1865 / 13 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dels und der preußischen Marine wird Meine Regierung bemüht sein, die Ausführung durch eine angemessene Be- theiligung des Staats ficher zu stellen, und Jhnen nach Ab- {luß der vorbereitenden Verhandlungen darüber nähere Mittheilungen machen.

Der Bergbau , befreit von lästigen Beschränkungen, erleichtert in seinen Abgaben und gefördert durh die Ver- mehrung der Absaßwege, entwickelt sich zu cinem erfreuli- hen Aufshwung. Sie werden den Entwurf cines allge- meinen Berggeseßes zur Prüfung empfangen, welches die Rechtsverhältnisse des Bergbaues zu ordnen bestimmt ist.

Die im Interesse des Handels unserer Sechäfen für die Dauer des Krieges erlassene Verordnung in Betreff der extraordinairen Flaggengeider wird Jhnen zur nachträglichen Genehmigung zugehen. ; Gs

Es 1st Meiner Regierung gelungen, die Hindernisse, welche die Fortdauer des Deutschen Zollvereins nach Ablauf der Vertragsperiode zu gefährden drohten, zu beseitigen. Die mit der Regierung Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen abgeschlossenen Verträge haben die Zustimmung der sämmt- lichen Vereins-Regierungen erhalten und die Zollvereins- Verträge sind mit einigen durch die Erfahrung gerechtfertigten Abänderungen erneuert worden. Diese Verträge, sowie ein nachträglih mit Frankreich getroffenes Abkommen in Betreff der von unsern Zollverbündeten geltend gemachten Wünsche, werden Behufs Jhrer Zustimmung vorgelegt werden. Die in Folge jener Verträge in Gemeinschaft mit den Regierungen von Bayern und Sachsen eingeleiteten Verhandlungen mit Oesterreich zur Erleichterung und Beförderung der beidersei- tigen Verkehrsbeziehungen lassen ein baldiges Ergebniß ge- wärtigen. i

Das Werk, welches durch die Verträge mit Frankreich im August 1862 eingeleitet und dessen Durchführung seitdem von Meiner Regierung wie von der Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen mit gleicher Beharrlichkeit gefördert wurde, nähert sich somit einem Abs{lu} dem Handel eine freiere Bewegung gestatten und den freund- schaftlichen Beziehungen benachbarter Nationen durch die Ge- meinsamfkeit der Entwickelung ihrer Wohlfahrt eine neue Bürgschaft verleihen wird.

Tch habe der Thaten Meines Kriegsheeres nicht geden- fen konnen, ohne darin die gleiche freudige und herzliche An- erkennung für das österreichische Heer mit einzubegreifen. Wie die Krieger beider Heere in Waffenbrüderschaft den Lor- beer getheilt haben, so hat die beiden Höfe den ein- getretenen Verwickelungen gegenüber cin enges Bündniß verknüpft, welches seine feste und dauernde Grundlage in Meinen und Meines erhabenen Verbündeten deutschen Ge- sinnungen fand. Jn diesen Gesinnungen und in der Treue gegen die Verträge liegt die Bürgschaft für die Erhaltung des Bandes, welches die deutschen Staaten umschlingt und ihnen den Schuß des Bundes sichert.

Der Friede mit Dänemark hat Deutschland seine be- strittenen Nordmarken, und diesen die Möglichkeit der leben- digen Betheiligung an unserem nationalen Leben zurückge- geben. Es wird die Aufgabe Meiner Politik sein, diese Er- rungenschaft dur Einrichtungen sicher zu stellen, welche uns die Ehrenpfliht des Schußes jener Grenzen erleichtern und die Herzogthümer in den Stand seßen, ihre reichen Kräfte für die Entwickelung der Land - und Seemacht wie der ma- teriellen Interessen des gemeinsamen Vaterlandes wirksam zu verwerthen. Unter Aufrechthaltung dieser berechtigten ¿orderungen werde Jch die Erfüllung derselben mit allen begründeten Ansprüchen, so des Landes wie der Fursten, in Einklang zu bringen - suchen. Jch habe daher, um einen sicheren Anhalt für Meine Beurtheilung der streitigen Rechts- fragen zu gewinnen, die Syndici Meiner Krone, ihrem Be- rufe entsprechend, zu einem Rechtsgutachten aufgefordert. Meine rechtliche Ueberzeugung und die Pflichten gegen Mein Land werden Mich leiten bei dem Bestreben, Mis mit Mei- nem hohen Verbündeten zu verständigen, mit welchem Ich inzwischen den Besiß und die Sorge für eine geordnete Ver- waltung der Herzogthümer theile. j

_Es gereicht Mir zur lebhaften Befriedigung, daß dic Ertegerishen Verwickelungen auf den engsten Kreis beschrän't geblieben und die naheliegenden Gefahren, welche daraus für den Europäischen Frieden hervorgehen könnten, abgewendet

worden sind. Die Wiederherstellung der diplomatischen Ver-

e, welcher in weiten Gebieten

bindung mit Dänemark is eingeleitet und es werden sich wie Jch fest vertraue, die freundlichen und gegenseitig für dernden Verhältnisse ausbilden, welche so sehr dem natür. lichen Juteresse beider Länder entsprehen. Meine Bezichun- gen zu allen übrigen Mächten sind in keiner Weise gestört worden und fahren fort, die glücklichsten und erfreulichsten zu sein. j Meine Herren! Es ist Mein dringender Wunsch, daß der Gegensaß, welcher in den leßten Jahren zwischen Meiner Regierung und dem Hause der Abgeordneten obgewaltet hat, seine Ausgleichung finde. Die bedeutungsvollen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit werden dazu beigetragen haben, die Meinungen über das Bedürfniß der verbesserten Organi- sation des Heeres, die sih in cinem siegreih geführten Kriege bewährt hat, aufzuklären. Die Rechte, welche der Landes- vertretung dur die Verfassungs-Urkunde eingeräumt worden sind, bin -Th auch ferner zu achten und zu wahren ent- s{lossen. Soll aber Preußen seine Selbfiständigkeit und die ihm unter den europäischen Staaten gebührende Machtstellung behaupten, so muß seine Regierung eine feste und starke sein,

-

und fann sie das Einverständniß mit der Landesvertretung

| nicht anders als unter Aufrechthaltung der Heeres8einrichtungen

erstreben, welche die Wehrhaftigkeit und damit die Sicherheit des Vaterlandes verbürgen. A.

Der Wohlfahrt Preußens und seiner Ehre is Mein ganzes Streben, Mein Leben gewidmet. Mit dem gleichen Ziel vor Augen, werden Sie, wie Jch nicht zweifle, den Weg zur vollen Verständigung mit Meiner Regierung zu finden wissen, und werden Ihre Arbeiten dem Vaterlande ¿zum Segen gereichen. E _ Nach Beendigung der Rede erklärte auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs der Präsident des Staats - Ministeriums, von Bismarck, den Landtag für eröffnet.

Se. Majestät verließen darauf den Saal unter wiederholtem dreimaligen Hoch der Versammlung.

, Setne Majestät der ‘König. haben Allergnädigst geruht; aus Anlaß der stattgehabten Beseßung der polnischen Grenze den nachbenannten Offizieren, Mannschaften und Beamten Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar:

BomStabe des bisherigenOber-Kommando's über das 1, 2

9. Und 6. Armec-Corps:

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Major von S omnig vom Garde-Husaren-Regiment ;

Vom 1. Armee-Corps:

den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit E ichen- laub und Schwertern am Ringe:

dem General - Major von Großmann, Commandeux der 4, Jnfanterie-Brigade ;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Oberst - Lieutenant von Bernhardi, Commandeur des Litthauischen Dragoner - Regiments Nr. {1 (Prinz Albrecht von Preußen);

_den Rothen Adler-Orden vierter Kla sfe: dem Hauptmann Da llmer, » Hauptmann von Egloff, J vom ‘. Ostpreußischen Jnfanterie-Regiment Nr. 44, Hauptmann Blume, vom 8, Ostpreußischen Infanterie- Regiment Nr. 45,

Hauptmann Reuter vom Ostpreußischen Iäger-Bataillon Nr. 1, Hauptmann von Wichert, Führer der Strafabtheilung in Thorn, « | j Intendantur - Rath) T arow, Vorstand der Divisions-Jnten-

dantur der 1. Division, Oberstabs- und Regiments-Arzt Dr. Telke vom 7. Ostpreu- gischen Jnfanterie-Regiment Nr. 44 ;

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den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem e von Wolff, Chef des Generalstabes des 1. Armee- Sorps ;

¿s den Königlihen Kronen-Orden vierter Rae:

dem Gaanann WÄscch er vom Ostpreußischen Pionier-Bataillon Nr. 1;

den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub

denRothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:

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das Ritterkreuz des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern: dem Oberst-Lieutenant von Scheffler, Commandeur des Oft« preußischen Jäger-Bataillons Nr. 1;

das Militair-Ehrenzeichen zweiter Klasse: dém Unteroffizier Unger, dem Gefreiten Aru szewsf y, vom 7. Ostpreußischen Jnfanterie-Regiment Nr. 44, dem Unteroffizier Mr o ch vom Litthauischen Ulanen-Regiment Nr. 12;

das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Sergeanten Foß, vom 2. Ostpreußischen Grenadier - Regíi- ment Nr. 3, Sergeanten Gutzeit, Sergeanten Karnath, vom 8. Ostpreußischen Jnfanteric-Regiment Nr. 45, Gefreiten Bettcher, vom Ostpreußishen Jäger - Bataillon Nr. 1, Wachtmeister Nisius vom 1. Leib-Husaren-Regiment Nr. 1, Wachtmeister Enn ulat vom Ostpreußischen Ulanen-Regiment Nr. & Sergeanten Me y vom Ostpreußischen Pionier-Bataillon Nr. 1.

Vom 2. Armee-Corps:

und Schwertern am Ringe:

dem General-Lieutenant v. Bialcke, Commandeur der 3. Division

dem Obersten von Borke, Commandeur des 5, Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 42;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: demF Oberst - Lieutenant Baron von Buddenbrocck vom 7ten | Pommerschen Jnfanterice-Regiment Nr. 54, dem Oberst - Licutenant von Beyer vom 8. Pommerschen Jn- fanterie-Regiment Nr. 61, dem Major von Zaluskowski vom Generalstabe des 2. Armee- Corps, Major. von Briesen vom Grenadier - Regiment König Friedrih Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2, Major Baron von Bock vom 2. Pommerschen Grenadier- Regiment (Colberg) Nr. 9, Major von Goeten vom 4. Pommerschen-Jnfanterie-Re- giment Nr. 21, Major Baron von Minnigerode vom 2. Pommerschen Ulanen-Regiment Nr. 9, | Hauptmann” vou Glasenapp vom 2. Pommerschen Gre- nadier-Regiment (Colberg) Nr. 9, Hauptmaùin von der Chevallerie vom 4. Pommerschen Infanterie-Regiment Nr. 21, j j Hauptmann von Gottberg vom 5. Pommerschen Jnfan- terie-Regiment Nr. 42, ' Hauptmann Freiherr von Steinaecker vom 8. Pommer- hen Jnfanterie-Regiment- Nr. 61, Rittmeister von O sorowski vom Neumärkischen Dragoner- Regiment Nr. 5, : i i | Premier-Lieutenant von Dankbahr vom Grenadier-Regi- | ment. König Friedrih Wilhelm IV., (1. Pommerschen) Nr. 2, - Divisions-Prediger Brandt von der 3. Division

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Obersten von Groß, gen. von Shwarzhoff, Comman- deur des Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm 1V, (1. Pommerschen) Nr. 2, / » Obersten von Sausin, Commandeur des 4. Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 21;

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Hauptmann von Luck vom 5. Pommerschen Jnfanterie- Regiment Nr. 42;

das Militair-Ehrenzeichen zweiter Klasse: dem ehemaligen Musketier Stennke vom 8. Pommerschen Jn- fanterie-Regiment Nr. 61; das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Unteroffizier Rosa und

» Unteroffizier Rusch, i i s vom 2. Pommerschen Grenadier-Regiment (Col-

berg) Nr. 9, j Sergeanten Dziadek vom 4. Pommerschen Jnfanterie - Re- giment Nr. 21, e dem Wachtmeister Haberlah vom Neumärkischen Drago- ner-Regiment Nr. 3, Wachtmeister En'derlein,

dem Unteroffizier Brucker und

Gefreiten Lasfkowsfki,

vom 1. Pommerschen Ulanen-Regiment Nr. 4. Vom 5. Armee-Corps.

Den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub:

dem General-Major von Kirchbach, Commandeur der 19. Jn-

fanterie-Brigade ;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der

Schleife:

dem Obersten von Wittich, Chef des Generalstabes des 5ten

Armee-Corps, Obersten von Wihleben, Commandeur des Sclesischen Füsilier-Regiments Nr. 35;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

Major von Weller, Commandeur des 1. Schlesischen Jäger- Bataillons Nr. 5,

Major Frhrn. von Falkenhausen vom Generalstabe früher des 5. Armee-Corps, jeßt der 11. Division,

Major von Winterfeld vom Westpreußischen Kürassier- Regiment Nr. 5,

Hauptmann von Lettow-Vorbeck vom Generalstabe des 9. Armee-Corps,

Hauptmann Campe vom 1. Niederschlesishen Jnfanterie- Regiment Nr. 46,

Hauptmann Kollmann vom 4. Posenschen Jnfanterie- Regiment Nr. 59,

Hauptmann Bar. Kurzbach von Seydlih von der öten Artillerie-Brigade,

Stabs - und Bataillons - Arzt Dr. Foest vom Schlesischen Füsilier-Regiment Nr. 38,

Stabs- und Bataillons-Arzt Dr, Sey deler, vom 2. Nie- derschlesishen Jnfanterie-Regiment Nr. 47 ;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Obersten von Hartmann, Commandeur der 9. Kavallerie-

Brigade j

dew-Königlichen-Kronen-Ouden, dritter Kla se:

dem Obersten von Rohrscheidt, Commandeur des 4. Posen-

hen Jnfanterie-Regiments Nr. 59;

das Militair-Chrenuzti@ewd zweiter Klasse:

Zur Vertheilung unter die vorgeschlagenen Mannschaften des 2. Leib-Husaren-Regiments Nr. 2 wird ein Militair - Ehrenzeichen zweiter Klasse bestimmt. später bekannt gemacht werden.

Der Name des damit Beliehenen wird

Das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Unteroffizier Lobermeyer,

»

Gefreiten Stefansfki, vom 2. Leib-Husaren-Regiment Nr. 2.

Vom 6, Armee-Corps:

Den Notbel! ULlerILoen weiter Klasse mit Eichenlaub:

dem General -Major von Bojanowski, Commandeur der

24. Infanterie-Brigade ;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit dew Swhleife:

dem Obersten Freiherrn von Falkenstein, Commandeur des

»

1. Schlesischen Grenadier-Regiments Nr. 10,

Oberst - Lieutenant Baumgarth, Commandeur des Schle- sischen Ulanen-Regiments Nr. 2,

Oberst-Lieutenant von Stranyt, Commandeur des 1. Schle- sischen Husaren-Regiments Nr. 4;

den Nothen Adler-Orden vierter Klasse:

Oberst - Lieutenant von Barby, Commandeur des Schlesi- hen Kürassier - Regiments Nr. 1 (Prinz Friedrih von Preußen),

Oberst - Lieutenant von François vom 1. Grenadier-Regiment Nr. 10,

Oberst-Lieutenant von Roehl vom 3. Garde- Grenadier- Regiment Königin Elisabeth,

Oberst-Lieutenant von Winckler vom 3. Oberschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 62,

Major Baron von Lyncker vom 1. Oberschlesishen Jn- fanterie-Regiment Nr. 22,

Major von Ferentheil u. Gruppenberg vom 2, Ober- \chlesischen Znfanterie-Regiment Nr. 23,

Hauptmann von Hüllesheim vom 4. Niederschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 51,

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