1887 / 95 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Die Stiffe der vierten Klasse werden nah der unteren Ouaran-

täne-Station zurückgewiesen, um dem Quarantäne-Verfahren und

i sen, Q ° der Isolirung der Schiffe und Persenen so lange zu unterliegen vie did Gesundheitsamt bestimmen wird. n A N

3) Die oben gedachte fünftägige Isolirung findet Anwendung auf

alle Häfen des Golfs von Mexiko und des Karaïbishen Meeres, mit âfen südlich vom Aequator

AUENEE derjenigen „Schiffe, welche aus fommen, deren Beobachtung auf die Zei Î - Grant ift chtung auf die Zeit von drei Tagen be

4) Alle S{iffe, welche aus Häfen kommen, deren Ansteckung durch Cholera befannt ift oder vermutbet wird, oder welche später damit angesteckt worden, sind demjenigen Quarantäne- Verfahren unter- worfen, welches das Gesundbeitsamt bestimmen wird.

5) Schiffe, welche an oder nach dem 20. April 1887 aus den oben genannten Häfen und Orten fommen und zur zweiten, dritten oder vierten Klasse des obigen Schemas gehören, dürfen an den Rigolets- oder Aschafalaya-Quarantäne-Stationen oder anderen noch etwa cinzurihtenden Quarantäne-Stattionen nit vorüberfahren, obne einer Beobachtung von 40 Tagen und vollständiger Reinigung und Desinfizirung unterworfen worden zu sein.

Berlin, 23. April 1887.

__ Die Plenarversammlung der Central-Direktion der Monumenta Germaniae wurde in dicfem Jahre in den Tagen vom 31. März bis zum 2. April in Berlin obgehalten. Zum ersten Male fehlte der Mann, welcher die neue Organisation des Unternehmens wesent- li begründet und demselben feit dem Jahre 1874 als treuer Führer vorgestanden hatte. Georg Waiß war am 25. Mai 18%6 dur den Tod abberufen ; an feiner Stelle war der provisorische Vorsitz dur die außerordentlichc Plenarversammlung vom 18. Juni dem Professor Wattenbach übertragen, da eine endgültige Neuwabl fic als zur Zeit noch unmögli erwies Von der Berliner Akademie der Wissen- schaften war an Waitz's Stelle Profeffor Scherer zu ibrem Y rtreter ernannt, und da auch dieser {on am 6. August dur den Dod uns entrifsen wurde, der Geh. Justiz-Rath Professor Brunner. Die Wiener Afademie ernannte den Professor Dr. Alphons Huber in Innsbruck an Stelle des Hofraths Ritter von Sickel welcher als Abtheilungsleiter Mitglied der Central-Direktion bleibt. Alle Mitglieder war:n vollzählig erschienen, außer den Genannten Prof. Dümmler in Halle, Geheimrath v, Giesebrecht in München, Prof. Hegel in Erlangen, Hofrath Prof. Maaßen in Wien; von hier Prof. Mommsen, der Direktor der Staatsarchive Geheimrath v. Sybel, Prof. Weizsäcker. Von der Wabl neuer Mit- glieder ward für jeßt Abftand genommen. F és v a chrerbietigstem Dank wurde die Mittheilung vernommen a von Waih dringend gewünschte und auch in seinem Testament als Wunsch auégesprochene Erwerbung des mit seinen Bemerkungen versehenen vollständigen Exemplars der Monumenta Germaniae us feinem. Nachlaß zum bleibenden Gebrauch der Mitarbeiter durch huld» reiche Bewilligung, aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds ermö licht war. Auch die mit Collationen versehenen Terte aus seiner Bibliotbek sind durch den General-Direk:or der Königl. Bibliothek “He e Dr. Wilmans, der Gesellschaft überwiesen. Gs igs 5 N der unerwartete Tod des Vorsitzenden und das Fehlen einer 1 enes Urbeitsfraft niht ohne nachtheiligen Einfluß auf die t A P fonnte, it selbstverständlich ; auch außerdem A E Störungen durch Erkrankung von Mitarkeitern nicht Vollendet wurden im Laufe des Jahres 1886/87 __in der Abtheilung Seriptores : 1) Secriptorum Vol. XV. Pars 1; U der Abtheilung Antiquitates : 2) E Germaniae I, Dioeceses Augnustensis, Con- 5 c ch . . ? : Bn Curiensis. Pars prior. Recensuit Fr. L, 3) Poetarum Latinorum Medii Aevi Tomi III Recensuit L Traube ; : von dem Neuen Archiv der Gesellschaft für A Devtsche Geschichtékunde: R in oe Lr Me Abtheilung A Ver Le er Abtheilung Auctores antiquissimi, Profes AOOE s andere Arbeiten verhindert, die von (fnolelor esa E E L a der Zeit des Uebergangs Alterthu as Mittelalter noch nit ausfü ónnen, hof e In De pes Aa i Winters mit Se de E können. die Bearbeitung der VYariae des sfi ist vc 1 E n ree (eelttten Siteytlen L e Ba s Mus ) Abschluß geführt werden können, bevor nicht der kritische A | E x E , 1 [v CL. Ti ) Ba Bai O va erdam Malers heken vervollsts ird. Die dem Sidonius beigegebe- e ta dls M Und Faustus sind von Dr. Reus E l et; Vorrede und Indices sind druckferti d die Ausgabe des Bandes in wenigen Monaten zu drivcren. “Der ‘Deut bes vom M N bearbeiteten Claudian wird in nächster Zeit beginnen as Sti E Seriptores ist durch_ den Tod ihres Leiters am De È 9 Cine. ber abten Sbeil vid Act O N Dr. L, v. Heinemann, den größten Theil des Jahres hi ) E an jeder Arbeit verhindert war, ob E! aANY P E Pannen org, ebenfalls durch {were Krankheit, sich genöthigt |ab, die von ihm übernommene Bearbeitung des Carmen de bh ll Saxonico aufzugeben; es mußte dasselbe deshalb, nahdem der Dru son Se L arA unterbrochen gewesen war, für eine spätere Stelle hin É es Bandes aufgespart werden. Die Hauptlast fiel dem Dr. Holder- Egger zu, welcher {on früher neben Waitz bei dem 15 Bande M ea gewesen war; doch war es nicht möglich, diesen Band e a h Umfang dieses andes, jer die S lente zu den Vitae einere E farolingifschen, fächsishen und tritt Pera 04 da die Fol R P EaO e ert f N la T 4 l e [ jon besckt find, war eine andere Aus- A S: 4 Deshalb „find die ersten 72 Bogen als erster A t a sie waren con im vorigen Jahr vollendet, nur Mbit aas hatte si inzwischen eine | 8 inglihen Tertcs gefunden, so i se ci A E E, mußte, wie Séin iberbaupi bie Taûile Dauer des Druckes veranlaßt hat, daß zahlreihe Nachträge Verbesserungen zu geben waren Für die iwveite ‘Dalfte bés Tite ves gen zu C ; eite Hâlfte des Bard war noch eine Reise des Dr. C idetStaer 19 Mia orderlies: jetzt ist die Vollendung bis zum Herbst mit Si ebet al Gu U die Bo! bis t Sicherheit zu erwarten. i ae AeE welcher die von Dr. Liebermann ‘beärbeiiéten d R ngli jen Geschichtéquellen enthält, find 62 Bogen Parisiensis O dT E Mat ber R mi Vice Tbe i A die dâni!chen Autoren folgen elde Wait \@ ie e lassen hat; dann die Auszüge aus pol Ma A E E Bibliothekar Dr Perlbah in Halle be Va das d in S ot Dr. 4 omme naa ien, me waBen Dr. L. v. Heinemann beshaftiot i Gs tigtieisWen Quellen M 10, d 18. Seis mie [ Qu 12. d 13. Jahrhunderts mit eini e u Gk pen früheren Bänden eröffnet, sind einige Worin ß i Ae Ee ihts\chreiber Venetiens hat Dr. H. Simonsfeld in vergangenen Sabre 0 Mir A ran ce ol R N namentlich Sicard und Salimbene, Dr L oil Es Sg r Er it as viel Ge peitel, aber auch noch viel zu arn Abe Sórlein de Gtr iebèr i weite Ferne derdEt: tadinea Mis Wit dex De e Streitschriften aus der Zeit des x vestiturf 6 i ae A Tie Zeit Leon werden können Drud erie ft A M R Manegold, Gebhard u. a. von Dr. S R E A

Pars prior,

ältere

Bernold's übernommen bat; zum Beginne feblen nur noch die Schriften des Petrus Damiani, für welche Vorarbeiten gemaht find, und mit welen jeßt Dr. L. v. Heinemann beschäftigt ift. Den Druck des ersten Halbbandes von Seriptores Rerum Mero- vingicarum 1I hat Dr. Kru!ch von Bogen 15 bis 39 fortgeführt ; die Chronik des sogenannten Fredegar mit den Fortsezungen und die Gesta Theodorici find vollständig, der Liber historiae Francorum (Gesta Francorum), dessen Druck wegen der verschiedenen Recenfionen be» sonders s{wierig war, größtentheils gedruckt, die Lebensbesreibungen der Heiligen von Königlicher Abkunft vorbereitet. Für diee aber und mehr noch für große Menge der übrigen Heiligenleten, welhe sich daran “s{ließen age uit. noch_ pe zu thun, s zur Benutzung der schr zablreiGen Handschriften eine Bereisung der französische Bibliotheken nothwendig. 5 E Der Druck der deutschen Gbronifen erfubr cine neue Unter- brechung tur den Tod des Prof. Scherer und die dadurch berbei- gefübrte Ucbterbäufung des Prof. E. Sé{röder mit Amtsgeschäften. Gegenwärtig find aber 21 Bogen gedruckt und der Schluß der Kaiser- ckÉronif ist zum Herbst d. J. mit Sicherheit zu erwarten; ebenso daß Hr Prof. Strauch sodann die Chronif des Enenkel ohne Unter- breGung wird folgen lassen fönnen. Besonders erfreulich ist, daß auch Otader's Steieri]che Reimronik an Dr. Seemüller in Wien, dem Herausgeber des sogenannten Seifried Helbling, einen Bearbeiter ge- funden bat, welcher die Vollendung der Ausgabe in nicht zu ferne Aussicht stellt, während Prof. Busson in einer Reibe abgesondert erscheinender Abhandlungen die Quellen und die Arbeitsweise des Verfassers untersucht. i Die Arbeiten für diese viel umfassende Abtheilung wären nit durzuführen gewesen obne die stets bereitwillig gewährte und dankbar anzuerkennende Zuferdung von Handschriften aus den Bibliotheken in Hannover, Bamberg, München, Wien, im Haag und in Leiden, Paris und Sanctgallen, owie vom K Staatêarchiv in Münster. Durch Vergleichung von Handfscriften untcrstüßten uns die Herren A. Mclinier in Paris, Bibliothekar Crombaca in Valenciennes, Braun)chvig in Montpellier, Ouverleauxr in Brüffel, Gailliard in Brügge, Schüdde- fopf _in London, P. Ewald, damals in Rom, Steinberz in Wien, P. Swoboba, _Bibl'otbekar in Heiligenkreuz, H. Simonsfeld in Müncben, Archiv-Nath Stälin in Stuttgart, Dr. Ladewig in Karls- ruhe, in Mes Hr. Bibliothekar A. Schuster und Archiv-Direktor E. Sauer. Die Arbeiten des Dr. Liebermann wurden durch die Len I: H Dees im E Museum, Alfred Rogers und Dr. L n Cambridge in freua r Weife Nachyoralot von Handschriften befördert cat E Für die Abtheilung der Leges hat Dr. K. Le die Bear- beitung der Lex Alamannorum Follenvet E E du ‘durd Herrn Dr. Wernicke in Bunzlau nachgewiesene, bisher unbekannt ge- blicbene Handschrift in der Bibliothek des Grafen zu Solms auf Klitshdorf durch Vermittelung der Königl. Akademie der Wissen- schaften uns zugänglich geworden war. Hiermit beginnt nun die Serie der neubearbeiteten Ausgaben der Volkzrehte in Quarto, an weler si unter der Leitung des Professors Brunner au Dr Zeumer be- tleiligen wird, welcher für den noch unvollendeten 5. Folioband die Lex Romana Curiensis bearbeitet hat. Zunächst hat dieser nun die Bearbeitung der Leges Wisigothorum in Angriff genommen, für welche vielleiht noch Reisen nothwendig fein werden. Die in der Bibliothek des Grafen Leicester in Holkham von Gaudenzi ent- deckten neuen Fragmente hat derselbe im 12, Band des Neuen Archivs fkritisch untersucht. Die Fortführung der Ausgabe der Capitularia ist durch Erkrankung des Professors Boretius leider unterbrochen; in Ausficht genommen ist von Prof. Brunner eine Sammlung fränkisher Gerichtöurkunden Hofrath Prof. Maaßen hat die Vorarbeiten zu einer Sammlung fränkischer Concilien-Akten weitergeführt; an Stelle des Dr Linveet ist als Mitarbeiter Dr. Stoeber eingetreten. Von einer Anzahl sehr alter Handschriften sind Collationen beschafft, von énzelnen Stüdcke der Text festgestellt, wobei es sich als nothwendig erwies, aus ber s verschiedenen, ganz_ regellosen Orthographie und Grammatik L Vere rir Sa i paliGe Geftalt nit tattet, V und altung doch “einen lesbaren und verständlihen Tert herzustellen. Pro i i fük die neu Ausgabe der Reichsgeseße und Acta eue (ele D Pre ‘r monatliche Arbeiten des Dr. Kehr in Rom unterstüßt worden weldie u obne Resultate von erheblihem Werthe geblieben sind : es e au aber für das von den verschiedensten Orten herstammende Material noch so vieler Nachforschungen und Collationen, daß an den Begi des A O i denken ist. l inc s Leiter der Abtheilung Diplomata wu 9. Si M e T S Krankheit des R Ba e Le September Dr. Kehr eintrat. Die Vorarb if ) par ANAgO Nt E und âuch der Dru der Üefanden D gonnen, allein die Einberufung des Dr. Kehr auf zwei Monate zu militärischer i i Bi E E aas hat wieder eine Unterbrehung des Druckes _ Für die Abtheilung Epistolae fonnte Prof. Wattenb ie De e Q B an Zee längere Zeit Bt e h vejene Druck der Briefe Gregor's I. von Dr. Ewald wied aufgenommen uud bis zum Schluß des dritten Vuches gefü ift: boffentlich wird es nun obne weite n e Le M hoffentlid s tere Unterbrehung fortgehen. POU Nei itde Ie Druck der für die Reidbgeshibte «t Stigen v ef E den BVatikanischen Regeften (tis 1268) von Dr. Roden- a E E E Register, für den dritten Van z êrB V rbet taz D) ky 2 ene nah Rom nothwendig sein. Ey Sihe Me n E O een E ae Leg Abschriften Gee Grgänzung zu bedürfen; es ist aber ervorzuheben, daß in die Lat I ee Metan Use M ih Fus Jbitay Er wurde uns mit gewohnter ‘Gü o e R Dr. Rodenberg selbständig ausgeiu t. E Während - it diesen beiden Dr. ? erg selbständ S ‘end mit diesen beid Serien der fystematischen Beacbätung B ief eian M: 2 ; riefe vorgegr aier v S B D v Bu e e S bandsGriftlihen Hülssmittel, den Grund ta der Außzabe ¿eleef Lenen Sand TA n OUl)8mittel, den Grund zu der Ausgab Dru boffentli in diesem Geschäftsjahr begonnen ade E H _… Von der Abtheilung Antiquitates, welche Prof. Tei L e 0h L Ste bearbeitete erste Hälfte des driliqn Bandes be: e e aus fkarolingischer Zeit erschienen, nah deren V le Traube aus dem Kreise der Mitarbei 18 Cid L S Vorarbeiten von ihm und t Dr M Db E O Cr „n D . M. Manitius au Hetaueder W lPigenen Halbbandes , Prof. Dr. Sacster in Spier B ollenen hd e Deut e, L "1 ee Dat N l , ) Vruck beginnen kann. Vo e Ee E Oa S der hat M Dr. Baumann in Donaueschinge di Sivaiaer kos o L D burg und Chur bearbeitet Bd L e a a Jura U j ,_wov lfte ausgegeb i zweite im Dru vollendet ist: ads ca e i fonlra Mathe eite / t: nur das gerade hier besonders - Des E i Ba A den zum angrame e [Owierig Necile tet in Wien die österreihischen Nekrologi Aud foxt vacteutia e M Archiv eine Abhandlung über ‘das Verb ider S u ver e O mitgetheilt. Die eigentli Salzburgischen Sachen hofft ex bis zuer Her st reg erjuftellen HONNE SNRE, MONs, el J (R __ Bom Neuen Archiv ist unter Wattenbach's Leitung der 12. B Lan, wel@er unter einer großen Anzabl von Crcllentititéee Gef Gichtsquellen ad be Ven erster, Theil der Ann e E enthält. Bis zum letzten Augenblick h t ‘fei seiner Arbeit zue gedauert und die Wege gewiesen G a Losen Mnn Ute große Unternehmen mit R Erfolge n Slb E

die

fessor Dr. Thaner in Innsbruck bearbeitet, welche? auch die Schriften

Der Verein Berliner Künstler, we :

kurzem sein Heim von der Kommandantenstraße e dane r ch zit, seit Pause Wilhclm E ree ee t bat, wird nunmehri Giteften, ofalitäten dafelbft in den cessón Tages des Mai d J denParteree, Kunstausstellung eröffnen. Nah den dazu gemahten qn erfte und bereits erfolgten Eingängen läßt sih son jeßt übern dungen dieselbe besonders für Repräsentation der Beriiner Kunst e ben, sein wird. Fast alle unsere bervorragendsten Künstler Bil

Maler werden vertreten sein; wir nennen unter Anderen At dbauer und Beer, Reinhold Begas, Gen, Geselchap, Gude, Hertel Knaus, Knille, Kraus, Menzel, Skarbina, r, À el, Kiesel, Friß Werner. Dürfte \{on durch Vorführung dieser v. Werner, Ausstellung eine besondere Anziebungskraft ausüben, so er erke die noch erhöôbt dur die herrlichen Räume, in denen sie da îr Reh und die zu den Sehenswürdigkeiten der Reichshauptstadt ten wird sein werden. Von dem nah der Straße gelegenen eigentli, zäblen stellungsfaal gelangt man dur einen mit Oberlicht versehen Mute raum in die nach dem Garten des Kriegsministeriums zud Gesellschaftsräume des Künstlervereins, welche gleichfalls dem selesenen geöffnet sein werden. Hier nun wird durch_ den Ger Pub ifum Freunde und Gönner des Vereins und die Opferfreudizt i Mitglieder u. A. haben Clemens, Ehrentraut, Hildebrand. einer S Boget die L mit grofes eigenen Kompo

d es vereinen, um i ic 1

Aufenthalt genußreich zu maten. R R B und den

__ _Deutscher Böhmerwaldbund. Na dürfniß na einem verläßliben Buche, welches tr ‘ven Tourist Pee über den Böhmerwald enthält, immer drin: Os berausíftellte, so bef{loß {hon im Vorjahre die Bundes[leitun e Fremdenführer herauszugeben. Im Laufe des Winters ist es N lungen, von den zablreihen Mitarbeitetn an diesem Werke die f träge kereinzubekommen, und wird im Sommer dieses Buch eríó e F Buch wird mehrere Uebersihtskarten über den Böbmerwald ext balten. Der Reinertrag dieses Buches fällt dem Deutscher E öhmerwaldbund zu. Von den einzelnen Theilen „ob e und G „unterer Böbmerwald werden auch Separatabdrüd A d en Buchhandel gebracht. __ Unter der Leitung dies

eudiger Männer ist in Prag ein Musterlager der Erwerbserzeu e a dem Böhmerwalde errihtet worden. Dur dieses Musterlager önnen nun alle Gewerbetreibenden des Böhmerwaldes Förd na finden, wenn sie für ihre Erzeugnisse Absaß finden wollen B E der vom Deutschen Böhmerwaldbund errichteten und erhalten i

ot flehtshule in Dberplan sind auch in dieser Niederlage ausgestellt M önnen bereits alle Aufträge auf Korbflechtwaaren billigt dur ie Korbflechtshule in Okerplan ausgeführt werden. I

sich das By,

Paris, 20. April. (Fr. C) Der J i Af , 20. April. (Fr. C.) Der Internationale ‘Astre- n cu en-Kongreß theilte sih für seine Arbeiten in einen Ma A ev QNE Lo N Ogra Aus\chuß. Leßterer ver- as Verhältniß der aufzunehmenden Himmels j D des Photographirens, Größe und Sa E Linsen D an S R des S 4 lern; der erstere Aus\chuß soll

ufnahme zwischen den verschiedenen Ländern verthei E Vis n versd 1 Ländern vertheilen, S gen besihtigen die Kongreßmitglieder die Sternwarte von

Im Deutschen Theater wird mor S i fo icn y gen, C t . s E Sb gegeben. Die nfófie ) „des „Käthchen von Heilbronn“ findet am Dienst den 26., die näbste Aufführun a N ¿e j ( g von „Romeo und Julia“ Data, den 28. d. M., statt. Am Sditmabend, der 30. Apt Un P Tauber als zweite Rolle seines Gastspiels die Titelrolle in S Le costa* spielen. Außerdem bringt das Wohenrepertoire noch A Ste ie e zwar sind dies die leßten Auf: [ un ;) ¿ en J Ni 1 e Satos Ade noch vor dem Urlaub der Fr. Niemann

Im Friedrich-W ilhbelmstädtischen Th : h: h-Wilhelr eater w M bun o S a Strauß Cyclus n er A1 er vieraftigen Operette: „Der i R g m geftern fortgeseßt. Auch diesem lustigen Werk vie, E eee Pause aufs Neue ein Beifall zu Theil, welcher beweist, daß 0 elbe an Wirksamkeit nichts verloren hat. Ist es au N Muñ 4 bei welbe ade ctra B O Operetten, vorwiegend A ; _den auptsächlihen, wenn nicht gar alleinigen Werth auêsmaht, so spriht doch i o eini a im Ce Bang obwohl sie für vier Akte nit Lebt reit N N E as Interesse der Zuschauer rege. Die graziösen Weisen er A usik verfehlen au in dem „Karneval“ ihre Wirkung niht und gus ren den ganzen Abend über dem Publikum jenen ungetrübten Sen A eben eine Strauß'she Operette in so hervorragender A e bietet; die heiteren Tanzmelodien, die sauber gearbeiteten ummern des Solo- und Chorgesanges zeichnen den „Karneval“ vor L anderen der späteren Werke des Meisters aus. Die treffliche Be- ebung that das ihrige, um den Erfolg auch gestern Abend zu einem vollständigen zu machen. Frl. Drucker hat in der Rolle der Marie vollauf Gelegenheit, ihre trefflihe gesanglihe Begabung im besten Lichte ¡u zeigen ; ihre frische, sauber geschulte und angenehm fklingende Stimme überwand spielend die Schwierigkciten der Partie und ge wann ihr die volle Anerkennung der Zuhörer. Nicht minder erfolg- teiy war der „Arthur“ des Hrn. Steiner, welcher wie immer fris und gewandt seine Rolle gab. Die bewährte Komik des Hrn. Wellhoff ferner das ansprechende Spiel der Hrn. Swoboda und Szika sowie des Frl. Wenzel trugen wesentlich zum Gelingen bei. :

Belle - Alliance - Theater. Die i l ch¿Allia : ter. morgige Aufführung der Aue „Fatinißa“ gewinnt ein erhöhtes Interesse O den

M and, daß Frl. Jenny Stubel zum ersten Male daselbst auftritt, u i: A in der Partie des Lieutenants Wladimir. Am Sonabend, A n findet die GN Aufführung der genannten Operette Gahspiel bes Meine SLe iede e n

es F - r s. ie v irefti

ausgegebenen Saison-Karten (zu 6 K) erfreuen id S ordentlih regen Betheiligung des Publikums.

_Im Walhalla-Theater findet morgen, S i Aus der Operette „Gillette voa Narbonne“ statt. Am Montag hs „Nanon“ gegeben. Am Dienstag beschließt Adolfine Zimaier ihr Gastspiel in der beliebten Operette „Angot“. Für Mittwoch ist Cl Velibiee E fut Aperette „Das verwunscene Schloß“ von i iht genommen. Direktor Stei i O E d vai nd Dgs A aden-B a Ge pat _ètas Ensemble des Walhalla- ä Monats August daselbst gastiren wird. E

Das Panorama Deutscher Kolonien i i

l Der n elm- rafe: welches {hon jeßt den hier eintreffenden Fn L E a Sehen8würdigkeit gilt, wird demnächst einen neuen äußeren p i durh Bemalung der beiden Frontflächen des Rundbaues 2 Tropenlandschaften erhalten. Das damit verbundene ethnologische fte l von Woche zu Woche neuen Zuwachs aus West- und

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und L Berlin 8W., Wilhel ftraße Nr 39099 Anstalt,

Sieben Beilagen

Berlin:

(einshließlich Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reichs

v 95.

Nicßtamtliches.

en. Berlin, 23. April. des Reichstages wurde die erste Berathung twurfs, betreffend die Abänderung von

(9) Een ; Gese Yetimmungen des der Gebührenordnun

nder Rede von

eitet: : p Meine Herren! Als die

maren, und nun die Aufgabe

i die Reise zu geben, da war man sich bei den Reichstage vollkommen darüber flar, daß eine Lösung dieser Aufgaben in dem damaligen Zeitpunkte weil die dur{greifende Umgestaltung aller

tibrengesche mit aus Fygierungen und beim cefriedigende L i ¡u erwarten war, Justizeinrihtungen jeder ¡ustellenden igließen , (rfahrungen lassen. S Im Reichstage scheint angebórigen Mitgliedern die

sich

Im

Inwaltégebühren zu niedrig normirt seien,

dieselben zu erhöhen, herau

Gegentheil nah das Publikum lastet werde, und án Jahr verflo)ten ; den Geritsvollziehergebühre Keidstag hat, obwohl n denselben ihre Existenz

Vorschlägen der verbündeten Regierungen zugestimmt, und seitdem fat die Erfahrung wohl genügend ergeben, daß f der Gerichtsvollzieher nicht gefährdet, daß sie vielmehr vielfah noch

ane recht günstige it.

Wenn nun im achten au einige bei den Anwalts teseitigen, nahdem der Rei

wiederholt si für eine Revision der Anwaltsgebühren ausgesprochen kate, so ist wobl der Einwand, daß dieses

i, unter allen Vorwürfen,

hat, der am wenigsten haltbare. der Reform eîne

Verihiebung : Denn der Gedanke, daß di

aufgestellt sind, fängt an ih zu verdunkeln ;

mat ihren Einfluß geltend,

riger werden, mit der Reform zu Durften also die verbündeten ‘un Pibt gegenuber dem Publikum nit aufschieben,

die Art ihres Vorgehens

Verschlägen im Einzelnen stellen mag, ich Anerkenntniß nit verschließen können, Vorshlägen mit großer Mäßigung und mit billiger Rücksihtnahme wf den Anwaltsstand zu Werke gegangen sind. Die Grundtarxe der Gebührenerhebung wird bis zu einem i Die Vorlage fostennovelle von 1881 in der Richtung,

überhaupt niht berührt. Grundlagen der Gebühreno getretene Extravaganzen sequenzen des Paus

i#lâge an, welche aus dem

Der erste formulirte Antrag, welcher in Anwaltsgebührenordnung

der dies im Jahre 1881, damaligen Abgeordneten sélag aber fann ih erheblich weiter gehen als

tare reduziren, und zwar in den j ; Reduktion um 50%, im Uebrigen eine um 15 °/0 eintreten lassen.

Mit desto mehr Recbt

Abgeordneten Dr. Payer anrufen. Reihêtages vom 6. Februar welden“, wie er sih ausdrüdte, eéûbren eintreten kann, ohne daß der Stand der Rechtsanwälte da- durh wesentlih geschädigt würde“. Er ¡ihnet: die bei furzen Entfernungen zu die theilweise zu hohen Gebühren den Widerspru i Gebühren

tübren für rathungêgebühren ; L hat ferner n

sprechenden

die eine

Aenderung

lauter Punkte, bei welchen die gegenwärtige Reform einseßt. anderen Zielpunkt der Vorlage,

bühren, hat in derselben gled des Anwaltstandes, gestellt. Auch in Betreff

é nicht an Stimmen aus : Anwaltskammern zu Berlin, Breslau, Marienwerder, Naumburg,

Stettin haben si in einem im Jahre 1881 dem preußischen Iustiz- Ninister erstatteten Gutachten für _ ä fleineren Correspondenzen auêgesprochen, der maßgebenden Seitenzahl von

So maßvoll nun d

sind, so mu

erhe ädigung nte

sich unter ihres

einseßt und

Uge des Anwaltstandes sich seit 5 sdlehtert habe. Ich muß sogar diefe ] ; anerkennen. Nach den Berichten, welche der preußischen Regierung zu-

fegangen sind, haben- sich_ weise in ungesunder Weis

unatürlihe Konzentration der Geschäfte in den Händen einiger herausgestellt und als Kehrseite davon etne

weniger Rechtsanwälte

Ungenügende Beschäftigung anderer Anwälte, theils nothdürftig, theils gar nit finden. Gesetzgebung, \dvokatur ganz unmögli, jelner Anwälte zuzuwenden. aupt im Stande, auf eine gerechtere

É ist für die

tie Anwälte hinzuwirken,

dielleiht ncch eher erzielen als eine höhere.

gebung fann überhaupt nur sein, dafür

reihend beschäftigten Qn an e.

ommen nicht gebre erforderlihen Bedarfes ins Auge gefaßt werden,

dem Staatssekretär von Schelling ein-

Reichs-Justizgeseßze zu Stande gekommen

Gebühren entgegenstand. ein Experiment zu machen, die Berichtigung der aufgestellten Gebührensäße zu über-

dem Inkrafttreten dur die auf dem und die verbündeten Regierungen haben, war, si beeilt, bei den Gerichtskosten und bei

l damals die Gerichtsvollzieher in Petitionen

derselben beseitigt, nzen \chquantumsystems strenger Dabei lehnt si der Entwurf zu einem großen

hohen Werthsklassen

ih doch anerkennen, ninderungen unterbleiben müßten, CEristenz enes dem Publikum genügenden 2 : ra stellen, und ih finde es vollkommen begreiflich, daß die Vereinigung,

Besitstandes gebildet hat,

Jun der gestrigen

Gerichtsfosten-Geseges und g für Rehtsanwälte, mit fol-

erwuhs, denselben die erforderlihen Ge-

eren Ertraaësshäßung der damals auf- Man mrßte sich daher ent- den künftig zu machenden

damals unter den dem Anmvaltsstande Ansicht vorgeherrscht zu haben, daß die r und daß sih das Bedürfniß, s\tellen werde. Nun hat sich aber im der Reichs-Justizgeseße ergeben, daß Prozeß ruhenden Gebühren über- als noch faum

n eine Erleichterung zu shaffen, und der

als bedroht darstellten, den bezüglichen daß die Erwerbsfstellung

Iabre die Regierungen daran gehen, gebühren hervorgetretene Beschwernisse zu chstag bereits im Jahre 1881 und dann

Vorgehen ein verfrühtes denen si die Vorlage ausgeseßt gesehen Ich glaube im Gegentheil, daß jede ! Aufhebung derselben bedeuten würde. e Gebührensäte gleihsam zur probeweise die Matt des Besißes und es würde vor Iahr zu Jahr \{chwie- dem Ziele zu gelangen. Regierungen die Erfüllung ihrer so wird man, was man auch sich zu den doch im Allgemeinen dem die Regierungen bei ihren

anlangt, wie

daß

Werthbetrage von 10 000 bewegt sich vie die Gerichts- daß ohne ein Rüttcin an den rdnung nur einzelne in der Praxis hervor- insbesondere die Kon- gezogen werden.

( Theil an Vor- selbst hervorgegangen sind. diesem Hause auf Revision worden ist, es war Rechtsanwalt, dem Jäger (Reuß) aus. Auf diesen Vor- mich niht berufen; denn er wollte die Vorlage; er wollte au die Grund- beiden untersten Werthsklafsen eine

Anwalts\tande gestellt w S ging von einem

Gewährsmann den bisherigen Derselbe hat in der Sißung des 1885 diejenigen Punkte bezeichnet, „bei „eine Herabminderung der Anwalts-

fann ih als

hat als folche Punkte be- hoh bemessenen Reisekosten ; im Konkursverfahren; die Ge-

Mahnverfahren; die Be- in den Alimentationsprozessen. Herabminderung der Gebühren in

in Verbindung mit einer ent- des Gerichtskostengeseßes befürwortet, Einen die Ermäßigung der Gelderhebungs- Sitzung des Reichstages ein anderes Mit- Hr. Dr. Horwit, als beahtenswerth hin- einer Reduzirung der Schreibgebühren fehlt dem Anmwaltstande. Die Vorstände der

imm

den Wegfall der Schreibgebühren wobei sie nur in Betreff einander abweichen. 4 ie Vorschläge der verbündeten Regierungen daß auch diese mäßigen Herab- wenn sie die Folge hätten, die Anwaltstandes in Frage zu

zur Ver- gerade bei diesem geltend maht, daß _ die finanzielle dem 1. Oktober 1879 erheblich ver- Klage als theilweise berechtigt

den deutschen Anwälten

Erwerbsverhältnisse der Anwälte theil-

die An vielen Orten hat sih eine

e entwidelt.

welhe ihr Auskommen Allein, meine Herren, insbesondere beim System der sreten ihre Fürsorge der Existenzfähigkeit ein- Wäre die Gebührengeseßgebung über- Vertheilung der Geschäfte unter so würde eine niedrigere Taxe die Wirkung Die Aufgabe der Geseh- zu sorgen, daß es den aus- einem standesmäßigen Ein- Bei der Abschäßung des hierzu

ragende Befähigung und une vielmehr davon auêgehen müssen,

rihterliden Beamten befinden, im stand als genügend anzusehen ist.

staatlihe Invaliden- und Reliktenve daraus zulegen oder dazu zu verwenden, Privatversicherungen oder in sonstiger Weise zu verschaffen. ch Abzug des hierzu aufzuwe

auch na i ch ein au

das Einkommen, was 11 dem Landgerichte oder eine vershaffen kaun, Beamten der ersten Instanz. dings der Verdienst aus P \chnittscinkommen zurückbleiben. Lage der Gesetzgebung gegenüber den Anwälten bei gerichten aufmerfsam zu machen. ein unentbehrliches sind, weil ohne ire die Thätigkeit der Amtsgerichte von bei denselben unabhängig. au nicht die Verpflichtung, den liche Situation aus der Prozeß\u walt bei einem Amtsgerichte, nam gerichte nieder,

Erste Beilage

-Anzeiger und Königlih Preuß

Berlin, Sonnabend, den 23. April

arigewiesen, einen The

Glied in der r

so betrachtet er di gangsposten, w einem geringeren als E müssen, oder er rechnet auf selbe landesgeseßlich zulässig Ps: Aus den Einnahmen estreiten zu können,

mit Sicherheit rechnen. die ih biermit ausfstelle, diesem Tische aus

Nun gestatten Sie mir, mein auf die Gerichisfkostensrage sind ein Beitrag, welchen der Gebrauch machen. Die Art und eine volkswirthschaftlihe Fraze, scheint es gerechtfertigt, die höhere damit die unteren Werthklassen de

in das Ungemessene fann der Gesichtspunkt, sind, niemals ganz aus dem

so sehr er sih auf den ersten niGt berechtiat, wie er

Was nun die Höbe der G bündeten Regierungen bereit,

den Artikeln halten sie eine

Bestreben auch in bekundet. Dagegen nissen nit für ausführbar,

Gerichtsfosteneinnahmen bedeutet wälzung der Last auf die allg erster Linie auf! t Ueberwälzung können aber die

Ausgaben der Justizverwaltung als sie vor frage eine exceptionelle Stellung Ich bin nun mit meinen meine Herren. Geschäftsrubrik des Reichstages. Bemühungen gelingen, sie gegenzuführen.

gegenüber, treffe, und ob man für könne, dürfe er nicht verheh Weise die ganze suche. Reichstages. D! nicht blos au}

dern auch auf eine Motiven werde gesagt,

dieser Behauptung

seten. Gerichtskosten in hohem dauere B umsomehr, Gerichtsfo l rung nit zu unterziehen ge Bitte an sie, doch noch einm niht die Möglichkeit einer Staatssekretär von finanziellen Gesichtspunkt jeßigen Finanzlage, eine doh fein dur Magen anzen Natur

Rechts\hußes, eine der ivie eine

stellung trenne von denen, die aus der Man werde aber doh nicht “rid Kosten durch fosten zu bestreiten sein

einer Abänderung bedürftig. sih die Erbitterung des Pub kosten viel mehr gegen 1e

fann nicht die günstige Stellung welche ih einzelne Anwälte durch hervor-

P

sich noch eine Reihe von

ü

Die Reichs-

hrung zu sichern.

ie auch die richterlichen dem Durchschnitts

darauf kann allerdings der Amts Das ist aber auch feine neue Bebauptung, das ist in sehr eindringliher Weise von bereits im Jahre 1879 bei der Berathung der Anwaltsgebühren-Ordnung geltend gemacht worden. e Herren, noch mit ein paar Worten

c Die Gerichtskosten Staat für die Unterhaltung der Gerichts- welche von diefen Einrichtungen Meise, wie dieser Beitrag auf die einzelnen Gattungen von Rechtsangelegenheiten vertheilt ift, das ist und von diesem Standpunkte aus er-

Wertbklafsen \chärfer heranzuziehen,

einrihtungen von denjenigen erhebt,

folgt aber niht, daß auch bei den Anw eintreten

daß fie Auge verloren werden, und e en beiden Arten von Gebübren, Blick empfehlen mag, doch innerlich denn auch thatsächlih nicht statlfindet ; denn böber sind als di ch in den beiden untersten Werth-

ein völliger Parallelismus zwischen dief

obwohl die Gerichtsgebühren im Allgemeinen Anwaltsgebühren, so steigen sie do flassen unter die Anwaltsgebühren

1 überall da, w Üeberbürdung herausstellt, belfen

Gerichtskosten eintreten zu laffen. i tung decken bei Weitem nicht die'

die Schultern der Regieru

der neuen Gerichtsorgant}a: berg eine Ausnahme macht, welches über

Die Gebührenfrage

Der Abg. Dr. Meyer (Jena) ä der Rechtspflege dem rechtsuchend [ fönne er nur mit voller Freude begrüßen; ob die Vorlage in a ie in ihrem vo

Maßregel auf Das entspreche auch nicht den

Die Resolutionen von ßigung der Anmwalts-,

eine Ermäßi ] inaus.

solche der Gerichtskosten 0 die Klagen des ers ikums über die a

Höhe der Gerichtskosten verstummten all den ausdrücklichsten Widerspruch ch wie vor mit der Maße unzufrieden ; dasselbe gelte vom eutschland. ten Regierungen die

pu Thüringen sei man na

Königreih Sachsen und von ganz Südd pre daß die verbünde

tenfrage augenblicklich einer eingehenden | und er richte die dringende

al in Érwägung zu nehmen, ob

Ermäßigung gegeben ei. Frage hauptsächlih vom zumal bei der e der Sache, aber Es liege in der daß ihre Einnahmen denn die Gewährung des

Schelling habe die erörtert. sehr wesentliche Seit

er Justizverwaltung, eineswegs die Ausgaben dectten, Hauptpflichten des Staats, die Eisenbahnverwaltung

etriebsverwaltung, egebene Z

behandelt werden. Die der Vorlage beigeg 1 die Ausgaben für die bürgerliche Gerichtsbarkeit Strafrechtspflege ali t Be a

ie Einnahmen aus den Gerichts-

bühren für Zustellung und

eigentlihen Gerichtsgebühren.

rmüdlihen Fleiß versbaffen. Man wird die Lebenslage, in der sich die gemeinen auch für den Anwalt- Allerdings fehlt den Anwälten die rsorgung, und sie sind daber

il ihres Einkommens , sich ähnlihe

erlaube mir aber,

Ih

dem Vorkbandensein eines

ese

zurüc{zukommen.

n

sto mehr erleihtert werden. alt8gebühren eine Steigerung

diesen

müßte. Bei d für

ein Entgelt

Herab. eri

1 und 2 ( es unter den gegenwär

also nichts Anderes Steuerzahler.

einnimmt.

einleitenden Bemerkungen ¿zu Ende, bildet seit 7 Jahren eine ständige Möge es der Vereinigung unserer diesmal einer befriedigenden

aber

len, daß

mählich.

dächten

Das sei ja, Gesichtspunkt.

etwa

behaupten wollen,

müßten. Namentli

Er

ne Nebenkosten, als Auch

unften anführen, in

Vortheile durch

ndenden Betrages übersteigt do 1 ausreichend beschäftigter Anwalt bei r m höheren Gerichte bei einiger Anstrengung bei Weitem das Dur(schnittsgebalt richterlicher

Bei Amtsgerichtsanwälten mag rozessen hier und da unter dem Dur-

n | den Amts- Während die Landgerichtsanwälte i eihsrechtlihen Gerihtéorganisation Mitwirkung der Prozeß nit laufen kann, fo ist

Gebührengesetgebung hat daher den Amtsgerichtsanwälten eine auëkömm- i hern. Lißt sich ein An- entlih bei einem fleineren Amts- Stellung entweder als Durch- Beamten längere Zeit mit ittseinkommen vorlieb nehmen die Verleihung des Notariats, wo das- ist, oder auf eine andere außergerichtlihe der Prozeßführung allein seinen Unterk alt gerichtéanwalt nit

eine Leistung

chtskosten anlangt, so find die ver- wo s1ch eine ungerechte d einzugreifen, und sie haben dieses der gegenwärtigen Vorlage tigen Verhält- allgemeine Seakung des Niveaus der Die Einnaÿmen der Iustizverwal- Ausgaben; jedes Heruntergeben der als eine Ab- emeinen Staatseinnahmen, also in Eine ngen für nit zeitgemäß er- j abten, zumal son jeßt die Beitragêquote der Gerichtskosten zu den

in den größeren Staaten geringer ift, isation war, wobei nur Württem- haupt in der Gerichtéko\ten-

ußerte : Den Versuch, die Kosten en Publikum zu vermindern,

llen Beziehungen das en Umfange eintreten sie in etwas einseitiger den Anwaltsstand abzuwälzen früheren Beschlüssen des 1881 und 1884 liefen

Vollstreckdung schienen ihm habe den Eindruck, als rihte lifkums über die Höhe der Gerichts-

im Uebrigen

zurü-

Allein

aller-

auf die

Anwalts

Daraus Gebühren

8 ift daber

die

solche

Lösung ent-

der Frage Richtige

son- Jn den

Er müsse entgegen- Höhe der Er be-

n Eróöórte-

Der

könne nicht usammen-

nicht.

auch die

die Ge-

gegen die

Ermäßigung der Gerichtskosten angezeigt waltsgebühren betreffe, selben eine gewisse auch nicht allen Vorschlägen der Vorlage Leider habe man in der Material über die Frage, einkommen eines Anwalts Werthsklassen Herabsezungen bedenklih, in höheren eher. Publikum nicht geholfen.

der vorgeschlagenen er unter Anderem für Anmeldungen von

ischen Staats-Anzeiger.

187.

sei. Was die An-

so halte er persönlich dafür, daß die-

Ermäßigung vertragen könnten, wenn €r

zustimmen könne.

Vorlage niht genug statistisches

wie hoch man das Durchschnitts-

zu normiren habe. Jn den unteren

eintreten zu lassen, wäre sicher

Aber auch damit allein sei dem

Jm Einzelnen seien ja zahlreiche

Ermäßigungen unbedenklih, dagegen müsse

beanstanden die Herabseßung der Gebühr

Forderungen in Konkursen von 2/10

auf 1/9; ferner die Herabsezung des Ersazes für Schreibe-

gebühren; auch faum gerechtfertigt sei, daß die zwei ersten

Seiten eines Schristsaßes künstig überhaupt niht mehr be-

rechnet werden sollten. Ganz besonders unangenehm empfunden

worden sei in Anmwaltskreisen die Bestimmung, daß der Nachweis der wirklichen Aufwendungen für Fuhrkosten er- folgen müsse. So lange man Pauschsäße für das Kilometer bei Reisen habe, müsse man auch dem Anwalt seine Auf- wendungen für die durchfahrenen Kilometer bezahlen. Für sehr shwerwiegend sehe er au die Herabsezung der Ver- handlungsgebühr bei nicht fontradiftorishen Verhandlungen an: diejer Punkt werde einer sehr eingehenden Spezialdis- fussion unterworfen werden müßen. Zur weiteren Vor- berathung shlage er eine Kommission von 21 Mitgliedern vor. Der Abg. Pr. Porsch pflichtete dem Vorredner im Allge- meinen bei. Der Entwurf wolle hauptsählich die Herabseßung der Anwaltsgebühren, wenn man ihm auch als Schönheits- pflästerhen eine Bestimmung vorangestellt habe, welche die Gerichts- und die Anwaltsgebühren gleihmäßig treffe. Die Gebührenordnung für Anwalte sei niht gemeinschastlih ge- macht mit dem Gerichtsfostengeseße. Während man aber das Kostengeses ausdrücklich als Versuch, als einen Sprung ins Dunkle seiner Zeit bezeihnet habe, sei nicht in gleiher Weise mit der Anwaltsgebührenordnung verfahren worden Und Zwar mit Recht, weil sih mit der Existenz des Anmaltstandes nicht ohne weiteres experimentiren lasse. Aber die damals von den Regierungen vorgeschlagenen Gebührensäge seien von ihnen selbst als relativ mäßige angesehen worden, die nicht ohne dringendste Veranlafsung ciner Aenderung unterworfen sein sollten. Auch seien entshieden bei der Berathung der Novelle von 1881 die Re- gierungen ‘nicht der Meinung gewesen, daß damit die Revision dieses Gerichtsfkostengeseßes abgeschlossen sei, vielmehr noch naczufolgen habe, und nur nebenher sei von

dem Staats- sekretär das Bedürfniß einer gleichzeitigen Aenderung der An- waltsgebührenordnung betont worden, das Wesentliche sei die endgültige und Hauptrevision des Gerichtsfostenge}eßes ge- blieben. Die vom Reichstage bisher verlangten statistischen Nachweise seien nicht geliefert worden, und es scheine ein theilweiser Wechsel der Anschauung über die Nothwendigkeit der Revision des Kostengeseßes im Reichs-Justizamt und bei den verbündeten Regierungen eingetreten zu jein. Man sei die Revision, welhe schon bei Erlaß des Gerichtskostengeseßes in Aussicht gestellt worden, bisher \huldig geblieben; ftatt dessen geschehe jeßt die Aenderung der Anwaltsgebühren-Ord- nung, welche bisher immer mit echt als etwas Sekundäres bezeihnet worden sei. Wenn heute darauf verwiesen werde, daß die Vorschläge der Novelle von den Herren Payer und Horwiz ebenfalls gemacht wären, so hätten diese nur für ihre Person gesprochen und die vorherige Revision des Gerichtsfostengesezes als Voraus)eßung der anderen für selbstverständlih gehalten. Ein Aus- fall aiï Gerichtsgebühren, stiege er selbst auf 1 Million, könne doch bei den Etats der Einzelstaaten nicht in dem geltend emahten Maße ins Gewicht fallen; hier seien am dringendsten tatistishe Unterlagen nöthig. Diese zifffermäßigen Nachweije müsse man vor allem verlangen. Die Ablehnung der Revision des Kostengeseßzes sowohl bezüglih der Ermäßigung als der Aenderung des Verfahrens bedauere er lebhaft; namentlich die BustellungB enen legten eine Aenderung des Verfahrens nahe. er versuhte Nachweis, daß durl die Ermäßigungen von 1881 con genügende Erleichterung ge chaffen sei, inüisse als miß- lungener bezeichnet werden. Eine Erleichterung der Parteien in den Prozeßkosten dur eine organische Revision der An- waltsgebühren-:Ordnung liege dem Hause aber gleichfalls nicht vor. Die Vorlage see alle Gebühren herab, wo der Anwalt in der Regel oder unter gewissen Umständen über Gebühr bezahlt - zu werden pflege, ohne die zahlreichen Fälle zu beachten, wo der Anwalt unter Gebühr L werde. Was sei ferner ein gier Anwalt ? Darüber fehlten leider wieder alle Grundlagen. Eine Ein- \hränkung der Zulassung von Rechtsanwalten bei Amtsgerichten würde die Prozesse erst recht vertheuern, und solche Ein- C würde man dur Herabdrückung des Einkommens er Rechtsanwalte erhe funren, Was Schreibgebühren und Reisekosten betreffe, so theile er vollständig die Auffassung des Abg. Meyer. Werde der Entwurf Gese, so werde die Klage über die drückenden Prozeßkosten weiter ertönen. Er bitte, die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Der Geheime Ober-Regierungs-Rath von Lenthe bemerkte : Der Standpunkt der verbündeten Regierungen bei Feststellung der Anwaltsgebührenordnung sei nicht der gewesen, daß die vorgeschlagenen Gebühren damals als zu niedrig bezeichnet worden wären, sondern der Vertreter der verbündeten Regierungen habe nur betont, daß die Anwaltsgebühren nicht zu hoch ge]eßt werden dürften, da es später sehr {wer werden dürfte, eine Herabseßung herbeizuführen. ie verbündeten Regierungen hätten niht blos die Unteren der Anwälte, sondern auch die des rehtsuhenden Publikums zu wahren, und sie seien der Ansicht, daß das Publikum in der That durch die rozeßkosten belastet werde und zwar vornehmlich durch die öhe der Anmaltsgebühren. Daher sei eine Herabseßung der leßteren geboten, wenn auch einzelne Anwälte dadurch ge- schädigt werden sollten. Es sei nicht zu befürchten, daß die Anwälte kein standesgemäßes Auskommen behalten würden. Die Präsidenten der Ober-Landesgerichte seien der Ansicht,

ließen enen eine

daß die Anwälte bei ‘den Land erihten auh bei der Gebührenherabsezung existenzfähig blieben; und daß die