1865 / 57 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kanten vereinbarten Fabrikordnung, Über diejenigen Punkte derselben, welche den Arbeitern vorzugsweise anstößig gewesen, und über die | auch

Mittel und Wege, welche zur Ausgleichung des Zerwürfnisses dienen möchten, wurden auch zwei Vertreter der Tuchmachergesellen und Fabrikarbeiter zu Rathhause beschieden, mit welchen zuvörderst im Allgemeinen der Herr Oberpräsident selbs, demnächst aber Uber das Detail ihrer Beschwerden der Herr Regierungsrath v. Junker ver- handelte. Diese gingen, was zunächst die. Geltung der Fabrikordnung betraf, dahin, daß solche mit dem Tage der Anheftung in der Fabrik sofort in Kraft getreten sein sollte, obne daß die Arbeiter zuvor dar» über gehört worden wären, #0 daß also die cinzelnen Bestimmungen der! Fabrikordnung nur als Anbot eines neuen Arbeitsvertrages gelten können, welcher sie zu einer sofortigen Kündigung und zum Ver- lassen der Arbeit nach 14 Tagen berechtige. Diese Ansicht wurde ihnen als die richtige vom Hrn. Regierungs-Kommissarius zugestanden, die Ent- gegnung der Fabrikanten aber, daß von diesen das Rechtsverhältniß nicht anders aufgefaßt worden sei, auf das bestimmteste bestritten , indem gerade das Verlangen der Fabrikanten auf sofortige Anerkennung der Gültigkeit der Fabrikordnung der Grund zur Einstellung der Arbeit in Masse gewesen sei. Aufgeklärt wurde dieser Punkt durch die Verhandlungen nicht; die Fabrikanten sind dabei stehen geblieben, daß die Fabrikordnung erst nach 14 Tagen hätte in Kraft treten

können, während die Arbeitnehmer ihre Ansicht festgehalten haben.

Eine strafbare Arbeitseinstellung hat übrigens nur in vereinzelten, zur gerichtlichen resp. polizeilichen Cognition gebrachten Fällen statt-

gehabt, denn was insbesondere die Arbeitseinstellung im Sinne des |

§. 182 der Gewerbeordnung (auf vorgängige Verabredung) anbetrifst,

so hat solche meistens nichtvorgelegen, weil dieFabrikanten aufdieErklärung | Ztg. ] 1 Aufenthaltskarte ersehen wir, daß in der Zeit vom 1. Januar bis

der Arbeiter, die Arbeit verlassen zu wollen, sofort ihre Zustimmung dazu

ertheilt haben, so daß gescehlih eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses | zun j also Jahreszeit, wo mancherlei Arbeiten nicht stattfinden können, die Zahl

in gegenseitiger Uebereinstimmung vorhanden ist. Die speziellen Be- {werden der Fabrikarbeiter über die Fabrikordnung richteten sih von cinzelnen unwichtigeren Punkten abgesehen

Strafe von 5 Sgr. bis 1 Thlr. ] A welcher dem Fabrikdirektor oder Aufseher die Befugniß zu Visitatio- nen beilegt, wann und so oft sie solche für zweckmäßig halten j jo

wie gegen §§. 7 und 8, welche die Taschen in den Frauenkleidern, | | sollen.

so wie das Mitbringen von Mänteln und Körben verbieten und

verschiedene scharfe Bestimmungen Über Verpflichtung zum Schaden- welche | ollten, ermahnte der Herr |

ersay enthalten. Nach Anhörung dieser Beschwerden - über die Fabrikanten von ihm gehört werden |

Regierungs-Kommissarius die Vertreter der Arbeitnehmer, daß sie lehtere

bestimmen möchten, zuvörderst während der nächsten 14 Tage zur Arbeit | zurückzukehren, um unterdeß mit den Fabrikbesißzern Über die Modi-

fication der Fabrikordnung in Verhandlung zu treten. Dies wurde

zwar zugesagt, von den Gesellen Rath und Abhülfe zu erbitten. Von beiden Stellen, wohin sie sich gewen-

von dort zurückgekehrt. det, hatten sie im Wesentlichen den Bescheid erhalten, den gef

rius empfohlen worden war. sämmtlichen Fabrikanten am verhandelte mit denselben über eine ordnung nach Maßgabe der von den getragenen Beschwerden. genen Erörterungen war, Betreff der oben hervorgehobenen Beschwerdepunkte, Gunsten der Arbeiter modifizirt, au ausdrülich erklärt wu1de, daß die neue Fabrik-Ordnung erst nach 14 Tagen in Kraft treten könne,

27, Februar zu Rathhause und

Nenderung der

daß die Fabrik-Ordnung, insbesondere in

bis dahin aber die bisherige (ungeschriebene) Arbeits-Ordnung gültig 4 Sar: resp, 0. Ps. err | mäßigt, das Visitiren soll nur in dringenden Verdachtsfällen dem Fabrikbesiger oder dessen Stellvertreter gestattet sein und für die

bleibe. Die Strafen des Y. 4 sind auf

Mäntel, deren Mitbringen nicht mehr verboten ist, soll ein besonde- res Lokal zur Aufbewahrung angewiesen werden. Nach Rückkehr der

Arbeiter-Deputirten von Berlin, denen nebst drei anderen Vertre- | tern der Arbeitnehmer die modifizirte Fabrikordnung vom Herrn Re- gierungskommissar sofort vorgelegt war, haben darauf am Donner- |

stag, den 2. März, die Arbeiter eine etwa von 1000 Personen be-

suchte Versammlung im Vetter schen Tabagielokale abgehalten und | den Entwurf der neuen Fabrikordnung unter der Bedingung ange- nommen, daß eine Kommission nochmals über die Strafbestimmun-

gen des §. 4 berathen und nach Maßgabe dieser Berathung jedem Arbeitnehmer überlassen werden folle, ob er sich der in Rede stehen- den Bestimmung unterwerfen wolle oder nicht. Es war nämlich bei

der Erörterung dieses Punktes hervorgehoben, daß eine Strafe wegen

Quspätkommens der eigentlichen Tuchmachergesellen, welche insgesammt Akkordarbeiter sind, nicht gerechtfertigt sei, weil diese durch das Zu- \spätkommen ihren Verdienst verringerten und dadurch bereits gestraft seien. Dieses is die bis jeyt noch niht ausgeglichene Differenz, welche indessen nicht verhindert hat, daß die Arbeit bereits am 3. März in

| fand.

gegen §. 4, | welcher für unentshuldigtes Zuspätkommen zur Arbeit um 15 Mi- | nuten eine zur Kranken- resp. einer besondern Strafkasse fließende festsezt j ferner gegen den Y. Ct

| selbe von hier anwesenden Abgeordneten Mittheilung über den Stand | der Eifelbahn-Angelegenheit erhielt und die Schritte berieth, welche

und Arbeitern inzwischen Tags | darauf beschlossen, cine Deputation nach Berlin abzusenden und dort | Die Deputation is am Montag, | den 27. Februar, nach Berlin gereist und am Mittwoch, den 1. März, |

elichen Weg einzubalten, der bereits von dem Herrn Regierungt-Kommissa- | Dieser versammelte inzwischen Die |

Fabrik- | Arbeitnehmern vor=- | Das Resultat dieser sehr gründlich gepflo- |

wesentlih zu | Verhandlungen über eine zwischen Dänemark und den Herzogthü-

i gen. entgegenstehen.

allen Fabriken wieder begonnen bat. An diesem Tage hat denn das reguirirte Militair (2 Compagnieen des 26, Regiments) uns wieder verlassen. Uebrigens sind wir dem Herrn Oberpräsidenien v. Wißleben und dem Herrn Regierungsrath v. Junker gewiß zy

großem Dank verpflichtet für die Art und Weise, in welcher sie ihre “amtliche Intervention in diese vorzugsweise dem Gebiete des Privat. | rechts angehörigen Fragen aufgefaßt baben. ;

¿ Beide Herren maten es jederzeit geltend, daß das Verhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein rein kontraktliches sei, in welches sie in keiner Beziehung entscheidend einzugreifen hätten, daß sie vielmehr nur da

| seien, um den Parteien ihre bona officia anzubieten, gute Dienste,

die in der That sehr bald ein erfreuliches Resultat gehabt haben. Erfurt, 3. März. Die Thüringische Eisenbahn hat eine Be-

| triebsstörung erlitten, indem, wie die »Erf. Ztg.« meldet, am heuti.

gen Morgen in dem Augenbli, in welchem der von Hallè kurz vor S Uhr hier eintreffende Personenzug den in der Nähe der Domäne

| Heusdorf bei Apolda befindlichen Höheneinschnitt passirte, ein Erd.

rutsh der südlichen Böschung in der Länge von circa 60 Fuß statt. Glüdcklicherweise ist eine Beschädigung des Zug-Personals und der Passagiere nicht zu beklagen, nur die Maschine is von der glei tenden Erdmasse aufgehalten und seitwärts gedrückt worden, so daß sie bei noch fräftigerem Drucfe umgestürzt wäre. Die Gleise sind gesperrt und die Bahnzüge müssen an der Stelle des Unfalls halten und Passagiere wie Güter auf bereitstehende Extrazüge Übergeführt werden, i Essen, 3. März. Der Zuzug von Personen, welche bier in Arbeit treten oder sich hier niederlassen wollen, ist, schreibt die »Ess. JZtg.«, fortwährend sehr bedeutend. Aus einer uns vorliegenden

zum 28. Februar d. J., also innerhalb zweier Monate und einer der neu Zuziehenden 1669 erreicht hat ein sicherer Beweis für die Permanenz des großartigen Aufschwungs, den unsere Stadt seit längerer Zeit genommen.

Trier, 3. März. Die Handelskammer, berichtet die »Triersche Zeitung«, hielt in den leßten Tagen zwei Siyungen ab, in welchen

Seitens der Handelskammer zur Förderung der Sache geschehen Es wurden beschlossen, dem Abgeordnetenhause ciligst eine Eingabe über die Lage dieser Angelegenheit zugehen zu lassen. Dieses Schriftstück nimmt u. A. Bezug auf den präjudiziellen Antrag einer Anzahl Abgeordneten, die Verhandlungen über die Eisenbahn-Vor- lagen bis zum Zustandekommen eines Budgetgeseßes zu vertagen; und auf die Denkschrift der Koblenzer Handelskammer, welche eine noch in weiter Zukunft stehende Moselbahn der zum Vollzuge reifen Eifelbahn vorangeseyt wissen will. Die Handelskammer motivirt eine eventuelle exceptionelle Behandlung der Eifelbahn und bittet das Abgeordnetenhaus um baldige Beschlußnahme, damit das Bahnprojekt nicht einen nochmaligen Aufschub erleide resp. nicht ge- fährdet werde.

Aachen, 3. März. Heute wurde in Gefolge des neuerlichen Beschlusses unseres Gemeinderathes der notarielle Vertrag zwischen der Stadt Aachen und der Imperial-Kontinental-Gaserleuchtungs- Gesellschaft zu London gethätigt, wodurch leßtere die fernere Beleuth- tung der Stadt auf fünfundvierzig Jahre, beginnend mit dem 1. Ja- nuar d. J., Übernimmt.

Schleswig -: Holstein. Ueber die Unterhandlungen det Postverwaltung der Herzogthümer mit der dänischen Regierung wegen Durchführung der dänishen Post durh die Herzogthümer glaubt die »Kieler Ztg.« Folgendes mittbeilen zu können: »Dit

mern zu schließende Postvereinbarung sind zu Flensburg durch Kon missure der beiderseitigen Postverwaltungen gepflogen und ist zwischen denselben eine völlige Verständigung erzielt worden. Leider fehl! aber dänischerseits die höhere Bestätigung der Vereinbarung. Da dit Bedenken gegen den Vertrag nicht bei den betrauten VYost-Autorità- ten bestanden, dürfen wir annehmen ; daß politische Erwägun- Es wird keinenfalls die Höhe des gt forderten Transitzolles das Hinderniß abgeben, denn jil sind unterrichtet, daß man diesseits geneigt is, die aller! liberalsiten Grundsäße in Anwendung kommen zu lassen, sobald man dänischer Seits gewillt ist, einen allgemeinen Vertrag zur Wiede herstellung regelmäßiger und den wirklichen Bedürfnissen entsprechen- der Postverbindungen auf den natürlichen Wegen über Kiel u. st. W. herzustellen. Wenn dagegen die dänische Postverwaltung in ihren gegenwärtigen Nothstand, wo die Häfen durch Eis geschlossen sind,

| Prätensionen erhebt, die weniger als billig sind, um nach Eröffnung

der Schifffahrt die Herzogthümer mit ihren Posten zu umgehen, wird Niemand erwarten, daß diesseits darauf eingegangen werde.

Aus Schleswig, 3. März, meldet die »Flensb. Nordd. Ztg.“ »In diesen Tagen ist, wie ih höre, der neu ernannte Chef der drit‘ ten Section der Landesregierung, der bisherige Staatsanwalt vo!! Stemann, zur Uebernahme seiner Functionen hier eingetroffen. Die Leitung des neugebildeten statistischen Büreaus für die

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Herzogtbümer ist dem bekannten Landrath v. Lavergne-Peguil- hen übertragen. ; ; i

Sachsen. Weimar, 4. März. Eingegangener Nachricht zufolge, meldet die »Weim. Ztg.-, ist Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen -Weimar gestern Abend gegen 10 Uhr im Haag angekommen.

‘Frankfurt a. M., 4. März. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssizung vom 2. März lautet: Der Bundes-

versammlung ward angezeigt , daß der Königlich spanische Gesandte |

Marquis de Alhama für die Dauer ciner Urlaubsreise den Lega- tions - Secretair Herrn Lorenzo de Castellanos als Geschäftsträger präsentirt habe. Für Baden und Luxemburg wurden die Stande®s- listen der Bundeskontingente vorgelegt und von Oldenburg die Be- reitwilligkeit erklärt, dem Geseßentwurf gegen den Nachdruck beizu- treten, falls dasselbe von der Mehrzahl der wesentlich betheiligten Bundesregierungen geschebe. Von dem Militair - Auss{uß wurden Vorträge eingebracht Über die Dotation der Bundesfestung Landau und in Betreff der Verproviantirung der übrigen vier Bundes- festungen j die daran gefnüpften Aus\chuß-Anträge wurden einstimmig zum Beschluß erboben. Eine Reclamation in Erbs:hafts-Angelegen- heiten ward als nicht zulässig zurückgewiesen, und eine weitere Privateingabe mit dem Gesuch einer Patentertheilung an den be- treffenden Aus\huß abgegeben. (Fr. BL) I&ürttemberg. Stuttgart, 3. März. Die Ministerien des Auswärtigen und der Finanzen machten heute in ciner “Note der Zweiten Kammer Vorlage über den Beitritt Württembergs zu dem handelspolitischen Vertrage des Zollvereins mit Frankreich und die neuesten Verhandlungen über diesen Vertrag. Ferner wird eine Nachexigenz des Justizministeriums eingebracht über die Errichtung von 22 weiteren Gerichtsaftuarsstellen und die Vermeh- rung der Dienstalterszulage für Gerichtsaktuare von 25 auf 40. 4. März. Sicherem Vernehmen nach, heißt es im »St. A. f, W.«, sind die Eisen bahnanschlußverträ ge zwischen Württem- berg, Baden und Preußen gestern in Karlsruhe unterzeichnet worden. Damit sind nun Württemberg gesichert die längstbesprochenen Eisen- babnlinien durchs obere Neckarthal, sodann von Tübingen über Gechingen, Balingen, Ebingen, Sigmaringen nah Mengen zum Anschlusse an die oberschwäbischen Bahnen. Außerdem wird sich an die abgeschlofsenen Verträge der Bau noch einiger andern Eisenbahn- Linien anschließen. Bayern. tiges Mitglied unseres

München, 4. März. Ein langjähriges und thä-

gestorben. Der Verlebte war von {831 bis 1548 auf allen Land-

tagen Mitglied der Kammer der Abgeordneten aus der damals

noch bestandenen Klasse der adeligen Gutsbesißer mit Gerichtsbar- feit und seit 1852 auf Lebensdauer ernanntes Mitglicd der Kammer der Reichsräthe; mit ihm erlischt das uralte Ge- \chlecht der Fraunhofen. (N. C.)

Hestecreih. Wien, 3. März. Der Finanzaus\{uß be- handelte in seiner gestrigen Abendsigung Über den Gesezentwurf, be- treffend die Reduction des Silberanlehens.

Art. 1. und 11. der Regierungsvorlage. Jn Art. ]. wird ausge-

sprochen, daß die Reduction des Silberanlebens auf 62.5 Millionen

mittelst Einziehung und Tilgung der noch verpfändeten Obligationen dieses Anlehens im Betrage von 4,077,000 Gulden im Laufe dieses Jahres auszuführen sei. Art. Il. weist die hierzu erfor- derlicen Geldmittel aus den Zusflüssen an, Grund des für das Jahr 1265 zu erlassenden Finanzgesehes mittelst Benügung des öffentlichen Kredits zu beschassen jein werden. Art. 111. der Regierungsvorlage seht den Gesammtbetrag der Schuldverschreibungen des Steueranlehens auf 25,317,000 Fl. fest, und ermächtigt (im zweiten Absaß) die Control8kommission; den Restbetrag von 5,172,000 Fl. (in Folge der neuesten Manipulation blos 3,932,000 Fl.)

Betrag der noch zu kontrasignirenden Steueranlehens-Obligationen auf 3,615,000 Fl. reduzirt werde, angenommen. E Vom Universitäts-Konsistorium in Wien 1st folgen- der Statthalterei-Erlaß an die vier Fakultäten. ergangen und den Professoren zur Darnachachtung mitgetheilt : „Laut ciner an das H. K. K. Staatsministerium gerichteten Mit- theilung hat sich die Königlich ungarische Hofkanzlei bestimmt gefunden, 1m Laufe des Jahres 1863 jene älteren für Ungarn bestehenden Anordnungen, welchen zufolge die Aufnahme katholischer Studirender an evangelischen Lehranstalten nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Königlichen ungarli- schen Statthalterei gestattet ist, mit dem Beisag zu republiziren daß die von evangelischen Gymnasien ausgestellten Maturitäts - Zeugnisse jener Katholiken, welche evangelish® Schulen ohne vorschristsmäßige Be- willigung besuchen, in Ungarn ungültig , und die gedachten Studirenden mit ähnlichen Zeugnissen weder an katholische óffent- liche Lehranstalten aufzunehmen, noch zn Maturitäts- und Staats- prüfungen zuzulassen sind. Zugleich hat fich die Königlich ungarische Hoffanzlei, durch einen speziellen Fall über Anregung der Königlich ungari-

| Über den

| richt gegründet sei. Landtages, der Königliche Kämmerer Karl | August Freiberr von Fraun hofen, is gestern im 71. Lebensjahre |

| Kriegsflotte untersuchen soll.

Anac zurde | M A e ; 7 y S Angenommen wurde | große Fortschritte gemacht habe, sei es, wie er sebr fürchte, zurückgeblieben. England

schen Statthalterei veranlaßt geseben, die Mitwirkung des Staatsministerium, zu dem Ende in Anspruch zu nehmen, um jene Sanctionen, wélche den er- wähnten Verordnungen beigefügt find, bezüglih der Studirenden aus Un- garn auch an den außer-ungarischen Lehranstalten in der Richtung Geltung zu verschaffen, daß dadur einer Elidirung der in Rede stehenden Bestim- mungen wirksam in den Weg getreten wird. Diesem Ansinnen entsprechend wird nun das K. K. Universitäts-Konsistorium in Folge hoben Statthalterei- Dekretes vom 30, November 1564 von den obigen Linordnungen zur Dar- nachachtung mit dem Beifügen in Kenntniß geseht, daß laut Eröffnung der Königlich ungarischen Hoffanzlei vom 17. Oftober v. J. die Königlich un- garis e Statthalterei* von dort aus beauftragt wurde, die Verfügung zu treffen, daß fünftighin in den Schulzeugnissen sowohl des fon- fessionellen Charakters der Lehranstalt, als auch der Reli- gion des Studirenden ausdrücklih Erwähnung geschehe. «

__ Großbritanuien und Jrland, London, 9. März. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses fragte Laird, ob die Regie- rung isse, daß die Elswicker Stückgießerei-Compagnie Armstrongsche Kano- nen für auswärtige Regierungen anfertige und ob die genannte Firma die Erlaubniß dazu vom Staatssecretair des Krieges erhalten habe. Der Marquis von Hartington (Unterstaatssecretair des Krieges) erwiederte, so viel er wisse, sei das von W. Armfirong im Jahre 1859 genommene Patent das einzige, welches sich auf sein Kanonen-Anfertigungésystem beziehe; jedenfalls sei es das einzige, welches der Regierung Ihrer Majestät ein ausschließliches Recht verleihe. Das Patent sei für schmiedeeiserne Hinterladungs - Kanonen ge- nommen und bisher nur von der Regierung gebraucht worden. Jn Folge einer voriges Jahr gefäliten gerichtlichen Entscheidung aber könne Sir W. Armsirong ohne Erlaubniß der Regierung die Erfindung, Kanonen nach dem »shunt« (Schiebungs-) Prinzip zu gießen, benußen Andererseits könne er weder der Regierung noch Jemand Anderm verbieten, solche Kanonen ebenfalls

zu fabriziren. Er glaube, ohne jedoch amtliche Kenntniß davon zu haben, daß Sir

W. Armsirong's Compagnie fremden Staaten Kanonen geliefert habe und

| die Regierung könne dies nicht hindern. Laird fragt hierauf den Secre-

tair der Admiralität, ob er bereit wäre, von den Berichten des Capt Sherard

Osborne über die mit dem Thurmschisf »Royal Sovereign« angestellten

Versuche, so wie von den aus Portsmouth nah den Experimenten Stand des Schiffes abgestatteten Berichten Abschriften vorzulegen. Lord C. Paget entgegnet, die Admiralität wünsche von den Ergebnissen jener Versuche nichts geheim zu halten, und während der Erörterung der Flotten - Voranschläge werde er sich freuen , alles Wesentliche über die Sache mitzutheilen. Was er bis jeyt davon erfundet habe, klinge glücklicher Weise günstig. Aber die von Offizieren an bestimmte amtliche Departements geschriebenen Berichte vorzulegen, sei

nicht angemessen. Sir J. Pakington hat mit Bedauern vom Unter-

gang des Kriegsschisffes »Galatea« gehört, und wünschtfzu wissen, ob die Nach- Lord C. Paget: Wir erhielten gestern ein Telegramm über den Untergang der »Galatea«, aber das Gerücht war so vage, daß wir durch Veröffentlichung desselben vielen Familien unnöthigen Schmerz ver- ursacht baben würden. Heute haben wir cinen Bericht erhalten, daß die »Galatea« nicht zu Grunde gegangen ist, da sie, nah Privatbriefen aus Norfolk vom 11. und 12. ultimo sicher auf der Rhede lag, aber leider sind zwei Kähne mit Matrosen der »Galatea« im Sturme. vor Cap Henry ge-

| scheitert und, wie man glaubt, mit Allen darin untergegangen. Daher fam

ohne Zweifel das Gerücht vom Verlust des Schisses Auf die Motion,

| daß das Haus in Comité über die Marine - Voranschläge gehe, beantragt

Baillie einen Sonderaus\uß / der die Armirung der britischen N. England besitze die s{önste Panzerflotte der Welt, aber in der Schiffsartillerie, die in Amerika, Frankreich und Rußland

A

solle sich Dänemarks Beispiel zur Warnung dienen lassen. Da habe man gesehen, wie ein tapferes Volk durch die Fahrlässigkeit der Regierung zu Grunde gehen fönne. Der Marquis v. Hartington verweist auf die neulichen erschöpfen-

| den Untersuchungen, und bemerkt, der Gegenstand sei rein fachwissentlich

und eigne sih gar nicht für ein Comité des Hauses. General Peel is

welche auf | mit der Beschwerde des Antragstellers einverstanden, bemerkt aber, die Mit-

glieder des Hauses der Gemeinen seien ganz außer Stande, zu entscheiden, welches Geschüß das beste sei. Ben tinck und andere Konservative unter-

stüßen den Antrag, der jedoch nach einigen Worten von Lord C. Paget ' | mit 57 gegen 22 Stimmen verworfen wird.

Á. März. Jm Oberhause brachte gestern der Lord-Kanzler seine

| Vill zur Erweiterung der Kompetenz der Grafschaftsgerichte zur 2. Lesung, aber die | scharfe Kritik, welche die Lords Cranworth und Chelmsford an ihr obne erst die Einziehung der Silberanlehen8- üben, und die entschiedene Opposition Lords St. Leonard der den Obligationen abzuwarten, mit ibrer Gegenzeichnung zu versehen. Ueber Herbsts Antrag wird die Weglassung des ersten, aber Beibe- | haltung des zweiten Absaßÿes®/ freilih mit der Aenderung, daß der |

Grafschaftsrichtern weder die Zeit, noch die Kenntniß und Erfahrung zutraut, die zur Anwendung des Billigkeitsrechts erforderlich find lassen an dem

cließlichen Durchgehen der Maßregel zweifeln. : Im Unterhause erklärte gestern Lord Palmerston auf Befragen,

| daß Sir H. Bulwer, der sich aus Gesundheitsrücksichten in Cairo auf-

hält, vor einiger Zeit, aber nicht unlängst, den Suezkanal besichtigt habe, und daß kein Bericht von ihm zur Mittheilung da sei. S. Lefevre fragt den Unterstaatssecretair des Auswärtigen, ob die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Weisungen gelenkt worden sei, welche angeblich die Re- gierung der Konföderirten Staaten ihren Kreuzern gegeben hat bezüglich der Art, wie sie mit neutralen Fahrzeugen und Ladungen ohne Aburtheilung durch ein Prisengericht schalten sollen; ob Jhrer Majestät Regierung solche Weisungen billige, oder was für Schritte sic gethan habe, um die Ausfüh- rung derselben zu verhindern. Layard sagt, man ‘habe Ihrer Majestät Regierung auf jene Weisungen aufmerksam gemacht und sie mißbillige dieselben; aber es würde den Jn- teressen des Staatsdienstes nicht zuträglich sein, die dagegen angeordneten Maßregeln zu detailliren. Auf die Tageéfordnung / daß das Haus in Subsidien-Comité gehe, beantragt Newdegate einen Sonderausschuß, der den Charakter der in Großbritannien bestehenden Mönchs- und Nonunen- Klöster untersuchen soll. Nach Anführung einiger angeblichen Entführungs- und Entweichungsfälle, die den Beweis liefern sollen , daß gegenwär-