[114591]
Gemäß § 244 H.-G.-B. bringen wir zur Kenntnis, daß Herr Direktor Dr. phil. Dr.-ZIna. e. h. Emil Preißler Berlin durch Tcd aus dem Autsichtsrat unserer Bank ausge!ch1eden ist.
Berlin. den 25. März 1930.
Deutsche ZuÆerbank Aktiengesellschaft. Dr. S{iller. Dr. Follenius.
[114572]
Un!ere Aktionäre werden bierdurch auf- getordert, die Erneuerungs!cheine zu unseren Aktien zweck2 Empfangnahme der neuen Gewinnanteilsheinbogen bei unserer Gesell- \chattéfasse, Berlin W. 62, Kurfürsten- \traße §7, einzureihen.
Berlin, den 24. März 1930. Farge-Vegejsacker Eisenbahn-Gesellschaft.
Der Vorstand.
[114563]. Erste Aufforderung
zum Umtausch der Stammaktien
über 50,— RM.,
Gemäß der T. Verordnung zur Durch- führung der Verordnung über Gold- bilanzen forderun wir die Jnhaber unserer Stammaktien über je 50,— RM hiermit auf, diese Aktien uebst den dazugehörigen Gewwinnanteil- und Erneuerungsscheinen unter Beifügung eines zahlenmäßig HYe- ordneten Nummernverzeichnisses in zwei- facher Ausfertigung . spätestens bis einschließltich 30. Juni 1930 zum Umtausch in Stammaktien über 100 RM
bei der Kasse unserer Gesellschaft in
Hirschberg i. Rigb., bei der Deutschen Bank und Disconto- Gesellschaft, Filiale Hirschberg i. Rsgb., bei dem Schlesischen Bankverein, Filiale der Deutschen Bank und Disconto- Gesellschaft, Breslau, bei der Deutschen Bank und Disconto- Gesellschaft, Berlin, bei dem Bankhaus Georg Fromberg & Cv., Berlin, während der üblichen einzureichen.
An Stelle von zwei Stammaktien über je 50,— RM wird eine neue Stamm- aftie über 100 RM gewährt.
Der Umtausch der Stammaktien erfolgt provisionsfrei, wenn die Einreichung an den Schaltern der obengenannten Stellen erfolgt; anderenfalls wird die übliche Provision ‘in Anrechnung gebracht.
Die Aushändigung der neuen Aktien- urkunden erfolgt gegen Rückgabe der über die eingereichten Stammaktien ausge- stellten Empfangsbescheinigungen bei der- jenigen Stelle, bei der die Einreichung vorgenommen wurde. Die Bescheini- gungen sind' nicht ' übertragbar. Die Umtauschstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die “Lègitimation der Vor- zeiger der Empfanñngsbescheinigungen zu prüfen. s
Diejenigen Stammaktien unserer Ge- sellschaft über je '50,— RM, die nicht bis zum 30, Junt 1930'* efngereiht worden sind, werden nah Maßgabe der gesebß- lichen Bestimmungen flir kraftlos erklärt werden. Ebenso werden solhe Stamm- aktien für kraftlos erklärt, die nicht in einem Betrage eingereiht werden, der die Durchführung des Umtausches er- möglicht, und die uns nicht zur Ver- wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind, Die an Stelle-der für kraftlos erklärten alten Aktienurkunden * auszugebenden neuen Stücke werden ‘für Rechnung der Be- teiligten nach Maßgabe des Geseßes ver- kauft. Der Erlös wird nah Abzug der Kosten an die “Berechtigten ausgezahlt oder für diese hinterlegt.
Die Jnhaber der umzutauschenden Stammaktien können nach Maßgabe der geseßlichen Vorschriften innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Reichsanzeiger, je- doch noch biszum Ablauf eines Monats nach Erlaß der leßten Bekanntmachung über die Aufforderung zum Umtausch, durch schriftlihe Erlärung bei unserer Gejellschaft Widerspruch gegen den Um- tausch erheben. Außer der Abgabe der christlichen Widerspruchserklärung gegen- über unsexer Gesellschaft ist zur ordnungs- gemäßen Erhebung des Widerspruchs er- forderlich, daß der widersprechende Ak- tionär seine Stammaktien oder die über sie von einem Notar oder einer Effekten- girobanf ausgestellten Hinterlegungs- cheine entweder bei unjerer Gefsellschafts- fasse oder bei einer der obenbezeichneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ab- lauf der Widerspruchsfrist beläßt. Ein etwa erhobener Widerspruch verliert seine Wirkung, falls der Aktionär die hinter- legten Aktienurkunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurückfsordert.
Erreichen die Anteile der Jnhaber der Stammaktien über 50,— RM, die recht- zeitig Widerspruch eingelegt haben, zu- jammen den zehnten Teil des Gejamt- betrages dieser Stammaktien, so wird der Widerspruch wirksam und der zwangsweise Umtausch der Stammafïtien noch Maß- gabe des Geseßes unterbleibt. Die Ur- tunden derjenigen Jnhaber der Stamm- aftien über 50,— RM, die nicht Wider- spruch erhoben haben, werden auch in diesem Falle, als freiwillig zum Umtausch eingereicht, umgetauscht, jofern nicht von den Stamraafktionären bei Einreichung der Stammaktien zum Umtausch ausdrüdlich das Gegenteil bemerft ift,
Hirschberg i. Rsgbv., d. 25. März 1930.
Maschinenbau- Aktiengesellschaft
vormals Starle « Hofsmaáun,
Dr.-Jng. Schmidt.
Geschäftsstunden
Erste Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 27. März 1930. S, 4,
1414588]
Herr Bankier Eduard Hülbig, Coburg ist aus dem Aufsichterat unjerer Gesell- schaft mit dem 11. November 1929 aus- ge!chieden.
Blödner & Vierschrodt Gummiwarenfabrik & Sanfschlauch- weberei Aktien-Gesellschaft.
[114570]
Gehe & Co., Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gejellsbaft werden zu der am Mittwoch, den 30. April! 1930, 114 Uhr, im Gebäude der Dresdner Bank in Dreéden, Johann- straße 3 stattfindenden fFsechE&und- zwanzigsten ordentlichen General- versammlung eingeladen.
Tagesordnung :
1. Vorlegung des Jahresberihts mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Bemerkungen des Aufsichts- rats dazu.
. Beichlußtassung über die Genehmi- gung diejer Vorlagen und die Ver- wendung des Gewinns.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4, Aufsichtsratswahl.
Zur Teilnahme an der Generalversamm- lung ist jeder Aktionär berechtigt. Um in der Generalversammlung zu stimmen oder Anträge zu stellen, müssen die Aftionäre spätestens am 26. April 1930 ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinter- legungéscheine einer Effektengirobank ent- weder bei einem deutschen Notar oder bei einer der nabstebhenden Stellen hinter- legen und bis zur Beendigung der General- versammlung dort belassen: in Dresden bei der Gesellschaftskasse,
bei der Dresdner Bank,
in Berlin bei der Dreédner Bank,
in Leipzig bei der Dresdner Bank in
Leipzig, in Mannheim bei der Dresdner Bank, Filiale Mannheim. Dresden, den 19. März 1930. Gehe & Co., Aktiengesellschaft. Der Auffichtsrat. Dr. Victor von Klemperer.
[114610]
Oldenburgische Zellfiber Werke Aktiengesellschaft in Ahlhorn.
Herr Dr. Werner Rosenkranz ist als
Mitalied unseres Aufsichtsrats unter dem 28. Februar 1930 ausgeschieden.
114562]
Tauchaer Rauchwaren-Zurichterei und -Färberei Aktiengejellshaft in
Taucha.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden bierdur - zu der am 28. April 1939, nachmittags 4 Uhr, im Ge- 1chäftslokal der Nechiéanwälte Dr. Breit, Tichopik, Dr. Löwenbeim, Dr. Denk in Leipzig C. 1, Brühl 4, s\tattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung :
1. Berichterstattung des Vorstands über den Vermögensstand und die Ver- bältnisse der Gefellshatt sowie über die Ergebnisse des: verflossenen Ge- \häftsjahres.
. Berichterstattung des Aufsicbtsrats über die Prüutung des Geschäfts- berichts und der Jabreêrechnung 1929.
. Beichlußfassung über Genehmigung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1929. Be1chlußfassung über Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
5. Beschlußfassung über Gewinnver- teilung für das Geschäftsjahr 1929.
6. Sonstige rehtzeitig gestellte Anträge.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind
nur diejenigen Aftionäre berechtigt, welche ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse în Taucha, bei der Dresdner Bank in Leipzig Leipzig C 1, Goethestraße 3/5, oder bei einem deutschen Notar spätestens am zweiten Werktag vor der Generalversamm- lung Ver)ammlungs8- und Hinter- legungstag nit eingerehnet — binterlegt baben und dies dur Vorlegung des Hinterlegungs\{heins vor Beginn der Ge- neralver)ammlung nahweisen.
Taucha-Leipzig, den 24. März 1930.
Tauchaer NRauchwaren-Zurichterei
und -Färberei Aktiengesellschaft.
Bollmann. Stecher.
4,
E E S L E E A
11413). Irorddeutscher Lloyd, Bremen.
Gewinn- und Verlustrechnung für 1929.
Ausgabe. Allgemeine Verwaltungskosten, Abgaben . .
Abschreibungen auf Seedampfer .
zeuge usw. « « Ueberschuß
8%/, Dividende auf Stammaktien
Vorzugallien . «- «¿64 «
4%, an Genußrechtsinhaber « « « «
Gewinnanteil an Aufsichtsrat Vortrag auf 1930 ..
Einnahme. Gewinnvortrag aus 1928 Rechnungsmäßiges Gesamterträgnis*)
Steuern und soziale
Anleihe- und sonstige Zinsen abzüglich Habenzinsen « «
auf Seebäder- und Schleppdampfer, Leichterfahr-
auf Grundbesiß, Gebäude, Inventar ‘und Anlagen «
zu folgender Verwendung vorgeschlagen:
60% Dividende auf vollgezahlte nom. RM 3906 200,—
Vermögensaufstellung für deu
RM
12 839 648 5 318 184
RM [N
18 099 209
1 079 785 862 086
20 041 080 14 193 123
12 800
. 234 372 . 17 886
419 721 530
IT1 193 123
52 392 036
551 940 51 840 095
152 392 036 1929.
38 831. Dezember
Besitz.
Seedampfer Anzahlungen auf Neubauten .
Kassenbestand und Bankguthaben
Schuldner, Uebergangsposten?) . „ Sicherheitswechsel und Bürgschaften RM
Grundkapital: Stammaktien « « « « ® Vorzugsaktien . « « «
Gesebliche Rücklage « « »
Erneuerungsrücklage .- « « «e.
Versicherungsrücklage®) A A
Anleiheaufwertung?t) v
6%, amerikanische Goldanleihe
) von 1927 Gläubiger*) Reisen sowie por
Sicherheitswechsel und Bürg Gewinn- und Verlustrechnung, Saldo
F
genommen. S 4) Jm Umlauf besindlich:
RM 1 640 605,— beteiligt ist. Carl Stimming.
Geprüft und richtig befunden. Bremen, den 13, Februar 1930.
Klu.
Vorzugsaktien (nicht eingezahlt 75% von RM 1 093 800,—)
Seebäder- und Schleppdampfer, Leichterfahrzeuge ‘usw. Grundbesiß, Gebäude, Jnventar und Anlagen?!) . « « «
Wertpapiere und Beteiligungen an dritten Unternehmunge Lagerbestände in Bremen und Bremerhaven . « « - .«
Verbindlichkeiten.
Langfristige Kredite und Restraten auf gekaufte Schiff
Jnnere Abrechnungskonten (vorausbezahlte Passagen, schwebende für Steuern und Abgaben) « « « chaften RM 17 020 987,50
RM R 820 350|— 238 928 000|—- 44 138 E 2 848 600|— 7910 088|— 39 503 026/37 32 218 634/13 16 309 293/14 47 271 893/24
K P P s s 9 e. o o 90
e e Bo o 906
17 020 987,50
429 948 742/37
RM 160 000 000,—
RM 656 000 000,— | 165 000 000 22 500 7 500
10 000 000
: 1 640 605
i 82 729 500
16 315 074 T4 873 126
35 197 312 14 193 123/73
(114614). Jrorddeutscher Lloyd, Bremen.
Jn der heutigen Generalversammlung wurde beschlossen, für das Geschäft jahr 1929 einen Gewinnanteil von de 8% n r Stammaktien 4°, auf unsere Genußrechtsurkunden zur Verteilung zu bringen. Die Auszahlung erfolgt ab 27. März d. F. für unsere Stammaktien ge Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr, 1 der neuen Aktienurkunden —
war mit:
M 8,— für die Aktien Nr. 1—200 000 (über je RM 16g _ RM 16,— für die Aktien Nr. 200 001—375 000 (über e RM 290 RM 80,— für die Aktien Nr. 375 001—480 000 (über je RM 1009!
abzüglich 10% Kapitalertragsteuer, s für unsere Genußrechtsurkunden gegen Einreichung des Gewvinnanteilscheins Nx 3, und zwar mit: ° RM ür die über ür die über ür die über ür die über ür die über ür die Genußrechtsurkunden über ür die Genußrechtsurkunden über abzüglich 10% Kapitalertragsteuer bei den folgenden Zahlstellen: in Bremen : Kasse des Norddeutschen Lloyd, Bremer Bank Filiale der Dresdner Bank, Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aftien Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft Filiale Bremen, J. F. Schröder Bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, in Verlén : Preußische Staatsbank (Seehandlung), Bankhaus S. Bleichröder, Berliner Handels-Gesellschaft, Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Dresdner Bank, in Dresden : Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Abteilung Dresden, Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellsha| auf Aktien, Filiale Dresden, Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft Filiale Dresden, Dresdner Vauk, in Elberfeld : Bergish-Märkische Bank Filiale der Deutschen Bank Disconto-Gesellschaft, Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Elberfeld, in Frankfurt a. M. : Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Frankfurt a, M., Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft Filiale Frankfurt a. M. Dresdner Bank in Frankfurt a. M., in Hamburg : Bankhaus L, Behrens & Söhne, Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Atien, Filiale Hamburg, Dresdner Bank in Hamburg, Norddeutsche Bauk in Hamburg Filiale der Deutschen Bank umd Disconto-Gesellschaft, J. F. Schröder Bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, in Leipzig : Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Leipzig, Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Filiale Leipzig, Dresdner Bank in Leipzig, in München: Bankhaus H. Aufhäuser, : Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschast auf Aftien Filiale München, ‘Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft Filiale München, Dresdner Bank Filiale München. Bremen, 25. März 1930. Norddeutscher Lloyd.
tsurfunden tsurfunden tsurfunden rechtsurfunden rechtsurfunden
Genu Genu Genu Genu Genu
re re rec
20,— D 50—
100;—
200,—
300,—
500,—
und
M E S
[114180]. Vilanz per Ende Dezember 1929.
Aktiva. RM Kasse, fremde Geldsorten und Zinsscheine . . Guthaben bei Nöoten- und Abrechnungsbanken « Schecks und Wechsel . . . J Nostroguthaben bei Banken und Bankfirmen Eigene Wertpapiere: a) bei ber Reichsbank beleihbare Wertpapiere b) sonstige börsengängige Wertpapiere
398 067/50
257 822 50]
RM |§ 119 628/78 35 21618
1 571 9498 1 211 89578
F 655 890—
Debitoren in laufender Rechnung . - e. o. Von der Gesamtjumme sind gedeckt: a) durch börsengängige Wertpapiere « « «- «- b) dur sonstige Sicherheiten . « - «o Grundstüde: Bankgebäude in Görliß und Waldenburg « . + » Sonstige Jmmobilien in Görliß und Waldenburg.
2 171 295 9 344 758
373 450|— 266 750|—
61
65)
11 516 052
640 200
Abschreibungen . . . A0 Ei: M. S P. O O-S 12 804
627 39
j j Î j Î Ï j | o! — 4
Jnventâr „eo - 5 oos Bürgschaftsshuldner 267 848,83
Passiva, E Reserven «- - « - s ° 5 E Erhöhung « +- « - -
Kreditoren: a) Deutsche Banken, Bankfirmen und Sparkassen b) sonstige Kreditoren. .. « « « - e ooo.
200 000 25 000
7278 932 6639 509/92
107 |
15 738 038/IL
| j
1 500 000
j 995 000
Von der Gesamtsumme der Kreditoren sind: L, innerhalb 7 Tagen fällig. „ „ « « « « «« 2, darüber hinaus bis zu 3 Monaten fällig . . 3, nach mehr als 3 Monaten fällig . . . Mee E Wechselzinsen für im Jahre 1930 fällige 00 #0 S 0 S 0: Ueberschußkonto der Landstände . . . Bürgschastsverpflichtungen 267 848,83
4 047 811 8 700 116 1170 514
429 948 742137
*) Einschließlich RM 1 016 447,89 Einnahmen aus Beteiligungen. In Bremen, Bremerhaven und anderen Pläßen.
2) Einschließlich RM 26 061 934,78 Uebergangsposten und RM 13 758 576,52 Forderungen an Gesellschaften, an denen der Norddeutsche Lloyd durch größeren Aktienbesiß bzw. Gesellschastsanteile beteiligt ist.
3) Die Flotte des Norddeutschen Lloyd wird mit 20% in Selbstversicherung
RM 1 137 345,— Anleihestücke des Norddeutschen Lloyd 56 100,— Anleihestücke der Hamburg-Bremer Asrika-Linie A. G. 447 160,— (Altbesiß) Genußrechtsurkunden
5) Einschließlich RM 7 810 756,26 Verpflichtungen gegenüber Gejellschaften,
an denen der Norddeutsche Lloyd durch größeren Aktienbesiß bzw. Gesellschastsanteile
Der VorstauD. Ernst Gläjjsel.
Heinrich Hehmsoth.
Adolf Stadtländer
„Fides“ Treuhaund-Attiengefßellschaft. ppa. Dötel.
Ueberhobene Wechselzinsen Geschäftsunkosten - - Steuern : Gs lis o 0 Abschreibung a.Grundstüde Erhöhung d. Rejervefonds Veberschußkonto der Land-
Wechsel und Zinsen . - - Provisionen „ s - - .- Wertpapiere , - - - - - Depotgeblihren, Sorten u.
insscheine . - « - - -
Görlit, deu 31, Dezember 1929. Dex Vorstand der Communalstäudischen Bank für die Preußische Oberlausitz. Fint, Peters,
Die vorstehende Bilauz uebst Gewinn- und Verlustrechnung ift geprüs V
festgestellt, i Görlit, den 6. März 1930.
Das Kuratorium der Communalständischen süc die Preußische Dberlausiß.
von Eichel, vou Göp. Graf vou Rex. Zaehner. Graf von Aruim, Säuherlich.
von
Bank
Luêcke.
r. 73.
Zweite Anzeigenbeilage m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Donnerstag, den 27. März
__1930
7. Aktien- gesellschaften.
- Allgemeine Speditions-Ge- hast Aktieugesellschaft, Duis-
deren Sabunugen im eichsanzeiger 145 vom 23. Juni 1910 veröffentlicht
iht nachstehend ihre vom Mi- m für Handel und Gewerbe am Februar 1930 genehmigte Lagerhaus- ung bekannt:
;, Firma Allgemeinè Speditions-Ge- ¿# Aktiengesellschaft in Duisburg, jolgenden stets Lagerhalter genannt, “immt in thren in Duisburg, Wesel, (tiren, Köln, Hannover, Hammi.W. nen Lagerhäusern díe Lagerung und E yahrung von Gern, Maßgebend die Uebernahme der Lagerung von „ca und die Ausstellung von Lager- en sind stets die Bestimmungen L, yon dem Preußischen Minister für l und Gewerbe genehmigten Lager- ¿rdnung. Soweit durch die Lager- ¿crdnung im einzelnen keine besondere immung getroffen wird, finden die ¿lichen Bestimmungen Anwendung. Lagerhalter verpflichtet sich, bei luß der Lagergeschäfte sowie in den îellten Lagerscheinen auf die Be- gungen der Lagerhausordnung als ebend Bezug zu nehmen. f 9
ber Lagerhalter hat bei der Ausführung Obliegenheiten für die Sorgfalt ¿ordentlichen Kaufmanns einzustehen. 83. imdet sich das Gut, das dem Lager- ¡ zugesandt ist, bei der Ablieferung inem beschädigten oder mangelhaften ande, der äußerlich erkennbar ist, so der Lagerhalter die Rechte gegen den (führer oder Schiffer zu wahren, den Beweis des Zustandes zu sorgen dem Einlagerer unverzüglich Nach- zu geben; im Falle der Unterlassung zum Schadenersaß verpflichtet. §4
e das Gut dem Verderb ausgeseßt treten Veränderungen au dem Gute die dessen Entwertung befürchten n, und ist keine Zeit vorhanden, die gung des Einlagerers einzuholen, i der Einlagerer in der Erteilung Ferfügung säumig, so kann der Lager-
r den Verkauf des Gutes nah Maß- der Vorschriften des § 373 des Han-
Eresezbuches bewirken.
Jé gleiche gilt, wenu der Einlagerer ist, über das Gut zu verfügen, thl er dazu nach Lage der Sache ver- tet ist,
§5.
er Lagerhalter hat dem ‘Einlagerer
ù wenn ein Lagerschein ausgestellt ist,
: legitimierten Besißer desselben die
hägung des Gutes, die Entnahme
Froben und die zur Erhaltung des t notwendigen Handlungen während ßeshäftsstunden zu gestatten.
86
r Lagerhalter ha! eiú Verschulden Fersonen, deren er sich zur Erfüllung
Verbindlichkeiten bedient, in em Umfange zut vertreten, wie ne Verschulden.
87.
n Lagerhálter ‘ist für den Verlust die Beschädigung des in seiner Ver-
fung befindlichen Gutes verantwort- # sei denn, daß der Verlust oder die
Midigung auf Umständen beruht, die
d die Sorgfalt eines ordentlichen
manns nicht abgewendet werden
Lagerhalter is ivegen der Unter- n der Versicherung des Gutes, m nicht die Bestimmung in § 14 Play % nur verantivortlich, wenn er von gerer angewiesen war, die Ver- ung zu bewirfen. L 88.
n Falle der Lagerung vertretbarer 2 ist der Lagerhalter zu ihrer Ver- ing mit anderen Sachen von gleicher
ind Güte nur befugt, wenn ihm dies dich gestattet ist.
2 Lagerhalter erwirbt auch iu diesem nmcht das Eigentum des Gutes;
* dem durxh die Vermischung ent- ten Gesamtvorrate kann er jedem Erer den ihm gebührenden Anteil ern, ohne daß er hierzu der Ge- ung der übrigen Beteiligten bedarf,
9
Li S P E N Lagerhalter hat Anspruch auf die,
Mgige Vergütung, sowie auf Er- n der Auslagen für Fracht und L Und der sonst für das Gut gemachten Pungen, joweit er sie den Um-
p na für erforderli halten durste.
den hiernach dem Lagerhalter “menden Beträgen (Lagerkosten) sind ien Auslagen sofort zu erstatten. ¿ nstigen Lagerkosten sind nah dem „e von je 3 Monaten seit der Ein- 20e oder, wenn das Gut in der Senzeit zurückgenommen wird, bei
h nahme zu erstatten, wird das Gut
e zurückgenommen, so ist nur ein ‘ender Teil zu berichtigen, es sei das auf dem Lager verbleibende
is ierung des Lagerhalters nicht
§ 10.
Der Lagerhalter hat wegen der Lager- kosten ein Pfandrecht an dem Gute, solange er es im Besiße hat, insbesondere mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann.
A
Der Lagerhalter- ift - verpflichtet, das Gut gegen Entrichtung der Lagerkosten jederzeit, auch vor Ablauf der für die Lagerung bedungenen Frist, dem Ein- lagerer oder, wenn ein Lagerschein aus- gestell: ist, dem legitimierten Besißer desselben (§ 20) ‘au3zuliefern. Wird nur die Auslieferung eines Teiles des Gutes verlangt, so sind die Lagerkosten zum ent- sprechenden Teil ‘zu entrichten.
Die Vorschriften, nach welchen dem Lagerhalter wegen sonstiger Ansprüche ein Zurüdckbehaltungsrecht an dem Gute zusteht, bleiben unberührt.
§ 12.
Der Lagerhalter kann nicht verlangen, daß der Einlagerer das Gut vor dem Ablaufe der bedungenen Lagerzeit und, falls eine solche nicht bedungen ist, daß er es vor dem Ablaufe von 3 Monaten nah der Einlieferung zurüccknehme. Js eine Lagerzeit nicht bedungen oder behält der Lagerhalter nah dem Ablaufe der bedungenen Lagerzeit das Gut auf dem Lager, so kann er die Rücknahme nur nah vorgängiger Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat verlangen.
Der Lagerhalter is berechtigt, die Rücknahme des Gutes vor dem Ablaufe der Lagerzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
§ 13.
Der Lagerhalter hat, bevor er an Order lautende Lagerscheine über geliefertes Gut ausftellt, den Tarif über die Ver- gütung (§ 9) durch Aushang in seinem Geschäftslokal sowie durch ein in dem Aushange bezeichnetes öffentlihes Blatt bekanntzumachen. Jn gleicher Weise hat die Bekanntmachung von Aenderun- gen des Tarifs zu erfolgen. Der Lager- halter kann sich auf eine Aenderung nicht berufen, welche nicht mindestens 2 Wochen vor der Einlieferung vorschriftsmäßig bekanntgemacht war oder bei derselben dem Einlagerer bekannt gewesen ift.
§ 14.
Der Lagerhalter hat das Gut, über welches er einen Lagerschein ausstellt, gegen: Feuersgefahr zu versichern und während der Dauer der Lagerung ver- sichert zu halten, soweit ‘nicht nah der natürlichen Beschaffenheit des Gutes eine Beschädigung durh Feuer ausgeschlossen erscheint.
Die Versicherung ist bei einer am Orte der Lagerung zum Getwerbebetriebe be- fugten Versicherungsanstalt dergestalt zu bewirken, daß der Anspruch gegen die leßtere entweder von dem Lagerhalter für Rechnung des Besißers des Lagerscheins oder von diesem unmittelbar geltend zu machen ist.
Für die Höhe der Versicherungsjumme genügt der bei Ausstellung des Lager- scheins von dem Einlagerer angegebene Wertbetrag.
Der Lagerhalter hat die Versicherung nicht zu bewirken, wenn der Einlagerer darauf verzichtet. Ex muß jedoch auf das nachträglich von dem Besißer eines Lager- scheins gestellte Verlangen das Gut in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmun- gen versichern. Fugleichen ist er, wenn der Betrag einer von ihm bewirkten Ver- sicherung nicht ausreichend erscheint, auf Verlangen verpflichtet, die Erhöhung zu veranlassen.
§ 15, ;
Der Lagerhalter ist verpslichte*, den Eiulagerern auf ihr Verlangen einen ein- fachen zur Versügung über das Gut, insbesondere zur Veräußerung und Ver- pfändung dienenden Lagershein aus- ustellen, Die Ausstellung eines besou- anang nur zur Verpfändung des Gutes bestimmten Scheines (Lagerpfandscheines) ist nicht zulässig. 4
Auch nah der Ausstellung kann der legitimierte Besiver gegen Rückgabe des Lagerscheines die Ausstellung eines neuen Scheins, oder, falls eine Quantität von Waren gelagert ist, die Ausstellung von Lagerpapieren über Teile der Quantität verlangen. Jn leßterem Falle hat ihm der Lagerhalter die erforderlihe Um- padung, Neubezeichnung oder sonstige Herrichtung des Gutes zu gestatten, in- soweit er uicht selbst zur Vornahme dieser Handlungen bereit ist.
8 16, i muß die Vezeichnung
Dex Lagerschein ezei Der Schein muß
„Lagerschein“ tragen, enthalten: , D 1, den Namen desjenigen, Jur welchen oder für dessen Order die Lagerung stattfindet, | die Bezeichnung des gelagerten Gutes nach Rettung, Menge (Zahl, Maß oder Gewicht) und sonstige Merk- zeichen, 3, den Ort stellung, 4, die Unterschrift des Lagerhalters. Der Tag der Ausstellung gilt, falls nicht ein anderer Zeitpunkt angegeben ist,
und den Tag der Aus-
es als Tag der Einliefecung des
Gutes.
C17;
Das Recht zur Ausstellung an Order lautender Lagerscheine für Getreide ist auf inländishes oder bereits verzolltes ausländishes Getreide beshränfkt. Die für unverzolltes ausländishes Getreide auszustellenden Lagerscheine müssen die Bezeichnung nicht indossabler Lager- schein tragen,
§ 18.
Der Lagerhalter hat in jedem Scheine anzugeben, ob das Gut mit Zöllen und Steuern belastet ist, sowie ob und zu welchem Betrag andere Verbindlichkeiten auf ihm haften. Er hat außerdem auf jedem Scheine zu vermerken, ob und zu welchem Betrage die Versicherung in Gemäßheit des § 14 durch ihn bewirkt wird oder ob sie infolge des Verzichts des Einlagerers unterbleibt. Wird nach- träglich verlangt, daß der Lagerhalter die Versicherung bewirke oder erhöhe (§ 14 Abs. 4), so muß der Lagerhalter die be- wirkte oder erhöhte Versicherung auf dem ihm vorzulegenden Lagerschein vermerken.
Der Lagerhalter is, wenn er diesen Vorschriften zuwiderhandelt, den Be- sibern des Lagerscheins für den ent- stehenden Schaden verantwortlich.
§ 19,
Der Lagerhalter is verpflichtet, die Lagerscheine iu ein Register einzutragen. Die Eintragung -soll untex fortlaufenden Nummern geschehen und die in den §8 16 bis 18 bêgzeichneten Angaben ent- halten. Die Scheine sind von dem Lager- halter mit der Nummer, unter welcher sie in das Register eingetragen sind, zu versehen,
§ 20.
Die Auslieserung des Gutes (§ 11) hat ausschließlich an den legitimierten Be- sier des Lagerscheins gegen Rückgabe desselben zu erfolgen. Die Auslieferung ist auf dem Lagerscheine zu bescheinigen. Die Auslieferung eines Teiles des Gutes erfolgt gegen -Abséchreibung auf dem Scheine; die Abschreibung ist durch den Lagerhalter und den Empfänger zu vollziehen.
& 21.
Gegenüber - dem Besißer des Lager-
scheins darf sih der Lagerhalter auf die
pp E
in die Urkunde niht aufgenommenen Bestimmungen des Lagervertrages nicht berufen, Soweit der Betrag ver Lagerkosten aus dem Lagerschein nicht ersichtlich ist, tann das Psfandreht des Lagerhalters (§F 9 und 10) dem Besizer des Scheins gegenüber nur wegen der Ansprüche aus den nach Ausstellung desselben bewirkten Aufwendungen ‘für die Erhaltung, Ver- sicherung oder ‘Auslieferung des Gutes geltend enaht iverden,
Das Reeßisverhältnis zwishen dem Lagerhalter und dem Einlagerer wird durch diese Benbamung niht« berührt,
g 22
Für die Richtigkeit der Angaben in dem Lagerschein, insbesondere in bezug auf Gattung, Menge und Beschaffenheit des Gutes haftet der Lagerhalter, inso- weit nicht die Gewährleistung von ihm in dem Lagerscheine ausgeschlossen ist. Er haftet auch in dem leyteren Falle, wenn ihm bewiesen wird, daß die Un- richtigkeit der Angaben bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlihen Kauf- manns nicht unbemerkt bleiben konnte.
8 23.
Wird ein Lagerschein über Waren aus- gestellt, deren Beschädigung, ihlehte Be- shaffenheit oder shlechte Verpackung äußerlich erkénúbär ist, so hat der Lager- halter diese Mängel auf den Urkunden zu bemerken.
8 24.
Beschränkungen der in den §8 18 und 22 dem Lagerhalter auferlegten Veranttioort- lichkeit dürfen in den Lagerschein nicht aufgenommen twerden.
Auf Verlangen des legitimierten Be- sibers des Lagerscheins ist der Name des- jelben in das von dem Lagerhalter nah § 19 zu führende Register einzutragen. Der Lagerschein ist zu diesem Zweck dem Lagerhalter vorzulegen.
Duisburg, den 21. November 1929. AllgemeineSpeditious-Gesellschaft
Aktieugesellschäft.
Vorstehende Lagerhausordnung hierdurch genehmigt.
Berlin, den 25. Februar 1930.
Der Minister
icd
für Haudel und Gewerbe.
[112856].
a)
Es wird berechnet sür lose anfommendes Getreide: 1, Für die direkte Spedition aus Schiff auf Waggon innerhalb der Dispositionsfrist des Schiffes, soweit
Speditions- und Lageruugs-Tarif.
Schiver- Leicht- frucht frucht ver 100 kg per 100 kg
1 was! air
. Für Mehrkosten über
. Umlausenlajjen der Ware ohne Verwiegung -
10, Ten . » o 00 . Aspiriecen und Ventilieren « + - . Enthasern , Haserwalzen « . «
, Beiladungskosten einschließlich Rollgeld b) Speditionsgebühren, soweit
1,
. Für das Aufschueiden und
9, Rollgeld: a) für Güter aller Art (Stückgut)
Dispositionen und Säcke rechtzeitig innerhalb dieser Frist zur Sielle sind. . « .» + «+ -. -
Lager einschließlih späterer Wiederverladung auf Waggon und einschließlich Lager- miete für 15 Tage, jedo ohne Feuerversichetuñg, ein
Zuschlag -von .
, Daran anschließend weitere 15 Tag
weiterer Zuschlag von - « - -
. Bei weiterer Lagerung Lagermi
2 Meter Schütthöhe „ « « « « + - - , Y Die Speditionsfirmen sind berechtigt, 1hnen zugewiesene Ware auch in Lagerschissen zu lagern,
, Für Nebenspesen auf Lager bzw. Waggon, wie Zoll-
absertigung, Werstgeld, Sackband, zollamtliche Be- wachungs- und Deklarationskosten, Muster und Porti, Frachtbriefe und Telephongebührenusw. (ausschließlich vereidigter Wieger)
S D S P: M E
. Fuhrenzuschlag für Verladen von Fuhre oder auf
Fuhre bei einzelnen Abholungsmengen unter 5000 kg von einer Warengattung «. - Et
Umschlag Schiff/Schiff mit Verwiegung einschließlich Nebenspesen L 6A
mit D
9, a) Mischen von auf Lager liegenden Partien für die
a S_Dck D. F
Gesamtmenge « »+
. b) Zulausenlassen beim Ausladen aus Schiff, von mit
- Schiff angekommener Ware auf Waggon oder Lgger für die zugelaufene Menge
0 S S ch0 D
S M 0e
S0 S M 9M A D chck 0.0/0. 00 0 « S S S: M. M E S
bei Mengen von 5000 kg und mehr in einem Poste1
. Bei Packungen unter 65 kg toird ein Zuschlag dur
Nachuahme erhoben « ap a Ba A innerhalb der einzelnen Hasengebiete . -
sind, für alle Warengattungen: j Feuerversicherung für jeden angejangenen Monat vom Versicherungshöchstwerie im Lagermonat
. Lagermiete und Feuerversicherung für Kundensäde
per Sack und Monat
* o e ® s 8 E
. Statistische Gebühren nah Auslage. . Gebühren für Grenzabfertigung nach . Vorlageprovision sür Fracht, Zoll-
Auslage. und alle sonstigen Vorlagen . .
3, Zollüberwachungskosten bei der Abspeicherung von
. « «* « per 100 kg Ausschütten der Säcke im
Transitlager
Schiff oder auf dem Lager
. Hubweise Verwiegung von gesackter Ware per 100 kg 9. Verschließen der Waggontüten einschl. Material
per Waggon
, Sortierxen, Zählen und Bündeln „von Säcken
per 100 Stck.
. Weiterexpedieren oder Umdirigieren von Waggons
außer Neben spesen j . per Waggon Barauslagen werden besonders berechnet. innerhalb
der einzelnen Hafengebiete per 100 kg b) für leere Säde « . . - * 1 100 Stck.
Unsere Speditions- und
RM 0,22 RM 0,13 RM RM 0,13 RM
RM 0,1090 RM
RM 0,05 * RM
RM 0,10
RM 0,23 RM 0,14 RM 0,16
RM
RM RM RM
RM 0,14 RM
RM 0,22 RM 0,50 RM 0,25 RM 0,30 RM 0,— RM 0,—
RM 0,10
RM 0,25
RM 0,27 RM 0,60 RM 0,30 RM 0,— RM 0,80 RM 0,60
RM 0,13
RM 0,25
Mille RM 0,01
1 pro
1% ._RM 0,03
RM 0,10 RM 0,04
RM 0,50 RM 1,— RM 5,—
RM 90,50 RM 0,60
Lagerungsbedingungen sind freibleibend und
fönuen jederzeit den Verhältnissen entsprechend geändert werden.
Allgemeine Speditions-Gesellichaft Aktien-Gejellschaft, Duisburg.
[114133]. „Marga Fischindustrie:A,-G, n Lauterbach, Rügen. Bilauz per 30. Juni 1929,
— i
Aktiva, Grundstüdsfkonto Maschinenkonto Mobiliarkonto Gerätekfonto .„ Gespannkonto Beteiligungen Kassakonto „ . Postscheckonto Schuldnerkonto Warenkonto « Verlust
RM
1 600
28
4 643 2721 57 703 134 613
eee eo «ee L222 202... c Q... 0. eee eno... o. 9 D. 0 00. aa
Passiva. Mavitallonio „ e » o o Aufwertungshypotheken Persönliche Aufwertung Bankschulden „
60 0007 562/16
2 730! 71 321/70
134 613/86 Gewiun- uud Verlustrechunung per 39. Juni 1929,
Soll. Verlust aus 1927/28 . , Handlungsunkostenkonto Gespannkonto . « « # Zinsenkonto Einrichtungskouto Warenkonto . » « - Dubiose Forderungen Abschreibungen
RM |9) 58 392124 16 861/39
431175 4 937/53
98/30 8 199/99 7 500i
1 282/25 97 703/45 i Haben. Schuldennachlaß L E
40 000 57 703/45 97 703145 Stralsund, den 30. Dezember 1929, „Marzillger“ Fishindustrie- Aktien-Gesellshaft, H. Schulz
[113851]. Erstwerk Afktiengesellschaft Grevenbroich (Niederrhein). Vilanz am 31. Dezember 1929,
Attiva. RM Anlagen: Stand am 1. Ja- nuar 1929
Zugang 1929
G 8 773 L 338 207 D 111 707 195
931 607195 S 180 1001 An- 140 400 3 330 500 F
95 Abschreibungen » » «
Jm Bau befindliche lagen
D. F
Vorräte: Roh material Halb- und Fertig- fabrikate 4 026 998,— Wechsel Kasse Schuldner .„ Beteiligiligen » e o Bürgschafts\{huldner RM 1 082 015,
und Hilfss- L428 417 —
5 450 415| 240 590 |26 26 456 |39 3 787 593 [54 600 000!
18 425 555 |1: Passiva. | Aktienkapital » . . Geseßlihe Rücklage Reservesonds .IL .… Unterstüßungsfonds . Hypotheken Konto neue Rechnung « « | 1072 165 02 Gläubiger. » - - 83 692 814 [21 Bürgschaftsgläubiger | RM 1 082 015,— i | Reingetvinn i 048 575 ¡9
10 000 000)
1 500 000 j 600 000; 500 000 ¡—
12 000 ¡—
e.
. « “ . . e « G
18 425 555 [19
Gewinu- und Verlustrechuung am 31. Dezember 1929.
Soll. RM Handlungsunkosten . « + 716 284/08 Steuern und soziale Lasten 756 219 Abschreibungen . 931 6079: Reingewinn 1 048 575
3 452 687
- s a, 9
Haven. Vortrag aus 1928 «- « - Ueberschuß « « « «
88 426/43 3 364 2601/7:
3 452 687
Vorgeschlageue Verteilung des Reingewinns: Rejervefonds 11. . « RM 100 000,— Unterstüßungsfonds «e y 50 000,— . 8% Dividende 800 000, — Vortrag auf neue Rech- nung
98 575,96 RM 1 048 575,97 Erftiverk AmtiengesallsGhaft. Der Vorstand. i Lueck, Laier, Dr. Pistor, stellv. Wir haben die vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrehnung nahgeprüst und mit den Ausweisen der von uns gleih- falls geprüften, ordnungsmäßig geführten Geschäftsbücher in Uebereinstimmung ge- funden. Ver Seutshe Revisions- und ut visions- Un Treuhand-Aktieugesellschaf(. Dr. Adler. Böhm.