1887 / 101 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

für die Verstaatlichung des Feuerversiherungêwesens der Immobiliar- wie auch der Mobiliarversicerung aufgetbürmt haben, daß ich für meine Person in dieiem Angenblick mi bescheiden muß, daf ich noch niht mit voller Klarheit sehen fann, in welcher Form über dieselben binwegzukommen ist. Ich habe mich nur rerpfliciet gehalten, diesen Gesichtspunkt hier auszuspre{en, damit man nit in Zweifel ist über den Standvunkt, den an sich die Negie ‘ung diesem ganzen wichtigen Zweige urferes wirtbschaftliben Leb-rs gegenüber einnimmt. Aber darum handelt es si bei dec vorliegenden Sache nur beiläufig, fondern was uns in erster Linie beschîtigt, ist die Frage: soll der Konkurrenzkampf oder ih will das Wort Kamp? weglasicn soll die Konkurrenz, welche si jeßt auf deim Boden der thaifäcbli berauêëgewachsenen Verhältnisse ¿wischen den öffentliden Versicherungs- gaustalten und den Privatafktienversicherungsoec\ellschaften entwickelt hat. dur einen legislativeu Akt zu Gunj:eu cines der beiden Theile entshieden werden? Das ist die Kraçe, um die D O E ir dieser Petition dreit, Nun bat ia der verehrte Hr. Abg. von Meyer-Arnswalde in seiner letzten Aus- führung, wie mir scheint, mit voitem Recht, aber nit ganz mit Zichung der richtigen Konsequenzen anerkannt, daß tie Konkurrenz in dieser L'czichung und auf diesem Gebiete sehr wohlthätige Folgen ge- zeitigt hat. Er sagt ganz ritig: die öffentlichen Gesellschaften find

zu einer größercn Betricbsamfkeit und Coulanz ange:egt worden; sie |

haben ibren Zopf abg-schnitten, und die Privataktieng selishaften haben ihrerseits auch wieder einen Antrieb gefunden, um den Bedürfaifsen, denen sie durch ihren G:werbebetrieb zu dienen berufzn sind, leichtere

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Befricdigung zu scaffen. Dabci will ich allerdings das nuit un- |

erwähnt lafsen, daß ih der Behauptung des Hrn. bg. von Meyer, es werde bei einer großen Zabl von Aktiengeselischaften bei der Re- gulirung der bei ihncn versicherten Brandschäden nur zu oft ein fehr starkes Maß von Fiskalität und Engberzigkeit an den Tag gelegt, turhaus beipflihten muß. Die Akten des Ministeriums des Innern eathalten darüber eine Reihe recht tragischer Geschichten, die ich Ihnen büicr nicht weiter entrollen will; aber fie liefern alierdings das Gesammt- bild, daß die Aktiengesellshaften ic will ja weder speziell einzelne anführen, noch in meinen Behauptungen zu weit gehen doch sehr häufig den Dividendengenuß anstatt der billigen Rücksiht avf die Interessen der Versicherten als die Hauptsache betrachten, und zu einer billigen Regulirung der eingetretencu Schäden häufig ert urter Anwendung eines gewissen Druckes zu gelangen wissen. Wenn also die Aktiengesellschaften durch die lestehende Konkurrenz in die Lagc gebracLt werden, coulanter zu verfahren, so kanu ih das nur mii Freuden begrüßen und hoffen, daß dice Worte, die heute hier ven verschiedenen Seiten gefalien sind, auf einen fruchtbaren Boden gefallen seien.

Nun sagt aber der Hr. Abg. von Meyer, er würde ain liebten | (le O! ] : | soviel zunehmen müssen; sondern das beweist uur, daß ihc ganzes | Geschäafksgebahren auf allgemein gesunden und normalcn Grund. agen

cinen Fricdens\{hluß zwischen den beiden versViedenen Betrieben des Versicherungéwesens sehen. Ja, ob das aber eiu Friedensfchluß ift, der beide Theile der andere muß doch auch zufrieden gestellt werden befriedigen würde, daß man dem etnen die Lebensadern unter- bindet, wie diese Petition doch in ihrer Tendenz beabsichtigt, das wage ic denn doch sebr zu bezweifeln. Ich muß auch sagen, daß di Lektüre dieser Petition oder vielmehr des Berichts ergiebt, daß die Forderungen, welche die Petcuten erheben, namentlich in coucreto die des Uckermärkishen Vauernvercins, weit über dasjenige hinausgehen, was sie früher besessen haken. Halten wir u::s einmal an die (Beschichte der Kurmärkischen Feuerversiczerung. Diese Anstalt tat bis zu dem

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bekannten Wecbfel des Systems im Jahre 1860 und 1861 nicht ctwa | ein Monopol besessen. Weit entfernt davon hat sie nur ein Gxfklusivrecht |

besessen gegenüber anderen Gegenseitigkeitsanstalten ; Bfttiengeselschaften waren innerhalb des Bereichs der Kurnärkischen Land-Feuer!ozietät frei zugelo)sen. Und hier wird veclangt die Wiedergewähr des Versicherungs- zwanges; aber die weiteren Ausführungen ergeben, daß darunter ver- standen wird der Aus\chluß jeder Konkurrenz von trgend einer Scite für die Immobiliar-Feuerversiherung. Das ist, glaube id, der anerkannte Sinn. Nun, meine Herren, brauche ih mi ja auf alle die verschiedenen prinzipiellen Erörterungen, die beute {on gefallen find und die wir wahrscheinlich noch hörea werten, niet einzulassen ; sondern ih glaube, ich habe mich als vorkereitender Factor in der Gesetgebung doch immer zu fragen: ist das Bedürfni® für eine solche grundjtürzende Aenderung des jetzigen Zustandes nahzewicsen? Ich glaube allerdings, daß man sagen kann, den öffentlihen Anstalten würde die Gewahrung eines solchen Monopols zum VBorthcil gereichen, selbstverständlich also ihnen angenebm fein. Ob aver auch ven betreffenden Bevölkerungsklassen damit gedient ist, das ift cine ganz andere Frage, die, glaube ih, hon etwas näher hier geprüft werden muß. Worauf bajiren also die Petenten ihre Hauptbeshwerd:n und wodur suchen sie ihren ganzen Standpunkt zu 1echtfertigen? Sie sagen: die freie Konkurrenz der Aktiengesell' Haften hat in Verbindung wit dem Um- stande, daß wir in den öffentlichen Anstalten alles aufnehmen müssen, also au die schle{chten Risiken, zur Folge gehabt, daß die guten Risiken mehr und mehr uns entzogen*und den konkurrirenden Gesell-

{aften zugewendet werden, die s{chlechten Nisiken sih bei uns auf--

thürmen und wir mit der Zeit immer höhere und unerschwinglichere Beiträge bezahlen müssen, und daß dieë {ließli den Ruin der öffentlichen Kurmärkischen Sozietät herbeiführen müsse und werde. Ja, meine Herren, wie stimmt das nun mit der Wirklichkeit ?

Ich will zunächst einmal auf den Punkt eingehen, der, glaube ich, noch nit genügend hier in der Diskussion erörtert worden ift, nämlich auf die Behauptung, daß cin folches Monopol das gegebeüe Korrelat für die bestehende Annabmepfliht bei den öffentliczen Sozietäten bildet. Da muß man aber fragen: wie verhält es si denn mit der Annahmepfliht der öffentlihen Sozietäten in Wirklichkeit? Sie hat *cstanden in cinem gewissen, ih will sogar zugeben, in einem hohen Grade, sie ist aber von Jahr zu Jahr bei den verschiedenen Statutenändezungen verschiedener Sozietäten mehr und mehr in den Hintergrund getreten und hat sh eigentlich jetzt, wie ich glei an einem Beispiel nahweifen werde, bei manchen dieser Sozie- täten vollkommen verflüchtigt, und die Sache steht jeßt so, daß faktisch cine große Anzahl von öffentli&en Sozictäten in der Annabme

von Gebäuden gerade so dasteht rie die Aktiengesell{chaften, und die |

Tendenz, dieses System weiter auszubilden, ist durch svontane Be- wegung innerbalb der öffentlichen Austalten immer mehr gewaGsen. Ich erlaube mir, Ihnen cine Probe mitzutheilen. Nac dem neuen Statut der Ostpreußischen Land-Feuersozietät, das im Jahre 1884 im Wege der Revifion erlassen ift, it nach §. 6 und i bitte, dies mit „hört, hört!“ bezei&nen zu dütfen —= die Direktion befugt, Versikerungsanträge abzulehnen, 1) sofern cin Gebäude durch feuerpolizciwidrige Einrichtungen, \ch{lcchte Feuerung8- anlagen, \chlechte Bauart, vernachlässigte Unterhaltung oder sonstige Umstände, welche auch in der Persönlichkeit oder Handlungsweise des Versicherungsnehmers oder der Bewohner dcs Gebäudes ihre Begründung finden können, einen außergewöhnlichen Grad der Feucrs- gefahr oder des Verfalls darbietet.

Nun, meine Herren, eine öffentliche Anstalt, die sich mit solchen Klauseln zu Gunsten ihrer freien Bewegung umgiebt, tritt, glaube ich, damit einfach auf den Boden der gewöhnlichen Konkurrenzanstalt und hat wohl faum das Necht in Ansycucch zu nehmen, um mit ganz besonderen Privilegien ausgestattei zu werden. Damit soll feine tadelnde Kritik gegen diese Anstalt geübt werden; es beweist nur den elémentaren Drang des Ganges der Berkbâltnifse, der dazu führen mußte, daß man auf der einen Seite fowohl die Anuahmevflitt als die Freiheit der Annahme von Versicherungen und auf der anderen Seite die Freiheit der Konkurrenz walten lassen kann. Troßdem will ih ja, da ih die eminente Gemeinnüßigfeit der öffentlichen Anstalten selbstverständlich in vollem Maße anerkenne, die Frage als bere(tigt

anerkennen, ob im einzelnen Falle eine öffentliche Versicherungsanstalt | derart dur den Gang der Verhältnisse in Noth gerathen ist, daß :

man ihr dur einen außergewöhnlihen Schritt, selbft dur einen Akt der Geseßgebung, helfen müsse. Ih muß aber doh t ne die Einschaltung machen im vollen E A Y mit dem Herrn Abgeordneten v. Schorlemer, daß die Form, die hier gewählt ift und der au schon in früheren Verhandlungen entgegengetreten ift : Kann oder soll man ein Geseß machen, welches fakultativ in die Hände des Provinziallandtags das selbständige Urtheil darüber

legen soll, ob der betreffenden provinzialitändishen Feuersozietät

das Zwangsmonopol verliehen werden soll ? daß diese Form im höchsten Grade bedenklich ift. Jh muß do sagen, daß cin derartiges Gesez doch eine so starke Anomalie auch vom Staudpurkt der gesetgeberishen A-csthetik wäre, daß ih mich doch unmögli entschliezen könnte, einen folwen Vorschlag innerbalb des Schoßes der Staatsregierung zu machen. Es läge aber meines Erachtens materiell eire horrende Ungerechtigkeit in einem solchen Gesetz.

Meine Herren, wenn man si vergegenwärtigt, daß bei Ein- richtung einer großartigen Staatsversicherungsanstalt, die von Memel bis Saarlouis reihen würde, die gemeinsame Tragung der Gefahren wirkli das Prinzip der ausgleihenden Gerechtigkeit darstellen würde, so ift das dagegen für cinen fleinen Bereich, der vielleiht 150 Quadrat- meilen enthält, cine grobe Rechtsverleßung, ih will zugeben, in wohl::cinendem fozialistisden Sinn; denn das heißt: die Wobhl- habenden follen die Schäden der Armen tragea; darauf läuft diese Petition mehr oder minder hinaus. Aber wie gesagt: ih will an- erkennen, daß gegenüber der Thatsache, daß die bestehenden öffentiiden Anfalten eminent gemeinnüßig find, die Frage

| der Prüfung werth ist, ob im einzelnen Fall die Sache so liegt, | daß nur durch außergewöhnliche Hülfsmittel dem Verfail vorgebeugt

werten fann. Das mnß ih in Abrede stellen, sowohl im allgem-inen, als für die kurmärkfif@e Gesellschaft insbesondere. Wenn ih erwäge, daß troß der Freigebung, die in den Jahren 1859 bis 1563 dur wah und nach erlassene Allerhöchste Ordres für die Aktiengesellschafteu stattgefunden hat, die Gesammt-Immobiliarversicherung bei den öffent- lihen Gesellschaîten jeit 1863 von 5 Milliarden auf 12 Milliarden in 1880 und auf 14 Milliarden 1885 gestiegen ist, dana wird doch kein Mensh in der Welt mir den Sat zu beweisen unternchmen, daß die öffentlihen Gesellschaften in Verfall seien. Anerkennen muß ih allerdings, daß die Aktiengesellshaften unter geshickter Benutzung des thnen frei gegebenen Terrains noch rascher gewachsen sind; sie sind jeßt gewahsen auf 22 Milliarden und ihre Ausgaugsziffer ist, auf 1863 gesehen, eine Summ- von 7 Milliarden gewe}en. Ich will an- erkennen, daß diese in rascherem Tempo gewachsen sind, als die öffent- lichen Gesellschaften. Aver ih meine: diese Ziffern beweisen doch jedenfalls, daß ein Verfall der öffentlichen Gesellshasten im Großen und Ganzen durch nihts dargethan ijt; denn man wicd doch nicht annehmen, daß im Laufe des letzten Vierteljahrhunderts auf diese Pericde erstreckt sich ungefähr der Wechsel im System der Nationalwohlstand, der sich im Anwachsen der Gebäude zeigt, um das Dreifache gewachsen odex der Geldwerth um so viel gesunken sei, so daß al}o bei relativer Gleichmäßigkeit die öffentlihen Gesellschaften von selbst sou hätten

ruht und dem Weitergehen ihrer Blüthe keinen Eintrag gethan hat.

Cs wird von dea Betreffenden behauptet: ja, das ist die ent- \cheidende Ziffer niht und ivenn es die Petenten nicht behaupten, so wird es doch in der Diskussion hervorgetreten sein —, sondern die entscheideade Ziffer liegt darin, daß nachgewiesen it, daß die Ver- hôltnisse der Risiken unter einander sich zu Unzuniten der ärmeren Klassen der mit weiher Bedachung versehenen Gebäude, will ich einmal sagen verschoben werden, mit anderen Worten, daß das Hercaustreten der besseren Risiken aus den öffentli hen Anstalten und ihr Hinübertreten zu den Aktiengesellshaften die nachtheilige Folge gehalt habe, daß die schlechten Risiken, die armen Bauern, die kleinen LeutSWmit unershwinzlihen Abgaben belastet wucden, mit stets sich steigernden Abgaben, daß daraus \{licßlich ein Zusammenbruch und Bankerott der ganzen Genossenschaft hervortreten würde. Das sagen die Pekenten ausdrücklich, und zwar betreffs der kurmärkishen Sozietät,

von welcher in der Petition in erster Linie die Rede ift.

Ich bitte um die Erlaubniß, die Ziffern hiec vorführen zu dürfen, wie es cigentlich in Wirklüichkcit steht, und zwar umfassen dieselbea die allerleßten Jahre 1881, 82, 83, 84, 85. Da hat sich innechalb der furmärkishen Sozictät die Sache, was die Belastung betrifft, in {stets degressiver Dimension entwickelt. Jch roill nur von der vierten Abtheilung sprechen, die die Gebäude mit weicher Bedachung eutyäl:. Diese haben in der kurmärkishen Sozietät im Jahre 1881 pro hundert Mark der Versicherungs\summe 2,16 ,„Z bezahlt, im Jahre 1583 1,68 „8 und cbensoviel seitdem bis einschließlich 1885. Ulso die Last ist, statt gestiegen zu sein, ganz erheblich gejunken.

Was die anderen drei Klassen betrifft, so ijt nicht etwa deren Velaflung gestiegen, sondern sie ise auch gesunken und zwar von 18 36 126 „S auf 14—28— 98 „5 und überdies bei stetiger Zunahme dec Versicherungssumme in der ersten Klasse. Es ist nicht ritig, meine Herren, èaß die besten Risiken allmählich aus den öffentlic)en Anstalten verschwinden, wie gerade das Beispiel der Kur- mark lehrt. Lassen Sie mich au da die Summen angeben. Die ersie Klasse also die besten Gebäude der Versichecungssumine betrug ich lasse die Tausende weg und beschäftige mich nur mit Millionen im Zahre 18581 235 Miüionen, im Jahre 1882 war die Summe allerdings gesunken auf 233 Millionen, im Jahre 1883 stieg se wieder auf 234 Millionen, im Jahre 1834 betrug sie 239 Millionen und im Jahre 1885 244 Millionen. Meine Herren, wo i¡st da das Verschwinden der besseren Risiken aus der Genossenschaft und in Folge dessen die Gefahr des Zusammen- bruchs? Jch kann clso nach dieszn Daten, die alle offiziel find und mir nicht widerlegt verden könner, nur sagen, daß vielleiht Unbequem- lichkeiten bei der Verwaltung sich zeigen und daß manche Sozietät niht mehr so floriren mag, wie früher; aber daß ein zu legislativem Einschreiten zwingender Nothstand innerhalb der öffentlichen Gesel- schasten im Allgemeinen und bei der kurmärk shen im Besonderen be- tände, das kanu ih ‘chlechterdings, so weit meine Materialien reichen, nicht einsehen. Ic muß deshaib bei dem Satz stehen bleiben, daß bis zu dem vollständig erbrachten Beweise des Gegenthe;ls die Re- gierung in der Richtung, wie es von den Petenten verlang! wird, nicht wird vorgehen fönnei.

tun fomme ih noch auf einen Punkt, den ih vielleicht schon vorher in den Kreis meiner Erörterungen hätte zichen sollen, das ist die meiner Auffassung nach bis zu einem gewissen Grade vorhandene Abneigung der öffeatlichcn Anstalten, mit dem Fortschceiten der Zeit auf dem Wege des Versicherungswesens weiter zu gehea und dadurch ihre alte Proserität wieder zu gewinnen. Ich jpreh: hier niht von der Verwaltung ; aber bleiben roir hier einen Augenblick stehen bei der Frage die au Hr. vou Meyer, wenn ih nicht irre, in den Kreis sciner Erörterungen gezogen hat ob niht die öffentlichen Anstalten gut thäten, fih in höherem Maße das au. h ihnen eröffnete Feld vec Mobiliarver|icherung nußbar zu machen und sich dadur) einen größeren Kreis zu sichern. Hr. von Meyer hat das ausdrücklich abgewiesen; ec will keine Mobiliarversicherung für die öffentlichen Gesellschaften Haben, aber ih zlaube, er ist im Unrecht, und dafür sind Beweise vorhanden. Die cheinishe Pcrovinzial-Feuersczietät hat mneines Crachters mit fühnem und glücklichem Sriff 1chon seit Jahren sich dieser Frage bemächtigt und hat günstige Resultate erzielt. Es ist eine bckzunte Sache, daß der Versicherungsnehmer fehr häufig und in den meisten Fälle schon der Bequemlichkeit halber Mobiliar- und Immobiliarversichecung bet derselben Gesellichaft versichert. Das ganze Geschäft ist viel einfacher und leihter; er hat nur eine Udrefse, mit der er zu verhandeln hat; das liegt in der Natur der Sache. Dieses ist allen öffentlihen Anstalten angeboten worden. Einige haben es angenommen, haben dieses Gebiec aus- gebaut und die besten Erfahrungen damit gemaht; sie habea nch cin neues Element zugeführe. Andere wollen das nit; Lr. von Meyer hat das ganz offen ausgesprochen, das paßte ihnen nicht. Verzeihen Sie mic: ih meine, es paßt ionen nicht, weil sie zu schwerfällig find, weil sic niht dazu kommen können, die wirkliche Konkurcenz, die auch auf diesem Gebiete nüßlih und nöthig ist, mit den Privatgesellshasten aufzunehmen ; und da will ich gern einräumen, daß in manchen Fällen sozictätsseitig die Aufnahme der Mobiliar- versicherung zum eigenen Schaden der Betheiligten unterblieven ift; aber dafür können Sic unmöglih die Regicrung verantwortlich machen. Ich bin sogar soweit gegangen, ih will die Provinz nicht nennen, das könnte einen unangenehmen Eindruck machen, die Herren

geradezu darauf aufmerkiam zu machen und ihnen das zu Gemütbe zu führen, daß, wenn sie si nit endlich entschlöfsen, auch die Mobiliar- versiherung aufzubauen, sie verkaöhern würden. Da bat man mir geantwortet, das paßt uns nicht, wir haben es versucht, es hat feine großen Resultate gezeigt. Ein Verband hat cs sogar ausdrüdcklich abgelehnt, übcrhaupt auf den Gedanfen einzugehen. Da fazn man sih doch nicht wundern, wenn eine und die andere Sozietät in gewisse Schwierigkeiten und Nachtbeile den, wie id mib ausdrüten möchte, mit größerec kaufmännisher Beweglichkeit ausgestatteten Privat- gesellschaften gegenüber, geräth.

Alles das zufammcng-nommen ih will niht in die weitere gruadsäßlihe Erörterung eingehen, weil ih, wie gesagt, biec nur unter Vorbehalt wegen mangelnder Reife der Sache sprechen fann aber alles dieses zusammengenommen, bringt mich zu der wiederholten Vitte, zwar dei Antrag Ihrer Kommission anzunehmen, aber nur in dem Sinne, daß er der Regierung zur vollständig freien Erwägung des Gesichtspunfkfts überwiesen wird, ov und welche Reform arf dem Gebiete des Feuerverficherungëwesens sich in der Gesetzgebung als nothwendig ergiebt.

Der Abg. von Hülsen bemerkte: Der zweite Theil der Nede des Herrn Ministers habe den günstigen Eindruck des ersten Theils wesentlich abges chwäht. Jhm (Redner) fei es lieber, wenn die Petition der Regierung zur Erwägung über- wiesen würde. Der Minister habe erklärt, daß die Feuer- versicherung sich sehr wohl für die Verjtaatlichung eignen würde. Er freue sich über diese Erklärung, denn als er vor 20 Jahren etwa dasselbe gesagt habe, sei darüber eine allge- meine Empörung eatstanden. Fa England und Amerika habe das Prinzip der absolut freien Konkurrenz dahin gesührt, daß sehr viele Privatgesellschaften bankerott gegangen wären. Das Vublikum habe die freie Konkurrenz aus feiner Tasche bezahl:n müssen. Er erkenne ja die umsihhtige Leitung der deutschen Privat- gesellschaften an, aber es sei ein großer Fehler gewesen, den- selben neben der Mobiliarversicherun1g au noch die Jmmobiliar- versicherung zuzugestehen. Die Privatgesellshaften gewährten dem Lande an Entschädigung viel weniger zurück, als die Sozietäten. Leßtere hätten im Durchschnitt der leßten 10 Jahre 96 Proz. der Prämien an Entschädigung ausgezahlt, also nur 4 Proz. an Verwaltungskosten behalten, während die Privat- gesellshaften nur etwa 60 Proz. zurückgezahlt hätten, und 40 Proz. auf Verwaltungskosten und Dividende entfallen seien. Allerdings hätten eimzelne Sozietäten den ¿Fortschritten der Zeit nicht gehuldigt, allein der Grund dafür liege do hauptsächlih in der übermäßigen Konkurrenz, welche ihnen die Privatgesellshaften gemacht, und darin, daß die *Fnteressenten jeder Aenderung mißtrauish gegenüberständen. Den Versicherungszwang für Gebäude halte er in Preußen für historish berechtigt auf Grund der Entwickelung unseres ganzen Feuerversicherungs'vesens; die PVPeticion wolle nur den alten Rechtszustand wiederherstellen, der durh mißbräuhlihe Auslegung sich verflüchtigt habe. Wenn die Privatgesellshaften billiger arbeiteten als

die öffentlichen Sozietäten, fo liege das daran, daß die ersteren

sih die besseren Objekte aussuhen und die Aufnahme der shlechteren ablehnen könnten. Einzelne Sozietäten könnten ohne Zwang auskommen, weil fie noch eine genügende Anzahl gute: Objekte in Versicherung hätten, die den Ausfall bei den shlehteren deckten. Bei andern sei dies aber nicht möglich. Daher stiegen die Verwaltunçskosten. Die Sozietäten sorgten auch auf jede möglihe Weise für die Verhütung von Bränden. Sie gäven Beihülfen zur Be- seitigung von Strohdähhern, von {lechten Schornsteiuen und sonstigen Unzuträglichkeiten, die leiht eine ¿Feuers- gefahr herbeiführen könnten. Die Privatgesellschaften lehnten dies befanntlih beharrlih ab. Es sei behauptet worden, daß die Annahmepfliht der Sozietäten thatsählih nicht mehr be- stehe. Das sei unrichtig. Nach dem Statut der Merseburger Feuersozietät sei dieselbe verpflichtet zur Aufnahme aller bäuer- lichen Besißungen und au beim Besizwecsel dieselben in Versicherung zu behalten. Sie dehne ihre Aufnahmeverpflich- tung zum großen Theil noch weiter aus, als dieselbe that: sachlich vorgeschrieben sei. Er glaube, wenn der Zwang jeßt nicht engeführt würde, daß man dann nah 50 oder nah 29 Fahren hon den Zwang nah dem Rezept der

/ Sozialdemokraten haben werde. Davor möchte er warnen.

Alle die Nathschläge, welhe man von offizieller Seite gege- ben habe, seien sehr gut gemeint, aber uicht viel werth gew-jen. Die Versicherten, als FJuteressenten, seien {on vor, selbst bestrebt gewesen, die Verwaltungskosten möglichst hecabzudrüden und niht mehr Prämien zu erheben, als noth- wendig sei. Wenn sie der Regierung den Privatgesell- schaften gegenüber zuriefen: Landgraf, werde hart! so sollten sie auch nichts dagegen haben, wenn die Regierung ihnen gegenüber hart sei, wo sie Fehler machten.

Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern, von Puttkamer, erwiderte:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat mit der ihm eigenen Sachkenntniß und Gründlichkeit mir gegenüber eine Reihe von Thesen verfohten, die ih doch niht so ohne Weiteces stillschweigend übergehen kann, denn fonst würde ih etwa in die Gefahr kommen, als ein solcher angeschen zu werden, der ihre Berechtigung ohne Weiteres anerkennt, wozu ih leider niht im Stande bin. Jch kann das selbstverständlich nit in der Ausführlichkeit thun, wie es von dem Herrn Vorredner geschehen ist, -— das ist selbstverständlih bona fide gesagt, sondern ih kann nur einzelne der hervorstehendecen Ausführungen des Herrn Verredners nicht gelten lassen. -

Er spra die Hoffnung aus, daß, wem sih der Herc Minister eines Tages von der Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Zustandes übet- zeugt hätte, er selbst die Jnitiative zur Abhülfe des Nothstandes ergrcifen würde. WMéeine Herren, das unterschreib: ih durchaus ; wenn ich mich von der Unhaltbarkeit überzeugt haben werde, dann werde ih natürlich meine Pflicht erfüllen und meinen geringen Einfluß innerhalb der Staatsregierung dazu aufbieten, daß eine Reform crfolgez aber das ist gerade das Thema probandum, welches doch der Herr Vorredner troß feiner schr beredten Ausführungen zu begründen nicht ganz im Stande gewesen ist, Er hat sodonn einige andere Sozietäten, von denen in der Petition nicht die Rede war, angeführt, um die Nothwendigkeit einer Wiedereinführung des Ver- siberungsmonopols der öffentlihen Sozietäten zu begründen. Ich kann auf die politishen Angaben, die cer zur Begründung dieses Saßes anführte, niht eingehen, weil mir das Material nichr zur Verfügung steht. Ich glaube, ih war auch nur verpflichtet, mi an die Petition zu halten, denn diese gerade ist ja zum Ausgangs- punkt der ganzen Aftion gemacht worden; und da muß ih doch wieder- holen: selbst die modifizirte Erklärung des Herrn Vorredners, daß die Kurmark, wie er sagte: „in Gefahr sei, in unhaltbare Zustände zu gerathen“, ist nach den von mir vorher mitgetheilten \tatistishen Zahlen bis jeßt vollflommen unbegründet. Der Herr Vorredner macht mich ganz besonders darauf aufmerksam, daß die Gesammtzahlen, innerhalb deren sih die Bewegung der verschiedenen Versicherungs- summen dielte, einerseits bei den öffentlichen Gesellschaften, anderer- seits bei den Aktienyesellshäften uicht entscheidend ci. Das habe ih ja meinerseits, wenn vie Herren sih entsinnen wollen, ausdrücklich hervorgehoben; aber ib habe auch \péztiell bewiesen, daß innerhalb des Kurmärkischen Verbandes keinerlei Anzeichen dafür sprechen, daß diese Gefahr eines Niederganges oder cines Verfalles des Verbandes vor-

banden sei. Jch bakte erstens gesagt, daß es nit richtig ist, daß die guten Risiken je länger, je mehr ausgetreten sind, wie der Herr Vorredner wiederbolt behauptet bat, sondern daß gerade innerbalb der leßten 5 Jahre die ersten Risiken ganz bedeutend gewachsen sind und zwac um 9 bis 18 Millionen, vnd hade weiter behauptet, daß gegenüber dem Anwachsen der Versicherungsfummen au die Versicherungsbeiträge gesunken sind. Dies findet namentlich statt in der 4. Klasse, wenn auch niht das Anwachsen; das bat damit nichts zu thun, das kat seine anderen Gründe. Aber innerhalb der 4. Klasse ebenso gut wie bei der 3., 2. und 1. sind die Ver- sicherungsbeträge, also die Last. wel®e zu tragen ist, und darin drückt sih do der vermeintlihe Mißstand aus, entschieden gefallen, und ih bâtte wirklich gewünscht, daß der Herr Vorredner die Güte gehabt hâtte, statt seine interessanten, aber doch etwas vom Thema akb- s{weifenden Bemerkungen zu machen, sich) mit diefer einen statistischen Thatsache ctwas näher zu beschäftigen. Er würte mir dann, glaube ih, darin beitreten, daß der Minister doch nur die Pflicht haben kann, diejenigen Uebelstände anzuerkennen, die wirklih nachgewiesen sind, und nicht diejenigen, die in einer, wie ich glaube, ¿zwar schr wohlwollenden, aber doch fehr übertriebenen Fürsorge für die Interessen, die der Herr Nbgeordnete zu pflegen hat, ausgesprochen worden sind. i

Ich kann ces ja anerkennen, was er im Eingange sciner Worte sagte und ich möchte da um Gottes8willen kein Mißverständniß aufkommen lassen —: man hat uns bewiefen und das unterscreibe ih durchaus —, daß, was die Finanzresultate der öffentlichen Gefell- schaften einerseits und der Aktiengesellschaften andererseits betrifft, es ganz tor ist, deß die Aktiengefellschaften in ihren Beutel arbciten, und die öffentlichen zum gemeinen Nutzen; das babe ih anerkennt. Die öffentlilen Gefellschaften sind gemeinnütige Institute im eminentesten Sinne des Wortés. Aber was dessen ungeahtet noch zu beweisen bleibt, und meines Erachtens bis jeßt nicht bewiesen ist, das ist: aus dieser ihrer gemeinnützigen Natur die Nothwendigkeit zu folgern. nun auch das Monopol zu besißen, während sie in dem jeßigen Zustande ganz gut bestehen können. Das ist der Punkt, auf den ich immer wieder zurückommen muß. Wenn sich in der That die Zustände in der einen oder anderen Provinz fo entwidteln follten, daß eine Gefahr für das Bestehen der öffentlihen Anstalten wirklich eintritt, dann wird man sich einer Erwägung hierüber gewiß nicht entziehen. Aber es ist doch charakteristisch), daß gerade in denjenigen Provinziallandtagen, innerhalb deren Gebiets nah der Mei- nung des Hrn. Abg. v. Hülfen die Sachen so sebr {lecht stehen, kcin Wort bisher gesagt worden ist. Das wären doc die ersten, die der Meinung sein müßten, daf sie ohne Wiedereinführung des Zwanges niht bestchen können. IchG will dem Abg. v. Hülsen soweit entgegen- kommen, daß ich sage: wenn ih in den Jahren 1859 und 1860 ver- antwortliher Minister gewesen wäre, fo würde ich mich außerordent- lich lange besonnen baben, che ich Sr. Majestät ten Rath gegeben

hätte, den bestehenden Zustand zu Ungunsten der öffentlicben Anstalten |

zu modifiziren. Das ift nun aber cinmal geschehen, unv es hat fc inrcchalb cines Vierteljahrhunderts cin entsprechender Recbtszustand zwischen den öffentlihen und Privatgesellshaften auf dieser ncuen Basis entwickelt. Es ist nicht nahgewiesen, daß diese Entwikelung zu einem fundamentalen Nachtheil für die öffentlihcn Ansta!ten und für das Gemeinwesen geführt bat. Ich wüßte in der That nicht, wie ih jeßt dazu kommen sollte, aus RüFsicht auf eine Petition, die, wie ih glaube bewiesen zu haben, auf einen unrichtige Fundament be- ruht, nach meiner Ansicht, zu einer vollständigen Umkehr auf diesem Gebiete zu gelangen. e

Es ift ja richtig, wie Hr. v. Hülsen sagt: historisch belractet, find die öffentlichen Anstalten von Anfang an im rehtlihen Besitz; das habe ich nicht verkannt. Daraus kann man aber uur den Zustand entnehmen, der in den meisten Provinzen und Bezirken bis zum Jahre 1860 bestanden hat und welchem gemäß neben den öffentlichen Gesellschaften keine anderen gegenseitigen Anstalten sih geschäftlihh etabliren durften. Die Aktiengesellschaften, die um das Jahr 1812 herum bei uns in Preußen entstanden sind, haben auf dem Wege dec Thatsachen allmählich in dieses Gebiet hinübergegriffen. Sie haben eiae, wie ih glaube und auch im Eingange meiner ersten Ausführung gesagt habe, nit gerade sehr aeineinnüßzige Thätigkeit entwickelt, aber fie haben inzwischen doch ihre Brandschäden bezahlt, und wenn sie das auc) wesentli thun im Interesse ihrer eigenen Dividenden, so wird man doch nicht annehmen können, dc:ß sie gerade darauf ausgehen, das Publikum zu benachtheiligen.

Ich kann auc) das nicht anerkennen, was der Herr Abgeordnete fagte, daß die Privataktiengesell schaften, wie sie das Feuerversicherungs- wesen treiben, es immer ablehnten, BVorteugungsmaßregeln zu treffen, um gegen Feuersgefahr zu sichern, namentli Beiträge zur Vervoll- Trommnung des Feuerlöschwe!ens zu leisten. Das thun sie allerdings, da es ja in ihrem eigenen Interesse und in der Natur der Sache liegt. Ich bin als Landrath 6 Jahre sogenannter Kreis-Feucrsozietätsdirektor gewesen und habe diesen Fragen sehr nahe gestanden. Ich kann bekunden, daß in den 6 Jahren, daf, ih Landrath war, allein von der Aachen-Münchener Gesellschaft mindestens 6 Feuerspritzen für einzelne Ortschaften, theils unentgeltlich, theils gegen ganz geringe Preise geliefert worden sind. Ich rene das den Actiengesellscaften gar nit als besonderes Verdienst an, dem es liegt in ihrem eigenen Interesse, dafür zu sorgen, daß die Feuersicherheit erhöht wird; fie brauchen ja dann weniger Brandschäden zu bezahlen. Aber diese ganze Erörterung kann do, glaube ih, wirklich nicht zu dem Resultat führen, daß man die Regierung einer besonderen Versäumniß be- scuidigen könnte foweit ift allerdings Herr v. Hülsen gegangen wenn sie niht Hals über Kopf in das bestehende Verhältniß hinein- greift, zu Gunsten einer, wie ich glaube, doch etwas einseitigen MNichtung, die ganz unbeschavet der Gemeinnützigkeit der öffentlichen Anstalien doch immer nit den Say beweisen kann, daß man den öffentlichen Ferersozietäten, um sie in ihrer Gemeinnüßigkeit zu er- halten, ein Monopol beilegen müsse, was ße zum großen Theil niemals besessen haben, jedenfalls aber seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr ausüben.

Der Abg. von Eynern meinte: Den Anträgen der Sozie- täten auf Verleihung des Versicherungszwanges träten natürlich immer die Jnteressenten der Privatversicherungsanstalten mit Energie gegenüber. Der Minister scheine die Bedeutung des Art. 4 dec Reichsverfassung, wonach das Versicherungs- wesen der Aufsiht und Geseßgebung des Reichs unter- liege, haben klar machen zu wollen. Derselbe spende wede: den Sozietäten noch den Privatanstalten Lobes- erhebungen. Seine Weigerung, den Sozietäten das Monopol

u extheilen, scheine nur daraus entstanden zu sein, daß die

ozietätsmonopole ein Hinderniß für die Einführung eines Reichsmonopols sein würden. Der Gedanke des RNeichs- monopols erfreue sich in weiten Kreisen der Bevölkerung großer Sympathien, weil die Zustände derartige seien, daß der Gedanke des Monopols populärer werden müsse.

Das Monopol bestehe thatsählich für die Gebäude- 1! i E i S | Petitionen der Regierung als Material zu überweisen, an-

versicherung in Bayern, Sachsen, Hessen, Oldenburg, Weimar, Altenburg, Gotha, Braunschweig, Lippe und Waldeck. Es bestehe ferner in den preußischen Provinzen Hessen, Hohenzollern, in Theilen von Schleswig-Holstein und Hannover, ebenso in einzelnen Städten wie Breslau, Stettin, Thorn, Berlin. Die Zustände in Berlin sowohl wie überall seien sehr befriedigende. Die Klagen kämen immer aus den Landestheilen, in welchen die freie Konkurrenz walte. Es seien auch andere Städte hon auf den Gedanken gekommen, für sih das Monopol in Ansoruch zu nehmen, da die Privat- versicherungs - Gesellschaften absolut nichts thäten, um die Maßregeln zur Feuerverhütung zu unterstüßen. Mit Ausnahme der Aachen - Münchener Versicherungs- Gefellschaft und der Colonia in Köln gewähre keine einzige Privatversicherungsgesellshaft den Kommunén irgend- welche Beihülfe zur Einrichtung von Feuerwehren u. st. w. Es

müsse jedenfalls die Frage aufgeworfen werden, ob nicht den Gesellschaften irgendwelche Verpflichtungen nach dieser Richtung hin aufzuerlegen seien. Bei Schadenregulirung seien die Ver- siherungsgesellshaften, sobald es sih um solche Leute handele, welche die En.schädigungsgelder sofort haben müßten, immer zu Abstrichen und zum Handeln geneigt. Sie hätten sich da- durch im Volk durchaus niht populär gemacht.

Der Abga. Dr. Meyer (Breslau) bemerkte: Wenn eine Petition als Material überwiesen werde, so enthalte sih das Haus jeder eigenen Acußerung. Da eine materielle Erörte- rung nicht stattfinde, glaube er sich auf die nothwendigsten Dinge beschränken zu können. Seit den Diätenprozessen gegen Reichstagsabgeordnete sei es Sitte geworden, auf alte Vara- graphen des Landrechts zurüc{zugreifen. Er verweise auf S. 1973 Theil 11 Titel 8 des Allgemeinen Landrechts: „Wo Jemand seine Versicherung suchen will, das bleibe ihm über- lassen“. Das sei die Grundlage unseres Versicherungswesens, und er wundere sih, warum der Abg. von Hülsen diesen Rechtezustand angegriffen habe, da doch allgemein eingestanden werde, daß bei uns die Versicherung am günstigsten stehe. Das thatsäch- lich bestehende Versicherungsmonopol der Sozietäten sei vom Fiskus zuerst durchbrochen worden, der 1820 seine Domänen aus denselben ausgeschieden habe, wahrscheinlih weil er mit ihren Leistungen nicht zufrieden gewesen sei. Was die hohen Dividenden betreffe, fo seien in dem leßten Jahrzehnt 2,67 Proz. der Prämie als Dividende vertheilt worden. Der größere Theil der öffentliden Sozietäten sei gut verwaltet und er- ziele deshalb auch gute Resultate. Um eine Feindschast gegen die Sozietäten handele es sich gar niht, foudern lediglih um Abwehr der Eingriffe in die Thätigkeit der Privatgesellschaften. Aenderungen könnten nur herbeigeführt werden im Interesse des Publikums, welches nicht gut bedient werde. Die Behaup- tung, daß für die s{hlechten Nisiken bei den Privatgesellschaften nicht gesorgt sei, sei schon mehrfach bestritten. Die Privat- gesellschaften hätten unter ihren 10 Milliarden Versicherungen 9 Milliarden für Strohdächer; die Sozietäten bei 14 Milliarden Versiherungen nur 11/, Milliarden für Stroh- dächer, ständen also günstiger als die Privatgesellschaften. Leztere hätten sih überdies auf dem Gebiete sehr gefährlicher Risiken, nämlich der industriellen Gebäude, ein sehr großes Verdienst erworben. Der Abg. von Meyer-Arnswalde wolle den Frieden auf der Lasis, day die Sozietäten die Jmmobilien, die Aktiengesellschaften die Mobilien nähmen. Friede auf in- dustriellem Gebiete heiße niht Einstellung der Konkurrenz, denn diese sei der natürliche Zustand; der Friede bestehe darin, daß cine ständige Konkurrenz geführt werde. Ein volles Driitel ihres Geschäftes follten die Privatanstalten ih ab- nehmen lassen und für die ausgefallenen 10 Milliarden V fe 0 t L L Miatden Mobiliar versicherung begnügen, welche die Sozietäten hätten. Das sei keine Großmuth. Wenn der Abg. von Meyer dafür Ent-

gegentommen gefunden habe, so sei das nur seiner persón- |

Lichen Liebenswürdigkeit zu danken; ein Anderer würde wohl eine andere Antwort erhalten haben. Wenn die Aktiengesell-

schaften bei der Schadenregulirung Schwierigkeiten machten, |

so thöôten sie das nur, weil sie die Hüter der landrechtlichen

Vorschrift seien, daß Niemand aus Anlaß eines Brandunglücks sich bereichern solle. Für den Uekermärkischen Bauernverein

habe keine Veranlassung vorgelegen, das Haus in diese |

tiefgehende Diskusfion hineinzudrängen. Er (Redner) könne mit

der Aeußerung des Minitters vollkommen zufrieden sein.

Der Abg. von, Quast entgegnete: Er hätte erwartet, daß der Vorredner als Vertreter von Breslau ausgeführt haben würde, wie günstig das Versicherungsmonopol in der Stadt Breslau wirke, und daß er den Wunsch aussprechen würde, dieselben Einrichtungen auh auf andere Landestheile auszu- dehnen. Er bedauere daß der Abg. De Meyer das niht gethan habe. Bezüglih der Kurmärkishen Sozietät

führte Redner aus, daß, troydem die Versicherungs- |

fummen ziffermäßig fast die gleihen geblieven seien, dennoch thatsächlicz ein Rückgang stattgefunden habe, weil man den gestiegenen Geldwerth in Betracht ziehen müsse. Nothleidend sei eine Sozietät dann, wenn fie ungewöhnlich hohe Prämiensäße erheben müsse. Leider mache sih eine Ver- mehrung der Brandstiftungen bemerkbar, das Anzünden von alten Gebäuden werde zum Theil gewerbsmäßig betrieben, ur neue Gebäude herstellen zu können. Die Gerichte bestraften die Brandstister leider nicht sharf genug. Wir befänden uns jeßt in einex neuen Bauperiode, wie sie nach dem Ende des 30 jährigen Krieges und zur Zeit Friedrih's des Großen ebenfalls stattgefunden habe. Daher die Mode des Abbrennens namentlich auf dem Lande und in kleinen Städten. Wenn der Kurmärkischen Feuersozietät niht geholfen werde, würde ein Theil der Versicherungsnehmer si entschließen, eine Gege 1seitigkeitsgesellshaft zu gründen, und das Bestehen der Sozietät würde dadurch in Frage gestellt werden. Das bitte er den Minister in Erwägung zu ziehen. Billiger könne die Verwaltung nicht gestaltet werden. Die Verwaltungskosten seien schoa sehr gering; eine neue Klasseneintheilung habe große Gefahren; eine Entschädigung der Privatgesellshaften sei ebensowenig nothwendig, als man bei der Unfallversiherung an eine solhe gedaht habe. An ein Reichsmonopol habe der Minister wohl nicht gedaht; erx wolle woh! nihi die öffentlihen Sozietäten beseitigen, und gegen das Staatsmonopol beständen erheblihe Bedenken. Wenn die Sozietäten sih nicht ordentlich entwickelt hätten, so liege das an der mangelnden Staatsaufsiht, die aber sofort ein- treten würde, wenn den Sozietäten Zwangsrechte verliehen würden. Fn der Kurmark bestehe ein Nothstand. Deshalh bitte er, die Petition des Uckermärkishen Bauernvereins der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Damit {loß die Diskussion.

Der Antrag des Abg. von Quast wurde mit großer Mehrheit abgelehnt und der Antrag der Kommission, beide

genommen. Schluß 41/4 Uhr. Nächste Sißung Sonnabend 11 Uhr.

Centralblatt sür das Deutsche Reich. Nr. 17. Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Aenderungen in den Behörden zur Erhebung der Zölle und indirekten Abgaben in den Hohenzollernshen Landen. Bestellung cines Stations-Controleurs. Handels- und Gewerbe- wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung der ärztlichen Prüfung auf die Shußzpocken-Impfung. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reich8gebiet. Allgemeine Verwaltungs- sachen: Herausgabe eines Haupt-Sachregisters des Bundes- bez. Reichs-Gesetzblatts der Jahrgänge 1867—1886.

Justize-Ministerial-Blatt. Nr. 17. Inhalt: Bekannt- machung des Justiz-Ministers vom 20. April 1887, betreffend die

anderweitige Abgr-:nzung der Geschäftsbezirke der Eisenbahn-Betriebs- ämter in Nordhausen und Aahen. Bekanntmachung vom 22. April 1887, betreffend den von der Feuerversiherungs-Gefellschaft Colonia zu Köln eingesandten Prämienanthecil an den Versicherungen der Justizbeamten im Jahre 1886. Erkenntniß des Reich8gerichts vom 23. September 1886.

Centralblatt der Abgaben-Geseßgebung und Ver- waltung in den Königlich prerßishenStaaten. Nr. 9. Inhalt: Anzeige der in der Gesetzsammlung und im Reichs-Gesetzblatte «rsienenen Gesche und Verortnungen. I. Allgemeine Verwal- tungêgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befug- niffen der Zoll- und Steuerstellen. Gewährung eines Dienît- bekfleidungszushusses an Schiffer. Matrosen und Heizer auf Wacht- und Kreuzerschiffen. Verrehnung von Tagegeldecn und Reisekosten. IIT. Indirefte Steuern: Ergänzung der Bestimmungen über die zoll- freie Zulassung des zur Verarbeitung und Wiedecausfuhr bestimmten Roh- und Brucheisens. Zwei Erkenntnisse des Ober-Landesgerichts in Dresden, betr. die Anwendung des §, 4, Ubsatz 1 des Reichs- \stempelgesetzes (Anzeigepfliht an die Steuerbehörde). VI. Per- sonalnachhrihten.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 18. Inhalt: Amtliches: Perfonal-Nachrichten. Nichtamtliches : Die Schlachthöfe in Schwerin und Plauen im Vogtlande. (Fortsetzung.) Ueber Traß und Traßmörtel. Zur Umgestaltung des Stadtplans von Rom. Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für 1887/88. Erdbeben in Ober-Italien am 23. Februar 1887. Heberanlage am Fritzöe-Werk in Nerwegen. Vermischtes: Büchers{au.

Reichstags - Angelegenheiten.

Die Kommission des Reichstages zur Vorberathung des von dem Abg. Hitze eingebrahten Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Gewerbeordnung, hat denselben in folgender Fassung angenommen :

Artikel I.

An Stelle des Artikels Til §S. 135, 146 und 154 der Gewerbe- ordnung treten folgende Bestimmungen :

§. 1395, Kinder unter 12 Jahren dürfen in Fabriken nicht be- \chäftigt werden.

Vom 1. April 1890 ab ist diese Beschäftigung nur Kindern zu gestatten, welche das 13, Lebensjahr vollendet und ihrer landesgesetz- lichen Schulpflicht genügt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Kinder, welhe zum Besuhe der Volksshule verpflihtet sind, in Fabriken nur dann beschäftigt werden, wenn sie in der Volks\Gule, oder in einer von der Schulaufsihtsbehörde genehmigten Schule und nah cinem von ihr genehmigten Lehrplane einen regelmäßigen Unter- richt von mindestens 3 Stunden tägli{ genießen.

Die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren darf die Dauer von 6 Stunden täglich niht überschreiten.

Junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Fabriken nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt werden. s

Wöchnerinnen dürfen während vier Wochen nach ihrer Niederkunft nit beschäftigt werden.

8. 136 a. In Fabriken dürfen Arbeiterinnen an Sonn- und Fest- gen, desgleichen in der Nachtzeit von §4 Uhr Abends bis 51 Uhr Morgens nit beschäftigt werden.

Am Sonnabend und an Vorabenden von Festtagen dürfen Kinder und Arbeiterinnen Nachmittags nach 6 Uhr in Fabriken nicht beschäf- tigt werden.

Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, dürfen in Fabriken nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt werden.

Zur Reinigung in Bang befindlißer Motoren, Trans3missionen und Gefahr drohender Maschinen dürfen Arbeiterinnen niht verwendet werden.

In Fabriken, in welchen Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt werden, ist für Trennung der Geschlechter nah Möglichkeit zu forgen. Wenn Arbeiter und Arbeiterinnen in Einem Raum arbeiten, müssen für Leßtere abgesonderte Ankleide- und Waschräume eingerichtet werden.

Dur Vesluß des Bundesraths werden diejenigen Fabrikations- zweige bestimmt werden, in welchen Schwangere niht arbeiten durfen.

S. 146. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark und im Un- hermögensfalle mit Gefängniß bis zu fechs Monaten werden bestraft:

1) Gewerbetreibende, welche bei der Zahlung des Lohnes oder bei dem Verkauf von Waaren an die Arbeiter dem §8. 115 zuwider- handeln ;

2) Gewerbetreibende, welhe den 88. 135, 136, 136a oder den auf Grund der 88S. 139, 139 a getroffenen Verfügungen zuwider, Ar- beiterinnen oder jugendlihen Arbeitern Beschäftigung geben ;

5) Gewerbetreibende, welhe der Bestimmung im §. 111 entgegen die Eintragungen mit einem Merkmale versehen, welches den Inhaber es Arbeitsbuches günstig oder nachtheilig zu kennzeihnen bezweckt ;

4) wer S. 56 Ziffer 6 zuwiderhandelt.

Die Geldstrafen fließen der im §. 116 bezeichneten Kasse zu,

H. 154. Die Bestimmungen der 88. 105 bis 133 inden auf Behü!fen und Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften keine Anwendung.

Die Bestimmungen der 88. 134 bis 139b finden entsvreHende Unwendung auf Arbeitgeber und Arbeiter in Hüttenwerken, Bauhöfen und Werften, sowie in Werkstätten, in welhen dur elementare Kraft (Damvf, Wind, Wasser, Gas, heiße Luft, Elektrizität u. \. w.) bewegte Tricbwerke zur Verwendung kommen. Ausgenommen sind diejenigen Werkstätten, in welchen nur vorübergehend eine nicht zur Betriebsanlage gehörende Kraftmaschine benutzt wird, oder in welchen O Mitglieder der Familie des Arbeitgebers beschäftigt werden.

In gleicher Weise finden Anwendung die Bestimmungen der SS, 115 bis 119, 135 bis 139b, 152 und 153 auf die Besitzer und Arbeiter von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten und unter- irdish vetriehenen Brüchen oder Gruben.

Arbeiterinnen und Kinder dürfen in Anlagen der im Absct 3 bezeihneïen Art niht unter Tage beschäftigt werden. Zuwiderhand- lungen unterliegen der Strafbestimmung des §. 146.

Artikel 11. Dieses Gesetz tritt seck8 Monate nah feiner Ver- kündigung in Kraft

Ferner wurden folgende Resolutionen angenommen.

Der Reichstag wolle beschließen: T. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, thunlichst bald dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzu- legen, dur welchen die Beschäftigung von Kindern im Gewerbe außerhalb der Fabriken unter der nöthigen Rücksictnahure auf die körperlihe, sitilihe und intellektuelle Entwickelung der Kinder geregelt wird. Il. An die verbündeten Regierungen das Er- suchen zu richten, cine, insbesondere dur umfassende Befragung von Arbeitern und Arbeitgebern zu bewirkende Erörterung darüber zu veranstaïten, inwieweit geseßliche Maßregeln gegen eine übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit erwahsener Arbeiter in Fabriken noth- Mes und ausführbar find, und das Ergebniß dem Reichstage mit- zutheilen.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Ersaßmitteln für Butter, har nah den Beschlüssen der Kommission des Reichstages in zweiter Lesung felgende Fassung erhalten: Ly

Die Geschäftsräume und sonstigen Verkaufsstellen, einschließlih der Marktstände, in welhen Margarin gewerbs8mäßig verkauft oder feilgehalten wird. müssen an in die Augen fallender Stelle L devtliche, nicht verwishbare Inschrift: „Verkauf von Margarin“ ragen.

„«Margarin“ im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen, der Milch{- butter ähnlichen Zubereitungen, deren Fettgehalt vit aus\chließlih der Milch entstamiat.