1887 / 57 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Abschätung. Gefahrenklafsen.

8. 35.

Für jedes Fahrzeug wird die durhshnittlihe Zahl derjenigen Seeleute abgeschäßt, we als Besaßung desselben B erli sind, Die Abschäßung erfolgt auf Grund des Handbuchs für die deutsche L E und der Verzeichnisse (§8. 22 und 23) nah Klassen

N 36

8. 36.

Durch das Statut kann bestimmt werden, daß für die zur Genossenschaft gehörigen Betriebe je nah der Größe pas mit denselben verbundenen Unsallgefahr entsprehende Gefahrenklassen zu bilden und über die Höhe der in denselben zu leistenden Beiträge Bestimmungen zu treffen find (Gefahrentarif). Wenn das Statut solche Bestimmungen enthäâlt, so uus dasselbe auch über das bei der Veranlagung zu den Klassen des Gefahrentarifs einzushlagende Verfahren Vorschriften treffen. Die Aufstellung und Abänderung des Gefahrentarifs ae der Genossenschafts- versammlung ob. Dieselbe kann jedoch diese Befugnisse einem Aus- \chusse oder dem Vorstande übertragen.

S6

Der Gefahrentarif bedarf der Genehmigung des Reihs-Versiche- rungsamts.

Derselbe ist nach Ablauf von längstens zwei Rehnungsjahren und sodann mindestens von fünf zu fünf Rehnungsjahren unter Berück- sihhligung der vorgekommenen Unfälle durch den Genossenschaftsvorstand einer Revision zu unterziehen. Ist die Abânderung des Tarifs dem Vorstande nit übertragen, so hat dieser dic Ergebnisse der Revision mit dem Verzeichnisse der vorgekommenen, auf Grund dieses Geseßzes zu entshädigenden Unfälle der Genofsenschaftsversammlung oder, sofern ein Ausschuß puaneig ist, dem letzteren zur Besblußfassung über die Beibehaltung oder Aenderung der bisherigen Tarife und Be- stimmungen vorzulegen (§. 36). Die über die Abänderung gefaßten Beschlüsse bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Reichs- Versicherungsamts; demselben ist das Verzeichniß der vorgekommenen Unfälle vorzulegen. g

. 38.

Die Abschäßung der Fahrzeuge (8. 35) sowie die Veranlagun der Betriebe zu den Gefahrenklasten (§. 36) liegt nah aberer Bes stimmung des Statuts den Organen der Genossenschaft ob.

Die Organe der Berufsgenofsenschaft sind jederzeit berechtigt, die Abschäßung und Veranlagung einer Revision zu unterziehen.

Regelmäßige Revisionen derselben finden în denjenigen Terminen statt, in welchen der Gefahrentarif zu revidiren ist (§. 37). Hierbei ist in derselben Weise, wie bei der ersten Abs{äßung und Ver- anlaguns F i ra. Genoff

ie Mitglieder der Genossenschaft sind verpflichtet, den Organ derselben auf Erfordern binnen zwei Wochen n Auskunft zu ertheilen, welche für die Durchführung der Abschäßung oder Ver- anlagung erforderlich ist. Dasselbe gilt von den Korrespondentrhedern O (8. 13) sowie von dem Führer des betreffenden Ü N

8. 39. Iedem Mitgliede der Geno)sen\chaft if, sofern eine Veranla zu Gefahrenklassen stattgefunden bat, diese Veranlagung (8. 38), ilen Rheder aber E der Abschäßung seiner Schiffahrtsbetriebe (§. 35) mitzutheilen. Gegen die Veranlagung beziehungsweise Ab- shäßung steht den Betheiligten binnen einer Frist von zwei Wochen naeh der Mittheilung des Ergebnisses die Beshwerde an das Reichs- Versicherungsamt zu.

Zuschläge und, Nasse:

Die Genofsenschaftsversammlung ‘fann auf Antrag des \ einzelnen Unternehmern nah Maßgabe der auf e E gekommenen Unfälle für die nächste Periode (§. 37) Zuschläge auf- erlegen oder Nachlässe bewilligen. Gegen die Auferlegung von Zu- tagen s Ln E Au zwei Wochen nah der Zu- lung des dieselben festsetenden Beschlusses di Reichs-Versicherungsamt T E 8

Besondere Das einzelner Reisen.

_ Durch das Statut kann bestimmt werden, daß bei besonders ge- fährlicher Ladung, oder bei Reisen in besonders vftbrlihes Get oder Jahreszeiten für die Dauer diefer Reisen höhere Beiträge zu zahlen sind. Wenn das Statut eine solhe Bestimmung entbält so hat die, Geno 1 Paas) a - über die Grundsäße, nach welchen die Beitrag8erhöò ungen erfolgen follen, sowie über die Anmeldung und R Mr derjenigen Thatsachen, welche für die Auferlegung der Beitrags8erhöhung von Grheblichkeit sind, Vorschriften zu erlassen. __ Durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung kann der Erlaß E D einem Ausschusse oder dem Vorstande übertragen rden.

Die Vorschriften bedürfen der Genehmigung des Reichs-Ver- fiherungsamts und sind von Zeit zu Zeit zu alie, Au Lie Res vision finden die Bestimmungen p 8. 37 entsprehende Anwendung.

__ Die Erhöhung der Beiträge für einzelne Reisen näherer Bestimmung des Statuts durch die R S schaft nach Verhältniß der in jedem Rechnungsjahre zurückgelegten Reisen. Die Mitglieder der Genoffenschaft, Korrespondeutrheder und Bevollmächtigten, sowie die Sciffsführer sind nah Maßgabe des §. 38 Absay 4 verpflichtet, den Organen der Genossenschaft die für die Erhöhung der Beiträge erforderliche Auskunft zu ertheilen. Die Auferlegung höberer Beiträge für einzelne Reisen kann mit A en N Ls E zugelassenen Rehtsmitteln an- ) erden (8. ; die vorlaufige Za i a E ge Zahlung wird aber dadurch

Auflösung der U geno enGuit,

Wenn die Berufsgenossenschaft zur Erfüllung der ihr dur di Gesetz auferlegten Verpflichtungen leistungsunfähig Bas so it M Antrag des Reichs-Versicherungsamts von dem Bundesrath aufzu- lösen. Mit der Auflöfrng der Genossenschaft gehen deren bisher erwasene Rechtsansprüche und Verpflihtungen auf das Reich über ; die Abwickelung der Geschäfte erfolgt dur die Organe der aufgelösten Genossenschaft unter Kontrole des Reichs-Versicherungsamts.

111. Mitgliedschaft des einzelnen Betriebes. Veränderungen.

Mitgliedschaft. 44

Mitglied der Genossenschaft ist vorbehaltlich der Besti des d: 103 jeder Unternehmer eines unter §. 1 lendit Moa! Die Mitgliedschaft beginnt für die Eigenthümer derjenigen Fahrzeuge mit welchen zur Zeit der Genehmigung des Genossenschaftsstatuts die Seeschiffahrt betrieben wird, sowie für die Unternchmer der übrigen er S rattOfltnio Tefiebec E zur Zeit der Genehmigung des

ossenshafts\tatuts bestehen, mit diesem Zeitpunkt, i i der Bun des G E E __ Von Vermessungen und Eintragungen neuer Fahrzeuge haken di Schiffsregister- und Sciffsvermessungsbehörden pons Bude easaeta: vorstande, von der Eröffnung anderer unter §. 1 fallender Betriebe haben deren Unternehmer den unteren Verwaltungsbehörden und diese dem Genossenschaftsvorstande Mittheilung zu machen. __ Stimmberechtigt find alle Mitglieder der Genossenschaft be- ziehungéweise deren geseßlihe Vertreter, sofern sie sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Ueber den Umfang und die Aus- übung des Stimmrechts hat das Statut Bestimmungen zu treffen; jedo ist bei Bemessung der Stimmen der Rheder die dur Ab- shätung (§. 35) festgestellte Personenzahl zu Grunde zu legen.

Es '

Der Genossenschaftsvorstand hat auf Grund des Verzeichni deutscher Nauffahrtei]chife in der neuesten Ausgabe des Sa teUE3 M die deutshe Handel8marine, auf Grund der von dem Reichs-Versiche- rung8amt ihm mitzutheilenden weiteren Verzeichnisse (§§. 22 und 23)

und auf Grund der nah §. 44 ihm zugehenden Mittheilungen über die Gröffnung neuer Betriebe ein Genossenschaftskataster 0 ren.

Die Aufnahme der einzelnen Genoften in das Kataster erfolgt nach vorgängiger Prüfung ihrer Zugehörigkeit zur Genofsenschaft.

Den in das Kataster E trr Genossen werden vom Ge- nossenshaftsvorstande durch Vermittelung der unteren Verwaltungs- behörde Mitgliedscheine zugestellt. Ist die Genossenschaft in Sektionen eingetheilt, so muß der Mitgliedschein die Sektion, welcher der Betrieb angehört, bezeichnen. Wird die Aufnahme in das Kataster verweigert, so ist hierüber ein mit Gründen verseyener Bescheid durch Vermitte- aer unteren Verwaltungsbehörde dem Betriebsunternehmer zu-

Gegen die Aufnahme in das Kataster, sowie gegen die Ablehnun derselben fteht dem Unternehmer binnen einer Frist Tae zwei enan nah erfolgter Zustellung des Mitgliedscheins beziebung8weise des ab- lehnenden Bescheides die Beshwerde an das Reichs-Versicherungs8amt zu. Dieselbe ist bei der unteren Verwaltungsbehörde einzulegen.

__ Wird gegen einen ablehnenden Bescheid innerhalb der angegebenen Frist Beschwerde nicht erhoben, so hat die untere Verwaltungsbehörde die Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts einzuholen.

Den Sektionsvorständen find Auszüge aus dem Kataster, soweit dogleibe die zu ihren Sektionen gehörenden Genossen betrifft, mitzu- Veränderungen.

j 8. 46,

Die Schiffsregisterbehörden sind verpflichtet, alle Veränderungen und DGUng im Schiffsregister dem Genofsenschaftsvorstande f Bezüglich folher unter §. 1 fallender Fahrzeuge, welche im Schiffsregister nit eingetragen Fnd, haben die rie T e rheder und Bevollmähtigten ( . 18) binnen einer durch das Statut festzuseßenden Frist den Verlust des Fahrzeuges (8. 82 Abs. 2), Aenderungen in der Person und der Nationalität der Rheder oder Mitrheder, ferner Veränderungen des Heimathshafens, des Namens, der Gattung und der Größe des Fahrzeugs dem Genossenschafts- vorstande anzuzeigen. Ist diese Anzeige oder die nah §. 12 des Ge- seßes vom 25. Oftober 1867 (Bundes-Geseßbl. S. 35) vorgeschriebene Anzeige an die Registerbehörde nit erfolgt, so haftet für die auf die Genofsenschaftsmitglieder umzulegenden Beiträge der in das Kataster eingetragene Rheder oder Mitrheder, und zwar bis zu demjenigen Mena naglahre einsMlietlih, in R die Anzeige erfolgt. Der

wird hierdurch von der auch ihm geseßli i Me für die dn Sie a o S innen der gleihen Frist und zur Vermeidung derselben Rechts- nachtheile haben die Unternehmer der übrigen lie 1 1 E Betriebe einen Wechsel in der Person desjenigen, für dessen Rechnung Ar cbériateit elk [orie A Tann des Betriebes, welche für die feit zur Genossenschaft von Bedeutun ) ssen- \haftsvorftande anzuzeigen. A E

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_Erachtet der Vorstand der Genossenschaft in Folge di it- theilung oder Anzeige (8. 46), oder ohne den Ed A E von Amtswegen die Zugehörigkeit des Betriebes zur Genossenschaft für erloshen oder die Ueberweisung des Betriebes an eine andere Genossenschaft für geboten, so theilt er dies unter Angabe der Gründe dem Betriebsunternehmer durch Vermittelung der unteren Verwaltungs- behörde, sowie dem Vorstande der betheiligten anderen Genossenschaft mit. Sowohl der Leßtere als auch der Betriebsunternehmer können innerhalb vier Wochen gegen die Löschung beziehungsweise die Ueber- weisung bei dem Genossenschaftsvorstande (6. 29) Widerspruch erheben. vf, Si E E n pu Widerspruch erhoben, fo erfolgt eise i s genoffenfcaft. 7 A eberweisung an die andere Berufs

ird gegen die Löschung oder Ueberweisung Wide oder beansprucht der Vorstand einer r OS CEEE M N Widerspruch des Unternehmers oder des Vorstandes der Genossenschaft pen e S E GraertE P Ueberweisung des Letzteren, ] and der Genoffenschaft (§. 29) di i 5 Reis Bersiherun famis E beantragen (§8. 29) die Entscheidung des asfelbe entscheidet na nhöôrung des betheiligt tebs- unternehmers sowie der Vorstände der betheiligten Ae M r Wird dem Antrage auf Ueberweisung stattgegeben, so tritt die E E E r agt ur T OUEN von dem Tage ab L e elhem der ili - \chaftsvorstande zugestellt ift. E

8. 48, Aenderungen, welche für die Abshäßung des Betriebes (8. 3

l , s 1! (S. 39) von Bedeutung sind, sind nach näherer Besti e D anzumelden (6 2 Beo Q. ch näherer Bestimmung des Statuts

eber die Anmeldung von Aenderungen, welche für die - lagung des Betriebes zu den Gefahrenklassen (S. 16 A Erchebli bte P hat die Genossenschaftsversammlung Bestimmung zu treffen ofern ein Gefahrentarif aufgestellt wird. Dur Beschluß der Ge- nossenshaftsversammlung kann der Erlaß dieser Bestimmungen dem Vorstande oder dem Ausschusse übertragen werden, welhem die Auf- E n Ung 28 Res obliegt.

Gegen den auf die Anmeldung der Aenderung zu erthei Bescheid des zuständigen Genossenschaftsorgans stebt dem der tions Mitgliede der Genossens{aft binnen einer Frist von zwei Wochen die Beschwerde an das Reichs-Versicherungsamt zu.

IV. Vertretung der Versicherten.

8. 49,

Zur Theilnahme an den Verhandlungen der Swiedsgeri z Begutachtung der zur Verhütung von Unfällen zu ctlasadea Bu: schriften und zur Wahl von zwei nihtständigen Mitgliedern des Reichs- Versicherungsamts werden Vertreter der Versicherten gewählt.

V. Shiedsgerichte. Für den Bezirk der Berufsgenossensch : r den Bezirk der Berufsgenossenschaft, oder sofern dieselbe erri eingetheilt ist, jeder Sektion, wird ein Schiedsgericht er Bundesrath kann anordnen, daß statt ei i î E nos Sie erra werden, G s aaa er Siß de tedêgerihts wird von der Centralb Bundesstaats, zu welhem der Bezirk des STiediitn R Af em aer 2E T N de Bundesstaats hinaus- , im nvernehmen mit den betheiligten Cent Ö dem Reichs-Versicherungs8amt bestimmt. y E O

„S 51.

Das Schiedsgericht besteht aus ei ändigen Vorsi En vier Wei b 2g cht besteht au3 einem ständigen Vorsitzenden und

Der Vorsißende wird aus der Zabl der öffentlichen mit Aus\ch{luß der Beamten derjenigen Betriebe, welche e Geseyz fallen, von der Centralbehörde des Bundesstaates, in welchem A A eier Meiners eaen t ernannt. Für den Vorsitzenden i Weise ein Stellvertreter z ver ihn i B E vertritt. G E a L

wei Beisiger und je zwei Stellvertreter derselben w der Genossenschaft oder, sofern die Genossenschaft [e Setten il gene it, von der betheiligten Sektion aus der Zahl der stimm- erechtigten Genossenschaftsmitglieder, der Korrespondentrheder oder der Bevollmächtigten (§. 18) gewählt. Sie dürfen weder den a der Genossenschaft, noch den Vertrauen3männern an- Die beiden anderen Beisißer und für jeden derselben drei Stell- vertreter werden aus der Zahl der im Bezirk Le S piebgccibis Sn E T de n pesgienen Sciffahrtskundigen gewählt ni eder, Mitrheder, Korres 2 - vollmächtigte fein rhbeder, Korrespondentrheder oder Be

ählbar sind im Uebrigen nur männliche, großjährige os Y A M S e N IO Ehrenrechte ero Aenona

i nordnung in ü Ü i

E g er Verfügung über ihr Vermögen

8. 52.

Die Wakhl der aus den Versicherten oder befahrenen Sch; kundig erf berufenden Beisitzer und ibrer Stellvertrete i ] Abs. 4) erfolgt durch die Vorslände der Orts- oder Betriebskr2g! kassen, der o rige G geneymigten Seemannskafsen und anderer ; Wahrung von Interessen der Seeleute bestimmten obrigkeitlig 7 nehmigten Vereinigungen von Seeleuten, welche im Bezirk der Sz! beziehungsweise der Genossenschaft ihren Siß haben, und wels, mindestens zehn in dem Bezirk des Schiedsgerichts wohnende B siherte als Mitglieder angehören. Die Centralbehörde des Bur staats, zu welchem der Bezirk des Schiedsgerichts gehört, oder sj, der Bezirk über die Grenzen eines Bundesstaats hinausgeht, 4 Reichs-Versicherungsamt, bestimmt diejenigen Kassen und Vereinig deren Vorstände hiernach wabhlberehtigt sind, sowie die Zahl derd der Wahl auf die einzelnen Kassen und Vereinigungeu entfall Stimmen, und leitet die Wahl nah näherer Bestimmung eines y, derselben Behörde zu erlassenden Regulativs dur einen Beauftraziz,

Die Wahl erfolgt auf vi Kahr All l erfolgt auf vier Jahre. wei idet Hue der E A aus. + ves E DRRA Die erstmalig Ausscheidenden werden durch das L i demnächst entscheidet das Dienstalter. Stheidet cin Beisizer wien des Zeitraums, für welchen er gewählt ist, aus, so treten für dd Rest desselben die Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Wahl f ihn ein. Aus\ceidende können wieder gewählt werden. F i E, Daa ist Mie aus denselben Grünz! ] H mt eines Vormu j G R on Je eter voni S ERE E M A Die böhere Verwaltungsbehörde, zu deren Bezirk der Sig l Stiedsgerichts gepört, ist dena, die Uebernahme und die 9 d nehmung der Obliegenheiten des Amts eines Beisitzers oder Stg; vertreters dure Pedlralen his ju fünfhundert Mark gegen die ob y rund f etgernden zu erzwi E traia T zur E E E E Geldftrcig erweigern die Gewählten gleihwohl ihre Dienstlei f kommt die Wahl niht zu Stande, oder sind fie e u ki Schiedsgerichts wahlberehtigte Kassen oder Vereinigungen von & leuten nit vorhanden, so hat, solange und soweit dies der Fall i e e eet L in deren Bezirk der fa des Shied elégen ijt, die ä Pers ge E N \ eisißer aus der Zahl der wählbaren Person 8. 54.

Der Name und Wohnort des Vorsitzenden, sowi itgliedet des Schiedsgerichts und der Stellvertreter ist B, der Lde N behörde (§8. 51 Abs. 2) in dem zu deren amtlichen Veröffentlichun! bestimmten Blatte öffentlih bekannt zu machen. “Y

8, 55. Dem Vorfißenden und dessen Stellvertreter darf von der Genossenschaft niht gewährt werden.

Die von der Genossenschaft berufenen Beisißer des Schied3geridt

verwalten ihr Amt als unentgeltlihes Ehrenamt, sofern nicht du

das Statut eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung tel

Obliegenheiten als Beisißger des Schiedsgerichts ihnen erwachsen

Zeitverlust bestimmt wird. Baare Auslagen werden ihne _ - - - e - vo d Genossenschaft erseßt, und zwar, soweit sie in Reisekosten bestel

nah festen, von der Genossen|haftsversammlung zu bestimmen

Säten.

berufenen Beisigzer erhalten nach den durch das G \haftsstati n S R Ee, m sen se von ibe D 7 Verhandlungsort j S O Ra aug E : mehr als zwei Kilometer zurück;uleze# Die Festseßung des Ersates, sowie d Pei kosten: exfolat bir ben Vo Md er Tagegelder und Rei 56

Der Vorsigende, die Beisißer und die St S Beziehung auf ihr Amt zu beeidigen. é Gipeetratae

Verfahren vor v Schiedsgericht.

Der Vorsigende beruft das Schiedsgeriht und leitet die V handlungen desselben. Das Schiedsgericht ist befugt, das A oder denjenigen Theil des Betriebes, in welhem der Unfall va gekommen ist, in Augenschein zu nehmen, sowie Zeugen und Sa verständige au eidlich zu vernehmen.

Das Sthiedsgericht ist nur bes{chlußfähig, wenn außer dem sißenden eine gleihe Anzahl von Mitgliedern der Genossens einerseits und Vertretern der Versicherten andererseits, und zw mindestens je einer, als Beisitzer mitwirken.

A Gntscheidungen des Schiedsgerichts erfolgen nah Stimm : Im Vebrigen wird das Verfahren vor dem Schiedsgericht d Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des R As 4 As

Die Kosten des Schiedsgerichts, sowie die Kosten des Verfahre vor demselben trägt die Genossenschaft.

VI. Feststellung und Auszahlung der Entschädigung Anzeige und Untorsucgung der Unfälle.

_Jeder Unfall, dur welchen eine auf dem Fahrzeuge beschäfti Person auf der Reise getödtet wird oder eine C die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den T E A S pie das S (Tagebuch, Loggbuch) ein;

eren oder einem L L besdreiben esonderen Anhange zu demselb _ Ist ein Journal nit zu führen, so hat der Schiffsfü | besondere Nachweisung über die an Bord sich E il welche die im Absaß 1 bezeichneten ed haben, zu führen.

Von jeder Eintragung eines Unfalls, welchen eine auf dem Fab zeug beschäftigte Person auf der Reise erleidet, hat der Schiffsführ dem Seemannsamt, bei welchem es zuerst gesehen kann, eine v E i E ae, Statt dessen kann d : _oder die Nachweisung dem Seemannsamt l einer Abschrift der Eintragung vorgelegt werden. R E D

¿urückzugeben.

endigung der Reise, so hat der Schiffsführer binnen zwei Tagen naiL

dem Tage, an welchem er von dem Unfall Kenntniß ilanai Tul

dem Seemannsamt, oder falls ein solhes am Ort des Unfalls nit

pf gi ist, der Orts-Polizeibehörde von dem Unfall Anzeige n.

Das Seemannsamt beziehungsweise die Orts-Polizeibehörde b

diese Abschriften und Anzeigen dem Se E A bafens zu übersenden. g emannsamt des Heimath i 8. 59. /

__ Die Unternehmer der übrigen unter §. 1 fallenden Betriebe hab binnen der im §. 58 Absay 4 bezeichneten Frist von den in fre Betrieben ih ereignenden Unfällen, welche die im §. 58 Absay !

bezeichneten Folgen haben, bei der Orts- Polizeibehörde, in deren BeziF

sih der Unfall ereignet hat, Anzeige zu machen. ür den Betrieb unternehmer kann derjenige, welher zur Zeit des Ars den Betrie oder den Betriebstheil, in welchem si der Unfall ereignete, zu leite batte, die Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Behin| derung des Betriebsunternehmers ift er dazu verpflichtet. N mut R g ee Reichs- E Enn stehenden etriet dic Anzeige der vorgeseßt i Anweisung derselben zu erstatten. i Sia b aa 8. 60. __ Das Formular für die Beschreibung der Unfälle 58 Abf, 1 Le 2e (S L Ab 4 s O M L Abs. 2) R f die Unfa ; 4 8.0 f. 1 und 2) wi ihs-Ve ficherungsamt festgestellt. : A E E E

(Schluß folgt.)

E Berlin, den 3.

eine Vergütun

Die aus den Versihherten oder befahrenen Schiffahrtskundiz-

T Das Seemannetar bat das Journal oder die Nachweisung binnen vierundzwanzig Sie A

A

Éreignete sh der Unfall im Inlande vor Antritt oder na L

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

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Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, deu §. März

FTAOD R

1887.

. Steckbriefe und Untersuhungs-Sacen. 9) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, S Nertäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 4. Verloosung, i von ö r. Ke-mmandit-Gesellschaften auf Attien u.

Vorladungen u.

Zinszahlung 2. von öffentlichen Papieren. Aktien-Gesellsh.

dergl.

D) Stedckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

952] Stebriefß. : Gegen den unten beschriebenen Diensttnecht August mann Brey, am 23. Juli 1863 zu Kurtschlag, eis Templin, geboren, welcher unter Mitnahme hes blauen Mantels mit breitem Kragen, Aermeln d Aufschlag, einer grauen Joppe und eines Paars iestiefeln am 3. Oktober 1886 si aus dem Dienst s Ackerbürgers Deter in Oranienburg heimlich ent- nt hat und seitdem sich verborgen bält, ist die tersuhungshaft wegen Dicbstahls in den Akten J. J. 2103/86 verhängt.

Es wird ersucht, denselben s Untersuchungs-Gefängniy zu

/12, abzuliefern. G März 1887.

Der Untersuchungsrichter bei dein Königlichen Landgerichte IT. Beschreibung : Größe 9°“ 4“, Statur \{lank, Haare ond, Bart fehlt, Augen blau, Nase lang und pit, jesiht oval, Gefichtsfarbe gesund. Besondere Kenn- hen: schielt auf dem rechten Auge und hat auf m Zeigefinger dèr reten Hand einen Anker, auf m rechten Arm ein Herz oder eine Krone und auf r Brust eine weibliche Figur blau tättowirt.

0946 Stectbrief. S

Bin den unten beschriebenen Reisenden Sally acharias, welher flüchtig ist, ist die Untersuchungs aft wegen Unterschlagung 1n den Akten U. R. Ik.

50, 87 verhängt. : Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das f 11/12 abzu-

ntersuhungsgefängniß zu Alt-Moabit esern. : ; e Bexlin, Alt - Moabit Nr. 11/12 (NW.), den , März 1887. f 5 Der Untersuchungsrichter bei dem mes Landgericht I. Iohl.

Beschreibung: Alter 26 Jahre, geb. 97,/1, 61 u Nakel, Größe 1,60 m, Statur unterseßzt, . Haare warz, Bart : shwarzer Schnurrbart, Augenbrauen unfel, Augen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund ge- vöhnlih, Zähne vollständig. Kinn rund, Gesicht änalih, Gesichtsfarbe gesund , Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen : furzsihtig, trägt Pince-nez.

zu verhaften und in Berlin, Alt-Moabit

60921] Steckbrief. E

Geaen den Kutscher Paul Julius Gustav Schmalz,

1 17. Januar 1854 zu Berlin geboren, welher am 96. Oktober 1886 aus dem Hülfsstrafgefängniß zu

ummelsburg entlassen ist und sich seitdem verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen shwerer Körper- verleßzung in den Akten 11. J. 2159/86 verhängt. Es tvird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 3. März 1887.

Der Untersuchungêrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Stectbricf. j

unten beschriebenen Schneidermeister Schankwirth) Hermann Gottlieb Treptow, welcher ch verborgen hält, ift in den Afiíen U. R. I. 463. 86 die Untersuhungshaft wegen Verleitung zum Meineide verhängt. L

Es wird ersucht, den 2c. Treptow zu verhaften und in das Untersuhungs-Gefängniß zu Alt-Moabit Nr. 11/12 abzuliefern.

Berlin, den 2. März 1887.

Der Untersuchungs8rihter bei dem Königlichen Landgericht T. (Unterschrift.)

Beschreibung: Alter: 36 Jahre, geboren 11. Ia- nuar 1851 in Köslin, Größe 1,65 m, Statur schlank, Haare blond, Stirn frei, Vart: blonder Vollbart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase breit, Mund gewöhnlich, Zähne defekt, Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Geht etwas uach vorn gebogen.

[60948] Steckbrief. : i Gegen den unten beschriebenen Holzhändler Gro Dion aus Meideri®, welcher sich verborgen bält, ist die Untersuhungshaft wegen dringenden Berdachts des Vergehens gegen §. 210 N. 2 und 3 der Kon- kursordnung verhängt. h Es wird ersucht, denselten zu verhaften und in das Amtsgerichts-Gefängniß zu Ruhrort abzuliefern. Ruhrort, den 4. März 1887. i De Amtsgericht. : Beschreibung: Alter 44 Jahre, Größe 1,76 m, Statur sehr korpulent, Haare dunkelblond, kurz ge- schnitten, Stirn ho, Bart ohne, Augenbrauen dunkelblond (dicht), Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund ziemlich groß, Zähne gesund, Kinn rund (Doppelkinn), Gesicht voll und rund, Gesichtsfarbe gesund (blühend), Sprache deuts.

[60947] Der

[160954] Gegen den

egen den Kaufmann Philipp Reitz von hier am 2, Kuli 1886 wegen Urkundenfälshung und Un- treue erlassene Steckbrief wird hiermit zurück- genommen. 7 . Fraukfurt a. M., den 4. März 1887. Der Untersuchunsêrichter I. am Königlichen Landgericht. [60945] In der Strafsache rid Vünnece aus Wetterburg wegen Verleßung der Wehrpflicht, wird, da der Angeshuldigte des Vergehens gegen 8. 140

gegen den Tabackspinner Hein-

\{uldigt ist, auf Grund der §§. 480, 329, 326 der Strafprozeßordnung, 2

zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher- weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befind- Ds ermögen des Angeschuldigten mit Beschlag elegt.

Hannover, den 26. Februar 1887.

Königliches Landgericht, Strafkammer Ila. (ge;.) Meder. Lindenberg. Brodmann. Die Richtigkeit der Absch{rist beglaubigt :

(L. 8.) Eitzek, Ó Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

Bekanntmachung. In ciner bei uns geführten Üntersuhung wegen Brandstiftung ist die Herbeischaffung. eines Hundertmarkscheines, welcher in der Mitte mit einem mit K. B. gezeichneten Stück blauen Pa- piers geklebt ist, von größter Wichtigkeit für die Er- mittlung des Brandstifters. Es wird ersucht, diesen Stein anzuhalten und uns davon Nachricht zu eben. ; Freyburg a. U., den 5. März 1887. Königliches Amtsgericht. 11. Abtheilung.

[60950] Beschluß. Nach Einsicht des Ersuchens des Königlichen Gerichts der 30. Division vom 8. Februar 1884, nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft vom 10. Februar 1887, wird das Vermögen des Rekruten Nikolaus Fröliger vom 2. Bataillon (Saarburg) Lothring. Landwehr-Regiments Nr. 128 gus Garburg, Kreis Saarburg, bis auf die Höhe von dreitausend Mark für den Fiskus mit Be- schlag belegt. Zabern, den 24. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Dollinger. D'Avis. Laurent. Für richtige Abschrift: Der Landgerichts-Sekretär. (L. 8.) gez. Hoffmann.

[60953]

gez.

[61213] Jm Namen des Königs! _ In der Privatklagesahe des Buddruereibesitzers Hermann Schlüter hiefelbst, Privatklägers, vertreten durch den Rechtsanwalt Fischer IL, gegen den Re- dacteur des General - Anzeigers H. Mohwinkel hieselbst, Angeklagten, wegen Beleidigung, hat für Recht erkannt: . 1) das ‘Königliche Schöffengericht zu Hannover in der Sitzung vom 27. November 1886, an welcher Theil genoumnmien : / 1) Amtszrihter Münchmeyer, als Vorsitzender, 2) Kaufmann Haarstrich, 3) Ziegeleibefißer Meinecke, als Schöffen, Assistent Schönewolff, als Gerichtéschreiber. : „Der Angeklagte, Redakteur des General-Anzeigers für Hannover und Linden, Henry Mohwinkel, ge- boren am 16. November 1885 zu Celle, hier wohn- haft, lutherisch, verheirathet. und unbestraft, wird

wegen öffentlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe

von (600) Sechshundert Mark ev. 6 Monat Ge- s Kosten des Verfahrens,

fängniß und in sämmtlihe Ko L einschließlich der dem Privatkläger erwachsenen noth- wendigen Auslagen verurtheilt. E

Außerdem wird dem Privatkläger die Befugniß zugesprochen, den entscheidenden Theil des Urtheils binnen 4 Wogen nach Rechtskraft desselben in dem Hannoverschen Courier, Hannoverschen Tageblatt, General-Anzeiger und Deutschen Reichs-Anzeiger auf Kosten des Angeklagten zu publiziren.“

Beglaubigt : 1 gez. Münchmeyer. Swhönewolff.

2) Auf die von_ dem Angeklagten gegen das Urtheil des Königlichen Schöffengerihts zu Hannover vom 97. November 1886 eingelegte Berufung vom 2. De- zember 1886 die Straffammer IT a. des Könialichen Landgerichts zu Hannover in der Sißung vom 1. Fe- bruar 1887, an welcher Theil genommen haben:

1) Landgerihts-Direktor Meder, 9) Landrichter Lindenberg, 3) Gerichts-Assessor Brodmann, als Richter, Assistent Eißen, als Gerichtsschreiber. s .

„Unter soweitiger Abänderung des erstinstanzlichen Urtbeils wird die erkannte Strafe auf Zweihundert (200) Mark im Unvermögensfalle 40 Tage Gefängniß herabgeseßt.

Die Köften dieser Instanz fallen dem Angeklagten zur Last bezw. hat derselbe dem Privatkläger die nothwendigen Auslagen zu erfeßen.*

Ausgefertigt : (L. S.) gez. Eiten, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

E S O

2) Zwangsvollstreckungen,

Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[60977] Ausfertigung. Aufgebot. :

Der am 29. Januar 1814 geborene und seit 2. Ja- nuar 1836 verschollene Gütlersfohn Josef Appel von Puch wird hiemit auf Antrag des Gütlers Ulrich Mein in Waidhofen, auf dessen früherem An- wesen für Josef Appel ein S von 142 Fl. 30 Kr. nebst Untershlufs- und Pflegsrechten hypo-

Deffentlicher Anzeiger.

6. Berufs-Genossenschaften.

Mittwoch, den 21. Dezember 1887, __ Vormittags 9 Uhr, im diesgcrihtliben Sitzungsfaale angeseßten Auf- gebotstermine persönlich oder \chriftlich sich beim K. Amtsgerichte Geisenfeld zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde. Die Erbbetheiligten haben ihre Interessen im Aufgebotéverfahrea wahrzunehmnen, und werden alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, aufgefordert, Mittheilung hier- über bei Gericht zu mahen. Geisenfeld, 3. März 1887. Kénigli®es Amtsgericht. (L S.) Sizzo. Den Gleichlaut mit der Urschrift bescheinigt. Geisenfeld, 3. März 1887. Gerichtsshreiberei des Königlichen Amtsgerichts. (L. S.) Ruthel, Kgl. Sekretär.

[60978] Aufgebot. Die Erben des Rittergutsbesitzers Wilhelm Lemke zu Berkholz, nämlich 1) seine Wittwe Louise Emilie Amalie, geb. Bremer, zu Berkholz, 2) seine Kinder a. Wilhelm Friedrich Gustav, b) Hedwig Anna Louise Johanna, c) Georg Johannes Wilhelm, Ge- schwister Lemke, haben das Aufgebot des Grundstücks Bd. I. Nr. 5 des Grundbuchs von Berkholz, be- stehend in einem Schäferhaus nebst Hofraum im Dorfe Berkholz und Holzung und Wiesen in der Gemarkung Berkholz von einer Gesammtgröße von 6,5385 Hektar, bei welchem zufolge Verfügung vom 31. März 1825 die verwittwete Frau Kammerkherrin von Rochow, geb. von Wackenitz, auf Berkholz als Eigenthümerin eingetragen steht, beantragt und fol- gende dem Aufenthalt nach unbekannte Eigenthums- prätendenten angezeigt: 1) die Tochter der eingetrage- nen Eigenthümerin Henriette Albertine Marie, geb. Reichêgräfin von Wartenslecben, welche mit dem MENO Braunschweigischen Kammerdirector von ülow zu Braunschweig vereheliht war, 2) die Enkel der eingetragenen Eigenthümerin Hans, Her- mann, Bertha, Emma, Friedri, Albert, Adelheid und Bernhard, Geschwister von Bülow. Es werden daber die vorher genannten Cigenthumsprätendenten und alle anderen, welche Eicenthumsansprüche auf das bezeibnete Grundstück erheben wollen, aufgefor- dert, sich spätestens im Aufgebotstermin

deu 13. Juli 1887, Vormittags 11 Uhr, beidem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, mit ibren Ansprüchen und Rechten zu melden und ihr Wideripruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Ansprüchen und Rechten auf dieses Grundstück werden ausgeschlossen und die Antragssteller als Eigenthümer desselben im Grund- buch werden eingetragen werden.

Schwedt, den 28. Februar 1887.

Königliches Amtsgerict. [60976] Nufgebot. Auf Antrag : 5

I. 1) des Fleischermeisters Johann Georg rodt bier als Besißer der Grundstücke

a. 17 Aer 20 Ruthen Land am Stadtberge und

b. 1 Acker Wiese in der Fluth, :

9) a. des Zimmermanns Johann Christoph Kirsten und :

b. der Ebefrau des Bahnwärters Ferdinand Hilde- brandt, Martha Chriïtiane, geb. Kirsten, in Boll- stedt, als Besiger des Grundstücks 2 Aer 20 Ruthen Land im Grohwinkel, eingetragen im Grundbuche von Mühlhausen Band XV. Blatt 457 für die Kinder erster Ehe des Johann Georg Beyrodt Carl, Benjamin, Bernhard, Gottfried und Iohanne Elisabcth —,

II. der Erben der Wittwe des Ackermanns An- dreas Groß, Eva Elisabeth, geb. John, aus Hollen- bah. als Besißer von der ideellen Hälfte des 14. Theils der 89 Morgen 119 [Nuthen Tiefen- thaler Waldung, auf der östlihen Seite der ganzen Tiefenthaler Waldung, an dem Antheile der Ge- rechtigfeits-Hausbesiter von Hollenbach an derselben, auf Dörnaer Flur, eiugetrageu im Grundbuche der Flur Dörna Band IV, Blatt 125 auft den Natnen des Johann Jakob John senior von Dörna werden alle diejenigen, welche außer den genannten derzeitigen Besitzern an diese Grundstücke Cigenthumsansprüche geltend zu macheu haben, hiermit aufgefordert, diese ihre Ansprüche spätestens in dem Termine

am 6. Juni 1887, Vormittags 11 Rhvr,_ anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden, ihnen dieserhalb ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden und die Eintragung der Besitztitel für die Antragsteller er- folgen wird. L

Mühlhausen i. Th., den 25. Februar 1887.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.

) Y Loe e) Aufgebot.

Der Wirth Johann Elias in Perzyce, vertreten durch den Rechtsanwalt Hampel in Krotoschin, hat das Aufgebot der Post Abth. 11]. Nr. 1 auf Perzyce 47, 48, 4 per 59 Tblr. 22 Silbergroschen 14 Pfennig nebst 5 9% Zinsen für dea am 11. Februar 1851 geb. Mathias Jaruzel beantragt :

Der gedachte, nah scinem Aufenthalte nicht zu er- mittelnde Inhaber der Post wird aufgefordert, dem Eigenthümer des Grundstücks Perzyce 47, dem Wirthe Johann Elias in Perzyce gegen, Empfang der Zahlung spätestens im Aufgebotstermine

am 15. Juni 1887, Vormittags 8 Uhr, Quittung oder Löschungsbewilligung zu ertheilen,

widrigenfalls dem Antragsteller die Hinterlegung des Kapitals nebst Zinsen gestattet und die zur Löschung der Post erforderlihe Bescheinigung wird

ertheilt werden. 2 Krotoschin, den 2%. Februar 1887.

Y

Po C

thekarisch versichert ist, aufgefordert, spätestens in dem aus

Absatz 1 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs be-

Königliches Amtsgericht.

9. Theater-Anzeigen. 10. Familien-Nachricht

7. Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.

| F ( R 5 \ sS î en. st ÎM ter Börsen-Beilage.

[61043] Aufgevot. Die Vorstandsmitglieder des Distrikts „Schwerin“ des „Mecklenburgischen Patriotishen Vereins“, näm- lich Gutépähter Schubart zu Gallentin, Direktor, und Rechtsanwalt Sachse in Schwerin, Sekretär, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. GEmbden und Schrêder, haben das Aufgebot bean- tragt zur Kraftloserklärung der Aktie Nr. 837 des Colonisations-Vereins von 1849 in Hamburg. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dounerftag, deu 22. Dezember 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine scine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. Hamburg, den 26. Februar 1887. Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VI. Zur Beglaubigung : Romberg, Dr., Gericht8-Sekretär.

[61044] Aufgebot des Gruudstücks Schlawkau früher Schäferci Bd. I. Bl. 9 zum Zwecke der Vesittitel- berihtigung. Der Gutsbesitzer Domke zu Schlawkan hat das Aufgebot des Grundstücks Sclawkau früher Schâä- ferci Band I. Vl. 9 zum Zwecke der Besittitel- berittigung beantragt. Das Atckergrundstück liegt in der Gemarkung Swlawkau, am Wege von Schlawkau nah Hoppen- dorf und hat cincn Flächeninhalt von 5 ha 36 a 20 qm. Es werden biermit alle etwaigen Eigenthums8- vrätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgektots- termin den 2. Mai 1887, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeihneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 22, geltend zu machen, widrigenfalls, im Falle nit erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des ver- meintlihen Widerspruchsrehts, der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Be'itztitels für den Antragsteller crfolgen wird. Karthaus, 21. Februar 1887. Königliches Amtsgericht.

[60967] Aufgebot.

Die Frau Bertha Fraenkel, geb. Lustig, zu Berlin, Zahnarzt Wilhelm Fraenkel zu Köln, Marie Fraenkel zu Berlin und die minorennen Geschwister Ernst, Gertrud, Anna, Fritz und Elfriede Fraenkel zu Berlin, vertreten durch ihre Mutter Vormünderin Bertha Fraenkel zu Berlin, haben das Aufgebot der Hyvpotheken-Urkunde über 900 A, rüdckständige Kaufgelder, eingetragen für die genannten Personen in Abtheilung 111. Nr. 10 des der Emilie Ziegler gebörigen Grundstücks Blatt Nr. 12 Annaberg be- hufs Ertheilung eines neuen Hypothekenbriefs be- antragt. Der Inhaber der Urkunde wird ausge- fordert, spätestens in dem auf

den 14. Juni 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und dle Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krastlos- erflärung der Urkunde erfolgen wird.

Hultschin, den 22, Februar 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Przybilka.

[61041] NAusfgedot. S

Der Kaufmann Julius Otto Fortmann, in Firma Otto Fortmann, vertreten durch dea Rechtsanwalt Dr. Stade, bat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos» erklärung der 3 Interimsscheine der Bereinsbank in Hamburg à & 120 Nr. 3152, 3153, 3154 nebst Talons und Dividendenscheinen. e

Der Inhaber der Ürkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 5. December 1887, Vormittags 10 Uhr, 8

vor dem unterzeihneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 25, anberaumten Aufgebotstermine feine Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird.

Hamburg, den 24. Februar 1887.

Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung T1.

Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts-Sckretär.

[61047] Aufgebot.

Folgende Personen:

1) der Seefahrer Christoph Niemann, geboren am 8. Oktober 1827 zu Born, welcher 1863 auf einem Mecklenburgishen Schiff von Nostok aus in See gegangen ist und sodann in England auf einem aus- ländischen Schiff in Dienst getreten sein soll;

9) der Matrose Johann Prahm, geboren am 99, März 1836 zu Bresewitz, welcher 1864 auf einem unbekannten Schiff nah Amerika in See ge- gangen ist;

3) der Matrose 6. August 1846 zu Born, Rostocker Briggscbiff „Goethe“ und in Cardiff in England sih von entfernt haben soll ;

4) der Schiffszimmermann Carl Krohn, geboren am 6, November 1819 zu Kenz, welcher 18956 als Schiffszimmermann nach Danzig gegangen ist und in cinem der folgenden Jahre auf etnem spâter auf See verbrannten Auswandererschiff nach Amerika gereist sein soll;

5) der Seefahrer August Hensel, geboren am

Johann Hagenow, geboren am welcher 1866 auf dem in See gegangen ist diesem Schi

13. Oktober 1845 zu Prerow, welcher zuleßt im