1930 / 49 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Feb 1930 18:00:01 GMT) scan diff

T D “gte as E E Pre s D m S 4 T E Lt T 1 C6 7 U AIRO Ls e abe E 2 B b n A A e E i A E OEN e h

E u E C s, Y n E E e D

U

tf ld M S, r ai L Daf

S. » L zeit

du Sir t:

A I E P E A me J

-_-_ L en p

S dit

E E r E R M Es “A4 M « 4 "

a B:

Elberfeld. . [104170]

Das Konkursverfahren über das Ber- mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Paul Böttcher & Cie. in Elber- feld ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins am 20. Februar 1930 aufgehoben worden.

Amtsgericht, Abt. 13, Elberfeld.

Glauchau. .[104172] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Malermeisters Rudolf Wilhelm Kroll in Glauchau wird zur Ab- nahme der Schlußrechnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwendungen dagegen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstüdcke der Schlußtermin auf den 19, März 1930, nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht be- stimmt. Es werden festgeseyt: die dem Verwalter zu gewährende Vergütung auf 275 RM, seine Barauslagen auf 16,88 NM. K 16/28, Amtsgericht Glauchau, 20. Februar 1930,

Glauchau. [104171] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Strickereigeschäftsinhabers Friedrich Gustav Gläser in Glauchau wird infolge eines von dem Gemein- \{uldner eingereichten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichstermin auf Mittwoch, den 19, März 1930, nach- mittags 314 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumt. Der Vergleichs- vorschlag is auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt. K 24/29, Amtsgericht Glauchau, 24. Februar 1930, Glauehau, . [104173] Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Baugeschäftsinhabers Max Kurt Leistner in St. Egidien wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forde- rungen und zur Veschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus- lagen und die Gewährung einer Ver- gütung anu die Mitglieder des Gläubiger- ausschusses der Schlußtermin auf den 19, März 1930, nachmittags 44 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht be- stimmt. Es werden festgeseßt: die dem Verwalter zu gewährende Vergütung p 650 ,- RM, seine Barauslagen au 105,80 RM. K 26/28, Amktsaericht Glauchau, 24. Februar 1930,

Hannover. . [104174]

Konkursverfahren über das Vermögen des Kausmanns Wilhelm Ehlers, früheren Jnhabers der Vulkanisfieranstalt Gebrüder Ehlers in Hannover, Am Klagesmarkt 2A: Zum Konkursverwalter ist, an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen, jeßt Rechts- anwalt Hackradt in Hannover, Nordmann- straße 20, bestellt.

Amtsgericht Hannover, 22. 2, 1930,

Kamen. . [104175]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Jngenieurs P. G. Schäffer in Kamen, alleinigen JFnhabers der im Handelsregister eingetragenen Firma Peter Georg Schäffer, Maschinen- und Eisenbau Kamen, wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Kamen, den 18. Februar 1930,

Das Amtsgericht.

Königsee, Thür. .(104176] E:

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau verw. Auguste Bernhardt geb. Brand in Schwarzburg wird infolge eines von der Gemein- shuldnerin gemachten Zwangsvergleichs- vorschlags Vergleichstermin auf den 13. März 1930, vormittags 914 Uhr, vor dem Thür. Amtsgericht in Königsee angeseßt. Jn diesem Termin erfolgt auch die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärungen des Gläubigeraus- \chujjes sind auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt.

Königsee, den 14. Februar 1930.

Thüringisches Amtsgericht.

Opladen. Beschluß. . [104177]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Wilhelm Dickopf, Hulda geb. Schlächter, in Leichlingen- Schraffenberg, 22, wird nach Prüfung der Schlußrechnung das Verfahren man- gels Masse eingestellt.

Amtsgericht, Opladen.

Reichenbach, Vogtl. . [104178] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Uhrmachers Emil Ottomar

Walz in Nehtschkau i. V., Bahnhofstr. 10,

wird nah Abhaltung des Schlußtermins

aufgehoben.

9mtsgericht Reichenbach .. V., 15, 2, 1930,

V itsdrufïi. .[{104179]

Das Konkurêverfahren über das Ver- mnögen des früheren Bädckermeisters, jezigen Zementarbeiters Paul Bruno Dersch, früher in Freital-Birkigt, jept in Wilsdruff wohnhaft, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Wilsdruff, 21. Februar 1930.

Bad Doberan. [104180]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Waldemar Strauß în Brunshaupten wird heute, am 22. Februar 1930, vorm. 10% Uhr, - zur Abwendung des Kon- furses das gerichtliche Vergleih3ver- fahren eröffnet. Zur Vertrauensperson wird der Rechtsanwalt Dr. Arcularîus in Brunshaupten bestellt. Termin zur Verhandlung über den Bergleichsvor- chiag wird auf den 22. März 1930, vorm. 10 Uhr, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrenz nebst feinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge- s{chäfts\telle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Bad Doberan, den 22. Februar 1930.

Amtsgericht.

Berlin. [104181]

Neber das Vermögen des Kaufmanns Eliaz Urbach, Berlin C.,, Wallner- theaterstraße 24, alleiniger Jnhaber der Firma Elias Urbah (Tuchgroßhand- lung), Berlin, Spandauer Str. 22, ist am 20. Februar 1930, 134 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. 83 VN. 14. 30. Der eer gr Ger- hard von Kathen in Ber E Humboldtstr. 4, ist zur Vertxauensperjon ernannt, Termin zur Verhandlung über

den Bergleihsvorshlag ist auf den 21. März 1930, 11/4 Uhr, vor

dem Amtsgericht Berlin-Mitte, Neue Friedrichstr. 13/14, Ill, Stock, Quer- gang 9, Zimmer Nr. 111/112, anbe- raumt, Der Antrag auf Eröffnung de3 Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Geschäftsstelle 83 des Amtsgerichts

Berlin-Mitte.

Bielefeld, [104182]

Nebex daz Vermögen der offenen Handelsgesellshaft Grünewald & Hey- mann (Fuh, Alb. Grünewald u. Sieg- e Heymann) zu Bielefeld, Mühlen- traße Nr. 7, wird auf deren Antrag vom 25, Januar 1930 heute, am 21. Fe- bruarx 1930, 11 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des R eröffnet und Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor- chlag auf den 15. März 1930, 104 Uhr, Detmolder Straße 9, Zimmer Nr, 23, anberaumt. Dex Bücherrevisor August Rosenkötter in Bielefeld wird zur BVer- trauensperson bestellt, Der Eröffnungs- autrag usw, ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht dex Beteiligten niedergelegt.

Das Amtsgericht Bielefeld.

Bitterfeld, [104183]

Ueber das Vermögen des Fräuleins Johanna Ludwig in Bitterfeld, Röhren- straße 47, Fnhaberin des Konfitüren- ges in Bitterfeld, Dessauer Straße tr. 68, wird heute, am 21. Februar 1930, 16 Uhr, daz Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Hermann Schmidt in Bitterfeld, Bismarcstraße 15, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Glâu- igergus ls wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergicichs- vorshlag wird auf den 8. März 1930, H Uhr, vor dem oben bezeichneten Gericht anberaumt.

Bitterfeld, den 21. Februar 1930.

Amtsgericht.

IBublitz. [104184} Veber das Vermögen des Bäer- meisters Erih Müller in Bubliß, Fried- richstraße 179, ist am 22. Februax 1930, 10/4 Uhr, das SEAE e ertogren Je Abwendung des Konkurses eröffnet worden, da dex Schuldner seine Zah- lungsunfähigkeit dargetan hat. Der “bart ragt Wilhelm Brennicke in Bublig is zur Vertrauensperson er- naifnt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschla e auf den 22, März 1930, 10 Uhr, vor dem Amtszgeriht in Bublig i, Pomm., Zimmer Nr. 2, anberaumt. Der Aires auf Eröffnung des Verfahrens nebs scinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ist auf der Ge- shäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Bubliy i, Pomm., 22, Februar 1930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Chemnitz. jes über

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Textilwarenhändlers Oscar Clemens Rudelt in Chemniß, Adorfex Straße 16, wird heute, -am 22. Februar 1930, vormittags 10% Uhr, das gerichtlihe Vergleihsverfahren er- öffnet. Von der Bestellun einer Ver- trauensperson wird mit N is. den geringen Amjang des châfts- betriebes des Schuldnerz abgrrenen, Vergleichstermin am 17. März 1930, vormittags 10 Uhr, Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Ein- sicht der E aus.

Amtsgericht mniy, Abi. A 18,

den 22, Februar 1930.

Frankfurt, Oder. [104186]

Veber das Vermögen des Kaufmanns Pinkus Hopp in Fa. P. Hopp in Frank- furt a. er, Jüdenstr. 3, wird heute, am 18. Februar 1930, 12 Uhr das Ver- leihsverfahren zur Abwendung des Kon urses eröffnet. Der Kausmann

Arno Geiseler in Frankfuxt a. Oder, JFunkerstr. 19, wird zur Vertrauens-

person ernannt Ein Gläubiger- ausschuß wird niht- bestellt. Termin | zur Verhandlung über den Vergleichs- vorshlag wird auf den 13. März

1930, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, Frankfurt a. Oder, Gr. Oderstr. 53/54, Zimmer Nr. 10, Vorderhaus, 1 Treppe, anberaumt.

Das Amtsgericht Frankfurt a. O.

Gelsenkirchen, [104187] diluß.

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Sieg- fried Wolff, „Schuhhaus Rheingold”, Gelsenkirchen, Bahnhofstraße 85, ein- getragen im Handelsregister H.-R. A 1281, wird heute, vormittags 10 Uhr, ein gerihtlihes Vergleichsverfahren er- öffnet. Der Kaufmann L. Friedmann, Gelsenkirchen, von-der-Recke-Straße 7, wird zur Vertrauensperson bestellt. Termia zur Verhandlung über den Ver- gleihsvorshlag wird auf den 18. März 1930, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, Zimmer Nr. 9, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen find auf der Geschäfts- stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Gelsenkirchen, den 2. Februar 1930. Das Amtsgericht. GFHogau. [104189]

Vergleichsverfahren. Neber das Vermögen der Frau Berta

Heider, Jnhaberin der nicht ein- getragenen Firma Richard Heider, Manufaktur- und Wollwaren in

Quaribß, ist am 20. Februar 1930, 17 Vhr, das Vergleihsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses ‘line worden. Der Bücherrevisor Alfred Schmidt in Glogau ist zur Vertrauens- pu ernannt. Termin zur Verhand- ung über den Vergleih8vorschlag ist auf den 20. Mär 930, 11 Uhr, vor dem Amtsgeriht in Glogau, Zimmer Nr. 56, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebuis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Glogau, den 21. Februar 1930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Magdeburg. [104190] Ueber das Vermögen der Kommaudit- gesellshaft H. L. Ban, persönlich haf- tender Gesellschafter der Kaufmann HEnrich Louis Banck in D Viktoriastraße 11, wird heute, am 21. Februar 1930, 12 Uhr 30 Min., das Vergleich8verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet und Termin zur Verhandlung über den Vergleihs- vorshlag auf den 17. März 1930, 10 Uhr, vor dem nunterzeihneten Ge- riht, Halberstädter Straße 131, Zim- ner 250, anberaumt. Zur Vertrauens- rson wird der Kaufmann Ernst Zescheck in Magdeburg, Leiterstraße 17, bestellt. Der uldner, die an dem Verfahren beteiligten Gläubiger sowie die Vertrauensperson werden hiermit zum obigen Tecmin geladen. Der An- trag auf Eröffnung des Venrgleichs- versalitent nebst seinen Anlagen ist auf dex Geschäftsstelle 32, Zimmer 80, zur Einsicht der Beteiligten niedergeiea. Magdeburg, den 21. Februar 1930. Das Amtsgericht. Abt. Altstadt.

Melle, E [104191] Neber das Vermögen der Firma Ludwig & D. Paull in Melle wird heute, am 2. Februar 1980, 12 Uhx, das E OUON zur Abwendung des Konkurses t net, da die Schuld- nerin R: Uebershuldung und Zah- lungsunfähigkeit dargelegt hat. Der Rechtsanwalt Scheidt in Melle wivd ur Vertrauensperson ernannt. Zu titgliedern des Aläubigeraus\ hu] es werden bestellt: 1. Bankdirektor Ahlers in Melle, 2. Kaufmann Robert Voigt in Bremen. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag wird auf den 15. März 1930, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumt. Amtsgeriht Melle, 22. Februar 1930.

r, [104192]

Mühlhazusen, Thäir, Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Gewerbe- bank e. G. m. b. zu Mühlhausen i. Thür. ist am 21. Februar 1930, 22,29 Uhr, das Ver [Ges zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Willy Erle in Mühlhausen i. Thür. E zur Ver- trauensperson ernanut. cmin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- shlag ist auf den 14. März 1930, 11 Uhr, vor dem Amtsgeriht in Mühl-

ausen i. Thür., Zimmer 40, an- eraumt. Der Antrag auf Eröffnung

des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt- lungen sind auf der Ste zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. ühlhausen i Thür., 21. Febr. 1930. Die Geschäftsstelle 7 des Amtsgerichts.

Nenmiüinster. [104193]

Zweite Zentralhandels3regifterbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 48 vom 26, Februar 1930, S, 4,

münster ist zur Vertrauenspersou er- | nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag ist auf den | 22. März 1930, 114 Uhr, vor dem } Amtsgericht in Neumünster, Zimmer Nr. 36, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens uebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der G stelle, Zimmer 44, zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt.

Neumünster, den 20. Februar 1930. Die Geschäftsstelle 7 des Amtsgerichts. Pirna. [104194]

Zux Abwendung des P über das Vermögen des Schuhhändlers Werner Mauk in Pirna, Dohnasche Straße 26, wird heute, am 22. Februar 1930, vormittags 11 Uhr, das gericht- liche Vergleichsverfahren eröffnet. Ver- trauensperson: Bücherrevisor Ferdinand Gruneberg in Pirna. Vergleichstermin am 18. März 1930, vormittags 11 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Ge- chäftsstelle zur Einsiht der Be- teiligten aus.

Amtsgericht Pirna.

Sprottau. [104195]

eber das Vermögen des Wagner- meisters Richard Kärgel in Ebersdorf, Kr. Sprottau, wird heute, am 22. ne: bruar 1930, 16 Uhr, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Kon- kurjes eröffnet Der ücherrevisor Heinrich Seifert in Sprottau wird zur Vertrauensperson ernaunt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor- \hlag wird auf den 24. März 1930, 11 Uhr, vor dem obenbezeihneten Ge- riht anberaumt. Amtsgericht Sprottan, den 22. Februar 1930. Tharandi. [104196]

Der Beschluss vom 12. Februar 1930, betreffend die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Ver- mögen der offenen Handelsgesell- schaft in Firma Nobert Schmieder « Söhne, Fabrikation moderner Sihmöbel in Lübau Nr. 17 bei Rabenau, ist aufgehoben. Zur Ab- wendung des Konkurses über das Ver- mögen -der genannten offenen Handels- gesellschaft wird heute, am 22. Februar 1930, nahmittags 1234 Uhr, das gericht- liche Vergleichsverfahren eröffnet.

Vergleichstermin am 20, März 1930, vormittags 10 Uhr. Ver-

trauensperson: Herr Bücherrevisor Lud- wig Müller in Dresden-A. 16, Blumen- war 20. Die Unterlagen liegen auf er Geschäftsstelle zur Einsicht der Be- teiligten aus. (VV 2/30.)

Amtsgericht Tharandt, 22. Febr. 1930.

[104197] Wesermünde-Geestemüinde, Ueber das Bermögen des Schuhwaren- händlers Wilhelm Aukamp in Weser- münde-Geestemünde, Buchtstraße 26, ist heute, am 21. Februar 1930,*11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses en Rot da die Mehrheit der Gläubiger nah Kopf- und Summen- zahl dem Antrag zugestimmt hat. Der Rechtsanwalt Felgenhauer in Weser- münde-Geestemünde ist zur Vertrauens- geren ernannt. Ein Gläubigerauss{hUß st nicht bestellt. Termin zur Verhand- lung über den Vergleihsvorschlag ist auf Dienstag, den 18. März 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unter- R Gericht, Zimmer 3, an- eraumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst jeinen Unterlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ist în der Ge- \chäfts\telle, Fuamer 18, des Amt3- gerihts zur Einsicht niedergelegt. Amtsgericht Wesermünde-Beestemünde, den 21. Februar 1930.

Aue, Erzgeb. ; [104198]

Jn dem Vergleichsverfahren zum Vermögen des Kaufmanns und Fabrik- besißers Friedrich Wilhelm Schreiber in Aue, alleinigen Fuhabersz3 der Firma Ernst Heer, Metall- und Lackierwaren- fabrik, in Aue i. Erzgeb. ist auf Antrag einer größeren Anzahl Gläubiger der auf den 4. März 1990 bestimmte Termin zux Verhandlung über den BOGELE vorshlag auf Freitag, den 14. März 1930, vormittags 19 Uhr, verlegt

worden.

Amtsgericht Ane, den 24. Februar 1930,

Bad Landeck. [103425] V. N. 5/29. Ju dem Vergleichs-

verfahren über das Vermögen des Haus- besiyers Tilling in Landeck wird der Vergleich pemáß dem in der Verhand- lung vom 6. Februar 19380 von dem Gemeinschuldner aufrechterhaltenen Ver- gleih8vorshlag bestätigt. Das Ver- gleihsverfahren wird aufgehoben. Landeck, den 13. Februar 1930.

Amtsgericht. ; Berïin. : s [104199] Das Vergleichsverfahren über das

Vermögen der Reihsbundbauk Aktien- gesellshaft, Vermögensverwaltungsstelle de3 Reichsbundes der höheren Beamten, Berlin SW. 68, Kochstraße 13 a, ist am 15, Februar 1930 nach Bestätigung des

Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Tischler- |

meisters Emil Ehlers in Neumünster,

Wasbeker Straße 16, ist am 20. Februar |

leihsverfahren zur Abwendung des | S Leipzig.

1930 vormittags 10 Uhr, das Ver-

onfurses eröffnet worden. Der

Bücherrevisor Kurt

Böge in Neu-| wendung des Konkurses über

Zwangsvergleihs aufgehoben worden. BARS e des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 81.

[104200] Das

mögen des Kaufmanns Walter Otts Bärmann in Borna b. L., Bahnhof- straße 41/43, all. Fnhabers der Firma

Walter Bärmann, Tabackwarengroß- handlung, ebenda, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleihz3termin

vom 19. Februar 1930 angenommenen Vergleihs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Borna, den 20. Februar 1930,

Das Amtsgericht. Crimmitschau. [104201] Das gerichtlihe Vergleichsverfahren,

| das zur Abwendung des Konkurses über

das Vermögen des Shuhwarenhändlers Paul Striegnip in Crimmitschau, Thiemestraße 25, eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 14. Februar 1930 angenommenen Vergleichs durch Be- {luß vom 17. Februar 1930 auf- gehoben worden.

Crimmitschau, den 17. Februar 1930, Daz Amtsgericht. Düsseldorf. [104202] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der irma L. Shhroers & Co. G. m. b. H., Düssel- dorf, Klosterstraße 100: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 15. Februar 1930 angenommene Vergleih wird Taae bestätigt. 2. Jnfolge dex Bestätigung des Vergkeichs wird das Verfahren auf-

gehoben. Düsseldorf, den 15. Februar 1930. Amtsgericht. Abteilung 14.

Hainichen. {104203} Daz gerichtlihe Vergleichsverfahren,

das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Ludwig in Hainichen, alleinigen «Fn- habers der Firma Alfred Ludwig (Holz- warenfabrik) in Hainichen eröffnet worden ift, ist gugleih mit der Be- stätigung des im Vergleih3termin vom 14. Februar 1930 angenommenen Ver- gleihs durch Beschluß vom 14. Februar 1930 aufgehoben worden.

Amtsgericht Hainichen, 22. Febr. 1930. Hamborn. [104204]

Beschluss in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Rosen in Hamborn, Kaiser-Wil- helm-Straße 263: 1. Der in dem Ver- gleihstermin vom 12. Februar 1930 an- enommene Vergleich wird hierdurch be- tätigt. 2. Jnfolge der Bestätigung des Vergleihs wird das Verfahren auf- gehoben. (2 VN 22/29)

Amtsgericht Hamborn.

Köln. Konfursverfahreu. [104205] Das Vénrgleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses über das BVer- mögen des Kaufmanns Robert Rhein- bold in Köln, Jm Dau 14, alleinigen JFnhabers der Firma Robert Rheinbold in Köln-Kalk, Vietorstraße 3-——5, ist dur Beschluß des Gerichts vom 13. Fe- bruar 1930 aufgehoben worden, da der wangsvergleih angenommen und be- tätigt worden ist. Köln, den 13. Februar 1930. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichtz. Abt. 80.

Kküstrin, \ {104206] Das Vergleihsverfahren, betreffend die Firma À. Wagener G. m. b. H. in Küstrin-N. ist aufgehoben. Küstrin, den 17. Februar 1930. Das Amtsgericht.

Münster, Westf. [104207]

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Aloys JFoka zu Münster i. W., Bohlweg Nr. 115 (Mechanishe Bau- und Möbel- tishlerei, Stellmacherei) wird auf- gehoben, nachdem derx am heutigen Tage angenommene Vergleih gevichtlih be- stätigt ist.

Münster i. W., den 20. Februar 1930. Das Amtsgericht. Neukölln. - [104208]

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Sattlers Albert Groß, Berlin 8. 59, Maybach-Ufer 7, ist in- folge Bestätigung des Vergleihs vom 2. Februar 1930 aufgehoben. S4 V. N. 4; 00,

Neukölln, den 22. Februar 1980. Geschäftsstelle 24 des Amtsgerichts. Sensburg. [103429]

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Louis Richs in Sensburg ist durch Beschluß des Amtsgerichts Sensburg vom 17. Fe- bruar 1930, vormittags 11 Uhr, eiw allgemeines Veräußerungsverbot an den Stuldner Riehs erlassen und dem

die Führu Otto Fi x in Sensburg-

die Führung des shäfts übertragen. | mtsgeriht Sensburg. Abt. 6.

Sensburg. : [103430] Vergleich8verfahren. .

Jn dem Vergleihsverfahren über

das Vermögen des Kaufmanns Louis Riehs in Senëburg wird wegen Aende- rung der Bürgen und zur evtl. Er- höhung der Vergleichsquote neuer Bero leih8termin auf Montag, den 3. März 1930, 11 Uhr vor- mittags, vor dem Amtsgericht in Sens burg, S Nr. 41, anberaumt. Sen urg, den 17. Februar 1930.

ergleichZverfahren zur Ab- Pont s 8 Ver-

Amtsgericht. Abt. 6,

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an Ln Wodchèntag abends. Bezugspreis vierteljährli

8W 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 #/,

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

i 9 A. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

1 einzelne Beilagen kosten 10 #/. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 H,

einer drei Geschäfts

espaltenen Einheitszeile 1,85 K. telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. find auf einseitig besdriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, j insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durh Sperre } druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter-

f

Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

Tr. 49, Reichsbankgirokonto. Berlin, Donnerstag, den

Junhalt des amtlichen Teiles :

Deutsches Reich.

Vièrie Verordnung über die Erhöhung der Säge für die Ver- mahlung von Jnlandsweizen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Vierte Verordnung über die Erhöhung der Säße für die Vermahlung von Jnlandsweizen. Vom 26. Februar 1930.

Auf Grund des Artikels T § 3 des Geseßes über die Vermahlung von Jnlandsweizen vom 4. Juli 1929 (RGBl. I S. 129) wird hiermit verordnet:

Jede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle, die ausländischen Weizen vermahlt, hat im März 1930 von der Weizenmenge, die sie in diesem Monat vermahlt, mindestens 50 vom Hundert Jnlandsweizen zu vermahlen.

Berlin, den 26. Februar 1930.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dietrich.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich afghanische Gesandte Amin Khan ist von Berlin abberufen worden. Bis zur Ankunft seines Nachfolgers führt der der Gesandtschaft wieder zugeteilte 1. Legations- sekretär Rahimullah Khan die Geschäfte der Gesandtschaft.

Deutscher Reichstag. 132, Sibung vom 26. Februar 1930. (Bericht d. Nachrihtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger*,)

Präsident L ö b e eröffnet die Sizung um 3 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung der Novelle zur Reichs8haushaltsordnung, Ver Bestimrnungen wesentlich verschärft werden, um eine größere Sparsamkeit in der Reichsverwaltung durhzuführen. {Fns- besondere wird die Stellung des Finanzministers verstärkt. Der volksparteiliche Antrag, dem Reichssparkommissar die Stellung eines Spardiktators zu geben, wurde bekanntlih im Ausschuß abgelehnt.

Reichsminister der Finanzen Dr. Moldenhauer: Meine Damen und Herren! Nah dem ausführlihen Bericht des Herrn Berichterstatters. kann ih davon absehen, auf die Einzel- heiten des Jhnen zur Beschlußfassung vorliegenden Gesey- entwurfs zur Aenderung der Reichshaushaltsordnung einzugehen. Der Entwurf hat Sie lange genug beschäftigt; liegt er Fhnen doch bereits ein Fahr vor und ist in zwei verschiedenen Ab- schnitten, im März und Oktober bis Dezember des vergangenen Jahres, im 5. Ausschuß behandelt worden.

Mit den im Auss{huß beschlossenen Aenderungen erkläre ih mich einverstanden. Jch bin auch mit dem Herrn Berichterstatter darin einig, daß gewisse Unebenheiten, die nach der Beschluß- fassung des Ausschusses sich ergeben, durch den von ihm vor- gelegten Antrag Nr. 1663, ausgeglichen werden.

Die Haushaltsordnung enthält zum großen Teil formales Recht. Jm Wesen dieses formalen Rechts liegt es begründet, daß eine häufigere Anpassung an die fortschreitende Entwicklung erfolgt, und ih halte die Praxis für richtig, entsprehend den jeweils auftretenden Bedürfnissen diese Aenderung zunächst in dem jährlihen Haushaltsgesey vorzunehmen, erst dann, wenn eine längere Entwicklung zurückliegt und man sieht, daß Aende- rungen sich praktisch erprobt haben, sie in die Haushaltsordnung aufzunehmen, so wie es hier zum ersten Male geschieht, nahdem die Haushaltsordnung seinerzeit 1922 erlassen worden ist.

Bei der Beratung des Entwurfs im Ausschuß sind ver- schiedene sehr interessante und sehr bedeutungsvolle Probleme aufgeworfen worden, so insbesondere die Frage, wie haushalts- rehtlich Hemmungen gegen die Ausgabefreudigkeit der Regierung

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind,

sowohl wie gegen die Ausgabefreudigkeit des Parlaments ein- gebaut werden könnten. Jch erinnere an den volksparteilichen Antrag auf Einstellung eines neuen Abschnitts Reichsspar- kfommissar in die Haushaltsordnung, wodurch besonders die Re- gierung in stärkerer Weise auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hingelenkt werden sollte. Dahinter steht ja das weitere Problem, ob man einmal in späterer Zeit zwischen einem Finanzminister, der die Steuerverwaltung vertritt, und einem Haushaltsminister unterscheiden soll, der der eigentliche Träger der Finanzpolitik gegenüber dem Parlament sein soll.

Jch erinnere weiter an die im Aus\{chuß nicht behandelten, aber in diesem Zusammenhang zu erwähnenden Anträge der Wirtschaftspartei und der Deutschen Volkspartei; wonach die Ausgabenbewilligung durch das Parlament eingeshränkt werden sollte, indem der Regierung oder darüber Hinausgehend dem Finanzminister weitere Befugnisse, ein stärkeres Vetoreht ge- geben werden sollte, als es ihnen heute zusteht. JFch verkenne die Wichtigkeit dieser ‘Probleme durchaus niht. Fch bin auch der Ueberzeugung, daß sie weiter verfolgt werden müssen und daß Zeit und Entwicklung uns dazu drängen werden. Jh möchte Sie aber bitten, heute von einer Vertiefung dieser Fragen Ab- stand zu nehmen, deren Verfolgung mehr auf verfassungsrecht- Tihem Gebiete als im Rahmew einer Haushaltsordnung liegt. Denn dadurch würde die dringend notwendige Verabschiedung der Novelle zur Reihshaushaltsordnung erneut gefährdet werden. Jhre s{hleunige Verabschiedung ist aber shon deshalb erforderli, damit ihre Beitimmungen- beim Etat für 1930 beachtet werden können.

Nun liegt eine Entschließung Heimann (Berlin) und Ge- nossen auf Drucksache Nr, 1635 vor:

Gutachtlihe Aeußerungen über Fragen der zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfahung und Verbilligung der Reichsver- waltung, die der Reichs\sparkommissar auf Ersuchen der Reichs- regierung oder von sich aus abgibt, sind mit der Stellungnahme rie Reichsregierung dem Reich38tag und dem Reichsrat zuzu- eiten.

Gegenüber ähnlihen Wünschen Hat mein Herr Amtsvorgänger

im 5. Ausshuß namens der Reichsregierung eine Erklärung ab-

gegeben, zu der ih ebenfalls stehe. Sie lautet: Die Reichsregierung Habe kein Bedenken, Gutachten des Reichssparkonrmissars, die dieser selbst füc geeignet zur Vor- legung aw den Reichsrat und den Reichstag erkläre, in geeig- neten Fällen dem Reichsrat und dem Reichstag mit einer Stellungnahme der Reichsregierung auch dann zuzuteilen, wenn die Reichsregierung einen abweichenden Standpunkt gegen- über den Darlegungen des Reihhs\sparkommissars vertrete. Hierunter könnten vor allem Gutachten fallen, die sich mit weittragenden organisatorishen Vorschlägen beschäftigen.

Jh stehe auch zu dieser Erklärung und bitte Sie, da sie nah

meiner Auffassung genügt, der weitergehenden Entschließung

Heimann (Berlin) Fhre Zustimmung zu versagen.

Bei dieser Gelegenheit will ich aber niht unterlassen, der wertvollen Tätigkeit des Reichssparkommissars zu gedenken und ihm für die großen Dienste, die er geleistet hat, auch an dieser Stelle zu danken.

Jh bitte Sie, dem vorliegenden Entwurf der Reichshaus- halt8ordnung JFhre Zustimmung zu geben.

_ Abg. Heimann (Soz): Die Rechnungskontrolle wurde früher für etwas JFnferiores, ja Ueberholtes gehalten. Meine Partei hat das erdienst, allmähliÞ in dieser Anschauung

Wandèl geldaslen zu haben, Die Rechnungskontrolle allein ver- bürge die ri e Aufstellung künftiger Etats. Sie hat auh Lücken der Haushaltsordnung aufgedeckt. Dieses Material ist er- weitert worden “durch- die Mitarbeit von Mitgliedern des Rechnungshofes. ie rage haben wir nicht zu stellen, da im Aus- {uß keine Beschlüsse gefaßt worden sind, gegen die wir Einwen- dungen zu machen hätten. -Dr. Cremer hat im Auss{huß erklärt, er werde scinen im Auss{uß een Antrag über die Er- weiterung der Rechte des Sparkommisjars hier im Plenum wieder einbringen. Der- derselben Partei angehörende Minister hat je- doh soeben gegen diesen Antrag gesprochen. Es is ebenso wie ein Kaiserliher Staatssekretär es einmal ausgedrückt hat: Die

‘Blätter der S e Sis von ‘oben anders aus. als von

unten, (Heiterkeit un ustimmung.) Der Antrag würde ja auch bedeuten, daß das Budgetrecht durch Hemmungen ein- eshränkt und dem verantwortlichen Finanzminister ein unab-

ngiger Sparkommissar vor die Nase geseßt werden soll. Wir dagegen sehen in einer Stärkung der erantivortna derjenigen Elores auf denen unser parlamentarishes System beruht, der

eihsregierung, des Reichsrats und vor allem des Reichstags, |

den besten Schuß für eine sparsame, gesunde öffentliche Finanz- wirtschaft. Die ganzen Bestrebungen der Deutschen Votbpanidi und der Wirtschaftspartei erwecken im Lande den Anschein, als sei der Reichstag - hinsihtlih der Geldausgaben immer der Sünder, die Regierung aber der reine Engel. Demgegenüber muß ih auf die zahlreichen Subventionsanträge der Regierungen hinweisen, die s{ließlich auch unter stärkstem Druck der ierung angenommen wurden. (Hört, hört! bei den Sozialdèrmobcaton 3

M, Februar, abends. Poftscheckkonto: Berlín 41821. 1930

Fn den nächsten Fahren sind auf diese Weise 1,2 Milliarden Mark ausgegeben worden. (Stürmisches Hört, hört! links.) Die Flut der Subventionsanträge konnte nur dadurch eingedämmt werden, daß die Bestimmungen für ihre Bewilligung auf fsozialdemo- kratishes Betreiben vershärft wurden. Gerade der sozial- demokratische Finanzminister Hilferding hat die Bestimmung auf- gehoben, daß nur der Haushaltsausschuß seine Zustimmung zu geben brauchte, so daß von jeßt ab alle Subventionsanträge hier im Plenum behandeli werden müssen, was bereits ein voll- fommenes Versiegen der Antragsflut zur Folge hatte. Das Ver- trauensverhältnis, in welchem wix jeßt zum Sparkommissar stehen, würde sofort zerstört werden, wenn seine Stellung geseß- lih verankert werden würde. Denn dann würden sih- sofort Reibungen ergeben. Ersparnisse können an den meisten Posi- tionen des Etats überhaupt niht gemacht werden, weil sie zwangs- läufig sind. Gewiß sind noch Ersparnisse möglih im Wehretat. Die Kreise aber, die die Stellung- des Sparkommissars stärken wollen, denken an Einsparungen im Sozialetat. Da muß man doch itberlegen, ob solche Einsparungen nicht Ausgaben an anderer Stelle nah sih ziehen oder unerträglihe Schädigungen des Ge- meinwohls mit sih bxingen. Ein unabhängiger Sparkommissar fönnte ein Fnstrument für solche Einsparungen werden, wie wir Auch die Wirtschaftspartei beantragt einen unabhängigen Sparkommissar. Für diesen Antrag gilt dasselbe wie für den der Deutshen Volkspartei. Weiter beantragt aber die Wirtschaftspartei eine Ergänzung der Reichsverfassung, wo- nach der Reichspräsident auf Verlangen eines Drittels des Reihs- tags das Recht zu Verordnungen habe, durch die bestehende Ge- seße außer Kraft geseßt werden, wenn sie die Währung oder- die Zahlungsfähigkeit gefährden. Ebenso soll der Reichspräsident

sie nicht wünschen.

gegen außerplanmäßige Ausgaben einfach Einspruch erheben öonnen. Solche Verordnungen sollen höchstens . zwei Fahre Geltung haben. Dadurch würde der Reichspräsident ohne

parlamentarisches Bekleidungsstöück zum Finanzdiktator gemacht iverden. Von Moßnahmen auf Grund des Notstandsartikels 48 muß der Reichspräsident dem Reichstag wenigstens unverzüglih Mitteilung mahen. Er muß diese Maßnahmen aufheben, wenn der Reichstag es verlangt. Hier aber wollen sie das Notstands- recht unbeshränkt auf zwei Fahre geben! Für die Schaffung einer solhen Finanzdiktatur geben wird unsere Hand nicht, wobei ih ganz dahingestellt sein lasse, ob ein solher Finanzdiktator nicht der Schritimahher für eine viel weitergehende Diktatur sein soll. Zum Schluß empfiehlt der Redner seine Entschließung zur An- nahme, wonach der Sparkommissar der Regierung exstaitete (Gut- achten von sich aus dem Reichstag vorlegen kann.

Abg. Hergt (D. Nat.) betont: Der Zweck der Uebung ist, Ordnung im Reichshaushalt zu schaffen. Mit dieser kleinen Novelle kann man aber keine Ordnung schaffen. Alle äußeren Bestimmungen sind doch nur ein Formalrüstzeug. Der Geist der Ordnung, das voile Verantwortungsgefühl muß bei allen Siellen, vor allem auch beim Parlament herrschen. Solange wix aber eir derartiges parlamentarishes System haben, ist es auësihts» los, in diesem Sinne erzieherisch zu wirken. rüher war die erzieherishe Wirkung dex alten konstitutionellen Monarchie über- all wirksam. Fehler der Bürokratie gebe ih wohl zu. Aber heute haben wir feine freien Minister, sondern nur Bersönlichkeiten, abhängige Persönlichkeiten von Parlament und Parteien. Auch dieser Finanzministec ist niht frei. Sie kennen unter den Ab- geordneten doch dic sogenannten „Ressortgänger“, die von Tür zu Tür laufen und s{ließlich ihre Wünsche durhseßen, die immer auf Erhöhung von Ausgaben hinauslaufen. Früher waren die Beamten abjolvr frei. (Widerspruch links.) Heute isi das nicht mehr der Fall. Ordnung werden Sie in die Etatioirtshaft nur bringen, wenn Sie an allen Stellen die Verantwortlichkeit stärken. Wie ein roter Faden zieht sich durch die Novelle die Stärkung der Macht des Finanzministers. Wir sind an sih damit einverstanden, haben aber doch gewisse etatsrehtlihe Be- denken, Der Bogen kann hier leiht überspannt werden, und zivar auf Kosten der Verantwortlichkeit der einzelnen Ressorts. Be- sonders kommt hier die Beseitigung der Uebertragbarkeit der sogenannten Reste in Frage. Bei sparsamer Wirtschaft lag darin eine weitgehende Möglichkeit zu praktischer Ote Hand- habung. Vor allem haben wir aber politishe Bedenken gegen eine zu große Machtvollkommenheit des Finanzministers, der doch wieder von ¿iber Partei Mf ist. Bei verständiger Handhabung der Bestimmungen dieser Novelle kann aber Prak- tisches erreiht werden. Um uns nit dem Vorwurf auszuseßen, wix verhinderten notwendige Sparmaßnahmen und Ordnung des Etats, werden wir unter Zurückstellung unserer Bedenken der Novelle zustimmen. Fm Vergleich zur früheren Zeit hat das Parlament heute eine viel größere Macht als früher, wo es sich gegenüber der Regierung niht allein durhseßen konnte. An der Rechtslage darf aber in der Reichshaushaltsordnung nichts ge- ändert werden, um das Parlament niht in die Versuhung ver- schwenderisher Ausgabenwirtschaft zu bringen. Die Befugnisse des Reichsrechnungshofes - könnten durchaus erweitert werden, sie dürfen ‘ihn aber niht über seinen eigenen Aufgabenkreis hinausführen. Eine besondere Bedeutung gewinnt die Tätigkeit des Rechnungshofes angesichts der Bestimmungen des Young- Plans über die Stellung der OURBa. Die Kreditpolitik der Reichsbank, die jeßt von einer Kontrolle des Rechnungshofes völlig befreit ist, könnte wohl durch den Reihsrechnungshof unter dem Gesichtspunkt nachgeprüft werden müssen, daß durh diese Kredit- und Diskontpolitik etwa die Jnteressen des Reiches ge- schädigt werden könnten. Die Tätigkeit des Sparkommissars fes grüßen wir durchaus, ebenso wie die eigenen Sparmaßnahmen der Wirtschaft. Der Gedanke, einen R UO völlig unabhängigen Sparkommissar einzuseßen, der von sih aus seine Gutachten er- stattet, ist durchaus rihtig; wir NgenRes ihn mit hoher Be- friedigung. Ein Vorgang ist ja die Einführung des Reichs- LEGRURZEYEf Es Eine etwaige SUCBEOERAR der Rechte des übertriebenen Parlamentarismus durch einen unabhängigen

L Erais