1930 / 73 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Mar 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr, 73 vom 27, März 1930, S,

den Beamten dent Beförderung vorzus{hlagen, wenn er sich Stelle eignet, Ebc einen Gewinn für die Rechtsy schaft der Justizverwaltung auch im möalichst allen Schichten der Be rel es auch für einen Vorteil, wenn die verschiedenen Partei- anshaunngen innerhalb des Beamtenkörpers vertreten sind. Am wenigsten wird daher behauptet werden konnen, daß ich mich bei meiner Personalpolitik von einseitigen Anschauungen leiten ließe. Im übrigen habe ih den Eindruck, daß die Bevölkerung sich manchmal allzusehr mit einzelnen Beamten beschäftigt; auf diese Weise entstehen leiht Gerüchte, die sich allmählih zu einex be- stimmten Behauptung verdihten, bei einex Nachprüfung aber sih als unzutreffend erweisen. So habe ich in der kurzen, seit den Beratungen unseres Haushaltsplans im Hauptausshuß ver- gangenen Zeit feststellen können, daß manche gegen Beamte meiner Verwaltung erhobenen Vorwürfe unzutreffend waren. Jns- besondere habe ih feststellen können, daß die Mitteilung, beim Land- gericht Halberstadt hätten sich vom Landgerichtspräsidenten bis ¡um Heizer insgesamt Beamte in die Listen für das Volks- begehren eingetragen, nicht richtig ist, Endlich sei mit Rücksicht auf den shon erwähnten Aufsaß noch bemerkt, daß es in meiner Verwaltung offiziöóse Verlautbarungen über die Parteizugehörigkeit beförderter Beamten nicht gibt; wenn gleihwohl in der Presse auf die Parteizugehörigkeit und auf onstige persönliche Eigenschaften eines Beförderten hingewiesen worden ift, s9 stehe ih diesen Veröffentlihnngen völlig fern und vedauere sie nah mancher Richtung hin.

Nun noch einige Worte über die Parität in der

waltung, Man wird sich daran gewöhnen müssen, daß ih Bestreben niht ablasse, altes Unrecht, das in dieser früher begangen worden ist, wieder auszugleihen

Zentrum); niemand aber braucht zu be- fürchten, daß ih in den umgekehrten Fehler verfallen könnte, die srüher bevorzugtle Kon- iession jeßt in unbilliger Weise zurückzusehen. (Bravo! im Zentrum, Rufe bei der Deutschnationalen Volks- partei: Siehe Rheinland!) Nun kommt wieder der Einwurf: Ziehe Rheinland. Gemeint ist natürlich der Kölner Oberlandes- gerihtsbezirk. Die Landgerichtspräsidenten dieses Bezirks habe ich niht ernannt. Jch bitte abzuwarten, bis dort eine Vakanz eintritt, Jch habe im vorigen Fahre eine Konfession®- statistik vorgelegt, die den shlüssigen Beweis dafüx erbracht hat, daß ich die Grundsäße der Parität nach bestem Wissen und (Gewissen gerecht anwende, Eine solche Statistik ist bishex von feinen anderen Ministerium vorgelegt worden. Diese Statistik ist anch im vorigen Jahre von niemandem bemängelt worden, sie itcht jedem Kollegen, dex meine Angaben nahprüfen will, zur Einsicht offen. Jch bedaure es, daß über die paritätische Zu- sammensezung meiner Beamtenschaft immer noch falshe Vor- stellungen zu bestehen scheinen und immex wiedex unrihtige An- gaben gemacht werden. So tauht z. B. immer wieder die ixrige Behauptung auf, dex Kammergerichtspräsident sei fatholisch. Nicht nur dex Kammergerichtspräsident, sondern auch der (Generalstaatsanwalt bein Kammergericht, der Präsident des ck{rafvollzugsamts in Berlin und die drei Berliner Landgerichts präsidenten sind evangelischen Glaubens und nux der Prôsident des Amtsgerichts Berlin-Mitle ist katholisch, Wenn unter diesen Umständen im Kammergerihtsbezirk, der unter seinen Einwohnern weit übex eine halbe Million, genau 542 000 Katho- lifen zählt, die sreigewordene Stelle des Vizepräsidenten beim Kammergericht, deren jehiger Juhaber fatholisch ist, mit cinent : übrigens für seinen neuen Posten ganz besonders gecigneten Katholiken besekt wird, so glaube i wirklih nit, daß hierdurch dex Grundsaß dex Parität verleßt wird. (Ah- geordneter Gehrmann [Harburg]; Nehmen Dissidenten, dann braucht keiner zu shimpfen! Heiterkeit.)

Jch möchte fernex noch einmal die Behauptung richtigstellen, von den 13 Oberlandesgerichtspräsidenten seien neun katholisch und nux viex evangelisch; in Wirklichkeit ist es nämlich gerade mgekehrt, neun Chefpräsidenten sind evangelisch und nur vier fatholisch, also fast genau der Parität entsprechend. Ebenso ist die Besehung derx Oberlandesgerichtspräsidentenstelle in Frankfurt a. M. als angebliche Verletzung der Parität kritisiert worden Jch habe bereits im Hauptaus[{chuß darauf hingewiesen, daß die Bevölkerung des Oberlandesgerichtsbezirks entgegen anders lautenden Angaben zu 43,03 vH katholish und zu 62,73 evangelisch ist und daß sämtliche leitenden Stellen dexr Justiz in Frankfuxt, nämlich dex Generalstaatsanwalt, dex Vizepräsident des Oberlandesgerichts, der Landgerichtspräsident, der Ober- staatsanwalt und de Amtsgerichtsdirektor evangelischen (Glaubens

(Hört, hört! im Zentrum.) Jn ähnlicher Weise würde ih au sonstige Klagen übex ver- meintlihe Verlezung dex Parität rxichtigstellen können; soweit aber etwa an einzelnen Stellen tatsählih noch Unebenheiten bestehen sollten, werde ih nah wie vor auf ihre Besoitigung bedacht fein.

Wenn ih meinen s{hon im Hauptauss{huß ziemlih eingehend gemachten Ausführungen zu diesen Dingen hiex nochmals aus- führlihere Bemerkungen habe folgen lassen, so habe ih dies

n, weil ih die außerordentlihe Bedeutung der erörterten

‘agen nicht verkenne und weil es mein Bemühen ist, Bex u hie ind Vertrauen in der Beamtenshast Wenn- dieses Ziel erreiht werden soll,

aber auch, daß wir in der Erörterung der Ver- einmal zux Ruhe kommen. Und darum möchte

? taatsministerium zur nur sonst für die in Aussicht ge- ih bestrebt bîn und es als

betrachte, daß die Beamten

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hindern, nommene nso wie »fleae hoheren völkerung halte

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nun noch mit wenigen Worten auf einige rbeiten eingehen, die im Augenblick im Vorder- und unseres Jnteresses stehen. Bei der besonderen Bedeutung, die Strafrechts8pflege in der heutigen Zeit in der Oeffent- chkeit zukommt, ist es nah wie vor Gegenstand unserer besonderen Jerade auf diesem Gebiete cinen Zustand zu schaffen, der berehtigt anzuerkennenden Ansorderungen gerecht wird

ie w issen, lege i seit jeher besonderes Gewicht darauf, daß Öff Geschworenen möglichst gleich- Schichten der Bevölkerung herangezogen sbesondere die werkiätige Bevölkerung dabei

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erden und daß in

niht zu kurz kommt. blid! Fch nenne Jahre konnte ich mitt Bn erung an t

(Zurufe bei den Kommunisten.) Einen Augen- Fhnen gleih die Zahlen. Schon im vorigen eilen, daß die Beteiligung der arbeitenden Aemtern der Zchöfsen und Geshworenen durchweg eine angemessene sei. Die Statistik, die für das Ge- shäftsjahx 1930 aufgeste lt worden ist, läßt ‘erlennen, daß die Beteiligung der werktätigen Bevölkerung etwa im gleihen Unms- fange erfolgt wie im Vorjahre. Der Durchschnittsanteil der Arbeiter an dexr Gesamtzahl der zum Laienrihteramt aus- gewählten Personen beläuft sich bei den Geshworenen, Straf- kfammer- und Schöffengerichtsshöffen auf etwa 30 vH, wobei der Prozentsaß bei den einzelnen Laienrichterämtern gelegentlih etwas nah unten und nah oben abweiht. Den größten Prozent- sah weist auch in diesem Jahre wleder der Oberlandesgerichts- bezirk Hamm auf, in dem eine Beteiligung der arbeitenden Be- völkerung von etwa 40 vH errreiht wird. Dem Wunsche des Landtags, der eine Erhöhung dex Entshädigungen für die Lalenrihterx herbeiführen wollte, konnte leider nit in vollem Umfange Rehnung getragen werden, Die Vot- shläge, die zur Erfüllung dieses Wunsches seitens der Fustiz- verwaltung der Finanzverwaltung gemaht worden sind, hätten einen jährlihen Mehraufwand von etwa 300 000 RM erfordert; unter der Not der Zeit konnte die Bewilligung auch dieses Be- trages niht erfolgen, Dagegen ist seit September v. F. eine Regelung in Kraft, die vorsieht, daß allen Laienrichtern die Kosten für die Benuhung der 2. Klasse erstattet werden (Bravo! links); wie früher bereits darauf hingewiesew worden ist, daß bei der Frage der Entschädigung füx einen etwaigen Verdienst- ausfall der Laienrichter niht kleinlich verfahren werden solle, so habe ih auch im Novembex v. Y. die mit dex Festseßung der Entschädigungen für die Laienrihter betrauten Beamten an- gewiesen, bei dex Gewährung von Fahrkosten niht kleinlih zu verfahren und den Wünschen der Laienrichter auf Ersay ihrer Fahrkosten zur Vermeidung von Härten im Rahmen der geseb- lihen Grenzen möglihst entgegenzukommen,

Bei der Frage, ob man den Weg des § 153 StPO,, der das Legalitätsprinzip durchbricht und die Möglichkeit gibt, geringfügige Delikte unter besonderen Umständen niht verfolgt werden, weiter beschreiten soll, bin ich gelegentlich einer Be- sprehung mit den Generalstaatsanwälten und in voller Ueber- einstimmüng mit ihnen zu dem Ergebnis gelangt, daß es sich empfiehlt, von dex Vorschrift des § 153 künftigin wesent- lich weiterem Umfange als bisher Gebrauch zu machen,

(Beifall) Generelle Richtlinien darüber, nah welhen Gesichtspunkten 8 153 zu handhaben sei, lassen si{ch indessen bei dex Vielgestaltig keit der Fälle niht treffen; auch wird bei bestimmten Gruppen von Straftaten, z. B. den politishen Strafsachen und Verstößen gegen soziale Geseze Zurückhaltung zu üben sein, Erfreulicher- weise kann auf Grund statistisher Erhebungen bereits festgestellt werdên, daß im 3, Kalendervierteljahr 1929, welhes auf die Besprechung mit den Generalstaatsanwälten folgte, eine Steige rung der Fälle eingetreten ist, in denen wegen Geringfügigkeit von der Strafverfolgqung Abstand genommen wurde, Jh hoffe, daß diese Entwicklung anhalten wird.

Nach wie vor bin ih weiter bemüht gewesen, die Zahl dexr Anklagen wegen Verleyung dexr Eides pflicht zu vermindern und auf eine Einshränkung in dex Abnahme von Eiden hinzuwirken. Durch eine Allgemeine Verfügung vom April 1929 ist den Staatsanwalt schaften zux besonderen Pfliht gemaht worden, in Strafsachen wegen Verleßung der Eidespfliht den Sachverhalt, namentlih nah der subjektiven Seite besonders eingehend aufzuklären und nach Abschluß der Ermittelungen sorgfältig zu prüfen, ob eine Verurteilung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und deshalb die Erhebung der Anklage gerechtfertigt exrsheint. Jh habe an Hand einex Entscheidung des Reichsgerichts, die Jhnen ja be- kannt ist, ferner darauf hingewiesen, daß es {hon nach dem gel- tenden Recht von besonderer Bedeutung sein könne, ob die beschworene Aussage nux einen unerheblihen Umstand betraf. Kann diese Frage bejaht werden, so wird regelmäßig besonders zu prüfen sein, ob dex Täter überhaupt bei wissentlißhem Mein- eid den erforderlihen Vorsaß gehabt hat und ob es bei fahr- lässigem Falscheid an der Voraussezung der Fahrlässigkeit etwa fehlt. Bei dex Bedeutung der Anklagen wegen Verleßung dex Eidespfliht habe ih ferner angeordnet, daß die Oberstaats- anwälte und Leiter der Amtsanwaltschaften persönlih die Gegen- zeihnung der Anklagen zu übernehmen haben.

Jn Strafverfahren sind die Vorschriften, ob ein Zeuge oder Sachverständiger zu beeidigen ist, für den Richter zwingend. Eine Verminderungin der Abnahme von Eiden läßt sih daher in Strafsahen nux s{chwer erreichen. Dagegen kann in Zivilsahen die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen unterbleiben, wenn die Prozeßparteien auf die Beeidigung ver- zihten. Da auf diesem Wege eine Herabseßung der Zahl der Eidesleistungen erreiht werden kann, habe ih durch eine Ver- fügung vom November v. J. auf die Möglichkeit des Verzichts seitens der Prozeßparteien besonders hingewiesen und die Richter darauf aufmerksam gemacht, daß sie durch Befragen der Parteien, ob diese auf die Beeidigung von Zeugen verzichten wollen, auf eine Vermeidung entbehrliher Eidesleistungen hinwirken können. Endlich habe ich in dieser Verfügung die Richter daran erinnert, daß ein Verzicht auf die Eidesleistung für die Parteien erschwert wird, wenn die Beweis8aufnahme nicht selbst vor dem Prozeß- gericht oder dem beauftragten Richter erfolgt, sondern durch den ersuchten Richter eines anderen Gerihts vorgenommen wird. Bei der Frage, ob die Bewei8aufnahme durch das Prozeßgericht selbst oder durch einen ersuhten Richter erfolgen soll, wird deshalb au die Möglichkeit eines Verzihts auf die Eidesleistung künftig berüdcksihtigt werden.

Schon im September v. F., als in Versammlungen und dur Wanderredner vielfah Straftaten gegen den Staat durch Beshimpfungen schwerster Art begangen wurden, habe ih dur eine Rundverfügung mit Nahdruck an- geordnet, daß in diesen Fällen die Strafverfolgung beschleunigt werden müsse, wenn anders die Durchführung eines Sitraf- verfahrens gegen den Täter nicht vereitelt werden solle. F habe

daß*

bereits damals einige Mittel genannt, mit denen das 5 Beschleunigung erreiht werden könne. Jn der Hauptsag, i in Betracht, daß Beschuldigte und Zeugen unter Verme ‘idm raubender Ersuchen möglichst durch den Sachbearbeitez der E antwaltschast selbst zielbewußt vernommen werden. (Seh, „, Die Erfahrungen, die wir mit der erwähnten Verfüguns haben, werden mir Anlaß geben, schon in nächster Zeit G gemein auf eine beschleunigte Durchführung sie Strassachen hinzuwirken. Das Ziel der Beschleuniaun. & exreiht werden, wenn die Aufklärung des Sachverhaliz

voller Ausnuyung der zur Verfügung stehenden technishen 5; mittel, aber unter Beschränkung auf das W,- lie (sehr rihtig!) und unter Abtrennu E Nebensä@Ghlichen, zielbewußt dur{hgeführt wird hier werde ich darauf hinweisen, daß, wenn nid: heblihe räumlihe Schwierigkeiten entgegenstehen, die veri Vernehmung der Beschuldigten, Zeugen und Sachverstäyy zu einer Verminderung der Arbeitslast und zu eine s{leunigung der Verfahren beitragen kann. Ju einfas ly den Sachen wird es meiner Ansicht nah sogar möalih s, förmlihe Protokolle über das Ergebnis dex Ermittlungey verzihten, den Sachverhalt mit den Beteiligten nur mündli besprehen und das Ergebnis dieser Besprehung in einen y merk {chriftlich niederzulegen; da dieses lehtere Verfahre; der bisherigen Uebung abweicht, wird es vielleiht zwety sein, es zunüchGst nur versuchsweise und untex Ueberweg dur den Oberstaalsanwalt einzuführen, Eine Beshio gung dex Strafsachen erwarte ih ferner davon, daß Anträe Ersuchen, die von vershiedenén Behörden und Gerichten erl werden müssen, möglichst ni@t naGeinander, sondern gls zeitig erlassen werden. Wenn dann 4. B. von g nehmungsprotofkoll zugleiß mehrere Durchschläge übers werden, so können diese bei etwas später zu stellenden suhungsshreiben beigefügt werden, während die Akten selhi Versügung der Staatsäanwaltshast bleiben und nicht hi

herwandern. Endli haben die Wahrnehmungen in der ledigung von Strassachen gezeigt, daß besonders dur die F holung von Sathyerständigengutahten Verzögerungen e (Sehx richtig!) Das ist ein sehx ernstes Kapitel.

sihtige deshalb, niht nux eine sorgfältigere AuSwahl der verständigen den der

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Gerichten ans Herz zu legen, sonder darauf hinzuweisen, daß es sih in Fällen besonders starke zögerung empfiehlt, den Sachverständigen durch seine di vorgesehte Behörde oder eine sür ihn etwa zuständige georh Vertretung zux Abgabe des Gutachtens anhalten zu lassen rihtig!)) Jch hoffe, daß durch eine Verfügung der erwäh Art eine Beshleunigung der Strafsverfahi inshesondere auch der sogen, Monstreprozesse, erreiht wirt Strafsachen, in denen besonders umfangreiche und viel Straftaten zu bearbeiten sind, wird m. E. der § 154 SiF mehr als bisher zu beachten sein, Wenn Hauptgegenstan Verfahrens eine Siraftat bildet, wegen derex vorausfi \hwere Strafe zu exwarten ist, so kann unter Umstände dex gleichzeitigen Verfolgung einer verhältnismäßic lichen Rechtsverlezung abgesehen werden (sehx richtig die wegen dieses Deliktes zu erwartende Strafe n weiteren Bestrafung kaum oder gax nit ins würde. (Sehr richtig!) Die sogenannten Monstrep nehmen nit nux in übermäßiger Weise die Kräfte ihnen befaßten Beamten in Anspruch, sondern ver1 dem Staate niht unerheblihe Kosten. Wir habe darüber eine Enguête veranstaltet, und ih bin über di die ih in den Berichten gelesen habe, recht erstaunt derx großen Prozesse sind doch recht erheblich. Beeinträchtigung des Rechtsshubintevresses der De sehen kann, sollten daher Monstreprozesse auf cinc Umfang begrenzt werden.

Jch glaube mich keinem unberechtigten Optimismu geben, wenn ich zum Schluß dieser Ausführunge1

Strafrechtspflege meine Ansicht dahin zum Ausdruck rine die Bemühungen der Justizverwaltung um «in rung der Strafrehtispflege schon von einen unterschäbhenden Erfolg begleitet gewesen find. Die: einmal dadur, daß Urteile, die in politisen L ergangen sind, längst nicht mehr in der gleichen Zah! Anlaß zu wenig erfreulihen Erörterungen im Par lanen: und der Oeffentlichkeit geben. Einen weiteren Bewe? S [R Auffassung glaube ich auch darin zu sehen, daß die 201 der Gerichte in der Presse erfreuliche rweiie mehr eine sachliche Kritik findet, und daß de: lichen, von innerer Unabhängigkeit getragenen Trtigket Ritter, besonders auf dem Gebiete der Strafrethtspilea: als früher verdiente Anerkennung zuteil geworden Obuch: Rosarote Brille! Heiterkeit.) Es stellt fh imme! heraus, daß die Presse, wenn sie sich bemüht, den jwierigen? gaben der Justiz Verständnis entgegenzubringen und j sahlich zu gestalten, von den Justizorganen am che sten wird und bei ihnen Nachdenken hervorrust. Daß dei A Gestaltung der Beziehungen zwischen Justiz 2 arl P zuleßt au als ein Erfolg der Zustizpre \\eft e ] Len ist, begrüße ih mit besonderer Genugtuung, da S Hoffnung bestätigt finde, doß die Einrihtung von 4 stellen zu einer befruchtenden Wechselwirkung zwäihen Presse führen möge, L E

Nur kurz sei noch exwähnt, daß wir aller Bora P demnächst einen erheblichen Schritt auf dem Wege D: 2 f heitlichung dexr Berliner StrafgeriMtS und der drei Verliner«-Staatsanwalti]9Y: i wärts tun Wix haben, um dieses Ziel au Den waltungëwege erreiWen gu Tonnen {sonst wúxe ‘E Geseczesänderung mögli —, beantrag!l, paß jhon 1? mak ßnahmenge! £%, Das JeYi deu Reichsrat vor ent mung 2usgenomen WiD, die es ermöglicht, œmen die Erledigung 998 Eixati aen für Hen Beziokï m gerizie zu übertragen, Wixd Piese Bestimmung Ge! i erheblidze Vedeulen sort, vie bisher Der Bexenutiz? E Strasgerichtsbarleii im Voerlin e uigegensLanben Kon N s pie jevt vou deu Laudgerichien I, 11, 1II Belkin bentbcitel F laen cinheitlid vei cinen Loudgerih! guhammeniafis

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Neiehs- und Siaatsauzeiger Nx. 73 vom 27.

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ch daraus von selbst, daß auch nur bei diesem Landgericht eine cinhei itliche Staatsanwaltschaft zu bestehen braucht.

: der WEFTYERTWEE! über die Auflösuna de xami il iengüter in zweiter Lesung und eben in dritter Lesu cast einstimig angenommen worden ist, hat mich mit besonder Freude erfüllt: ih bin sehr dankbar, wie ih es {on in de vorigen Woche ausgesprochen habe, für die große und starke Mit „rbeit, die im Aus\{chuß geleistet worden ift

Hauptaus\{uß haben der Berichterstatter und derx Vor des Rechtsaus\chusses Anlaß genommen, mir und de1 Ministeriums Dank und Anerkennung für dic yertra Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr auszusprehen Auch mir ist es ein besonderes Bedürfnis, zum ausdruck zu bringen, daß wir dem Herrn Vorsißenden und den Mitgliedern des NRechtsaus\chusses zu herzlihem Dank ver-

sind für die von ihnen geleistete mühe- und wertvolle sowie für das rege Juteresse und das große Verständnis, Aufgaben entgegengebraht habe1 Auch den Hauptaus\s{husses darf ih meinen Dank dafür daß sie uns bei der Beratung des Justizhaushalts in reihem Maße wertvolle Anregungen gegeben haben. Wenn i heutigen Ausführungen niht auf alle im Haupt zusshuß zur Sprache gebrachten Angelegenheiten eingegangen bin, berücksihtigen, daß dies bei der Fülle des wohl Ey war; ih bitte aber andererseits überzeuat zu daß wir feder Anregung nachgehen werden. t es gewünscht wird, bin ih au gern bereit, im Laufe den Punkten Stellung zu nehme!

sigendi en meines

Her! uensvolle

pflichtet Arbei

das sie Mitaliedern des

unseren qussprechen, bei meinen

jo bitte ih gu Materials nit j sein, So Debatte noch zu einzelnen hafter Beifall

Aba. Brüeckner (Soz ) erortert in der Aus|prache die Be- der Arbeitsgerihte, insbesondere des Arbeitsgerichts Berlin Die Räume seien völlig unzureihend. Besonders in Berlin seien die Zustände unhaltbar. Man solle das ehemalig preußische Kriegsministerium zur Verfügung stellen. Der Redne1 fritisiert einen Prozeß vor dem Arbeitsgeriht Berlin. Eine Hausangestellte klagte. Sie hatte zwei Ohrfeigen von ihrer Arbeitgeberin erhalten. Das Gericht aber wies die Klage ab, weil dex angeführte Grund der Mißhandlung als nicht erheblih anaeschen worden ‘sei. (Hört, hört! links Redner fuhr dann ijort, die Berliner Gerichte müßten endlich zusammengelegt werden. Mit den Vorschlägen zur Neuorganisation des Gertchts wesens könne man im allgemeinen einverstanden sein, so mit den Erhöhung der Berufung8s8grenze und mit der Betreuung mehrere1 gerihte durh: einen Richter Beim Armenreht müßten Answüchse beseitigt und eine schärfere Prüfung der Voraus- jezungen ‘vorgenommen werden. Das System dexr Bewahrungs habe dazu beigetragen, Straffällige vor weiterem Abîtieg in s Verbrechertum zu bewahren. Die bekanntgewordenen Fehl- teile sollten doch endlih dazu führen, daß man die Todesstrafe ndlih beseitige. Die Richter müßten vom Vertrauen des Volkes werden: fie müßten Menschlichkeit und soziales Emp eigen. Leider sei das nicht allgemein festzustellen. Aus dölnex Furistentagung habe der Landgerichtsprähtdent Peru jedenfalls ausgezeichnete Worte gefunden für die Eigen die einen Richter auszeichnen sollen. Der Prozeß gegen Grafen Christian zu Stolberg set niht völlig aufgeblätt; die Volksmeinung sei eine andere als das Urteil des Gerthts, das Fahrlässigkeit angenommen habe. Er wurde zu 9 Monate Gefänanis verurteilt, während in einem anderem Falle mil bestand 12 Fahre Zuchthaus verhängt worden teten Soztaldemotraten.) Der Redner erorteri grassierende Meineids}euche und trägt eine denen die IMweriten DIraftli IVEGEI Eides verhängt worden jeten. einex Vereidigung überhaupt nmcht kommen DULr}fel Kritif fordere eine Reihe von Urieilen des. Land direttoxs Sperling heraus, die an Objektivität viel zu übrig ließen. Der Redner frititeri zum Schluß das n von Richtern, die den

Nationaljozialijien naye]ieYe1 Haus unterbLuicht

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hierauf die Beratung Um 9 mungen zur zweiten Beratung der GewervVe

És “vorzunehmen. Die Vorlage findet in der Aus]{chuß faîsung Annahme. Bekanntlich hat der Haupiaus {chuß dice Einbeziehung Der Jreten BeUUfe aufgenommen Unie Frei lassung sür die Ausübung und Tatigkeit, die de r reinen Kunit und der reinen Wissenschasi gewidmet und. Vie Gelwerbe teuer wird nach dem Getwwerbeerirag Und dem fapital, bei den freien Berufen jedoch nach dem remen Ertrag bemessen. Vorgesehen ist eine Freigrenze von 60 RM für die freien Berufe. Dre Vorlage selbst sieht die Un reqnung des nachgewiejenen vorjährigen Gewerbeverlujtes auf den Gewerbeertrag vor.

Namentlich abgestimmt Deuischnationalen und der Freilassung der Konsumvereine Äntiräge werden abgelehnt. Auch die antrage werden abgelehnt.

Der deutschnationale Antrag auf Ex rhebung Verwaltungskostenbeitrages wird dur) Aus iahlung mit 187 gegen 175 Stimmen dem Ausschuß Uber- wiesen, Die Abstimmung über die Entschliezungen findet in der dritten n Lesung statt. Damit ist die zweite Beratung Dev Vewerbesteuervorage beendet

Das Haus seht die Aussprache zum

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wird Uübex die Antrage der Volkspartei, die _steuerliche zu jtretchen übrigen Aenderungé

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JFustizhaushalt (D. Nat.) exklärt, daß dex Fichterjland in und Pflichttreue hohe Anerkennung ver- Wenn hier und da einmal ein Fehlurteil voxkomme, jo e das an dem G helametrtel über den QUE gene ee deutsch hen Richterstand nihts. Klage müsse die Rehte führen Über ie Zurückseßung deutshnationaler Beamten bei Beförderungen Berufungen in leitende Stellen Der Redner trägt eine Atihe von Fallen vorx, um zu zeigen, wie einseitig in Me 16 onailpolitik auch in der Justigverwaltung verfahren werd Ex ZSiislert die Versügung eines Oberlandesgericht spräsidenten, di Did Q gegen einen Aussaß des Freiherrn von Medem in der Hel! rist der Deutschen Adelsgenossenshaft richtet und einen Richter exsucht, ob er der Adelsgenosjenscaft angehöre und den Artikel mißbillige. Der Redner bemerkt, daß diejer Artikel persónlihe Verunglimpfungen der Staatsregierung nit alten habe, und rügt das Vorgehen gegen den Richte der politishen Gesinnung geforscht WerzA sollte auch scharse Kritik, wenn heute allgemein Zeit ihrex politischen Haltung ciner Prüfung unterzo j u wenn beispielsweise die Benußung bestimmte Bel Zeitungen durch die Gerichtsvollzieher unterbunden werden Die Veröffentlidjunge n der Gerichtsvollzieher dienen dem 4, Anzeigen den interessierten Kreisen zugängig gu aen. ei völlig unzulässig, die Auswahl der Blätter an poli! isch USteBungen zu knüpfen Unhaltbarx sei auch eine Verfügung I tizministers, die im Verlag August Scher! erscheinenden ungen zu Beröfsentlihungen der Fustizverwaltung niht Meh! L beate Wenn der Minister, wie es gesehen sei, dabe!

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Redner wünscht auch im niere} sparxsan rer Gestaltung d

«JUitz, Daß, wte bei den Hochs{chulpr osessoren, au fün „die N11

die Altersgrenze vom 65, auf das 68. Lebensjah Werde

Er müsse sich weiter gegen eine zu nge

Handhabung der Bewährungssrist wenden. So ntan ein

12 mal Vorbestraftien, der abecmals wegen Unterschlagung

Gericht stand, Bewährungsfrist gegeben, Dagegen einen

unvorbestrasten und bessecungsfähigen Viensche! i in Hall

Monaten Gefängnis ohne

wohl nur geschehen, weil dieser junge Mens)

|chimpft habe. Er srage den Minister, ob es

Wunsch des Fustizminijtexiums bie

leihnamsprozession in Königsberg dur

befehl mit nur 1000 Bark geahnde!

Ministerium noch auf 150 Mark ermäßigte, obwohl!

fangnis am Play gewesen wäre. (Sehr wahr! bei f

nationalen.) Der Redner verlangt weite

Aktienrechts im ¡7Futeresse des Schußes dei

behaltung der Todessirafe und Freigabe der Abg. RHlels- Fulda (Zentr.

Ausschuß anertannt sei, in wie

Haushalt dex Justizverwaltung ausgestellt

bedarf seit 1913 habe si durchaus

jeßt Positionen im JFustizetat si {1 Dei

gettanden Yatren, so die Urmenrechis - und d Sixasvollstre U

Nun sei man aber mit der Sparjamkeit i in dev Justiz an d

Grenze angelangt, über die man ohne Schaden f

pslege micht mehr hinausgehen ew . S

Amtsgerihte manchmal jahrelang nux von Assesjore1

die jo oft wecelten, daß kein rechtes Bertraue1

den Gerichtseingesessenen ih bilden Tonn UUh

statiung der kleinen Gerichte lasse viel

Man musse YCLrade Vort U. a. für eine ausrí [end

joxgen, denn der Einzelrichter habe nichi die Möglichkeit,

Kollegen zu besprehen Bedenken ha be er, dei E D

Vorschlag, daß Amtsrichter füx mehre ce Um cihts

zujtandig erflart werden jollen; was eventl. dadur

ZU £1 lein jJe1, würde den Gerichtseingesessen: i

als Belastung auserlegt. Er Hof [€, daß Dic

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gehen werden. Es werde sich allerdings wohl

aje i, die Armeugebühren herabzuseven, IWENnN

Untrag auf Armenrecht sorgsam p l

A ringend erforderli f ¡Ce die BVeschleuni tigu

Grundbudl Es sei bisher so toll, daß de]

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grüßen, allerdings erst nah Bereinigung des

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nachprüfen könne. Den vustizminis 4) pel

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Bestimmungen des Républik- Schußgeseßes

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Charakteristisch für die c Zust de in

daß noch héute Rotfronttämps L Verbot! ohne

Nachprüfung bestehen A. Redne C

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fäampfer-Bundes auf, wob von einer , WAENCLITS

lichen Han wdhabung det [pricht

manist sei z. B. verurteilt en, weil l er das Abz

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iragen hâtte. (Lebhaftes Hört, hört! bei de n Kommuniste

in dieser gehässigen Weise ]

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