Ar
4 [3
T
i E
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 26 vom 31, Januar 1930, S,
4,
holt die beim Volksbegehren aufgetauchte Behauptung, daß das „Berliner Tageblatt“ zugegeben hatte, es sei beabsichtigt, bei den Reparationsverpflihtungen auch MWMenschenexport von Deutsch land zu betreiben. Er zitiert dazu Ausführungen Lujo Brentanos in Nr. 466 des „B, T.“ aus dem Oktober 1929 und behauptet, in einem Artikel aus Nr. 484 des „B T.“ vom 13. Oftober 1929 werde sogar ein Beispiel dafür gegeben, wie dieser ganze Export gedacht sei. Uebrigens stamme das Wort Menschenexport nicht von den Nationalsozialisten, der Reichswirtschoftsminister Hamm habe s{hon am 24. September 1924 in einer Rede erklärt: „Wir müssen gute Waren und gute Menschen exportieren. Die Aus führung dieser Ausfuhr ist unser Schisal!“ (Lebhaftes Hört, hört! bei den Nationalsozialisten.) Die Nationalsozialisten er kämpften die Diktatur auf legalem Wege. (Gelächter links.) Sollte man in Preußen die Nationalsozialisten dabei zu behindern ver suchen, würden sie gegen die Sozialisten in anderen Reichsteilen die Konsequenzen ziehen. (Beifall bei den Nationalsozialisten.)
Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer ergreift sodann das Wort. Seine Rede wird nah Eingang des Stenogramms veröffentlichi werden.
Abg. Hedwig Neumann (Komm.) bedauert die Einsparung von Mitteln für die Volksgesundheitspflege. Viel eher könne z. B. am Rennsport gespart werden. Fnsonderheit wünsche die Kommunistishe Partei Erhöhung der Mittel für Schhulspeisungen. Ein unhaltbarer Zustand sei es, daß ein Zehntel aller Schulkinde1 schulärztlich überhaupt noch nicht erfaßt jei. Die Rednerin gibt dann Beispiele zur Kennzeihnung des unbefriedigenden Gesund heitszustandes der Schulkinder infolge mangelhafter Ernährung, jo aus dem westlichen Fndustriebezirk, aus dem Bezirk Stettin und Waldenburg (O. S.). Die Rednerin fordert auch eine gründ liche Durchführung der Schulzahnpflege. Sie übt dann Kritik an Zuständen in manchen Hebammenlehranstalten und wünscht insbesondere vermehrte Sißgelegenheit für kurz vor der Ent bindung stehende Frauen. Eine gesunde Bevölkerungspolitik müsse vor allem erst die Elendsquartiere in den Großstädten beseitigen. Die Rednerin fordert erneut die Aufhebung des § 218. i
__ Abg. Dr. Graf von Posadowsky-Wehner (Aufw. P.) tritt für eine gerechte Aufwertung der Forderungen der Klein- rentner ein und weist auf den fundamental[en Unterschied - hin, mit denen die deutshe Regierung die Forderungen von Aus ländern und ihrer eigenen Staatsangehörigen behandele. Die be- treffenden Bestimmungen des Völkerrechts, auf die sih die Re gierung dabei berufe, seien integrierender Bestandteil des deutschen Rechts geworden. Die den kleinen Gläubigern zugewiesenen Beträge seien erst in 50 Fahren zahlbar. Troßdem werde davon Vermögenssteuer erhoben. Das sei keine Ehrlichkeit und Ge rechtigfeit. Der deutschnationale Abg. Hergt habe im Reichstag sehr richtig erklärt, die kleinen Glaubiger seien eigentlih dic einzigen Leidtragenden des verlorenen Krieges. Sie trügen aber auch die Kosten der Wohlfahrtspflege. Für den kleinen staatlichen Zuschuß, den die Kleinrentner bekämen, belästige man sie mit allen möglichen bürokratischen Schikanen. Der Redner unterzieht dann die Haltung der einzelnen bürgerlihen Parteien in der Frage der Aufwertungsgeseßgebung vor und nah den Wahlen, die sih niht decke, einer Kritik. Die Fnflation sei cin PÞPlan- mäßiges, von Deutschland mit Hilfe ausländischer, d. h. amerika nischer Kräfte, ausgegangenes Manöver. Sie sei ein ungeheures Verbrechen, das die Einseßung einer richterlichen Kommission er fordere. Die etwa als Schuldige festgestellten Privatpersonen gehörten vov den Strafrichter.
Es folgt die allgemeine Besprehung des Abschnittes Allgemeine Volkswohlfahrt.
Dev Ausschuß zur Pflege der Leibesübungen beantragt dazu, den kfommunistishen Entschließungsantrag um Fahrpreis- ermäßigung bei der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft für den Kommunistishen Jugendverband Deutschlands, die Note Jung- front und den Jung-Spartakus-Bund abzulehnen. Desgleichen beantragt der Aus\s{huß für Bevölkerungspolitik Ab- lehnung des fkommunistishen Urantrages über die Be- handlung der polnishen Wanderarbeiterinnen bezüglich Aufhebung der Annahmebedingungen wegen des Ver- bots der Schwangerschaft usw. Ferner beantragt der Ausschuß Ablehnung des deutschnationalen Urantrages auf Ausdehnung der Tätigkeit und der Vergünstigungen der Ortsausschüsse für Jugendpflege und Leibesübungen auf die Jugendverbände aller Richtungen. Der Ausschuß für Bevölkerunaspolitik beantragt Ablehnung des sozialdemokrati- schen Urantrags auf Annahme eines Geseßentwurfs zur Aende rung des Ausführungsgeseßes vom 29. März 1924 zum Reichs- geseß für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922. Anstatt dessen beantragt der Ausschuß die Annahme einer Reihe von An- trägen, nah denen die Durchführung der freiwilligen Er- ziehungsbeihilfe in Preußen geregelt werden soll.
Abg. Rüffer (D. Nat.) wendet sich zunächst dem Für- sorgewesen zu. Er betont, vorbeugende Arbeit sei hier das beste. Auf diesem Gebiete dürfe man nicht sparen. Falsh sei die Be- hauptung, die Fürsorgezöglinge kämen shlechter aus den An- stalten heraus als sie früher waren. Nach statistishen Ermitt- lungen seien in den Fahren 1921/23 18873 Zöglinge entlassen worden. Bei über 12000 Zöglingen sei ein befriedigendes Er- ziehungsergebnis erreicht worden. Die in Fürsorgeerziechun. überwiesenen Jugendlichen seien vielfah so minderwertig, da es außerordentlich schwer sei, erfolgreih als Erzieher wirken zu können. Deshalb dürfe man au einzelne Fälle, in denen Er- zieher zu Maßnahmen griffen, die weder _pädagogisch noch unianitäx waren, nicht verallgemeinern. Die Deutschnationalen lehnten die Ausshaltung des religiösen Elementes aus der Für- sorgeerziehung entschieden ab. Die Fürsorgeerziehung müsse immer mehx ein Quell der sittlihen Gesundung des Volkes werden. (Beifall bei den Deutschnationalen.) Für den Geburten- rückgang sei neben der sozialen Not auch der Rückgang der Reli- giosität verantwortlich, Wohin wir bei einem Anhalten des Ge- burtenrückganges kommen fkönnten,. habe eine ausländische Zeitung ‘mit der Bemerkung angedeutet, daß Deutschland im 30. Jahrhundert nur noch 20 Millionen Einwohner haben würde. Es fehle bei uns, obwohl wir im sozialen Zeitalter lebten, noch überall an gesundem sozialen Geist. Nicht durch Ge- seße könnten wir der Not abhelfen, sondern nur durch Er- neuerung der sittlichen Kräfte.
Abg. Amalie Lauer (Zentr.) betont, in der Zeit der Geldknäppheit habe das Wohlfahrtsministerium vor allem die Pflicht, sich die notwendigen Mittel für die Erhaltung der Volkskraft zu sichern, denn auf einex starken Volkskraft beruhe die Zukunft des Vaterlandes. Vor allem müsse man die Volkswohlfahrt auf dem Lande pflegen. _Sie danke dem Minister baue, Lay er. Die R. in der Wohlfahrtspflege gefördert habe. Man müsse im Berufsleben darauf Rücksicht nehmen, daß die Frau unter - besonderen seelischen Bedingungen arbeite. Für die Frauenmitarbeit in der öffentlichen Wohlfahrtspflege sei die Pensionsberehtigung notwendig. Die alleinstehenden erwerbs8- “„tötigen Frauen dürfe man auch bei Erörterung der Wohnungsnot nit übergehen: Es gehöre zu den Kriegsfolgen, däß heute sehr viel erwerbstätige Frauen nicht heiraten könntcn. Fhnen müsse man die Möglichkeit geben, sih wenigstens ein bescheidenes eigenes Heim zu schaffen. - Die Rednerin E rdiet, daß NOOREeTRBE! sür die Ledigenheime geschaffen werde und seßt sih noch für die Interessen der Sozialfürsorgerinnen | ein. , Den Kleinrentnern müsse-endlih durchweg ein Rechtsanspruh gegeben werden. :
Abg. Deter -(Komm.) behauptet, daß der sozialdemokratische Reichsarbeitsminister Wissell eine neue Verschlehterung der
a A,
E I T E E C l E
Sozialversiherung plane, und meint, die S. P. D. werde auch
¡ weiterhin die öffentliche B dem privatkapitalistishen
Fnteresse opfern. Durch die dauernden Massenentlassungen ver-
elendeten die Werktätigen immer mehr. Der Minister wolle aber
einfah nicht helfen. Geldmangel könne er wirklich niht vor
shüben, denn der Staat habe Hunderte von Millionen für die
Polizei, die Kirche und die Justiz übrig, die wirklich eingespart werden könnten. Aber die preußische Gummiknüppelregierung unter Führung der S. P. D. brauche die Polizei zur Niederringung von Streiks. Alle diese rigorosen Maßnahmen einschl. der Hebe gegen die K. P. D. sollten nur ein Verbot der K. P. D. vorx bereiten, weil sie an der Spite der kämpfenden Arbeiter marschiere, (Rufe bei den Kommunisten: „Den Hunger können sie nicht ver bieten E Der Redner zahlt dann Einzelfälle als charakteristis{ für die Fürsorgeerziehung im fkapitalistishen Staate auf. Er be hauptet, in der schlesishen fatholiswen Erziehungsanstalt Julius berg hätten die Erzieher, die „Brüder in Christo und Partei- freunde des Wohlfahrtsministers“, einen Zögling von 18 Fahren gezwungen, nur mit einer Badehose bekleidet bis zum Halse in die Kotgrube zu steigen, nur weil er sich Zigaretten gekauft hätte (Lebhafte Pfutirufe bei den Kommunisten.) Der Minister griffe da naturlih nicht ein. Geschlehtlich würden die Kinder in den FUrsorgeanstalten überhaupt nicht aufgeklärt. Die Erziehungs- methode des Ministers führte dazu, daß die Jungens und Mädchen in den Anstalten geshlechtlich anormal würden. Die Kommu nisten begrüßten angesihts solher Zustände die Rebellionen in den Erziehungsanstalten. (Beifall bei den Kommunisten.)
Um 18/2 Uhr wird die Weiterberatung auf Frei q ia | ita 12 Uhr, vertagt. ( ¿zreitag
Bei den Abstimmungen zum Domänenhaushalt im Preußischen Landtag wurde, dem Nachrihtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, der Antrag der deutshnationalen Land- v Vega der forderte, daß die preußishe Staatsregierung im Zethsrat _ gegen das L1iquidat1onsabkommen mit Polen stimmen solle, mit den Stimmen der Rechten und des Zentrums angenommen. f Æ
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausshuß des Reichstags befaßie sich am 30, d. M. mit der vom Verkehrsausschuß überwiesenen Pet i- tion der. Arbeiter Und Angestellten der! Nor bach -Werke, welhe die kommaunistishe Fraktion in einem förmlichen Antrag aufnahm, den Arbeitern und Angestellten die rückständigen Löhne und Gehälter aus dem Abwicklungfonds für die Luftfahrtindustrie zu zahlen. Ministerialdirektoxr Graf von Schwerin-Krosigk (Reichsfinanzministerium) erklärte den Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß es aus staatsrehtlihen Gründen unmöglich sei, aus dem für die Luftfahrtindustrie bewilligten Fonds Mittel für die Lohn- und Gehaltszahlung zur Verfügung zu stellen, weil dieser Fonds nur für die wirtshaftlihe Umstellung der Luftfahrt- industrie bewilligt worden sei. Wenn keine Aussicht mehr vor- handen sei, daß die Firma Rohrbah auch bei einex solchen Zahlung weiter bestehen könne, fönnten Mittel niht mehr ge- geben werden. Unter diesen Gesichtspunkten wurde vom Aus [{huß “die Anregung gegeben, außerplanmäßig 200 000 RM zu bewilligen und bei dem Fonds für die Luftfahrtindustrie einzu- sparen. Ministerialdirektor Graf von Schwerin-Krosigi warnte davor, auf diesen Vorschlag einzugehen. Man würde damit einen ganz neuen und gefährlichen Weg beschreiten, wenn einem vor dem Konkurs stehenden Unternehmen die Ver- pflichtung der rückständigen Lohnzahlung vom Reih abgenommen werde. Die Folge würde nur sein, daß auch andere Firmen mit derartigen Forderungen an das Reich - heranträten, was in leßter Zeit auch {hon öfters geschehen sei. Derartige Anträge habe das Reichsfinanzministerium stets abgelehnt. Nach längerer Aussprache wurde die Petition der Arbeiter und Angestellien dex Rohrbach-Werke der Reichsregierung zux Erwägung überwiesen.
Ein Regierungsvertreter erklärte, daß sich die Regierung über
die Petition in aht Tagen endgültig entscheidend äußern werde. — Es folgte die Weiterberatung des Ministerpensions- geseves. Zu § 1 des Reichsministergeseßes führte Ministerial- dirigent Wever (Reichsfinanzministerium) aus, daß das Ministeramt ein öffentlih-rehtliches Amtsverhältnis begründe, ähnlich dem des Reichspräsidenten, der nach der Reichsverfassung zwar auhch ein Amt innehæbe, aber nicht Reichsbeamter im Sinne des Reichsbeamtengeseyßes sei. Die Reichsminister sollen Amts- träger eigenen Rechtes sein, für deren Rehte und Pflichten aus diesen Amtsstellen neben der Reichsverfassung und dem Reichs- haushaltsxechte nur dieses Gese gelten soll, Fn der Ab- stimmung wurden die Anträge der Abgg. Gottheiner (D. Nat.) und Scchmidt-Stettin (D. Nat.) ange- nommen, welche dem Abs. 2 des § 1 folgende Fassung gaben: „Die Vorschriften des Reichsbeamtengeseßes, des Besoldungs- gescßes, des Beamtenhinterbliebenengejeßes und des Unfallfür- sorgeagesebes für Beamte finden ‘auf den Reichskanzler und die Reichsminister keine Anwendung; die in anderen Geseßen und in Verordnungen allgemein für Reichsbeamte enthaltenen Vor- schriften gelten au für sie, soweit nicht in diesem Gese etwas anderes bestimmt ist.“ Die Absäbe 1 und 3 des § 1 blieben un- verändert. Der im Zusammenhang mit § 1 behandelte § 26, der bestimmen sollte, daß die in anderen als den im § 1 Abs, 2 aufgeführten Geseßen und in Verordnungen allgemein für Reichsbeamte enthaltenen Vorschriften auch für Reichsminister gelten, wurde gestrichen, weil die neue Fassung des zweiten Ab- sabes des § 1 \chon sinngemäß formuliert ist. Die Paragraphen 2 4 und 13 (vurden nach längerer ergebnisloser Beratung zurückgestellt. § 2 enthält Vorschriften über die Ausfertigung der Urkunde zur Ernennung des Reichskanzlers. Nah Artikel 50 der Reichsverfassung müssen alle Verordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten durch den Reichskanzler oder den zu- ständigen - Reichsminister gegengezeihnet werden, wenn sie Gültigkeit erlangen sollen. Somit Bedarî auch die Urkunde über die Ernennung des Reichskanzlers einer Gegenzeichnung. Nach der Uebung, die sich infolge des Fehlens einer ausdrücklichen Vorschrift herausgebildet hat, wurde bis jeßt die Ernennung des neuen Reichskanzlers vom bisherigen Reichskanzler, die Ent- lassung des bisherigen Reichskanzlers vom neuen Reichskanzler gegengezeihnet. Diese Uebung bedarf nach Ansicht der Reichs- regierung hinsichtlich der Gegenzeihnung der Entlassung -des bis- herigen Reichskanzlers keiner Aenderung. . Es exscheint abèr niht zweckmäßig, die Ernennung des neuen Reichskanzlers durch feine Amtsvorgänger gegenzeihnen zu lassen; denn man fann dem bisherigen Reichskanzler niht zumuten, die Verant- wortung für die Ernennung seines Amtsnachfolgers zu über- nehmen, der ihn vielleiht gestürzt hat und eine gegen die big- herige Regicrungspolitik gerihtete Politik zu verfolgen gewillt ist. Dex Entwurf soh daher vor, doß die Urkunde über die Er- nennung des Reichskanzlers durch ihn selbst gegenzuzeihnen ist. Dieser Vorschlag stieß im Ausshuß auf mannigfache Bedenken. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Gegenzeihnung des zu ernennenden Reichskanzlers durch sich selbst in ' seiner eigenen Ernennungsurkunde an“ sich ein Nonsens sei; denn in dem Mo- ment, in dem der Reichskanzler seine eigene Erkennungsurkunde gegenzeihne, sei er ja noch gar nicht Reichskanzler. Folglich sei auch die so gegengezeihnete Ernennungsurkunde nicht aültia. Von anderer- Seite wurde vorgeschlagen, den betreffenden Verfassungs- artikel dergéstält zu ändern, daß bei der Ernennung des Reichs- kanzlers die Unterschrift des Reichspräsidenten allein“ genüge. Aber auch hier wurden Bedenken prinzipiell-politischer Natur laut. Man kam zu dem Schluß, diese fundamentale Frage zunächst
m
innerhalb der Fraktionen zur Klärung zuw bringen. Die §8 4 und 13 hängen insofern mit dieser Frage zusammen, als sié die Stellvertretung des Reichskanzlers und die Aushändigung der Urkunde über die Entlassung eines Reichsministers betreffen. S 3, der den von den Reichsministern bei der Uebernahme Pes Amtes zu leistenden Eid enthält, wurde unverändert angenommen Bei § 5 wurde im zweiten Absaß eine Streichung vorgenommen, während der erste Absaß unverändert angenommen wurde, Der zweite Absay lautet nunmehr: „Einzelne Aenderungen in dem Geschäftsbereihe können, wenn sie die Grundzüge nit berühren auf Beschluß der Reichsregierung vom Reichskanzler festgeseßt werden.“ F 6, der die Möglichkeit gibt, besonderen politischen oder parlamentarischen Verhaltnissen durch die Ernennung von Ministern ohne Portefeuille Rehnung zu tragen, wurde unver- andert angenommen. Bei § 7 entwidckelte sich eine umfangreiche Aussprache über das Problem, ob den Reichsministern im Fnter- esse der unabgelenkien Wahrnehmung ihres Amtes jede außer- dienstliche Bindung nah Möglichkeit entzogen werden soll, Der Paragraph s{hreibt vor, daß ein Reichsminister grundsäbßlich neben dem Ministeramt keine Beschäftigung berufsmäßig ausüben, daß er mithin weder einem Zivilberufe nahgehen noch ein Gewerbe betreiben oder ein Nebenamt übernehmen darf. Diese Vorschrift wurde durch den Regierungsvertreter dahin ausgelegt, daß sie nicht etwa bedeuten solle, daß ein Reichsminister ‘E B. sih von einer Anwalts- oder Arztpraxis völlig loslösen oder einen ihm gehörenden landwirtshaftlihen, faufmännischen, industriellen oder gewerblichen Betrieb veräußern müßte. Es soll dem Reichsminister während seinex Ministeramtszeit lediglich die persönlihe Aus- übung eines Eriverbs- oder etner irgendwie mit wirtschaftlihen Borteilen verbundenen sonstigen Tätigkeit untersagt werden. Der Minister soll aber andererseits niht gehindert werden, seine Praxis oder seinen Betrieb während dieser Zeit durch einen Vertreter verivalten zu lassen. Jn der Debatte wurde vom Abg. Schul § - Bromberg (D. Nat.) darauf hingewiesen, daß Bismarck
immer und immer wieder betont habe, wie nüblih es für einen *
Minister sei, wenn er durch eine Berufsausübung praktisch "im Leben stande. Er würde dann, beispielsweise als Gutsbesißer, mannigfach erkennen, wie oft die Regierungsmaßnahmen \ih drückend und lästig für die Wirtschaft auswirken. Auch Abg. Ersing (Zentr.) war der Ansicht, daß eine praktische Wirt [chaftserfahrung auch während der Amtsdauer des Ministers ihm nicht abträglih sein könne. Abg. Bernhard (Dem.) wies darauf hin, daß in dieser Hinsiht ja alle Paragraphen nichts nügßten, Bei den außerordentlich verschiedenartig gelagerten Fällen des Wirtschaftslebens ließe sich eine Formulierung, die allen Fällen gerecht werde, gar niht finden. Einzig und allein der Takt und der Anstand des betreffenden Amtsinhabers könnte das notivendige Korrektiv shaffen. Allerdings sei es wünschens- wert, im Gesey festzulegen, daß dem Kabinett genauester Aufshluß gegeben werden müsse über alle wirtschaftlichen Fnteressen und Verflehtungen des neuen Amtsinhabers mit Erwverbsunter- nehmungen, gleichgültig, ob der neue Amtsinhaber noch formell in irgendeinem Wirtschaftsunternehmen sei odex niht. Schließlich ivurde der Taragres entsprehend einem Antrage des Abg. Lind- einer-Wildau (Volkskonserv.) in folgender Fassung angenommen: gDie Reichsminister dürfen dem Vorstand, Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens nicht angehören, auch neben dem Ministeramt keine Beschäftigung berufsmäßig ausüben. Die Reichsregierung kann Ausnahmen zulassen, wenn amtliche Rücksichten nicht entgegenstehen und «Zuteressenkonflifkte zwischen der amtlichen und privaten Tätigkeit des Reichsministers nicht zu befürchten sind.“ Die Absä߀ 2 und 3 des 8§ 7 wurden unverändert gelassen. Weiterberaiung am 31. Januar. :
M Strafrehtsausschuß des Reichstags ivurde unter dem Vorsiß des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) am 30. d. M. die Be ratung des neuen Strafgeseßbbuhs beim Kapitel „Hehlerei“ fort- geführt. Ueber die Verhandlungen des Unterausschusses berihtete
Abg. Emminger (Bayer. BVp.), Nach längerer Aussprache ; wurden die beiden ersten Absäbße des § 350 in folgender, vom *
Unterausshuf vorgeschlagenen Fassung angenommen: „Wer in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmäßig zu bereichern,
eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch strafbare
Verleßung fremden Vermögens erlangt oder sih angeeignet hat, von- diesem ankauft, zum Psande nimmt oder sonst an sih bringt verheimliht oder abseßt oder zum Absave einer solhen Sache mitivirkt, wird mit Gefängnis bestraft, Ebenso wird bestraft iver in der Absicht, sih oder einen anderen unrehtmäßig zu be- reichern, den Erlös einer Sache, die jemand gestohlen oder sonst dur strafbare Verlebunog fremden Vermögens erlangt oder sich angeeignet hat oder für ste eingetaushtes Geld (8 223) von dem Täter an sih bringt.“ Der dritte Absab des § 350 blieb unver- ändert, Der Ausshuß nahm dann den Abschnitt, der die Rechts» vereitelung behandelt, ohne iwesentlihe Aenderungen an. Eine längere Aussprache entspann sih über die JFagdvergehen. 8 361 wurde mit einer kleinen Aenderung in der Fassung des Entwurfs angenommen, durch die der Begriff des Tatbestands früheren Be shlüssen angepaßt wird, Außerdem wurde entsprehend einem Antrag des Abg. Emminge rx (Bayer. Vp.) die Söchtstrafe für einfahe JFagdvergehen auf ein Fahr Gefängnis herabgeseßt. Da- gegen blieb es für gewerbsmäßige Wilderei bei der vom Ent- wurf vorgesehenen Mindeststrafe von drei Monaten bis zu fünf Fahren Gefängnis. — Am Freitag wird die Beratung M
Sibung am 29. d. M. eine Petition des Personals de: Rohrbah-Werke vor, die dahin ging, die | bis
zum augenblicklihen Zeitpunkt rückständigen Gehälter und
Löhne troß unmittelbar bevorstehendem Konkurs noch aus dem Fonds des Reichsverkehrsministeriums zu zahlen. Vou Reichsverkehrsministerium wurde dem Nachrichtenbüro * des
Vereins deutsher Zeitungsverleger zufolge erklärt, daß În - eihs- verkehr8ministeriums ra sei, da dieser Fonds nur für tes *
Zahlung der Gehälter und Löhne aus dem Fonds des
nishe und allgemeinwirtshaftlihe Förderung der Luftfahrt als solcher bewilligt worden sei und für rein soziale Zwecke nicht in
Anspruch genommen werden dürfe. In übrigen habe das Pers
sonal auch noch nit alle geseßlihen Möglichkeiten zur Befriedis
l [ gung seiner Forderungen er pie. Das Reichsverkehrsministec;uny
habe der Firma Rohrbah bereits viermal im Hinblick auf iw Aussiht stehende AUB En Ene in der leßten Zeit geholfen, so habe es noch kurz vor Weihnachten einen Betrag von 100 000
Mark zur Beau gestellt, weil damals noch erfolgversprechende '
Aussihten auf Abschluß eines amerikanishen Geschäfts vorhanden Men seien. Diese Aussichten seien jebt als gescheitert anzus- ehen. Daher komme eine Zahlung aus Mitteln des geld
verkehrsministeriums niht mehr in Frage. Wenn aber das Reichs- finanzministerium und der Haushaltsauss{huß des Reichstags einer außerplanmäßigen Verausgabung eines Betrages für dew vor-
(Fortseßung in der Ersten Beilage.)
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin, Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, : Berlin, Wilhelmstraße 82,
¿Fünf Beilagen
(eins{chließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),
ARIN
f
zum Deutschen zugleich ZentralhandelSsregister
Berlin, Freitag, den 31. Januar
Ir. 26.
4. Genofsenschasts- register.
Glauchau. L dem für die Spar- und Bau-
Genossenschaft : ch ftpfliht in Wernsdorf, ge- üthrien Blatt 36 des Genossenshafts- heute eingetragen worden: aft ist aufgelöst.
uchau, 27. Fan. 1930
ist Heute eingetragen worden: Die Ge- nossenschaft 1st aufgelöst. Bäckermeister
Milchlieferungsgenosseunschaft eingetragene Geuossen- schaft mit beschränkter Haftp in Weißeunbah. Das Statut ist er- richtet am 3. Januar 19309 ferungsêgenossenschaft eingetrageué
Weißenbach, Emil Winkel-
Kurt Hößsch, beide in Taucha Amtsgericht Taucha, 24. Fanuar 19309
Tempelburg. Bekanutmachung. i Fn unser Genossenschaftsregister ist Nr. 32 und Maschinen- G. m. b. H. zu etragen worden: t durch Beschluß
Neppersreuth, ri nossenschaft mit beschränkter pflicht in Neppersreuth, Das Statut chtet am 13. Dezember 1929. Milchlieferungsgenofssenschaft eingetragene Genosse"- eschränkter Haftung Das Statut ist errichtet
genosjenschaft eingetragene tragenen Elektrizitäts- nossenschaft Ræckoiwo e. adckow folgendes ein Die Genossenschaft |î der Generalversammlung vom 16./30. De- zember 1928 aufgelöst.
Amtsgericht Tempelburg, 21. Fan. 1930
Gößtenreut schaft mit Götenreuth. am 13. Dezember 1929. S Milchlieferungsgenossenschaft eingetragene t beschränkter Haftpflicht ch. Das Statut ist errichtet am 26. November 1929, : Milchlieferungsgenossenschaft eingetragene beschränkter Haft- oppenreuth, Das Statut 13. Dezember 1929. ist Gegenstand des Unternehmens die bestmöglichste Ver- wertung der durch die Mitgli wonnenen Milch, Erbauung g und Betrieb einer Mi Durch Beschluß derx Generalver- Geschäftsbetrieb auch auf gemeinsame Ablieferung von Eiern auZ3gedehnt werden. …__ Wirtschaftliche Nürnberger Bauunternehmer (Mau- rer und Zimmermeister) e. G. m. b. S. in Nüruberg: haft hat sih aufgelöst. 9 Darlehenskassenverein Mittel- aufen, eingetragene Geuossenschaft beschränkter Nürnberg. Das Statut ist errichtet am 28. Dezember 1929. Unternehmens
Amtsgericht
Bekanntmachung.
Jun unser Genossenschaftsregister bei der untex Nr, 4 eingetragenen nossenschaft Alter Ostpreußisher Bau- ott mit uns“
schaft mi
in Limba Bekauntmachung. [95203]
Genossenschaftsregister ift unter Nr. 15 eingetragen worden: Dreschgenossenschaft iragene Genossenschaf aftpfliht in Wipp1a.
stand des Unternehmens: An- eines Dreschsabes auf Rechnung und Gefahr. 20, September 1929. Wiypra, den 18, Dezember 1929. Amtsgericht.
Wippra. , Fn unser eingetragene mit beshränkter Haft- heute folgendes ein-
Wippra, einge-
oppenreuth, eing as 9 t mit beschränkter
nossenschaft pflicht in P ist errihtet am Bei Nr. 1 bis 7
Genossens
n worden: Statut ist geändert durch Be- {luß vom 12. Fanuar 1930. Herne, den 27. Januar 1930. Das Amtsgericht.
kauf und Betrieb gemeinschaftli Sabung vom
Holzminden. In das hiesi
Genossenschaftsregister nsum- & Sparverein iden und Umgebung, e. G. M. in Holzminden
Zwenkau, ____L9Dd Auf Blatt 13 des Genossenschafts- die Gemeinnüyige Baugenossenshaft Zwenkau u. Umg,, Genossenschaft mit be- mit dem Siy in folgendes ein- den: Statut vom 29. Sep- Gegenstand des Unter- nehmens ist mittels gemeinsamen Ge- schäftsbetriebs der Bau von Häusern zux Wohnungsnußung für die minder- bemittelten Genossen. Amtsgeriht Zwenkau, 2. Fan. 1930.
Vereinigung eingetragene
schränktex Haftpflicht,
onsumverein Silberborn, ein- und weiter
Genossenschaft
«M at
Silberborn
Î r ist mit dieser getragen wo
(aufgelöste Genossenschaft) Genossenschaft (übernehmende Ge Generalversammlungen vom Haftpflicht tober 1929 (Hol zember 1929 (Si
zminden) und 5. De- berborn) vershmol Holzminden, den 11. Januar 1930.
Gegenstand des Betrieb eines
Liquidatoren
[95202]
einge-
[95204]
Darlehenskassenvereins zur und Kreditverkchrs / Förderung des Sparsinns. Die Genossen- t hat weiter den Zweck: a) den An- und Verkauf landwirtichaf und Verbrauchsgegenstände zu ver- b) den An- und Verkauf und und Verpachtung land- en zu vermitteln
Das Amtsgericht. Jüterbog.
Eintragung am 22. zFanua 3 enschaftsregister Nr. 105 bei dem orfer Spar- und Darlehnskassen- verein eingetragene Geno unbeschränkter Haftpflic
Die Genossenschaft ist durch kräftigen Gerichtsbes{hluß vom 8. vember 1929 aufgelöst.
Amtsgericht Jüterbog.
5. Musterregíster.
Eochum. Eintragung in das Musterregister des Amtsgerichts zu Bochum. 1930: Benzol- Verband Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bochum, in den blauweißen Hausfarben gehaltene Einrichtungen und Kraftstoffvertrieb dienen, Nr. 11: Zapfsäulen, Luft- und Wasserfäulen, Nr. 12: Tankdiensthäuser, Nr. 13: Tank-, Pritschenwagen und An- hänger, Nr. 14: Kesselwagen, Nr. 15: MWerkzeugkafsten, È
x 1930 im tliher Erzeug-
ssenschaft mit fliht in Heinsdorf. | die Pachtung wirtschastliher Anwes zw. zu übernehmen. äftsführung dex Genos stets im Auge behalten materielle Hebung der Ve die sittlihe Hebung der leßteren zweckt wird. Einkaufsgeunofssenschaft Nürnberger Milchhändler e, G. m. b. H; in Nürnberg: Die Generalver- 13. Januar 1930 hat r 88 1, 3, 16 und 21 des Statuts beschlossen. Die Finkaufsgeno nordbayerisher Milchhäudler, ein- Genossenschaft schränkter Haftpflicht. G 11, Vaugenossenschaft Rüter l e. G. m. b. S, in Nükersdorf: Die Genossenschaft hat sih aufgelöst. Nürnberg, den 24. Fanuar 1930. Amtsgeriht — Registergericht.
13 Januar
aß durch die hältnisse au
Königsberg, N. M. Bekanntmachuug.
Bei dem in unserem Genossenschafts- untex Nr. eingetragenen Wohnungs - Verein berg, Nm., e. G. m. b. H., ist folgendes eingetragen worden:
Es ist ein neues S angenommen stand des Unternehmens Herstellung von Wohnungen minderbemittelten l N
weck der Genossenschaft ist ausschließ- lich darauf gerichtet, Minderbemittelten ckmäßig eingerichtete en im Sinne der in eigens erbauten Preisen zu ver- sem Zweck ist es der ch gestattet, von ihren Spareinlagen erzinsung aber auf
plastische angemeldet am 30. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr 12 Minuten. M.-R. 103.
EROchumn. Eintragung in das Musterregister des Amtsgerichts zu Bochum. 1930: VBenzol- Verband Gesellschaft mit beschränkter Saftung in Bochum. weißen Hausfarben gebaltene Gebinde und Gegenstänte für den Oelvertrieb, Nr. 16: Oeltontaine, Nr. 17: Oelschränke, Nr. 18: Nr. 19: Oelkarren, Nr. 20: Oeltäsier, Nr. 21: Oelkanister, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 15 Jahre, ange- meldet am 30. Dezember ‘1929, vormittags 11 Uhr 12 Minuten.
KBochum. Eintragung in das Musierregister
des Amtsgerichts zu Bochum. 13. Januar Verband Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bochum, Neklamemittel, Nr. 22: Laierte Metallichilder, Nr. 23: Giebelwandbemalungen, Nr. 24: Fahnen- und Straßenbänder, Nr. 25: Mügten- und Kragenabzeichen, Nr. 26: Wimpel, Flächen- und plastishe Erzeugnisse, 15 Jahre. angemeldet am 30. Dezember 1929, vormittags 1! Uhr 12 Minuten M.-R. 105.
Essen- Werden. Berichtigung. Jn der Bekanntmachung des Amts- gerichts Efsen-Werden vom 14, 1 1930, n Ne 18 111, Zentr.-Hand.-Reg.-Beil. muß es in Zeile 15 und 16 statt 9289 Mahag querm.
pol. richtig heißen
9280 Mahag. querm. pol.
{95208
sammlung vom
tatut vom 3. Ok-
getragene 13. Januar
gesunde und zwe Kleinwohnung steuergeseßgebung Häusern zu
Genossenschaft au Mitgliedern zunehmen, deren V
5 vH beschränkt ist Königsberg, N ; Das Amtkts8gericht.
Sorau, N. L. :
Beschlüsse ihrer G en vom 21. 1, 1929 und haben sih die Spar- und ne Genossen- e und Haasel die Haaseler 5 R die senschaft ist.
9 und 21 Abs. 1
22, Januar 1930.
versammlung 14. 4, 1929
Darlehnskassen, eingetrage schaften m. u. H dergestalt verschmolzen, da Kasse die aufgelöste, die
übernehmende Geno SS 3, 16 Abj. und 2 sind geändert. Amktsgeriht Sorau,
ßt M.-N. 1041. G E Y
J 1930. — Dem Verkehrsausschuß des Reichstags lag in seiner. . Januar
Königsberg, P 1930:
De Genossenschaft8register des Amts; in Königsberg î. Pr. am 23. Januar 1930 bei Fußbekleidungs-Geno Pr. Eingetra eshränkter Hasft- Statut ist durch Beschluß er Generalversammlung vom 13. Ja- nuar 1930 mehrfach geändert und neu Gegenstand des Unter ist jeßt der gemeinschaftliche Ein zum Betriebe des Schuhmachergewe orderlihen Rohstoffe, Halb abrikate, Werkzeuge sowie fertiger Der Verkauf an
Eingetragen
HWunsrück. [95200] e Genossenschaftsregister Nr. 38 der Bingerbrücker eingetragene l bæschränkter Haftung in rbrück, mit dem Siß in B agen worden. Das Statut Fanuar 1930 festgestéilt des Unternehmens ist: in dex Wirtschaft der Mit- onnenen Trauben gemeinsam ln, sie rihtig zu bewerten zu fkeltern, dur
Stromber
haft zu Königsberg i. Fn das hie
Genossenschaft flicht —: Das inzerverein, schaft mit un
E E E F 2 s
t am 13.
Ed
Moschinen und Waren zum Verkauf Nichtmitglieder ist gestattet.
nuar 1930 bei Nr. heim - Baugenossenschaft eingetragene beschrönkter
glieder gew einzusammie und gemeinschaftli eine einheitlihe Behandlung Weine von unbedingter Reinheit zu gewinnen und diese sowie die aus den Weinabfällen tellten Nebenprodukte durch meinsamen Verkauf möglichs wvorteil- haft zu verwerten, :
. die für den Kellerwirtschaft gemeinsam z
Fd
Am 25 Ja
Königsberg, nossenschaft
jeßt Emeritenheim - Baugenossenschaft eingetragene gemein-
8s
Forst, Lausìitz. Musterregister. - În das Multerregtister i\t eingetraaen : Nr. 1084 — 86. W. Liefke, offene Handelts- angemeldet 15. Januar 1930. vorm. 11 Uhr, drei ver\ch!ossene Pakete mit 127 Mustern von Herrenstoffen, Fabriknummern 15i0 bie 1530— 1537,
Königsberg, Pr,, nüßige Genossenschaft mit b Haftpflicht
Nürnberg. s Genossenschaftsregistereinträge.
Mislchlieferungsgeunossenschaft eingetragene besh-änkter Haftpflicht in Speikern. Das Statut is errichtet am 10 Dezember 1929 Milchlieserungsgeunosseun schaft Mildach - Haubenhof, Genossenschaft
Weinbau und die nötigen Bedarfsa u beziehen, die Weinberge \chädigenden Einflüsse gemeinsam zu bekämpfen. Strombera, den 24. Januar 1930. Das Amtsgericht. Leipzig. eihsgenossenshafts- Wirtschaft8genossenschaft ckerinnung zu Taucha und Um- end, eingetragene Geno ränk:er Haftpflicht in
d
und Reben
1540— 1548, 1570— 1577, 1520 - 1526 1620 - 1626, 1660 — 1665, 1670 bis 1700— 1704, Flächen-
Sveikern, Genofsen-
it E peit 1590 — 1596
1610—1616,
1650 — 1655,
1680— 1686,
erzeugnisse, Schußfrist 1 Jabr
Amtsgericht Forst (Lausitz), 19. Januar 1930.
Taucha, Bz,
Auf Blatt 7 des R eingetragene beschränkter t in Mildach. Das Statut ist errihtet am 27. Dezember 1929.
F 2
enschaft mit
L
E76
[95205]
rzeugnisse
(95206)
Fn den biau-
[95255
Benzol-
Schußfrist
am
1550 bie 1580 bis 1600 bie 1630 bis
Zweite Zentra lhandel8registerbeilage
Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
für das Deutsche Reich
Grossenhain. [94889]
In das Musterregister ist eingetragen
worden: Nr. 446 9 Muster für Anzugs- stoffe für die Winterjaison 1930/1931 Fabrik-Nrn. 4715/1, 4715/2, 4715/3, 4716/1, 4716/2, 4716/3, 4717/1, 4717/2, 4717/3, ein versiegelter Umschlag der Firma Gebrüder 3s{ille, Tuchtabrik, Aftiengetell1chaft in Großenhain, Muster iür Flächenerzeugnisse, Schußttrist 3 Tahre. angemeldet am 23. Januar 1930, vorm:ttaas 10 Uhr 30 Min. Amtèégericht Großen- hain, den 25. Januar 1930. A Reg. 38/30.
Mannheim. [95209]
Zum Musterregister Band 111 £.-Z. 111
wurde eingetragen : Chemische Lack- und Farbwerke Getell\ihatt mit beschränkter Hattung in Seckenheim ein offener Karton, enthaltend einen Wachszerstäuberapparat, Marke „Wachspeter“, mit der Fabrik- nummer 699 mit doppeltem Zylinter- bebâlter, vernidelt und poliert mit Pumpe, verichlossen im äußeren Zylindermantel, plastiides Erzeugnis, Schugtrist fünf Fahre, angemeldet am 18. Januar 1930, vorm. 10,15 Uhr.
Mannheim, den 21. Januar 1930.
Bad. Amtsgericht. F.-G. 4. Mannheim.
Melle. [95211]
Fn unser Musterregister ist unter Nr. 24
tür die Firma Gebrüder Sudfeldt Kom- manditgelellshaft in Melle eingetragen : Ein versiegeltes Paket, enthaltend drei Muster für die Fein)eife „Parolti-Creme- Seite“, Fabriknummer 310, Schußtrist 3 Jahre, angemeldet am 10. Januar 1930, 9,30 Uhr.
Amtsgericht Melle, 20. Januar 1930.
Oberndorf, Neckar. [95213]
Im Musterregister wurde eingetragen: Nr. 477. Gebrüder Junghans, A. G.
in Schramberg. ein versiegelter Umichlag mit 1 Prospekt, enthaltend 7 Abbildungen von Wanduhren mit den Fabriknummern 23/759. 23/76, 93/78, 25/454, 25/459, 25/456 u. 25/458, angemeldet am 25. Ja- nuar 1930, vormitt. 10 Uhr.
Nr. 478, Ferd. Moter & Sohn, Möbelfabrik in Schramberg, vier offene Umichläge mit vier Abbildungen von Modellen, und zwar 1 Schlafzimmer
zeichen „Ptalz“, 1 Schlatzimmer Eichen
gewicht mit Zebrano abgelett, Fabrik- zeichen „Altona, 1 Schlafzimmer Eichen
gewihst mit Sapeli Mahagoni abgesetzt,
Fabrifzeihen „Kiel“, angemeldet am 37. Januar 1930, vormitt. 10 Uhr.
Nr. 477 u. 478 je: plaftishe Erzeug- nisse, Schußfrist 3 Jahre.
Den 27. Januar 1930.
Württ. Amtsgeriht Oberndorf a. N.
vorm. 8,31 Uhr. Würzburg, den 24. Januar 1930. Amtsgericht — Registergericht.
E as: u
Eichen gewihst mit Schnigereien, Fabrik-
gewihst mit Macassar abgeießt, Fabrik- zeichen „Kassel“, 1 Schlatzimmer Eichen
Würzburg. [95214] In das Musterregister Würzburg wurde beute unter Nr. 159 eingetragen; Ge- brüder Schmidt, Kommanditgetellschaft, Bärenlebkuchen- und Zuckerwaren]fabrik in Mainbernheim, Zeicbaung eines Au!stell- vlafats für Meklamezwede in dreifacher Fertiaung, Musterbuch Nr. 347, Muster tür Flächenerzeugnisse, Schußkrist drei Fahre, angemeldet am 22. Januar 1930,
7. Konkurse und Vergleichsfsachen.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 154
Konkursverfahreu.
nuar 1930, 13 Uhr, das Kon
Berlin. .{95393]
Ueber das Vermögen der Leipziger Pelz-Handels-Gesellschaft m. b. H. in Berlin C. 19, Kurstraße 34/35, ist am 28. Januar 1930, 15 Uhr, von dem Amts- gericht Berlin-Mitte das Konkursver- fahren eröffnet worden. 154, N. 39. 30. Verwalter: Kausmann Dr. Walter Haupt in Berlin, Cöpenickter Straße 48/49. Frist ur Anmeldung der Konkursforderungen is 10. März 1930. Erste Gläubiger- verjammlung am 28. Februar 1930, 10 Uhr. Prüfungstermin am 16. April 1930, 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Neue Friedrichstr. 13/14, [I11. Sto, Zimmer Nr. 203, Hauptgang A. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 25. Februar 1930.
Braunsechweig. .{95394]
Ueber das Vermögen des Likör- und Mineralwasserfabrikanten Oskar Naacke hier, Nordstraße 39, ist heute, am 28. Ja-
fursverfahren eröffnet und der Kaufmann Rudolf Fanger hier, Sandweg 10, zum Konkurs- verwalter ernannt. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 25. Februar 1930, An- meldung von Konkursforderungen bis 1. März 1930. Erste Gläubigerversamm-
1930
Aligemeiner Prüfungstermin am 3. April 1930, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Wilhelmstraße 53, Zimmer 5,
Braunschweig, den 28. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts zu
Braunschweig.
Buer, Westf. . [95395]
Bekanutmachung. i Ueber bas Vermögen der Firma
„Vestisher Tabak- und Zudckeriwaren- vertrieb“ in Gelsenfirhen-Buer (Stadt- teil Horst-E.) und deren Jnhabers, Kauf- mann Wilhelm Wibbe in Horst-Emscher, Karnaper Str. 11, is heute, mittags 12 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs- verwalter ist der Rechtsanwalt Funke in Horst-E. Offener Arrest fnit Anzeigepflicht bis zum 13. Februar 1930. Erste Gläu- bigerversammlung am 21. Februar 1930, vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amts- geriht, Westerholter Str. 7, Zimmer Nr. 18. Prüfungstermin am gleichen Tage daselbft.
Buer i. W., den 25. Januar 1930, Das, Amtsgericht.
Christburg. .{95396]
Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Bruno
Kuhn in Christburg, des Kaufmanns Bruno Kuhn persönlich und seiner Ehefrau Anna geb. Dyt, beide in Christburg, wird heute, am 27. Januar 1930, 11 Uhr 50 Min., das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmanu Theodor Kluge in Marien- burg Westpr. wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen find bis zum 18. Februar 1930 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters jowie über die Bestellung eines Gläubiger- ausschusses und eintreiendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten
Gegenstände und zur Prüfung der an-
gemeldeten Forderungen auf den 27. Fe-
bruar 1930, 10 Uhr, vor dem unterzeich-
neten Geriht, Saal, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkur3-
masse gehörige Sache in Besiß haben oder
zur Konkursmasse etwas schuldig find,
wird aufgegeben, nichts an den Gemein- schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forde» rungen, für welche jie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 17. Februar 1930 Anzeige zu machen, Amtsgericht in Christburg. Coburg. . [95397] - Das Amtsgericht Coburg hat“ am 28, Januar 1930, nachmittags 6 Uhr, über das Vermögen der Firma E. S. Spanaus, Hoflieferani Coburg, offene Handelsgesellschaft, Judengasse 13, und das Privatoermögen des Kaufmanns Wilhelm Spanaus und des Klempners Emil Spanaus, beide in Coburg, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver- walter: Bücherrevisor Alfred Engler in Coburg, Viktoriast:aße 3. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 15. Februar 1930 ist erlajsen. Frist zur Anmeldung der Kon- fursforderungen bis 21. Febraar 1930 (Zimmer 23). Erste Gläubigeroersjamm- iung und allgemeiner Prüfungstermin 28. Februar 1930, vorm. 9 Ube, Zimmer23, Coburg, den 28. Januar 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Dresden. . (95398] Ueber das ZSermogei des Filmoperas teurs Paul Richard Ketjcher in Dresden- Gruna, Rothermundstraße 1b, der ebenda unter der eingetragenen Firma Foto- Film Richard Kebscher die Herstellung von Filmen betreibt, wird heute am 28. Januar 1930, nachmittags 143 Uhr, das Konkurêverfahren eröffnet. Kon- fursverwalter: Büroinhaber Pau! Claus in Dresden, Elijenstraße 53, Anmelde- frist bis zum 24. Februar 1930. Wahl- termin: 28. Februar 1930, vormittags 1410 Uhr. Prüfungstermin: 14. März 1930, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest E ange P bis zum 24. Februar Amtsgericht Dresden, Abteilung [L
Frankiurt, Main. . [95399]
Ueber das Vermögen der - Lastkraft- wagen Verkaufsgesellschast Haas & Co, G. m. b. H. in Franffurt a. M., früheres Geschäftslokal Höchster Str. 27, ist heute am 27. Januar 1930, 1114 Uhr, das Kon- kursverfahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Hanau, Frankfurt a. M., Schillerstr. 14, ist K Konkursverwalter ernannt worden. Arrest mit Anzeigefri bis 18. Februar 1930. Frist zur Anme dung der Forderungen bis zum 25. Fe- bruar 1930. Bei Anmeldung Vorlage in doppelter Ausfertigung dringend erforder- lich. Erste Gläubigerversammlung 183. Fe- bruar 1930, 1114 Uhr. Allgemeiner Prü- fungstermin 4. März 1930, 1114 Uhr, hier, Zeil Nr. 42, l. Stock, Zimmer Nr. 22,
Frankfurt a. M., den 28. Januar 1930,
Amtsgericht, Abt. 17.
ling am 27. Februar 1930, 104 Uhr.