1887 / 66 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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Leute selbst versicherten. Betreffs der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes stimme er gleichfalls den Borsuligan des Gesepgentwurfes bei. Richtig sei es au, daß auf einze Unternehmungen , die mit bejonderen Ge-fahren verbunden seien, Zuschläge gemacht werden könnten; man zwinge dadurch den Unternehmer, zur Verhütung solcher Unfälle au beson- dere Vorfichtsmaßregeln zu treffen.

Der Abg. Woermann erklärte: Dem Wunsche der Vor- redner, das Geseß möge zu Stande kommen, fönne er si au als Rheder anschließen, denn es sei ihm vollfommen be- wußt, daß dieses Geses auch für die Rhederei seine große Wichtigkeit habe und bei der allgemeinen Durchführung der Unfallversiherung au die Seeschiffer mit ihrem so großen Gefahren ausgesezten Betriebe keine Ausnahme machen könn- ten. Diese höheren Gefahren steigerten aber auch die Belastung der Rhederei in stärkerem Maße als die irgend einer anderen Industrie. Jn dem Geseß gefalle ihm eines niht, nämlih daß man der Schablone zu Liebe auch dieses nah dem Muster der bestehenden Unfallgeseße zugeschnitten habe, während doch die Rhederei ihrem ganzen Wesen nach eine andere Stellung als die Jndustriezweige auf dem Lande einnehmen müsse. Sie sei mehr als irgend ein Beruf der ausländi)hen Konkurrenz ausgeseßt, und während fich die Jndustrie auf dem Lande durch Schußzölle u. \. w. s{hüßen könne, während es sogar möglich sei, der inländischen Fndustrie das inländische Absat- gebiet zu erhalten, sei bei der Rhederei gerade das Gegentheil der Fall. Man müsse in den Seestädten nicht nur mit den Ausländern konkurriren, sondern die ausländishe Kon- kurrenz komme der deutshen Rhederei ganz direkt vor die Thür. Als im vorigen Herbst ein großer Andrang von Gütern nach Süd - Amerika stattgefunden, sei in wenigen Tagen eine Reihe von englishen Dampf- schiffen in Hamburg gewesen, welhe in Hamburg nach den- selben füdamerifanishen Pläßen Waaren angenommen hätten. Dadurch sei ein Höhergehen der Frachten verhindert worden. Er würde nun niemals dafür eintreten, daß durch irgend welche Mittel diese Konkurrenz aufhörte, denn die deutschen Rheder wollten auch in der Lage sein, in fremden Ländern anderen Nationen dieselbe Konkurrenz zu machen; aber was er anführe, beweise, daß man eine zu {were Belastung der Nhederei im Interesse ihrer Konkurrenzfähigkeit ver- meiden müsse. Eine Reihe von Dampfschiffahrts-Gesell- schaften gebe es - shon in Hamburg, welche die Konkurrenz von auséländishen Schiffen zu bestehen hätten, welche nach denjelben Pläßen von Hamburg direkt abführen. Außer diesem Grundunterschied zwishen der Rhederei und anderen Betrieben komme noch befonders in Betracht, daß die Art des Rhedereibetriebes sich außerordentlich s{chnell ändere. Die Lage der Rhederei sei ja jest wirklih sehr gedrückt, aber wollte man deshalb mit diesem Geseß warten, so würde man wohl allzulange warten müssen. Die gedrücte Lage der Rhederei beruhe wesentlich darin, daß in Folge neuer Erfindungen und Einrichtungen die Betriebskosten der neuen Rheder ih billiger als die der alten stellten. Uebrigens könnten große Segelschiffe immer noch da be- stehen, wo kleine Schiffe niht weiter fahren könnten. Ebenso sei es mit den Dampfschifféfi. Es kämen immer wieder neue Erfindungen, und es sei häufig der Fall, daß ein Dampfschiff, das erst vor kurzer Zeit gebaut sei, durch eine neue Erfindun überholt werde, jo daß es niht mehr konkurrenzfähig sei. Auch

das spreche dafür, daß man die Rhederei nicht allzusehr be-

lasten solle, weil dann eine Reihe von Betrieben nicht weiter würde bestehen fönnen, und dann diejenigen, welhe von der kleinen Rhederei übrig blieben, den übrigen Nhedereien mit zur Last fallen würden, so daß dadur eine weitere außer- ordentlich starke Belastung der Rhedereien entstehen würde. Er glaube, daß dieser Punkt allein es vollständig reht- fertige, daß man in der Vorlage andere Prinzipien anwende, als die der übrigen Unfallversicherungsgeseze. Auch in dem Geseßentwurf für die Unfallversiherung der Bauarbeiter, welcher vorliege, feien bereits manche Aenderungen vorgeschlagen, und auch von den Prinzipien, welche in den früheren Unfall- versiherungen geherrscht hätten, sei in mehr als einer Be- ziehung abgegangen. Nun sei ja von dem Staatssekretär des Innern darauf hingewiesen worden, daß die Berechnungen außerordentlich vorsihtig gemaht seien. Er (Redner) sei entgegengesezter Ansicht, die Kommission werde Gelegenheit haben, mane dieser Punkte ausführlih zu besprechen und zu widerlegen. Denn wenn auf der einen Seite in den Motiven zu dem Gesezentwurf und in den Berechnungen angenommen werde, daß 37 000 Leute, welche zur See führen, in Betracht kámen, so halte er diese Zahl entschieden für unrihtig. Diese Zahl ¡ei nicht reduzirt auf die Ziffer, die eintrete, wenn die Schiffe führen. Eine große Menge dieser Schiffe, namentlih der kleinen Segelschiffe, liege augenblicklich unbeschäftigt, und ein größerer Theil der Seeleute fahre niht 12, fondern 10 Monate im Jahre. Danach hätte man nicht 37 000, sondern 32000 Mann annehmen müssen. Das belgische Geseß sei auch niht ganz maßgebend, weil es auf ganz anderen Grundlagen beruhe und namentlich für die Altersversorgung sei. Ebensowenig könne in Betraht kommen, was in den Motiven gesagt worden sei von dem Hambur:er Semannsamt, wo die Zahl aller während der Jahre 1877—84 ganz oder zeitweilig erwerbsunfähig und unterstüßungsbedürftig ge- wordenen Seeleute der Hamburger Handelsflotte 130 betragen habe, sämmtliche erwerbsunfähig gewordene Seeleute der Hamburger Handelsflotte Unterstüßungen aus der Hamburger Seemannskasje erhielten. Diese Unterstüßungen aber fämen nur Denen zu Gute, welche wirklih hülfsbedürftig und zwar geborene Hamburger seien. Die eigentliche Belastung aber, die man nicht übersehen dürfe, sei die, welhe dadurch eintrete, daß ein größerer Theil der Rhedereien selbständig keine Berufsgenossenschaften bilden könne. Dies dürfte ein weiterer Grund sein, um bei diesem Geseg ein anderes Prinzip zur Geltung zu bringen, wie bei den anderen Unfallgeseßen. Es jei nun von der Regierung selbst der §8. 10 in dieses Gesetz hineingefügt worden. Er halte diesen Paragraphen für wenig glüdlih, denn wenn auf der einen Seite zugestanden werde, daß die Rhederei niht das Ganze tragen könnte, und man der hederei 2 Prozent von den Heuern der Löhne vergüten lassen wolle, so sei dies durchaus ungerechtfertigt. Man wolle der Rhederei eine Erleichterung schaffen, aber anstatt daß die Seeleute direkt zur Unfallversicherung beitrügen, sollten sie herangezogen werden zur Krankenversicherung. Nun sei ja der Punkt der Kranken- versicherung hier auch schon mehrfach zur Sprache gekommen, und da glaube er, wäre es das Allerbedenklihste, wenn hier von der deutschen Gesetzgebung aus in diesem fundamentalen internationalen Grundsaß eine Aenderung geschaffen werden sollte. Denn auf der einen Seite würden die 2 Prozent,

| wenn nicht direkt, ins Ausland übergehen.

wenn die Rhedereien sie erheben würden, jedenfalls be- deutend mehr betragen, als die Krankenlast, welche den Rhedern überhaupt zufalle, und welche die Rheder jeßt zu tragen hätten. Der Matrose, welcher ganz gut von diesen Sachen Ee wisse, würde es gar nic können, wenn der der ihm 2 Proz. abziehe, diese Prozente in die eigene Tasche steckde und nun die Krankenlast davon bezahlen solle, welche wesentlih geringer sei, als die 2 Proz., die den Rhedern vergütet werden sollten. Es wäre verkehrt, den Rhedereien ein Krankenkassengesey zuzuweisen, wie den Jndustrien am Lande. Die Krankenversiherung müsse dem Rheder überlassen werden, weil der Matrose während seiner Krank- heit meistentheils an Bord des Schiffes sei und dort verpflegt werden müsse, so daß nur in seltenen Fällen eine wirklihe Krankenlast zu konstatiren sein werde. Der Rheder habe in der Ausrüstung seines Schiffes für Medi- kamente und meist auch für einen Arzt an Bord zu sorgen. Die Seeleute würden eine Aenderung nicht verstehen. Sollten die Seeleute einmal 2 Proz. beitragen, dann sprehe man das einfah und klar aus, daß sie 9 Proz. zur Unfallversiherung beitrügen. Bis vor wenigen Jahren hätten in Hamburg die Seeleute pro Mark einen Schilling und die Rheder einen halben SABUY in die Krankenkasse gezahlt. Fett zögen wieder gewisse Rhedereien von ihren Leuten Beiträge ein und die Leute bezahlten sie gern. Er würde bei diesem Geseze ein vollständiges Deckungsverfahren niht vorshlagen, wenn niht die Ueberlebenden gewissermaßen die Lasten nachtragen müßten, welhe die vorher Gestorbenen und Unter- gegangenen nachgelassen hätten. Durch die Umlage werde der Uebergang wenig erleichtert; wenn die Seeleute keinen Beitrag leisteten, so werde es ihm am liebsten sein, den Reservefonds noch stärker zu dotiren, als er nach dem Geseßentwurf dotirt sei. Jm Einzelnen glaube auch er, daß es weder gerecht noch rihtig wäre, die größeren Rhedereien von den kleineren über- stimmen zu laßen. Man müsse entschieden den großen Rhedereien, wie dem Norddeutschen Lloyd und anderen in dieser Beziehung einen Einfluß zugestehen. Der Staatssekretär habe gesagt, daß man in Bundesrathskreisen eingehend ge- prüft habe, ob die Last eine unerträgliche sei, und man habe sich niht überzeugen können, daß sie eine unerträglihe sei.

| Ja es sei überhaupt sehr shwer zu beweisen, wo das Uner- ) | trägliche anfange. direfte |

tr i inge. Er (Redner) sei fest überzeugt, wenn man die Rhederei so stark belaste, so könnte sie außerordentlich leicht, w Deshalb bitte er, die Rhedereien schonend zu behandeln.

Der Geheime Regierungs-Rath von Woedtke bemerkte: Unzweifelhaft sei die Rhederei etwas größeren Unfallgefahren ausgeseßt, als die übrigen Betriebe. Ueber das Maß der Unfälle lasse sich ja reden. Wenn aber der Vorredner meine, daß die Zahl der bei der Schiffahrt der Gefahr ausgeseßten Personen in der Höhe von 37000 zu hoch gegriffen sei und meine, 37 000 sei diejenige Zahl, welhe im Jahrbuch der Marine als regelmäßige Zahl der Besaßung angenommen sei, so sei das niht zutreffend. Die Zahl derjenigen Personen, welche im Jahrbuch der Marine als regelmäßige Besaßung der Schiffe angenommen ¿e betrage 39 000. -Die Berehnung über das Maß der Belastung schließe sih an die Erfahrung der belgischen Kasse an, wie sie seit 30 Jahren existire. Die Regierung glaube damit das Nichtige getroffen zu haben.

_Der Abg. von Malgzahn-Güly äußerte, auch die konser- vative Partei stehe dem Gesezentwurf der verbündeten Regie- rungen im Ganzen freundlich gegenüber. Sie sei dafür, daß, joweit es irgend möglih sei, auch bei diesem Gesetzentwurf an den Grundsäßen der übrigen Gesege festgehalten werden müsse. Die Verhältnisse der Seeschiffahrt seien indessen so eigenartig, daß es niht möglich sei, das auf dem Lande Passende einfah auf die Seeschiffahrt zu übertragen. Jnso- fern fei eine Aenderung der früheren Bestimmungen gerecht- fertigt. Ob das hier überall gelungen sei, das zu prüfen würde Aufgabe der Kommission sein. Ohne eine starke Belastung der Rhederei würde es hierbei niht abgehen. Man könne das bedauern, weil die deutsche Rhederei augenblicklich \ich in ziemlih schlechten Ver- hältnissen befinde. Freilich die ausländische Konkurrenz, von der der Vorredner gesprochen habe, komme nicht der Rhederei allein direkt vor die Thür; diesen Zustand theile sie z. B. auch mit der Landwirthschaft. Der amerikanishe Weizen komme nach Magdeburg in derselben Zeit, wo der Weizen in Sachsen ausgedroschen werde. Man werde si aber immer vergegenwärtigen müssen, daß die Jnteressen der Rheder nicht ausfchließlich und in erster Linie entscheidend seien, sondern daß das Interesse der seefahrenden Bevölkerung den Aus- shlag geben muß. Seine Partei sei ebenfalls für eine kommifsa- rishe Berathung.

Die Vorlage wurde einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.

Es folgte die erste Berathung desGesezentwurfs, betreffend die Unfallversiherung der bei Bauten beshäftigten Personen.

_Der Abg. Veiel äußerte: Seine politishen Freunde be- gribtes “auch diesen Gesezentwurf als einen Fortschritt auf em Gebiete der Sozialgesezgebung. Sie erkennten insbesondere das Bedürfniß an, daß für diejenigen Bauarbeiter, welche niht in festen Lohnverhältnissen ständen, in ausreihender Weise gesorgt werde. Sie bedauerten allerdings, daß keine statistischen Nachweise darüber vorlägen, wie hoh die Zahl der in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter sei. Sie glaubten, daß durh eine Erhöhung des Reservefonds eine Ausgleihung der Belastung der einzelnen Berufsgenossen- schaften gegeben sei. Sie gäben zu, daß die Unternehmer der Regiebauten sih niht als Mitglieder für Genossenschaften eig- neten. Es sei deshalb für die Regiearbeiter dieser Begriff werde ja erst in der Kommission eine bestimmte Fassung er- halten müssen ein besonderes Verfahren nothwendig, welches von dem bisherigen E verschieden sei. Die Bedenken gegen das Deckungsverfahren träfen bei dieser Unfallversicherungs-Genossenshaft niht zu. Es würden hier- dur nid große Kapitalien brach gelegt und außerdem seien diese Umlagen so unbedeutend, daß eine übermäßige Belastung der einzelnen Berufsgenossenshaften nit eintrete. Gleichwohl glaubten sie, daß sih die Form der Versicherungsgesellschaft viel einfacher gestalten lasse. Ferner vermisse er in der Vor- lage eine Bestimmung darüber, wie für die ersten Wochen für die bei Regiebauten verunglückten Arbeiter gesorgt werde. Sie glaubten, daß auch für diese Arbeiter dur die Unfall- versicherungs-Anstalten eine Fürsorge geschehen könnte.

Der Abg. Dr. Barth bemerkte, bei diesem Geseßzentwurf habe sih die Ueberzeugung Bahn gebrochen, daß man doch mit der einfachen schablonenmäßigen Behandlung niht zum Ziel kommen könne. Die Unfallversicherungs- Anstalt sei etwas

Grundverschiedenes von jenen F ngs Serufsgenossen welche bislang die Bafis für die Unfallfürsorge im Deutscher Reich gebildet hätten. Es sei klar, daß gerade bei derarti

Bauunternehmungen, wo die Zahl der Arbeiter so s Wechsel S - sei, v SEEGm der E; rihtung von wangz - Berufsgeno haften in x; öherem Grade vor!ägen, als hei übri

Zerufszweigen. Deshal be man der Grundlage

für die Zwangsgenossenshast theils völlig Valet ge. sagt, theils habe man durch eine wesentliche Verstärkung des Reservefonds gleihsam dur die Hinterthür ein verkapp

Deckungsverfahren eingeführt. Die Nothwendigkeit des Deckungs- verfahrens werde indirekt auch dadur anerkannt, daß für einen Theil dieser Bauunternehmungen die sogenannte Unfall: versiherungs-Anstalt vorgeschlagen werde. Man könnte sich mit diesem Prinzip einverstanden erklären, wenn nicht etwas hinzufäme, was bisher in feiner Geseggebung der Welt vor: Davon sei; es würden hier nämli einzelne Berufsgenofßen- chaften gezwungen, eine Versicherungsanstalt zu gründen für Dritte, die sie gar nihts angingen. An und für si sei es prinzipiell gar kein Unterschied, ob man die Berufsgenossen- schaften zu Trägern einer solchen Anstalt mache, oder irgend eine Perfon im Deutschen Reiche zwinge, eine solhe Anstalt für Dritte zu errihten. Man gehe in diesem Zwangssystem so weit, daß man den Genoffenschaften niht einmal das Recht einräume, die Prämien selbst so festzustellen, wie sie es für nüslich und nothwendig hielten, sondern, daß das Reichs- Versicherungsamt die Prämien feststele, überhaupt fein Risiko ' übernehme, wohl aber über die Ueberschüsse selbs: ständig disponire. Eine so eigenthümliche Einrichtung sei bis- lang in feiner ESISOUg irgend eines Volkes vorhanden ge- wesen. Es handele sihfeineswegs um cin verhältnißmäßig geringes Risiko, nahdem man die Deckung an die Stelle des Umlage- verfahrens gesest habe. Die Berufsgenossenschaften seien ge- zwungen, für die Placirung der Decungskapitalien, die im Laufe der Jahre jehr anwacsen könnten, Sorge zu tragen, eine keineswegs unrisfante Anlage. Wenn bei dieser Verwal- tung irgend ein Fehler passire, wenn man sich in der Höhe der Zinssöge verseche, daun müsse die betreffende Berufs- genofjenshaft aus eigener Tasche das Defizit deckden. Es komme bei dieser Gelegenheit recht deutlich zu Tage, daß die Berufsgenossenshaften an und für fich als nichts weiter anzusehen sfjeien wie staatlicze Behörden. Wie seine Partei es vorausgesagt habe, nehme die Zwangsorganisation einen immer formelleren Charakter an, sie verknöhhere immer mehr, es bleibe nichts übrig, als eine bureaufratishe Organi- sation des ganzen Unfallversiherungswesens. Wenn es soweit jel, dann müßte man noch einen Schritt weiter gehen und von Reichswegen eine solhe Unfallversiherungs-Anstalt er- rihten. Da man shwerlich dazu zurückehren würde, derartige Anstalten der freien Privatwirthschaft zu überlassen, so werde 1chließlih nihts übrig bleiben, als diese Konsequenz zu ziehen.

Hierauf entgegnete der Staatssekretär von Boetticher:

__Ich s{lieze mich dem Wunsche an, daß diese Vorlage ciner Kom- mission überwiesen werden möge, und zwar wird das ¿weckmäßig die- selbe Kommission sein, der na dem beutigen Beschlusse des Reié8- tages die Vorlage wegen der Unfallversiherung der Seeleute bereits überwiesen ist. Wenn ih über die Priorität in der Behandlung dieser beiden Vorlagen einen Wuns zu äußern mir erlauben darf, îo würde dieser dahin geben, daß es der Kommission gefallen möge, zunächst die jeßt zur Berathung stehende Vorlage, die Vorlage über die Unfallfürforge für die Bauarbeiter, in Berathung zu ziehen, weil nämlich von der Fertigstellung dicser Vorlage gewitte Dispositionen abbängen, die wir rücksi{tlich der Fürforge für unsere bei dem Nord-Dítfee-Kanal zu besaäftigenden Arbeiter zu treffen haben werden. Es ist klar, daß es, wenn dieses Geseh verabschiedet sein wird, nit nötbig ist, über die Unfallfürscrge bezügli jener Arbeiter im Ver- waltungëwege Dispositionen zu treffen, während wir diese treffen müßten, wenn nit die Füzsorge dur dieses Gefe geregelt wird. Also ih sprede den Wunsch aus, daß die Kommission an die Berathung diefer zweiten Vorlage zuerst gebt.

Was nun diese zweite Vorlage selbst anlangt, so freue ich mi darüber, daß der Hr. Abg. Veiel ibr im Aligemeine: symvatbis{ gegenübersteht, und ich wundere mih nicht, daß der Hr. Abg. Dr. Barth einen geringeren Grad von Sympathie für tie Vorlage hegt. Meine Herren, wer dem Hrn. Abg. Barth sorgfältig gefolgt it, der fonnte schon am Eingang feiner Seltabtuie nit im Zweifel darüber fein, zu welchem S&luß er kommen würde, nämlich zu dem Séluß, daß ¿s am Ende wol am besten wäre, wenn die Unfall- versicherung der Bauarbeiter wieder Privatgesellschaften übertragen würde. Nein, meine Herren, dieses Ziel hat scin Kollege Schrader son aufgegeben ; der bat sich davon überzeugt, daß im gegenwärtigen Stadium unserer Unfallgesezgebung mit dem Borîchlage, die Privat- versicherungêgesellschaften wieder in ihr Ret eivzusegen, kein Geschäft zu machen ist, und er arbeitet fröblih mit, um auf der Grundlage ter Berufsgenosfenshaft den weiteren Ausbau unserer Unfallgesetzgebung herbeizuführen. Ih möchte dem Hry. Abg. Dr. Bartz empfeblen, si diefer Bewegung anzuschließen; er erleichtert sich und uns damit das Geschäft ganz außerordentli.

_ Nun hat der Hr. Abg. Dr. Barth darin ganz unzweifelhaft Recht, daß in diesem Entwurf eine wesentliche Abweichung von den bis dabin in dek Urnfallversicherung angenommenen Grundprinzipien enthalten ift. Aber, meine Herren, Unrecht hat er darin, wenn er uns zum Vorwurf macht, daß diese Abweichung vorgenommen ist, nachdem si gezeigt habe, daß mit der einfahen schablonenmäßigen Behandlung sich auf dem Wege der Unfallversicherungsgeseßgebung nicht weiter- fommen laffe. Ja, eine einfah s@{ablonenmäßige VBe- bandlung hat Niemand gewollt. Wer unsere Unfall- versiwerungêgeseßzgebung von den ersten Stadien ihrer Entwickelung an verfolgt bat, der weiß, daß über die Wege, auf denen zum Ziele zu kommen sein möchte, die Meinungen sehr auseinandergegangen find, und daß die Regierungen niemals auf dem Standpunkt gestanden baben, daß sie nur den einen jeßt geseglih adoptirten Weg als den allein zuläfsigen erflärt haben. Nur darin allerdings waren sie von vornherein außer jedem Zweifel, daß man die Unfallfürsorge niemals Privatgefellschaften überlassen darf.

Also, meine erren, von einer einfach s{ablonenmäßigen Be- handlung der Unfallversiherung ist niemals die Rede gewesen; wir haben vielmehr wiederholt bervorgehoben, daß verändertc Verbältniffe in den versch{iedenen Berufen des bürgerlihen Lebens unter Umständen au verschiedene Geftaltungen bedingen können. Und bier liegt ge- rade ein solcher Fall vor, wo ein Theil der Betriebe, um deren Ein- beziebung in die Unfallfürsorge cs sich handelt, sich nicht dazu qualifizirt, berufëgenofsenschaftlih zusammengefaßt zu werden. Es ist unmögli, daß man alle diejenigen Personen, die heut für eigene oder fremde Rehnung irgend eine Bau-Ausführung unternehmen, um dann nach Beendigung derselben niemals wieder ein solhes Geschäft ¡u betreiben, U Turn Gal ¡usammenfafsen, und denjenigen Ferman, die nun nah ibnen äbnlihe Bauten augtfübren, die ganze ait aus der Unfall8gefahr, die aus jenem Bau erwachsen ift, über- lassen kann. Das ift eben ein einfahes Ding ter Unmöglichkeit. E3 würde aber ebenfo irrationell sein, nun zu sagen, daß, weil ein Theil der mit Bauten beschäftigten Unternehmer si nicht dazu qualifizirt, in die Berufsgenofsenshaften einbezogen zu werden, deshalb bei dem Baugewerbe überhaupt von der Bildung von Berufsgenossen- schaften abgesehen werden müsse. Meine Herren, es liegt ein innerer Grund dafür gar nit vor, diesem Gewerbe, sofern

es nur fkonstant betrieben wird und soweit bei demselben

.… sonstigen Bedingungen für eine beraltgrnossenküaltiüe die ivigung vorliegen, die beruf3cenofsenschaftlide Organisation zu

- Der Bauunternehmer, der sein Lebelang mit Erd- und renferbauten beschäftigt ist, kann ebenso gut verlangen, wie der Maurermeister, wie der Fabrikant und wie der Rheder, daß, wenn er die Unfallfürsorge übernebmen foll, sie getragen wird auf genofsen- baftlihen Schultern unter Konkurrenz seiner Berufsgenofsen. Cine Ahweichurg von diesem Prinzip ist, wie ih bereits bemerkt babe, nur insoweit geboten, als derartige Bauten fo vorübergebend, so sporadish und so wechselnd, was die lofale Führung des Geschäfts anlangt, aus- geführt werden, daß sie sih eben niht zur Zusammenfafsung in Be-

f schaften eignen. Für diese Betriebe mußte etwas Anderes rufsgenoffen z : y

eseben werden, und wir haben feinen Augenblick Anstand ge- nommen, uns dafür zu entseiden, daß diese Betriebe auf Grundlage des Decungsverfabrens das Versiherungsbedürfniz bei Versiche- rungganstalten zu befriedigen baben, welche leßtere aber natürli au die mögli bôcbsten Garantien - für eine ordnungêmäßige Ver- waltung und für die Zuwendung der dur das Gefeß gewährleisteten

ärsorge in sih tragen müffen. Es war die Frage, wie man eine ole Anstalt zu organisiren habe. Der Hr. Abg. Bartb bat an eine Form erinnert, an die Form einer Reichzanstalt. Diese bâtte man wählen fönnen, das gebe i zu; es lag aber viel näber, die Anstalt an die Berufsgerofsensaft anzuschließen, in welcher das ver- wandte, das gleiartige Gewerbe zusammengefaßt war. s

Daß diese Organisation ohre Vorbild ift, gebe id gern zu. Es ift dies aber fein Fehler. _IchH halte dem Herrn Abgeordneten ent- gegen: unsere ganze Ünfallversicherung ist obne Vorbild. Aus welchem anderen Lande baben wir denu ein Vorbild für das Vorgeben auf diesem sozialpolitis@en Gebiete entnehmen können? Wir haben es nicht gebabt. Wir tbun bier einen neuen Schritt, wir organisiren eine folche Anstalt, und damit, daß eine sjolhe Anstalt nirgendwo anders existirt, damit fann der Hr. Abg. Barth uns unter finen Umständen s{lagen. Er wird vielmehr innere und_ sahlide Gründe anführen müffen, welche es untbhunlih erscheinen lasten, eine folhe Anstalt ins Leben zu rufen. Sol®e Gründe hat nun aber der Herr Abg. Barth wenigstens babe i sie „nit vernommen nit angeführt. Es ift in_der Tbat nit absebbar, weshalb man nit von einer Berufêgenosfenschaft eine Anstalt gründen lafen soll, deren Last und Risiko natürlich getragen wird von den- Arbeitgebern der zu versihernden Personen. Der Herr Abgeordnete hat ¿war ge- meint: Ja, wenn nun diese Anftalt s{chleckcht verwaltet wird, wenn der Kassirer beispielsweise durchgebt mit dem Referrefonds wer tragt das Risiko? Dann trägt das Risiko die Berufsgenofsenschaft, ein anderer Bürge eristirt nit. Aber das iît au die ganz naturgemayze Folge davon, daß der Berufsgenofsenschaft eben die Verwaltung ob- liegt, und daß fie alîo bei dieier Verwaltung diejenige Garantie zu seisten hat, die eben einem guten Hauê- pater für die Verwaltung fremden Vermögens ooliegk. Die Prämie soll so bemessen werden, daß sie den Werth der von der Anstalt zu übernehmenden Versicherung deckt. In dieser Beziehung trifft also bei ordnungsmäßiger Verwaltung und bei richtiger GVe- staltung des Prämientarifs die Berufsgenossenscaft selbft keinerlei Gefahr, und daß der Prämientarif richtig aufgestellt wird, dafür bürat eben die Kontrole des Reichs - Versiherungëamts und die Borschrift, daß der Tarif von zwei zu zwei Jahren nah Maßgabe der Recnungs- abichlüfse revidirt und eventuell geändert werden foll. Dies Ventil, diese Kautel hat ganz naturgemäß den Zweck, fowobl auf der einen Seitz das Interesse der Bauausführenden dahin zu sichern, daß diefe fine bôheren Beiträge zahlen, als erfahrungêmäßig nothwendig sind ¡ur Deckung der Entschädigungen, welbe die Anstalt zu zablen bat, und daß auf der anderen Seite die Berufêgenossenschaft, welche die Geschäfte zu führen hat, bei der Verwaltung nicht zu kurz kommt, daf sie ein volles Aeguivalert für die Lasten, welche sie übernimmt, erhält. . E i: tio ich glaube, es liegen innere Gründe, von diejer Anstalt abzugeben, nicht vor; ich bin aber das will ih dem Hrn. Abg. Barth rundweg erklären gern bereit, wenn er mr einen besseren Weg zeigt, dicsen Weg mit ibm zu gehen; aber aller- dings muß der Weg eins in ih tragen, nämli die volle Garantie dafür, daß dem Versicherten das zu Theil wird, was das Gese ihm ¡uwenden will, und die volle Garantie dafür, daß die Trager der Versiberung niht ungebübrlich belastet werden. Ich kann nicht dur die Gesetzgebung einem Stande eine Verpflichtung auferlegen, wenn dieser Stand in der Lage ist, anderwärts die Erfüllung dieser Ver- pili6tung billiger und bequemer zu baben; und ich kann auf der anderen Seite den Mann, den ich durch das Gefey ver- pflichte, die Fürsorge für seine Arbeiter zu leisten, nit bei der Erfüllung dieser Pfliht hinweisen auf das webselvole Schiksal eines Privatunternehmens, nit aus die Willkür der Leiter dieses Privatunternehmens, sondern ib muß ibm die größtmöglibe Garantie geben, daß er gerecht behandelt wird und billig zum Ziele kommt, und daß die nötbige Kontrole dafür vor- banden ift, daß ihm nitt das Fell über die Obren gezogen wird.

Von diesen Gesicht8punkten find wir bei der Gestaltung des Ent- wurfs ausgegangen, wir werden uns gerne belehren laften, wie wir das ja schon seit Jahren thun, ohne daß wir uns bis zur Inanspru- nahme der Privatversiherungs-Gesellshaften haben aufs{wingen können. Wir werden unsererseits in der Kommi!sion sehr gerne mitwirken, daß auÿ dieser Entwurf zu cinem gedeiblihen Abschluß gelangt. :

Der Abg. Schrader bemerkte, der Staatssekretär habe ihn in einen Widerspruch mit dem Abg. Barth geseßt und sih darin geirrt. Er (Redner) habe keine Neigung, prinzipielle Fragen zu erörtern, weil er fruchtlose Arbeiten niht thun wolle. Er warte auf den Augenblick, wo er das Material haben werde, um sich zu überzeugen, und dieser Augenblick werde voraussihtlich bald kommen. Jeder Schritt, den man auf diesem Wege thue, belehre ihn (den Redner) daß seine C IVOnIna die richtige sei. Nur die Einrichtungen bei den verschiedenen Unfallversiherungen seien etwas anders; das große Prinzip sei dasselbe geblieben. Da sei es nun lehrrei, zu sehen, daß auf der einen Seite bei der ländlichen Unfallversicherung dieUnfallversicherung aufhöre enossenschaftlih zujeinund behörd- lih werde, und andererseits bei der Versicherung für die Bau- arbeiter man mit den alten C aub überhaupt nicht weiter wisse und auf die Grundsäze der Privatwirthschaft zurückgehen müsse. Das genossenschastlihe Prinzip versage vollständig seine Leistungsfähigkeit. Der Staatsfekretär scheine selbst niht ganz erfaßt zu haben, wie bedenklih der Grundsaß sei,

ein Dritter gezwungen sei, auf sein Risiko für Perjonen, die ihn nichts angehen, eine Versicherungsanstalt zu errichten. Mit demselben Rechte, wie hier die Bauleute, könnte man an sich jeden Andern zwingen, eine Unfall- versicherung oder ein anderes Risiko zu übernehmen. as eröffne seltsame Perspektiven, 3. B. für die Herren von der Seeschiffahrt. Wenn man die Hocseefischerei T unterzubringen wisse, fönnte man sie der Unfall- tficherungs-Genossenschaft für Seeleute überweisen. Das Risiko trügen nicht die Versicherten, sondern trage, wie immer, der icherer. Wer solle denn der Träger der neuen Verfiche- rungsanstalt werden ? Das sei eine Berufsgenossenschaft, deren Nitglieder und Vorstand ganz andere Dinge zu treiben hätten. an sage nun, es bleibe ja überlassen, einen besonderen Ver- ngstehnifer anzustellen. Werde dann aber die Anstalt, namentli bei kleineren Genossenschaften, in der Lage sein, ein solches Personal zu bezahlen? Außerdem stehe man hier vor einer Aufgabe, die bisher noch nicht gestellt worden fei. Gerade bei den in etraht kommenden Rechnungen lägen Täuschungen nahe und seien auch schon häufig vorgekommen. Seiner Partei Zweck

I E LE=LN n mmmt 1. R p Uhr ortacie si das Haus auf Freitag 1 Uhr.

Marine- Verordnungs-Blatt. Nr. 5. Inhalt: Heranziehung von Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke. Koblentrimmerzulage. Badekurkosten. Bezüge von Beamten für den Sterbemonat. Kojenzeug. Deckblätter. Werftdienst- ordnung. Mastinenraumjournale. Inventarien-Etat. Lebens- did r c: fognnnnn Personalveränderungen. Benacrichtigungen. Dedckblätter.

Eisenbahn- Verordnungs-Blatt. Nr. 8. Inhalt: Allerböbste Urkunde, betreffend die von der Dortmund-Gronau- Enscheder Eisenbabngesellschaft beschlofsene Vermehrung ihres Grund- fapitals durch Ausgabe weiterer Stamm-Prioritäts-Aktien im Betrage von 600 000 Æ Vom 18. August 1886. Erlafse des Ministers der öffentliben Arbeiten: Vom 2. März 1887, betr. Beitritt von Privatbabnverwaltungen zum Fundbureau in Berlin (vgl. E.-V.-Bl. 1886 S. 417). Vom 9. März 1887, betr. Beurlaubung König- liber Regierungs-Baumeister zur Uebernahme einer anderweiten Be- schäftigung. Vom 10. März 1887, betr. Vollziehung der Wieder- incouré]ezungs-Vermerke auf Inhaber-Papieren. Vom 11. März 1887, befr. Abänderung der Anlage D zum S. 48 des Betriebsregle- ments für die Eisenbahnen Deushlands. NaGrichten.

Landtags - Angelegenheiten.

Der Antrag des Herrn von Kleist-Reßow, der in der beutigen Situng des Herrenhauses zur Beschlußfassung über feine geschäftlihe Behandlung stand, lautet: _ 7 U

I. Das Herrenbans wolle beschließen, nachstebendem Gesehßz-

entwurf seine Zustimmung zu geben: E L

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monar(ie, was folgt: U S

Artikel 1. Die Gesetze vom 25. Mai 1874 und vom 3. Junt 1876 werden dabin abgeändert, daß die auf kfirbengeseßzlidem Wege zu Stande gekommenen Abänderuzgen der in Auëfübhrung der Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873. und der General-Synodalordnung vom 20. Januar 1876 gebildeten fir{liden Organe und der ibnen beigelegten Berechtigungen soweit sie mit keinem sonstigen Staatêgeseze in Widerspru ftehen fortan zu ibrer Rechtsgültigkeit der Genchmigung durch die Staats- gesetgebungMicht bedürfen. i f

Artikel 2. Der Absay 2 des Artikels 13 des Gesezes vom 3. Juni 1876 erbält nachstehende Faffung: Bevor ein von einer Provinz:ialsynode oder von der Generalsynode beschlofenes Geseß dem Könige zur kirhenrehtlihen Genehmigung vorgelegt wird, üt die Erklärung des Ministers der geistliten Angelegenheiten darüber herbeizuführen: ob es mit einem Staatëgeseze in Wider- spruch stebt. :

Artikel 3. Der Abfat 3 des Artikels 21 des Gefeßes vom 3. Juni 1876 wird aufgehoben. : :

Artikel 4. Die Nr. 7 des Artikels 23 des Geseßes vom 3, Juni 1876 erbält folgende Faffung: Ein Einspruherecht gegen die zur Beseßung der kirhenregimentlihen Aemter vorgeschlagenen Personen. E L Artikel 5. Der Artikel 16 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 wird aufgehoben. Der Absagz 1 des Artikels 15 daselbst erbält nabstehende Fafung: Kirchengefeze, durch welche neue Ausgaben zu _landeë- firlihen Zwecken bewilligt werden (8. 14 der General-Svnodal- ordnung vom 20. Januar 1876) und die endgültige Vereinbarung ¡wischen der Generalsvnode und der Kircenregierung über die Ver- theilung der Umlage auf die Provinzen (§. 14 Absaz 2 daselbft) bedürfen der Zustimmung des Staats-Ministeriums. Dasselbe gilt, wenn Kirchengesetze eine Belastung der Gemeinden zu Gemeinde- zwecken anordnen oder zur Folge haben. Der Absatz 2 des Artikels 15 daselbst wird aufgehoben. _ :

11. Das Herrenhaus wolle beschließen, nachstehenden Antrag an die Königliche Staatsregierung zu rihten:

Die Königliche Staatsregierung wird erfuht, dem nätsten Landtage einen Geseßentwurf vorzulegen, durch welchen : :

A. der evangelisben Landeskirhe in den älteren Provinzen I. zur Begründung neuer Parochien entsprebend der Zunahme der Bevölkerung, namentlich in den größeren Städten, zunäßst auf 15 Jabre jährli 300 000 Æ, II. zur Herstellung von kirchlihen Seminaren und zur Einführung von Vikariaten jährli 225 000 M, III. zur Beibülfe für Ablöfung der Stolgebühren jährli 750 000 A, IV. für die Bedürfnisse der Auzübung des Kirchenregiments jährlich 1 030 090 M, V. zur dara O Gewährung eines entspre{enden Einkommens der Geistlihen, zu ihrer Unterstüßung und nah ihrem Tode zur Unterstüßung ihrer _Angebörigen, sowie für sonstige firchlide Bedürfnisse jäbrlich 4 870 000 #4 zur Dis- vosition gestellt werden, wogegen die in dem Etat des Ministeriums für die geistlicen, Unterrihts- und Medizinalangelegenbeiten Kapitel 124 Titel 18, Kapitel 111, 112, 113, 124 Titel 5, 9, 11 eingeseßzten Bewilligungen, soweit fie der evangelischen Landeskirche in den älteren Provinzen zu gute kommen, fortfallen ; F

B. durch welchen, soweit dazu ein Bedürfniß vorhanden ift, entsprehende Leistungen in verbältnißmäßigen Beträgen auch für die evangeliîchen Landesfirhen in den seit 1866 mit Preußen vereinigten Landestbeilen, und für die rêômisch-fkatholische Kirhe zur Disposition estellt werden ; : ais C. dur welchen nach Fortfall des Vermerks zum Titel 4 Kapitel 124 des Etats für das Ministerium der geistlihen, Unter- richts und Medizinalangelegenbeiten, zunächst auf 15 Iabre, der dort erwähnte Fonds auch zur Uebernahme von jährli _ drei neuen Patronaten mit ihren Verpflihtungen von Seiten Sr. Majestät des Königs rücksichtlich der evangelishen Landesfkirhen und der rômiscch-katholishen Kirche in dem Verhältnisse verwendbar ist, daß für die Uebernahme von jwei evangelishen Patronaten die Ueber- nabme je eines rômish-fatholishen beansprucht werden kann.

Dazu hat Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode na- stehenden Abänderungsantrag eingebracht : ;

Das Herrenhaus wolle beschließen, unter Ablehnung des An- trages I an Stelle des Antrages T1 folgenden Antrag an die König- lihe Staatsregierung zu richten: i x Ä ;

Die Königliche Staatsregierung wird ersut, sie wolle, fobald die finanzielle Lage es gestattet, Fürsorge dahin treffen, daß der evangelischen Kirche ausreichende _finanzielle Mittel _zur Verfügung gestelit werden, wie sie, zur Ablöfung der Stolaebühren, zur Hei- lung firchlicher Nothstände, insbesondere zur Beihülfe behufs Bil- dung neuer Parochien und Unterftüßung hülföbedürftiger kirh- licher Gemeinden, zur Vervollständigung der Bildungsmittel der jungen Theologen und zur Erfüllung kirhenregimentliher Aufgaben erforderli sind.

EStatistishe Nachrichten.

Nach Mittbeilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Stande8ämtern in der Wohe vom 6. März bis inkl. 12. März 1887 zur Anmeldung gekommen: 205 EGbescbließungen, 933 Lebendgeborenc, 37 Todtgeborene, 570 Sterbefälle. : D

Der Nr. 3 des achtzehnten Jahrgangs der „Zeitschrift des Königlich Bayerischen Statistishen Bureaus“ entnebmen wir in Bezug auf die definitiven Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 in Bavern folgende Daten: Die Zahl der Haushaltungen im Regierungsbezirk Oberbayern betrug im Ganzen 909 746 mit einer Bevöêlferung von 1006 761 Perfonen, wovon

ei nur, zu zeigen, daß das Prinzip, auf welchem man die Unfal eg bcigen aufgebaut habe, vollständig verfage.

346 439 dem männlihen und 353 537 dem weiblihen Geschlecht an-

ehörten. Von diesen 1 006 761 Personen stammen 962 768 aus dem Königreich Bayern selbst, 20 568 gehören dem übrigen Reich an und 23425 dem Auslande. Im Regierungsbezirk Niederbayern beträgt die Zahl der Haushaltungen 133 361; die ortsanwesende Bevölkerung beläuft sch auf 660802 im Ganzen; hiervon entfallen auf das männli&e Ges{lecht 321513, auf das weibliche 339289. Betreffs der Staatsangehörigkeit ergiebt sich, daß von dieser Summe 646296 zu Bayern gehörige Personen find; dem übrigen Reih gebören 1535, dem Auslande 12971 an. Im Regierungsbezirk Pfalz bezifferte sich im Berictsjahr die Zabl der Haushaltungen auf 147 242. Die ortsanwesende Bevölkerung wies 696 375 Personen auf, und zwar männliche 3409 994, weibliche 355 381. Die Staatsangebörigfkeit betreffend, gehören 669 906 dem Königreich Bayern an, dem übrigen Reih 24740, dem Auslande 1729. Im Regierungsbezirk Oberpfalz ftellt fich die Summe der Haus- baltungen auf 111401. Die ortsanwesende Bevölkerung besteht aus 259 507 männliden und 278483 weibliwen Personen, was zusammen 537 990 macht. Die Staatsangebsrigkeit diefer Personen stellt ich folgendermaßen: Dem Königreih Bavern gebören an 528252 Personen, dem übrigen Reich 2283, dem Auslande 7455. Im Regierungsbezirk Oberfranken zählte man 118 568 Haus- haltungen mit einer ortsanwesenden Bevölkerung von 576 703, wovon 280 632 dem männlihen und 296 071 dem weiblichen Geschlecht an- gebörten. Die Staatsangebörigkeit dieser Personen ftellt si Folgender- maßen: 567108 gehören dem Königreich Bayern an, 7232 dem übrigen Reih und 2363 find Ausländer. Im Regierungsbezirk Mittelfranken weist die Zabl der Haushaltungen eine Höhe von 145 078 auf. Die ortzanwesende Bevölkerung zeigt die Summe von zusammen 671933, wovon 325 672 dem männlichen, 346261 dem weib- lihen Geschlecht angehörten. In Bezug auf die Staatsangebörigkeit sei bemerkt, daß auf das Königreich Bayern von dieser Summe 657 226 entfallen, während die Zahl der dem übrigen Rei Ange- böôrigen G auf 11978, der dem Auslande Angebörigen id auf 2729 beläuft. Im Regierungsbezirk Unterfranken ftelt sich das Ergebniß folgendermaßen: es wurden gezählt 132 318 Haushaltungen, wele eine ortzanwesende Bevölkerung von zu- sammen 619 469 Personen aufweisen; von dieser Summe entfallen für as männlihe Geschleht 299 503, für das weibliwe Geschlecht 319 966. In Bezug auf die Staatsangehbörigkeit sei bemerft, daß von diesen 619 469 Personen 602 390 auf das Königreich Bayern entfallen, wäb- rend davon auf das übrige Reich 15 677, auf das Ausland 1402 kommen. Der Regierungsbezirk Schwaben zeigt folgendes Resultat : Die Höbe der Haushaltungen weist 142 868 auf mit einer orts- anwe?enden Bevölkerung von 650 166 Personen. Von dieser Summe entfallen auf das männliche Geshleckt 316 241, auf das weibliche 333 925. Die Staatsangebörigkeit weist für dieselben 617 190 dem Königreich Bavern als Heimath zu, dem übrigen Rei 23008, tem Auslande 9968. Eine Zusammenstellung der Resultate ergiebt für die unmittelbaren Städte des gesammten Königreihs die Summe von 20s 688 Haus- haltungen mit einer ortzanwesenden Bevölkerung von zusammen 918 928, wovon 447933 dem männlichen, 470 995 dem weiblichen Geschlecht angehören. Die Staatsangebörigkeit diefer Personen weist 854 411 Bayern, 45 033 anderweitige Reichëangehörige und 19 484 Ausländer auf. Für die Bezirksämter stellt sich das Gesammt- resultat folgendermaßen: An Haushaltungen wurden gezählt Alles in Allem 933 §94 mit einer ortêanwesenden Bevölkerung von 2 191 309 männlichen und 2 309 962 weiblichen, zusammen also 4501 271 Per- sonen, deren Staat8angebörigfeit si folgendermaßen stellt: 4 396 725 sind Bayern, 61988 gehören dem übrigen Reih an, während auf das Ausland 42 558 entfallen. Ein dem Bericht beigefügtes Ver- zeihniß über die Bevölkerungszaßl der Gemeinden mit einem Haupt- orte von 2000 und mehr Einwcehnern nah dem Stande rom 1. Dezember 1885 ergiebt für das gesammte König- reich Alles in Allem eine ortêanweïsende Bevölkerung von 1575 347 Personen. Ein Vergleih mit dem Jahre 1880 ergiebt folgendes Resultat für die einzelnen Regierungsbezirke: Der Re- ierungsbezirk Oberbayern batte im Jahre 1880 eine ortsanwesende Bevêëlkerung von 360566 Personen; der neueste Bericht, welcher 400 601 zählte, weist also eine Zunabme von 40 035 Perfonen auf. Der Regierungsbezirk - Niederbayern zählte 1880 im Ganien 84 399 ortzanwesende Bevölkerung, im Iahre 1885 jedoch 86 806, mithin hat eine Zunahme von 2407 stattgefunden. Der Regierungsbezirk s hat um 20 500 Personen zugenommen, denn im Jahre 1885 etrug die Zahl der ortsanwesenden Bevölkerung 232 507, im Berichts- jahre 1885 dagegen 253 007. Die Oberpfalz weist einen Zuwachs von 5199 Personen auf (1880 1086 399, 1885 111 589). Der Regierungsbezirk Oberfranken zeigt eine Zunahme von 6458 (1880 128 794, 1885 135 252). Der Regierungsbezirk Mittelfranken zeigt eine Zunabme von 6458 (1880 240 406, 1885 263 304). Die Zunahme der Bevölkerung für Unterfranken îtellt sich auf 3083 (1880 137 859, 1885 140 942). Schwaken erfubr einen Zuwachs von 8486 Personen (1880 175 360, 1885 183 846). Für das ganze Königreich, in welchem die orts3- anwesende Bevölkerung im Jahre 1880 1466 299 betrug, i!t lomit eine Zunabme von 109 057 Perfonen zu konstatiren.

Kunft, Wiffenschaft und Literatur.

Eine bübshe Festgabe zu dem bevorstehenden neunzigsten Geburt3- tage Sr. Majestät des Kaisers bietet die Deutshe Verlag3- anstalt (Stuttgart und Leipzig) mit dem von ihr hübsch ausgestatteten Kaiserbu, betitelt: „Neunzig Jahre in Glaube, Kampf und Sieg“. Ein Menschen- und Heldenbild unseres deutschen Kaisers von Oskar Meding. Als Festgabe für das deutsche Volk herausgegeben von Carl Hallberger. Diese neue Auflage der Kaiser Wilbelm-Biographie ist bis auf die Gegenwart fortgeführt worden. Die Festgabe, welche in diesem Lebensbilde dem deutschen Volk nun au zum neunzigsten Geburtstage des geliebten Herrsch:rs geboten wird, verfolgt den Lauf der Weltgeschichte, um auf der fortschreitenden Lebensbabhn des Kaisers Glück und Leid, Kampf und Arbeit, Ringen, Glauben und Ueberwinden des Menschen zu finden und in liebevoller Bewunderung die Wege nachzuweisen, auf denen die Vorsehung ihren Erwählten zum Siege geführt hat und zu fegen8reicher Arbeit stark und rüstig erbält. In eingehender, anziebender Form werden uns die Juzendjabre des Prinzen geschildert ; das Leben im elterlichen Hause, die Erziehuna, die darauf folgenden s{chweren Kriegszeiten, das Alles findet hier in Wort und Bild liebevolle und au®sgiebige Er- örterung; besonders interessant find die Bilder, auf denen der junge Prinz uns in verschiedenem Alter und charafkteristishen Lagen dar- gestellt wird: so seben wir ihn als dreijährigen Knaben im Kreise der Familie, dann als sechsjährizen, wo er gemeinschaftlich mit den Brüdern Exerzierftunde nimmt, dann im Jahre 1808, wo er im Königsberger Schloß dem Exerzieren im Hofe zusteht. Das erste Gefecht, welchem der Prinz Wilbelm beiwohnte (Erstürmen einer Schanze auf dem linfen Rheinufer durch russishe Truppen des Saten’schen Corps), ferner das Gefecht bei Bar sur Aube, an welchem der Prinz theilnabm, Scenen aus dem Jahre 1864, 1866 und dem rubmvollen Kriege 1870—71 reihen ih aneinander an. Dann folgen Darstellungen aus der neuesten Zeit, welche un den Kaiser in den verschiedensten Lagen zeigen : als Regenten, als Familien- vater u. s. w. Die wichtigsten Ereignisse dieser neuesten Periode sind gleichfalls in fast dur&weg guten Bildern dargestellt. Das Sclußbild zeigt uns den greisen Monarchen, wie er am 22. März die zu seinem Geburtstage eingegangenen Vouquets und Geschenke besichtigt. Diese dem Kaiser gebörigen Erinnerungsbilder find zum Tbeil der Verlagshandlung zur Beuntzung überlassen worden. Sie sind în ibrer Mannigfaltigkeit und bei dem Interesse, welches der in ihnen behandelte Stoff einflößt, besonders geeignet, das reiche und wetsel- volle Leben des Kaisers zu vecgegenwärtigen ; sie bilden eine Galerie, wie sie anziebender und ruhmvoller faum gedacht werden fann. Das vorliegende Buch ist vermöge seiner F Ausstattung, _ des an- ziehend geschriebenen Textes und der cibhaltigkeit dax Illustrationen besonders zu Festgeschenken zu empfeblen. Es dient dem Büchertish jeder Familie zur Zierde und eignet sich besonders für die Bibliothkek von patriotischen Vereinen, S&ulen u. \. w. : ibm ist die weiteste Ver-

breitung zu wünschen. Troß der kostbaren Ausstattung und der Reich-

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