1887 / 54 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsches Reich. Bekanntmachung,

betreffend die technische Einheit im Eisen-

bahnwesen. Vom 17. Februar 1887.

Jn Gemäßheit des vom Bundesrath in der Sigzung vom 16. Dezember 1886 gefaßten Beschlusses werden nachstehend | die zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich, Jtalien, Oester- rei, Ungarn und der Schweiz vereinbarten Bestimmungen, | tehnische Einheit im Eisenbahnwesen, ver-

Mari- Mini- mum mum mm mm Im

betreffend die öffentlicht.

EID Kanten ter Sck

Artikel TTI.

Das Rollmatcrial der Eisenbabnen darf, den folgenden Bestimmungen entspriht, aus seiner Bauart ron dem interna: ionalen V

uêäge!cklofen werden.

(Die biern naege rimal- und Minimal- maße gelten sowohl fi ereits bergestellte als für das neu berzustellende Material, unter Vorbebalt jedoch der besonderen in § i eigefügten Maße, welche für daéjenige Material 11g erklärt werden, das in dem Zeitpunkte, in de se Bestimmungen in Kraft treten, son berge"

S. 1. Radiîtand neu zu erbau-nder Güterwagen

Diefî testimm F eine Anwendung auf l

bewegli

zu geben. E M Lin S. 2. Ubditand

zwischen den inneren Flä Ie a ae A E Die zur Zeit v ndenen Wagen der französis{en Staatsbahnen und franzöfis{en Weitbabnen, bei welchen der Abstand der Räder einer Ach!e mebr als 1366 mm beträgt, obne jedo 1370 mm ¿u überschreiten, werden bis zum Ende des Jahres 1893 zum Uebergang auf die Bakbnen der betheiligten Staaten unter der Bedingung zugelassen, daß die Entfernung von Außenkante zu Außenkante der Spurkränze (§8. 5) nicht weniger als 1408 mm und ni&t mebr als 1422 mm ist. Es bestebt jedo leine Verpflichtung, solGe Wagen in Züge mit Persfonenbeförderung einzustellen. ¿ 3. Breite der Radreifen oder der dieselben er- e sfiges Minimum für bestebe Bedingung, daß der Abstand d s 1369 mm betrage A 8.4. Spielraum der Spurkränze, nah der Gesammt- verschiebung der Achse gemessen, bei Annabme einer Ce §. 9. Entfernung von Außenkante zu Außenkante der Spurkränze, gemessen 10 mm unterbalb der Lauf- flähe der beiden Radreifen, bei 1500 mm Entfernung E S. 6. Höhe der Spurkränze bei normaler Stellung der Räder auf geradem, horizontalem Geleise, von Schienenoberkante vertifal gemesen L 8. 7. Stärke der Radreifen der Wagenräder, im \chwächsten Punkte der Lauffläche gemesen . E, 8.8. Schalengußräder sind im internztionalen Verfebr unter nicht mit Bremsen versehenen Güterwagen zulässig. Anmerkung: Es besteht keine Verpflichtung, Wagen mit Schalengußrädern in Züge einzustellen, welde mit einer größeren Fabrgeshwindigkeit als 45 km in der Stunde befördert werden. S. 9. Elastiswe Zug- und Stoßapparate müsen an beiden Stirnseiten der Wagengestelle angebracht sein Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Güter- wagen, die für spezielle Tranéporte verwendet werden. S. 10. Höbenlage der Buffer bei lceren Wagen, von Swienenotakante bis zur Mitte der Buffersceite vertikal gemessen . e. Zulässiges Maß für bestehendes Material Ein Minimum wird für bestehendes Material nit festgesetzt. G 1E der Wagen . i Zulässiges Maß Anmerkung: Es

einer Achse, gemessen er Radreifen oder der die-

S, setzender

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ndes Material, er

unter Rader (8. 2)

Höbenlage der Buffer bei größter Belastung

für bestehendes Material besteht keine Verpflihtung, Wagen,

t€ Q soll bei den nach dem Inkrafttreten ieser Beitimmungen neu zu legenden

. 1425

36

. 1065 1020 (1070)

Maxi- Mini- mum mum mm mm

bei wel®en die Höbenlage der Buffer weniger als 940 mm beträgt, in Züge mit Personenbeförderung einzustellen. §- 12. Abstand der Buffer, von Mitte zu Mitte _ é der Scheiben eines Bussecaees . . . . - - -, 1700 1710 Für Fabrzeuge, bei welchen der Abstand der Buffer geringer ift als 1720 mm, muß der Durbmefser der Vufferseiben (S. 13) mindestens 350 mm betragen. S Zuläfsige Maße für bestehendes Material . . (1800) (1700) S. 13. Durchmefsser der Buffersbeiben . . . . 340 Zulässiges Maß für bestehendes Material . . . (300) S. 14. Freier Raum zwischen den Bufferscheiben der Kopfschwelle der Wagen, bezicbungéweise den erselben vorspringenden Theilen, bei vollständig ein- Ü Buffern parallel mit der Längsachse des gemessen, zu beiden Seiten des Zughakens, diesem und dem Rande der Buffersceibe, in inimalen Breite von 400 mm A ur bestehendes Material wird kein Mas festgeseßt. 5». Vorsprung der Buffer über den Zughaken, rifféfläde des nit angezogenen Zughakens n des nit cingedrückten Vuffers, parallel

ir

Tae E, 400 300

Zulässige Maße für bestehendes j Personenwagen . (430)

Materia! { E . (430) (223)

S. 16. Länge der Kupvelungen, von der Stirnseite

des Vuffers bis zur Innenseite des Einhängbügels, bei

ganz gestreckter Kuppelung gemesen... , 550 450 __ Hür bestehendes Material werden keine Maße fest-

gesetßt.

D 16,

| S. 17. Kleiner Durchmesser des QuersHnitts der | Kuprelungëbügel (Einhängbügel) am BVerüßrung8punkte S E,

Zulässiges Maß für bestehendes | Güterwagen . Material ( Personenwagen . §. 18. Sicerbeitékuppelungen. Alle Eisenbabn- rzeuge sollen an jedem Kopfende mit einer oder zwei iherbeité?uppelungsvorrihtungen versehen fein, um bei rücen der Hauptkuppelung die Trennung des Zuges

zu verhüten. Die bis jeßt allgemein vorges{riebenen Notbketten können mithin dur eine centrale Sicher- beitéfurpelung erseßt werden. Immerhin sollen der- | artige Vorrichtungen die Verbindung mit Etsenbahn- | fabrzeugen, welche mit Notbketten versehen sind, ge- statten.

S. 19, Abstand der am tiefsten herabbängenden Theile der nibt angezogenen Kuppelungen über Stienen- oberfkante, bei vollbelasteten Wagen, sofern die Kuppe- lungen nit aufgehängt werden fönnen L

S. 20. Jeder Perfonen- oder Güterwagen muß mit Trag’edern versehen sein.

S. 21. Die Bremékurbeln müssen so eingeri{tet sein, daß sie beim Anziehen der Bremsen nach rets

| (d. b in gleiher Richtung wie die Zeiger einer Übr) gedrebt werden.

| F. 22. Die Bremsersißze an den Güterwagen müssen

| so fonstruirt sein, daß, wenn zwei derselben einander gegenüberstehen, die volle Vorderfläbe der Bremsersitze

hinter der eingedrückten Bufferfläbe zurückteht.

Horizontaler Abstand der Vorderflähe von der Stirnebene der Buffer

Fur bestehendes gesettt.

8. 23. Wagen, welche wegen ibrer Querschnittmaße auf einer Babnstrecke nit verkehren tönnen, werden vom internationalen Berkehr ausgeschloîssen. Die bezüg- lichen Vorschriften der Bahnverwaltungen sind den be- theiligten Staaten bekannt zu geben.

S. 24. Jeder Wagen muß nahstehende Bezeichnungen tragen:

1) die Eisenbahn, zu welcher er gehört ;

2) eine Ordnungsnummer ;

9) die Tara oder das Eigengewiht des zrabrzeuges nah der leßten Gewichtéaufnahme, einschließli Räder und Achsen;

_4) die Tragfäbigkeit oder das Marimal-Ladegewicht ; Personenwagen sind von dieser Bestimmung ausge- nommen ;

9) den Radstand, wenn derselbe über 4500 mm beträgt ; diese Bestimmung bezieht si blos auf neu zu erbauendes Material ; :

6) eine spezielle Angabe, im Falle die A&sen radial verstellbar sind.

F. 25. Die Stlöfsecr der dem internationalen Verkebr dienenden Personenwagen, insofern die Thüren dieser Wagen überhaupt mittelst eines S{lüßels verschließbar | find, follen entweder dem einen oder dem anderen der

beiden Schlüsseltvpen entsvrechen, welche in beiliegender Zeichnung des Doppelslüfsels dargestellt find. ___ Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. April 1887 in Krast. Berlin, den 17. Februar 1887. | Der Reichskanzler. | von Bismarck.

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Material wird kein. Maß fest-

940 (900)

Doppelshlüssel

sür die dem internationalen Verkehr dienenden Personenwagen.

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eingeschriebenen Maße sind Miimeter.)

Nichtkamlliches.

Preußen. Berlin, 4. März Jn der gesirigen (1.3 Sißung des Reichstages überaahm der Alters-Präsident Abg. Dr. Graf von Moltke den Vorsig mit folgenden Worten-

Meine Herren! Na S. 1 der Geschäftéordnung soll bei Beginn einer neuen Legiélaturpericde der älteste anwesende Abgeordnete POT- [äufig die Leitung der Ges{äfte übernebmen. Ic bin geboren im Jahre 1800. Es wird wobl Niemand älter sein als ih? ... Es if niét der Fall. Ich übernebme daber für jeßt das Alters-Präsidium und eröffne die Sißung. Ich bitte zunächbst die Herren Abgg. Graf Kleist, Dr. von Kulmiz, Graf Schoenborn und Goldschmidt, vorläufig das Amt der S{hriftfübrer zu übernebmen.

Der Alters-Präsident ließ den Namensaufruf vollziehen, welcher die Anwesenheit von 253 Mitgliedern ergab. Das Haus war aljo beschlußfähig.

An _ Vorlagen sind eingegangen: der Reichshaushalts-Etat für 1887/88 nebst dem Anleihegeses, der Gesezentwurf, be- treffend die Unfallversiherung der Seeleute und der bei den Bauten beschäftigten Arbeiter, die Uebersicht über die Reichs- Ausgaben und Einnahmen für 1885/86, der Bericht des Reichs- Versicherungsamts für 1886, die Nachweisung der Rehnungs- ergebnisse der Berufsgenosenshaften, der Gesezentwurf, be- treffend einige auf die Marine bezüglichen Abänderungen und Ergänzungen für das Gese vom 27. Zuni 1871, betreffend die Pensionen und Besoldungen der Militärpersonen, der Ge- segentwurf, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, und einige weitere Berichte.

Die Verloosung der Mitglieder in die Abtheilungen er- folgte nah Schluß der Sizung.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte zur Geschäftsordnung: Der Vorschlag des Präsidenten bringe das Haus in die Lage, zum ersten Male eine Thätigkeit auszuüben, und er (Redner) glaube hier dem Zweifel Ausdruck geben zu müssen, ob wirk- li das Haus bereits vorhanden sei, daß es zu einer Thätig- feit schreiten könne. Nah seinem Dafürhalten sei das Haus in diefer Lage nit, weil die Stihwahlen noch niht zum Abs{hluß gekommen seien, und vor Beendigung des Waßhl[- geschäfts sei ein Reichstag im Sinne der Verfassung nicht vorhanden. Er wisse aber, daß man erwidern werde, der Reichstag sei mit einer gewissen geringeren Zahl ftimm- fähig. Das sei aber nur der Fall, wenn der Reichs- tag beisammen sei. Der Reichstag sei die Versammlung der von der Verfassung festgeseßten Zahl von Abgeordneten, und solange nit alle Wahlkörper ihr Wahlgeschäft beendet hätten, könne von einer Berufung des Reichstages nicht die Rede sein und von einer Thätigkeit desselben noch weniger. Er glaube deshalb, daß man mit dem Geschäft nit weiter gehen könne, bevor die Stihwahlen beendet seien. Fndessen habe er zur Zeit einestheils nicht die Absicht, dieser Anschauung ihre praftishe Folge zu geben. Es genüge ihm, dies hervor- gehoben zu haben, daß niht ohne Widerspruch dieser Vorgang stattiinde und daß man für die Folge aus einem derartigen Vorgang nit Konsequenzen ziehe.

Hierauf erwiderte der Staats-Minister von Boetticher:

Meine Herren! Der Herr Vorredner bat ih dabin aus- geiproden, daß er an die Berufung des Reichstages auf den heutigen Tag weitere vraftis&e Folgen nit knüvfen will, und das tft sebr flüglid von ibm gebandelt. Denn in der That, ih wüßte au nit, was für pvraftis@e Folgen sid daran fnüvfen fönnten. Wenn aber aus den Auëfübrungen des Herrn Vorredners nch ein cewifer Vor- wurf ergab, daß Sr. Majestät dem Kaiser angeratben ist, den Reichs- tag auf den 3. Marz vor Feststellung des Wablergebnisses in den Stihwablen zu berufen, so muß ich diefen Vorwurf allen Ernstes auf das EntsHiedenste zurückweisen. Ein solcher Vorwurf it durGaus unbegründet, und weit entfernt davon, daß tas Vorgehen Sr. Majestät -des Kaisers eine abfällige Kritik berauéfordert, follte der Reichétag und das deuts&e Volk danf- bar dafür sein, daß die Fristen abgekürzt werden und daß die Mög- lifeit gegeben ift, swnell und ras, wie es in der beutigen Eröffnungs- rede gesagt ift, sowobl das Gesetz über die Friedenépräsecnzstörke des Oeeres als auc ten Reichshaushaits-Etat vor dem 1. April d. X. festzustellen. I nehme diesen Dank für die Kaiserlibe Regierung in Anipruh und we en, ob und was der Herr Aka. Dr. Windt- bort gegzn Ret, den Reibstag auf den nah Lage der in 1 g zu berufen, vorzubringen hat. Der Reichstag ge am 21. Februar, das Wakhlergebniß iït am 24. F feitgestelt. Wollten wir warten, bis die 62 Stibmwaklen, die sich bei diesem Wakßlergebniß als noth- wendig herausgestellt baben, aub absolvirt sind, igswürden wir bis in die Mitte des Monats März gek en sein, bevo? wir den Reichstag bätten berufen fênnen. Ich bestrei eine Nôthigung dazu vorlag ; denn sobald die Mebrbeit der gewählten Vertreter des Reis bier versammelt ist und der Reibêtag ordnungêmäßiqg von Sr. Majestät dem Kaiser berufen it, bat der Reichstag die Pflicht, an seine Ge- schâfte zu geben.

Der Abg. Richter bemerkte: Der Minister habe sih in einer Weise auf Se. Majestät den Kaiser bezogen er habe von Vorwürfen gesprochen, die gegen den Kaiser hier erhoben würden —, daß er (Nedner) nicht umhin könne, ih dagegen zu verwahren. Diese Art, gleih bei Beginn der Berathungen den Kaiser hier in die Diskussion zu ziehen, beweise nur, daß die Minister sih in ihrer eigenen Stellung für zu {wah erateten; daß sie ihre sahlihen Gründe für so shwah hielten, daß sie glaubten, dur eine feierliche Berufung auf den Kaijer sih decken zu fönnen. Man könne ja ver- schiedene Gründe der Zweckmäßigkeit dafür geltend machen, daß der Reichstag möglichst in die Lage komme, den Jeichs- haushalts-Etat bis zum 1. April festzustellen; die Mehrheit könne auch ihrerseits Gründe der Zweckmäßigkeit anführen, um die Militärvorlage möglichst schnell fertig zu stellen. Es sei das aber überhaupt feine Zwecmäßigkiits-, sondern in erster Linie eine Rechtsfrage. Dieser Rechtsfrage müßten sih alle Zwecmäßigkeitsrücsichten unterordnen. Die Bestimmung der Verfassungsurkunde, wonach zu gültigen Beschlüssen die Anwesenheit der Mehrheit erforderli sei, seße voraus, daß überhaupt ein Neichstag im Sinne der Berfassung vor- handen sei. Nun seien die Ergebnisse der Stichwahlen bis heute noch nirgends proklamirt, ein Sechstel des Reichs habe in Folge dessen hier seine verfassungsmäßige Vertretung noch nicht gefunden. Er verwahre sich dagegen, daß hieraus ein Präzedenzfall für die Zukunft erwachse, und man sich in Zu- kunft darauf berufe, daß ein derartig mangelhaft ver- tretener Reichstag gültige Beshlüse fassen könne. Er fönne ja einräumen, daß eine mala files hier in keiner Weise vorhanden sei. Er gebe auch zu, daß es für die Geschäfte der Konstituirung gar nicht ins Gewicht falle, ob die Stihwahlen schon proklamirt seien. Thatsächlich liege danach für die nähsten Geschäfte kein Grund vor, eine Verwahrung einzulegen. Er verwahre si aber dagegen, daß aus dem Verfahren ein Präzedenzfall für die Zukunft herge- leitet werde, wo die Verhältnisse anders liegen könnten, und behalte sich vor, wenn hier eine Beschlußfassung über Gegenstände in Frage kommen sollte, wo die Mehrheitsver-

hältnisse vor oder nah den Stichwahlen ins Gewitt fallen könnten, dieser seiner Auffassung weiteren Ausdruck zu geben.

Der Abg. von Helldorff äußerte: die Abgg. Richter und Windthorst hätten selbst zugegeben, daß ein praftisher Grund gegenwärtig nit vorliege, Folgerungen an ihre Ausführungen u fnüpfen. Er halte sih aber do .für verpflichtet, auszu- ela, daß auch das formale Reht zur Berufung des Reichstages nicht zweifelhaft sein könne. Artikel 28 der Ver- fassung sprehe einfah von einer Mehrheit der gewählten Abgeordneten. Es frage sich nun, 0b von den 397 Reichstagsabgeordneten, welhe nach der Verfassung er- forderlih seien, die Mehrheit vorhanden sei. Das Haus habe ja auc bereits in der Praxis Beschlüsse ge- faßt, während immer noch einzelne Mandate erledigt gewesen und Nahwahlen hätten stattfinden müssen; aber im Vordergrund der Betrachtung stehe einfa die praftische Frage. Das Haus habe Rechte des Reichstages auszuüben, die s{leunigst aus- geübt werden müßten im Jnteresse des Neichs, und sei es der Nation schuldig, niht einen Tag länger zu säumen, als es unbedingt nothwendig sei. FJrgend eine Benahhtheiligung einer Partei trete entschieden niht ein, wenn man die for- malen Geschäfte des Hauses vorher erledige, um Zeit zu sparen.

Der Abg. von Bennigsen bemerkte:

tages noch niht verfahren. Man werde also den Abgg. Dr. Windthorst und Richter das zugeben können, das hier ein un- gewöhnliches Verfahren vorliege. Nicht ihnen zugeben, daß dieses Verfahren in Widerspruch mit der Verfassung und den Gesezen stehe, und es sei au von keinem der Herren irgend eine verfassungsmäßige oder geseglihe Bestimmung angeführt, in Widerspruch mit welher die Berufung erfolgt sei, nachdem am 21. Februar die Wahlen stattgefunden hätten und am 25. Februar in den einzelnen Wahlbezirken das E-gebniß der- selben feitgestellt sei. Man könne also niht weiter gehen, als daß man anerkenne und das, glaube er, würden aut wohl diejenigen Parteien thun, welhe die Mehrheit in diesem Reichstage bildeten —, daß besondere Gründe vorliegen

müßten, wenn, abweichend vom bisherigen Verfahren, in An- | wendung von Verfassung und Geseg dieses Mal der Reichs- | tag berufen sei, ehe die Stichwahlen zum Abschluß ge- | | gelesen und die |

Thronrede gelesen und Europa in der habe, werde

kommen... Wer die heutige Verhältnisse in Deutschland Zeit aufmerksam verfolgt

lesten

und den Kaiser zu einem bes{leunigten Vorgehen vollkommen berechtigt, vielleiht verpflichtet erscheinen ließen. Und für den Reichstag komme hinzu, daß auch das Haus Werth darauf legen müsse, daß es nit ohne Noth fünf, sehs, aht Tage

verliere, um den Etat festzustellen, der, wenn irgend thunlich, | bis zum lezten März zum Abshluß gebracht werden müße. |

Indem er den Wunsch ausspreche, daß nicht ohne dringende Veranlassung eine solche eilige Berufung wieder stattfinde, könne er in diesem Falle nicht blos das Recht, sondern auc die Zwecmäßigkeit des Verfahrens von seinem politischen Standtpunkt aus nur anerkennen.

Der Aba. Dr. Windthorst erklärte, er müsse seinestheils die Berufung auf Se. Majestät den Kaiser ablehnen. Wenn man hier debattire, so debattire man mit einem verantwortlichen Miniïter, der sei der Reichskanzler oder sein Vertreter. Wenn das Haus ein solhes Verfahren einshlagen wollte, wie es der Minister von Boettiher gethan, dann müßte es aufhören zu debattiren, denn gegenüber der

geheiligten Person Sr. Majestät des Kaisers würde eine freie |

Diskusfion gar nicht stattfinden können. Dann mein: der Vorredner, das Haus habe feine Mittel zur praftishen Be- thätigung; die habe es wohl. Man könne Anträge stellen und erwarten, was der Reichstag dann beschließe, und die Einsezung eines Termins zur Wahl eines Präsidenten ab- lehnen; man könne aber auc, wenn man an einer Versamm- lung theilnehmen solle, die man nicht vollkommen rihtig fonstituirt finde, hinausgehen und abwarten, ob das Haus dann beschlußfähig sei. Er (Redner) habe ausdrücklih gesagt, daß er seiner Anschauung gar keine weitere praktishe Folge geben werde, sondern sehen wolle, was die Mazjoritätsparteien thun würden. Da habe ih nun bei diesen Parteien eine merkliche Verschiedenheit der Stellungnahme kundgegeben. Der Abg. von Helldorf finde Alles ganz vortreflich und in der Ordnung, der Ahg. von Bennigsen sei aber doch der Meinung, daß nur aus ganz besonderen ZweckEmäßigkeitsgründen die Sache so habe geschehen können, wie sie geshehen. Das sei der Standpunkt, den der Nationalliberalièmus immer einnehme. Das Gesez höre auf, Geseß zu sein, wenn es in einem Augenblick nicht zweck: mäßig, nicht politis, niht opportun sei. Jm Vordergrunde stehe die Frage des Rechts, und wenn diese verneint werden müsse, so könnten feine Opportunitätsgründe eintreten. Es genüge ihm, dur seine Bemerkung seinen Standpunkt voll- itándig gewahrt und die Erklärung der nationalliberalen Partei extrahirt zu haben, daß nur in außerordentlihen Ver- hältnissen diese Abweihung vom Gesetz zulässig sei.

Der Abg. von Kardorff äußerte: Die Abgg. Richter und Windthorst hätten den Staatssekretär deshalb angegriffen, weil er die Person des Kaisers in die Debatte gezogen, und der Abg. Richter habe insbesondere gemeint, die Minister fühlten sih so shwach, daß sie dieser Deckung bedürften. Er (Redner) habe die Rede des Ministers sehr genau gehört, da er den Vorzug habe, nicht sehr entfernt von ihm zu sigen. Derjelbe e ausdrüdcklih gesagt, daß Sr. Majestät der Rath gegeben Jjei, den Reichstag zu berufen, später habe er allerdings die Person des Kaisers genannt. Nach Art. 12 der Verfassung stehe es aber dem Kaiser zu, den Bundesrath und den Reichstag zu berufen, zu vertagen und zu schließen. Die Vertreter der Bundesregierung hätten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gehabt, Sr. Majestät diesen Rath zu geben. Nach Art. 28 der Verfassung beschließe der Reichstag mit absoluter Stimmenmehrheit. Wo siehe denn in der Verfassung, daß eine so und so starke Quote der Reichstagsmitglieder gewählt sein solle, ehe der Reichstag berufen werden könne? Wo stehe denn, daß, wenn ein Sechstel noch nicht vertreten sei, der Reichstag nicht zu- sammenkommen dürfe? Es müsse doch irgend eine Grenze existiren. Man habe ja Fälle genug gehabt, wo z. B. Doppel- mandate vorhanden gewesen und Nachwahlen hätten stattfinden müssen. Auf wie viele Wahlen komme es denn an? Er stehe auh nit ganz auf dem Standpunkte des Abg. von Bennigsen. Derselbe meine, daß die Herren ein gewisses Recht hätten, sich gegen ein Präcedenz zu verwahren, und

| den Reichstag zu berufen, ehe die Stihwahlen Soweit ihm bekannt, |

sei früher in ähnliher Weise bei der Einberufung des Reihs- | glaube er sh heute über alles Necht hinwegsegzen zu fönnen.

aber fönne man |

| _ anerkennen | müyen, daß in der allgemeinen Wesltlage außerordentliche | Verhättnisse vorhanden gewesen, die die verbühdeten Regierungen |

die Stichwahlen allerdings nur unter ganz ungewöhn- lichen Umständen übersehen werden fkönnten. Er (Redner) behaupte, der Kaiser habe jederzeit verfassungs- mäßig das Recht, den Reichstag zu berufen, wenn eine ge- nügende Anzahl von Mitgliedern gewählt sei. Der Abg Windthorst habe nun gemeint, das wäre die erste Verschieden- heit, die sich zwishen den Kartellparteien gezeigt habe. Das Haus müsse ja in Bezug auf die Reden des Abg. Windt- horst sehr aufmerksam sein. Man wiïe nunmehr, daß er unfehlbar sei, noch mehr selbst als der hzilige Vater in Rom. Wenn derselbe aber der nationalliberalen Partei vorwerfe, daß fie nur immer auf einem opportunistishen Standpunft stehe, auf welhem Standpunkt befinde er sih denn dem heili- gen Vater in Rom gegenüber? Wenn es ihm passe, dann ja; wenn nit, dann nicht. Er (Redner) glaube, die Regierung Sr. Majestät habe in schwerer, ernster Zeit nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gehabt, den Reichstag so schnell als möglich zu berufen, und das Haus habe schnell als mögli diesem Rufe nachzukommen.

Der Abg. von Bennigsen erklärte, er müsse in einem Punkte dem Abg. Windthorst widersprechen. Derselbe habe gemeint, er (Redner) bezweifle das formelle Recht des Kaisers, sämmtlich vollzogen seien, und lediglih aus Zwedckmäßigkeitsgründen so habe er sich niht ausgedrückt. Er habe nur nebenbei hervorgehoben, daß es dringend wünsens- werth fei, nur aus den allerzwingendsten Gründen von diesem Rechte einen solhen Gebrauhß zu machen, wie es jest zum ersten Male geschehen sei. Was den opportunistishen Standpunkt angehe, den der Abg. Windthorst ihm vorge- worfen habe, so könne er ihm diesen Vorwurf nur zurück- geben. Denn wenn jener der Meinung sei, daß Verfassung und Recht hier verlezt würden, dann wäre er verpflichtet, seiner Auffassung Folge zu geben.

Der Abg. Dr. Windthorst sprach si dahin aus, das das Recht des Kaisers, den Reichstag zu berufen, unzweifelhaft sei, aber dann müße derselbe vollzählig sein. Der Reichstag sei über-

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Der Abg. von Kardorff meinte, nah der Mal vertagt

Abg. Windthorst müßte der Reichstag jedes verden, wenn einige Mitglieder das Mandat niedergelegt hätten. Die Majoritätsparteien, insbesondere seine (des Redners) Partei, werden gern die Verantwortung für das- jenige, was jeßt im Reichstage geshehe, übernehmen.

Der Abg. Richter erklärte: Verfassungsmäßig habe der Reichskanzler die Verordnungen des Kaisers gegenzuzeihnen und übernehme damit die Verantwortlichkeit. Deshalb richte sich diese ganze Diskussion gegen den Reichskanzler und nicht gegen den Kaiser. Die Sache wäre niht ohne Bedeutung, wenn mala fide versuht würde, einen Reichstag zusammen- zurufen, um Beschlüsse zu ermöglichen, die nach Vollziehung der Stihwahlen bei der dann vorhandenen Mehrheit nicht mehr möglich sein würden. Daß dieser Fall jet nicht vorliege, habe er bereits zugegeben. Sollten aber vor Proklamirung der Stihwahlen hier Beschluß- fassungen in Frage sein, bei denen die verschiedene Zusammen- sezung des Reichstages vor und nah den Stichwahlen von Entscheidung werden könnte, dann würde er dagegen Ver- wahrung einlegen. Auf die allgemeine Weltlage einzugehen, sei hier niht am Plage. Nach der Thronrede sei die Welt- lage heute so, wie am 25. November bei Eröffnung des da- maligen Reichstages.

Damit {loß die Diskussion.

Ohne Widerspruch zu finden, beraumte der Alters-Vräsi- dent die nähste Sizung auf Freitag 2 Uhr an.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften. |

Deutsche Kolonialzeitun vereins in Berlin. (Verlag des Deutsben Kolonialvereins, Berlin 8W.) 9. Heft (1. März). Inhalt: Deutscher Kolonialverein. Zweig- verein München. Abtbeilung Berlin, Vortrag des Hrn. Dr. Groth am 9. Februar. Mittbeilu aus dem Ausëkunftsbureau des Deutschen Kolonialverceins. Di ellung des Deutschen Kolonial- vereins zu Brasilien und das „Jornal do Commercio“ in Rio de Janeiro. Einwanderung in der Provinz Pará (Nord-Brasilien). Kolonialpolitis@e Vorgänge und geograpbiiïde Erfor! hungen. Bei- trittserflärung des Sultans von Zanzibar zu den Bestimmungen der Kongoakte. Die Deutsh-Oitafrikanishe Plantagengesellchaft. Das deutshe Geschwader an der Witu- und Somaliküste. Vom Krieg8zug der Abessynier. Der Streit um die Tungbibu§t. Widerstand der Zulubäuptlinge gegen die englishen Grenzregulirungen. Die Interessen Neufundlands. Vom oberen Kongo. (Frpe- dition zur Befreiung Emin Pashas. Dr. Emil Holub. —- Aus unseren Kolonien. + Franz Adolf Eduard Lüderitz. + Frau pon Sdwleiniz. Die Umbildung der Deutsh-Ostafriknischen Gesell- saft. Frankrei und die Interessen der Deutsh-Ostafrikanischen Gesellshafît auf den Komoren. Berichte über meine Reise in Süd- Brasilien. 5) Im Innern von Rio Grande do Sul. 1. Von H. Sovaur. RMekognos3zirungéfabrten in der Kamerun-Kolonie. VI. Die Umgebung von Yabajssi sowie das ca. 40 km nordöstli hiervon gelegene Land Bekung. Reise in dem vortugiesishen West- Afrika. 11. Von Mofsamedes bis Humpata und Huilla. Von A. v. Dewitz. Gefabren für Ansiedler in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Von I. von Parseval. Die Lebranstalt der Jesuiten in Sikawei. Literatur. „Länderkunde der fünf Erdtheile.“ Redaktionelle Correspondenz. Aus Australien. Von der Gold- füste. Gottlob Adolf Krause's Erfor!chungsreise. Aus Nord- Formo’a. Sprechsaal. Bücbertisb. Bureau des Deutschen Kolonialvereins. Neubinzugetretene Mitglieder.

Deutsche Medizinal-Zeitung. (Verlag von Eugen Grosser in Berlin.) Nr. 17. Inbalt : Sticker, Magensonde und Magen- pumpe (Fortseßung). Weichselbaum, Lungen- und Rippenfell- entzündungen. Weerionnee, Chirurgie am Daumen. Riedel, Hallux valgus. Rosenbach, Hydrops genu intermittens. Löwenstein-Jahn, Genu ral Schildbah, Entstehung der Skoliofe. Nebel, Behandlung der Rückgratsverkrümmungen. Mendel, Bebandlung der Fissura ani. Klein-Korbf{ch-Rotbe, Sublimat gegen Diphtherie. Zur Asthmadebatte in der Berliner medizinishen Ge#llshaft. 2. Kongreß russischer Aerzte : IT. Phyvsio- logie und allgemeine Pathologie. Pariser Briefe. Standes- angelegenheiten. Vermischtes. Berichtigung. Medizinal- ge'eßgebung: Desinfektionsvorschriften für Berlin, Fabrpreis-Ermäßi- gungen für freiwillige Krankenpfleger, Diphtherie in Melenburg.

Deutsche Medizinal-Zeitung. (Eugen Groffer, Berlin.) Nr. 18. Inbalt: Sticker, Magensonde und Magenpumpe. (Fortsetzung.) Maggi, Chloral gegen EGflampsie. Lomer, Icterus gravidarum. Sebfeld, Hydrops u. Albuminurie in der Schwanger-

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Briefkasten. 5 Evangelisch-Lutkb ildeten Glieder der . W. Grunow, Leipzig.) Î Herr ift mein Hirte. Ki ¡zt. Drummond’'s We einem Mediziner.

s Naturgesetz in der Geisteswelt. Märtyrer in Uganda. Lutherworte. Vers ohne Gott. Ende der Sklaverei in Bubara.

Rundschau auf dem Gebiete dec T vergleihenden Patbologie unter Berücksi sammten Veterinär-Medüzinalwesens. Gleichzeitig tretung der Jaterefssen des thierärztliben Standes. Osterwieck-Harz.) Nr. 8. Inhalt: Lorent: bei ansteenden Krankheiten. Zürn: rituelle Schlachten dec Thiere. (S Physiologie: Gaglio: Die s Blutes. Oppenheimer: Bei melanotishen Geshwülsten. J De l’hérédité de la morve. ( bandlung der Herniologie. Arzneimit telles und Klinishes über Thallin. beshau: Eber: Ein bisher nicht beoba Mittheilungen aus der Praris : entzündungen. Amtliche Erlasse: Mitth ansteckende Thierkrankheiten. tittheiluzger Reiseplaudereien. Tagesge\Hihte. Personalien (Ernennu Vacanzen (vacante amtliche und private Stellen). Bücherschau. Briefwesel. Anzeigen. :

Zeitschrift für Forst- und Fac ‘fen. Zugleih Organ für forstlihes Versuhëwesen. (Berlin, Verlag von Julius Springer, Monbijouplaß 3.) 2. Heft (Februar). Inhalt: Abhandlungen : Vorertragstafeln, Sortimentätafeln und Gesammtertragstafeln für Kiefern-, Fihten- und Buchen-Hohwald. Vom Ober-Forstmeister Dr. Dandelmann. Untersuungen über den Lihtung8zuwas im Buchenwalde. Mitgetbeilt vorn Ober-Landforstmeister Dr. Grebe zu Eisenah. Die Bewegung der Produktenpreise in Forstwirthichaft und Landwirthschaft. Von Dr. Fr. Jentsh, Forst-Afeffor und Lieut. im Reitenden Feldjäger-Corps. Mittheilungen: Ueber den Anbau der Sumpfeibe (Quercus palustris Willd.) in der Rheinprovinz. Vom Oberförster Joly zu Rahm bei Großenbaum, Reg.-Bez. Düfel- dorf. Forstzoologishe Beobahiungen im Sommer 1886. Von Profeffor Dr. Altum. 1) Zur Generation des Hylezinus piniperda. 2) Zur Generation Pissodes notatus. 3) Zur Generation des Pissodes piniphilus. 4) Sesia culiciformis in Erle. 5) Die Ulmen- Gallenlaus. Statistik: Ecgebniß der Holzsamen-Ernte von den wichtigsten Holzarten in Preußen im Jahre 1886. Nah amtlichen Berichten der Staatsforstreviere von der Hauptstation des forstlicen Versuh8wesens bearbeitet durch Professor Dr. Schwabdpvab. Lteratur. Notizen. Aufruf zur Errichtung eines Denkmals3 für

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