1887 / 101 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 5. Das Gese

Kirche (Geseßz-Samml. S. M, wird, wie fclgt, abgeändert :

Jm Gebiete der preußishen Monarchie werden wieder zugelassen diejenigen Orden und ordensähnlichen Kongregationen er katholischen Kirche, welche sih a. der Aushülfe in der Seelsorge, b, der Uebung der christlihen Nächstenliebe, c. dem Unterrichte und der Erziehung der weiblichen Jugend in höheren Mädchenschulen und gleichartigen / Erziehungsanstalten widmen ; d. deren Mitglieder ein G Leben führen.

Auf die wieder zuzulaßsenden Orden und Kongregationen finden in Beziehung auf die Errichtung der einzelnen Nieder- lassungen sowie auf die sonstigen Verhältnisse dieselben geseb- lihen Bestimmungen Anwendung, welche für die bestehenden Orden und Kongregationen En.

Die Minister des Jnnern und der geistlichen Angelegen- heiten sind ermächtigt, den bestehenden, sowie den wieder zuzu- lassenden Orden und Kongregationen die Ausbildung von Missionaren für den Dienst im Auslande, sowie zu diesem Behufe die Errichtung von FECGNNRNENN zu gestatten.

Das vom Staate in Verwahrung und Verwaltung ge- nommene Vermögen der aufgelösten Niederlassungen wird den betreffenden wiedererrihteten Niederlassungen zurückgegeben, sobald dieselben Korporationsrechte besißen und in rechtsver- bindlicher Weise die Verpflichtung zur Unterhaltung der Mit- glieder der aufgelösten Niederlassungen übernommen haben. Schon vor der Erfüllung diejer Vorausseßungen kann den- selben die Nuznießung dieses Vermögens gestattet werden.

i : Artikel 6.

Die 8. 4 bis 19 des Geseßes über dice Verwaltung er- ledigter katholischer Bisthümer vom 29. Mai 1874 (Geseß- Samml. S. 135) werden aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen FFnsiegel.

Gegeben Berlin, den 29. April 1887.

(L. S.) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius.

Friedberg. von Boetticher. - von Goßler.

von Scholz. Bronsart von Schellendorff.

VELoL d Una, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Tagegelder und Reiselosten der Beamten der Staatseisenbahnen und der unter dex Ver- waltung des Staats stehenden Prioateisenbahnen.

Wir Wilhelm, von Gottes Enaden

Preußen 2c. verordnen auf Grund des §. 12 des Geseßes vom 24. März 1873 (G.-S. S. 122) und des Artikels 1 §. 12 der Ver- ordnung vom 15. April 1876 (G.-S. S. 107), betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten, unter Äb- änderung der Bestimmungen der &. 1 und 2 der Ver- ordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Beamten der Staatseisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staats stehenden Privateisenbahnen, vom 30. Oktober 1876 (G.-S. S. 451), was folgt:

T. Steuerleute der Staatseisenbahn-Verwaltung erhalten bei Dienstreisen :

1) An Tagegeldern 6 M,

2) An Neisekosten, einshließlich der Kosten der Gepäck- beförderung:

a. bei Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder Dampf- schiffen gemacht werden können, für das Kilometer 10 Z und für jeden Zu- und Abgang 2 M;

b. bei Dienstreisen, welche niht auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurückgelegt werden können, für das Kilometer

König von

“Haben erweislih höhere Reisekosten, als die unter a und b 1 La aufgewendet werden müssen, so werden diese erstattet.

G t Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1887 in raft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen FFnsiegel. Gegeben Berlin, den 14. April 1887. (L. S.) Wilhelm. Maybach. von Scholz.

Verordnung,

betreffend die Abänderung der Bestimmungen

über die Umzugskosten der Beamten der Staats-

eisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staats stehenden Privateisenbahnen.

Wir Wilhelm, von Gottes Bnaden König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des §8. 11 des Gesetzes, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom 24. Februar 1877 (G.-S. S. 15) unter Abänderung der Bestimmungen des §8. 1 der Verordnung , betreffend die Umzugskosten von Beamten der Staatseisenbahnen und der unter der Verwaltung des

vom 31. Mai 1875, betreffend die geistlichen Orden und ordensähnlihen Kongregationen der katholischen

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Universitäts-Musikdirektor Otto Frei-

worden. Am Schullehrer-Seminar zu Karalene is der Lehrer

Reddin aus Bromberg als ordentlicher Lehrer angestellt worden.

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Amtsgerichts-Rath Strewe in Siegen als Landgerichts-Rath an das Landgericht in Münster, der Amtsgerihts-Rath Wallmüller in Berlin als Landgerichts- Rath, der Amtsrichter Lion in Berlin, der Amtsrichter Dr. Andrae in Hoyerswerda und der Amtsrichter Linden- Los in Berlin als Landrichter an das Landgericht T in Berlin.

Dem Landgerichts-Rath Hübner in Breslau ist die nach- gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Dem Staatsanwalt Dr. Wehner in Brieg ist die nach- gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Der Notar Conen in Montjoie ist in den Landgerichts- E Düsseldorf, mit Anweisung seines Wohnsißes in Neuß, verseßt.

In der Liste der Nehtsanwälte sind gelöscht: der Rechts- anwalt Bunjes bei dem Amtsgericht in Leer, der Rechts- anwalt Drochner bei dem Landgericht in Danzig und der Nechtsanwalt, Justiz-Rath Lange in Striegau bei dem Land- geriht in Schweidniß.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Landgerichts-Nath a. D. Maaser bei dem Ober-Landesgericht in Jena, der Amtsrichter a. D. Fahns bei dem Landgericht in Gnesen, der Gerichts-Assessor Wei sweilerx bei dem Amts- gericht in Erkelenz, der Gerichts-Assessor Lamberts bei dem Amtsgericht und bei der Kammer für Handelssachen in M.-Gladbach, der Gerichts-Assessor Hager bei dem Amts- geriht in Elmshorn, der Gerichts-Assessor Blumenthal bei dem Amtsgeriht in Wittstol, der Gerichts-A}sessor Löbker bei dem Landgericht in Münster, der Gerichts-Assessor Ka u \ d) bei dem Amtsgericht in Uelzen, der Gerichts-Assessor Gu. stav Meyer bei dem Amtsgericht in Frankenberg und bei dem Landgericht in Marburg.

Der Landgerichts-Rath V in Berlin, der Amtsgerichts- Nath Zumfelde in Münster und der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Dr, Schulz in Frankfurt a. M. sin gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Ober-Bergrath von Brunn ist die Stelle eines tehnishen Mitgliedes bei dem Ober-BVergamt zu Breslau übertragen worden.

Der bisherige Berg-Jnspektor zu St. Andreasberg, Berg- Assessor Peus, ist unter Beilegung des Charakters als Bergmeister zum Berg-Revierbeamten ernannt und mit Ver- waltung des Reviers Sprockhövel, unter Anweisung des Wohn- sißes in Bommern, betraut ;

der Berg Assessor Meuß is}, gleichfalls unter Beilegung des Charakters als Bergmeister, zum Berg-Nevierbeamten in Witten ernannt worden.

Der Berg-Assessor Lengemann ist, unter Anweisung seines Wohnsißes in St. Andreasberg, zum Berg-+Fnspekior ernannt worden.

Die Nummer 15 der Geseß-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9194 das Gesetz, betreffend Abänderungen der kirchen- politischen Geseße. Vom 29, Apri! 1887. Berlin, den 30. April 1887. Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Didden.

Bekanntmachungen auf Grund des Neichsgesezes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes aegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto- ber 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in der Genossenschaftsdruckerei Hottingen-Zürich gedruckte Flugblatt mit der Ueberschrist: „Arbeiter, Parieigenossen!“ und den Schlußworten: „Hoch die Sozialdemokratie!“ nach §. 11 des gedachten Gesehes dur den Unterzeichn2ten von Landespolizeiwegen verboten. worden ist. Berlin, den 30. April 1887. Der Königliche Polizei-Präsiden:. Freiherr von Richthofen.

NiceGtauitliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 30. April. Se. Majestät de” Kaiser und König empfingen heute den Generai-Lieutenant und Geveral à la suite von Derenthall und nahmen die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll, sowie des Staais-Ministers von Boetticher entgegen.

Staats stehenden Privateisenbahnen, vom 26. Mai 1877 | (G.-S. S. 173), was Fle, / | I. Steuerleuteder Staatseisenbahn-Verwaltung erhalten bei e eine Vergütung für Umzugskosten nah folgenden auf allgemeine Kosten 180 4, auf Transportkosten für je 10 km 6 M ____ITL, Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1887 in Kraft.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen U / und beigedrucktem Königlichen Steel händigen Unterschrift

Gegeben Berlin, den 15. April 1887. (L, 8.) Wilhelm.

hauses, mehcere Regierungskommissarien beiwohnten, Präsident, geschäftlihen Mittheilungen.

Schlußberathung über den Geseßentwurf, betreffend Abände- rungen der

—— Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsizung zusammien.

=—— Die heutige (14.) Plenarsißbung des Herren- welcher der Justiz-Minister Dr. Friedberg und eröffnete der erzog von Ratibor, um 12 Uhr 25 Minuten mit

Erster Gegenstand der Tagesordnung war die einmalige

Kirchengemeinde- und Synodal- Ordnung für die Provinzen Preußen (Ost- und

Maybach. von Scholz.

Westpreußen),

Brandenburg, Pommern, Posen,

berg in Marburg ist zum außerordentlichen Professor in der philosophishen Fakultät der Universität Göttingen ernannt

und der General-Synodal-Ordnung für die evan- E Landeskirhe der aht (neun) älteren rovinzen der Monarchie, vom 20. Januar 1876.

Der Berichterstatter Herr Eggeling empfahl die unver- änderte Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, und das Herrenhaus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei.

Es folgte die einmalige Schlußberathung des Geseßent- wurfs über die Aufhebung des Frankfurter Geseßes vom 17. November 1846, die Breite der Radfelgen des Lastfuhrwerks betreffend, über welchen Herr von Waldow und Reizenstein berichtete.

_ Auch diese Vorlage wurde durch debattelose Annahme der Beschlüsse des anderen Hauses erledigt.

An dritter Stelle stand auf der Tagesordnung: der mündliche Bericht der Justi;kommission über den Geseß- entwurf, betreffend das Bergwerkseigenthum in den ehemals Großherzoglich und Landgräflic hessishen Gebietstheilen der Provinz Hessen- Nassau.

Der Berichterstatter, Herr Adams, beantragte die unver- änderte Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, und das Herrenhaus genehmigte diesen. Antrag durch en bloc- Annahme der Beschlüsse. (Schluß des Blattes.)

Der Schlußbericht über die gestrige Sizung des ia der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

Jn der heutigen (45.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, der Finanz-Minister Dr. von Scholz und zahlreiche Kommissarien beiwohnten, theilte der Prä- sident zunächst den Eingang eines Antrages des Freiherrn von Minnigerode, betreffend die Erhöhung der landwirthschaftlichen Schußzölle, und eines Geseßentwurfs, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für 1887/88, mit. Darauf trat das Haus in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand war: die Berathung der Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben mit dem Nach- weise von den Etatsüberschreitungen und den der nachträglihen Genehmigung bedürfenden außer- Nes Ausgaben für das Fahr vom 1. April

9/86.

Der Abg. Dr. Mitthoff fragte die Regierung, weshalb einem Pächter im Regierungsbezirk Gumbinnen der Pachtgeld- betrag in Höhe von 20 720 1, erlassen worden sei.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierungs- Nath Jäger erwiderte, daß der betreffende Pächter sich zu einem hohen Pachzzins nur in der Vorausseßung verstanden habe, daß die von seinem Pachtvorgänger angelegte Drainage ordnungsmäßig funktionire. Leider habe sich durch Verschulden des betreffenden Kreisbaubeamten diese Voraus- sezung als eine trügerishe erwiesen. Jn Folge dieser un- verschuldeter Weise erlittenen Schädigungen im Wirthschafts- betriebe sei dem Pächter zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Pachtgeldbetrag von 20 720 (4 erlassen worden.

Das Haus beschloß hierauf, die Ueberschreitungen und die außeretatsmäßigen Ausgaben nachträglich zu genehmigen und E La vorbehaltlich der Rechnungslegung Decharge zu ertheilen.

(5s folgte die erste Berathung des Vertrages mit Waldeck vom 2. März 1887, betreffend die Fort- führung der Verwaltung der Fürstenthümer Walveck und Pyrmont durch Preußen.

Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, wenn Walde zu wenig finanzkräftig sei, um sich selbst zu verwalten, so müsse eine Verschmelzung mit Preußen angestrebt werden, natürlich nur durch Vereinbarung mit dem Fürstlichen Hause. Jn diesen Verhältnissen liege eine Aufforderung an alle einzelnen kleiner:n Staaten, ja recht vorsichtig zu wirthschaften, damit sie nicht ia eine ähnliche Lage kämen wie Waldeck. Die Aufrecht- erhaltung Waldes sei aber andererseits ein Zeugniß für den guter. Willen, das Föderativprinzip aufrecht zu erhalten, und er verde der Letzte sein, der Preußen daran hindere, dafür Opfer zu bringen. Er hoffe, daß die preußische Regierung be-nüht sein werde, die Kosten der Justiz und Verwaltung, sowie aller andern Behörden zu ermäßigen.

Dex Abg. von Liebermann beantragte, die Vorlage in einer Kommission finanziell zu prüfen. Seine Partei erkenne es als ein Bedürfniß an, die staatliche Selbständigkeit dieser Fürstenthümer im Reich aufrecht zu erhalten; der erste deutshe Staat müsse auch ein Opfer bringen, um einem solchen kleinen Staate zu he!fen. Seine Freunde würden deshalb dem Vertrage zustimmen.

Der Abg. Numpff erklärte sich ebenfalls für die Vorlage. Als geberener Waldecker müsse er nur wünschen, das geforderte Opfer werde nicht so gebracht, daß es als Almosen für Waldeck erscheine. Die Waldecker seien ein kerniger Volksstamm, ver die Sympathie Preußens verdiene, ihre Vorfahren hätten die römischen Legionen im Teutoburger Walde niedergeworfen. Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) bemerkte, die Worte des Vorredners hätten ihm die Annahme des Staatsvertrages er- \{chwert. Wenn man statt eines Waldeckers, mit dem man sich bisher habe begnügen müssen, eine ganze Reihe von Nach: fommen der alten Cherusker Mitbürger nennen könte, so würde das ein Vortheil sein, über welchen er sih nicht vom Flecke weg entscheiden könne. Deshalb schließe erx sih in oollster Ueberzeugung dem Antrage auf kommissarishe Be- rathung an. j :

Der Vertrag wurde darauf der Budgetkommission zur Vorberathung überwiesen.

Es folgte der mündliche Bericht der Kommission für die Geschäftsordnung über die Frage: ob das Mandat des Abg. Geheimen Regierungs -Raths Freiherrn von Zedliz und Neukirh dur die Ernennung desselben zum Geheimen Ober-Regierungs-Rath erloschen sei.

Der Berichterstatter, Abg. Jürgensen, beantragte Namens der Geschäftsordnungskommission: i

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Zu erklären, daß das Mandat des Abg. Freiherrn von Zedliß und Neukirh

durch die Ernennung desselben zum Geheimen Ober-Regierungs- Nath nicht erlo)chen sei.

Das Haus beschloß demgemäß. Es folgte der vierte Bericht der Kommission für die Wahlprüfungen über die Wahl der Abgeordneten Döhring und von Puttkamer-Gr. Plauth im Wahl- bezirk 1 Danzig. Der Berichterstatter, Abg. Hugo Hermes, beantragte im Namen der Kommi|sion für die Wahlprüfungen : Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

I. die Wahl der Abgg. von Puttkamer (Plauth) und Döhring

Schlesien und Sachsen, vom 10. September 1873,

zu beanstanden.

II. Die Wabl der Wahlmänner: Teßmer (Urwablbezirk 3 Marienburg), Eigenthümer Heinr. Mock in Wolfsdorf Niederung, Lehrer Carl Speiser in Wolfsdorf Niederung, Buhnenmeister Heinr. Mock in Wolfsdorf Niederung (sämmtli Urwablbezirk 31, Landkreis Elbing) für ungültig, dagegen die Wahl des Wablmanns Behrens (Urwahlbezirk 42 Marienburg) für gültig zu erklären.

11]. Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:

A. darüber Beweis zu erheben: 7 e

1) ob und in wel@er Weise die Landräthe der betbeiligten Kreise bei gemecinschaftliher Rundreise von Urwählern Ver- \sprehungen in Bezug aus die Wablen verlangt und erhalten haben, durch eidlide Vernehmung der im Proteste ad I, b benannten Zeugen und Aeußerungen der Landräthe der betheiligten Kreise nah Mittheilung der Zeugenausfagen ; 5 E

2) ob Wahlmännern den wirklichen Aufwand übersteigende Geldbeträge zugesichert und vor oder nah der Wahl ausgezahlt worden seien durch eidliGe Vernehmung der ad 1a und b des Protestes benannten Zeugen sowie des ad 2 benannten Rentiers Sielmann zu Elbing. .

B. Die Beweiserhebungen urid Aeußerungen der Landräthe dem Hause mitzutheilen. E :

C. Fürsorge zu treffen, daß die niht mehr zutreffenden For- mulare zu den Abtheilungslisten niht ferner in Gebrauch genom- men werden. :

D. Dem Hause cine Karte zukommen zu lassen, aus welcher die Grenzen der im Protest bemängelten Urwahlbezirke zu ersehen sind und cine Auskunft über die Gründe, welche bei Neubildung dieser Bezirke obgewaltet haben. ALEOEN

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erhob Protest dagegen, daß die Wahlprüfungs-Kommission es als ein erlaubt2s Wahlmanöver betrachte, wenn den Wahlmännern Reisekosten

gewährt würden, das ginge gegen sein Gewi)en.

Der Antrag der Kommission wurde hierauf angenommen.

Es folgte die Berathung von Petitionen. Ein- wohner der Gemeinde Meiersberg, Landkreis Düsseldor}, bitten, den Ausbau der Bahn Wülfrath—Natingen, welche schon der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschast konzessionirt worden und bereits zum Bau vorbereitet gewesen fei, nun- mehr endlich auf Staatskosten auszuführen. :

Die Kommission beantragte, die Petition der Regierung als Material zu überweisen, während die Abgg. Bygen und Genossen die Üeberweisung zur Berücksichtigung beantragten.

Für diesen Antrag sprachen sich außer dem Antragsteller auch die Abgg. Biesenbah und Dr. Meyer (Breslau) aus, während die Abgg. Rumpff, Freiherr von Minnigerode und von Eynern sich gegen den Antrag erklärten und davor warnten, im Hause derartige Spezialwünsche zu erörtern, welche leicht auch Wünsche von anderer Seite hervorrufen fönzuten. h j /

Der Abg. Stengel und der Geheime Dber-Regieru ngs- Rath Dr. Micke sprachen sich für den Kommissions- antrag aus, worauf leßterer mit großer Mehrheit an- genommen wurde. (Schluß des Blattes.)

_—— Der Koiserlihe Botschafter am russischen Hofe, von Schweiniß, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaube nah St. Petersburg zurückgekehrt und hat die Ge- schäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

Der General-Lieutenant Graf von Waldersee, Generaï-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Genexal-Quartiermeister, ist hierher zurückgekehrt.

Göttingen, 29. April. (W. T.B.) Heute Mittag fand in der Aula der hiesigen Universität die Neber- nahme ves Rektorats durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht von Preußen, Regenten des Herzogthums Braunschweig, ftatt, An der Far nahmen die sämmtlichen Angehörigen der Universität Theil. Die Stadt hatte reichen Flaggenschmuck angelegt. _Gestern Abend war dem Prinzen von der Studentenschast ein Factelzug dargebracht worden.

Bayern. München, 28. April. (Allg. Ztg.) Der Prinz-Regent wird die übermorgen zur Eröffnung ge- laagende Blumen- und Gartenbau-Ausstellung der Bayerischen Gartenbaugesellschaft im Königlichen Glaspalast am Sonnabend Vormittag besihtigen und Nachmittags 2 Uhr mit Separat- train die Reise zum Besuch der Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern antreten.

Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 29. April. (M. A.) Die Herzogin Fohann Albrecht von Mecklenburg- Schwerin, geborene Prinzessin von Sachsen-Weimar, ist, Zerliner Meldung zufolge, von den Masern jeßt vollständig genesen und siedelt Anfang Mai von Weimar wieder nach Potsdam über.

Oesterrei{ß-Ungarn. Wien, 29. April, (W. D BY Im Abgeordnetenhause wandte sih heute bei Fortseßung der Berathung des Budgets der Finanz-Minister zu- nächst gegen die Forderung einer Erhöhung der direkten Steuern, welche weder dem wirthschaftlichen Verhältnisse noch dem Arbeitsprogramm des Reichsraths günstig sei. Der Minister spra sih ferner gegen das Branntwein-Monopol und neue Monopole überhaupt aus, gegen welche unter mancherlei anderen Bedenken au das der Einschränkung des Privaterw?zrbs der Bürger spreche. Der Minister ging sodann auf die politishen Einwendungen der verschiedenen Redner ein und widerlegte dieselben auf das Eingehendste, “indem er er- flärte: die Regierung könne keine einzelne Partei der Rechten als die ihrige betrahten, wohl aber mit der ganzen Rechten als Majorität zusammengehen. Dieselbe möge die Auf- gaben des Staates und seine politischen und religiösen Traditionen im Auge behalten, und die konservative Partei möge im edelsten Sinne des Wortes eine konservative bleiben, ohne den Fortschritt zu hemmen. (Anhaltender Beifall.) Nach dem Schluß der Debatte wurden Herbst und Kathrein zu Generalrednern gewählt.

Schweiz. Bern, 30. April. (W. T. B.) Die Session der beiden eidgenössishen Räthe isst heute ge- \chlossen worden. Ueber die beschlossene Abänderung der Bundesverfasung behufs Einführung des Erfindungs- \chußes wird Volksabstimmung erfolgen.

Niederlande. Haag, 29. April. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat den Geseßentwurf, betreffend die Verlängerung der Dienstzeit der Milizen um ein Jahr, mit 40 gegen 19 Stimmen angenommen.

Großbritannien und Jrland. London, 29. April. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Oberhaus es er- tlärte Earl of Onslow in Beantwortung einer bezüglichen

zur Verbindung der kanadishen Pacific-Eisenbahn mit China und Japan, einen wöhentlih dreimal statt- findenden Dampferdienst zwischen Vancouver und Hong- kong einzurichten, niht eingchen können, sei aber jeßt mit der Erwägung des Vorschlages beschäftigt , einen monat- lihen Dampferdiens cinzuricten.

Griechenland. Athen, 29. April. (W. T. B.) Das Urtheil in dem Prozeß der Offiziere, welche der Desertion bei der vorjährigen Truppenzusammenziehung an der türkishen Grenze angeklagt waren, ist heute gefällt wor- den. Die Hauptleute Pinos und Lainas sowie der Lieutenant Papacaralambo sind zum Tode und zur Degradation ver- urtheilt, die übrigen Angeklagten freigesprochen worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. April. (W. T. B.) Wie die „Neue Zeit“ erfährt, ist der im Reichs- rath eingebrahte Geseßeniwurf, betreffend die Erhebung einer Steuer von den für Reifen ins Ausland zu er- theilenden Pässen, dahin amen dirt worden, daß die Steuer 12 Kreditrubel pro Person und Monat betragen Jol. Der Asrikareisende Junker is von der Ka1)erin empfangen worden.

Amerika. Washington, 27. April. (R. B.) Der Kongreß von Nicaragua hat den Menscal’schen Vertrag über den Bau des Nicaragua-Kanals genehmigt.

Afrika. Egypten. Kairo, 27. April. (R. B.) Der vom Khedive speziell zur Ueberführung der Leiche des verstorbenen Cherif Pasha ven Triest nach Egypten entsandte Dampfer kam heute Morgen in Alexandria an. Die Leiche wurde sofort ans Land in die Stadt gebracht, wo sie mit großem Pomp beigeseßt wurde.

Zeitungsftimmen.

Die „Berliner Bör“en-Zeitung““ schreibt : È

Der Gesctzentwurf, betreffend die Errichtung eines Orientalischen Seminars an der hiesigen Universität, wird nun in nächster Woche endlich erledigt werden Daß die Gelegenheit, fremde orienta- lische Sprachen zu erlernen das Seminar soll ja nicht nur Diplo- maten zugänglich sein auch für unsere Kaufleute von Intere))e werden kann und wird, ist siher. Schon jeßt wird überall der Vor- sprung, den der deutshe Handel vor dem englifchen und französischen errungen hat, auf die Thatsache zurückge}ührt, daß der deutsche Kaus- mann die Sprachen der Länder spricht, die er mit feinen Waaren aufsucht. Indirekt wird also jede Vermehrung der Gelegenheit, fremde, insbesondere oxientalishe Sprachen kennen zu lernen, auch zur Ausbreitung unseres Handels beitragen.

—. Die „Baugewerks-Zeitung“ berichtet : e

Bei der Wichtigkeit, welhe der dem Reichstage vorliegende Gesctentwurf über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf alle bei Bauten beschäftigten Personea sür die betheiligten Kreise hat, waren die Vorsitzenden der zwölf Baugewerks-Berufsgenossenschaften in Berlin zusammengetreten, um über den Gesetzentwurf vorzube- rathen. Den Verhandlungen, welche am 20. und 21. April unker dem Vorsize des Baumeisters Felish-Berlin stattfanden, wohnten am euslen Tage auch der Präsident des Reichs-Versicherungsamts B ödiker, sowie an beiden Tagen der bayerishe Bezirksamtmann Gräf, als Vertreter des Reichs-Verjicherungsamts, der Kreisgerichts-Rath Dr. B, Hilse, der Reichétagsabgeordnete Grumbt und der Vorfißende der Müllerei-Berufsgenossenschaft Knönacçel bei... . Der Gesehentwurf wurde in allen seinen Bestimmungen einer sehr sorgsamen und maß- vollen Prüfung unterzogen, welche den Ernst bewies, mit welchem die Betheiligten an die Arbeit gingen. In Allgemeinen einigte man sich dahin, daß das Gese als ein wohlderechtigtes anzuerkennen, weil es cine fühlbar hervorgetreteie Lücke a 18zufüllen bestirnmt sei, indem cs die große Anzahl von Personen auch dem Versicherung8zwange unterwerfe, welche bei Erdarbeiten oder von Arbeitgebern beschäftigt werden, die nicht Gewerbtreibende ei1xes Baubetriebes seien. Die Meinungen gingen dacin auseinander, ob für den sogenannten Tiefbau eine besondere Beru*sgenossenschaft zu bilden E O Ote Betriebe desselben den bestelzenden Baugewerks-Berufsgenossenschaften zuzutheilen wären. Endli wurde jedoh zu Gunsten der Gefeß- vorlage entschieden. Das Gleiche geschah betreffs der (§§. 14—26) in Aussicht genommenen Versicherungsanstalten für die bei anderen Unternehmern als den Vaugewerksmeistern beschäftigten Perfonea. Die Einverlcibung derseiben in die Genossenschaft felbst wurde als unzweckmäßig anerkannt und der Geseßvorlage zugestimmt, welche deren Ueberweisung an die Baugewerks-Beru*zgenossenschaften als be- sondere Theile dieser fordert. Abänderungsverschläge wurden nur zu 88, 6, 8, 14, 20, 22, 24 bes{lofsen und in Form ciner Petition dem Reichstage überreicht .

Im „Düsseldorfer Anzeiger“ lesen wir: :

Während des jüngsten Osterfestes haben in dreicn unserer Nah- bacländer größere AÄrbeiterkongresse stattgefunden. Das Crgebniß des belgischen Arbeiterkongresses ist insofern von Interesse, als sich dort cine formal: Scheidung der revolutionär und der reformatorisc Ge- sinnten vollzogen hat. Die Arbeiterbewegung hat in Belgien lange Zeir auf rein wirthschaftlihem Boden gestanden. Erst später gewann die Sozialdemokratie Cinfluß auf die boel- gishe Bewegung, welcher Einfluß gelegentlich der im vorigen Jahre vielfa erörterten bedauerlicken Unruhen im Hennegau sich

die Urheber der berüchtigten catéehismes du peuple, das Heft in die Hände bekamen und die älteren gemäßigteren Führer in den Hinter- grund drängten. Auf dem Osterkongreß nun kam es zu formellem

Partei. Dieser Richtung sind bemerkenswerther Weise gerade jene Distrikte treu geblieben, in denen die vorjährigen Tumulte \tattge- funden, womit auf den vielseitig bestrittenen aaarchistischen Charaïter derselben ein beahtenswerthes Streiflicht fällt, i L Eine \{weizerische Arbeiterversammlung begründete in derselben Zeit einen s{chweizerishen Arbeiterbund. Auch hier wurde das um- \türzlerishe Element bei Seite geschoben, was ebenso bemerkenêwerth ist, wie die glänzende Anerkennung, weiche die deutsche Sozialreform- politik durch die Beschlüsse der Delegirtenversammlung erhielt. Obe wohl nämlih die Schweiz datjenige vielgerühmte Land ist, welches den unseren Sozialdemokraten fo begehrenswerth erscheinenden Îor- malarbeitstag, wenigstens in der Gesetzgebung, durchgeführt hat, beschloß man denno eine Reihe von Resolutionen, welche gerade die» jenigen Dinge als Forderung aufstellen, mit denen unsere.Sozialreform vorgegangen ist. Ein ungarischer Arbeiterkongreß endlich, welcher in Budapest stattfand, genehmigte eine Reihe von Resolutionen, welche soziale und wirthschaftlihe Reformen, theils ebenfalls im Geiste unserer S, N Außerdem aber erklärt: man si ür das allgemeine Stimmrecht. | Aus dein Verlauf dieser Kongresse und mit Rücksicht darauf, daß auch in Deutschland die gemäßigte Richtung ihr Dasein neben der revolutionären behauptet hat mögen au neuerdings die Herren Sabor, Singer und Hasenclever im Reichstage den Mund noch so voll genommen haben —, gründet sih die berechtigte Hoff- nung, daß innerhalb der sozialdemokratishen Gesammtbewegung die Reformtendenz Boden gegenüber der anaristishen gewonnen kat. An einem solchen Erfolg dürfte aber das deutsche Sozialistengeseß ebenso ursächlich mitgewirkt haben, wie die neben demselben hergehen

Anfrage: die Regierung habe auf den Antrag Kanadas,

inaugurirte Epoche der Sozialreform.

bereits als so weitgehend erwies, daß die beiden Gebrüder Défuisseaurx,

Ausscheiden der Défuisseaur'’shen Richtung aus der \sozialdemokratischen |

Ueber die ¿E der politischen Parteien“ ver- breitete sih die „Neue Zürcher Zeitung“ in mehreren Artikeln, in deren leßtem sie meint: i A

Wenn die stramm geschlossene Parteiorganisation zur Durh- führung eines großen geshichtlihen Umwandlungsprozesses zeitwel)e nöthig ist, so vergesse man nicht, daß ihre ganze Berechtigung halt do nur auf einem Ausnahmszustande beruht. Ist der Umwand- lungsprozeß entschieden . . ., so hat die Fortdauer ihrer strammen Gesclossenheit absolut feine innere Berechtigung mehr. Ist der Kampf vorüber, so sollen die Schranken fallen, o soll der normale Zustand wieder eintreten, der zwischen den Bürgern desselben Landes keine unübersteiglihen Schranken duldet. Wird gleichwohl auch in solchen normalen Zeiten die Parteitrommel fort

und fort mit der gleihen Vehemenz gerührt, so macht dies auf jeden wabren Freund des Fortschritts nur einen pcinlihen Eindruck, Muß er sih doch sagen, daß diese künstlibe Aufregung nur etn Hinderniß jeden Fortschritts ist. Der Parteilärm gleiht dann einer Mühle, die »z¿’Leerem“ geht. Sie lärmt und fklapper:, aber mablt nichts. Aber nicht nur die stramme Geschlossenheit der Partei muß nach der Entscheidung des Kampfes auf- hören: an die Partei selbst muß die Eristenzfrage heran- treten. Die Fortdauer der Partei selbst is nur unter ciner Voraus- setzung gerechtfertigt. Diese Vorausseßung ist: daß in dem beendigten Parteikampfe bestimmte ideale Zielpunkte der Partei noch nit erreiht sind, und daß sie ihre Kräfte zu einem späteren Anlaufe, zu einem späteren Kampfe sammelt. .… . Hat eine Partei keinen solchen Vorbehalt zu machen oder ist es ihr damit niht ern\t, 10 thut sie nach Beendigung des Kampfes besser dacan, sih einfach_aufzulösen und die Neubildung einer künftigen Zeit zu überlaffen. Sonst läuft fe Gefahr, zu einer Form ohne geistigen Inhalt zu werden, zur Parteimumie zu erstarren.

Statistische Nachrichten.

Eine düstere Statistik bietet der Jahresbericht dar, welchen der Registrator der Pariser Morgue dem Polizei-Präfekten von Paris über die Zahl der im Jahre 1836 eingelieferten Leichen, die Todesursachen 2c. erstattet hat. Danah wurden, wie das „Fournal des Débats“ mittheilt, im Berichtsjahr 932 Leichen in der Morgue deponirt, und zwar 545 Leichen von Männern, 174 von Frauen und 213 von Neugebornen oder menschlihe Leichenreste. Im Fahre 1885 bezifferte sich die Gesammtzahl der Lichen nur auf 358, und zwar 504 von Männern, 136 von Frauen und 218 von Neugebornen und Leichenreste. Die Todesur'achen waren im Jahre 1886: Selbstmorde: 329 Fälle (259 Männer, 70 Frauen), Todtschlag: 80 (60 Männer, 20 Frauen, Unglücksfälle 89 : (70 Männer, 19 Frauen), vlötliher Tod: 74 (46 Männer, 28 Frauen), unbekannte Todes- ursachen: 360 (300 Männer, 60 Frauen). Für das Jahr 1885 waren als Todesursachen konstatirt: Selbstmorde in 310 Fällen (259 Männer, 51 Frauen), Todtshlag: 45 (29 Männer, 16 Frauen), Unglücksfälle: 79 (68 Männer, 11 Frauen), plöyliher Tod: 80 (64 Männer, 16 Frauen), unbekannte Todesurfachen : 344 (285 Männer, 59 Frauen). ls Todesarten ergaben sich im Jahre 1886: Tod durch Ectrinken in 400 Fällen, natürliher Tod in 75 Fällen, Ueberfahren durch Wagen 50, Ueberfahren auf der Eisenbahn 12, Zerquetschung durch Lasten mit darauf folgendem sofortigem Tode 74, Herabstürzen 42, Sdwlagfluß 30, Tod durch Schicßwaffen 9, dur) blanke Waffen A dur Vergiftung 20, durch Erhängen 72. dur elektrischen Schlag 9 Todtschlag durch verschiedene Waffen 60, Verbrennung 20, Erschlagen 12, dur Abtreibung der Leibesfrucht 10, unbestimmt 9, Krankbeiten in 10 Fällen. Die meisten Leichen wurden im Monat Mai eingeliefert, am wenigsten im Dezember. Was den Selbstmord betrifft, fo stellten die ledigen Perfonen das größte Kontingent; dann folgen die verehelichten und an dritter Stelle die verwittweten Per- \fonen,

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von Franz Siemenroth zu Berlin erschien soeben die 2. Lieferung des Werkes: „Das gerichtlihe Rechnungs- legungswesen in Preußen“, Systematische Zusammenstellung aller die Rechnungslegung bei den Kassen der preuß. Justizbehörden betreffenden geseßzlicen und administrativen Vorschriften. Mit Er- läuterungen und Beispielen herausgegeben von Johannes Wollen- zien, Rendant der Königl. Gerichtskasse zu Pleschen, und He inr. Wa lter, Rechtsanwalt und Notar a. D. zu Berlin (von S 176). Preis 150 Das Werk von 2c. Wollenzien und c. Walter umfaßt, wie schon der Titel besagt, alle auf das Rehnungs- legungswesen bei den Kassen der preuß. Justizbehörden bezüglichen Bestimmungen in ihrer beutigen Gestalt und Geltung. Diese voll- ständig in ihrer amtlihen Tertfassung wiedergegebenen Be- iti:nmungen sind in folgenden drei Theilen systematisch zusam- menaestellt: 1) Das vreußishe Etatswesen im Allgemeinen ; 2) Das gerichtlihe Rechnungéslegungswe]en in ]etnen Grundbestim- mungen; 3) Zusatzbestimmungen über das Rechnunaslegungswesen im Bereiche der Justizverwaltung. Von diefen 3 Theilen enthält die 1. Uef. den 1. Theil vollständig und vont 2. Theile die 1. Unter- abtheilune {A. Anweisung der Ober-Rechzungskammer für die Rechnungslegung über die Ausführung des Etats der Justizverwaltung vom 4. Juni 1886, von §8, 1—27 [oder den 1. u. 2. Abschn., all- gemeine und besondere Bestiznmungen für ‘die Rechnungslegung, bis & 97]); die 2., jetzt vorliegende Lief, aber die Fortseßung des 2. Theils (das gecichtl. Rechnungslegungswesen in feinen Grundbvestimmungen) von &, 27 an oder die Fortseßung des 2. Abschn. (Besondere Be1tim- mung?r: für die Rechnungslegung) der 1. Unterabtheilung, fowie den 3., 4. u. 5. Absch. (Ueberreichung, Vorrevision und Abnahme der Rechnungen ; Beantwortung und Erledigung der Erinnerungen der Ober-Rehnungs- kammer; Schlußbestimmungen): endlich vom 2. Theile noch einen

| Theil der 2. Unterabtheilung ‘B. Formulare zur Anweisung vom

4. Sunt 1886). Sämmtliche Bestimmungsakte sind in dem Werk, soweit erforde-lich, mit erläuternden Anmerkungen bezw. erklärenden Hinweisen auf Parallelstellen versehen und die Formulare mit an- \Gaulichen Beispielen ausgestattet. Ferner find die in der Anweisung vom 4 Juni 13886 in Bezug genommenen anderweiten Vorschriften,

soweit ¿hunlich, innerbalb des Textes der Aaweisung an gehöriger

Stelle eingeschaltet. Auf diese Weise dürfte mit dem Werke von Wollenzien u. Walter sowohl den Kassenbeamten und Anwärtern im Kassenfache cin nüßliches Hülfsbuch, als auch den rihterlichhen Vor- standsbeamten cin willkommenes Nachshlagebu dargeboten werden.

Der Gerichtssaal. Zeitschrift für Strafrecht, St-afprozeß, Gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte S: rafrechts- liceratur. Unter ständiger Mitwirkung von Profcssor Dr, L. v. Bar zu Göttingen, Professor Dr. Alb. Berner zu Berlin, Rechi8anwalt M. Stengleia zu Leipzig, Professor Dr. Albert Teichmann zu Basel, Professor Dr. Em. Ullmann zu Wien und Anderen. Herausgegeben von Dr. F. v. Holtzendorff, Professor der Rechte zu München. (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1887.) Der Inhalt des Bandes XNNIX. Heft 6 ist folgender: T. Abhandlungen. Die Oeffentlichkeit des ge- rihtlihen Verfabcens. Von Dr. Georg Kleinfeller, Privatdozent in München. 11. Vermischte Nachrichten aus der Strafrechtépflege. Der 41. Jahresberiht der New-Yorker Gefängnißgesellshaft. -- Ge- rihtliche Praxis in Trunkenheitsfällen. 111. Üterarische Anzeigen. W. v. Rohland, Festrede zur Jahresfeier der Stiftung der Universität Dorpat am 12. Dezember 1884, Dorpat 1885. Luigi Masuccì, Studio eritico sulla premeditazione. Napoli 1886.

Von tem Werke „Politische Geschichte der Gegen- wart“ von Professor Wilhelm Müller in Tübingen, welches die Geschichte der Jahre 1867 bis 1889 einshließlich in 19 Bânden und zwar jedes Iahr für sih_ in einem besonderen Bande behandelt, ist im Verlage von Julius Springer in Berlin G 3) soeben der 20. Band, „Das Jabr 1886“, erschienen. Derselbe enthält die politishe Geschichte des Deutschen Neichs (Seite 1 bis 198),

von Großbritannien und Irland (Seite 158 bis 181), Oesterreich-