1865 / 68 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Akademie der Künste.

Bekanntmachung. Die Königliche Akademie der Künste „wird am den 22. März, 105 Uhr UAkademie-Gebäudes zur Feier

Mittwoch,

des Geburtstages Sr. Majestät des

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Vormittags, im langen Saale des |

Königs eine öffentlihe Sigung halten, wozu dieselbe ergebenst ein-_|

ladet. Einlaßkarten sind nicht erforderlich. Berlin, den 18. März 1865. Die Königliche Akademie der Künste. Im Austrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Bekanntmachun Wie Wagenersche Gemälde-Sammlung im Königlichen Akademie- Gebäude ist wegen anderweitiger Benuzung der Räume am Dienstag: den 21., und Mittwoch, den 22. d. M t s., geschlossen. Berlin, den 18. März 1865. Die Königliche Akademie Im Auftrage: Ed. Daege.

der Künste. O. F. Gruppe.

Kriegs - Ministerium.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 4 Mar 1800 betreffend Ergänzung der Bestimmungen über das Tragen des Seitengewehrs® der Generale.

Bestimmungen über das Tragen des Seiten- gewehrs der Generale verordne Ich hierdurch Folgendes :

1) Die Jnfanterie-Generale y welche unmittelbar vor ihrer Beföôr- derung hierzu als Obersten den Füsiliersäbel getragen haben, behalten denselben auch als Generale bei. Die Kavallerie- und Artillerie-Generale, vor ihrer Beförderung hierzu als Obersten den Pallasch be- züglich den Säbel getragen, haben zur Schärpe, sowie auch zu Couren und Hoffesten, bei welchen die Schärpe nicht getragen wird, stets den Pallasch bezüglich den Säbel anzulegen j bei allen anderen Gelegenheiten ist- es ihnen gestattet, den Pallasch bezüglih den Säbel oder den fleinen Kavallerie - Degen zu tragen.

Ich beauftrage das Kriegs - Ministerium bekannt zu machen. Berlin, den 4. März 1869.

In Ergänzung der

2) welche unmittelbar

hiernach das Weitere

(gez.) IBilhelm.

An das Kriegs-Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre wird hiermit Kenntniß der Armee gebracht. Berlin - den 14. März 1865. Kriegs - Ministerium. von Roon.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 7. Mirza 1500 betreffend die diesjährigen Truppenübungen.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Jch in Betreff der diesjährigen Truppenübungen Folgendes:

1) Hinsichtlich der Uebungen des Garde-Corps hat das Gencral- Kommando Vorschläge einzureichen, wobei auf die möglichste Kosten- ersparniß Bedacht zu nehmen, die Anordnung weiter Märsche daher zu vermeiden ist. Das 3. Garde-Regiment zu Fuß, das 3. Garde- Grenadier-Regiment Königin Elisabeth und das 4. Garde-Grenadier- Regiment Königin sind jedoch zu den Uebungen derjenigen Linien- Divisionen, in deren Bereich ihre Garnisonen liegen, und zwar derart heranzuziehen, daß sie bereits an den Brigade-Uebungen Theil nehmen.

2) Das IV. Armee-Corps soll große Herbst-Uebungen abhalten, an welchen die Landwehr-Jnfanterie und Kavallerie jedoch nicht Theil zu nehmen haben. Jn Beziehung auf Zeit und Ort der Uebungen will Jh nähere Vorschläge erwarten. Der Ausfall, welcher an der Etatsstärke der an den Herbst-Uebungen theilnehmenden Truppen- theile des 1V. Armee-Corps durch die Zahl der Kranken und Kom- mandirten (einschließlich Wacht - Kommandos) entsteht, ist durch Ein- ziehung von Reserven derart zu deen, daß die Truppentheile in der vollen Etatsstärke zu den Uebungen abrücken können.

3) Bei den übrigen Armee-Corps, welche nicht vor Mir. Revue

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haben, sollen die Divisionen, unter Theilnahme einer verbältyii mäßigen Anzahl Geschüße für die Division, Herbst - Uebungen K halten. Diesen Uebungen is die Zeiteintheilung zu Grunde y legen, welche die Ordre vom 27. Februar 145 für diejeni L Armee - Corps vorschreibt , die keine großen Herbst - Uebungen bats jedoch genehmige Jh, daß auch während der für die Manöver jy der ganzen Division bestimmten ersten dreitägigen Periode Quartin, wechsel, bezüglih Bivouaks stattfinden dürfen. Bei diesen Arme, Corps hat an den 1ltägigen Uebungen je ciner Division eine eyt sprechende Abtheilung des Train- Bataillons Theil zu nehmen. Dit Uebungen sind überall spätestens am 15. September dieses Jahri zu beendigen. /

4) Bei sämmtlichen Provinzial-Armee-Corps können j je na dem Ermessen der General-Kommandos, die Kavallerie-Regimente welche mehr als eine Garnison haben, im Frühjahr jedo nid vor Mitte Mai zu 10tägigem Exerziren im Regiment an geeiy neten Punkten zusammengezogen werden. Im Herbste , oder abn vor dem Beginn der Brigade-Uebungen, sollen die im Frühjahr va

einigt gewesenen Regimenter dagegen nur viermal im Regime

exerziren, wogegen diejenigen , bei welchen jene 10tägige Uebung in

FFrühjahr nicht stattgefunden , im Herbst , oder aber unmittelbar yy den Brigade-Uebungen 14 Tage im Regiment zu exerziren haben,

5) Das 2. Bataillon (Stettin) 1. Garde-Landwehr-Regimenti F

das 1. Bataillon (Berlin) und das 3. Bataillon (Cottbus) 2. Garts

Landwehr-Regiments, so wie die Z Bataillone des 1. Garde-Gren dier-Landwehr-Regiments, die Provinzial - Landwehr - Bataillone di ; und VI. Armee - Corps, haben während der Dauer von [l | Tagen in den Bataillons - Stabs - Quartieren Uebungen abzuhalten, F der General-Kommando's im Mon

u V.

Qu diesen, nach dem Ermessen Mai oder Juni dieses Jahres bataillonsweise abzuhaltenden Uebun gen sind 500 Köpfe, ausschließlih Stamm, von den Mannschaften des ta

bis cinschließlich 6. Jahrganges der Jnfanterie 1. Aufgebots heran W : 7 i Ordre vou 30. April vorigen Jahres durch Stabsoffiziere der Linie oder dus

zuziehen. Diese Bataillone sind im Sinne Meiner

die mit Stellvertretung der Landwehr - Bataillons - Commandeur

beauftragten Stabs-Offiziere zu fommandiren. Auch genehmige Ih j Bedingungen, i i Ber E 2 , _— h: A ° 4 | n j 9 o v C4 j 5 It r 5x b a N , . ' e I) y S P N solche rücsichtlih der mit Stellvertretung der Landwehr-Bataillon6 M Ausrüstung der Artillerie, uber die praftishe Anwendung und Ver

daß die Führer des 2. Aufgebots unter denselben

Commandeure beauftragten Stabs-Offiziere getroffen worden , nêt genfalls mit der Führung der zu den Uebungen zusammenzuziehtn den Landwehr-Bataillone zu beauftragen sind.

6) An den Bazirken des 1, V, Und VIII, Armee - Corps solla die im Reserve- und Landwehr-Verhältniß befindlichen Jäger in du durch den Reorganisations - Etat vorgeschriebenen Stärke, jedoch ui

abhalten.

7) Uebungen der Landwehr-Kavallerie finden nicht statt.

&) Dagegen hat die Landwehr - Artillerie bei dem L, N V, mungen Uebungen abzuhalten. sind jedoch statt 13 nur 12 Compagnien zu- üben.

9) Jugleichen haben die Landwehr - Pioniere beim Garde, I, 1V, V, VI. und VIII, Armee-Corps na Maßgabe henden Bestimmungen Uebungen abzuhalten. : 10) Eben so sollen bei den Train-Bataillonen des T, Il, l) V,, V1, und VIII, Armee-Corps Uebungen Stärke und Ausdehnung stattfinden. Auch sind Compagnicen des V1. und VIIl, Armee-Corps in der durch di bezüglichen Uebungs-Etat vorgeschriebenen Stärke, zu einer 21tägizt Uebung, und zwar bereits im Frühjahr zusammenzuziehen.

é 11) Zu den sämmtlichen vorberegten Uebungen find Landw Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstande®, welche in d Jahren 1863 und 1864 aus Veranlassung des Krieges gegen Dánt marf zu den Fahnen einberufen waren, nicht heranzuziehen, wt die Betreffenden eine Betheiligung an der Uebung nicht selbst wu schen sollten. / A Landwehr-Offiziere und Landwehr-Offizier- Aspiranten allt Waffen sind, nah Maßgabe des durch die betreffenden VorgeseW für jeden speziellen Fall zu beurtheilenden Bedürfnisses, während bis sechs Wochen bei der Linie zu üben.

Ich beauftrage das Kriegs - Ministerium , hiernach zu veranlassen. Berlin, den 7. März 1565.

(gez.) (gegengez.) von Roon.

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das Witt!

IWGilhelm.

An das Kriegs-Ministerium. unit

Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre wird hierdurh dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die erfordt lichen Ausführungsbestimmungen nachfolgen werden.

Berlin, den 14. März 1565.

Kriegs - Ministerium. von Roon.

J wichtiger artilleristischer Fragen

| seits eine 1 ' r der x ungs Ì mission obliegenden Arbeiten herbeizuführen, bestimme Jch hierdurch

| Folgendes Ì ¿ine Kommission aus höheren ¡war

aus den Bezirken jedes der betreffenden Landwehr-BataillonF

| werthung der auf dem h biete der artilleristischen Wissenschaft gewonnenen neuen Resultate } zu beschäftigen und darüber an } Sizungs } Comités sind bei der

raf L R L L U, | niß 2e. sich nichts ändert, hat ich auch Aus\{chluß der Garde-Jäger und Garde-Schüten, 14tägige Uebun V 2c. O S an Vat O ca

und VIII. Armee-Corps nah Maßgabe der bestehenden Bess | Im Bereich des V1. Armee - Cor!

der best W

in der vorgeschrieben die Kranfenträg

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Nachstchende Allerhöchste Kabinets-Ordre :

Um sowohl einerseits ein Organ zur Begutachtung besonders ( zu begründen, als auch um anderer- raschere Förderung der der Artillerie - Prüfungs - Kom-

«General - Artillerie -Comité« wird Artillerie - Offizieren gebildet, und

Unter der Benennung:

ais Da Ieo: der General-Inspecteur der Artillerie ;

als stimmführende Mitglieder: die in Berlin stehenden Artillerie - Generale und

Commandeure, der Präses der Artillerie-Prüfungs-Kommission, der Chef der Abtheilung für die Artillerie-Angelegenheiten

im Krieg8-Ministerium, der Chef des Generalstabes der General - Jnspection

Artillerie, der Decernent für die Armirung 2c. im Marine - Ministe-

rium und andere Offiziere, die Jch außerdem noch dazu zu komman-

diren Mich veranlaßt finde ; als begutachtende und referirende Mitglieder können von dem Präses in besonderen technishen Fragen hinzugezogen werden: der betreffende Referent der Artillerie-Prüfungs-Kommission und die Direktoren der artilleristisch-technischen Jnstitute zu Berlin und Spandau.

Der General-Feldzeugmeister Prinz Karl von Preußen, König- lihe Hoheit, so wie der General-Inspecteur der tehnishen Institute der Artillerie, erhalten die Berechtigung, den Sihungen des General- Artillerie-Comités beizuwohnen. Die jedesmalige Berufung des General-Artillerie-Comités wird von dem Gencral-Inspecteur der Artillerie veranlaßt. Diese dem Vorstehenden gemäß nur zeit- weise und vorübergehend fungirende Kommission wird sich nur mit neu hervortretenden allgemeinen ¿Fragen über reglementa- rische und organisatorische Verhältnisse, Über die Bewaffnung und

Brigade-

der

Wege technischer Versuche und auf dem Ge-

Mich zu berichten haben, Die - Protokolle und sonstigen Akten des General - Artillerie- General-Jnspection der Artillerie zu asserviren. [I]. Die Artillerie-Prüfungs-Kommission, in deren Ressortverhält- ferner mit allen ihr zugewie- senen Fragen , so. wie mit den bezüglichen praktischen Versuchen, zu beschäftigen.

Die Artillerie - Prüfungs - Kommission soll von jeßt ab bestehen aus :

dem Präses,

den etatsmäßigen Mitgliedern,

dem Feuerwerksmeister der Artillerie,

dem Direktor der Geschühgießerei in Spandau),

dem ersten Lehrer der Artillerie an der vereinigten Artil- lerie- und Jngenieur-Schule und

einzelnen Offizieren, die Jch außerdem noch dazu komman- diren werde.

Der Direktor der Pulverfabrik in Spandau kann von der Kom- mission gelegentlich als Konsulent zu Gutachten hinzugezogen 1wek- den, Die Zahl der zur Kommission kommandirten Assistenten bleibt unverändert. Etwanige Vorschläge von Offizieren zu Mit- gliedern für beide Kommissionen, deren Kommandirung J in Vor- stehendem Mir vorbehalten habe, hat der General - Jnspecteur der Artillerie unmittelbar an Mich einzureichen. :

Das Kriegs - Ministerium hat hiernach die weitere Bekanni- machung zu- veranlassen. Dem General - Feldzeugmeister Prinzen Karl von Preußen , Königliche Hoheit , der General-Jnspection der Artillerie, der General-Jnspection der technishen Jnstitute der Artil- lerie, dem Kuratorium der vereinigten Artillerie - und Jngenteur- Schule und dem Marine-Ministerium , habe Jch Abschrift der Vvor- stehenden Bestimmung zur Kenntniß und weiteren Bekanntmachung an die betreffenden Offiziere ihres Ressorts mit dem Bemerken zu- gehen lajsen, daß die der bisherigen Artillerie-Prüfungs-Kommi\jion bis jet angehörigen, nunmehr als stimmführende Mitglieder zu dem General-Artillerie-Comité übertretenden Offiziere, so wie die in Vor- stehendem nicht erwähnten bisherigen Mitglieder der Artillerie-Prü- fungs-Kommission, bei derselben ausscheiden, die bisherigen etats- mäßigen Mitglieder der Artilleríe-Prüfungs-Kommission aber in diesem Verhältniß verbleiben.

Berlin , den 28. Februar 1869.

(gez.) FHilhelm.

(gegengez.) von Roon. An das Kriegs-Ministerium.

wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 15. März 1865. Kriegs-Ministerium, Allgemeines Kriegs-Departement. von Glisczinsfiî Hurrelbrinfk.

V7 arine: Ministerium.

Dem Lehrer am Königlichen See-Kadetten-Jnstitute und an der Königlichen Artillerie- und Ingenieur-Schule, Dr. Ligow 8fy,

ist der Titel »Professor« verliehen worden.

Tages: Ordnung.

VierundzwanzigsteSihungdesHausesder Abgeordneten am Montag, den 20. März, Vormittags 10 Uhr. Fortsezung' der Berathung des Allgemeinen Berichts über den Entwurf zum Staatshaushalts-Etat pro 1865, nebst Nachtrag zu demselben. Abänderungs8-Antrag zu dem Allgemeinen Bericht über den Entwurf zum Staatshaus- halts-Etat pro 1865. Waldeck. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, an die Stelle des Kommissions-Antrages Nr. V, M JeBen: V, Eine Revision des Gebäudesteuer-Gesezes und eine geseßliche Festseßung der Gebäudesteuer auf eine bestimmte jährliche Totalsumme is} erforderlich.

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Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie, Chef des 1. Schlesischen Dragoner-Regiments Nr. 4 und Gouverneur von Berlin, Graf von Waldersee, von Lüben.

Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 12. Division, von Prondzyn ski, von Neisse.

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Berlin, 18. März. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem General - Lieutenant von Prondzynski, Commandeur der 12. Division, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Groß- Offizier - Kreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der

Eichenkrone zu ertheilen.

‘onal - Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c A Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 7. März.

Klagemann, Sec. Lt. vom 3. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 20.

v. Wedell, Sec. Lt. vom Rhein. Jäger Bat. Nr. 8, deren Kommdo. zur Dienstleistung bei der Unteroff. Schule in Jülich bis zum 1: Oltober d, L verlängert.

Leu, Zeugfeldwebel vom Art. Dep. in Spandau, zum Zeug-Lt. bei dem Art. Depot in Posen befördert.

Z Den 9, März.

v. Kessel, Major vom 1. Magdeb. Jnf. Regt. Nr 26, zur Wahr- nehmung der Geschäfte des Commdrs. des L. Bats. (Merseburg) 2. Thüring. Landw. Regts. Nr. 32. kommandirt.

B. Abschiedsbewilligungen 2. Béi der Landw r. Den 9. März.

Frhr. v. Stein, Oberst-Lt. zur Dispos., von dem Verhältniß als mit der einstweiligen Vertretung des Commdrs. des 1, Bats. (Merseburg) 2. Thü- ring. Regts. Nr. 32 beauftragt, entbunden.

Beamte der Militair-Verwaltung- Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 4. Februar.

Neumann, Kalkulatur-Assistent bei der Controle für den Brod- und Fourage-Empfang der Truppen, mit einer ihm Allerhöchs| bewilligten Pen- sion zum 1. April 1869 verabschiedet. i:

Den 3. März. Qahlmeister-Aspirant vom 1. Garde-Regt. z. F, zum bei der Festungs-Abtheilung der Garde-Art. Brig. er- Zahlmeister - Aspirant vom Rhein. Ulanen-Regt. è beim 1. Bat. 2. Rhein. Jnf. Regts, Nr. 28

Hoepfner/, Zahlmeister 1. Klasse nannt. Klarmeyer/ n Nr. 7, zum Zahlmeister 1. Klas} ernannt.