der Reichstag ist aufgelöst wor- den, und somit werden zeitiger als es vorauszusehen war, die Wähler des III. Reichstags - Wahlkreises“ 2c. Verleger: Brandt, Michaelkirchstr. 4, Berlin, Druck von Schoenseld und Harnisch, Dresden, — nah È: 11 des gedachten Geseßes durh den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin, den 16. Februar 1887.
Der Königliche Polizei-Präsident. Freiherr von Richthofen.
Auf Grund der 8. 11 und 12 des Reichsgeseßes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 werden die bei Friß Herbert in Stettin gedrudckten 2 Flugblätter:
i) „An die Wähler des Kreises Randow- Greifenhagen. Arbeiter, Bürger, Landleute !“ 2) „Arbeiter, Handwerker!“ unterzeichnet „Mehrere Arbeiter und Handwerker“ — hiermit verboten. Stettin, den 15. Februar 1887. Der Regierungs-Präsident. Jn Vertretung: Freiherr von Puttkamer.
Auf Grund des 8§. 12 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok- tober 1878 wird hierdurh zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrist: „An die Wähler des Wahlkreises Calbe - Aschersleben - Quedlin- burg“, Verlag von R. Greiner in Aschersleben, Druck von der Busch'schen Druckerei Ermsleben, — nach §. 11 des ge- dachten Geseßes durh den Unterzeichneten von Landespolizei- wegen verboten worden ist.
Magdeburg, den 15. Februar 1887.
Der Königliche Regierungs-Präsident. von Wedell.
Auf Grund der 88. 11 und 12 des Reichsgeseßes gegen die genden Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 1. Dftober 1878 ist das Flugblatt mit der Ueberschrift : „An die Wähler des Lauenburger Wahlkreises!“, welches beginnt: „Wähler, binnen wenigen Tagen 2c.“ und schließt: „wählt Hermann Molkenbuhr in Kellinghusen ! Mehrere Wähler.“ — unterm heutigen Tage von der unter- zeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden. Schleswig, den 15. Februar 1887. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. von Frank.
Auf Grund der 8. 11 und 12 des Reichsgeseßes gegen die C Bestrebungen der Sozialdemok}atie vom 21, Oktober 1878 wird das im Dru und Verlag der Volks- buhhandlung Hottingen-Zürih erschienene Flugblatt mit der Ueberschrift: „An die Wähler des 8. Hannover- shen Wahlkreises. Auf zur Wahl!“ und chließend mit dem Sage:
: „Glückauf zur Wahlschlacht, zum Wahlsiege !“ hiermit von mir verboten.
Hannover, den 14. Februar 1887,
Der Regierungs - Präsident. von Cranach.
Auf Grund des §. 11 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oftober 1878 wird das von Enz u. Rudolph zu Frank- furt a. M., neue Nothhofstraße 16, gedrute Mahl flug- blatt, mit den Worten beginnend:
„Auf zur Wahl!“ Wähler des 1. Nassauischen Wahlkreises Höchst, Homburg, Usingen. „Wiederum werden wir zur Wahlurne gerufen, der Grund zur Auflösung des Reichstages u. \#. w.“ und mit den Worten \{hließend:
„Darum gehen wir in die Wahlschlacht für die Sache des Volkes.“
Das Arbeiter-Wahlcomité des 1. Nassauischen
Wahlkreises. hierdurch verboten. Wiesbaden, den 15. Februar 1887, Der Königliche Regierungs-Präsident. Jn Vertretung: Mollier.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- mein efährlichen_ Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Dftober 1878 wird hierdurh zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die periodishe Druckschrift: „Der Reichs- tags wähler. Parlamentarisher Hausschaß für das deutsche Volk.“ Verantwortlicher Redacteur: W. Eich- hoff — Dru und Verlag von M. Ernst (vorm. Gg. Pollner) in München — gemäß §. 11 des gedachten Geseßes Seitens der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.
München, den 14. Februar 1887. Königliche Regierung von Ober-Bayern, Kammer des Jnnern. Freiherr von Pfeufer, Präsident.
Bekanntmachung, Ausführung des Geseßbes gegen die gemeingefähr- lihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom
21, Oktober 1878 betreffend. Vom 11. Februar 1887. Auf Grund des 8. 28 des Geseßes gegen die gemein- ger Geit Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 878 (Reichs-Gesezblatt Seite 351) wird auf Beschluß des Staats-Ministeriums mit Genehmigung des Bundesraths für die Dauer Eines Jahres angeordnet, was folgt:
8. 1. ;
Im Kreise Offenbach dürfen Versammlungen nur mit
vorgängiger Genehmigung der Eee pee stattfinden;
auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl
gs Reichstage oder zur Landesvertretung erstreckt sih diese eshränkung nicht.
S ° Personen, von denen eine E dung der öffentlichen Sicher- heit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in voin Loe Offenbah von dem Kreisamt Offenbach versagt werden.
8. 3.
Jn dem Kreise Offenbah sind das Tragen von Stoß-, Hieb- oder Schußwaffen, sowie der Besiß, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Sprenggeschossen, soweit es sich niht um Munition des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine handelt, verboten.
E leßterem Verbot werden Gewehrpatronen nicht be- troffen. f Ausnahmen von dem Verbot des Waffentragens finden tatt :
1) für Personen, welche kraft ihres Amts oder Berufs sir Führung von Waffen berechtigt sind, in Betreff der eßteren;
Î 2) für die Mitglieder von Vereinen, welchen die Befugniß, Waffen zu tragen, beiwohnt, in dem Umfange dieser Befugniß;
3) für Personen, welche sich im Besiß eines Jagdwaffen- passes befinden, in Betreff der zur Ausübung der Jagd dienen- den Waffen; 2
4) für Personen, welche einen für sie ausgestellten Waffen- en bei sih führen, in Betreff der in demselben bezeichneten
affen.
Ueber die Ertheilung des Waffenscheins befindet das Kreisamt Offenbah. Er wird von demselben kosten- und stempelfrei ausgestellt und kann zu jeder Zeit wieder entzogen werden. G 84
Wer diesen Anordnungen oder den auf Grund derselben erlassenen Verfügungen zuwiderhandelt, wird nah dem Ein- gangs genannten Geseßesparagraphen mit Geldstrafe bis zu Eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu ses Monaten bestraft. ¿s
O Vorstehende Anordnungen treten sofort in Kraft. Darmstadt, den 11. Februar 1887. Großherzogliches Ministerium .des Jnnern und der Justiz. Finger. Köhler.
Auf Grund der §8. 11 und 12 des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird das die Wahl des „Schuhmachers Wilhelm Bo&ck in Gotha“ empfehlende Flu gblatt des „sozialistishen Arbeiter-Wahlcomités“ mit der Ueberschrift : „Auf zur Wahl!“ und endigend mit den Worten: „die Flugblätter abholen zu lassen“ — Dru von Herm. J. Ramm, Leipzia — hiermit verboten. Gotha, den 15. Februar 1887.
Der Stadtrath. 5 Liebetrau, i. V.
Ni@kamtlichhes. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Chefs s Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.
_— Den Kammerherrendienst bei JFhrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlihen Kammer- herren, Schloßhauptmann Freiherr von Ompteda und Graf Hohenthal übernommen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 11 Uhr militärische Meldungen entgegen, empfing dann den Kaiserlichen Gesandten in Bukarest, Dr. Busch, und um 121/, Uhr den Fürsten Wied und den Kaiserlichen Botschafter in Rom, von Keudell.
‘Abends besuchten Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften das Deutsche Theater.
— Der Freitag-Abend-Empfang bei Jhrer Excéllenz der F1uau Ober-Hofmeisterin Gräfin von Perponcher fällt am 18. d. M. aus. Von Freitag den 25. d. M. an werden diese Empfänge in bisheriger Art wieder aufgenommen.
— Jn einer am 14. d. M. unter dem Vorsiß des Staats-Ministers, Staatssekretärs des Jnnern, von Boetticher, abgehaltenen Plenarsißzung genehmigte der Bundesrath, dem Antrage Preußens entsprehend, die Anwendung der im S. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 vorgesehenen Maßnahmen für die Städte Stettin, Grabow a. O. und Alt- Damm, sowie für die Amtsbezirke Bredow, Warsow, Scheune und Finkenwalde. Außerdem wurde in dieser Sißzung dem Geseßentwurf für Elsaß-Lothringen, betreffend die Vormund- schaften, die Zustimmung ertheilt.
_— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zustizwesen und für Rechnungswesen, der Aus\huß desselben für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Elsaß-Lothringen hielten heute Sißungen.
_— Eine Ergänzung des Berihts über die gestrige Stuns des Herrenhauses befindet sih in der Ersten eilage.
— Die Entlassung der Mannschaften der Marine- theile am Lande und der Besazungen der in heimischen Ge- wässern befindlihen Schiffe hat nah Allerhöchster Bestimmung in diesem Jahre in der zweiten Hälfte des Monats September stattzufinden. Die Einstellung der Rekruten hat stattzufinden: a. beim Seebataillon und den Matrosen-Artillerie- Abtheilungen am 3. November dieses Jahres; b. bei den Matrosen- und Werftdivisionen am 1. und 2. Februar 1888; c. die Einstellung der Oekonomie-:Handwerker erfolgt am 1. Oktober dieses Jahres.
— Eine bei der Staatsanwaltschaft eingereihte De- nunziation, welhe von dem Denunzirenden mit einem fremden Namen zum Zweck der Täushung des Staats- anwalts über die Person des Anzeigenden unterschrieben worden, in der widerrehtlihen Absicht, der Anzeige dur die falsche Unterschrift einer besonders glaubwürdigen Person mehr Nach: druck zu geben, ist nah einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 20. Dezember v. J., als Urkunden- fälshung zu bestrafen.
— Ja Bezug auf §. 288 Strafgeseßbuhs3: „Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der sicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandtheile seines Vermögens veräußert oder bei Seite schafft, wird mit Ge- fängniß bis zu 2 Jahren bestraft“ — hat das Reichs - gericht, I. Strafsenat, durch Urtheil vom 22. Dezember v. J., ausgesprochen: Eine drohende Zwangsvoll- )streckung ist bereits als vorliegend anzunehmen, wenn der Gläubiger zur Sicherung seiner noch nicht eingeklagten, aber vom Es nicht bestrittenen Forderung Arrestanlage er- wirkt hat.
— Der Erlaß der Minister des Fnnern, für Landwirth- [Gast und des Kriegs-Ministers, vom 9. April 1880, betref: end das Verfahren bei Beseßung derGemeinde- und Anstalts-Forstbeamtenstellen, sind im Einklange mit dem Regulativ über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im Jäger-Corps vom 1. Februar 1887 dahin abgeändert worden, daß Theil IIT außer Kraft gesezt wird.
An Stelle dieses aufgehobenen Theils treten folgende Bestimmungen : :
IIT. Für die Beseßang derjenigen Gemeinde- und Anstalts- Forstbeamtenstellen, welche einshließlich des Werths etwaiger Emo- lumente ein Jahreseinfom!nea von mindestens 750 A gewähren, aber eine weiter gehende Befähigung, als die eines Försters nicht verlangen, sind folgende Bestimmungen maßgebend:
1) Der anstellenden Behörde steht unbeshadet des Erfordernisses der Bestätigung durch die Aufsichtshehörde nah Maßgabe der bezüg- lichen geseßlihen Bestimmungen die freie Wahl zu, unter den Forst- versorgungsberehtigten einschließlich der Jnhaber des „beschränkten Foustverforgungsscheins“, ferner unter den Jahabern einer Föriter- oder Nevierförsterstelle im Staatsdienst oder- einer solchen Forst- beamtenstelle im Gemeinde- oder Anstaltsdienste, welche mindestens 750 AMÆ Jahresecinkommnen gewäkrt.
Bewerben sich keine Anwärter dieser Art, aber Reservejäger der Klasse A (mit Einschluß von ATT[.) so ist nah freier Wahl einem solhen die Stelle zu übertragen.
2) Die Forstversorgungsberehtigten und die Reservejäger
dürfen aber nur dann angestellt werden, wenn dieselben die schriftliche Erklärung abgeben, durch die Anstellung ihre Forstversorgungsan- sprüche als erfüllt zu betrahten. Die Jahaber des beschränkten Forst- versorgungsscheines und die Jäger der Klasse A11 haben diese Er- klärung nicht abzugeben. ___3) Die Anitellung erfolgt in der Regel glei definitiv. Die an- stellende Behörde ist jedoch berehtigt, zunähit eine Anstellunz auf Probe anzuordnen. Diese darf niht längec als auf höchstens 1 Jahr ausgedehnt werden. Längere Probedienstzeit fann nur ganz ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und des Kriegs-Ministers, welche vor Ablauf des 10. Monats der Probezeit durch Vermittelung des betreffenden Negierungs-Präsidenten (der Regierunz) nachzusuchen ist, zugelassen werden, wenn die Zweifel über die Brauchbarkeit des Anwärters nicht dur) eigenes Verschulden desselben hecvorgerufen worden sind.
Die anstellende Behörde kann von denjenigen Anwärtern, welche die Försterprüfung noch niht abgelegt habea, das Bestehen dieser Prüfung fordern. i
4) Jede Erledigung einer Forstbeamtenstelle ist, sofern diese nicht unmittelbar einem Iahaber einer Förster- oder Nevierförsterstelle im Staatsdienst, oder einer \olchen Forstbeamtenstelle im Gemeinde- oder Anstaltsdienste, welhe den Eingangs angegebenen Bedingungen bezüglih des Jahreseinkommens entspricht, übertragen wird, im Amts- blatte und in den in dem betreffenden Bezirke am meisten gelesenen Blättern mit Angabe des Diensteinkommens und der Aufforderung zur Bewerbung binnen achtwöhentlicher Frist bekannt zu mahen. Eine Abschrift dieser Bekanntmachung is von der betreffenden Be- hörde sowohl dem Regierungs-Präsidenten (der Regierung) als auch der Inspektion der Jäger und Schüßen mitzutheilen.
Handelt es sich um eine Stelle, deren Jahreseinklommen ein- \{ließlich des Werthes von Emolumenten 1000 4 odec mehr be- trägt, so hat die Regierung den vier ältesten auf ihcer Liste der Forstversorgungsberechtigten befindlihen Anwärtern besondere Nach- riht zu gebea und ihnen zu überlassen, ob sie sih unm die Stelle be- werben wollen. j
Bei der Bewerbung sind der Forstversorgungs[chein resy. der Militärpaß und die seit dessen Erscheinen erlangten Dienst- und Sührungszeugnisse, welhe den ganzen, seitdem verflossenen Zeitraum in ununterbrochener Folge belegen müssen, einzureichen.
5) Von der getroffenen Wahl hat die anstellende Behörde unver- züglih unter Einreihung des Wahlprotokolls und event. der oben beeihneten Erklärung, fowie des Forstocrsorgungssheins oder des Militärpasses des Gewählten dem Regierungs-Präsidenten (der Re- gierung) Anzeige zu erstatten und dabei anzugeben, welhe Anwärter überhaupt sich beworkten haben. Auch ist anzuzeigen, ob die Anstellung definitiv oder auf Probe erfolgen soll.
Der MRegierungs-Präsident (die Regierung) bestätigt die Wähl, wenn Einwendungen gegen dieselbe nicht zu erheben sind. Andecnfalls ordnet er (sie) cine neue Wahl an. :
Führt die dem Anwärter etwx auferlegte Probedienstzeit zur definitiven Anstellung desselben, so ist dies ebenfalls dem Regierungs- Präsidenten (der Regierung) anzuzeigen.
6) Ergeben die Zeugnisse oder sonstige Nachforshungen gegründete Bedenken gegen die Anstellung der sämmtlichen Anwärter, welche sih für cine Stelle gemeldet haben, oder erweist sih bei einer An- stellung auf Probe, daß der betreffende Anwärter für die Stelle nicht geeignet ist, so hat die Behörd», welcher die Anstellung obliegt, hierüber ausführlih, unter Beifügung der erforderlichen Belagstücke an den Regierungs-Präsidenten (die Königliche Regierung) zu be- rihten, welher (welhe) nah Prüfung der Sachlage entscheidet, ob jene Anwärter für die Stelle in Betracht kommen oder niht. Er- forderlichen Falls ist das Verfahren auf Entziehung der Ansprüche der Anwärter nah Maßgabe des §. 21 oder 33 des Regulativs vom 1. Februar 1887 zu eröffnen.
7) Ist die definitive Anstellung eines Anwärters erfolgt, \o sind event. die von. der Regierung zu führenden Listen der Forstversorgungs- berechtigten bezw. der Reservejäger der Klasse A zu berichtigen. Die unter Nr. 2 bezeihnete Erklärung ist zu den Akten der Regierung und der (beshränkte oder unbeschränkte) Forstversorgungsshein zu den Akten der anstellenden Behörde zu bringen. Im Falle einer probe- weisen Anstellung erfolgt die Notirung derselben auf dem Forstver- sorgungsschein durch die Regierung.
_8) Von allen Anstellungen von Inhabern des beschränkten Forst- versorguagssheins oder Reservejägern der Klasse AI[ ist vom Re- gierungs-Präsidenten (voa der Königlichen Regierung) der Inspektion der Jäger und Schüßen alsbald Mittheilung zu machen.
Bezüglich der Anstellung von Anwärtern der Klasse A erhält die Inspektion durch die nah §. 22 bezw. 35 des Regulativs alljährlich ihr mitzutheilenden Nachweisungen Kenntniß.
Ist ein Reservejäger der Klasse A (mit Einschluß von A 11) definitiv auf einer Gemeinde- oder Anstalts-Forstbeamtenstelle an- t E so wird für ihn ein Forstversorgungs\chein nicht aus- gefertigt.
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9) Melden sich keine berehtigten Bewerber um eine Ford,
beamtenstelle, so ilt, falls niht etwx eine Mobilmachung der Armee die Einsendung der Meldungen verhindert oder verzözecrt hat, eine neue Wahl binnen 3 Monaten nah der ersten auszushceiben. Falls auch dann berechtizte Beamte nicht auftreten, kommen die für die Beseßung der mit w:niger als 750 A Jahreseinfkommen dotirten
orstbeamtenstellen des Gemeinde- und Anstaltsdienstes geltenden Be- ita in Anwendung.
Jm Anshluß an das neue Regulativ über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forst- dienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im Jäger- Corps, vom 1. d. M,, sind unterm 3. d. M. auch die bisher be- standenen Vorschristen über Die Försterprüfung einer neuen Redaktion unterzogen worden.
— Das „Marine-Ver.-Bl.“/ DBVeröffentliht folgende Nach- rihten über Schisssbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Kreuzer „Adler“ 21./12. 86 Finschhaven [Neu- Guinea] 27./12. 86. — Leßte Nachriht aus Sydney vom 12./2. (Poststation: Sydney |Australien].) — S. M. Kreuzer „Albatroß“ 15./1. Matupi. (Poststation: Sydney [Australien].) — S. M. Knbt. „Cyclop“ 20./12. 86 St. Paul de Loanda 7./2. (Poststation: Kamerun.) — S. M. S. „Friedrich Carl“ 8./9. 86 Wilhelmshaven. (Postistation: Wilhelmshaven.) — S. M. Kreuzer „Habiht“ 12-/11. 86 Kamerun. (Post- station: Kapstadt.) — S. M. S. „Hansa“ 24./9. 86 Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. Knbt. „Hyäne“ 10./11. 86 Zanzibar. (Poststation: Zanzibar.) — S. M. Fahrzeug „Loreley“ 15./11. 86 Malta. — Leßtte Nachricht von dort vom 17./1. (Poststation: Malta.) S. M. S. „Luise“ 26./1. Wilhelmsnaven 6./2.— 10./2. Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. Kreuzer, Möwe“/16./11.86 Zanzibar. (Poststation: Zanzibar.)— S. M. Panzerfahrzeug „Mücke“ 28./7. 86 Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) — S. M. Kreuzer „Nautilus“ 12/1. Shanghai 8./2. 12./2. Hongkong. (Poststation : Hongkong.) — S. M. S. „Nixe“/ 7./1. St. Thomas 2./2. — S. M. S. „Sachsen“ 25./9. 86 Kiel. (Poststation : Kiel.) — S. M. Kunbt. „Wolf“ 14./12. 86 Canton — 13./2. Hong- kong. (Poststation : Hongkong.) Shulgeshwader : S. M. Schiffe „Stein“ (Flagg\chiff), „„Wèeoltke“, „Prinz Adalbert“ 29/1. St. Thomas. — Kreuzergefchwader: S. M. Shiffe „Bismarck“ (Flaggschiff), „Carola“, „Olga“, „Sophie“ 14./12. 86 Zanzibar.
Kiel, 15. Februar. (W. T. B.) Heute fand auf der hiesigen Kaiserlihen Werft der Sta pellauf des Kanonen- boots „Ersaß Albatros“/ statt. Die Taufrede hielt der Aa von Wikede. Das Fahrzeug crhielt den Namen „Eber“.
Württemberg. Stuttgart, 15. Februar. (St.-A. f. W.) Das Amtsblatt des Ministeriums des Jnnern Nr. 8 enthält einen Erlaß des Ministeriums des Jnnern an die Königlichen Oberämter und die Ortsvorsteher, betreffend die bevorstehenden ReihstagS wahlen, folgenden Jnhalts :
„Es ist wiederholt und von mebreren Seiten zur Kenntniß des Ministeriums gebracht worden, daß in einzelnen Gegenden des Landes bei minder einsihtigen Wählern noch irnmzr die fals che Meinung besteht, als bezwecke oder bewirke Die von der Mehrheit des auf-
gelösten Reichstages abgelehnte Vorlage der verbündeten Ne- gierungen über die Heeresverstärkbung cine Verlängerung der Dauer, während deren der einzelne Ausgehobene bei
den Fahnen zu bleiben hat. Die Dberämter werden auftragt, falls in ihren Bezirken eine solche Meinung besteht, in den Bezirks-Amtsblättern amtlih bekannt zu mahhen, daß diese Meinung eine falsche ist, daß vielmehr auch im Falle der Annahme der ge- nannten Vorlage für die Dauer der Mtilitärdienstpfliht lediglih die bestehenden, auf der Reichsverfassung beruhenden Vorschriften maß- gebend bleiben. Sollte sich ergeben, daß jene unrichtige, die Wähler irreführende Meinung von gewiffenlosen Agitatoren absiht- lih verbreitet wird, so wäre gegen die Leßteren das strafrehtliche Einschreiten herbeizuführen. “
Anhalt. Dessau, 15. Februar. Der „Anh. St.-A.“ veröffentliht eine Bekanntmachung des Staats-Ministeriums, durh welche der Landtag für das Herzogthum Anhalt zum 24. Februar d. J. nah Dessau berufen wird.
Elsaß-Lothringen. Straßburg, 15. Februar. Die „Lds.-Ztg. f. Els.-Lothr.“ schreibt : Unserer gestrigen Mit- theilung über die bei einem Mitgliede des Kablé’shen Wahl- comités stattgehabte Haussuchung fönnen wir heute die weitere Nachricht hinzufügen, daß der Verdacht, welcher diese Maßregel veranlaßt hatte, dur} das Ergebniß der Haus- Ms nicht bestätigt worden ist. Der Staatsanwalt hat die eshlagnahmten Papiere dem Betheiligten sofort nah ge- schehener Durchsicht zurückgegeben. 4
Oefterreih-Ungarun. Wien, 14. Februar. M Abdp.) Das Herrenhaus des Reichs raths setzte heute die De- batte über den Geseßentwurf, betreffend die Unfallver- siherung der Arbeiter, fort. Seitens der Regierung be- theiligte sih der Ministerial-Nath Dr. Steinbah an der Dis- kussion. Sodann wurde der Gesegentwurf, betreffend die Erwerb- und Einkommen steu erpfliht der Staats- Eisenbahnen, ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung zum Beschluß erhoben. Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, den 17. d. M., statt.
— 16. Februar. (W. T. B.) Der Kaiser empfing n in einer Privat-Audienz Den russischen Militär-
evollmächtigten Zujew.
Pest, 15, Februar. (W. T. B.) Der Wehr-A usschuß des Abgeordnetenhauses hat die von dem Honved- Minister eingebrahte Kreditvorlage von 7460000 Fl. einstimmig angenommen. l
In den Motiven zu der Landsturm-Vorla ge heißt es: die Kreditforderung sei die naturgemäße Folge der .An- nahme des Landsturmgeseßes. Es wäre ein s{hwerer Fehler, wenn Desterreih:Ungarn, gegenüber den Maßnahmen der Übrigen europäishen Staaten auf dem Gebiete der Entwicke- lung der Heeresmaht, für die Ausrüstung und eventuelle Be- nußung des. Landsturms nicht Vorsorge treffen würde. Dann un es wörtlih: „Unsere TFnteresfen verweisen uns auf das
ebiet friedliher Entwikelung, und es ist das B-streben unserer maßgebenden Kreise auf Die Erhaltung des Friedens gerichtet. Nichtsdestoweniger müssen wir, wie jeder Staat, der den vitalen Jnteressen .nicht Milan will, im Nothfall zur Vertheidigung der Monarchie zu jedem Opfer bereit sein, wenn wir uns durch die Ereignisse nicht überraschen lassen wollen.“
Großbritannien und FrlanD. London, 14. Februar. (A. C.) Jn dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath wurden vornehmlih die Vorlagen erwogen, welche zunächst,
daher be».
wahrscheinlich hon in der nähsten Woche, dem Parlament unterbreitet werden sollen, nämlich die irishe Bill und die Reform der Geschäftsordnung des Unterhauses.
— 15. Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses erwiderte der Unter-Staatssekretär für Pen Gorst, auf eine bezügliche Anfrage: der Regierung ei keine Mittheilung zugegangen, durch welche die Nachricht von dem Einrücken chinesisher Truppen in Ober- Birma bestätigt würde. — Der erste Lord des Schaßes, Smith, erklärte: bei dem gegenwärtigen Stande der Ünter- handlungen bezüglihBulgariens sei es unthunlich, weitere, die buígarishe Frage betreffende Schrift stücke vor- zulegen. — Der Sekretär des Handels3amts, Worms, erklärte: die Regierung habe bei den Continental-Regierungen Schritte gethan zum Zweck einer internationalen Zucker- prämien-Konferenz. Einige Antworten seien nicht un- günslig ausgefallen. — Bei der hierauf fortgeseßten Adreß- Debatte beantragte Cameron ein Amendement zu der Adre@sse betreffs der shottishen Kleinbauern des Jnhalts, daß die jüngsten Ereignisse auf den JFnseln Skye und Tyree, sowie die allgemeine Justizverwaltung in den Hochlanden eine erschöpfende Untersuchung erheischten.
Dublin, 15. Februar. (W. T. B.) Jan der Nähe von Ball ycar (Grafschaft Clare) wurde gestern Abend aus dem Hinterhalt auf einen Gerichtsvollzieher und auf zwei Polizeibeamte geschossen, und all2 drei verwundet, der Gerichtsvollzieher in lebensgefährliher Weise. Die Thäter sind noch nicht ermittelt.
(A. C.) Aus Birma wird berichtet :
Mandalay, 12. Februar. Die Unterhandlungen, die ins Werk geseßt wordea, um den Wuntho Tsauba zur Kapitulation zu veranlassen, sind gescheitert. Der Tsauba zerstört die Dörfer, deren Einwohner geneigt sind, die britishen Behörden zu unteritüßzza, und hat angekündigt, daß er eine große Streitmacht organisire, um die britishe Besaßung in Wuntho und die Stadt anzugreifen.
O Rom, 15. Februar. (W. T. B.) Der Papst empfing heute den Katholikos der unirten Armenier, Azarian, in einstündiger feierliher Audienz. Der Papst trug die ihm von den armenischen Christen ge- spendete Stola und den vom Sultan mit einem eigenhändigen Schreiben übersandten Ring. Auf die Ansprache Azarian's dankte der Papst für die den Katholiken in der Türkei gewährten Freiheiten und übergab sodann drei Kardinälen, darunter Jacobini, sowie drei Prälaten die von Azariant überbrahten Dekorationen des Osmanie-Ordens.
Türkei. Konstantinopel, 16. Februar. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: Jn der Berathung, wezlh?2 gestern zwishen Vertretern der Pforte und den bulgarischen Delegirten stattfand, soll hinsihtlih der Zusammenseßung der Regentschaft ein Einvernehmen dahin erzielt sein, daß die Regentschaft aus Stambulow, Zankow und einer dritten durhaus neutralen Persönlichkeit bestehen solle, über die man sih später einigen würde. Gleichzeitig wäre auch die: Ernennung eines neuen Kriegs-Ministers im Prinzip zugestanden worden.
Amerika. Washington, 12. Februar. (R. B.) Das Nepräsentantenhaus genehmigte heute mit einem Amende- ment die Bill des Senats, wonach während 6 Monate Trade-Dollars zum vollen Nennwerth als Zah- lung von der Bundesregierung angenommen werden sollen. Während dieses Zeitraums können Trade-Dollars ohne Verlust gegen Standard-Dollars oder Kleingeld umgewechselt werden. Alle eingehenden Trade - Dollars sollen in Standard-Dollars oder Kleingeld umgeshmolzen werden. Jedoch sollen die so eingehenden Trade-Dollars nicht als Theil des monatlich nach der Standard-Akte zu kaufenden Silbervorraths angesehen werden.
In der heutigen Sißung des Senats wurde die Be- willigung für das Postamt mit dem Amendement, daß 500 000 Doll. für die Beförderung der Post nah Süd- amerika bewilligt werden, genehmigt.
Zeitungsstimmen.
Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ ent- nehmen wir nachstehende Mittheilungen :
Die Kundgebung katholisch2r Notablen des Rheinlandes an die fatholischen Wähler der Westprovinzen hat folgenden Wortlaut:
An unsere rheinischen Landsleute.
Mit aufrichtiger Anerkeanung haben wir bei Beginn des Kultur- kampfes auf das Centrum geblickt, als es die fatholishe Fahne auf- pflanite und mannhaft vertheidigte. : :
Mit Schmerz aber mußten wir konstatiren, daß die Partei mit der Zeit immer mehr dahin kam, im Bunde mit Welfen und Polen auch undeutschen Zwecken zu dienen. :
Besonders seitdem durch die hochherzige Entschließung Sr. Majestät unseres Kaisers und Königs cin Wechsel im Kultus-Mini- sterium eingetreten und durch das bercitwillige Entgegenkommen Sr. Heiligkeit des Papstes sih eine Verständigung der beiden höchsten Gewalten der Welt, der römisch-katholischen Kirche und des Deutschen Reiches, anbahnte, vermochte die Centrumsleitung dieser Richtung nicht im gehofften Maße zu folgen, sondern verharrte zu sehr in ihrer früheren Stellung als Oppositionspartei.
Ießt, im Momente, als es galt, das Vaterland gegen alle aus- wärtigen Gefahren wehrhaft zu erhalten, verfolgte das Centrum, statt einer großen uationalen Politik, die Politik kleinlihsten Nörgelns und endete \{liezlich im offenen Bündniß mit dem demokratischen Fortschritt! Alles das tro dringlihster Mahnunz Sr. Heiligkeit unseres Kirchenoverhauptes.
Nachdem jedoch auch nach Bekanntmachung der päpstlihen Kund- gebung die Kölner Centcumsversammlung den Beschluß gefaßt hat, den bisherigen Vertretern im Reichstage die vollste Zustimmung auch zu der in der leßten Session beobachteten Haltung auszusprechen und alle rheinischen Wähler auffordert, mit größter Entschiedenheit für die Wiederwahl der alten, bezw. Neuwahl gleichgesinnter Abgeordneten für das Centrum des Reichstages einzutreten, halten wir, in voller Nebercinstimmung mit dem päpitlihen Schreiben, es für unsere Pflicht, unsere rheinischen Landsleute hierdurch aufzafordern, treu und fest zum Kaiser zu stehen und mit uns zusammenzuwirken für eine katho- lish-konfervative Partei. :
Rheinprovinz, den 7. Februar 1887. Graf von Fürstenberg- Stammheim. Karl Graf zu Westerholt und Gysenberg. Feeiherr von Solemacher-Antweiler. Mar Graf Berghe von Trips. Die- derih Freiherr von Loë-Wissem. Franz Graf von Spee-Heltorf. Otto Graf Beissel von Gymnih. Adolf Freiherr von Blankart. J. C. von Heinsberg. Alexander von Heister. Joseph von Groote- Hermülheim. Adolf Graf Beissel von Gymnich, Oberst-Lieutenant a D. Clemens Freiherr von Harff-Dreiborn. August Freiherr von
Hövel. Eduard von Niesewand. Franz Freiherr von Vittinghoff- Schell. Egon Reichsfreiherr von Fürstenberg - Heiligenhofen.
Karl Graf zu Elz. Levin Graf von Wolff - Metternih-Leerbach. Arnold Freiherr von Solemacher - Antweiler. Rud. von Groote- Ahrweiler. C. von Groote. Philipp von Groote. Freiherr von
Coels von der Brügghen. Fcanz von Kempis in Kendenih. J. P. von Nell. Rudolf Freiherr de Lasalle von Louisenthal. Freiherc Joseph Geyr von S{hweppenburg. Hugo Freiherr von Weichs- Rösberg. Fciy von Jordan-Morenhoven Freiherr von Mylius- Linzenih. Ecnst G-af vo1 Mirvah. Freiherr Shütz von Leerodt. Freiherr Karl von Brachel. Marquis von Villers. Cl. Freiherr von Hövel. Mar von Breuning.
— Die „Augsburger Abend-Zeitung* ist in der Lage, aus einem Privatbriefe des früheren Ministers eines süddeutshen Staates, wel- her als strenggläubiger Katholik mit stark partifularistiswen Neigungen bisher in fat allen Fragen mit dem Centrum ging, Mittheilungen zu mahen. Das Verhalten des Centrums gezenübec dem Septennat zeige keine Spur von Patriotismus, von Edelmuth oder von Klugheit, welche Anklage folgendermaßen begründet wird:
„Wie soll man Patriotismus finden, wenn man unter folchen Umständen bekcittelt, zweifelt, und endlih den ganzen Plan ver— hunzt — um es gerade herauszusagen! Wo kann man Edelmuth finden, wenn man dem Gründer des Reiches, unserem 90 jährigen Kaiser, und seinen Paladinen nicht mit vollen Händen giebt, was zur unge- \{wähten Erhaltung des Werkes nöthig ist, des Werkes, das seit vierzig Jahren besungen, betoastet, oftmals fompromittirt, endlich aber in blutigem Ernst, unter den größten Gefahren errungen ist! Wo kann man Klugheit finden, wenn man einem ragierigen Feind den Glauben beibringt, ja aufnöthigt, es habe Deutschland keine Freude an den Schöpfungen von 18%6—1871, es bedürfe nur eines An'toßzes von Außen, um sie in das alte vielföpfi1e Elend zerfließen zu sehen 2 Wo bleibt parlamentarishe Klugheit, w-nn man einzn Moment wie diesen versäumt, um alles Leid, was man erduldet, vergessen zu machen und dann groß, riesengroß dazustehen vor der deutschen Nation! Das war nicht die rihtige Vertretung Deutschlands, dessen Genius sein Antlig verhüllen maz. Ich denke, der Appell an die Nation wird nicht trügen.“
— IÎn Beuthen-Tarnowitz haben die Freunde des Sevtennats den General-Adjutanten des Kaisers, Fürsten Anton Nadziwill, als Kan- didaten aufgetellt. Derïelbe, wie zur Genüge bekannt, einer der treuesten Söhne der fkatholishen Kirche, hat erklärt, für die Armee- verstärkung in der von den Regierungen gewünschten Weise eiatreten zu wollen. Der Seitens der Windthorst'shen Gefolgschaft aufgestellte Kandidat, Major Szmula, hat die Abgabe ciner Erklärung in gleichem Sinne verweigert.
D „Neuen Preußischen Zeitung“ wird aus Neisse u. d. 14. Februar geschrieben :
Der Redaktenr der liberalen „MNeisser Presse“, welcher für die Ansihten von Windthorst-Richter-Grillenbecger eingetreten war, ist von seinen Lesern gezwungen worden, seine Ansichten zu ändern. Der betreffende Redakteur erklärt dies ofen und b2merkt zugleich, daß er ain 1. April aus seiner Stelle {heiden werde.
— Jn der „Berliner Börsen-Zeitung“ lesen wir: Der Ausfall der Wi1hlen ist für die Montanindustrie von ganz hervorragender Wichtigkeit. Dauernde gleichmäßige Arbeit it nur bei Aufrechterhaltung des Fricdens mögli; im Kriege, wo mancher Be- trieb eingeengt werden muß wezen Mangels an geshulten Arbeitern, welche zumeist einberufen werden, bringen die Störungen des Ver- kehrs auf den Eisenbahnen die gröften Unzuträglichkeiten zu Tage, die Gefahcen einer feindlihen Invasion sind nirgendwo empfindliher als für die Eisen-, Stahl- und Kohlenindustrie, die zu allen möglichen Zwangsleistungen würde heran gezogen werden, abgesehen von dem unübersehbaren Schaden, welchen allgemein ein Krieg im Gefolge hat. Man hat bis jeßt in den Wahlversammlung?zn mit Recht darauf Gewicht gelegt, daß nur die von der Regierung vorgeschlagene Heeresorganisation die Möglichkeit der nöthigen umfasseadsten Nüstungen bieten und damit die Ueberlegenheit unseres Heeres wahrscheinlich mache, das einzige Mittel, welches bei Frankreich durchs{chlagend sein würde, um die Ge- danken an eine Wicdereroberung Elsaß-Lothringens und Ausmerzung der von uns erlittenen militärishen Schlappen zu verscheuen. In unserer Arbeiterbevölkerung briht sh diese praktische Anschauung der Lage immer mehr Bahn. und cs unterliegt wohl feinem Zweifel mehr, daß im montanindustriellen Gebiete, d. h. in den Wahlkreisen Mühlheim-Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, die nationalen Kandidaten den Sieg erringen werden. Wie wir hören, ist dies namentlich in Essen sehr wahrscheinlich, wenn nicht {hon bestimmt, da die Kandidatur des Hra. Alfred Friedrih Krupy (Krupp junior, wie der sehr angesehene und bei seinen Arbeitern sowohl als in allen Kreisen sehr beliebte Herr kurz genannt wird) einen großen Anhang bereits erworben hat. Wir sind überzeugt, daß die Wahl des rn. Krupp auh noch den Erfolg haben wird, daß bei Echaltung des riedens das Werk sich in vielleiht bisher niht geahnter Weise ausdehnen wird, wie dies in der von Herrn Alfred Krupp (Krupy sen.) in der bekannten Ansprache an seine Arbeiter und Beamten besonders hervorgehoben worden ist. Bereits seit längerer Zeit läßt die Firma verschiedene Ankäufe von Grundstücken und Besißungen vornehmen und trifft Anstalten zu umfangreihen Bauten, deren Spezialitäten sich selbstverständlich heute noch der öffentlichen Besprehung eùtziehen. Wenn nicht alle Zeichen trügen und der Frieden erhalten bleibt, geht un’ere Gegend wieder einer befferen Zukunft entgegen, welche durch die bisherige Politik des Widerstandes gegen Kaiser und Reich allzulange hinzezogen worden ist
— Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Berlin geschrieben :
Während die Parteileitung des Centrums und die klerikale Presse mit wachsender Leidenschaft die Parole ausgiebt, bei den Wahlen stets die Deutschfreisinnigen gegen die Septennatsparteien zu unter- stützen, mehren ih jeden Tag die Beweise, daß im katholishen Volk dieje Taktik zurückgewiesen wird. Kundgebungen in dieser Richtung liegen aus zahlreihen Orten vor und treffen jeden Tag ein. Wir haben deren \chon mehrere erwähnt, so die im „Forster Wochenblatt“ veröffent- lichte Aufforderung des hochultramontanen Grafen Brühl an die kfatholishen Wähler, für den Kandidaten der nationalen Parteien
gegen den deutschfreisinnigen Septennatszegner zu \timmea Ein anderer Vorgang der Art wurde aus Württemberg berichtet, wo in
einer von der deutschen Partei einberufenen Versammlung der katho- lische Ortsgeistliche auftrat und sich für den nationalen Kandidaten aussprah, da man recht gut katholisch und doch ein Anhänger des Septennats sein könne. Es erbebt sich doch im katholi'chen Volk eine starke Bewegung gezeu den „Centrumsführer von Gottes und Volkes Gnaden“. :
Die Liste nationalliberaler Kandidaten hat bereits die Z1hl von 150 überstiegen, ohne vollständig abgeschlossen zu sein.
Ein so offenes Eintreten der Deutschfreisinnigen für die Sozial- demokraten, wie in der jetzigen Wahlbewegung, ist niemals vorher zu bemerken gewesen. Ju den fortichrittlih2n Blättern wird ganz un- verhüllt verkündigt, daß, wo die Deutschfreisianigen zwischen einem Septennatsfreund und einem Sozialdemokraten den Aus\chlag zu geben haben, sie dies nur zu Gunsten des Letzteren thun dürfen. Wir werden unter keinen Umständen zur Wiedervergeltung rathen, müssen aber doch die deutschfreisinnigen Wahlmacher darauf hinweisen, daß sié ein ge- fährlihes Spiel treiben. Ihre Partei ist es vor Allem, welcher die Mandate von Sozialdemokraten |\treitig gemacht werden, und an mehr als einem Orte werden fie bei Sticchwahlen die Unterstüßung der Septennatsparteien sehr nöthig haben.
— Die telegraphisch gemeldete Mittheilung der Münchener „Neuesten Nachrichten“ lautet im Wesentlihen:
„Es wurde bereits des Oefteren in diesen Blättern darauf hin- gewiesen, daß die Veröffentlihung der bekannten Aktenstücke des Kar- dinal-Staatssekretärs Jacobini auf Veranlassung Roms geschah. Hart- näkig leugnet die ultramontane Presse diese Thatsache und beruft sich in diefer Beziehung auf ein römisches Blatt. Wir wiederholen es: die Veröffentlihung der Note Jacobini's geschah auf direkten Befehl des Papstes, und sollte dies noch weiter abgeleugnet werden, so fügen wir hinzu, daß jeßt sogar die beiden in Frage kommenden Aktenstücke von Seiten Roms amtlich sämmtlichen deutschen Erzbischöfen und Bischöfen