1907 / 126 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

1887 eingehende Weisungen erteilt, die, soweit sie den dem Programm der écoles primaires organisch angegliederten Unterriht betreffen, noch heute in Kraft bestehen. Nachdem im Eingang des Erlasses die Wichtigkeit des Haushaltungsunterrichts, der zugleich die Gesundheits- lehre und die Nadelarbeiten zu umfassen habe, im allgemeinen ge- würdigt und die Notwendigkeit seiner Berücksichtigung in den ócoles primaires betont, nahdem ferner darauf hingewiesen worden, daß in den unteren Klassen bei Kindern von 6 bis 8 Jahren kein besonderer Haushaltungsunterricht, fondern nur gelegentlihe Hin- weise auf Ordnung und Reinlihkeit sowie Erweckung von Lust und Liebe zu häuslichen Verrichtungen einfachster Att am Playe seien, wird für die mittleren Klassen der écoles primaires folgendes Pros- . gramm aufgestellt: Vorträge über Ordnung und Sauberkeit des Körpers, der Kleidung; Reinigen der Wohnung, Lüften der Zimmer; bygienishe Natschläge für Kinder (Zugluft, nasse Füße, Essen un- reifer Früchte, kalte Getränke usw.), Beschreibung der ver- chiedenen Möbel und Küchengeräte; einfahe Belehrungen über Nahrungsmittel; Tish decken. Außerdem sfollen sich die Lehrerinnen mit den Müttern in Verbindung seßen, damit die Kinder daheim zu leihten Haus- und Küchenarbeiten berangezogen werden, fich selbst und ihre Geschwister ankleiden und frisieren lernen. In den oberen Klassen foll fodann der Unterricht erweitert und vertieft werden, es kommen insbesondere hinzu Belehrungen über gesunde und einfache Kleidung, über Lüftung der Zimmer, die Unterhaltung des Mobiliars, Heizung, Mia, den Wert der Nahrungsmittel, das Waschen, Plätten, Fleckenreinigen usw. Außerdem sollen die praktischen Arbeiten im Hause einen größeren Umfang annehmen, wobei die Lehrerin die Kinder auch für ih in threm eigenen Haushalt beschäftigen kann. Soweit es die Um- stände irgend gestatten, sollen alle Mädchen lernen: den Ofen reinigen, Feuer anmachen, Lampen pußen, Zimmer reinigen, Staub wischen, die Möbel behandeln, Geschirr abwaschen, Wäsche waschen, plätten, Tisch deckden. Auf dem Lande kommen hinzu Gartenarbeiten, Kon- servierung der Gemüse, Milchwirtshaft, Butter- und Brotbereitung usw. Dem Haushaltungsunterriht follen auf den mittleren Stufen 2, auf den oberen mindestens 2, mögli aber 3 Lektionen von je einer halben Stunde gewidmet werden. Der Unterricht in den

andarbeiten ist in allen écoles primaires obligatorisch; die Schülerinnen erhalten das Material umsonst geliefert; die von ihnen gefertigten Arbeiten gehen in thr Eigentum über.

In den belgishen Lehrerinnenseminaren für Volksschulen (écoles normales d’institutrices) wird die Hausbhaltungsfunde {hon seit 1862 berüdcksihtigt. Ein Ministertalerlaß vom 18. Juli 1881 regelte die Auzbildung als Handarbeitälehrerin und seßte ein neues Programm für den Unterriht in der Haushaltungskunde fest, das auf 30 Lektionen berechnet war; außerdem wurden die Leiterinnen der Seminare verpflihtet, die Seminar!stinnen zu bhäus!lih:n Beschäftigungen heranzuziehen. Nach der Königlichen Verordnung vom 28. Februar 1890 sollen in jedem Jahre in den Lehrerinnenseminaren besondere Prüfungen abgehalten werden, durch deren Ablegung die Berechtigung erworben, in den Handarbeiten, wozu auch das Zuschneiden und Anfertigen von Kleidungsstücken gehört, in derx bäâuslihen Buchführung und in der Haushaltungskunde zu unter- richten.

Ein Erlaß des Unterrichtsministers vom 30. Juli 1902 verfolgte den Zweck, auch die Lehrpläne der ócoles d’adultes in größere Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen des praktischen Lebens zu bringen. Die écoles d’adultes find für junge Leute beiderlei Gescchlehts bestimmt und können dreterlei Art sein: entweder 1) Elementarshulen für die, welhe nicht es besteht in Belgien keine Schulpfliht oder mit wenig Erfolg die école primaire besuGt haben, und die sich möglichst ein- fah und rasch die unentbehrlihsten Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen aneignen wollen, oder 2) Wiederholungs- und Ergänzungsschulen zur Auffrischung und Erweiterung des in der école primaire Grlernten oder endlich 3) Spezialschulen, die die be- sonderen Bedürfnisse einer Gegend oder Bevölkerungsklafse befriedigen follen, z. B. Gartenbau-, Landwirtschaftis-, Zeichen-, Buchhaltungs-, Haushaltungs\{chulen usw. Die écoles d’adultes find daher, wenn auch nicht ganz, fo do in vielen Beziehungen, mit unseren Fotbildungs- schulen zu vergleihen. Am 31. Dezember 1902 gab es in ganz Belgien 3343 écoles d’adultes mit5726 Rlaffen und 162261 Schülern. Bon diesen Sghulen waren 2219 nur für junge Leute männlichen, 1108 nur für folhe weiblihen Geshlechts und 16 für beide Geschlechter bestimmt. Ein gleichzeitiger Besuch der école primaire und der école d’adultes ist mit der einzigen, {on angeführten, zu Gunsten der Haushaltungs- \{ülerinnen gemachten Ausnahme unzulässig. Diese Ausnahme wird damit begründet, daß in der école primaire cin prafktisher Haus- haltungsunterriht häufig nicht erteilt werde, daß es aber unerläßlich sei, die jungen Mädchen auch mit den Bedürfnissen des Hauswesens nicht nur theoretis{ch, fondern auch durch praktishe Arbeiten bekannt zu machen. In dem erwähnten, die Reorganisation der écoles d’adultes bezweckenden Erlasse des Unterrichtsministers vom 30. Juli 1902 wird nun mit Bedauern die Tatsache festgestellt, daß die Ge- meinden von dem Rechte, écoles d’adultes ber dritten Gattung, also Spezialshulen zu errihten, bisher nur wenig Gebrauch gemacht hätten, und es wird daher ihre Aufmerksamkeit besonders auf diese Schulart bingelenkt. Nach Ansicht des Ministers sollten die écoles d’adultes für junge Männer in allen ländlihen Bezirken einen landwirtshaftlihen, in den Industriebezi:ken einen gewerblihen und alle écoles d’adultes für junge Mädchen einen haus- wirtshaftlihen Charakter haben; denn fast alle junge Mädthen würden einmal Hausfrauen. „Mebr noch als die évóle primaire“, so belßt cs in dem Erlasse, „soll die école d’adultes die SQule für das Leben sein, die un- mittelbare Vorbereitung für das wirklihe Leben, für den Beruf, den die jungen Leute {hon ergriffen haben oder bald ergreifen werden." Wenn sich die Shule auch nicht auf den Nang einer eigentlichen Fahschule erheben könne, so solle fie doch die den Schülern für ihr beruflihes Leben erforderlichen praktishen Spezial- kenntnifse vermitteln. Besonders ausführliÞ4 wird dann in dem Erlaffe auf die óécoles d’adultes ménagères etngegangen, die einfahe und anstellige Hausfrauen erziehen follen, welche es verstehen, ein Heim voll Ordnung, Sauberkeit, Wohlfahrt und Glüd zu hafen. Man soll in diese Anstalten aufnehmen junge Mädchen des Oberkursus der écoles primaires und \olche, welhe wenigstens 12 Jahre alt find und dite écoleo primaire schon ver- lassen haben. „Für die einen wte für die anderen wird die ócole ménagère die Fortseßung, Ergänzung und der vernünftige Abs{luß der école primaire fein.“

Auch die écolos moyennes, die vorwiegend den Bildungs- bedürfnissen des Mittelstandes dienen, haben etnen vorwiegend praktishen Charakter. In ihnen erhalten Knaben und Mädchen, welche sich dem Handel, der Industrie, der Landwirtshaft, der Kunst und dem Handwerk widmen wollen, eine Vorbildung, die den An- forderungen ihres späteren Berufs entspriht, „uns instruction franchement pratique et directement utilisable“, Der Unterricht erstreckt sh auf Neligion, die Muttersprache, eine zweite Sprache (obligatorisch) (französisch in den flämishen und deutschen, flämish oder deuts in wallonisch+n Schulen), eine dritte Sprache (nicht obligatorisch) (flämisch, deutsch oder english), Geographie, die wichtigsten Ereignisse der allgemeinen und der öelgishen Geschichte, die Anfänge der Mathematik, die Elemente der Naturwissenschaften in ihrer Anwendung auf das praktishe Leben, Gesundheitslehre, Schreiben, Buchführung, Handeloreht, Zeichnen, Singen, Turnen ; für Mädchen außerdem Handarbeiten und Haushaltungskunde. Einer Anzabl von écoles moyennes find außecdem Spezialknrse (sections spéciales commerciales, industrielles ou agricoles) an- gegliedert. Besondere Aufmerksamkeit hat die belgishe Ne- gierung in den leßten Jahren der Vervolllommnung des Handarbeits-, des Haushaltungs- und des kaufmännischen Unterrihts in den écoles moyennes geschenkt. Der leyte Ver- waltungsberiht stellt für diese Unterrichts¡weige eine erfreultche Steigerung der Unterrihtserfolge t: Namentlih wird berichtet, daß die Schülerinnen kleinece Entwürfe für ihre Handarbeiten selbst zu ent-

werfen gelernt haben, was darauf zurückzuführen sei, daß in ver- chiedenen Schulen das Zeichnen mit dem Handarbeitsunterricht in Ver- bindung gebracht werde. Der Unterciht in der Haus- haltungskunde hat sehr günstige Erfolge gien! und den Mädchen nicht nur wichtige Kenntnisse für ihren späteren Beruf als Hausfrau vermittelt, sondern namentlich auch auf thren Charakter einen fehr günstigen Einfluß ausgeübt. Der Handels8- unterriht umfaßt zur Zeit: kaufmännishes Nehnen, Buchführung, Handelsrecht, Wirtschaftsgeographie von Belgten, eine vierte Sprache, Wirtschaftslehre, Kurzschrift und Maschineschreiben. Durch die Köntg- lihen Verordnungen vom 20. Mai 1898 und 25. Februar 1899 ist eine besondere Lehrbefähigung (diplôms de capacité) für den Unterriht in der Haushaltungskunde in den ócoles moyoennes geschaffen worden; ferner find periodisch abzuhaltende Kurse zur Ausbildung von Haushaltungsl!ehrerinnen am staatlichen Lehrerinnenseminar zu Lüttich eingerichtet.

Anhangsweise set hier mitgeteilt, daß die höheren Unterrichts- anstalten, die Universitäten, für die Ausbildung der Frauen nur wentg in Betracht kommen. Sie können zwar alle Grade (grades légaux) erwerben, auch den Beruf als Arzt und Apotheker ausüben, doch ist der Zuzug verhältnismäßig gering. Das Streben nach höherer geistiger und wirts{haftlichßer Bildung sowie nach politischen Rechten mat fich so führt der Geheime Oberregierungsrat Simon in seinem Beriht aus überhaupt bei den belgischen Frauen nicht in dem Grade, wie in anderen Ländern, namentlich in Deutschland, bemerkbar, und deshalb steht auch dort die „Frauenfrage“ niht so im VBordergrunde des öffentlißen Interesses wie bei uns. Zroar is die Zahl der belgishen Mädchen und Frauen, ie von der zartesten Jugend bis ins späte Alter unter großen Anstrengungen und Entbehrungen thr tägliches Brot verdienen müssen, nicht gering; doch ist die große Mehr- zahl von thnen zu tindifferent und unreif, um mit Nachdruck ihre Interessen zu vertreten oder auch nur für die Wohltaten höherer Bildung und Kultur Verständnis zu haben. Diese Erscheinung ist aus dem Charakter der belgischen Bevölkerung im allgemeinen sowie aus dem der belgischen Frau im besonderen, außerdem aber auch aus den politishen Berhältnifsen des Landes zu erklären.

2) Classes et écoles ménagères. Diese follen eine praktische Ergänzung des theoretishen Haushaltungsunterrihts in den écoles primaires fein und zwar sowohl für Mädchen, welhe die leßteren Anstalten noch besuchen, als auch für solhe, die sie {on verlassen haben und bereits beruflich tätig sind. Sie dienen in erster Linie den Interessen des Arbeiterstandes, insbesondere der Fabrikbevölkerung, und ihre Schülerinnen entslammen daher auch vorwiegend diesen Kreisen. Ihre Einrichtungen, Lehrmethoden und Lehrziele sind den Bedürfnissen der Arbeiterfamilien angepaßt. Die belgische Regierung kann für sich das Verdienst in Anspruch nehmen, als eine der ersten nicht nur die hohe Bedeutung und den praktishen Wert dtefer Schuleinrihtungen für die Wohlfahrt der breiten Masse der Bevölkerung erkannt, fondern auch auf thre Ausbreitung unter Auf- wendung erheblicher staatlicher Mittel mit immer wachsenden Erfolg hingewirkt und ihren Ausbau nach einheitlichen, klaren und praktischen Gesichtspunkten planmäßig gefördert zu haben. Ganz Belgien ift jeßt mit etnem Ney folher Anstalten überzogen, das namentlich in den 22707 ét Provinzen Hennegau, Brabant und Lüttich besonders i ;

Ueber die Organisation und den Unterrichtsbetrieb dieser Schuleinrichtungen ist folgendes zv berihten: Die écoles und class0s ménagòères pour adultes find für Mädchen von mindestens 14 Jahreu, die den oberen Klassen der écoles primaires angeglies derten classes ménagères für Mädchen von 12 bis 14 Afiven bestimmt. Der Unterriht in den écoles ménagères ist theoretisch und praktisch; er wird möglichst an allen Tagen der Woche, Vor- und Nachmittags, mindestens aber an 4 Tagen der Woche erteilt. Bei der Auswahl der Unterrichtstage und -Stunden wird auf die Gewohnheiten der Bevölkerung tunlichst RNRücksiht genonimen, fsodaß #sch möglichst viele Mädchen am Unterricht beteiligen können. Die Dauer jedes Kursus foll mindestens 6 Monate betragen, wozu in der Regel die Winter- monate benußt werden, da nach den gemachten Erfahrungen dies die günstigste Zeit ist und bei kürzerer Dauer ein eintgermaßen befriedigender Erfolg niht erzielt werden kann. Eine längere Dauer wird vermieden, damit die Eltern nicht genötigt \ind, während eines zu langen Zeitraums auf den Erwerb threr Töchter oder ihre Unterstüßung im Haushalt zu verzihten. Unterrichtet wird in allen im Arbeiterhaushalt vorkommenden praktishen Arbeiten, wie Koczen, Waschen, Plätten, Bleichen, Putzen, Fleckenreintgen, Flicken, Stopfen, im Zuschneiden und Anfertigen einfaher Wäsche, von Haus- und Arbeitskleidern. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Verwertung alter Wäsche- und Kleidungsstücke sowie überhaupt auf eine möglichst zweckmäßige und sparsame Verwéndüna des Materials gelegt. Bei den Mahlzeiten wird der Herstellungspreis stets berehnet, häufig auch bei den Kleidern. Den praktishen Arbeiten geht in der Regel eine theoretishe Erklärung voraus. Außerdem werden die Mädchen unterrichtet über den Nährwert der wichtigsten Nahrungsmittel, in der Gesundheitslehre (erster Hilfe bei Unglücksfällen, Erkennung von Kinderkrankheiten, Pflege von Kindern, Kranken und Greisen, Kenntnis, Gebrauch und Wirkung einiger Arzneimittel, aus denen ih eine kleine Hausapothekezusammenstellenläßt, Einrichtung der Krankenzimmer usw.), in der Haushaltungskunde und der häuslihen Buchführung. Auf dem Lande werden auch Gartenbau, Geflügelzucht und ähnliche Arbeiten berücksihtigt. Bei der Ausstattung der Küchen, insbesondere bei der Auswahl der Küchen-e, Wasch-, Plätt- vnd sonstigen Geräte wird ftreng darauf gehalten, daß nur solchze Gegenstände verwendet werden, die billig zu beshaffen sind und im gewöhnlichen Arbeiter- haushalt vorkommen; die Lehrräume und ihre Einrißtung machen daher auch in der Negel einen sehr bescheidenen Eindruck. Jede «g foll im allgemeinen nicht mehr als 24 Schülerinnen unter- richten.

In den class0s méónagères wird derselbe Stoff wie in den écoles ménagères durchgenommen; doch ist der Unterricht im Zu- \{hneiden und Anfertigen von Kleidern fakultatiy, während er in den écoles ménagères obligatorisch if. Es wird in der Regel mindestens zweimal wöchentlich in 24 bls 3 Stunden unterrichtet, und zwar in den classes d’adultes auch Abends und Sonntags, um den Mädchen, die am Tage durch ihren Beruf oder häusliche Beschäftigungen in Anspruch genommen sind, die Teilnahme daran zu ermöglihen. Geklagt wird, wie bei uns, auch in Belgien darüber, daß es dort noch zu wenige einsihtige und menschenfreundlihe Arbeitgeber gibt, die ihren Arbeiterinnen am Tage die nötige Zeit für thre hauswirtshaftliGe Ausbildung zur Verfügung stellen. Dies i eine der Hauptschwtertgkeiten für die Durchführung des Haushaltungsunterrihts der erwachsenen Mädchen. Man hofft sie indessen durch geeignete und nachhaltige Einwirkungen nach und nach zu überwinden. In den classes ménagères der Städte wird meist nur bis zehn Monate im Jahre, in einzelnen Fähern auch während des ganzen Jahres unterrichtet, auf dem Lande findet der Unterriht nur in den Wintermonaten von Anfang November bis Ende Mat flatt.

Die staatliche Unterslüßung durch das Ministère do l’industrie ot du travail ift an gewifse Bedingungen geknüpft. Werden diese beachtet und bietet die Organisation der Schule zuverlässige Garantien für den Erfolg, so beteiligt sich der Staat in doppelter Weise an der Aufbringung der Kosten: 1) durch eine einmalige außerordentliche Amer anutno zur Beshaffung eines Teiles des Lehrmatertals. Die aus Mitteln des Staats beshafften Lehrmittel bleiben fein Eigentum; die Verwaltung der Schule hat die nötigen Maß- nahmen zu treffen, baß ihm diese erhalten bleiben oder erseßt werden. Diese Unterstüßung kann, nah Einreihung der Beläge, bis zur Hälfte des für die TalGalung erforderlichen Betrages bemessen werden. 2) Durch etne jährlihe Beihilfe, die für die P aien ebenso wle für die Haushaltungsshulen bis zu zwet Fünftel der Gen Ausgaben gehen kann. Die Aufwendungen des belgischen Staates für die écoles und class0s ménagòres betrugen

1902 160 881,35, 1904 172 663,43 Fr. Besondere Schwterigkeiten verursahte in der ersten Zeit die Gewinnung der geeigneten E kräfte. Nach und nach ist es indessen gelungen, eine Anzahl tüchtiger Lehrerinnen in besonderen, zu dem Zwecke eingerichteten Kursen heran- zubilden. Neuerdings macht die Regterung die Gewährung der \taat- lihen Unterstüßung davon abhängig, daß nur solche Lehrerinnen an- R werden, die an diesen Kursen mit Erfolg teilgenommen aben.

3) Ecoles professionnelles, écoles pro fession- nelles-ménagères, écoles ménagères-profes siíion- nelles et cours professionnels, Die ersten Mädchen- gewerbeschulen entstanden in Belgien um die Mitte der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Jeßt gibt es deren 57. Schon die im

. Jahre ‘186% begründete Brüsseler Mädchengewerbeshule verfolgte ein

doppeltes Ziel: einmal die jungen Mädchen gewerblih so auszubilden, daß sie, ohne etner Lehre im Alter zu bedürfen, fich selbst thren Lebens- unterhalt erwerben können, und außerdem thre Allgemeinbildung zu befestigen und zu ergänzen. Daraus ergaben sich von felbst zwei Gattungen ‘von Kursen, die auch von den späteren nach dem Muster der Brüsseler Schule errichteten Anstalten übernommen sind: die allgemeinen Kurse (cours gónéraux) zur Förderung der allgemeinen Bildung und die gewerblihen Spezial, Turse (cours professionnels oder spéciaux) zur Uebermittelung von fahlihen Kenntnissen und Fertigkeiten. Lehrgegenstände in den allgemeinen Kursen sind jeßt: französishe und flämische Sprache, Rechnen, Geschihte, Geographie, Grundzüge der Erziehungslehre, Gesundhetitslehre, Haushaltungs- kunde, Schreiben, Zeichnen, Singen, Turnen. Der Unter- riht in den allgemeinen Kursen ist für alle Schülerinnen oblt- gatorish. Lehrgegenstände in den gewerblihen Kursen sind: es (für Spißen, Stickereien usw.), Porzellan-, Glas- und ayencemalen, Bemalen von Fächern und Stoffen, Schnetdern, Wäscheanfertigung, Herstellen von künstlihen Blumen, Anfertigen von Korsetts und endlich kaufmännishe Fächer (angewandtes Nechnen, kaufmännische Korrespondenz, Buchführung, Handelsreht, R L A englische, deutshe Sprache usw.). Natürlich nd diese Lehrgegenstände nicht in allen Schulen vertreten, viel- mehr entspriht die Zahl und Art der Unterrichtsfäher der Größe der Schulen und der Orte, in denen sie sich befinden; au die lokalen Bedürfnisse und Eigenarten - sind bei ihrer Feststellung maß- gebend. Ueberall aber’ finden sih Kurse für Schneidern und Wäsche- anfertigung. Sie sind in Belgien die beliebtesien und au am besten eingerihteten, was der großen Bedeutung und dem vorzüglihen Nuf, dessen sch die belgishe Wäsche- und Kletder- konfektion überall erfreut, entspricht. Auch die Lehrkräfte für diese Fächer überragen in der Negel die für die anderen Lehrgegenstände nit unerheblih. Dabei fällt dem Besucher dieser Kurse sofort auf, welche große Bedeutung in Belgien noch der Handnäherei im Vergleihe mit der Maschinennäherei beigelegt wird. Alle feine Wäsche wird mit der Hand genäht, auch die Erxamens- arbeiten müssen in der Hauptsache Handarbeit sein. Als Grund hierfür wird angegeben, daß die Schülerinnen beim Hand- nähen an ein geshickteres, namentlich aber saubereres und peinlichere® Arbeiten als beim Maschinennähen gewöhnt würden. Auch wird in Belgien die mit der Hand genähte feine Wäsche vom Publikum noh stark bevorzugt und verhältnismäßig gut bezahlt, weshalb tüchtige Handnäherinnen in den großen Konfektionsgeschäften in Brüssel imm:r gesucht find Unter den verschiedenen gewerblichen Kursen kann die Schülerin wählen; ein gleihzeitiges Belegen mehrerer Kurse it jedech nur in sehr beschränktem Umfange gestattet.

Zu den gewerblichen und allgemein bildenden Zielen der écoles professionnelles fam \pâter die Ausbildung für den Haushalt, für den Beruf als Hausfrau und Mutter binzu, und es wurden daber Haus- und Küchenarbeiten in den Lehrplan mit aufgenommen. Bei etnigen Schulen trat dieser leytere Zweck allmählich fo sehr in den Vordergrund, daß sie mehr den Charakter von Haushaltungs- als Gewerbeshulen annahmen. Je nahdem sie die beruflihe oder hauswirtshaftlihe Ausbildung mehr berück- sichtigen, werden die vershtedenen Mädchengewerbeshulen jeßt etn- geteilt in a. reine Gewerbeschulen (é¿colos professionnelles), b Gewerbe- und Haushaltungs\{chulen (écoles professionnelles- ménagères), c. Haushaltungs- und Gewerbeschulen (écoles ménagères - professionnelles). Eine flare Abgrenzung zwischen Haushaltungs- und Gewerbeschulen hat sich übrigens, wie in Deutsch- land, so auch in Belgien niht durchführen lassen. Vie „reinen“ Gewerbeshulen werden von vielen Mädchen besucht, die die dort er worbenen Kenntnisse nur in der eigenen Häuslichkeit zu verwenden gedenken, und umgekehrt benußen viele Schülerinnen das in den Haushaltungsshulen Erlernte, um sich damit eine Existenz als Schneiderin, Pußzmacherin, Näherin, Haushälterin usw. zu ver- \{hafen. Nur durch die behördlich festgeseßte Ausbildungé- zeit wird der Charakter der Schulen als gewerbliher oder hauswirtshaftliher nach außen hin insofern gekennzeichnet, als die Dauer der Ausbildung in den etigentlihen Gewerbeschulen längere Zeit dauern soll als in den anderen Schulen. Sie ist fest- geseßt in den ¿coles professionnelles auf 4 Jahre, in den écoles professionnelles-ménagères auf 3 Jahre und in den écoles ménagères-professionnelles auf 2 Jahre. Da es indessen keine Mittel gibt, die Mädchen auf eine bestimmte Reihe von Jahren in den Schulen festzuhalten, so sind in allen Anstalten die oberen Jahrgänge bedeutend \{chwächer als die unteren besucht. Schülerinnen, die ein gewerbliches Diplom (diplôms professionnel) nad ihrem Abgang von der Schule erhalten wollen, müssen zunächst eine \christlihe Prüfung in den theoretischen Fächern des Lehr- programms ablegen ; sodann werden sie zum Gewerbe- examen (examen professionnel), das am Schlusse des leßten

chuljahres stattfindet, zugelassen. Im Jahre 1905 wurden an den Gewerbeshulen 330, an den Gewerbe- und Haushaltungs- \{hulen 85 und an den Haugshaltungs- und Gewerbeshulen 23 Die plome erteilt. Aus den Schülerinnen der Gewerbeshulen gehen meist auch die Lehrkräfte für diese Anstalten hervor. Die jungen Mädchen, welche die Schule verlassen haben und sich dem Lehrberuf widmen wollen, haben sich zu dem Zwecke während eines Probejahrs, in dem sie als Assistentinnen älteren Lehrerinnen über- wiesen werden, im Unterrichten zu üben. Um sich ein gutes Lehr- ersonal zu fihern, ist die Einführung etner besonderen Prüfung für Gewerbeschullehrerinnen beabsichtigt. Die Zahl der an einer Schule beschäftigten Lehrkräfte {chwankt zwishen 7 und 28. Die Schul- räume sind im allgemeinen gut, zum Teil mustergültig, fast durchweg geräumig und hell. In leßter Zeit sind viele Schulgebäude neu er- rihtet oder in der Errichtung begriffen. Großes Gewicht wird auh auf die gute Ausstattung mit Inventar, Bibliotheken und Lehrmittelsammlungen gelegt. Die Kosten der Schulen werden teils durch Schulgeld, teils durch die Träger der Schulen (Gemeinden, Private, geistlihe Orden usw.) mit Hilfe des Staates aufgebracht, der jedo seinen Zuschuß (die Hälfte der Einrichtungskosten für Inventar und Lehrmittel und ?/5 der regelmäßigen Ausgaben) von bestimmten Bedingungen abhängig maht. Das Schulgeld is sehr mäßig; es be- trägt in der Regel 30 bis 60 Fr. jährlih und steigt nur in Brüssel bis auf 100 Fr. Zudem gibt es noch eine große Zahl von ganzen und halben Freistellen und Stipendien. Die Aufwendungen des Staats [e diese Schulen beliefen sich nach dem legten Verwaltungsbeciht im Jahre 1901 auf 202 554 Fr.

Gewerblihe Kurse (cours professionnels) sind einzelnen écoles primaires und moyennes angegliedert und erstrecken auf Zuschneiden, Putz, Anfertigen von einfahen Wäsche- und Kleidungs- \tüden, Malen und kaufmännische Fächer. Der weitergehenden, insbesondere fünstlerishen Ausbildung in der Anfertigung von Damentoiletten dient ein Kursus für Kostümkunde in Brüssel (cours do l’histoireo du costume), zu dem nur solhe Mädchen zugelassen werden, die eine Gewerbeshule mit Erfolg besucht und dort ein Diplom erhalten haben. Der Unterricht findet wöchentlich einmal an einem Nach-

| mittage statt und dauert ein Jahr. Die Zahl der Teilnehmerinnen

beträgt etwa 20. / ie Zahl der écoles professionnelles und professionnelles-

M1151)

Wréhnlich, in Mut: keinen, Gesicht : gewöhnli, Sprache : deuts. Wsondere Kennzeichen : keine.

M9154]

[19159] A In der Untersuhungssache gegen den Grenadier Manz Karl Neubeck der 3. Kompagnie Grenadier-

19153] M In der Untersuchungssache gegen den Kanonier der indwehr Alexander Maria Viktor Müller, geb. in 2, 9, 1878 zu Bolchen, Lothringen, wegen Fahnen- luht, wird auf Grund der 88 69 ff. des Militärstraf- veybuchs sowie der 6s 396 360 der Militärstraf-

(nagères h | Mie gerade diesem Gebiete

ürsorge zuwandte ] ing S ellte: In ihren Klöstern forgte fie

d geht { der 4) A (sen,

sqnde n bestimmten, [ese (n 8 gibt Lehrwerkstätten für Zahl ist außerordentlich groß; E 160 Schulen allein für Spißen

1 denen mindestens drei Viertel ih în ) durch Nonnen geleitet werden.

4 Unterstüßung. perhältnismäßig gerin sihe Höhe erreichen.

me betrachtet werden können.

5) Bcoles et cours industriels et cours scienti-

Sh fee den A M inen für Knaben und Mädchen getrennte ulen bestehen, fo B namentli solche für idnen und kaufmännische Fächer, beiden Geschlechtern gemeinsam zu- glich, So wiesen am 31. Dezember 1905 die écoles et cours indu- hjels neben 22 674 Knaben auch 901 Mädhen gegen 120 im hre 1896/97 und die cours scientifiques et commerciaux jen 4080 Knaben sogar 1018 Mädchen gegen 91 im Jahre E3 handelt sich hierbei namentlich um Abend- und mntagsfurse für junge Leute, die hon geshäftlich tätig sind und b: §önnen und Wissen zum Zwecke besseren Fortkommens in einzelnen ¡jern bereihern oder vertiefen wollen. Die Mädchen beteiligen sich lsählih an den Kursen für fremde Sprachen und Stenographie.

Wenn auch

\ques Ot commerciaux.

1d doh einige Unterrichtsanstalten und Kurse,

{96/97 auf.

Literatur.

Die Kämpfe der deutshen Lruppen

hruar bis Juli desselben Jahres _ über m Ende Hendrik Witbois und seines Stammes.

at sich in den leßten zehn Jahren außerordentlich ver- j; es wurden seit 1896 niht weniger als 33 Anstalten dieser Art, r zum - größten Teile von der katholishen Kirche er- der Mädchenerziehung und dahei reihliche Mittel zur

mustergültig ausgestattete Räume ; in thren Nonnen, die sie, it erforderlich, ausbilden ließ, hatte sie willige, rührige, intelligente V oidte Lehrerinnen zur Hand, die als treue Dienerinnen ihrer je zuglei deren Interessen nah jeder Richtung hin wahrnahmen. den Schulbesuh mögli zu erleihtern, wurde bon der Möglich- l r Schulgeldbefreiung der ausgedehnteste Gebrau gemacht.

teliers d’apprentissage, Sehrwerktstätten. In —- die teils selbständig, teils allgemeinen Unterrichtsanstalten, ins- re den oberen Klassen der écoles primaires angegliedert und immer von Ordensschwestern geleitet sind, werden Mädchen für | bei uns in der Negel uls Heimarbeit betriebenen uf praktisch vorbereitet und demnächst gegen Lohn beschäftigt. F Werkstätten stehen meist in geshäftliher Verbindung mit Jnbabern größerer Geschäfte, namentlich Brüssels, und erhalten | diesen regelmäßig Arbeit gegen einen vorher vereinbarten ; Wäscheanfertigung,

es gibt nicht weniger und Stickereten, Klöstern Nur sieben Schulen, die zu- men von etwa 300 Mädchen besucht werden, erhalten eine ftaat- Der Lohn, der den Arbeiterinnen gezahlt wird, und dürfte nur selten die in Deutschland in Wochenverdien\st von 8 bis 10 Fr. bei istündiger tägliher Arbeit wird s{chon als besonders günstige Aus-

in Südwest- irifa. Auf Grund amtlichen Materials bearbeitet von der Kriegs- M hihtlihen Abteilung des Großen Generalstabes. blag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, hrlin, Das jetzt erschienene ©. Heft bringt eine Fortseyung der filderung des Hottentottenkrieges (vergl. Nr. 34/07 d. Bl.). j behandelt zunächst die Kämpfe gegen Corneltus und Morenga bis iytember 1905, geht sodann auf die Ereignisse A Auob vom un Ein ehrenvolles denfblatt wird hierbei dem Oberbefehlshaber, Generalleutnant von

gebiet das Ziel bis auf den südlichsten

ihre | wissermaßen wieder erobert zu

für“ geeignete, | angesehen werden konnte.

gänzen

beleuhtet dadurch manche Que scheinenden Handlungen sowte Tüll,

befinden | dem ehrenvollen Urteil des

überein, das über den die

niht vergißt, der unter der zögernd aufgenommen,

einigermaßen beeinträchtigt,

Soldaten- und Kriegsleben bietet.

Gipfelführer“ als

an die Hand gegeben, das thnen touren die besten Dienste bleiben dem Bergsteiger die

aus der Alpenwelt zu versenken.

{ließt mit

wilde von dem Karlsruher

l PitersuGungs! achen.

2, Aufgebote, - Un

z, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. d, Verlosung 2c. von Wertpapieren.

erlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Trotha gewidmet, der nah kaum 17 monatiger Tätigkeit im Schuy- im wesentlichen Bezirk dem deutshen Vaterlande ge- haben, tritt die Herrshaft des Deutschen Reichs dort als dauernd gefestigt Seiner hingebenden und aufopfernden Tätigkeit zollt daher die vorliegende Schrift Worte warmer und dankbarer Anerkennung. Drei Anlagen: eine Proklamation des ge- nannten Generals an das Volk der Hottentotten, eine Verlustliste und eine solche über die Stärkeverhältnisse der operierenden Truppen, er- erner die Schilderungen, wozu no sichts|kizzen und Landschaftsbildern im Text hinzutreten. , Feldzeugmeister Benedek und der Krieg von 1866, Neue Daten zum österreihish-preußischen Feldzuge. Oberleutnant Otmar Kovakik. [ Leipzig (Richard Goldacker), Preis 2,50 « Das vorliegende, 116 Seiten Großoktav starke Werk bringt mancke interessanten Bei- träge zur Charakterislik des österreihishen Feldherrn. Es [chöpft u. a. au aus Briefen, privaten Aufzeihnungen und Mitteilungen und vtelleiht fonst Eigenart [h volkstümlichen Heersührers. Der Verfasser kommi dabei zu dem Er- eret Spitenarbeiten, Handshuhnäherei, Strohhutflechterei u. a. gebnis, daß der so unglücklihe Abschluß der taten- und ruhmreichen : Laufbahn des „Helden von Solferino“ damaligen Armeesystem zur Last zu legen set. österreihishen

gleitenden Mißgeschicken der früheren Verdienste eines Mannes (Mere a die er nux 1 erlegen ist. die Kovakikshe Schrift im allgemeinen macht, wird leider durch ein beigefügtes „Nachwort“, das einen mehr anekdotenhaften Inhalt auf- | hauf weist und in manchen Einzelheiten wohl kaum beweiskräftig ist, Die etwas umständlihe Schreibweise des Ganzen wird durch den überall merkbären warmherzigen Lon auf- gewogen, sodaß eine Durhsiht des Buches doch lohnend ift, zumal es auch mancherlei lebensvolle Stimmungsbilder aus dem derzeitigen

__— Alpine Gipfelführer. Geb. à 1,50 (A (Stuttgart, Deutsche Verlags-Anstalt.) Unter den zahlreihen Naturfreunden, deren besondere Liebe und Bewunderung den majestätishen Neizen der Hochgebirgswelt gehört, ift wohl keiner, der niht die vor zwei Jahren ins Leben gerufene Sammlung „Alpine eine wertvolle (( Literatur begrüßt oder \{chäßen gelernt hätte. l Alpentouristen in diesen von Kennern verfaßten und in anregender Form gehaltenen Bergmonographien ein vorzüglihes Belehrungsmittel ; bei der Vorbereitung auf Berg- leistet; reih u Bändchen nachher als Erinnerungen an feine i solhen für Naturshönheit empfänglihen Menschen, denen es nicht vergönnt ist, selbst-die eisstarrenden Hochgebirgsaipfel zu erklimmen, bereitet es Freude und Genuß, sich in diese anshaulihen Schilderungen

diesjährigen Reisezeit erscheinende N: u der Sammlung in den weitesten Kreisen auf lebhaftes Interesse rechnen. In Band X11 wird der Großvenediger von Louis Humpeler behandelt, in Band X1[[l Sesvenna und Lishanna von Ad. Wißenmann, in Band X1V die der Oettaler Gebirgsgruppe angehörige Ho ch -

Öffentlicher Anzeiger.

erreiht hatte, das Gebiet | {ôn

fodaß bei seinem Rück-

ch eine Reihe von Ueber-

Von K. K,

Nerlag von O. Gracklauer,

weniger erklärlih und Anschauungen des

niht diesem, sondern dem Er stimmt hierin mit | W. 50. Generalstabswerkes

leßten Schritte Benedeks be-

Der günstige Eindruck, den Beier.

Die

XIL. bis XVII. Bändchen.

C. Weilandt.

1 Tafel. Wie

Bereicherung der alpinistischen führbar?

In der Tat ist den

doch nicht minder s{häßbar und trefflich illustrierten ochto!ren. und auhch

So darf denn auch die neue, zur

Band

Gustav Bedcker; V,

1) Untersuchungssachen.

Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kanonier Oskar holz der 4. Kompagnie Fußartillerieregiments Nr, 5, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhungshaft (gen Fahnenfluht verhängt. Es wird ersucht, thn h verhaften und in die Militärarrestanstalt in Posen vr an die nächste Militärbehörde zum Weitertrans-

Mt hierher abzuliefern.

Posen, den 25. Mai 1907. Kommandanturgeriht. von Issendorff, Generalleutnant und Kommandant. Beshreibung: Alter: 21 Jahre, Größe: 1 D em, Statur: kräftig, Haare: dunkel, Augen: ge- Nase: gewöhnlih, Mund: gewöhnlich,

Kleidung: 1 Schirm- ge und 1 Helm, 1 Waffenrock 111. Garnitur, lhalsbinde 1V. Garnitur, 1 Tuchhose IV. Garnitur, | Kibriemen 111. Gacnitur, 1 Seitengewehr Nr. 103, | Yaar eigene Schuhe. _

ahnenfluchtserklärung. : In der C gegen den Musketier fuzen Roth der 1. Kompagnie 9, Badischen Mfanterteregiments Nr. 170, wegen Fahnenflucht, vid auf Grund der §8 69 ff. des Militärstraf-

M ießbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf-

{rihtêordnung der Beschuldigte hierdurh für fahnen-

lidtig erklärt.

Colmar i. E., den- 23. Mai 1907. Gericht der 39. Division.

Fahnenfluchtserkläcuug.

wiments Nr. 110, wegen Fahnenfluht, wird auf ®rund der §8 69 ff. des Militärstrafgesepbuchs vie der §8 356, 360 der Militärstrafgerihts- Puung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig art.

Karlsruhe, den 24. Mai 1907. Gericht der 28. Division.

Fahnenfluchtserklärung.

rihtordnung der Be huldigte hierdurch für fahnen- \ibtig erklärt. Metz, den 24. Mat 1907.

Gericht der 33. Division.

)) Aufgebote, Verlust- u. Fund- achen, Zustellungen u. dergl.

18876] waugsversteigerung. Im Wege Ta Zwangsvollstreckung soll das in verlin, Weidenweg Nr. 54, Ecke Hübenerstraße, be- lyene, im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts Lrlin-Mitte von Lichtenberg Band 19 Blatt Nr. 629

E

zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsyvermerks auf den Namen der verwitweten Pauline Schiemann, geb. Jurick, in Berlin eingetragene Grundstü am 23. August 1907, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Geriht, Neue Friedrih- straße 12/15, Zimmer Nr. 113/115, drittes Stock- werk (IIT), versteigert werden. Nah der Grund- steuermutterrolle Artikel Nc. 9326 besißt das Grund- ssttück als Kartenblatt 48 Parzelle 873/63 eine Fläche von 6 a 61 qm und ist zur Grundsteuer niht ver- anlagt. Nach der Gebäudesteuerrolle Nr. 32 243 be- steht das Grundstück aus einem V »rdereckwohn- gebäude mit Hof und Kohlenplaß und ist mit einem jährlihen Nußungswerti yon 10 470 A mit jährli 408 #4 zur Gebäudesteuer veranlagt. Der Ber- steigerungsvermerk is am 2. Mat 1907 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 15. Mat 1907.

Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 35. [12362] Zwangsverfteigerung. -

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das in Berlin belegene, im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 131 Blatt Nr. 4895 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks auf den Namen der Frau Loutse Groth, geb. Dankert, in Hermsdorf eingetragene Grundstück am 28. Juni 1907, Vormittags 12 Uhr, dur das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin - Wedding, Brunnenplaß, Zimmer Nr. 30, [ Treppe, versteigert werden. Das Grundstück Aer in der Kamerunerstraße in Berlin umfaßt die Parzellen Kartenblatt 20 Nr. 618/50 2c. und 623/55 2c. in einer Größe von 8 a, ist in der Grund- steuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 23 231 verzeihnet und bei einem Neinertrag von 0,38 Taler mit 0,11 #4 jährlih zur Grundsteuer veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ift am 23. April 1907 in das Grundbuch einge- tragen. Das Nähere ergibt der Aushang an der Gerichtstafel.

Berlin, den 1. Mai 1907. Königliches Amtsgericht Berlin-Wedding. Abteilung 6.

[18877] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 151 Blatt Nr. 5507 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Architekten Herrmann Lange zu Nixdorf eingetragene Grundstick am 19, Juli 1907, Vormittags 10 Uhr, durch das unter- zeihnete Gericht an der Gerichtsstelle N. 20, Brunnenplaß, Anme Nr. 30, T Treppe, versteigert werden. Das Grundstück, ein Garten in der Martin Opitstr., Ecke Gottschedstraße, prov. Nr. 33, liegt in der Gemarkung Berlin und besteht aus der Parzelle 943/91 2c. des Kartenblatts 23. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 23 857 mit einem Rein- ertrag von 0,93 Taler verzeichnet, 11 a 91 qm groß und zur Gebäudesteuer noch nicht veranlagt. Der NBersteigerungsvermerk is am 16. Mai 1907 in das Grundbuch eingetragen. Das Nähere ergibt der Aus- hang an der Gerichtstafel.

Berlin, den 23. Mat 1907.

Königliches Amtsgericht Berlin-Wedding. Abteilung 6.

[18886] Bekanntmachung.

Aus dem Nachlasse der Partikulier Otto und Emilie, geb. Grube, Andersouushen Eheleute sind die 39% tigen Ostpreußishen Pfandbriefe Lit. D Nr. 1388 à 500 1, Lit. D Nr. 2004 à 900 M abhanden gekommen, was behufs des einzuleitenden Aukfgebotsverfahrens hierdurch bekannt gemacht wird.

Königsberg, den 23. Mai 1979

Ostpreußische General. Landschafts-Direktion. J N. Dr. Lewe. /

[9901] Aufgebot.

Die Firma C. H. Pürschel in Forst i. L, ver- treten durch den Rehtsanwalt Göfsner daselbst, hat das Aufgebot des ihr angeblich abhanden gekommenen, ultimo November 1906 fälligen, an ihre Ordre ge- stellten, von der Firma Ch. Salomon & Co. in Bukarest akzeptierten und bei der Firma Mendels- \fohn & Co. in Berlin C. domizilierten Wechsels über 315,85 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14, Dezember 1907, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, Neue Friedrihstr. 12—15, 111. Stock, Zimmer 113/115, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Berlin, den 22. April 1907.

Königliches Ämtsgeriht Berlin-Mitte. Abteilung 85.

[18892] Aufgebot.

Der Präsident des Königlichen Oberlandesgerichts zu Breslau, vertreten durch den Ersten Gerichts- schreiber, Amtsgerichtssekretär Kalkstein in Neu- mittelwalde, hat das Aufgebotsverfahren, betreffend die Amtskaution des in der Zeit vom 1. November 1905 bis 31. Juli 1906 bei dem Amtsgericht in Neumittelwalde angestellt gewesenen Gerichtsvoll- ziehers Kade, jeßigen Amtsgerichtskanzlisten in Waldenburg, bestehend aus den im Kautions- deyositorium der Justizhauptkasse in Breslau ver- wahrten Schuldverschreibungen der Preußischen kon- solidierten 3prozentigen Staatsanleihe von 1898 E Nr. 187 511 und 187 514 über je 300 „4 nebst zugehörigen Zinsscheinen und Zinserneuerungsscheinen beantragt. Alle diejenigen, welhe Ansprüche an den ehemaligen Wericiövollzieber Kade aus seinem Dienstverhältnis zu haben vermetnen, werden auf- gefordert, thre Ansprüche an der Amtskaution \pä- testens in dem auf den 25. Juli 1907, Vor- mittags LL Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten und Ansprüchen an der Kaution ausgeshlossen werden und die Amtskaution freigegeben werden wird.

Neumittelwalde, den 22. Mai 1907.

Königliches Amtsgericht.

[18887]

Der Stellenbesizer Heinrih Elsner in Wittgen- dorf, vertreten durch den Justizrat Kurnik in Landes- hut, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf den thm gehörenden nah- LUIRA Grundstücken in Abt. 111 eingetragenen Rechte

a. des auf dem Grundstück Nr. 29 Wittgendorkf in Abt. TIl unter Nr. §8 eingetragenen Anrechts der Geschwister Karoline und Peter Nösner auf F des

verta von Hans Biendl, te Berggestalt“, die

lfred von Radio-NRadiis) den sagenumwobenen Rosengarten, Band XPV11 (Verfasser K. Bindel) die Marmolata. ersten 11 Bänden, in denen Zugspiße, Elmauer Haltspize, Orktler, Monte Rosa, Dachstein, Bettelwurf- und Speckarspiße, Großglockner, Triglav, Waßmann, Monte Cristallo und Wildspiye GeINAE find, so ist au in den neuen der Stoff in einzelne Abschn

die vornehmlih über Orographie, Sage und Geschichte, Talstationen und Zugänge, Hütten, Uebergänge, Anstiege, Führerwesen und Hütten- tarife eingehenden Aufs{luß erteilen. 2 Karten und durchschnittlih 15 treflihe, nah Naturaufnahmen aus- geführte Abbildungen beigegeben.

rungs-Vereinen. von C. Weilandtk.

Elektrische Fernphotographie und Aehnliches, Professor Dr. Arthur K 2. Aufl. t D

Vortrag von Theodor Köhn, 0,60 (6 Berlin W. 8. Karl Heymanns Verlag.

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Jungfrau, Wle in den

tte gegliedert,

Jedem Bänden sind 1 bis

NULte Ante aen

neu erschienener Schriften, deren Besprehung vorbehalten bleibt.

Das Neue aus dem Erxerzier-Neglement für die Feld- artillerie vom 26. März 1907. Gerhard Stalling, Veclag.

Was haben unsere Herbergen zur um den berechtigten Wünschen der christlihen Gewerk- schaften zu entsprechen ? Brandenburgisher Herbergs-BVerband.

Die Berufsausbildung nah den Berechtigungen der höheren Lehranstalten in Preußen. hierauf bezüglihen Geseße, Bekanntmachungen, Bestimmungen, Er- lasse, Verordnungen und Verfügungen in der vom 1. März 1907 ab gültigen gans nah amtlihen Quellen herausgeg. 2, Aufl.

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Der Militär-Postdirektor. Ein Handbuch für solche, die es werden wollen oder bereits sind. Von Louts Kattrein. 2,40 A Abgerundete Hilfszahlen für aare 4. Aufl. 0,20 A Oldenburg i. Gr., Gerhard Stalling,

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Max Schildberger. der Wanderwege

19. Jahrg. 1907. 0,25 #, nebst Verzeichnis

bei Auswahl von Thüringen. 4.

Sommerfrishen und Aufl. 0,60

6, Sommandi gese En auf Aktien und Aktiengesell\{. 7, Erwerbs- und Wirt 8, Niederlafsun 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

pu enofsen\schaften. Re

2. von tsanwälten.

künftigen, die Summe von 600 Tlr. übersteigenden Verkaufspreises, eingetragen zufolge Verhandlung vom 29. Mai 1843,

b. der auf dem Grundftück Nr. 199 Wittgendorf in Abt. III unter Nr. 1 und 2 eingetragenen An- sprüche auf Deckung wegen Ausfalls in der Sub- hastation,

1) des Bälkermeisters Jakob Keller zu Friedland mit 1108 Tlr. 16 Sgr. 3 Pfg. und mit 601 Tlr. 8 Sgr. 9 Pfg, ;

2) des Gasthofsbesißers Wilhelm Ts{hôpe zu Landeshut mit 1710 Tlr. 13 Sgr. 9 Pfg. und 350 Tlr. 7 Pfga.,

3) des Försters Rieger zu 13 Tlr. 20 Sar. 8 Pfg. :

eingetragen auf Grund der Verfügung vom 21. Juli 1863 bezw. 9. Dejember 1868 gemäß 8& 1170 B. G.-B. beantragt. Die unbekannten Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1907, Mittags 127 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 28, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte an- zumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit der Nechten erfolgt.

Landeshut, den 21. Mai 1907,

Königliches Amtsgericht. [18900] Aufgebot. i

Der Wirt H. Zirke zu Werne hat das Aufgebot des Grundstücks Stadt Werne Flur 3 Nr. 962/0,40 2c. am Burgtor, Hofraum, groß 11 qm, zwecks Ein tragung in das Grundbuch beantragt. Es werden deshalb alle, welhe das Eigentum des gen. Grund üdcks in Anspruch nehmen, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf 12. Juli 1907, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeshlofsen werden.

Werne, den 23. Mai 1907.

Wittigendorf mit

[19301] Aufgebot. Mittels Rezesses Nr. 23306 vom ¡3 März

1907, bestätigt am 11. April 1907, ist zwischen Herzogliher Kammer, Direktion der Forsten, in Braunschweig und dem Bahnwärter Friedrich Noth- durft in Seesen die Ablösung der dem Grundstück No. af}. 74 zu Seesen zustehenden Berechtigung zum Bezuge einer Brennholznaturalrente aus den Herzog- lihen Forsten des vormaligen Communion-Harzes gegen eine Kapitalentshädigung von 720 nebft 49/0 Zinsen p. a., vom 2. Januar 1907 an erehnet, vereinbart worden. Auf Antrag Herzogliher Kammer, Direktion der Forsten, in Laue Es werden alle diejenigen, welhe Ansprüche an die abgelöste Berechti- gung resp. das zur Auszahlung kommende Ablôsungs- kapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solhe Ansprüche spätestens in dem zur Auszahlun des vorgedachten Ablösungskapitals nebst Zinsen au den 11, Juli 1907, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Herzoglihen Amtsgerichte an- eseßten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit olhen Ansprühen der Antragstellerin gegenüber ausgeschlofsen werden follen. Seesen, den 15. Mai 1907. Herzogliches Amtsgericht. D. Müller.

21. Febr.