1930 / 12 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichchs- und Staatsanzeiger Nr. 11 vom 14, Januar 1930, S, 4,

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ewogen 4,00 bis 4,40 #, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 95,70 bis 6,00 4, Nobfkaffe, Santos Superior bis Ertra Prime 3,36 bis 3,94 Æ, Nobfaffee, Zentralamerikaner aller Art 3,70 bis 5,43 M, Nöstkaffee, Santoë Superior bié Extra Prime 3,90 bis 4,84 A, Nöstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,60 bis 7,00 4, Nöstroggen, glasiert, in Säden 0,38 bis 0,42 Æ, Nöstgerste, glasiert, in Säcken 0,36 bis 0,42 A, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 0,50 bis 0,56 A, Kakao, stark entöôlt 1,80 bis 2,60 Æ, Kakao, leiht entölt 2,70 bis 3,00 X, Tee, Souchong 6,50 bis 7,40 #Æ#, Tee, indisch 7,70 bis 11,00 A, Zuder, Melis 0,56 bis 0,574 Æ, Zucker, Raffinade 0,58 bis 0,63 4, Zuder, Würfel 0,63 bis 0,70 Æ, Kunsthonig in 4 kg-Packungen 0,62 bis 0,66 Æ, Zudckersirup, bell, in Eimern 0,66 bis 0,68 Æ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 0,38 bis 0,41 , Marmelade, Viertfruht, in Eimern von 123 kg 0,75 bis 0,76 A, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12} kg 0,90 bis —,— Æ, Erd? beerfonfiture in Eimern von 124 kg 1,76 bis —,— F, Pflaumenmus, in Eimern von 124 und 15 kg 0,88 bis 0,92 4, Steinsalz in Säcken 0,074/19 bis 0,08%, F, Steinsalz in Packungen 0,092/19 bis 0,12 M, Siedesalz in Säcken 0,108, bis —,— F, Siedesalz in Packungen 0,12 bis 0,16 Æ, Bratenschmalz in Tierces 1,40 bis 1,42 X, Braten- \{chmalz in Kübeln 1,41 bié 1,43 . M4, Purelard in Tierces, nordamerik. 1,26 bis 1,28 M4, Purelard in Kisten, nordamerik. 1,27 bis 1,29 M, Berliner Nobschmalz in Kisten 1,58 bis 1,64 X, Speisetalg 1,06 bis 1,10 A, Margarine, Handeléware, in Kübeln, 1 1,32 bis 1,38 Æ, Il 1,14 bis 1,26 M, Margarine, Spvezialware, in Kübeln, 1 1,58 bis 1,92 Æ, 10 1,39 bié 1,42 M, Molfereibutter ‘Ta in Tonnen 3,46 bis 3,52 , Molfkereibutter Ia gepackt 3,58 bis 3,64 Æ, Molkereibutter IIa in Tonnen 3,28 bis 3,40 A, Molkereibutter IT a gepackt 3,40 bis 3,52 A, Nuslandsbutter, dänische, in Tonnen 3,70 bis 3,78 X, Auslands- butter dänische, gevackt 3,88 bis 3,94 M, Corned beef 12/6 Ibs. per Kiste 70,00 bis 73,00 Æ, Speck, inl., ger. 8/10—12/14 2,50 bis 2,70 Æ, Allgäuer Stangen 20 9% 1,02 bis 1,08 4, Tilsiter Käse, vollfett 2,00 bis 2,16 4, eter Holländer 40% 1,94 bis 2,04 M, echter Edamer 40 9% 1,96 bis 2,06 Æ, echter Emmenthaler, vollfett 2,80 bis 3,16 M, Allgäuer Nomatour 20 9%/ 1,24 bis 1,34 X, ungez. Kondenêëmilch 48/16 per Kiste 22,00 bis 24,00 (A, aezuck. Kondens- milch 48/14 per Kiste 31,00 bis 38,00 Æ Speiseöl, ausgewogen

- 1,35 bis 1,45 M.

Berichte von au8wärtigen Devisen und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 13. Januar. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Noten : Lokonoten 100 Zloty 57,62 G., 57,77 B. Scheck8: London 25,01} G, —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty-Aus- zahluna 957,59 G., 57,74 B., London telegravbis{che Auszahlung 25,02 G, —,— B,., Berlin telegraphische Auszahlung 100 Reichs- marknoten 122,497 G., 122,803 B.

Wien, 13. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 285,40, Berlin 169,39, Budapest 124,16, Kopenhagen 189,75, London 34,564, New Vork 709,45, Paris 27,874, Prag 20,984, Zürich 137,37, Marknoten 169,14 Lirenoten 37,07, Sugoflawische MNöôten 12,443, Tschecho-

lowafkiiche Noten 20,944, Polnische Noten 79,474, Dollarnoten 706,00, Ungarische Noten 124,30*), Schwediiche Noten —,—, Belgrad 12,548 *) Noten und Devisen für 100 Pengsö.

Prag, 13. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 13,614, Berlin 806,50, Zürih 654,50, Oslo 9045), Kopenhagen 904,00. London [64,614 Madrid 447,50, Mailand 176,914, New Bork 33,803, Paris 327/,, EStockholm 907!/, Wien 475,674, Marknoten 806,25 Polnische Noten 378,50, Belgrad 59,76, Danzig 659,00.

Budapest, 13. Januar. (W. T. B.) Alles in Pengs. Wien 80,382, Berlin 136,40, Zürich 110,633 Belgrad 10,10.

Lon don, 14. Januar. (W.T.B.) New Bork 486,69 G., Paris 123,91, Amsterdam 1210,50, Belgien 34,94, Italien 93,04, Berlin 20,29, Schweiz 25,15, Spanien 36,40, Wien 34,64, Buenos Aires 45,12,

Paris, 13. Januar. (W. T. B.) (A nfangs notierungen.) Deutschland 607,50, London 123,934, New Vork 25,443, Belgien 354,50, Spanien 359,50, Italien 133,15, Schweiz 493,00, Kopenhagen 680,50, Holland 1024,25, Oslo 680,25, Stockholm 683,00 Prag 75,30, Numänien- 15,15, Wien 35,75, Belgrad —,—, Warschau —,—.

Paris, 13. Januar. (W. T. B.) (Schchlukß kurse.) Deutic- land 608,00, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 25,45, England 123,934, Belgien 354,75, Holland 1024,25, Italien —,—, Spanien 342,75, Schweiz 492,75, Warschau —,—, . Kopen- bagen 681,75 Oéêlo 679,50, Stockbolm 683,00, Belgrad —,—.

Amsterdam, 13. Januar. (W. T. B.) Berlin 59,34, London 12,108/,, New Vork 2485/z, Paris 9,77, Brüssel 34643, Schweiz 48,14, Stalien 13,01, Madrid 33,40, Oslo 66,45, Kopenhagen 66,474, Stockholm 66,724, Wien 35,00, Budapest —,—, Prag 736,00, Warschau —.—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Vokohama —,—, Buenos Aires —,—.

Zürich, 14. Januar. (W. T. B.) Paris 20,31F, London 25,157 New York 516,75, Brüssel 71,99, Mailand 27,06, Madrid 69,25, Holland 207,774, Berlin 123.36, Wien 72,69, Stockholm 138,60, Oslo 138,05, Kopenhagen 138,15, Sofia 3,723, Prag 15,28, War\chau 57,95, Budapest 90,37*), Belgrad 9,127/z, Athen 6,703, Konstantinopel 243,00, Bukarest 307,25, Helsingfors 12,974, Buenos Aires 207,75, Japan 254,25. *) Pengös.

M oskau, 13. Januar. (W. T. B.) (In Ts\cherwonzen.) 1000 enal. Pfund 945,60 G., 947,50 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,38 G., 46,48 B.

Kopenhagen, 13. Januar. (W. T. B.) London 18,193, New Vork 373,87, Berlin 89,30, Paris 14,80, Antwerpen 52,20, Zürich 72,45, Rom 19,65, Ara1sterdam 150,65, Stockholm 100,374, Oslo 100,00, Helsingfors 941,00, Prag 11,09, Wien 52,65.

Stockholm, 13. Januar. (W. T. B.) London 18,143, Berlin 88,95, Paris 14,67, Brüsjel 51,974, Schweiz. Pläße 72,224, Amsterdam 150,074, Kopenhagen 99,724, ODslo 99,674, Washington 372,62, Helfingfors 9,388, Nom 19,53, Prag 11,07, Wien 52,55.

Os! o, 13. Januar. (W. T. B.) London 18,21}, Berlin 89,40, Paris 14,75, New York 374,12, Amsterdam 150,75, Zürich 72,55, Helsingfors 9,42, Antwerpen 52,25, Stockholm 100,45, Kopenhagen

100,10, Nom 19,65, Prag 11,10, Wien 52,70.

London, 13. Januar. (W. T. B.)- Silber (Schluß) 21/6,"

Silber auf Lieferung 21/16.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 13. Januar. (W. T. B.) Oesterr. Cred.- Anst. 29,75, Ascbaftenburger Buntpapier 135,00, Cement Lothringen 70,00, Dtsch. Gold u. Silber 151,00, Franki. Masch. Pok. 47,50, Hilpert Armaturen 112,00, Ph. Holzmann 97,00, Holzverkoblung 90,25, Wayrß u. Freytag 84,25.

Hamburg, 13. Ianuar. (W. T. B.) (S{lußkurse.) [Die Kurie der mit „T“ bezeichneten Werte sind Terininnotierungen.] Commerz- u. Privatbank T 160,00, Vereinsbank T 135,00, Wübedck- Büchen 7450, Scthantungbahn 2,50, Hamburg- Amerika Paketf. T 196,75, Hamburg - Südamerika T 178,00, Nordd. Lloyd T 106,50, Berein. Elbichiffahrt 16,00, Calmon Asbest 18,90, Harburg-Wiener Gummi 77,00, Ottensen Eisen —,—, Alsen Zement 170,00, Anglo- Guano 49,00, Dynamit Nobel T 87,50, Holstenbrauerei 166,00, Nev Guinea 420,00, Otavi Minen 957!/z. Fréiverkehr: Sloman Salpeter 70,00.

Wien, 13. Januar. (W.T. B.) (In Schillingen.) Völker- bundsanleihe 107,50, 4 9/9 Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 9/9 Nudolfs- bahn 4,00, 4 9/9 Vorarlberger Bahn —,—, 3 9/9 Staatsbahn 111,00, Türkenloose 30,40 Wiener: Bankverein 21,30, Oesterr. Kreditanstalt 51,00, Ungar. Kreditbank 94,00, Staatsbahnaktien 23,75, Dynamit A.-G. —,—, A. E.G. Union 29,01, Brown Boveri 158,00, Siemens- S@{uckert 182,75, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 33,25, Felten u. Guilleaume %4,90, Krupp A.-G. 9,90, Prager Eisen —,—, Rimamurany 103,25, Steyr. Werke (Waffen) 390,00, Skoda- werke 369,00 Steirer Papierf. 96,00, Scheidemandel 95,50, Leykam Iosefsthal 6,50, Aprilrente 1,705, Mairente —,—, Februarrente 1,112, Silberrente 1,085 Kronenrente 1,08.

Amsterdam, 13. Januar. (W. T. B.) Amsterdamshe Bank 184,50, Notterdamsche Bank 110,25, Deutsche Reichsbank, neue Aktien 2908, Amer. Bemberg Certif. A4 2050, Amer. Bemberg Certif. B 20,50, Amer. Bemberg Cert. v. Pref. —,—, Amerikan. Glanz;stoff Vorzugs 65,00, Amerikan. Glanzstoff common 21,00, Kali - Industrie 189,00, Nordd. Wollkämmerei 97,50, Vereinigte Glanzstoff —,—, Montecatini —,—, Deutsche Bank Akt. - Zert. 170,00, 7 % Deutsche Neichsanleibe 104,00, 7 9% Stadt Dresden 97,25, 64% Kölner Stadtanleihe 928/,, Arbed 104,25 709/49 Nhein- Elbe Union —,—, 7 9/9 Mitteld. Stahlwerke Obl. 83.75, 6 9% Siemens - Halske 104,00, 7 9/9 Verein. Stahlwerke 81,50, MNhein.- Westf. Elektr. Anl. 100,50, 7 9%/ Deutsche Nentenbank C. v. Obl. 93,50, 6 9%/% Preuß. Anleihe 1927 841/,.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 13. Januar. (W. T. B,) Obwohl am Woll- und Garnmarkt die Notierungen nominell unverändert lauten, werden hier und da Preiskonze\sionen gemacht. Die Käufer nehmen jedoch immer nocch eine abwartende Haltung ein.

Öffentlicher Anzeiger.

1. Unteriuhungs- und Strafsachen, 8. Kommanditgesellshaften auf Aktien, 2. Zwangsversteigerungen, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 3. Auf bot E 10. Gefsellshaften m h H Aufgebote, h j E 4. Oeffentliche Zustellungen, I 11 Genossenschaften,

H. Verlust- und Fundsachen, , 6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 13. Bankausweise, 7, Aktiengesellshaften,

12. Unfall- und Invalidenversiherungen,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote. 1926 bw.

[89744] Das Aufgebotsverfahren,

. Juni 1928 verzinsliche Rest- ] bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, } [89750] : | A | faufgeldforderung von 3280 Goldmark, | sich \pätestens in dem auf den 18. Ok-| Die Hypothekenbriefe über die im anwalt Dr. Fraunholz in Augsburg, gegen 3. des verlorengegangenen Hypothekenbriefs | tober 1930, vormittags 10 Uhr, | Grundbuche von Kreuztal Band 19 Blatt | Theimer, Georg, Händler, zuletzt in Augs- vom 31. Januar 1927 über die auf dem | vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten | Nr. 233 zugunsten des Kreuztaler Spar- | burg, jeßt unbekannten Aufenthalts, Be- betreffend | Grundstück des Grundbuchs von Schwerte | Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls | und Dar1ehnskassenvereins, eingetragene | klagter, wegen Ehe)\cheidung, ladet die

Schuldver)chreibungen des Schlesi)chen | Band 1 Blatt 804 in Abteilung 1IT Nr. 10 | die Todeserklärung erfolgen wird. An | Genossenschaft i ] Ptandbrietinstituts für städtishe Haus- | für die offene Handelsgetellshast L. Wein- | alle, welche Auskunft über Leben oder Tod | pfliht in Kreuztal eingetragenen Hypo- Verhandlung vor das „Landgericht Augs- grundstücke Nr. 8 des Autgebots vom | berg in Schwerte eingetragene mit 3 9/60 | des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht | theken von 1000 Papiermark (unter Nr. 2) | burg auf Freitag, 21. März 1930, 13. Februar 1929 (54. Gen. 1 2 e/28 | bzw. 50%/% vom 1. Sanuar 1927 bzw. | die Aufforderung, pätestens im Autgebots- | und von 9000 Papiermark (unter Nr. 9) | vorm. 9 Uhr, Zimmer 94, 1. Sto, Band 11), veröffentliht im Deutschen | 1. Januar 1928 verzinsliche Nestkaufgeld- | termin dem Gericht Anzeige zu machen. | sind durch Ausschlußurteil des unter- | mit der Aufforderung, einen beim Prozeß-

Neich8anzeiger vom 8. März 1929 ist | forderung von 500 Goldmark, 4. des ver-

durch Zurücknahme des Aufsgebotsantrags | lorengegangenen Hypothekenbriets vom | nuar 1930. Amtsgericht. erledigt. : 12, März 1906 über die auf dem Grund- —————— Breslau, den 6. Januar 1930. tüdck des Grundbuchs von Schwerte Band I | [89748] Bekanntmachung. Amtsgericht. Artikel 22 in Abt. Ill Nr. 3 für den Es find am : a) 6. 2. 1926 ím Kranken- (89753) E Kaufmann Leeser Weinberg in Schwerte | haus in Swinemünde der Kürschner Emil f (89743] Aufgebot. eingetragene, mit 5 %/% vom 1. März 1906 | Volkmann, geboren am 9. 4, 1863, | 1930 if der verschollene Reservist Friedrich

Die Preußische Zentralgenossen\chafts- | verzinslihe Forderung von 150 4 bean- | b) in der Nacht vom 2. zum 3. 3. 1926 Michaelis,

kasse Berlin hat das Aufgebot des an- | tragt. Der Inhaber der Urkunden wird | in Swinemünde, Bollwerk 28, die un-

Durch Aussch{lußurteil vom 9. Januar

5. Kompagnie Grenadier- regiments 9, geb. am 16. Dezember 1890

burg, Klägerin, vertreten von Nechts-

mit unbeshränkter Hatt- | Klägerin den Beklagten zur mündlichen

Landsberg (Warthe), den 9. Ja- | zeihneten Gerihts vom 19. Dezember geriht zugelassenen Rechtsanwalt zu be- 1929 für kraftlos erklärt. Sie win , i Hilchenbach, den 19. Dezember 1929. | Che der Streitteile wird aus dem alles

Das Amtsgericht.

stellen. Sie wird beantragen: I. Die

nigen Verschulden des Beklagten geschieden. [I1. Dec Beklagte hat die Kosten des Nechts\treits zu tragen.

Augsburg, den 4. Januar 1930, Ge|chäftsstelle des Landgerichts Augsburg.

geblih verlorengegangenen Wechiels über | aufgetordert, |\vätestens in dem auf den | verehelihte Auguste Rosen, geboren am in Klein Schönfeld, für tot erklärt worden. | (89762) Oeffentliche Zustellung.

734,99 NM gezogen auf den Land- | 20, Mai 1930, vormittags 11 Uhr, | 4. 2. 1855, c) 23. 4. 1928 im Kranken- wirt Josef Voß in Giesenslage aus- | vor dem unterzeichneten Gericht an- | haus in Swinemünde der Landarbeiter gestellt von der Central-Ankaufsstelle für | beraumten Au}gebotstermin seine Rechte | Karl v. Kuske, geboren am 18. 11, 1863

Greifenhagen, dén 9. Januar 1930. Das Amtsgericht.

Die Ehefrau des früheren Landwirts Ludwig Stöber Minna geb. Wenzel in

landwirtschaftliche Maschinen und Geräte in Halle beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird autgefordert, bei dem unter- zeichneten Gericht, in dem auf den 19. Juli 1930, 11 Uhr, Zimmer 4, bestimmten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, anderntalls seine Kraftloserklärung erfolgt. Stendal, den 30. Dezember 1929. Das Amtsgericht.

{89742] Beschluß, s

In der Aufgebots!ahe des Provinzial- rats der bayeri){chen Kapuziner zu Altötting wird. der auf den 11. April 1930 anbe- raumte Aufgebotstermin auf 11, Juli 1930, vorm. 11 Uhr, von Amts wegen verlegt.

Frankfurt a. M., 8. Januar 1930. i Amtsgericht. Abt. 16.

[89745] Aufgebot.

Der Kaufmann Ludwig Weinberg in Schwerte hat das Aufgebot 1. des verloren- gegangenen Hypothekenbriefs vom 26. 9. 919 über die auf dem Grundstück des Grundbuchs Schwerte Band 21 Blatt 1344 in Abteilung [Il Nr. 2 für die offene Handelsge)ell haft L. Weinberg in Schwerte eingetragene, zu % 9% vom 1. April 1919 verzinslie Mestkaufgeldforderung von 639,20 Goldmark, 2. des verloren- gegangenen Hypothekenbriets vom 27. 9. 1926 über die auf dem Grundstück des Grundbuhs von Schwerte Band 21 Blatt 1344 in Abteilung 111 Nr. 4 für

die Firma L. Weinberg in Schwerte ein-

getragene, zu 3 bzw. 9% vom 1. Oftober

anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung * der Urkunden erfolgen wird. Schwerte, den 3. Januar 1930. Das Amtsgericht.

[89747] Aufgebot. 5

Der Postsekretär a. D. Georg Klein- {midt in Wiesbaden, Eckernförder Str. 11, vertretcn durch Rechtsanwalt Dr. Kupfer in Wiesbaden, Da rade 1, hat be- antragt, den vershollenen Kellner August Adolf Kleinschmidt, zuleßt im Inlande wohnhaft in Eberstadt b. Darmstadt, geboren am 13. Juni 1885 zu Eberstadt, für tot zu erklären, Der bezeichnete Ver- \hollene wird aufgefordert, sih pätestens in dem auf Freitag, den 15. August 1930, vormititags 9 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Zimmer Nr. 118, anbe- raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, #spä- testens im Autgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Darmstadt, den 4. Januar 1930.

Hessisches Amtsgericht 11.

[89746] Aufgebot.

Der Kaufmann Martin Hanff in Berlin N. 24, Unienstr. 158, vertreten durch den Rechtéanwalt Dr. Carl Spiller in Berlin W. 57, Potsdamer Str. 69, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Louis Hanff, zuleßt wohnhaft in Lands- berg (Warthe), für tot zu erklären. Der

in Neinberg, Kreis Glogau, verstorben. Da Erben des Nachlasses bisher nicht er- mittelt sind, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, auf- gefordert, diese Rechte binnen zwei Monaten bei dem unterzeichneten Ge- rit anzumelden, widrigenfalls die Fest- stellung ertolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vor- Handen ist.

Swinemünde, den 30. Dezembsx 1929.

Amtsgericht.

[89749]

Der am 18. September 1928 von dem Automobilhändler Rudolf Krause in Köbschenbroda ausgestellte, auf Dr. med. Kurt Rummrih in Dresden, Leipziger Straße 43, gezogene, von diesem ange- nommene Wechjel, der am 15. Dezember 1928 fällig und in Dresden zahlbar war, ist dur Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 30. 12. 1929 für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Kößschenbroda, 7. 1. 1930.

189751]

Durch Aus\{lußurteil vom 8. Januar 1930 is der Hypothekenbrief vom 27. August 1886 über die im Grundbuch von Papiy Band IV Blatt Nr. 85 in Abt. 111 unter Nr. 13 für Frau Wilhelmine Müller, geb. Franz, in Leipzig- Leußtsch eingetragene zu 44 9/69 verzinsbare Nestkaufgeldforderung über 1500 4 für krattlos erflärt worden.

Schkeuditz, den 9. Januar 1930.

Das Amtsgericht.

(89754) :

Durch Aus\{lußurteil vom 9. Januar 1930 ist der vershollenze Grenadier Nichard Brandt. 7. Kompagnie Grena- dierregiments 9, geb. am 8. Nugust 1892, in Greifenhagen für tot erfläri worden.

Greifenhagen, den 9, Januar 1930.

Das Amtsgericht.

Durch Aus\{lußurteil vom 3. Januar 1930 is der am 31. Januar 1859 zu anfkensbüttel geborene Brinksißer Karl riedrih Christoph Lüring für tot er- flärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1929 festgestelt. [89755! Fsenhagen-Hankensbüttel, 3.1.1930. Amtsgericht.

[89752] Bekanntmachung.

Dur Ausschlußurteil vom 19. De- zember 1929 if der am 28. November 1854 zu Michelsdorf, Krs. Ortelsburg, geborene Losmann Friedrih Niedrich für tot erflärt wor den. Als Todestag ist der 1. Januar 1883 festgestellt.

Passenheim, den 19. Dezember 1929,

Das Amtsgericht.

4. Vessentlich Zustellungen.

[89756]

Oeffentliche Zustellung und Ladung. In der Streitsahe Theimer, Anna

Maria Kunigunde, Händlerin in Augs-

Ellingerode, Klägerin, Pro«eßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt J.-R. Dr. Hahn, Kassel, klagt gegen den früheren Landwirt Ludwig Stöber, jeßt unbekannten Auf- enthalts, früher in Ellingerode, Beklagten, auf Grund der Behauptung, daß der Be- flagte die gemein|haftliche Wohnung der Parteien in Ellingerode am 22. August 1928 verlassen und sich seit dieser Zeit niht mehr um Frau und Kindex ge- fümmert hat, mit dem Antrag, die häus- lihe Gemeinschaft mit der Klägerin her- zustellen. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtöstreits vor den Einzelrichter der 5. Zivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den 12, März 1930, 94 Uhr, mit der Au!torderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Ÿ Geschäftsstelle 5 des Landgerichts.

Verantwortlicher Schristleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin, Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

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Berlin, Mittwoch, den 15. Fanuar, abends.

a rere, ME ertr E A

Ir. 12.

Juhalt des amtlichen Teiles :

Deutsches Reich.

Verordnung über die Jahresleistungen nah dem Aufbringungs- geseß für das Kalenderjahr 1930.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Wiederzulassung eines Bildstreifens.

Amtliches. Deutsches Reich.

Bér

über die Jahresleistungen nah dem Aufbringungs- geseß für das Kalenderjahr 1930 (Dreizehnte Durch- führungSverordnung zum Aufbringungsgeseß).

Vom 9. Januar 1930.

Auf Grund des § 2 Abs. 4, §8 3 bis 5, § 9 Saß 2, 8 15 des Aufbringungsgeseßkes vom 30. August 1924 (RGBl. I[ S. 269) wird hiermit verordnet:

Persönliche Awfbringungspflict. S 1,

(1) Der persönlihen Aufbringungspfliht ist bei den Jahres- leistungen für das Kalenderjahr 1930 der für die Veranlagung zur Vermögensteuer für das Kalenderjahr 1929 vorgeichriebene Zeitpunkt zugrunde zu legen. Die werbenden Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 2 der Zweiten Durchführungésverordnung zum Aufbringungsge|eß vom 4. Dezember 1925 (NGBl. II1 S. 1135) find für das Kalenderjahr 1930 aufbringungspflichtig, fofern sie am Beginn des 1. Januar 1929 bestanden haben oder in der Zeit vom Beginn des 1. Januar 1929 bis zum Ablauf des 31. Dezember 1929 eröffnet worden sind.

(2) Unternehmer, die den Betrieb liquidiert, freiwillig aufgegeben oder aufgelöst haben, ohne daß das Betriebsvermögen als Ganzes oder die zu ihm gehörenden Gegenstände zum Zwecke der Veräußerung des Unternehmens auf einen Dritten übergegangen find 12 des Autbringungtgeseßes, Z 49 Abs. 2 des Industriebelastungégeseßzes), werden zu den FJahresleistungen für das Kalenderjahr 1930 nicht herangezogen, wenn das Ereignis vor dem 1. Januar 1929 liegt; dasfelbe gilt im Falle des Konkurses eines Unternehmers, wenn das Konkursverfahren vor dem 1. Januar 1929 eröffnet worden ist.

Abgabe einer Vermögenserklärung für die werbenden Betriebe.

8 2.

__(1) Die Vorstände oder Geschäftsführer der werbenden Be- triebe, die der Aufbringungspflicht unterliegen 2 Abf. 2 des Ge- setzes, § 1 Abs. 1 Say 2 diefer Verordnung haben, soweit die Be- triebe in- der Zeit vom Beginn des 1. Januar 1929 bis zum 31. Dezember 1929 eröffnet worden find, îin der Zeit bis zum 10. Februar 1930 nach dem für die Vermögenserklärung für 1928 vorgeszhenen Muster eine besondere Vermögenserklärung für die Zwecke des Aufbringunasgesezes abzugeben; dies gilt nicht, soweit für die Feststellung des Einheitswerts auf Grund anderer Vor- {riften über das Vermögen des werbenden Betriebes eine Vermögens- erklärung abzugeben ist. Die für die Vermögensteuer 1928, ins- betondere über die Bewertung, geltenden Vorschriften finden hierbei finngemäße Anwendung. Alle den werbenden Betrieben dienenden Gegenstände gelten als Betriebévermögen im Sinne des Neichs- bewertungsgeseßes. Für jeden einzelnen Betrieb is eine getrennte Vermögenterklärung abzugeben, auh wenn dieselbe öffentlih-rechtlihe Körperschaft Unternehmerin mehrerer Betriebe ist. Die Vermögens- erklärung gilt als Steuererklärung im Sinne der Neihsabgabenordnung.

___ (2) Oertlich zuständig ¿zur Entgegennahme der Vermögenserklärung für die werbenden Betriebe ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Ort der Leitung des Betriebes liegt.

Bemessungsgrundlage.

: 8 3.

(1) Bemessungsgrundlage für die Jahresleistungen für das Kalenderjahr 1930 ist der für das Betriebs8vermögen festgestellte Ein- heitswert, der der Vermößgensteuer für das Kalenderjahr 1929 zugrunde zu legen ist; hat eine Neufeststellung oder Nachfeststellung deé Einheitswerts auf einen Zeitpunkt stattgefunden, der in das Kalenderjahr 1929 fällt, fo ift der hierbei festgestellte Cinheitswert maßgebend. Ist eine Veranlagung zu der Vermögensteuer nicht vor- unehmen, ift aber der Einheitswert für die Zwecke einer anderen inheitswertsteuer auf Grund des Reichsbewertungsgeseßtzes festgestellt worden, }o ist das Betriebévermögen für die Sabreleiftungen eben- falls mit dem Einheitswert anzusetzen.

(2) Ist der Einheitéwert für die Zwecke der Vermögensteuer oder einer anderen Einheitswertsteuer nit festzustellen, so ist Be- messungsgrundlage der nah dem Neichsbewertungsgeseß und den Durchführungsbestimmungen hierzu vom Finanzamt für die Auf- bringungsleistungen auf den gemäß Abs. 1 maßgebenden Zeitpunkt besonders ermittelte Wert des Betriebsvermögens.

(3) It in den Fällen des Abs. 1 ausnahmsweise ein Einheits- wert bis zum Erlaß des Aufbringungsbescheides noch nit festgestellt worden; fo isi Bemessungsgrundlage für die Jahresleiftungen vor- läufig das in der Vermögeßkëerklärung für 1928 angegebene Betriebs- vermögen.

(4) Das Betriebévermögen ist nur insoweit Bemessungsgrund- lage, als es nicht auf Grund der Vorschkitten des Aufbringungt- geseßes und der dazu erlassenen Dur{Wführungsverordnungen von der Aufbringungspflicht befreit ist.

Verteilungs\chlüssel.

8 4,

Der Tausendsaß des aufbringungspflihtigen Betriebsvermögens, der den Betrag der Jahresleistungen für das Kalenderjahr 1930 mit Einschluß der nach_§ 10 Buchstabe b des Geseßes zu leistenden Zu- \chläge ergibt, beträgt 6,5 vom Tausend.

Zahlungstermin.

8 5. __ (1) Die Hälfte der Jahresleistungen für das Kalenderfahr 1930 ist bis zum 20. Februar 1930 an die Finanzämter zu entrichten. _(2) § 6 der Siebenten Dun Nea gm erp nnng zum Auf- bringungsgeseß vom 19. Dezember 1927 (RGBI. Il S. 1184)

findet Anwendung. Schlußbestimmung.

8 6.

Die Vorschriften des § 2 der Dritten Dur{fübrungsverordnung ¿um Aufbringungsgesez vom 12. Januar 1926 (NRGBL. Il S. 191 sowie der §S 4, 6 bis 9 der Zehnten Durhführungsverordnung zum Autbringungsgeseß vom 19. Dezember 1928 (RGBI. Il S. 648) gelten entsprechend für die Jahresleistungen für das Kalenderjahr 1930.

Berlin, den 9. Januar 1930. Der Reichsminister der Finanzen. Jn Vertretung des Staatssekretärs: Zarden. Der Reichswirtschaftsminister. Jn Vertretung: Trendelen burg.

BelannimaGuntü über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Vers- ordnung zur Durchführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29, Juni 1923 (RGBl. I S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt

für eine Unze Feingold. « « « « « « 84 sh 11# 4a, für ein Gramm Feingold demnach . « 32,7656 pence,

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einshließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.

Berlin, den 15. Januar 1930.

Reichsbankdirektorium.

Dreyse. Fuchs.

Wiederzulassung eines Bildstreifens.

Der Bildstreifen „Tagebuch einer Verlorenen“, Prüf- nummer 28 533, Antragsteller und Ursprungsfirma Pabst- Film G. m. b. H., Berlin, dessen Zulassung laut Bekannt- machung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 286 vom 7. Dezember 1929 dur Entscheidung der Film- oberprüfstelle Berlin vom 5. Dezember 1929, widerrufen worden ist, ist auf Grund des § 7 des Reichslichtspielgeseßes durch Entscheidung der Filmprüfstelle Berlin vom 6. Januar 1930 unter Prüfnummer 24 673 mit dem gleichen Haupttitel, 7 Akte = 2015 m und 6,90 m Ausschnitten, zur öffentlihen Vor- führung im Deutschen Reich, jedoch nidt vor Jugendlichen, erneut zugelassen worden. Berlin, den 13. Januar 1930. Der Leiter dêr Filmprüfstelle Berlin.

Zimmermann.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der polnische Gesandte Knoll hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Wysziú ski die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Gesandte von Venezuela Dr. Dagnino hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Machado Guerra die Geschäfte der Gesandtschaft.

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 14. Januar 1930. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat nahm heute den Beschluß über die Verst aätlihung det kommunalen Polizeiverwaltung in Koblenz zur Kenntnis und erhob auh gegen die Er- gänzung der Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der Trödler und Kleinhändler mit Garnabfällen usw. keine Einwendungen. Die Ergänzung ermöglicht eine Befreiung von der Verpflichtung zur Eintragung der Ein- und Verkäufe,

Posftschectkkonto : Berlin 41821,

1930

wenn die Geschäfte durch übersichtlihe Rechnungen usw. leicht erkennbar find.

Zugestimmt wurde auch der Verordnung über Abände- rung der Ausführungs3anweisung zur Gewerbes- steuerverordnung, dur die im Artikel 4, der fih mit der Ermittlung der in Preußen steuerpflihtigen Erträge befaßt, die Bestimmung des Absaß 2 gestrihen wird, wonach von dem Gesamtreinertrage bis auf weitere Anweisung ein Voraus von 10 vH zugunsten des Landes abzuseßen ist, in dem si die Leitung des Gesamtbetriebes befindet.

Der Staatsrat vertagte sich hierauf auf Mittwoch nach- E um vor allem das Landwirtschaftskammergeseß zu

eraten.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Strafrechtsausschuß des Reichstages seßte am 11. d. M. feine Beratungen über das Republikshubgeseh bei § 9 fort, der folgenden Wortlaut hat: „Versammlungen, in denen Zuwiderhandlungen gegen die SS 1, 3, 4, 5 oder 6 den Frieden stören, kónnen durch Beauftragte der Polizeibehörde aufgelöst werden. Für die Mitteilung der Gründe der Auflösung, für das Beshwerdeverfahren und für die Bestrafung von Zuwiderhand- lungen gelten die Vorschriften des Reichsvereins-Geseßes.“ Abg. Maslowski (Komm.) bekämpfte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutsher Zeitungsverleger zufolge den Paragraphen harf; er sei verfassungswidrig, da in der Reichsverfassung die Versammlungsfreiheit gewährleistet sei. Den untersten Polizei- beamten gebe man weitestgehende Befugnisse und das Gese werde nur gegen Proleten angewendet. Abg. Hannemann (D. Nat) führte eine Reihe von Kommentaren, darunter Anschüß an, in denen die Vorschrift des § 9 für verfassungsändernd be- zeihwmet werde. Der Begriff „Friedensstörung“ sei s{chwam- mig. Beziehe er sich auf den Frieden dexr Versammlung oder auf den allgemeinen Frieden? Man solle doch end- lich aufhören, die Verfassung durch solche - Bestimmungen zu durchlöhern. Man scheine sie doch nicht für das ideale Himmelsgebilde zu halten, als das sie immer hingestellt werde. Reichsinnenminister Severing wandte sih zunächst gegen die Behauptung, daß das Geseg nur gegen „Proleten“ angewandt werde und betonte, daß es nur gegen diejenigewm angeivandt werden solle, die die Versammlungsfreiheit anderer beeintröhtigen und eine freie Meinungsäußerung unterbinden wollen. Die Kritik der Deutschnationalen sei nicht recht verständlih. Die alte konter- vative Partei, deren Rechtsnachfolgerin doch die Deutshnationale Volkspartei sei, habe in einer Zeit des tiefsten inneren Friedens sih mit Händen und Füßen gegen ein freiheitlihes Geseß geiwehr:. Heute mache ein Teil der deutshnationalen Presse die Polizei auf thre Pfliht aufmerksam, einen erhöhten Versammlungsshuy zu gewährleisten. Fn demjelben Augenbli versuchten hier deutfich- nationale Redner, durch juristishe Haarspalteceien den ver- Ane enden Charakter des § 9 nachzuweisen. Der Minister erklärte: Sie werden mich immer dafür finden, den sach"ichen Meinungs8austaush auch mit den schärfsten geistigen Waffen aus- tragen zu lassen, ich werde aber alle die Ausschreitungen be- kämpfen, die in den leßten Fahren Mode geworden sind. Zur Frage des verfassungsändernden Charakters des § 9 führte der Minister weiter aus: Die hierzu in Fvage kommende Verfassungs- vorshhrift steht in Artikel 123 und hat [NSeRen Wortlaut: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln“. Nach den Kommentarew und der Literatur zur Reichsverfassung ist eine Versammlung nur dann friedlih, wenn ihr Zweck nicht einem allgemeinen Sirafgeseß zuwiderläuft und wenn niht durch den Verlauf selbst der öffentlihe Frieden gebrochen oder gefährdet wird“. (Vergleithe Brecht, Vereins- und Versammlungsrecht in von Brauchit]ch, Preuß. Verwaltungsgeseße Band T1, 21. Aufl. S. 167 ff. und Poevsh-Heffter, 3. Aufl. Anm. 4a zu Art. 123 RV.) Nach Delius (Deutsche Juristen-Zeitung Bd. 31 S. 890) „ist der Ausdruck friedlih im weitesten Sinne zu nehmen. Sobald Unfrieden ausbriht oder Bewaffnete auftreten, oder sonst Straf bares erfolgt, ist die Polizei grundsäßlich berechtigt, die Ver» sammlung auseinanderzutreiben“. Diese weitgehenden Eingriffs- befugnisse, welche die Verfassung den Polizeibehörden belassen hat, sind eingeshränkt durch den auch heute noch in Geltung befind- lichen § 14 des Reichsvereinsgeseßzes von 1908. Fn diesem Geseß werden die Fälle, in denen die Polizeibehörden Versammlungen auflösen dürfen, einzeln und mit der Wirkung aufgeführt, daß in anderen Fällen eine Auflösung auch dann unzulässig ist, wenw sie mit der Verfassung vereinbar wäre. Fnsbesondere gewährt das Reichsvereinsgeseß vom Jahre 1908 der Polizei mcht all- gemein das Recht, jede unfriedlihe L aufzulösen, sondern läßt eine solhe Auflösung in bestimmten, einzeln ab- gegrenzten Fällen zu. Dieser § 14 des Reichsvereinsgeseßes hat selbstverständlich keine verfassungsrehtlihe Kraft, sondern kann in

n Grenzen des Artikels 123 RV. jederzeit durh einfaches Reichs=- eseß abgeändert werden. Lediglih eine solche Abänderung stellt er § 9 des vorliegenden Gesehentwurfs dar. Er bestimmt über den § 14 des Reichsvereinsgeseßes hinmausgehend, aber in Ueber- einstimmung mit der Verfassung, daß unfriedlihe Versamm lungen in den Fällen durch die Polizei aufgelöst werden dürfen, wo diese Unfriedlihkeit in strafbaren Handlungen gegen das Republikshubgeses ihren Grund hat. Die Auslegung, "die dabei dem Artikel 123 RV. gegeben wird, stimmt mit der oben wiedergegebenen Auslegung der Wissenschaft völlig überein. Reichsjustizminifter von Guérard shloß sich der Beweis führung des Reichsinnenministers gegen die Argumentation an, daß § 9 verfassungsändernden Charakter habe. Sowohl die Redner der Kommunisten wie der Deutshnationalen hätten die Bedenken

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