1865 / 20 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

S{ley , Kanzleidiener beim Kriegs-Ministerium.

Scchmeißer, Botenmeister bei der Regierung zu Merseburg.

Schmidt, Stadtgerichts-Secretair zu Berlin.

Schmidt, Geheimer Kanzleidiener im Ministerium für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten.

Schmidt, Grubensteiger zu Dilsburg, Kreis Saarbrücken.

Schmit, Schugmann zu: Berlin.

Schneekluth, Bibliothekdiener zu Berlin.

Schneider, Hegemeister zu Güsen im 2. Jerichowschen Kreise.

Schneppe, Bote beim Stadtgericht zu Berlin.

Schney, Bote bei der Regierung zu Düsseldorf.

Schoenbrunn, Feldwebel im 1. Bataillon (Frankfurt) 1. Brandenburgi- schen Landwehr-Regiments Nr. 8, fungirender Znspektor bei der Mili- tair-Arrest-Anstalt zu Berlin.

Schönfeld, Frei- und Lehnschulze zu Lubow, Kreis Saayzig.

Scholle, Aufseher eines Ererzierplatzes bei Berlin.

Schröder, Obermeister in der 2. Handwerks-Compagnie.

Schüler, Feldwebel im 1. Garde-Regiment zu Fuß.

Schultze, Unter-Roßarzt beim Westfälischen Ulanen-Regiment Nr. 5.

Friedrih Schu lz, Kassendiener vom Hofstaate Ihrer Königlichen Hoheit

der Prinzessin Friedrich von Preußen.

Schulz 1., Steuer-Aufseher zu Berlin,

Schulz, Schulze zu Hindenburg, Kreis Osterburg.

Schulz, Bote und Exekutor beim Kreisgericht zu Wongrowiec.

August Schulze, Maschinen - Werkmeister im Hüttenwerk Eisenspalterei, Kreis Ober-Barnim.

Carl Schulze, Werkmeister im Hüttenwerk Eisenspalterei, Kreis Ober- Barnim.

Schurig, Thor-Controleur zu Memel.

Schwan, Kastellan im Telegraphen-Gebäude zu Berlin.

Schwerdtfeger, Fuß-Gendarm zu Nakel.

Selchow, Stabs-Trompeter beim Garde-Kürassier-Regiment.

Semmelroth, Fußgendarm zu Seyda, Kreis Schweinig.

Sintermann, Ruhr-Schleusenwärter zu Dahlhausen, Kreis Bochum.

Sorte, Grenz-Aufseher zu Malmedy.

Soupin, Gerichts\cholz zu Leuthen, Kreis Oels.

Spiekermann, Kanzleidiener beim Ober-Tribunal zu - Berlin.

Spitze, Geheimer Kanzleidiener beim Justiz-Ministerium,

Stahl, Büchsenmacher beim 2. Ostpreußischen Grenadier-Regiment Nr. 3.

Stangen, Garnison-Küster zu Saarlouis.

Stattmann, Regiments-Sattler beim Schlesischen Ulanen-Regiment Nr. 2.

Stegemann l., Fußgendarm zu Brüssow, Kreis Prenzlau.

Stellmacher, Werder-Secretair zu Klein-Lichtenau, Kreis Marienburg.

Stobbe, Briefträger zu. Berlin.

Stoeccker, Gefängniß-Inspeltor beim Kreisgericht zu Halberstadt.

Stoepke, Kreisbote zu Gumbinnen.

Strey, berittener Gendarm zu Neuzelle, Kreis Guben.

Strüw er, Post-Conducteur zu Meschede.

Szczepanski, Provinzial-Chaussee-Aufseher zu Przygodzice, Kreis Adelnau.

Szyska, Briefträger zu Krotoschin.

Thomas, Feldwebel im 1. Bataillon (Stendal) 1. Magdeburgischen Land- wehr-Regiments Nr. 26.

Tietz, erster Gendarmerie-Wachtmeister zu Mogilno.

Tilesius, Provinzial-Chaussee-Aufjeher zu Glowno-Colonie, Kreis Posen.

Trômel, Feldwebel im 3. Bataillon (Aschersleben) 2, Magdeburgischen Landwehr-Regiments Nr. 27.

Troßmann, Post-Conducteur zu Königsberg in Preußen.

Tubbenthal, Kanzleidiener zu Berlin.

Ulrich, Schullehrer zu Siersleben ‘im Mansfelder Gebirgstreise.

Vater, Gerichts\chulze zu Codlewe, Kreis Militsch.

Venohr, Steuer-Aufseher zu- Königsberg in Preußen.

Völkel, Briefträger zu Trebnigt.

Voigt, Aufseher bei der Zwangsarbeits-Anstalt zu Groß-Salze, Kreis Calbe.

Wahrenberg, berittener Gendarm zu Wittenberg.

Waldhausen, Magazin-Jnspektor beim Königlichen Leihamte zu Berlin.

Wegner, Schloßdiener in Bellevue.

Weinbeer, Ober- Aufseher bei der Straßenreinigung zu. Berlin.

Weinert, Feldwebel im 3. Rheinischen Jnfanterie-Regiment Nr. 29.

Weinre ich, berittener Schugmann zu Berlin.

Weiße, Steuer-Aufseher zu Halberstadt.

MARN Is Sergeant im Pommerschen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 2.

Wernicke, Bahnmeister bei der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, zu Brandenburg.

W ezzel, Geheimer Kanzleidiener beim Ministerium des Jnnern.

Wiedemann, Ortsschulze und köllmischer Gutsbesizer zu Abschwangen, Kreis Pr. Eylau.

Wiencziers, Kassendiener vom Hosfstaate Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Karl von Preußen. ,

Wildbredt, Strafanstalts-Aufseher zu Sonnenburg, Kreis Sternberg.

Wildenhahn , Ober-Justirer bei: der Münz-Direction zu Berlin.

Witte , Bahnmeister bei der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn zu Frankfurt.

Wiß sche, Post-Packmeister zu Trier.

Wlo lff, Schullehrer und Küster zu Fehrbellin, Kreis Osthavelland.

Wunderlich, interimistisher Kreis-Wachtmeister zu Schubin.

Qachert, Strom-Aufseher zu Schwerin, Kreis Birnbaum.

Ziegler, Botenmeister beim Kreisgericht zu Wohlau.

S óllner, Ortsrichter zu/ Merzdorf, Kreis Liebenwerdai.

ühls8dorff, Sergeant in der Schloßgarde-Compagnie.

wanzig, Thor-Controleur zu Berlin,

Tages- Ordnung.

Vierte Sitzung des Herrenhauses am Dienstag, den 24. Januar, Vormittag 11 Uhr. Bericht der Adreß-Konmission über den Antrag der Herren: Graf von Arnim-Boyhenburg, Dr. Brüggemann ih von Below. i

R Fe: V B d t L U F ps S I ¿chtatit Des.

N Berkin, 22. Januar. des Herrenhauses wurde noch von. dem Herrn Minister fi Handel „N der Entwurf einer Wege - Ordùung vorgelegt. id dieser Entwurf wurde einer besonderen Kommission Prüfuna ub Berichterstattung überwiesen, deren Wahl und Konstituirung s mittelbar nah der Sizung erfolgte. 2 Rat

Die vor einiger Zeit verbreitete Nachricht , daß gegen di ion iAa0 A M c , * u ei Dle jenigen Burschenschaften in Preußen; welche sich an dem Psingjten v. J. in Eiscnach abgehaltenen Burschentage betbeiltn hatten, eine Untersuchung eröffnet sei, beschränkt sich (wie versie Blätter melden) fürs Erste darauf daß der akademische Senat der Universität Halle der dortigen Burschenshaft »Franconia« autfgege- ben, bei Strafe der Auflösung aus dem allgemeinen deutschen Bur: shenbunde auszuscheiden; was diese denn ‘auch gethan bat. “Die definitive Konstituirung des Bundes is übrigens U 20 A Zeitverhältnisse halber« bis auf Weiteres vertagt worden. (P _—_— Die neueste Nummer des »Justiz-Ministerial-Blattes« ent: hált ein Erfenntuiß des Ober-Tribunals dom 1. v. M., wonach in \hwurgerichtlichen Untersuchungen von dem Augenblicke ‘än, 1d bi Verlesung des Ausspruchs der Geschworenen durch den Vorsteher derselben begonnen hat, der Antrag des Vertheidigers óder Staats amvalîs auf Stellung der Zusaßfrage: ob mildernde Umstände vor: handen sind, feine Berücksichtigung mehr finden kann; ferner ein Er: kenntniß zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte in einem Prozesse, welchen die Berliner Fischer gegen den Fiskus bei dem hie: sigen Stadtgericht anhängig gemacht haben, weil das Po- lizei - Präsidium den hinter den Zelten befindlichen Porzellan- Graben, welcher ZUr Anlegung einer neuen Straße bestimmt b E E lassen, während die Fischer behaupten, daß ihnen in diesem Graben die Fischerei-Gerechtigfeit zusiebe, und sie durch dic Zuschüttung desselben in ihren Rechten beeinträchtigt würden ; sie ver- langen) daß der Graben in seinen früheren Zustand wieder berge- stellt werde die Klage wurde eingeleitet und von dem Stadtgericht in erster Instanz nach dem Antrage der Fischermeister erkannt. Als hierauf En der Ninisterial-Bau-Kommission und f\päter auch vom S Kompelenz-Konflikt erhohen wurde, ist von dem betressenden GerichtShofe dahin entschieden worden, daß der Rechtsweg in dieser Angelegenheit unzulässig sei und dem Antrage auf Wieder- av 6 srüheren ‘Porzellangrabens nicht stattgegeben werden Lnnej es IDITD daher bei der inzwischen bereits erfolgten Zuschüttung desselben sein Bewenden behalten. ir ___— Aus einer Geschäfts-Uebersicht der Jmmediat-Justiz-Examina- tions-Kommission ergiebt \sih, daß die Zabl der Kandidaten zum dritten juristishen Examen im verflossenen Jahre wiederum E abgenommen hat. Die Zahl derselben betrug im Jahre 504 noh 459, im Jahre 1862 nur 408, im Jahre 1863 nur 321 und im verflossenen Jahre sogar nur 285, also circa 200 weniger als vor 7 Jahren; von diesen 285 haben 221 die Prüfung bestan- den und sind zu Assessoren befördert, die übrigen 64 sind für nicht hinreichend qualisizirt erachtet worden. Die meisten Kandidaten hatte wieder das Kammergericht (83) und das Appellationsgeriht zu Naumburg (30) geliefert; von den Appellationsgerihten zu Cöslin, Greifswald und Insterburg sind gar keine Kandidaten erschienen, von Hamm und Ehrenbreitstein nur ein Kandidat; die Mehrzahl hat die Probe-Relation bei dem Ober-Tribunal angefertigt.

Breslau , 21. Januar. Der Fürstbishof Dr, Förster hat in Betreff der päpstlichen Encyclica folgende Verfügung vom 8. d. Mts, dem »Schles. Kirchenbl.« zufolge, an das +General- Vikariat-Amt erlasseñ:

_»Der betäubende Lärm, mit-welchem unter den gewöhnlichen lügenhaften Entstellungen die neueste Encyclica des heiligen Vaters und das derselben beigefügte Verzeichniß der von dem heiligen Stuhle verworfenen Jrrthümer von der Tagespresse und insbesondere von demjenigen Theile derselben voreilig verbreitet worden is, welcher vor Kurzem nicht müde werden konnte, das eben so unwissenschaftliche als lästerliche Buch eines Renan dem christlichen Volke zu empfehlen, hat Uns von Neuem gezeigt, mit welchem Eifer jede Veranlassung ergriffen wird, um den allgemeinen Krieg, welcher in diesen Tagen gegen unsere heilige Kirche in der ganzen Welt geführt wird, zu immer helleren Flammen anzufachen. Wir haben darum mit Sehnsucht die apostolischen Sendschreiben im Originale erwartet und dieselben am heutigen Tage nich! so bald erhalten, als Wir auch {hon ilen, diese Schriftstücke Unserem ho- würdigen General-Vicariat-Amte mit dèm Auftrage zu- übermachen : den Abdruck derselben zu veranlassen und sie dann in erförderlicher Anzahl an die Archiprésbyterate Unseres preußischen und österreichishen Bisthumé- Antheiles zu versenden, damit unser Ehrwürdiger Klerus in den Stand

Preußen.

In der gestrigen Sizung

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geseyt werde, „sich nicht nur selbst die Ueberzeugung zu verschaffen, daß sowohl in der Encyclica, als in dem beigegebenen Syllabus nichts enthalten ci, was von dem heiligen Stuble nicht schon früher in einzelnen Allocutionen und Breven verkündet worden und im Grunde gus der katho- lischen Glaubenslehre überhaupt zu entnehmen wäre, und, damit Wohl- derselbe den darüber herrschenden irrigen Meinungen ‘oder geflissentlichen Entstellungen, wo- es nôthig erscheint, geeigneter: Weise entgegenzutreten vermöge. Ueber den Jubelablaß,, welchen der heilige Vater in dieser drang- vollen und schweren Zeit den Gläubigen zu verleihen sich Hbewogen gesun- den, behalten Wir Uns das Weitere vor und übersenden anbei unter An- wünschung des göttlichen Segens: 1) das Anschreiben Sr. Eminenz des Herrn Kardinals-Staats-Secretairs Antonelli, 2} die Enkyklika und 3} den Syllabus zur baldigen Erledigung Unseres Antrages. «

Schleswig - §olftein. Ueber die lokalen Einrichtungen in Schleswig zur Aufnahme der obersten Civilbehörde und der Landesregierung macht der » Alt. Merkurs« nachfolgende Mittheilun» gen : Das frühere Prinzenpalais, dieser prahtvolle Besiß, wird von dem Frhrn v. Zedliß und dem Prinzen v. Hohenlohe bewohnt werden. Das in der Nähe liegende herrliche frühere Bielke sche Palais, bekannt wegen seiner kunstvollen Zimmerarbeiten und dem Herzog Karl von Glücsburg gehörig, soll in allen seinen Theilen einer gründlichen Restaurirung unterworfen wer- den, und versichert man, daß die Herzogliche Familie zum Herbst , bis wohin alle Bauarbeiten vollendet sein müssen , ihr Palais alsdann beziehen werde. Auf Sch{loß Gottorff wird die ganze Zimmerreihe des obersten Stocks für Herren der Regierung in Stand gescht; in den Zimmern, wo früher die Gemahlin des Land- grafen Karl von Hessen, eine Tochter Friedrichs V. von Dänemarft, wohnte, so wie auch in sämmtlichen früberen Regierungs -, Ober- und Landgerichts-Lokalitäten liegt jeyt preußisches Militair. Auch in der Altstadt sind die großen herrschaftlichen Gebäude zum Theil vermiethet, und zwar zu nicht eben zu hohen Preisen; am theuer- sen sind einzelne Zimmer , doch, hat die Nachricht , daß das ganze Zoll-, Post- und Telegraphen-Personal in Flensburg verbleibt, eini- gen Eindruck gemacht und werden die noch in großer Anzabl vor- handenen Zimmer 1oohl unausbleiblich bald zu bescheideneren Prei- sen überlassen werden.

Jn Betreff der Tragung der Einquarticrungslast ist fol- gendes Cirkular der obersten Civilbehörde unter dens B. d. Mis. er- gangen : d

»Wie bereits mehrfach ausgesprochen worden, haben die zur Besezung der Herzogthümer bestimmten Truppen der alliirten hohen Mächte jeßt dauernde Friedensgarnisouen bezogen. Die Vertheilung der Einguartierungs- last dürfte daber nicht, wie es an einzelnen Orten geschehen ist; in gleicher Weise wie während des Krieges stattfinden. Vielmehr greift die Verordnung vom 5. Oktober 1819 Plat, wonach die ordentliche Einquartierung nur auf die Hauswirthe zu vertheilen ist. Eine übermäßige Belastung der Hausbesiter tritt dadurch um so weniger ein, als für das gegebene Quartier eine regelmäßige Vergütung gewährt wird. Die für einzelne Orte speziell gültigen Einquartierungb-Reglements werden übrigens durch Vorstehendes in keiner Weise abgeändert. Da Ferner --die inder Verordnung vom 5. Oktober 1819 (und den dazu später erlassenen Ergän- zungen) enthaltenen Bestimmungen spezieller Natur, insbesondere was die Vergütungssähße anbetrifft, auf die heutigen Verhältnisse sich nicht mehr an- wenden lassen, so wird in dieser Beziehung, sobald die eingeleiteten Ver- handlungen beendet sind, eine allgemeine Vorschrift erlassen werden ; bis dahin bleiben im Herzogthum Holstein - die bisher gewährten Säge maß- gebend, während im Herzogthum Schleswig die neuen Säge auch für die vergangene Zeit pro Dezember 1864, ‘resp. Januar 1865 werden gezahlt werden. Flensburg, den 8. Januar 1869.«

Hesterreih. Wien, 21. Januar. Jn der vorgestrigen Sihung des Finanzaus\chusses wurden der »General-Correspon- denz« zufolge, die Motive der Ablehnung der 500,000 Fl. für den Bau eines Parlamentshauses érôörtert. Ministerialrath von Wehli machte die Bausälligkeit des gegenwärtigen Gebäudes, den {on früher geäußerten Wunsch des Hauses selbst, wie auch Sr. Majestät des Kaisers, ferner den Umstand geltend, daß das Staatsministerium hon für die Baupläne Konkurse mit zwanzig Prämien zu 1000 Fl. ausgeschrieben habe. Einige Abgeordnete sprachen sich für den Bau von nur einem Hause aus. Schließlich beharrte man bei der Strei- chung der 500,000 Fl. und acceptirte noch eine Motion auf den Antrag des Abg. Eichhoff, wonach es wünschenswerth sei, die zwei Kammern des Reichsraths in einem einzigen Gebäude unterzubringen. Es wur- den ferner die Kapîtel »Reichsrath-, »Ministerrath« (ohne Debatte) und »Sübventionen« ‘an einzelne Grundentlastungsfönds erledigt. Auf Antrag des Referenten des leßten Kapitels, Abg. v. Kaiserfeld, wurde beschlossen: 1) die Regierung habe sich mit dem galizischen Landtag wegen Liquidirung, Anerkennung und Rückzahlung des ga- lizischen Grundentlastungsfonds in das Einvernehmen zu sehen; 2) die Regierung habe dem Reichsrathe in seiner nächsten“Sefsion eine genaue Darlegung der Gebahrung und der Verhältnisse des Grundentlastungsfonds in der Bukowina vorzulegen.

In der vorgestrigen Sihung des Ausschusses wegen Ver- minderung der in Siebenbürgen als Personalsteuer bestehenden Ausgaben wies der Referent Abgeordnete Obert nah, daß das Land Siebenbürgen übermäßig besteuert sei, was Baron Reichenstein in einem längeren Vortrage gleichfalls darzu- legen versuchte. Abgeordneter Sadil. ist gegen jede Herabminderung,

damit der Ausfall nicht den anderen Kronländern zur Last“ falle. Abgeordneter Dr. Mandelblüh i für ‘die ‘Regierungsvorlage, weil die Herabminderung nur solche Klassen von Personen treffen soll, die in anderen Kronländern theils gar nicht, theils nur höchsst gering besteuert sind, und der Ausfall nur ein \cheinbarer bleïbe, da ohnc- dies bei dieser Klasse von Personen wegen Uneinbringlichkeit jähr- liche Abschreibungen beinahe in gleiher Höhe erfolgen.

Ein Bericht der Staatsschulden - Kommission des Reichsrathes. über die Befolgung des Artikels 5 des Finanz- gesehes für die Ginanzperiode 1864 i} vertheilt worden. Nach Art. 5 des Finanzgesezes vom 29. Februar 1864 sind die ün Eigenthume des Staates befindlichen, mit Schluß des Monats Oktober 1863 in Depotgeschäften verpfändeten Staats - Kredits- Effekten zu verwerthen, der Erlös zur Berichtigung der hierauf haf- tenden und sonstigen Depotschulden, dex. allfällige Ucberrest aber zur Deckung des sich ergebenden Abganges zu verwenden. Die Depotschulden haben am 31. Oktober 1263 6,520,710 Fl. in Silber und in Banknoten nach Ausscheidung der aus dem Stadterweiterungsfonds entnomme- nen 1,500,000 &l, für welche fein Pfand gegeben wurde, 10 Mill. 347,151 Fl., zusammen 16,375,061 Fl. betragen. Der Bericht be- hauptet nun, daß die Anordnung des Art. 5 auch in der Finanz- periode 1564 nicht vollständig befolgt worden ist, was mit zur Folge hatte, daß von Seite der Finanzverwaltung die verschiedensten Mittel gewählt werden mußten, um dem andringenden Bedarfe für den Augenbli zu genügen. Es. wird der Antrag gestellt:

Ein Hohes Haus wollé die Finanzverwaltung auffordern, die im Art. 5 des Finanzgesezes vom 29, Februar 1864, Nr. 14 des »yR.-G.-Bl.«, in Betreff der Verwerthung der verpfändeten Staatskreditseffekten und Be- gleichung der Depotschulden enthaltenen Anordnungen nunmehr vollständig durchzuführen und die standhafte Rechtfertigung der bisher unterbliebenen vollständigen Befolgung der diesfälligen Anordnungen dem Hohen Reichs- rathe des ehesten vorzulegen.

In der gestrigen Siyung des Abgeordnetenhauses bat cine Aeußerung des Finanzministers von Plenex großes Aufsehen erregt. Bei Gelegenheit des Konsfliktes der Ausshuß-Anträge in Betreff des Jahresberichts der Staatsschulden-Kontrol-Kommission, welcher dahin ging:

»Das Finanz-Ministerium wird aufgesordert , jede Verwerthung der in Depotgeschäften verpfändeten Staats-Kreditesfekten der reichsräthlichen Staatsschulden-Kontrol-Kommission sogleich anzuzeigea Und die Ver- wendung des diesfälligen Erlöses insbesondere auszuweisen, «

erhob sih der Finanzminister und äußerte wie folgt : »Wir kommen jeyt zum Schlusse \der Anträge. Es sind dies eben die

| Beschlüsse, welche das Haus gefaßt hat und noch fassen wird über Anträge

der Staatsschulden-Kontrolle-Kommission. Da habe ich nur die Bemerkung zu machen, daß diese Beschlüsse immerhin von einemBestandtheile des hohen Reichsrathes, von einem der beiden hohen Häuser gefaßt werden, daß es daher auch möglich ist, daß das andere hohe Haus über denselben Punkt einen anderen Beschluß fassen kann, aber daß selbst, wenn beide hohe Häuser sich vereinbaren würden über den einen oder anderen der Beschlüsse, die Re- gierung, sofern sie sich nicht schon bestimmt in der einen oder anderen Rich- tung ausgesprochen hat, diese. Beschlüsse, wie sie es mit allen Wünschen, Anforderungen und Beschlüssen des hohen Hauses stets gethan, in den Kreis ihrer eingehendsten Erwägungen und ihrer Würdigung zichen- wird. „daß sie aber diesen Beschlüssen eine weiter hinausgehende maßgebende Wirkung nicht einräumen kann,.« (Bewegung.)

Abgeordneter Skene beantragte, »nachdem eine so interessante

und weitgehende Erklärung erfolgt sei« , den Schluß der Sihung,

noch bevor über den vorliegenden Ausshußantrag abgestimmt werde, und der Schluß der Sißung wurde angenommen.

Nachstehender Aufruf war- heute an allen Anschlagstafeln der Universität affichirt und ist zudem in zahlreichen Exemplaren an die Studirenden vertheilt worden :

»Studenten! Die Ruhe unserer Universität ist in den legten Tagen durch beklagenswerthe Vorgänge gestört worden. Eine Anzahl von Studirenden hat einen Aufruf ‘veröffentlicht, welcher Entstellungen des wahren Sachverhalts, ungegründete Beschuldigungen der vorgeseßten Behörden und den durchaus verwerflichen Versuch enthält, die Selbstbestimmung ihrer Kollegen durch Ein- {üchterung und Verrufserklärung zu beschränken. Das Konsistorium mußte in der Veröffentlichung dieses Aufrufs eine strafbare Verlegung der akademischen

Disziplin erkennen, Es ordnete eine Vernehmung der Unterzeichner an, um den-

selben Gelegenheit zu geben, sih zu verantworten und hienach das Maaß der dis- ziplinaren Ahndung bestimmen zu können. Diese Vernehmung wurde in unverantwwortlicher Weise durch tumultuarishe Auftritte und grobe Excesse gestört, Daß die Vernehmung dennoch zu. Ende geführt werden konnte, ist zu nicht geringem Theile der Mitwirkung der Vernommenen elbst zuzuschrei- ben, welde in anerfeunenswerther Weise bemüht waren, ihre Kol- legen “auf die geseßliche Bahn zurüczuführen. So strafbar diese Vorgänge an sich sind, so glaubt das Konsistorium für diesmal sh noch der traurigen Pflicht entshlagen zu, dürfen, aus der Menge der Schuldtragenden den einen und den. andern herauszu- greifen und an ihm das gemeinsame Vergehen zu sühnen. Auch will das Konsistorium nicht sofort eine allgemeine -Disziplinarmaßregel veranlassen, deren Verhängung den Unschuldigen wie den Schuldigen gleich {wex treffcm würde, Wohl aber is} es die ernste Pflicht und der entschiedene Wille des Konsistoriums, der Wiederkehr ähnlicher Vorgänge energisch vorzubeugen und dem geringsten Versuche, die akademische Ordnung abermals zu stören, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten. Es ergeht daher an sämmtliche Studirende die dringende Aufforderung, die Würde der Universität, so wie ihre eigene Ehre sih gewissenhaft vor Augen zu halten, -