1865 / 27 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

398

Wiener Frieden die direkte Con icati R L E Jütlands entzogen worden, ntt welt e bishèe banptida i | 3n der nächsten Sizung vorgenommen werden. Verkehr gestanden hat. Die Einwohnerschaft wünsd y n lich in | laufe der Sizgung fam die Regierungsvorlage, welche die 6

gend, wie die »Flensb. Nordd. QZtg.« meldet, eine N deshalb drin- | gung der Branntweinsteuer bezweckte, zur 'Behandl 10 Eri neuen Grenze, durch ‘welche dem Orte cine Nd ne | Vorlage war {on in einer früheren Sigung zur Erbrtérts Diese land führende Verbindungsstraße erhalten bliebe. An O h, men, und behufs einer nochmaligen Berichterstattung an den Sat gefom, Megierung if bereils. elne darauf bezüalice Borfiellure gulare u | cgaviesen, Dieser balte fl în eine Majorität und Minorlitg soll dieselbe auch geneigt sein, ein Einverständniß mit den deutschen Selle ae G D ihren respektiven Anträgen vor bas U | 1 F R

Mächten herbeizuführen di ‘nr: Debatte in dem i Ca ren, um dem allerdings billigen Wunsche Ripens 5 A e Vevatte in demselben hervorr An gerecht zu werden. gs billigen Wunsche Ripens | haft und gründlich gingen die Abgeordneten mit a Stati, M Bisher G : S ; | sle elne von der Regier E : E / zu Mathe, y _, Bisher sind etwa 30 aus der dänischen Armee entlassene Unter- | tiren oder z der Regierung vorgeschlagene Steuerermäßigun 108 offiziere \chleswig - holsteinisher Nationalität i e (iren oder zurüciweisen sollten. Die Debatten {lossen d 4 geteh 4 eingetroffen, welchen von der Herzoglichen G una Ea, E Regierungsvorlage und Annahme des Minoritlt aut Verfügung oom 18. d. ei G E N g | trages, dem entsprechend keine Ermäßigun i atd- At J d ( . d. eine einstweilige Unterstüß N G A Eo Ermäßigung der Steuer ange 37 Mk. 8 Sch. bis 5 t rf: 9 hung von je | wird. Den Spiritusfabrik j D angeordnet L . zu 50 Mk. bewilligt, ei Cs E a Sfabriftanten bictet man dafür die Erhs i Unterstüßung in Aussicht gestellt 1 4 Oen r A | Exportbonification bei der Ausfuhr ihres Vrodutts fbr Ge IN det , & ¿ O . L ( ‘bielten | Ca 4A : 5 e j F ade D Ut eich. die Leute mes einmal Reisegeld. ya( ik Eu pat wird eine Erhöhung um 10pCt. des in Im »Alt. Mer E Si E 5 C | wart! Satzes verfügt. M A / ; 9 (gegen: at ó Cid ét [[t Merkur« Wird die n \chleswig- h olsteinischen | Der M beer t p 5 s [t jen getroffene Einrichtung, wonach die unbestellbaren Briefe | E C LETELO emerkt zu diesem Beschlusse : amtlih geöffnet werden, lobend erwähnt. Unter dem dänischen Vies muß sich entweder wirkungslos zeigen oder, wenn es eine Y giment, sagt das genannte B nt, Unter dem dänischen Re- | ung hat, zu all den Konsequenzen führen awelche ei : p ilde es eine Vir, L [ ; genannte Blatt, wurden bekanntlich die als un- | gemein anhaften. Gegen das S )ren, aveiche einer Exportprämie ing, bestellbar bei den Post l j H : + Di „anÿasten. Gegen das System solcher Prämien spre dié Wenéerak Woldis stanstalten eingehenden Briefe regelmäßig an | die ernstesten, volkswirtbschaftlichen Bedenken, die auc pad bekanntli ai A, - Postbireciion in Kopenhagen gesandt und blieben dort, | Falle praftisch zur Geltung fommen diirfton Zu O dem gegebenen die j gi S Absendern wieder zu Händen zu kommen. Durch | (ms der wichtigsten Productionszweige unserer R T O für eßige Einrichtung ist diesem groß / [7 i _7 | ermäßigen, resp. die Producti E Ul ander die Steun g ist diesem großen Uebelstande abgeholfen. So | gen, resp. die Productionskosten erleichtern und den Fabrikanten in |

Im wei teren Ly,

wie die unbestellb Bri i Jof : den Stand seyen, billige : | 3 erben Md N En E Ee den resp. Postanstalten eingehen, | in die E i A billiger zu erzeugen, die Bevölkerung demzufo| um bi M e ate Sl Cid Head zugestellt, hier geöffnet, | halten “Bia hit bis Sa auf dem Markte billiger zu N amen des Absenders zu sehen, letzterer d N Bon alledem das Gegentheil bezweckt der Beschluß j Rri : ; j ven, lehlerer dann auf dem | geordnetenhauses: die Steu R zwet der Beschluß des ‘Ah, T d aer E dieser wieder amtlich versiegelt, um in kürzester Sviritus R plus dem Preise des Erpóm u Grijt dem ender zugestellt zu werd S8 TL i A A e auch hier den Marktpreis én 0e by | d en. Es läßt sich niht leugnen, | !ollten sie dies nicht thun, so wird eben mi preis reguliren , und s dieses Verfahren vieles dazu beiträgt, dem [chleswig-bolsteinischen | Wasser geführt, S6 D nue dem /Grsey zin: Schlag 0 Postwesen dasjenige Zutrauen des forrespondirenden Publikums Ani theil zugewendet. Die E, bar S pr Pla Pai fleiner Vor- höchsten Grade zu erwerben, welches demselb s * AGOIE scheinlichkeit nach eine solche pz “onificalion wird aber aller Wahr. / d / 9 Dee UNICT Der D cche Vg eine solche Wirkunc leichfomt Mreisoi Wirthschaft abging amtGen | pon Spiritus, üben und das Lorisun den P ire E 4 B. e | : 7 l A Au AdA ende Publifum dem die Ste , Der »Schleswig-Holsteinischen Ztg.« zufolge sind als Sachver- vergütung doppelt und dreifach zu leisten haben: für die cxpdirié Spicili , , Q E t E h E DE 7 s E » C g G G f 5 Q C p gs ständige für die in dem Friedenstraktat bestimmten finanziellen Aus- | _ Fou Mett sür die 1m Lande verbliebene bei der Rbnslitititn einandersegungen und für die Aussonderung des Archivs die Herren \ E D ili und Amtmann Springer zu Segeberg von den ivil-Kommissairen ernannt. Î vid - R WOUEt a. M. 98.9 V R _ Großbritannien und Jrland. London, 27. J über dis B U e sib O i Die offizielle Mittheilung | Jhre Majestät die Königin nebst Familie wird 1m il. A l 8tag8sißzung vom 26. Januar lautet: Von d Mts. in Win d\or zurü 3 . oder 1, : O oN Drt (ls. tin Windsor zurükerw Anf ; | der djor zurückerwartet. Jnzwischen is man im

eine theilweise Abänderung der Bundesbeschlüsse vom 6. Juli 1854 wegen der Verhinderung des Mißbrauches der Presse , “und v 9, Juli 1854 in Betreff des Vereinswesens, sich als dringend noth- wendig erweise, insofern durch die ungleihmäßige Ausführung der- selben sich Unzukömmlichkeiten ergeben, welche die Königliche Jed ie- rung veranlassen würden, jene Beschlüsse in Ermangelung einer theil.

D 2 2 “H . 2 C F p sind Ta R a E Graf Bernstorff und Gemahlin d e U Je )et dem Obersten P 4 “t L , N Orxfordshire, vo 7 =Vversten Forth in Wroxton Abbey E CE } On Ivo ne morgen nach Londot 34199) E d Der Scchraubendamvfer vondon zurückehren werden. A L S » American“, welcher, nachdem er W O on Liverpool nach Madeira, Tenecriff : I Srtauen Ae anae 2 1 cheneriffa und der west- weisen Abänd i Ger Ri ; | altltantschen Küsle angetreten, auf Arklow Ba it Mexfor Stanton der f e außer Wirksamkeit zu seßen. Die | der irischen Küste gescheitert ist, scheint E Werford an burg, S E Bit NRa 4 T Limburg, Sachsen-Alten- | sein. Er bricht hon in Stücke, während heftiger B t N Rudolstadt und Sthahilibura, A enburg-Schwerin, Schwarzburg- | SOneofinns jegliche Annäherung an ihn verbieten. ett N L o Se J . , V Ç 4 ¿ J Ï e Pes / A E X 4 nothwendiger Ergänzung des G r obie R AO O O hofst man jedoch durch Taucher die Noftfelleisen 1 en e ‘ehende Beschlüsse gefaßt und schließlich cini den vier ‘Passagier j C df gen zu Tonnen. Außer : ¿ié ; Y de ; Passagieren, welche vermiß j : 2 Personaleingaben zur Kenntniß genommen. (Fr. Bl.) leider noch ein anderes O M cmpt werden, hat der Sciffbrus Baden. Karlsruhe, 27. Januar. Das he chi | chiffe. aus. 1peres Dpser gesordert. Von dem Arklower Leucht- Regierungsblatt Nr. 5 entbält O D i heute erschienene | Vg ag war die gefahrvolle Lage des Dampfers beobachtet wor S E A Bekanntmachung des Großh. | den und in einem B | ; D R A A ; Ole Ministeriums des Großh. K : : s Großh. | m Boote eilte die Mannschaft 2u HUlf S s (Großh. Hauses und der auswärti M dem ©O f schaft zu Hülfe. Als sic Lf ITOBy en Angelegen- | n an dem Vampfer anle i i E heiten: Den St ' i gen Ngereg S Dampfer anlegen wollte, stürzte e E: be ah ett e ¡wien Baden und den Niederlanden leihte Fahrzeug um und vier von den iei A ai D das G U gu 2 ai A von Berbrechern betreffend. pitain des »Armenian« hatte seine Santo \cch1 p S Lal s i G rg, le _zanuar. Gestern ift die Kammer geschlos schaft, um von den S6 Personen G M4 1e Y genug m Bereit- s c nachdem sie von Anfang November so zu aen un. | Passagiere und 48 zur E die E an Bord befanden (38 In er ro en e E i L j ; C j A a j R 7 A j E ( Ô da Un at Ori e) G) Su i ; lich boten én t A M lie n vorliegende Arbeit sämmt- | O Wrack an Bord des zum Glüde Bu rate d E C . Die lehten drei Wochen sind von der | "Monktague« hafen, der die G astrenden Dampser! Diskussion des Bud j 7 sind von der | gue« zu schaffen, der die Geretteten nach Werford gets in Anspruch genomme oben: M Auf Anlaß des : nach Werford brachte. Debatten waren ruhi A len worden; die Auf Anlaß des gestern erwähnten Schreibens | ale. uhig und ohne politishe Färb Gz auL | an-die Et v nten Schreibens der Königin beantragte Gehaltserhö! f tijhe Färbung. Blos die die Eisenbahn-Compagnien [l L “i Königi! erhöhung für den apostolischen Vi 5 ren ei ; teh egt. der »Globe« für dic ? Ç , i , 7 n Bikar ELTE E Dés lehteren eine Lanze Cin; IR Q Sl diy E T E U Ma u verschiedene Deputirten ‘der Ansicht waren, so flit. e d chvas die englishen Bahnen leisten, grenze ischof den geseßlichen Eid nicht leiste, habe der Staat keine Ver-

wenn man den engen Raum und die Ue uf 1 ; j durch einen täglich steigenden V le Ueberhäufung der Züge

pflichtung, ein Gehalt zu zahlen 8 ¿1 „Tetne Ber- guch steigenden Verkehr bedenke an das Wunder-

votirt worden. (abl S031 L S B Nag 17 brgens O

bare. Vollkommene Sicherheit sei u icl N bar, aber in feinem Lande N VARODTE rar be: be Bur Sub ONN e ene R Minam Vanie dfürlnt, Bi des ZLLIAL E Baden Die »Bayer. Ztg.« ver- | gute Entschädigung E vesiigten Belsenden 0 è [ei : e Rheinschifffahrts-Commissair Gehei A : | von Kleinschrod seines hohen Alters w iei cheimrath ist ein Siebziger) auf seine Function b wegen (Herr von Kleinschrod j d der Rheinschifffahrts-K mission Verzicht geleistet hat und via V A Ed l / Sr. Majestät dem Köni unter Verleihung des Comthurkreuzes deé j e A R ; ¿: zes des Verdienst - Ord A Ea Krone, von besagter Function enthoben E, f bie rledigte Stelle wurde dem Ministerialrathe Weber verliehen / Oesterreich. Wien, 28. J d / 40. Januar. Das Abgeo , aus beschloß gestern, dem Antrage Giskra's entsprechend, die Wahl Mle L O n pes bekannte Aeußerung Herrn von t njtande eines Berichtes, eventuel einer A Z stellung an das Haus zu machen hat. Die Wahl selbt Gn erf

| Köni [i a § io . 2 e r | (2% - glich sächsischen Regierung ward die Erklärung abgegeben, daz | Schlosse mit Reparaturen und baulichen Veränderungen beschäftigt | : fg t Jagt, | ! L

| | | |

rad Mau ee. Paris, 28. Januar. Heute war Minister- lder Tant Malers Borsiß in den Tuilericen. Es haben si etre: die Bidor: n e mit Protestbriefen ein- Ie Di e von Marseille, Saint-Fleur, Verdun, L i S AbA die Bischöfe von Saint-Brieuc und Suinipé baben C 60e voti S Me So tca an ihre Vfarrer erlassen und der / 18 hat am vorigen Sonntage von der Kanzel al erflärt, er hänge ohne Vorbehalt und Unterschied allen Ver- E Ln des Papstes Pius 1X. ân. i 2 französische Regierung hat einstweilen eine neue Mahnung römische da ergehen lassen und ihr Bedauern darüber, daß die urie mit der italienischen Regierung nicht habe unterhan-

339 deln wolleny in einer Note ausgesprochen, worin es heißt: »Frank- gyderen Rleidung#üüden zusamm engeatne O Lten 7A { ichtet, nachdem es alle Versöhnungsmittel erschöpft hat, auf Zten U L finden. Wenn der Passagier er ärt, reich verzihLEt/ Nerbandlungen und wird die Convention zur | Gegenstände nicht hat und dieselben bei der Revision doch gefunden werden, die Betreibung V0 eryandung : S O wird von ihm der doppelte tarismäßige Zoll erhoben. Die Ge- Ausführung bringen.«. genstände, welche von den Passagieren in geheimen Behältern, wie a SElals- Sluna vom 27. Aauar unter Doppelböden, in den Seiten der Koffer, in den ausgeschraubten Achsen I E S A E s O AAOS | 008 Equipagen u. s. w. oder auch in der unreinen Wäsche, unter den Klel- Anerkennung des Königreiches dern, im Schuhwerk u. \. w. versteckt sind, werden fonfiszirt, nachdem über Atalien. : S i E | Die Confiscation ein Protokoll aufgenommen worden, welches alle Revisoren Oie »Novedade®« veröffentlichen eine gegen die Vorauserhebung | und der Passagier selbst, wenn er sich dessen nicht weigert , unterzeichnet der Steuern gerichtete Petition der Steuerpflichtigen von Madrid. | haben. F. 5. Wenn die dem Zoll unterliegenden Effekten der Passagiere in

O A L E A | einer Menge vorhanden find, welche den Schluß rechtfertigen, daß sie nicht zum

“talien. Q Url, 29, „anuar. Zin einem Artikel DeT »Gaz- Verkauf bestimmt sind, und für welche nicht mehr als 60 R. an tarifmäßigem ‘etta ‘Ufficiale« heißt es: Die Regterung jei bei den Demonstrationen Zoll für die Person ober Gamille zu entrichten sind, werden dieselben ohne Ab- La 95. und 26. d. nicht eingeschritten, wohl aber vei denen am | gabe einer schriftlichen Declaration revidirt und nach Eintragung in ein beson- 97 d, weil -bei den lehteren die Susanmmeneg ge gbirdgia ge- ab A it agg dabe: Stati pi Ar P mon E S bs L. e P : arde e ; adels8fubrer arretir A p A d / i / worden wären. N E O n E N renze zurüßzuschicen. Wenn für die Effekten ein Zoll von mehr 60 R. und dadurch sel die Ruhe Get Hd Fo R O N Nau E 7 zu entrichten ist, wird mit denselben, wie mit Waaren laut ÿ. 6 verfahren. feinen Antheil an den gedachten Borfällen. Dle Mrg i a | ÿ. 6. Für Waaren, welche solche Passagiere mit sich ühren, die kein Recht die Verpflichtung, dex Nationalgarde JUr 1re Haltung das chren- | ¿um Handel haben , wird, wenn fie nicht verheimlicht worden, die. tarif- yollste Zeugmh} zu ertheilen. : E : i i 5 mäßige Steuer 1zmal entrichtet; diejelben können jedoch aus Wunsch Des

Am 23, Januar hat endlich der Gefangenenshub in R om Lé- | Ange über die Grenze zurückgeschickt werden. Hierbei wird von dem gonnen. Die Gefangenen werden Der französischen G | Passagier I Me von D ER Ga e E: übergeben, die sie den italienische Behörden überliefent. Zu Gl O E a L : Z pp aper Der Finanzausgleichung zwischen dem Papste und dem Könige von e M d e r E A ge B “ali Eben keine Verhandlungen, und die Hülfsquellen 1m k0- malige Steuer erhoben. §. 7. Als Passagieressetten wée U E Jtauen hestoyen Feine DAL e ntl 1QRA aclhért béceitinet: “N diejenigen Sachen , welche sich nicht bei den Passagieren befinden , sondern mischen Budgel werden As Ee Mitte 1 66 gesichert bezeichnet. n. besonders versendet werden. Ausgenommen sind die Sachen, welche deut- dinal Patrizzi hat als Präfekt der Congregation für die Restdenz

/ H : liche Zeichen des Gebrauchs an sich tragen; dieselben können auf Entschei- der Bischöfe nun wirklich den Kardinal Andrea riftli aufge- | dung der Zollamtsdirektoren zollfrei durchgelassen werden, wenn bewiejen fordert, Neapel zu verlassen und în seinem Sprengel zu wohnen.

i d

Spanien. _ i verlangte Herr Gonzalez dêie

worden, daß sie wirklich Passagieren gehören, die vom Auslande kommen. ÿ. 8. Diese Vorschriften sind für alle Zollämter der europäischen Grenze giltig. Rußland und: Polen. St Peters burg, 27. Januar. Wenn daher unter den Passagieressekten Gegenstände find, die das betressende | E dep R A “vor Galser unter dem Qollamt font nicht durchzulajhsen berechtigt ist, kann es dieselben doch durch Ueber die Meifeesfettet ber Page E eau 10 lassen, wenn der zu entrichtende Zoll nicht mehr als 60 R beträgt. Jst Q Qoze L ai 8 Reglement, wie bereits gemeldet wor- | ajjen;/ b ade Lede r E aan gE E U M. E 4. Dem ein neen R z O | der Zoll höher, so muß mit den Passagiereffekten, wie mit Waaren ver- den, bestätigt, desen wesentlichste Desuummungel, folgende ee L | fahren werden, die nach solchen Zollämtern gebracht worden sind, auf welchen C. 1. Als PassagiéEffekten werden nur Nees Sachen betrachtet, | Fie Einfuhr dieser Waaren verboten is. §. 9. Wenn der Passagier wünscht, welche von den Passagieren mit sich geführt werden, 1m Gebrauch gewesen daß einige Kolli seines Eigenthums nil lg dan Grenz-Dollamte revidirt werden, fo werden dieselben ihm nach Beilegung der Plomben ausgehändigt und er hat sie cinem Central-Zollamt zuzustellen, welches sogleich benach- richtigt wird, welche Sachen diesem Passagier von denjenigen, die nur in beschränkter Zahl eingeführt werden dürfen, zollfrei verabfolgt worden sind. Das Central-Zollamt is verpflichtet, sich bei der Verabfolgung der Sachen genau nach dem Nachweise des Grenzzollamts zu richten. Y. 10. Die Vorschriften über die Passagieresfekten sind in den hauptsächlichsten europäischen Sprachen an den Stellen, wo die Revision von Passagieresfelten stattfindet, aus- zustellen und den Passagieren vor der Revision zuc Kenntnißnabme vorzulegen. §.. 11. Den Personen, welche sich für beständig nach, Rußland oder Polen übersiedeln, und den russischen Unterthanen, welche nach mehr als zweijähri- ger Abwesenheit qus dem Auslande zurückkehren oder dort eine Erbschaft in Empfang genommen haben, fönnen mit Genehmigung des Finanzministers oder des Statthalters in Polen auch Sachen, die sonst nicht zollfrei sind, durchgelassen werden, wenn der zu entrichtende Zoll für eine Person nicht | mehr als 500 und für eine Familie nicht mehr als 900 R. beträgt und die Sachen sih als gebrauchte ausweisen. Russische Diplomaten, welche aus dem Auslande zurückkehren föônnen auch Sachen für eine höhere Summe zollfrei einführen. Jn feinem Falle wird Waaren eine solche Berücksichtigung zu Theil. §. 12. Mizten Unterthanen steht das Passagierreht nur einmal im Jahre zu j reisen hie häufiger über die Grenze, so dürfen sie nur die Sachen zollfrei einführen, welche sie aus dem Kaiser- reiche oder aus Polen mitgenommen haben. Dieselben müssen sich jährlich mit einem besonderen Scheine vom Chef des Zollbezirks versehen , auf dem jede Durchreise durch das Zollamt vermerkt wird; leßterem ist’ ein OEA

ÿ. und ihnen für die Reise nothwendig sind. Diese Sachen werden - da sie feinen Handelsartitel bilden, zollfrei durchgelassen (wenn nicht U Ne Einführung verboten is). §. 2. Zu den Passagier-Esfekten gehören : Ote Kleider, das Schuhzeug und die Wäsche - welche wirklich im Gebrauch ge“ wesen sind und nicht über das gewöhnliche Bedürsntß eines Reisenden hinausgehen. An merk. Kissen, Matraßen, Tisch- und T jerden, auch wenn sie in Gebrauch gewejen, nur in sehr Pte zollfrei durchgelassen; 2) Pelzsachen, ein Anziehepelz, Mügzen Muffe 00 io Gegenstande für jede Person j_ 3) Gold -/ Silber- us andere Metallsachen zum häuslichen Gebrauch bis zu drei : Pfund A. jede Person; ebenso Reisebestecke jeder Art, eines für jede Perfon j #) Ga- lanterie-, Gold-, Silber- und andere Sachen, zwel Stüd für jede Person j Toilettengegenstände, wie Ring? Tuchnadeln, Hemdenknöpfe 2c, 0 viele E der Passagier bei sich hat, wenn hie augenscheinlich nicht zum Handel de stimmt sind. Anmerk. zu den Punkten Z und 4: Alle im Reiche oder ia Königreich Polen angefertigten und mit Marken der ruspsegen oder polni- hen Probirhöfe versehenen Gold- und Silbersachen werden ohne Beschrän- fung der Zahl zollfrei durchgelasjen ; 6) Gold- und Silberjachen, welche frei durchzulassen find, werden den Passagieren ohne Un- tersuhung der Proben verabfolgt ; die anderen werden unter Erhebung des tarifmäßigen Zolles nur dann durchgelas]en; wenn sie die richtige Probe haben ; entgegengeseßten Falles müssen sie zurlidgeland! Me den. 5) Alle oben genannten Sachen, welche zum persönlichen Ai auf der Reise dienen, in zweifacher Zabl j neue Handschuhe nicht mehr a ein Duyend. (Zu den zum persönlichen Gebrauche dienten Sachen Een MON Küchengeschirre , Tisch - und. THederoety Bronze [agel niß der in das Ausland mitgenommenen Sachen einzureichen. : O un Borhäinge 1 Por O Teppiche. Und UWer- Grenzbewohnern , welche auf Scheine der betreffenden Behörden auf haupt Alles, was zur Möblirung und Ausschmückung der Sie ins e Qin A0 Granagrle veisenu, - CODEO, A e A4 die inen So ‘Ausübung E Giensahdt L bei O, r M e eedra S ne D russischen d : h : A d C ; L ;

Handwerkern das betreffende Handwerk zeug 2 R Hd Grenz-Gouvernements und der polnischen Grenzkreise, welche mit ausländi- Qn E diese Gege f L F N e ädchen {hen Pässen ins Ausland. reisen, unterliegen den E T la t fen mt pm Beta Meme P ale cin Buder, Ÿ) Lende Un rstrnten fuß auch auf die Grengbemohner, telóe Unieidanen den de 7 i; T A i : E | ten erstrecken sich C 3 | han p mittel in beschränkter Quantität. 9) Schatullen, Kisten, Kasten, Kartons, | a barten. fremden Staaten. sind, it Pässen zum häufigen e

Reisekoffer 2c. , in welchen sih Sachen befinden , so viel ihrer vorhanden sind. {reiten der Grenze versehen sindj die Zollämter haben sie bei ihrer An- Anmerkung. Ganz neue Sthatullen mit Bronze- und andern funst hiervon zu benachrichtigen. g. 15. Ausländischen Fuhrleuten werden Verzierungen, in welche nur zum Scheine Sachen gelegt sind, außer den Waaren nur die zum täglichen Gebrauche dienenden Sachen gestattet ; werden nicht zollfrei durchgelassen. 10) Equipagen , welche aus dem

¿ ¿ E N die andern werden ihnen, wenn sie nicht verheimlicht worden sind, bis zu ihrer Rü- Kaiser- oder Königreich ausgeführt worden , wenn hierüber ein

; j s 480 | fehrabgenommen. §. 16. Postillone und Conducteure dürfen keine andern Sachen Schein des betreffenden Zollamtes beigebracht wird. Für alle übrigen Equi- | (18 ihre Kleidung und die zum täglichen Gebrauch nothwendigen Gegen- pagen is der tarifmäßige Zoll zu entrichten; der Passagier erhält diejen stände bei sich haben. §. 17. Die Mersonen, welche mit Waaren ins Aus- jedoh zurü, wenn er mit der verzollten Equipage wieder ins Ausland zU- | [and gehen, dürfen bei ihrer Rückehr außer den Sachen einheimischer Fa- rückreist und die Quittung vorzeigen fann, welche ihm zu diesem Behufe von | Frication nur zwei Mal jährlich die zum Tragen bestimmten Passagier: dem QZollamte ausgefertigt worden ist, wo er den Zoll entrichtet hat. Der- Effekten zollfrei einführen, wenn sie überhaupt nur noch ein Kleidungöstü e gleichen Quittungen sind auf 2 Jahre gültig. F. 9 Für alle anderen | „on jeder Art und ein: halb Duyend an jeder Gattung Leibwäsche in Re- Passagier-Effekten is der tarifmäßige Zoll zu. entrichten. Hierbei ist zu beob- serve bei sich haben; der Pelz darf jedoch nux einmal vorhanden in. achten: 1) Der Zoll wird nur für die Sachen erhoben, welche über das Maß C. 18. Fuhrleute Lootsen, Schiffsarbeiter dürfen bei ihrer Rückkehr aus der zur zollfreien Einführung gestatteten hinaubgeden j 9) er ist nicht von den | Fm Auslande nux Sachen y wie fie Leute ihres Standes brauchen, in drei- Sachen zu erheben , von welchen nachgewiesen wird / daß sie aus dem Kai- | facher Zahl bei: sich haben kleinere Sachen) die nicht -mehr' als 1 Rb. Zoll ser- oder Königreich Polen ausgeführt sind j 3) es wird gar kein Zoll oben bten würden, werden ihnen. zollfrei dur L alo. wenn derselbe für das sämmtliche Reisegut des Passagiers nicht mehr. al Von der polnishen Grenze, wird der »Osts. Ztg. unter 3 Rb. beträgt. §. 4. Die Zollbeamten sind, ehe sie zur Revision schreiten, dem 27. Januar ges rieben: Durch einen Kaiserlichen tas vom verpflichtet, den Passagier zu. fragen , ob unter déssen Effekten sich Gegen- n E VT is im Königreich: Polen Dit f vir nebst: din am 10. Januar 1849 zur Deckung der Kosten des ungarischen

B E i E E E R T

Ï in: j ie x. B. Stoffe in ganzen oder abge- stände in: der Gestalt- von Waaren , wie 3 fe in ganz O tels alter

\wnittenen Stüen, oder leicht in. der Form von Betttüchern,