1865 / 14 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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das Ehrenkreuz dritter Klasse:

der Kaiserlich österreichische Rath und Banquier QJelekauer Edler von Treukron in Prag,

die Kaiserlich österreichischen Landgerichtêräthe Wernusky, Franz Xaver Wolf und Roth, sämmtlih in Prag,

der Oberst- Lieutenant von Wedell im 1. Magdeburgischen Jn- . fanterie-Regiment Nr. 26,

der Major in der Land-Gendarmerie und Distrikts-Offizier in den

Hobenzollernshen Landen, von Shweinichen zu Sig- |

maringen,

der Hauptmann Hindorf im Garde-Pionier-Bataillon, und

der Fürstlich hohenzollernshe Geheime Finanzrath und Admini- strator der Fideikommiß-Herrschaften in Böhmen, Dr. von Gwinner.

Angekommen: Dülmen, von Dülmen.

Se. Durchlaucht der Fürst zu Salm Coesfeld.

VNRtichtattltiches.

Preußen. Berlin, 14. Januar. Se. Majestät der König empfingen den General der Kavallerie, Prinzen Adolf von Hohenlohe, die Herzöge von Ujest und Ratibor, den General der Ka- vallerie Grafen Gröben und nahmen im Beisein des Komman- danten militairische Meldungen entgegen, daruntkêr die ‘des K. K. österreichischen Rittmeisters Grafen Solms und des Generxalarzts Dr. Langenbeck.

Nach erfolgter Eröffnung des Landtages empfingen Se. Majestät den Prinzen Friedrich Karl Königliche Hoheit und den General- Lieutenant von Moltke, sowie den Kriegsminister, und arbeiteten dar- auf mit dem General-Lieutenant und General-Adjutanten Freiherrn von Manteuffel.

15. Januar. Se. Majestät der König nahmen um 12 Uhr den Vortrag des Staatsministers Freiherrn von Schleinih entgegen.

16. Januar. Se. Majestät der König empfingen um 10 Uhr früh Se. Kaiserliche Hoheit den Großfürsten Konstantin Ni- folajewitsch so wie höchstdessen Sohn, den Großfürsten Nikolai, Beide heute früh auf der Durchreise von Goslar nach St. Peters- burg bier eingetroffen, um 11 Uhr im Beisein des Gouverneurs die Meldungen der Obersten von Koße, von Blankensee; von Wiß- leben, Graf Gneisenau und anderer Militairs, worauf der Vortrag des Kriegs-Ministers und des Militairkabinets begann, an welchen sich um #1 Uhr der des Civilkabinets anschloß.

Gegen 2 Uhr mathte des Königs Majestät Jhren Kaiserlichen Hoheiten den Großfürsten im Kaiserlichen Gesandtschaftshotel einen Gegenbesuch und nahmen nach 2 Uhr den Vortrag des Finanz- Ministers entgegen.

Jhre Majestät die Königin war vorgestern bei dem zweiten Vortrage des wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottesdienste im Dom “bei. Abends empfingen Jhre Majestäten die hier anwesenden fürstlihen Mitglieder des Herren- hauses «zum Thee. ‘Heute empfing Jhre Majestät ‘die Königin den Besuch Sr. Kaiserlichen [Hoheit des Großfürsten Konstantin von Rußland, für „welchen“ ein Familiendiner im Königlichen Palais stattfindet.

Jhre Majestät die Königin hat das wohlgetroffene Bildniß des verstorbenen General - Musikdirektors Meyerbeer, vom Professor Richter, in Augenschein genommen.

Am Sonnabend wohnte Se. Königl. Hoheit der Kron prinz der kirchlichen Feier im Dome und der Eröffnung des Land- tages bei und empfing: dann den Besuch Sr. Königlichen Hoheit: des Prinzen Friedrich: Karl.

Ihre Königliche Hoheit die-Kronprinzessin ‘em- pfing die Fürstin Putbus.

Zu dem Diner hatten außer cinigen Mitgliedern des Staats- ministeriums der Fürst Bogislaw Radziwill, die Bischöfe von Culm und von Trier,» der General-Lieutenant Hindérsin, der Wirkliche Ge- heime Rath von Balan’-mit Gemahlin, General von Pfuel, Májor von Horn und Graf Blumenthal Einladungen erhalten.

Gestern wohnte Se. Königliche Hoheit dem Gottesdienst im Dom bei und empfing dann ‘einige militairisché“ Meldungen.

Jhre ‘Majestäten dèr König und ‘ddie Königin speisten im Kron- prinzlichen Palais,

Die ‘erste Siyung des Herrenhauses, welche unmittelbar nach der Eröffnung ‘des Landtags" in Weißen Saale des Königlichen Schlosses ‘im Herrenhause - stattfand, ‘eröffnete Graf Eberhard zu Stolberg-Wernigerode als Präsident der vorigen Session, gemäß “den-Bestimmungen“ der in der legten Session abgeänderten Geschäftsordnung. Nachdem das Büreau ‘durch Berufung der Zugendschriftführer: die Fürsten zu Pleß und zu Putbus, Graf

« Sorstmär, von |

Carmor-Borne und’ Freiberr v. Hardenberg konstituirt war, forderte der Herr Vorsißende zur Wabl des Präsidenten für die bevorstehende Session auf. Dieselbe fiel fast einstimmig wieder auf den Gráfen Eberhard zu Stolberg-Wernigerode, der das Amt: dankend annahm, mit einigen Worten der Ereignisse des vergangenen Jahrez gedachte, und mit einem dreimaligen, von den Mitgliedern des Hauses mit dem lebhaftesten Zurufe begleiteten Hoch auf den sieg- reichen König Wilhelm s{loß. Die Wabl des Ersten und Zweiten Vice-Präsidenten fiel auf die Herren von Franfkenberg-Lud, wigsdorf und Graf von Brühl. “Die \{ließlich stattfindende Schriftführer-Wahl ist auf die Herren Graf v. “d. Groeben-Ponarien, Graf von Carmer, den Fürsten zu Putbus, Beyer, von Hellermann, von- Reibnih, Freiherr von Oldershausen und Graf von Goeßen

| gefallen.

Jn der heutigen Sizung des Herrenhauses proklamirte

| der Herr Präsident zunächst das Resultat der vorgestern stattgefun- Se. Durchlaucht der Herzog von Croy- |

denen Schriftführerwahl. Nah Erledigung weiterer geschäft: licher Angelegenheiten theilte der Herr Präsident mit, daß die Zahl der Mitglieder des Hauses sih auf. 243 belaufe, von denen 239 eingetreten seien, Zu Vorsizenden der 5 Abtheilungen sind gewählt worden: in der 1. von Plög, 11, von Frankenberg, I[], Graf von Arnim - Boygßenburg, I1V. Herzog von Ratibor, V. von

| Meding. Schließlich wurde ein von den Herren Graf von Arnim- | Boygzenburg, Pr. Brüggemann und von Below eingebrachter Antrag

auf Erlaß einer Adresse, nachdem weder für noch gegen denselben Jemand das Wort ergriffen hatte, einstimmig angenommen. Die Wahl der Adreß-Kommission, so wie der durch die Geschäfts-Ordnung vorge- schriebenen 7 Fah-Kommissionen sollte unmittelbar nach der heutigen Sitzung erfolgen. Nächste Sißung unbestimmt.

Jn der am Uten d. gegen 3 Uhr eröffneten erstèn Sigung des Abgeordnetenhauses präsidirte Herr Grabow nah den Bestimmungen der Geschäftsordnung und hielt eine Ansprache an das Haus, worin er der“ Befreiung der Herzogthümer Schleswig- Holstein von der dänischen Herrschaft gedachte, und zur Anerkennung der daufopfernden Tapferkeit der heimkehrenden Sieger die Abgeord- neten aufforderte, sih von ihren Sigen zu erheben. Mit einem drei- maligen Hoch auf Se. Majestät den König wurde die Sigung gesclossen.

Jn der heutigen Sigzung des Abgeordnetenhauses wurde der Abgeordnete Gra bow mit 222 Stimmenvon 258 zum Präsidenten, der Abgeordnete von Unruh mit 180 von 243 zum ersten und der Abgeordnete von Bockum - Dolffs mit 180 von 230 Stimmen zum zweiten Vice-Präsidenten gewählt. Das Resultat der Schriftführer- wahl wird in der nächsten Sißung bekannt gemacht. Zu Quästoren wurden die Abgeordneten Ribold und Parrisius (Brandenburg) ge- wählt. “Nächste Sigung morgen (Dienstag), Mittags 12“ Uhr. Tagesordnung : Bericht über die Kommissionswahlen , Wabhlprüfun- gen und Vorlagen der Staats-Regierung. -

Königsberg, 15. Januar. Bekanntlich strengte die Breslauer Kommune gegen den Fiskus einen Prozeß an wegen Uebernahme der Unterhaltung des dortigen Nacht- wächter - Jnstituts für fernere Zeiten und Rückzahlung der seit dem 11. März 1850, als dem Tage der Publication des Gesehes über die Polizeiverwaltung, an die Nachtsergeanten und Nachtwäch- ter gezahlten Gehälter, einen Prozeß, der in leßter Jnstanz zu Gun- sten des flägerischen Theiles ausgefallen ist, indem das Geheime Obertribunal annahm , daß Nachtwachtbeamte Polizeibeamte seien, also in den Städten, in welchen die Polizei - Verwaltung Königlich ‘ist , ‘die Anstellutig und Besoldung dérselben “Sache des Fisfus wäre. "Auf ‘dieses rechtsfräftige Erkenntniß gestüßt, hatte der hiesige Magistrat nach eingeholter Zustimmung der Stadt- verordneten die Erklärung abgegeben , er werde vom 1. Januar cr. ab weder die Anstellung resp. Absezung der Nachtwachtbeamten mehr ausüben; noch die Gehälter an dieselben ferner auszahlen, und die seit dem 11. März 1850 gezahlte Summe von 143,764 Thaler 6 Silbergroschen zurücfordern. Die Königliche Regierung erwiederte; daß sie nöthigenfalls Zwangsmaßregeln anwenden werde, sobald die Gehaltszahlungen ausbleiben sollten. Hierauf hat denn am 1. d. M. der Magistrat zwar Zahlung geleistet, \ich aber beshwerdeführend an den Minister gèwendet. Desfen ‘Antwort ist dieser Tage cingegangen und [hat derselbe der Königl. Régierung durchweg Recht gegeben. Hier ¡lägen ; die-Sachen anders, als in Breslau, denn hierorts sei das Nachtwacht - Institut {hon vor 1850 eine kommunale Einrichtung gewesen und früber auch bereits seitens des Magistrats eine Dienstinstruction für die Nachtwächtbeamten erlassen, welche heute noch gelte. Der ‘Magistrat berufe \ich zwar darauf daß früher {hon die Polizeibehörde die Verwaltung des Nacht- wahtinstituts übernommen, ‘das \ei indessen irrthümlih, es wäre viel- mehr nur im Fahre 1506 ein Uebereinkommen zwischen Magistrat und Polizei-Präsidium geschlossen, wonach lehtéres di der Untersuchung und Festsegung “geringer “Orbnungsftrafen in den Gâllen übernommen, in welchen Nachtwächter ín ihrer Eigen- schaft ls Beamte beleidigt worden. ‘Das Recht der Artsent- segung der Nachtwächter also den hauptsählichsten Theil der Dis- ziplinargewalt über dieselben, habe der Magistrat nie aufgegeben-

| endung der großen Fenster im Quer- und Langschiff erlassen. | Fenster wird etwa 1400 Thlr. kosten und es sind bereits, nach der

| erhält.

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| ihnen die etwaigen Kosten der während des Gnadensemesters ange“

Jn Breslau dagegen habe die Polizei die Verwaltung des Nacht-

wa

yon der Königlichen Regierung verfaßte Dienstinstruction - be-

reits vor 1850 herausgegeben gewesen. Um indessen für die Zukunft | l i | Jenigen Kunstwerke und Alterthümer' in den evangelischen Kirchen des

alle Zweifel aus dem Wege zu räumen, ist nunmehr das Nacht- wacht-Justitut dem Magistrat vollständig überwiesen worden, wie

| das die Städteordnung mit besonderen Zweigen der örtlichen Polizei- | | verwaltung zuläßt und wie es auch hier mit der Straßenreinigung, | der öffentlihen Beleuchtung und der Feuerwehr schon - früher ge-

schehen ist. So weit die »Ostpreuß. Ztg.« unterrichtet is, wird

| nunmehr der Magistrat auf Grund der Entscheidung des höchsten Ì Gerichtshofs klagen. i

14. Januar. Sr. Majestät Corvette »Gazelle«,

Danzig

| meldet das »Dampfboot» is neueren Nachrichten zufolge in Cherbourg | im Dok und’ sind die Mannschaften, welche sich bereits bedeutend | erholt haben, an Land kasernirt.

Schweidnitz, 12. Januar. Auf die vor einigen Wochen an

| die hiesige Kommunalbehörde Seitens der Königlichen Regierung ge- hehene Anfrage, ob es in den Wünschen der Bewohner des innern | Stadtbezirks liege, daß an Stelle der Mahl- und Schlachtsteuer die | Klassensteuer eingeführt würde, is, der »Prov. Ztg.« f. Schles. zu- | folge, auf Grund des Votums der Stadtverordneten cine ablehnende

| Antwort erfolgt. L E | reits seit 8 Jahren an Stelle der indirekten Besteuerung die direkte

In den äußeren Stadtbezirken is bekanntlich be-

getreten.

Cóôln, 12, Januar. Die Freistellung des Cölner Doms wird

in der nächsten Zeit eine nahezu vollendete sein. Nachdem die Feuer- | yversiherung8gesellschaft »Colonia« | hahngesellschaft zwei in unmittelbarer Nähe des Doms stehende Ge- | bäude zum Abbruch unentgeltlih abgetreten haben, sind die zwischen den betheiligten Corporationen geführten Verhandlungen {hließlich } zu dem Ergebniß gelangt, daß in kurzer Frist fünf bis sechs theil- | weise sehr große Gebäude, die jeßt noch den Anblick der Kathedrale | verfümmern, völlig abgebrochen werden. | häude wird dann eigentlich nur an einer Eke noch einigermaßen | verbaut sein, und \{chwerlich wird es dann in Deutschland ein | großes öffentliches Gebäude geben, welches in \o erheblichem Grade | ch der Freistellung erfreut. f | shônen Umgang an der Nordseite, an der der festen Rheinbrücke zu- | gekehrten Ostseite und an der Südseite bis zu dem Hauptportal eine | neue Zierde erhalten. | außer dieser auch noch andere interessante Meittheilungen. l | herr von Waldbott-Bassenheim-Bornheim hat einen Aufruf an die

und die Cöln-Mindener Eisen-

Das große kirchliche Ge-

Zugleich wird der Dom durch einen

Das leßte »Domblatt« enthält überhaupt Der Frei-

Genossen des rheinisch-westfälishen Adels zur Uebernahme der in Jedes

Mittheilung des »Domblattes«* vier Fenster übernommen, zu denen

| in den legten Tagen noch drei weitere hinzugetreten sein sollen. Der

nördliche Thurm i} bereits bis zu einer Höhe von 63 Fuß aufge-

| führt; do wird es wohl noch zwei Jahre wenigstens dauern , bis

dieser Thurm die Höhe des südlichen mit dem »Krahnen« versehenen Erst dann fann von der gleichzeitigen Weiterführung beider Thürme die Rede sein; indeß: is es erfreulih, daß sich die völlige

| Tragsähigkeit des Mauerwerks des alten südlichen Thurms heraus-

gestellt hat. Früher fürchtete man wohl, daß die Verwitterung o

| vieler Jahrhunderte der Festigkeit des Mauerwerks Eintrag - gethan

haben möchte; indeß scheint die Besorgniß glücklicherweise grundlos gewesen zu sein.

Hagen, 14. Januar. Heute fand in unserer Stadt die Wahl cines Abgeordneten für den Wahlkreis Hagen, an Stelle des bis-

| herigen Abgeordneten Rechtsanwalt G erstein statt. Gewählt wurde, der »Elberf. Ztg.« zufolge, im zweiten Wahlgange mit 145 Stim-

men von 273 Stimmenden Kaufmann Peter Harkort auf Haus Schede bei Wetter.

Hannover, 13. Januar. Der JIndustrieverein in Osna- brüûd hat bereits die Anfrage des Magistrats wegen Aufhebung der WVuhergeseze dahin beantwortet, daß er die unverzügliche Aufhe- bung dieser Gesehe für eine dringend nothwendige Maßregel hält. Hier in Hannover hat der Magistrat Behufs Berichterstattung in der nämlichen Frage den Handelsverein zur Erklärung über dieselbe aufgefordert.

Oldenburg, 13. Januar. Das neueste Gesez- und Ver- ordnungsblatt für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogthums enthält in Abänderung der bestehenden Verfassung mit Zustinimung der Landessynode ‘die Anordnung, daß künftig au die Sigzungen der ‘Kreissynoden regelmäßig öffentlih sein sollen. Zwar soll die Kreissynode in einzelnen Fällen die geheime Berathung beschließen föônnen, dann aber doch den im Kreise wohnenden Mitgliedern der Lndes\ynode und Kandidaten der Theologie sowie Aeltesten und Ehrenältesten des- Kreises der Zutritt“ gestattet sein. Durch ein wei- teres: Kirchengesey wird das der: Wittwe und den Kindern eines : ver- storbenen Pfarrers bisher zugestandene Gnadengehalt aufgehoben. vinterläßt ein Pfarrer eine, Wittwe ohne Kinder, so soll. ihnen künf- tig nur noch während- des ersten halben Jahres nach dem- Tode des- selben der Genuß des ganzen Diensteinkommens verbleiben , wobei

cht - Justituts stets gänzlich in Händen gehabt und sei dort eine | ; | Vorstand des hiesigen Kunstvereins hatte sich bereits vorlängst an

ordneten Vacazverwaltung zur Last gelegt werden können. Der den Oberkirchenrath mit der Bitte gewandt, zu veranlassen, daß die-

Herzogthums, welche zur Zeit niht mehr zum Schmuke der Gottes- hauser dienen oder sonst beim Gottesdienst gebraucht werden, son- dern bei Seite gelegt und dem allmäligen Untergange preisgegeben sind, dem Kunstvereine zur Aufbewahrung Uünd Ausstellung in dem zu errichtenden Museum (Augusteum) überlassen werden. Der Oberkirchenrath ist auf die Absichten * des Kunstvereins bereitwillig eingegangen und es hat leßterer aus den darauf eingesandten Ver- zeichnissen und Beschreibungen diejenigen Gegenstände näher bezeich- net; welche ihm zur Aufbewahrung in der erwähnten Weise geeignet schienen. Hierdurch ist die Aufmerksamkeit der Kirchenräthe in den einzelnen Gemeinden auf manches Werthvolle hingelenkt, es wird der Vernichtung des immerhin Schähbaren vorgebeugt und mitunter auch Veranlassung gegeben, auf die Wiederbenuzung und würdige Restauration noch brauchbarer Gegenstände Bedacht zu nehmen. (Wes. Ztg.)

Schleswig-Holstein. Die oberste Civilbehörde hat am 12. d. befannt gemacht, daß der Sig der Kaiserlih Königlich öster- reichischen und Königlich preußischea obersten Civilbehörde für die Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg vom Februar d. J. ab in die Stadt Schleswig verlegt werden wird. Eben so publizirt dieselbe Behörde folgende Verordnung, be- treffend die Einsezung einer gemeinsamen Landesregierung für die Herzogthümer Schleswig-Holstein :

Um bis zur Entscheidung über die definitive staatsrechtlihe und admi- nistrative Stellung der Herzogthümer Schleswig die aus der getrennten Verwaltung derselben unter den gegenwärtigen Verhältnissen für die ein- heitliche und geregelte Behandlung der öffentlichen Angelegenheiten entsprin- genden Nachtheile zu beseitigen, verordnen wir im Anschluß an unsere Be- fanntmachung vom 7. Dezember v. J, laut welcher wir die obere Ver- waltung in den Herzogthümern Holstein und Lauenburg mit übernommen haben, hiermit wie folgt:

§. 1. Die unter dem Namen Herzogliche Landes-Regierung am 12ten Januar v. J. für die gesammte Verwaltung im Herzogthum Holstein in Kiel errichtete Behörde wird als solche aufgelöst und vom 1. Februar d. J: ab mit der Verwaltung des Herzogthums Schleswig zu einer Regierungs- behörde vereinigt, die unter dem Namen »Schleswig - Holsteinische Landes- Regierung« in der Stadt Schleswig auf Schloß Gottorff ihren Siy nehmen wird.

F. 2. Die Landesregierung is} der Kaiserlich Königlich österreichischen und Königlich preußischen obersten Civilbehörde für Schleswig - Holstein und Lauenburg untergeordnet und hat mit Ausnahme der im §. 3 bezeichneten Gegenstände und unter den im §. 4 angegebenen Einschränkungen alle Qweige der Verwaltung zu besorgen , welche früher zu dem Wirkungskreise der be- treffenden Ministerien und Centralbehörden in Kopenhagen, so wie der hol- steinischen Regierung in Ploen gehörten und seitdem von der Herzoglichen Landesßregierung in Kiel und der obersten Civilbehörde in Flensburg ihre Erledigung fanden.

§. 3. Ausgenommen von dem Geschäftskreise der Landesregierung sind: 1) die bereits besonderen Behörden von uns übertragene Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens, und 2) die Verwaltung des Zollwesens mit Einschluß des den Kreuzzoll-Jnspektoren unterliegenden Lootsen-, Leucht- feuer- und Bakcnwesens an der Ost- und Westküste der Herzogthümer, welche wir laut unserer anderweitigen Verordnung vom heutigen Tage eben- falls einer besonderen Behörde übertragen haben.

F. 4. Die hiernach. zum Geschäftskreise der Landesregierung gehörenden Angelegenheiten hat dieselbe in Gemäßheit der bestehenden Geseße und Ver- fügungen unter folgenden Einschränkungen selbstständig zu erledigen und zu entscheiden. Der Entscheidung der obersten Civilbehördé werden vorbehalten : a) Alle Angelegenheiten, welche bisher eine landeshérrlihe Reso- [lution erfordert haben. b) Die auf die Verfassung: bezughabenden Angelegenheiten. c) Alle Normativ - Verfügungen. d) Die Dis- pensation von Gesehesvorschriften, in so weit dieselbe nicht an- deren Behörden bereits geseßlich zusteht. e) Der Erlaß und die Er- mäßigung von Strafen, mit Ausnahme der nach den bestehen- den geseßlichen Vorschriften von der Landesregierung ad mandatum zu er- lassenden Geldbrüchen. f) Die Suspendirung und Constituirung von Beam- ten, Geistlichen und Lehrern, in so weit die Befugniß hierzu nicht anderen Behörden geseßlich zusteht. g) Die Bewilligung der Ueberschreitungssummen des jährlichen Budgets, so wie der Verwendung der auf allgemeines Budget- Conto »außerordentliche Ausgaben« ausgeworfenen Summen im Einzelnen. h) Die Bewilligung von Gratificationen und Unterstüßungen, mit Ausnahme der aus der Unterstüzungskasse der Landeswregierung nach ihrem Ermessen zu gewährenden geringeren Unterstüßungen bis zum Belauf von 200 Mark Cour. im Einzelnen als Maximum. i) Die obere Leitung der Staatspolizei und der Angelegenheiten der Presse und der Vereine. Auch behält sich die oberste Civilbehörde vor, unmittelbar Verfügungen und' Zahlungsanweisun- gen an die {leswig-holsteinshe Hauptkasse in Rendsburg“ zu “erlassen.

§. 5. Die Landesregierung besteht aus einem Regierungs-Präsidenten und sechs Sectionschefs. Jn Abwesenheit des Präsidenten oder in dessen Verhinderung Übernimmt „der rangälteste Sectionschef. das Präsidium. Die Bestimmung über die Vertheilung der verschiedenen Geschäftszweige unter die Sectionen und über die Art und Weise der Geschäftsbehandlung bleibt einer besonderen Vérordnung vorbehalten.

F. 6. Gegen Entscheidungen und Verfügungen der Landesregierung findet der Rekurs an die oberste Civilbehörde statt.

Ferner eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der für die Herzogthümer Schleswig und Holstein getrennt, bestehenden