1907 / 119 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist der folgende Gesehentwurf, betreffend den erweiterten Grund- erwerb am Nhein—Weser- Kanal, nebst Begründung zu- gegangen:

S 1,

Die Staatsregierung wird ermächtigt, für den Erwerb von Grund- tücken, welche an dem Schiffahrtkanal vom Rhein zur Weser, ein- \chließlich Kanalisierung der Lippe und Nebenanlagen sowie des aus- zubauenden Teils des Dortmund—Ems-Kanals, über den dauernden Bedarf hinaus zur Erreichung der mit dem Unternehmen in Ver- bindung f\tehenden, auf das öoffentlißhe Wohl gerichteten staatlichen Zwecke erforderlih find, außer den durch das Wasserstraßengeseß vom 1. April 1905 (Geseßsamml. S. 179) bewilligten Mitteln einen O Betrag von 16 00000) (sechzehn Millionen Mark) zu verwenden.

8-2; Die öffentlihen Verbände, welche die im § 2 des Wasserstraßen- s genannten Verpflichtungen übernommen haben, werden an dem m § 1 angeführten Grunderwerb beteiligt, wenn fie sich vor dem 1. Juli 1909 der Staatsregierung gegenüber verpflichten, von den gemäß fa aufgewendeten weiteren Koften einen Anteil von 5 170 000 M fünf Millionen einhundertsiebzigtausend Mark) aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen und vom jechzehnten Betriebsjahre des Rhein—Weser - Kanals ab auch mit vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, oweit die laufenden Einnahmen des Kanals nah Abzug der aufge- wendeten Betriebs- und Unterhaltungskosten zur Dterainfung und Ab- schreibung des verausgabten Baukapitals eins{ließlich der erhöhten Kosten des Grunderwerbs 1) nicht ausreihen. Im Falle der Uebernahme dieser Verpflichtungen sind : 1) die Kosten dieses Grunderwerbs mit den Ausgaben des Nhein— Weser-Kanals einheitlih zu verrechnen,

) die laufenden Einnahmen aus den erworbenen Grundstücken sowie die Erlöse aus ihrer Wiederveräußerung in gleiher Weise, wie dies nah dem Wasserstraßengeseß bei den Einnahmen aus den für die gleihen Zwecke erworbenen Grundstücken zu erfolgen hat, zu den allgemeinen Staatsfonds zu vereinnahmen und die nah Abzug der seit der Erwerbung aufgewendeten Kosten entstehenden Retneinnahmen als Abträge auf das Baukapital in IENNang zu bringen.

Uebernehmen die öffentlichen Verbände die im 8 2 genannten Verpflichtungen, so finden die Bestimmungen in den §§ 8 und 9 des Wasserstraßengeseßes sfinngemäße Pas,

Auf den Grunderwerb nah § 1 dieses Gesetzes finden die Vor- schriften des § 16 des Wasserstraßengeseßes mit der Maßgabe An- wendung, daß die Frist für die Ausübung des Enteignungsrechtes an der auszubauenden Lippeschiffahrtstraße von Wesel bis zum Dortmund— Ems- Kanal bei Datteln und von Hamm bis Lippstadt oder an einem der Zweigkanäle und Häfen dieser Schiffahrtstraße bis zum 1. Juli 1918 verlängert wird. :

8 5,

Bei der Wiederveräußerung von Grundftücken, die auf Grund des § 16 des Wasserstraßengeseßes erworben sind, findet ein geseßliches Vorkaufsrecht 57 des Geseyes über die Enteignung von Grund- eigentum vom 11. Juni 1874 Segal, S. 221) nicht statt.

Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der im §1 erwähnten Kosten im Wege der Anleihe eine entsprehende Anzahl von Staatsshuldvershreibungen auszugeben.

An Stelle der Ee Breongen können vorübergehend Schaßanweisungen ausgegeben werden. er Fälligkeitstermin ist in den Schaßanweisungen anzugeben. Der Finanzminister wird er- mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schazanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und Schuldver- schreibungen in dem erforderlihen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schaßanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schaßanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Ein- Iôsung von fällig werdenden Schaßanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsshulden auf Anordnung des Finanz- eib vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu alten.

Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf niht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schayz- anweisungen aufhört.

Wann, durch welche Stelle und in welhen Beträgen, zu welhem Zinsfuße, zu welhen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schaganweisungen und die Schuldverschreibungen veraus- gabt werden sollen, bestimmt der Finanzmiaister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe sowie roegen Bieriäleung der Zinsen die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Geseßsamml. S. 1197), des Geseßes vom 8. März 1897 (Geseßsamml. S. 43) und des Geseßes vom 3. Mai 1903 (Geseßsamml. S. 155) O,

Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zufländigen Minister.

Jn der diesem Gesehentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:

Wirtschaftlihe Erwägungen haben es erwünscht erscheinen lassen, bei der Ausarbeitung der allgemeinen Entwürfe für den Nhein—Weser- Kanal den Erwerb von Grundstücken in der Nähe des Kanalunteznehmens mit vorzusehen, welhe zu dem Bau selbst und seinen Nebenanlagen nicht dauernd gebraucht werden. Diese B von den seither bei staat- lihen Bauten beobachteten Grundsäßen soll verhindern, daß die Er- reihung der mit den großen staatlihen Aufwendungen für den Kanal angestrebten Zwecke auf dem in seinem Bereiche gelegenen Gelände dur Privat\pekulation zurückgehalten oder gar unmöglih gemacht wird. Gleichzeitig wird für die Allgemeinheit mittelbar der Vorteil gesihert, daß diese an der Wertsteigerung des Grund und Bodens, die erfahrungsmäßig bei großen öffentlihen Bauten eintritt, mit teilnimmt. L

Schließlich is mehrfach der Wunsch laut geworden, daß aus den Mitteln für den erweiterten Grunderwerb auch Flächen selbständig für Wohlfahrtzwecke mit erworben werden möchten. Dem kann aber nit in der geäußerten Allgemeinheit, sondern nur insoweit Nehnung getragen werden, als die Ziele mit dem Kanalunternehmen in Ver- bindung stehen und es sich um die Fürsorge für Arbeiter und gering besoldete Beamte der Bauverwaltung handelt. i A

Zur Erreichung der bezeichneten Ziele sind mit den übrigen Bau- mitteln durch die dem Wasserstraßengeseß vom 1. April 1905 jSefet samml. S. 179) zu Grunde liegenden Kostenanshläge bereitgestellt worden :

1) für den NRhein—Herne-Kanal, und zwar A TUR Den DAUDIIAN Ol: L b. , Lippeseitenkanal Datteln— Hamm 2) für den Lippekanal von Hamm bis Lippstadt 3) für den Ems—Weser-Kanal . . . . « 176000 , zusammen 6 714 000 M

Am Rhein—Herne-Kanal ist mit dem erweiterten Grunderwerb im umfassenden Maße bereits begonnen worden. Mit der für dieses Kanalstück zur Verfügung stehenden Summe von 5 983 000 waren am 1. Januar 1907 Grundstücke zum Preise von 4023 000 M er- worben; es sind auf einer Strecke von rund 38 km Flächen von ins- gesamt 353 ha in die Hand des Staats übergegangen, und zwar durchweg frethändig, Am Ems—Weser-Kanal find die genaueren Vorarbeiten erst später als am Rhein—Herne-Kanal in Angriff ge- nommen; hier konnte deshalb mit dem Ankauf von Grund und Boden noch nicht vorgegangen werden. -

Die gemachten praktishen Erfahrungen lassen es erwünsät er- scheinen, în dem industriell stark entwickelten rheinish-westfälishen

5 983 000 M 365 000 ,„ 190000 ,

Kohlengebiete nochß mehr Flächen anzukaufen als anfänglih geplant war. Auch an A O Slceen des Kanals, soweit dort für die nächste Zeit mit einer wesentlichen Steigerung der Bodenwerte gerehnet werden . muß, empfiehlt es sich darnach, in ähnlicher Weise Grundstücke über den unmittelbaren Baubedarf hinaus zu erwerben, damit der ge- wünschte Eifolg in vollem Umfang erreiht werde. Die Staatsregierung folgt dabei den Anregungen, die der Fürst Knyphausen in der Inter- Men bom 22. März 1906 ODrucksachen des Herrenhauses r: 71 für 1905/06 und vierzchnte Sißung des Herrenhauses vom

31. März 1906 gegeben hat. Seitens des Hauses der Abgeordneten haben die Anregungen ebenfalls sympathishe Aufnahme gefunden, wie das Nen in der ahtundvierzigsten Sihung vom 20. April 1907 ervortrat.

Nach überschläglichen Berechnungen werden für den erweiterten Grunderwerb noch 16 000 000 Æ erforderli sein, deren Bewilligung in dem vorliegenden Geseßentwurf erbeten wird. Die Verteilung dieser Summe auf die einzelnen Kanalstrecken ist nah Maßgabe dex folgenden Uebersiht (Spalte 9 und 10) geplant :

2 : 4 D 6

Im An- G e ils ür den Ee Mehrerwerb vorgesehen

ha b. M.

Anzu- Kanalstrecke

7 8 ; 10

Aus den Mitteln des gegen den ene

an|ckchlages8 Anschlag | stehen noch zur Verfügung

M M b M

Mithin

ebe Inêgemein

und zur Abrundung

Bemer-

Mehrbedarf kungen

rd. 700 | 11749 0c0 9 983 000 rd, 400 2 525 020 365 000

Nhein- Herne. Kanal Lippeseitenkanal Datteln-Hamm . Ems3-Weser- Kanal, und zwar im Be- zirk des Bauamts a. Osnabrück .… rd, 180 þ. Sübbee l - y 180 c. Minden S G Da fs p 129 nur der Preußische Streckenanteil kommt in Frage) 0. Hannover .-, .| v

Dortmund-Ems3s- Kanal. C

674 000 1103 100 1 636 500

806 800

424 5 038 100

rd. 100/ rd. 80 490 000

Für den Lippe-Kanal von Wesel bis zum Dortmund—Ems, Kanal bei Datteln und von Hamm bis Lippstadt sind in dem Gesetzentwurf neue, besondere Mittel niht vorgesehen. Die Entwurfsarbeiten ge- statten noch keinen Ueberblick, an welhen Stellen und in welchem Umfange mit Erwerbungen von Grund und Boden vorzugehen fein möchte. Im übrigen wird mit der in den Spalten 9 und 10 der obigen Uebersiht vorgenommenen Trennung der Gesamtsumme von 16 Millionen Mark die Verteilung keineswegs endgültig festgelegt ; vielmehr erscheint eine Verschiebung der Beträge unter den einzelnen, im 91 Nr 1 des Ra ee rauergesepes zusammengefaßten Unter- nehmungen derart zulässig, daß Ersparnisse bei der einen Strecke zue Deckung von Mehraufwendungen bei der anderen Verwendung

nden.

Der § 2 des Seleuentinunse hält den beteiligten öffentlihen Ver- bänden, nämlich ter Rheinprovinz, den Provinzen Westfalen und Hannover sowie der freien Hansestadt Bremen (Denkschrift, betreffend die Uebernahme der in dem Wasserstraßengeseß vom 1. April 1905 geforderten Verpflichtungen, Drucksahe des Hauses der Ab- geordneten Nr. 393 für 1905/06) die Möglichkeit ofen, an den nunmehrigen MM t men par s der Staatsregierung und den davon zu erwartenden finanziellen Vorteilen teilzunehmen, sofern sie sämtlich bis zum 1. Juli 1909 übereinstimmende Beschlüsse nah dieser Richtung fassen. Die Beteiligung kann indessen nur dann in Frage kommen, wenn die Verbände in gleiher Weise wie beim Hauptunternehmen einen Teil des Risikos mit tragen, und ¡war derart, daß sie auch die Verzinsung und Amortisation eines Drittels der Kosten des erweiterten Grunderwerbs garantieren. Bet Berechnung dieses Drittels ift die für den Dortmund—Ems-Kanal ein- geseßte Summe von 490 000 4 außer Ansaß geblieben, da dieser Kanal aus staatlichen Mitteln gébaut ist, und au seine im Wasser- straßengeseß vorgesehene Ergänzung ohne Beteiligung der Interessenten erfolgt. ie Garantien treten wie die für die eigentlihen Bau- kosten übernommenen Verpflichtungen eist mit dem Zeitpunkt der Betriebseröffnung des Rhein— Weser- Kanals in Wirksamkeit 2 vor- leßter Absaß des Wasserstraßengesetzes). Wie sh die Verbände end- gültig zu der Angelegenheit stellen werden, hat \sich bei der Kürze der zur Verfügung f\tehenden Zeit niht bestimmt. fest- stellen lassen. - In der ersten Sitzung des Finanzbeirats für den Rhein—Weser-Kanal vom 18. März 1907 fand der Grundgedanke seitens der überwiegenden Mehrheit Zustim- mung. Mögen nun die Verbände übereinstimmend die Be- teiligung an dem erweiterten Grunderwerb beschließen oder mag dieser auf alleinige Rechnung des Staats erfolgen, fo bat jedenfalls die Verrehnung der in Nede stehenden Aufwendungen für den erweiterten Grunderwerb getrennt von den Ausgaben für den Ankauf von Grundstücken zur eigentlichen Bauausführung zu erfolgen ; für fie wird in gleiher Weise gelten, was in den Erläuterungen zu Kap. 28 Tit. 1 urd 5 des Etats der Bauverwaltung für 1907 bin- sibtlih der seither zu den in Rede stehenden Zwecken verfügbaren Mitteln ausgeführt ist. Zur Sicherung der Trennung werden be- sondere Ausführungsbestimmungen auszuarbeiten sein.

Beschließen die Verbände die Beteiligung an dem Grunderwerb, so sind die Erlöse aus der Wiederveräußerung der Grundstücke und die laufenden Einnahmen aus diesen, wie Pächte, Mieten und fonstige Erträge, von dem Baukapital een nahdem die auf die Ver- waltung, Unterhaltung und Verbesserung der Grundstücke von dem Staat aufgewendeten Kosten vorher in Abzug gebracht sind. Als folhe Kosten sind nicht zu betrachten die Zinsleistungen für das zum Ankauf der Grundstücke verwendete Kapital. ; /

In den Ausführungsbestimmungen is neben den obizen Vor-

schriften zum Ausdruck zu bringen, daß aus dem Fonks keine Kosten bestritten werden dürfen, welhe nah dem Wasserstraßengeses dem Baufonds zur Last fallen. Von diesem Grundsaß wird nur hinsihtlich des Grunderwerbs, welcher für die etwaige Einführung des elektrischen Sciffszuges auf dem Ems8—Weser-Kanal zu sichern ist, abgewichen werden. Hier sprechen Zweckmäßigkeitsgründe dafür, daß di-ser Grund- erwerb es handelt \sih im wesentli en um solchen für Elektrizitäts» zentralen, Reparaturwerkstätten, Lokomotivs{huppen, Wohngebäude leichzeitig bei dem Ankauf der Flächen über den eigentlichen Bau- Kévart bewerkstelligt wird. Die Erstattung der Auslagen, welche ih nah den Be:rechnungen der Kana!baudirektion Hannover voraussiht- lih niht übcr 345 100 A belaufen werden, hat zu erfolgen, sobald die fraglihen Grundstücke für den fstaatlihen Schleppbetrieb 18 des Wasserstraßeagesetes) in Anspruch genommen werden. :

Soweit es nicht gelingt, die mit den Mitteln aus § 1 des Geseh- entwurfs P eiwerbenden Grundstücke freihändig anzukaufen, ist im Wege der Enteignung nah Maßgabe des Geseßes vom 11. Juri 1874 (Geseysamml. S. 221) und des § 16 des Wasserstraßengeseßes vor- zugehen. Die Einleitung des Zwangsverfahrens ist spätestens bis zum 1. Juli 1909 zu beantragen.

Nach dem oben bereits berührten Stande der Entwurfsarbeiten an der Lippe ist, von der Strecke Datteln—Hamm abgesehen, jedoch schon gegenwärtig vorauszusehen, daß hier der Grunderwerb nicht wohl vor dem 1. Juli 1918 durchgeführt sein kann. Der § 4 des Geseyz- entwurfs enihält die bie Fristverlängerung.

Die Vorschuft in § 5 des Geseßentwurfs will Zweifel beseitigen, welche sich bei der Anwendung des § 16 des Wasse:straßengeseßes darüber ergeben, ob dem bisberigen Eigentümer des durch die Enteignung ver- kleinert:n Grundstücks das Vorkaufsrecht aus § 57 des Enteignungs- geseßes vom 11. Juni 1874 zusteht. Wie bemerkt, ist "bei der Ein- fügung des § 16 in den von der Staatsregierung vorgelegten E entwurf davon ausgegangen, daß dem Staat im allgemeinen Interesse die Möglichkeit gewahrt bleiken muß, für die industrielle Be- lebung des Kanalunternehmens hinreihende Grundflähen zu ange- messenen Preisen zur Verfügung zu haben und diese an Dritte für die erwähnten Zwecke abzugeben. Der Erfolg würde jederzeit durch den

5 766 000 1 960 000 3 806 000 2 160 000 365 000 2 160 000

9 082 500 176 000 9 082 500 „277 500

490 000 15 538 500 461 500

490 000 Zusammen . .

seitherigen Eigentümer vereitelt werden können, wenn dieser das Recht

hätte, in ein von der Staatsregierung beabsichtigtes derartiges Ver-

Eau ggen einzutreten, und so die Ueberlassung der Flächen zu ver- ndern.

Die Wasserstraßenbeiräte (vergl. Allerhöchste Verordnung vom 25, Februar 1907 Artikel 5 Abs. 2 Ziffer 2 Geseßsamml. S. 31) werden bei ihrem bevorstehenden Zusammentritt über die Grundsäße gehört werden, von denen die Staatsregierung bei den aus den Mitteln dieses Geseßes zu tätigenden Ankäufen auszuzehen gedenkt. Einen wertvollen Anhalt werden dabei neben den seither gesammelten Erfahrungen die Anregungen geben, welche die parlamentarishe Er- örterung der Angelegenheit im Herrenhause und im Hause der Abge- ordneten bietet. Für die Folge ist geplant, den Beiräten in be- stimmten, wiederkehrenden Zeitabschnitten über die getätigten Ankäufe übersihtlihe Mitteilung zu machen.

Literatur.

Forschungen zur Brandenburgischen und Preußt- \hen Geschichte. Neue Folge der „Märkischen Forshungen“ des Vereins für Geschihte der Mark Brandenburg. Jn Verbindung mit Fr. Holße und G. Schmoller herausgegeben von Otto tue. Neunzehnter Band, zweite Hälfte. Leipzig, Verlag von Duncker U. Pok 1906. 318 S. + 27 S. 6 Æ& Der erste der 7 Aufsäße des vorliegenden Halbbandes, „Zur inneren Geschichte Preußens während der französishen Revolution. Geny und Humboldt“, stammt aus dem Nachlaß des verstorbenen Dr. Paul Wittichen. Es sollten Abschnitte der Gentz-Biographie werden, die Dr. Wittichen mit Unterstüßung der Göttinger Wedekind-Stiftung begonnen und bei seinem Tod unvollendet hinterlassen hat. Friedri Gent, der als junger Kabinettsbeamter beim Generaldirektorium der Berliner Mittwochsgesellshaft angehörte, begrüßte den Ausbruch der französischen Revolution als den Beginn einer bessern Zeit. und au seine Be- ziehungen zu dem würdigen Moralphilosophen Christian Garve, den er in Breslau kennen lernte, gaben seinen politishen Anschauungen keine neue Nichtung. Ec war empört, als Justu3 Möser die idéss simples et uniques der franzôsishen Revolution verwarf und die Haltlosigkeit ihrer Deklaration der Nehte nahwies. Eine Gegen- chrift, die Geny damals (1790) verfaßte, bewegte fch noh in den Bahnen des Naturrehts. Aber {on im nächsten Jahr bekehrte er fih zu den Anschauungen, die mit seinem Namen verknüpft sind : er wurde ein eifriger Verfehter der alten Staatsordnung. Den Hauptanstoß dazu gab die Lektüre von Burkes Betrachtungen über die französishe Revolution, dazu kam Abscheu vor der unverkennbaren Gewaltherrshaft des Parisec Straßenpöbels und endlih die persön lihe Bekanntschaft mit einem der klügsten und \carfsinnigsten Menschen seiner Zeit, mit Wilhelm von Humboldt, der dama!s Refe- rendar am Kammergeriht war. Humboldt, auf den Garve seinen jangen Freund aufmerksam gemacht hatte, wich Gent erft aus, {loß si dann aber eng an ihn an. Noch im Jahre 1827 blickt ec in einem Brief an Gen mit Sehnsucht auf die Zeiten zurück, „wo wir an gar nichts Aeußerem hingen, sondern nur Ideen, Gefühle und Menschen besprachen, alles um des . ganz Allgemeinen willen“. Die ecste und ¡ugleih leßte größere politische Abhandlung Humboltt3: „Die Ideen zu einem Versu, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu be- stimmen“ (vom Mai 1792), bekanntlich ers lange nah seinem Tode veröffentliht, ift aus dem Verkehr mit Geaß hervorgegangen und war als Sendschreiben an ihn gedacht. Freilih kam Humboldt in dieser Schrift zu Folgerungen, über die Genß damals bereits hinaus war; im Dezember 1792 erschien seine Ueberseßung der Burkeschen Be- traŸYtungen, begleitet von selbständigen Abhzndlungen; es war Friedri Wilhelm dem Zweiten gewidmet, der damals gegen die Franzosen im Felde stand. Vit diesem Werk begann die Foue publiziftishe Lauf- bahn von Genz.

Der zweite Aufsaß, von Professor Born hak in Berlin, be- handelt die Mediatisierung der Grafshaften Stolberg - Stolberg und Stolberg - Roßla. Die uralte Grafschaft Stolberg war später ein Kurmainzer Lehen, die Grafschaft Stolberg-Roßla wurde dem Bcuder des Kurfürsten Moriy von Sachsen, dem Kurfürsten August, als dem Nachfolger der Land- grafen von Thüringen, lehnspflihtig. Die b-iden Grafschaften find erst feit 1706 endgültig geteilt. Dieser Zustand dauerte bis in die napoleonishe Zeit hinein. Auf dem Wiener Kongreß wurden mit der größeren Bere des Königreihs Sachsen auch die beiden Gra}- schaften an Preußen abgetreten. Im Iahre 1836 stimmten die Grafen nach langen Verhandlungen der Konzessionsurkunde zu, die die Krone Preußen für fie aufgestellt hatte. Die Grafen wurden hierin im wesentlihen den seit 1806 mediatisierten Fürsten und Grafen gleihzestellt, waren also von der Militärpflicht befreit, er- hielten einen privilegierten Gerichtsstand usw. Nachdem die preußishe Verfassungsurkunde die Gleichheit aller Staats- argehörigen vor dem Geseß ausgesprohen hatte, wurden die den Standesherren innerhalb des preußischen Staates ugestandenen Rechte als erloschen betrahtet. Diese Nechte Fanbèn jedoch unter dem Schuß eines völkerrechtlihen Vertrages, der deutshen Bundesakte vom 8. Juni 1815, und verlangten eine be- sondere Stellungnahme, seitdem der deutshe Bund auf der Grundlage der Bundesakte wiederhergestellt war. Daher erging am 31. Dezember 1864 in Sachen der beiden MralsGastea eine neue Königliche Ver- ordnung. Hierin wurden z. B. die gräflihen Gerichte aufgehoben. Auch diese Neuregelung erlitt seitdem wesentlihe Aenderungen, die eine fast vollständige Aufhebung der Regierungsrehte der Grafen zur Folge hatten. Der Gegenstand des dritten Aufsatzes von d ermannKrabbo ist Albrecht der Bär, Der Verfasser geht aus von dem grundlegenden Werk Ottos®

von Heinemann „Albreht der Bär“ (1865) und versucht, gestützt auf die seitdem vertiefte Kenntnis der ältesten brandenburgishen Geschichte, eine neue Würdigung des Begründ!rs der Mark Brandenburg. Der Hevellerfürst Pribislaw, der gleih seiner Gemahlin ein eifriger Christ war und bei der Taufe den Namen Heinrih angenommen hatte, war ohne Kinder, und als er bei dem ältesten Sohn Albrechts, an den er Anschluß suchte, die Patenstelle übernahm, überwies er ihm als Patengeschenk die Zauche. 1134 von dem sächsishen Kaiser Lothar mit der Nordmar!k belehnt, wurde er von Heinrih zum Gesamterbea eingeseßt und führte seitdem den Titel Markgraf von Brandenburg. Im Jahre 1147 beteiligte sich Albrecht an dem Slavenkreuzzug. 1150 starb Heinrih von Brandenburg, und sieben Jahre später zogen die Deutschen, denen die Slaven die Stadt strittig machten, endgültig als Sieger in Brandenburg ein. Die neugewonnenen Gebiete um- faßten einen Teil der Prigniß mit Havelberg, das Ha»elland mit Brandenburg, die aue und südlich davon den Zerbstgau. Es war jeßt entschieden, daß niht der geistlihe Staat an der Mittelelbe, das Erzbistum Magdeburg, sondern der weltlihe Staat Albrechts die Führerrolle in diesen Gegenden erbalten sollte. Den Sqluß bilden Betrahtungen über Albrecht3 Stellung zum Reich, die auf seiner Gegnershaft zu Heinrih dem Löwen beruhte, über sein Verhältnis zur Kirche und endlih über seine Familien- verhältnisse. Der vierte Aufsay von Bruno Hennig, „Kur- fürst Friedri IT. und das Wunderblut zu Wilsnack*" ist ein Ab- nitt aus der größeren Arbeit „Die Kirchenpolitik der älteren Hohen- ¡ollern und die päpstlichen Privilegien des Jahres 1447". Die päpst- lichen Bewilligungen an die Kurfürsten haben das Weiterbestehen der

' Milsnacker Wunderstätte, gegen die Hus den literarishen Kampf er-

öffnete, für ein Jahrhundert gesihert. Die Stellungnahme des Kur- fürsten Friedrich zu dieser Frage war, das sucht der Verfasser zu er- weisen, ausf{ließlich durch territorial-politishe Gesichtspunkte bedingt. Der fünfte Aufsaß beschäftigt sich mit der „Vio privée uind der älteren Literatur über den Prinzen Heinri von Preußen“. Der Verfasser is der Redakteur der „Polt- tishen Korrespondenz Frkedrihs des Großen“, Dr. Volz, Die Vie privée, politique et militaire du prince Henri de Pruss0 ersien 1809 anonym in Paris. Als ihr Autor ist der Sohn des französischen Marschalls Franz Bouillé, Ludwig Bouills ermittelt worden, der 1785—1787 die Adlige Militärakademie in Berlin be- suhte und hier dem Prinzen Heinrih nahe trat. Originalen Wert

spricht Volz der Vis privée ab, Prinz

in Breslau handelt von den \{lei{chzn Urbarien unter d gierung Friedrich Wilhelms M a te Bestreben, der Gebundenheit der ländlihen Untertanen gegenzutreten, deshlb ließ er 17814 Urbarien

oes elten: n Berlegenheit brachten, schränken, s{chritt aber im

Caemmerer, gibt eine Großen Generalstabs 1806. Das die Untersuchung der Kriegsereignisse". hatte dem König vorgeshlagen, nicht nur für

bliebenen Regimenter, fondern auh für die große

des Großen Gencralstabs aufbewahrt.

konnte nah sorgfältigster Prü

ng das „Zeugnis « erteilt werden. Die be Zeugnis des Wohlverhaltens

preußischen

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs: maßregeln.

Das Deutsche Tuberkulose hâlt stine Donnerstag, den 23. Mai 1907, Vormittags 10 Uhr, sibungsfaal des Reichstagshauses, Eingang Portal I. Tagesordnung steht außer dem Geschäftsbericht, der Nechnungs- legung für 1906 und dem Vorans{hlag für 1907 und den notwendig

im Prlenar-

über die Tuberkulosebekämpfung auf dem Lande und ein solcher üb ie bisherigen Lei\tungen der Heilstätten voa dem Gebete Rede: rungsrat Bielefeldt und Dr. E. Rumpf.

Verbreitung von Tierkrankheiten im Auslande. Schweiz.

4.—10. März 1907.

11.—17. März 1907. Kantone: Orte: Ställe:

Kantone: Orte: Ställe:

18.—24. März 1907.

25.—31. März 1907. Kantone: Orte: Ställe: y

Kantone : Orte: Ställe:

Maul- und Klauenseuche.

10 21 44 7 19 49

8 15 37 9 22 44.

Stäbchenrotlauf und Shweineseuche.

5 6 6 7 9 10

Bosuien und Herzegowina.

März 1907. Schweinepest (Schweineseuche).

Zahl der verseuchten Orte: 16 Niederlande. März 1907.

Schweineseuche. Stückjzahl Le Viehes:

Bezirke: dfe: 10 | e

Provinzen: SUdNoUand Seeland Friesland Overyssel

Teheran, 18. Mai. (W,. T. B.) In B i d 100. i Buschär 7 P estfälle beobachtet. L M Bayein:fin d

Handel und Gewerbe.

Nah der Wochenübersicht der Reihsbank vom 15. Mai 1907 betrugen (+ und im Vergleich zur Vorwoqhe) : Aktiva: 1907 1906 1905

Metallbestand (der b. T 4 d Bestand an kurs- fähigem deutschen Gelde oder an Gold inBarren oder aus- ländishen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 4 berechnet)

Bestand an Reichs- lafsenscheinen .

Veftand an Noten anderer Banken .

Deftand an Wechseln

Bestand an Lombard- orderungen

Vestand an Effekten

935 419 000 | 1015 075 000 | 1074 332 000 (+ 39 839 000)|(+ 39 314 000) (+ 33 619 000)

83 441 000 32 653 000 29 933 000 (+ 1 294 000)|((+ 4045 000)|(+ 1 904 000)

27 834 000 25 015 000 26 026 000 (+ 9386 000)|(+ 7 333 000) (+ 8 628 000) 1032 274 000 814 255 000 826 849 000 (— 4 228 000)|(— 26 596 000)(— 43 808 000)

79 068 000 63 089 0900 74 388 000 (— 2 635 000)(— 12 892 000)|(+ 12 992 000) 98 723 000 87 279 000 71 844 000 (— 9 220 900)|((— 37 766 000’ |(— 10 002 000)

110 651 000 114 190 000 93 411 000 (— 10 559 000)|(+ 25 491 000) (— 902 000)

D fei

Passiva: dat Grundkapital

der Reservefonds

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

(unverändert) | (unverändert) | (unverändert)

1408 491 000 | 1 316 547 000 | 1 267 012 000 (— 53 273 000)|((— 46 235 000)|(— 55 349 000)

180 000 000 (unverändert) 64 814 900

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

der Betrag der um- laufenden Noten ,

die lonstigen tägli

fällige d- Mgen

dit sonstigen Passiva

678 293 000 963 436 0C0 665 875 000 (+ 76 568 000)|(+ 44 198 000)|(+ 57 327 000) 35 812 000 26 759 000 19 082 000 (+ 582 000)|((+ 966 000 |((+ 453 000)

Der Metallbestand erfuhr eine die Zunahme des Vorjahres um 12 Nill. Mark überschreitende T, die Abnahme der An- chg belief sich insgesamt auf 26,6 Mill. gegen ins esamt ib Nil, Mark. Die Summe der täglich fälligen Verbindlichkeiten rtieg die Vorjahrssumme um 114,9 Mill. Mark.

(Aut den im Neich samt des Innern zusammengestellten «Nachrichten für Handel und Industrie") s ODesterreih-Ungarn. usgabe von Nachträgen zu den Erläuterungen zum palltarif nebst Zollta rifentsheidungen und Zolltarif. in Unften. Die Verschleißabteilung der Pof- und Staatsdruckeret

ien hat ein Abonnement auf die Nachträge zu den Erläuterungen if Dolltarif nebst Zolltarifentsheidungen und Zolltarifauskünften V

6 8 8 9 6 6.

ausgabe der Erläuterungen geeigneten Form erscheinen, können zum A von 2 N M La aen Tie bezogen werden.

eziehern werden die se ezember v. J. ershienenen Veröffent- lihungen kostenlos nachgeliefert. f R

Der Obst- und Gemüsemarkt in Genua; Einfuhr von Gemüsekonserven.

Der Kaiserlihe Generalkonsul in Genua berichtet :

Den deutschen Obst- und Gemüseproduzenten und Händlern er- öffnen sich im allgemeinen keine Aussichten, in der Provinz Ligurien einen [ohnenden lau ihrer Erzeugnisse zu finden. Das gilt haupt- \ächlih für frisches Obst und Gemüse, da der Bedarf des einheimischen Marktes hierin durch die inländishe Produktion vollauf gedeckt wird. Eine Einfuhr findet fast aus\{hließlich nur in Datteln, Mandeln und getrockneten Früchten ftatt; von leßteren kommt ein nit un- erhebliher Teil aus dem nahen Südfrankreih. Von Gemüsen könnten höchstens Kartoffeln mit einiger Aussiht auf Erfolg eingeführt werden, aber auch diese nur in Zeiten ungenügender einheimisher Ernte. Nach den mir bisher zuzegangenen Mitteilungen is ‘n diesem Jahre die Kartoffelernte, die gewöhnlih anfangs April beginnt, zwar verspätet, doch hofft man troßdem auf ein mittleres Ergebnis.

Besser sind die Aussihhten am hiesigen Plaße für die Einfuhr von Obst- und. Gemüsekonserven. Wenngleih die einheimische Produktion hierin den inländishen Bedarf übersteigt, sodaß ein reihliher Uebershuß für die Ausfuhr erübrigt, der in den legten Jahren für diesen Amtsbezi:k ungefähr 3 Millionen Kilogramm betrug, so hat do die ausländische Konkurrenz \ich in leßter Zeit mit s\teigendem Erfolg an der Lieferung von Obst- und Ge- müsekonserven beteiligt, nah denen bei dem großen Bedarf der

assagierdampfer gerade am hiesigen Playe eîne rege und ent- prechend der Zunahme des Schiffsverkehrs stetig steigende Nat- frage besteht. Die Einfuhr von Obst- und Gemüsekonserven nah Genua, soweit sie hier zur Verzollung gelangen, betrug im Jahre 1905: 74 070 kg, von denen 3228 kg aus Deutschland kamen (gegen nur 700 kg im Jahre 1904). Diese Zahlen geben jedoch kein richtiges Bild von dem Gesamtimport, der zum überwiegenden Teil zur Verproviantierung der Dampfer dient. Denn die hierzu be- stimmten Konserven werden unmittelbar im Freihafen gelös{t und gehen von dort unverzollt auf die Pafssagierdampfer über. Der Gesamtimport beträgt demnach ein Vielfaches der oben angeführten Zahlen, insbesondere is Deu!shland an dieser Einfuhr beteiligt. Was die leßte Ernte und die Ernteaussichten betrifft, so ift nach den Mitteilungen der „Società d’esportazione agricola ligure“ in Savona, dem Exportzentrum der westlichen Riviera für Obst und Gemüse, die legtjährige Obsternte niht glänzend gewesen. Birnen, Aepfel und Kastanien waren qualitativ und quantitativ nur mittelmäßig; besser, aber auch nit reichlich, war die Ernte von Orangen, Zitronen und Mandarinen. Der Ertrag an Feigen fiel um ein Dritteil unter den Durchschnittsertrag. Zufriedenstellend war nur die Ernte an Nüssen und Haselnüssen. Der Preis pro Doppel- zentner betrug für bessere Apfelsorten 30 bis 40 Lire, für Orangen 15 bis 16 Lire. Das Frühjahrsgemüse hat in diesem Jahre durch den oftmaligen Winterfrost sehr gelitten. Insbesondere ist die Ernte an Artischocken fast vollständig vernihtet. Auch Erbsen und, wie bereits oben ange- führt, Frühkartoffeln sind aus dem gleihen Grunde sehr verspätet. Man erwartet deóhalb für das Frühjahrsgemüse (Endivien, Kopf salat, Blumenkohl, Erbsen u. a.) durhgängig eine Steigerung der Preise, die bei normaler Ernte, wie folgt, angegeben werden : Blumenkohl, pro Duyzend . a E ( Artishocken, , 7 C a Erbsen pro Doppelzentner Gelbe Kartoffeln , & i Weiße Kartoffeln ü Kartoffelsamen ¿ Note Rüben t

1,80— 1,80- 50,00— 60,00 8.00— 8,50 7,00— 7,50 10.00— 11,00 12,00

Lire 1,90

Internationale Blumenpretsausstellung in Gent im Jahre 1908.

Die „Sociótó Royalo l’Agriculturo ot de Botanique“ zu Gent veranstaltet alle fünf Jahre eine Internationale Blumenpreis- ausstellung. Die nächste dieser Veranstaltungen findet im Jahre 1908 (25. April bis 3. Mat) im Anschluß an die Jubelfeiler des dundert- jährigen Bestehens dieser Gesellschaft statt. Das Ausstellungdreglement und das Audsstellungösprogramm (gedruckt in der Drucckerei von Ad, Hoste in Gent) liegt während der nächsten 4 Wochen im Reichsamt des Innern, Berlin W.,, Wilhelmstraße 74, Zimmer 174, zur Ansicht aus. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Antwerpen.)

A4 da An 2A

Die Nachträge, die in einer zum Einkleben in die Druck-

einri habe ihr völlig fern- gestanden. Der sehte Aufsaß vom Geheimen Archivrai Grün h agen le-

Friedrich der Große hatte das ents j : anfertigen, d. h. Verzeichnisse über die den Gutsherren zustehenden Leistungen der Länt Da diese Feststellungen die Gutsherrshaft vielfach ließ sie Friedrihs Nachfolger etwas ein- übrizen auf der einmal begonnenen Bahn fort. Der leßte Aufsay „1896“, von Generalleutnant z. D. von kurze Würdigung der Veröffentlihung des Preußische Offizierkorps und

Der Géneral von Grawert die bestehen ge- l Zahl der aufgelösten fogenannte Regimeatstribunalen einzuseßen, die“ das Be- nehmen eines jeden einzelnen Offiziers eingehend prüfen sollten. Das Ergebnis dieser Ermittelungen ist in mehr als 600 Aktenbänden der Immediatuntersuhungskommiision niedergelegt, die das Kriegsarhiv 1 Wenn man von den [{chimpf- lien Kapitulationen absieht, so ging das preußische Offizierkorps aus dieser Untersuhung ee hervor; der großen Masse der Offiziere

: Regimenter der Befreiungékriege enthielten noch immer mehr als die Hälfte des Offizterkorps Von 1806.

Zentralkomitee zur Bekämpfung der Xl. Generalversammlung am

Auf der

werdenden Wahlen ein Vortrag des Geheimen Negterungsrats K ehl

Neufundland.

__BZolltarifänderungen. Von dem neufundländi - M E gi Dors@läge zum Siaitohan eli en, worin folgende Ae ü i E J g nderungea des jeßt gültigen Zolltarifs Zollsaß

jeßiger neuer

Natron-, Wasser-, Butter- und ilotenzwieback sowie jeder Zwteback dieser rt, ungesüßt Pfund

Kerzen le L

V e Schmieröl j v. Wert 25 v. H, Nägel, und zwar:

2 Cent 3 Cent 8 Cent

3 Ce 0 v

* 1 Gallon

Geschnittene Nägel und Spiker, eiserne und stählerne __ (gewöhnliche E es preßte Nägel „und geprefte Spiker aller Art; Drahtnägel aller Art; eiserne und stählerne Zwecken aller Art, -beledérkt oder nit, niht anderweit aufgeführt, und galvanisierte geschnittene Nägel und

Spikec . y. Wert

. . . . .‘ § d Schuhzwecken, Nägel ohne Kopf, Ctift jr

Schuhnägel L L Oet x | Pfund Geschmiedete Nägel, wenn sie mit der Hand

emaht sind; Nägel ohne Kopf für Besenbinder zur Befestigung des Drabtes Nägel für Bürstenmacher zur Herstellung von Bürsten; Hufnägel, galvanisierte Nägel und Spiker (keine geshnittenen)

sowie Sthiffbeshlagnägel . / ad 10 v. H, u pn 3 nT.

Zu Nr. 29 des Zolltarifs ist ein neuer Absatz (29 i i wona für Schiffe und andere Wasserfahrzeuge, A Heugefügt, Segelsiffe, die in einem fremden Lande gebaut find, auf den wirck- lihen Marktwert des Schiffskörpers, der Takelage, der Kessel, Dampf-

und anderen Maschinen sowie all örtei 1 entrichtet werden soll. sowie aller Zubehörteile ein Zoll von 5 v. H.

E die zollfreien Gegenstände follen folgende gerechnet Batteriedraht sowie Stahl für B teßli S wendung f Berin, hl f ohrer, zur aus\chließlihen Ver- ergament- oder Wachspapier, zur Verpackung von Fischen ;

Schiffe und andere Wasserfahrzeuge, die in einem E oder fremden Lande gebaut sind und ständig in Verbindung mit dem Handel oder der Fischerei von Neufundland verwendet werden sollen.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 17. Mai 1907:

Ruhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen

21 049 7 699 714 18.

Set Nicht gestellt

Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin haben foeben den zweiten Teil ihres Jahresberichts, des Berliner Jahrbuchs für Handel und Industrie, für das Jahr 1906 berausgegeben, der in Buch- form im Verlag von Georg Reimer in Berlin erschienen ist. Fn Ergänzung des ersten Bandes, der fich mit der allgemeinen wirtscaftlihen Entwicklung des vergangenen Jahres, darunter namentlich mit der Kartell-, Konzentrations- und Arbeiter- bewegung, der Lage des Geldmarktes und der Reich8bank befaßte und eine Uebersiht über die Tätigkeit der Aeltesten der Kaufmannschaft und die Geseßgebung und Verwaltung enthielt, beschäftigt ch der vorliegende Band des Jahrbubes mit dem Geschäft8gange in den wichtigsten Zweigen von Berlins Handel und Industrie. Fn 14 Gruppen mit 170 Unterabteilungen wird eine große Anzahl von Spezialberichten über die geshäftlichen Verhältnisse im Getreide- und Meblbandel, im Viehhandel und im Handel mit sonstigen landwirischaftliden Er ¡eugnissen, in der Montanindustrie und der Metallverarbeitung, der demishen, Textil-, Papier- und Lederindustrie gegeben. Auch die Industrie der Steine und Erden, der Holzhandel und die Holizinduftrie, der Bau-, Grundstücks- und Hypothekenmarkt sowie das Versicherungs- und Verkehrswesen finden eine eingebende Behandlung. Den Spezial berihten sind zahlreihe Tabellen über die Produktion, Preisentwicklung und die Ein- und Ausfuhrverhältnisse beigegeben, so namentlih den Berichten über Getreide-, Mebl- und Viebbandel, Zuderbandel, Bier- brauerei, Kohlenhandel usw. Die Kurstabelle, die în den Vorjahren im ersten Bande des Jahrbuches erschien, mußte die8mal aus Raum- mangel zurückgestellt werden und ift dem vorliegenden ¡weiten Bande als Anlage beigefügt. Sie enthält ein Verzeichnis der wichtigeren n der Berliner Börse gebandelten Wertvapiere, mit Angabe des Ultimo- sowie des niedrigsten und des höchsten Kurses aus eden Monat des Berichtsjahres.

Die Umlage der den gesamten deutschen Bergbau umfafende Knappschafts-Berufsgenossenshaft belief ih für

1906 auf mehr als 23 Miliionen Mark. Die Einziebung Summe ging ungehindert von statten, De! verwaltungen die von denselben vorgeleaten En

als 19 Millionen Mark bereits anfangs Mai erstattet

Dem Reservefonds werden nahezu 4 Millionen Ma

selbe hat damit die Höbe von 46 Millionen Ma

Die Leitung des Stahlwerksverban

des „W. T. B.* zur Erklärung der gegen di

Abschlüsse in Formeisen mit, daß die Frage der L

noch nicht im einz:lnen geregelt set

einstweilen nur, wie vertraglih au8aema

Bezüge verkaufen könne. Im Ausla t

der Versand im April an Produkten

würde noch größer gewesen sein

können; an Aufträgen und Shpezifi

In der vorgestern sta

versammlung der Zulkerfabr

der Zuckerfabrik Böblingen

der Nübenstationen und eines Teils

Fabuik einstimmig genehmigt und dem Antra F Aktienkapitals von 1 320 000.4 um 480 000 Á« auf ! S0

auf Aufhebung des Vorzugsre@ts der Prioritätsaktien sowie Sle stellung |ämtlicher Aktien der Gesellschaft nad dem Verbältuig Nennwertes zugestimmt.

Die Kalîserlich russif@he Finanz- und Handelsagentaxc

laut Meldung des ,W. T. B.* mit, daß sich die Bilanz der Laiîer lih russis@en Sparkahhen uu 30. April d. I. un 0000 Nudel vermindert dat und zu diesem Termin dex BVeltaud în NA Sparkafsen 1 066 200 Rudel detrug.

Nach eiver dur „W. T. B.* übermittelten Peidung du De rusfisen Finanz« und Haudelsagentur in Berlin 20» staltete id der Wodenaudsweis der ruf Vden Staatädan®t zum 14. Mat d. J, wie folgt (die j ea A Vuangetn

entspreen deu gleichen ofltionen des anten Bilasgvcmalard der Staatsdank bezw. deu Ziffern der Vorwode), alles in Mies Rudel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf desouderen Daten

(Nx. 1d und Y) 925,2 (921,7), Gold dex Bauk bu Autlaude

d 4) 2,1 (239,3), Sülder und She Nang ) Ge, N un 235, 239.3), Sulber und d L T 8 Diskouts und SpezialreQuungen (Nv. 5) 4s (17 ad Saal