1930 / 33 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Feb 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs3- und Staatsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1930, S, 4,

uns gehörten! Deshalb müssen sie als vollberechtigte Berufs- angehörige mit in die Landwirtschaftskammer hinein. Sehr richtig! und Hört, hört !)

Nun vergegenwärtige man sich, daß der noch amtierende Vor- sißende der Landwirtschaftskammer für Westfalen sih jeßt mit allem Nachdruck auch gegen die Aufnahme von Arbeitern in die Londivirt- schaftskammer ausgesprochen hat.

Eins aber muß ih zugeben: der Geseßentwurf hat einen Schön- heitsfehler: er hat den Fehler, daß für die Arbeitnehmer keine Beiträge zu den Kosten der Landwirtschaftskammern vorgesehen sind. Aber, meine Damen und Herren, Sie finden in der Begründung ¿u dem Geseße eine ausführliche Darstellung, in welcher berechnet ist, wieviel die Arbeitnehmer aufzubringen hätten, wenn ih von dem gegenwärtigen Gesamtauffommen zu den Beiträgen der Landwirt- \chaftskammer ausgehe. Es ist berechnet, daß auf den Arbeitnehmer 70 Pf. pro Jahr kämen, und es sind nicht weniger als 3,2 Millionen Arbeiter zu veranlagen, und diese Listen müssen alle Jahre berichtigt werden. Das ergibt eine solche Summe von Arbeit und Kosten, daß die Vorlage der Staatsregierung doch keinen Schönheitsfehler hat, wenn sie von der Erhebung von Umlagen bei den Arbeitern absieht, um so mehr als die Frauen der Betriebsunternehmer auch feine Beiträge bezahlen und bereits in einer Reihe einzelner Staaten gleichfalls keine Beiträge von den Arbeitnehmern erhoben werden.

Nun hat der Herr Vorredner auch darauf hingewiesen, daß durch diesen Gesebßentwurf vielfach in die Selbständigkeit der Land- wirtshaftskammern eingegriffen werde. Jh möchte Jhre Aufmerksamkeit nach dieser Richtung nicht weiter in Anspruch nehmen, Im Ausschuß wird Gelegenheit sein, diese Einwände im einzelnen kflarzustellen. Es wird sih dann ergeben, daß diese Einwände zum Teil völlig unbegründet sind, daß sie zum Teil von irrigen Vorausseßungen ausgehen und daß die Staatsregierung gegenüber dem gegenwärtigen Zustande keinerlei Eingriffe in größerem Maße wünscht. Die Staatsregierung steht durchaus auf dem Standpunkt, daß die Selbstverwaltung erhalten bleiben soll. Im Gegenteii, ih habe Jhnen als den zweiten großen Zweck dieser Geseßesvorlage bezeichnet, die Selbstverwaltung zu vertiefen und zu verbreitern. Das ist aber doch das Gegenteil von Ein- schränkung, und es wird mir leicht, Jhnen das an der Hand des Ge- seßentwurfs ‘zu zeigen.

Zunächst ist der Kreis der Aufgaben der Landwirtschafsts- fammern erweitert. Niemand im hohen Hause wird bestreiten können, daß die Landwirtschastskammern in bezug auf das Bildungs- wesen eine besondere Aufgabe haben. Aber in dem gegenwärtigen Geseß steht kein Wort davon, und in der Begründung zu dem alten Geseß steht auch nichts davon, aus dem einfachen Grunde, weil da- mals cben die Landwirtschastskammern nicht Rechtsträger der land- wirtschaftlichen Schulen waren. Unter der Begünstigung des Mini- steriums insbesondere auch in den lebten Jahren hat das Schulwesen auf den Schultern der Kammern erst die Entwicklung genommen, die es heute hat und von der ich sage: auf lange Sicht gesehen, muß sie sih noch viel mehr entwickeln. Daher ist vorgesehen, daß die Förde- rung des Bildungswesens in den Aufgabenkreis der Landwirtschasts- fammern gehört.

Es it dann weiter bestimmt, daß auch die Marktbeobachtung und daß die Absaßfragen von den Landwirtschaftskammern bearbeitet werden sollen. Gegenwärtig gehört das nah dem bestehenden Geseß nicht in den Aufgabenkreis. Trokdem hat das Ministerium in den beiden leßten Jahren, in denen diese Fragen besonders aufge- treten und behandelt worden sind, die Landwirtschaftskammern darin in jeder Weise unterstüßt und gefördert, und sie hat deshalb in diesem Entwurf vorgesehen, daß die Marktbeobachtung und die

Absabverhältnisse besonderer Gegenstand auch der Arbeiten der

Landtwoirtschastskammern sein sollen.

Dann mache ich darauf aufmerksam, daß gerade in diesem hohen Hause wiederholt kleine Anfragen darüber eingegangen sind, ob sich die Landwirtschaftskammern einen gewissen Unterbau durch Aus- schüsse schaffen dürfen. Jch habe diese Anfragen dahin beantworten müssen, daß die gegenwärtige Geseßgebung dafür keine Stüße gibt. Jeßt ist vorgesehen, daß sih die Landwirtschaftskammern dort, wo sie es wollen, nicht nach Vorschrift des Ministeriums, und in der Weise, wie sie es wollen, einen Unterbau schaffen können. Jch denke also in keiner Weise an eine Uebecorganisation, sondern es soll einmal das legalisiert werden, waëé tatsächlich vorhanden ist in Schleswig- Holstein, Sachsen, Pommern und Niederschl sien haben die Landwirt- schaftskammern schon solche Ausschüsse bzw. Kommissionen gebildet —, und es soll weiter den anderen Kammern Gelegenheit gegeben werden, solche Einrichtungen zu schaffen aber immer nur aus eigener Ent-

schließung.

Jn organisatorischer Beziehung is weiter vorgesehen, daß für Forstwirtschaft, Fischerei, Gartenbau und in der Rheinprovinz und in Nassau auch für Weinbau besondere Ausschüsse mit größeren Befugnissen gebildet werden sollen, die sich einmal darin aus- wirken, daß zwei Drittel der Mitglieder aus den unmittelbaren Jnter- essenten hervorgegangen sein sollen, weiter nah der Richtung, daß die Landwirtschaftskammer beschließen kann, diesen Ausschüssen gewisse Selbständigkeiten in der Verwendung von Mitteln zu geben, und endlih nach der Richtung, daß die Vorsißenden diejer Ausschüsse in dem Vorstand der Landwirtschaftskammer Sih und Stimme haben jollen, wenn ihre Angelegenheiten beraten werden. Sie werden fragen, was die Staatsregierung hiermit beabsichtigt. Sie will jener Forderung der Berufsstände begegnen, die selbständige Fachkammern oder aber Fachkammern innerhalb der Landwirtschaftskammer verlangen. Das wäre eine Zersplitterung und Verteuerung. Wir müssen aber vielmehr darauf bedacht sein, alle zusammenzuhalten, indem freilih gewisse Konzessionen gemacht werden. Es geht nicht an, der Forsttwirtschaft, die eine große Bedeutung hat und beträchtliche Mittel aufbringt, ihre Forderung, daß sie auch mitreden und zeigen will, wie sie an den Maßnahmen zur Förderung der Forstwirtschaft interessiert ist, zurük- zuweisen. Ebenso liegt es bei den übrigen Zweigen. Deshalb is vor- gesehen, daß die erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden sollen.

Die Staatsregierung is} aber in der Verselbständigung noch weiter gegangen, indem die übrigen Ausschüsse nun auch aus sih eine Ergänzung vornehmen, aus sich heraus Unterausschüsse bilden können. Die Staatsregierung ist jedoch weit davon entfernt, nun im einzelnen festzustellen, was nach dieser Richtung geschehen soll. Das soll die

Landwirtschaftskammer selbst in den Saßungen geschaffen.

Nun mache ich Sie besonders darauf aufmerksam, daß die Tätigkeit derx Landwirtschaftskammz-rn eine wesentliche Erleichterung erfahrcn

wird, indem vorgesehen ist, daß sie Sachverständige ernennen und beeidigen fönnen. Das war bislang ein großer Mangel. Die Landtwirtschaftskammern konnten keine Beeidigungen vornehmen, obwohl das geráde für die Frage der Absahorganisation von großer Bedeutung is. Sie mußten dann bei den Handelskammern zu Gaste gehen. Daß das ein nicht erwünschter Zustand ist, werden Sie, meine Damen und Herren, einräumen. Dem soll nun durch den im Geseß- entwurf gemachten Vorschlag abgeholfen werden.

Jch mache Sie weiter darauf aufmerksam, daß eine ganz be- sondere Sicherung und Festigung der Tätigkeit der Kammern èa- durch herbeigeführt werden soll, daß die Staatsbehörden die Kammern in allen wichtigen Angelegenheiten des landwirtschaft- lihen Berufsstandes vor der öffentlichen Regelung hören sollen. Davon steht im gegenwärtigen Geseß überhaupt nichts, und die Landwirtschaftskammern müssen doch das dringende Bedürfnis haben, bevor eine Regelun1 stattfindet, gehört zu werden.

Der Geseßentiourf geht aber noch einen Schritt weiter und sagt: die Staats-und Gemeindebehörden sollen den Landwirtschafts- fammern, um örtlihe Verhältnisse festzustellen, zur Ver- fügung stehen. Dafür ist kein Analogon bei einer geschlichen Berufsvertretung vorhanden. Hier wird eine Grundlage für die Landwirtschaftskammern geschaffen, die zweifellos für ihre Selbst- verwaltung sih in bester Weise auswirken wird.

Endlich lasse ih auch nicht unberührt, daß die Hauptlandtoirt- \haftskammer in diese Geseßgebung einbezogen ist.

Meine Damen und Herren, mit diesen wenigen Strichen wollte ih ein Bild des Geseßentwurfs zeichnen. Die Staatsregierung erkennt die segens3reihe Tätigkeit, welche die Landwirtschafts- kammern zur Förderung der Landwirtschaft auf Grund der gegen- wärtigen Gesehgebung ausgeübt haben, gern an, sie ist jedoch der Meinung, daß in Hinsicht auf die Wichtigkeit der Landwirtschaft für unsere Volkswirtschaft e3 dringend notwendig is, an die Aus- gestaltung des gegenwärtigen Geseßes heranzutreten, und sie ist um so mehr dieser Meinung, als sie damit auch einer Forderung des Landtags entspricht. Sie gibt sich der Hoffnung hin, daß dieses Geseßgebungswerk, wenn es Annahme gefunden haben wird, der Landwirtschaft zum Segen gereicht. (Bravo !)

Handel und Gewerbe. Berlin, den 7. Februar 1930. Telegraphitiche Auszahlung.

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Ausländis{he Geldsorten und Banknoten.

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7. Februar 6. Februar Geld Brie} Geld rief

1,563 L1,567 1,560 1,564 4141 4,149 4,141 4,149

2,0566 2,060 2,066 2,060 20,86 20,90 20,865 20,905 1,910 1,914 1,9923 1,927 20,342 20,382 | 20,344 20,384 4,181 4,189 4,1825 4,1905 0,477 0,479 0,481 0,483

3,646 3,654 3,706 3,714

167,80 168,14 167,80 168,14 5,409 5,415 5,409 5,415

58,27 958,39 58,275 98,395 2,489 2,493 2,488 2,492 73,10 73,24 73,11 73,25 81,32 81,48 81,32 81,48 10,514 10,534 10,515 10,535 21,88 21,92 21,89 21,93 7,370 7,384 7,370 7,384 111,83 112,05 111,85 112,07

18,78 18,82 18,80 18,84 111,70 111,92 | 111,70 111,92 16/385 16,425 | 16,395 16,435 12,371 12,391 | 12,376 12,396

91,81 91,99 91,86 92,04 80/62 80,78 80,52 80,68 80,72 80,88 80,735 80/895 3/027 3,033 3/027 3,033 54,75 54,85 54,90 55,00

112,18 112,40 112,23 112,45 11145. 111,67 111,45 111,67

100 Schilling

58,875 98,995 58,885 599,005

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Preußischer

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Ir. 33.

Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Exequaturerteilung.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Parlamentarische Nachrichten.

Jm Strafrechtsausshuß des Reichstags wurde am 6. d. M. unter dem Vorsiß des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) der 36. Abschnitt des neuen Strafgeseßbuches, der das gemein- schädliche Verhalten betrifft, beraten. Zu § 370, der das Betteln behandelt, lagen fsozialdemokratische und fommunistische Anträge vor, die auf Streichung des ganzen Paragraphen resp. auf starke Einengung des strafwürdigen Tatbestandes abzielten. Schließlich wurde der §8 370 entsprehend einem Antrage des Abg. Dr. Bell (Zentr.) in folgender Form angenommen: „Wer aus Arbeits\heu oder Liederlichkeit bettelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Wochen bestraft. Ebenso wird bestraft, wer gewerbs- mäßig bettelt. Wer, ohne arbeitss{heu oder liederlich zu sein, aus Not bettelt, bleibt straffrei.“ § 371 behandelt das Ausschicken zum Betteln. Bei diesem Paragraphen wurde das Höchststraf- maß auf 6 Wochen herabgejegt, Pi der fahrlässige Straf- tatbestand gestrihen. Dur § 372 soll das Landstreichen bestraft werden. Gegen diesen Paragraph äußerte sih die Bericht- erstatterin Pfül f (Soz.), die Streichung beantragte. Ebenso beantragten die Kommunisten die Streichung des Paragraphen. Der Ausschuß beschloß, den Paragraphen in folgender Form, die einem Antrage des Abg. Hergt (D. Nat.) entspriht, anzu- nehmen; „Wer mittellos aus Arbeitssheu oder aus Hang zu ungeordnetem Leben im Lande umherzieht oder sich fortgeseßt an einern Orte und ohne festes Unterkommen umhertreibt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Wochen bestraft. Ebenso werden Per- sonen bestraft, die, ohne ein redlihes Gewerbe auszuüben, aus Arbeits\heu oder aus Hang zu ungeordnetem Leben banden- mäßig im Lande umherziehen.“ (Der leßte Say richtet sich haupt- sächlich gegen Zigeuner.) Weiterberatung am 7. Februar.

Jm Beamtenautiond des Reichstags wurde gestern mit der Generalaus\sprache über den Geseßentwurf für die Beamten- vertretungen begonnen. Beschlüsse wurden noch nicht gefaßt.

Der Volkswirtschaftlihe Ausshuß des Reichstags begann am 6. d. M. die Beratung des Schankstättengeseßes, das bereits seit einigen Jahren im Reichstag vorliegt, Ein An- trag, die Beschlüsse des Ausschusses im lebten Reichstag der Beratung zugrunde zu legen, wurde abgelehnt. Jn der allgemeinen Aussprache bezeihnete Abg. K öster (Wirts. P.) den Entwurf als völlig überflüssig. Eine Novelle zur Gewerbe- ordnung genüge, um notwendige Aenderungen an e I Uebung vorzunehmen. Der Redner MEBORNe die Zurück- ziehung des Entwurfes. Abg. Hampe (D. Nat.) bezweifelte gleichfalls die Notwendigkeit des Geseyeztwnr les, Abg. Dr. Strathmann (D. Nat.) forderte ernstliche Maßnahmen gegenüber der Zunahme der Trunksuht. Auch das Gastwirts- gewerbe habe allen Grund, a gegen das Ueberhandnehmen neuer Konzessionen zu wehren. Ministerialdirektor Dr. Reichert verteidigte den Entwurf. Es sei zweckmäßig, die Bedürfnisfrage einheitlich im Reiche zu regeln. Gegen die im leßten Reichs- tag vorgeschlagene Relationszahl habe die Reichsregierung damals {hon lebhafte Bedenken gehabt, die sih seitdem noch verstärkt hätten. ei Neukonzessionen sei die Nahpzüfung dur höhere Fnstanzen geboten und die Forderung des Gewerbes nach Mit- wirkung berechtigt. Das Ziel des Ce sei die Schaffung flarer und einheitliher Rechtsverhältnisse. Ein Regie- rungsvertreter machte Angaben über die Regelung in 3reußen, wo auch das Bedürfnis zur Konzessionierung von Schankstätten in Warenhäusern bejaht werde. Abg. Dr. Lejeune-JFung (Christl. Nat. Arb. Gem.) betonte, daß im Vordergrund der Schuß der Jugend und die Hebung der Bolks- ge stehen müßten. Abg. Sparrer (Dem.) erklärte die ercitwilligkeïit seiner Fraktion zur Mitarbeit an dem M Abg. Sollmann (Soz.) verwies auf amtliche Statistitiken, wonach der Bierverbrauch ungeheuer gestiegen sei. Das Gast- wirtsgewerbe sei überseßt. Auch die Gastwirte hätten das größte Juteresse an einer starken Beschränkung. Abg. Bidckes (D. Vp.) beantragte eine gutachtlihe Anhörung des Reichsgesundheits- amtes, ob die durch Alkoholismus bewirkten Gesundheitsschäden seit 1900 eine Verschlehterung oder Verbesserung erfahren hätten und ob sie leichter oder shwerer seien als in den Vereinigten Staaten. Abg. Nientimp (Zentr.) wandte sih gegen die Be- hauptung, daß eine Zunahme der Trunksucht zu verzeichnen sei. Nach weiterer Aussprache wurde der Antrag Bickes ange- nommen. Gleichzeitig wurde die Vorlegung von Vergleihs- zahlen aus den. Jahren 1919 und 1929 und einer Statistik der Verbrechen und Vergehen, die auf Trunkenheit zurückzuführen sind, verlangt. Am 7. Februar beginnt die Einzelberatung des Entivurfs.

Sovereigns | Notiz 20 Frcs.-Stüdke für Gold-Dollars . || 1 Stü Amerikanische: |

1000—5 Doll. |1 §

2 und 1 Doll. |1§ Argentinische .| 1 Pay.-Pef. Brasilianische . | 1 Milreis Canadische . . . |1 kanad. § Englische: große | 1 L

1S u. darunter | 1 £ Türkische. . .. |1 türk. Pfd.

Belgische Bulgarische . Dânische . « » Danziger. « - Estnische . Finnische. . . Französische Holländische .

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. | 100 Leva 100 Kr.

100 Gulden

100 Fres, .| 100 Gulden

Stalienische : gr. | 100 Lire 100 Lire u. dar. | 100 Ure

Jugoslawische Lettländische .

Norwegische . . Oesterreich. : gr. 100S({. u.dar.

Numänische:

.| 100 Dinar . | 100 Latts 100 Kr.

|

1000 Lei und | neue 500 Lei | 100 Lei unter 500 Lei | 100 Lei

Schwedische .

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Schweizer: große| 100 Frs. 100Frcs.u.dar. | 100 Frcs.

Spanische .

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T\checho - low. 5000 u.1900KR. | 100 Kr. 500 Kr. u. dar. | 100 Kr.

Ungarische . .

London, 6. Februar. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank Februar (in Klammern Zu- und Abnahme

von England vom 6. in tausend Pfund

im VLergleich zum Stande am 30. Januar) Sterling: Notenumlauf 348 690 (Zun. 670), Depositen der Regierung 93 290 (Zun. 8700), andere Depositen: Banken 54250 (Abn. 13 210),

36 230 (Zun. 240), . Goldbestand der Emissionsabteilun Silberbestand der- Emissionsabteilung 446 Gold- und Silberbestand der Negierungs\icherheiten 49 890 (Abn. 4410), andere Wechsel und Vorsch. 5600 (Zun. 100), Werkt- Verhältnis der . Reserven zu den 911 Millionen,

rivate

50 780 (Zun. 6950),

(Abn. 20) Zun. 140), Sicherheiteri:

vapiere 13910 (Abn. 70). Passiven 54,95 gegen 52,86 vH, Clearinghoufeumsa erde Woche des Vorjahrs 60 Millionen weniger. Paris, 6. Februar. (W. T. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 30. Januar (in Klam die Vorwoche). In Millionen Franken : (Zun. 90), Auslandsguthaben 6984 (Abn. 12), u. Zun. —), Wechjel und Schapscheine 24 671 (Abn. 1566), davon: diskontierte Handelswecsel - 5891 (Abn. 1625), jonstige im Ausland gekaufte Wechsel 18 780 (Zun. 59), Lombarddarlehen 2578 (Zun. 111), Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5453 (unver- ändert). Passiva. Notenumlauf 70 339 (Zun. 1964), tägli fällige Nerbindlichkeiten 17 684 (Abn. 1682), (Abn. 345), Guthaben der Autonomen Amortijationskasse 3402 (Abn. 31), Privatguthaben 7130 (Abn. 1376), Verschiedene 382 (Zun. 70), Devisen in Report (Abn.: u. Zun. iat Deckung des Banknoten- umlauts und der täglich fälligen Verbindlichke

gegen die entspre

(Abn. u.

(48,81 vH).

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)

100 Pengs

100 estn. Kr. 100 finnl. M

100 Schilling 100 Shilling

7. Februar 6. Februar Geld Brie} Geld Brief 20,47 20,55

4,92% 4246 | 4,22% 4,245

416 G8 GIOL E81

4,149 4,169 4,149 4,169

E LOD 1,535 1,555 ¿R s 0,45 0,47 al: 48

20/31 920,39 20,32 20,40

20,30 20,38 20,31 20,39 A = 1,907 1,927

58,26 58,50 58/215 58,455

111,68 112,12 | 111,58 112,02

cs A 110,93 111,37 Es s 10/43 10,47 16,41 16,47 1641 16.47 167,45 168,16 | 167,51 168,19 91/95 92201 21,93 22,01 92,01 22,09 92,01 22,09 T 129 729 T3L A S 80,04 80,36 111,68 111,97 FEHLAS 11187 4 58,73 58,97 58,85 59,09 58/95 59,19

9,47 2,49 ai E 111,98 11242 | 112,03 112,47 8079 8L1L 8076 81,08 8087 81,19 | 80,87 8119 M44 5476 | 5474 5496

12,32 12,38 12,33 12,39

12,345 12,405 12,33 - 12/39

Jm Reichswirtschaftsministerium ist der Ministerialdirigent Dr. Heintze zum Ministerialdirektor ernannt worden.

Dem Konsul beim Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin Raymond H. Geist ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Preufßen. Justizministerium. Ministerialraï ir dirigenten im Preußischen Justizministerium ernannt.

Es sind ernannt: der Ministerialrat Dr. Hempen im Justizministerium zum Oberlandesgerichts i l

der Ministerialdirigent Dr. Weber im Justiz-

zum Vizepräsidenten des Kammergerichts und tertreter des Kammergerichtsprähdenten. g : der Ministerialrat sterium bei dem Landgericht 1 Berlin, Puttfarken in Lüneburg daselbst, der Landgerichtsdirektor und Amisgerichtsrat Dr. Zint aus Danzig in Stettin.

Der Landgerichtspräsident nach Dortmund verseßt.

Es sind ernannt: der Senatspräsident K rinke in Breslau zum Generalstaatsanwalt daselvst, wortt im Justizministerum Gener ) Präsidenten des Strafvollzugsamts in Königsberg i. Pr.

Dem Oberstaatsanwalt Müller in Neuruppin ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Dem Präsidenten des Strafvollzugsamts in Berlin, Ge- heimen Oberjustizrat Dr. Finkelnburg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Der Ministerialrat Wuß dorff im Justizministerium ist zum Präsidenten des Strafvollzugsamts in Berlin ernannt.

Ministerial-

präsidenten in Frank- furt a. M., ministerium ständigen V Lu Landgerichtspräsidenten sind ernannt Soelling im Justizmini Landgerichtsdirektor

in Lüneburg

der Ministerialrat Danck- Generalstaatsanwalt und

Odd “2 E S Ee E E E 1 T A Es Ct R G E E E En SURIGE N AE

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat beschäftigte si haltenen Vollsizung mit den Konferenz.

Der Generalberichterstatter Ministerialdirektor Dr. amte Stoff teilt sich in fünf Geseßes- age, dem „Gesey über die Abkommen mit den Ver- und die in einer Vorlage vereinigten neun wie die iniernen Geseße zur Aenderung und des Bankgeseßes gesonderte Vor-

d

ankabteilung 430 in der am 5. d. M. abge-

Ergebnissen der Haager

führte aus: Der gef vorlagen, da neben der Hauptvorl Haager Konferenz einigten Staaten Liquidationsabkommen #0 des Reichsbahn-Gesebes

lagen bilden.

mern Zu- und Abnahme gegen 1929/30“ das

Aktiva. Goldbestand 42 921 Devisen in Report

soll zehn Verein-

nämlich den Augu st verein- des Rheinlandes und über die chverständigenpla

umfangreichen Hauptvorläge barungen zugestimmt barungen über die Räumun undsäblihe Annahme des anuaLr vereinbarungen über die en des Sachverständigenp ciner Ermäßigun Bank für internationalen rung, über die Gleihbehan Moratorium und über den Uebergang vom * Plan; endlich dem Markabkommen mit fommen über die Räumung allein 343 Druckseiten.

ferner den gültige Annahme anes, über die Beteiligung Deutschlands

derx interalliierten Schulden, über die ausgleich, über die Mobilisie- er Gläubigermächte bei einem Alten auf den Neuen Belgien und dem Ab- Diese Vorlage umfaßt hr hat das Abkommen vom Fanuar

davon: Trejorguthabe1 6770

iten durch Gold 48,76 vH

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. T y r ol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei- und Verlaägs-Aktiengesellshaft, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen

(einshließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen)

über die endgültige Annahme des Sachverständigenplans nit weniger als 12 umfangreihe Anlagen.

Es kann nit meine Aufgabe sein, den Fnhalt aller dieser mals vorzutragen oder die Einzelheiten aller seiner Teile hier zu wieder- iedergabe einiger der in den Aus- ne daß damit für

Abkommen hier no unserer ausgiebigen holen. Fh muß mi shüssen erörtertén eden Say die tellt werden so

esihtspunkte beschränken, o stimmung sämtlicher Ausshußmitglieder festge-

Zunächst die Zahlungsverpflihtung. Das neue Abkommen gibt ihre Höhe nur mittelbar an, nämli einmal durch die Be- zugnahme auf den Sachverständigenberiht vom 7. Juni 1929, der mit dem neuen Abkommen zusammen als eine Einheit ange- nommen und mit ihm zusammen als „Neuer Plan“ bezeihnet wird und zweitens durch die „Schuldbesheinigung des Deutschen Reichs“. Diese ist als Anlage III beigesügt. Sie enthält die von Deutschland übernommenen Zahlungspilihten einschl. der Vor- riften über den Aufs{chub im genauen Wortlaut; bei ihr soll der deutshe Text allein maßgebend sein (Schlußbestimmung des Abkommens in Verb. mit Art. VIT). Die Zahlen der Schuld- bescheinigung bleiben hinter denen des Sachverständigenplans um diejenigen Summen zurück, die an die Vereinigten Staaten zu zahlen sind und über die ein Sonderabkommen geschlossew ist.

Der Durchschnittswert der Annuitäten nach dem Neuen Plan einschl. der Zahlungen an die Vereinigten Staaten beträgt ohne die Dawes-Anleihe für die ersten 37 Jahre 1922,7 Millionen (für die ganze Zeit 1887 Millionen), also mit der Dawes-Anleihe etwas unter 2 Milliarden RM. Die durchschnittliche Entlastung gegenüber dem heute geltenden Abkommen beträgt daher rund 500 Millionen RM, erhöht sich aber durh den Fortfall des Wohl- fahrtsindex in {wer abshäßbarer Weise. Die Entlastung für 1929 beträgt, wenn man die Zahlen an Belgien und den eîn- maligen Beitrag für die Kommissionen berücksihtigt, 618,3 Mil- lionen,. für 1930 685,1 Millionen RM. ;

Der Gegenwartswert der ganzen Reparations\huld berehnet sich auf rund 34 Milliarden Reihsmark zu 5% vH. Diese Rech- nungsart ist rihtig. Man kann nicht statt dessen die Annuitäten einfach addieren und sagen, daß unsere Schuld über 100 Mil- siarden beträgt. Reichsminister Dr. Curtius hat mit Recht das genaue Parallelbeispiel einer Hypothek von 34000 RM angesührt, die mit durchschnittlich 2000 RM verzinst und amortisiert wird. Auch da spriht man nicht von einer Gesamt- \{chuld von über 100 000 RM, weil eine einfache Addition der Fahreszahlungen solhe Summen ergäbe.

Die jeßige Bemessung der Gesamtshúüld auf rund 34 Milliarden Gegenwartswert erinnert an das Angebot, das die Regierung Fehrenbach-Simons im März und April 1921 in London machte und das auf 50 Milliarden Goldmark abzüg- lich der bisherigen deutschen Vorleistungen ging, deren Wert von internationalen Sachverständigen abgeschäßt werden sollte, wobei nach deutscher Rechnung eine Schuld von etwa 30 Milliarden Gegenwartswert übriggeblieben wäre. Die Gläubigermächte wiesen damals dieses Angebot, man kann woh! sagen, mit Hohn und Spott zurück und verlangten statt dessen 132 Milliarden Goldmark in Annuitäten, die ab 1929 5 Milliarden und ab 1932 6 Milliarden betragen sollten. Das „Nein“ der damaligen deutschen Regierung beantworteten sie mit der Beseßung weiterer deutsher Städte. Erst auf dem Umweg über die Erfüllungs- politik, welche die Regierungen von Wirth und Rathenau und thre Nachfolger aut sich nahmen, gelang es allmählih, der Welt die Grenzen des Möglichen etwas mehr zum Bewußtsein zu bringen. Am Rande dieses furchtbaren neunjährigen Umweges liegen die Gräber von Erzberger, Rathenau, Ebert und Strese- mann. Noch heute ruhen die deutshen Obligationen über 132 Milliarden Goldmark in den Händen der Gläubigermächte. Nach 8 2 der Anlage II1 des neuen Abkommens sollen sie jet „endgültig eingezogen und vernichtet“ werden.

Die jeßt vereinbarten Annuitäten sind immer noch so hoch, daß auch von uns niemand die Verantwortung übernehmen kann, ihre Aufbringung und noch weniger ihren Transfer als gesichert zu betrachten. Wir haben in dieser Hinsicht die größten Zweifel. Es A feines Wortes, daß die Ausschüsse des Reichsrats es einhellig bedauert haben, daß es nicht gelungen ist, die Annuitäten geringer festzuseßen.

Ob es den Sachverständigen im Frühjahr 1929 möglich gewesen wäre, durch andere Art der Verhandlung ein um jähr- lih einige hundert Millionen günstigeres Ergebnis zu erzielen, wollen und können wir nicht entscheiden. Daß bei den jeßigen Haager Verhandlungen keine Herabseßung der im Sach- verständigenberiht vorgeschlagenen Annuitäten erzielt worden ist, können wir der deutschen Delegation billigerweïse nicht zum Vorwurf machen. :

Für unseœæ Entscheidung kommt es aber niht nur auf die absolute Höhe der Annuitäten an. Sonst würden wir das Ab- fommen ab&æhnen. Es ist und bleibt in der Geschichte ohne Vor- gang, daß ein Volk neben seinen eigenen Kriegskosten eine solche Kriegs\huld zahlen soll. Aber so hoh die Annuitäten sind, so sind sie doch wesentli gecnger als die, zu denen wir zur Zeit eet Hrund des Londoner Abkommens von 1924 verpflichtet sind. Lehnen wix den neuen Vertrag ab, so bleibt bis auf weiteres der alte in Kraft. Das ist der Kernpunkt und um den kommt man nicht herum.

Unsere wirtschaftliche Lage steht im Zeichen s{hwerer Krisen. Der NuSgang der Einnahmen des Reichs beträgt 1929, wenn man die Lohnsteuer außer Betracht läßt, 360 Millionen RM. Dadurch und durch die wachsenden Ausgaben wird die gesamte Entlastung für 1929 aufgebrauht. Aehnlich liegt es 1930. Es bleiben darüber hinaus in beiden Haushalten troß der Entlastung noch Fehlbeträge zu decken. Das ist sicherlih hon schlimm genug. Lehnen wir aber den neuen Plan ab, so müssen wir 1929 no weitere - rund 600 und 1930 noch weitere rund 700 Millionen AOLIOE Die Gläubigermächte brauchten sich darum nicht zu Orgen enn die Verpfändung der Zölle und Verbrauchsabgaben, welche die Summe reihlich decken, würde weiterlaufen. Die in- ländishen und ausländischen Kredite würden aber in kurzer Beit ablaufen und dann sicher niht erneut werden. Die weiter wachsende nant: und Wirtschaftsnot würde das Elend ver- mehren. iemand kann dafür die- Verantwortung übernehmen.

__ Der bisherige Transferschuß hat sich als wenig wirksam er- wiesen. Ausländische Kredite haben die Transfermöglichkeit aufgebläht, Außerdem stellte man sich auf den Standpunkt, daß

der Transfer der Reparationsschuld anderen wirtschaftlich not- wendigen Transferierungen nicht nahgehe, sondern mit ihnen in Konkurrenz treten könne. Unter diesen Umständen konnten wir uns noch auf lange Zeit keine Ermäßigung aus den mit dem Transferschuß verknüpften Bestimmungen des Londoner Ab- fommens ‘versprechen. Wenn sie überhaupt je wirksam wurden, hätten wir dies mit Milliardenverlusten an Volksvermögen in langen Krisenjahren erkaufen müssen.

Die Ausschüsse haben sich überzeugt, daß nach dem Neuen Plan die Erklärung des Transferschußes für den aufschiebbaren Hauptteil der Annuitäten (etwa zwei Drittel der Gesamt- annuität) ganz allein von unserer eigenen Beurteilung abhängt. Wir können danach, wenn wir selbst unsre Währung für bedroht halten, zwei Jahre hintereinander jedesmal den ganzen aufs shiebbaren Teil, d. i. etwa zwei Drittel der Gesamtannuität, vom Transfer ausschließen. Wir können au, wenn das genügt, statt dessen drei Jahre hintereinander jedesmal einen Betrag in Höhe der Hälfte des aufschiebbaren Teils, d. i, etwa ein Drittel der Gesamtannuität, vom Transfer auss{hließen. Wir etlangen also in einem solchen Fall durch eigene Entschließung zivei oder drei Jahre Zeit zur Erholung der Währung und zu neuen Verhandlungen, die durch unsre Aufschubserklärung automatish in Gang kommen, da daraufhin sofort der beratende Sonderaus- chuß zusammentritt, um „unter allen Gesichtspunkten“ die Lage zu untersuchen und zu berichten.

Aber auch darüber sind wir uns klar geworden: Die Zahlung in Reichsmark müssen wir in threr jeßt verminderten Höhe auch in solchen Zeiten grundsäßlih weiter aufbringen. Nur etn- mal, im zweiten Fahre des Transferaufschubs können wir auth einen Teil der Zahlung in Reichsmark unterla}jen, nämlich die Hälfte der aufshiebbaren Annuität, also rund ein Drittel der Gesamtannuität. Jn den folgenden Fahren müssen wir, wenn nicht Verhandlungen etivas anderes ergeben, wieder die ganze Annuität in Reichsmark aufbringen, da wir zwar wieder die Hälfte einbehalten können, aber die im Vorjahr einbehaltene Hälfte nahzahlen müssen. Der Neue Plan läßt uns aber immer- e ein Notventil. Er gibt uns außer der ungewissen Zukunsts-

offnung auf Beteiligung anr Schuldermäßigungen innerhalb der Gläubigermächte die Möglichkeit, über etwa zwei Drittel der Gesamtannuität neue Verhandlungen herbeizuführen, sobald nach unserem Urteil die wirtschaftlichen Verhältnisse Dazu zwingen. Auch ohne Erklärung des Transferaufschubs können wie die Einberufung des beratenden Sonderauss{chusses bewirken, sobald wir die Währung für gefährdet halten.

Endlich hört mit der Annahme des Neuen Plans die unwürdige finanzielle Kontrolle auf, deren beschämender Wirk- lichkeit wir uns täglih gegenübersehen. Noch vor Ostern fällt, sobald der Neue Plan in Kraft tritt, die Reparationskommission fort und es verlassen uns mit ihrem zum Teil großen Verwäl- tungsapparat

der Generalagent für die Reparationszahlungen,

das Transferkomitee,

der. Kommissar für die verpfändeten Einnabmen,

der Eisenbahnkommissar,

der Kommissar bei der Reichsbank, zugleich als Notenus- kontrolleur, ;

die Treuhänder für die Fndustrieobligationen und für die Eisenbahnobligationen,

die ausländishen Mitgli-der des Verwaltungsrats ver Reichs-

P )

bahn,

die ausländischen Mitglieder des Verwaltungsrats der Reichs- bank,

die ausländishen Mitglieder bei der Bank für Fndustrie- obligationen.

Diese vier Gründe erstens die sofortige Ermäßigung der Gefamtannuität um zunächst rund 700 Millionen, zweitens die Möglichkeit, bei weiterer ungünstiger Wirtschaft8entwicklung neue Verhandlurigen eren, drittens die La katastro- ha en Folgen einer Ablehnung, viertens der Fortfall der Finanz- ontrolle veranlassen die Ausschüsse, trop der ungeheuren Gesamilast die Zustimmung zu dem Abkommen, als dem im Ver- gleich mit dem jeßt geltenden Londoner Abkommen relativ weniger s{hlechten zu empfehlen.

Bu diesen finanziellen Gründen kommt die Räumung des Rheinlandes bis zum 30. Juni dieses Fahres, über deren Wert kein Wort nötig ist. Mit der Räumung des Rheinlandes ver- lassen uns auch die Rheinlandkommission und die der Reichs=- vermögensverwaltung gegenüberstehenden zahlreichen Stellen der E sbehörden.

¿8 hat uns niemand einen Weg gezeigt, wîe wir auf andere Weise diese Ziele erreichen können.

Die Ausschüsse haben sih ferner davon überzeugt, daß nah dem neuen Abkommen die SREULR Mt En des Versailler Ver- trages hinfällig werden. Es gibt dana keine einseitigen Sanktionen mehr, zu deren Duldung wir vertraglich ver- pflichtet sind. An die Stelle der Sa tritt die 1Zerreißun O, Anlage 1 des Vertrages. as ist keine einseitige Klausel mehr, sondern im Gegenteil die umständliche Beurkundung des Ge Mens edankens, daß in dem hypo- thetishen Fall, wenn s and ch gewaltsam die volle Hand- lungsfreiheit nehmen würde, im Rahmen des Völkerrechts dis andern auch ihrerseits die volle Handlungsfreiheit haben. Wir bedauern, daß es nah der Vorgeschichte -sür notwendig oen wurde, diese peinlihe Formulierung völkerrehtlicher elbst- verständlihkeiten zu unternehmen. Die 1% M ist aber für uns, daß daïitit=dic E beseitigt ist. S

Das Hauptabkoïnmen geht entsprehend dem Sachverständigen- plan davon aus, daß Ansprüche aus Vorleistungen in der Bero gangenheit niht mehr erhoben werden können. Zuglei werden grun alle Staatsforderungen und einige strittige Dra für erledigt erklärt, darunter die H TTItentn nsprüche Deutsch- ands wegen der Schuhzgebietsanleihen, und strittige Rest-