1907 / 134 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Das erzreihe Kaiangagebiet [wird so in Bälde mit der Küste ver- bunden sein. Gleichzeitig hat die Congoregierung die Ausführung dreier anderer wihtiger Bahnstrecken genehmigt, 1800 km lange, direkte Linie von Leopoldville dur den ganzen Süden des Congostaates nah dem fruchtbaren und minenreihen Gebiete von Kassai und Katanga, ferner eine Linie von Stanleyville nah Mahagi am Albertsee zur Verbindung mit English-Ostafrika und Aegypten, Das i endli eine Linie von Buli nah Kibanga am Tanganikasee, zur Ver- 6 bindung mit Deutsh-Ostafrika. Würde auch die deutshe Bahnlinie von Udjidji am Tanganikasee nach Daressalam in absehbarer Zeit vollendet, so wäre die Durchquerung Afrikas mit Dampferverkehr

ere in Vergleih mit den anderen afrikanishen Kolonien ergibt

folgende Zahlen :

England, Eisenbahnen in Betrieb 13 117 km, in Betrieb oder Bau

und genehmigt 15 113 km,

Frankreich, Eisenbahnen in Betrieb 5657 km, in Betrieb oder Bau in Betrieb oder Congostaal, Eisenbahnen und Dampfschiffwege in Betrieb 2682 km,

und genehm 9849 km, Deutschland, Eisenbahnen in Betrieb 1398 km, Bau und genehmigt 1988 km,

n Betrieb oder Bau und genehmigt 7252 km

Auf je 100 000 Einwohner verteilt, ergeben ih die Vergleichs-

zahlen :

England 3,43 km Bahn in Betrieb, 3,96 km in Betrieb, Bau und

Vorbereitung,

Frankreih 1,84 km Bahn in Betrieb, 3,21 km in Betrieb, Bau

und Vorbereitung,

Deutschland 1,21 km Bahn in Betrieb, 1,73 km in Betrieb,

Bau und Vorbereitung, Congostaat 1,41 km Bahn in Betrieb 3,

und Vorbereitung. (Bahnen uad Dampfschiffe.) Für Deutschland ist dieser Vergleich ret ungünstig. Der Redner wies zum Schluß die englischen Vorwürfe gegen den Congo- staat und setnen Souverân zurück und sprach die Ansicht aus, daß die weit aus\{auende Verkehrêpolitik des Congostaates auch für die deutschen

Kolonien in Afrika vorbildlih sein sollte.

Theater und Musik,

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Freitag, eine Wiederholung von „Salome* statt, in den Hauptrollen durch die Damen Rose, Plaichinger, Goeße, die Herren Sommer, Berger, Kirhhof, Bachmann u. A. beseßt. (Anfang 8 Uhr.)

der Kapellmeister Ble.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Wallen- steins Tod“ mit Herrn Matkowsky als Wallenstein, aufgeführt. In den übrigen Hauptrollen sind die Herren Kraußneck, Staegemann, Arndt, Keßler, Pohl, Vallentin, Oberländer, Patry, Boettcher und die Damen von Arnauld, Wachner und Lindner beschäftigt.

Der Gastvertrag mit Pepi Glöckner im Lustsptielhaus, der vorerst auf 14 Tage abgeschlofsen war, wurde auf vorläufig einen

Monat verlängert.

Nückblick auf den Spielplan der Königlichen Oper für 1906/1907. Die Königliche Oper beschließt am 19. Juni thre diesjährige Spielzeit. Nom 15. August 1906 bis einschließli 4. Iuni 1907 sind nachstehend genannte Neueinstudierungen bezw. Oper in 4 Akten von G. Bizet, vom 15. September 1906 bis 2. Juni 1907 26 mal, der Genossenschaft freiwilliger 2) „NRigoletto“, Oper in 4 Akten von G. Verdi (in italienischer Sprache) vom 4. Oktober bis 27. November 1906 4 mal, 3) „Mar- garete“, Oper in 5 Akten von Ch. Gounod, vom 20. Oktober 1906 bis 17. Mat 1907 7 mal, 4) „Salome“, Drama in 1 Akt von Wilde, Musik von R. Strauß, vom 5. Dezember 1906 bis 29. Mai 1907 38 mal. (Eine Vorstellung fiel aus wegen Versagens der elektrischen Beleuchtung.) s „Zar und Zimmermann“, kfomishe Oper in 3

. Lortzing, vom 31. Dezember 1906 bis 7. April 1907 5 mal, 6) „Der Postillon von Lonjumeau*, komische Oper in 2 Akten von Atam, vom 27. Januar bis 26. Februar 1907 7 mal, 7) „Falstaff*, lyrishe Komödie in 3 Akten von G. Verdi, vom 12. Februar bis 19. Februar 1907 3 mal, 8) „Das war ich*, Dorfidylle in 1 Akt von L. Blech, vom 20. Februar bis 29. April 1907 4 faule Hans“, Oper in 1 Akt von A. Ritter, am 1 mal, 10) „Pique Dame’, Oper in 3 Akten von P. Tschaikowsky, vom 20. März bis 15. April 1907 5 mal, 11) „Marie, die Tochter des Regiments“, Oper in 2 Akten von G. Donizetti, vom 1. bis

Neuheiten gegeben worden: 1) „Carmen“,

4. Juni 2 mal. Außer diesen Werken die Königlihe Kapelle und die an

10. Juni ist die 1(0.

Die Reichershe Hochschule für dramatische Kunst hatte unter ihrem Direktor Friedrih Moest im Saal Bechstein am Montag von ihren Schülern und Schülerinnen Szenenaufführungen Die Beherrschung des sprahlihen und mimischen Ausdrucks der einzelnen Darsteller war

klassisher und moderner Schauspiele veranstaltet.

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 141. Abonnementsvorstellung. Salome. Drama in 1 Aufzuge, nah Oskar Wildes Teihnamiger Dichtung in deutscher Uebersezung von Sédwig Lach- mann. Musik von Richard Strauß. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Negie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 8 Uhr.

Schauspielhaus. 150. Nbonnementsvorstellung. Wallensteins Tod. Trauerspiel in 5 Mulden von Friedrih von Schiller. Regie: Herr Keßler Anfang 7F Uhr.

Neues Operntheater. Unter Leitung des Direktors : Gastspiel des Joss Ferenczy-Gnsem les. 49. Vor- stellung. Wiener Blut. Operette in 3 Akten von Johann Eau Negie: Adolf Kühns. Diri- gent : Friß Redl. nfang 7} Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 142, Abonnements- vorstellung. Marie, die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Akten von Gaëtano Donizetti. Text nah dem Französischen des Saint Georges und Bayard von C. Gollmick. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 151. Abonnementsyorstellung. Die N einerin. Schauspiel in 4 Akten von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7# Uhr.

Neues Operntheater. Unter Leitung des Direktors: Gastspiel des Joss Ferenczy-Gnsembles. 50, Vor- stellung. Die fieben San, Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann und F, Bauer. Musik von Karl Millöcker. Regie: Hermann Litt. Dirigent: Friy Redl. Anfang 74 Uhr.

: dein Gastspiel der Monagassishen Truppe beteiligten Ressorts noch die vorbereitende Tätigkeit und Ausführung folgender neuer Werke: 1) „Damnation de | statt. Karten zu 30 H sind nur Faust“ von Berlioz, 2) „Méphistophélès* von Boito, 3) „Don Carlos“ von Verdi, 4) „Théodora* von Leroux, 5) „Hérodiade” von Mafsenet. Am 18. April fand die 250. Aufführung von „Mignon“ statt; am 22. Februar die 100. von „Siegfried“, am 94. Oktober 1906 die 50. von „Rigoletto“, am 25. Januar die 25. des „Barbiers von Bagdad“ und der „Abreise“. Für Montag, den iederholung von „Rienzi" angeseßt.

nämli eine

Leistungen.

2. Juli in fahren. Der Dresdener in der Kreuzkirhe zu

gegeben wird, ist auf Dienstag,

besonderen für die reiferen

Jahres etwa fünftausend

Dirigent ist

Mittel ausgeworfen. Die F

wurde beraten.

Akten von nitätskolonnenmitglieder

mal, 9) ¿Dex 8. März 1907 „Frühlingsfest“ am

entfielen für

von 760 Personen geben werden.

Das 23. Mitteldeutsche bis 23. d. M. in Halle a. S. st

Hoheit der Kronprinz.

oft überrashend wirkungsvoll. Auch das flotte Zusammensptiel in der ] S{lußnummer: „Der Biberpelz“ von Hauptmann, verdient mit be- sonderer Anerkennung hervorgehoben zu werden. die Hilfe von Kulisse, Kostüm und Maske erhöhte noch den Wert der

rogramm zu dem während der Tage vom 29. Junt bis resden stattfindenden 43. Tonkünstlerfest des Allge- meinen Deutshen Mu R Ing Yat ne ee E für be or ondichter ert Fu at für den Vor- abend des ersten Fesitages, Freitag, den L Dun g Cn Sei E Automobil fuhr in der Friedrichstraße „Selig sind, die in dem Herrn sterben“, kirchlihe Tondichtung für Soli, | Segen einen Baum und wurde stark beschädigt. In Freiberg Chor, Orgel und Orchester, angekündigt, zu der die an dem Tonkünstler- woll früh bei der Durchfahrt der fest teilnehmenden Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Musikvereins eingeladen sind. Der Begrüßungs8abend, der zu Ghren der am Feste teilnehmenden Tonkünstler von der den 2. Jult festgelegt worden und soll im Anschluß an das zweite Orcheiterkonzert auf dem Köntglichen Belvedere (Brühlsche Terrasse) stattfinden.

Fn Weimar hat sich am 30. Seytember 1906 der Deutsche S@illerbund gebildet, der am Weimarischen Hoftheater alljährlih Festsptele für die deutsche

anstalten Deutschlands veranstalten roill. in sechs Wochenzyklen von Meisterwerken der der Weltliteratur bestehen und während der großen Ferien jedes ; Teilnehmern ' gemacht werden. Nebenher soll der Besuch der zahlreichen geweihten Stätten Weimars, der Lusts{chlösser seiner Umgebung, der durch ge- \chichtlihe Bedeutung und Naturschönheiten berühmten Orte Thüringens, wie dr Wartburg, Jenas usw., gehen, sodaß die Schülerfahrt nah Weimar für jeden Teilnehmer ein unvergeßlihes großes Erlebnis und eine dauernde Bereicherung seines geistigen Lebens bedeuten würde. Um das nationale Unternehmen zu ermöglihen, müssen ih vterzigtausend Deutsche îm Reiche und auswärts finden, die mit dem Mindestbeitrag von 1 F dem Deutschen Schillerbunde beitreten. Höhere Beiträge und öffentlihe oder private Stiftungen für den ideaïen Zweck sind erwünscht. Die und die Geschäftsstelle des Deutschen Sdqillerbundes in Weimar nehmen Anmeldungen und Beiträge entgegen.

Mitglieder des Nationalaus\chusses

Mannigfaltiges. Berlin, 6. Juni 1907.

Das Zentralkomitee vom Roten Kreuz erstattete in einer am 30. v. M. unter seinem Vorsitzenden, dem Bizeoberzeremonien- meister und Königlichen Kammerherrn B. von dem Knesebe gehaltenen Sißung kurzen Bericht über die bevorstehende Teilnahme an ‘der VIII. Fnternationalen Konferenz vom Kreuz in London und über seine westafrikanishen Expeditionskorps. jeßt allein von dem genannten Zentralfomitee 760 092,14 6 zur Be- \chafung von Materialgaben usw. sowie zur Unterbringung von 685 ge- nesenden Offizieren und Mannschaften in Bädern verausgabt worden. Die Notwendigkeit eines weiteren Vorgehens nah dieser Richtung ergibt sich aus den immer noch in großem Umfange einlaufenden Anforderungen. Zur vermehrten Ausbildung von Mannschaften der Sanitätskolonnen und Krankenpfleger im Kriege wurden Z rage der Einführung einer leichteren Dienstbektleidung des männlichen Personals für den Friedens8gebrauh Bewilligungen zur Beschaffung von Bekleidungen und Ausrüstungs\stücken und zur Abhaltung von Uebungen für freiwillige Sanitätskolonnen wurden ausgesprochen. Die Vor- bereitungen zur Einführung einer Haftpflichtversicherung für die Sa- sind nahezu Bildung einer Schwesternschaft für die Provinz Westfalen mit be- sonderen, den örtlihen Verhältnissen angepaßten Statuten fand Billigung. Ueber die Annahme einer dem preußischen Zentralkomitee zugedahten Schenkung von 30 000 F wurde vorbehaltlich der Aller- höchsten Genehmigung Beschluß gefaßt.

12 Berliner Kie S veranstalten ein gemeinsames

onnabend in der Brauerei Königstadt (Schönhauser Allee 9—10). Die Festteilnehmer versammeln {ih von 4 Uhr ab im Garten, wo die Kapelle des 2. Garderegiments unter Leitung des Königlichen Musikdirigenten M. Graf von 6 Uhr an konzertiert. Die Gesänge des 500 finden von 6—8 Uhr unter Hs von ei den Chöre und bei den meisten Organisten zu haben. Der Ertrag dient zur Unkostendeckung für ein am 25. Oktober in der alten Garnison- kirche stattfindendes Konzert, das die vereinigten Chöre in Stärke

Bundes\chießen findet vom 16. tatt. Die Anmeldungen auswärtiger Schüßen sind, wie mitgeteilt wird, überaus zahlreich eingegangen; au ist eine stattlihe Reihe kostbarer Preise von Fürstlihkeiten und sonstigen Spendern gestiftet worden. Mitteldeutshen Bundesschießens ist Seine Kaiserliche und Königl

Erfurt, Der Verzicht auf

elektrischen

te gestern

Zemmrich Stadt Dresden

blutüberstrômt geschafft.

Fugend beider Geschlechter, im | Shulter erlitt.

Schüler aller höheren ehr- Die Festspiele sollen deutschen und

umsonst zugänglih

Sechs beladene ist eingeleitet.

ck ab- Radolin für

Noten Maßnahmen zu gunsten des süd- Danach sind für das leßtere bis

San Fra

Erdstoß von gerichtet.

Herkomerfahrt stürzte kurz vor Er und zog sih eine \chwere Verletzung zu. furter Krankenhaus gebraht. Ein anderer Insasse eines anderer Automobils erlitt eine Verleßung an eines leihten Zusammenstoßes. hatte einen leihten Zus ammenstoß mit einem Wagen der

paratur konnte das Gotha wurde ein E Knabe

fonkurrenz auf - der

Paris, d, Zuni. denkmalkomitee, das gestern in ter Großen Oper ein glänzendes Festkonzert veranstaltet hatte, wobei Saint-Saën9s die 9. Symphonlte dirigierte, überreichte dem Botschafter Fürsten

St. Petersburg, d. Juni. (W. T. B.) brunst zerstörte den Ort Stolbzy (Gouv. Minsk) vollständig. 500 Häuser, das Post- und Telegraphenamt liegen in Asche. Die Lage der Einwohner ist verzweifelt.

5, Juni. (W. T. 4 Ein Teilnehmer derx urt aus dem Automobil

Er wurde in das Er-

der Stirn infolge Das Automobil Nr. 52

Straßenbahn. Nah Vornahme einer Ne- utomobil seine Fahrt fortseßen. In rig beim Ueberschreiten der il überfahren. Das Kind erlitt einen

Wagen der Herkomer- Dresdner Straße der Glasarbeiter einen großen Bernhardinerhund, der in Gefahr

war, überfahren zu werden, retten, “wurde jedoch selbst dabet von dem Wagen des Rittmeisters von Arnim (Start- nummer 114) erfaßt und überfahren. Der Berunglückte wurde

und mit verleßter Wirbelsäule ins Krankenhaus Dem „Meeraner Tageblatt“ wird aus Gößni b ge-

meldet: In der Mittelstraße wurde ein Mädchen von dem Wagen Nr. 138 der Herkomerfahrt erfaßt und eine Streccke weit mit- geschleift, sodaß es erhebliche Verletzungen an der rechten

Cöln, 6. Juni. (W. T. B.) Die englischen Iournalisten trafen gestern vormittag, nahdem sie Rüdesheim besucht hatten, hier auf einem Salondampfer ein. Abends fand im prächtig ges{müdckten Gürzenichsaal ein Festessen statt, bei dem der Beigeordnete Farwick die Gäste willkommen hieß. Mr. Shorler (The Sphere), Ernst Posse (Kölnische Zeitung) und Mr. Christians (Morning Leader) ausgebracht.

Weitere Trinksprühe wurden von

4 Aachen, 6. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Heute früh 12 Uhr 30 Minuten fuhr infolge Zugtrennun g der hi auf den vorderen Teil des von Station Brand in den Hütten- bahnhof „Rote Erde“ einfahrenden Güterzuges 8693. Von den 4 Bremsern des hinteren Zugteiles wurden der Hilfsbremser Zennes aus Montenau getötet und Paquin \{chwer verleßt.

nteré

Wagen wurden gänzli zertrümmert. Die Untersuchung

(W. T. B.) Das hiesige Beethoven -

feine werktätigen Sympathien eine eigens geprägte

Beethovendenkmünze.

Eine Feuers-

ncisco, 5. Juni. (W. T. B.) Heute mittag 12 Uhr

97 Min uten ereignete si hier ein von Norden nach Süden gehender

10 Sekunden Dauer. Schaden wurde niht an-

beendet. Ein Antrag auf

geshüße und

Personen zählenden Gesamtchors rofessor Egidi im Saal italiedern der beteiligten

im Bezirk C

Protektor des ehren e

Deutsches Theater. Freitag: Robert uud Bertram. Anfang 74 Uhr. Sonnabend : Zum ersten Male: Der Jongleur.

NKammerspiele : Freitag: Frühlings Erwachen. Anfang 8 Uhr,

Cessingtheater. Gastspiel des Theaters an der Bun, Freitag, Abends 8 Uhr: Die Fleder- maus.

Sonnabend und folgende Tage: Die Fledermaus.

Schillertheater. 0. (Wallnertheater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Molo. Eine un- vollendete Tragödie (2 Akte) von Friedrich Hebbel. Hierauf : Der zerbrochene Krug. Ein Lustspiel in 1 Aufzuge von Heinrich von Kleist.

Sonnabend, Abends s Uhr: Perrichous Reise.

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Traumulus. Abends 8 Uhr: Perrichous Reise.

Charlottenbur (Bismarckstraße, Gcke der Grolmanstraße). reitag, Abends 8 Uhr: Die PAEREREE. Komödie in 4 Aktien von Artur

nier.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Schmuggler.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Pfacrer von Kirchfeld. Abends 8 Uhr : Die Schmuggler.

Komische Oper. Freitag, Abends 8 Uhr:

Hoffmanus Erzählungen. Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Freitag, Abends 8 Uhr: Gastspiel des Neuen Operettentheaters aus Hamburg. Die lustige Witwe. Operette in 3 Akten von

Victor Lóon und Leo Stein. Musik von Franz Lehár.

Sonnabend und folgende Tage: Die lustige

Custspielhaus. (Friedrihftraße 236.) Freitag, Abends 8 Uhr: Die Welt ohne Männer. Sonnabend: Die Welt ohne Männer.

Séehillertheater N. (Friedrih Wilhelmftädtisches Then Freitag, Abends 8 Uhr: Drei Paar u e. Sonnabend: Drei Paar Schuhe.

Residenztheater. (Direktion: RihardAlexander.) Freitag, Abends 8 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? Schwank in 3 Akten von M, Hennequin

und P. Veber. Sonnabend und folgende Tage: Haben Sie uichts zu verzollen ?

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73. Di- rektion: Kren und S{önfeld.) Freitag, Abends 8 Uhr (Sommexpreise): Charleys Tante. (Parkett- fauteuil 2 A

Sonnabend und folgende Tage: Charleys Tante.

St. Petersburg, 6. Juni. Telegraphenagentur“ meldet aus Teheran: Generalgouverneur von Luristan und Burudschird, Salar ed Dauleh, sind 100 persishe Reiter, Gebirgs-

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

Die „St. Petersburger Gegen den Prinzen abgeschickt

Jnfanterietruppen worden. Jn

Kermanschah sind offene Feind}eligkeiten zwischen den beiden Parteien ausgebrochen. sind getötet worden.

Hongkong, 6. Juni. Näuber haben die Marktstadt Chutnuiwau, drei Meilen

von Weichou Schmihow und Wonglik beseßt.

Eine Anzahl Personen

(W. T. B.) Zweihundert

entfernt, geplündert. Freibeuter halten Gleichzeitig ist ein Aufstand

heung-Tauschan ausgebrochen; nah Weichow

sind die nötigen Shußmannschaften abgegangen.

(Fortseßung des Amilihen und Nichtamtlichen in der Ersten,

Zweiten und Dritten Beilage.)

Familiennachrichten.

Verlobt: Fcl. Elisabeth von Puttkamer mit Hrn- Leutnant Walter Liegener (Lossin i. Pomm.).

Verehelicht: Hr. Leutnant Ernst von Reiche mit Frl. Christa von Gôy (Hohenbocka). Hr. Haupt- mann Hermann Graf von Schlieffen mit Frl. Sophie-Charlotte von Reiche (Rosbitek). Hr. Leutnant Joachim von Brederlow mit Frl. Char- lotte von Heydebreck (Lüneburg).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Julius Frhrn. von Wangenheim (Dom. Hayna, Post Wolfs- fehlen).

Gestorben: Hr. Kammergerichts-Senatspräsident a. D., Geheimer Oberjustizrat Gustav Spener (Berlin). Hr. Legationsrat Ottobald Frhr. vow MWerthern (Badenweller).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin,

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlagß- Anstalt Berlin 83W., Wi helmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage),

Erfte Beilage

Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

Amlliches.

Köuigreich Preußen.

Gel ep, betreffend Abänderungen des Penang eyes vom 97. März 1872 und der Geseye vom 31. März 1882, vom 20. März 1890 und vom 26. April 1896.

Vom 27. Mai 1907.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: ' Artikel I.

An die Stelle des § 4 des Pensionsgeseßes vom 27. März 1872 (Geseysamml. S. 268) tritt folgende Vorschrift :

L 4.

Das gegenwärtige Geseß findet auch auf die Oberwachtmeister und Gendarmen der Landgendarmerie Anwendung; dagegen exfolgt die Pensionierung der Offiziere der Landgendarmerte nah den für die Offiziere des Reichsheeres geltenden Vorschriften mit der e gabe, daß der Berechnung der M das pensionsfähige Dienst- einkommen der denselben Dien tgrad befkleidenden Offiziere des Retchsheeres zu Grunde gelegt wird.

Artikel 11.

An die Stelle des § 8 des Geseßes vom 27. März 1872 in der Fassung des Geseßes vom 31. März 1882 (Geseßsamml. S. 133) tritt folgende Vor rift :

Die Pension beträgt, wenn die Versetzung in den Ruhestand nach vollendetem zehnten, jedoh vor vollendetem elften Dienstjahr eintritt, ?°/% und f\teigt mit jedem weiter zurückgelegten Dienst- jahre bis zum vollendeten dreißigsten Dienftjahr um 1/60 Und von da ab um !/120 des in den §8 10 bis 12 bestimmten Dienst- cinkommens.

Ueber den B 45/0 dieses Einkommens hinaus findet eine Steigerung nicht statt.

In Lim in 8 1 Abs. 2 erwähntken Falle beträgt die Pension 20/60, in dem Falle des 8 7 höchstens 2/6 des vorbezeichneten Dienst-

inkommens. ian Artikel 11.

An die Stelle der Abs. 1 und 2 des § 16 des Geseßes vom 27. März 1872 in der Fassung des Geseyes vom 31. März 1852 treten folgende orschristen : B D Dienstzeit, welche vor dem Beginne des ahtzehnten Lebens- jahres Liegt, bleibt puyer Berechnung. : ; Nur im Kriegsfalle wird die Militärdtenstzeit vom Beginne des Krieges, beim Eintritt in den Militärdienst während des Krieges vom Tage des Eint«itts ab gerechnet.

Artikel 1V. An die Stelle des § 17 des Geseßes vom 27. März 1872 tritt folgende Vorschrift :

17,

Für jeden Krieg, an welchem ein Beamter im preußischen oder im Neich3heer oder in der preußischen oder Kaiserlichen Marine oder bei den Kaiserlichen Schußtruppen teilgenommen hat, wird demselben zu der wirklihen Dauer der Dienstzeit ein Jahr zuge- rehnet; jedo if für mehrere in cin Kalenderjahr fallende Kriege die Anrehnung nur eines Kriegsjahrs zulässig.

Wer als Teiluchmer an einem Kriege anzusehen is, unter welchen Vorausseßungen bei Kriegen von längerer Dauer m-hrere Kriegsjahre anzurechnen sind, welche militärishe Unternehmung als ein Krieg im Sivne dieses Gesetzes anzusehen und welche Zeit als Kriegszeit zu rechnen ist, wenn keine Mobilmachung oder Demobil- machung stattgefunden hat, tafür ist die nah § 17 vnd F 7 der Reichsgeseze vom 31. Mai 1906 (Reichägesetbl. S. 565 und 593) in jedem Falle ergehende Bestimmung des Kaisers maßgebend.

Für die Vergangenheit bew-:ndet es bei den hierüber dur Königliche oder Kaiserliche Erlasse gegebenen Bestimmungen.

Artikel V.

Dem Abs. 1 des § 19 des Gesetzes vom 27. März 1872 in der Fassung des Geseyes vom 20. März 1890 (Geseysamml. S. 43) wird folgende Vorschrift hinzugefügt: ;

3) D it, während welcher ein Beamter vor seiner An- chtlichen Vertragsverhältnis eines

E iat e der Staatskasse Dienste geleistet hat, insofern er mit Aus}? au Lauen Nt bung ständig und hauptsählich mit den Dienst- verrihtungen eines Beamten betraut gewesen is und diese Be- schäftigung zu seiner Anstellung geführt hat.

Artikel VI.

m § 19a des Pen onsgesetzes (Artikel 11k des Gesetzes vom 25. Al 1896 Geseyjamml. S. —-) wird hinter dem Worte „Unterrihtsanstalt“ eingefügt: „oder einer \taatlihen Präparanden- anstalt“. :

erner wird dem § 19a folgender Schlußsaß hinzugefügt:

G Den in Ruhestand tretenden Schulaufsichtsbeamten im Haupt- amt is nah Maßgabe dieses S die gesamte Zeit als ienst- zeit anzurehnen, während welcher fie innerhalb Preußens oder etnes von Preußen erworbenen Landesteils im öffentlihen Schuldienst oder im Dienste als Pfarrer einer evangelischen Landeskirche oder der katholishen Kirche gestanden haben.

Artikel YVII. Í An die Stelle des § 25 des Gesetes vom 27. März 1872 tritt

folgende Vorschrift : a6

Die e werden ra? jedes Kaléndervierteljahr im voraus in einer Summe gezahlt. Artikel VIII. j Der § 27 des Gesehes vom 97. März 1872 erhält als Abs. 2 usa:

d lelgerden D i Staatsdienst im Sinne dieser Vorschrift gilt außer dem Militär- und Gendarmeriedtenste jede Anstellung oder Beschäftigung als Beamter oder in der Eigenschaft cines Beamten im Dienste des Deutschen Reichs, eines Bundesstaats, eines deutschen Kommunalverbandes, der Perficherungsanstalten für die JInvalidenversicherung und finder oder solcher Institute, welche ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, eines Bundesstaats oder eines deutschen Kommunalverbandes unterhalten werden.

Bei Berehnung des früheren und des neuen Diensteinkommens sind diejenigen Beträge, welche für die Bestreitung von Nepräsen- tations- oder Dienstaufwandekosten sowie zur Entschädigung für außergewöhnliche Teuerungsverkbältnisse gewährt werden, und die Ortszulagen der Auslandsbeamten nicht in Ansay zu bringen; die

6. Juni

1907.

I TRAL O

E eaten

Dienftwohnung ist mit dém pensionsfähigen oder sonst hierfür fest- eseten Werte, dêr -Wohnungoge d oder eine dementsprechende ulage mit dem pensionsfähigen Betrage oder, sofern er nicht

pensionsfähig ist, mit dem Durchschnittssay anzurehnen. Ist jedoch

bei dem neuen Diensteinkommen dec wirklihe Betrag des

Wohnungsgeldzushusses oder der Zulage geringer, so ist nur dieser

A Artikel 1X.

An die Stelle der Abs. 2 und 3 des Z 28 des Gesezes vom 97. März 1872 treten folgende Vorschriften : :

Neben einer hiernah neuberechneten Pension ist die alte Penfion nur bis zur Erreichung desjenigen Pensionsbetrags zu zahlen, welcher ih für die Gesamtdienstzeit aus dem der Festsetzung der alten Pension zu Grunde gelegten Diensteinkommen ergibt.

Dasselbe gilt, wenn ein Peasionär außerhalb des unmittelbaren preußishen Staatsdienstes im Reichs- oder Staatsdienst im Sinne der Vorschrift im § 27 Abs. 2 eine Pension erdtent.

Artikel X.

An die Stelle des § 31 des Gesehes vom 27. März 1872 trilt folgende Vorschrift :

831,

Hinterläßt ein Pensionär eine Witwe oder ehelihe oder legt- timierte Nachkommen, fo wird die Pension noh für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate (Gnadenvierteljahr) unter Anrechnung des vor dem Tode des Pensionärs fällig gewordenen Betrags gezahlt. Die Zahlung erfolgt im voraus in einer Summe

n wen die Zahlung erfolgt, bestimmt die Provinzialbehörde, auf deren Etat die Pension übernommen war.

Die Zahlung kann auf Verfügung dieser Behörde auch dann stattfinden, wenn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er ganz oder überwiegend gewesen ist, in Bedürftigkeit E oder wenn und soweit der Nachlaß nicht ausreiht, um die Kosten der lezten Krankheit und der Beerdigung zu decken. -

Artikel X.

Dieses Geseh tritt mit Wirkung vom 1. April 1907 in Kraft.

Die auf geseßlihem Anspruche beruhenden Pensionen der bereits zu oder vor diesem Zeitpunkt in den Ruhestand getretenen Beamten find, sofern e an einem der von deutshen Staaten vor 1871 oder von dem Deutschen Reiche geführten Kriege teilgenommen haben, auf Grund des Artikels 11 mit Wirkung vom 1. April 1907 anderweitig festzuseßen. Unter der gleihen Vorausseßung und in der e Weise können die auf Grund des & 2 Abs. 2 oder des § 7 des esetzes vom 27. März 1872 bewilligten Pensionen erhöht werden. A

Die Vorschriften des § 27 des Gesetzes vom 27. März 1872 in der Fassung des Artikels V1II finden au auf die zu oder vor dem 1. April 1907 in den Nuhestand getretenen Beamten Anwendung ; desgleichen die Vorschriften des § 28 jenes ale in der Fassung des Artikels 1X, wenn die Beamten nah dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus den neuen Stellen aut scheiden. : i

Der auf Srund dieses Gesetzes den bereits pensionierten Beamten zu zahlende Pensiont betrag darf nit hinter demjenigen zurückbleiben, welcher ihnen nach den bisherigen Vorschriften zusteht.

Die Vorschriften des Artikels X finden auf die Hinterbliebenen aller Pensionäre Anwendung, deren Tod am 1. April 1907 oder später eintritt. Z

Die Vorschrift des Artikels VILI gilt für alle nach dem Inkraft- treten dieses Geseyes zahlbaren Pensionen.

Urkundlich unter Unserer ge Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nstegel.

Gegeben Neues Palais, den 27. Mai 1907. a) Wilhelm.

Fürst von Bülow. Graf von Posadowsky. von Tirpiß. von Studt. Freiherr von Nheinbaben. von Einem. von Bethmann Hollweg. Delbrü ck. Beseler. Breitenbah., von Arnim.

Geseß wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für dieWitwen und Waisen betreffen elbacen Staatsbeamten, vom 20. Mai 1882

und des Gesehes vom 1. Juni 1897.

Vom 27. Mai 1907.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: Artikel 1. m § 7 des Geseßes, betreffend die Fürsorge für die Witwen

und Wai èn der unmittelbaren Staatsbeamten, vom 20. Mai 1882 L bsaunnl, S. 298) fallen die Woite „durch nachgefolgte

Ebe? fort. t Artikel 11.

An die Stelle des § 8 Abs. 2 des GBeseyzes vom 20, Mai 1882 in der Fassung des Gelees vom 1. Jui 189 (Geseßsamml. S. 169) t de Vorschrift: EE s E Siemesgelb soll jedo, vorbehaltlich der im § 10 ver- ordneten Beschränkung, mindestens dreihundert Mark betragen und für Witwen der Staatsminister und Beamten der ersten Nangklafsse fünftausend Mark und für Witwen der übrigen Beamten dret-

tausendfünfhundert Mark nicht übersteigen. Artikel 11]. inter § 12 des Geseyes vom 20, Mai 1882 wird folgende Vor-

\chrift eingeschaltet : 8 12a.

t der Verstorbene als Pensionär im unmittelbaren preußischen eee wieder angestellt gewesen, |o ist bei der Berehnung des Witwen- und MWaisengeldes neben der aus zuständigen Penfion die alte Pension bis zur Erreichung 828A 4 2 des Penfions eyes vom 27. März 1872 gedachten y n8betrags zu berü tigen.

Pen den übri en Fällen der Wiederanftellung eines Pensionärs im Reichs- oder taatsdienst im Sinne der && 27 und 28 jenes Gesetzes is das Witwen- und Waisengeld nah der aus Anlaß des Ausscheidens des Verstorbenen aus dem unmittelbaren preußischen Staatsdienste festgeseßten Pension zu berechnen; jedoch sind auf die so ermittelten Beträ e die den Hinterbliebenen aus der neuen Stellung des Verstorbenen zustehenden Versorgungsansprüche an- zurechnen, insoweit die Hinterbliebenen obne diese Anrehnung mehr Ta würden, als ihnen nah den Bestimmungen dieses Gesetzes

bet Zugrundelegung des im Abs. 1 gedachten Pensionsbetrag8 zus stehen würde.

Artikel TV. Im § 15 des Gesches vom 20. Mai. 1882 fallen die Worte „oder des Gnadenmonats“ fort.

Artikel V. Der § 20 des Geseßes vom 20. Mai 1882 erbält zu Abs. 2

folgenden u: / Der Verlust _ des Klagerehts tiitt auch dann ein, wenn niht von den Beteiligten, über deren Anspruch- die Provinzialbehörde Gntschetdung getroffen hat, gegen diese Entscheidung binnen gleicher Frist die Beschwerde an den Departementsche\ erhoben ist. Artikel V1.

Der Witwe und den Waisen eines Beamten, welcher unter dem Vorbehalte des Widerruss over der Kündigung angestellt gewesen ist, ohne eine in den Besoldungsetats aufge}ührte Stelle bekleidet zu haben, kann von dem Departementtchef in Gemeinschaft mit dem Cinanuinee Witwen- und Waisengeld bis auf Höhe derjenigen

eiräge bewilligt werden, welche ihnen zustehen würden, wenn der Beamte eine in den Besoldungsetats aufgeführte Stelle bekleidet hätte; der Witwe und den Waisen eines solchen in den Ruhestand versezten Beamten jedoch nur dann, wenn diesem auf Grund des § 2 Abs. 2 des Pensionsgeseyes vom 97, März 1872 eine lebenélängliche Pension bewilligt worden war.

Artikel VII. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1907 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer C E La Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 27. Mai 1907. (Ti S) Wilhelm.

Fürst von Bülow. Graf von Posadowsky. von Tirpiy. von Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. von Bethmann Hollweg. Delbrü. Beseler. Breitenbach. von Arnim.

Verordnung, die Ent Sau der Gefängnisbeamten der Justiz- verwaltung bei der Del tene von Gefangenen außerhalb der Anstalt betreffend.

Vom 21. Mai 1907.

Wir Wilhelm, von Gottes (Gnaden König von Preußen 2c., verordnen auf Grund des H 12 des Geseßes vom 24. März 1873 (Geseßsamml. S. 122) und des Artikels V des Geseyes vom 21. Juni 1897 (Geseßsamml. S. 193), was folgt:

Die Entschädigungen, welche die Gefängnisbeamten bei Beaufsichtigung der im Freien außerhalb der Gefängnisse be- \häftigten Gefangenen erhalten, sind nah folgenden Säßen zu bemessen :

M Merden die Gefangenen in solcher Nähe der Anstalt beschäftigt, daß sie zur ‘Mittagszeit in die Anstalt zurükehren, so wird weder den mit der Leitung der Abteilung betrauten Oberbeamten, noch den zur Beaufsichtigung mitgegebenen Unterbeamten eine Vergütung gewährt.

9) Ethalten die Gefangenen die Mittagskost außerhalb der Anstalt, dergestalt, daß auch die Beamten auf der Arbeits- stelle bleiben müssen, so werden einem Jnspektionsbeamten drei Mark, einem Unterbeamten zwei Mark für den Tag

ewährt.

f 9) Jst die Entfernung der Arbeitsstelle von der Anstalt so groß, daß die Gefangenen au zur Nachtzeit nicht nach der Anstalt zurückehren, |0 werden einem Jnspektionsbeamten sechs Mark, einem Unterbeamten drei Mark gewährt. Unter- funft für die Beamten auf der Arbeitsstele hat die Anstalt zu beschaffen. E / :

4) Ge ihre Beköstigung haben die Beamten in allen

ällen selbst zu sorgen. om Arbeitgeber dürfen sie nur mit uffichtsbehöSe beföstigt werden, die au

e

ä L nceniden der _bé er Entschädigung festseßt, aus der

die dafür zu gewähren 5 g Anstaltskasse zahlt und zu Lasten des beköstigten rehnen läßt. : A

5) Außer den unter Nr. 2 und 3 bezeichneten Entschädi- gungen erhalten die Gefängnisbeamten die geseßlichen Reise- kosten, wenn fie die Arbeitsstellen, ohne mit dem Transpor der Gefangenen betraut zu sein, zu besuhen haben.

Beamte, welche den Transport der Gefangenen zu Fuß oder mittels der dur die Anstalt oder den Y rbeitgeber ge- stellten Fahrgelegenheit begleiten, ohne daß sie für hre Be- förderung Kosten aufzuwenden haben, erhalten keine Reisekosten- entshädigung. Waren von ihnen für die Beförderung Kosten aufzuwenden, #o finden die Vorschriften über die Gewährung von Reisekosten Anwendung.

Urkundlich unter Unserer CADOOE Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 21. Mai 1907. (T4 5) Wilhelm. Freiherr von Rheinbaben. Beseler.

eamten ver-

Nr. 46 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, egeben im s cen der öffentlichen Arbeiten, vom 5.

at folgenden Inhalt: Amtliches: Nunderlaß vom 2

Bestimmungen für die Ausführung von Konstruktionen aus

bei Hochbauten. Bestimmungen für die Austührung von Kons ftruftionen aus Eisenbdeton bei Hochbauten. Nitdtanutliches: Eine rihtung eines Fischmarktes in Cuxhaven. Geheimer Baurat Era Schubert V Vas neue Hauptsteueramt in Glogau. BVer« mischtes: Mitteilung über die Sw@ienenstoßvorriht:ang in Amerika. Eisenbahndirektionwräsident Redlit F. ]