1930 / 21 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

den Ausführungen des Grafen Garnier, daß die Staatsverwaltung ibren Pflichten gegenüber dem Wilde in diesem Winter nicht in vollem Umfange gereht geworden sei, kann ich ntcht beitreten; den: wenn auch der Dur{hschnittssaß von 75 M genannt ist

ih weiß nit, ob erx richtig ist —, so wollen Sie immerhin be- denken, daß es sich um einen Durchschnittssay handelt, und daß die Verhältnisse sehr verschieden sind. Wir habèn=gine Menge von Revieren, wo man überhaupt nicht zu füttern braucht, und andere, wo man mehr füttert, und ih habe die EmpfinduïNg, wenn man berechnen könnte, was der Privatwald auf der anFêren Seite ge tan hat, da käme im Durchschnitt nicht so viel heraus wie beim Staatswald. Jch bin erfreut, daß man mir nicht zur Last gelegt hat, daß ih überhaupt so viel aufgewandt habe.

‘m übrigen ist die Staatsforstverwaltung mit Erfolg be- mitht gewesen die beiden wertvollen Naturdenkmäler, die wir

haben, den Elch und den Wisent, uns zu“ erhallen. Es

soll an uns nicht fehlen. Wir haben, wie ich wiederholt betoni habe, das Bestreben, in den Wäldern all das zu erhalten, was im allgemeinen Interesse erhalten werden muß. (Bravo!)

Jch darf Jhuen aber mittéilen, daß ih an die Regierungen eine Anweisung habe ergehen lassen, in der folgendes be stimmt ist:

„1. Wildparkanlagen wie Rominten, Schorfheide,

Sn Reinhardswald usw., in denen Rot- oder Damwild als Naturdenkmal gehegt wird, unterliegen den betreffenden 1 beobachten,

Sonderbestimmungen. Auch hier ist fortgeseßt z1 ie Maß an

daß die Willdstände niht über das zugestandenc wachsen und die unvermeidlihen Schäden auf ein vernünftiges Maß beschränkt bleiben.

2. Fn allen übrigen Revieren ist sharf darauf zu halten, daß unter keinen Umständen durh den noch vorhandenen Wild- stand die Wirtschaftlichkeit der Staatsforsten leidet. Dazu ist nötig: ständige Beobahtung des Wildstandes nach Höhe und Schadenwirkung, sorgfältige Prüfung der Abschußpläne und rüdcksihtslose Erhöhung der Abschußziffern, wo der Wilkd- haden es exforderlih macht.

Fh mache die Regierungsforstbeamten mit den Staats oberförstern dafür verantivortlih, daß die Abshußpläne jach- gemäß aufgestellt, und die Staatsoberförster, daß die Pläne unter allen Umständen innegehalten werden.“

Wenn dieser Erlaß durchgeführt wird, dann kann man, glaube ich, keinerlei Klagen mehr nah der Richtung erheben, als ob ein zu großer Wildbestand vorhanden wäre.

Jun den leßien Fahren ist beanstandet worden, daß bei der Annahme der Forstbeflissenen zum Studium von den Schulzeugnissen ausgegangen wird. Jh habe eingeräumt, daß dieses Mittel kein vollkommenes ist, daß es aber doch das erste Fustrument ist, das wir haben, um den jungen Menschen zu beurteilen, Jch habe den Grundsaß aufgestellt, daß der betreffende Forstbeflissene in den drei Hauptgegenständen: Mathematik, Deutsch und Naturivissenschaften die enisprehenden Zensuren auf- weisen muß; sonst wird ex niht angenommen. Damit ist aber die Sache nicht erledigt, sondern ih habe nunmehr weiter be- stimmt, daß das praktische Jahr fortab als erstes nah dexr An- nahme folgen soll, und daß hiex nun die erste Aussiebung, und zwar in sehr sharfer Weise, stattfinden soll. Wenn das' geschieht, dann wird kein Ballast nah oben kommen, der nur eine Last dar- stellt. Und dann ist es bei den drei Prüfungen, die nun folgen, so, daß bei der ersten und zweiten Prüfung niemand anders als die Professoren selbst den Ausschlag geben, daß aber dann beim Hauptexamen die Forstverwaltungsbeamten den Ausschlag geben. Bei einem solhen Verfahren wird man wirklich nicht sagen können, daß es den Anforderungen nicht entspriht, Jh habe vielmehr die Ueberzeugung, daß, wenn das scharf durchgeführt wird, allen Anforderungen Genüge geschehen wird.

Fn diesem Zusammenhange habe ih noch darauf hinzuweisen, daß ih vor zwei odex drei Fahren eingeräumt habe, daß ih den Vorwurf nicht zurückweisen kann, daß die Staatsoberförster nicht entsprechend betriebswirtshaftlich eingestellt seien. Um hierin Wandel zu schaffen, ist ein Erlaß an die Regierungen ge- gangen, wonach die Oberförster verpflichtet sind, für ihr Revier einen Haushaltsplan mit Einnahmen und Ausgaben aufzustellen, und daß diese Haushaltspläne nachher bei den Zusammenkünften der Oberförster für den ganzen Fnspektionsbezirk zu behandeln sind und die Oberförster so gehalten werden, zunächst einmal bei den Einnahmen dafür zu sorgen, daß ihre ganze Bewertung des Holzes möglichst gut geschieht. Vor wenigen Tagen habe ih mir von einem Oberforstmeister darüber Vortrag halten lassen, welchen Erfolg dieser Erlaß nach dieser Richtung hatte. Er hat bestätigt, daß er allgemein feststellen kann, daß auf Grund dessen eine bessere Verwertung als bislang eingetreten ist. Aber Sie wissen, daß es damit nicht getan ist. Wenn ih von betriebswirtschaftlichen Ueberlegungen spreche, darf ih niht nur auf die Einnahme sehen. Die Hauptsache ist, daß ih die Ausgaben vermindere; denn das ist der Posten, den ih unter allen Umständen in der Hand habe.

Bei der Ausgabenminderung ist es vor allen Dingen die Pflege der Kulturen und die Anlage von Neukulturen, wo gespart werden kann. Jn diesem Zusammenhang war mir von Fnteresse, daß gerade auh in diesem großen Bezirk die Frage der EL- sparung bei den Kulturen von verschiedenen Gesichts- punkten aufgefaßt worden ist. Zunächst einmal von dem Gesichts- punkt der Behandlung des Saatkampes. Fortgeseßt wird in den Fachzeitungen über die Frage des Saatkampes geschrieben. Der eine ist dafür, der andere ist dagegen. Jch war dex Meinung, daß cin Saatkamp in einem Revier ein eiserner Bestand ist, den ih aus verschiedenen Gründen haben muß. Allerdings war ih auch der Meinung, daß ein solcher Saatkamp technisch und wirt- schaftlich allen Anforderungen zu entsprechen hat, was allerdings nicht immer zugetroffén ist. Jch habe mit Freude gehört, daß man gerade jeßt infolge dieses Erlasses viel mehr Gewicht darauf legt, die Saatkämpe möglichst billig und gut herzustellen. Wenn man das verfolgt, dann löst man nah meiner Ansicht einen Teil der Aufgaben bestimmt. Fch will darauf antworten, und ih habe das bereits gesagt, daß den Förstern Prämien gegeben werden sollen, die besonders gute Saatkämpe angelegt haben (schr gut! bei der Deutschnationalen Volkspartei), um ihnen auf diese Weise unmittelbar eine Anregung zu geben und dadurch die großen Gesichtspunkte, die der Oberförster verfolgen muß, zu unterstüßen.

Meine Damen und Herren, Sie haben au? meinen Aus führungen entnommen, daß die Forstverwaltung vor allem be müht ist, von unten anzufangen und jeden mit der Verpflichtung zu erfüllen, aus dem ihm anvertrauten Staatsgut möglichst viel an Reinertrag, allerdings unter Wahrung der öffentlihen Ge sihtspunkte, herauszubringen. (Lebhafter Beifall.)

115. Sißung vom 23. Januar 1930, 12,20 Uhr. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger*.)

Der Preußische Landtag überweist in seinér heutigen Plenarsibung debattelos den zur ersten Beratung vorgelegten Geseßentwurf an den Gemeindeausshuß, der durch ver- schiedene Zusammenlegungen eine Landgemeinde Fünkerath (Kreis Daun) bilden will. Ebenso wird mit den Entwürfen verfahren, die Grenzberichtigungen zwischen den Landgemeinden Piesport (Kr. Wittlich) und Niederemmel (Kr. Berncastel) sowie die Eingliederung der Landgemeinde Gütter in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Burg fordern,

Entsprechend dem Landtagsbeschluß, die Zahl der Bei- sißer im Prasidium um 4 auf 12 zu erhöhen, werden als neue Beisiber bestellt die Abgg. Bl u m (Soz.), Fink (Zentr.), Schmiljan (Dem.) und Dannenberg (Wirtsch. P.).

Es folgt die Beratung des Antrages des Hauptausschusses, dem Abkommen zwischen dem Reih und Preußen über die Beteiligung des Reiches an der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse zuzustimmen. Das Reich beteiligt sich zunächst mit 50 Millionen, die von dem gewährten Düngemittelkredit von 100 Millionen abgezogen werden. Die Preußenkasse, an der außerdem landwirtschaft- lihe und gewerbliche Genossenschaften beteiligt sind, erhält durch das Abkommen die Möglichkeit, auch außerhalb des preußischen Staatsgebietes landwirtschaftlihe und gewerb- liche Kredite zu vermitteln.

Abg. Dr. Leid ig (D. Vp.) berichtet für den Hauptausschuß, daß es gelungen sei, die berechtigten Fnteressen des Reiches an diejem Kreditwesen zu wahren und troßdem die Führung der Kasse bei Preußen zu belassen.

Jn der Debatte erklärt Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.), seine Freunde stimmten im JFnteresse der Landwirtschaft dem Abkommen zu, wiesen aber darauf hin, daß nun die Preuße1- kasse niht etwa neue 50 Millionen erhielte, sondern daß dieser Betrag nur von alten Düngekreditshuldea beim Reich abgezogen werde. Er ersuche den Finanzminister, niht zu dulden, daß in der Preußenkasse sih eine Art zaristischen Regimes entwickle. Es sollten dort furhtbar hohe Personalkosten dadurch entstanden jein, daß der neue Präsident Klepper zahlreihe lebenslänglih angestellte Beamte dex Kasse mit vollem Gehalt pensionierte, um dafür noch mehr junge Beamte einzustellen. Man neane des- halb scherzhaft die Preußenkasse {hon „Konfirmanden-Bank“. Der Redner bittet noch um Milde bei der Einziehung der Dünge- mittelkredite. (Beifall bei den Deutschnationalen.)

Abg. S ch ul z - Neukölln (Komm.) lehnt das Abkommen ab. Jm Ausschuß habe selbst der Berichterstatter Dr. Leidig Be- denken gegen den Vertrag geäußert, weil die Kontrollmöglichkeit des Parlaments fast völlig verschwinde. Von der Preußenkasse würden nur die FJnteressen dex Großgrundbesißer gewahrt, während die kleinen Landwirte betrogen würden. (Zuruf bei den Kommunistea: „Das ist noch ein zu milder Ausdru!) a

Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) weist die Angriffe des Vor- redners auf seine persönliche Haltung zu dem Abkommen zurü. Er betont nochmals, daß Preußen die Führung der Kasse un- bedingt behalte. Nun höre aber endlih das Nebeneinander der Düngekredite im Reich und in Preußen auf zugunsten einer ein- heitlihen Kredithergabe. An sih, in normalen Zeiten, gehörten Dünagekredite zu jenen, die im selben Fahre zurückzuzahlen seien. Jn diesen schweren Notzeiten müsse man aber von der Norm ab- ‘weihen. Dahin gehöre au, daß die Preußenkasse hon bisher angesichts der agrarishen Not außerpreußi}che Genossenschaften unterstüßte. Das Abkommen, das num vorliege, sei zu begrüßen.

Abg. Haa se- Liegniy (Wirtsh. P.) erklärt, bisher sei es eigentlih der Landtag gewesen, der gegenüber der Reichsbank die Bürgschaft für die Gelder der Preußenkasse übernommen habe, Man begehe keine Jndiskretion, wenn man das feststelle. Nun werde die Verwaltung der Preußenkasse so umgewandelt, daß ¿war die Garantie des Staates noch bestehen bleibe, daß aber der Landtag überhaupt keine Kontrollmöglichkeit mehr erhalte, ja, niht einmal mehr erfahren dürfe, wie hoh die Summe eigentli sei, für die er die Garantie übernehme. Sogar die Ober- rechnungskammer sei ausgeschaltet, Es bleibe nur der lapidare Say in der Begründung: „Der Gewinn der Preußenkasse erscheint im Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung!“ Das genuge feineswegs. Er beantrage, die Vorlage nochmals in die Aus- shußberatung zu verweisen. N

Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.) wendet sih gegen diesen Antrag, der nur eine Verzögerung bedeute, ohne daß man an dem Abkommen noch etwas ändern könne. Der Landtag habe si im Frühjahr 1928 selbst aus der Kontrolle der Preußentale aus- geschaltet, als in der damaligen Neuorganisation eine Mehrheit des Hauses die Allmacht Kleppers statuierte. Es wäre den Deutschnationalen auch lieber, wenn Preußen nicht die Hilfe des Reiches brauchte, aber die preußishe Finanznot sei nun einmal so groß. Der Finanzminister habe übrigens dem Landtag zu- gestanden, daß er bei der Allgemeinen Finanzverwaltung iweiter- hin die Möglichkeit habe, das QUQEEE ebaren der Preu zenkasse zu kritisieren. Der Abg. Schulz-Neukölln habe zwar nicht recht mit der Behauptung, daß Herx Klepper ein Gehalt von 100 000 M beziehe. Das Gehalt Kleppers liege um ungefähr 40 vH tiefer. Es sei aber ungeheuerlih, daß man in der SIRARE en so viel teuer bezahlte Beamte in Pension geschickt ha e. G

Finanzminister Dr. Dr. Höpker Ashoff: Es sind von einigen Rednern Ausführungen gemacht worden, die mir shlechthin unverständlich sind. Es scheinen da auch gewisse Verwehslungen stattgefunden zu haben. Fnsbesondere sind hier Ausführungen darüber gemaht worden, daß durch diesen Geseentwurf Rechte des Landtags, Rechte der Oberrechnungskammer und Rechte der Beamten beschränkt und beeinträchtigt würden. Vor allem Herr Kollege Haase hat solche Ausführungen gemacht, Jch wäre Ihnen außerordentlih dankbar, Herr Kollege, wenn Sie mir irgendeine Bestimmung in dem vorliegenden Vertrag zeigen könnten, die mit diesen Dingen irgend etwas zu tun hätte. Jh glaube, daß Sie da eine Verwechslung mit dem Gesey über die Staatsbank vorgenommen haben, das ja im Hauptausshuß an dem gleichen Tage wie dieses Abkommen beraten wurde. Der Vertrag, wie er hier vorliegt, ändert an den Rechten des Landtags, an den Rechten der Oberrechnungskammer und an den Rechten der Be- amten gax nichts. Die Umstellung der Preußenkasse ist vor zwei Jahren durch das Geseß von 1928 erfolgt. Der Aufbau der Préußenkasse, wie er damals mit Zustimmung des Landtags durch

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1930. S, 4,

preußisches Geseß gestaltet worden ist, erfährt durch dieses Ab- fommen mit dem Reich nicht die geringste Veränderung. Alle Ausführungen, die in dieser Richtung gemacht worden sind, gehen also fehl.

Fnsbesondere kann von einer Einshränkung der Rechte des Landtags keinesfalls die Rede sein. Ueber die Preußenkasse kann nach wie vor beim Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung gesprochen werden, und dann kann der Landtag alle Mängel rügen, die sih bei der Preußenkasse gezeigt haben. Der Landtag bekommt den Geschäftsberiht der Preußenkasse vorgelegt und hat bei der Beratung dieses Geschäftsberichts ebenfalls Gelegenheit, auf alle Mängel hinzuweisen, die etwa bei der Preußenkasse auf- treten sollten. Endlich ist aber doch der preußishe Finanzminister als die aufsichtsführende Behörde bei der Preußenkasse na parla- mentarishen Grundsäßen nach wie vor dem“ Landtag dafür ver- antwortlich, in welcher Richtung er die Aufsiht führt. Wie also von einer Beeinträhtigung der Rechte des Landtags ge? sprochen werden kann, ismir nicht recht verständlich.

Nun hat aber Herr Kollege Haase auf eiuyen Punkt hin- gewiesen, auf den wohl mit einigen Worten noch eingegangen werden könnte. Es ist in einem gewissen Sinne widerspruchsvoll, daß nunmehr das Reih an der Preußenkasse beteiligt werden soll, während, wie Sie mit Recht hervorgehoben haben, die Bürg- chaft für den Rediskont bei der Reichsbank in Höhe von 250 Mil- lionen vom preußishen Staat allein getragen wird. Das ist richtig; aber ih kann nur das eine sagen: Wir werden uns bemühen, daß die Reichsbank auf diese Bürgschaft überhaupt ver- zihtet, weil wir der Meinung sind, daß ein Fnstitut, das mit einem so starken Eigenkapital wie die Preußenkasse ausgestattet ist nach der Umstellung und Durchführung der Genossenschafts- rationalisierung, und das doch darauf verweisen kann, daß es auf guten Grundlagen aufgebaut ist, daß ein solches Fnstitut den Rediskont der Reichsbank auch ohne die Bürgschaft des Staates in Anspruch nehmen dürfte. Sollte die Reichsbank nicht im vollen Umfang àuf diese Bürgschaft verzichten, dann wäre ih allerdings der Auffassung, daß, nahdem das Reich die Be- teiligung bei der Preußenkasse übernommen hat, nunmehr die Uebernahme einer Bürgschaft gegenüber der Reichsbank nicht allein durch den preußishen Staat, sondern durch Preußen und das Reich gemeinsam erfolgen muß. Also in dieser Beziehung bin ih mit Herrn Kollegen Haase durchaus einig.

Was hier eigentlih aber zur Debatte steht, ist lezten Endes die Frage das hat der Herr Berichterstatter mit großem Nach- druck hervorgehoben —: ist es richtig, daß man das Reich an der Preußenkasse beteiligt? Diese Frage muß nach meinem Dafürhalten bejaht werden. Es is s{chon darauf hingewiesen worden, daß durh die finanzielle Lage der Preußenkasse eine solche Beteiligung des Reiches geboten war. Die Düngermittel;- kredite standen gewiß der Preußenkasse zur Verfügung, aber diese Kredite von 100 Millionen Mark, die vom Reiche zur Verfügung gestellt waren, waren ein Kassenkredit, der vom Herrn Reichs finanzminister ohne irgendwelche geseßlihe Ermächtigung, ohne Zustimmung des Reichstags als ein vorübergehender Kredit aus bereitstehenden Kassenmitteln der Preußenkasse zur Verfügung gestellt war. Das Reich hat bei seiner bedrängten Kassenlage seit Fahren darauf gedrängt, daß dieser Kassenkredit von 100 Mil- lionen Mark dem Reich zurückgezahlt werden sollte, und wir haben das Drängen des Reiches vorübergehend nur dadurch abwehren können, daß die Preußenkasse ihrerseits dem Reiche bei Ultimo- überbrückungen geholfen hat. Das war die Sachlage, und es ist als Gewinn zu betrachten, daß wenigstens ein Teil dieser 100 Mil- lionen Mark, nämlich die Beteiligung von 50 Millionen Mark, dauernd der Preußenkasje gesichert ist. Außerdem darf noch dar- auf verwiesen werden, daß diese Vereinbarungen mit dem Reih in einem gewissen Zusammenhang mit der Rationalisierung der Genossenschaften stehen. Die Abwicklung des Kassenkredits des Reichs in Höhe von 25 Millionen Mark ist erst dann erfolgt, nachdem von seiten des Reichsfinanzministers und des Reichs- ernährungsnministers 25 Millionen Mark, die für die Rationali- sierung der Genossenschaften zur Verfügung gestellt waren, bei der Preußenkasse eingezahlt waren. Auch diese Dinge muß man ein- mal in Rechnung stellen. Fch glaube also, daß das, was Hier erreiht worden ist, die Beteiligung des Reiches mit 50 Millionen Mark, vom finanziellen Standpunkt aus ein Gewinn für die Preußenkasse und uns gewesen ist.

Aber es trifft auch zu, was Herr Dr. Leidig ausgeführt hat: auf die Dauer würde ja ohne Beteiligung des Reiches der bis- herige Zustand, daß die Preußenkasse ihren Kredit im ganzen Reich gibt, doch gar niht mehr aufrechterhalten werden können. Es würde dann die Frage auftauchen, die ja auf so manchen anderen Gebieten aufgetauht ist: ih erinnere nur daran, daß man uns neben die Landespfahdbriefanstali die Wohnstätten- hyvothekenaktienbank geseßt hat, daß man die Rentenbankkredit4 anstalt aufgezogen hat. Wir sehen überall das starke Bestreben des Reiches, neben preußishe Fnstitute Reichsinstitute zu stellen, und wir würden s{hließlich auch hier ein Reichsinstitut bekommen mit der Arbeitsteilung, daß Preußen die preußischen Gebiete und das Reich die anderen Gebiete des Reiches versorgte, und damit würde ein Zustand eingetreten sein, den wir jeßt bei der Landes- pfandbriefanstalt und der Wohnstättenhypothekenaktienbank so sehr bedauern. Wenn wir ein Fnstitut haben, das den Personalkredit innerhalb des ganzen Reichsgebiets gewährt, so kann dieses Jnstitut auf die Dauer nicht ein rein preußisches sein. Es konnte sih also nur darum handeln, die Verhandlungen mit dem Reih so zu führen, daß der entscheidende Einfluß, den Preußen bisher

(Fortseßung E

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Deutsches Reich. Ernennungen 2x. Widerruf der Zulassung von Bildstreifen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Kammergerichisrat Dr. Heidenhain in Berlin auf seinen Antrag von dem Amt eines Mitglieds der Reichsdisziplinarkammer in Schleswig ent- bunden und an seiner Stelle den Amtsgerichtsrat Wagner in Kiel ernannt.

__ Die Reichsgerichtsräte Dr. Hüfner und Dr. Sontag sind zum 1. Februar 1930 in den Ruhestand verseßt worden; der Direktor am Landgericht in Coburg Dr. Scha und der Landgerichtsdirektor und Amtsgerichtsrat Dr. Sonntag in Köln sind zu Reichsgerichtsräten ernannt worden.

__ Die Zulossung von Teilen folgender Bildstreifen ist am 22. Januar 1930 widerrufen worden:

l. „S 173 St. G. B. Blut\chande“ der , Ines“ Internationale Spielfilm-Get)ell\schatt m. b. H., Berlin (genehmigt von der Film- prü}stele Berlin am 4. Oktober 1929 unter Prüfnummer 23677):

Im Haupttitel das Wort „Blutschande“, das ent- sprechend au auf der Reklame in Fortfall kommt. L In Akt IV nach Titel 13 und 14 die Darstelluna

Ediths in vertührerisher Stellung vor dem am Tisch sißenden Mieter, einschließlich der Nahaufnahme ihres Beins, das sie auf den Stuhl des vor ihr Sigenden gestellt hat. Länge 16,40 m.

In Akt1V Titel 21: „Das ist Deine Sache Haupt- fache van Heynens Geld bleibt in der Familie!“ Titel 23:

Wilb. Dee bleiben nul. .!* und Titel 24 „Partner! Verstehe!“.

2. „Die Che“ des Verlags wissenshaftliher Filme G. m. b. H,, Berlin (genehmigt von der Filmprü}stelle Berlin am 13. März 1929 unter Prüfnummer 21 921):

__In Akt [l nah Titel 18 die Nevolverszene, soweit die Frau, nachdem der Mann getroffen ist, noch mit dem Revolver in der Hand dasteht, Länge: 1,55 m.

(Die voraufgehende Darstellung eines Mannes, der seine Frau zu Boden \chleudert, wird um 0,55 m gekürzt ver- bleibender Rest 0,70 m.)

U Ul IE qm Titel 45 bis nam Titst 53 die Darstellung der „Erregungskurven“ des Mannes und der Frau, Länge: 25 m.

In Akt [V Titel 57 und VI Titel 2 das Wort „Vorerregung“.

Die im Umlauf es en j am 4. Oktober bzw. 13. März 1929 ausgestellten Zula}sungskarten verlieren mit dem 22. Fe- bruar 1930 ihre Gültigkeit, sofern sie nicht berichtigt sind.

Berlin, den 23, Januar 1930.

Der Leiter der Filmoberprüfstelle.

Dr. Seeger.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Der Reichsrat hält Dienstag, den 28. Januar 1930, 5 Uhr nachmittags, im Neichstagsgebäude eine Vollfizung.

Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Schurman hat Berlin verlassen. Die Geschäfte der Botschaft führt Legationsrat C. Wiley.

Der lettländishe Gesandte Dr. Woit hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der mit den Funktionen des Legationsrats betraute Generalkonsul Kreewinsh die Geschäfte der Gesandtschaft.

Preußischer Landtag. 116. Sißung vom 24. Januar 1930, 12,20 Uhr. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger*.)

__ Der Preußische Landiag nimmt in seiner heutigen Sißung die Novelle zumEinführungsgeseß für das rheinisc- westfälishe Neugliederungsgeseß vom 29. Juli 1929

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind,

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ÆK, einer drei Geschäfts

espaltenen Einheitszeile 1,85 ÆAMÆ. Anzeigen nimmt an die

telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge find auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzutenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durh Sperr - druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Berlin, Gonnabend, den 25. Fanuar, abends.

in zweiter und dritter Lesung sowie in der Schlußabstimmung an, die die Zeit für die Uebergangsregelung um sechs Monate aus technishen Gründen verlängern will.

Es folgt die zweite Lesung des Bergetats und zugleich des Abschnitts aus dem Haushalt der Allgemeinen Finanz- verwaltung, der die 11 Millioneneinnahmen aus der Ver- einigten Elektrizitäts- und Bergwerks-A.-G. enthält. Der Aus\chuß hat etwa 30 Anträge vorgelegt, die u. a. handels- vertraglichhe Sicherung für die deutshe Kohle besonders gegen Polen verlangen sowie Förderung der Bestrebungen auf Herbeiführung einer planvollen internationalen Kohlenwirtschaft und Bergarbeitershußmaßnahmen sowie Verhinderung der Stillegung von Zechen.

Abg. Osterroth (Soz.) berihtei für den Hauptauss{uß. Er führt u. a. aus, das Handelsministerium verdiene Dauk sür die pfleglihe Behandlung der alten Streitfragen, wie der Gas- fernversorgung, wobei der Minister erfolgreih WMonopol- bestrebungen abwies. Besonders sei im Ausschuß der Wunsch laut geworden, bei Rückgliederung der Saargruben tin den preußi- [hen Staatsbesiß für die Wiederbeshaffung der alten Absat- gebiete dieser Gruben zu sorgen, um auch so die Treue der saar- ländischen Bevölkerung zu belohnen. Privatkapitalistshe Ein- mischungen in den Saargrubenbesiß seien allseitig abgelehnt.

Minister für Handel und Gewerbe Dr. Dr. Schreiber: Meine Damen und Herren! Auf dem Gebiet des Bergwesens haben in den lebten Fahren die Bemühungen um einen besseren Schutz der Belegschaften vor den natürlichen Gefahren des Berg baues eine immer größere Rolle gespielt. Diese Bemühungen werden dadurch charakterisiert, daß wir uns niht darauf be- schränkt haben, durch den Erlaß bergpolizeiliher Anordnungen die Schußvorrichtungen innerhalb der Grubenbaue zu vervoll tommnen und die Kontrolle der Gruben durh Heranziehung von Vertrauon®êleuton der Belegschaften zu verstärken, sondoru daß wir auch dazu übergegangen sind, durch mannigfache Belehrung der im Bergbau Tätigen selbst durch Wort und Schrift den Kampf gegen die Grubengefahren aufzunehmen. Nach den Er- gebnissen der Unfallstatistik der leßten Fahre scheint es erfreulicher weise so, als ob diese verschiedenartigen Bemühungen sich in einer allmählihen Senkung der Unfallziffern auszuwirken beginnen. Das Fahr 1928 hat bereits eine absolute und relative Senkung der Unfallziffern gebraht. Und wenn auch das Fahr 1929 dur einzelne besonders schmerzliche größere Unglücksfälle, wie vor allem jenem auf der Friedenshoffnungsgrube, belastet ist, so sind die Gesamtzahlen der Unglücksfälle im preußischen Bergbau doch wiederum hinter denen des Vorjahres um etwa 1300 zurück geblieben, obwohl der Umfang der bergmännischen Betätigung gleichzeitig nicht unerheblich zugenommen hat.

Diese Entwicklung ermutigt dazu, mit den bisherigen Methoden der Gefahrenbekämpfung im Bergbau fortzufahren und sie auszubauen. Der vorliegende Etat trägt diesem Gedanken Rechnung. Er sieht die Anstellung von Grubenkontrolleurxen in den vier leßten bisher noch nicht mit Vertrauensleuten - der Arbeiterschaft beseßten Steinkohlenrevieren vorx und will durch Verstärkung der in Betracht kommenden Fonds nicht nux die Kontrolltätigkeit der Revierbeamten und ihrer Gehilfen der berg- baulihen Entwicklung anpassen, sondern auh die Belehrung der im Bergbau als Aufsichtspersonen oder amtlihe Aufsichtsorgane Tätigen sowie der Betriebsräte über die Methoden der Unfall- bekämpfung ausbauen.

Die Unterweisung möglichst zahlreiher Mitglieder der Be- triebsvertretungen wird durch die Beamten der zuständigen Berg- reviere erfolgen. Fch versprehe mir davon eine wirksamere Mit- arbeit der Betriebsräte bei der Unfallverhütung und durch das gegenseitige Kennenlernen eine vertrauensvollere Zusammenarbeit zwishen den Organen der Grubenaufsiht und den Vertretern der Belegschaften, die für das Wirksamwerden der sicherheits- polizeilichen Maßnahmen von besonderer Bedeutung ist.

Jm vergangenen Fahre haben wir mit derx Arbeit in der Versuchsgrube begonnen. Die Untersuhungen haben sich vor allem erstreckt auf die Schießarbeit in schlagwetter- und kohlen- staubgefährlihen Gruben und auf Versuche über die Sicherheit der Seilfahrt. Die Auswertung der Ergebnisse dieser Unter- suchungen wird demnächst veröffentliht werden.

Auf bergpolizeilihem Gebiet gehört die Neubearbeitung und Zusammenfassung der Bergpolizeiverordnungen zu den wichtigsten Arbeiten der Bergverwaltung. Zur Zeit werden die Bergpolizei- verordnungen über den Steinkohlenbergbau nah möglichst einheit- lichen Gesichtspunkten einer Neubearbeitung unterzogen. Meine Verwaltung begrüßt die Anregung des Hauptausschusses, die wichtigsten Verfügungen und bergpolizeilihen Bestimmungen auf dem Gebiet der Grubensicherheit in populärer Form dem Auf- sichtspersonal und den Betriebsräten zugänglich zu machen und

- hofft, daß sich ein praktisher Weg für die Durchführung dieses

Gedankens finden wird.

Posftscheckkonto: Berlín 41821. Í 930

c Yale Hy ko 4 io s » det ZEééa L, 7 s Fahr brauche ih eingeheadere Mitteilungen nicht zu machen, da Si Lr offi g 5 d: Me ho E i: Y die Pressé vor wenigen Tagen darüber bereits berichtet hat. Jh Fun mtd ut of as E. i tse tann mich darauf beschränken, aus dem dabei gegebenen Gesamt-

rahmen des deutshen Bergbaues die Entwicklung im preußischen

Bergbaugebiet, die uns hier besonders angeht, kurz heraus- zuheben.

Was zunächst den Kohlenbergbau anlangt, so hat er im Fahre 1929 eine Sonderkonjunktur durhgemacht. Während das ver- gangene Fahr für eine Reihe wichtiger Wirtschaftszweige cin solches der Stagnation oder des schmerzlichen Rückgangs war, hat der Kohleabergbau eine nicht unwesentlihe Ausweitung seiner Produktion erfahren. Die Förderung im preußischen Steinkohlen- bergbau im Fahre 1929 hat diejenige des Jahres 1928 um rund 12 Millionen Tonnen überstiegen. Und zwar haben an diese Entwicklung alle preußishen Bergreviere ihren Anteil gehabt. Eine ähnlihe Entwicklung hat sich in der Braunkohle vollzogen, wo die Mehrförderung gegenüber 1928 etwa 8!4 Millionen Tonnen ausmacht. Wenn diese gesteigerte Fördermenge einen glatten Ab- saß gefunden hat, so ist das freilich nur unter erheblichen Vreis- konzessionen in den umstrittenen Gebieten möglih gewesen. Die Erhöhuag der Shyndikatsumlage beim Rheinish-Westfälischen Kohlensyndikat auf zeitweilig 250 Æ je Tonne ist hierfür ein eutlicher Betvei

{n dem Meh ch Ko del [s heriveise niht u beteiligt, Der Ausfuhrübershuß an Steinkohle hat im vergangenen Fahr eine Steigerung um etiva

V E) Ie L L F IIHCZUIA U L410 2 Millionen Tonnen und ctwa 1,6 Millionen Tonnen Koks er- fahren. Die Kokserzeugung im ganzen ist um etwa 6 Millionen Tannor gostiogoa Dito Vevodolung Dow Gnhls Hat alio _moitavo Fortschritte gemacht. Der vermehrie Kohlenverbrauh in derx inne

[haft im vergangenen Jahre scheint in einem

[pruch zu stehen zu der Gesamteniiwicklung unsere

Verhältnisse in diesem Zeitraum. Er findet klärung durch eine Reihe besonderer Umstände, die im vergangenen Jahr vorgelegen haben. Dazu ist vor allem dex anormal harte

vorige Winter zu rechnen, der niht nur einen vermehrten Brenn- stoffverbrauch mit sih brachte, sondern siherlich auch zu einer reihlicheren Bevorratung der Verbraucher und Händler geführt hat, Fener bat die nach den Stillegungen des Herbstes 1928 natürliche Mehrbeshäftigung dex Eisenindustrie einen ungewöhn- lih starken Bedarf an Produkten der Kohlenwirtschaft zur Foige gehabt.

Die Gejamtlage der Kohlenindustrie hat sich infolge dieser beahilihen Fördersteigerung gegenüber dem ungünstigen Fahre 1928 nicht unwesenilih verbessert. Die vorliegenden Abschlüsse einzelner Werke bestätigen das, und auch unsere staatlihen Ge- sellschaften haben von dieser Entwicklung Vorteil gehabt, so daß sie ihrem Aktionär, dem Preußishen Staat, im laufenden Fahr eine, wenn auch bescheidene Dividende zur Verfügung stellen können.

Auch der Arbeitnehmerschaft im Bergbau ist diese Entwicklung zugute gekommen, Fu allen Kohlenbezirken konnten die Beleg- schaftsziffern erhöht und dadur die Lage des Arbeitëmarktes ver- bessert werden. Die Zahl der arbeitslosen Bergarbeiter war daher im vergangenen Jahr wesentlih niedriger als in der vorauf- gegangenen Zeit, und die Arbeitsmarktverhältnisse für die Berg- arbeiter sind zur Zeit von allen Arbeiterkategorien sicherlich die bei weitem besten.

Auch die Löhne haben im vergangenen Jahr in allen Revieren eine Aufbesserung erfahren, und die Feierschichten, die im Fahre 1928 besonders im rheinish=westfälishen Revier eine nicht unwesentliche Rolle spielten, haben sih dort in den mir ver- gleihbaren ersten drei Vierteljahren von 1787 112 auf 504 801 gesenkt,

Fn einzelnen Revieren der Braunkohle haben gleichzeitig Arbeitszeitverkürzungen vorgenommen werden können.

Die Auswirkung der zunehmenden Technisierung im Bergbau hat zu einer weiteren Steigerung des Schichtförderungsanteils geführt.

Es wäre im Futeresse der Werke und der Belegschaften dringend zu wünschen, daß die leßtjährige Entwicklung möglichst lange anhält, damit die Besserung zu einex voll befriedigenden Lage im Kohlenbergbau führt, “Das würde freilih zur Voraus- seßung haben, daß die unwirtschaftlihe Konkurrenz, die sich die verschiedenen Kohlengebiete auf den europäishen Märkten machen, eine Einshränkung erfährt. Die Verabschiedung des englischen Bergbaugeseßes wird . vielleiht die organisatorishen Voraus- sezungen für eine Verständigung der in Betracht kommenden Wirtschaftskreise shaffeu, wenn auch die Gefahr niht von der