1887 / 84 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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weniger Bemittelten, ohne eine ganze Klasse von Staatsbürgern empfindlih zu \{chäâdigen, troßdem noch höber hinaufshrauben, oder aber die indirekten Steuern erweitern sollen, so kann es wobt faum noch einem Zweifel unterliegen, daß es gerade die leichter entbehrlichen und bei übermäktigem Gebrau sogar s{chädlichen Genußmittel fein müssen, auf welche si das Augenmerk der Geseßgeber zu ribten hat. Dabin gehört in erster Linie der Branntwein, dessen Steuerfähigkeit durch die bestehende Maiscraumsteuer auch nitt entfernt erschôöpft ist. Selbst die entshiedensten Gegner der Regierung gestehen zu, daß diefe Steuer- quelle ungleich höhere Erträge zu liefern vermag, als bisber, wenn auch die Löfung der Frage erbeblide Schwierigkeiten bietet. Außerdem bedarf die Zuersteuer dringend ciner Reform, aber weniger zum Zwecke der Deckung der neuen Bedürfnisse des Reis und der deutschen Einzelstaaten, als weil die Erträge der Zukersteuer troß der vorjährigen Neuregelung des Verhältnisses zwischen Steuer und Ausfuhrvergütung in stetigem shnellem Rückg2nge begriffen find. : ;

Jn der „National-Zeitung“ lesen wr:

Die deutsch-freisinnige Presse ist natürlich höchst entrüstet über die „Neaktion“, welche in der Innungévorlage stecken foil, und über uns, weil wir ogar damit uns befreundeten. Da ift es interessant, wie dies:lbe in der demokratishen „Frankfurter Zeitung“ beurtkeilt wird, die im Kampf gegen „Meaktion“ den Deutsch-Freisinnigen doch noch üter ist, jedo tie Gewohnheit hat, sozialpolitisce Fragen unbe- fangen zu beurtbeilen. Dieses Blatt stimmt in der Hauptsache voll- ständig mit unserer Auffassung überein: die Vorschläge bâtten mit den zünftlcrishen Forderungen nichts gemein, sie seien im Prinzip zu billigen, nur Einzelheiten des Entwurfs riefen Bedenken hervor, welche gd im Reichêtage wohl würden beseitigen lassen. Das demokratische

latt bemerkt u. A.: / S D

„Gegen die Tendenz des Geseßentwurfss wird sich von Seiten derer, welhe das Handwerk niht überhaupt als auf den Aussterbe- Etat gesetzt betraten wollen, niht viel einwenden lassen. Es ist ohne Zweifel richtig, daß von den JInuungen getroffene Einri tungen auf dem Gebiete des Herbergswesens, des Facbunterrihts und Schiedê- rihterthums in vielen Fällen auch den nichtzünftigen Meistern und deren Gesellen zu Gute kommen, und es ift billig, daß die leßteren, wo sie im Genuß solcher Vortheile stehen, auch an deren Kosten si betheiligen. So einfach und so zweckmäßig die Tendenz des Entwurfs aber in sol allgemeiner Formulirung erscheint, so mannigfache Schwierigkeiten ergeben sih hinsihtlich der prafktischen Aus- A.

Die deutsch-freisinnige Presse hat, abgeschen von der nachgerade zur Vollerdung gereiften Unfähigkeit, irgend cine öffentliche Angelegen- heit sachlich zu beurtheilen, einen befondcren Grund, diefen Innungs- entwurf als eine Ausgeburt \{chwarzer Reaktion darzustellen, in der Erwartung einer wirklich zünftlerischcn Vorlage waren die Jubel- lieder bereits einstudirt, mit denen die Votirung einer solchen dur eine fonservativ-klerifale Mehrheit, das Auseinandergeben der natio- nalen Majorität und die JIsolirung der Nationalliberalen gefeiert werden sollte. Nun ift es mit alledein „wieder nihts“!

Die „Berliner Börsen-Zeitung“ bemerkt:

Der Reichstag hat in feiner neucn günstigen Zusammenseßung \fo erfreuliche Proben ciner rasch aufs Ziel loëgehenden, von unnüten Abschweifungen sih fernhaltenden, sahlichen Behandlung der (Se- schäfte gegeben, daß die Hoffnung, er werde in den zwischen Ostern und Pfingsten gewährten fünf Wochen mit feiner Aufgabe ferti; werden, nicht als ungerehtfertigt erscheint. .

Ueber die deutshe Jute- Fndustrie äußert sich die „Deutsche volkswirthschaftlihe Correspondenz“ folgendermaßen: t

In Deutschland ist die Jute-Industrie bekanntlich seit 1861 durch eine braur s{chweigische Gesellschast in Vechelde eingeführt worden, jedo erst in neuester Zeit auf Grund der neuen Zollpolitif zu größerer Ausdehnung gelangt. Die Erzeugnisse der deutschen Jute-

“fabriken steben denjenigen der \schottishen jeßt in keiner Weise mehr

nach und finden auf ven deutshen Märt!ten die bereitwilligste Auf- nabme, wie sie dean auch bereits zun Export gelangen; im Jahre 185 wurden 54300 kg und 1886 5951400 kg Jute und Manillahanf-Gewebe aus dem deutschen Zollgebiet ausge- führt. Außer Paktüchern, Säcken, Segelleinen, Seilerwaaren fertigen die deutshen Jutefabriken auch Teppiche, Zwillich, Drillich u. \. w. ; neuerdings ist außerdem ein Jutefabrikat unter der Bezeichnung „Jutesammt“ in den Handel gekommen, welches als Möbelstoff, zu Vorhängen, Portièren, auch als Tapetenstoff Verwendung findet. Jm Jahre 1884 umfaßte die deutsche Jute-Industrie nach ciner Zusammen- stellung des Vereins deutscher Industrieller 23 Spinnereien und Webereien; dieselben besaßen im Ganzen 51 126 Spindeln und 2240 Webstühle. Außerdem besteht in Deutschland aber noch eine Anzahl von Hand- und mechanischen Webstühlen ohne Sxinnerei- betrieb, welhe das von den Fabriken gefertigte und von den eigenen Webereien derselben nicht abjsorbirte Gespinnft, sowie auch fremde Garne verarbeiten, Mehrere deutsche Jutefabriken sind seitdem aber erheblich vergrößert, andere neu ge- gründet worden, so daß die deutsche Jute-Industrie gegenwärtig wobl 70 000 Spindeln repräsentirt mit ciner LeistungEfähigkeit von nicht unter 600 000 Doppel-Centnern an Fabrikaten. Einen Maßstab für die bedeutende Zunahme der deutschen Jute-Industrie liefert die er- heblich gestiegene Einfuhr von roher Jute in das deutsche Zollgebiet, welche sich seit 1880 weit mehr als verdoppelt hat; im Jahre 1880 belief sich die Einfuhr nämlich auf 175 644 Doppel-Centner, die Aus- fuhr auf 2452 Doppel-Centner; im Jahre 1886 betrug erstere 440 019, leßtere 7995 Doppel-Centner, sodaß also in dieser sechs- jäh:igen Peziiode die Mehreinfuhr von roher Jute von 173 192 auf 432 024 Doppel-Centncr gestiegen ift.

Centralblatt fürdas Deutsche Neich. Nr. 14. Inhalt: Militärwesen: Abänderung in dem Verzeichniß der den Militär-An- wärtern im MReichsdienste vorbehaltenen Stellen. Konsulatwesen : Ernennung. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebict.

Beröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits- amts. Nr. 14. Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berichtéwoche. Volkékrankheiten und Sterblichkeit im Februar 1887. Sterbefälle in deutschen Städten von 40000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgleichen in deutschen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Cbolera-Nach- rihten. Flecktyphus im Neg.-Bez., Marienwerder. Sterblichkeit in New-York 1886. Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrank- heiten. Thierseuchen. Inländischer Veterinärberiht 1885, Vete- rinärpolizeilihe Maßregeln. Medizinalgesetßgebung 2c. (Berlin.) Bezeichnung als Zahnarzt 2c. (Lippe.) Verfahren bei gerichtlichen Leichenuntersuchungen. (Frankreih.) Wasferanalyse. WVaselin, E oder Neutralin in der Kuchenbäckerei. Todesfälle an an- tedenden Krankheiten (Scchweiz.) Vollzichungs Verordnung zu den Bundesgesetzen über polizeiliGhe Maßregeln gegen Viehfeuchen. (Fortsetzung) (Griechenland.) Gypsen des zur Ausfuhr nah Grad bestimmten Weins. Rechtsprehung. (Landgericht zu Fürth.) Gehalt von Anis an Erdtheilen. Vermischtes. Unter- juhunagen im Laboratorium der Polizei-Direktion zu Straßburg 1885 —1886, Sterbefälle in deutschen Städten mit 15000 und mehr Einwohnern für den Monat Februar 1857. Desgleichen in größe- ren Städten des Auslandes.

_ Post - Dampfschiffverbindungen nah päl]chen Ländern. April 1887.

Justiz-Ministerial-Blatt. Nr. 14. Inhalt: Allgemeine Verfügung oom 1. April 1857, betreffend den Stempel zu Schuld- versreibungen Bekanntmachung des Reichsamts des Innern vom 21. März 1887, betreffend die Herausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1887, Beschluß des Königlichen Zammergerichts vom 31. Dezember 1886. M

außereuro-

Reichôtags - Angelegenheiten.

Straßburg, 7. April. (W. T. B.) Der Reichstags- Abgeordnete Kabléé ist heute gestorben.

Statistische Rachrichten.

Na Mittheilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin sind bei den biesigen Standesämtern in der Woche vom 27. März bis inkl. 2. April 1887 zur Anmeldung gekommen: 561 Gbeschlicßungen, 832 Lebendgeborene, 33 Todtgeborene, 596 Sterbefälle.

Kunft, Wifsenschafi uud Literatur.

Der antiquarishe Lager-Katalog von Lehmann & Lug in Franffurt a. M., Nr. 68, entbält unter dem Titel „Literatur- und Gelehrtengesbichte. Kunstgeschichte. Bikliographie ein Ver- zeichniß von 1469 Sthriften, sebr verschiedenartigen Inhalts und sehr ve schiedene Personen betreffend, viele, darunter Goethe und Sciller, außerdem u. a. Gellert, Herder, Lessing, A. W. von Schlegel, Tie, Jean Paul, Heine, Shakespeare, Molière, Voltaire, Victor Hugo, Leibniz, Chr. Wolff, Kant, Fichte, Hegel, Schelling, Schovenhauer, Meusel, Spittler, Rotteck, J. Voigt, Macauley, Machiavelli, Ssleier- macher, Varnhagen van Ense, Luther, Melanchthon u. f. w. Va sih darunter eine Menge höchst interessanter befindet, braucht faum noch ausdrücklich erwähnt zu werden.

Veterinärwesen.

Großbritannien. Das Verbot ter Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen na Neu - Süd - Wales aus jedem außerhalb der austra- lishen Kolonien belegenen Orte (vergl. Reichs-Anzeiger Nr. 53 vom

3, März d. I.) ist bis zum 1. Februar 1888 verlängert worden.

Gewerbe und Handek.

Die Vaterländishe Feuer-Versicherungs-Aktien- Gesellschaft in Elberfeld veröffentlihte in ihrer General- versammlung vom 6. d. M. den Rebnvngsabschluß pro 1886. Nach demselben T ieas die Versicherungssumme am Schluß des vorigen Jahres 83101099212 und die erzielte Prämieneinnahme 5173 573 M, so daß eine Vermehrung der Versicherungs'umme um 83 354 795 F und eine Steigerung der Prämie um 39925 H gegen das Vorjahr eingetreten ist. Die Dividende ift, wie im vorigen Jahre, auf 40 9/0 der kaaren Einzahlung, d. h. auf 240 Æ# pro Aktie und im Ganzen auf 480 000 Æ festgestellt und den Rücklagen werden 223491 M überwiesen. Die Kapital- und Prämien-Reserven be- laufen sich jeßt auf 6 147098 Æ, haben also um 283491 A zuge- nommen.

In der Generalversammlung dcr Zwickauer Bank wurde der Geschäft3bericht und die Bilanz genehmigt, Decharge ertheilt und die Verwendung des Reingewinns, wie von der Direktion vor- geschlagen, beshlossen. Die Auszahlung der Dividende von 7% = 21 M. pro Aktie erfolgt sofort.

Nach dem Gescäftsberiht der Stadtbank zu Chemnitz für 1886 betrug der Bruttogewinn 93650 Æ, der Reingewinn 66 824 M, welcher Betrag einer Verzinsung des Grundkapitals von 13,19% gleihkommt und der Stadikasse zufließt,

În der Generalversammlung der Bank von Elsaß-Loth- ringen wurde der Geschäftsberiht genehmigt und der Direktion Ent- lastung ertheilt. Die Dividende wurde auf 5F%/o festgeseßt (gegen 5% in 1885); dem Reservefonds wurden 22927 Fr. (im Vorjahre 11 386) überwiesen.

Bradford, 7. April. (W.T. B.) Wolle fest, aber ruhig, Garne ruhig, Stoffe ruhiger.

Verkehrs - Anftalten.

Auf den Linien der Großen Berliner Pferde-Eisen- bahn-Aktien-Gesellshaft sind im Monat März 1887 7 572 599 Personen befördert und dafür 909218 t oder dur{- \chnittlich pro Tag 29 329,64 M eingenommen. Die Einnahme im Monar Dl 1886 betrug 760043 Æ oder durchschnittlich pro Tag 24517,54 M

Hamburg, 3. April. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rugia“ der Hamburg-Amerikanishen Padcketfahbrts- Aktiengesell\chaft hat, von New-York kommend, früh 7 Ubr heute Scilly passirt. |

Triest, 7. April, (W. T. B) Der Lloyddampfer „Minerva“ ist heute Vormittag aus Konstantinopel bier ein- getroffen.

London, 7. April. (W. T. B.) Der Union - Dampfer „Tartar* hat heute auf der Heimreise Madeira passirt. Der Castle-Dampfer „Drummond Castle“ ift beute auf der Heimreise in Plymouth angekommen, und der Unions- Dampfer „Merican“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown abgegangen.

Sanität8wesen und Quarantänetwesen.

Rußland.

Zufolge einer im Amtsblatt vom 2. April/21. März 1887 ver- öffentlihten Bestimmung des General-Gouverneurs zu Odessa ist im Odessaer Quarantänebezirk die Quarantäne-Observation für Pro- venicnzen aus den Donauläfen, sowie aus den Häfen Bulgariens und Rumeliens wieder eingeführt worden.

Brasilien.

Durch Beschluß der Kaiserlih brasilianishen Regierung vom 7. März 1887 ift der Hafen von Catania für von Cholera ver- seuht erklärt und den von dort kommenden Schiffen eine strenge, in Ilha Grande abzubhaltende Quarantäne auferlegt worden.

Gleichzeitig wurden die Häfen Siciliens, sowie die italienishen Häfen des Golfs von Tarent, desIonischen Meeres, der Straße vonMessina und desMittelländischen Meeres bis Neapel einschliceßlih für verdächtig erklärt.

Berlin, 9. April 1887.

Mittheilungen über den gegenwärtigen Stand der Saaten in der preußischen Monarqie befinden sich in der Zweiten Beilage.

Die 1. Englische Post vom 7. April, Morgens, und vom 8. April ist ausgeblieben. Wegen ungünstigen Windes in das Schiff am 7. nicht herangekommen und am 8. in Ostende verspätet eingetroffen.

7 Die Telegraphenlinien der Welt. (Wes.-Ztg.) Zwischen Nord-Amerika und Europa sind augerblidcklich 10 Kabel in Thätig- keit, Das erste derselben wurde im Jahre 1869 gelegt, das zweite 1873, das dritte 1874, das vierte 1875, das fünfte 1879, das jechste 1880, das _siebente und achte 1882 und das neunte und zchnte 1884, Sechs dieser Kabel laufen von Valentia (Irland) aus, zwei von Brest und zwei von Penzanee, Die lettgenannten wurden von der Matcay - Bennet Company gelegt, welhe auch mit Havre und Emden Verbindung haben. Zwischen Süd-Amerika und Europa liegen zwei Kabel, die in Lissabon und Pernambuco in Brasilien ihren Aus8gangs- beziehungsweise Endpunkt haben. England und Indien stehen ebenfalls durch zwei Kabel in Verbindung,

dieselben gehen von Bombay aus, berühren Aden und Suez, enau Les Alexandria aus, durhkreuzen das Mittelmeer bis Mae und berühren Malta und Bona (Algier). Ein onderes Kabe[ läuft über Lissabon und Gibraltar und verbindet Mcllta und Falmout; Das Hauptverdienst an der G des submarinen Kab]; neßzes hat England. Großbritannien hat jeßt Verbindung mit Frankrei durch 8 Kabel, welche zwishen Dover und Calais liegen; mit Portugal durch ein Kabel, welches Vigo berührt und Lissabon führt; mit Spanien dur 2 Kabel zwischen Falmouth und Bilbao; mit Deutschland dur 4 Kabel zwischen Emden und Lowettoft, mit Norwegen durch 2 Kabel zwischen Arendal und Eernsund: mit Schweden durch ein Kabel, welches nah Gothenburg führt: mit Dänemark dur ein Kabel zwischen Londerwig und Newcastle: mit Holland dur 2 Kabel zwishen London und Haag und endli§ mit Belgien durch 1 Kabel von London nah Ostende. England oder richtiger gesagt, englische Kapitalisten, besißen ferner Kabel zwishen Malta und Tripolis, zwishen Malta und Sizilien, zwisen Alexandria und Otranto, Candia und Zante berührend; zwisdhen Alexandria und Aleppo, Cypern berührend, zwishen Alexandria und Port Said, zwischen Suez und Aden, Suarin am Rothen Meere berührend, zwishen Suakin und Jedda durchs Rothe Meer und zwishen Madras und Australien durch den Indischen Ozcan: diese Linie verbindet Penang, Singapore und Java. Dur leßteres Kabel erbielt Frankreich, mit Hülfe einer anderen Linie zwischen Sin- gapore, Saigon, Hue und Haiphong, welche 1885 gelegt wurde, die Nachricht von dem Kriege zwischen Tonking und Cochinchina. Jn der chinesischen Sce besitzen Ene Gefellshaften Kabel, welche Saigon Hongkong, Futschau und Shanghai auf dec einen Seite und Haiphong, Hongkong, Amoy und Shanghai auf der anderen verbinden. Zwei Kabel zwishen Shanghai, Japan (Nagasaki), nach Corea und Si- birien sind ebenfalls englisches Eigenthum. An der afrikanischen Küste läuft ein englishes Kabel von Cadiz nach Senegal und cines von Aden über das Kap der guten Hoffnung üter Zan- zibar, Mozambique und St. Laurent-Marquez. Australien ift dur ein Kabel mit Neu-Seeland zwishen Sydney und Nelson verbunden, Franfreich hat mit Algier durch 3 Linien zwishen Marseille und Algier telegraphische Verbindung, während ein anderes Kabel über Marseille und Barcelona Frankreih mit Spanien verbindet. Rußland ist mit Dänemark dur ein Kabel zwischen Libra und Kopenhagen verbunden; mit Schweden durhch 3 Linien zwischen Nystad und Sto holm, und mit Konstantinopel durch ein Kabel zwischen leßterer Stadt und Odessa. Dieses Kabel, durh das Marmara-Meer fortgeseyt na dem griehischen Archipel, verbindet Konstantinopel mit Salonidi, Oesterreich besitzt ein Kabel von Triest nah Korfu und Zante. Ein kleines Kabel zwischen Otranto und Vallonia sett Jtalien mit der Türkei in Verbindung. Korsika und Sardinien sind durch kurze Kabel cinmal mit Frankreich und einmal mit Jtalien verbunden. Es ist noch cin englishes Kabel zu erwähnen, welches Kurrahee in British Indien mit der Türkei in Asien verbindet. Diese Linie läuft am Persischen Meerbusen entlang und berührt Bushire und JIask, Im westlichen Erdtheil werden die Antillen mit den Vereinigten Staaten durch ein Kabel verbunden, welches in Georgetorwn, in British Guiana beginnt. Ein anderes Kabel vereinigt Jamaica mit Colon auf dem Isthmus von Panama. An der östlichen Küste Südamerikas beginnt ein Kabel in Para, läuft nach Buenos Aires, berührt St. Louis, Para, Pernambuco, Bahia, Rio de Janeiro, Santos, Desterro, Rio de Sud, Chry und Montevideo,

An der Westküste Süd-Amerikas sind die hauptsäblihsten Pläße

ebenfalls durch ein Kabel verbunden, welches in Tehuantepec in Merico beginnt und in Valparaiso (Chili) endet. Im Golf von Mexico verbindet ein Kabel Vera Cruz Tehuantepec und Galveston, Auch das Kaspische Meer hat ein Kabel, welches zwischen Baku und Krosmowodosk liegt. Dbwohl diese Aufzählung der submarinen Kabel der Welt ziemlich erschöpfend ist, so darf niht behauptet werden, daß allen Linien Rechenschaft getragen ist, so ungeheuer ist die Ausdehnung des Welttelegraphennetes.

Im Centralverein für Arbeitnachweis wurden im Monat März 1887 von 793 eingeschriebenen Arbeitsuhenden 591 in Stellung gebraht. 418 gemeldete Vakanzen blieben noch unerledigt. Das Bureau Dammmühlengrundstück, Eingang Poststraße 16 und Breitestraße 23 (Fernsprech-Anshluß Nr. 3235), ift geöffnet von Morgens 7 Uhr bis Abends 7 Uhr. Der Nachweis für Arbeitgeber erfolgt kostenlos.

In dem Braunshweigishen Verein für Naturwissenschaft hat Dr. Alex. Wernicke, wie die „Br. Anz.“ mittheilen, kürzlich über eine Reibe von Versuchen berichtet, die Hr. Theo. Böllert aus Heidel- berg in Braunschweig über Hypnotismus, namentlich Hypnotesiren mittels Telephons angestellt hat. Hr. Böllert wird diese Versuche hier am Donnerstag, den 14. d. M., Abends 8 Uhr, im Saale det Hotel de Rome in einer öffentlichen Vorstellung wiederholen,

Wien, 9. April. (W. T. B.) Der Afrikareisende Oskar Lenz ist heute hier eingetroffen.

Scchlüsselburg, 8. April, (W. T. B.) Der Eisgang der Newa bat heute begonnen.

_Im Deutschen Theater werden morgen die drei einaktigen Lustspiele „Alte Mädchen“, „Unter vier Augen“ und „Die Provin- ztalin“ gegeben, am Moentag „Don Carlos“ und am Dienstag „Goldfiscbe“. Die nächste Aufführung von „Romeo und Julia“ findet am Freitag, den 15., statt. Außerdem bringt das Wochenrepertoire noch Aufführungen von „Alte Mädchen“, „Ünter vier Augen“ und „Die Provinzialin®*, ferner „Goldfische“, sowie „Kornblumen“ nebst der „Liebesbotschaft“.

Zoologischen Garten und seine Insassen den günstigsten Einfluß ausgeübt. Viele der leßteren konnten aus ihren Winterguartieren heraus in die frische Luft und den warmen Sonnenschein gebrat werden, was ihnen sihtliches Bekbogen bereitet. Besonders ift der Seelôwe, der sein "Sbmmecraufenthalt rechts vom Haupteingang wieder bezogen hat, von diesem Wechse! offenbar auf das Angenehmste

Die milde, freundlihe Witterung der letzten Tage hat auf der e

berührt. Mit fihhtbarem Interesse verfolgt er das Treiben seiner Nachbaren zur Rechten, der grauen Kegelrobben, Halichaerns grypus, die er noch vom vorigen Sommer her kennt, wäh rend ihn die trägen, an seiner Linken untergebrahten g

wöhnlichen Sechunde, Phoca vitulina, recht gleihgültig laffen. Ist \chon eine Zusammenstellung der genannten drei Arten von Floffenfüßern oder scehundartigen Thieren eine große Seltenheit, die fein zweiter zoologisher Garten in Europa aufzuweisen haben dürfte, so bietet nun gar das verschiedenarti ze Gebahren dieser Thiere gar viel des Anziehenden und Unterhaltenden. Besonders entfalten die beiden erstgenannten Arten bei der Fütterung (54 Uhr Nachmit- tags) eine Beweglichkeit und Gewandtheit, die geradezu staunenerregend ilt, 10 daß man nicht weiß, ob man mehr die Schnelligkeit, mit der diese Gesch¿pfe das Wasser durhschneiden, daß cs in hoben, s{aun- gekrönten Wellen aufs{lägt, oder die Sicherheit bewundern soll, mil der fie im rashesten Dahinschießen zierlihe Wendungen vollführen.

uus

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags - Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

Erîe Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaats-Auzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 9. April

17

N 84.

Königreich Preußen.

Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten,

r betreffend Prüfungsordnung für die mittleren und unteren Beamten der Staatseisenbahnverwaltung,

sowie Bestimmungen über die Annahme von Civil- ;

supernumeraren für den Staatseisenbahndien t.

Berlin, den 26. März 1887.

Die nachstehende: 2 Prüfungsordnung für die mittleren und unteren

sowie die

Bestimmungen

Beamten der Staatseisenbahnverwaltung,

über die Annahme von Civil-

supernumeraren für den Staatseisenbahndienst werden zur Kenntnißnahme und Beachtung mitgetheilt.

An die Königlichen Eisenbahndirektionen.

Prüfungsordnung für die mittleren und unteren Beamten der Staats- eisenbahnverwaltung.

Allgemeiner Theil.

Vorkedingungen der Annahme. Fesistellung der Vorbedingungen. Anmeldung der Bewerber. Norbereitungstienst.

Vorprüfungen.

Probezeit. Prüfungen bebufs der ersten

Prüfungen behufs Beförderung. Zusammenseßung der Prüfungskommissionen. Verfahren bei Abnahme der Prüfungen. Prüfungszeugnisse. Befähigungénachweis für besondere Dienststellungen. Ausnahwebestimmungen.

Aufhebung früherer Vorschriften.

Prüfungsfosten.

Besonderer Theil. Abschnitt L.

zum Bahnwärter.

zum

S E D A A I Anstellung. S H S 6 S T S 8 S9 S. 10. S L 8. 12, Prüfung S. 13. Prüfung 8. 14, Prüfung

S. S. 16. Prüfung L 17, Prüfung 8. 18. Prüfung 8. 19, Prüfung 8. 20, Prüfung §. 21, Prüfung S. 22, Prüfung e 99 n 2: 23. Prüfung F. 24, Prüfung §. 25. Prüfung §. 26. Prüfurg §. 27. Prüfung F. 28, Prüfung S. 29, Prüfung §. 30. Prüfung F. 31. Prüfung J 32, Prüfung F. 99. Prüfung §. 34. Prüfung §. 99, Prüfung S. 36. Prüfung 8 37 Prüf F 2 Prüfung x 39. Prüfung 3. 99. Prüfung J. 40, Prüfung F. 41. Prüfung F. 42, Prüfung S. 1

S

Weicheniteller.

) g zum Weichensteller erster Klasse, soweit demselben vit lediglich die Bedienung größerer Weichen- und Signal- stellwerke aufgetragen wird.

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Abschnitt IT.

15, Prüfung zum Bremser.

Schaffner. Packmeister. Zugführer.

Abschnitt T1. Nachtwächter für den Stationsdienst. Portier für dea Stationsdienst.

Abschnitt 1V. Telegraphisten. Rangirmeister.

Lademeister. Magazinauffeher.

E Abschniit V. Maschinenwärter. Lokomotivheizer. Lokomotivfükrer. Wagenmeister.

Abschnitt VI. BVahnmeister. Telegraphenaufseher. Werkmeister.

Abschnitt VII. Stationéassistenten. Stationsvorsteher. Gütererpedienten.

Abschnitt VIII. Kanzlisten.

Zeichner. Materialienverroalter. Betriebssekretär. Cisenbahnsekretär. aa Betriebssekretär. technishen Eisenbahnsekretär.

NAbfchuitt IX. Werkstättenvocstehcr.

Allgemeiner Theil. S Vorbedingungen der Annahme.

_ Personen, welche im Berciche der Staatseisenbahnverwaltung als mittlere oder untere Beamte angestellt werden sollen, müssen folgenden

Vorbedingungen entspreWen :

1) (Lebensalter.) Die Bewerber dürfen zur Zeit der Auf- nal, ne in das Verbältniß unmittelbarer Staatsbeamten das vierzigste

Lbenéjahr noŸ nicht zurückgelegt baben.

Ausnahmen unterliegen der

Genehmigung des Ministers der êffentiichen Arbeiten.

Die zur Ausübung der Bahnpolizei und zur Führung der Loko- motiven berufenen Perfonen sollen mindestens einundzwanzig Jahre alt sein. Civilsupernumerare müssen beim Eintritt das siebzehnte Jahr zurüdgelegt und dürfen das fünfundwanzigste Jahr nicht überschritten

haben.

o Q

. 2) (KKörperli he Tauglichkeit.) Die Bewerber müssen die Ur die Wahrnehmung der betreffenden Dienstverrichtungen erforderliche eJundheit, Rüstigkeit und Gewanttheit, insbesondere müssen die für en außeren Dienst Bestimmten ein normales Hör- und Sehvermögen eNnBen, namentli die Farben richtig erkennen und unterscheiden.

3) (Schulbildung.)

Bewerber um Anstellung als Werfkstätten-

vorsteher müssen die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militär-

dienst erlangt

und auf

einer mit einer Realschule verbundenen

masinentechnischen Fachshule die Neifeprüfung bestanden haben oder eine als gleihwerthig anzuerkennende maschinentechnische Ausbildung durch Prüfungszeugnisse oder durch Ablegung einer Vorprüfung

nachweisen.

, Wer als Civilsupernumerar zum Bureaw oder zum Expeditions- dienst zugelassen werden will, muß die Reife für die erste Klasse eines bmnasiums, cines Realgymnasiums oder einer Ober-Realschule erlangt

aben.

.-

Bewerber um die Stellen der tehnischen Betriebs- und der tech- nischen Eisenbabnsekretäre müssen die Berechtigung zum einjährig-

freiwilligen Militärdienst und das Reifezeugniß einer Seitens der Gisenbahnbehörde als genügend anerkannten tehnishen Fachshule be- siven. Das Zeugniß über die bestandene Landmcsserprüfung entbindet von dem besonderen Nachweise der Schulbildung.

_ Vei der Annahme für den Bahnmeisterdienst werden unter onît gleien Vorausseßungen diejenigen vorzugsweise berücksichtigt, welche neben der genügenden Ausbildung und Erfahrung in einem Baukandwerk (Nr. 4 Abs. 2) eine vom Staate unterhaltene oder unterstüßte Baugewerkshule oder die technishe Eisenbahnschule in Nippes besucht und dort die Abgangéprüfung bestanden haben.

Im Uebrigen müssen die Bewerber die zur Erlernung und Aus- üburg der Dienftverrihtungen no!hwendigen Schul- und fonstigen Kenntni}fz, insbesondere au diejenige Vorbildung bcsigen, weiche | erforderli ift, damit sie nah beendetem Vorbereitungsdienst die vor- | geschriebene Prüfung werden bestehen können. L ___ Insbesondere müssen die Anwärter für die unteren Beamten- stellen in deutschen oder lateinis{ca Buchstaben Gedrucktes und Ge- shriebenes lesen, deuts leserlih {reiben und mit ganzen benannten Zahlen in den vier Grundarten renen können.

Die Anwärter für die mittleren Beamtenstellen müssen eine

deutliche und geläufige Handschrift, sowie Sicherheit in der NRecht- \chreibunz end in den gewöbnliwen Rechnungsarten, ein\sclierlih der Dezimalbrucch- und der Verbältniërcchnung besitzen, ferner hinreichende Fôhigfeit, ih shriftlich angemessen auszudrücken, und genügende Kennt- nifie in der Erdkunde, insbesondere über Deutschland und die benach- barten Länder. ___4) (Besondere Fertigkeiten und vorbereitende Be- schäftigungen.) Maschinenwärter, Lokomotivheizer und Lokomotiv- führer, Wogenmeister, Telegrapbenaufseher und Werkmeister müssen nach näherer Vorschrift der auf ibre Prüfung bezüglichen beso:.deren Bestimmungen (§8. 25 bis 28, 30, 31) in den betreffenden Hand- verken gehörig ausgebildet und in Werkstätten praktis beschäftigt ge- wesen fein.

Bei der Annahme für den Babnmeisterdienst (§. 29) werden folhe Bewerber vorzugsweise berücksichtigt, welche in einem Bau- handwerk, insbesondere im Maurer-, Zimmer- oder Steinmetzhandwerk ausgebildet und erfahren sind (Nr. 3 Abs. 4). :

8. 4. Vorbereitungsdien st. Probezeit. Prüfungen behufs der ersten Anstellung.

Wer als Anwärter

a zum Babnwärter, Weichensteller,

b. zum Bremser, Schaffner,

c. zum Nachtwächter und Portier für den Stationsdienft,

d. zum Telezravhisten, Lademeister, Magzazinauf! eber,

e. zum Maschinenwärter, Lokomotivbeizer, Wagenmeister, Nangir- meister,

. zum Bahnmeister, Telegraphenaufieher, Werkineifter,

g. zum Stationsassistenten,

h. zum Kanzlisten, Zeichner, Materialienverwalter, Betricbs-

sckretär, technischen Vetriebssekretär, i. zum Werkstättenvorsteher angenommen ist, hat nah Ablauf einer bestimmten Vorberecitungszeit, während welcher die praktishe Ausbildung, insbesondere bei den an- *gehenden Vabnpolizeibeamten unter Aufsiht und Leitung eincs für den vetreffenden Dienst verantwortlihen Beamten erfolgt, und deren Dauer in dem besonderen Theile dieser Prüfungëordnung für jedes Amt näber bezeichnet ist, die dort bestimmte Prüfung abzulegen.

Fur die Dauer des Vorbereitungédienftes werden die an ic anstellungsberechtigien Anwärter zu den Stellungen uuter a desgleihen die Anwärter zum Maschinenwärter, Lokomoti Wagenmeister, Nangirmeister oder zum Werkmeister au Staatsbeamtenverbältnifses, die übrigen Anwärter innerbalb des letzteren auf jederzeitigen Widerruf beschäftigt. :

ck 5} efoldun mrd n A r be andoron SpoSzta!l non Mom Wie Besoldung wtrd nach den besonderen deëfalltigen Be!ittinmungen

nit

Werkstättenvorsteter müfsen die im §8. 42 bestimmte praktische Vordildung nachweisen.

5) (Vermögenslage.) Die Bewerber müssen frei von SHulden sein und, fowcit für die einzelnen Aemter erforderli, gemäß den be sonteren bezüglihen Bestimmungen die Amtskaution bestellen, Civil- fupernumerare au drei Jahre lang aus eigenen Mitteln oder d Unterstütung Seitens ihrer Angebörigen sich unterbalten fönren.

6) (Unbescholtenheit.) Sie müßen in ibren bisherigen Leben€&- verbältnifsen überall sid achtbar geführt haben, dürfen aud ni&t zur Beschäftigung im Eisenbahn- oder Telegrapbendienst dur gerichtliches Urtheil für unfähig erklärt scin. i:

7) (Militärpflicht.) In der Regel foll dem Eintritt der aktiven Dienstpflicht im steben Flotte genügt baben oder von derselben für die 5 befreit scin. Vorber ift die Zulafsung zur erft: in dem Falle statthaft, wenn auch in dem let l die Einstellung in das Heer bezw. in die Flotte feitgesezien Zeitpunkt die Zurückstellung erfolgt ift.

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Bom Civilsupernumerar darf die dreijäbris ereitung nur zur Ableistung des einjährig-freiwilligen Dienstes ur Ÿ die mili- tärischen Uebungen (8. 4 Absatz 4) unterbrochen werden. Die Dienst-

zeit als Einjährig-Freiwilliger kommt als Civildienstzeit weder auf die Borkcreitungsdauer, noch für Dienstalter und Besoldung und zwar auch dann nicht in Anrebnung, wenn die Ablegung der Prüfung vor abgeleistetem Militärdienst, bezw. vor endgültiger Entscheidung über die Dienstverpflichtung zugelassen, oder wenn dem Anwärter während der Militärtienstzeit auf Wunsch gestattet worden ist, daneben im Eisenbahndienst thätig zu sein.

8, 2, Feftstellung der Vorbedingungen. Vorprüfungen.

Das Vorhandensein der im §8. 1 bezeihneten Vorbedingungen ist zunächst dur glaubhafte Zeugnisse darzuthun.

1) Das Lebensalter ist durch das Tauf- oder Gehburts8zeugniß nabhzuweifen, wenn es nicht aus anderen vorgeleglen Dienstpapieren zuverlässig hervorgeht. Minderjährige haben die \hriftlihe Zustimmung des Vater3 oder Bormundes zu ihrer Bewerbung vorzulegen. Solche, welche als Civilsupernumerar zugelassen zu wen wünschen, haben eine beglaubigte Bescheinigung des Vaters oder Vormundes oder eines Angehörigen, daß sie sich drei Jahre lang aus eigenen Mitteln oder durch Unterstüßung Seitens ihrer Angehörigen unterhalten können, beizubringen (§8. 1 Nr. 5).

2) Ueber die körperlihe Tauglichkeit ist ein ärztlihes Zeugniß na vorgeschriebenem Muster erforderlih. Dasselbe muß von einem Babhnarzte der Staatseisenbabnverwaltung oder von einem Staats- mediztnalbeaniten ausgestellt sein.

Militäranwärter haben dem untersuchenden Arzte diejenigen in ibrem Besitze befindlichen Militärpapiere vorzulegen, aus denen hcr- vorgeht, welche Gründe für die Entlassung aus dem Militärdienste bezw. für die Inbvaliditätserklärung maßgebend gewesen sind.

3) Ueber die erlangten allgemeinen und besonderen Schul- und sonstigen Kenntnisse, Fertigkeiten und vorbereitenden Beschäftigungen find die entsprehenden Schul- und anderen Zeugnisse vorzulegen, aus- genomtnen das Schulzeugniß, wenn nur die Volksschule besucht oder nur die dritte Klasse (Tertia) eines Gymnasiums bezw. eine gleich- wertbige Stufe anderer Lehranstalten erreiht war.

4) Ueber die Führung und Beschäftigung in den früßeren Lebens- verbältnissen müssen amtliche oder sonst glaubhafte Zeugnisse vorgelegt werden, welche über die Zeit seit dem Austritt aus dem Militärdienste | oder aus der Schule einen vollständigen und bestimmten Nachweis liefern. Bei Personen, welche unmittelbar aus dem Truppenverbande oder aus der Schule übertreten, ift das militärishe Fübrungszeugniß bezw. das Schulzeugniß erforderlih und genügend. Ist demnächst zwischen der vorläufigen Aufzeihnung und der Einberufung des Be- werbers einige Zeit verflossen, so ist auch über die Zwischenzeit ein genügender Ausweis zu erbringen.

5) Ueber die Militärverbältnisse ist der bezügliche Ausweis (Militärpaß und militärishes Führungszeugniß, Ausmusterungs\cein, Eriat-Neserveschein, Ersatz-Res)ervepaß, Berechtigungsfschein zum ein- jähriz-freiwilligen Dienst u. #. w.), vom Militäranwärter der Ent- lasfsungs\chein, ter Civilverforgungsschein und das militärishe Führungs- zcugniß vorzulsgen.

6) Außerdem ist von jedem Anwärter cine selbstverfaßte und selbstueshriebene Darstellung dcs Lebenslaufs und die cigenhändige Beantwortung des für diesen Zweck vorgeschriebenen Fragebogens ein- zureichen.

7) Wird nach Durchsicht und auf Grund der Zeugnisse niht von vornbercin der Bewerber als ungeeignet für die begehrte Stellung erachtet, so kann nah Befinden eine Vorprüfung angeordnet werden, um über das Vorhandensein der Erfordernisse, insbesondere auch der Vorkenntnisse und sonstigen Fähigkeiten und Fertigkeiten eine zuver- lâssigere Ueberzeugung zu gewinnnen.

Dem Bewerber wird auf den unter Königlich preußischer V er- waltung stehenden Bahnen freie Fahrt in dritter Wagenklasse nach und von dem Orte der Vorprüfung. gewährt. Meisekosten we rden nicht erstattet.

8 3. Anmeldung der Bewerber.

Gesuche um Annahme als Civilsupernumerar sind an die be- treffende Eisenbabndirektion, andere Bewerbungen an diejenige Be- hörde zu richten, in deren unmittelbarem Dienstbereih der Bewerber angenommen zu werden wünscht, mithin an die Cisenbahndirektion, wenn im Bereiche der Central-, der Werkstätten- oder Neubau- verwaltung die Annahme begehrt wird, fonst und zwar jedenfalls die Bewerbungen um Annahme für den Zugbegleitungs-, Lokomotiv-, Weichensteller-, Bahnbewachungs- und Bahnunterhaltungsdienst, für

geregelt. - E Dem Civilsupernumerar kann die Zeit. während welch(er derselbe zu militärishen Uebungen fet es in der Reserve, als übungs-

Ho A ï e Taf Saat add pflihtiger Ersatzreservist erster Klasse berargezo( owie : tr Tntligsr unters d S e E die Zeit sonstiger unverschuldeter Unterbrechung de î c Wera h onto Sey Cron h tro Cid 4a - dem Präsidenten der Cisenbahn-Direktion je r ten Tan h 7 4nd 57 n Corn ott 2 noi ay ob besonderen Umständen oder ttecilweise au vorgeschriebene : S el a atbe t 5) A G S dre sorbereitun Unrtrcechnurg vêrden, als ED ati G von Bts y p l 1 bres die Dau i Monaten + { hrtoon Mili D aitor Les Wle DIE V Av b

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adung zur Prüfung erfolgt von der Anstellungébebörde upernumeraren dur den Präsidenten der Ciscnbahn- A L

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Direktion von Amtswegen, wenn die Ueberzeugung begründct er- scheint, daß der Anwärter genügerd vorbereitet und befähigt ist, in derjenigen Stellung, für welche die Prüfung abgelegt werden soll, der! Dienst selbständig wahrzunehmen.

welche die Prüfung ganz oder theilweise nicht bestehen,

n den nicht bestandenen Theilen oder Gegeuständen in

einer von der Prüfungs?ommission zu bestimmen cn Frist zu wieder-

holen. Die leßtere soll bei den Amvärtern zu a, b, c längstens drei, bei denen zu d und e längstens scchs, bei den übrigen Anwärtern längstens neun Monate betrazen. Bestehen sie auch dann nicht, so können sie entlassen oder mit ihrem Einverständniß in einer geringeren

Stellung, für welche sie die Anfiellungsfähigkeit und Befähigung be-

fien, verwendet werden.

_ Eine drittmalige Ablegung der Prüfung darf nur unter beson- deren Umständen und ganz ausnahmsweise von der Eiseubahn-Direktion, bezüglih der Civilsupernumerare für den Burcaudienst von dem Prä- sidenten der Direktion, nachgelassen werden, wenn die Prüfungs- fommission und das vorgesetzte Eisenbahn-VBotriebëamt folhes befür- worten. Doch können Diejenigen, welche bei der wicderholt nicht bestandenen Prüfung doch den Unforderungen für die Anstellung in einem niedrigeren Amt, für welches sie die Anstellungsfähigkeit be- sitzen, genügt haben, von der bestitmmmungsmäßigen Prüfung für dieses leßtere dur Beschluß der Prüfungskommission befrcit werden, wenn der Prüfungskommission für das höhere Amt Beamte solcher Diemt- zweige angehörea, aus welchen die Prüfungékommission für das niedrigere Amt zu bilden ist.

Durch vas Beslehen der Prüfung wird eine Anwartschaft auf Zulassung zur selbständigen Verrichtung der Dienftgeschäfte erworben und eine der Vorbedingungen für die künftige Verleihung einer oetats- mäßigen Stelle der betreffenden Dienstklasse erfüllt.

8. 5. Prüfungen behufs Beförderung.

e Beförderung:

a. vom Bahnwärter zuun Weichensteller, vom Weicbenstelier zum Weichensteller erster Klasse, soweit dem Lekteren uicht lediglich die Bedienung größerer Weichen- und Signalstell- werke ausgetragen wird,

b. vom Bremser zum Schaffner, vom Schaffner zum Pack- meister, vom Packmeister zum Zugsührer,

c. vom Lokomotivheizcr zum Lokomo!ivführer,

d. vom Stationsassistenten zum Stationtvorsteher Klasse oder zum (Güterexpedienten,

e. vom Betricbssekretär zum Eisenbahnsekretär, E

f. vom technischen Betricbs sekretär zum technis{chen Ciscubabn- sckretär 5 2

ist durch die Ablegung der im besonderen Theil diefer Prüfungs-

ordnung bezeicbneten Prüfungen bedingt. Die Zulaffung zu denselben

erfolgt nah Erfüllung der dort bestimmten Erfordernisse bei befriedigender

Dienstführung, wenn die Anstellungsbchörde die Ueberzeugung gewonnei

hat, daß der Bewerber die für das höhere Amt erforderlichen Dienst-

kenntnisse, Erfahrungen und Gigenschaften in genügendem Maße erlangt und für die Ablegung der Prüfung sih hinreichend vorbereitet hat.

Bewerber, welche erstmalig die Prüfung nicht beftehen, dürfen auf ihren Antrag zur Wiederholung derselben in den nicht bestandenen Theilen oder Gegenständen nah Ablauf einer von der Prüfungs- fommission zu besliunmenden Frist von mindestens fcchs Monaten zu- gelassen werden. ; E

(Fine weitere Wiederholung der Prüfung findet nicht statt. .

Bon jeder Eisenbahn-Direktion werden für deu Direktionsbezirk die Tage, bis zu welchen die Anträge auf Zulaffung zu den Prüfungen unter a, b, e cinzureihen sind, cin für alle Mal bestimmt und be- fannt gemacht. Alle Bewerber, welche vor Ablauf des bestimmten Tages ihre Meldung dem nächsten Dienstvorgesetzten übergeben haben, sind als gleichzeitig geprüft zu betraten, alcihviel an welcchein Tage die Prüfung dcs einzelnen Bewerbers stattgefunden hat, Später über- gebene Meldungen werden für den nächstfolgenden Änmeldungsötag zurückgelegt. /

Für die Meldungen zu den Prüfungen unter d, @ und f worden mit denselben Wirkungen der 1. April und 1, Oktober für alle Direktionsbezirke bestimmt. Nur die Civilsupernumerare für den Expeditionsdienst werden zur Ablegung der Gütererpedienten-Prüfang nach Ablauf des dreijährigen Vorbereitungsdienstes von Amtlsweogen vorgeladen. J S

Stationseinnehmer und Güterkassiter müsscn die Prüfung zuni Güterexpedienten oder zum Stationsvorfteher, Buchhalter, Haupt- kassenkassirer und Betriebsklassenrendanten die Prüfung zum Eiteubahn-

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zweiter

den Stations-, Telegraphen- oder Erpeditionsdienst an das Cisen- babn-Betricbsanit, in dessen Bezirk die Beschäftigung gewünscht wird.

sekretär, Betrichscontroleure die Prüfung zum Stationsvorsteber,