1865 / 19 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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4. Bat. Gleiwiß) 1. Oberschles. Regts. Nr. 22 einrangirt. de Barry, Sec. Lt. vom 1. Aufg. 3. Bats. (Oppeln)- 2. Oberschle). Regts. Nr. 23, von der Jnf. zum Train verseßt. Fischer, Rintelen [., Sec. Lts. vom | 1. Aufg. 2. Bats. (Paderborn) 2. Westfäl. Regts. Nr. 15, Vetter, Sec. Lieutenant vom 2. Aufgebot 14. Bats. (Soest) 3. Westfälischen Regiments Nr. 16, unter Zurükversegung in das 1. Aufgebot, zu Premier-Lieutenants befördert. v. Rappard, Sec. Lieut. vom 1. Aufgebot 1 Bats. (Mün- ster) 1. Westfäl. Regts. Nr. 13, in das Z. Bat. (Warendorf) desselben Regts, v. Jüchen, Pr, Lt, vom 2. Aufgebot des Bats. Essen Nr. 3b, Obertüschen, Sec. Lt. von der Art. 2. Aufg. desselben Bats., in das 4. Bat. (Wesel) 4. Westfäl. Regts. Nr. 17, Wurzer, Pr. Lt. vom 2ten Aufg. 2. Bats. (Düsseldorf) 4. Westfäl. Regts. Nr. 17, in das Bataillon Attendorn Nr. 37 einfangirt. Hilgers, Sec. Lt. v. 1. Aufg. 1. Bats. (Neuwied) 3. Rhein. Regts. Nr. 29, A venarius, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des Bats. Neuß Nr. 39, in das 2. Bat. [Jülich) 1. Rhein. Regts. Nr. 25, Jven, Sec. Lk. vom Train 1. Aufg. 1. Bats. (Cöln) 2. Rhein. Negts. r. 2d, in das 2. Bat. (Brühl) desselben Regts, Waldeyer/, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot 1. Bats. (Cöln) 2. Rhein. Regts. Nr. 28, in das 1. Bat. (Neuwied) öten Rhein. Regts. Nr. 29 einrangirt.

B. Abschiedsbewilligungen 2. Den 40. Januar.

v. Pannwißt, Sec. Lt. vom Pomm. Jäger-Bat. Nr. 2, als halbinvalide ausgeschieden und zu den beurl. Offiz. 2. Aufg. des 3. Bats. (Sorau) 2. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 12 übergetreten. v. Ahlefeldt, Sec. Lt. vom Garde-Jäger-Bat., der Abschied bewilligt. v. Hippel, Sec. Lt. vom 4. Osipreuß. Gren. Regt. Nr. 1 Kronprinz, als Pr. Lt. und mit Pens. der Absch. bew. Döring, Pr. Lt, vom 7. Ostpreuß. Jnf. Regt. Nr. 44, als halbinvalide mit Pens. nebst der bedingten Anstellungsber. im Civildienst aus- geschieden und zu den beurl. Offiz. 2. Uufg. des 3. Bats. (Graudenz) 3. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 4, v. Selle I, Sec. Lt. vom Oftpreuß. Ulanen-Regk. Nr. 8, als halbinvalide ausgeschieden und zu den beurl. Offiz. der Kav. 2. Aufg. des 2. Bats. (Marienburg) 4, Osipréuß. Landw. Regts. Nr. 9 übergetreten. Meden, Major vom 1. Pos. Inf. Regt. Nr. 18, als Ob. Lt. mit Pens. und der Regts. Unif., v. Grumbko w, Major vom 4. Bran- denburg. Jnf. Regt. Nr. 24, als Ob. Lt. mit Pens. nebst Auésicht auf Anstellung in der Gendarmerie und der Regiments-Uniform, Freiherr von Schleiniß, Seconde - Lieutenant vom 5. Brandenburg. Infanterie- Regt. Nr. 48, als Pr. Lt. und mit Pens. , v. Rabenau, Sec. Lt. vom 2. Brandenburg. Ulanen-Regt. Nr. 11, als Pr. Lt. v. Flotow, Sec. Lt. vom Brandenburg. Kür. Regt. (Kaiser Nikolaus I von Rußland) Nr. 6, der Abschied bewilligt. Gr. v. Redern, Sec. Lt. von dems. Regt. , aus- geschieden und zu den beurl. Offizieren der Kav. Ala des 9. DAI. (Potsdam) Z. Brandenburgischen Landwehr-Regiments Nr. 20 übergetreten. v. Keisenberg, Pr. Lt. vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, unter dem geseßlichen Vorbehalt entlassen. Var. v. Blomberg; Hauptmann und Compagnie - Chef vom Westfälischen Füs. Regt. Nx. 37, als Major nebit Pension, Aussicht auf Civilversorgung und mit dex Regiments - Uniform, v. Wacholht, Rittmstr. u. Escadr. Chef vom 1. Schles. Drag. Regt. Nr. 4, mit Pens. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Stegmann- Stein IL, Sec. Lt. vom 1. Schles. Hus. Regt. Nr. 4, ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der Kav. 1. Aufg. Z. Bats. (Münsterberg) ten Niederschles. Landw. Regts. Nr. 11 übergetreten. v. Hobe, Gen. Major u. Commdr. der 13. Kav. Brig., in Genehmigung seines Nbschiedögesuchs8, als Gen. Lt, v. Schmid, Gen. Maj. und Commdr. der 25. Jnf. Brig, in Genehmigung seines Abschied8gesuchs, mit Pension zur Dispos. gestellt. Frhr. v. Zandt, Rittmstr. und Escadr. Chef vom 1. Wesifäl. Hus. Regt. Nr. 8, als Major mit Pension und der Regiments - Uniform, Erbprinz zu Salm-Salm, Seconde - Lt. von dems. Regt. , mit der Regts. Unif. v. Aschenfeldt, Pr. Lt. vom 1. Westf. Inf. Regt. Nr. 13, der Abschied bewilligt, v. Broesike, Oberst und ‘Commdr. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 79, in Genehmigung seines Abschieds8gesuchs, als Gen. Major und mit Pens. zur Disposf. gestellt. v. Roeder, Sec. Lt. vom Hohenz. Füs. Regt. Nr. 40, der Abschied bewilligt. v. Alvensleben, Sec. Lt. von demselb. Regt. , ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren 1. Aufg. 1. Vats. (Spandau) 3. Brandenb. Landw. Regts. Ne 20 «Ubergeireten; v, Holle» ben, Pr. Lt. vom 1. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 25, ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren 1. Aufg. 1. Bats. (Cöln) 2. Nhein. Landw. Regts. Nr. 28, Bauermeister, Sec. Lt. vom 4. Pos. Juf. Regt. Nr 59, aus- geschieden und zu den beurlaubten Offizieren 1. Aufg. 1. Bats. (Spandau) 3 Brandenb, Landw. Bats. Nr. 50 übergetreten.

Den 120) anu.

Boehden, Hauptm.-a. D., zulegt Pr. Lt. im 2. Westf. Jnf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande) , die Berechtigung zur Anstellung im Civildienst ertheilt.

Bel Herx Landwehr. Den 104 ana,

Frhr. v. Wrangel, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats. (Königsberg) 1. Garde-Landw. Negts. , der Abschied bewilligt. Albrecht, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. (Tilsit) 1. Ostpreußischen Regiments Nr. 1, v. Etzel% Premier-Lieutenant von der Artillerie 2. Aufg. des. Bats, Randt, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des“ 1. Bats, (Danzig) 4. Ostpreuß.Regts. Nr. 5, diesem als Pr. Lt. , lehteren beiden mit ihrer bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Redes L, Sec. Lt. von der Kav, 2. Aufg. des 2ten Bats. (Stolp) 4. Pomm. Regts. Nr. 21, Dumstrey, Sec. Lf. von Der Kav. 2. Aufg. des 1. Bats. (Stargard) 2. Pomm, Regts. Nr. 9/ diesem als Pr. Lt, v. Scchoening-Megow, Pr. Lt, von der Kav. 1, NUfg. dess. Bats., als Rittm. und mit seiner bish. Unif., wie solche bis zum Er- laß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied be- willigt. Dennstädt, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg, 1. Bats. (Spandau) 3ten Brandenb. Regts. Nr. 20, als Pr. Lt. und mit seiner bisherigen Uniform, Müller 1., Sec. Lt. vom 2. Aufg. desselben Bats., ‘als Pr. Lt, Beseler, Sec. Lt. vom 1. Aufg. desselben Vats., Bettelhäuser, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. 3. Bats, (Potsdam) 3. Brandenb, Regts, Nr. 20, Stie-

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low, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 1. Bats. (Ruppin) 4. Brandenb Regts. Nr. 24, Gr. v. Bredow, Rittmstr. von der Kav. 1. Aufg. dessel. ben Bats, Rasmus8, «Sec.: Lt. pom /2.. Aufg. 3. Bats. (Landéberg) 1. Brandenb. Regts. Nr. 8, lehteren beiden mit ihrer bisherigen Unif, wie. solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 18957 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Bachmann, Pr. Lt. vom 2. Aufg 1, Bats (Minden) 2. Westfäl. Regts. Nr. 15, v. Fischer-Treuenfeld, See Lt. vom 1. Aufg. desselben Bats. und kommandirt zur Dienstleistung beim 6. -Wesifäl: =Jaf, Regiment “Nr. 99, Besem mit Vene und seiner bisherigen Uniform, Windhorst, Sec. Lt. vom 1. Aufg. 1, Bats (Münster) 1. Westfäl. Regts. Nr. 13, diesem als Pr. Lt. und “mit seiner bisher. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Haßlacher, Hauptm. vom 2. Aufg 1. Bats. (Aachen) 1. Rhein. Regts. Nr. 25, Lichnock, Sec. Lt. vom 2. Aufg. 2. Bats. (Brühl) 2. Nhein. Negts, Nr. 28, Raters, Sec.Y vom 2. Aufg. 1. Bats. (Trier T.) 4: Rhein. Regts. . 30, der Abschied bewilligt. :

L Nr

Den 12. Tanuar:

H enff, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg, 3. Bats. (Landsberg)? 1. Bran- denburgischen Regts. Nr. 8, der Abschied mit Pens. , nebst Aussicht Civilversorgung bewilligt.

Beamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kricgs-Ministeriums. Den 16. Dezember 18604. Séecretair bei der Fortification zu Sc«arlouis, in den

auf

Werbinsky, Ruhestand versetzt. : Den av Dezember 1864. S r, Kasernen - Jnsp. in Berlin, zur Wahrnehmung der Stelle ontroleführenden Kasernen-Inspektors zur Garnison-Verwaltung

ecidelmeye S6 in Spandau verseßt.

0 So Dr

Den 60. Nanuar 1809, Wegeli, Remonte - Depot - Administrator in Brakupôönén, Casten, Remonte-Depot-Administrator in Wirsik, Elten, Remonte- Depot-Admini strator in Ferdinand8hof, zu Ober-Amtmännern ernannt. Dén 9 Januar 1800! Raabe, Fortifications-Büreau-Assistent in Coblenz, zum Secretair be der Fortification zu Saarlouis ernannt. E, Fun der Marine. Dffiziere 2c. Den 12 Januar, Bugis c, Auxiliar-Offizier, der Abschied bewilligt.

Se Laun t Lan und

Aintsb

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Qufolge der durch das L zu Potsdam vom 1. April 1859 (Sti gebrachten Militair-Ersaz-Jnstruction alle Diejenigen, welche :

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlih den 31. De- zember 1845 geboren sind, dieses Aller bereits überschritten, aber sich noch nicht vor Ersaß-Aushebungs-Behörde zur Musterung gestellt, 3)-sih zwar gestellt, über ihr Militairverbältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesehliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselbe! als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungödienet Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und ander, mit diesen in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militairpflichtige; oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehr- anstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht zum einjährigen frel- willigen Militairdienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gt- stellung vor die Kreis-Ersaz-Kommission in diesem Jahre enthunden sind, hierdurch angewiesen: E sich; Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zei! vom 15. bis incl. 31. d. Mts. bei dem Königlichen Polizel-

Lieutenant ihres Reviers persönlih zu melden, und dabei dié

über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste,

welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militairver-

hältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen. j

Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr geseßliches Domizil haben, Der Vier. Na B, A1 1, C. gestellun( ÿg- pflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormün- der, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbt- stimmten Art bewirken.

Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender ) tiger, zu welcher er verpflichtet is, verabsäumt, wird nach der Stra] Verordnung des hiesigen Königlichen Polizei-Präsidiums vom 29sten Februar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhält- nißmäßiger Gefängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäuminiß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militairpflichtigen, im Falle ihrer förperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militairpflichtige? zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Vel hältnisse, welche die einstweilige Zurücistelung vom Dienst geeigneten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.

att der Königlichen Regierung ck 13) zur öffentlichen Kenntniß 1

l vom 9, Dezember 1558 werden

eine

Militairpflich-

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Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird seitens der betreffenden Königlichen Revier-Polizei-Lieutenants eine Bescheinigung ertheilt, welche sorgfältig aufzubewahren ift.

Berlin, den 10. Januar 1865.

Königliche Militair-Kommission.

Ie ichtamtliches.

Preußen. Berlin, 21. Januar. Se. Majestät der

König empfingen gestern Vormittag den Finanzminister Freiherrn von Bodelschwingh und begaben Allerhöchstsih sodann zur Jagd auf der Tempelhofer Feldmark, an welcher Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz, Prinz Karl, Prinz Albrecht, Prinz Albrecht Sohn, der Prinz August von Württemberg, fo wie andere Fürstliche Personen, der Kaiserlich russische Gesandte von Oubril; mehrere Minister und viele Herren vom Militair úund Civil Theil nahmen. Jn zwei Kesseltreiben' wurden 229. Hasen ecleat. Abends erschienen Se. Majestät im Schauspielhause. Heute nabmen Allerhöchstdieselben die Vorträge des Militair- und Civil-Kabinets entgegen, empfingen um 11 Uhr Vormittags Se. Königliche Hoheit den Prinzen Frie- drih Karl, nahmen militairische Meldungen, darunter die des Chefs des Generalstabs der Armee, General - Lieutenants Freiherrn von Moltke, des Commandeurs der 3. Division, General - Lieutenants von VBialke, entgegen und empfingen den General - Feldmarschall Grafen von Wrangel. i Se. Königliche Hoheit der Kronprinz: empfing gestern den Contre-Admiral Jachmann, fuhr dann zur Jagd nah Tempels hof und gab um 5 Uhr ein Diner, an welchem die Herzöge von Ujest und von Croy, Graf Stolberg-Roßla, der Herzog von Valen- cay mit Gemablin, Minister von Mühler mit Gemahlin; Minister von Selchow, die Generale von Peucker, von Bonin, von Wussow, Graf Monts und von Alvensleben, so wie der Präsident Graf Ritt- berg Theil nahmen.

Der Kaiserlich franzöfische Botschafter und dessen Gemahlin werden, wie aus der heut veröffentlihten amtlichen Ansage hervor- geht, ihre Appartements össnen, um die zum Königlichen Hofe ge- hörigen oder daselbs vorgestellten Herren und Damen zu empfangen. Dieser Empfang wird Dienstag, den 2ästen, und Mittwoch, den 95\ten d. Mts., jedesmal Abends von 9—11 Uhr, stattfinden. Der Anzug is dabei für die Herren, welche nicht Militair-Uniform tragen, en frac mit Ordensband über der Weste, für die Damen in reicher Toilette (runden Kleidern ).

Im Herrenhause wurde beute von dem Herrn Handels- minister der Entwurf eines Allgemeinen Berggesezes eingebracht und einer besondern Kommission überwiesen. Jn allen betheiligten Krei- sen is der Erlaß cines dem jeßigen Stande des Bergwesens ent- sprechenden, allgemeinen Berggesehes schon“seit geraumer Zeit als dringendes Bedürfniß bezeihnet worden. Die seit dem Jaßre [851 ergangenen Bergrechtsnovellen haben zwar zur Verbesserung der Rechtszustände des Bergbaues wesentlich beigetragen j allein, es fehlt noch die konsequente Durchführung der neueren Prinzipien und

der formelle Abschluß der Berggeseygebung. So lange noch die älteren provinziellen und subsidiarischen Bergrechtsvorschriften bruchstückmweise in Geltung sind, wird mit Recht darüber Klage geführt, daß die Kennlk- niß und praktische Handhabung des Bergrechts außerordent- lich erschwert und der Bergbau durch eine zunehmende Nechtsunsicher-

[ Diese Uebelstände zu beseitigen und den weiteren

heit gefährdet sei. Aufschwung des Bergbaues, \o wie die hiervon abhängigen allge- meinen Interessen durch zweckmäßige und gerechte Geschesvorschriften zu befördern, is die Tendenz des Entwurfes. Das Berggeset soll das ganze Staatsgebiet umfassen und nicht blos an die Stelle der verwickelten Gesezgebung, in den rechtsrheinishen Landestheilen treten, sondern auch das seither auf dem linken Rheinufer geltende franzd- sische Berggesch von 1810 ersegen. - Das gesammte Bergrecht isi im Entwurfe in 12 Titeln und 249 Paragraphen behandelt. Will man versuchen, die Grundzüge desselben in kurzen Worten zufam- menzufassen, so wird dies etwa in nachstehender Weise geschehen tónnen: Scharfe Abgrenzung der dem Berggeseße und dem Hoheitsrehte des Staats unterworfenen Mineralien von dem Dispositionsbereihe des Grundeigenthümers j Aufrechthaltung der allgemeinen Bergbaufreiheit auf diese Mineralien, mit dem Erst- finderrehte und dem Rechtsanspruche des Muthers auf Verleihung ; Vereinfachung der Grundsäße über Erwerbung des Berguwerks- eigenthums und Abkürzung des Verfahrens; zwemäßigere Begrenzung und Ausdehnung der Grubenfelder j Befestigung des Bergwerfk8eigen- thums und seines Realkredits durch Präklusion der nicht rechtzeitig an- gemeldeten Ansprüche auf das gemuthete Feld durch besseren Schuß der Hypothekengläubiger, durch Entlastung des Bergwerkseigenthums von geseßlichen Servituten und Theilnahmerechten dritter Personen und durch Aufhebung der zahlreichen Fälle des Verlustes des Berg- werks - Eigenthums ; unbedingte Selbstverwaltung der Bergbau- treibenden gegenüber der Wahrung der bergpolizeilichen Anteressen durch die Bergbehörde ; Beseitigung des seitherigen, über die Rücksihtnaßhme auf die allgemeine Wohlfahrt hinausgehenden Betriebszwanges; Entwikelung der gewerkschaftlichen Verfassung durch Anerkennung der selbstständigen Persönlichkeit der Gewerk» {haft und Aufhebung der Jmmobiliarqualität des Kuxes; daneben

| aber völlige Freiheit der Jnteressenten in der Wahl der' gesellschaft- | lihen Form; Vermehrung des Schußes des Grundeigenthums im Konflikte mit dem Bergbau. und Feststellung gerechter und | billiger Grundsätze über die Entschädigungspflicht ; Fortbil- dung des Knappschafts - Jnstituts auf seiner bewährten Grundlage ; Abgrenzung der Kompetenz der Bergbehörden unter einander und gegen andere Behörden; Begrenzung des Gebictes der Bergpolizei, Bestimmung der bergpolizeilichen Strafen und des Ver- fahrens bei Verfolgung bergpolizeilicher Uebertretungen. Durch die in den drei lehten Titeln behandelten provinzialrechtlichen, transito- rischen und Schlußbestimmungen wird die Anwendbarkeit des Berg- gesehßes näher begrenzt und hauptsächlich der Uebergang aus dem scitherigen Rechtszustande in den neuen, unter Wahrung der wohl- erworbenen Rechte, vermittelt. i L j

Königsberg, 20. Januar. Das provisorische Befahren der Pillauer Eisenbahn mit Güterzügen hat in den lehten Tagen eingestellt werden müssen, weil das Plenum durch neue Kies\{hüt- tungen zu ergänzen is und deshalb fortwährend Kiesfuhren durch die bis jeßt im Betriebe gewesene kleine Lokomotive zu befördern gewesen sind. :

Stettin, 20. Januar. Der 3bste Kommunal-Land tag von Altpommern wird zux Erledigung der ihm obliegenden Ge- shäfte, wie die »Osts. Ztg.« meldet, am 7. März hier zusammen- treten. i H

Erdmannsdorf, 18. Januar. Jn Kriegshospitäler des Johanniter - Ordens in Schleswig sind u. A. auch dem hiesigen Krankenhause Bethanien, der »Schles. Ztg.« zu- folge, einige von den daselbs befindlich gewesenen Utensilien geschenkt worden, darunter cin Krankenwagen und eine Trage, Haarmatragzen mit Keilkissen, eiserne Bettstellen mit wollenen Decken, Laken und Ueberzügen, Handtücher, Servietten und Tischtücher.

§aunover, (9, Januar. Der Vertrag zwischen Hannover und Holland wegen Anschlusses einer Eisenbahn von | Neuschanz über Weener an die Emden-Rheiner Bahn bei Jhrhorn ist, wie der » Hamb. Börsenhalle« geschrieben wird, zu vollständigem Abschluß gelangt und wird wahrscheinli eine holländische Gesellschaft den Bahnbau übernehmen. Wegen LUleberführung der Buke - Kreienser Bahn Über die hannoversche Südbahn bei Kreiensen, worüber be- fanntlich durch die Eisenbahnpolitik des Grafen Borries für unser Land sehr nachtheilige Differenzen mit Braunschroeig entstanden, soll in den legten Wochen eine Vereinbarung zwischen Hannover und Braunschweig getroffen sein, so daß diese Ueberführung, die technisch schon festgestellt ist, nächstens ausgeführt werden kann. Gleichzeitig is zwischen beiden Staaten auch die Ueberführung einer etiva künftig entstehenden Bahn zwischen Goslar und Hildesheim über die Börsum-Kreienser Bahn im Voraus festgestellt. Gegen- wärtig tagt hier eine aus drei Jufanterie - und zwei Artillerie-Offi- zieren zusammengeseßte Kommission, um Über Beseitigung der Män- gel zu berathen , welche das erst Ende der funfsziger Jahre für die hannoversche Jnfanterie eingeführte Gewehr aufweist. Der haupt- sächlichste Fehler besteht darin, daß das Geschoß zu große Kurven macht und deshalb eine rasirende Flugbahn nicht zu ermöglichen ist. Schwerlich wird sich aber dieser Mangel gründlich beseitigen lassen und so wird man auch bei uns das Jündnadelgewehr einführen

sen Besiße ohnchin schon fast alle anderen zum 10ten

Folge der Aufhebung der

müssen , in dessen Befis Bundes-Armeccorps gehörenden Kontingente sich befinden.

Osnab r, 18. Januar. Obergerichtzanwalt Miquel hat Magistrate offiziell die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl Bürgermeister der Stadt Osnabrück angezeigt.

Schleowig-: Holstein. Unter dem 14. d. M. ist von der Herzoglichen Landesbehörde folgende Bekanntmachung ergangen :

»Von der obersten Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg ist es genehmigt worden, daß den bisher in der dänischen Armee als Unteroffiziere 2c. angestellt gewesenen Schleswig-Holsteinern eine nach den besonderen Verhältnissen Und der Dürftigkeit eines Jeden zu be- messende vorläufige Unterstüßung bewilligt werde, für welche als Maximum der Betrag der von den Einzelnen in ibren früheren Chargen bezogenen vierteljährlichen Löhnung 2c. gelten soll. Zugleich is die Lande8regierung autorisirt, hiernach die einzelnen Unterstüßungen zu bewilligen. Sämmt- lichen Personen der gedachten Klasse, welche bisher Gesuche um Unterstügung hierselbst eingereicht haben oder noch einzureichen beabsichtigen, wird demnach aufgegeben, sich bei der Obrigkeit ihres gegenwärtigen Wohnorts mit zwei ihrer Verhältnisse kundigen Leuten zu sistiren, welche über ihre gegenwärtige Lage, insbesondere über die Zahl der Familienmitglieder, etwa bereits ge- fundenen Erwerb, vorhandene Bedürftigkeit nach bestem Wissen Aussage zu thun haben, Ueber diese Aussagen ist von der Obrigkeit ein Protokoll kosten- frei aufzunehmen und sodann mit Bericht fördersamst an die Regierung einzusenden. «

Frankfurt a. M., 20. Januar. Jn der gestrigen Bun- destagssizung gab Sachsen ‘eine Erklärung ab, worin es die Annahme des Gesehentwurfs gegen den Nachdruck an gewisse Be- dingungen fnüpft. Die Erklärung wurde dem betreffenden Aus- {uß zugewiesen. Großherzogthum Hessen beantragt, die Bundes- Versammlung möge in Erwägung ziehen, wie si dieselbe zu den Resultaten des Genfer Kongresses bezüglih der Behandlung der Krieg8gefangenen zu stellen gedenke? (Bekanntlich / hatte der Bund seiner Zeit die Betheiligung an dem Kongreß den einzelnen Bundes-

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