1887 / 62 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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R B ; i d ä änken, denken in Hinsidt ter Ausführbarkeit fteben dieser Forderung nit | der Seite kter längerer Zeit

E Zu §. 2.

2 Weiteren verbietet der

Blei oder Zi

¡edoch | balten. Gegen die Verwendung von

dem zu vulkanisirenden Material ¡ugesept. Im Kautshuck sind ines vershlässen sprechen die oben (zu

niht, wie früber angenommen wurde,

ni8mus zu gelangen. In einzelnen Bundesstaaten ist aus diesem bereits die Verwendung von blei- und zinkhaltigem Kautshuck durch Warnung oder Derbat Jesqriet 3 (M Setne beuglider ie, ordnungen erstreZen si namentlich auf die Saugfla/henmundnuCe, | 5 l

Warzenbütchen und Schläuche für Bierdruckvorrichtunzen. Der Ent- lee gee en E gee wers wurf {ließt sich diesem Borggnge M uo Hot nen den E geste ind, als gesundheitsgefa Gegenständen aub noch die Trinkbeher, Bierleitungen, die SPlet- He 4 t Van sowie im §. 3 auch die Versblüsse von Einmategläsern a der SO O K Folge E

A ae A O, S an Bierflaschen ins Auge. In Berücksichtigung der von kechn1|@e Sefectürcotte, - Ad si H

Seite geltend gemahten Wünsche ist jedoch für gn Hes E difcceut, Va s

Bierleitungëschläuchben und Spielwaaren von einem

Scädlichkeit des Zinks abgesehen worden. Zu §. 3.

Der Entwurf will in §. 3 Geschirre und Gefäße, welche aus | wirken. Die üblen Erfahrungen, wel

Metallen oder Metalllegirungen der in S. 1 Absatz 1 Y m gem d, ibn Art bergeitellt odar auf der Innenseite mit einem der Vor- | Bundesstaaten bereits zu einshränkenden Vorschriften Anlaß gegeben;

schrift des §8. 1 Absaß 1 Nr. 2 niht entsprehenden Metallüberzuge namentli ist die Verpackung von Schnupftaback in solchen Umhüllun- oder Bindemittel versehen sind, von dem Gebrau bei der Her- | gen untersagt worden. Die Herstellung bleifreier stellung, Aufbewabrung und Verpackung der zum Verkauf bestimmten | in technisher Hinsicht nicht auf Schwierigkeiten, Nabrungs- und Genußmittel ausschließen. Die Bestimmung gilt | von 19/0 au hier zugestanden wird. nit blos dem Eß-, Trink- und Kochgeschirr, sondern auch allen : j } t ) sonstigen Geräthen und Gefäßen, welhe zu den vorgedahten | Innenseite der Folie oder eine Zwischenlage von Papier und der-

den im In- | gleichen zwischen der metallishen Umbüllung und dem verpackten ande als au den im Auslande verfertigten. Namentlich fallen unter Gegenstande genügt, um die C efahr eines Uebergangs von Blei aus- den §. 3 die Konservenbüchsen, bei welchen strenge Vorschriften um | zuschließen. Allein die in dieser Hinsicht angestellten Ermittelungen deswillen angezeigt erscheinen, weil die Nahrungs- und Genußmittel darin in der Regel Monate, oft selbst Jahre lang verwahrt bleiben und die längere Berührung der Konserven mit dem Metalle die Blei- | 4 aufnabme begünstigt. Jedoch ist die Forderung einer den Vorschriften | Es sind Fälle bekannt geworden, des §. 1 entsprechenden Verzinnung bezw. Lötbung auf die Innenseite |

Iwecten Verwendung finden, und ¡war sowohl

1. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

ie Metallsalze in dem

Die Metallfolien \{Üüten die

Nr. 1 bezeih- | wiederholt vor Jahren {hon

da nur diese mit den Nahrungs- und in Berührung kommt. & 3 die Aufbewahrung und Ver- in Gefäßen mit blei- oder Gefäßen mit Bleischrot-Rück- egtere mehr als 1% B blei- oder zinkbaltigen Kautschuck- 9) bezügli anderer Gebrauhs- Das Verbot der Rückstände von bleihaltigem Vorgehen bei der Verwen- Flaschen entgegenwirken. da nlaßt worden sind. euhtigkeit und Ver- efälliges Aussehen, sie sind daber Zusagz von Blei her- Von den Genußmitteln, reifen mancbe, wie usammensetzung die

denfalls von dem Augenblicke an, wo dievadiy ebrauch genommen werden, wirkun

packung von Nahrungs- und Genußmitteln ungen tes Angriffs, wie bereits angedeutet,

Bei der Fabrikation von Kautshuckwaaren werden zu gewiffen | L Riaen & averschlüfsen, in Zwetten (Vermehrung der Masse oder des Gewichts, Grzielung einer inkhaltigen Kautshuckverslüfsen, stimmten Farbe 2c.) nit selten Verbindungen von änden und in Metallfolien, wenn

Kapseln, wel oder Liqueurfl f toud wahrung derselben gegen äußere Einwirkungen gepreßt werden, igs Auénahme zu machen, da die Grfabrung in dieser Hinsitt 5,

5 ; sttà \ üuhrten Bedenken. eingesblofsen, daß fie außer Stande wären, bei der Benutzung von gegenstände aus Kautshuck ausgefü

o Ss altEden sh qu lösen, und sei es diet, D ZEN Sre Ldg - e L mene E A Vermittelung von Speisen und Getränken in den menschli E s dung von Bleis Got ¡um Reinigen von hierdurch \{chon wiederholt Bleivergiftungen vera

Nothwendigkeit eines sanitären Schuzes nit hinweist. Waaren vor 5

u F. 5.

In einigen Theilen des Reis, namentli in Elsaß-Lotbr; werden die Müblsteine an der Mablfläbe nicht selten mit Ble; bleibaltigen Stoffen au8gebefsert. Während des Mabhlprozefez ih dann das Blei dem Mehl mit und kann, wie erfahrungtzz

unreinigung und geben ihnen ein g n sie unter

welche man in Meta soeen n perpa feststeht, bei denjenigen Personen, welche die aus solchem Met;

fertigten Backwaaren genießen, Vergiftungen hervorrufen. Es eriz zweckmäßig, jenem weder vom bygienishen noch vom : Standpunkt aus Verbot entgegenzutreten. _ : i

In Elsaß-Lotbringen ift bereits durch Minifterial-Verfügun; Verwendung von Blei und bleihaltigen Stoffen zur Ausbes: von Mükblsteinen untersagt.

lufttrocken sind und

ange sie 1 aber derartig

Unge l s Ls E 7 bi ; Verpackung noch unversehrt ift; wendung des zinkbaltigen Kautshucks mit Rücksiht auf die geringere vackte Waaren in erl genomme n sind und etwa gar in feuchter | Luft aufbewahrt werden, kann der Inhalt Feuchtigkeit anzieben, au

säuern und dann unter Beihülfe der Luft auf die, e mit bleihalti

aht worden sind, ha

uft auf die Metallhülle ein- en Metallfolien en in mehreren

Metallfolien \tößt

widrig berge wenn die Toleranz

den Strafurt

Es könnte in Frage kommen, ob nit ein Zinnüberzug an der

Verzinnung der Material be» darbieten kann.

haben zu dem Ergebnisse geführt, daß weder die Folien noch die Anwendung einer aus anderem

stehenden Zwischenlage einen wirksamen Schu

solhen Vorsicht eine erunreinigung Genußmitteln,

von Taback, mit Blei durch die Uy zweifellos entstanden war. Eine derartige doppelte weist sich aber öffnet und in dann die Beding i h beblich günstiger gestalten, und zugleich mechanische Einfli, Bleiaufnabme vorbereiten. / i

Zu Gunsten der aus Blei oder Zinnbleilegirungen che auf verkorkte oder sonst verschlofsene Gefäße (x) aschen, Fleishexrtraktbücbsen u. s. w.) zur bessere 2

berg fe

eren

-

zu rechtfertigenden Verfahren durch ein dirs

Zu 88. 4, 6, 7 und 8.

An §8. 4 sind die erforderlichen Strafandrobungen enthalten: den 88. 6 und 7 sind in Anlebnung an die Vorschriften des Nar mittelgeseßes näbere Vorschriften über die Einziehung der vors: stellten Gegenstände, über die Veröffentlichung der erz artbeile und über die Verwendung der auf Grund Gesetzes auferlegten Geldstrafen getroffen. Außerdem ist im § 7 dung von Zweifeln ausdrücklich bervorgehoben, daß die schriften des Nabrungsmittelgesezes durch das gegenwärtige (s niht berübrt werden. i: ;

Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Entwurf ei stimmter Zeitpunkt nicht angegeben, da die Festseßung desselbz dem Zeitpunkte der Verabschiedung des Gesehes abhängig zu n: sein wird. Hierbei wird darauf Rücksicht zu nebmen fein, dai betheiligten gewerblihen Kreisen genügende Zeit bleibe, um sié der Fabrikation auf die neuen Vorschriften einzurihten und mi vorhandenen Waarenbeständen zu raumen.

2. Zwangövollftreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Deffentlicher Anzeiger.

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlihen Papieren. 5. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesells@.

OVI1ND

. Berufs-Genofsenschaften.

. Wogen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. . Verschiedene Bekanntmachungen.

. Theater-Anzeigen.

. Familien-Natÿrihten.

| In der Börsen-Beilage,

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[62066] Steckbrief. :

Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Karl Gelewsky, am 3. Juni 1853 zu Hernstadt, Kreis Guhrau, geboren, welcher si verborgen bält, ist die Untersuchungéhaft wegen wiederholten einfahen und \hweren Diebstahls in den Akten IV. I. 11/87 verhängt. : :

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungëgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern.

Verliu, den 9. März 1887.

__Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte 11.

Beschreibung: Größe 1,66 m, Statur unterseßt, Haare dunkelblond, Vart, s{hwarzer Schnurrbart und Fliege, Backenbart ist im Entstehen, Augen braun, Zähne vollständig, Gesicht rund, Gesichtsfarbe ge- sund (etwas roth).

[62068] Steckbrief.

Gegen den am 20. April 1864 zu Münsterberg, Reg-Bez. Breslau, zuleßt in Naumburg a. S. wohnhaft gewesenen Müller Paul Hermann Klemenz, welcher flüchtig ist, 9 die Uritersuhungshaft wegen Sachbeschädigung verhängt. 5

Gs wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Naumburg a. S. abzuliefern.

Naumburg a. S., den 8. März 1887.

Königliches Amtsgericht.

[62065] Etectbriefs-Erneuerung.

Der gegen die verehelihte Kaufmann Zoellner, Hedwig, geb. Reinack, wegen Unterschlagung in den Aften U. R. II. 81/84 unter dem 15. Februar 1854 erlaffene Steckbrief wird erneuert.

Berlin, Alt - Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 9, Märj 1887.

Königliches Landgericht I. Der Untersuchungsrichter. Johl. [62064] Eteckbriefs-Erueuerung.

Der gegen den Kaufmann Max Robert Zoellner wegen Unterschlagung in den Akten V. R. 11. 51,84 unter dem 2d. Fanuar 1884 erlassene Steckbrief wird erneuert. : :

Berlin, Alt-Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 9. Märj 1887.

Königliches Landgericht. I. Der Untersuchungerichter. Iohl. [62069] Steckbriefs-Erneueruug.

Der binter den Kneht Hermann Schulz, Sobn des Fuhrmanns August Sœulz zu Bernitein N.-M., in Zweite Beilage zu Nr. 35 unter Nr. 66 759, er- lafiene Stec{brief wird biermit erneuert.

Verlincheu, den 9. Värz 1887.

Königliches Amtsgericht. [62067] Etectkbriefs: Erledigung.

Der gegen den Kaufmann Wiihelm Peschke wegen betrüglihen Bankerutts unter dem 3. März 1857 in den Aften I. 11] c. 174. 87 erlassene Stedck- brief wird zurückgenommen.

Berlin, Alt-Ytoabit Nr. 11/12 NW., den 7. März

1857. : : Der Untersuchungsriter beim Königlichen Landgericht I. Pochhammer. [62070]

In der Strafsache gegen den Rekruten Nathan UNlimauu vom 2. Bataillon Oberelsässisben Land- wehr-Regiments Nr. 131 (Altkirch), geboren den 27. Auguît 1864 zu Niedersept, zuleyt daselbst wohn- haft, wegen Fahbncnfluct, wird, da der Angeschuldigte Ullmann des Vergehens gegen §. 69 des Militär- Strafgesepbu{8 beschuldigt ist, ¿auf Grund der &8. 420, 326 der Strafprozeßordnung und §. 246

Militär-Straf-Gerichts-Ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höcsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 4 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Mülhausen, den 16. Februar 1887.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gebhard. Hoppe. Munzinger. Zur Beglaubigung : Mülhausen, den 18. Februar 1887. Der Landgerichtssekretär. (L. 8.) Heckelmann.

[62113]

In der Strafsache gegen den Rekruten Joseph Graeff aus dem Bezirk des 1. Bataillons (Kirn) 7. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 69, geboren am 11. Januar 1864 zu Beltheim, Kreis Simmern, katholis, Ackerer, wegen Fahnenfluct, wird,

da der Angeshuldigte Graef des Vergehens gegen §. 140 Absaß 1 Nr. 1 des Straf- gesezbuchs beschuldigt ist, auf Grund der 88. 480, 325, 326 der Strafprozeß- ordnung ; ; 2 zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldftrafe und der Kosten des Verfahrens auf Hôbe von 3100,00 4, in Buchstaben: Dreitausend Einhundert Mark, das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt und verordnet,

daß dieser Beschluß nur durch den „Deutschen

Reichs-Anzeiger * veröffentlibt werde. Koblenz, den 1. März 1887. Königliches Landgericht, II. Strafkammer. gez. Petry. Sprung. Mencke. Beglaubigt: Dabmen, Gerichtsschreiber.

[58356]

Der S(wneider Carl Deibert, zuleßt in Nowawes wobnhaft gewesen, z. Z. unbekannten Aufenthaltsorts, am 5. Mai 1854 zu Dielkiren geboren, wird be- huldigt, als beurlaubter Wehrmann der Landwehr ohne Grlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet ¡u haben Uebertretung gegen 8. 360 Nr. 3 des Strafgesezbuches.

Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts bierselbst auf

den 28. April 1887, Mittags 12 Uhr, vor das Königlihe Sechöffengerißt ¡u Potsdam, Lindenstr. 54, zur Pau Let gung geladen.

Bei unentsculdigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der na §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlihen Landwekr - Bezirkskfommando zu Steglitz ausgestellten Grklärung verurtheilt werden.

Potsdam, den 12. Februar 1887.

_ Regenstein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtbeilung F.

v. C.

c .

[62230] Oeffentlihe Ladung.

Der Knecht Carl Friedrih Wilbelm Gelhaar, geboren am 10. Dezember 1863 zu Schwedt, zuleyt wobnbaft zu Grimmen,

wird brichuldigt,

als Webrpflichtiger, in der Absicht, fich dem Ein- tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entzieben, obne Grlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nab erreichtem militärpflihtigen Alter \sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben,

Vergeben gegen §. 140 Abf. 1 Str.-G.-B.

Derselbe wird auf

den 1. Juli 1887, Vormittags 12 Uhr, vor die Strafkammer I. des Königlichen Landgerichts zu Greif8wald zur Hauvtverbantlung geladen.

Bei unentshuldigtem Ausbleiben wird derselde auf | und &. 430, 326 Str.- Karlêrnhe, dex 10

(Unterschrift).

Grund der nach §. 472 der Straf-Proje5z-Ordnun

von dem Königlichen Civilvorsitenden der Grsag- ; kommission des Kreises Angermünde über die der '

enden Thatsachen au8gestell-

Anklage zu Grunde liege: eilt werden.

ten Erklärungen verurt

Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifêwald vom 19. ist das Vermögen des Angeklagten zur Deckung der lier Weise treffenden Geldstrafe und e von 300 4 mit Beschlag belegt. Greifswald, 5. März 1887.

Königliche Staats3anwaltscaft.

Beschluß. E

Nath Einsiht des Antrages des Königlich visionsgerihts der 30. Division zu Mey vom 12. Fe- bruar 1887 und des Antrags der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft bier vom 17. Februar 1887; i es vom 6. Dezember 1873, des §. 246 der Militär-Prozeß-Ordnung vom 3. April 1845 und des 8. 1 des Gesetzes vom 11. März 1850;

Na gebaltener Berathung,

In Erwägung, daß gegenstebt ;

Februar 1887

denselben Kosten in

nach Einsicht des Gese

dem Antrage nichts ent-

aus diesen Gründen verordnet die Strafkammer des Kaiserlihen Land- gerihts den Arrestbes{lag auf das Vermögen des eter Burr rom Lotbringi- schen Reserve-Landwehr-Vataillon (Metz) Nr. 97 aus Weißkirhen, Gemeinde Wolmünster (Kreis Saar- grand) zuleßt wohnhaft daselbst, bis zur Höbe von

fabnenflüchtigen Rekrute

Gegen Hinterlegung von 3100 wird die Voll- ¡iehung dieses Arrestes gebemmt und der 2c. Burr zum Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes

Saargemünd, den 24. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Krieger. Michaelis.

ür rihtige Abschrift :

den 21. Februar 1887.

Der Landaerihts-Sekretär :

Jacoby.

Saargemünd

{luß

Nah Einsiht des Antrags des Königlichen Divi- sionsgerichts der 30. Division zu Mey vom 3. Fe- bruar 1887, des Berichtes des Bürgermeisters zu Lubeln vom 14. Februar 1887 und des Antrags der RKaiserlihen Staatsanwalts%aft hier vom 16. Fe- bruar 1887;

Nat Einsiht des Geseges vom 6. Dezember 1873, des §. 246 der Militär-Prozeß-Ordnung vom 3. April 1845 und des 8. 1 des Ge!eßes vom 11. März 1850;

Nach gebaltener Ta 7 Erwägung, daß dem ‘Antrage nichts entgegen-

Aus diesen Gründen verordnet die Strafkammer tes Kaiserlihen Land- gerichts zu Saargemünd den Arrestbeschlag auf tas Bermögen des fahnenflüchtigen Rekruten Ichann Lofsou, geboren zu Lubeln am 26. September 1864, zuleßt Soldat des 1. Bataillons Lothr. Landw. Reg. Nr. 128 bis zur Höbe von 3100 4

Gegen Hinterlegung von 3100 wird die Voll- ziehung des Arrestes gehemmt und der 2c. Losson m Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes

Saargemünd. den 21. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Krieger, Weber, Michaelis. Für richtige Abschrift : Saargemüud, den 22. Februar 1887. Der Landgerichts-Sekretär,

§2074]

Nr. 5639. Dur Beschluß der Strafkammer Gr. Landgeri!8 Karlsrube vom 22. Januar 1887 Nr. 546 wurde das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des am 30. August 1863 zu Völkerêbah geborenen Adolf Axtmaun gemäß §&. 140 Ziff. 2 Str.-G.-B. „D. mit Beschlag belegt.

a

(62073) Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserli

Landgerichtes zu Zabern i. E. vom 7. Märi

wurde das im Deutschen Reiche befindliche Verzi des Franz Anton Creutzmeyer, 21 Jahre alt, 2 von Franz Anton, aus Dettweiler, zuleßt aué felbst woknhbaft gewesen, bes{blagnahmt. Zabern i. E., den 9. März 1887. Kaiserlihe Staatëanwaltschaft.

2) Zwangsvollftreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. è

6216] Bwangsverstieigerung.

Im Wege der Zwangs8vollstreckung follen dri Grundbuche noch nit eingetragenen, dem Äria

Geoert Bullwinkel in Lübberstedt gehörigen, is Feldmark Lübberstedt belegenen, unter Artiti

der Grundsteuermutterrolle beshriebenen Grund

am 4. Mai 1887, Nachmittags 3 Uhr,

vor dem unterzeiGneten Gericht in dem Thorie: gi Wirtbsbause in Lübberstedt öffentlih meiftbin

versteigert werden. _ Die Grundstücke sind mit 49,35 4 Reinertrag

einer Fläche von 10,4707 ba zur Grundfteucr, 1 60 A Nugzungswerth zur Gebäudesteuer vera Au3zug aus der Steuerrolle, etwaige Abschäzu und andere die Grundstücke betreffende Nahnti gen, sowie besondere Kaufbedingungen können 1!

Gerichts\{reiberei in den Geschäft8itunden eing!

werden. i A ¡ Alle Realberech{tigten werden aufgefordert, *

sprüche, welthe nit von selbst auf den Ersteher

gehen, und den für dieselben behaupteten ipâtestens im Versteigerungstermin vor der Af derung zur Abgabe von Geboten anzumelden, 8 falls der betreibende Gläubiger widerspridt,

Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dr sprüche, soweit dieselben oder deren Rang nic!

den Mittheilungen des Grundbuchrichters 2 geben bei Festitellung des geringsten Gebots n erücksidtigt werden und bei Vertheilung det

geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im ¡urüdtreten.

Diejenigen, welhe das Eigenthum der Grun!

Sb

beanspruchen, werden aufgefordert, vor (

Versteigerungstermins die Einstellung des Verf

herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Z das Kaufgeld in Bezug auf den Ansprus 5 Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zu

wird

am 11. Mai 1887, Vormittags 10 Ut:

an Gerithtsstelle verkündet werden. Hagen i. Br., den 1. März 1887. Königliches Amtsgericht. Schreiber.

[62232]

An 1) Antoinette BVusch, Ehefran Meunrad, 2) Marie Auna 3) Victoria Bush, 4) M

Busch, 5) Marie Josephine Bu G,

alle früher zu Ebersmunfter, zur bekaunuten Wohun- und Aufenthaltsort.

Sie werden hiermit gere, am Freitas

6. Mai 1887, um Uhr Morgeuné,

meiner Schreibstube fich einzufinden, um Zwangtvollstreckungésahe, welche Herr Cer!

Handelsmann in Dambach, gegen Sie eing

bat, über die in Betracht kommenden That! insbesondere die Besiß- und Gigenthumsverbäl? der Grundstücke, sowie über die Angebote, di! - steigerungébedingungen, die Zeit, den Ort

Art der Lersteigerung zu verhandeln.

Der Versteigerungébeamte. Kavser, Notar.

Schlettstadt, den 10. März 1

Aufgebot. g i Königliche Forítfisfus, vertreten durch die Königliche Regierung zu Hildesbeim, kat dur Ver-

_29. Januar _ 1887 nawchbenannte Grund-

trag vom 9, März fiúde erwor

ben :

1) von dem Waldarbeiter Ernst Koh _zu Dellin- bausen eine 5 a 91 qm große Fläcbe des Grundstücks Kartenblatt 6, Parzelle 68 der Gemarkung Dellinbausen,

93 von dem Waldarbeiter Heinrih Koch daselbst ¡wei, zusammen 28 a 33 qm umfassende Flächen des Grundftücks Kartenblatt 10, Par- ¡lle 51 derselben Gemarkung,

3) von der Wittwe des Halbkötbners Ernft Kerl, Garoline, geb. Hengst, daselbst eine 4 a 97 qm große Flä®e des Grundstücks Karten- tlatt 10, Parzelle 51 derselben Gemarkung,

und das Aufgebot gemäß §. 501 al. 1 der Bürger- liden Prozeßordnung für das Königreih Hannover rom 8. November 1850 beantragt. gemäß werden Alle, welche an den vorbe- en Grundstücken Eigenthums-, Näher-, lehn- re&tliche, fideikommissarische, Pfand- und andere dinglihe Relhte, insbesondere auch Servituten und Realberehtigungen zu baben vermeinen, aufgefordert, ibre Rechte spätestens in dem auf Freitag, den 13. Mai 1887, Mittags 12 Uhr, por dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Ter- mine anzumelden. Für den sch nit Meldenden geht im Verbältniß zum Königlichen Forstfiékus das Ret verloren. Uslar, den 9. März 1887. Königliches Amt8gericht. gez. Prob ft. (L A ri Au3gefertigt: Thörl, Aktuar. ¡chtéschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[82165] Aufgebot.

Auf den Antrag des Besißers Louis Habermann ¡u Holländerei Grabia wird dessen Mündel, der Tisbler Martin Heise, welcher im Herbst 1865 nah Odefsa gegangen ist, aufgefordert, ih spätens im AufgebotKtermine den 11. Jannar 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Geri&te (Terminszimmer Nr. 4) ¡u melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Thorn, den 8. Märi 1887.

Königliches Amt8gerict.

[621685] Verschollenheitsverfahreu. i

Nr. 3314, Vom Gr. Amtsgerihte Emmendingen wurde beute folgende Aufforderung erlassen :

Undwirth Georg Friedrih Berger, Matbias Sobn, ron EiSstetten bat ih im Jahre 1843 nach Amerika begeben und seither keine Nachricht von si gegeben.

Auf Antrag seiner nächsten Verwandten wird der- selbe aufgefordert, sh binnen Jahresfrist zu melden, andernfalls er für verschollen erklärt und sein zurlickgelafsenes Vermögen seinen mutbmaßlichen Erben gegen Sicherheitsleistung in fürforglien Befiß gegeben würde.

Emmendingen, den 7. März 1887.

Der Gerichts\hreiber Gr. Amts3gerichts. (L. 8.) Iäger.

[57884] Aufgebot.

Die Grben des am 21. Mai 1841 außerehelih geborenen, durch Urtel vom 5. Mai 1886 für todt erklärten Ernst Scherz werden aufgefordert, si späteftens zum Termin, am 30. November 1887, Vormittags 11 Uhr, s{riftlich oder persönlich bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls sie mit ihren An- sprüchen an den Na{laß au8gesch{lossen werden.

Lübben, den 11. Februar 1887.

Königliches Amts8geriht. Abtheilung I.

[62236] Bal meen,

Den nachbenannten, dem Aufenthalte nach un- bekannten Personen:

Anna Emilie Wilbelmine, Laura Bertha Wilbelmine,

Geschwister Buth, : : wird bierdur bekannt gemaht, daß ihnen Antheile der Erbschaft des durch Erkenntniß des unterzeichne- ten Gerichts vom 12. Februar 1883 für todt er- flärten Shäfers Johann Friedrich Wilhelm Hartwig aus Kampy zugefallen find.

Sie werden zugleih gemäß §. 465 Tit. 9 Thl I. A. L R. aufgefordert, ihre Rechte bei dem unter- ¡cihneten Gerichte binnen 9 Monaten geltend ¡u machen.

Kammin, den 3. März 1887. Königliches Amtsgericht. [62182] Geschehen Königliches Amtsgericht k. Osterholz, den 1. März 1887 __ in öffentlicher Sitzung. Gegenwärtig : Amtsrichter Wait, Aktuar Hillebrecht. n Sachen, betreffend die Todeserklärung des ver- shollenen Johann Heissenbüttel in Ritterhude, er- \hienen bei Aufruf der Sache A. 2c. zx. T Vorgelesen, genehmigt, it naftehendes Urtheil verfündet :

In Gemäßheit der Edictalladung voi 31. Januar 1886 wird der vershollene Johann Heissenbüttel aus Ritterhude, geboren daselbst am 5. Oktober 1854, Sohn des weiland Pflugköthners Iohann Heissen- büttel in Nitterhude, da derselbe bis zum heutigen ermine fich niht gemeldet hat, noch auch von seinem Jaden glaubwürdige Nachrichten einge- gangen find, dem angedèrohten Präjudize gemäß für lodt erklärt und soll sein Vermögen den nähsten ekannten Erben desselben überwiesen werden.

ugleichß werden alle noch nicht angemeldeten Er en oder Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Aesprüche binnen 90 Tagen unter dem Verwarnen ufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens urbgersGollenen auf sie keine Nücksiht genommen soll.

Beglaubigt : Wait. Hillebrecht. Pro extractu : (L. 8) Hillebrecht, Aktuar, Gerihtéshreiber Königlichen Amtsgerichts.

A

ersucht, ihre Namen, Auszug ihrer Schuldklagen und Forderungen, au event. die Namen und Adressen ihrer Anwälte, Herrn John Francis Clarke, Nr. 41, Coleman Street in der City vou London, beeidigter Rechnungs- führer und offizieller Liquidator obgenannter Gesell- saft, vor dem 20. April 1887 einzuseuden, und falls sie von dem obgenannten offiziellen Ligui- dator shriftlich aufgefordert werden, ihre Schuld- klagen und Forderungen vor Herrn Gerichts8rath North in seinen Kammern am Königlichen Gerichts- hofe, Strand, Middleser, durch ihre Anwälte vor- zubringen und zu beweisen, zu dem in solher Auf- forderung bestimmten Termin, widrigenfalls dieselben von jeder Vertheilung der Aktien ausgeschlossen, \o lange diese Schuldklagen unbewiesen sein werden.

[62181] Jm hohen Gerichtshofe Kanzlei Abtheilung

Herrn Ju Sachen der Akten von 1862 und 1867

die Aktien Bere betreffend

n Sachen der Hermann Loog Limited. ie Gläubiger obgenanier Gesellschaft werden drefsen und einen detaillirten

Mittwoch, den 18. Mai 1887, Nachmittags

1 Uhr, ift der bestimmte Termin, um in den ob- genannten Kammern mit der Prüfung und Zuerken- e der resp. Schuldklagen und Forderungen vor- zugeben.

Datirt diesen 7. März 1887. E. W. Walker, Cbief Clerk. Goldberg «& Langdon, 1, West Street, Finsbury Circus London E. C. Auwäite des offiziellen Liquidators.

[62164]

Oeffentlihe Bekanntmachung.

In dem von dem Portier Wilbelm Krausnick und

seiner Ebefrau Wilbelmire, geb. Taubmann, im März 1875 errihteten, am 1. März 1887 publizirten Testament ist zum Miterben eingeseßt:

Wilbelm Engel genannt Krauënick. Da defísen Aufenthalt unbekannt ist, wird dies hiermit öffentlih bekannt gemat. Berlin, den 1. März 1887. Königlies Amtsgericht I. Abtheilung 61.

(61928) Bekanntmacung.

Auf desfälligen Antrag wird hierdurch zur öffent- lichen Kunde a, daß die adligen Güter Alten- hof (Kreis Eernförde) und Glasau (Kreis Segeberg) durch Testament des weiland Grafen Eugenius von Reventlow d. d. Altenbof, 28. Februar 1871, defsen fideikommissarishe Bestimmungen durch Allerhöchsten Erlaß vom 11. August 1886 die Königliche Be- stätigung erbalten haben, mit einem immerwährenden Familienfideikommiß belegt worden sind,

daß daher der Besizer rechtsgültig weder über die Substanz dieser Güter ganz oder theilweise verfügen, nob dieselben mit Schulden beschweren kann,

und daß nach dem am 15. März 1886 erfolgten Ableben des Grafen Cai Friedri v. Reventlow dessen Bruder, der Graf Theodor v. Reventlow- Fersbeck, geb. am 8. März 1870, als Fideiklommiß- erbe berufen ist, bis zu dessen vollendetem 25. Lebens- jabre eine vormundshaftiihe Verwaltung der Güter stattfindet, welhe von den Exekutoren, Graf E. zu Rantzau auf Rastorf und Graf C. von Holstein auf Waterneverstorf geführt wird.

Kiel, den 21. Februar 1887.

Königliches Ober-Landesgericht, Erster Civilsenat. Dr. Strudckmann.

[61935] m Namen des Königs! erkündet am 5. März 1887. S Brauer, Gerichtsschreiber.

Auf ten Antrag des Wirth Adam Wilhelm Gra- bowski in Wiersbau, vertreten durch den Rechts- anwalt Wronka in Soldau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter

Reichenbach für Necht :

Die eingetragene Gläubigerin des angeblich ge- tilgten, im Grundbuche des dem Adam Wilhelm Grabowski gehörigen Grundstücks Wiersbau Litt. K. in Abtbeilung 11]. Nr. 1 auf Grund des unterm 97. Oktober 1784 konfirmirten Erxdivisions-Rezesses gemäß Verfügung vom 19. November 1784 für die Dorothea Balla eingetragenen Vatererbtheils von 31 Thaler 44 Gr. 94 Pf. beziehung8weise deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post hiermit ausgeschlofsen.

Reichenbach.

[61942] VBekanutmachung. a

Jn der von Wadckerbarth'’\hen Aufgebotssache F. 6/86 hat das Königliche Amtsgericht zu Marien- werder am 19. Februar 1887 für Recht erkannt :

1) der Neue Westpreußishe 44/0 Pfandbrief 1I. Serie Litt. C. Nr. 1648 über 600 4 wird für kraftlos erklärt.

2 Die Kosten des Verfahrens werden dem Ritt- meister a D. Freiherrn von Wadckerbarth zu Linde- rode auferlegt.

[61937] m Namen des Königs! Auf den Antrag d a Aken Zu u Ins, . des Kausmanns A. Þ. Unger e. des Kaufmanns Louis Schwarz / ?! Schildberg vertreten durch den Rechtsanwalt Schulze zu Kempen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schildberg durch den Gerichts-Assessor Robowski in der Sißung am 7. März 1887 für Recht :

1) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 112 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf. rückständige Kaufgelder eingetragen für die Wittwe und Erben des Friedri Dehnel in Abtheilung 11I. Nr. 38 des dem Müller Labocki gehörigen Grundstücks Olszyna Nr. 64 aus der Adjudikatoria vom 20. März 1871 und der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 25. April 1871, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post aus- geschlossen. E

9) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Robow ski.

61932] Bekanntmachung.

Die Eintragungsödokumente :

a. über 12322 (A 4 H Darlehn, eingetragen Band 1 Artikel 8 und Artikel 48 Abtheilung 111

Nr. 5 des Grundbuhs von Alftaden für Rentnerin Christine Sculten zu Alftaden,

b. über 1495 M 97 A, eingetragen für dieselbe Gläubigerin Band I1 Art. 101 Abtbeilung Il Nr. 22 und Band 1 Artikel 48 Abtheilung 1II1 Nr. 1 de Grundbuches von Alstaden sind für kraftlos

ärt. Mülheim a. d. Nuhr, den 24. Februar 1887. Königliches Amtsgericht.

[61931] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Heinrih Grünendieck zu Brenshede erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bochum dur den Amtérichter Dr. Rinteln in der Sigzung vom 15. Februar 1887,

: für Recht:

Die Hypotbekenurkunde über 53 Tblr. 224 Sgr. Muttergut und 37 Tblr. Kaution, eingetragen aus dem Erbrezesse vom 13. November 1837 ex decreto pom 23. April 1839 für Karoline Elisabeth Nöcker im Grundbube von Brenschede Volumen I Folio 177 Abtbeilung 111 Nr. 6 und 7 der dem Antragsteller gebörigen Besißung, gebildet aus dem Hypotheken- schein vom 23. April 1839 und dem Rezesse vom 13. November 1837 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.

Von Rechts Wegen.

[61943] Jm Namen des Königs!

Auf Antrag des Kaufmanns M. Kulemeyer zu Houteer erkennt das Königliche Amtsgericht zu

elbrück durch den N Grafso

ür Recht :

Das Hypothekendokument sowie die gerichtliche Urkunde vom 11. Oktober 1838, wonach im Hvpo- tbekenbue von Hövelhoff Band 17 Blatt 155 Ab- tbeilung II Nr. 5 Folgendes eingetragen ist : Besißer ist verpflichtet: a. für Georg Rutbenburger ein Wohngebäude zu errichten, b. demselben resp. seiner Ebefrau 2 Stücke Ackerland zur lebenslänglichen Be- nuzung zu überlassen, e. demselben resp. dessen Erben circa 34 Morgen Ackerland auf 99 Jahre zu über- lassen, d. demselben resp. dessen Erben das für ihn zu errihtende Wohngebäude zur vollständigen Dis- position zu überlassen,

wird für kraftlos erklärt. Delbrück, den 28. Februar 1887. Königliches Amtsgericht.

[61938] Jm Namen des Köuigs! Verkündet am 1. März 1887. v. Tyszka, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot der unten benannten 7 Hypothekenforderungen zwecks Löschung erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Stallupönen dur den Amtsrichter Scheer

für Ret:

I. Alle Diejenigen, welche irgend welhe Rechte und Ansprüche auf die nachstehenden im Grundbuche der dem Gutsbesißer Joseph Wiemer gehörigen Köllmergüter Grablauken Blatt Nr. 1 und bezw. Blatt Nr. 2 eingetragenen Forderungen zu haben vermeinen:

a. auf Köllmergut Grablauken Blatt Nr. 1:

1) Abtbeilung 111 Nr. 1 214 Thaler 29 Gr. oder 9 Sgr. 11 Pf. = 642 4 99 A Erbtheil des Simon Reuter und Simon Wiemer aus dem Thei- lungsrezesse vom 2. September 1774 und gemäß Verfügung vom ö. September 1774,

9) Abtheilung 111 Nr. 3 114 Thaler 18 Gr. oder 6 Sgr. = 342 4 60 „§ Großmuttererbtheil des Christian Wiemer auf Grund des Cessions- E vom 11. Mai 1795 und der Verfügung

e €od.,

3) Abtheilung 111 Nr. 4 114 Thlr. 18 Gr. oder 6 Sgr. = 342 G 60 Z Muttererbtheil der Margarethe Wiemer, R M E auf Grund des Cessionskontrakts vom 11. Mai 1795 und der Verfügung de eod.,

4) Abtheilung 111 Nr. 5 114 Thaler 18 Gr. oder 6 Sgr. = 342 4A 60 -& Z Muttererbtheil der Magdalene Wiemer auf Grund des Cessionskontrakts vom 11. Mai 1795 und dec Verfügung de eod.;

b. auf Köllmergut Grablauken Blatt 2 (zugeschrieben zu Nr. 1):

5) Abtheilung 111 Nr. 9 142 Thaler 23 Sgr. 8 Pf. = 428 4 37 Erbtheil des Andreas Wiemer auf Grund des Theilungsrezefses vom 7. April 1775 und der Verfügung vom d. Sep- tember 1775,

6) Abtheilung 111 Nr. 10 196 Thaler 3 Sgr. 8 Pf. = 588 #. 37 S Vatererbtheil der Anna Wiemer auf Grund des Theilungsrezesses vom 24. März 1803 und der Verfügung vom 30. April

ej. a,

7) Abtheilung 111 Nr. 11 196 Thaler 3 Sgr. 8 S = 58 M 37 F Vatererbtheil der Marie Wiemer auf Grund des Theilungsrezesses vom T ine 1803 und der Verfügung vom 30. April

werden hiermit mit diesen ihren Rehten und An- sprüchen ausgeschlossen.

1I. Die oben zu 1 und 7 genannten Posten werden für löshungsfähig erklärt. Í

111. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens8 werden dem Antragsteller, Gutsbesißer Joseph Wiemer in Grablauken, ux Last gelegt.

[61945] Bekauutmachung. Durch Urtheil vom 1. März 1887 sind die Hypo- thekenurkunden über a, 300 Thaler, eingetragen aus der Schuld- urkunde vom 30. Oktober 1873,_ b. 300 M, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 27. Januar 1875, auf Küstrin Band 111. Blatt Nr. 139 Abthei- lung 111. Nr. 11 und 12, für den Kaufmann Frig Lehmann zu Küstrin, für kraftlos erklärt. Küstrin, den 3. März 1887. Königliches Amtsgericht.

[61944] Velanntmaung, 5

Durch Urtheil vom 1. d. Mts. ijt die Hppotheken- urkunde über 200 Thblr., eingetragen auf Manschnow Band 1 Blatt Nr. 38 Abtheilung 111 Nr. 2 für den Eigenthümer Johann Siegesmund Breitkreuz zu Neu-Tucheband aus der Schuldurkunde vom 23, No- vember 1837, für kraftlos erklärt.

Küstrin, den 3. März 1887.

Königliches Amtsgericht.

[61934] Bekanntmachung.

Durch Aus\{luß-Urtheil vom 19. Februar 1887 if:

1) das über die auf der Häuslerftelle Nr. 1 Grofß-Vorwerk in Abtb. 111 Nr. 2 für Jo- hanne Helene Geislec eingetragenen 50 Tblr. und 16 Thlr. 20 Sgr. Vatererbtheil ge- bildete Hypotbekeninstrument,

2) das über die auf oer Dreschgärtnerstelle Nr. 5 Nieder-Mittlau in Abth. 111 Nr. 3 für den Gerichts\{olzen Friedri Rudolph zu Neudorf eingetragenen 300 Thlr.

gebildete Hypothekeninstrument für kraftlos erklärt worden.

Bunzlau, den 19. Februar 1887.

Königliches Amtsgericht. [6193]

Dur Aus\{lußurtheil des Königlichen Amts- gerihts zu Grebenstein vom 3. März 1887 ift die über die Posten Nr. 4 Abth. III. Artikel 43, Nr. 9 Abth. 111. Artikel 53, Nr. 3 Abth. II1. Artikel 128 des Grundbuchs von Udenhbausen: A

200 Thlr. Darlehen, zu 5 9/0 verzinslidß, an

den Kupfershmied Johann Heinrich Weidner

zu Hofgeismar“ J T | gebildete Obligation vom 24. Mai 1867&für kraft- los erklärt. F. 10/86.

Grebensfteiu, am 3. März 1887.

Königliches Amtsgericht. Ungewitter.

(6194) Bekanntmachung.

In der Marian und Marianna Kleszczynski schen Aufgebots\sahe F. 13/86 hat das unterzeichnete Gericht durch Urtheil vom 25. Februar 1887 für Recht erkannt :

Die Hypothekenurkunde, welche über die im Grund- buche von Hartowiy Blatt 20 in Abtheilung III. Nr. 2 für die“ Anna Sikorska eingetragenen 29 Thaler 3 Sgr. 10# Pf. (Muttererbtheil der- selben) gebildet isl, wird für kraftlos erflärt.

Löbau, W.-Pr., den 28. Februar 1887.

Königliches Amtsgericht.

[61940] Jm Namen des Köuigs'! Verkündet Schwetz, den 28. Januar 1887. _ von Temps8ki, Gerichts]chreiber.

Auf den Antrag:

a. der Besißer Johannes und Ida, geborene Birkholz, Waschkeschen Cheleute zu Deuts-Konopath,

b. des Besißers Ludwig Zastrau zu Schwekatowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Cichbaum hier,

c. des Besißers Carl Emil Goert zu Korritowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eihbaum hier,

d. der Erben des Partikuliers Hermann Lenz, nämli:

a, der Valerie Lenz im Beistande ihres Ehe- mannes Hugo Art in Gumbinnen, g. des Hermann Alwin Lenz in Deuy,

und seiner gütergemeinshaftlihen Ghefrau Alber- tine Lenz, geborene Laude, in Gumbinnen, vertreten durch den Justiz-Rath Apel hier,

erkennt das Königliche Amts8geriht Schweß durch den unterzeichneten Richter

für Recht:

Die Hypothekendokumente über folgende Forde- rungen werden für kraftlos erklärt, nämlich über: 4

a. Die auf Deutsh-Konopath Nr. 8 Abtheilung II. Nr. 5 für Ida Birkholz daselbst eingetragenen 1600 Mark 20 Pfennige.

b. Die auf Schwekatowo Nr. 37 Abtheilung 1. Nr. 18 für die Wittwe Auna Zieroth eingetragenen 300 Mark. i

c. Die auf Koritowo Nr. 19 Abtheilung “T. Nr. 6 für den Kaufmann David Lublinski in Buko- witz eingetragenen 270 Mark.

d. Die auf Schiroslaw Nr. 148/158 Abthei- lung IlII. Nr. 2 für die Hermann und Albertine, geborene Laude, Lenzshen Eheleute eingetragenen 300 Mark.

Die Kosten tragen die Antragsteller antheilsweife.

I. V.: Sperber.

[61939] Jm Namen des Köuigs! Verkündet am 7. März 1887. Marx, Aktuar, Gerichts\chreiber.

Auf Antrag des Bäckermeisters Fridrih Müller in Tarthun erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Egeln durch den Gerichts-Assessor Woehlert

für Recht:

Die über die im Grundbuhe von Tarthun Band 3 Blatt 71 Abtheilung III. unter Nr. (2 eingetragenen 6 Thlr. (sechs Thaler) Cour. Mutter- gut für Marie Catharine Elisabeth Müller, geb. 20. Juni 1845, aus dem Rezesse vom 19. April 1848 gebildete Urkunde wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Antragsteller zur Last gelegt.

Woehlert. [62000]

Die Schuldverschreibungen der Nafsauischen Landesb- bank zu Wiesbaden Läitt. C. e. Nr. 2732 und 2733 über je 600 S sind durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom Heutigen für kraftlos erklärt worden.

Wiesbadeu, den 7. März 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V1.

[61936] Jm Namen des Königs! Verkündet Schwetz, den 14. Januar 1887. v. Tempski, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot folgender Hypothekenposten: :

1) der Gerson Rosenberg'shen Spezialmasse von 97 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf., eingetragen auf Deutsch- Konopath Blatt 24 und Polnish-Konopath Blatt 6,

9) von 2 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf., eingetragen für Christian Liedtke auf denselben Grundstückten in Ab- theilung 111. unter Nr. 17 e. bezw. f., bezw. unter Nr. 8 e. bezw. f., beide Grundstücke dem Ritterguts- besitzer Hilmar v. Wuthenau auf Deutsch Pauls- dorf bei Görlitz gehörig und beide Posten nah Deus Konopath Blatt 87 zur Mithaft übertragen in Abtbeilung 11]. Nr. 3,

3) der 94 Thlr, verzinslih zu 5 °/o, mütterliche Erbtheile der Geschwister Katharina und Anton Maykowski, eingetragen im Grundbuch von Lubau Blatt 16 in Abtbeilung 11]. unter Nr. 5, dem Käthner August Julius Roesner gehörig,

4) der 6 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., verzinslich zu 5%/o, Vatererbtheil des Anton Maykl'owski, eingetragen

auf demsclben Grundstücke Abtheilung 11. Nr. 6,