1865 / 45 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Vom 2. Bataillon (Treuenbriehyen) 3. Branden- burgischen Landwehr-Regiments Nr. 20: 29) Seconde - Lieutenant (Kammergerichts-Referendar) Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern.

Vom 3. Bataillon (Potsdam) 3. Brandenburgischen

Landwehr-Regiments Nr. 20: 30) Seconde-Lieutenant (Referendar) Schulte, belobt, 31) 4A - Lieutenant (Kammergerichts - Neferendar) belobt, 92) Seconde - Lieutenant (Kammergerichts - Referendar) mann, Militair-Ehrenzeichen 2. Klasse als Vice-Feldwebel, 33) Seconde - Lieutenant ( Kammergerichts - Referendar) mann, Rothen Adler-Orden 4 Klasse mit Schwertern, Seconde-Lieutenant (Auskultator) Baron von Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,

4. Klasse mit Scwwertern,

Seconde-Lieutenant (Assessor) Kandelhardt, Rothen Adler-

Orden 4. Klasse mit Schwertern,

Seconde-Lieutenant (Kammergerichts-Auskultator ) Graf York von Wartenburg, Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit

Schwertern,

Seconde-Lieutenant (Referendar) Hauptner, Rothen

Orden 4. Klasse mit Schwertern,

Seconde-Lieutenant (Bauführer) Schroeder, Rothen

Orden 4. Klasse mit Schwertern,

Seconde-Lieutenant (Referendar) Humbert 11, Rothen

Orden 4. Klasse mit Schwertern,

Seconde-Lieutenant (Auskultator) Hübner 11, belobt, dem-

nächst Rothén Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,

Seconde-Lieutenant (Referendar) Ha kel, Rothen Adler-Orden

4. Klasse mit Schwertern,

Seconde-Lieutenant (Kammergerichts-Referendar) Hellwig T.

belobt,

Seconde-Lieutenant (Bauführer) Hellwig 11, Rothen Adler-

Orden 4. Klasse mit Schwertern,

Seconde-Licutenant (Gerichts-Assessor) von Twardowski,

A Adler - Orden 4. Klasse mit Schwertern , demnächst

F obt,

Seconde - Lieutenant ( Auskultator) Breithaupt, Rothen

Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,

Seconde-Lieutenant (Kammergerichts-Referendar) Kolbc, Ro-

then Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,

45) Seconde - Lieutenant (Kalkulator) Wachtel, Rothen Adler- Orden 4. Klasse mit Schwertern,

49) Seconde-Lieutenant (Bauführer) Pershmann, belobt.

Vom 1. Bataillon (Nuppin) 4. Brandenburgischen Landwehr-Regiments Nr. 24. 90) Premier - Lieutenant (Kreisrichter) Wentzel, Rothen Adler- Orden 4. Klasse mit Schwertern, 91) Premier-Lieutenant (Regierungs-Referendar) Graf vom Hagen, 52)

Adler-

Adler-

_46) AT)

Rothen Adler-Orden 4. Kasse mit Schwertern, Seconde-Lieutenant (Regierungs-Referendar) Graf York von Wartenburg, Rothen Adler-Orden 4, Klasse mit Schwer- tern und Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse mit Schwertern. Seconde- Lieutenant (Kammergerichts - Auskultator) Krüger, belobt und demnächst Rothen Adler - Orden 4. Klasse mit Schwertern,

Seconde-Lieutenant (Regierungs-Referendar) Hoppe, Nothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,

53)

54)

99) Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern.

Bom 2. BVatailloñ (Prenzlau) 4; Brandenburgischen Landwehr-Regiments Nr. 24: 56) Seconde-Lieutenant (Kammergerichts - Referendar) Bu \ch, Ro- then Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern, 97) Seconde-Lieutenant (Gerichts-Assessor) Franz belobt.

Vom 3. Bataillon (Havelberg) 4. Brandenburgischen Landwehr-Regiments Nr. 24:

98) Premier-Lieutenant (Kreisrichter) Witte, Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,

99) Premier-Lieutenant (Staats8anmwaltsgehülfe) Angern, Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,

60) Seconde-Lieutenant (Referendar) Wußkowski, Rothen Adler- Orden 4. Klasse mit Schwertern.

Vom 3s. Bataillon (Naumburg) 2. Thüringenschen Landwehr-Regiments Nr. 32: 61) Seconde-Lieutenant (Forst-Kandidat) JacobivonWan gelin, Rothen Adler-Orden 4, Klasse mit Schwertern.

Vom Landwehr-Bataillon Wrietßen Nr. 35: 62) Seconde-Lieutenant (Forst - Kandidat) Schroectter,

Rothen Adler-Orden 4, Klasse mit Schwertern,

Rummel,

Lüdicke, Wehr- Pehle-

Richthofen,

Seconde-Lieutenant (Bauführer) Meie, Rothen Adler-Orden

Adler-

63) Seconde-Lieutenant Orden 4. Klasse mik Schwertern,

64) Seconde-Lieutenant (Forst - Kandidat) Tledck, Orden 4. Klasse mit Schwertern,

65) Seconde-Lieutenant (Forst-Kandidat) Orden 4. Klasse mit Schwertern,

66) Seconde - Lieutenant (Forst - Kandidat) Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,

67) Seconde-Lieutenant (Forst-Kandidat) Bolte,

__ Orden 4. Klasse mit Schwertern,

68) Seconde-Lieutenant (Forst-Kandidat) von

Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern.

Vom 3, Landwehr-Husaren-Regiment. 69) Premier-Lieutenant (Regierungs-Assessor) Graf von Arnim] Rothen Adler-Orden 4, Klasse mit Schwertern, 4 70) Seconde-Lieutenant (Kammergericht8-Auskultator) Grof von Arnim 1]., Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schtvertern 71) Seconde-Lieutenant (Kammergerichts-Auskultator) von Gers, dorff, Militair - Ehrenzeichen 1, und 2. Klasse als Vice, Wachtmeister.

(Forst-Kandidat) Bie ler, Rothen Adler,

Rothen Adler: Reuter, Rothen Adler,

Koerner, Rothen

Rothen Adl, Groote, Rothe

__ _ Vom d. Landwehr-Husaren-Regiment.

(2) Seconde-Lieutenant (Attaché bei der Königlichen Gesandtschaft in Wien) Graf von Galen, Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem cemeritirten katholischen Pfarrer Andreas Afkolk y Ahaus im Regierungsbezirk Münster und dem fatholischen Pfarrer Jo9seph Goerlich zu Neuwalde im Kreise Neisse den Rothen Adler- Orden vierter Klasse, so wie den beiden Beamten der fisfalischen Steinkohlengrube Reden - Merchweiler bei Saarbrücken, Obersteiger Beer und dem Tagessteiger Feind, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen ; ferner ___ Den Regierungs - Assessor Theodor Wilhelm Joseph Hubert Dillenburger zum Landrathe des Kreises Braunsberg, im Regierungsbezirke Königsberg, zu ernennen.

Berlin, 20. Februar.

„Se, Großherzogliche Hoheit der Prinz und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Ludwig von Hessen nebst Höchstderen Kindern sind nach Darmstadt wieder abgereist.

¿ L 0 7 t2 8 0) f

¿Sei, Welwverde und offentliche Arbeiten.

Cirfular-Verfügung vom 31. Januar 1865 —- be- treffend die Aufhebung derjenigen Beschränkun-

Seconde - Lieutenant ( Kammergerichts - Referendar) Gad 0, |

gen, welche dem Verkehre der befestigten Städte durch den nächtlichen Verschluß der Thore bisher auferlegt waren.

_Es hat sich in neuerer Zeit als dringend wünschenswerth her- ausgestellt, daß diejenigen Beschränkungen, welche dem Verkehre der befestigten Städte durh den nächtlichen Verschluß der Thore bisher auferlegt ivaren, in Zukunft wegfallen.

D Golge dessen haben des Königs Majestät auf den Vortrag des verrn Kriegs - Ministers, unter Modifikation der Ordres vom 49. Januar und 23. März 1816, mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 16 d. Mts, zu genehmigen geruht, daß in ruhigen Zeiten die in den Festungen befindlichen, mit Wachen besezten Thore auch dem nächtlichen Verkehre geöffnet bleiben können, so weit nicht in ein- zelnen besonderen Fällen, namentlich mit Rücksiht auf das Junteresse der Steuer - Verwaltung 2c, nach dem pflihtmäßigen Ermessen der Gouverneure und Kommandanten eine Ausnahme hiervon nothwen- dig erscheint. | | Euer Excellenz übersenden wir anliegend (a.) eine beglaubigte Abschrift des Allerhöchsten Erlasses vom 16. huj. m. zur gefälligen weiteren Veranlassung mit dem ganz ergebensten Bemerken , daß nah einer Mittheilung des Herrn Kriegs-Ministers die Gouverne- ments und Kommandänturen Anweisung erhalten haben, durch Ver-

einbarung mit den Lokal-Steuer-Behörden diejenigen Festungs8thore

nah vorläufig des

die sämmtlichen Herren Ober-Präsidenten.

fication a

igen Zeiten die ( | M 2E dem nächtlihen Verkehr geöffnet bleiben können, soweit nicht in einzelnen besonderen Fällen, namentlich mit Rücksicht auf die Tuteressen der Steuer-Verwaltung, nach dem pflichtmäßigen Ermessen der Gouverneure und Kommandanten,

heidend sein kann, Uebrigens bd wie vor unb

ließen zu lassen, : : erheit fi 9 N Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu ver

anlassen.

Der Minister für Handel, Gewerbe und

An das Kriegs-Ministerium.

563

welche mit Rücksiht auf das Jnteresse der Steuer-Ver-

Nachts noch zu schließen sind. 1865.

zustellen,

Berlin, den 31. Januar

Der Minister des Innern.

Im Austrage: Sulzer.

öffentliche Arbeiten.

Im Ausftrage: Delbrück.

An

a,

f den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Jch, unter Modi- d Ordres La 25. Januar und 23. März 1816, daß in den Festungen befindlichen, mit Wachen beseßhten

was hierbei allein ent- cine Ausnahme hiervon nothwendig erscheint. bleibt es den Gouverneuren und Kommandanten nach enommen, die Thore der ihnen anvertrauten Festung soweit sie es für deren Sicherheit für nöthig

Berlin, den 16. Januar 1865.

(gez.) Wilhelm.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Der bisherige Hülfsarbeiter Reß is zum Gatten Ga bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden ernannt worden.

Bekanntma ung L

betreffend die Ersatleistung [Ur Die A E

Kassen - Anweisungen von 153d und Darlehns- Kassenscheine.

Durch unsere wiederholt veröffentlichten BeltnnitgBungen M | die Besiger von Kassen-Anweisungen von 1899 uy E Kassenscheinen von 1848 aufgefordert, solche behufs der Srsaßlei] na an die Kontrolle der Staatspapiere L N e O 92, oder an eine der Königlichen Regierungs-Kasjen einzureichen. T Da desseniligeathtei ein großer Theil dieser Papiere er A gangen ist, so werden die“ Besiyer derselben nochmals an ine 48 reichung erinnert. Zugleich werden diejenigen O E e Ln gleichen Papiere nah dem Ablaufe des auf den, ui Da geseßt gewesenen, durch das Gesey vom 15. ves C Ln bg gemachten Präklusivtermins an uné, die Kontrolle E i f e oder die Provinzial-, Kreis- oder Lokal-Kassen abge E M ie Ersaß dafür noch nicht empfangen haben, wiederholt veranlaß 1 #0 v bei der Kontrolle der Staatspapiere oder bei einer der E Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen. Berlin, den 21. April 1863. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zins- coupons Ser, IV. zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1853, und der Zins- coupons Ser. Ill. zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1857.

Ser. IV. Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für

Die neuen Coupons O die vier Jahre A April 1865 bis dahin 1869 nebst Talons

bis 8 nebs Talons zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1857, werden vom 1. März d. J. / der Staatspapiere hierselb, Oranienstraße Nr. 92, unten rechts, täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassen - Revisions - Tage, ausge- reicht werden.

ab von der Kontrolle

Die Coupons können bei der gedachten Kontrolle selbs it Em-

pfang genommen oder durch Vermittelung der Königlichen Regie- rungs - Hauptkassen bezogen werden, L l | ( hat die Talons vom 22. Oktober 1560 mittelst eines Verzeich- nisses, zu welhem Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Preußischen Ober - Postamte unentgeltlich zu haben sind, Beauftragten abzugeben. : r eir | Marke als Empfangsbescheinigung, so is das Verzeichniß nur einfach

Wer das Erstere wünscht,

bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Genügt dem Einreicher eine numerirte

einzureichen, wogegen dasselbe von denen, welche eine s{riftlihe Be-

scheinigung über die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, dop-

pelt abzugeben is. Jn dem lehtgedahten Falle erhalten die Ein-

reicher das cine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empfangsbe-

scheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbeschei- nigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons zurüczugeben. In Schriftwechsel kann sich die Kontrolle derStaats- papiere nicht einlassen. werfe . Wer die Coupons- durch eine Königliche Regierung8-Hauptkasse beziehen will, hat derselben die gedachten Talons mit einem doppel- ten Verzeichnisse einzureihen. Das eine Exemplar des Verzeichnisses wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleih zurück- gegeben und ist demnächst bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern. . ed 0d zu diesen lehteren Verzeichnissen sind bei den Re- gierungs-Hauptkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden Kassen unentgeltlih zu baben. Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnen Talons abhanden gekommen sind. Die Dokumente sind in dieien Falle an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine Regierung8§- Hauptkasse mittelst besonderer Eingabe einzureichen. A Die Beförderung der Talons oder der Schuldverschreibungen an die Negierungs-Hauptkassen (nicht an die Kontrolle der Staais- papiere) erfolgt durch dic Post bis zum 1. November d. J. portofrei, wenn auf dem Couverte bemerkt ist: A »Talons (resp. Schuldverschreibungen) der Staats-Anleihe von 1853 (1857) zum Empfange neuer Coupons Werth Thlr. « 4 u Mit dem (1. Voveinder d. J. hört diese Portofreiheit auf, die Rücksendung erfolgt nur bis zu diesem Zeitpunkt portofrei. 5 l Für solche Sendungen, die von Orten eingeben, oder A Orten bestimmt sind, welche außerhalb des preußischen Postbezir| S) aber innerhalb des deutschen Postvereins-Gebiets liegen, L Befreiung von Porto nach den Vereinsbestimmungen nicht ta

finden. Berlin, den 17. Februar 1865. Haupt - Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe.

Se. Durchlaucht der Prinz Adolph zu

Angekommen: , s Kavallerie, von

Hohenlohe « Ingelfingen, General der Koschentin. - Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 14ten Division, Graf zu Mün ster-Mein hövel, von Düsseldor}. Der General-Major und Commandeur der 5. RULa ete - Bri- gade, Graf von Bismarck-Boblen, von Frankfurt a. O.

Verlín, 20. Februar. Se. Majestät der König haben Ae L: bim Obersten Sto ly, Commandeur des Gten Westphälischen Infanterie - Regiments Nr. 3955 bem Major x D Boeckfing und dem Hauptmann von Gerhardt von E Regiment, sowie dem Oberst-Lieutenant Freiherrn von der d s ! beaustragt mit der Führung des 2. Westphälischen Infanterie- pu ments Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), zur Ras 2 von des Fürsten zu Schaumburg-Lippe Durchlaucht ihnen ver Las Militair - Verdienst - Medaille, und den Wachtmeistern Ruf L de Blase vom Wesiphälischen Ulanen-Regiment Nr. 5, zur An egung der von des Herzogs von Sachsen - Altenburg B aar A liehenen, dem Herzoglich Sachen-Ernestinischen Hausorden asffi

j j e 1853 und zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre i die denselben Zeitraum umfassenden Zinscoupons Ser. 11. Nr. 1

silbernen Verdienst-Medaille die Erlaubniß zu ertheilen.