1930 / 9 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Be

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ein Ewe t

¿E %. s,

88784 s S Sée Verlags A.-G.

in Liquidation.

Wir beruten hierdurch eine General- versammlung der Aktionäre un)erer Ge- selliafi, au! Freitag, den 24. Jauuar 1930, vormittags 11 Uhr, na dem Lofai der Getellihaft in Fraylfurt a, M., Nechneigrabenstraße Nr. 7.

Tagesordnung: Vorlage und Genehmigung der Bilanzen per 31. Dezember 1928 und 1929 und Beschlußfassung über die Beendigung der Liquidation. Der Liquidator : Geinrich Eilemann.

891961 i; Gadow - Duisberg Aktiengesellschaft i. Liqu., Remscheid.

Einladung zur Generalversammlung am Dienstag, den 28. Januar 1930, vormitiags 11 Uhr, în den Amts- räumen des Notars Dr. jur. Friedr Heinemann zu Remscheid. Mittelstraße E

Tagesordnung : i

Beschlußfassung über die Genehmigung

der Liquidationeeröffnungsbilanz.

Diejenigen Aktionäre, welde in dex Generalversammlung ihr Stimmrecht aus- üben wollen, haben spätestens am dritten Werktage vor - der Ver\ammlung ihre Aktien bei einer Niederlassung der Deutschen Bank und Disconto-Gesell\chaît oder bei der Ge'ellichattefasse zu hinterlegen oder ih durch Devositenscheine aueszuwei}en, in denen die Hinterlegung der Aktien unter Angabe der Nummern von einém deutschen Notar be'heinigt wird. i

Remscheid, den 8. Januar 1930.

Der Liquidator: Klau!eLr. a ate E E fert A [88799]. - Steinmeister Wwe. & Grüter A.-G., VündDe. Bilanzkonto vom 31. März 1929,

Aktiva. RM S

Á 09 x S G 179 115/-

Buchforderungen « « « » 625 299/85 Wechsel, Bank, Postscheck, l

Steuerzeihen .. « - 71 515/98 Nicht eingefordertes Aktien-

E 225 000|— Avale 101 000, L

1 700 93083

Passiva. Aktienkapital . . . « - - 300 000|— Gläubiger und transitorische

Buchungen . « « « « « | 1356 169/37 Gesetzliche Reserve « « « 7 500|-— Avale 101 000,—

Gewinn- und Verlustkonto 37 261/46

| 700 09000

Gewinn- und Verlustkonto vom 1. April 1928 bis 31, März 1929, Ufa 1 RM [5

Soll, f

Haben. Vorirag « ‘e o e « # « [16862120 Betriebsübershuß nah Abzug aller Unkosten, Steuern, Ge- E E009 22 399/26 37 261/46 E [88797]. S : Cellulose-Fabrik Höclingjsen. Bilanz per 39. Funi 1929.

Grundstücke 66 000,— Zugang « - 1 000,— 67 000|—

Immobilien . 178 031,54 2% Abschr. 3 560,63 174 470,91 e

Zugang « . 837 926,29 212 397/20 Maschinen usw. 233 490,24 5% Abschr. 11 674,50 321 815,74

Zugang « . 31540,23 253 355197 Fu a ¿»doe eo 3 200|— Brunnen Hann.-Münden 22 169,58 H

Zugang . . 3647,48 25 817/06 De » eo 0 269 089/15 49 289 32 Efsellentonlo 5 « «0 125 875|—

Se «ee 429 525|89 Vorausbezahlte Versiche- i rungsprämie « « - » s 3 800|—

E a v 74 0 3414/47 1 442 764/06

Aktienkapitalkonto . . « 500 000|— Hypothekenkonto

150 000,—

Rückzahlung 1 500,— 148 500|— Kreditoren «. « « e 694 429/34 MaoO «eee 49 289/32 E 20 409/55 Nicht eingelöste Dividende 1107|— Reingewinn . + » « . 5 29 028/85

1 442 764/06

Gewinn- und Verlustrechnung per 30. Juni 1929.

Generaluntosten . . 5 177 725/87

Abschreibungen auf: Jmmobilien 3 560,63 Maschinen

E, ¿ 1LO7ERO 15 235/13

Erste Anzetigenbeilage zum Netchs8- und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11. Januar 1930. S.

[88361].

Vank - o s

Unkosten , Ertrag . -

[88794].

Kassekonto Bankkonto

Eigene u.

Kajsekonto Bankkonto

[88792].

Grundstücke

1

Maschinen, usw. Zugang

Druckerei

Effekten . Banken

Debitoren Wechsel , Kasse

Reserve

und 1927

Bilanz per 31. März 1929. Aktiva.

Pas Grundkapital

und Verlustrechnung 31. März 1929.

Gewinn- per

Marzipanfabriken

Aktiengesellschaft

L. C, Oetker & Kousorten, Hamburg. Der Borstand,

W, Fritze.

C R 7G S

Vereinigte

mber 1928.

Bilanz am 31. Deze Aktiva.

Konto lfd, Rechnun

Passiva, Aktienkapitalkonto

Kosten der Liquidation .

Bilauz am 31. Dezember

Aktiva.

Konto lfd, Rechnung

Passiva. Aktienkapitalkonto : Eigene u. eingelegte Aktien

[H]

L)

en

Kosten der Liquidation «

-

&

Chemuitz, den 31. Dezember 1929, Erzgebirgische Landwirtshafts- banfx A. G.Chemunigzz in Liquidation. Der Liquidator: Max Thurm.

E ———————— E] Hermann Wülfing A. G. Vohwinktel, s November 1928.

Bilanz per 30. EA Aktiva. Gebäude Vohwinke Abschreibung Gebäude Hamburg

Abschreibung Gerätschasten

—T09 086,67 Abgang «

Abschreibung Beteiligungen

. .

Rohstoffe u. Fertigfab

Passiva. Aktienkapital .-.

Unterstühßungskajsse Schulden . Gewinnvortrag aus

-

Gewinn 1928

Gewinu- uud Verlustrechnung.

E s 4 Rohertrag

Reingewinn . . - + + 29 028/85) Jn der

221 989/85

Vortrag aus 1927/28 . 1 325/35 Betriebsgewinn . « « - « 220 664/50

221 989[85

2E Zet

Steuern und soziale Lasten Abschreibungen auf Anlagen Gewinnvortrag 1926 und 1927

S

(oe)

Gt

Gewinn 1928

I ©

Gr

I]

Haven. Gewinnvortrag aus 1926 und

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Firma Hermann Wülfing A. G., Vohwinkel, haben wir geprüft und mit der ordnungëmäßig geführten Buchhaltung in Uebereinstim- mung gefunden.

Elberfeld, den 3. Oktober 1929,

Fides“ Treuhand 'Aktiengesellschaft. ppa. Opiß. Generalversammlung vom 9. Oktober 1929 wurde das saßungsgemäß ausscheidende Mitglied Herr Hermann Wülfing jen. wieder neu in den Auffichts- rat gewählt und Herr Johann Friedri Wülsing, Fabrikant, Berlin, als weiteres

[85355]. Sägewerk und Dampfziegelei Carl Müller Aktien-Gesellshaft i.L., Amberg i. O. Liquidationseröffnungsbilaunz am 1. Oftober 1929.

Verlust bis 1, Oktober 1929 83 385/85

219 254/87

Passiva, e Aktienkapital - - ch o e - 120 000|— Hypotheken --. o... 13 159/30 N «eo 6666s 54 294|— Gläubiger D. 0 S 24 976/95 Akzepte n + S. S E 2 524/62 Delkredere D D D 09 4 300

219 254/87 Die Liquidatoren: Hans Müller. Ferd. Müller. Der Aussichtsrat. Wittmann.

[88751]. „Jrtag“ Futeruatiouale Revisious- und Treuhand-= Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M,, Neue Mainzerstr. 54, Bilanz per 31. Dezember 1928.

Aktiva, RM [5 Postscheckgutheben « « « - T7 99 Bankguthaben . « « «o « - | 4353/41 Außenstände - - o. o « [14 388 28 Goldpfandbriefe « « « « « « | 6736/35 L. GUpothet . s oooooo 17 500|— Inventar « » - . - E A 4 655/01 Erfolg: Verlust 1928 « « » « | 2786/31

51 137/35

Pajsiva. Aktiengrundkapital « « « « - 50 000 Buchschulden « - - ooo 832 05 Delkredererüdstellung « 305/30 51 137/35 Verlust- und Gewinnrechnung

per 31. Dezember 1928. Verlust. RM |NÑ Aufwendungen. E n M L TRD 95597 E « 6 o eo 6 66 s. FE 875/95 Jnserate und Reklame « « « 5 215/14 E e ae 06.660 3 361 68 Melde « o o o. 305 30 Abschreibung Jnventar «- « - 541/55

77 255/59

Gewinn. Erträge.

Senden «e é eo 74 410/53

? . D « v e o _58 75 Erfolg: Verlust 1928 . « « « | 2786/31 77 255/59

Frankfurt a. M., den 15. März 1929. „Jrtag“ Futernationale Revisions- und Treuhaund-Attien- gesellshaft vormals: Steuer-Treu- hand A.-G. (Unterschriften.)

e

[85411]. Deutsche Automobilvank Attiengesellshaft. Bilanz per 31. März 1929.

Attiva. L

Kassa Gm D S _ S #0 18 146/05

Bankguthaben Ea 545 812/39

ee s ees 0 e WO E 204/46

Debitoren . ._« - - « - | 2444 264/13

Effekten und Beteiligungen 317 639/53

Büroeinrichtung «+ « « « 50 000|—

Verlust . . . 433 134,18 Abzügl. Ge- winnvortrag

E 6 376,90 426 75728

1

Aftiva. RM [H | Grundstücke C0 13 000|— | E «o 00a 70 000|/— Betriebseinrichtung « « - 10 000\— Warenvorräte : |

Ziegelei . . 10 232,— |

Sägewerk . 4836,— |

MoUlen s 142,50 15 210/50 Außenstände :

Postscheck 72,69

Schuldner . 27 501,53 27 374/22 Kassa 84/30

6 30 519 813/84 Passiva.

Aktienkapital . . . « « + 1 000 000|— Verpflichtungen bei Banken |23 227 386/47 Kreditoren . . « « « « « j 6 292 427/37

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. März 1929.

Soll,

30519 813/84

Kreditversicherungskosten . 490 470|79 Handlungsunkosten « « « | 1532 548/33

2

*

[89198]

Vereinigte Deutsche Niekel-Werke Aktien-Gejellschaft

vormals Westfälisches Nickelwalz-

werk Fleitmaun, Witte «& Co., Schwezite i. W. ie Aftionäze unterer Ge!ellihaît werden

_ v

bierturch ¿zu der am Dienstag, den

11. Februar 1930, nachm. 3 Uhr,

im Verwaltungsaebäude der Getellscha!t in Schwerte tattfindenden ordentlichen Generalversammiung eingeladen.

Tagesordnung :

1, Vorlegung des Getchättsberichts des Vorstands, der Bilanz nebst Gewinn- und VeilustreGnung für das abge- laufene Geschättsjahr 1928/29 sowie Prüfungsbericht des Auisicbtêrats.

2, Beschlußfassung über die Bilanz und über die Gewinnverteilung Entlafiung des Vorstands und Aufsichtsrats.

3. Wahlen zum Au!sichtsrat.

Um in der Generalveriammlung zu

stimmen oder Anträge zu stellen, müssen die Aftionäre ihre Aftien in Gemäßheit der Bestimmungen des §23 der Saßung

hinterlegen. Die Hinterlegung hat \pä-

testens am 6. Februar 1930 bei der

Geselischaftsfasse in Schwerte oder :

in Berlin bei der Berliner Handels- Gesellschaft,

in Düsseldorf bei tem Barmer Bank- Verein Hinsberg, Fischer & Comp. Kommanditgesellschaft auf Aktien

oder bei ciner Effektengirobank eines

deutshen Wertpapierbör)enplaßzes zu er-

folgen.

Schwerte i. W., den 8. Januar 1930.

Der Auffichtsrat. Theodor Fleitmann, Vorsißender.

E E R I IL-2 R RE in E c P Da E Tauer

[88378]. L Helwerkte Gebrüder Vóhl L

Aktiengesellschaft, Düsseldorf.

Verlustvortrag a. 1927/28 125 784,94 Verlust a. 1928/29 994,90 126 779

Berichtigte Bilanz per 30. Zuni 1929.

Aftiva. M R E 8 840/57 Smmobilien . - « « . 143 200|— Aufwertungsausgleichsfto. 55 686 35 Fabrik- u. Büroeinrichtung 10 700|— Effekten . « « 30|—

8

e] ia [a cam p Tim 7

345 236/76 Passiva.

Utienlapitäl 5 o. o «s. 155 000|— Rêservefonds . . « . « 32 150/82 Kreditoren einschl. Banken 34 159197 Hypothekenkonto « - «- - 114 844 40 Delkrederekonto « « « . « 8 840157 | Aktiensperrkonto « « o « | 241

Gewinn- und Verlustrechnutng.

Handlungsunkostenkonto 1 806/4

Abschreibungen -«- « « -

345 236/76

Soll. A k

Ei e v6 6a eo 10 561/20 « e | 5 994/86

18 362/50

Haben. : : Saudorttád « «e e006 . 116 943/63 Eing. aus dub. Forderungen 42397 Verlust aus 1928/29 . » « 994/90

[88336]

Am 14. 12. 1929 is die Eintragung der Auflsfung der Leiser Schuh A.-G, zwecks Fusion erfolgt.

Wir "ordern lt. H.-G.-B. § 297 biermit zum erften Mal aut, \ich betr. Negelung etwa noch bestehender Fors derungen an uns zu wenden

Berlin, den 6. Januar 1930.

Leiser Schuh A.-G. in Liqu. Dr. Prelinger. als Liquidator. e t} [88391].

Bilauz per 30. Juni 1929.

An Vermögen. RM À Grundstückskonto . « « « 72 181 |— Gebäudekonto am 1. Juli 1928 . . « « 622 000,— Zugang in 1928/29 . 2915,21 G24 915,21 i Abschreibung 18 915,21 | 606 000|— Maschinen- u. Apparatekto. am 1. Juli 1928 685 000,— Zugang im 1928/29 , 70 845,85 755 815,85 S Abschreibung 135 845,85 | 620 000/— Fabrikutensitien- u. Werk-

zeugkto. am 1. Juli 1928

Zugang in 1928/29 7 486,01

7 438,01

Abschreibung 7 486,01 2|— Büroeinrichtungskonto am 1. Zuli 1928 S

f n

e N S 4 616,25 7618,25

Abschreibung 4 616,25 2|— Lichtanlagekonto am 1. Juli 1928 . «« « 2,— Dato 1 560,66

1 562,66 | Abschreibung 1 560,66 | Fuhrparkkonto am 1. Juli E «4 1,—

Zugang in grey N . 2969,40

l

2970,40 | Abschreibungen 2 969,40 | 1|— Patentkonto « « . ..+ Fp Wechselkonto « . - - . - 4 407 06 Kassakonto « e «. « « - 6 187/31

Debitorenkonto . . « « | 1699 004 38 Warenkonto lt. Jnventur | 1417 139/83

4 424 92756

Per Schulden. : Attienkapitalkonto . » » « | 3 125 000|— Reservefondskonto L « « +- 312 500|— Reservefondskonto IT « « 14 1932 Dividendenkonto « « « « 8 099/06 Kreditorenkonto (einschl. L

Steuerrüdlage) « - « « 585 97773 Gewinn- und Verlustkonto: |

Vortrag aus 1927/28

17 521,13

Gewinn aus E 1928/29 . 361 636,37 397 157/50

4 424 927/56 Gewinn- und Verlustkonto.

Der Vorstaud. Otto Vöhl.

86755]. l'Aelvinator Elefktro-Kühlanlagen Aktien-Gesellschaft. Geschäftsjahr 1928. Vermögensrechnung am 31. Dezember 1928.

18 362/50 Düsseldorf, den 19, Oktober 1929.

E L I S A E E L E E Ri E Ser R

Außenstände « 126 649,96 Bankguthaben 9 908,10 Kasse und Post-

\heck . . . 3466,17 Uebergangs-

Nicht eingezahltes Aktien-

Vermögen. RM Einrichtungen 9498,15 e 5 Werkzeuge , - « 1100,90 10 599/05 a c 453 117/43

Lehrmittel u. Werbemitte 27 073/55

posten . . « 3649,20 143 664/43

apital. «e «As 300 000|—

Gewinn .

Gewinn- und Verlustrechnung auf deu 31. Dezember 1928.

934 454/46

R E __ Schulden, L Aktienkapital ch4 M S: did ck70 Akzepte . « « «o. Mie Gläubiger « ch -.. «5. 122 585

65783 934 454/46

2 023 019/12

Yaben Neitoeinnahmen aus Zinjen|

Auslösung des vorgetrage-

und Provisionen . « « | 1389 884/94

nen Reservefonds « « 200 000|— E 433 134/18

Berlin, im November 1929. Der Vorstand.

Uebereinstimmung festgestellt. Berlin, im November 1929.

A Mitglied des Aufsichtsrats hinzugewählt.

Deutsche Treuhand-Aktiengefell= aft für Warenverkehr.

2 023 019/12

Wir haben die obigen Bilanzziffern mit den entsprehenden Eintragungen in den Büchern der Gesellschaft verglichen und

schieden. Leipzig, den 30, Dezember 1929. Kelvinator Eleftro-Kühlanlagen

= il t. B SIEE

Ausgaben. RM |HŸ Gründungskfosten . - « « « - } 8024/88 Allgemeine Unkosten . « « « 60 657 66 E e 0s h G 65783

69 340/37

Ga, L

Exlös aus Waren und sonstige Gie «- + » « «« -= 100 69 340137

Herr Kanzleivorsteher Emil Döring in Leipzig ist aus dem Aufsichtsrat ausge-

An Soll, RM [N Betriebs- und Handlungs- unkostenkonto ./. « « « | 2248 522/29 Steuern- und Lastenkonto 295 533/06 Krankenkassen- und Unfall-

versicherungsfonto « - - 68 103/04 Abschreibungen auf: 5 Gebäudekonto « « - - 18 915/21

Majschinen- u. Apparatekt. 135 845185 Fabrikutenfsilien- u, Werk- |

zeugkonto . . « « . 7 486\0L

Büroeinrichtungskonto 4 616/25 Lichtanlagekonto « « - 1 560/66 Fuhrparkkonto « « « «- 2 969 40 Reingewinn . « « « .- 379 157/50

3 162 709 27

Per Haben.

Saldovortrag . - . - + - 17 521/13 Agiogewinn aus Effekten 8 336 30 Liquidationserlös . « «+ « 19 495|— Warenkonto .. » « + T 3 162 7091/27

Metallwarenfabrik

vorm. H. Wißnerc Akt.-Ges. H. Wißner,

Wir haben die vorstehende Bilanz neb|: Gewinn- und Verlustrechnung mit den von uns geprüften, orbnungsmäßig ge- führten Büchern übereinstimmend be- funden. S F :

Zella-Mehlis i. Thür., den 18. De- zember 1929. L Thüringische Landes- und Tretts

haud Revisions-A.-G., Weimar.

Dr. Anke. ppa. Kaiser.

Die für das abgelaufene Geschäftsjahr 1928/29 zur Ausschüttung gelar. gende Dividende in Höhe von 8% ist ab 7. 1. 1930 gegen Einreichung des entsprechenden Dividendenscheines, abzüglich Steuer, zahl- bar

bei dem Bankhause Braun & Co.

Berlin W. 9, Eichhornstraße 5, beiderCommerz-und Privat-BankA.-G.; in Erfurt und Magdeburg, bei der Darmstädter und Natioualbank K. G. a. Akt., Filiale Erfurt,

bei dem Bankhause Hardy & Co,; G. m. b. H., Berlin W. 56, Mark- grafenstr. 36, und

bei der Gesellschaftskasse in Zella-Mehlis,

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Srste Zentralhandel8registerbeilage

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1930

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Fnhaltsübersicht,

) rtaaw a üterrechtsöregister,

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M f 2 D ps

9

Sntscheidungen des Neichsfinanzhofs.

L, Zur Steuerfreiheit nach § 7 des Umsaßsteuer-

gesetzes. Die Steuerpflichtige vertreibt patentamtlih geshüßte |

a in der Weise, daß sie die cinzelnen Ofenteile bei einer oder mehreren Firmen nah Anweisung herstellen und an die Besteller unmittelbar liefern läßt. Die Besteller stellen alsdann mit eigenem Personal nah einem von der Steuerpflichtigen übersandten Plane die einzelnen Ofenteile zu dem betriebsfähigen Ofeu zusammen. Im Gegensaß gn Finanzamt, das die Lieferung von der Steuer pflichtigen an die Besteller im ganzen Umfang für steuerpflihtig ansah, ist das Berufungsgericht zur Freistellung nach § 7 des Umsabsteuergesezes gekommen.

Der von dem Finanzamt eingelegten Rechtsbeschwerde war der Erfolg nicht zu versagen. Zutreffend ist, daß die Steuer- pflihtige an den einzelnen Ofenteilen und auch an den fertig zusammengestellten Defen den unmittelbaren Besiß nicht erlangt hat. Troßdem sind aber die Vorausseßungen des § 7 des Umsaß- steuergeseßes bet der Steuerpflichtigen niht gegeben. Die Ansicht des Berufungsgerichts ist nicht frei von Rechtsirrtum, wenn es aus der Form der Bestellung, in der die einzelnen Bestandteile des zu liefernden Ofens aufgeführt und näher bezeichnet sind, olgert, daz Gegenstand der Lieferung nicht die fertigen Oefen @lechthin, ondern auch die einzelnen Bestandteile des Ofens sind. Vielmehr handelt es sich nur um die Lieferung cines patentamtlih geshüßten Ofens. An der Lieferung der einzelnen Bestandteile zaben die Kunden kein Fnteresse, da sie hiermit in ihrem Betriebe nichts angen können. Die Aufführung der einzelnen Ofen- OIenE Us in der Bestellung dient nur der Beshreibung des Ofens, damit der von dem Kunden gewünschte rihtige Ofen ihm geliefert wird. Mit der Anlieferung der einzelnen Bestandteile bei den Kunden ist die Lieferung des Steuerpflichtigen noch nicht abgeschlossen, Pen erst mit der Aufstellung des fertigen Ofens, die auf Grund des von der Steuerpflichtigen übersandten Planes oder nach besonderer Anweisung vorgenommen wird. Der fertige Ofen ist daher nicht gleichzustellen seinen Einzelteilen, die von den anderen Unternehmern geliefert worden sind. Der fertige Ofen umschließt außer den Einzelteilen die Zusammenstellung zur betriebsfertigen Anlage, die F vas sih als das Resultat eines besonderen geistigen und tehnishen Könnens darstellt. Auf den wirtschaftlihen Erfolg kommt es aber bei der Umsaßsteuer grund- säßlih allein an (Entsch. des Reichsfinanzhofs Bd. 20 S. 103 ff.). Ob bei der Aufstellung des Ofens Angesteilte der Steuerpflichtigen gugegen sind und nöthelfen oder, wie cs S der Darstellung der

teuerpflihtigen in mehreren Fällen vorgekommen ist, die Auf- stellung nur überwachen, ohne selbs mit Hand anzulegen, ist daher unerheblich. Die Lieferung der fertigen Oefen ist eben eine andere Leistung als die der einzelnen Bestandteile. Damit entfällt die Anivendung des § 7 des Bais steuergesezes, der vorschreibt, daß die Siéuérbéfretzn grundsäß ich nur dann eintritt, wenn es sich um mehrere Umsäße derselben Gegenstände oder Gegenstände gleiher Art handelt. Der Lieferung des betriebsfertigen Ofens dus die Steuerpflichtige L ein weiterer Buciat darüber nicht voraufgegangen. Der Fall liegt im wesentlichen gleih wie in der Entschetdung des erkennenden Senats vom 28. Funi 1929 V A 36/29, Reichs\teuerblatt 1929 Nr. 21 S. 501. Auch hier geht die Tätigkeit der Steuerpflichtigen weit über die eines reinen Zwischenhändlers hinaus. Das Berufungsurteil unterlag daher wegen Verleßung des § 7 des Umsabsteuergeseßes der Aufhebung. Die Sache ift spruchreif. Da, ausgenommen die Lieferung von Ersaßteilen, sämtliche Lieferungen von Oefen, auch foweit An- gestellte bei der Aufstellung überhaupt nicht zugegen sind, steuüer- pflichtig sind, war die Berufung gegen die Einspruchsentscheidung des beri dr als unbegründet mit Kostenfolge aus §8 286, 287 der Reichsabgabenordnung zurückzuweisen. (Urteil vom 15. No- vember 1929 V A 258/29.)

2, Verschulden eines Gesamtprokuristen bei Ver- säunmung der Recht8mittelfrist steht dem eigenen Verschulden gleich. Die Zustellung des Einheitswertbescheids an die Aktien- gesellschaft ist durch eingeshriebenen, am 16. Februar 1928 zur Post aufgegebenen Brief erfolgt. Der am 18, April 1928 ein- gegangene Einspruch der elen A wurde vom Grundwert- aus\{uß als unzulässig verworfen. Fhre Berufung hat der Ober- bewertungsauss{chuß als unbegründet zurückgewiesen. Auch der Rechtsbeshwerde muß der Erfolg versagt bleiben. Die Rechts8- mittelfrist beträgt nah § 56 des Reichsbewertungsgeseßes und 8 230 der Reichsabgabenordnung einen Monat. Sie lief, da die Zustellung des Einheitswertbescheids mit dem 19. Februar 1928 als bewirkt gilt, mit dem 19. März 1928 ab 70 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung). Der Einspruch wax somit verspätet, Die Gesellschaft trägt vor, der mit der Bearbeitung der Steuersachen beauftragte Bei D ie G habe niht gewußt, daß gegen den Einheitswertbescheid als solhem Einspruch eingelegt werden müsse, er habe vielmehr geglaubt, daß die Anfehtung des Vermögens- L E genüge. Dieses Vorbringen ist indessen nicht ge- eignet, den Antrag auf Nachsicht zu rechtfertigen. Denn der Be- scheid enthielt eine Belehrung darüber, welches Rechtsmittel der Gesellschaft zustand, bei welher Behörde und innerhalb welcher Zeit es einzureichen war. Wenn der Bearbeiter der Steuersachen diese Rechtsmittelbelehrung unbeachtet gelassen hat, so ist die Versäumung der Frist auf sein Verschulden zurückzuführen. Der Oberbewertungsauss{huß erblickt ein gleihzeitiges Verschulden der Gesellschaft gemeint ist wohl das Verschulden des el der Gesellschaft als ihres geseßlihen Vertreters darin, os sie es unterlassen hat, den Bearbeiter ihrer Steuersachen ausreichend über die gescßlichen Bestimmungen zu unterrihten. Ob diese Auf- fassung zutreffend ist, kann Uen! bleiben. Denn der Be- arbeiter ist nicht nur Angestellte“ der Gesellschaft, er hat vielmehr

als SEIEN E die Stellung cines Bevollmächtigten. Das 1 den eines Bevollmächtigten steht aber nah § 68 der | Reichsabgabenordnung dem cigenen Verschulden gleih. Die in |

Verschu

der gemeinschaftlihen Erteilung der Prokura an mehrere Per- onen liegende Beschränkung der Vollmacht amtprofkuristen als Bevollmächtigten im Reichsabgabenordnung und somit sein Verschulden wie ein Ver- chulden der von ihm vertretenen Person anzusehen ( Zecker, Kommentar zur Reichsabgabenordnung, § 84 Abs. 2 und die dort angeführte, in Bd 15 Reichsfinan

indert nicht, den Ge- Sinne des § 68 der

146 der Entsch. des ofs abgedruckte Entscheidung, fernex auh die zu der Frage der zivilrechtlichen Haftung für Verschulden eines Ge- samtvertreters ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts in . 207; Bd. 78 S.- 353 und S 58, Anm. 87 a).

Zivilsachen Bd. 57 S. 93; Bd. 74 Staub, 12. und-13. Auflage, Anhang zu verlangte Nachsicht ist daher mit Recht von der Vorinstanz versagt (Urteil vom 28. November 1929 III A 393/29.)

Zur Anwendung des § 3H des Einkommenfteuer- landwirtschaftlicher

Der Ritterguts 31, März 1925 aufgeben, weil der Besizer das Gut in Selbst- In dec Vermögenszusammenstellung / des Steuerabschnitts sind lebendes und totes Vnventar mit insgesamt 98 365,40 RM aufgeführt. bei dem Verkau

Veräußerung

bewirtshaftung übernahm.

Der Erlös 5 dieser Gegenstände betrug jcdoch 125 000 RM. Streitig ist die Steuerpflicht des Unterschiedsbetrags in Höhe von Mit der Rechtsbeshwerde erstrebt das Finanzamt die Wiederherstellung seiner Veranlagung, nachdem das Finanz- gericht die Steuerpflicht verneint hat. y

Die Rechtsbeshwerde ist begründet. Streitfrage ijt niht unmittelbar aus dem Einkommensteuergeset, londern aus allgemeinen Erwägungen, die auf dem Zweck und der wittshaftlihen Bedeutung der Vorschriften des Einkommen- steuergeseßes beruhen, zu entnehmen. Aus solchen allgemeinen Er- ivägungen hat der Senat bereits für das Einkommensteuergeseßz 1920 dahin erkannt, daß bei der Veräußerung eines Geschäfts - trag des Veräußerungspreises gegenüber den Buchwerten als steuerpflihtiger Geschäftsgewinn anzusehen ist (Entscheidung vom 29. Oktober 1924 Vi e A 186/24 Entsch. des Reichsfinanzhofs Bd. 15 S. 47 Dm Einklang mit Dic kommensteuergeseße 1925 im § 30 bestimmt, daß als Einkünfte aus Gewerbetrieb auch Gewinne gelten, die erzielt werden bei der Ver- äußerung des Gewerbebetriebs als Ganzes oder eines Teiles des aber nur um eine Klar- au des Einkommensteuer- 8 für Gewerbebetriebe handeln. irtschaft 1928 Sp. 1065 als

: 26 634 60 RM.

Die Antwort auf die

betriebs der Meh

Steuer und Wirtschaft 1924 ce Nectsperecqune

r a Cs

Geiverbebetriebs. stellung eines allgemein aus dem

geseßes zu entnehmenden Grundsaße Lion bezeichnet es in Steuer un

unrichtig, wenn die Begründung des Eiukommensteuergeseßes 1925 Gewerbetreibenden gegenüber den flichtigen hinsichilich der Nicht- ‘onjunfturgewinne und Abseßung der unrealisierten Verluste spricht, und verweist darauf, daß die reien Berufe in 8 12, 19, 20 des Einkommen- ihtlich der unrealisierten Wertsteigerungen ebenso t werden wie die Gewerbetreibenden. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergeseßes lt bei Einkünften aus Landwirtschaft als Einkommen, das zur erangezogen wird, der Gewinn, den der Steuer- des Steuerabschnitts erzielt hat. Der Gewinn eberschuß der Einnahmen über die Ausgaben zuzüglich des er abzüglich des Minderwerts der Waren und Vorräte des Betriebs, der dem Betriebe dienenden Ge- wie des beweglihen Anlagekapitals am egenüber dem Stande am Schlusse Steuerabschnitts 12 Abs. 1 des Ein- 9 ist für die einzelnen dem Be- nstände für den Schlu ert zugrunde zu legen. Steuerpflichtige an Stelle des gemeinen Wertes den Anschaffungs- zerstellungspreis unter Abzug der zulässigen Absetungen sür Abnußbung und Substanzverringerun nux dann den

Hierbei kann es

S. 23 von. einem Privil anderen Gruppen von ( versteuerung der unrealisierten Landwirte und

Dem is zu-

inkommensteuer lichtige innerhal

ehrwerts o

bäude nebst Schlusse des des vorangegangenen kommeusteuergesebes). triebe gewidmeten G abschnitts der gemeine

des Steuer-

h einseßzen. Da der Pslichtige gemeinen Wert ansegen wird, wenn der An- \chaffungs- oder Herstellungspreis höher ist als der gemeine Wert, Konjunkturgewinne während die unrealisierten Verluste abgeseßt werden. rundsäße, die für Landwirte und Gewerbetreibende in e gelten, wird somit die Gelegenheit gegeben zur An- Deren Auflösung kann nun in der olgen, daß in den einzelnen Geshäftsjahren einzelne tände veräußert werden und höheren Preis erzielen als die Werte betrugen, mit denen die Gegenstände in der Bilan aufgegeben wird und für bezahlt wird als derem Buchwert entsprehen würde. Wird ein einzelner Gegenstand bei äußert, so vermehrt der erzielte zu versteuernden Gewinn des Geschäftsjahrs. erxäußerung des cinkommensteuerp Nit versteuerung noch

unrealisierten unversteuert,

Bewertungs gleicher Wei stiller Reserven. eim Verkauf einen

der Betrieb egenstände mehr

exschienen oder e Gesamtheit der

ortbestehen des Betriebs ver- uchgewinn ohne weiteres den Aber auch ein bei anzen Betriebs erzielter Gewinn ist als Denn der Grundsaß der nmiht realisierter Gewinne vorx der ierung fordexi als Kehrseite unbedingt den Grundsaß der elben jedenfalls b e i der Realisierun lung eines bei der Veräußerung erli Verlustes als einkommenmindernd und als bei Ermittlung des Gesamteinkommens abzugsfähig.

priht sich Dr. Becke* i ahin aus, daß die Erfassung des bei Veräu Zewinns unter keinen Umständen ein privi- legium odiosgum der Kaufleute sein dürfe. Auch bei anderev unter enden Unternehmungen müsse sie l die Kehrseite, die Berüefsichtigung

chtig anzusehen.

te uerun andererseits die

Im Verfolge dieser Grund-

Steuer un chaft 1928

Betriebs erzielten

die Eiukommensarten 1—3 eingreifen, nur daß hier wo

des durch Beendigung des Betriebs erlittenen Verlustes mehr ins Gewicht fallen werde. Auch hat der Senat selbst bereits in der Entscheidung vo:n 15. Mai 1929, VI A 649/28, Entsch. des Reichs- E Bd. 25 S. 159 (164), die hier zu entscheidende Streit- rage gestreift und ausgesprochen, man werde wohl annehmen müssen, daß der bei der Veräußerung eines landwirtshaftlihen Be- triebs erzielte Buchgewinn T EER sei. Denn § 30 des Einkommensteuergeseßes ente eine Sondervorschrift für Ge- werbetreibende. Er stelle Wélmehr eine grundsäßlihe Folgerung aus dem Gewinngedanken klar, die für alle Einkommensarten gelte, für die als Einkommen der Betriebsgewinn ermittelt wird. Hieran ist festzuhalten. Es ist niht einzusehen, warum die Steuerpflicht zunächst nicht realisierter Gewinne bei der Land- wirtshast ausgehoben und niht wie beim Gewerbebetriebe nur bis zur Realisierung au fgeschoben sein sollte. Wenn das Einkommensteuergeses die Folgerung aus dem ihm zugrunde liegenden Prinzip der Steuerpflicht der Gewinne erst bei ihrer Realisierung nur für Gewerbebetriebe ausdrüdcklich ausgesprochen hat, so ist es gemäß § 4 der Reichsabgabenordnung Aufgabe der Rechtsprechung, diese zweifellos bestehende Lücke zu |chließen. Auf einem ähnlichen Grundgedanken beruht die Bestimmung des § 4 Nr. 2 des Einkommensteuergeseßes, wonach zu den Einkünften der im § 6 bezeihneten Art außer den in §88 26—40, § 41 Abs. 1 Nr. 2 den einzelnen Einkommensarten ausdrücklich zugelviesenen insbesondere auch gehören: Einkünfte, die dem Steuerpflichtigen aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des 8 6 Abs. 1 Nr. 1—4 oder aus einem erloshenen Rechtsverhältnis im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 5—8 zufließen. Würde im vorliegenden Falle der Pflichtige das Fnventar nah Pachtende vorteilhaft verkauft haben, so könnte der Gewinn nach § 44 Nr. 2 besteuert werden. Noch mehr ist es gerechtfertigt, den Gewinn heranzuziehen, wenn die Veräußerung auf Schluß der Pacht erfolgt. És könnte sogar in Frage kommen, ob überhaupt noch das Fnventar und niht der Kaufpreisanspruch in die Bilanz einzustellen gewesen wäre, Fm vorliegenden Falle wendet der Pflichtige mit Unrecht ein, der Mehrerlös sei nur deshalb zustande gekommen, weil er nah dem Erlaß des Reil sministers der Finanzcn vom 6. September 1925

ITIT e 5200 (Reihs\fteuerblatt 1925 S. 184) grundsägßlih an die vom

Vev araites Wers Trnangen woge rov D UCDuICoCI e

wesen sei. Denn nah Il Ziff. 6 dieses Erlasses ist das zunächst gegebene die Einzelbewertung. Der Reichsfinanzhof hat sih nur mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, die einex Einzelbewertun beim Vieh, insbesondere beim Rindvieh, entgegenstehen, me Grund des 46 des S EUIS damit ein- verstanden erklärt, daß L nitts bewertungen statt- finden. Jm übrigen ist es für die Steuerpflicht gleichgültig, auf welche Umstände es zurückzuführen ist, dan sich bei Veräußerung des Betriebs ein Buchgewinn ergibt. Nicht durchgreifen kann weiter der Einwand des Pflichtigen, der Mehrerlös sei lediglich ein fiftiver, weil in hetriebéwirtscaftlicher Hinsicht der landwirt- Rolin Betrieb ein organishes Ganzes bilde und Vieh- und taschinenbesay als FSOPHAILAS stehendes Betriebskapital im naturgegebenen Verhältnis zur Größe und Organisation des Be- triebs stünden und in ihrem Werte sich gleihblieben. Wenn der Pflichtige dies damit dartun will, daß er den Uebernahmepreis im Jahre 1907 (121 500 &) dem Veräußerungspreis (125 000 RM) egenüberstellt, so zeigt dies gerade die Berechtigung der Ver- steuerung des Bucheripitas Denn wenn sich der Wert des ebenden und toten Fnventars tatsächlich im wesentlichen N beLan ist wie Pilitige dée behauptet —, so spcäche ies dafur, daß, wenn der Pflichtige den Wert buchmäßig nur mit 98365 RM ausgewiesen hat, er das Fnventar zu niedrig ans geseßt oder im Laufe der Pachtzeit zu hohe Abschreibungen ge- macht und demgemäß in dea sen einen zu geringen Ge- winn versteuert hat. Weiter ergibt sih aus der Behauptung des Pflichtigen, das Fnventax sei entsprechend der Größe und der Organisation erhalten geblieben, daß von einer \{chetnbaren, etwa durch Geldentwertung veranlaßten Wertsteigerung keine Rede sein kann. Der geringe Mehrbetrag Ie UVeber- nahme- und Veräußexungspretis gibt hierfür keinen Anhalt. Es kann also auch das Bedenken, das den Senat in der Entscheidung vom 29, Oktober 1924, VI e A 186/24, Bd. 15 S. 47 (51), ver- anlaßte, den Standpunkt der Steuerpflicht der Gewinne bei ihrer Realisierung für die Einkommensteuer des Fahres 1922 ms! ur Geltung zu bringen, nämlich es könnte die Behandlung des Mehr- betrags als Geschäftsgewinn zu der Vesteuerung eines Schein-

gewinns bi ren, im vorliegenden Falle keine andere Stellung- nahme rechtfertigen. Dies ist auch nicht durch den weiteren Ein- iand des Pflichtigen veranlaßt, das Finanzgericht wäre nie zu

einer Heranziehung des erzielten Mehrerlöses gekommen, wenn er sih wie tausende andere Landwirte als „nihtbuchführender Land- wirt“ hätte veranlagen lassen. Der nämliche Gesihtspunkt könnte auch von Gewerbetreibenden für die Freilassung der Buchgewinne von der Einkommensteuer vorgebracht werden. Es ist aber nicht so, daß die Veräu Le nur in den Fällen kauf- männi Ta Buchführung im Sinne von Î 13 des E Eruaaee gesetzes steuecpflihtig wären. § 30 Abs. 2 des Einkommensteuer- eseßes erwähnt auch den 8 12 des Einkommensteuergeseßes aus- rüdcklich. Er bestimmt auch weiter, daß, wenn der lebten Ver- anlagung ein Wert nicht zugrunde gelegen hat, an seine Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungspreis 1m Sinne des § 19 Abs. 2 tritt. Fit p die C up E des Unterschied8betrags von 26 634,60 R u bejahen, so sind doch die Vergünstigungen der S8 31, 32, des S IUOEE E des entsprechend an- zuwenden. Denn es entspricht der steuerlichen S daß eine Schlechterstellung der Landwirtschaft gegenüber den Grwerbe- treibenden unterbleibt. Die Vorentscheidung, die Einspruchs- eme rang des Finanzamts und der Steuerbescheid vom 15. De- ember 1925 sind daher aufzuheben. (Urteil vom 4. Dezember 1929 [T A 1230/28.)