1887 / 74 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

M T E C

N E R S T E

G I Beobachtung polizeiliher Vorschriften. Haftung de? Unteraehmers für scine Angestellten 2c.

Für die Befolgung dec für Bauausführungen bestehenden poli- zeilihen Vorschriften und der etwa besonders ergebenden polizeilichen Anordnungen ift der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner ver- tragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ibm da- dur erwatsen, könnea der Staats‘asse gegenüber nicht in Rechnung gestellt werden.

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver- antwortung unbeshadet ist er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm felbst oder seinen Be- vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern zur Last fallenden Ver- nachlässigung polizeiliher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmec in jeder Hinsicht aufzukommen.

Ueberbaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen seiner Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter persönli. Ec bat inébesondere jeden Schaden an Perfon oder (igenthum zu vertreten, welcher dur ihn oder seine Organe Dritten odec der Staats- kasse zugefügt wird.

S

Aufmessungen während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ift berechtigt, zu verlangen, daß über alle sväter niht mehr nachzumessenden Arbeiten von den beiderseits zu bezeichnenden Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerfennende Notizen geführt werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Arbeiten oder Lieferungen hat der Unter- nehmer dem bauleitenden Beamten dur eingeschriebenen Brief An- zeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung anberaumt und dem Untecnehmer schriftlich gegen Behändigungs]cein oder mittelst eingeschriebenen Briefes bekannt ge- geben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verchantlung auf- genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geicheben. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für den!elben etwa erschiencnen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt. Crscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine gehöriger Benachrichtigung ungeachtet weder der Unternehmer selbst noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch dic Organe der bau- leitenden Behörde bewirkten Aufnabrzen, Notirungen 2c. als anerkannt.

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten im Falle der Arbeitsentziehung (§. 9) finden diefe Bestimmungen gleih- mäßige Anwendung.

Müssen Theillieferungen sofort nach ihrer Anlieferung abgenommen werden, fo bedarf es einer befonderen Benachrichtigung des Unter- nehmers biervon nicht, vielmehr ist es Sache deëfelben, für seine An- wesenbeit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

©)

F. 1”. Rechnungs- Aufstellung.

Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in der Form, Auédruckêweise, Bezeichnung der Bautheile resp. Räume und Reihenfolge der Positionénummern genau nach dem Verdingungs- ans{lage einzurihten ist, hat der Ünternehmer den von der bau- leitenden Behörde, bezw. dem baulcitenden Beamten gestellten An- forderungen zu entsprechen. E

Etwaige Mehrarbeiten sind in besondertèr Rechnung nachzuweisen, unter deutlihem Hinweis auf die shriftlihen Vereinbarungen, welche bezüglich der]elben getroffen worden find.

Tagelobnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten Seitens des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Pcüfung ihrer Richtigkeit tägli vorzulegen. Etwaige Ausstellungen dagegen sind dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitzutheilen.

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen.

S. : Zahlungen.

Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzureichende Kostenre{nung alsbald nach vollendeter Prüfung und Feststellung der- selben. Aktschlags8zahlungen werden von dem Unternehmer in an- gemessenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Ge- leisteten, bis zu der von dem bauleitenden Beamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt.

Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten zwischen dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde und dem Unternehmer bestehen, fo soll tas dem Letzteren unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nit auédrüdcklich vor- behaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des von dem bauleitenden Beamten oder der baulcitenden Behörde als Restguthaben zur Auszahlung an- gebotenen Betrages muß der Unternebmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus ctwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeihnen und si vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später

ausgeschlossen ist. : Zahlende Kasse.

Alle Zahlungen erfolgen, sofern nit in den besonderen Be- dingungen etwa3 Anderes festgesett ist, auf der Kasse der bauleitenden MBRohnAürde Wehorde.

S 15.

Gewährleistung.

Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene, in Ermangelung solcher nah den allgemeinen geseßliden Vorschriften A bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Gewähr- eistung für die Güte der Arbeit oder der Materialien beginnt mit dem Zeitpunkte der Abnahme der Arbeit oder Lieferung.

Der Einwand nicht rehtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handelszeseßbuches) ist nicht statthaft.

8. 16. e Sicerbeitsstellung. Bürgen. Bürgen haben als Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten. Kautionen.

Kautionen können in baarem Gelde oder guten Werthpapieren er R gezogenen Wechseln oder Sparkassenbüchern bestellt werden.

Die Schuldverschreibungen, welche von dem Deutschen Reiche, oder von einem Deutschen Bundesstaat ausgestellt oder garantirt sind, sowie die Stamm- und Stamm-Prioritäts-Aktien und die Prioritäts- Obligationen derjenigen Eisenbahnen, deren Erwerb durch den preukishen Staat geseßlih genebmigt ist, werden zum vollen Cours- wertbe als Kaution angenommen. Die übrigen bei dec Deutschen Reichsbank beleihbaren Effekten werden zu dem daselbst beleihbaren Bruchtheil des Couarswerthes als Kaution angenommen.

__ Die Ergänzung einer in Werthpavieren bestellten Kaution kann gefordert werden, falls in Folge eines Coursrückganges der Courߧ werth bezw. der zulässige Bruchtbeil desselben für den Betrag der Kaution nicht mehr Deckung bietet.

Baar binterlegte Kautionen werden nitt verzinst. Zinêtragenden Werthpapieren sind die Talons und Zinsscheine, insoweit bezüglich der leßteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zins\Geine werden so lange, als nicht eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung entitandener Verbindli- keiten in Aussiht genommen werden muß, an den Fälligkeitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt Für dan Umtaush der Talons, die Einlösung und den Ersaß ausgelooiter Wertbpapiere sowie den Ersatz abgelaufener Wcchsel hat der Unternehmer zu forgen.

alls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver- bindlichkeiten nicht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos- baltung auf dem E geseßlih zulässigen Wege die binterlegten Wertbpapiere und Wechsel veräußern bezw. einkassrn

Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers nit in Anspruch zu nehmen _ ist, erfolgt, nachdem der Unternehmer tie ihm obliegenden Verpflihtungen vollständig erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Garantie- verpflichtung dient, nahdem die Garantiezeit abgelaufen ist. In Er- mangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daz die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Garantieverbindlichkeit ein- zubehalten iît. g

S. 17. Vebertragbarkeit des Vertrages.

Ohne Genehmigung der bauleitenden Behörde darf der Unter- nehmer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen niht auf Andere über- tragen.

Berfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Kon- furs, so ist die bauleitende Behörde berechtigt, den Vertrag mit dem Tage der Konkurseröffnung aufzuheben. :

Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagezahlungen finden die Bestimmungen des 8. 9 sinngemäße Anwendung. -

Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die taulcitende Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverbältniß mit den Erben desselben fortsezen oder daéselbe als E betrachten will.

¿ 18, Gerichtsstand. E

Für die aus diesem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten kat der Unternehmer unbeschadet dec im S. 19 vorgesehenen Zu- ständigkeit eines Schiedsgerihts bei dem für ten Ort der Bau- auéführung zuständigen E zu nehmen.

19, Schiedêgeriht,

Streitigkeiten über die dur den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn die Beilegung im Wege der Verhandlung zwischen dem bauleitenden Beamten und dem Unternehmer nicht gelingen follte, zunächst der baus leitenden Behörde zur Entscheidung vorzulegen. l

Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Shiedégerichts zugelassen. Die Fortführung der Bauarbeiten na Maßgabe der von der bauleitenden Behörde getroffenen Anordnungen darf hierdurch nit aufgehalten werden.

Für die Vildung des Schiedsgerihis und das Verfahren vor demselben kommen die Vors&riften der Deutshen Civilprozeß- ordnung vom 30, Januar 1877 §§. 851—§72 in Anwendung. Be- züglih dec Ernennung der Schiedsrichter find abweichende, in den besonderen Vertragsvedingungen getroffene Bestimmungen in erster Reibe maßgebend.

Falls die Schiedêrichter den Parteien anzeigen, daß sch unter ibnen Stimmengleihheit ergeben babe, wird tas Schiedsgericht dur einen Obmann ergänzt. Die Ernennung deéfelben ersolgt mangels anderweiter Festsezung in den besonderen Bedingungen dur den Präsidenten oder Vorsitenden einer benachbarten Provinzialbehörde desjenigen Vermaltungszweiges, welchem die vertraasch{ließende Behörde angehört.

Ueber die Tragung der Kosten des shiedsrihterlihen Verfahrens entsheizer das Schiedsgericht nat) billigem Ermessen. S. 20. Kosten und Stempel.

Briefe und Deveschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beider feiis franfirt.

Die Portofkosten für folhe Geld- und sonstige Sendungen, welde im ausscließliden Interesse des Unternehmers erfolgen, trâgt der Leßtere.

Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen.

Die übrizen Kosten des Bertragéabs{lucs zur Hälfte zur Last.

Vorstehende Bedingungen werden biermit éffentlih bekannt gemaBŸt.

Berlin, ten 18. Viäârz 1887.

Königliche Ministerial-Baukommisfion. Kayser.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. März. Jm weiteren Verlauf der vorgestrigen (15.) Sizung des Reichstages erklärte bei fortgesezter erster Berathung des Gesegentwurfs, be- treffend den Verkehr mit Kunstbutter, der Abg. Sabor, daß die Sozialdemokraten für die Regierungsvorlage im Allgemeinen eintreten würden, ohne jede einzelne Vor- schrift damit zu billigen. Sie wollten die Konsumenten davor bewahren, daß sie den höheren Preis für Natur- butter bezahlten, aber nur Kunstbutter erhielten. Eine Ershwerung der Fabrikation sei nit beabsihtigt; das Surrogat sei nur deshalb in die Höhe gekommen, weil die ungünstigen Erwerbsverhältnisse und die Steuern und Zölle auf Lebensmittel die Arbeiter zum Genuß der Surrogate drängten. Von einer sanitären Gefahr bei dem Genuß der Kunstbutter wolle die Regierungsvorlage nihts wissen; sie würde dan au bei einer anderen Verwendung des Fleisches und des Fettes kranker Thiere vorhanden sein. Deshalb solle die Verkehrsfreiheit niht mehr als unbedingt nöthig einge- shränft werden.

Der Abg. Dr. Witte bemerkte: Die freisinnige Partei halte geseßgeberishe Eingriffe in das Verkehrsleben für wenig empfehlenswerth; die Vorlage, welche den Konsumenten vor Uebervortheilung schüßen solle, aber in die Jndustrie nicht störend eingreife, könne seine Partei im Großen und Ganzen annehmen. Die Kunstbutterfabrikation selbit beabsichtige gar nit, das Publikum zu täuschen, sie sage den Konsumenten offen, was sie fabrizire. Die Vorlage sei so einfach, daß eine Kom- missionsberathung niht nothwendig wäre; indessen wolle seine Partei dagegen keinen Widerspruch erheben. Wenn man von anderer Seite weiter gehen wolle, sogar bis zur Färbung der Kunstbutter, so habe man dabei wohl nur die Absicht, dieselbe dem Publikum zu verekeln. Man täusche sih aber wohl, wenn man glaube, mit solchen extremen Mitteln die Interessen der Landwirthschaft zu fördern.

Der Abg. Graf Hoensbroech meinte: Die Tendenz der Vorlage, den Vertrieb der Kunstbutter auf einen rectlihen Boden zu stellen, sei nah Ansicht eines großen Tbeils seiner politischen Freunde in durhaus ungenügender Weise zum Ausdruck gekommen. Es sei charakteristisch, daß Sozial- demokraten und Freisinnige für die Fassung der Regierung eingetreten seien, während die Konservativen dieselbe bekämpst hätten. Mit dem Grafen Holstein halte er für den allein rihtigen Weg zur Kenntlihmahung der Kunstbutter die Färbung. Gefalle dieses Mittel nicht, so acceptire er (Redner)

ern einen anderen Vorschlag, der zum Ziele führe, ein solcher fei aber bis jeßt nicht gemacht worden.

Jn demselben Sinne sprach fich der Abg. Graf von Schlieffen-Schlieffenberg aus.

Der Abg. Bayha führte aus, daß geseßlihe Kautelen gegen den Vertrieb von Kunstbutter unter der Firma oon aturbutter gerade für die Landwirthschaft und das Kleingewerbe

fallen jedem Theile

Württembergs im hohen Grade erwünscht seien. Der Bauer sei bei dem Rüdgange der Landwirthschast in allen seinen Zweigen. s{ließlich allein auf die Viehzucht und die Milch: wirthschaft angewiesen. Warum woll: man die Butter, das Hauptprodukt der Landwirthschaft, nicht s{hüßen? Man müsse jedem Schwindel entgegentreten, und in diesem Falle wenig- E die Grenzlinie zwischen Kunst- und Naturbutter inne- alten.

Der Abg. Menzer glaubte, daß das beste Mittel einer Unterscheidung zwischen Kunst- und Naturbutter die Verant: wortlihfkeit des Kunstbutterfabrikanten für seine Produkte bis in den Kleinhandel hinein sei. Damit würde nur ein Prinzip verallgemeinert, welhes dur die Judikatur in der Kunstwein- produktion festgestellt sei. :

Die Vorlage wurde hierauf einer Kommission von 28 Mit: gliedern überwiesen.

M A gy 31/2 Uhr vertagte sich das Haus auf Montag r.

Jn der vorgestrigen (33.) Sißung des Hauses der Abgeordneten beantragten bei der weiteren Berathung des Antrages Dr. Lieber-Hize-Letocha, betreffend die Ver meh- rung der Fabrikinspektoren, die Abgg. Freiherr von Minnigerode und Stengel, mit Rücksicht auf die Seitens der Königlichen Staatsregierung abgegebene Erklärung über den Antrag Hize-Lieber zur Tagesordnung überzugehen.

Der Abg. Dr. Reinhold bemerkte, der Kommissionsberiht gebe seiner Meinung nah der Resignation Ausdruck, welche die ablehnende Haltung der Regierung au auf die Kommis: sion ausgeübt habe. Daß Mißstände beständen, darüber könne fein Zweifel sein. Eine Reihe von Unglüsfällen wäre dur cine bessere Kontrole zu verhüten, eine Menge Menschenleben zu erhalten gewesen. Die polizeilihe Kontrole sei durchaus unzureihend, das beweise auch der Kommissionsberiht in vollem Maße. Auch die Berufsgenossenschaften gewährleisteten eine genügende Kontrole keineswegs, und es sei richtig, diese nicht von der Oberaufsicht durch die Fabrikinfpektoren zu entbinden. Er sei der Regierung dankbar dafür, daß fie durh Vermehrung von Assistentenstellen einigermaßen Abhülfe shaffen wolle, aber das sei noch lange nit ausreihend, um wahrhaft schreiende Uebelstände abzustellen.

Der Staats-Minister von Boetticher erwiderte: Es könne hiernah fast so aussehen, als ob die Negierung Schuld an den angeführten Unfällen trage. Diese würde aber eine Ver- mehrung der Jnsvektoren keineswegs verhindert haben. Die Kontrole der Arbeitershußvorschriften könne von den Orts- Polizeibehörden entschieden besser und stetiger ausgeübt werden, als von den Fabrikinspektoren. Seiner Ansicht nach fönne sih jeder der Herren hier im Hause bei den Erklärungen der Regierung beruhigen. Dieselbe werde sih niemals einer Prü- fung entzichen und ihr selbsi liege daran, das Jnstitut der Fabrikin)pektoren, dessen segensreihe Wirkung sie anerkenne, möglichst zu vervollkommnen; die Regierung habe aber guten Grund, für jezt nicht weiter zu gehen.

Der Abg. Tramm erklärte, die Orts-Polizeibehörde werde besonders in großen Städten die Kontrole nicht genügend aus- zuüben vermögen. Der Minister behaupte zwar, dem Jnstitut der Fabrikinpvektoren sympathisch gegenüber zu stehen, denno habe er (Redner) den Eindruck bekommen, daß der Minister dem Institut nicht so wohlwollend gegenüberstehe. Viele Unfälle würden sich zweifellos durch eine Vermehrung der Fabrikinspektoren haben vermeiden laßen. Uebrigens bemerke er dem Minister, daß er seine Reden nicht, wie der Minister angedeutet habe, auswendig zu lernen pflege, und er halte es für nicht gebräuhlih, einem Abgeordneten hier im Hause solche Jnsinuationen öffentlih zu machen.

Der Staats-Minister von Boetticber entgegnete, er könne ja ganz damit einverstanden sein, wenn der Abg. Tramm seine Reden niht auswendig gelernt habe; übrigens bemerke er, daß das gar kein Fehler für Jemanden sei, der vielleicht niht gewöhnt sei frei zu reden. Wenn der Vorredner seine jeßige Rede mit den Worten beginne: „der Herr Minister hat zwar das Jnstitut der Fabrikinspektoren für ein segensreiches erklärt, das er fördern wolle, dennoch habe ih den Eindrudck, als ob er demselben niht sympathish gegenüberstehe“, so fei dies eine Unterschiebung, die vom parlamentarischen und vom sozialen Standpunkt aus unzulässig erscheine und die er fi unter allen Umständen verbitten müsse.

Der Abg. von Schwarzkopf wünschte Entlastung resp. Unterstüßung der Fabrikinspektoren dur die Kommunalbeamten.

Der Abg. Dr. Lieber wandte sich nohmals gegen die Ausführungen des Ministers und bat um Ablehnung des An- trags von Minnigerode. Derselbe sei mit einer Ablehnung seines Antrags gleihbedeutend. Hier komme es darauf an, dem Arbeiter zu helfen und nit darauf, sih in Spigfindig- keiten zu ergehen.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode trat dem Antrage Lieber nohmals entgegen. Eine Annahme des Antrags be- deute ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung, hierbei wolle er niht mitmachen; er bitte um Annahme seines Antrags.

Der Abg. Tramm bemerkte, er könne in einer Annahme des Antrags Lieber durchaus kein Mißtrauensvotum gegen die Regierung sehen. Dem Ministey erwidere er, daß er aus dessen Ausführungen das N welches der Minister den Fabrikinspektoren entgegenbringe, nit ganz habe erkennen fönnen; sollte er (Redner) si falsch ausgedrüdckt haben, so nehme er gern jede für den Minister verleßende Wortstellung zurück. Jhn zu beleidigen, habe nicht in seiner Absicht gelegen.

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen, und nach per- sönlihen Bemerkungen der Abgg. Freiherr von Minnigerode und Dr. Reinhold der Kommissionsantrag mit geringer Majorität angenommen.

Es folgte dann die erste Berathung des Entwurfs einer Landgüterordnung für den Regierungsbezirk Kassel, mit Ausnahme des Kreises Ninteln.

Der Entwurf wurde an eine Vierzehnerkommission ver- wiesen.

Den Gesetzentwurf, betr. die Vertheilung der öffen t- lihen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hannover, empfahl der Abg. Tramm zur Annahme.

Die zweite Lesung der Vorlage wird im Plenum statt- finden.

Bei der ersten Berathung des Entwurfs einer Haubergordnung für den Dillkreis und den Ober- westerwaldkreis befürwortete der Abg. Wißmann die Vorlage. Dieselbe wird ebenfalls im Plenum zur zweiten Lesung gelangen.

Schluß 21/2 Uhr. Nächste Sißung: Dienstag 11 Uhr.

E Steckbriefe und Untersulungs-SaGen.

3 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

J -

H, Kommandit-

2” Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. S 11 tli V A î * Nerloofung, gin ablung e von öôfentlihen Papieren. | c én ér nzc ger.

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1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

(64724) Séerte?. ' ; Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Felix Fran; Hugo Wudicke, welcher flüchtig ist, ist die ünteriuchungshaft wegen Kuppelei und schwerer Er- preflung in den Afíen U. R. II. 175. 87 verhängt.

(s wird ersut, denselben zu verhaften und in das Untersuhungs-Gesängnty zu Alt-Wèoabit 11/12 bzuliefern. + L Berlin, den 25. März 1887. Der Unterjuchungsrickter bei dem RDEN Landgericht I. Iohl.

Beschreibung: Alter : 29 Jahre, geb. 14. 9. 57 zu Berlin, Größe 1,66 m, Statur mittelgroß, Haare clond, Stirn boch gewölbt, Bart Schnurr-, Lippen- nd Rundbart, Augenbrauen dunkelblond, Augen ¿laugrau, Nafe vorstehend, etwas stumpf, Mund ge- —¿onlich, Zähne defect, Gesicht länglich, oval, Ge- 7btéfarbe blaß, Sprache deutsch. Besondere Kenn- ¿iben : blau tâtowirt : rechter Vorterarm: Schlächter- werlzeug 1 Hund 6. 4. 76, unfer Vorderarm: Sélächterwappen, F. W. 9. 9, 78.

[64725] Stectbriefs-Erneucrun&s

Der gegen den ehemaligen Poitgeyülfen Rudolr Robert Paul Krause wegen Unterschlagung in den Aftten J 11. D. 1022. 50 rep. unter dem 1v. Januar 1881 erlassene und unter dem 15. Viârz 1554 ecr- reuerte Steckbrief wird hierdurch) nowmals erneuert.

Berlin, den 23. März 18806.

Staatsanwalt}schast bei dem Königlichen Landgerichte I.

[64723] Steckbriefs-Erneuerung. E

Der gegen den MNohrleger UdolpH Wolff wegen

iémerer Urfundenfälshung in den Akten V. R. 1].

1. 81 unter dem 19. Oftodver 1851 erlassene 2. Mai 1883

und u a S S Saa terte edck- und unter dem “g Februar 1585 erneuert Sti brief wird erneuert. e ; Berlin, Ulr-Moabit Nr. 11/12 (NW.), den E

Königliches Landgericht L, Der Untersuchungsrichter : Iohl. (64721) Stebriefs-Erledigung.

Der binter den Gerichtsvollzieher Ulsried Qultav Esheuhagen, geboren am 31. Juli 1550 zu Luckau, xeazn Unterschlagung in den ften J; 10 Gol. O am 2. Augujt 1551 erlassene und am 12. August 1552 und 5. Oftober 1554 erneuerte Steckbrie\ wird ¡urudgenommen. E

Berlin, den 18, Marz 1587. : i Féniglihe Staatsanwaltschaft beim Landgericht T. 64720]

In der Strafsache gegen :

1; Joseph Fiévet, Aderer, geboren am 19. Juni 162 Ju Bettadocf und zuleßt daselbt wohnend,

2) Edmund Meßzich, Pflasterer, geboren am 11 November 1564 ju Endorf, zulegt daselbst wohnend, :

3) Peter Clemens Hasse, geboren am 23. No- zember 1564 zu Zllingen und zuleyt da]eloit wohnend,

wegen Entziehung der Wehrpflicht,

wird zur Deckung der die Angeklagten möglicher- weise treffenden hochsten Geldstrafen und der Kotten des Verfahrens in Gemäßheit des F. 140, leßter Abjay, Sirafgeseßbuch und der 88. 325, 326 Str.- P-O. die Be1chlagnahme von genugenden Bermögen®- nuden event. des ganzen im Deutschen Weiche be- äadlihen Vermögens der Angeklagten angeordnel.

Metz, den 18. März 1857.

Kaitecliches Landgeri, Strafkammer.

E 2) Zwaugsvollstreckungen, Aufgebote, Worladungen u. dgl.

[64830]

In Sachen, betreffend die Zwangsverstelzerung des Freischulzengeric;ts in Grünew it zur Abnahme der Nehnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie event. zur Bornahme der Vertheilung ein Termin auf E

Montag, den 2. Mai 1887, Vormittags 10 Uhr, ror hiesigem Gerichte ange]eßt.

Feldberg, 21. März 155, : Großherzoglich medckl. strel. Amtégericht. Runge.

[64833] E |

In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des Erlôses der am 14. Januar 1879 auf Anstehen des Johann Baptist Ubba, Kammerdiener in Straß- burg, als Gläubiger gegen die Eheleute Nifolaus Lang und Magdalena Vacheront von Pfalzburg, bezw. deren Erben ais Schuldner, durch K. Friedensgericht ju Pfalzburg vorgenommenen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstuckte und zweier Häuser in den Ge- meinden Pfalzburg, Wilsberg und Mittelbronn ge- legen, ift der Theilungsplan aus der Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Amtégerichts dahier offen gelegt und Termin zur Erklärung über denjelben auf

Dienstag, deu 3. Mai 1887, j Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokale des Amtsgerichts hierselbst be- siimmt.

Die 1) Eugenie Lang,

2) Se Zan, 3) Heinrich Lang, ; alle wed de bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, 4) Agathe Gehr, Rentnerin, ; 5) Iohann Baptist Abba, Kammerdiener, 6) Luise Helene Clijabeth Scaeuffle, Rentnerin, A j 7) Ludwig Sengenwald, Gutsbesißer in Straßburg, diese früher in Straßburg, jeßt ohne bekannten Vohn- und Aufenthaltéort. : : werden aufgefordert, von dem Theilungsplan Ein- siht zu nehmen, demnächst in dem Termine behufs Erkl rung über den Theilungsplan zu erscheinen und

esellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesells{.

| spätestens in diesem Termine bei Vermeidung des | Aus\chlufses etwaige Widersprüche gegen den Plan zu

| erheben.

Pfalzburg, den 19. März 1887. Kaiserlihes Amtsgericht. gez. Kaufmann.

Vorstehende Aufforderung wird zum Zwette der öffentlichen Zustellung bekannt gemadt.

Bruder, Gerichtsschreiber. [648621 Aufforderung zur Statuseinsicht.

In dem Collokationéverfahren, welcheS& der beim Königlichen Landgerichte zu Koblenz zugelassene und daselbst wohnende Rechtsanwalt Leenart betreibt im Auftrage von: 1) der Wittwe Nifolaus Rollar, Katharina, geb. Kilt, ohne Gewerbe, in Heddesheim, 2) der Gheleute Johann Schmitt, Müller, und Elisabeth, geb. Rollar, daselbît wohnend, gegen die Eheleute Jafob Tullius, Ackerer, und Barbara, geb. Barth, Beide früher zu Eutenberg, dermalen obne bekannten Wobnort, bebufs Vertheilung des Erlöses aus der vor dem Könialichen Amtëgerit zu Kreuz- nad am 19. Juni 1885 abgehaltenen Immobilar- Zwangsversteigerung, bat der mit der Leitung des Nerfahrens beauftragte Richter - Commifsar, Herr Landgeritérath Fingerbutb bier, eincn provisorischen Bertheiluncévlan unterm 26. Februar 1887 angefer- tigt und zur Einsiht der Interessenten auf der Geri&täséreiberei des biesigen Königlichen Land- gerihts devonirt. Die Gemeinschuldner werden hiermit auf Grund des art 755 des code de pro- cedure und des §. 25 des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliwe Vermögen, vom 4. März 1879, aufgefordert, einen etwaigen Ginsprui aegen den Vertheilungësvlan binnen Monatsfrist, vom Tage der Zustellung dieser Aufforderung an, zu Protokoll des Ritter-Com- misars zu erklären reip..durch Klazeerbebung geltend zu machen.

Koblenz, den 19. März 1887.

Gotnnt e d 1

v h Luc, Erster Gerihtës&reiber deé Königlichen Landgerichts. [64832] Aufgebot.

Der Inhaber des angeblih verloren gegangenen Websels d. d. Bromberg, den 15. Februar 1886 über 1300 M, zahlbar drei Monate à dato, von dem Rentier Podlech bierselbît auf den Buhbändler W. JFobne hier gezogen und von diesem acceptirt, demnächst von dem Ersteren an den Rentier Iulius Boehrig bierselbst in blanco indossirt, wird auf An- trag des Letzteren aufgefordert, feine Rechte aus diesem Wechsel spätestens im Aufgebotstermin deu 2. Dezember 1887, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Landgerichtsgebäutde, Zimmer 9) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er- folgz: wird.

Bromberg, den 23. März 1887.

Königliches Amtsgericht. [31366] Aufgebot.

Auf den Antrag der unverebelihten Sammet- \hneiderin Caroline Heise zu Linden wird der In- baber des von der Königlichen Residenzstadt Han- nover unter dem 16. Februar 1880 ausgestellten, auf den Inhaber lautenden Leibkasse-Scheines Litt. C., Hauvtnummer 13301, Controlenummer 4253, über Einbundert Mark, aufgefordert, spätestens in dem auf

Mittwoch, 2. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr, ankeraumten Aufgebot8termine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erflärt wer- den wird. Hannover, 23. September 1886. Königliches Amtsgericht. 1V.Þ. gez. Jordan. (L. 8.) Au3gefertigt: Thiele, Gerichtsschreiber.

[50765] Aufgebot. .

Es it das Aufgebot folgender, angeblih abhanden gekommener Urkunden beantragt:

a. des Devoticheins der Reichsbank Nr. 250889 vom 10. November 1883 über die derselben von C. Fr. Wolter zu Havelberg als Vormund des mino- rennen Otto Wilbelm Starke (Staerke) zur Auf- bewabrung übergebenen 100 Æ 49/0 Berliner Stadt- Anleibe de 1878 mit Talon .

von Otto Starke zu Hamburg, Valentins- famv 751, vertreten durch den Geheimen Justiz-Rath von Wilmowski, Charlotten- straße 35a hierselbît, -

b. der vier Interiméscheine der 5% Serbischen Rente vom Jahre 1885 Nr. 4232, 4233, 8246, 8247 über je 400 M (ausgestellt Seitens der Ber- liner Handelsgesellschaft pen

von der Frau Luise Kentner und der Hand- lung A. H. & I. E. Weigert zu Berlin, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Lisco hier, Leipzigerstraße 30, S

c. des Interims3scheins der General-Direktion der Seehandlungs-Sozietät vom 10. August 1886 Litt. D. Nr. 2103 über einen 34/0 Pfandbrief der Central- Landschaft für die Preußischen Staaten über 500 4 mit Os über die Zinsen vom 1. Januar 1887 a

von dem Vorstande der Sparkasse des Kreises Oschersleben, -

d. des Primawechsels vom_9. August 1886 über 147,50 M, zahlbar am 26. September 1886, aus- gestellt von Carl Neumann und acceptirt von Schöô- nitz hier, Stromstraße 22, auf der Rückseite mit den Vermerken: den 5. August 1886 Carl Neumann. Inhalt empfangen, Berlin, den 28. September 1886 Ernst Meyner Nachfolger,

von der Handlung Ernst Meyner Nachfolger hier, Scillingstraße 12—14, vertreten durh den Rechtsanwalt Katschke hier, Kronen- straße 17,

e. des Sterbekassenbuchs der Neuen großen Ber- liner Sterbekasse Nr. 11648 über 300 , lautend par S On auaue Anne Hukwiy, eb. Swenk, hier, Johannisstraßze 10,

s vom Korbmacher Ernst Nestel, Friedrich- straße 115

f. des am 28. "Juli 1876 ausgestellten, von dem

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Landshaftégärtner Krause zu Berlin auf den Restaurateur W. Frommert bierselbst gezogenen und von diesem acceptirten, am 15. Februar 1577 fälsia gewesenen und mit Blancogiro des Krause und des A. Spoerer versehenen Wethsels über 1092,20 vom Kaufmann 2 ier, Branden- burgftraße 13, ve anwalt Prerauer bier, (Cf g. von dreizehn Stück 4°/6o obligationen Litt. D. Nr. 18808, 9 un über je 600 M, Litt. E. Nr. 13612 und 2089: je 300 4, Litt. G. Nr. 27005, 2934: 35846, 37093, 38644, 40232 und T5 M vom Restaurateur Ferdinand Pfeife Borsigstraße 17, b. des am 6. Dezember 1885 bier an eigene Ordre ausgestellten, M. W. Walter gezogenen und von dlele am 6. Februar 1886 fällig gewesenen W 281 Æ mit dem Feststellungévermect ir {en Konfurésabe versehen, vom Fabrikanten R. P hier, Brüder- Berliner bier, B i. der zwei unfündbaren ; Preußischen Hypotbeken-Aftienbank S Nr. 19946 über 300 Æ und Seri Nr. 3944 und 3945 über je 150 # von Ludewig Voigt zu Drübed k. der von Isidor Hirsch i

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S. I. Brodéky & Co. am -

die Gebrüder Sobernheim zu Berlin auêgestell- ten, von den Letteren acceptirten und an die Firma Mendelsohns & Co. girirten Anweisung über 25 000 MÆ, von der Firma Mendelsobn & Co. hierselbst, vertreten durch den Recbtsanwalt Simson hier, Mohrenstraße 43/44,

1. des ar 1, September 1886 ausgestellten, auf den Bätermeister Wobser in Berlin, Naunynstraße 88, zezogenen, von Wobser acceptirten, am 1. Oktober

¿86 :ablbaren Primawecsels über 70 # lautend „an die Ordre von mir selbst“ aber ohne Unterschrift des Ausîtellers,

vom Konditor O. Pobl, Mariannenstraße 34,

m des Depotscheins der Reichsbank Nr. 317464 vom 23. Juni 1885 über die bei derselben von der verwittweten Frau Superintendent Auguste Möll- bausen, geb. Bandelow, in Neu-Brandenbur g depo- nirten 2400 M 49% Pommerschen Pfandbriefe mit Coupons per 2. Januar 1886 folgende und Talons,

vom Custos der Bibliotheken in den S{löfern in und bei Potsdam Balduin Möllhbaufen, als Vertreter der Frau verwittweten Super- intendent Möllhausen, geb. Bandelow, zu Neu-Brandenburg,

n. des Devotscheins der Reichsbank Nr. 381000 vom 2. Oktober 1886 über die bei derselben von Fräulein Auguste Rauh deponirten 2300 M 3149/9 Neue Westrreußishe Pfandbriefe mit Coupons per 9 Januar 1887 folgende und Talons,

von der Lehrerin Fräulein Auguste Rauh, Grimmstraße 26,

o. der Police Nr. 7121 ter Lebensversiherung8- anstalt für die Armee und Marine zu Berlin vom 1. Juli 1879 über 500 A für den Todesfall des Second-Lieutenants im Neumärkishen Dragoner- Regiment Nr. 3 August Victor Ernst Georg von Rosenberg-Lipineky zu Greifenberg i. P.

vom Second-Lieutenant im 1. Swhlesischen

usaren-Regiment Nr. 4 von Rofenberg- Lipinsky, vertreten durch den Rechtsanwalt Ornold bier, Leipzigerstraße 103.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. September 1887, Vormittags 114 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel B. parterre, Saal 32, an- beraumten Aufgebot3termine ihre Nechte anzumelden, und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 31. Dezember 1886.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

di Aufgebot.

Auf dem Grundbuchblatte des im Grundbuche der inneren Stadt Breslau Vol. 18 Fol. 137 verzeich- neten Grundstückes Nr. 3 der Herrenstraße zu Breslau waren in Abtheilung III. unter Nr. 13 :

700 Thaler 9 Sgr. 9 Pf. nebst 6 ‘/o Zinsen seit 3. September 1847 Wechselforderung des Kauf- manns Johann Gottlieb Scheder zu Breslau im Wege der Crxekution auf Requisition des Königlichen Stadtgerichts, 2. Abtheilung, zu Breslau vom 11. September 1847 auf Grund des am 6. Sep- tember 1847 ergangenen Erkenntnisses der zweiten Deputation des Königlichen Stadtgerichts zu Breslau in Wechselsahen Scheder wider Bielauer zufolge Verfügung vom 20. September 1847 eingetragen.

Auf Antrag des Grundstückseigenthüzners ist die vorbezeichnete Post wegen Unbekanntheit des Inhabers derselben nah Maßgabe des 8. 106 der Grundbuch- ordnung vom 9. Mai 1872 aufgeboten und dem- nächst nah erfolgter Hinterlegung des Kapitals nebst Verzugszinsen auf Grund der nah Maßgabe des §. 107 a. a. O. ertheilten Bescheinigung im Grundbuche zur Löschung gebracht worden.

Das über die im Grundbuche nunmehr ge- löschte Forderung gebildete Instrument, bestehend aus einer Ausfertigung des Erkenntnisses vom 6. Sep- tember 1847, beglaubigter Abschrift der Requisition vom 11. September 1847, dem Eintragungsvermerke vom 24. September 1847 und dem Hypothekenscheine von demselben Tage, ist angeblich verloren gegangen und soll behufs Wiederherstellung als Urkunde üder den persönlichen Anspruch auf den Antrag:

- 1) der verwittweten Kaufmann Louise Wolff, geb, Scheder, E

9) der geschiedenen Kausmann Pauline Friedri,

geb, Scheder,

3) des Braumelsters Paul Kliche,

4) des Kaufmanns Oskar Kliche, | 6) der unverehelihten Clementine Klihe,

6) der verchelichten Kausmann Antonie Louise

Marie Ziegler geb. Scheder,

10. Aamilien-NaËri&

r

. Berufs-Genofsenschaften.

. Wodten-Auêweise der deutshen Zettelbanken. s. Verschiedene Bekanntmachungen.

. “Theater-Anzeigen.

A / In der Börsen-Beilage.

7) tes Kalfulators Arthur Erdmann Nichard __ _Scheder, y : 8) der Pugt in unverebelihten Eva Marie

zu Altendorf sämmtli ver- walt Dr. Bernhard bierselbsi, aufgeboten werten. És ergebt daber an den Z

Crt nt 5 ck Inftruments die

ezeiSneten 3 1n dem

auf den

5 e E S | an Gerictêstelle, am

17. Oktober 1887, Vormittags 11? Uhr,

Sch{bweidniter - Stadtgraben Nr. 2/3, Zimmer Nr. 47 des weiten Stockes an- beraumten Aufgebotätermine feine Rechte bei dem

Ey E ace ais e h | unterzeihneten GBerihte anzumelden und die Urfunde R

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lo e O ss 2 e E Hz tl r; ck vorzulegen, widrigenfa die Kraftloëerkflärung der ald oval d leßteren erfolgen mird.

Breslau, den 2:

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S s S q N onttorn® Les WuI Ves von Venttierode è ch Ahrens zu 88, 9 daselbst

¿ffapitalien eingetragen : % Zinsen für die Kirbe zu vom 28. Februar 1738,

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1834 z m Möble

zu Brunfen, i 4 % Zinsen aus der Obliga- tion vom 12. fonfirmirt eodem für dens selben 2c. Möhle. S Die unter 2 und : merkten Kapitalien find am 30. Januar 1841 dem 2 Sarl Wilbelm Steg- mann bieselbst cedirt ind diese Cessionen im Grundbuche vermerkt. i Nachdem nunmehr der Eigenthümer der verpfän- deten Grundstücke, 2c. Ahrens, das Aufgebot der vorstehend bemerkten Schuld- und Pfandurkunden beantragt hat, werden die Inhaber der fraglichen Uckunden und alle Diejenigen, welche auf die Hypo- theken qu. Anspruh machen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. September 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotêtermine ihre Rechte anzumelden und die Ur- funten vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden dem Eigenthümer der verpfändeten rundstücke gegenüber erfolgen wird, die Hypotheken gelöst werden sollen.

audersheim, den 23. Februar 1587. Herzogliches Amtsgericht. gez. Seebak. Zur Beglaubigung : : (L S) F. Rummert, Gericts!chreiber-Geb.

[63862] Aufgebot. :

Im Grundbuche des dem Besißer Ferdinand August SJweißinger von Usztilten gehörigen Grundstücks Usztilten Nr. 4 steht Abtheilung I1II, Nr. 2 für die Caroline Shweißinger aus dem Erbvereine vom 18. Dezember 1848 gemäß Verfügung vom 4. Mai 1849 ein Erbtheil von 100 Thaler und eine Kuh im Werthe von 10 Thaler eingetragen. Diese Post ist angebli getilgt und soll im Grundbuche gelöscht werden, auch ist zum Beweise darüber der Hypo- thekenshein eingereiht worden. /

Auf Antrag des Grundstüc 8eigenthümers werden deshalb die Rechtsnachfolger der Hypothekengläubi- gerin Caroline Rosine Schweißinger aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens im Aufgebotstermine ;

den 28. Mai 1887 S bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen- falls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden.

Wischwill, den 28. Februar 1887.

Königliches Amtsgericht.

[64890] Berichtigung. i

Jn der Bekanntmachung des Königl. Amtsgerichts zu Soldau, betreffend Ausschlußurtheil in der Auf- gebots\ache über das Dokument der im Grundbuche Sllowo Nr. 9_ Abthl. II]. Nr. 1 eingetragenen 66 Thaler 20 Sgr., muß der Name des Antrag- \tellers „Richlinski““ lauten.

[65044] Berichtigung. i

Jn der Bekanntmachung des Herzogl. Amtsgerichts zu Harzburg vom 19. März 1887, abgedruckt in der 3. Beil, der Nr. 73/87 dieses Blattes muß es heißen, unter:

Gemeinde Westerode - bei Nr. 50, in Rubrik „Art und Höbe der Belastung“ „160 Thlr. in Conv.-Müaze*

statt: „190 Thlr.“

[64828] i

Am 22. Januar 1873 haben Johannes Heck und dessen Chesrau Elisabeth, geb. Friedrich, von Niederissigheim dem Karl Adam Laubach zu Hanau eine Schuld- und Pfandverschreibung über eîn mit fünf Prozent verzinsliches Darlehen von 900 Gulden oder 1542 M 86 ch-§ entrichtet und bat der gegen- wärtige Inhaber der hierüber ausgestellten Hypo- thekenurkunde Schneidermeister Konrad Hufna el zu Frankfurt a. M. glaubbasft dargethan, daß der Name des Gläubigers bei Errichtung der Hvpotbek unrichtig insoweit angegeben, ald derselbe statt mit Kar Andreas Laubach irrthümlih mit Karl Adatin Laubach bezeichnet worden sei, au unter Nachweisung seiner Eigenschaft als mittelbarer Erbe des Karl Andreas Laubach dk Berichtigung des Namens des Gläubigers insoweit beantragt.

Es werden daber alle Diejenigen, wel (e Ansprùche aus dieser Schuld- und Psandverschreibung zu daden vermeinen, namentli Karl Adam Laubach von dier event. dessen Reldtnachfolger dierdur® autgefordert, ibre Ansprüche im Ausgebotstermin den 16. September d. J., Vormittags ® Uhr,

bei Meidung des CEingeständnifses und dex Nenderung