1930 / 43 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1930 18:00:01 GMT) scan diff

——

[102263]

Herr Treubänder Fri Wittekopf, Ießnit Anhalt ist aus dem Aufsichtsrat unjerer Gesellschaft ausgeschieden.

Raguhn, den 17. Februar 1930. Otto Naumann & Co, Aktiengesellschaft.

G. Schröter.

{102264

Herr Treuhänder Frit Wittekopf, Jeßnigt, Arhalt, ist aus dem Aufsichtsrat unjerer Gesellichatt ausgeschieden.

Wettin, S., den 17. Februar 1930. Mühle Wettin Aktiengesellschaft. E. Schröter.

(T2605)

Einladung zur Generalversammlung der Aktionäre der Dentschen Kaufhaus Aktiengesellschaft zu Berlin am 10, März 1930, mittags 12 Uhr, bei Herrn Rechtéanwalt Dr. Hermann Voß, Berlin W. 10, Genthiner Straße 7.

Tagesordnung: Zustimmung zur Uebertragung der Aktien. Deutsches Kaufhaus Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Engelke.

[11582 Chemische Fabrik Höhenberg A. G,., Köln-Höhenberg. Nachfolgende gemäß Beschluß der Generalveriammlung vom 29. 9. 1924 in neue umzutauschende alte Aktien find nicht zur Umtitempelung eingereiht worden : Nr, Ll 12 149 180 151 102 105 231 32 233 234 235 236 237 238 239 240 301 352 353 354 355 356 357 358 359 1692 1795

1691 1811 1814 1815

Fubage.

360 372 1688 1690 1796 1798 1807 1810 1819 1820 1821 1822 1823 1824 1825 1826 1827 1828 1829 1830 1831 1832 1833 18341852 -2545 3301 3302,

Wir rufen hiermit dieje Aktien auf und segen zum „Umtausch eine letzte Frist bis zum 22. März 1930. Aktien, die bis zum Ablauf der festgeseßten Frist nicht ein- gereiht werden sowie eingereihte Aktien, welche die ¿zum Ersatz dunch neue Aklien ertorderlihe Zahl nit erreihen und der Gesellschaft nit zur Verwertung zur Vertügung - gestellt werden, werden für Trastlos erflärt.

Köln-Höhcuberg, 15. Februar 19230 Chemische Fabrik Höhenberg A. G. Paar. Ströhlein.

[102299]

In der - außerordentlihen Generalver- fammlung unserer Gesellschaft vom 9. Ja- nuar 1930 rourde der gesamte Aufsichtsrat neu gewählt.,4 Es wurden zu Aulsichts- ratsmitgliedern ernannt :-

1. Henry Lévy, Generaldirektor, Mühlen-

besißer in Straßburg, Elf,

, Dr. jur. Richard Brosien, Geh. Kommerzienrat, Generalfonful der Riederlande in Mannheim,

. (Sottlieb Jäger, Generaldirektor in Mannheim,

, Hugo Krämer, Mühlendirektor in Mannheim,

. Clemens Auer, Mühlendirektor in Köln a. Nh.

Neuß, den 15. Februar 1930. Simons - Mühlen Aktiengesellschaft.

(102283) Kraftverkehrs-A.-G. Wittekind, Paderborn.

Die Aktionäre werden zu der am 24. März 1930, 16 Uhr, im Hote! Löffelmann, Paderborn, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Ge|\chä!stsberihts, der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver- tullesaung für das Geschäftsjahr

2, Beschlußfassung über die Genehmi: gung der Bilanz.

3. Beichlußtassung über die Entlastung des Bo1stands und des Aulssichtsrats.

4. Neuwahl des Aufsichtérats.

Paderborn, den 18. Februar 1930. Der Vorstand. Tilmann.

[02249

Aktienbrauerei Vilsbiburg A. G.,

Vilsbiburg. Die Aktionäre unierer Gesellschaft werden biermit zu der am Montag, den 10. März 1930, vormititags 9 Uhr 30 Min., im Amtsraum des Notariats Vilébiburg stattfindenden Generalver- sammlung ergevenst eingeladen. Tagesordnung : 1. Berichterstattung der Gesellschafts- organe mit Vorlage der Bilanz per 30, September 1929, 2. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 3, Erteilung der Entlastung für den Vo1stand und Aufsichtérat. Zur Teilnahme an der Generalversamm- lung find diejenigen Aktionäre berechtigt, we che gemäß § 10 Abiaß 2 des Geftell- \chaftsvertrags ihre Aftien spätestens am Werktage vor der anberaumten General- ver\ammlung bei der Gejellschaftéfasse in Vilsbiburg, bei der Bayer. Vereinébantk Fil. Landéhut. bei der Bayer. Hypotheken und Wechsel- bank München, Augsburg, Nürnberg, Landshut, .- bei der Deypositenkasse Vilsbiburg oder im Sinve des § 255 Abiaß 2 H-G.-B. bei einem Notar hinterlegen, wogegen eine Einkrittekarte zur General- versammlung auéaefolgt wird. Vilsbiburg, den 18. Februar 1930. Der Aussichtsrat.

) & O

Ì

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20, Februar 1930. S. 4,

102293]

Aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell ait sind die Herren Dr. Safin und Gotthelf Gossels ausgeschieden. Neu ge- wählt rwourten die Herren Arnold Schapiro und Aiexander Schapiro.

Berlin, den 15. Februar 1930. Germania - Garagen Aktiengesellschaft. Lananer.

102292

Aus dem Auf!sichtsrat unjerer Gejell- {aft sind die Herren Daffis, Flemming und von Weegmann auégeshieden. Neu gewählt wurden die Herren Jacob Schapiro und Saja Schapiro und die Prokuristin Fräulein Irmgard Fribßsche, sämtlih in Berlin wohnhaft.

Berlin, den 17. Februar 1930. Bayeriicher Plat 1. Grundstücks-Aktiengeselljchaft.

Langner.

[102290| Bekanntmachung.

Zu den in der Generalversammlung vom 29. Sanuar 1930 ausgeschiedenen und in derselben wiedergewählten bisherigen Aussichtératmitgliedern ist neu als 4. Mit- glied hinzugewählt worden: Fabrikant Hermann v. Dreu)\che sen., Altena, Westf. Düsseldorf, den 29. Januar 1930. Friedrich Wilhelm v. Dreusche Nagel- u. Metallwarenfabrik A. G.

101592 Tegimeier & Wöllmer,

Möbelfabrik A. G., Hamburg. Gemäß Meretälwersomnialunadetn vom 18, Dezember 1928 if die Gesell- {aft ausgelöst worden. Die bekannten und unbekannten Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch gemäß der §8 297 und 301 H.-G.-B. aufgefordert, ihre Forderung bei dem mitunterzeihneten Liquidator, Bücherrevisor Emil Glummer, Hamburg, Mönkedamm 9, anzumelden. Die Liquidatoren: Mar Franke. Emil Glummer.

(9834|

Jn der außerordentlihen Generalver-

sammlung der „Hansa Lloyd‘ Aktien-

gesellschaft für Versicherungs-Ver-

mittelung, jeßt in Leipzig © 1, Burg-

straße 1/5, vom 7. Januar 1930 ift der

bisherige Aufsichtsrat, bestehend aus den

Herren: ;

1. Direktor Dr. Friy Caspari,

2, Heinz v. Cölln,

3. Herbert Borke

abberufen worden. Der Aufsichtsrat be-

steht aus folgenden Herren, als:

1. Kaufmann Nudolf Lommatzsch,

2, Rechtsanwalt und Notar Dr. G Wilfferodt,

3. Kausmann Walter Hohlfeld,

sämtlich in Leipzig. :

Der zu 1 Bezeichnete ist Vorsißender

des Aufsichtsrats, der zu 2 Bezeichnete ist

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichts-

rats der „Hansa Lloyd“ Aktiengesellschaft

für Versicherungsvermittelung.

1102608

Ottensener Bank

in Altona-Ottensen. Ordentliche Generalversammlung am Dienstag, den 18. März 1930, nachm 24 Uhr, im Kaiserhof. Tagesordnung : h 1, Vorlage der Bilanz wie der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1929, Antrag auf Genehmigung der- selben und Beschlußfassung über die vorgeschlagene Verteilung des Rein- gewinns. 2, Entlastung für den Vorstand und Aufsichtsrat.

3. Autsichteratswahlen.

Aktionäre, die an der Generalversamm- lung teilnehmen wollen, haben ihre Aftien nebst einem doppelten Verzeichnis derselben \pätesten am 15. März 1930 im Geschäfts- lokal der Bank zu deponieren und Stimm- zettel entgegenzunehmen.

(8 24 der Saßungen.)

Altona-Ottenfsen, 17. Februar 1930.

Der Aufsichtsrat. Emil Seidler, Vorsitzender.

| 102610] Vereinigte Grauwacke- u. Basalt Akt.-Ges., Bonn.

Die Aktionäre werden hierdurch zu der auf Mittwoch, den 12. März d. J-,- vormittags 12 Uhr, anberaumten ordentlichen Generalversammlung im Hotel Kaiserhof, Esijen, Lindenallee, eingeladen. Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands, Vorlage der

Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz für das Geschäitsjahr 1928, Bericht des Au|sichtèrats über die Prüûtung der Bilanz, Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz jowie Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

wit der Westerwaldbrüche Akt.-Ge)., Bonn a Rh.

sammlung sind die Aktionäre berechtigt,

sell\ichat16fasse in Bonn hinterlegen.

Gesellschaft eingereiht werden. Bonn, den 18. Februar 1930,

*| Kommanditgesellschaft auf Aktien, Bremen,

. Genehmigung des Fusionsvertrags

Zur Teilnahme an der Generalver-

die ihre Aktien mindestens am dritten Werkiage vor der Generalversammlung bet den Filialen der Deutschen Bank und Diséconto-Ge)ellichaft in Bonn, Köln und Düsjeldorf oder der Landesbank der Pro- vinz Wesifalen in Münster oder der Ge-

Das Recht der Hinterlegung bei einem Notäár bleibt unberührt, jedoh müssen die Hinterleaungsi\cheine in gleichez Frist der

Winterhuder Bierbrauerei, Hamburg.

Achtundvier;/ igste ordentliche Gene-

ralverjamminng der Aftionäre Sonn-

abend, den 29. März 1930, vorm.

11 Uhr, 1m Büro der Notare Dres.

von Sydow, Mems6, Bartels und Crase-

mann in Hamburg, Gr. Bäerstr. 13—15.

Tagesordnung :

1. Vorleaung der Bilanz und Gewinn- und Verlustre{nung per 1928/29, Genehmigung derselben jowie“ Er- teilung der Entlastung.

2. Autsichtsratéwabhl.

Stimmkarten sind gegen Vorzeigung

der Aktien, denen ein Numme1nverzeichnis

beizufügen ist bis spätestens am 25. März

1930 in Emptang zu nehmen bei den

Notaren Dres. von Sydow, NRemé,

Bartels und Crasemann, Hamburg, Gr.

Bäderstraße 13—15, und bei der Darm-

städter und Nationalbank K. a. A. in

Berlin, Behrenstraße 68/70.

Hambnrg, den 15. Februar 1930.

Der Vorftand. Buerschaver.

1102 278 R. Graf & Co. Aktiengesellschaft, Nürnberg.

Die neunte ordentliche General-

versamlung der Aktionäre findet am

Freitag, den 14, März 1930, vor-

mittags 11 Uhr, im Sitzungssaale der

Commerz- und Privat-Bank Afktiengesell-

\hatt, Filiale Nürnberg, Königstraße 21,

statt. Tagesordnung :

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Gewinn- und Werlustrechnung und des Abschlusses für 1829.

2, Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. i

3, Beschlußfassung über Entlastung des Vorstande und Aufsichtsrats.

4. Wahlen zam Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver-

sammlung ist jeder Aktionär berechtigt,

welcher seine Aktien spätestens am Diens- tag, den 11. März 1930, bet der Gesell- haft oder der Commerz- und Privat-

Bank Aktiengesellschaft, Filiale Nürnberg,

hinterlegt.

Nürnberg, den 18. Februar 1930,

Der Vorstand.

[102274] UAtlas-Werke Aktiengesellschaft,

Bremen. Einladung zu der Montag, 17. März 1930, 12 Uhr, im Sißhungs- faal der Darmitädter und Nationalbank

stattfindenden 19, ordentlichen General- versammlung. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, Ge- nehmigung der Rechnung für das Geschäftsjahr 1929 und Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

, Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.

. Aenderung des § 25 der Saßungen dahingehend, daß je RM 100,— anstatt je RM 20,— der hinterlegten Aktien eine Stimme gewähren.

4. Wahlen für den Aufsichtsrat.

Hinterlegungsstellen gemäß § 24 der

Satzung: : Darmstädter und Nationalbank Kom- manditgesell|chaft auf Aktien, Bremen, Berlin und Hamburg, J, F. Schröder Bank Kommandit-

esellschaft auf Aktien, Bremen und L wburg.

Letter Hinterlegungstag: Donnerstag,

13. März 1930.

Bremen, den 17. Februar 1930. Atlas-Werke Aktiengesellschaft.

Ph. Heinelen,

Vorsitzender des Auffichtsrats.

[102249} Westfalenbank Aktiengesellschaft, Bochum.

An unsere Herren Aktionäre. Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der dietjährigen ordentlichen General- versammlung ein, die am Sonnabend, den 15, März 1930, 6,30 Uhr nachm., in un)erem Bankgebäude in Bochum, Wilhelmstr. 15/17, stattfindet. Tagesordnung : Z

1. Berichterstattung des Vorstands über

den Vermögensstand und die Ver- hältnisse der Gesellhaft unter Vor- legung der Bilanz per 31. Dezember 1929 sowie über die Ergebnisse des verflossenen Geschäftejahrs nebst dem Bericht des Aufsichtsrats über die Prütung des Ge)chäftsberihts und der Gewinnyerteilung. i . Beschlußtassung über die Genehmi- gung der Bilanz, der Gewinn- und Berlustrechnung und der Gewinnver- teilung. : ; . Be\chlußfassung über die Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Vorstands und des Au!sichtsrats.

4. Wahlen zum Au1sichtörat.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind nah § 27 unserer Saßungen diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Werktage vor der anberaumten Generalverjamm- lung bis G Uhr abends ihre Aktien (Mäntel) bei den Gezellschastskassen in Bochum oder Hannover oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben.

Bochum, den 18. Februar 1930.

Der Vorstand. Balkenhol. ©Dr. jur. Mosfkopp. Raulf Keete.

den [ck

E 110% Riesaer Bank Aktiengesellschast zu Riesa.

Einladung zu der Sonnabend, den 15. März 1930, nahm. 4 Uhr, in unserem Bankgebäude in Riesa statt-

findenden 26. ordentlichen General- versammlung.

Tagesordnung :

1. Vortrag des Gel\chäfteberihts für 1929, Richtigsprehung desjelben sowie Entlastung des Aufsichtérats und det Vorstands.

2, Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes.

3. Neuwahl zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver-

sammlung sind diejenigen berechtigt, die

sich als Aktionäre durch den Besiß von

Aktien oder durch ‘Hinterlegungsicheine von

Aktien der Gesellschaft beim Eintritt in

die Generalversammlung ausweisen.

Die Hinterlegungéscheine müssen von

einem Notar oder von der Gesellschafts-

fasse oder von der Neihsbank ausgestellt and in ihnen die Nummern der Aktien angegeben fein.

Riesa, den 14. Februar 1930.

Der Auffichtsrat der Riesaer Bank Aktiengesellschaft zu Riesa.

Nob. Schönherr, Vorsitßender.

[84588]. Berliner Getreidemühlen- Aktiengesellschaft. Bilanz per 31. Dezember 1928.

Aktiva, M H Aae. «_ « 0 927/80

Debitoren 802 372 Werk 1 512 891/14

Vorräte . - 102 128

Fahrzeuge 50 550 Verlust 332 921

: 1 2 801 791 Passiva,

Kreditoren . « « Kapital

1 301 791 . . . - o . . * 1 500 000

Sa. : [2 801 791|8

Gewinu- und Verlustkonto per 31. Dezember 1928.

M e | 2 993 689

Ausgaben « e... Einnahmen « «+ «- - - « | 2 660 768/46

Verlust 332 921/35

Charlottenburg, den 1. Sept. 1929, Der Vorstand. B. Schwarz.

F R O B R L E, L L E Ba E I BEE I LEE [102255].Vermögensrechnung per 30. September 1929.

Aftiva. RM Braütereianwesen « - « % 687 000 Wirtschaften und Wohn- QEDUNDE « ew o 6 o Speziálausschänke und ao Ma Eishäuser E s Maschinen, Werkzeuge und Geräte

Lagerfässer, Tanks und Transportfässer « « « - Leihinventar . - - Fuhrpark und Tiere s i O Kasse

Außenstände und Darlehen

143 500

578 269C 28 600

205 000

380 000 136 000 107 232 648 888 5 816

3 629 747

6 550 054

Passiva. Aktienkapital .. « « + « Reserve: Geseßl. Reserve 284 379,17 Allgem. Re- serve . « 150 000,— a. Aufw.-An- 21 324,37 |

2 000 000

sprüchen . 455 703

Aufwertungsrükstellung für Obligationen 1921 , - Obligationen 1927 « - Kreditoren und gestundete Biersteuer « «. o. « ° Hypotheken a. Wirtschafts- t E Kautionen: + « s...» . Gewinn- und Verlustkonto : Vortrag per 1. 10, 1928

15 647,04

1 096 1 836 000

1 946 934

37 625 9 000

Reingewinn

1928/29 . 248 047,13 263 694|Ï

[102607] F. Harriefeld A.-G., Hamburg. Nachtrag zur Einladung zu der auf den 6. März 1930 einberufenen Generals veriammlung: Zur Teilnabme an der Generalvers sammlung find die Aktionäre berechtigt, welchbe ihre Aktien bis Sonnabend, den 1, März 1930, bei der Gesellichaft, beim Bankverein für Schleëwig-Holstein A. G. Altona, bei der Stadt-Sparfkasse Wilhelms- burg, bei einer Effeftengirobank oder nach Makgabe der ge|eßlihen Bestimmungen binterlegt baben. Hamburg, den 17. Februar 1930. Der Vorstàänd. F. Harriefeld. S ———— [101604].

Finanzierungsgesellschaf}t

für Judustrielieferungen

Aktiengesellschaft, Berlin. Bilanz am 31. Dezember 1929.

Aktiva. RM Kasse, Guthaben bei Noten- und Abrechnungsbanken Wechsel 2 102 855,38 Hiervon be- geben .

Debitoren Jnventar . Durchgangsposten . « « - Verlust: Vortrag 1928 12 568,38 Verlust 1929 41 354,34

14 694/64

1 921 620/16 52 886

6 260/-

8 566/65

181 235,22

e. # A A N

53 922/72 2 057 950

Passiva. Aktienkapital . . . Akzepte Kreditoren . . « « Durchgangsposten .

1 000 000 600 000 324 640 133 3108:

2 057 950

Geivinn- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1929.

Soll. RM Vortrag 1928 12 568 Zinsen _ €& » » » « 27 123: Handlungsunkosten Steuern . Abschreibungen auf ventar .

.

und

Jn-

152 6866: G 2590: 198 6374:

Haben. Zinsen, Provisionen « « + Verlust - »

144 714 53 922 198 637 LECIRE ZPLS L E S O E E R R A Fe R

Volksbank Memmingen.

[101606]. Volksbank Memmingen A.-G. (Mantel).

Bilanz zum 31. Dezember 1928.

Aktiva. Kasse, Sorten, Zinsscheine Laufende Rechnung « « -

RM |5Y 5 221/76 73 837/90 79 059/66

Passiva. Aktienkapital 35( 00 s Laufende Rechnung « « - 43 874/31 Gewinn für 1928 (0 08 185 35 79 059

Bilanz zum 31. Dezember 1929.

Aktiva. n RM_ Kasse, Bankguthaben u. Effekten] 61 016 Schuldner in lsd. Rechnung . |_3 2176

64 233|5

Passiva. Aktienkapital Kreditoren Gewinn

18 000 46 099 133 64 233: Gewinn- und Verlustrechnung. Soll. RM

Verwaltung « « - 2 096 Gewinn « « « s 133

S 0. E

Haben. Saldovortrag Kinsen «+ « o «s

e o.

a U E E d E L T e T)

j 6 550 054

Erfolgsrechnung per 30. September 1929.

Soll, RM Allgemeine Unkosten « « | § 388 538 Ordentliche Abschreibungen | 8838 219 Gewinn- und Verlustkonto :

Vortrag per 1, 10. 1928 15 647,04 Reingewinn 1928/29 . 248 047,13

263 694/17 3 990 452/61

[101607]. Volksbank Memmingen e.G.m. b. H. Bilanz zum 31, Dezember 1929.

Aktiva. RM |d

Kasse und Bankguthaben . 295 471/02 Wechsel 421 083/05 Wertpapiere « « . . 97 136|— Schuldner in lfd. Rechnung | 1 645 084/22 Bankgebäude und Einrich- tungen

- . . . . . . .

156 296|— 2 615 070/29

Passiva.

Geschästsguthaben 159 500

Haben. Gewinnvortrag a. 1927/28 Rohgewinn ausBierverkauf Erlös aus Abfällen usw. |_

3 990 452

Fürstlich M ILTRUGE Brauerei A.-G. Der Vorstand. G. Sima.

15 647/04

3 866 55721 108 248/36 61 2 615 070[29

Donaueschingen, den 7. Januar 1930.

Vorstehende Vermögens- und Erfolg8- rechnung ist von mir geprüft, mit den ordnungsmäßig geführten Büchern über- einstimmend und richtig befunden worden.

238 000|—

1 489 063/51 686 838/06 41 668/72

D. 0: P: 0. G0.

Rejerven Spareinlagen « «. « - Gläubiger in lfd. Rechnung

Gewinn in 1929 « « «

Gewinn- und Verlustrechnung.

Soll. RM |Y Verwaltung und Steuern 58 974/85 Gewinn per 1929 « o 41 668

100 643

Habeu. Zinsen und Provisionen .

100 643

Ludwig Graf von Seyboltstorff.

Der Vorstaud. A x.

Der Aufsichtsrat. Otto Gehres.

Graf von Hardenberg

Donaueschingen, den 15. Januar1930,

Neichs-: und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 20. Februar 1930. S. 3,

Geseßentwurf baut sich auf die im Sachverständigenplan für die Anpassung des Bankgeseßes aufgestellten drei Grundsäße auf, nämli: 1. Wegfall der ausländishen Kontrollorgane der Reichs- bank, 2. Unabhangigkeit der Reichsbaak, 3, Aufrechterhaltung der Münzparität. Der wesentlihe Fortschritt gegenüber dem bis-

rigen Verfahren unter der Herrschaft des Dawes-Plans ist der,

ß niht jede Aenderung von dem vorherigen Einverständnis iniernationaler Fnstanzen abhängig ist, sondern daß vielmehr nur bestimmte Aenderungen dem Einfluß des Verwaltungscats der Bank für internationalen Zahlungs8ausgleih unterliegen und daß jede Aenderung international rechtswirksam wird, wenn der Ver- waltungsrat von dem ihm eingeräumten Recht der Klage inner- E der zweimonatigen Auss{hlußfrist keinen Gebrauch gemacht

t. Auch kann sich der Einspruch des Verwaltungsrats nicht auf irgendwelhe Gründe stüßen, sondern die Begründung ist be- chräântt auf den Ginwand, daß die vou deutsher Seite vorge- chlagene Aenderung mit dem „Neuen Plan“ unvereinbar sei. der Geseßentwurf ist dem Sachverständigen der Gegenseite zur Kenntnis gebraht worden, um nahzuprüsen, ob und welche Be- stimmungen mit den international interessierenden drei Haupt- grundsäßen in Einklang stehen. Aus diesem Grunde empfiehlt es sih, den Geseßentwurf in dieser Fassung anzunehmen. Durch eine Ergänzung auf der leßten Haager Konferenz wurde die Mit- arbeit der Reichsbank und thres Präsidenten bei der Bank für den internationalen Zahlungsausgleich sihergestelll. Die weiteren durch den neuen Plan nicht gebotenen Aenderungen des Bank- eseßes beziehen sich hauptsählich auf das Verhältnis zwischen Reich und Reichsbank, dessen Aenderung in einzelnen Punkten notwendig schien. Während bisher bei dex Wahl des Reichsbank- präsidenten der Reichspräsident lediglich ein zweimaliges Veto- recht hatte, ist durch die Neuregelung das Bestätigungsrecht bei der Wahl des Reichsbankpräsidenten in ein echtes verwandelt worden. Außerdem ist die Bestellung der Mitglieder des Reichs- bankdirektoriums fortan gleichfalls von der Bestätigung dur den Reichspräsidenten abhängig gemacht worden. Auch die Abberufung des Prâsidenten oder eines Mitgliedes des Direktoriums bedarf von jeßt ab der Bestätigung durch den Reichspräsidenten. Ebenso ist, vor der Wahl von Generalrats-Mitgliedern für die Folge eine Fühlungnahme des Vorsißenden des Generalrats mit der Reichs- regierung vorgesehen. Wegen des Wegfalls der ausländischen Mit- glieder des Generalrats war die bisherige Mitgliederzahl von 14 nicht mehr erforderlih. Der Dawes-Plan sh ausdrücklih vor, daß der Generalrat sich aus Bankfachleuten zusammenseßen sollte. An diesem Grundgedanken ist festgehalten worden, doch sind künftig auch im dauernden Ruhestand befindlihe Staatsbeamte als Mitglieder des Generalrats zugelassen. Hinsichtlih der lau- fenden Amtsperiode des Reichsbankprästdenten tritt durh die Ge- jeßesvorlage eine Aenderung nicht ein. Bezüglich der Amtsdauer der jeßigen Mitglieder des Reichsbankdirektoriums und der jeßigen deutschen Mitglieder des Generalrats stellt Artikel T1 ausdrücklih klax, daß sie in ihren Aemtern bleiben. Wie bereits erwähnt, ist die Mitarbeit der Reichsbank bei dex Bank für Jnternationalen Zahlungsausgleih sihergestellt. Deshalb wird die Reichsbank in die Lage verseßt, Aktien der Bank für Fnternationale Zahlungs- ausgleich zu erwerben, zu veräußern, sowie die vorgesehene -Ga- rantie für die Zeihnung solcher Aktien zu übernehmen. An die Stelle des ausländischen Notenkommissars tritt dex Präsident des Rechnungshofes des Deutschen Reiches. An der Höhe des Betriebs- kredits, den die Reichsbank dem Reih gewähren kann, ist nichts geändert worden. Da die Zahlungsbedürfnisse der Finanzver- waltung jd besonders häufen, ist die Glattstellung auf Mitte Juni verlegt worden. Die Reichsbank kann während der Dauer des Notenprivilegs nux mit Zustimmung der Reichsregierung in Liquidation treien. Die sonstigen Aenderungen sind nur aus Zweckmäßigkeitsgründen in die Novelle aufgenommen worden. Die Vorschrift, daß das Grundkapital der Reichsbank mindestens 300 Millionen Reichsmark betragen soll, ist gestrihen worden, 1924 hatte man geglaubt, der Reichsbank zux Erfüllung ihrer neuen Aufgaben ein größeres Goldkapital zur Verfügung jenen zu müssen. Die Lage hatte sich jedoch bereits bis zum Jn rafttreten des Bankgeseßes so geändert, daß die Erhöhung auf 300 Millionen nicht mehr erforderlich war. An der im Dawes-Plan vorgesehenen Ermächtigung, das Grundkapital exrforderlihenfalls bis auf 400 Millionen Mark zu erhöhen, ist festgehalten worden. Für die Lombardierung der Anleihen des Reiches und der Länder sind nah der Regierungsvorlage die bisherigen Beschränkungen fortgefallen und dadurh der Zustand des Bankgeseßes vom 14, März 1875 wiederhergestellt worden, Gegen den Widerspruch der Reichs- regierung hat der Reichsrat beschlossen, außer den bisher zum Bankverkehxr zugelassenen kommunalen Obligationen öffentlih- rehtliher Boden-Kreditinstitute au solhe der übrigen öffentlih- rehtlihen Kreditinstitute sowie die langfristigen Anleihen kom- munaler Körperschaften lombardfähig zu machen. Während die generelle Zulassung der langfristigen Anleihen der Länder nah dem Vorschlag der Reichsregierung angesichts der finanziellen Lage der Länder unbedenklih erschien, hält die Regierung den Zeitpunkt für eine allgemeine Zulassung langfristiger kommunaler Anleihen und Obligationen zum Lombardverkchr bei der Reichs- bank noch nit für gekommen. Die Lombardkredite gehören nicht zu den Anlagen, die der Reichsbank als Notendeckung dienen konnen. Die Reichsbank ist dahex bei solchen Anlagegeschäften auf die ihr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel angewiesen, die zur Zeit in Rene Umfange für die finanziellen Bedürf- nisse des Reiches bereitgestellt werden müssen. Weiter aber hat die Reichsbank die Bonität des Anleiheschuldners zu prüfen. Bei der jeßigen Finanzlage einer Reihe von kommunalen Körp2r- [haften wäre es wahrsheinlih, daß solhe Anträge abgelehnt werden müßten, was voraussihtlich eine shwere Beeinträchtigung des Kredits des Anleiheshuldners im Gefolge haben würde. Dex in der Vorlage bereits angekündigten wesentlihen Erhöhung des Anteils des Reiches am Reingewinn der Reichsbank hat die Generalversammlung der Anteilseigner am 15. d. M. zugestimmt. D'e Vorlage liegt dem Reichsrat vor und wird voraussihtlich Ende der laufenden Woche dem Reichstag zugeleièet werden fönnen. Abg. Dr. Der nburg (Dem.) wies aa hin, daß auch das neue Bankgesey die Grundlage der deutshen Währung in gar keiner Weise AEUA da die Deckungsvorschriften unver- ändert geblieben seien. s Reichsbhankdirektorium bleibe nah wie vor eine unabhängige Fnstanz in Finanz- und Währungs- dingen, da der Generalrat nur eine beratende, niht eine kon- trollierende Körperschaft sei. Mißlih an der Vorlage sei, daß nah wie vor die Aktionäre keine Vertretung haben, und daß über die Gewinnverteilung keine unabhängige Fnstanz entscheide. Die Praxis, daß die Reichsbank das Vierfache ihres Kapitals an Re- serven sammle, könne in Zukunft im Fnteresse des Reiches nicht aufvechterhalten werden. Eine Abänderung des Rentenbank- Tilgungsgeseßes solle in der Weise ermögliht werden, daß ein Reichszushuß in dieser Angelegenheit vermieden werde. Gegen die in der Reichsratsentschließung aufgestellte Forderung, daß auch kommunalen Obligationen bei der Reichsbank die Lombard- fähigkeit gegeben werden solle, seien [chwere Bedenken zu erheben. Die zweite Reichsratsforderung auf größere Berücksichtigung des Geldbedarfs in den Enge een berühre die Geld- und Diskont- politik der Reichsbank, in die sih die geseßgebenden Körperschaften niht einmischen sollten. Bei der Erörterung der Stellung des Reichsbank präsidenten sollte man von der Person des gegen- wärtigen Reichsbankpräsidenten ganz absehen, denn nicht für ihn machten wix ein Gesey, sondern wir wollten durch das jeßt zu Ne Geseß den deutshen Kredit im Fnland wie im Ausland jelbst aufrehterhalten. Die Mobilisierungsanleihe, die wir zu dem billigen Zinssay von 5- bis 54 vH erhalten sollen, dürfe niht gestört werden durch eine wilde Anleihepolitik der Kom- munen. (Zurufe rehts: Ft dieser billige- Zinssaß sicher?) Unsere Gläubiger selbst haben das größte Mie an einem niedrigen Zinssaß, weil der Ertrag für sie dadurch größer wird. Das neue Reichsbankgeseß brinae dem bestehenden - Zustand gegenüber

zweifellos große Verbesserungen, vor allem durch die Einschrän- fung der auslandishen Kontrolle. Abg. Bang (D. Nat.): Es wird erklärt, daß die Reichsbank zur Einlösung der Reichsbank- noten ia Gold oder Devisen verpflichtet sel. Der hierfür not- wendige Beschluß des Generalrais jei aber noch nicht herbei- geführt; die Einlösungspfliht sei also noch gar nicht effektiv. Nun habe die deutsche Regierung ihre Zustimmung zur Fnkraft- seßung des § 31 gegeben, nach welchem die Einlosung in Gold oder Devisen für die Zwecke der Durchführung des Plans garan- tiert sei. Wir hätten also in Deutschland niht eine Reichsmark- währung, sondern effektiv eine Goldmarkwährung. Warum hätten denn sonst die Gläubiger ein so starkes Fnteresse an der Fnkraft- seßung des § 31? Gewiß sei die Kontrolle dur einen Ausländer sortgesallen, aber es handle sih hier niht nur um die formale Stabilität, sondern auch um die formelle Güte, ihre innere Ge- sundheit usw. Auch Dr. Schacht habe erklärt, daß die Währung auf zwei Füßen stehe: a) auf einem ausgeglihenen Reichshaus- halt, und b) auf einer ausgeglihenen Zahlungsbilanz. Die for- male Stabilitôt unserer Währung hätten wir nur erkauft mit dem sehr teuren Preis, daß wir für die Auslandsanleihen immer mehr von unserer Substanz weggegeben hätten. Wenn wir diesen Weg weiter gingen, müßte es einmal zur Katastrophe kommen. Abg. Heinig E Wir machen das Geseh allerdings nicht für den derzeitigen Reihsbankpräsidenten. Der derzeitige Reichs- bankpräsident hat aber die Mängel der jeßigen Gejeßgebung sehr deutlih in die Erscheinung treten lassen. Es is ein unerträg- liher Zustand, daß es beispielsweise ganz vom Belieben des Reichsbankpräfidenten abhängt, ob er einer Ladung unseres Aus- schusses folgen will oder nicht. Der jeßige Reihsbankpräsident gibt immer neuen Anlaß zur Kritik. Seme jüngste Rede bei der Schaffer-Mahlzeit war wieder ein Beispiel von Geshmadcklosigkeit und Ungezogenheit. (Abgeordneter von Raumer [D. Vp.]: Da hat er niht als Reihsbankpräsident, sondern als freier Staatsbürger gesprochen!) Ein Reichsbankpräsident, der über die Währung zu wachen hat, ist verpflichtet, auch als Staatsbürger in erster Linie die Möglichkeit politisher Mißverständnisse zu vermeiden. (Zuruf des Abgeordneten von Raumer: Er soll also den Mund halten?) ¡Jawohl, Herr v. Raumer. Jh bin mit Fhnen einverstanden! És würde gar nichts schaden, wenn der jeßige Reihsbankpräsident mehr den Mund halten würde! Wix halten die Bestimmunge: über Ernennung und Unabseßbarkeit des Reichsbankpräsidenten für unbefriedigend und sind in der Beziehung mit dem Ver- handlungsergebnis der Regierung nicht zusrieden. {Fn der Frage der Lombardierung der Kommunmnalanleihen gehen meine Freunde mit der Haltung des Reichsrats konform. Es sei eine Diskrimi- tierung der Kommunen, wenn ihre Anleihen niht bei der Reichs- bank lombardfähig sein sollen. Es werde gesagt, daß es heute keinen Markt füx Kommunalanleihen gebe, doch übersehe man dabei, daß der Markt mit der Lombardfähigkeit, die den Kurs beeinflusse, wachse. Weiter wünschen wix eine klarere Gestaltung der Reichsbankbilanz. Mit der Aufgabe der Reichsbank als un- obhängige Währungsbank ist es unvereinbar, wenn sie ein be- stimmtes Wertpapier-Konto unterhält und auf diesem unsichtbare Abschxeibungen macht. Auf diesem Wertpapierkönto unterhält ste eine Verbindung mit einer selbständigen Tochtergefellschaft; die mit den Währungsaufgaben überhaupt nihtis zu tun hat. Wir verlangen eine wirklih klare Bilanzierung bei der Reichsbank und behalten uns bei der zweiten Banknovelle, die eine neue Gewinn- verteilung bringen soll, entsprehende Anträge vor. Unbedingt notwendig ist es, die Geschäftsführung der Reichsbank wieder der Kontrolle des Rehnungshofs zu unterstellen, die man 1924 bei der Schaffung der unabhängigen Stellung der Reichsbank be- seitigt hatte, die aber jeßt wieder notwendig ist, da nah § 117 der Novelle zur Reichshaushaltsordnung der Rechnungshof in jedem Falle einzuschalten ist, wenn dem Reich der Reingewinn anz oder teilweise zusteht. Diese Einschaltung: des Rechnungshofes 1st abex nichti nux notwendig, um dem Reich den ihm zustehenden Reingewinn zu sichern, sondexn weil die Ausgabenwirtschaft der Reichsbank micht immex unter dem Gesichtspunkt größter Spar- samkeit erfolgt ist. Höchst eigenarxtig müssen Sparsamkeits- mahnungen aus dem Munde eines Mannes herrühren, der wie der Reichsbankpräsident mehr als eine Viertelmillion Mark Gehalt im Fahre bezieht. Abgeordneter Dr. Dernburg will Treu- händern aus den Kreisen der Anteilseigner die Aufgabe zuweisen, darüber zu wachen, daß das Reih zu den ihm zustehenden Ge- winnen gelangt. Wir sind der Änficht, daß der Rechnungshof, dessen Unabhängigkeit auch international anerkannt werde, die gegebene Stelle sei, darüber zu wachen. Die Dividenden der Reichsbank könnten ruhig in gleiher Weise wie bei der Fnter- nationalen Bank in ihrer Höhe begrenzt werden auf 12 vH. Wir erwarten von dex Regierung recht bald eine Novelle. Ein dunkles Kapitel ist die Goldd1skontbank. Diese wi:d ohne jede Kontrolle vom Reichsbankpräsidenten privatim geleitet. Dr. Schacht hat hon vor langer Zeit der Daiwwes-Kommission die bindende Zu- jage gegeben, die Golddiskontbank bald aufzulösen. Dann hat die Golddiskontbank vier- bis sünfmal ihrew Aufgabenkreis ge- wechselt. Fm Enqueteausschuß ist die Golddiskontbank mit Recht als Uberflüssig erklärt worden. Die Reichsregierung sollte be- shleunigt eine Aenderung des Golddiskontbankgeseßes vorschlagen, mit dex erstens die Steuerfreiheit dieser Bank aufgehoben, zweitens die Majoritätsverhältnisse festgestellt und drittens fest- gelegt wird, daß der Reichsbankpräjident mit dexr Exportkredit- politik überhaupt nichts zu tun hat. Bisher leitet ex diese Politik unter Abwälzung des Risikos auf das Reich, ohne daß das Reich darauf einen Einfluß hat. Abg. Dr. Schneide r- Dresden (D. Vp.) stimmt dem Abgeordneten Dr. Dernburg darin zu, daß die im Reichsrat hinsichilich der Lombardierung kommunaler An= leihen geäußerten Wünsche die gegenwärtigen Ausshußberatungen niht berühren. Sehr wichtig is aber der zusäßlihe Kredit, der der Wirtschaft durch die Privatnoteabanken der Länder gewährt werden kann. Die sächsishe Wirtschaft möchte diesen zusäßlichen Kredit niht missen. Eine gewisse Dg d lera der öoffent- lihen Gelder liegt im Fnteresse der Wirtschaft. Jh werde in der zweiten Lesung im Plenum eine entsprechende Entschließung einbringen. Abg. Dr. Schla ck (Zentr.) stimmt dem Vorredner isi tlih dex Dezentralisierung der öffentlichen Gelder zu. Dié nabhängigkeit der Reichsbank ist tatsählih nicht so groß, wie es den Anschein hat, Es macht de: Eindruck, als wäre vem jeßigen Reichsbankpräsidenten die Beschränkung des Reichseinflusses auf seim Jnstitur nicht unangenehm. Ex ist ja auch Vorsißender des Generalrats, und dieser Generalrat eine einzigartige Jui tution wählt sich selbst. Während der Verwaltungsrat der Reichsbahn von der Reichsregierung ernannt wird, braucht der Generalrat nur mit der R rang ühlung zu nehmen. it de Prüfung der Geschäfte sollte der Rehnungshof beauftragt tverden. Die Weiterberatung wurde dann auf den 19. Februar vertagt.

Der Wirtschastspolitische Ausshuß des Borläufigen Reichs- wirtshastsrais stimmte nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deulscher Zeitungsverleger am 19. d. M. dem vom Reichsernährungsminister zur SRnE vorgelegten Brot - gese De ari zu. Danach sollen zur Steigerung der Absah- möglichkeiten für den Roggen im JFnlande neue Voraussezungen zur Hebung des Roggenbrotverzehrs und damit zugleich Maß- nahmen dafür peia! en werden, daß die Bevölkerung reines Roggenbrot zu wohlfeilem Preise erhält. Nah den Bestimmungen des Geseßentwurfes soll unter der Bezeihnung „Roggenbrot“ nur Brot verkauft werden, das mindestens zu 95 vH aus Roggenmehl hergestellt ist, und unter der E ung „Weizenbrot“ nur solches Brot, das zum n undertiäh aus Weizenmehl besteht. Brot, das aus einer Mishung von Roggen- und Weizen- mehl hergestellt ist, darf nur unter der Bezeihnung „Mischbrot“ verkauft werden. Ueberwiegend aus Roggenmehl herge telltes Brot i} als „Roggenmischbrot“, überwiegend aus Weizenmehl hergestelltes als „Weizenmischbrot“ zu bezeihnen. Mischbrot muß mindestens 97 vH Roggen- und Weizenmehl enthalten. Bakhilfs-

mittel dürfen nur bis zu 3 vH zugeseßt werden. Die einzelnen Brotsorten müssen für den Käufer als solche leiht erkennbar ge- kennzeihnet sein. Das Gewicht des frishen Brotlaibes soll min- destens 500 Gramm oder ein vielfahes davon betragen.

Jn der am 19. d. M. abgehaltenen Sißung des Volls- wirtschastlihen Ausschusses des Reichstags erklärte Abg. Bidckes (D. Vp.) im Zusammenhang mit der Debatte über die Jugend- shußbestimmungen, daß der Trrtnkbranntweinabsaß der Monopol- verwaltung im Fanuar dieses Fahres auf ca. 33 000 Hektoliter zurückgegangen sei, ‘während noch in der Pete Zeit des Vor- jahres (Januar 1929) 72 000 Hektoliter abgesezt worden wären. Die rückläufige Bewegung des Trinkbranntwetnabsayes halte also an. Fm ersten Tae des Rechnungsjahres 1928/29 hätte sih der Absaß der Monopolverwaltung noch auf 175 000 Hektoliter belaufen, während er im ersten Vierteljahr 1929/30 nur 120 000 Hektoliter betragen die. Fm weiteren Verlauf der Aus\{chuß- ißung wandte sih der Vorsivende Abg. Simon (Soz.) gegen ie Berichterstattung in einem Teil der Presse über die Ausshuß- verhandlungen. Die Betrachtungen, die an die vom Ausshuß beshlossene Relationszahl geknüpft worden seien, gingen weit über das Ziel hinaus. Es sei unverantwortlih, wenn durch die BVe- hauptung, 70000 Gaststätten müßten nunmehr schließzen, eine Beunruhiguna in die Oeffentlichkeit getragen werde. Aus der Mitte des Ausschusses wurde dem von verschtedenen Seiten wider- sprochen, vor allem auch von der Wirtschaftspartei mit der Be- merkung, daß in Wirklichkeit sogar 104000 Betriebe zum all- mählihen Absterben verurteilt würden. Die Bestimmungen des Gaststättengeseßzes über den Jugendshug wurden in einer neuen Fassung vom Ausshuß angenommen. Danach ist verboten, an Pexsonen, die noch nicht 18 Jahre sind, Branntwein oder überwiegend tranntweinhaltige Genußmittel in einer Gast- oder Schankwirtschceft oder im Kleinhandel zum eigenen Genuß zu verabreihen. An Personen, die noch nicht 16 Fahre sind, dürfen auch andere geistige Getränke oder Tabakwaren nicht verabreicht werden. Ferner 1sst verboten, an Betrunkene geistige Getränke zu verabreichen, ferner Branntwein oder überwiegend brannt- weinhaltige Genußmittel durch Automaten feilzubieten, und {ließlich das Verabfolgen von Speisen von der Bestellung von Getränken abhängig zu machen oder andernfalls eine Preis- erhöhung eintreten zu lassen.

Der Verkehrsausshuß des Reichstags beschäftigte sich am 19. d. M. mit Eingaben. Eine Eingabe, die die Einführung von Kilometerfahrscheinheften für den Berufsverkehr verlangt, wurde der Reichsregierung mit der Maßgabe zur Erwägung über- wiesen, daß bei der nächsten Tarifreform eine Verivirklichung der Forderung angestrebt wird. Eine Eingabe, betesfend den Bau einer Eisenbahn von Gumbinnen über Rautenberg nach Trap- pönen, überwies der Ausschuß der Reichsregierung als Material für das Ostprogramm. Schließlih beschäftigte er sich mit einer Eingabe des Gesamtverbandes der christlihen Gewerkschaften über die Verbesserung des Verkehrswesens in den Grenzlandgebieten. Der Ausschuß ersuchte die Regierung um Auskunft über die finanzielle Tragweite der in der Denkschrift genannten Wünsche, ferner über die Maßnahmen, die bisher in dieser Richtung durch- geführt sind oder demnächst in Aussiht stehen. Fm übrigen ivurde die Eingabe dexr Regterung zur Erwägung überwiesen.

Nr. 8 des Ministerial-Blatts für die Preußische innere Verwaltung vom 19. Februar 1930 hat folgenden SFnhalt: Allgem. Verwalt. NdErl. 11. 2. 30-Volkstrauer- tag 1930. NRdErl. 7. 2. 30, Zeichnungsbefugnis der’ den Landräten beigegebenen Reg.-Assessoren. RdErl. 10. 2. 30, Dienstkraftwagen- führer d. Allgem. Verwalt. NdErl. 11. 2. 30, Kosten in Kratt- fahrzeugangelegenheiten bei den Landrateämtern. RdErl: 11. 2, 30, Heranzieh. der landrätl. Bürobeamten zu rechn. Prüf.-Arbeiten bei den Kreiskassen. RdErl. 12. 2. 30, Nachweis der mit Versorg.- Anwärtern beseßten Stellen. RdErl. 12. 2. 30, Stimmfkarteien. RdErl1l. 14. 2. 30, Unterbringung von verdrängten Privatange- stellten. Kommunalverbände. NdErl. 14. 2.30, Kurz- fristige Vershuldung der Gemeinden. Gemeindebestand- u. Orts- namen-Aenderungen. Polizeiverwaltung. NdoErl. 2. 1. 30, Auéstellung v. Jagdscheinen. NdErl. 21. 1. 30, Waffenbescheinig. f. Forstbeamte d. Landw.-Kammern. RdErl. 14. 2. 30, Feilbieten von Bier im Wandergewerbe. NdErl. 11. 2. 30, NReitekosten- mittel d. Pol. u. Landjäg. RdErl. 11. 2. 30, JInabgangstellung ersparter Mittel. RdErk. 10. 2, 30, Unterstüt.-Kasse d. Landjäg. NRDdoErl. 13. 2. 30, Dienstaufwandêecnts{hädigung f. staatl. Pol.- Beamte. RdErl. 13, 2. 30, Dedblätter j. d. VfdP. Nr. 6, Schießausbild. d. Pol. Staatsangehörigkeit usw. RdEirl. 1. 2. 30, Frühere Preußen, die eine ausländishe Stacats- angebörigkeit erworben haben. Verschiedenes. Rechtsprechung des Disziplinarhofs f. nichtrihterlihe Beamte. Neuerscheis- nungen. Zu beziehen duxch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verkag, Berlin W. §8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,80 NM tür Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe B (ein- seitig bedruckt).

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs- maßregeln.

Nachweisung

über denStanb vonViehseuchen im Deutshen Neiche am 15. Februar 1930.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im NReichsgesundheitsamt.)

Na@wstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutverdaht, No, Maul- und Klauenseuche, Lungen)euche des Rindviehs, Pocken}euhe der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Näude der Einhufer (für die Räude der Einhufer werden die Namen der Kreise usw. nit aufgeführt) oder Schweineseuche und Schweinepest nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch niht für erloschen erklärt werden konnte.

Tollwut (Rabies).

Preußen. Neg.-Bez. Allen st ei n: Johannisburg 3 Gemeinden, 3 Geböfte (davon neu 1 Gem., 1 Geb.), Löyen 1, 1, Neidenburg 2, Ortelsburg 2, 2, Nöfsel 1, 1. Reg.-Bez. Schneidemühl: Deut) Krone 1, 1. Reg.-Bez. Oppe!ln: Kreuzburg O. S. 1, 1, Nojen- berg O. S. 1, 1. Bayern, Reg.-Bez. Niederbayern: Regen 1, 1, Viechtah 1, 1 (1, 1).

Ins ge amt: 10 Kreise, 14 Gemeinden, 14 Gehöfte; davon neu: 2 Gem., 2 Geh.

Not (Malleus).

Preußen. NReg.-Bez. Liegniß: Lüben 1 Gemeinde, 1 Gehöft. Segen E üsseldorf: Gladbah-Rheydt Stadt 1, 1 (davon n e u: , .

Insgesamt: 2 Kreise, 2 Gemeinden, 2 Gehöfte; davon neu: 1 Gem., 1 Geh.

Lungenjeuche des Rindviehs ({Pieuropneumonia bovum contagiosa), Poenfeuche der Schafe (Variola ovium) und Beschälsenche der Pferde (kxanthema coitale paralyticum}

Fri,