1930 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Feb 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 50 vom 28. Februar 1930. S. 2,

ob eîn niedrigerer Saß für den Vermahlungszwang ein- zu'ühren fei. Die Aues\chüsse konnten sich aus technischen Gründen nicht ent\chließen, diefe Fiage abshließend zu erledigen. Erörtert wurde weiter die Frage des Deklarationszwanges für Mebl, denn die Bâcker sind nab dem Getey darauf angewiesen, reines Noggenmeh] zu erhalten. Nah der Auftafsung der Reichéregierung ibt jedoch 1chon § 4 des Lebensmittelgetezes eine gewisse Grundlage. Eut haben die Aus\chüsse be\chlossen, die Reichsregierung zu erjudhen, die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit der Einführung eines Defklarationszwanges 1ür Mehl erneut zu prüfen und gegebenentalls dem Reichsrat eine entivrehende Vorlage zu machen.

In der Aussprahe betürwortete ein Vertreter der sähsichen Regierung die Bereitstelluna von Geldmitteln für die Noggenbrotpropaganda. Er emprahl au, die Verwendung dieier Mittel tür die Aushändigung von Noggenbrotmarkfen an Emvfänger der Krisen- oder Wohltahrtsunte: stüßung. Ferner hielt er den Vorschlag des Verbandes der Bäckerinnungen „Germania“ für beachtenöwert. Die Kosten für die Propaganda könnten den Ländern nicht zugemutet werden.

Der Reichsrat stimmte den beiden Vorlagen ln der Aus\chußfassung zu und genehmigte ferner eine Verordnung zur Aenderung der Strafregisterverordnung.

Ohne Einspruch nahm der Reichsrat einige soeben vom |

Reichstag verabschiedete Geseße zur Kenntnis, nämlich das Geseß über die Bergmannssiedlungen, die Aenderung der Handwerks- novelle und das Gesez über die Zuziehung von Hiltsrichtern zum Reichsgeriht. Schließlich genehmigte er noch die Weiter- benußung des Seegrenzschlachthauses in Saßniyz bis zum 1. März 1932. Die preußische Regierung will für einen be \chleunigten Ausbau der- Anstalt Sorge tragen.

Deutscher Reichstag. 133. Sihung vom 27, Februar 1930, (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident L ö b e eröffnet die Sizung um 3 Uhr.

Der Einspruch des Reichsrats gegen den Beschluß des Reichstags, wonach die Rütflüsfe aus Hauszins- steuermitteln wieder nur für den Wohnungsbau ver- wendet werden sollen, wird dem Wohnungsausshuß über- wiesen.

Auf der Tagesordnung steht dann der Gesezeniwurf über die Rechtsverhältnisse des Reichskanzlecs und der Reichs- minister, das sogenannte Ministerpensionsgeseß.

Nah den Ausschußbeschlüssen beträgt das Gehalt des Reichskanzlers 45 000, das eines Reichsministers 36 000 RM im Fahre. Neu sind vor allem die Bestimmungen über die Pensionierung der Reichsminister. Ehemalige Reichsminister sollen zukünftig niht mehr lebenslänglich die volle Pension erhalten, sondern nur ein Übergangsgeld für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren, je nah der Dauer der Minister- tätigkeit, das in den ersten drei Monaten das volle Minister- chalt und dann die Hälfte beträgt. Hat ein Minister bei Ausübung seines Amtes eine Gesundheitsschädigung erlitten, die seine Arbeitsfähigkeit wesentlich und dauernd beeinträch- tigt, so soll er eine Ruherente erhalten, desgleichen wenn ein

inister bei seinem Ausscheiden das 65. Lebensjahr erreicht hat und mindestens viec Fahre Minister war. Die Ruherente oll 12000 RM jährlich nicht übersteigen. Fun einer Ent- chließung ersucht der Ausshuß die Reichsregierung, darauf

edacht zu nehmen, daß zurückgetretene Minister, die aus der Beamtenlaufbahn hervorgegangen sind, nah Möglichkeit in für sie geeignete Reichsbeamtenstellen angestellt werden.

Abg. Gottheiner (D. Nat.): Die bisherige Unterscheidung wishen Ministern, die vorher Beamte waren und anderen Ministern bei der Pensionierung haben zu Ungerechtigkeiten ge- eet die auch dur etwaige Anrehnung von freier Tätigkeit als

echts8anwalt usw. nicht beseitigt, sondern n zur Willkür ge- steigert wurden. Der vorliegende Entwurf ist eher ein Antiminister- ensionsgesey. Diesem Grundgedanken, daß dem parlamentarischen

inister ein dauerndes Ruhegehalt nicht zusteht, stimmen wir zu und bedauern, daß die Regierungsparteien auf sozialdemokratischen Antrag diesen Gedanken durhbrohen haben, indem sie den über 65 Jahre alten Ministern doch Pension gewähren wollen. Auf das Schärfste müssen wir den sozialdemokratishen Antrag be- kämpfen, daß die Ernennung des neuen Eta der Gegen- ea des e ba Kanzlers bedarf. Nach der herrschenden Án ih dee Wissenschaft kann diese Gegenzeihnung dur die des neuen Kanzlers selbst ersegt werden, wenn der alte sie ver- weigert. Dabei soll es bleiben, sonst wird die Freiheit des Reichs- räsidenten bei der Ernennung des Reichskanzlers Rg

ir müßten das ganze Geseh ablehnen, wenn der sozialdemo- kratishe Antrag angenommen werden sollte. Von dem Verbot der E von Aufsichtsratsposten usw. orten Ausnahmen nicht ugelaf en werden. Der Entwurf will das Wohnungsgeld der Minister von 2500 auf 3600 Mark erhöhen. Das erscheint uns in einer Zeit, wo von einem Notopfer der E die Rede ist, psyGologis niht opportun. nmöglich 1issttes, daß der Staatsgerihtshof über vermögensrechtliche Ansprüche der Reichs- minister entscheidet. Der E EIT at andere Auf- aben. Wir begrüßen es, daß uns der Aus)chuß in dieser Auf- fassung gefolgt ist.

Abg. Dr. Schetterc-Köln (Zentr.): A E es fu um eine verfassun E und politische Vorlage handelt, ist sie doch im Ausschuß nicht zum Kampfobjekt geworden. Bei guten Willen ist also auch in Verfassungsfragen eine Einigung möglih. Wir begrüßen die Vorlage, die eine Lüdcke in der Ver- fossu ausfüllt. ir hatten kein nahahmenêwertes Vorbild.

er bisherige Zustand, der die Minister den Beamten gleih- tellte, brachte aber Gee De bei der Pen- ionierung mit sich. Dem Beamtenverhältnis nit mehr ver- leihbar is das Me das höchste Staatsamt. Die Minister sind der Gegenstand der s{härfsten Angriffe geworden. Man will damit das System selbst treffen. Aufgabe der Vorlage war es daher, die Minister für den Staatsdienst auss{ließlih zu reklamieren, aber sie auch aus allen wirtshaftlihen Bindungen zu befreien, die einen Angriff eintragen könnten. Diese Forde- rung erfüllt die E Die Uebung, daß der scheidende Kanzler die Ernennung des neuen Kanzlers Regenzeteme!, kann uns nicht befriedigen. Wir teilen nicht die fürhtung, daß im Falle eines Staatsstreihs ein Reichspräsident einen pusgciigen Kanzler eher zu ernennen geneigt sei, weil dieser neue nzler seine Ernennung selbst gegenzeihnen kann. Für die Kontinuität ist auf andere Weise gesorgt. Der Wechsel des Kabinetts bedeutet häufig einen Wechsel der Politik; dafür kann man nit den alten Kanzler verantwortilich machen. Uns -kommt es darauf an, den Reichspräsidenten soweit zu entlaften, wie es überhaupt möglih ist, und die Verantwortung für die Er- nennung des neuen Kanglers diesem selbst aufzubürden. Das ms der Entshlußfreiheit des Reichspräsidenten würde be- chränkt werden, wenn der alte Kanzler sstch weigerte, die Gegen- glmung vorzunehmen. Ministergehälter und Pensionen sind eine Frage der Reichsfinanzen, denn es kommt darauf an, die besten Kräfte für die höchsten Staatsämter heranzuziehen. Aber man muß psychologishen Momenten Rechnung tragen. Die Be- soldung muß daher den hohen Anforderungen des Amtes ent-

sprehen. Das Amt soll aber nicht erstrebt werden mit Rücksicht auf künftige hohe Versorgung. Darum fordern wir angemessenes Gehalt, aber feine Pension. Dem entspriht die Vorlage. Wir begrüßen die Vorlage, weil sie die republikfeindlihe Agitation verhindert, daß das Ministeramt ein Anziehungspunkt für eîgen- süchtige und verantwortungslose Streber sei.

Al Colosser (Wirtsh. P.) stellt fest, daß das vor liegende Geseß eine Folge eines früheren Vorstoßes dex Wirt- schaftspartei und eine Folge der parlamentarishen Ueber- spannung in Deutschland sei. Der schnelle Wechsel der Minister jei mit eine der Hauptursachen unserer heutigen wirtshaftlihen und Verwaltungskrise. Kaum hätten die Minister ein Werk begonnen, so seien sie auch schon wieder weggefegt. Der Redner begrüßt die Tendenz der Vorlage, als einen Versuch, daß man gewillt sei, auch von oben zu zeïgen, daß man den s{hweren wirt- ichaftlihen Berhältnissen Rehnung tragen wolle. Die Vorlage bedeute auch eine begrüßenswerte Stärkung des Berufsbeamien- tums. Dieses alten Berufsbeamtentums und die für dieses gelten- den Bestimmungen hätten sich die parlamentarishen Minister nußbar gemaht. Man habe sogar private Tätigkeit für solche Minister nußbar auf die Ministerdienstzeit angerehnet. Zu be- teien sei ein Ruhegehalt für Minister, die aus freien Berufen

rvorgegangen sei. Freilich sei der Entwurf noch nicht als Fdeal zu bezeihnen. Der verfassungsrechtlihe Teil der Vorlage finde gleihfalls die Zustimmung der Wirtschaftspartei unter Vorbehalt einzelner Aenderungen. Vor allem fei zu bedauern, daß das Geseß nicht rückwirkende Kraft haben solle. Die Wirt- schaftspartei werde der Vorlage zustimmen.

Abg. Torgler (Komm.) erklärt, die großen Massen hätten andere Sorgen, die Sorge um das tägliche Brot und um das nackte Leben. Das Gesetz, das die hohen Gehälter und Pensionen doch verewigen wolle, sei zutreffend als eine „lex Gewerkschafts- sekretär“ zu bezeichnen, die für die Versorgung von Ministern aus freien Berufen sorgen solle. Von Pensionskürzung sei gan fein Gedanke. Enthalte dieses Gesep für Reichskanzler und Minister etwa auch nur „das zur Fristung der Existenz Not- wendige“, wie es in einer Verordnung des zFnnenministers Severing und des Arbeitsministers Wissell an die Wohlsahrts- behörden im Hinblick- auf die Arbeiîtslosen heiße, Minister und Reichskanzler würden aus der allgemeinen Besoldungsordnung herausgenommen. Dodurch bestehe durhaus die Möglichkeit einer selbständigen Erhöhung der Ministergehälter. Das bisherige Wohnungsgeld werde von 2520 Mark auf 3600 Mark jährlich hinaufgejeßt. (Hört, höct! bei den Kommunisten.) Auch die Ein- führung einer sogenannten Trennungsentshädigung für doppelte Haushaltführung in Höhe von 3600 Mark jährlich bedeute eine wesentlihe Erhohung der Bezüge. Auch die Berechnung des Be- soldungsdienstalters der Minister bedeute eine große Ungerechtig- feit gegenüber den anderen Beamten. Für die älteren Minister üher fünfzig Jahre plane man noch eine besondere Zulage dur Verlängerung der Auszahlung des Uebergangsgeldes, für die älteren Angestellten habe man aber nihts übrig, die lasse man É auf dex Straße krepieren.

Abg. Morath (D. RAE Leute, die das Gras wachsen hören, sprehen von einer Kabinettskrise. Der Anlaß für dieses Gesey liegt anderswo. Die hohen und vielen Ministerpensionen unter dem parlamentarishen Systen haben einen Sturm der Entrüstung erzeugt. Die Anwendung des Geseßes von 1873 hät allerdings zu“ Ungerechtigkeiten gegen manche Minister geführt. Es ist ein vergebliher Versuch, die Ministergehälter mit den Bezügen der Sozialrentner zu vergleihen. Kann man denn die Gehälter der Sowjetvertreter in- Berlin mit den Bezügen der russishen Sozialrentner in Parallele stellen? Die Ministerzeit im parlamentarischen System kann kurz sein, und die Minister können gezwungen sein, ihre alte Wohnung beizubehalten. Fn der Hinterbliebenenversorgung béi den Ministern hätte man vielleicht noh etwas weitherziger sein können. Wir wünschen dringend, daß dieses Gese zustande kommt, uns stellen daher keine ausfihts- {osen Abänderungsanträge. Die Minister, die aus der Beamten- saufbahn hervorgegangen sind, werden allerdings bevorzugt vor den aus den freien Berufen gekommenen Ministern. Wenn man aber die Minister aus dem Beamtenreht herausnimmt, muß man für sie besondere öffentlich-rechtlihe Verhältnisse schaffen, das ge- ¡hieht hier. Die Gegenzeihnung der Ernennung des Reichs- kanzlers selbst erscheint uns als die einzig mögliche Konjtellation. Die Bestimmung über die Entscheidung der vermögensrechtlichen Streitigkeiten beim Rücktritt eines Ministers durch den Staats- gerihtshof wünschen wir beseitigt zu sehen. : ;

Abg. Dr. Reinhold (Dem): ir stimmen ‘im allgemeinen dem Geseß zu; daß Gewerkschaftssekretäre sich an Ministerpensionen bercihert hätten, stimmt niht, Redner empfiehlt der. Antrag seiner Partei und der Deutschen Volkspartei, der die Ruherente eines Ministers infolge einer Gesundheitsshädigung bestimmter bemessen will, als es die Aussußfassung tut, Alle Wünsche kann man nit befriedigen, aber die Regelung dieser Vorlage ist weifellos besser als der bisherige Zustand. Wenn ein Beamter Minister wird, so kann er es nur werden, wenn er die Begabung dazu hat.- Aber wir haben im parlamentarischen System keinen An- laß, einen besonderen Anreiz für ein Beamtenkabînett zu \{haffen. Die Aus\chußbeschlüsse über die Altersgrenze von 12 000 Mark fönnen wir nicht annehmen, weil wir der allgemeinen Ein- führung einer Höchstgrenze für die Pensionen niht präjudizieren wollen. Für den sozialdemokratishen Antrag, daß der ab- tretende Reichskanzler die Ernennung des neuen Kanzlers gegen» zeichnen soll, können wir nit stimmen. Es wäre nit loyal gegen den abtretenden Reich anzler, ïhn zu einer Handlung zu wingen, die er niht verantworten möchte, und es ware au eine

eschränkung der freien Entschließung des Reichspräsidenten. Wir werden helfen, das Geseß zur Annahme zu bringen. :

Abg. Roßmann (Soz.): Wir sind nicht schuld, daß dieses Gesetz mei früher gemacht is. Wir billigen die Ansicht, die lebenslängliche Pension der Minister dur UVebergangsgelder für eine beschränkte Zeit zu erseßen. Wir bestreiten aber, daß bisher die Ministerpensionen zu einem Mißbrauch geführt haben. Die Nationalsozialisten behaupten, p hätten shon vor Fahren ver- langt, daß die Minister des parlamentarischen Systems nah ihren Leistungen bezahlt werden. Die Herren berufen fic auf das arlamentarishe System immer nur dann, wenn es thnen paßt. at etwa der nationalsozialistische einer Dr. rick in O einen vielleiht nicht ganz aufrihtigen Eid auf die Verfassung ge- leistet? (Große Unruhe, Vizepräsident Esser ruft den Redner zur Ordnnng.) Das Amt des Reichskanzlers ist eine große Ehre, aber kein Vergnügen; wir betrachten es als einen freiwilligen Dienst am Vaterlande, und haben uns sa{hlich bemüht, anach die Stellung des Reichskanzlers zu gestalten. Jn der egenzeihnung der Ernennung des neuen apers dur den abtretenden sehen wir eine Sicherung der Beachtung des Geistes der parlamen- tarishen Verfa Un: Wir haben diesen Zustand seit zehn Fahren und niemand hat bisher daran Anstoß genommen, weil dadurch vie Q eit des Reichspräsidenten beshränkt würde. Wir wollen für die Ministerpension eine Höchstgrenze von 12.000 Mark aus rundsäßlihen Erwägungen. heraus einführeu. Die Regelung der inisterpensionen ist gewiß auc eine Finanzfrage, aber zuglei auch eine Frage der Moral und der Sauberkeit des öffent ichen Lebens. nn man die Höhe der Ministerpensionen bemängelt, so sollte man Bed au die Beamten a. D. vor Augen halten, die neben ihrer nsion noch in Privatstellungen underttausende verdienen. Redner lehnt den . Antrag der Deutshen Volkspartei und der Demokraten auf bestimmte e e der Ruherente ab.

Abg. St ö h x (Nat. Soz.) erklärt, die Ausführungen des Vor- redners seien durchaus nicht sahlih gewesen. Bei der beschränkten Redezeit der Nationalsozialisten könne man die dazu verab- folgenden bitteren Pillen “nicht erst sorgfältig in Staniol ein- wickeln, sondern da müsse öfter der rauhe, aber herzliche Ton an- agen werden, den die Abgeordneten der Linken verständen. (Heiter eit.) Der Vorlage selbst ständen die Nationalsozialisten

ablehnend gegenüber. Die armen Teufel da draußen seien e weiteres bereit, sih zu dem hohen Jdealismus aufzushwingen, der ür die Uebernahme eines derartig gutbezahlten und die Zukunft ichernden Ministeramts erforderli sei. Die Vorlage bedeute in er heutigen Notzeit eine Zumutung. Gewisse Verbesserungen seien da, den parlamentarishen Ministern werde aber noch viel zu viel in den Schoß geworfen, und zwar am Vorabend der Bes ratungen über den zwei Generationen versklavenden Tributplan. Bedauerlich sei es, daß die Vorlage nicht rückwirkende Kraft haben solle. (Zuruf bei den Kommunisten: Wie steht es mit der Pension von Ludendorff?) Die Nationalsozialisten sind, so betont der Redner, siets für eine Mindesthöhe der anien von 12 000 Mark eingetreten. mmerhin ist es noch ein Unterschied, ob hier ein parlamentarisher Minister eine Zeitlang exerziert (Heiterkeit) oder ob cin General sich derartige Verdienste um das deutshe Vater- land erworben hat, wie Ludendorff.

Abg. Döb r i ch (Christl. Nat. Bauernp.) begrüßt die Vorlage als eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes. Er be- aründet dann einen Antrag der beiden Bauernparteien, das Gehalt des Reichskanzlers auf 30000 Mark, das des Reichs- ministers auf 24 000 Mark jährlich festzuseßen. Ferner sollen auch die Abgeordnetendiäten der Minister während der Dauer des Ministeramts ruhen. Es mache doch, so erklärt der Redner, einen zu s{lechten Eindruck, wenn Minister bei mwamentlihew Abstimmungen ihre 25 Mark Tagesdiäten durch Teilnahme an der Abstimmung zu retten versuchten.

Bei der Abstimmung wird der sozialdemokratische Antrag, wona die Ernennungsurkunde für den Reichskanzler von ihm felbst gegenzuzeihnen ist, abgelehnt. Gleichfalls ab- gelehnt wird der gemeinsame Antrag der beiden Bauern- gate, Die Bestimmungen der Vorlage über die Gehälter er Minister und des Reichskanzlers werden in nckmentlicher Abstimmung mit 298 gegen 90 Stimmen der Kommunisten, der beiden Bauernparteien, mit Ausnahme des Abg. Dr. Fehr, der Nationalsozialisten und eines großen Teils der Deutsch- nationalen angenommen. Abgelehnt wird der Antrag der Den Volkspartei und der Demokraten über eine andere Regelung der len Be Angenommen wird dagegen der Antrag der gleichen Parteien über die Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung.

Gestrichen wird mit den Stimmen der bürgerlichen Par=- teien die vom Ausschuß eingefügte Bestimmung, wonach die Reichsregierung mit „Zustimmung des Reichsrats Sonder- regelungen treffen kann, wenn sich bei der Anwendung des Gesebes in einzelnen pen Unbilligkeiten ergeben.

_ Die Vorlage wird in zweiter Lesung angenommen; die dritte Lesung findet später statt.

Das internationale Übereinkommen über det Heuers vertragderSchiffsleute wird dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen. :

Es folgt die erste Beratung des Geseßentwurfs über das Fnternationale Sanitätsabkommen.

Präsident des Reichsgosundheitsamtes Dr. Ha mel führt eins leitend aus, daß die Reichsregierung dem Abkommen mit einigen Vorbehalten zugestimmt habe und bittet um die Genehmigung des Abkommens.

Das Abkommen wird ohne weitere Aussprache in zweiter Lesung angenommen.

Zur ersten Beratung steht ferner der Gesehentwurf über die Beteiligung des Reiches an der Preußia« \chen Zentralgernossenshafts8kasse mit einer Stammeinlage von 50 Millionen Mark.

Abg. Höôrnle (Komm.) erhebt dagegen Protest, daß da3 Reich in dieser Zeit der gina 50 Millionen für diesen Zweck aufwenden wolle. Die Preußenkasse habe ihre Gelder zugunstew der Großgrundbesißer vershleudert, ohne daß die preußische Regierung eine ausreichende Kontrolle ausgeübt habe, die cine ee Korruptiqns- und Schleuderwirtschaft hätte verhindern ollen. Die Wirtschaft der Raiffeisenbank sei in dem Unters suhungsausshuß des Preußishen Landtags klargestellt worden, Beim Wein hätten die verantwortlihen Personen Millionen« geschäfte mit Schiebern gemaht, durh die der preußische Staat Verluste von Millionen erlitten habe. Solange die Preußenkasse und die Genossenschaften in den Händen der Großagrarier und Kapitalisten sein werden, würden die werktätigen Bauern immer wieder betrogen. Der Staatskommissar bei der Rentenbank- Kreditanstalt Hagedorn habe einen Provision8gewinn von einer Million auf Kosten der Steuerzahler gemacht.

Die Vorlage wird an den Haushaltsaus\huß überwiesen.

Das Haus vertagt sich auf Freitag 1 Uhr. Nachtrags- etat, Verlängerung der Mieterschußgeseße.

Schluß 7% Uhr.

Breußischer Landtag. 135. Sißung vom 27. Februar 1930, 12,20 Uhr. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen A sigung fordert Abg. Dr. Ausländer (Komm.) die bé- sondere Beratung eines kommunistishen Antrages gegen die Beschlagnahme von bildlichen Darstellungen in der Berlinex Ausstellung der „Fnteressengemeinschäft für Arbeiterkultur“,

Die besondere Beratung wird gegen die Kommunisten ah} f: Der Antrag bleibt mit dem Polizeietat vers unden, bessen Beratung dann Lp wird.

Ju Beantwortung großer nfragen der Deutscha nationalen und der Deutshen Fraktion führt“ Min.o Rat Schönner aus: Die Rundfrage des Oberpräsidenten in Breslau nach den in der Provinz Niederschlesien vertretenert

olitishen Vereinen entspricht seiner selbstverständlihen Pflicht, fie über die poslitishen B ngen in seinem Amtsbereih unter« rihtet zu halten. Größtentei "R es sih zudem um Organis sationen, die gemäß § 3 des Reichs-Vereins eseßes ohnehin der Polizei die entsprehenden Angaben machen gehabt hätten. Von einer verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts der Juen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. Die nament- ihe Aufführung einzelner Verbände sollte niht die Bedeutung des Ausschlusses anderer nicht genannter politisher Organi- sationen haben, sondermw war lediglih beis ee gemeint. Deshalb ist auch der Verdacht einer unterschiedlichen Behandlung politisher Vereine unbegründet. Eine Große Anfrage der Kommunisten über das Ben n der Polizei am 7. Fanuar 1930 gegenüber dem SERERENS c die Arbeiter Neumann und Kobish- ayer wird, wie folgt, beantwortet: Es ist in keinem alle, wie in der Großen Anfrage mehrfach behauptet wird, die olizei gegen das Tragen einer Fahne eingeschritten. Es mußte ledigli eingeariffen werden, als nah dem Begräbnis ein Trupp junger Kommunisten ein Plakat mit aufheßerishen nschriften zeigte. Au dieses Eingreifen ging durchaus friedlih und un- auffällig vor si. Erst als die übrigen Begräbnisteilnehmer auf den Vorgang aufmerksam gemaht worden waren, wurden die Polizeibeamten [my nd tätlih angegriffen. Hierbel mußten zwei Beamte, die besonders in Bedrängnis gerieten, fi r ese Srecks{hü e Luft machen. Es trifft weder zu, da ein

olizeioffizier Schüsse abgegeben hat, noch daß es eine Reihe von zum Tel Schwerverlehten gab. Fmmerhin tar die Gefahr,

ITr. 50. Amtlich

festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Lira, 1 Löu, 1 Vejeta = 0,80 RM. 1 österr. Gulden(Gold)=2,00NM. 1 Gld. österr.W.= 1,70 RM 1 Kr. ung. oder tshech. W. = 0,85 NM. 7 Gld. [lidd. W. = 12,00 RM. 1 Gld. holl.W.= 1,70 RM. 1 Mark Banco =1,506RM 1 skand. Krone = 1,125 RM. 1 Schilling österr. W. = 0,60 RM. 1 Nubel (alter Kr-dit-Rbl.) 2,16 RM. 1 alter Goldrubel == 3,20 RM. (Gold) = 4,00 NM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 NM 1 Dollar = 4,20NM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM 1 Shanghat-Taei = 2,50 NM. 1 Dinar = 3,40 RM 1 Yen = 2,10 RM 1 Kloty. 1 Danziger Gulden = 0,80 RM 1 Pengö ungar. W. = 0,75 RM

Die einem Papier beigefligte Bezeichnung F be- sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien

iteferbar find,

Das hinter etnem Wertpapter befindliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfesisielung gegen-

wärtig nkcht stattfindet.

Die den Attien wm der zwetteu Spalte beigefügten HKiffern bezeichnen den vorleyten, die in der dritten Spalte beigefügten den leßten zur Aga

n

fommeneu Gewinnanteil. Jst nur

ergebnis angegeben, so ist es dasjeuige des vorlegten

Geschäftsjahrs

DEŒ Die Notierungen für Telegraphische Aus- zahlung fowie für Ausländi! Banknoten befinden fich forflaufend unter „Handel und Gewerbe“

DæŒ- Etwaige Druckfehler in den heutigen

imliehe, später ame richtigt werden. Zrrtiim , später amts lich LENgpOnE Notierungen werden

ald am Schluß des Kurszettels

Kursangabeu werden am tage ïn der Spalte ,„-

mögtichsé als „Berichtigung“ mitgeteilt.

V aufkdiskout.

Berlin 6 (Lombarb 7). Danzig 6 (Lombard 7), Amiierdam 4, Brü} el 3%, Heisiugfors 7. Jtalien 7, Kóövenhagen 5. Londor 48. Madrid 5%. Osls 5. Paris 3. Vraga 5, S&@weiz 8%, Stockholy: 44, Wien 6%,

Deulsche festverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schn6gebietsanleiheu. Rentenbriefe.

Mit Vinsberechnung.

Heutiger | Kur 6% Dt.Wertbest, Uul.2 K 10-1000Doll,i1.12.321 1.12 64 do. 10-1000D., (385i L9H

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b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.

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Teltow Kreis-Anl. Aus losgs\{. einschL. wie [öj.-Sch.(iny d.Auslosw)| in L

c) Stadtanleihen.

Mit Ziïnsbverechnung- unk. bis... bzw. verst, tilgbär ab...

* eins{chl. '/% Ablö

Belgard Kreis Gokd- Anl, 24 k, 1. 1. 1924 do. do. 24gr.,1.1.1924

Aachen RM-A. 29, 1. 10, 1934 Altenburg (Thür. Gold-Anl., 1931 Augsbg. RM-A. 26, k. 8, s do.S| nweis.23,/ uri 5. n Berliu Gold-An1.26 1. u, 2. Ag., 1.6, 81 do. RM-A.28/4 fäl. 81.3.50,gar.Verk-A do.Gold-A24,2.1.25 do. Schayanw. 28,! fäll. 1. 4, 1938! Bochum Gold-A.29, 1, 1, 1934

Bonn RM-Unl. 26, L 3. 1931

do. do. 29, 1.10. 84 Braunschweig.NMs- Anl. 26 X, 1.6.81 Breslau RMe- Au. 1928 1, 1938

do. 1928 IÌ, 1.7. 34 do. 1926. 1931 Dortmund Stazy- anw.28,fäll.1,5,31 Dresdeu RMe- Au!. 1928, 1. 12. 383

do. do,26N.1,1.9.31 do. do.26R.2,1.2.,32 do. do, 23, 1. 6. 85 do. Schazanweis., fäul. L 6, 1933 Duisburg RM-A. 1923, 1. 7.

do. 1926, 1. 7, 82 Dlisseldorf NM-A. 1926, 1 1. 82 Eisenach RNM «Ani. 1926, 834. 8. 1931 Elberfeld NM-Au!. 1928, 1. 10, 33

do. 1926, 81, 12, 81 Emden Gold-A. 26, 1. 6. 1931

Essen RM-Aul. 26, Ausg. 19. 1932 Franffurt a. Marn Gold=-A.26, 1.7.32 do.Schayaniweis.28, fäll. 1, 4, 1931 Fürth Gold-Anl, v.) 1923, 2. 1. 1929 Geljentircheu-Buer ViM-A28# 1.11.33 Gera Stadttrs, Anl. v. 1926, 81. 5. 82 Görliy NM - Anl. a 1928, m ps 1. W. -

‘Ant, 2,1 7 38 Kassel RM-Ani. 29, L. 4. 1984)

Kiel RM-Aul1. v. 26,

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von 1926, 1. 3. 83 roidera / Osiscedad uo ¡ Ostsee RM-A.0.27, 1.1.92 Köln NM- Au. 29,

fällig L. 10. 1 du L P

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Nürnberger Gold-| Ani 26, 1.2. 1981 do. do. 1925 vo. Schaßanwsg.28 fállia 1. 4. 1431 Obechyauyz. - XhewL.] RM-A.27, 1. 4. 32 Pforzheim , Gold- Anl 26, 1, 11. 31 do.NM-A 27,1.11.3? Plauen FM - Anl 1927, 1. 1. 1932 Solingen RM-Anl. 19283, L. 10. 1938 Stettin Gold-Anl. 1928, 1. 4. 1933 Weimar Gotd-Ani. 1926 1.4. 1931 Wiesbaden Gold-A. 1928 S.1, 1. 10. 33 Z3wictau RNWis Unl, 1926, 1, 8. 1929

do. 1928, 1. 11.1934 Ohne Zinsverechuung.

Mannheim Unl, -Aus3 Sch. eins{k. 1 Abl. Sch. (in § d, Auslosungsw. Nostock Anl. - Auskosgs Sch, einschl. !/; Ab

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(in § d. Auslosung3w.)} do. 146,56 —— 9

à §wedverbände ufro. Mit Zinsberechnung.

Emschergenosienich

A.6 NA 26, 1931] 8 | 1.4.10 1b do.do,A.6RN B27, 32] 6 | 1.2.3 466 Schlw.-Holß. Elktr. Vb.G.A.,5,1.11.278] s } 1.5.11 _— do.Reihsm.-A.A6

Feing., 1929 8! 8 } 1.4.10 do.Gld.L.7,1.4.318] 8 j 1.4.10 r 1 do.do. Ag.s, 1930 8] 8 } 1.4.10 6 do.doAg4,4.11.26 F] 5 | 1.5.11 E 2 sichergestelit.

Pfaudbriefe und Schuldverschreib. öffentlich - rechtlicher Kreditauftalten und Körperscha

ften.

Die durch ® gekennz Pfandbr, u.

sind de il,

R A S S E a) Kreditanstalten der Länder.

Mit Zinsberechnung. unk, DIS. ¿s bzw. verst, tilgbar Wes BraunshwStaatsbk] Gid-*ßfd.(Landich)} Reihe 14, 1, 4. 1929/1 do. R. 16, 80. 9. 29 do. R, 20, 1. 1. 35 do. N. 22, 1, 4. 33 do. N, 23, 1. 4. 85 do. N. 19, 1. 1. 38 do. N. 17, 1. 7. 83 do.Kom.do.R.15,29 do.do.do,M.21,1.1.33 do.do.do.M.18,1.1.32 Hess.Ldbk.GoldH yp. Pfandbr.R,1,2 1.7, 1,7,31 bzw.31.12.51 do. R.3 1. 9,30.6.32 bzw. 31. 12. 82 do. N. 10, 31. 12.33 do. N. 11, L. 1. 34 do. R3,4,6,81.12.31} do, do. M.5, 30. 6. 821 do. do, Gd, Schutdv. Rethe 2, 31. 3. 32 do. do. N.1, 31. 3.32 Lipp. Landbk. Gold- V N. 1, 1.7. 1934 Oldb, staatl. rd. A. Gold 1925 31.12.29 do. - do. S.2, 1.8.30 do. do. S, 4, 1.8.31 do. da. S. 5, 1.8,33 do.do.S.1 1.3,1.6.30 do. do. GM (Ligu,) do.doGK.S.2,1.7,32 do. do.do,S.1,1.7,29 Preuß, Ld. Pfdbr, A.

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L. 10. 1932] T | 1.4.10 B®O

f b) Landesdbanken, Frovindar,

banken, kommunale

Nassau. Landesbant! Gd.-Pf.A8,9 81.12.33; do. do. Ag.10, 31 do.do.A11,r3.100, L do.do. G.K.S.5, 30.9, do.do.do,S6 17,30.9.34 do, do. do. S. 8, 30.9,34 Obershl.Prv.Bk.G.Pf.

R. 1, xz. 100, 1.9.32 do. ds. Ausg } B#.À, rz.100, 1.10.34 Ostpr. Prv.Ldbt.G.Pf.

9.1, t3-102, 11058) Bomm: Prov-Vk Gol 1926, Au8g.1, 1.7.81

Rheinprov. Landesb.

do. do. do. A.3, 1.4.39

Westf. LandesbantPÞrx. Doli Gold N £x

iroverbände.

S.4Ag.15.2.29,1.7,35 6 do. Pfandbriefe 1 766 do. do: 27,1.1.832 do. do. 1. 1.33 _—

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do. do.do. A.2, 1.10.31 Schle8w.-Holft, Prov.

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Ohne Zinsverechnung. s olst,LdrNtb

Westj. Pfandbrietamt f. Hau3grundstüke.

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d.Prv.Sächf.

Schles. Ldsch.GPf,30 do. do.Em.2, 1.4.34 do. do. Em. 1... do. do, Em. 2... do. do. Em. 1... da In (Lig.-Pf.) Anteilsch. 3.5 % Lig.- Gf H Lst, k

do. do, Ausg.1926 do. do, Au8g.1927 ed SE 9. rdv.GPf. do, do. do,

Westf, Ldsch.G.-Pfd, do. do. do. do. do.(Abfindpfb.)

Ohne Zinsberechuuug. Gelkündigte u. ungef.Stlicfe, verloste u.unverl. Stitcke, 9 Calenberg. Kred. Ser, D

F (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 6—15 r- u. Neumärkisch §4, Kur-u.Neum.K.-ObL. X Sächs, Kreditverein 4YKreditb

bis Ser. 22, 26—33 (versch.) do. do. 3X4 bis Ser. 25 (1.7) “Gi d: Éreditv, #2 *4, 3%, 8% Westpr.rittersch. T-Lk *4, 32, 8ÿ Wesipr. neulandsch{.? 1 m. Deckungsbesch. b. 31, 12. 17, + Dhne Zinssheinbogen u. ohne Ernzuerungsschein,

d) Stadtichafsten.

do. do. ohne Ausl.-Sch{.]} do. * eins{chL. 1/, Ablösungsschuld (in 3 des Kuslosung2w.), c) Landschaften.

Mit Zinsberechnung. Kur- u. Neumärk!

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Dhne Zinsbererhnung.

4h Magdeburger Stadtpfan v. 1911 (Hinstermin L L T ——

e) Sonstige.

Ohne Zinsberechnuung. *Deuti{chePfdbr.-Un; Pof.S. 1-5, uk. 30-344 *Dresdn.Grundrent. Anst.Pf.S1,2,5,7»2

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+ Ohne Zinsfcheinbogen n. ohne Erneuerungsschein.

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Bayer. Handelsbît.- G.Pfb.N.1-5,1.9.33 do. do. N.6, 1.1.34 do. do, R, 1, 1929 do. do. R.2-4, 1930 do. do. R.5, 1931 do do. R. 6, 1.10.31 do. do. N. 7.1.11.31 do. do. N. 1 1.3.32 do. do. N. 1, 1.6.32 do. do. N,2, 1.1.33

Bayer, Landw.-Bk. GHPf.R20,21,1930 Bayuer.VereinsGP S.1-5,11-25,36-89, 29 bz. 30 bz. 1. 1.32 do.90-93 1.1.,1.10.33 do. S. 94, 95, 1.1.34 do. S. 96, 97, 1.7.34 do. S, 98,99, 1.10.34) do. S.100-102,1.1,35 do, S. 12, 1.1.32 do, S. 1—2, 1.1.32 do. Kom. S. 1—10 do. do, S. 1, 1. 1. 32 Berl. Hyp.sB.G.-Pf.

Ser. 2, 31. 3. 30 do. Ser. 3, 31.12.30 do. Ser. 4, 30. 9.30 do. S.5U.6,30.9.,30 do. S, 132, 1. 10, 32 do. S, 13, 2, 1. 33

do. Serie 8 (Liq.-

Pfdbr.) o. Antsch. do. K. S. 1, 313.31 do. Ser. 4, 1. 1. 33 do. Ser. 5, 1. 4. 33 do. Ser. 2, 1. 1. 32 da. Ser. 3, 1. 10.32

Braunschw. - Hann. Hyp. - Bank Gold=- Pfbr. 25, 31. 10. 31 do, do. 24, 30.11.80 do. do, 27, 1. 11, 32 do. do. 283, L. 2. 34 do. do. 29, 1. 2. 35 do. do. 26, 1. 11. 31 do. dg. 27, 1. 11, 31 do. do, 1926 (Liq.- Pfdb.) o. Aut.-Sch. Anteilsch, 5.4Liq.- G.Pf.d.Braunschw. Haunov Hyy.-Bk. Arens - Haun.

HypB.GK,31.10.30 do. do. do.,21,10.31 29. do,d0,27,1.11.31 do. do. do. 81.12.28

Dtich,Genoß.-Hyp.,= Bk. G.P.M1,30.9.27 do. do. N.5, 1.10.33 do. do. R.6, 1.10.34 do. do.R.3,31.12.31 do. do. N.4, 1.4.32 do. GK.RN.1,31,5,30 do. do, R.2, 30.6.31 do. do. N. 3, 1.7.32

Deutsche Hyp.-Vank Gld. Pi.S26,31.9.29 do. S. 27, 31.12.29 do.S,28-29,31.12,31 do. S. 34, 1.1. 33 de. &. 36, 1. 1. 34 do. S, 37, 2. 1. 35 do. S, 30, 31. 3. 32 do. S, 31, 31.8. 32 do. S. 33, 1, 1. 31 do. S. 32 v. 21 u, 29

(Lig. Pf.)o.Antse{{.|

Deutsche Hyp. -Bank Gld.-K. S6, 1.1.32 do. do. S. 7, 1.1.54 do. do. Ser s Dtsch. Wohnstätten- Hyp.B.G.R1,1.1.32 do. do. R.4, 1, 1.33 do. do. R. 5, 1.1.84 do. do, R. 7,1.10.35 do. do. N.2, 1, 1.32 do. Kom. R.6,1.9.,34

Frautf.Pfbbrb.Gd.-! Pfbr.Em.3,n. r. v.! L. L. 80 do. Em. 10,1, 1. 33 do.E.12,1.r.v.1.7.34 do.E.13, do. 1.1.35 do.E.15, do. 1.7.35 do. E.7, do. 1.1.32 do. do. E. 8, 1.1. ey Ta, aricicD 0. Em.11(Lig ohne Aut. - C doGK.E4,nrv,1.1.30 do. E.14,1.r.v.1.1.35 do. E. 16, 1. 10. 35 do, E.6,N,r.v, 1.1.32 do. Em. 9, 1, 1. 83 rundtr.

GothaG GP A.3,38,3Þ, 31.20.3011 do.G.Pf.A.4, 30. do. Gold-Hyp. Abt. 5,58, 31.3.31 do. do.Abt.8, 1.7.34 do, do. Abt.9,1.10.35 do. do. A.6,31.12.31 do, Goldin.-Pfbr Abt. 2, 31. L. 29 do. do.UA.1,31.12,28 do. G.Pf. Ly 0.

do. E. A, 830, 9. 28 do. Em. B, ab 1. 4.

1930 auslosp}l do.E,D), n.r.v.2.1.82 do,E,E, do. 2.1.82

1930 | E O

Pfandbriefe und Schuldverfchreib, von Hypothekenbaufen sowie Auteil- scheine zu ihren Liquid.-Pfaudbr.

Mit Ziusberechnuug. unk. b... bzw.n.rückz.vor.. .(n.r.v.), bzw.verst.tilgb.ab,,

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