1930 / 4 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 3 vom 4, Januar 1930, S, 4,

NBornstraße 134, z. Zt. unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, daß er der Vater deé Klägers tei, und daß er der Kmdesmutter in der gejeßzl!1chen Empfängnit- zeit, nämlih in der Zeit vom 29. 8 bis 928. 12. 1928 beigewohnt habe. 1. Den Beklagten zu verurteilen, an das am 27. Juni 1929 zu Dortmund-Holthausen geborene Kind Günter Niedziel)ki, z. Hd. seines jeweiligen Vormunds vom Tage der Geburt bié zum vollendeten 16. Lebenét- jahre vierteljährlich im voraus eine Geld rente von 99 RNRM zu zahlen, 2. dem Be- klagten die Kosten des Nechtsftreits zur Last zu legen, 3. das Urteil gemäß § 708 Nr. 6 Z.-P.-O. für vorläufig vollstreckbar zu erklärten. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amttgericht hier auf den 7. März 1930, vormittags 9 Uhr, Zimmer 127 geladen

Dortmund, den 28. Dezember 1929.

Der Urku ndsbeamte

der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [86495] Oeffentliche Zustellung.

1. Die Frau Anna Klit'ch geb. Zeiträger minderjährige Marie Klit\h in Frankturt am Main, Altenhainer Straße 44, Prozeßbevollmächtigte: Nechtéanwälte Dr. Kann uyd Or. Fromm in Frankfurt am Main, Sch1llerstraße 28, flagen gegen den Ebemann Damian Klitsh, zur Zeit un- bekannten Aufenthalts, unter der Behaup- tung, daß der Beklagte nicht für die Klägerinnen forge, mit dem Antrage, au! kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von wöchentlich je 10 (zehn) Neichémark. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Franf- fint am Main auf den 20. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, Zimmer 112, geladen.

Fraukfurt a. M., 24. Dezember 1929.

Der Urfundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 8 a.

2. die

[86496] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Gerhard Gielow in Greifswald, vertreten durch den Amts- vormund des Stadtkrei)es Greifswald flagt gegen den Melker Eugen Schulz, früher in Greitswald, Lange Reihe 79, unter der Behauptung, daß Schulz als sein außerehelicher Vater ihm gegenüber zur Unterhaltszahlung verpflichtet jei, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Unter- haltéleiftunz. Zur mündlichen Verhand- lung des NRechtéstreits wird der Beklagte vor das Amtégericht îin Greifswald aut den 28, März 1930, vormittags 10 Uhr, geladen.

Greifswald, den 17. Dezem ber 1929.

Das Amtsgericht.

[86497] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Käte Ohrendotf, Düsseldork, vertreten durch das städtische Jugendamt in Düsseldorf, dieses vertreten durch den Kreisaus|chußin\spektor Höster- mann in Gummersbach, klagt gegen den Paul Thurn, t1üher in Nünderoth bei dem Karussellbesiger Theodor Melter, jeßt unbekannten Autenthalts, wegen Unter- hait6torde1ung, mit dem Antrag auf ko\tenvflichtige Verurteilung zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltérente in Höhe von 40 NM vom 16. April 1929 an bis zur Vollendung des t\echzehnten Lebens- jahres der Klägerin. Der Beklagte ist de1 Erzeuger der Klägerin, er bat während der geseßlihen Empsängniézeit vom

18. 6. 1928 bis 17. 10. 1928 der Mutter beigewohnt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlihen Verhand-

lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vo1 das Amtsgericht in Gummerébach aut den 21. Februar 1930, vormittags 10 Uhr, geladen. Gummersbach, den 30. Dezember 1929. Amtsgericht.

[86498] Oeffentliche Zustellung.

Das Jugendamt Balingen in Ebingen (Wrtitbg.) als Vormund des minderjährigen Gustav Stauß in Winterlingen, Prozeß- bevollmächtigter : Nehtsanwalt Dr. Hedler in Halber tadt, klagt gegen den Theodor Wiebach, geb. 13. 10. 1893, zuleßt wohnhatt in Dingelstedt bei Halberstadt, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit unbekanntem Aufenthalt ort8abwe)end ist und mit dem Antrag: 1. den Be- klagten zu verurteilen, an den Kläger vom 19. 2. 1919 an bis zur Vollendung jeines 16. Lebensjahres zu Händen des Juaendamts als Unterhalt eine jährliche Geldrente von 360 NM, vorautzahlbar in v'erteljäbhrlihen Teilbeträgen von 90 RM jeweils am 19. Februar, 19, Mai 19. August, 19. November zu zahlen und die Koîten des RNechtéstreits zu tragen, 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Halberstadt auf den 25. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, aeladen.

Halberstadt, den 20. Dezember 1929.

Schrabe ck, Justizin)pektor, als Urfundébeamter

der Geschärtéstelle des Amtsgerichts.

[86499) Oeffentliche Zustellung.

Die am 1. 10, 1922 geborene Hilde- gard Nuck in Wachbah klagt gegen den zuleßt in Stadel, Gde. Unteraspach, wobnkatten Dienstknecht Heinrich Streer, aut Unterhalt, und beantragt vorläufig vollstreckba1es Urteil auf Zahlung von 1140, NM rückständiger Unterhalts- rente für die Zeit vom 16. Api1l 1925 bis 15. Januar 1930. Zur mündlichen Verhandlung wird der Beklagte vor das

Amtégeriht Schwäb. Hall auf Dienstag, den 25, Februar 1930, vormittags 82 Uhr, geladen.

Hall, den 30. Dezember 1929. Geschäftsstelle des Württ. Amtsgerichts.

Günther, geboren 7. 2. 1929 in Heidelberg, vertreten durch das Stadtjugendamt in Heidelberg als Amtévormund, klagt gegen den Tüncher Georg Wolf, zuleßt Hamburg, Jägerstr. 9, Hths. 1 [l bei Eggert, jeßt un- bekannten Au*enthalts, mit dem Antrag, l. festzustellen, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist, 2. den Beklagten kosten- pflichtig vorläufig vollstreckbar zu verur- teilen, an Kläger einen in vierteljährlichen Naten vorauszablbaren Unterhaltsbeitrag von monatlich NM 35,— von der Geburt des Kindes, d. i. vom 7. 2. 1929 an bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zu

bezablen. Kläger behauptet, Beklagter lei sein außereheliher Vater Der Beklagte wird zur mündlihen Ver-

handlung des Rechtsstreits vor das Amts- aericht in Hambura, Zivilabteilung 9, Ziviljustizgebäude, Sievektingplay, Erd- ae!hoß, Zimmer Nr. 109, auf Douners- tag, den 27. Februar 1930, 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- \tellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Hamburg, den 30. Dezember 1929,

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. (86501] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Friß Gerwien, geb. 17, 6. 1928, vertreten durch feinen Pfleger, Frau Johanna Liedtke, geb. Siedler, Königsberg i. Pr., Albertstraße 1, Prozeß- bevollmächtigter: RNechteanwalt Dr. Var Noelle, Hamburg, Neue Nabenstraße 6, flagt gegen den Seefahrer Franz Gerwieu, zuleßt auf Dampfer Odin“, jeyt unbe fannten Aufenthalts“ mit dem Antrage auf kostenpflichtige vorläufig vollstrecktbare Verurteilung des Beklagten, dem Kläger ab 1, 6. 1929 eine monatliche Unterhalté- rente von NM 40,— unter Anrechnung der vom Beklagten bis dahin freiwillig gezahlten Unterhaltébeiträge, zahlbar am l. eines jeden Monats tm voraus, die rückständigen Beträge sofort, bis zur Voll- endung des 18. Lebensjahres des Klägers zu zahlen, unter der Begründung, daß Beklagter als ehelicher Vater des Klägers ieiner gesetzlihen Unterhaltspfliht nicht nachfomme. Der Beklagte wird zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung 9, Ziviljustizgebäude, Sievekingplay, Erd- ge!hoß, Zimmer 104, au? Dienstag, den 18 Februar 1930, 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Hamburg, den 30. Dezember 1929.

Die Ge|chäftsstelle des Amtsgerichts.

Zivilabteilung V.

[86503] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Frieda Erna Bierbach in Pur|hwitz, ge\eßzlih vertreten dur das Fugendamt des Bezirkeverbandes der Amts- hauptmannshaft Bauyzen als Amtsyor- mund, Prozeßbevollmächtigter: MNechts- anwalt Justizrat Luthe in Heldrungen a. U. flagt gegen denSchweizer Arthur Mieklich, jeut unbekannten Aufenthalts, zulegt wohnhaft in Sach)enburg, omäne. Wegen Unterhalts wird der Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Nechtsftreits vor das Amtsgericht in Heldrungen auf den 14. Februar 1930, 9 Uhr, geladen.

He!drungen, den 30. Dezember 1929.

Rinke, Justizober)ekretär,

als Urkundsbeamter der Ge)\chä1tsstelle. [86505] Oeffentliche Zustellung.

König, Marie. geboren am 13. Januar 1928, uneheliches Kind in Fürth, ge)eßlih vertreten durch den Amtsvormund beim Stadtiugendamt in Fürth, klagt gegen Dejus, Willi Kurt, Händler, geboren am lo. 6. 1899 in Debachwitz, zuleßt in Nürnberg, Pestalozzistraße 3, nun unbe- fannten Aufenthalts, zum Amtsgericht Nürnberg mit dem Antrage zu erkennen: [. es wird festgestellt, daß der Betlagte der Vater der am 13. Januar 1928 ge- borenen Klägerin ist, II1. der Beklagte ift 1huldig, der Klägerin von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine in Vierteljah1ueraten voraus: zahlbare Geldrente von wöchentlih 8 RM zu gewähren, III. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, IV. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ler Beklagte wird hiermit zur mündlichen Ve1handlung des Rechtsstreits auf Frei- tag, den 14. Februar 1930, vorm. 87 Uhr, vor dem Amtsgericht Nürnberg, Sipgungbsaal Nr. 223/1, geladen. Die öffentlihe Zustellnng ist bewilligt durch Beschluß des Amtsgerihts Nürnberg vom 20. Dezember 1929

Ge\chäftsftelle des Amtegerihts Nürnberg.

[87277] Oeffentliche Zustellung.

Die verw. s Anna Derek geb. Glowno in uarib, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Dr. FFacobsohn und Dr. Coblenz in Glogau, klagt gegen 1. die Zigeunerin Maria Blum geb. Franz, 2. deren Ehemann, den Zigeuner Blum, beide unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Be- klagte zu 1 dem verstorbenen Ehemann der Klägerin, dessen Alleinerbin die Klägerin geworden is}, mehr als 500 RM in Quaribß gestohlen habe, daß ein Teil des gestohlenen Geldes im Betrage von 390 RM durch den Beklagten gu 2 auf seinen Namen bei der Hinterlegungs-

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stelle des Amtsgerichts Glogau hinter- legt worden sei, daß gegen die Beklagte zu 1 ein Arrest angeordnet sei und daß auf Grund dieses Arrestes der dem Be- klagten zu 2 gegen die Hinterlegungs- stelle des Amtsgerihts Glogau zu- stehende Anspruch auf Auszahlung von 390 RM gepfändet worden sei, mit dem Antrage: 1. die Beklagte zu 1 kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 500 RM nebst 4% Zinsen seit dem 1. August 1929 zu zahlen, 2. die Beklagten zu 1 und 2 als Ge- samtshuldner kostenpflihtig zu ver- urteilen, darein zu willigen, daß der von dem Beklagten zu 2 bei der Hinter- legun6sstelle des Amtsgerichts Glogau hinterlegte Betrag von 390 RM nebst Hinterclegungszinsen auf Grund des Arrest- und Pfandungsbeschlusses des Landgerihts Glogau vom 20. Juni 1929 an die- Klägerin ausgezahlt wird, 3. den Beklagten zu 2 zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das Ver- mögen seiner Ehefrau zu dulden, 4. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Glogau auf den 19. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, Zimmer 92, geladen.

Glogau, den 30. Dezember 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[86502] Oeffentliche Zustellung.

Der Georg Vollbrecht in Hanau am Main, Prozeßbevollmächtigter: MNechts- anwalt Dr. Hecert in Hanau, klagt geaen l. den Karl Kirchgeßner, 2. dessen Ehe- frau Maria Kirchgeßuer, früher in lein Ostheim, - jeßt unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, daß ihm die Beklagten aus Wech)elverbindlichkeit 105 NM \c{hulden mit dem Antrage l. die Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 105 NM —- einhundertfünf Neichs- mark nebst 6,40 NM Protestkosten und 94 9% Zin\en seit dem 15. Juli 1929 zuzügli 4 0/9 Provision zu zahlen, 2. den Beklagten zu 1 weiter zu verurteilen, die 2wangsvollstreckung in das eingebrachte Gut )einer Eheirau, der Beklagten zu 2, zu dulden. Zur mündliben Verhandlung des Nechts\streits werden die Beklagten vor das Amtsgericht Hanau, Nußallee 17, Zimmer Nr. 33, auf den 5. März 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.

Hanau, den 20. Dezember 1929,

Das Amtsgericht. Abt. [IIk1.

(87001] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Friedrich Diedrich in Cottbus, Inhaber Friedrich Diedrich, ebenda, Thiems straße Nr. 140 Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Appel in Herzberg a. H., flagt gegen den Weber Simon Greß, früher in Herzberg am Harz, jeßt unbe- fannten Aufenthalts, wegen Kaufpreises für gelieferte Ware mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung von 44,90 NM und 3,10 NM Spe|en nebst 9 9/ Zinsen leit 1. März 1929, Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Herzberg am Harz auf den 28, Februar 1930, 10 Uhr, geladen.

Herzberg am Harz, den 27, De- zember 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[86492] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier Otto Glas in Gollau, VYost Tharau, Prozeßbevollmächtigte :

Rechtsanwälte Matthias und YNadke in Königsberg i. Pr., klagt gegen den Be- sißer Albert Eichler, früher in Gollau wohnhaft, jeßt untekannten Aufenthalts. unter der Behauptung, daß der Beklagte ibm aus der im Grundbuch von Gollau Band I[ Blatt 36 eingetragenen Auf- wertungshypothek von 6000 Goldmark Zinsen vom 1. Januar 1925 bis 30. Juni 1929 verschulde, mit dem Antrag, den Beklagten fkostenpflihtig zu verurteilen, an den Kläger 620 NM nebst 9 9/6 Zinsen seit dem 1. Juli 1929 zu zahlen, fowie wegen Hauptforderung, Zinsen und Kosten die Zwangévollstreckung in das dem Be- flagten gehörige Grundstück Gollau Band11 Blatt 36 zu dulden, das Urteil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des MNechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerickts in Königs- berg i. Pr. auf den 6. März 1930, 10 Uhr, Zimmer 246, mit der Auktforde- rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lässen und etwaige gegen die Behauptungen des Klägers vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich den Prozeß- bevollmächtigten des Klägers und dem Gericht mitäuteilen.

Königsberg, Pr., 27. Dezember 1929.

Der Urkundsbecmte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

(87002]

In Sachen Döring gegen Hanitzsch ist der gemäß Bekanntmachung vom 23. De- ¿ember 1929 zu Nr. 83591 festgeseßte Termin vom 28. Januar 1930 aufgehoben und neuer Termin auf den 28. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, anberaumt, zu dem der Beklagte hiermit vor das Amts- geriht in Magdeburg geladen wird.

Magdeburg, den 31. Dezember 1929. Der Ürkundsbeamte der Ge|chäftéstelle.

[86506]

Emma Werner, geb. Laub, Apothekers- ehefrau in Ravensburg, klagt gegen ihren Ehemann Alexander Werner, Apotheker,

bisher in Stauz, Kanton Nidwalden, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt ab- | wesend, mit dem Antrag, dur vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen : 1. Der Beklagte hat an die Klägerin ab 1. November 1929 eine monatliche, jeweils am Ersten des Monats vorauszahlbare Unterhaltérente von 100 NM zu bezahlen. 2, Der Beklagte hat die Koften des Rechtsstreits zu tragen. Termin zur münd- | lichen Verhandlung i} bestimmt auf | Dienstag, den 25. Februar 1930, | vorm. 10 Uhr. Zu dieiem Termin wird | der Beklagte hiermit geladen. Die öffent» | liche Zustellung der Klage is durch Be- \chluß vom 23. Dezember 1929 bewilligt.

Navensburg, den 30. Dezember 1929. |

Gej|chästéstelle des Amtsgerichts.

[87271]

I. Der Reedereibesiber Fohannes Mewes in Hamburg, Klosterstraße 36, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wiebols in Leipzig, klagt aus Daxrlehnsforderungen gegen den Eivoald Courad in Leipzig, Nordstraße 44, dann in Köln, Exrsftstraße 19, jeßt un- bekannten Aufenthalts, Il. der Kauf- mann Ulrich Cochlovius in Magdeburg, Sedanring 4/5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Erich Webig in Leipzig, flagt aus einem Vertragsverhältnis und wegen Aufwendungen (Ver- | pflegung und Verläge) gegen 1. pp. 2. j den Kaufmann Walter Conrad in | Leipzig, Könneribßstraße 94, jeßt un- | bekannten Aufenthalts, mit dem An- trag zu I auf Zahlung von 30 400 RM nebst 8 2% Zinjen seit dem 30. 9. 1927 von 2500 RM, seit dem 3. 3. 1928 von

3000 RM, seit dem 3, 3. 1928 von 500 RM, seit dem 13. 3, 1928 von 2000 RM, seit dem 21. 3, 1928 von 2000 RM, seit dem 4. 5. 1928 von 1500 RM, seit dem 20, 5. 1928 von 500 . RM, seit dem 6. 6. 1928 von 3000 RM, sfeit dem 3. 7, 1928 von 2500 RM, seit dem 4. 8. 1928 von 2500 RM, seit dem 38. 9. 1928 von 2500 RM, seit dem 183. 11. 1928 von 1500 RM, seit dem 30. 11. 1928 von 1000 RM, seit dem 14. 12. 1928 von 1500- RM, seit dem 4. 1. 1929 von 1000 RM, seit dem 29. 1. 1929 von 500 RM, seit dem 30. 1, 1929° von 100 RM, seit dem 83, 2, 1929 von 1600 RM, seit dem 28, 3. 1929 von 100 RM, seit. dem 60. £4. 1929 von 1000 RM, seit dem 6. 4. 1929 von 500 RM, seit dem 15. 4. 1929 von 600 RM; zu‘ Il auf Zahlung von

890,50 RM nebst 2% Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskont seit dem 1, 1. 1928. Die Kläger laden die Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts\treits vor die 11. Zivil- fammer des Landgerihts Leipzig, Harkortstr. 9, auf den 3. März 1930, vormittags 94 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behaup- tungen der Kläger vorzubringende Ein- wendungen und Beweismittel un- verzüglih durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsabe den Klägern und dem Gerichte mitzuteilen. Leipzig, den 28. Dezember 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[87282] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Hildegard Wittich in Nieder Hermsdorf, vertreten dur den Amtsvormund des Fugendamts des Landkreises Neisse, klagt gegen den Dienstknecht Franz Nawa, früher in Neisse-Oberneuland, wegen Zahlung von Unterhaltskosten, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen: 1. der Klägerin vom Tage der Geburt, dem 4. Juli 1927, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine Geldrente von monatlich 20 RM, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden viertel- jährlich im voraus zu zchlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 9, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu exklären. Zur mündlichen Verhand- lung des Rechisstreits wixd der Be- klagte vor das Amtsgerih* in Neisse auf Dienstag, den 4. März 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.

Neisse, den 24. Dezember 1929.

Das Amtsgericht. (7 C. 1294/29.)

(87003]

Der Preußishe Bezirkéfürsorgeverband des Landkiéties Goslar zu Goslar a. O. hat beantragf, den Arbeiter Louis Tacke, ¿. Zt. unbefännten Aufenthalts, in einer öffentlichen Arbeitsanstalt auf Grund des § 20 der Verordnung über die Füforge- pfliht vom 18. Februar 1924 und des 8 21 der Preußischen Autführungsverord- nung 17. April 1924 unterzubringen, weil er fi der Unterhaltspfliht gegenüber seinem unehelichen Kinde Edelgard Meyer entzicht. Zur mündlichen Verhandlung wird der Arbeiter Louis Tacke vor den Bezirksausschuß zu Hildesheim, Negierungégebäude, I. Stock, Zimmer 17, Sitzungssaal, auf Dienstag, den 18. Fe- bruar 1930, 12 Uhr, geladen. Im Falle des Ausbleibens wird nach Lage dèr Akten besch!ossen werden. Vergütungen u}w. aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teilnahme am Termin nicht gezahlt werden.

H1ldesheim, den 30. Dezember 1929.

Namens des Bezirksausshusses. Der Vorsitzende. J. V.: (Unterschrift.)

| pfliht vom

[87001]

Der Preußishe Bezirksfürsorgeverband des Kreises Peine zu Peine hat beantragt, den Händler Wilhelm Mittmeyer, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, în einer öffentlichen Arbeitéanstalt auf Grund des 8 20 der Verordnung über die Fürsorge- 13. Februar 1924 und des 8 21 der Preußischen Ausführungsverord- nung vom 17. April 1924 unterzubringen, weil er \ich dauernd der Unterhaltspflicht

gegenüber feinem unebelihen Kinde Nichard Behrens entzieht. Zur münd- lihen Verhandlung wird der Händler

Wilhelm Mittmeyer vor den Bezirksaus- ichuß zu Hildesheim, Negierungsgebäude, I. Stock, Zimmer 17, Sigungsfaal, auf

| Diensiag, den 18, Februar 1930,

12 Uhr, geladen. Im Falle des Aus- bleibens wird nach Lage der Akten be- ichlossen werden. Vergütungen uw. aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teilnabme am Termin nicht gezahlt werden. Hildesheim, den 31. Dezember 1929,

Namens des Bezirksaus|chusses.

Der Borsitzende. Fn Vertretung: ( Unterschrift.)

[86508] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Der Bezirksfürsorgeverband Landkreis Wittlage hat den Antrag auf Unter- bringung des Schlossers Wilhelm Nate- meyer aus Wehrendorf, zur Zeit unbe- fannten Aufenthalts, in einer Arbeits- anstalt wegen Verlegung der Unterhalts- vfliht gegenüber seinem unehelichen Kinde Mazugarethe Ha1tke gestellt. Zur münd- lichen Verhandiung in dieser Angelegenheit

| vor dem Bezirkéaués|chuß is Termin auf

Dienstag, den 18. Februar, vormittags 10 Uhr, im Regierungsgebäude Saal 52 anberaumt, zu welchem Nate- meyer hiermit unter der Verwarnung ge- laden wird, daß bei seinem Ausbleiben nah Lage der Verhandlungen ent1cieden werden wird.

Osnabrück, den 24. Dezember 1929.

Der Bezirksaus\{huß zu Osnabrück.

[86507] Oeffentliche Zustellung.

Paul Deeg, Handlungsgehilte in Stuit- gart, Nömerstr. 58 I[II, flagt gegen den zuleßt in Stuttgart wohnhaften Nichard Knoch, fr. Inhaber einer Patentkinder- \portfahrzeugwerkstätte, weaen Gehalts- forderung und beantragt Urteil zur Be- zahlung von 1400 NM. Zur mündlichen Verhandlung wird Beklagter vor das Arbeitsgericht Stuttgart auf Sams- tag, 22. Febr. 1930, vorm. 84 Uhr, geladen.

5. Verlust- und Fundsachen.

[87256]

Die Goldpfandbriefe unseres Instituts: 80/6 BB Nr. 16793, 17415 zu je Gold- mark 1000,—, 89/6 CC Nr. 7666, 9297 zu je GM 500,—, 89/0 LE Nr. 13451, 15278—79, 20183 zu je GM 100,—, 6% C Nr. 2003 zu GM §00,—, 9 9% BB Nr. 5216 zu GM 100, —, ferner die Anteilscheine zu unteren 44 9/ Goldpfand- briefen A Nr. 2206 zu GM 2000,—, B Nr. 5005 zu GM 1000,—, D Nr. 20406 zu GM 200,—, find zu Verlust geraten.

München, den 2. Januar 1930.

Bayerische Vereinsbank.

[87255] Bekanntmachung. Abhanden gekommen sind: Talon zu Fres. 900 49/9 Rumänische ente von 1898 = 1/500 Nr. 62114. Polizeidirektion München.

(87253) Erneuert wird * die Sperre über: Gellentirhener Bergw.-Ges. Akt. zu

1000 4 Nr. 113985/6, Dresdner Bank Akt. zu 80 RM Nr. 88 539, zu 1000 PM Nr. 501498 nebst Dividendenbogen und Talon. Berlin-Karlsruher Industrie Akt. zu 1000 RM Nr. 14828. Allgem. Lokal- bahn- und Kraftwerke Akt. zu 300 NRM Nr. 4743. Gewerkscha\t Einigkeit l, Ehmen b. Fallersleben Genußreht8ur- funden zu 100 RM Nr 280 zu 590 RM Nr. 3, 50. 4% Ungarische Goldrente zu 1000 F!. Nr. 300601. Kieler S brauerei Akt. zu 1000 #4 Nr. 17/19, 73, 181, 201/2, 859. Berlin, den 3. 1. 1930. (Wp. 11/30.) Der Polizeipräsident. Abt. 1V. E.-D. J. 4.

[87254]

Erneuert wird die Sperre über: PM 1000 Westdt. Boden - Credit - Anst.- Akt. Nr. 11096. Ztr. 300 50/9 Roggen- rentenbank Berlin Roggenrentenbriefe R. V Nr. 145 220/79 = 60/9.

Berlin, den 3. 1, 1930. (Wp. 12/30.) Der Polizeipräsident. Abt. IV E.-D. J.4.

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DŒ” Alle zur Veröffentlichung im Reichs- und Staats- anzeiger bzw. im Zentral-Haudelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht

werden; es muß aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder

Fettdruck hervorgehoben werden sollen, Schriftleitung undGeschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- feiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. “Fz

LGTTERS Ae R E M P Ei Ei C N E S L E S Bsi A E S R ir R I 2 S SIEE R

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 2. Ja- nuar 1930. Zollordnung für das Hafengebiet Regensburg.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe des Württembergischen Kreditvereins A. G.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend Einberufung des 75. westfälischen

Landtags.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 der

Preußischen Geseßsammlung.

Im Nichtamtlichen Teil ist unter die November-Ernteermittelung 1929 veröffentlicht,

rit E E ACCZ E E R DEE R E E S I R I R V Éa P G E T R F I T R B

Amtliches. Deutsches Reich.

Die amtlihe Großhandels indexziffer vom 2. Januar 1930.

einzelne Beilagen kosten 10 #/. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

Die auf den Stichtag des 2. Januar berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt: 1913 = 100 Ver- Indexgruppen 1929 1930 | änderung 27. Dez. | 2. Jan. | in vH 1. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel . . 120,5 120,8 -+ 0,2 2. Vieh . Es R R 128,9 -+ 0,6 J SHTDCTIEUGNNE e «e c] POSA 139,3 2,0 4. Futtermittel n e Wt 104,3 103,4 0,9 Agrarstoffe zusammen 125,7 125,3 0,3 Q LL, Oa. » « «% 114,3 114,1 0,2 ITI. Industrielle Nohstoff und Halbwaren. 6. Kohle E 1384 | 1384 | +4 0,0 7. Eisenrohstoffe und Eisen .. 129,9 129,8 0,1 8. Metalle (außer Eisen) . . . „} 112,0 112,1 + 0,1 A E a s aua E 127,4 126,7 0,5 10, Dante und Ledei « «6.6 115,8 115,8 + 0,0 11. Giamilaln ee f Le)! 12695) 12. Künstliche Düngemittel . . . . 83,7 85,2 -+ 1,8 3. Techni1che Oele und Fette . „} 128,7 128,5 0,2 14. Kaut\huk . al ES S7 1 4-05 15. Papierstoffe und Papier 151,0 151,8 + 0,5 16. Bausioffe : u á I AOIE 158,9 1,2 Industrielle Nohstoffe und _Halbwaren zusammen . , 129,1 128,8 0,2 IV. Sndustrielle Fertigwaren. 17. Produftionsmittel . ¿.. . .} - 139,6 139,6 + 0,0 O Oie . 2 E 168,7 168,6 0,1 Industrielle Fertigwaren zu- sammen R N 156,2 156,1 0,1 V. Gejamtinder . 134,0 133,7 0,2

1) Monatsdur{chschnitt November. 2) Monatsdurhschnitt De-

zember

Hierr«&H ift die Gesamtinderziffer gegenüber der Vorwoche An diesem Rückgang find die Jndex-

um 0,2 vH gesunken. ziffffern aller Hauptgruppen beteiligt.

__ Die Steigerung der Jndexziffer für Schlachtvieh ist haupt- sächlih auf höhere Preise für Schweine und Schafe zurück- In der Gruppe Vieherzeugnisse haben die Preise für Eier. Schmalz In der Inderziffer für Futtermittel lagen vor allem die Preise für Kieie, Gerste und Mais niedriger

zuführen: die Preise für Kälber find zurückgegangen. und Käse nachgegeben.

als in der Vorwoche.

Berlin, Montag, den 6. Fanuar, abends.

Jn der Gruppe Kolonialwaren sind die Preise für Kakao und Margarineöle gesunken. Der Rückgang der Jnderziffer ‘oh Eisen ist durch niedrigere Preise für Schrott, Gußbruch und Weißblech bedingt. Von den Textilien haben hauptsächlich Baumwolle und Baumwollgarn im Preise nachgegeben. Jn der Indexziffer für künstliche Düngemittel wirkte sich eine Er- höhung der Preise für stickstoffhaltige Düngemittel (jaïjon- mäßige Preisstaffelung) und eine Heraufsezung der Preise für Superphosphat aus. Die Steigerung der Jndexziffer für Papierstoffe und Papier ist durch höhere Preise für Zellstoff bedingt. Bei den Baustoffen sind die Preise für Schnittholz und teilweise auch für Mauersteine gesunken. Unter den indu- striellen Fertigwaren hat die Jndexziffer für Konsumgüter leiht nachgegeben. Berlin, den 4. Januar 1930.

Statistisches Reichsamt.

J. V.: Dr. Plager.

für Eisenrohstoffe und

Lolloronung für das Hafengebiet Regensburg.

Auf Grund der Verordnungen des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 578)

und vom 26. Oktober 1929 (Reichsministerialblati S. 656) wird verordnet: A) Das Hafengebiet, Beschreibung und Zollstelle. S E,

(1) Das Hafengebiet in Regensburg umfaßt nah 8 1 und 2 „der Hafen- und Ländeordnung für das Hafengebiet in Regensburg“ vom 12. März 1929 (Bayer. Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. 3. 1929):

1. die Hasfeneinfahrt, L

2. den Üm|chlaghafen (Luitpoldhafen),

3. die Schiffswerft zwischen dem Petroleumhaten,

4. den Petroleumhafen, i A

5, die Donaulände zu beiden Seiten des südlihen Donau- armes von der eisernen Brücke abwärts bis zum Ende der Ütermauern am nördlihen Uter bei km 2378,780 und am füdlihen Ufer bei km 2377,879, N

6. den Hasenbahnhof mit Hafenzufahrtsbahn und sämtlichen, den Zwecken - des Hafenbetriebs dienenden staatseigenen Grundflächen.

Bestandteile des Hafengebiets sind die befestigten Ufer (Bö- {ungen und Kaimauern) der Paleneta di des Umschlag- und des Petroleumhafens. jowie der VDonaulände, die Rittweganlagen zu beiden Seiten der Hafeneinfahrt, die Hafenstraßen, die Hafen- und Ländegleise und die Gleisanlagen des Hafenbahnhots und der Halfen- zutahrtbahn, die Abzugsgräben, Böschungen und Dammanlagen jowie die auf den s\taatseigenen Grundflächen errichteten baulichen und maschinellen Anlagen samt Zubehör.

(2) Für die Zollabfertigungen im Hafengebiet ist das Zollam Regensburg-Hafen zuständig. ;

Fn der Rihtung von Passauankommende Schiffe. 8 2,

(1) Die ankommenden Schiffe haben an der Stelle anzulegen, welche thnen vom Hafenamt zugewielen wird. i

(2) Von dem angewiesenen Playe darf ein unter zollamtlicher Ueberwachung stehendes Schiff nur mit Genehmigung des Zollamts und des Hafenamts weggebraht werden.

Anmeldung.

8 3,

Die Zollbegleitpapiere über die im Hafengebiet ankommenden,

Ums{lag- und dem

ginn der Dienststunden abzugeben.

mannschasten. Löschung. Abfertigungsanträge. 8 4.

Erlaubnis erteilt hat. werden.

S 9.

kunft des Schiffes zu beantragen. Die legtere Frist kann in befon- deren Fällen auf Antrag vom Zollamt verlängert wetden.

nach § 27 Abi. 1 des V.-Z.-G. oder nah § 2 Abs. 2 des lageregulativs verfahren.

wit zollkontrollpflihtigen Gütern beladenen Schiffe sind, soweit nicht amtliche Begleitung vorliegt, vom Schiffsführer nah der Anmeldung beim Hafenamt 4 der Hafen- und Ländeordnung) dem Zollamte sofort oder, wenn die Amtöräume ge|chlossen sind, alsbald nah Be- Bei amtlicher Begleitung erfolgt die Uebergabe der Zollbegleitpapiere beim Zollamt dur die Begleit-

Mit der Lösung von Zollgut darf erst begonnen werden, wenn dem Zollamt ein \chriftliher Antrag übergeben worden ist und der mit der Ueberwachung der Ausladung beau!tragte Zollbeamte die Vorher dürfen die Ladeluken nicht geöffnet

(1) Die Abfertigung der Ladung is binnen 14 Tagen nah An-

(2) Werden die Abfertigungéanträge nicht fristgemäß abgegeben,

so kann das Zollamt, soweit niht andere Bor!chriften Play en Nieder-

Werden die Waren in amtlichen Gewahr})am

gknommen, so sind die durch die Beförderung in die Gewahr\ams- räume und etwaige Behandlung entstehenden Kosten sowie die Lager- gebühren bei der Herausgabe der Ware an den Emptangsberecßtigten

find auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzutenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durh Sperr - druck (einmal unterstrihen) oder durh Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

S 6. (1) Die Schiffe sind tunlihst ohne Unterbre{ung während der ordentlichen Dienststunden des Zollamts zu entlöschen. (2) Bei der Zollabfertigung find nah Anordnung der Abfertigungs- beamten die erforderlihen Hiltsdienste zu leilten.

(3) Für außerordentlihe Abfertigungen, die nur zugelassen

werden, soweit es die dienstlichen Verhältnisse erlauben, find Gebühren nach der Zollgebührenordnung zu entrichten. (4) Wird das Lö1chen abends eingesiellt oder am Tage von

der Mittagépause in der Regel abgeieben auf längere Zeit unter- brochen, müssen die Ladeluken der Schiffe, die unter Zollüberwachung stehende Güter geladen haben, ges{lo|sen werden.

§7.

Wird die Löshung eines Schiffes ausnahmsweise zur Nachtzeit gestattet, so hat der Antragsteller oder der Schiffsführer auf seine

Kosten für die erforderlihe Beleuchtung zu sorgen. S 8,

__ Die aus den Schiffen ausgeladenen Waren sollen in der Rege sogleich in Eisenbahnwagen verladen oder in die Zollager oder die Zolldispositionslager, die unter amtlihem Mitverschluß stehen, ver- bracht werden. Lagerung der Waren im Freien.

8 9, (1) Aus befonderen Gründen können mit Genehmigung des Zoll- amtes in einzelnen Fällen zollamtlih noch nit abgefertigte Waren im Halkengebiet im Freien gelagert wecden. Sie müssen eine dauer- hafte Bezettelung tragen, aus der Zahl und Inhalt der zu einem Posten gehörigen Packstücke sowie die Nummer des _Fahrzeuges, dem fie entnommen wurden, zu ersehen ist. Die Güter find innerhalb der in § 5 Abs. 1 bezeichneten Frist von 14 Tagen der zollamtlihen Ab- fertigung zuzuführen. Vor der Uebergabe eines Abfertigungéantrages darf der Lagerplaß nicht geändert werden. Die Güter stehen unter Zollaufficht, doch haftet die Zollverwaltung nicht für Verluft oder Beschädigung. (2) Unberührt bleibt eine etwa erforderlihe Genehmigung des Hafenamtes zur Lagerung im Freien.

Nat dem Ausland bestimmte Schiffe.

S& 10. _ Für die zum Ausgang in das Ausland bestimmten Schiffe gelten sinngemäß die Bestimmungen der §§ 6s und 7. Die zollkontroll- pflichtigen Schiffsladungen werden unter Begleitscheinkontrolle zum Zwette der Ausgangszollabfertigung dem Zollamte Passau-Donaulände

überwiesen. B. Der Zollhof. Beschreibung und Verwendungszweck.

S 11. Dec Zollhof ist eine etwa 1800 qm große, eingezäunte Fläche auf der Nordwestieite des Um)ch{laghatens. Er dient als zolamtliche

Niederlage für Güter, die nit nah § 12 Abs. 1 der Hafen- und Ländeordnung in die Lagerhäuser aufgenommen werden müssen.

Gebühren. 8 12. Für die im Zollhof niedergelegten Güter werder. die verordnungs- mäßigen Gebühren erhoben. Zutritt zum Zollhof. 8 13,

Der Zutritt zum Zollhof ist nur dort beschäftigten Personen für die Dauer der Beschäftigung gestattet. Sie haben einen |chrittlihen Ausweis über die Beschäftigung bei sih zu führen. Andere Per}onen bedürfen besonderer Erlaubnis des Zollamts Regensburg-Hafen oder des Hafenamts Regensburg.

Aus\ch{chluß vom Zutritt zum Zollhof.

ck j 8 14. Personen, die sich im Hafengebiet oder im Zollhof eines Dieb- stahls, einer Zoll- oder Steuerhinterziehung, einer Steuerhbehlerei,

des Versuchs zu einer solhen Handlung oder der Teilnahme oder der Begünstigung oder auch einer Steuergefährdung |huldig machen, kann das Hauptzollamt unter gleichzeitiger Verständigung des Hatenamts auf Zeit oder dauernd vom Zutritt zum Hafengebiet und Zollhof

aus\{ließen. ; C. Strafbestimmungen.

Strafbestimmungen. S 19.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ordnung werden nah den Strafvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen das Vereinszollge|eß geahndet.

D. Schlußbestimmungen.

S 16.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zollordnung für den Verkehr in den Hafenanlagen in Regensburg (Amfkéblatt der Bayer. Generaldireftion der Zölle und indirekten Steuern 1910 S. 839 ff.) außer Kraft.

Nürnberg, den 15. Dezember 1929. Der Präsident des Landesfinanzamts Nürnberg. Kaiser.

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einzuziehen.

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