1865 / 67 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In das Handels - Register bei dem Königlichen Handelsgerichte dahier |

ist heute auf Anmeldung eingetragen worden : Nr. 468 des Gesellschafts - Registers. Die vermöge Uebereinkunft der | Gesellschafter Friedrich Wilhelm Kremer und Wilhelm Maxaner, Han- |

delsleute zu Barmen auf Westkotten, am 9. März 1865 stattgehabte | Auflösung der Handelsgesellschaft unter der Firma F. Wm. Kremer et |

Maxaner daselbst. Aktiven und Passiven des Geschäfts hat der genannte

Maxaner übernommen und i} die berührte Gesellschafts-Firma erloschen. | E L | bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü,

| fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For- | derungen, fo wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs, C | personals, :

E E U ain 3282, S deset, | im Kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 9, vor dem obengenannten Kommissar schaft Gebrüder Tattenberg in Gladbach. Gesellschafter sind die Kauf- |

leute Friedrih und Johann Tattenberg, in Gladbach wohnend. Die Ge- | und ibrer Anlagen beizufügen.

Elberfeld, den 13. März 1865. : Der Handelsgerichts - Secretair Mink.

sellschaft hat begonnen am 16. Oktober 1864. Gladbach, am 11. März 1869. Der Handelsgerichts-Secretair Kanzlei-Rath Kreiß.

Konfurse, Subhastationen, Nufgebote, Borladungen u. derg!{. [811] Bekanntmachung. i Der über das Vermögen des Tuchmachermeisters Ferdinand Noeltge zu Forst eröffnete faufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren ist nach ab- gehaltener Schlußvertheilung der Masse beendet.

Forst, den 10. März 1869. j Königliche Kreisgerichts-Deputation.

[808] Bekanntmachung. (Konkurs-Ordnung §. 183; Jnstr. Y. 34.)

In dem Konkurse über das Vermögen des Friseurs und Handelsmanns Adolph Seidel hier is zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf

den 25. März er., Vormittags 10 Uhr, ' vor dem unterzeichneten Kommissar an hiesiger Gerichtsstelle, im Termins- zimmer Nr. 7, eine Treppe hoch anberaumt worden. Ï :

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseht, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo- thekenrecht , Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genom- men wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord be- rechtigen. i i

Landsberg a. W., den 13. März 1869.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. (gez.) Scha.

[810] Bekanntmamun g. Der über den Nachlaß des Mühlenbaumeisters Bernhard Gustav Klem-

ming zu Zehdenick unterm 19. Juli 1864 eröffnete Konkurs ist durch Ak-

Ford beendigt. Templin, den 28. Februar 1865. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

[807] Bekanntmachung. Qu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. Wein-

berg zu Gilgenburg hat die Synagogen-Gemeinde zu Gilgenburg nachträg- |

lich eine Forderung von 13 Thlr. Abgaben angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist : auf den 4. April er., Vormittags 11 Uhr,

in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1., vor dem unterzeichneten | Kommissar anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen an-

gemeldet haben, in Kenntniß geseht werden. Osterode, den 10. März 1869. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. (gez.) Radloff.

[809] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Merseburg. Erste Abtheilung, den 14. März 1865, Vormittags 12 Ubr:

Ueber das Vermögen des Fabrikbesigers Dr. Georg Keßler zu Schkeudiß ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungß8einstellung auf den 12, Januar 1865 festgeseßt worden.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kaufmann Herr Behrens zu Schkeudih bestellt.

Die Gläubiger. des Gemeinschuldners werden aufgefordert - in dem

auf den 30. März d. J- Vormittags 10 Uhr, im Kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 9, vor dem* Kommissar, Herrn Kreis- richter Rindfleisch, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, so wie über die Art und Weise der Fortführung, des Geschäfts abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderèn Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vershulden, wird ausgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 13. April cer. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, Me t ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse ab- zuliefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberehtigte Gläubiger des

| Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiy befindlichen Pfandstücken

bis zum vorgedachten Tage nur Anzeige zu machen.

Qugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche alz Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die. selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 25. April er. einschließli ch

auf den 12. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr,

zu erscheinen. Wer seine Anmeldung riftli einreicht, hat eine Abschrift derselben

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiz hat , muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

| wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäth-

tigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Bevoll- mächtigten vorgeschlagen die Justiz - Räthe Hunger hier und Herrfurth in Wehliß , die Rechtsanwälte Weyel, Viy und Klinkhardt hier und Wölfel in

| Lügen.

[154] Ediktalladung.

Nachdem vom unterzeichneten Königlichen Gericht8amte zum Vermögen des Kaufmanns Carl Bonardy zu QJwönihß auf dessen Jnsolvenzanzeige der Konkursprozeß eröffnet worden is, so werden alle bekannten und unbekann- ten Gläubiger desselben, so wie diejenigen, welche aus einem Rechtsgrunde Anspruch an dessen Vermögen ' zu haben glauben, hierdurch geladen, in dem auf

den 5. April 1865 anberaumten Liquidationstermine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen bi Strafe der Ausschließung von diesem Kreditwesen und des Verlustes der Wiedereinsezung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter binnen 3 Wochen rechtlich zu verfahren, zu be-

\hließen und den 31. Mai 1865 der Publication des Práäflusivbescheids sich zu gewärtigen, hierauf aber den 14. Juni 1869, Vormittags 9 Uhr, fernerweit persönlich oder sont gehörig vertreten an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen , die Güte zu pflegen und, wo möglich, s zu vergleichen, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen oder sich über Annahme des Vergleichs nicht bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Mehrzahl beistimmend werden erachtet werden, und endlich, falls im leht gedachten Termine ein Hauptvergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 12. August 1869 der Publication eines Locationserkenntnisses gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe Bevoll mächtigte zur Empfangnahme der Ladungen am hiesigen Orte oder wenig

stens in der Nähe desselben zu bestellen.

Königlich sächsisches Gerichtsamt. Grünhain, am 7. Januar 1869. Für den Beamten Müller, Act.

[3069] Subhastations-Patent Nothwendiger Verkauf Schulden halber. Das zur Konkursmasse des Spinnereibesizers Carl Ludwig Krüger hiet selbs gebörige, hierselbst in der Wilhelmsstraße belegene, im Hypothekenbud? von Lueenwalde Band VI. C. Nr. 670 Blatt 259 verzeichnete Spinner! Grundstü, gerichtlich geschäßt auf 9345 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf., soll am 6. Juni 1865, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Büreau 11, einzusehen. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich zur Ver

| meidung der Präflusion spätestens in dem Termin zu melden. Diejenigt?

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mi ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden. Luckenwalde, den 4. Oktober 1864. Königl. Kreisgerichts-Kommission I

[2780] Nothwendiger Verkàuf. Königliche Kreisgerichts-Deputation Mittenwalde, den 12. Oktober 18614. Die der verehelichten Auguste Wilhelmine Bochow, geborenen Merten gehörigen, in Telz, Kreis Teltow, belegenen, im Hypothekenbuche vom Do Telz Vol. I. Nr. 9 pag. 97, Vol, I. Nr. 36 pag. 433, Vol. I. Nr. ° pag. 613 und Vol. I. Nr. 43 pag. 517 verzeihneten Grundstüe/ aus einem Resthüfnergute und mehreren Aer- und Wiesenflächen, nach ritterschaftlichen Taxprinzipien auf 457 Thlr. 20 Sgr. 2 Pf. werth und nach landwirthschaftlichen auf 6277 Thlr. 2 Sgr, 9 P der nebs Hypothekenscheinen in unserem IT, Büreau einzusehenden Taxt/ am 29. April 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, : gt Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ets Ä lihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen - haben ir Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. B lagt el

Das Abonnement beträgt : f Thlr.

für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

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Staats-

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D ® zur M2 O1.

I E E E T S Tae E E R S

Berlin, Sonnabend den 138, März

Alle Post- Anstaltch des In - und

Auslandes nehmen Gestellung an,

sür SKerlin die Expedition des Sónigl.

Preußischen Staats-Anzeigers:

ÆWilhelms-Straße 2o. Hü. (nahe der Leipzigerstr.)

Anzeiger.

1865.

j Se. Majestát der König haben Allergnädigst geruht :

| |

Dem Geheimen Justiz- und Appellationsgerichts -Rath Chri- |

stian Gustav Adolph Delius zu Cöln den Rothen Adler-

F Arden dritter Klasse mit der Schleife, dem Stadtgerichts-Deposital-

| |

Fassen - Rendanten , Rechnungs - Rath Friedrih Wilhelm Conrad zu Berlin und dem Post -Jnspektor Zs\chueschner den | [Rothen Adler - Orden vierter Klasse, dem Baurath der freien Stadt | Bremen, von Ronzelen, zu Bremerhaven den Königlichen | [Fronen - Orden dritter Klasse, dem Königlich bayerischen Haupt-

mann Koerbling im Geniestabe den Königlichen Kronen - Orden

jvierter Klasse, dem fkatholishen Schullehrer N assadowski zu | [Rakowiß, im Kreise Marienwerder, das Allgemeine Ehrenzeichen |

und dem Gefreiten Su plie im Litthauischen Ulanen-Regiment Nr. 12 die Rettungs - Medaille am Bande j ferner

Dem Staatsanwalts - Gehülfen Schoene in Anclam den

(Charafter als Staats-Anwalt zu verleihen.

Urkunde, betreffend das Tragen der Junsignien des | Rothen Adler- Ordens 1. Klasse und des Kronen- | Ordens 1. Klasse bei gleihzeitigem Besiy beider | Orden.

Vom 18, Aauuar 180)

\ De De, von Gottes Gnaden König von Preußen 2e. 2c. | [haben durch die Stiftung des Großfreuzes zu dem Rothen Adler- | Mini ê ce ; Arden diesem die Stellung als oli Ritter-Orden des König- | Mitmifienuas fir Mee e,” Sap fae und sfenutlie lichen Hauses, welche ihm die Urkunde vom Jahre 1792 zuspricht, jür immer gesichert, ungeachtet des gleichen Ranges, welchen der | [Königliche Kronen-Orden in allen seinen Klassen mit ihm hat. Unter Aufrechthaltung dieser Gleichstellung bestimmen Wir mit Be- ugnahme auf die Urkunden wegen Erweiterung der 1. Klasse des [Rothen Adler-Ordens und wegen Stiftung des Königlichen Kronen- | JOrderís vom 18. Oftober 1861 (Gesey - Samml. für 1561 S. 797 Jund für 1862 S. 9), was folgt: | 1) Die Sterne des Nothen Adler - und des Kronen - Ordens | Der Stern | des Rothen Adler-Ordens 1, Klasse wird bei Verlcibung des | Kronen-Ordens I. Klasse abgelegt, wogegen in diesem Falle, |

1, Klasse werden nicht mehr gleichzeitig getragen.

als ein Zeichen , daß der Rothe Adler-Orden 1. Klasse bereits vorher erworben worden war, die Insignien des Kronen- Ordens 1. Klasse in der Art ausgezeichnet werden, daß

das Band des Rothen Adler-Ordens in Emaille bei dem Stern um die Spiyen desselben und bei dem | Kreuze um die Balken desselben geschlungen ist; das Kreuz des Rothen Adler - Ordens 1, Klasse wird hier- |

bei um den Hals getragen. Wird dagegen der Rothe Adler- Orden I. Klasse nah dem Kronen-Orden I, Klasse verliehen, so wird der Stern des lehteren abgelegt, und werden als ein Zeichen, daß der Kronen-Orden bereits vorher erworben wor-

den war, die Jnsignien des Rothen Adler-Ordens 1. Klasse in

der Art ausgezeichnet, daß das Band des Kronen - Ordens

in Emaille bei dem Stern um die Spiyen desselben und

bei dem Kreuze um die Balken desselben geshlungen ist; das

Ine des Kronen-Ordens 1. Klasse wird hierbei um den Hals ragen.

Das Eichenlaub ‘des Rothen Adler - Ordens geht in diesem

Falle, wenn die 1. Klasse desselben mit Eichenlaub verliehen

gewesen war, auf den Kronen-Orden 1. Klasse Über, wie dies

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auch vice versa ftattfindet , wenn der Rothe Adler - Orden Aas O der Kronen-Orden k. Klasse mit Schwertern am Ringe verlichen gewesen war, bevor der Beli i des anderen 'Bidüiis ehalt. : Ce O O War der Rothe Adler-Orden oder Kronen-Orden 1. Klasse mit Schwertern erworben worden, so wird bei der Verleihung der höheren Orden nur das Kreuz dieser Klasse, aber an einem {warzweißen Bande, um den Hals getragen. Bei Inländern wird in der Regel die 1. Klasse des Kronen- Ordens nur verliehen, wenn der Rothe Adler-Orden 1. Klasse erworben worden war. Bei Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adler-Ordens, \o wie bei der des Schwarzen Adler-Ordens wird der Stern des Kronen - Ordens abgelegt, das Kreuz desselben, eventualiter mit dem Bande des Rothen Adler-Ordens in Emaille, resp. das Kreuz des Rothen Adler-Ordens 1. Klasse mit dem Bande des Kronen-Ordens in Emaille, jedoch um den Hals fortgetragen. Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

_| beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 18. Januar 1865. (L. S.) A8 ilbelm,

von Bismarck-Schönhausen. von Bodelshwingh. von Roon. Graf von Jgzenplih. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selhow. Graf zu Eulenburg.

Arbeiten.

Das dem Kaufmann C. F. Wappenhans zu Berlin unter dem 12. Juni 1863 erthcilte Patent, auf mechanische Vorrichtungen zum Zerkleinern und Yer- theilen von Thon zu Ziegeln, ist aufgehoben. |

SFustiz- Ministerium.

Der bisherige Gerichts-Assessor Wachsmuth in Frankfurt ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Spremberg und zugleich

| zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Frankfurt,

mit Anweisung seines Wohnsißes in Senftenberg, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten. f

Bekannt maus

Die Universität wird das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs am 22. d. Mts., Mittags um 12 Uhr, in ihrem großen Hörsaale feiern. Die Eingeladenen werden hierdurch ganz ergebenst ersucht, die ihnen zugestellten Karten am Eingange vorzuzeigen.

Die Herren Studirenden haben Zutritt auf Vorzeigung ihrer Erkennungsfkarte. :

Berlin, den 15. März 1865.

Der Rektor der Universität. Dorner.