beamten zur Verfügung gestellt habe, und nun noch wiederum 5 Millionen für die mittleren Beamten, macht in Summa 13 Millionen Mark, und da wir im Etat außerdem bereits 23 Millionen hatten, so werden dur den Etat für 1907 niht weniger wie 36 Millionen für die Beamten zur Verfügung gestellt. (Hört, hört! rechts.) Wie da der Herr Abgeordnete Werner von \tiefmütterlißer Behandlung der Beamten in Preußen sprechen kann, ist mir etnfach unerfindlih. (Sehr richtig! rets.)
Dann hat der Herr Abg. Werner einige Wege angegeben, wie man noch weitere Mittel beshaffen könne. Was der Bahnhofs- ausbau in Cafsel mit der Beschaffung von Mitteln für die Auf- besserung der Beamten zu tun hat, meine Herren, ich glaube, daß wird Priyatgeheimnis des Herrn Abg. Werner sein (Heiterkeit); wenigstens mir ist es nicht verständlich geworden. Ich sehe ferner davon ab, auf die volllommen \chtefe Darstellung einzugehen betreffend die Uebershüsse der Eisenbahnen. Nur in einem Punkte kann ih Herrn Abg. Werner Recht geben, nämlich in dem Wunsche, die Diätare, soweit sie verheiratet find, zu berücksihtigen. Meine Herren, nach dem Kompromißantrage werden alle Diätare, soweit sie verheiratet sind, berücksihtigt werden, und darüber freue ih mich besonders, daß die alten Militäranwärter, die sch noch in diätarishem Verhältnis befinden, berücksi{htigt werden können. (Bravo! rets.)
Meine Herren, ich habe mich über die Anträge Gyßling und Kölle eingehend früher geäußert. Ich habe die finanziellen, ih habe die sahlihen Bedenken dagegen hervorgehoben und kann fie heute nur nochmal betonen. Ich kann ferner nochmals erklären, daß ih dem Kompromißantrage zustimme, und bin gern bereit, auch die Erklärung abzugeben, die der Herr Abg. Friedberg eben von mir gewünscht hat. Der Herr Abg. Friedberg hatte einen Antrag gestellt, wona der Ergänzungsetat noh einen weiteren materiellen Inhalt in der Richtung bekommen sollte, welche Kategorien von mittleren Beamten aus diesem 5 Millionenfonds berücksichtigt werden sollten, Es follten nach seinem Vorshlage — und der Herr Referent v. Savigny hatte die Güte, das auch \chon anzuführen — alle die- jenigen mittleren Beamten berücksichtigt werden, deren Gehälter am 1. Juni 1907 den Höchstbetrag des Gehalts der Unterbeamten nit überstiegen. Ich hatte dagegen erstens das Bedenken, dem auch der Herr Abg. Friedberg Rechnung tragen wollte, daß niht ausgeschlossen waren die Beamten, welche bereits durch den Etat für 1907 berück- sichtigt waren. Ich hatte aber ferner das Bedenken, daß die Fassung „mittlere Beamte, deren Gehälter am 1. Juni den Höchstbetrag der Unterbeamten niht übersteigen,“ einigermaßen zweideutig ist. Wie der Herr Abg. Friedberg {hon sagte, ist im allgemeinen die Höchst- grenze der Unterbeamten 1900 bis 2000 A Es gibt aber einige ganz wenige vereinzelte Kategorien von Unterbeamten, die darüber hinaus- gehen. Wonach sollten wir uns richten, nah der Regel, daß die Grenze 1900 oder 2000 M ist oder nah den wenigen Ausnahmefällen? Vor allem hatte ih das Bedenken, daß der Antrag des Herrn Abg. Fried- berg dazu geführt haben würde, allen Beamten, auch den unver- heirateten, unterhalb dieser Höchstgrenze diese Zulage zu geben. Ich glaube, es würde in den Kreisen der Beamtenschaft nit verstanden worden sein, wenn man z. B. einem unverheirateten Zivilsuper- numerar, der vielleiht im Elternhause lebt, also in einer durhaus günstigen Situation ist, die Zulage gewährt hätte, einem verheirateten Beamten dagegen, der sch jenseit der Grenze befindet, nicht gewährt haben würde. Aber, wie Herr Dr. Friedberg ganz mit Necht sagt, ob die Sache in das Gese hineingearbeitet wird, oder nur nah den Direktiven, die er gegeben hat, verfahren wird, kommt, wie ih glaube, auf dasselbe hinaus. Jn dieser Beziehung bin ich in der Lage, dem Abg. Dr. Friedberg zu erklären, daß ich beim Staats- ministerium dafür eintreten werde, daß den wesentlichen Punkten seines Antrages gemäß verfahren wird. Als die wesentlihsten Punkte seines Antrages fasse ich zunähst auf, daß jeder der überhaupt zu berücksihtigenden mittleren Beumten 100 M bekommt. Ich glaube, diesen Saß werden wir unter allen Umständen gewähren müssen. Wenn wir den Unterbeamten 100 geben, können wir die mittleren Beamten nicht mit einem geringeren Betrage abfinden. Ih glaube, das für meine Person zusagen zu können. Ebenso glaube ih, zusagen zu können, daß wir uns hinsihtlich der Kategorien von mittleren Beamten, die berücksihtigt werden sollen, der Grundtendenz des Antrages des Herrn Dr. Friedberg anschließen können, dahin gehend, daß zunächst alle diejenigen Kategorien berüdck- sichtigt werden sollen, deren Gehalts\äße denen der Unterbeamten am nächsten kommen. Ih meine, wir müssen von unten auf vorwärts gehen, zunächst die mittleren Beamten berücksichtigen, die am geringsten besoldet sind, und dann fo weit gehen, wie wir gehen können, wie die Mittel von 5 Millionen Maik es uns gestatten. Wir würden, ganz roh gegriffen, wenn wir jedem Beamten 100 geben, 50 000 Beamte mit Beihilfen von 100 # bedenken können. Ich glaube, wir werden in der Höhe tatsählich noch etwas weiter gehen können, wenn wir die unverheirateten Beamten ausschließen.
Meine Herren, ich kann das allerdings nur für meine Perfon erklären, denn da ih gestern abend um 10 Uhr die Budgetkommission verließ und heute morgen um 11 Uhr wieder im Hause war, war es mir nicht mögli, einen Beshluß des Staatsministeriums berbei- zuführen. Ich glaube aber, das sagen zu können, daß ich bestimmt dafür eintreten werde, die Dinge so zu handhaben, wie der Herr Abg. Or. Friedberg wünsht, und daß ich auch die Hoffnung hege, daß das Staatsministerium mir darin beitreten wird. Ih ftüße diese Hoffnung auh auf die ganze Faffung des Nachtragsetats. In dem Nachtragsetat, wie er auf Grund des Kompromißvorschlages gestaltet worden ist, sind die Grundgedanken, die Herr Dr. Friedberg aus- gedrückt hat, au hon im wesentlihen enthalten. Auch dort heißt es: „Behufs Verwendung zu Gunsten der geringst besoldeten etats- mäßigen und diätarish beshäftigten mittleren Beamten.“ Also auch hier schon ist dispofitiv im Etat ausgesprochen, daß die geringst be- soldeten mittleren Beamten in erster Linie berücksihtigt werden sollen, und ih werde dafür eintreten, daß demgemäß verfahren wird.
Ich hoffe, daß diese Erklärung den Wünschen des Herrn Dr. Friedberg genügen wird. (Bravo!)
Abg. Freiherr von Erffa (konf.): Der Abg. Werner hat in seiner Rede die geschmackvolle Wendung gebraucht : als es fi darum gehandelt bätte, den Ministern Repräsentationsgelder zu gewähren, hätte man nicht nah einer Deckung gefragt. Solche Aeußerung darf man nicht unwidersprochen ins Land gehen laffen. Ih habe mi gefragt; ob denn der Minister des Innern über Naht Neuwablen gere bätte, sodaß mancher das Bedürfnis fühlte, fih seinen ählern in empfehlende Erinnerung zu bringen. Die Gehaltslage der Minister ist seit 1831 dieselbe gewesen; zweitens bilden die
Repräsentationsgelder keinen Teil ihres Gehaltes, fondern das en hat sie thnen gewährt, damit sle ihren umfangreichen Repräsentationspflihten genügen können; drittens is dieser Wunsch nah Gewährung der Repräsentationsgelder aus der Initiative des ganzen Hauses, aller Parteten, NELDALOe gann, weil man es als eine gerechte Würdigung der Lage der Minister erachtete.
Dann darf man doch nicht vergessen, daß wir uns in einer sehr guten -
Bee befanden, und es sich damals um eine großartige eamtenaufbesserung handelte. Jch glaube, das genügt, um die ge- \{chmadckvolle Wendung des Abg. Werner zu korrigieren. Im übrigen bitte ih Sie, die Vorlage, wie sie \sich gestern in der Budget- kommission gestaltet qo anzunehmen.
Abg. G yßling (fr. Volksp.): Wir haben gegen die Repräsentations- gelder für die Minister gestimmt, sodaß von einer Einmütigkeit des BOA nicht gesprohen werden kann. Ob der Abgeordnete von
rffa mit Recht gegen den Abg. Werner vorgegangen ist, erscheint mir zweifelhaft. Er hat gestern gesagt, daß die Konservativen die 5 Millionen nur bewilligen, weil sie thr Interesse den Beamten bekunden wollten, das ih thnen abgesprohen hatte. Jh glaube, mit Rücksicht auf diese Bemerkung war der starke Angriff gegen den Abg. Werner niht am Plaße. Im übrigen ist es nicht meine Ausgabe, den Abg. Werner zu verteidigen. (Abg. von Pappenheim: Sehr rihtig!)) Jch freue mich, daß g yon Pappenheim mit mir vollständig einer Meinung is. Ich kann niht anerkennen, daß die Lage im Reih anders is als in Fan dieselben Steuerzahler, die auch die Matrikularbeiträge tefern, bringen die Steuern auf, es ist völlig gleich, ob diese Be- träge im Wege der Matrikularbeiträge oder der Steuern aufgebracht werden. Wir halten unseren Antrag, troßdem er von der Kom- mission abgelehnt ist, aufrecht und wün, eine Abstimmung über thn herbeizuführen. Leider ist es nah der Geschäftsordnung niht möglich, erst über unseren Antrag abzustimmen, weil zunähst über den Geseß- entwurf abgestimmt wird. Deswegen werden wir für die 5 Millionen stimmen, bitten aber, danach über unseren Antrag abstimmen zu lassen, damit niemand im Zweifel darüber ist, daß wir ihn troß der Ablehnung für völlig gerechtfertigt halten. Ich bedauere, daß der Antrag Friedberg und der Antrag Kölle, die dem unseren am nächsten Raben: in der Budgetkommission zurückgezogen find. Der Kompromißantrag saft, ganz abaesehen von der ungenügenden Summe, etnen Dispositionsfonds mit allen einem solhen anhaftenden Mängeln, er führt zu einer ungleihen Behandlung der Beamten und wird weitere Erregung, weitere Berufungen und weitere Unzufrieden- heit hervorbringen. Aus politishen Gründen müssen wir die ungleiche Behandlung der Beamten im Reih und in Preußen aufs s{härfste verurteilen. Wir begreifen nicht, wie derselbe Mann, der als Reichskanzler diese Teuerungszulagen bewilligt hat, dies als preußischer Ministerpräsident nit tut und nicht einmal hier erscheint, um uns über seine Gründe aufzuklären. Kaum hatte der Finanzminister am Mittwoh erklärt, daß die altpreußishe Tradition, die solide preußishe Finanzwirtshaft es nicht gestatte, auch noch einen Pfennig mehr aufzuwenden, als der Nachtragsetat vorsah, da sprach Herr von Heydebrand mit ihm, es kam auch Herr von Loebell, und da sprangen die 5 Millionen aus dem Beutel heraus. Jh glaube, es wäre mögli gewesen, auch die restlichen Millionen noch heraus zu be- kommen. Die preußishen Beamten sind in Minuslizitation gegeben, und da sind die 5 Millionen herausgekommen, das sind die alt- preußischen Traditionen des jeßigen Finanzministers.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Es würde dem Herrn Reichskanzler gewiß von hohem Interesse gewesen sein, die Rede des Herrn Abg. Gyßling zu hôren. Aber ih glaube, einen Anspruch hat er doch nicht; ih glaube, er kann dem Herrn Reichskanzler keinen Vorwurf machen, wenn er \sich des Vergnügens beraubt, die Rede des Herrn Abg. Gyßling zu höôren. (Zuruf bei den Freisinnigen: Andere haben doch auch geredet!)
Dann hat der Abg. Gyßling mit einer Art Wegwerfung gesagt: Das sind die bewährten Finanztraditionen des preußishen Finanz- ministers! Herr Abg. Gyßling, das überlaffen Sie gütigst mir; das werde ih mit meinem Gewissen abmachen, und ich werde mihch dur solhe Vorwürfe von Ihnen in keiner Weise beirren lassen. Ich habe von vornherein den Standpunkt vertreten, daß wir 18 Millionen nicht aufbringen können, und habe mich von diesem Standpunkt nicht einen Augenblick abbringen lassen. Er hatte also niht den geringsten Grund zu der Bemerkung, als ob ich meinen Standpunkt geändert habe. Ich habe von vornherein bereit gestellt, was ih konnte; und als fh die Möglichkeit bot, 5 Millionen bereit zu stellen nah den neueren Nahhrihten über das Aufkommen aus der Einkommensteuer habe ih das getan. Aber ih habe von Anfang an den Standpunkt vertreten und festgehalten, daß 18 Millionen nicht zur Verfügung stehen. (Bravo! rets.)
Abg. Graf Moltke: Bei der jeßigen Geschäftslage des Hauses will ih auf eine ganze Reihe vou Punkten, auch auf die Quotisierungs- frage, niht eingehen. Dagegen möchte ih mein Bedauern darüber aus\prechen, daß über eine Frage von so außerordentlicher Wichtigkeit und Tragweite in einem wahren Automobiltempo entschieden wird. Ueberhaupt is es niht sachgemäß, in leßter Stunde nicht allein diese wichtige Vorlage, sondern auch Vorlagen von aleiher Be- deutung, wie das Jagdgeseß, das Berggesep und die Wegeordnun für Posen so über das Knie zu brechen. Das ift eine daran unwürdige Behandl1.ng, die künftig vermieden werden muß.
Abg. Broemel (fr. Vgg.): Es ist gar nicht verlangt worden, daß der Herr Reichskanzler und Ministerpräsident hierher komme, um \sich die Gyßlingshe Rede anzuhören. Herr Gyßling hat nur darauf hingewiesen, daß der Zusammenhang dieser Vorlage mit der Reichspolitik dem Reichskanzler wohl hätte Veranlafsung eben müssen, sch an diesen Verhandlungen zu beteiligen.
aß der Reichskanzler und Ministerpräsident sh von unseren Ver- handlungen in der Weise fernhält, ift weder der Reichspolitik, noch der preußischen E förderlih, und diese Meinung ist“ nit nur in der freifinnigen Partei, sondern auch in weiten Kreisen dieses Hauses verbreitet. Der Zusammenhang zwishen Reih und Preußen in dieser Frage ist von keiner einzigen Seite bestritten worden, insbesondere nicht der enge Zusammenhang der einmaligen Bnagen aus den Gründen der Teuerung. Ob man im Reih die rage sahlich richtig behandelt hat oder nit,
Abg. Herold (Zentr.): Der Abg. Dr. Friedberg hat ge- sagt, in dem jeßigen Kompromißantrage wären nur die Gedanken zum Ausdruck gekommen, die seine politishea Freunde ent ausgesprochen hätten. Absfolut arg Von - meinen politishen Freunden ist \chon am 9. Januar 1907 der Antrag eingebraht worden, im Etatsjahr 1907 die mittleren und unteren Beamten zu be- rücksihtigen. Es haben da:über Verhandlungen stattgefunden, und daraus hat \sich der Nachtragsetat ergeben. Gerade dadurch, daß das Zentrum durch den Antrag von Savigny einen praktishen Weg ge- funden hat, bei verhältniémäßig kleinen Mitteln in sehr umfangreichem Maße den Beamten zu helfen, ift es gelungen, nunmehr diese dret großen Parteien zusammenzuführen und in Verbindung mit der Staatsregierung in leßter Stunde noch die 5 Millionen für die mittleren Beamten zu erlangen. Es kann nicht davon die Rede sein, daß wir diesen Gedanken dem nationalliberalen Antrage entnommen hätten, denn der nationalliberale Antrag war undurch- führbar, mit dem war nichts zu machen. Die Erfahrung hat das ja bestätigt. Man hat darauf hingewiesen, dos jeder Dispositions- fonds vom Uebel sei. Allein nur dadur ist etwas zu er- reichen, sonst hätten die Beamten gar nichts bekommen. Das P hat im Reichstage energtisch beantragt, {hon in ten Etat elbst die erhöhten Mittel für die Beamtenbesoldung einzustellen, Wir wollten dadurch einen Zwang ausüben, die Mittel zu gewähren,
ist eine andere Frage.
und ih glaube, wenn das Zentrum diesen Antrag n L dann ite seitens der verbündeten a hält: lage niht gekommen. Statt uns hier einen Bort machen, söllte fich die Fortschrittspartei lieber die Frage f legen, warum sie niht mit dafür gestimmt hat, daß in dey (° felbst diese Mehrbewilligung eingeseßt wurde, statt auf Ct Resolution zurückzuziehen. Im Abgeordnetenhause konnten wir ti gleihen Weg nicht beschreiten. Die Staatsregierung ist do d gleihberechtigter Faktor und hätte diefen Weg als unannehmbg, f! zeichnet. Wir waren also gezwungen, eine Verständigung N zuführen, und das ist uns gelungen. Mit dem Antrage Gy fann man wohl parteipolitishe Propaganda machen, aber {1 Beamten wollen Geld haben, und das bekommen fie durh uns Y Antrag. Wir haben unser Ziel maßvoll und vorsichtig, aber Energie verfolgt, und für unseren Erfolg können uns die Beg i nur dankbar sein. _ | ha Die Diskussion wird geschlossen.
Persönlih verwahrt sich der
Abg. Werner gegen die Auslegung, welche der Abg. von A
seinen ‘Ausführungen über den Minister gegeben hat. Er hq nur gesagt, daß in einem Rechtsstaate jeder das Seine haben müs Zur Geschäftsordnung bedauert der V Abg. Wiemer, daß ihm durch Schluß der Diskussion d Möglichkeit genommen sei, die E Darstellung des Abg. He1ch über die Vorgänge im Reichstage rihtig zu stellen. ; Abg. Dr. Friedberg: Der Abg. Herold hat mir vorgeworf, | daß ih einen unbrauchbaren Antrag gestellt. habe. Das Eigentümlit, ist, daß dieser unbrauhbare Antrag von dem Finanzminister dey Sinne nach durchgeführt werden soll. Herr Herold hat fem darauf hingewiesen, daß das Zentrum seinen Beamtenantrag früh eingebraht habe als wir. Der Zentrumsantrag i h 9. Januar, der unsrige bereits vom 8. Januar. Herr Herch hat viel beweisen wollen, und da ist ihm das Unglil passiert, daß er nihts bewiesen hat. Daß der Kompromißantn}} einen Gedanken von uns ausführt, soll kein Vorwurf sein ; ih wü} meinerseits vom Pen jeden Gedanken aufnehmen, wenn es n öfter gute Gedanken hätte. :
Abg. Gyßling: Auth unser Antrag ist vom 8. Januar dati, 4
Wenn man uns aber parteipolitishe Rüksichten bei unserem Antr} untershiebt, so muß ih das als durhaus ungerehtfertigt zurückweise f
Nach einer kurzen Replik der Abgg. Herold und AÞ
Aera wird der Nachtragsetat und das dazu gehörig
tatsgesez ohne weitere Debatte im einzelnen und darauf in}
ganzen angenommen, der Antrag Gyßling wird abgelehnt un} f Petitionen dur die q:
die zu dieser Sache eingegangenen faßten Beschlüsse für erledigt erklärt.
Zur Beratung gelangt hierauf der vom Herrenhause 1}
abgeänderter Fassung zurügelangte Gesehentwurf, betreffe die Ausübung des Jagdrechts (mit der neuen Ueber: schrift: Entwurf einer Jagdordnung). Das Herrenhau hat den Gesehentwurf in einigen Punkten materiell geändert außerdem aber das gee in Geltung befindliche Jagd recht durch Zusammen}telung der bestehenden
neue „Jagdordnung“ umfaßt 86 Paragraphen. u den V} \hlüssen des Herrenhauses O bereits sieben Amendemetü vor. Die Abgg. Dippe (nl.), Gyßling (fr. Volksp) Herold (Rente); oon Hennings (kons.) und Johannse (freikons.) beantragen Abänderungen zu den SZ 4, 7 und 12 Abg. Schulze-Pelkum (kons.) hatte Abänderung der 881 und 17 vorgeschlagen.)
Jn der Generaldiskussion führt der i
Abg. von Pappenheim (kons.) aus: Bei der vorigen D habe ih bereits für einen großen Teil meiner Freunde erklärt, d es sehr \chôn wäre, wenn es gelänge, eine Kodifikation dl preußischen Jagdrechts festzustellen, durch die eine zuverlässige einheib lihe Nechtsprehung zu erwarten wäre. Unsere Kommission hat sid dahin bemüht und eine solhe Kodifikation der Vorlage angeschlof und das Herrenhaus hat sogar durch die Kodifikation der Jagd ordnung die Vorlage erseßt. Jch habe son früher darauf hiv ewiesen, daß unsere Kommission damit weit über ihre Kompekenzt E aantacgangen war. Das Herrenhaus ist aber noch viel weil indem es die Regierungsvorlage ganz beseitigte und unlt
gegangen, i L der Negierung diese Jagdordnung an die Stelle jeßi
Beteiligung
Fch weiß niht, wie weit dazu eine Allerhöchste Ermächtigung vorl) F
Alle Gesetzentwürfe pflegen mit Allerhöchster Ermächtigung elb
gebracht zu werden, so auch die Vorlage über die Ausübung des Jagd
Von einer Allerhöchsten Ermächtigung zur Vorlegung eint
rechts. : Jegt liegt nicht mebr tirt
Jagdordnung ist mir nichts bekannt. Vorlage der Regierung, sondern eine hauses vor. enn man also Schwierigkeiten machen wollt so würde die Geschäftsordnung eine Menge Handhaben dazu bieten Wenn ih mich aber davon überzeugen könnte, da | h verlässige und sahgemäße Kodifikation des Jag rechts vorliegt, !! würde ich ihr gern zustimmen, doch dieser Beweis ist in keiner Wel erbraht worden. Es beslehen immer noch in den Nelationen det einzelnen Paragraphen folhe Unstimmigkeiten, daß diese Kodififalt eine gesunde und zuverlässige Grundlage für die Nechtsprehung nis! ibt. Das müßte aber doch das Ziel sein, wenn weitere unliebsant gitationen * wegen des Jagdrehts beseitigt werden sollen. V! übereilte Kodifikation wird gerade Anlaß zu vielen Rechtsftreillp keiten geben. Das Bemühen is anzuerkennen; aber bet unjere komplizierten jagdrechtlißhen Bestimmungen war die Aufgabe eint Kodifikation in so kurzer Zeit unmöglih. Diese Form der Gelt ebung veranlaßt bei der großen Mehrheit meiner Partei erni edenken, und deshalb erhebe ich noch einmal meine warnen?! Stimme. Es soll hier eine ganz andere Gesegesmater = ledigt werden, ohne daß man vorher die nötigen Grundlage! von der Regierung erhalten hat. Ih warne vor ane [ten übereilten Schritt. Namentlich erscheint meinen engeŒ andsleuten aus Hessen-Nassau diese Vorlage nicht annehmbar Gn baben auf Hannover Rücksicht genommen und die dortigen berechtigt Eigentümlichkeiten anerkannt, uns haben Sie das aber verweige Daß noch eine ganze Reihe von Unstimmigkeiten bestehen, die “ Rechtsprechung keine Grundlagen bieten, zeigen die neuen Arif rungsanträge, die auh erkennen lassen, mit welcher SchneugE gearbeitet worden is. Es wird z, B. geradezu verlangt, 0 der Nichter die Heimatsberechtigung des Flugwildes nahweift, etwa einen Heimatschein einfordert. Durch solche Bestimmungen w dem subjektiven Ermessen des Nichters ein weites Feld eingerau!* Bei den Bestimmungen über den Jagdschein hat man ganz vergene daß die Provinz Hannóver von der Gültigkeit des Gesetzes A geschlossen ist; man wird si also künftig einfah den Jagdfchein Hannover holen, (Zwishenruf des Abg. G yßlin g.) Œs wird ja N essant (0A Herr Gyßling, daß Ste als Vertreter der Mehrheit J Rechts\standpunkt über diesen Gegenstand aussprechen; Ihr Name fteyt unter den Anträgen (Zwischenruf des Abg. Gyßling) also E annehmen, daß Ste sich vielleicht in Ihrer Art darüber ausdru@" Fch habe im Auftrage der großen Mehrheit meiner Fraktion ¿U “s flären, daß wir die Vorlage in nihts verbessert finden und m einen neuen Rechtshoden für die Nechtsprehung nicht erblicken_ bfi deshalb bitten, die Vorlage abzulehnen. bitte, hier so vors! J vorzugehen, wie bei früheren Geseßen. Diese Art der Geseßgebun wid sebr bald wiedec zu Aenderungen, zu neuen Agitationen und ne Kämpfen über das Jagdreht führen,
(Schluß in der Zweiten Beilage,)
einzeln auf die Jagd bezüglihen Geseße unter Hineinarbeitung des Bestimmungen der gegenwärtigen Vorlage L E
Sriginalvorlage des Hertz
tatsächlih eine i F
zum Deutschen Reichsan V 136.
Zweite Beilage
Berlin, Sonnabend, den 8. Juni
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1907.
(Schluß aus der Grsten Beilage.)
Abg. von Hennigs-T-chlin (kons.): Auch jeßt noch tehen die- jenigen Mitglieder meiner Fraktion, die für das Gese find, auf dem Standpunkt, daß die Bedenken dagegen so in die Wagschale fallen, daß wir deswegen auch gegen die Bestimmungen find, die wir an sih für gut halten. Wir halten die Kodifikation für nüglih und werden sie an- nehmen. Wir haben uns bemüht, so viel wie mögli den geäußerten Bedenken entgegenzukommen, soweit der Zweck des Geseyes es nur möôglih maht. Wenn wir heute auch noch den Antrag auf Ab- änderung stellen, so hat uns dazu die Erwägung gezwungen, daß der Schuß gerade der kleinen Iagdbesizer durch die Umwandlung des § 12 dur das Herrenhaus nit mehr in dem Maße vorhanden ist, wie wir ihn durhaus wünshen müssen. Jch {ließe mit dem Wunsche, daß das Gesetz zustande kommt.
Abg. Schul ze-Pelkum (konfs.): Wir werden die Anträge Dippe u. Gen. annehmen und insbesondere den Antrag wegen des Flug- wildes, der uns troß der Kritik des Abg. von Pappenheim eine erheb- lihe Verbesserung zu bedeuten ¿vet Auf der Wiederherstellung der Bestimmung, daß auch Jagdbezirke unter 75 ha gebildet werden können für den Pal, daß diese Bezirke erheblichem Wildschaden aus- geseßt sind, müssen wir bestehen. Denn gerade diefe Bestimmung hat einen Teil meiner Freunde veranlaßt, das Gefeß zu akzeptieren.
Damit ließt die Generaldiskussion,
Persönlich bemerkt der
Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Dem Abg. von Pappenheim kann ih erklären, daß seine Rede mir zu einer sahlihen Entgegnung keine Veranlassung gibt und mich zu einer begeisterten Rede auh nicht be- geistert hat.
Es folgt die Spezialdiskussion.
In §&§ 4 soll bezüglih des Jagdrehts auf Wegen nach dem Antrage Dippe u. Gen. eingeschaltet werden :
„Befindet \sih der Grenzweg aber im Eigentum des Inhabers eines angrenzenden Eigenjagdbezirks, so steht diesem das Jagdrecht auf dem ganzen Wege zu“; | t
und bezüglih des Flugwildes soll an die Stelle der Herren- hausfassung das Folgende treten:
„Das erlegte oder gefangene Flugwild muß, wenn es in den benahbarten Jagdbezirken heimisch ist, an die Inhaber der leßteren gegen Zahlung von Schußgeld abgeliefert werden. Bei Erteilung der Genehmigung ist darüber Bestimmung zu treffen, welhe Flug- wildarten erlegt werden dürfen, ob und an wen die Ablieferung des Flugwildes zu erfolgen hat, und welches Schußgeld dafür zu entrichten ift.“
Abg. von Hennigs-Techlin: Ich gebe gern zu, daß die Ent- scheidung der Jagdpolizeibehörden, die nah unserem Antrage darüber entscheiden sollen, wem das Flugwild zusteht, niht leiht sein wird. Ein passender Ausdruck aber ist sehr {wer zu finden. Wir müssen mit dem Worte „heimisch" run einmal das Jagdrecht bereichern. Praktisch wird die Sache sich wohl kaum {wer gestalten.
Der § 4 wird mit dem Antrage Dippe u. Gen. an- genommen. ¿ i
Zu 8 7 (gemeinschaftlihe Jagdbezirke) beantragt Abg. Schulz e die Wiederherstellung des vom Abgeordneten- hause gestrihenen Absaßes, wonah ausnahmsweise die Bildun eines Jagdbezirks au unter 75 ha Areal zulässig sein soll, wenn dieser erheblihem Wildschaden ausgeseßt ist.
Die Abgg. Dippe u. Gen. wollen dem Z 7 folgenden Absag hinzufügen :
„Diejenigen Grundflächen, welhe von einem über 750 ha im Zusammenhang großen Wald, der eine einzige Besitung bildet, zu mindestens 90 9/9 begrenzt werden, müssen dem Eigenjagdbezirk, zu dem dieser Wald gehört, auf Verlangen seines Inhabers an- geschlossen werden. Dieses Verlangen ist spätestens bis zum Ab- lauf der Auslegungsfrist der Pachtbedingungen beim Jagdvorsteher anzumelden. Vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die umschlossenen Flächen wenigstens 75 ha im Zusammen- hang groß sind oder wenn nah ihrer Abtrennung die übrigbleibenden Flähen des Gemeinde-(Guts-)Bezirks 75 ha nicht mehr um- fassen würden." i
Abg. von Hennigs-Techlin: Bei den Verhandlungen über das Gese hat sih eine große Unstimmigkeit herausgestellt, indem man auf der etnen Seite die Enklaven als Jagdgelände beseitigen will und auf der anderen Seite Enklaven, die heute shon den Nachbarn gegeben sind, diesen wieder entziehen will. Es sind das diejenigen Exklaven, die man mit dem vulgären Ausdruck „Zungen“ bezeichnet und die von dem Gese von 1850 nur erfaßt wurden, wenn der um- \ließende Jagdbezirk mindestens 3000 Morgen groß war. Im Herren- bause haben sich die meisten Herren und auch die Königliche Staatsregierung mit unserem Antrage im Grundsatz einverstanden er- flärt, baben fi aber wohl in der Eile über die Form nicht einigen können. Wir haben gestern versuht, eine Form zu finden, die an- nebmbar erscheint, um die Bestimmung des Geseßes von 1850 wieder in das neue Geseg hineinzubringen, nur haben wir anstatt des Ausdrucks „größtenteils" gesept „90 9%". Auf diese Weise wird man feststellen können, was zum Begriff dieser Enklaven gehört.
Der Antrag Schulze-Pelkum wird abgelehnt, der Antra Dippe u. Gen. angenommen und in dieser Fassung der § 7.
8 12 lautet nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses:
„Werden Grundflächen eines gemeinschaftlihen Jagdbezirks zu- sammengelegt, fo gelten fie als dessen Teile.
Der Anschluß an einen Eigenjagdbezirk erfolgt pahtweise nah dem Werte der Jagdnußung. Der Wert ist nah den Grundsäßen einer vfleglihen Behandlung der Jagd zu ermitteln.
Der Preisermittlung find mindestens die Pacht preise benach- barter Jagdbezirke unter Berücksichtigung der besonderen jagd- lichen Verhältnisse der zu verpachtenden Grundflähen zu Grunde zu legen.“ ;
Den leßten Absag hatte das Herrenhaus gestrichen; die Abgg. Dippe und Gen. beantragen die Wiederherstellung.
Nbg. vonHennigs- Techlin bemerkt zur Begründung dieses Antrags, daß die alte Fassung wiederhergestellt werden müsse, weil sie einen Schuy der kleinen Jagdbesißer gewährleiste. Nach der Fassung des Herrenhauses würde die Entschädigung nur nah den Jagderträgnissen bemessen werden. : . i
Der 8 12 wird mit dem red Dippe angenommen.
Im übrigen wird der Entwur nah den Beschlüssen des Herrenhauses ohne weitere Debatte angenommen und shließlich im ganzen genehmigt. E
Das Haus wendet si jeßt zur Beratung des Jnitiativ- antrages der Abgg. Linz und Gb, (Vent),
„Die Regierung um Vorlage eines Geseyentwur}s zu. enes dur welchen die Landgemeindeordnung für die Nhetn- provinz einer Neuregelung unterzogen wird. i
Dazu haben die Abgg. Schulze-Pelkum, Friedberg und von Zedliy das Amendement eingebraht, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen:
„die Regierung zu ersuchen, in Erwägung darüber einzutreten, inwieweit die Abänderung einzelner Bestimmungen der Landgemeinde- ordnung für die Rheinprovinz geboten ift.“
Abg. Linz (Zentr.) führt aus, daß die rheinishe Landgemeinde- ordnung bezügli der Freiheit der Selbstverwaltung den rheinischen Gemeinden noch vieles verwehrt, was die Gemeinden in den alten Provinzen längst besigen. In eingehender Darlegung gibt der Redner eine Uebersicht der nach seiner Ansicht besonde:8 reformbedürftigen Vorschriften dieser Landgemeindeordnung. Die Möglichkeit, daß in Zusammenlegungsfragen die man elnde Zustimmung der einzelnen Gemeinden durch die Selbstverwaltungsbehörde er- seßt werden könne, fehlt für die Rheinprovinz. Ebenso sei das Virilstimmreht in den Repräsentanzen der Landbürger- meistereien durhaus nicht mehr in der bisherigen Weise haltbar.
Abg. Bu \ch (Zentr.): Die rheinische Landgemeindeordnung ist in der Tat veraltet; sie sett sich zusammen aus den Resten der Land- gemeindeordnung von 1845, aus dem Gefeß vom 15. Mai 1856 und der Kreisordnung vom 30. Mai 1887. Das Virilstimmrecht muß be- seitigt werden. In diesem Sinne hat sih auch der rheinishe Bauern- verein, der durhweg aus kleinen Besißern besteht, ausgesprochen. Der Minister des Innern hat durch Erlaß vom 20. August 1905 eine Prüfung veranlaßt, nach welcher Richtung eine Aenderung des Privilegs der Meistbegüterten zu erstreben sei, und es würde inter- efsant sein, zu erfahren, welches Deo diese Prüfung gehabt hat. Schon ein verhältnismäßig geringer Besiß genügt für eine Virilstimme. Zu welchen Folgerungen das führt, das zeigt das Beispiel von Hamborn, das 31 Meistbegüterte und 27 Gewählte hat. Wir müssen auch eine bessere Regelung der Stellung der Gemeindebeamten, auch der Bürgermeister, in Betracht ziehen. Namentlih muß, wie auch die rheinishen Landbürger- meister jeßt wünschen, eine andere Vorbildung und eine Fachprüfun ir die Bürgermeister verlangt werden. Das würde im Staaksinterefse {elbst liegen. ge ordern wir ftatt der Ernennung die Wahl der Bürgermeister. Das bißhen Selbst- verwaltung muß erhalten bleiben, daß man vorher hört, welhe Vertreter eine Gemeinde wünsht. Ferner müssen wir mehr Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit für die Bürger- meister fordern. Wir haben gerade in der Rheinprovinz oft Klagen über die Vielregiererei der Bürgermeister gehört, aber die Ursachen liegen tiefer; der Bürgermeister gibt zwar den Namen für viele An- ordnungen her, aber die eigentlihe Verantwortung dafür hat er nicht. Die Stellung dieser Beamten ist nach verschiedenen Richtungen der Se Itrans bedürftig. Dank dem Entgegenkommen des Ministers und des Oberpräsidenten hat allerdings die Frage des Urlaubs der Landbürgermeister eine Regelung gefunden. Auch ihre Pensions- verbältnifse sind geregelt worden. Dagegen müfsen noch die Disziplinar- verhältnisse der Weie nbe Ln anders geregelt werden.
Abg. Schulze-Pelkum (konf.): Meine politishen Freunde er- kennen durhaus an, daß die Landgemeindeordnung für die Rheinprovinz in manchen grundlegenden Verfafsungsfragen einer Verbesserung bedarf. Dahin gehören auch einzelne der von den Vorrednern erwähnten Punkte, namentli bezüglich der Virilstimmen und des Verhältnisses der Beamten. Aber in diesem Augenblicke sind wir nit in der Lage, zu allen von den Vorrednern vorgetragene einzelnen Punkten Stellung zu nehmen. Dies kann nur erfolgen auf Grund von Vorschlägen der Staatsregierung, und die liegen nicht vor. Ich bitte Sie deshalb, den Wünschen der Antragsteller dadurh Rechnung zu tragen, daß Sie unseren Antrag annehmen. .
Abg. Dr. Friedberg (nl.): Auch meine politischen Freunde erkennen an, daß die L A für die Rheinprovinz îin manchen Beziehungen der Reform bedürftig ist. Aber die Form des An- trages, die das Zentrum gewählt hat, könnte zu der Auffassung führen, als ob es sih um eine gänzlihe Neugestaltung der Land- gemeindeordnung in der Rheinprovinz handelt. Dafür {eint uns ein Bedürfnis nicht im vollen Maße vorzuliegen. Deshalb haben wir mit anderen Parteien eine Form gesucht, in der diesen Wünschen Rechnung zu tragen ist. Jedenfalls if die Sahe noh nicht flargestellt, und wir können ihr erft näher treten, wenn bestimmte Vor- \{hläge der Staatsregierung vorliegen.
Minister des Junern Dr. von Bethmann Hollweg:
Meine Herren! Ich würde dem parlamentarischen Brauche zuwiderhandeln, wenn ih gegenüber dem vorliegenden Initiativantrage aus diesem Hause hon heute irgendwelhe bindende Erklärung ab- geben wollte. Jh bin dazu außerstande und will nur zu einigen Punkten, wel@{he der Herr Abg. Linz besprochen hat, meine persönliche Stellung darlegen. Wie die beiden leßten Herren Vorredner muß ih dabei darauf verzihten, auf alle Einzelheiten einzugehen, die zur Be- gründung des Antrags vorgebracht worden sind.
Wie ih bereits bei einer früheren Gelegenheit gegenüber den Aeußerungen des Herrn Abg. Heckenroth und des Herrn Abg. von Böttinger hervorgehoben habe, so bin ich auch beute geneigt, an- zuerkennen, daß das Institut der Meistbegüterten, wenn auch nit überall in der Rheinprovinz, so doch zweifellos in einer größeren An- zahl von Gemeinden, diejenige soziale Bedeutung verloren hat, welche ihm ursprünglih beiwohnte. Durch den Wandel in unsern Grund- und Gebäudesteuerverhältnissen, dur die Aenderungen, welche in allen Besißz-, Erwerbs8- und sozialen Verhältnissen eingetreten sind, ist vielfa der berehtigte Einfluß, den das Institut der Meistbegüterten dem stabilcn Grundbesiß sichern sollte, übergegangen auf einen nit glei{hartig stabilen Hausbesit, auf fluktuierende Elemente, und es ist mir zweifel- haft, ob bei diesem Wandel der Verhältnisse das Institut în unver- änderter Weise aufreht erhalten werden kann. Jch glaube also, daß in diesem Punkt ein Bedürfnis nah einer Reform anzuerkennen sein möchte.
In enger Verbindung hiermit steht die Frage, ob es nicht geboten ist, die Gemeinde- und Bürgermeistereivertretungen vor dex ergänzenden Beschlußfassung der Kretsausshüsse in höherem Grade in denjenigen Fällen zu sichern, wo die ergänzende Beschlußfassung des Krels- aus\{husses eintritt, weil der Gemeinderat oder die Bürgermeisteret- versammlung wegen des Ausbleibens von Meistbegüterten beshluß- unfähig oder verhandlungsunfähig gewesen ist.
Die von dem Abg. Linz des weiteren erdörterten Fragen dex GVe« méindebezirksveränderungen, der Führung der Gemeinderolle, dexr Nicht« öffentlihkeit der Gemeinderatssizungen usw. will ich hiex tus etuzeluen niht erörtern; es wohnt ihnen, vielleicht abgesehen vou dex Frage der Bezirksveränderungen, melues Dafürhaltens keine ausschlaggebdende Bedeutung belt.
Jch beschränke mi zum Schluß darauf, eluige Worte über di Bürgermeister zu sagen. Herr Abg. Linz hat über die Konflikte 06 klagt, welhe dadur entstehen, daß der Bilrgermetster quf dex ehen
Seite staatliche und auf der andern Selte kommunale Geschäfte wahr !
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zunehmen habe, over über die Möglichkeit von Konflikten, welhe aus dieser Verbindung entstehen. Meine Herren, diese Verbindung regimineller und kommunaler Befugnisse in einer Persönlichkeit ist keine Eigentümlichkeit der Verfassung der Rheinprovinz; wir haben sie im ganzen Staate ünd ich erblicke gerade in dieser Verbindung einen großen Vorzug unserer VInstitutionen. (Sehr richtig!) Dena ih bin der Ansicht, daß da- dur, daß den staatlihen Beamten kommunale Befugnisse übers tragen sind, die \taatlihe Verwaltung vor bureaukratischer Viel- regiererei bewahrt wird, und daß auf der andern Seite die Betrauung der kommunalen Beamten mit staatlihen Befugnissen die kommunale Verwaltung mit dem Gefühl der Verantwortung für größere staatliche Pflichten erfüllt.
Wenn nun bezüglich der Bestallung der Bürgermeister in der Rheinprovinz von zweien der Herren Vorredner gewünscht worden ist, das jeßige Ernennungssystem durch das Wahlsystem zu erseßen, so bin ich nicht in der Lage, diesem Gedanken zu folgen. (Bravo!) Meine Herren, die Bürgermeistereiverfassung mit ihrer Ernennung der Bürgermeister ist eine Einrichtung der Rheinprovinz, welche auf eine Geshihte von mehr als 100 Jahren zurückblickt. Auf Grund dieser Einrichtung hat sich eine Lokalverwaltung von einer Vortreff- lichkeit entwidelt, die für viele Provinzen als Muster dienen kann, Fch würde es für außerordentlich bedenklich halten, in eine Einrichtung, die si praktisch so gut bewährt hat, einzugreifen, solange nicht die äußerste Not es fordert — in sie einzugreifen nur zuliebe eines Prinzips, des Prinzips der Wahl der Beamten, wie wir es, worauf der Herr Abg. Linz ausdrücklih hingewiesen hat, in anderen Provinzen haben. Der Verglei mit anderen Provinzen trifft in dieser Beziehung nicht zu. Der Herr Abg. Linz hat selber sehr ausführlich und über- zeugend dargetan, daß die rheinische Lokalverwaltung gerade mit ihrer Bürgermeistereiverfassung ein Unikum darstellt, das den Verhältnissen in anderen Provinzen überhaupt nicht an die Seite gestellt werden kann. Deshalb kann auch bezügli der Wahl der Bürgermeister auf Analogien in anderen Provinzen hingewiesen werden. Dem Gedanken der Wahl der Bürgermelster könnte man, wie ih wiederhole, nur dann nahetreten, wenn die gegenwärtigen Verhältnisse zu großen und unerträglichen Mißständen geführt hätten. Daß solhe Mißstände aber nicht vorliegen, ist meine Ueberzeugung, und das Gegenteil habe ich auch aus den Ausführungen des Herrn Abg. Linz niht entnehmen können.
Meine Herren, in beshränktem Umfange bin ich — wenn ih auf alle einzelnen berührten Fragen nicht eingehe, so bedeutet das nicht, daß ih bei allen die Berehtigung der Reformwünsche verneine — in beschränktem Umfange bin ich in der Lage, einer Reform der rheinishen Landgemeindeordnung näherzutreten. Wenn das hohe Haus, diesem Gedanken folgend, den Antrag Linz, in der Faffung des Antrages Schulze-Pelkum - Dr. Friedberg - Freiherr von Zedlitz annimmt, so würde ich mich mit einem solchen Beschluffe einverstanden erklären können. In gewissem Sinne folgt er den An- ordnungen, die ih bereits durch die Aufforderung an die Provinzial- behörden getroffen habe, für die Reform einzelner Bestimmungen der rheinishen Landgemeindeordnung, konkrete Vorschläge zu machen. Ich möchte Ihnen also empfehlen, den Antrag der Herren Shulze- Pelkum, Freiherrn von Zedliß und Dr. Friedberg anzunehmen. (Bravo!)
Abg. Frhr. von Zedliß und Neukirch (kons.): Nach den Ausführungen des Ministers, denen ih mich auf der ganzen Linie an- ließe, kann ih mich darauf beschränken, Ihnen die Annahme des Antrages zu empfehlen, den ih gemeinshaftlih mit den Abgg, Schulze-Pelkum und Friedberg gestellt habe.
Damit schließt die Diskussion.
Nach einem Schlußwort des Antragstellers Abg. Linz gelangt der Antrag Schulze-Pelkum u. Gen. zur An nahme.
Das Haus erledigt darauf noch ohne Debatte Reihe von Petitionen, über die schriftlicher stattet ist und wozu Wortmeldungen nit vorliegen.
Die Petition des Verbandes deutscher Müller zu Berlin um Aufhebung einer Anordnung, wona eine Neiße von Staatsanstalten ibren Bedarf an Müblenerzeugnifsen bet der Seehandlungamüßle in Bromberg zu decker. hat, wird der Regterung zur Berüichtigung überwiesen. di I S E in s
Ueber die Petition des Vorstandes des Bundes deutscher Steilens vermittler zu Berlin, betreffend die ü Ausficht genommenen ge}eßz» liden Maßnahmen gegen das Stellenvermitilergewerde, über die Petition des Reichsverbandes deutsher Gasiwirt!chaftäverbände zu Berlin um Aufhebung der indirekten Steuern auf die Erlangung derx Erkaubnis zum ständigen Betriebe der Gastwirtschaft, Schankwirts» schaft oder des Kleinhaudels mit Branntwein und Spiritus, sowie um Aufhebung oder Einschränkung der S@ankbetriekssteuer geht das Haus zur Tagesordnung über. : / j
Die Petition des deutschen Werlmetsterverdande® ut Düffeldorf um Anpassung der Vorschriften de® Berggeseße® uar das Dienik= verbältuis der technishen Angestellten üt Borgbau: 2 die Gementes ordnung überweist das Haus der Regierung: zur Benlcfißtigump «27
: Schluß nah L/, Uhr Sißumg Sontadend 11 Uhr. (Petitionen; Anträge aus dent: Haute; Reratumz eto
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