1907 / 152 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Die Erforshung der Wolken ist während der leßten Jahre anz bedeutend gefördert worden, am meisten durch den Zusammen- Fbluß der meteorologishen Institute verschiedener Länder zu einer internationalen Arbeit. Zu einem endgültigen Abschluß hat diese selbstverständlich niht geführt, weil es einen solhen in der Wissen- saft überhaupt niht gibt. (Eine der Fragen, die dauernd auf der Tagesordnung bleiben, is die nach der Höhe der verschie- denen Wolkenformen. Zur Feststellung von Wolkenhöhen sind mehrere Mittel angewandt worden, darunter \{chon vor fast 20 Iahren uen in Hamburg ein Meingien, das ih eines Een Scheinwerfers bedient. E U, wte der „Frankf. Zig. geschrieben wird, ein Mitglied der Wiener Wetterwarte, Dr. Rheden, diese Forschungen wieder aufgenommen und mit einem senkrechten Licht- itrahl eine Reihe von Messungen ausgeführt, deren Ergebnisse in der „Rundschau sür Wolkenwissenschaft“ veröffentliht worden fiad. Wie sich erwarten läßt, wird ein erhebliher Teil der Lichtstärke eines Scheinwerfers innerhalb einer großstädtishen Atmosphäre durch den über der Stadt \{chwebenden Staub und Dunst vershluckt. Immerhin besaß das Lichthündel bei den Wiener Versuchen in 3000 m Höhe noch eine Leuchtkraft von 12 Kerzen, auf die Flächeneinheit berechnet. Um die Höbe einer Wolke festzustellen, muß eine Winkelmessung von zwei Stellen aus vorgenommen werden. Befindet sich eine Wolke mehr als 6000 m hoch, so brauchen die beiden Pläße niht mehr als 4 km vonetinander entfernt zu sein. Die Messung wird durch das Vorhandensein eines festen Lichtpunkts in der Wolke, wie er durch den Scheinwerfer hervorgerufen wird, fehr erleihtert und in ihrer Genauigkeit erhöht. An einem Tage ergaben zwei 5 Minuten nacheinander vorgenommene Messungen oft eine Wolkenanhäufung in Höhe von 1920 m, während darüber noch zwei Wolken 3810 m bezw. 4210 m Höhe hatten. Vier Tage später wurde eine Schicht von Feder- wolken zu 3000 m Höbe gefunten, während ein leihter Schleter voa oberen Federwolken die bedeutende Höhe von 1050 m erreichte. An diesem Tage gestalteten sich die Beobachtungen besonders bzs Jehrend, da der Lichtstrahl zwanzig Minuten später eine Ansamm- luyg von Wolken enthüllte, die für das bloße Auge ganz un- fhtbar gewesen wären. Später wurden entsprehende Messungen an MRegenwolken ausgeführt. Während des Negens waren fie 3810 w hoh, ¡ehn Minuten später, nah Abnahme des Regens 3450, weitere zehn Minuten später, nach völligem Aufhören des Regens, 3410 m und wieder zehn Minuten darauf 3240 m, worauf der Regen wteder einsezte. Diese Beobachtungen beziehen \sich auf sommerlihe Witterung, ebenso wie eine weitere vom 9. September, die wiederum insofern besondere Beachtung beansprucht, als sie eine Messung von Wolken unmittelbar nach ihrem Erscheinen bringt. Nach einer Zeit völliger Klarheit bezog sh der Himmel mit leichten Wolken, die aber nocch tie Sterne fünfter Größe durhscheinen Tießen. Die Höhe diefer Wolken lag zwischen 5200 und 6200 m. Gleichzeitig waren im Süden Bliße bemerkbar, und eine halbe Stunde spâter ging eine Negenwolke von 1380 m Höhe vorüber. Dr. Rheden macht übrigens darauf aufmeiklsam, daß der elektrishe Scheinwerfer auch dazu benußt werden kann, die Durchsichtigkeit der Lust fest- zustellen. An einem Abend, als die Luft ziemlich klar ersien, war die Lichtsäule nicht böber als 930 m sihtbar, während sie an einem andern Tage über 10 000 m hoh verfolgt werden konnte.

Wohlfahrtspflege.

Nach dem kürzlih veröffentlichten Geschäftéberiht der Patrioti- schen Gesellschaft in Hamburg über die Tätigkeit des von ihr geleiteten Arbeitsnachweises sind im vergangenen Jahre intgesamt 27 606 Arbeitsvermittlungen bewirkt worden. Gegenüber dem Er- gebnisse des voraufgegangenen Jahres, in dem die Gesellschaft in 29 407 Fällen ihre Arbeit vermittelnde Tätigkeit entfalten konnte, ist demna ein leihter Rückgang eingetreten. Der Grund für diese ver- minderte Tätigkeit wird u. a. in dem Umstande zu suchen sein, daß im staat- lien Kaibetrieb, für den nah wie vor weitaus die meisten Arbeits- permittlungen erfolgten, infolge der während des vergangenen Jahres berrschenden guten Konjunktur dauernd eine starke Nachfrage nah Arbeitekräften vorhanden war, sodaß die dort beschäftigten Leute fort- eseßte Arbeit finden konnten und die Dienste des Arbeitsnahweises n geringerem Umfange in Anspru zu nehmen brauhten. Für die Kaiverwaltung find insgesamt 20 036 Arbeitsvermittlungen gegen 22832 im Vorjahre erfolgt. Die Tätigkeit des Nachweises für private Firmen und Betriebe ist dagegen in stetigem Steigen begriffen, fie erstreckte sih im leßten Jahre auf 7570 Fälle, während sie im Vorjahre 6575 Vermittlungen umfaßte. Ebenso hat sich die Zahl der beim Arbeitsnahweis einlaufenden Bestellungen vergrößert. Es lazen insgesammt 50 577 (im Vorjahre 40 060) Arbeitbestellungen vor, davon konnten 54F 9% durch Vermittlung erledigt werden. Die Zau der Arbeit rachsuchenden Personen ist von 3101 auf 3397 g-- tiegen. Diesen Arbeitnehmern wurde, wie oben erwähnt, in 20 036 Fällen Arbeitégelegenheit vermittelt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Belgien.

In dem „Moniteur Belçe* vom 14. d. M. wird eine Verfügung des belgishen Landwirtschafttministers vom 9. d. M. veröffentlicht, wona die Verordnungen desselben Ministers vom 10. April 1902, 14. Zannar 1904 und 24. Iult 1904, betreffend E Namen zur Verhütuna der Einschleppung der Beulenpest in Belgien durch Herkünfte aus Pernambuco, Rio de Janeiro und Bahia, seit dem 10. d. M. außer Kraft getreten sind. (Vergl. „N -Anz.* vom 17, April 1902, Nr. 90, und 3. August 1904, Nr. 181.)

Türkei.

__ Der Internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat die für Herkünfte von Bassora angeordneten Quarantäne- maßregeln wieder aufgehoben und für Herkünfte von Dijeddah und von dem Küstenstrih zwishen Lith und El Wedij, diese beiden Häfen einbegriffen, anstatt der bisherigen strengeren Maßnahmen eine ärztliche Untersuchung, die im ersten türkischen

Theater.

Königliche Bchauspiele. Freitag: fvfelhaus. 170. Abounementsvorstelung. Feen- häude. Lustspiel in 5 Aufzügen. Nah Scribes „les doigts de fóe“ bearbeitet von Th. E Regie: Herr Regisseur Patry. Anfang 74 U

9eues Overntheater. Einmaliges Gastsptel der Mise Jsadora Duncan. Walzer von Chopin, ohann Strauß und Schubert; mit Begleitung des Drhesters. Billette 2 bis 3 4 bei Wertheim, Znvalidendank und an der Kasse 11 des Königlichen Opernhauses.

Sonnabend: Schauspielhaus. 171. Abonnements- en, Der Schwur der Treue. Anfang

F.

Neues Overntheater. Unter Leitung des Direktors : GBasispiel des Joss Ferenczy-Ensembles. 73. Vor- stellung. Wiener Blut. Operette in 3 Akten pon Johann Strauß. Regie: Adolf Kühns. Diri- gznt: Arthur Peisker. Anfang 7} Uhr.

Schau-

Garten.

Deutsches Theater. Gastspiel des Meinhard- Bernauer-Ensembles. Freitag: Dex Jongleur. Arfang 8 Uhr.

Sonnabend: Der Jougleur.

Lebár.

Witwe.

Ueues Schauspielhaus. 7# Uhr: Alt-Heidelberg. Sonnabend: Hopfenraths Erbeu.

Schillertheater. 0. Si Morwitz-Oper. Freitag, Abends 8 Uhr: Carmen. Große Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Zauberflöte. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr : Bei halben Preisen : Undiue. Abends 8 Uhr: Don Juan, oder: Der fteinerue Gasft,

Komische Oper.

Hoffmauns Erzählungen. Sonnabend: Carmen.

Theater des Westens. (Station: Zoologis@her

Kantstraße 12.) Gastspiel des Neuen Operettentbeaters aus Hamburg. F S C

Familiennachrichten,

Frl. Mita Lesser mit Hrn. Leutnant Bruno von “Bonin (Potsdam - Wiltpark).

Die lustige Witwe. Victor Lóon und Leo Stein.

Sonnabend und folg!nde Tage: Die lustige

Hafen mit einem Sanitätsarzt zu “e hat, angeordnet. (Vergl. „NR.-Anz.* vom 15. und 12. d. M., Nr. 142 und 139.)

Ferner hat der Gesundbeitsrat für Herkünfte von Alerx- andrien eine 48stündige Beobachtung nebst Desinfektion und die Anwendung des Meglements über die Vernichtung der Natten auf Schiffen verfügt. Diese Maßnahmen haben in einem Lazarett der Türkei zu erfolgen. (Vergl. „R.-Anz.“ vom 22. d. M. Nr. 148.)

Verkehrsanftalten.

Vom 1. Juli ab können Postpakete mit Wertangabe nach Großbritannien und Irland bis zum Höchstbetrage von 8C00 4 (statt bisher 2400 6) versandt werden.

Laut Telegramm aus Essen (Ruhr) ift die heute vormittag in Berlin fällig gewesene Post aus England infolge von Zugverspätung zurückgeblieben. f

Aus Anlaß des zehnjährigen Bestehens der Berliner Hoch-

und Untergrundbahn hat die Gesellschaft einen illustrierten Be- riht herausgegeben. Aus dem Bericht ist zu ersehen, daß der Ver- kehr auf der Hoch- und Untergrundbahn jährlich zugenommen hat. Im Jahre 1902 sind rund 20 Millionen Fahrgäste befördert worden ; 1903: 32, 1904: 35, 1905: 38 und 1906: 41 Millionen Personen, dementspreßend haben #ch selbstverständlih auch die Etn- nahmen vermehrt. Die dur(schnittliße Einnahme auf einen Fahrgast betrug im leßten Jahre 121 F. Der lebhafteste Verkehr fiel auf den 31. Dezember v. J. mit 159 000 Passagieren und über 20 000 #4 Einnahme; der geringste Verkehr herrshte am 3. August mit 74000 Fahrgästen und 9118 A Einnahme. Bemerkt set, daß während des Jahres 1907, aus Anlaß der starken Schnee- fälle im Januar und Februar, außergewöhnlihe Verkehrsfiörungen stattgefunden haben und daß der Betrieb in dieser s{chwierigen Zeit ohne nennenêwerte Störungen hat durchgeführt werden können, während die Übrigen Berliner Verkehrsmittel außer Stadtbab§n größere Störungen erlitten. In diefer Zeit hatte dle Hochbahn oft Tage,- in denen über 172 000 Fahroäste zu befördern waren. Der Wagenpark besteht heute bereits aus 124 Wagen. Die Gesellschaft hofft, Ende 1908, spätestens im Frühjahr 1909 den Betrieb Potsdamer Plaß—Spittelmarkt auf- nehmen zu können; die Eröffnung der Haltejtelle Leipziger Play, die mit der jeßigen Haltestelle Potsdamer Plaß vereinigt werden foll, wird im September d. J. erfolgen. Nach Fertigstellung der Bahn bis zum Spittelmarkt soll der Bau der Strecke Spittelmarkt— Alexanderplaßp—Sch{önhauser Allee in Angriff genommen werden.

Theater und Musik.

Im Köntglihen Schauspielhause wird morzen Scribes Lustspiel „Feenhände“ wiederholt.

Mannigfaltiges. Berlin, 27, Junt 1907.

In Berlin wütete geslern nahmittag ein Großfeuer, dem ein Teil des sogenannten Viktoriaspeichers in der Köpenickerstraße, der sich im Besiß der Allgemeinen Berliner Omnibusgesellshaft befindet, zum Opfer fiel. Wie hiesige Blätter melden, drohte durch das {nell um sich greifende Feuer, das in den Futtervorräten reichliche Nahrung fand, eine überaus große Gefabr, weil in Nachbarspeichern 200000 1 Benzin und etwa Millionen Liter Spiritus lagern, die zum Betrieb der Motoromnibusse der oben genannten Gesellshaft dienen. Der mit 26 Stlauhhleitungen unter dem Kommando des Branddirektors Reichel eingreifenden Feuerwehr gelang es nah fünfstündiger Arbeit, den Brand auf seinen Herd zu beschränken. Leider ist der Speicherarbeiter Ane Siegräann bei dem Brand ums Leben gekommen. Die Ueberreste seiner Leiche wurden beute bei den Räumunggsarbeiten aufgefunden. Die Pferde der Omnibusgesellschaft konnten gerettet werden; der sonst durch das Feuer verursachte Schaden an Gebäuden, Futtermitteln, Geschirr usw. ist bedeutend. Ueber die Ursache des Brands ist Bestimmtes noch niht ermittelt. Der Betrieb der Allgemeinen Omnibusgesecllschaft ist nit gestört.

Die Erforschung der höchsten Luftshihten durch un- bemannte Negistrierballons wird im Juli in ausgedehntem Maße ausgeführt werdea. Der internationale Aus\{@zuß für wissen- schaftliche Luftschiffahrt hat cinen Plan ausgearbeitet, wonach die Auf- stiege am 22., 23, 24., 25., 26. und 27. Juli stattfinden werden. Außer von den Warten, die sich an den regelmäßig monatli erfolgenden wissenschaftlihen Ballonaufstiegen beteiligen, werden noch an vielen anderen Punkten Registrierbakllons an den ge- nannten Tagen emporgesandt. Der Fürst von Monaco wird solche im nördlihen Citmeer auflassen, die deutsche Flotte tut das nämliche dur den Fischereikreuzer „Zieten" zwishen Island und Norwegen, ferner in der Breite der Hebriden. Die französishe Flotte sendet zu PeSnn Zwecke ein Schiff nah den Azoren. Die den Meteorolozen

eisserenc de Bort und A. J. Roth gehöcige Jaht „Otaria“ wird gleihzeitig Ballonaufstiege im Gebiet der Passatwinde und der Kalmen ausführen Mit der italienischen Regierung {weben noch Verhandlungen, um sie zu Ballonaufstiegen auf dem Mittel- ländischGen Meere zu veranlassen. Außerdem steht der Vorsitende des Ausschusses, Professor Hergesell - Straßburg in Unterhandlungen über ähnlihe Aufstiege an andern Punkten. An O.ten, die sich nicht mit Registrierballons an der Erforschung beteilig-n, wird man an den obengenannten Tagen foweit als möglich dea Zug der oberen Wolken (Girruswolken) feststellen. 8

Die Neise um die Welt in 40 Tagen. Der Oberst- leutnant Burnley Campbell hat, wie er mitteilt, die Reise um die Erde in 40 Tagen 194 Stunden gemaht und damit wahrscheinlich in diesem fkofispieligen Sport einen Rekord aufgestellt, Am 3. Mai,

E ReTYE E T E I A Sd per, S I Dg p

Freitag, Abends

(Wallnertbeater.) | Sonnabend : Kyritz-Pyrig.

und P. Veber.

Fcreitag, Abends 8 Uhr: rektion: Kren und Schönfeld.)

Freitag, Abends 8 Uhr: | Alexander.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Freitag, Abends 8 Ubr: Die Welt ohue Mäuver. Sonnabend: Die Welt ohne Mäuuer.

Schillertheater N. (Friedrib Wilbelmftädtishes Theater.) Freitag, Abends § Uhr: Kyritz-Pyrit.

Residenztheater. (Direktion: RihardAlexander.)

Freitag, Abends 8 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? Schwank in 3 Akten von M. Hennequin

Sonnabend: Haben Sie nichts zu verzolleu ?

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73. Di- Freitag: Ensemble- astspiel. Staatsanwalt Alexander. (Titelrolle : dolph Klein.) Anfang 8 Ubr. Sommerpreise. Sonnabend und folgende Tage: Staatsanwalt

Morgens 7 Uhr 59 Minuten, \chifffte er sich in Liverpyeo

Quebec ein, langte dort am 10. Mai, 3 Uhr Nachmittags 6 e zwei Stunden später mit der Canadian Pacific ab und erreichte BVan- couver am 14. Mai, um 5 Uhr Morgens. An demselben Tage um Mittag verließ er Vancouver und kam in JIokohama am 26. Mai 5 Uhr Morgens an. Abreise von Jokohama in der Eisenbahn am 27. Mat, 7 Uhr Nachmittags, Ankunft in Tsuruga am 28. Mat, 9 Uhr 30 Min. Vormittags, Abfahrt auf japanishem Dampfer um 6 Uhr r Ankunft in Wladiwostok 30. Mai, 2 Uhr 15 Min. Na, mittags, Abfahrt auf der Sibirishen Bahn an demselben Tage um 7 Uhr 30 Min. Abends, Ankunft in Moskau 10. Juni, 2 Uhr 38 Min Nachmittags, Abfahrt um 6 Uhr Nachmittags, Ankunft in Berlin 12. Juni, 11 Uhr 35 Min. Morgens, Abfahrt fünf Minuten später Ankunft in Cöln 12 Juni, 9 Uhr 8 Min. Abends, Abfahrt 11 Uhr 15 Min., Ankunft in Dover 13. Juni, 2 Uhr 50 Min. Nachmittags Die Schwierigkeit dieser shleunigen Weltumkreisung liegt, wie die „Köln. Ztg.“ zu dem obigen Reiseberiht bemerkt, darin, die besten Verbindungen zusammenzustellen; im übrigen muß man das Glü haben, keinen Anschluß zu versäumen. Da dieses Glück vom Willen unabhängig ist, so ist es ungefähr gerade so verdienstlih, ih einen

Haufen Kursbücher kommen zu lassen und die Reise auf dem Papier |

¿u maden. Das ersparte Geld kann man dann dazu verwenden, um ein Land oder eine Stadt gründlich zu studierea.

; DUIN Hari 26. 2 nuten starteten zum Handicap von Eckernförde n( Kiel die JIachten „Iduna“, „Hamburg“, „Adela*“, la 08 „Susanne“. Bald darauf verließ auch die „Hohenzollern“ und der

„Sleipner“ die Bucht. Um 9 Uhr folgte der Start der zweiten Neiße |

der großen Jachten zum Handicap. Um 10 Uhr begann die Wett, fahrt der Jachkten der zweiten bis vierten Klasse von Cine nach Kiel. Diese Wettfahrten hatten folgende Ergebnisse:

Schonerkreuzer der A-, B- und I.-Klasse: 1. Preis, Ehrenpreis, |

gegeben von Frau Krupp von Bohlen und Halba ¿ ¿Sduna!: 2. Preis „Adela*. „Susanna*® hat das Rennen Gi A A Rennjachten der A- sowie Kreuzerjahten der B- und I -Kasse: 1. Preis „Lavengro“, 2. Preis „Comet*. „Orion“ nicht gestartet. P M TEUISLAEEN der 11. Klasse: 1. Preis „Carolïa*, 2. Preis „Paula“.

Kreuzerjahten der II1. Klasse: 1, Preis „Tai Peng*, 2. Preig

„Vanity*“. „Hans Kurt* nicht gestartet.

_ Rennjachten der 1V. Klasse: 1. Preis „Grünau“, 2, Pre!s

„Kranih 11°". „Capri“, „Freiheit*, „Kranih 111“ nit gestartet. Kreuzerjahten der 1V. Klasse: 1. Preis „Slüdauf I1L*, 2. Preis

„Skeaf*, 3. Preis „Midgard“. „Jnula“, „Pinguin“ nicht gestartet,

Riel, 20: Unt, (2W. D. B.) Heute mittag gegen 1 Uhr lef

die „Hohenzollern“ mit Seiner Majestät dem Kaiser an Bord |

bier wieder ein, Seine Majestät folgte ciner Einladung zur Früh, stückstafel an Bord der „Alice“ beim Fürsten von Monaco. Später nahm Setne Majestät auf der Werft Besichtigungen vor. Ihre Majestät die Kaiserin trifft heute abend aus Grünholz hier wieder ein.

London, 26. Juni. (W. T. B.) Heute früh wurde in Holyhead eine Erdershütterung verspürt, die von einem donnernden Geräush begleitet war, zehn Sekunden dauerte und be- trächtlihe Aufregung verufachte.

London, 27. Juni. „Dai!y Ckronicre" meldet aus New Auf vom 26. Juni: Ein Telegramm aus Jamestown in Virginien besagt, daß mehrere große Hotels, die infolge der Auéstellung mit Gästen überfüllt waren, am frühen Morgen durch Feuer zer- stôrt worden seien. Es sei eine wilde Panik ausgebrochen. ret

“Personen feien verbrannt, über zweitausend mit knapper Not dem

Tode entronnen.

Cherbourg, 27. Juni. (W. T. B.) Dem „Petit Parisien“ zufolge hatte das Unterseeboot „Sirène“ mit dem Panzerscif „Henri 1V.* einen Zusammenstoß, bei dem die „Sirène* beträchtlihe Havarie erlitt.

Reval, 26. Juni. (W. T. B.) Der Torpedoboots- zerstörer „Bditelny“ wurde während einer Uebung durch Explosion einer Mine, auf die er geraten war, leiht beschädigt.

Nach Schluß der Redaktion cingegangene Depeschen.

Paris, 27. Juni.

eines Weinhändlers, verhaftet. einem russishen Baron und dessen Begleiter, cinem Oesterreicher,

die beide gleihfalls verhaftet worden sind, Nachrichten über |

die Stimmung in der Garnison gegeben zu haben. Montpellier, 20. Jun (Q. D: B) im Laufe des gestrigen Abends keine Vorfälle ereignet

Eine große Menschenmenge durhzog die Straßen: alle Gr- | nicht vor-

(W. T. B.) Die Pforte

{äfte waren genommen. Konstantinopel, 26. Juni. hat heute die Erhebung des erhöhten Einfuhrzolles von 11 Proz. bis auf weiteres eingestellt. i

geöffnet. Absperrungen wurden

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten | und Zweiten Beilage.)

Felix von Globig-Weißenbah (Lockwtz—Drefden)-

Verehelicht: Hr. Gerd von Bethe mit Frl. Noesit von der Heyde (Berlin). Hr. Regierungsasseffok} Friedrich Graf ¡zu Gastell-Castel mit Karoline Gräfin von Hohentkal und Bergen (Dresden).

Geboren: Cin Sohn: Hrn. Kapitänleutnar? von Knorr (Berlin). Cine Tochter: Dew Gesandten Frhrn. von Jecisch (Klein-Flottbek). - Hrn. von dem Knesebeck-Langenapel (Langenapel)- Hrn. Leutnant Günther Mündel (4. Zt. Stettin)

Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D. von Arnole (Wiesbaden). Hr. Oberst z D. Paul V! von Loeben (Dresden). Hr. Oberst z. D. Kar Schmidtborn (Baden-Baden).

E d

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburs- |

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin-

Operette in 3 Akten von Musik von Franz

Verlobt:

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag Anstalt Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 92-

Sieben Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage)-

(W. T. B.) Heute vormittag 8 Uhr

] } (W. T. B.) Dem „Matin“ zufolge wurde in Macon ein Korporal des 134. Regiments, der Sohn Ÿ Er steht in dem Verdacht, |

zier haben si |

Margot Freiin von Kap-herr mit Hen. Leutnank

zum Deutschen Reichsanze

M 152.

Amilliches.

Königreich Preufß.en. Kriegsministerium.

Ausführungsbestimmungen des Kulegsministeriums ; vom 1... Zuni 1907

Nr. 2009/5. 07. C 2. zum Militärhinterbliebenen- geseße vom 17. Mai 1907.

(Reichsgesehblait 1907 Seiten 214 ff. und Armeeverordnungs- blatt 1907 Seiten 229 ff.)

Erster Teil. NReichsheer. 1)-Zu-9..14,*)

I. Zu den versorgungöberehtigten Kindern gehören die ehelihen, die durh nachfolgende Ehe legitimierten und die durh Verfügung der Staatsgewalt für ehelich erklärten Kinder (§8 1719, 1723 des Bürger- lichen Geseßbuchs). IT. Unter § 1 fallen die Witwen und Kinder 1) von Offizieren des Friedensstandes 38 A1 des Netichs- militärgeseßes vom 2. Mai 1874, Reichsgeseßbl. S. 45), die a. nah einer penston3berechtigenden Dienstzeit von zehn Jahren 8 1 Abs. 1 des O. P. G. Offiierpensionsgeseß vom 31. Mai 19086) gestorben sind. L

b. bei kürzerer Dienstzeit auf Grund einer Dienstbeshädigung unter Würdigung der Umstände des einzelnen Falles eine Pension auf Lebenszeit erbalten haben würden 1 Abi. 2 O. P. G.), wenn sie am Todeêtag in den Nuhejtand versetzt worden wären;

2) von verabschiedeten Offizieren des Friedensstandes, die auf Grund früherer Geseße oder des § 1 Ab). 1, der §8 2, 3 O. P. G. eine lebenslänglihe Pension aus der RNeichskasse zu beziehen hatten.

Dieser Pension stehen die auf Grund der §8 4, 5 des Militär- pensionsgeseßes vom 27. Juni 1871 und des § 1 Abs. 2 O. P. G. be- willigten lebenslänglichen Pensionen gleich. (

Unter § 1 fallen dagegen nicht die Hinterbliebenen der zum Bezuge einer Pension aus der Reichskasse bere(tigten Offiziere der ehemaligen \{leswig-holsteinishen, der dänischen und der französischen Armee. ; i

ITI. Den Anträgen auf Witwen- und Waisengeld für die Hinter- bliebenen eines Offiziers des Friedensstandes, dec eine Dienst- beshädigung erlitten hat und vor Ablauf einer zehnjährigen pensions- berehtigenden Dienstzeit gestorben ift, find die schriftlichen Fest- stellungen über die Dienstbeshädigung beizufügen (S. 2 Nr. V P. V. = Perfsionierungsvorschrift).

2) ZU S2 0,

1. Die Abrundung des Jahresbetrags dec Witwen- und Waisen- elder darf nur einmal, und zwar bet der erstmaligen Berehnung der

ezüge stattfinden. Sie ist daher in Fällen der §§ 4 bis 7 also namentlich ausges{lossen, wenn fie eine Ueberschreitung der Pension des Verstorbenen zur Folge haben würde. Vgl. Anlage 1.

IL, Zu den nicht witwengeldberehtigten Personen rechnet die recht¿fräftig geschiedene Ehefrau und die Ebefrau, deren eheliche Ge- meinschaft rehtskräftig aufgehoben ist (§§ 1575, 1586 B. G. B.).

IITI. Vom 1. April 1907 an sind die Waisengelder für Kinder der Ober- und Uaterklassen und die Kriegswaisengelder für Kinder der Unterklafsen und von Unterbeamten, soweit deren Zahlung wegen Aufnahme der Kinder in Militärerziehungsanstalten ganz oder zum Teil geruht hat (val. § 10 Abs. 2 Ges. von 1887 und § 2 Abs. 3 Ges. von 1895/97), uaverkürzt zu zahlen. Dies gilt gemäß § 953 au hinsihtlich der Kinder derjenigen Personen, die bereits vor dem FInkraftireten des Geseßes (1. April 1907) gestorben sind. Der Erlaß des Kriegsministeriums vom 59. R 1906 Nr. 1199/1. 06. C 2 und des Verforgungs- und Justizdepartements vom 5. April 1906 Nr. 33/4. 06. C 2 wird aufgehoben. Die Einziehung der Grziehungs- beiträge für Kadetten kann durch Vermittlung der Generalmilitär-

erfolgen vai P W Waisengelder für die in die Anstalten des Potsdamscen großen Milirärwaisenhauses aufgenommenen Kinder sind nach wie vor an die Militärpensionskasse abzuführen.

3) Zu § K : / : i

I. Gemäß Abs. 2a des § 8 sind versorgungsberechtigt die Witwen und Kinder von den zu einer lebenslänglihen Pension be- rechtigten Offizieren, die beim Ausscheiden aus dem Friedens- stande noch nit verheiratet waren, dann eine Wiederverwendung im Sinne des § 8 Abs. 1 und 2 O. P. G. gefunden und sich vor Be- endigung der Wiederverwendung vecheiratet haben. .

[I. Gemäß Abi. 2b des § 8 sind versorgunzsberechtigt die Witwen und Kinder voa Gouyerneuren und Kommandanten des Fnvalidenhauses in Berlin sowe von gehaltsberechtigten Offizieren der Invalideninstitute. Als gehaltsberehtigt gelten nicht die Offiztere i eglingsftellen. i 2 Pleginganen des § 8. Die Frist für die Eheschließung endigt

a. bei Offizieren des Friedensstandes mit dem Schlusse des Monats, in welhem das A TOE aus dem aktiven Militärdienst

1 ift (8 14 Abs. 1 O. P. G.), erigiat Vei bett unverheiratet aus dem Friedentstand ausgeschiedenen pensiorierten, dann wteder verwendeten Offizieren 8 Abf. 2a) mit dem Taze, an welchem die Wiederverwendung beendigt worden ift,

c. bei den unverheiratet aus dem &Friedenssland ausgeschiedenen pensionierten oder niht peusionierten, dann zum aktiven Militärdienst vorübergehend wieder herangezogenen Offizieren 11 Abs. 2) sowte bei Osfizieren des Beurlaubtenstandes 11 Abs. 1) mit dem Tage

S V ' , , pn p A Offizieren dec Jnvalideninstiiute mit Ausnabme der

Pfleglingeoffiziere mit dem Tage des Ausscheidens aus dem Institut.

¡V. Hat die Gheshließung der unverhetratet aus dem Friedens- stand ausgeschiedenen Offiziere innerhalb der geseßlichen Frist statt- gefunden, so haben, wie die Witwen und die Kinder der unter Nr. 3 ITI b bezeichneten, so auch bie Witwen und die Kinder derjenigen unter Nr. 3 Ille erwähnten Offiztere, die aus dem Friedesstand mit einer lebenslänglihen Penfion ausgeschieden, aber aus BVers- anlassung einer Mobilmachung zum aktiven Militärdtenst oder zum Dienst in der Militär- oder Marineverwaltung wieder heran- gezogen worden sinb (§8 Abs. 2 T B einen geseplihen Anspruch

Mitroen- und Waisengeld nah F 1.

M T Do Anträge i Festseyung des Witwen- und Waisengeldes für die Hinterbliebenen von engeren der Invalideninstitute haben die Invalideninstilute zu stellen und für Offiziershinterbliebene an die Versorgungéabteilung des Kriegsministeriums, für Mannschafts- hinterbliebene an die Intendantur der militärishen Institute zu senden.

4) Zu § 9. : i S itimierten Kinder siehe Nr. 1 Abs. I. i E i) len die Witwen und Kinder von Offizieren des Friedens standes, die *) Par gra hen ohne Angabe elnes Gesetzes bedeuten Para- R Pa ee intezbliebenengesepes. h

Erste Beilage

Berli

1) vor vollendeter zehnjähriger Dienstzeit gestorben sind, sofern ihnen gemäß § 7 Abs. 2 O. P. G. eine Pension für die Dauer der Bedürstigkeit hätte bewilligt werden können, falls sie am Todestag in den Ruhestand verseßt worden wären,

2) auf Grund des § 1 Abs. 2 oder des § 7 Abs. 2 des O. P_G. oder der 4, 5 des Militärpensionsgeseßes vom 27. Junt 1871 am Todestag zum Bezug einer nicht lebenslänglihen Pension aus der Reichskafse berechtigt waren.

Zu den unter 1 erwähnten Hinterbliebenen gehören auch die Witwen und Kinder solcher Offiziere des Friedensstandes, die im falle einer am Todestag erfolgten Verseßung in den Ruhestand eine M auf Zeit gemäß § 1 Abs. 2 O. P. G. erhalten haben würden, sofern zuglei die Vorausseßungen für die Bewilligung einer Pension gemäß § 7 Abs. 2 D. P. G. gegeben sind.

III. Den Anträgen auf Bewilligung des Witwen- und Waisen- geldes ist ein amtli®er oder amtlich bestätigter Nachweis über die Familien-, Vermögens- und Einkommensyherbältnisse der Witwe und der Kinder des Verstorbenen beizufügen. Der Nachweis bedarf der Bestätigung des Landrats, wenn er von Behörden -— ausgenommen Stadtpolizeibehörden geführt oder anerkannt worden ist, die unter dem Landrat stehen. Von etwaigen, die Würdigkeit in Frage stellen- den zivilgerihtlihen Bestrafungen is Mitteilung zu machen.

IV. Die Bewilligung erfolgt für die Dauer des Bedürfnisses.

V. Die Jahresquittungen sind mit etner Bescheinigung darüber zu versehen, daß sich die Verhältnisse der Witwe und der Kinder gegen G A E gebessert haben.

u 0.

Wenn die Anrechnung ber im § 10 erwähnten Dienstzeiten nicht hon bei Lebzeiten des im aktiven Dienste -gestorbenen Offizters ge- nehmigt worden ist, worüber gegebenenfalls die Ausweise vorzulegen sind, tit sie spätestens bei Stellung des Antrages auf Festsezunz des Witwen- und Waisengeldes nahzusuhen. Für die Hinterbliebenen pensionierter Offiziere kommt eine naŸhträglihe Anrecknung nicht mehr in Frage.

O) RuUS Ph h

I. Wegen der legitimierten Kinder siehe Nr. 1 Abf. T, wegen der Frit für Eheschließung Nr. 3 Abs. Ilic. e

IT1. Abs. 1, 3 des § 11. Den Anträgen auf Bewilligung des Witwen- und Waisengeldes sind beizufügen : :

a. wenn der Tod im aktiven Dienst eingetreten ist, die \{chrift- lihen Feststelungeäi über die Dienstbeshädigung (S. 2 Nr. V P. V.),

b. ein ärztlides Zeugnis, worin der urfählihe Z-.fammenhanç zwischen Tod und Vienstbeshädigung des Verstorbenen wifsenschaftli zu begründen ift, :

c. ein Nachweis über die Familien-, Vermögen?- und Ein- kommensverbältnisse der Witwe und der Kinder (Nr. 4 Abf. 1l1),

d. wenn den Hinterbliebenen aus der Zivildienftstellung des Ver- storbenen 24 Nr. 3 O. P. G) Ansprüche auf Witwen- und Waisengeld oder eine g!etchartige Versorgung zur Seite stehen, eine beglaubigte Abschrift von der Feststellung jener Versorgung. :

I1T. Die Vorbereitung und Vorlegung der Witwen- und Waisen- geldanträge erfolgt von den Stellen, die zuständig wären, salls cs sich um Witwen und Kinder von Offizieren des Friedensftandes oder pen- sionierten Offizieren des Friedensftandes handclte.

IV. Abj. 2 des § 11. Es finden Anwendung Abs. Il c, d und Abs. 1T1. Auf Nr. 3 Abs. TV wird Bezug genommen.

7) Zu § 12.

I. Wegen der legitimierten Kinder wird auf Nr. 1 Abs. T, wegen des Begriffs „aktives Heer* auf § 38 des Reichsmilitärgeseßes Bezug genommen. S 4

IT. Die Abweichungen gegen § 1 des Militärhinterbliebenengesezes vom 13. Juni 1895 bestehen darin, daß | |

a. auh die Witwen und Kinder oer rentenberechtigten Kapitu- lanten von mindestens ahtzehnjährizer Dienstzeit 11 M. V. G. Mannschaftsversorgungëgeseß vom 31. Mai 1906) hne Nüdsiht auf

eit und Ursache des Todes des Rentenempfängers ein Recht auf Bersorgung erlangt haben, 7 7

h. hei den übrigen ehernaligen Militärpersonen der Unterklaffen die Dienstbcshädigung, die den Tod des Beschädigten verursaht hat, festgestellt sein muß (P. V. 3. Teil) und zwar :

bei Friedensdienstbeschädigungen vor der Enilafsung,

bei Kriegsdienstbeshädigungen (ausgenommen Kriegöverwundungen, für die keine Zeitbeschränkung besteht) bis ¡um Ablaufe von zehn Fahren nah dem Friedenss{luß oder dem im § 17 Abs. 2 Say 2 angegevenen Zeitpunkte. i E E L

Hinsichtlich der Feststellung der Dienstbeshädigung findet § 2 Abs. 2 M. V. G. ertsprehende Anwendung. : :

ITI. Zu den- Boraussezungen für den Versorgungsanspru der

Wiizea und Kinder von den unter II1b erwähnten Personen gebö niht, daß der Verstorbene zum Bezug einer Militärrente berechtigt war. Das &leiche gilt für die Witwen und Kinder der ehemaligen Kapitulanten von mindestens edr LABger Dienstzeit, wenn die Versorgung uit auf Srund der Dienstzeit, sondern auf Grund tôdlih verlaufenen Dienstbeshädigung 12 Abs. 2 Nr. 2) spruch: wird. 2) ROLAE A L 1. Die Anlage 2 enthält Beispiele für die Berehnung des Witwen und Waisengeldes. In den Anträgen auf Feststellung dieser Bezüge sind diese im etnzelnen zu bere{nen Z N

II. Abs. 3 des § 13. Pensionsfäbige LöbnungszusSüsse oder Zulagen teiteben gegenwärtig die zur Klasse der Unteroffiziere ge hörenden Registratoren bei den Seneralkommondos usw., die Uüchsez- macheruntero} fiziere derMaschinengewehrabteilungen dic Stabshoboisten, Stabsborniflen vnd Stabstrompeter, die Oberfabner.\{miede und Fahnenschmicde, die Feldroebel als Schirrmeifster bei den Verkehr®L- truppen, die Handweiksmcister bet den Truppen und Bekleidungs- ämtern und die Unteroffiziere als Schirrmeister bei den Traindepot®s vgl. A. V. Bl. 1907 S. 170/171 zu Nr. 32. E

[IT. Abs. 4 des §13. Dle Hinterbliebenen der zu Löbnung de- rehtigien Regtstratoren bei den Generalkommandos usw. fallen nur unter Abs. 3 des § 13.

IV. Abs. Gde 6 13, U 2 Abs.1 wendung 15). Bei)ptel in Anlage 1.

9) Zu § 14. :

Nr findet sinngemäß Anwendung. Die Genehmigung ist auf dem militärishen Dienstwege bei dem Versorgungt- und Justiz- departement des Kriegeministeriums zu beantragen.

10) Zu J 15. - : j

1. Die Vor\chuiften über\ die Begrenzung des Waisengeldes nah oben sind neu. Val. Anlage 2.

11. Sind Witzicen- «nd Wailsengelder derart gekürzt worden, daß sich nach dem Ausscbeiden eines Bezugsberechtigten die Bezüge der verbleibenden Berechtigten erhöhen 15 Abs. 5, 6), fo ist dies in dexr Festseßung der Witwen- _und Waisen» gelder, in den Mechnungen der zahlenden Kasse, in den Grund- verzeichnissen und bei Ueberwetsungen infolge Wohnsitwechsels zu ver- merken. Die neue Festsezung liegt der Jutendantur ob, in deren Grundverzeihnis die Bezugsberechtigten geführt werden; se erfolgt auf Antrag der Berechtigten oder sobald der Intendantur das Aut- heiden eines Berechtigten amtlich mitgeteilt ist.

11 16 T ) Fu Bars@rist des § 6 Abs. 2 des Militärhinterbliebenen-

gesezes vcm 13 Zuni 1896, wona Witwen und Kinder aus Ghen,

LOrî

ky T?

findet sinngemäß An

Witwen- und

iger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

die erst nah Feststelung der Dienstbeshädigung ges{lossen worden sind, keinen Anspruch auf Witwen- und Waisengeld haben, ift in das neue Gese niht übernommen worden.

IL. Wegen des weiteren Ausschlusses des Anspruchs auf Witwen- geld siehe § 14 8 Abs. 1), wegen der Vorlegung der Witwen- und Waisengeldanträge für Hinterbliebene von Wu bepörizen der In- valideninftitute ehe Nr. 3 Abs. V, -

12) Zu 88.17, 18.

T. Wegcn der legitimierten Kinter siebe Nr. 1 Abs. 1.

11. Die Versorgungsansprüche, die den Hinterbliebenen eines Beamten der Zivilverwaltung, eines Geifsilichen oder eines anderen kfirhlihen Beamten aus dern Zivildienstverhältnis zustehen, bleiben ihnen gewahrt und werden von der Verrehnungsvorschrift des § 34 Abs. 4 D. P. G., wonach die cus Militärfonds gewährte Pension bei Beamten der Reichézivilverwaltunz an die Stelle der Zivilpensfion tritt und bei den übrigen Beamten auf die Zivilpension angerechnet wird, nit berührt.

Die Bewilltgung von Witwen- und Waiscngeld aus Militär- fonds kann demnach nur in Frage kommen

a. soweit bei dea Hinterbliebenen der vorstehend bezeihneten Per- sonen gemäß §2 Abs. 3 die Kriegszulage zur Berehnung der Witwen- und Waisengelder herangezogen werden darf,

b wenn aus dem Zivildienstiverhältnifsse des Verstorberen keine oder rur eine geringere Hinterbliebenenversorgung, als in §8 17, 18 vorgeseher, beansprucht werden kann,

c. wenn die als Heeresbeamte verwendeten Personen niht au zugleich Beamte der Zivilverwaltung, Geistlihe oder andere kirchlide Beamte waren 35 O. P. G.).

ITI. Die Hinterbliebenen von Personen, die währerd der Dauer eines Krieges bei dem Feld- oder Besazungsheer im privatretlichen Vertragsverhältnis eines Dienftverpflichteten gestanden haben 35 O. P_G), sind von der Versorgung mit Witwen- und Waisengeld aus Militärfonds autgeshlofsen. ;

1V. Den Anträgen auf Bewilligung von Witwen- und Waisen- geld sind die amtlihen Ausweise über die Dienstbeshädigung, f die in Nr. 6 Abs. 11 unter þ, c und 4d bezeihneten Schriftitücke bei- zufügen. /

V, Die Vorbereitung und Vorlegung der Witwen- und Waisfen- geldarträge erfolgt von den Stellen, die zuständig wären, falls es fh um Witwen und Kinder von Heeresbeamten des Friedenstandes oder von pensionierten Heeresbeamten des Friedensslandes handelte. S der Beamte zur Zeit seines Todes im Zivildienste, so ist die Behörde zuständig, die nah den bezüglichen Zivildienstvorschriften den Antrag auf Witwen- und Waisengeld aus Zivilfonds vorzulegen hätte. Die Anträge sind an die Versorgungsabteilung des Kriegsministeriums zu richten. ;

VI. Auf die Hinterbliebenen von Personen der freiwilligen Kranken- pflege kommen Nr. 12 Abs. I, IV, Nr. 4 Abs. 1V, V und binsihtlich der Borbereitung und Vorlegung der Witwen- und Waisengeldanträge die für die Hinterbliebenen von Militärpersonen der Unterklafsen gegebenen Bestimmungen zur Anwendung. Die Anträge sind an die Versörgunzs- abteilung des Krieg8ministeciums zu richten. :

VIl. Von den Hinterbliebenen des auf dem Krieg?sckauplagyze dienfilich verwendeten weiblichen Personals der freiwilligen Franken pflege kommen nur die elternlosen Kinder in Betracht.

13) Zu § 19. 4

I. Wegen der legitimierten Kinder siehe Nr. 1 Abf. L.

11. Den Anträgen ist ein Auszug aus den Kriegsranglisten und Kriegsstammrollen beizufügen. Wenn der Kriegsteilnehmer im Kriege geblieben oder während der Zugehörigkeit zum Feldheer an den Folgen etner Kriegediensibe\Fädigung gestorben ift, ift noch die Sterbeurkunde, und wetn er nah der Demodilmachung gefstorb-n ift, ferner noh ein ärztlihes Zeugnis nah Nr. 6 Abf. Ilb vorzulegen. Vorbehaltlich der Nachprüfung kann die Bewilligung auch amtlichen Verluftlisten ftattfinden. L

IIT. Die für die Krieg3verfsorgung der Hinterkb & 14 des Reichsgeseßes vom 31. Mai 1901 neu einge \heidung zwischen Tapeca und innerer Kriegsdienstibe\ch in das neue Gese niht übernommen worden.

14) Zu §FF 20, 21. :

I. Unter „allgemeiner Verforgung nisse und Bewilligungen gemäß bliebenengesetz28, fondern au die

cT y: n Mex, ci ol dor MLEAIT, aus deften Arttelung oder DesMasitgung

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T, ava d nd der Unte

j einer V / : ? wandten der Fürsorge des Reichs und mit welhem Betrage bedürfen, In A Ï G Ï n. » s oder ob die Bewilligung aus Gründen der Nr. 15 Abs. 1 Say 3 odu r At 71000 Lia, mird

wegen Unwürdigkeit zu veriagen "in wird. I 111. Die Hôhde der Betràge richtet h nad der Bedürftizkeit 2 der Verwandten: der aufs

und dem Grade der Erwerbabeiränt : lichen Preisverhältni se.

steigenden Linie unter Berückfichtigung der ôrt