1887 / 99 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

r Z4

I P

des Herrenhauses hinsihtlih des Entwurfs einer Kreis- ordnung für die Rheinprovinz, und zwar speziell bezüg- lih der vom anderen Hause beantragten Bestimmung. daß die Ehren - Bürgermeister, gleihwie zu anderen städtischen Aemtern, durch Strafen (stärkere Heranziehung zu den Kommunalsteuern 2c.) zur Uebernahme ihres Amtes sollen

czwungen werden können Graf Brühl: daß nach einer Meinung ein Ehrenamt aufhöre, w-nn man zu seiner Annahme Strafen anwenden müsse. Selbst auf die Gefahr hin, die Rheinprovinz noch ein oder zwei Jahre ohne Selbst- verwaltung zu lassen, bitte er, auf dem prinzipiellen Stand- punkt des Hauses stehen zu bleiben und die Fassung des anderen Hauses abzulehnen. Das Ansehen des Hauses er- fordere ein Festhalten an den früheren Beschlüssen.

Herr Dietze bat um Ablehnung des Kor1missionsantrages und empfahl die Annahme des von ibm und Herrn Linde- mann gestellten Antrags: den Beschlüssen des Abgeordneten- hauses zuzustimmen.

Der Minister des Jnnern, von Puttkamer, wies darauf hin, daß das Haus ganz ähnlich concedirend bei der wesifälishen Kreisordnung verfahren sei, und meinte, daß das Ansehen des- selben dadurch nicht werde alterirt werden. Gerade die Vor- änge der legten Tage müßten doch zu der Ueberzeugung ge- führt haben, daß das Herrenhaus keineswegs als unter- geordneter Faktor der Geseßgebung anzusehen, fondern viel- mehr dazu berufen sei, wichtige Geseßesvorschläge vorzubereiten. Das Bedürfniß dieses Geseßes für die Rheinprovinz sei ein dringendes.

Nachdem der Referent, Herr Adams, die Debatte resumirt und den Kommissionsbeshluß befürwortet hatte, wurde bei lamensaufruf mit 51 gegen 29 Stimmen der Antrag der Kommission abgelehnt und der Antrag der Herren Dietze, Lindemann und Genossen: „den Beschlüssen des Abgeordneten- hauses zuzustimmen“, angenommen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die ein- malige Schlußberathung der Denkschrift über die Ausführung des Gescyes vom 14. Juli 1886, betreffend die Bewilligung vonStaatsmitteln zur Beseitigung der im unteren Weichselgebiet durch die Frühjahrs-Hochflüthen herbeigeführten Berheerungen.

Der Berichterstatter, Graf von Dönhoff - Friedrichstein, empfahl, den Bericht durch Kenntnißnahme für erledigt zu erahten, und das Haus trat diesem Antrage ohne Dis- kussion bei.

Es folgten Kommission:

Herr von Brand berichtete über die Petition des Archi- diakonus Dr. Gerlach zu Forst in der Lausitß wegen Gewäh- rung einer Entschädigung für Stolgebührenausfälle und be- antragte, da der Petent den Fnstanzenzug noch nicht erschöpft habe, Uebecgang zur Tagesordnung. Das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.

Herr von Schöning referirte über die Petition des emcritirten Lehrers Delgzer in Elbing wegen Abänderung des S. 26 des Lehrerpensionsgeseßzes vom 6. Juli 1885 und be- antragte Uebergang zur Tagesordnung. Das Haus {loß sich diesem Antrage ohne Diskussion an.

Herr von Pfuel erstattete Bericht über die Petition des Rentners Dietze in Ober-Wittgendorf wegen zu hoher Steuer- veranlagung und beantragte, über die Petition zur Tages- ordnung überzugehen.

Herr von Mellenthin wünschte, daß die Petition nohmals an die Kommission zur Fnformation dur Heranziehung eines Regierungskommissars verwiesen werde.

Der Regierungskommissar erklärte, daß nah den an- gestellten amtlihen Erhebungen sih ergeben habe, daß für den Petenten keinerlei Grund zur Beschwerde vorhanden sei.

Herr von Mellenthin zog in Folge dessen seinen Antrag zurü, und das Haus trat dem Antrage des Referenten bei.

Herr , von Pfuel berichtete ferner über die Petition des Erhebungscontroleurs Hagn zu Altona wegen Gewährung einer Entschädigung für die in Folge Annexion Schleswig-Holsteins seiner Tochter entzogene Hauptkollektur der vänishen Staats- lotterie und beantragte Uebergang zur Tagesordnung, welchem Antrage das Haus ohne Debatte zustimmte. S@whluß 31/4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr.

mündliche Berichte der Petitions-

Das Haus der Abgeordneten genehmigte im weiteren Verlauf der gestrigen (42) Sizung ohue Debatte in dritter Berathung den Geseßentwurf, be- treffend Abänderungen der Kirhengemeinde- und Synodal-Ordnung für die Provinzen Preußen (Ost- und Westpreußen), Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 10. September 1873, und der General-Synodal-Orduung für die evan-

elishe Landeskirhe der acht n älteren Provinzen der Monarchie vom 20. Januar 1876, sowie den Gesepentwurf über die Aufhebung des Frank- furter Geseßes vom 17. November 1846, die Breite der Radfelgen des Lastfuhrwerks betreffend. (Geseß- und Statuten-Sammlung der Freien Stadt Frank- furt, Bd. VIII S. 182/183.)

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Gewährung einer staatlihen Sub- vention an die Provinzialhülfskasse für die Rhein- provinz behufs Hebung des Grundkredits. Dic Subventionssumme beträgt 750 000 M.

Die Kommission beantragte die Genehmigung der Sub- vention „zur leichteren Befriedigung des Bedürfnisses nah kÉleinem Kredit“.

Außerdem beantragte die Kommission folgeube Resolution :

Die Staatsregierung zu ersuchen :

1) einen angemessenen Betrag bebufs der ersten Einrichtung genossenschaftliher Darlehnskassen in den Etat einzustellen, w°lhe auf Grund _ eines Normalftatuts einzurihten und unter die Auf- siht der Selbstverwaltungsorgane bezw. des Kreisaus\chus}ses zu stellen sind;

2) dahin zu wirken, daß die öffentlihen Sparkassen Einrich- tungen treffen, welche sie befähigen, Darlehne in kleinen Beträgen unter Festseßung angemessener Rückzahlungéfristen zu gewähren und ada ih der Vermittelung der Selbstverwaltungsorgane zu be- __ Der Abg. Graf bon Kaniy meinte, in der Resolution

liege das Anerkenntniß nicht bles der Nothwendigkeit einer ben des Kredits, sondern auch der Steigerung des Kredit- bedürfni)ses, die es nothwendig machten, die Grund- und Gebäudesteuer ganz aufzuheben oder den Kommunen zu über- tragen. Angesichts des finanziellen Nothstandes sei an diese Hülfe jeut aber nicht zu denken. Hülfe müsse indessen ge- schaffen werden, wenn auch auf anderem Wege. Die land-

Angebote des Auslandes eine Schranke entgegenzusegzen. Frankreih habe seine landwirthschaftlichen Zölle erhöht, und damit seine Landwirthschaft und indirekt auch seine Wehrkraft gestärkt. Der Vieherport Deutschlands nach Frankreih könne leiht dadurch ins Stocken gerathen ; der englische Markt sei schon jeßt so gut wie verloren. Wohin solle das führen? Das Geseß gegen die Kunstbutter habe man niht vom landwirthschafstlihen Standpunkt aus im Reichs- tage vertreten, sondern diese Vertretung dem Kaiserlichen Gesundheitsamt überlassen. Er bitte den Minister für Land- wirthschaft dringend, seine ablehnende Haltung aufzu- geben. Es seien noch viele freihändlerishe Vorurtheile vorhanden; man betrahte die Schußzölle noch immer als ein Uebel. Gegenüber den äußeren Verhältnissen sollte man die Einigkeit im Fnnern herstellen. Man habe heute den Kulturkampf beendet, um einen unnüßen Parteihader aus der Welt zu schaffen; man möge diese Nücfsiht auch gegenüber der ländlichen Bevölkerung gelten lassen, auf der unsere Wehr- kraft beruhe. Das würde eine patriotische That sein.

Hierauf entgegnete der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius:

Ih habe bei Gelegenbeit der Diskussion über dieses Gesetz nicht eine große Diskussion über landwirthschaftlide Verhältnisse und Agrarpolitik erwartet, ih glaube mich auch berechtigt, darauf auf- merksam zu machen, daß nicht hier das Forum ist, über Zollerhöhungen zu disfutiren, sondern daß das der Neichstag ist und daß, wenn dort bezüglihe Anträge werden gestellt werden, es Sache der verbündeten Regierungen sein wird, diesen Fragen näher zu treten.

Ic glaube, ich bin niht blos berechbtigt, es an dieser Stelle ab- zulehnen, unvorbereitet Auskunft über das zu geben „(was die Königlich preußische Staatsregierung etwa im Bundesrath in diesem Sinne beab- sichtigt oder thun wird. Die preußische Stimme wird im Bundesrath ei4- heitlih abgegeben, und es ift der einzelne Ressort-Minister nicht be- rechtigt Erklärungen abzugeben über seine persönlihe Wirthschafts- politik, sondern das sind Fragen, die das gesammte Staats- Ministerium beschästigen. Insofern bin ich also au nicht in der Lage, hier unvorbereitet Erklärungen darüber abzugeben, wie ih die Königlich preußische Staatsregierung verhalten würde gegenüber An- trägen, die auf Zollerhöhungen etwa im Neichstage gestellt werden.

Ich habe im vorigen Jahre bci einer Diskussion, die sich um die- selben Gegenstände bewegte, bereits erklärt, daß die Frage der Ge- treidezölle cine disfutable ist, daß die Königliche Staatsregierung aber in dem damaligen Moment, wo zum Theil kaum 6 oder 9 Monate die höheren und erhebliden Zollsätßze in Kraft waren, eine Verände- rung des Tarifs nit in Aussiht nahm. Jch kanr. dabei jetzt rur

hinzufügen, daß diese Frage neuerlich niht wieder zur Diskusion ge-

stellt ist; wird das im Reichstage ges{chchen, so werten die verbündeten Regierungen dazu ihre Stellung zu nehmer haben.

Das aber kann ich dem Herrn Vorredner ganz bestimmt ter- fihern, daß bei allen folhen Maßnahmen und Entschließungen die Rücksicht auf ausländische Verhältnisse nicht maßgebend sein wird, sondern ledigliß die Nöcsicht auf die heimischen Produktionsbedin- gungen und auf den heimischen Wohlstand. Ih glaube, anders ist

| überhaupt nie die gesammte wirthschaftlihe Politik Preußens und

Deutschlanvs geleitet, und wir haben nie ein? andere Politik gehabt als diejenige, die berechtigten heimischen Interessen überall wahr- zunehmen.

Wenn wir das thun, so sind wir aber doch unmögli in der Lage, andere Länder zu verhindern oder sie zu beeinflussen, daß sie ihre heimischen Interessen ihrerseits im selben Sinne au pflegen. Wenn der Herr Abgeordnete hingewiesen hat auf Frankrei, was vor Kurzem eine erheblihe Erhöhung der Getreide: und Vieh- zôlle vorgenommen hat, so hat Frankreih damit weiter nichts gethan, als was wir 1879 und 1885 gethan haben, und was wir vielleiht in einem späteren Moment weiter thun können, wenn die betheiligten Faktoren eine solhe Mafnahme für zweckmäßig eradten sollten. Dasselbe trifft Rußland gegenüber zu in Bezug auf die Vieh- und Getreidezölle. Wir haben das ausländishe Vieh mit höheren Zöllen niht darum belegt, um anderen Nationen gefällig zu fein, sondern deshalb, weil bei uns das wirthschaftlihe Bedürfniß zur Einfuhr diescr oder jener Viehrassen vorhanden is. Ich glaube nit, daß èer Imvort von \chweizer, holländishem, englishem und dänishem Vieh anders, als im deutschen landwirthschaftlichen Interesse

halb des Reichstages bei der Vorlage über die Behandlung der Kunst- butter das landwirtbschaftlihe Ressort nit besonders vertreten wäre. Meine Herren, das ist ressortmäßig garnicht meine Sade. Diese Vorlagen werden im Reichsamt des Innern be- arbeitet und werden von dort aus vertreten. Ich bin Mitglied des Bundesraths und habe das Recht, jederzeit im Reichstage mich an den Verhandlungen zu betheiligen, aber keincéwegs die Pflicht, und ih würde in sehr vielen Fällen glauben, auf das Gebiet des Geschäftskreises anderer Ressorts überzugreifen, wenn ih dort erscheinen würde ungebeten und ungefragt. Im Vebrigen ift ja die Vorlage durchaus im Interesse der landwirtbschaftliben Be- völkerung gegeben; cs ist auch früher im deutschen Landwirtbschafts- rath und im Landes-Ockonomickollegium diese Frage dur lang- jährige Diskussionen vorbereitet, und dabei ist auch das preußische Landwirtb\chaftlihe Ministerium betheiligt gewesen. Diese Vorlage bewegt si vollständig in der Richtung, wie sie von landwirthschaft- lichen berechtigten Interessenvertretungen befürwortet war, und da das der Fall ift, so liegt au durchaus feine Veranlassung für mi vor, dort noch besondere Assistenz zu leisten. Werden Beschlüsse vom Neichêtage gcfaßt, die diese Vorlage im landwirthschaitlicen Interesse noch zu verbessern geeignet sind, so werde ich das niciner- seits uur freudig begrüßen und jedenfalls innerbalb des preußischen Staats - Ministeriums meine Stimme in dieser Nichtung geltend machen. :

Meine Herren, ih glaube mich auf diese halb persönlichen Be- merkungen beschränken zu müssen, da eigentlich zu 8&. 1, der uns zunähst beschäftigt, wohl in den Ausführungen des Herrn Vor- redners nichts zu finden war, was die Annahme dieses §. 1 erschüttern könnte. Ich kann in feinen Ausführungen, daß diese Vorlage sich nur auf eine Provinz beschränke, unmöglich einen Grund fehen, einen an sich guten und nüßlichen Schritt deshalb zu unterlassen, teil er blos ciner Provinz zu Theil wird. Im Gegentheil, wenn s auf cinem Gebiet richtig ist, provinziell vorzugehen, fo scheint mir gerade das für die vorlicgende Frage der Fall zu sein.

Die Frage des Kreditbedürfnisses der kleinen Leute ift es ja, die hier aus\cließlich diskutirt wird; ih gehe deshalb auch gar nicht wieder auf die Frage des Neal- und Personalkredits der Großzgrund- befißer ein. Wir verhandeln hier über eine spezielle Frage, über die Frage, in welcher Weise dein Bedürfniß des kleinen Kreditnehmers in einer billigen und leihten Weise Nehnung getragen werden kann. Die Frage hat ja auch seit Jahren nicht nur die landwirthschaftlichen Interessen- vertretungen beschäftigt, fondern sie hat auch diesem bchen Hause einen regelmäßigen Gegenftand der Erörterung faît alljährlich geboten, sei es bei Gelegenheit von speziellen Nothstandsgesetzen, sei es bei Ge- legenheit von Etatsberathungen, die \ßch auf landwirthschaftliche Verhältnisse bezogen. Es ift da immer übercinstimmend konstatirt worden, daß es in manchen Landestheilen an der nöthigen Gelegenheit fehle, den kleinen Gewerbtreibenden und den kleinen Landwirthen cinen leichten und billigen Kredit zu gewähren. Wir baben kei Borlagen, die bestimmt waren, den Nothstand einzelner Landestheile, wie Ober- schlesien, zu bcckämpfen, bci der Gewährung von Mitteln versucht, au immer nach dec Richtung zu wirken, daß Darlehnskassen nah verschiedenen Systemen in so"chen Kreisen etablirt roürden, um den feinen Kreditnebmer billigt zu befriedigen.

Für die Rheinprovinz lag die Frage um so näher, als die Bekämpfung des Nothstandes in dem Cifelgebiet ja zu besonders cingehenden Erörterungen ge®ührt hat, wie diesen spezifishen Formen des Wuchers, die sih dort in der Viehleihe und den Gelddarlehen entwicelt haben, zu begegnen sei. Es sind nun {on von Seiten ver rheinischen Provinzialvertretungz und insbesondere von der Provinzial- verwaltung, dem Landeêdirekter 2c, mit großem Eifer nach dieser Richtung hin Schritte geschehen, um dem Nothstande zu begegnen. Wie schon in dem einleitenden Vortrage des Herrn Referenten an- geführt ist, existiren circa 200 Naiffeisen’\ch{e Darlehnskassen in dem dortigen Bezirk, und außerdem besteht eine Verbindung zwischen den Darlehnskafsen und der Verwaltung der Provinzialhülfskasse seit etwa 15 Jahren und zwar in der Weise, daß die Provinzialhülfskasse Depots an- nimmt von diesen einzelnen Kassen, sie sehr hoh verzinst und außerdem in einem Contocorrentverkehr mit ihnen steht und ihnen dadurch er- mögl‘cht, ihren Kredit zu erweitern. Wenn ih mich recht erinnere, ist in dieser kurzen Zeit {on ein Betrag von zwischen 11 bis 12 Millionen auf diesem Bebiet umgeseßt worden. Ich meine, in diesec Thatsache, daß cinmal die Provinzialverwaltung {hon thätig geworten ift, daß sie cine Organisation geschaffen hat, liegt do auch schon für die Königliche Staatsregierung ein unmittelbarer Anstoß, folchen Schritten, die sie für gemcinnüßig und förderlich hält für den

stattfindet. Diese Thiere finden doch jedenfalls ihre Berwerthung innerhalb der heimischen Landwirthschaft. Diesen Import von Zucßhtvieh ganz aus\{ließen, würde, glaube ih, sebr bald auf eine bedeutende Opposition innerhalb der heimischen land- wirth schaftlihen Kreise stoßen. Ich kann in der Beziehung nuz darauf hinweisen, daß aus veterinär-polizeilihen Gründen {hon jeßt die Landesgrenzen namentlich gegen Osten gegen Nindvieh und Schafe seit Jahren bercits gesperrt sind und gesuerrt sein müssen, daß sih der gesammte Import von Wiederkäuern blos auf die schweizer, holländishen und englischen beschränkt; aus Frankreich werden meines Wissens nur geringe Stämme bezogen, aber aus diesen drei Ländern in bohem Maße. Ich muß in dieser Beziehung nur daran erinnern: innerhalb der leßten 8 Jahre sind wir genöthigt ge- | wesen, etwa dic Hälfte der Zeit auch den holländischen Rindvieh- import vollstärdic zu sperren, weil damaliger Zeit die Lungenseuche in großer Ausdehr:ung dort herrschte. Datmnals \ind von einer un- gemein großen Anzabl von landwirthschaftlihen Vereinen, und zwar nicht nux von in der landwirthschaftlichen Welt untergeordneten Namen, sondern es sind Petitionen massenhaft eingelaufen, unter denen die notabilsten Ttamen standen, die das Ministerium bestürmten, die Einfuhr von holländishem Vieh wieder zu erleihtery, weil es für Zuchtkzwecke, Milchwirth\cast u. #. w. vollständig unentbehrlich set. Wenn also solche Cinfuhrerleihterungen wieder geftactet werden, fo sind dafür ledigli die Nücksihten auf unsere heimi{chen landwirth- Ihaftlihen Berhältnisse maßgebend und gar keine anderen.

Dann hat der Hr. Abg. Graf Kanitz —= und das nöthigt mich zu einer Art persönlihen Bemerkung —- mir gewissermaßen zum Vor- wurf gemacht, daß ih eine londwirthschaftlihe Broscküre von Dr. Franz den landwirlhscha}\tlihen Vereinen zur Begutahtur.g und Aeußerung habe zugehen lassen. Der Herr Abgeordnete hat {on selbst dabei betont, daß ausdrücklich in dem Begleitschreiben gesagt ift, daß tan sich hier niht identifizire mit den Ausführungen allgemeiner Natur, die etwa in der Broschüre ständen. Er hat aber nicht dabei erwähnt, daß auch ausdrücklich darauf hingewiesen ist, daß ih, der landwirthschaftlihe Minister, den Werth dieser Broschüre hauptsä@lich darin fänte, daß für den Betrieb in den Kleinwirths{aften Rathschläge gegeben seien, die ge- eignet wären, den Betrieb innerhalb der Kleinwirth\chaften zu ver- bessern und zu erhöhen. Das bitte ih besonders zu beachten, und ih glaube, doz ih damit durchaus cine rihtige Anregung gegeben habe. Denn ih meine doch: man mag in allgemeinen wirthscchcistlichen und Zollmaßregeln fo viel erwarten, als man wili in jedem Falle wird es nie übrig sein, daß auch jeder Landwirth selbst sh innerhalb seiner Wirthschaft Mühe giebt, seine Wirchschaft zu verbessern und zu vervollkommnen.

Diefe Auffassung hat auc in londwirth\chaftlichen Kreiscn durh- aus kein Mißverständniß erregt, Jh habe ungefähr jeßt von 10 oder 11 Centcalvereinen die bezüglichen Berichte, und ih kann nur als ein erfreulicves Faktum fkonstatiren, daß in diesen Berichten erwähnt ist, »aß diese Broshür: Anloß gegeben habe zu einer sehr lebhaften Diskussion innerhalb der einzelnen landwirth\cchaftlichen Vereine, daß zwar dabei die verschiedensten Anschauungen hervor- getreten sind und daß diese und jene Ancegung als richtig, andere als falsch befunden worden sind. Einen anderen Zweck hatte das avch gar nit, und ih eine, das Vereinsleben ist niht so, daß es solche Anregungen ganz entbehren könnte, sondern ih halte es auch selbst noch für durhaus zweckmäßig, daß solche Fragen einmal zur Dis-

wirthschaftlihen Zölle genügten niht mehr, dem billigeren

kussion gelangen. 5 | Dann hat der Hr, Abg. Graf Kani noch bemängelt, daß inner-

fieinen wirthschaftlihen Betrieb, auch ihrerseits entgegenzukommen, und aus dieser Nücksiht rehtfertict es ih meines Grachtens, daß zunähfi nur für cine Provinz in diesem Sinne vorgegangen wird. Ich meine, gerade für Diejenigen, die ähnlihe Schritte auch *ür andere Provinzen wünschen, muß es ja ein günstiges und anger.echmes Präjudiz sein, daß für cine Provinz ein folher Schritt gesehen ift; die Kon!'equenz für andere Provinzen zu ziehen, das wird Sa:he wiederum der Initiative der Provinzial-Landtage und der Jrovinzialvertretungen fein. Wie hier der rheinische Provin zial- Landtag initiativ mit Erfolg vorgegangen ist, so wird die Königlic)e (Staatsregierung es auch abwarten fönnen, ob und inwieweit in anderen Provinzen ähnlihe Bedürfnisse hervortreten. Treten diese hervor, so habe ich keinen Zweifel, daß den Anträgen gegenüber, die an die Centralstelle gelargen, auch dasselbe Entgegenkommen wie hier geübt werden wird.

Aus allen diesen Gründen empfehle ich Ihnen lediglih die An- nehme des §. 1, wie er aus der Kommissionsberathung hervorgegangen if. Jch habe in dieser Beziehung nur zu bemerken, daß die Aende- rungen, die die Kommission im §. i beschlossen hat, daß sie an Stelle der Worte „des Kreditbedürfnisses der kleinen Grundbesitzer“ gesetzt zat: „des Bedürfnisses nah kleinem Kredit“, meinerseits zu einer Beanstandung keinerlei Anlaß giebt. Jch glaube allerdings, die andere Fassung hätte ungefähr dasselbe au getroffen. Denn bekanntlich ift es in keiner Provinz leichter Grundbesiß zu erwerben, als in der Nheinprovinz, und die größte Zahl der ländlichen Gewerbetreibenden wird wahrscheinlich auh im Besiß eines kleinen Grundbesißzes sein, der ih allerdings vielleiht nur nah Aren oder Quadratruthen be- rechnet. Aber, wie gesagt, ih halte beide Fassungen für vollständig acceptabel, und ich habe deshalb keinen Anlaß, den Vorschlag der Kommission irgendwie zu beanstanden.

Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst bemerkte : Als der Abg. Dr. Wehr (Koniß) den Minister für Land- wirthschaft angegriffen habe, da habe er (Redner) praktische Vorschläge erwartet, aber nur unpraktishe zu hören bekommen, während die Vorlage des Ministers sehr praktisch sei. Die Landwirthschast leide daran, daß sie zu viel Doktoren à la Eisenbart habe. Die Naturforscher glaubten, sie ganz beseitigen zu können, indem sie die Nahrungsmittel fünstlih herstellten; andere Leute wollten durch billige Pro- puftion den ausländischen Export vernichten. Zur Ausführung es Planes, den 3z. B. Franz in seiner Broschüre aufgestellt habe, gehöre aber viel Geld, während die Verschuldung des Grundbesitzes eine sehr große, stetig steigende sei. DasMittel, welches auf dem Kon-

„greß der Steuer- und Wirthschaftsreformer vorgeschlagen worden

sei, nämlich die sämmtlichen Schulden der Landwirthschaft zu amortisiren und die Verschuldungsgrenze bis zur Hälfte _des Werthes zu ziehen, sei niht ausführbar. Die Grundbesißer müßten auch selbst etwas thun. Der Grundbesitz sei im Osten zu groß, im Westen zu zersplittert; wenn der Großgrundbesitz im Osten zu Grunde gehe, dann werde nicht der Bauernstand an seine Stelle treten, sondern der Kapitalist. Die Grund- besitzer sollten sih einen Arbeiterstand durch Ansässigmachen mit eigenem Grundbesiy erziehen. Die Hypothekenzinsen seien zu hoh; Handel und Gewerbe arbeiteten mit billigerem Kapital. Hier könne durch die Landschaften geholfen werden; neben der Ermäßigung des Zinsfußes müsse

F

aber auch eine Amortisation eingeführt werden. Nach einem Ueberschlage würden in Westfalen etwa 2 750 000 44 an Zinsen | für Hypotheken mehr gezahlt, als nah dem jeßigen Zinsfuß | Das sei mehr, als die ganze Grundsteuer

nothwendig sei.

Spar- und Darlehnskassen nah dem RNaiffeisen'shen System annehmen, die sh außerordentlich bewährt und niemals bankerott gemacht hätten. Gegen die ausländische Konkurrenz müsse man einen erhöhten effektiven Schuß haben, selbst wenn

. Steckbriefe und Untersubungs-Sacen. . Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen 3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

1

9

3 e —— .‘

4. Verloofung, Zinszablung 2c. von öffentlichen Papieren. 9. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\ch.

1) Stectbriefe ¿und Untersuchungs - Sachen.

[5311] Steckbriefs-Erledigung.

Der unterm 6. April 1887 hinter den Kaufmann und Buchhalter Robert Ernst Vayer, geboren am 12. Mai 1860 zu Lewin, Kreis Glatz, in den Akten J. I. a, 190, 87 crlafsene Stcckbrief ist durch Fest- nahme des 2c. Bayer erledigt

Berlin, den 25. April 18387.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht T.

[5621] Bekanntmachung.

Am 17. April 1887 ift im Kreise Gumbinnen bei Brakupönen oder Szurglauken 1 brauner lederner Reisekoffer von einem Wagen gestohlen worden. Am 19. d. M., Morgens, ift der qu. Koffer, gewaltsam geöffnet, auf der Straße von Brakupönen nah Kussen aufgefunden; es werden aber daraus folgende Gegenstände vermißt :

a. mehrere thierarztlihe Instrumente, insbesondere eine gebogene Schecre und verschiedene Operir- messer,

b, ein Paar graubraune Stoffhosen und ca. 20 Cigarren,

e. 4 Werthpapiere, nämlich:

1) ein 4% Pfandbrief der Frankfurter Hypo- theïen-Bank von 1885 Läitt. O. Ser. XII. Nr. 12935 à 1600 #,

2) zwei Partial-Obligationen der Buderus’ schen Eisenwerke Litt. B Nr. 3216 und 1184 à 500 M,

3) eine Partial-Obligation der Budervs's{en Eisenwerke Litt. a. Nr. 3298 à 1000

Vor dem Aukauf der vorbezeichneten Gegenstänùe wird gewarnt, und Jeder, der über den Verbleib derselben oder die Person des Diebes Angaben zu machen im Stan-e ist, ersucht, bezüglihe Mittheis- lungen s{leunigst hierhec zu richten.

Jnusterburg, den 21. April 1887.

Der Königliche Erste Staatsanwalt.

[5310] Bekanntmachung.

Das in dex Strafsache gegen Ruppert u. Gen.

—- J. IV a. 356. 83 rep. :

unterm 5. Dezember 1883 bekannt gegebene Ersuchen um Strafvollstreckung « egen die darin näher bezeih- neten Personen wird hiermit in Erinnerung gebracht mit der Maßgabe, daß die Strafvollstrekung in Betreff :

a. des Kaufmanns Maximilian Paul Albert Stegemann, geboren am 29, Dezember 1359 zu Labes, Kreis Regenwalde,

(ad Nr. 7 des cit. Ersuchens8),

b. des Commis Karl Friedrih Richard Fuchs, geboren am 29. März 1860 zu Berlin,

(ad Nr. 22 des cit. Ersuchens),

c. tes Kaufmanns Max Erdmann Vennig- haus, geboren am 27, Januar 1862 zu §eclin,

(ad Nr. 25 des cit, Ersuchen8),

d. des Commis Eduard Richard Dittrich, ge- boren am 5. September 1859 zu Berlin,

(ad Nr. 29 des cit. Ersuchens),

s. des Kaufmanns Michael Mottek, geboren am 18. März 1860 zu Samter,

(ad Nr. 48 des cit. Ersuchens),

f. des Commis Karl Heinrich Rudolf Var- ting, gektoren am 15. November 1858 zu Liegniß,

(ad Nr. 50 des cit. Ersuchens), inzoish?2zn theils durch Zurücknahme, theils ander- weitig ihre Erledigung gefunden hat.

Berlin, den 11, April 1887, Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht T.

[5315] Die nacbbenannten Personen, und zwar : L. Reservisten und Wehrleute: 1) Franz Albert Vuchna aus Podfidlin, 2) Albrecht Sarunowski aus Cllerfeld, 3) Leon Wrobel aus Klobczyn, 4) Alexander Kuptz aus Königl. Stendsig, 5) August Thecdor Nofs aus Fidlin, 6) Joseph Mathias Stolz aus Königl. Stendsitz, 7) August Friedrich Tramski aus Fidlin, 8) Anton Mentikowski aus Rheinfeld, 9) August Nagel aus Warsznau, 10) Joseph Anton Konkel aus Klukowahutta, 11) Ioseph Albert Vreske aus Chosznißt, 12) Johann Rieschke aus Koponiewo, 13) Rudolph Iosevh Wolf aus Zieg. Bahbenthal, 14) Franz Johann Potratz aus Parchau, 15) Joseph Kullaf aus Rübenhof, 16) Äugust Seebruch aus Pempau, 17) Jakob Adalbert Hinz aus Grabowo, 11. Ersatzreservisten Erster Klasse: 1) Johannes Krause aus Karthaus, 2) Ioseph Jakob Czerzon aus Parchau, 3) Franz Ließzau aus Zukau find ad I. wegen unerlaubter Auswanderung, ad II. wegen Auswanderung, ol,ne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, zu ie 30 A4 (Beldstrafe oder im Unver- mögensfalle zu 10 Tagen Haft verurtheilt. Behufs Vollstreckung der vorbezeihneten Strafen wird ergebenst ersucht, sofern etwas über den Auf- enthalt der Verurtheilten im Inlande bekannt wird,

fsolhes zu den dicsseitigen Akten s{leunigst anzu-

zeigen. | Karthaus, den 16. April 1887. Königliches Amtsgericht.

vorangehen.

tief 1n den Geldbeutel der

u. dergl.

| [5314] Offenes Strafvollstreckungs-Ersuchen.

Die Heerespflichtigen :

1) Johann Friedri Wilhclm Ernst Oesterreich, zu Rathenow am 13. Mai 1861 geboren, zur Zeit in Amerika,

2) Julius Wilhelm Hermann Schulz, zu Rathc- now am 19, August 1861 geboren, z. Z. unbekannten Aufenthalts, 2

3) der Weber Heinrich Emil Macher, zu Nowa- wes am 8. Juli 1861 geboren, z. Z. unbekannten Aufenthalts,

4) Nobert Jahnke, geborea am 30, März 1862 zu Caracas in Venezuela, z Z. in Amerika,

5) Iohann Friedrich Wilhelm Paul, unekbelich geboren zu Potsdam am 25, Januar 1862, z. Z. unbekannten Aufenthalts,

6) Karl Adolf Schumnanu, zu Potsdam am 28. April 1862 geboren, z. Z. in Amerika,

7) Julius Bernhard Arthur Steldt, zu Potsdam am 16. Dezember 1862 geboren, z. Z. unbekannten Aufenthalts,

8) Ernst Frizedcih Wilbelm Schüler, am 12. August 1862 zu Riga in Rußland geboren, z. Z. unbekannten Aufenthalts,

9) Franz Nudolf Alexander Wilhelm von Micha- lowskfy, geboren am 22 März 1861 zu Freiburg, Kreis Schweidnitz, z. Z. in Texas,

10) der Fleisher Heinrih Gabrielsohn, am 12, Dezember 1861 zu Usch geboren, z. Z. in Ameriïca,

11) der Schreiber Max Georg Adrian Falken- hagen, am 4. März 1858 zu Pasewalk, Kreis Ucckermünde, geboren, i

12) Albert Friedrich Ganzert, am 23. November 1862 zu Kammer geboren,

13) der Knecht August Franz Vunge, am 24, Februar 1862 zu Sandberg geboren

14) der Schreiber Richard Wilhelm Marx Sachse, am 3, März 1861 zu Dahme geboren,

15) der Kaufmann Johann Adolf Ferdinand Gerlach, am 26, Oktober 1861 zu Luckenwalde ge- boren,

16) der Cigarrenmacher Gustav Hermann Schulze, am 9. Dezember 1861 zu Dahme, Anitsfreiheit, ge- boren,

17) Karl FriedriG Wilhclm Lennius, am 30. Dezember 1861 zu Woltersdorf geboren.

18) der Knecht Erdmann Franz Senst, am 7, Juni 1863 zu Reet geboren,

19) der Kneht Hermann Bunge, am 18. No- vember 1863 zu Sandberg geboren,

20) der Schneider Karl August Eschholz, am 20. November 1861 zu Lehnin geboren, :

find durch die vollstreckbaren Urtheile der Straf- kammer des hiesigen Königlichen Landgerihts vom 18 September resp. 20. November 1885 wegen Verleßung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von je 180 MÆ, welcher für je nicht bezahlte 5 M ein Tag Gefängniß substituirt ist, verurtheilt worden.

Es wird ersucht, von den vorgedachten Angeklagten, wo fie betroffen werden, die Geldstrafe im Wege der Zwcngsvollstreckung beizutreiben, im Unvcr- mögensfalle die subftituirte Freiheitsstrafe zu voll- strecken und hierher zu den Strafakten -/- Kersten und Genossen M! 68/85 Mittheilung zu machen,

Poísdoam, den 23, April 1887. i: Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht.

[5313] Auszug aus dem Urtheil der Strafkammer des Ksl. Land- gerichts zu Met vom 8. März 1387.

In der Strafsache gegen Karl Wonner, gehoren am 1, Juli 1864 in Hargarten, wegen Entziehung der Wehrpflicht, hat die Sicafkammer für Rechi erkannt‘

Der Angeklagte Wonner wird fr-igesprohen und die dur Beschluß der Strafkammer vom 10, De- zember 1886 verfügte Beschlagnahra1e des Vermögens desselben aufgehoben.

Meg, den 24. April 1887.

Ksl. Staatsanwaltschaft.

[5312] Beschluß. In der Strafsache gegen den Seefahrer Johannes Martin Zach und Genossen wegen Verleßung der Wehrpflicht wird gegen den Angeschuldigen Schmied Franz Ferdinand Fehlhaber, geboren am 11. Ja- nuar 1863 zu Greß-Schönfeld, Kreis Greifenhagen, zuleßt dort aufhaltsam, jeßt unbekannten Auf- enthalts, : va derselbe beschuldigt ist: : in noch nit rechtsverjährter Zeit als Wehrpflich- tiger in der Absicht, fih dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes8gebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 149 Nr. 1 des Str. G. B, auf Grund der S§§. 480, 326 der Str. Pr. Ordn. zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten Fehlhaber mit Be- \chlag belegt. i Stettin, dea 9. April 1887. E Landgerichi. Strafkammer Il. §

gez. Boas. Fabricius. Pauli. Ausgefertigt : Stettin, den 9. April 1887.

(L. S.) Rahn

L j Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

| die ne nur einen finanziellen Ertrag geben follten, ohne die | Preise zu bessern. Auf dem Gebiete des Transportwesens | könnten noch manche Erleichterungen geschaffen werden. Die | | Landwirthe sollten sparsamer sein; der Luxus sei in allen | für Westfalen betrage. Die Provinzialinstanzen sollten sich der | Klassen groß, aber die Landwirthe sollten mit ihrem Beispiel wirthscha s | Die Kosten der Studentenjahre, die Höhe der Zuschüsse für die Offiziere seien sehr hoh und griffen |

Studirenden sei überhaup: ein Schaden für unser wirthschaft-

Eltern. Die Ueberzahl der

2) Zwangsvollstreckungen, Zufgebote, Vorladungen u. dgl.

[5410] i In Sachen des Kaufmanns Ph. Frank hieselbst, Klägers, wider den Kothsassen Heinrich Curland zu

Hößum, Verklagren, wegen Forderung, sowie des |

Medizinal-Raths Theodor Engelbrecht hieselbst, Klägers, wider den 2c. Curland, Verklagten, wegen Hypothekforderung. ist der zur Zwangsversteigerung des Kothbofs No. ass. 8 zu Hößum auf den 29, d. Mts. angesetßte Termin in Folge der Zurücknahmen der desfallsigen Anträge der Kläger aufgehoben. Braunschweig, am 25. April 1887. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kulemann.

[4528]

In dem Kollokationsversahren gegen den Severin Münz, Hauderer und Ackerer, früher in Godesberg, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, zeige ih als betreibender Anwalt und Namens des Johann Winand, Schmiedemeister in Godesberg, dem Subhastaten 2c. Münz hiermit an, daß der Richterkommissar Herr Landgerichts-Rath Haaß den provisorisben Vertheilungspian angefertigt und auf der Gerichts\hreiberei des Königlichen Landgerichts in Bonn hinterlegt hat, weshalb derselbe hiermit aufgefordert wird, binnen Monatsfrist Einsicht zu nehmen und feine etwaigen Einwendungen zum Pro- tokoll des Herrn Richterkommissars vorzubringen.

Bounu, den 22. April 1887.

Schunck, Rechtsanwalt. Veröffentlicht : Gerichts\chreiberci des Königlichen Landgerichts. Donner, Landgerichtsfekretär.

[5385] S : - Die Sparkassenbücher der Kreissparkasse zu Dt.- Krone neue Folge Nr. 9226 und 9121, lautend über

1248 J und bezw. 50,58 F auf die Namen des |

Stephan Manthecy und bezw. der Leocadia Marie Czaneckcki find verloren gegangen. Die Inhaber der Sparkassenbücher werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 11. November 18387, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine anzu- melden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Dt.-Krone, den 19. April 1887. Königliches Amtsgericht.

[3925] Aufgebot.

Der Sattler Josef Lantermaun zu Oberhauscn, als Vater und geseßzlicher Vormund seiner minder- jährigen Kinder: 1) Johanne Helene Marie, 2) Helene Marie Lantermann, hat das Aufgebot des von der Sparkasse zu Moers unterm 13. März 1867 auf „Wittwe Johann Nagels in Alpen“ au3gestellten Sparkassenbuchs Nr. 995 über 162 M. beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufcefordert, spätestens in dem auf L den 16. Dezember 1387, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeicbneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserälärung der Urkunde erfolgen wird.

Moers, den 14. April 1887,

Königliches Amtsgericht.

An Aufgebot.

1) der Schneidermeister Johann Bauer,

2) der Fabrikarbeiter Wilh. Laurik,

3) der Fabrikarbeiter Ed. Lcuchteuberg,

4) der Privatsekretär Heincih Kruse,

5) der Bote Friedrih Behrenbrucþ 7 zu Hagen als Vorstandsmitglieder der Allgem. Hage- ner Sterbeauflage haben das Aufgebot des über die von dersclben in der \städtischen Sparkasse zu Hagen gemachten Einlagen für die Allgem. Hagener Srerbe- auflage gebildeten Sparkassenbuhs Nr. 14294 mit der Behauptung, daß dasselbe voa der genannten

Gläubigerin verloren worden, zum Zweck ber Er- |

langung eines neuen Sparkassenbuhs beantragt. Die Einlagen betrugen zur Zeit des Verlustes im Jahr 1883, insbesondere am 19. Juli des. Jahres 5849,48 M

Der unbekannte Inhaber des vorbezeihneten Spar- kassenbuhs sowie alle Diejenigen, welhe an dem verlornen Sparkassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeinen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. November 1887, Vormittags 113 Uhr, vor dem unierzeichnetei Gericht, Zimmer Nr. 15, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Krc.ftloserklärung des letzteren erfolgen und der Ver- liererin ein neues Sparkassenbuch an Stelle des ver- lorenen ausgefertigt werden ‘wird.

Hagen, den 16. April 1887,

Königliches Amtsgericht.

[3768] Aufgevot.

Nr. 9449. Der Bankier Ernst Zimmermann von Frankfurt a./M. hat das Aufgebot des Badischen 35 Fl.-Looses Serie 7803 Nr. 390 112 dessen Besitz und Verlust glaubhaft gemaht wurde beantragt. Der Inhaber des Looses wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag, deu 22. November 1887, VormittagL 11 Uhr, vor dem Gr. Amtsgericht Karlsruhe anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die

6. Berufs-Genossenschaften.

7. Wochen-Ausweise der deutshen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.

9. Theater-Anzeigen

0. Familien-Nachrichten.

liches Leben. Der Grundbesiß, die Hauptstüße unserer staat-

lihen Ordnung, müsse erhalten werden.

_ Abg. Dr. Wehr (Koniß) erklärte, daß es ihm bei seiner

schon mera besprochenen Rede fern gelegen habe, den land- tlihen Minister anzugreifen. Den Gesetzentwurf

bitte er abzulehnen, da die östlihen Provinzen sich jedenfalls

in einer {limmeren Lage besänden, als die Rheinlande.

Die weitere Berathung wurde hierauf vertagt. Schluß 33/, Uhr.

Oeffentlicher Anzeiger.

Nächste Sißung Donnerstag 12 Uhr.

|In der Börsen-Beilage.

Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. Karlsruhe, den 14. April 1887. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. Braun.

[47788] Aufgeboi.

Die Catharina Walter, geb. Schulz, in Neundorf, gat das Aufgebot folgender auf die Inhaber als Gläubiger lautenden Schuldbriefe der Herzogl. Landrentenbank hier, nämlich:

1) Shuldbrief IT. Nr. 6755, d. d. 23. Juni 1880, über 100 M,

2) Sculdbrief IT. Nr. 7370, 4d. d. 25. Juni 1881, über 100 M,

3) Schuldbrief IL. Nr. 9082, 4d. 4. 3. Mai 1884, über 100 Æ beantragt

Die Inhaber diesec Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, den 14. Juli 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermine ihre Nechte anzumel- den und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserflärung derselben erfolgen wird.

Coburg, den 20. Dezember 1886.

Herzogl. S. Amtsgericht, Y. Abth. Gruner.

[47743] Aufgebot.

Die Ehefrau des Mühlenbesiters Müller, Sovhie Dorothee Caroline Auguste, geb. Krake, in Wöhnin- gen, und deren Schwester Fräulein Betti Louise Krake, zu Bergen a. d. D, als alleinige Intestat- erben des am 26. Februar 1886 verstorbenen Kan- tors a. D. Johann Diedrich Rippe Kradckle zu Bergen a. d. D,, haben das Aufgebot der von der Hannoverschen Lebensversicherungsanstalt in Hannover ausgestellten Police Nr. 33/2, nah welcher der vor- gedachte verstorbene Kantor a. D. Kracke zu Ber- gen a. d. D. sein Leben für 1800 4 bei der ers wähnten Anstalt versichert hatte, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den G. Juli 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufs gebotstermine seine Nechte anzumelden und die Ur- unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserflärung der Urkunde erfolgen wird.

Lüchow, den 20, Dezember 1886.

Königliches Amtsgericht. Tk. gez. Heuser. Ausgefertigt : (L. S.) Hempen, Gerihts\chreibergehülfe.

[5408] Aufgeboët.

Der Kaufmann J. S. Keins zu Königshütte hat durch Rechtsanwalt Geissler zu Gleiwitz angezeigt, daß der zu Königshütte verstorbene Klempnermeister Franz Hübner die auf seine Lebenszeit, sowie auf Lebenszeit seiner Ehefrau Josepha, geborenen Walliczek, von der Deutschen Lebensversicherungs- Gesellschaft in Lübeck gezeichnete Police Nr. 25 427 über M4 1500 dieser Gesellschast als Unterpfand für cin ihm gewährtes Darleha übergeben habe, daß aber der darüber von der Gesellschaft ertheilte Depositalschein d. d. Lübeck, 3, März 1876, sowie die Bescheinigung der Gesellschaft darüber, daß sh dieselbe im Besitz der Quittung Nr. 76 574 über die für die Zeit vom 6. September bis 5, Dezember 1878 auf obige Police bezahlte Prämie von #4 14,20 befinde, auf welche beide Urkunden er im Prozeß- wege ein Recht erworben, abhanden gekommen seien.

Dem Antrage tes Kaufmannes Keins gemäß wird der unkekannte JIahaber der gedachten beiden Urkunden (Depositalshein und Deposital-Prämien- quittung) aufgefordert, feine Rechte und Ansprüche auf dielelben spätestens in dem auf

Freitag, den 30. Dezember 1887, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Arntsgeriht zu melten, auch die Urkunden selbst vorzulegzn, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden.

Lübeck, den 19, April 1887

Das Amtsgericht, Abth. IL. Asschenfeidt, Pr. Veröffentlicht: Fi ck, Gerichtsschreiber.

[54575] Aufgebot.

Der Gutsbesitzer Gottlieb Wilke sen. in Schack- stedt hat das Aufgebot der für ihn au3gefertig:en Schuld- und Pfandverschreibung vom 8. Januar 1867 c. ann. über Cintausendahthundert Mark, Schuld der Maurer Friedrich Ramdohr'\hen Ehbc- leute in Sandersleben, später in Folge Schuldüber- nabme des Dandarbeiters Friedrih Bischoff daselbst und gegenwärtig des Handelsmannes Wilhelm Bauer- meister daselbst, eingetragen im Grundbuche von Sandersleben Band 1. Blatt 40, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag, den 20. September 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbergumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- Tunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Sandersleben, den 29. Januar 1887. Yerzoglih Anhaltishes Amtsgericht. (gez) Behr. Ataaefertigt: Sandersleben, den 29. Januar 1587. (L. S) Harttaann, Bureau-Diätar, Î i. Vertr, d. Gecichts\schreibers Herzoglich Anhaltischen Amtsgerichts.

g

I

E B AE É L P E