1930 / 74 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Mar 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 74 vom 28, März 1930. S, 2,

atte diese Forderung gestrichen.) Das sei produktives Kapital e Dienste dieses weltwirtschaftlihen Werbe-ÄApparats. Es liege auch im Jnteresse der Arbeiterklasse, wenn der Export geförder1 werde.

Der Antrag wird durch Auszählung mit 190 gegen 129 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt. :

Beim Etat des Reichsverkehrsministeriums wird eine Entschließung des Ausschusses zugunsten von Eisen- bahnbauten im Osten und Westen angenommen.

Beim Etat der inneren Kriegslasten werden die Aus\shußentschließungen für die Unterstüßung der Saar- gemeinden angenommen.

Jm übrigen werden die einzelnen Nachtragsetats ge- nehmigt.

Bei dem Nathtragsetatgeseß ;

fragt Abg. Hoernle (Komm.), mit welhem Recht die Ge:reidehandelsgesellshaft 400000 Tonnen Roggen an ekaust habe, wodurch die beteiligte Bankengruppe ein großes Shieber- geschäft gemaht habe. Die Großmühlen hätten ebenfalls die Unterstüßung des Reiches zu großen Spekulationsgeshäften benußt. /

Das Nachtragsetatgesey wird in seinen einzelnen Para- graphen und in der Schlußabstimmung auch im ganzen angenommen. Z

Es folgt die zweite Lesung des Schankstätten- gesetes, das im Ausschuß die Bezeichnung „Gaststätten- geseß“ erhalten hat. E i E

Abg. Diez (Zentr.) erstattet den Bericht über die Ausschuß- verhandlungen. 2 E S i

Abg. Sollmann (Soz.): Das Mrhältnismaßig geringe Gesey hat viel gu große Aufregung verursacht Das Gespenst der amerikanishen Trockenlegung übte seine Wirkung aus, aber dieses Geseß hat mit Trockenlegung nicht das geringste zu tun. Obwohl wir grundsätlihe Anhänger des Gemeindebejtimmungsrechts sind, haben wir dahinzielende Anträge nicht gestellt, denn wir stehen einer geschlossenen Front gegenüber. Der vorliegende Entwurf tut nihts anderes als das bestehende Recht der Ländergeseß- gebung zusammenfassen Es ift nicht mögli, den Begriff des Bedürfnisses klar zu formulieren. Deswegen haben wir die Relation von einer Gaststätte auf vierhundert Einwohner haben wollen, sind“ aber damit im Auss{huß schließlich niht dur{- gedrungen. Wir treten aber nach wie vor grundsäglih für die Relation ebenso wie für das Gemeindebestimmungsrecht ein. Gerade vom Standpunkt der Rechten müßte die Relation an- genommen werden, weil n alle Willkür auf diesem Gebiet bestehen bleibt. Nach den bisherigen Beschlüssen unterliegen auch die alfoholfreien Gaststätten dem Bedürfnisnahweis. Das wider- spricht dem Geist des Gesetzes, das den Alkoholismus eindämmen will. Tatsählih machen manche ufe i egr“ ra MOS der Grün- dung von alkoholfreien Gaststätten große Schwierigkeiten, sogar der Errichtung von gr t i Kantinen. Deshalb beantragen wir, die alkoholfreien E von dem Bedürfnisnachweis auszunehmen. Den Alkoholgewerben, die mit dem Gese sehr unzufrieden sind, sagen wir, daß es in Deutschland 390 000 registrierte Trunksüchtige gibt. Den scharfen Kritikern aus der Alkoholge pa ist zu sagen, daß der Reichstag niht dur Gesetze gemeine f s eit oder gax Nüchternheit erzwingen kann. Jm Aus\{huß ist auch von s dea politischen gnern anerkannt worden, daß die Gewerkschaften und die Sozialdemo- kratie viel pur ämmung der Alkoholflut getan E Das Wichtigste bleibt die Hebung der Ten materiellen, geistigen und sittlihen Lebenshaltung der Massen. Als dem vreußis@en ies Severing einmal von Wirten die Verlängerung der Polizeistunde nahegelegt wurde, lehnte er es ab mit der Be- gründung: „Wenn ih durch meine Maßnahme nur einen meiner Klassengenossen von der Trunksucht bewahre, bin ih zufrieden.“ Aus diesem Geiste betrahten wir auch dies Geseg, f unvoll- kommen es noch is, Aus der Verantwortung für die Opfer des Alkoholismus arbeiten wir an der Lösung der Alkoholfrage mit als einem wichtigen Teilgebiet sozialer Kulturpolitik und sozialistishen Aufbauwillens. O bei den Sozialdemokraten.)

Abg. D. Mumm (Christl. Nat. A.-G.) betont, der Era der Stunde erfordere, daß weniger geredet, aber mehr gehandelt werde. Kampt gegen den Alkoholismus liege im Junteresse eines gesunden, sittlihen Volkslebens. Es könne sich natürlich nur um ein shritteweises Vorgehen handeln. Ein Vorwärtsgehen auf diesem Gebiete sei au erforderlih im Hinblick auf ene gesamte inter- nationale Lage, auf etwaige O DIEEE eiten des Young- Plans. Die Sache sei niht eine Sache der Partei, sondern der Persönlichkeit. So habe ein preußischer p EA die Polizeistunde bei jeder Gelegenheit auf fünf Uhr ausgedehnt, und jo müsse er demgegenüber an das Bild von Tausenden verhärmter e erinnern. Durch eine Relation würde sih nichts Wesent- iches ändern: berechtigtes Eigentum werde dadurch nit E Es handele si hierbei in erster Linie um Neukonzessionen. Die Verwaltungsbehörde habe dabei die Möglichkeit, Härten zu mildern. Jm übrigen dürfe man niht Eigengeseßlihkeit für sih beanspruchen, sondern müsse eine allgemeine Regelung treffen. Das betone er gerade vom christlichsozialen Standpunkt aus.

Abg. Hampe (D. Nat.): Der vorliegende Geseyzentwurf beruht auf einer Reihstagsents{hliezung aus dem Jahre 1925, mit welcher die Vorlage eines Geseßes zum Schuhe der Jugend

egen die Gefahren des Alkoholismus und zur Verbesserung des

onzessionswesens unter Ablehnung der Trockenlegung Deutsch- lands gefordert wurde. Der Forderung eines ausgiebigen Schußes für die Fugend kann man nur allseitig upiremen, und das Geseg in seiner jebigen vie trägt dem auch weitgehend E Es muß sogar die Frage berechtigt Jen ob man nicht den mit der Beaufsichtigung der Jugend in Zu unst beauftragten Gastwirten in der Praxis etwas ey ‘pu viel zumutet. Niemals wird man aber dur polizeilihe Vorschriften etwas erreichen sondern nur durch Erziehung. Ein eigentlicher Alkoholmißbrauch 1st in Deutschland e Tau niht vorhanden. Einzelne beklagens- werte Ausnahmefälle sind auf gese Ee Wege nicht zu be- seitigen. Der Weinkonsum, der Bierkonsum und der naps- verbraucch sind fortlaufend zurückgegangen. Zweifellos haben die Gewerkschaften durch tre Auffklärungsarbeit zugunsten einer ver- ständigen Temperenz sehr viel geleistet. Es ist aber grundverkehrt, das Volk von einem Uebel dadur erlösen zu wollen, daß man diejenigen Stellen, an denen normalerweise die Verteilung der- artiger Güter U mit einengenden Bestimmungen über- shüttet. Wünscht man eine weitere Verminderung des Alkohol- verbrauths, é muß man bei den Gästen einseyen und niht beim Gastwirt. Die Gäste können aber nur dur Erziehung, nie dur Zwangsmaßnahmen aufgeklärt und geschüßt werden. Der Ver- brauch alkoholfreier Getränke ist ständig im Ansteigen. Es ift absolut abwegig, die Gastwirte immer als Alkoholinteressenten hinzustellen. Micht nur im Gaststättengewerbe, s in anderen Gewerben gibt es Erscheinungen, die unerfreulich sind. Wir halten es für abwegig, einen Stand, der fih im Ausland ten Ansehens erfreut und der für die deutsche Wirtschaft hohbedeutjam ist, durch Bestimmungen zu bedrücken, die nur als eine de T- gejeßgebung aufgefaßt werden können. Wenn behauptet wird, daß im Gastwirtsgewerbe Verstöße gegen das Arbeitsrecht häusig eien, so- muß das bestritten werden. ihtig ist lediglich, daß die Leitas Steuerregelung der Arbeitszeit, ins esondere für Satson- geschäfte, unerträglih ist. Jm übrigen werden wir dem Geseß nah von uns erbetenen Abänderungen unsere Zustimmung geben, nicht, weil wix mit allem im einzelnen geit rage sind, jondern weil wir E Pen nh diese Materie nunmehr endgültig vom Reichstag geregelt werden möge. ; : :

Um 6% hr vertagt das Haus die Weiterbératung auf

Freitag 3 Uhr.

Preußisher Landtag.

150. Siyung vom 27. März 1930, 11.15 Uhr. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Bei Beginn der heutigen Plenarsizung des Preußischen Landtags teilt Präsident Bartels mit, daß der Abg. Grzesinski (Soz.) um Verlängerung seines Krankheits- urlaubs gebeten habe. Das Haus bewilligt dem früheren Jnnenminister weitere 6 Wochen Urlaub.

Dann werden Anträge des Geschäftsordnungs8ausschusses erörtert, die in 12 Fällen die Strafverfolgung kommunistischer Abgeordneter gestatten wollen. Die Strafanträge richten sich in 5 Fällen gegen den Abg. Lademann (Komm.), in je 2 Fallen gegen die Abgg. Müller- Hessen, Rau und Benscheid (Komm.) und in einem Fall gegen den Abg. G olk e (Komm.). Hauptsächlich haben sich die Abgeordneten der Beleidigung durch die Presse, in einigen Fällen aber auch der Umgehung des Demon- strationsverbotes shuldig gemacht.

Abg. Ob u ch (Komm.) protestiert gegen die Aufhebung der mmunität seiner Freunde und erklärt, früher sei niemals in diesex rigoro]jen Weise verfahren worden, wie im jeßigen an- geblich demokratishen Staat. Hinzu komme, daß man, völlig ein- eitig nur die kommunistishen E eladen in die Gefängnisse {chi en wolle. (Sehr wahr! bei den Kommunisten.) Wie es in der Tat heute mit der sogenannten Pressefreiheit stehe, wolle er niht erörtern. Es bestehe aber fein Anlaß, kommunistische edakteure, wie den Abgeordneten Lademann, anders zu be- handeln als andere Abgeordnete, die draußen in ihren Bezirken politishe Arbeit zu leisten hätten. ere der heute mit Straf- verfolgung bedrohten Kommunisten hätten sogar weiter nihts getan als gelegentlich im Wahlkampf ein politishes Flugblatt unterzeichnet. Es sei beshämend, daß man die politische Tätigkeit oppositioneller Abgeordneter durch die Justiz lahmlegen wolle. (Sehr wahr! bei den Kommunisten.) Der Redner schildert dann im einzelnen die gegen die kommunistishen Abgeordneten er- hobenen Vorwürfe, deren Unbegründetheit er nachzuweisen sucht. Allerdings habe vor allem der Abgeordnete Heilmann (Soz.) de:t neuen Grundsay aufgestellt, daß bei zweifelhaftem Tatbestand , nit pro re, sondern zugunsten des sich beleidigt Fühlenden die mmunität der kommunistishen Abgeordneten aufzuheben sei. ie E eA würden durch Beantragung namentlicher Ab- nun klarstellen, ob DENE die Landtagsmehrheit dieser uffassung sei. § 186 StGB. verlange durhaus nit, daß der Beleidiger den Wahrheitsbeweis erbringe. Er, der Redner, könnte ein Recht des Beleidigten auf Strafantrag nur anerkennen, wenn bereits gerihtlih festgestellt sei, daß strafbare Handlungen vor- werfende Beleidigungen erweislih U gewesen seien. Da der Landtag gegen kommunistishe Abgeordnete aber päpstliher set als der Papst, habe sih im Falle des Abgeordneten Golke (Komm.) erwiesen; der beleidigte Abgeordnete Ponfick hätte zwar keinen Strafantra E, der Landtag aber trozdem die 7Fmmunität Golkes au cho . (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Und Golke wurde 1m Verfahren freigesprochen. (Erneutes Hört, hört!

bei den Kommunisten.)

Damit war die Beratung erledigt. Die Abstimmungen finden am Freitag statt.

Das Haus seßt die allgemeine DEG nag zum F u-st i z- etat beim Abschnitt „Ministerium und allgemeine Ver- waltung“ fort.

Abg. Eihhoff (D. Vp.) begrüßt als Vorsißender des Rechtsausschusses die fruhtbare Zusammenarbeit mit dem Fustiz- ministerium. Die Angriffe des Abgeordneten Obuh (Komm.) seien n. Die Deutsche Volkspartei wiederhole den An- trag auf Beseitigung der eei von der Abbau-Verordnung urückgebliebenen Ausnahmebestimmungen über die Altersgrenze der Richter. Der Zentrumsabgeordnete Lauscher habe ebenfalls die Beseitigung dieser Enns und die Erhöhun der Altersgrenze bei den Hochschullehrern beredt gefordert. Der Hinweis des E auf den Nachwuchs, dessen Aufstiegs- möglihkeiten dann vershlechtert würden, sei niht s\tihhaltig. Durch die Reformvorschläge des Ministeciums würden 1137 Richterstellen dauernd eingespart, Die Betreuung von zwei Stellen dur einen Richter, wie sie der volfsparteiliche Doppel- E vol be angeregt habe, beabsihtige nur die Erfassung aller niht voll be e erleben, gleihviel ob es sich um mehr- oder P Behörden handle. Der Antrag ziele also auf die Erhaltung der kleinen Amtsgerichte hin, während der Vorschlag des Ministeriums, die Zivilprozeß- achen Ee mtsgerichte an einem Amtsgeriht zu- Mens en, nah Aufhebung von Amtsgerichten aussehe.

eine, edners, Ausführungen im Hauptausshuß über die N ETve seien mißverstanden worden; es gäbe bekanntlich absihtlihe Mißverständnisse. (Hört, hört! rets.) Es sei gewiß das Recht der Regierung, Angrisfe, die in unzu- Singer Form erfolgt seien, durch Aus[hluß der betreffenden Blätter vom Anzeigengeschäft zu beantworten. Aber Bekannt- bezahle, di der Gerichte und Gerihtsvollzieher, die das Publikum

bezahle, dürfe man darunter nicht leiden lassen. Nicht dur seine Aus rgen über die Personalpolitik des Ministers sei Unruhe in die Richtershaft hineingetragen worden. Ungerechtfertigten Angriffen auf die Zentralverwaltung sei er stets entgegengetreten, ohne dabei freilich immer Glauben zu finden. Die chauptungen

der Vertreter der Regierungsparteien wie z. B. des Abgeordneten Heilmann über die politische Stellung der Richter dem Staat pati seien niht rihtig. Die große Mehrheit der Richter

ehe absolut loyal dem Staat Fgrreer. (Sehr wahr! rets.) Der Minister dürfe sih keiner sttäushung darüber T en, daß durch einen großen, wahrsheinlich den größten Teil der Richterschaft ein tiefes Mißtrauen egen die heutige Personal- politik l aag (Sehr richtig! rets.) Bn der leßten Nummer der ¡„„Deutshen FJuristen-Zeitung“ habe ein so ernst zu nehmender Mann wie Rechtsanwalt Dr. Abraham, der niht zur Opposition gehöre, gegen die zunehmende Politifierung der Fustiz Stellung enommen. Man beseitige das Mißtrauen niht, wenn man rtikel wie die des „Katholishen Akademikers“ in einer so weit verbreiteten Zeitung, wie der „Kölnishen Zeitung“, totschweige und berechtigte Klagen von eng r Seite über E aritat unbeachtet lasse. Obwohl es möglih gewesen sei, in ct alen, Bochum und Dortmund carl zu besehen, gäbe es in West- falen statt sechs katholisher und zwei evangelisher Landgerichts- Gir Spa im vorigen Fahr heute dort nur noch einen evan- gelishen. Die Beshwerden aus dem vorigen Jahre hätten ce nichts genüßt. Der Minister E da von Ausnahmen, mache aber immer nur zugunsten der Katholiken but Ausnahmen. Wenn der Abgeordnete Grzimek im Hauptausshuß forderte, daß nicht nah der Konfession bei der Stellenbesezung gesragt werden sollte, hätte er sih an das Zentrum wenden sollen. Die Erregung und das Mißtrauen seien eben entstanden, weil auf katholische Wünsche immer, auf evangelishe aber nur selten Rücksicht ge- nommen werde, E rihtig! Ss Der Redner wendet 1h ihließlich gegen das Uebermaß von Beteiligung des Justizmini- pri an den freien Beförderungsstellen und den außerordent- ihen Personalwehsel im Ministerium. Seine Kritik im Haupt- auss{chuß sei notwendig gewesen, damit das Uebel niht weiter wachse. Politische Ce dürfe niht den Tes der Charaktervolleren hemmen. r Minister müsse mithelfen, daß das Vertrauen in seine Personalpolitik wiederkehre. Das sei nux möglih durch Abkehr von dem Wege der Politisierung. (Bei-

fall bei der Deutschen Volkspartei.)

Justizminister Dr. Schm i d t: Meine sehr verehrten 7, und Herren, ih möchte die Ausführungen, die Herr Kolleg A hoff eben wieder zur Personalpolitik gemaht he y mittelbar beantworten.

Der Herr Kollege Eichhoff ist zu dem Schlusse gekon, daß infolge der Personalpolitik, die ih getrieben habe, sei, y, trauen und natürlih das Vertrauen seiner Fraktion zu mj ; meiner Amtsleitung ershüttert worden sei. (Abg. Eichhojj. 5 Richtershaft, nihi der Fraktion!) —Der Richterschaft? 2. Jh glaube das niht. Jh habe shon im Hauptaussthy , geführt, daß die Behauptung, die da immer aufgestellt wird, yy die größte Mehrzahl meiner Richterschaft kein Vertrauen my zur Justizverwaltung und mir persönli habe, fals ist, m, Sie davon sprachen, Herr Kollege Eichhoff, daß es vor g, Dingen darauf ankomme, - Aufklärung in meine Beamtenig, hineinzutragen, so ist das durchaus richtig; es ist auÿ riga etwaiges Mißtrauen niht totzushweigen. Was S i e aber my Herr Kollege Eichhoff, das ist do, das Mißtrauen, wenn es j und da bestehen sollte oder in weitem Umfange bestanden hi zu erhalten und es weit aus8zustreuen auf dem großez 4 meines Ressorts. (Lebhafte Zustimmung bei den Regieru parteien.) Herr Kollege Eichhoff, Si2 haben meine gestri Ausführungen, die ganz grundsäßliher Art waren und genau y Richtlinien der Personalpolitik festlegten, und die au dur bewiesen werden können ih habe Beweise dafür angedeuie einfach mit einer Handbewegung beiseite geshoben. (Sehr wai

bei den Regierungsparteien.) Sie haben sich mit meinen gestrigg

Ausführungen überhaupt niht beschäftigt (ehr richtig! lin sondern haben alle Angaben und Andeutungen, alles das, y Jhnen angeblih aus dem Lande zugetragen worden ist, hier 1 einmal lang und breit vorgetragen. (Abg. Eichhoff: Angeli Also, was Jhnen zugetragen worden ist. Jh best immer wieder, Herr Kollege Eichhoff, daß das in dem Ung zutrifft, wie Sie behaupten; das kann nicht richtig sein. Dia führlihen Darlegungen, die ih gemaht habe, widerspre{en i

Es ist alles wiederholt worden, was {hon im Ha auss{huß gesagt worden ist. JFch will dagegen nicht alles wi holen, was ich im Hauptausshuß zur Widerlegung der f führungen des Herrn Kollegen Eichhoff gesagt habe; das ist q dem Ausschußprotokoll zu entnehmen.

Neu ist der Artikel des Rechtsanwalts Ha Friy Abraham aus der Juristenzeitung angefü worden. Diesen Artikel Hatte ih bereits gestern meinen Ausführungen erwähnt. Es ist schon rit wenn Herr Kollege EiWhhoff sagt, der Artikel mit Ernst betrahtet werden. Jch kenne den Rechtsa Abraham recht gut. Er ist etwa gleichaltrig mit mir und mix als Jurist in Berlin aufgewahsen. Fch habe Gelegal gehabt, ihn beim Kammergericht zu beobachten, und habe bisher immer geshägt, auch das, was von ihm als Schrift bekannt geworden ist. Aber ich muß s{hon sagen, nahdemf jeßt auch auf den Artikel zu sprehen gekommen sind, f Kollege Eichhoff, was in diesem Artikel „Das Eindrin dex Parteipolitik in die Justiz“ gesagt ist, f durchaus haltlose Behauptungen. (Hört, hört! bei der 2 demokratishen Partei und den Deutshen Demokraten) sind keinerlei Feststellungen. Herr Abraham spricht daut davon, daß die maßgebenden Jnstanzen parteipolitische sichten selbst zugegeben hätten. Jch habe mir gestern M gegeben offenbar bin ih von Fhnen (zur Deutschen Volkspai nit verstanden worden —, glaube aber, den größten Teil des 9m überzeugt zu Haben, daß nicht richtig ist, was hier gi worden is, Es trifft nit zu, daß die Entscheidungen in Personalpolitik nach parteipolitishen Rücksichten getr werden. (Zurufe rechts.) Es is niht rihtig, daß eine pa politishe Bevorzugung derjenigen Anwärter erfolgt, die Koalitionsparteien angehören. (Lachen rets.) Mit L kann man diese Angelegenheiten nicht beseitigen. (Lebhafte rufe rechts, Rufe links: Beweisen Sie das Gegenteil! —Y ruhe rets.) Rehtsanwalt Abraham hat hier unter anl Säße geprägt, die ex absolut niht beweisen kann. Es wird Behauptung aufgestellt, wie auch vom Herrn Kollegen Eid) es sei eine Erbitterung unter denjenigen Richtern, die Grund ihrer sahlichen Eignung einen „Anspruÿ d Beförderung“ haben. Ja, wenn ih in meiner As | zur Beförderung heranstehenden oder geeigneten Anwärter ? 150 und mehr habe, wenn ih aber nux 83, 4, 8 oder 10 À dentenstellen im ganzen Jahre besegen kann, is es doÿ ! unmöglich, alle zu berücksihtigen. Deshalb is es ohne unrichtig, von einem „Anspru auf Beförderung“ zu {pr (Sehr vichtig! links.) Schon diese Behauptung, die F eines derartigen Wortes, bringt die Unruhe in die Des haft hinein. Der einzelne glaubt dann, er hätte Deo werden müssen und sei es nicht geworden wegen der aus po politishen Gründen erfolgten Bevorzugung eines andern Wirklichkeit ist es doch so, daß bei der Fülle der E gegenüber der geringen Zahl von Stellen, die überhaupi | handen sind, eine ganze Reihe ohne weiteres ausfallen m (Zuruf rechts.) Der Tüchtigste wird befördert, das lang und breit mir auszuführen erlaubt. L

Dann möchte ich noch eins zu dem Artikel des i anwalts Abraham sagen. Jch verstehe gar nicht, wo E Studien auf diesem Gebiet gemacht haben könnte. Er Kammergericht tätig. Jch habe am Kammergerit 12 Senatspräsidenten ernannt. Nun bitte ih, uir einma : der Herren zu nennen, der etwa für unfähig oder nos O politishen Grundsäßen ausgewählt genannt werden ché Jch glaube, das kann niemand. Niemand kann eine t hauptung aufstellen. Sie kennen die Herren selbst, Öer: Eichhoff, es sind alles durhaus tüchtige Beamte, die A Grundsäßen, wie ih sie gestern hier bekannt gegeben ha?

ewählt worden Find. s

/ J bitte aber noch eins zu beachten. Mit dem pg gegen mi, ih hätte in den lehten drei Fahren gg. politish die Herren ausgesucht, treffen Sie doch nit id als den Ernennenden bzw. das Kabinett, sondern S Herren auch selbst. Sie behaupten damit mittelbar Ne daß die Herren nihts wert seien, daß sie nihts taus hafter Widerspruch rets.) Selbstverständlih! Wenn

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aGEEA

haupten, ih hätte bisher nah parteipolitischen Grundsäßen aus- gewählt, so liegt darin der versteckte Vorwurf, ih hätte un- jühige (lebhafte Zurufe und Widerspruch rechts) Selbsi- perständlich! (Unruhe rechts.) Dann will ih dieses Argument ánmal von der anderen Seite betrahten. Jn den Kreisen der pon mir beförderten Herren regt sich mit der Zeit jeßt s{hon án jehr starkes peinlihes Gefühl über diese Erörterung; denn die Heren fühlen si doch selbst damit angegriffen. Wenn Sie tritifieren, ih hätte diesen Präsidenten nach Bochum geshickt oder jenen nach Neuwied, dann liegt doch implicite darin der Vor- wurf, ih hätte geeignetere und bessere Kräfte gehabt und hätte andere dort hinschicken sollen. (Zurufe bei der Deutshen Volks- partei Gegenrufe links.) Natürlih! Und gerade deswegen istt es so tief bedauerlih, daß derartige Ausführungen gemacht werden, noch dazu von einem Angehörigen des Ressorts selbst. Das ist im höchsten Grade bedauerlih; denn es fällt auf die herren zurück.

Meine Damen und Herren, ih sage demgegenüber: es möge mir doch der Beweis erbracht werden, daß irgendwo jemand von den von mir beförderten Herren bisher irgendwie versagt hätte. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei.) Jch kenne einen der- artigen Fall nit. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei: Hat auch niemand behauptet!) Jch würde es lebhaft bedauern, wenn cin solcher Fall vorläge, aber ih kenne keinen. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei.) Das ist das, was ih darunter verstehe, wenn ih sage: es wird durch die Erörterung dieser Angelegen- heit in dieser zugespißten Form soviel Unruhe in das Ressort hineingetragen. (Zuruf bei der Deutshen Volkspartei: Hatten Sie niht so viel Evangelische, daß Sie so viele Katholiken be- jórdern mußten?) Ueber die Frage der Parität zwischen Evangelishen und Katholiken habe ih doch aber gestern lang und breit hier angeführt, daß die Konfessionsstatistik vorgelegen hat, daß sie ganz genau nahgeprüft worden ist, und daß aner- lannt worden ist, daß sie stimmt. Fch werde Zhnen nathher gerade aus dem Rheinland die Zahlen nennen ih bin ja gestern dana gefragt worden, und dann werden Sie sehen, daß die Parität niht uur gewahrt ist, sondern daß im Rheinland die Evangelischen sogar noch besser weggekommen sind, als sie es nah dem Prozentsaß hätten beanspruchen können.

Dann zu den Einzelheiten! Es ist z. B. das Landgeriht

Neuwied genannt worden. Herr Kollege Eichhoff, wenn Sie |

darauf hinweisen, daß das Landgeriht Neuwied mit einem Katholiken beseßt worden ist, so ist Fhnen do ebenso bekannt oder wenn Sie es nit wissen sollten, rufe ih es Jhnen in die Er- innerung zurück —, daß im Oberlandesgerichtsbezirk Frank- jurt a. M., zu dem Neuwied gehört, das Amt des Landgerichts- präsidenten in Wiesbaden, das früher mit einem Katholiken besest war, seit zwei Fahren mit einem Evangelischen beseßt ist.

Das erwähnen Sie niht. Sie erwähnen nur immer die Fälle, |

wo einmal ein Wechsel nah der Jhnen niht erwünshten Richtung hin eingetreten ist. :

Es ist auch durchaus nicht rihtig, wenn gesagt wird, daß nun die Stellen gewissermaßen konfessionsmäßig festgelegt worden seien. Abgesehen von dem eben erwähnten Beispiel Wiesboden lann ih Jhnen auch das Beispiel Oels anführen. Da hat früher ein Katholik gesessen; jeßt ift ein jüdischer Herx da. (Zurufe bei

der Nationalsozialistishen Deutschen Arbeiterpartei.) Es lassen | sh nicht viele Fälle im einzelnen anführen, weil ja in leßter Zeit |

wr wenige Prôsidentenposten neu beseßt worden sind. Fm ganzen sind in den drei TFFahren meiner Amtsführung, wenn ih niht irre, überhaupt nur 11 oder 12 Landgerichtspräsidenten er- nannt worden. Jch muß also s{hon diese wenigen Einzelfälle

hervorheben (Zuruf bei der Sozialdemokratishen Partei: Wo

bleiben nun die Dissidenten?), damit man aus diesen Einzelfällen sicht, welche Grundsäße bei der Personalpolitik befolgt werden. (Zuruf bei der Sozialdemokratishen Partei: Wo bleiben denn in diesem Religionskrieg die Dissidenten?)

Also, Herr Kollege Eichhoff, es bleibt s{hon bei dem, was ih gestern gesagt habe: niemand von uns hat daran gedaht, etwa diese Angelegenheiten, deren Erörterung natürlich peinlich ist und keine Annehmli@hkeit bedeutet, totzuschweigen. Aber ih hatte geglaubt, nachdem wir im Auss{huß so eingehend darüber ge- sprohen haben, und nachdem ih auf alles das, was Sie im Ausschuß angeführt haben, eingehend eingegangen bin und gestern hier versuht Habe, die Sache cinmal in das Grundsäßlihe zu bringen und einmal ohne jede Gehässigkeit und ohne jede Spiße il erörtern, würden Sie wenigstens auf meine gestrigen Aus- führungen Rücksicht nehmen. Statt dessen Haben Sie aber alles, was Sie im Ausshuß vorgebracht haben, einfa wiederholt -und sind auf meine gestrigen Ausführungen in keiner Weise ein- egangen. (Zuruf des Abgeordneten Eichhoff.) Das kann ih niht darunter beziehen. {Abgeordneter Eichhoff: Was Sie gesagt haben, bezieht sich nur auf die Masse der Ernennungen, aber nit wf die Spibenleistungen!)) Jch habe über die Spiyen ge- sprohen. Die Ernennung des Chefprösidenten in Frank- surt a, Main habe ih gestern erörtert, und ih habe begründet,

varum ih diesen Posten einem Katholiken gegeben habe. J

hobe auch die Beseßung der Stelle des Vizepräsidenten am Lammergeriht eingehend erörtert. (Abgeordneter Eichhoff: J habe nit bloß von den Konfessionen gesprochen, sondern auch don politishen Ernennungen!) Zch kann nux immer wieder sagen: politishe Ernennungen kenne ich nit. (Abgeordneter Tihhoff: Es wird aber so aufgefaßt, Herr Minister!) Dann ist

‘die Auffassung eben falsch! Jch weiß nicht, ob damit das Land-

Eriht 1 gemeint ist. (Abg. Eihhoff: Nein!) Wenn das nicht it gemeint ist, dann weiß ich wirklich nicht, was sonst damit meint sein könnte.

Und was die Exneunuugen in meinem Ministe- tium angeht, so werden Sie mih doch niht zwingen wollen, hier noch die Einzelheiten diesex Ernennungen vorx meinem gesamten Ministerium zu erörtern. Das habe ih {hon im dauptausschuß getan, und ih halte es deshalb für überflüssig,

| das hier zu wiederholen. Jch habe shon im Ausshuß erklärt,

und das ist nun einmal richtig: es sind nit alle Ministerialräte Wei tüchtig; das ist doch eine ganz allgemein bekannte Tatsache, ind ih kann nit allein nach dem Altersgrundsay befördern,

nn Sie dann sagen, bei mir im Ministerium sei ein un-

Zewöhnliherx Wechsel gewesen, so stimmt das auch nicht,

tliche Abteilungsleiter und Direktoren sind seit der Ueber-

nahme meines Amtes in ihren Stellungen geblieben. Sie wissen aber genau so wie ih, daß in anderen Ministerien die Direktoren [hon mehrsah gewehselt haben. (Zuruf bei der Deutschen Volks- partei.) Jst das so oder nicht so, Herr Kollege von Campe? J glaube, es ist so, daß sie mehrfah gewechselt haben, bei mir aber niht. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei.) Nehmen Sie es mir niht übel, aber auf diesem Boden hat es wirklich keinen Wert, daß ih noch den Versuch mache, mich gerade mit den Mit- gliedern der Deutschen Volkspartei und mit dem Herrn Abge- ordneten Eichhoff im besonderen auseinanderzusezen. (Abge- ordneter Obuch: Am besten ist es, Sie bringen die ganzen Per- sonalakien mit und lesen sie uns vor! Heiterkeit.)

Jch möhte nun gleih die Gelégenheit benuyen, um auf die bisherigen Ausführungen und die verschiedenen Fragen, die gestern an mi gestellt worden sind, einzugehen.

Da hat zunäwhst ih folge der Rednerreihe Herr Kollege Brückner wieder von der Unterbringung des Arbeits- gerits gesprohen. Jch betone nohmals, daß die räumliche Unterbringung des Arbeitsgerihts in ausreihender und würdiger Weise mein sehnlihster Wunsch ist, wie ih hon mehrfah hervor- gehoben habe. Andererseits muß ich wieder erwähnen, daß an den bisherigen unzuvreichenden Zuständen die Justizverwaltung in keiner Weise eine Schuld trifft, Jm übrigen ist im Haupt- aus\{huß, Herr Kollege Brückner, niht zugesihert worden, daß der Umzug des Arbeitsgerihts in die Räume des früheren Kriegsministeriums s{hon bis zum 1. Juli erfolgen sol. Jm Protokoll ist vielmehr vermerkt: es könne wahrsheinlich im Laufe des Sommers geshehen. J@ bitte also doch zu beachten, daß dex Stichtag erheblich später liegt, also etwa Ende September sein wird, und ih gebe gern die Versicherung ab, daß alles, was in meinen Kräften steht, getan wird, damit dieser Termin nun end- lih innegehalten wird.

Das gerade erst in leßter Zeit ergangene Urteil einer Kammer des Berliner Arbeitsgerihts, in dem die Ohrfeigen, die einer Hausangestellten gegeben worden sind, eine Rolle spielen, is uns bishex nur aus den Zeitungen bekannt gewesen. Es hat natürlißh auh unsere Beachtung gefunden, und wir werden selbstverständlih der Angelegenheit nahgehen.

Herr Kollege Brückner hat dann verschiedene Straf- uxrteile erwähnt und fkritisiert. Da is besonders die Strafe hervorzuheben, die der Sattler Zi u sex bekommen hat. 12 Jahre Zuchthaus find eine harte Strafe; aber nah den Urteilsgründen ersheint sie doch mit Rü@sicht auf die besondere Roheit der Tat nicht gerade ungerecht. (Abg. Meier [Berlin]: Siehe Graf Stol- berg!) Eine Milderung dieser Strafe im Gnadenwege kann ih vorläufig nicht in Ausfitht stellen. (Hört, hört! bei der Sozial- demokratishen Partei.)

Ferner ist die Strafe erwähnt worden, die gegen einen ge- wissen Sy f f us wegen Meineids vom Shwurgericht in Lyck aus- gesprochen worden ist, und zwar se{chs Jahre Zuchthaus. Fu diesem Falle ist die erkannte Strafe bereits im Gnadenwege auf vier Jahre Zuchthaus ermäßigt, und es is Ferner angeordnet worden, daß der Mann bei weiterer guter Führung am 17. Mai aus der Strafanstalt entlassen und die Reststrafse mit Be- währungsfrist ausgeseßt werden soll.

Das Verhalten eines Staatsanuwalts in Münster, das Herr Kollege Brückner kurz erwähnte, ist von uns bereits im Herbst vorigen Jahres mißbilligt worden.

Herr Kollege Lüdicke Hat dann die präzise Frage gestellt, ob es ausgeschlossen sei, daß ein Deutshnationaler in eine leitende Stellung der Justiz befördert werden könne. Darauf habe ih zu erwidern: Wenn der betreffende Beamte die Vorausseßungen des «gestern erwähnten Landtagsbeshlusses er-

füllt, also ein zuverlässiger Vertreter der republikanischen Staats- |

form ist, so halte ih für meine Person seine Verwendung in

einer leitenden Stelle der Justiz niht für ausgeschlossen. Aber

im übrigen steht es mir nicht zu, eine authentishe 7Fnterpretation dieses Landtagsbeschlusses, an dem ih persönlih übrigens. nitht mitgewirkt habe, zu geben; ih bin dazu niht in der Lage. Des weiteren ist ja auch bekannt, daß diese Beförderungen in leitende Stellungen nicht durch mi allein, sondern durch das Kabinett

erfolgen. (Zuruf des Abgeordueten Falk.) Ja, das darf man |

auh sagen, in praxi ist es vorgekommen, es ist wohl auch im Hause bekannt, daß auch son deutschnationale Richter befördert worden sind. Die Beispiele liegen ja niht allzu fern.

Was nun die Paritätsverhältuisse im hein- land anlangt, die ich vorhin schon andeutete, so bitte ih, genau darauf zu ahten, und besonders dürfte es Sie, Herr Kollege Eith- hoff, interessieren, daß im Oberlandesgerichtsbezirk Köln zur Zeit die Einwohnerschaft etwa zu 15 vH evangelisch ist. Dagegen sind nach dem Stande vom 1. Oktober 1929 das-ist die legte Unter- lage, die wir haben von der Gesamtzahl der Amtsgerithts-, Landgerichts- und Staatsanwaltschaftsräte 26 vH evangelisch. Das ist also ein Verhältnis von 15 zu 26. (Zurufe rechts.) Das beweist natürlih gar nihts, das ist immer noh Jmparität. (Er- neuter Zuxuf rechts: Die können doh auch ihre Pflicht tun!) Ah Gott, das ist doch wieder ein ganz anderes Kapitel. Warum unterbrechen Sie denn mit einem solchen Zwishenruf wertvolle Feststellungen, die ih treffe, nah denen ih gefragt worden bin? Jm Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf find etwa 40 vH der Einwohnerschaft evangelish, von den Amtsgerithts-, Landgerihts- und Staatsanwaltschaftsräten dagegen 4vH evangelisch. Neu angestellt dana bin ih au gefragt wordeu sind im Kölner Bezirk 16 Amtsgerihts- und Staatsanwalt- shaftsräte, im Düsseldorfer Bezirk 12. Die Parität ist durchaus gewahrt. (Zuruf des Abgeordneten Stendel.) Bei den Notaren wird es so ähnli sein, Herr Kollege Stendel. Jch habe das gegenwärtig niht im Gedächtnis, wir werden das noch feststellen. Es is aber aus den Zahlen festzustellen, daß die Zahl der evangelischen Richter und Staatsanwälte im Rheinland in den leßten Jahren relativ und absolut zugenommen hat. Jh fann Zhnen sagen, baß z- B. in der vorigen Wowe dex Fall ist mir gerade noch in Erinnerung eine wertvolle Stelle in Boun zu beseßen war, für die, da Bonn natüxlich immer sehx begehrt ist, eine riesengroße Zahl von Anwärtern vorhanden war. Entgegen dem Vorshlag des Chefpräsidenten, der einen- fatholishen Be- werbex dort hinscyen wollte, habe ih aus eigenem Entschluß einem evangelishen Bewerber den Vorzug gegeben. Jch bin

also in der Beziehung wirklich niht in Verlegenheit, Zahlen zu geben. Aber es ist doch mehr oder weniger peinlih, daß man in der Oeffentlichkeit über alle diese Einzelheiten genau Auskunft geben soll. (Sehr richtig! im Zentrum und links.) Jch bin aber dazu gezwungen worden.

Wenn Herr Abgeordneter Lüdicke zur Frage von Er- sparnismaßnahmen auf einen Artikel des Oberlandes- gerihtspräsidenten Meyer in der Furistishen Wochenschrift vom 15. März d. F. hingewiesen hat, so Hat es mi gefreut, daß sich Herr Abgeordneter Lüdickde die Vorschläge dieses Artikels niht zu eigen gemaht hat. Herr Chefpräfident Meyer hat am Schlusse dieses Artikels auch den Vorschlag zur Debatte gestellt, daß man die im Jahre 1922 von meinem Herrn Amtsvorgänger Dr. am Zehnhoff auf Wuns des Landtages eingeführten und nach unseren Beobahtungen doch allgemein als beachtliher Fort- s{hritt anerkannten Strafvollzugsämter wieder be- seitigen möge. Jch muß \{chon sagen, daß mich dieser Vorschlag durch seine Kühnheit höchst überrasht hat, Fch glaube, daß nicht einmal der Herr Finanzminister, dessen Allmacht in dem Artikel am Schluß gerühmt - wird, auf diesen Vorschlag zurückgreifen wird.

Die Angelegenheit mit der Beschimpfung des Fron- leihnamfestes, die in Königsberg vorgekommen ift, ist so gelaufen, daß der zur Verantwortung gezogene Königsberger JFournalist nicht mit einer Geldstrafe von 1000 Mark bestraft wurde, die wir dann im Gnadenwege auf 150 Mark herabgeseßt hätten, sondern es ist von vornherein an Stelle einer an sih ver- wirkten Gefängnisstrafe von einem Monat gemäß § 27b des Strafgeseßbuchs auf eine Geldstrafe von 150 Mark erkannt worden. Diese Geldstrafe ist deshalb in der Höhe bemessen worden sie könnte ja sehr niedrig ersheinen —, weil \sich der Ver- urteilte in den allerdürftigsten wirtschaftlichen Vez:hältnissen be- fand und einen Unterhalt fast aus\schließlich aus Wohlfahrts- unterstüßungen bezog. Ueber Richtlinien für die Ernennung der Notare s{chweben zur Zeit Verhandlungen mit den anderen deutschen Ländern. Der Geseßentwurf über die Bereinigung der Grundbücher, von dem der Herr Kollege Riehl spra, wird gerade jeßt im Aus\schuß des Reichstags beraten. Ueber die Frage, wie die Fälligkeit der Aufwertungshypotheken am 1. Fanuar 1932 zu regeln ist, hat das Justizministerium dem Reichsjustizmini- sterium nach eingehenden Erörterungen Vorschläge unterbreitet. Mehr konnten wir nitht tun. Jh freue mich übrigens, daß der Herx Kollege Riehl die angedeuteten Maßnahmen zur Beschleu- nigung der großen Strafverfahren gebilligt hat. Auch ih bin der Meinung, daß ein Richter oder ein Staatsanwalt sih niht den Vorwurf der Diätenschinderei auf Dienstreisen zuziehen wird, wenn er auswärtige Termine wahrnimmt. Die Tagessäße find heute s{chon derartig bemessen, daß davon keine Rede sein kann.

Dem Herrn Kollegen Obuh habe ich schon gestern auf einen Zwischenruf gesagt, daß die Maßnahmen zur Frage der Armen- rethtbewilligung ganz und gar nicht eine Einshränkung oder gar eine Unterdrückung der ärmeren Bevölkerung in Rechtsange- Tegenheiten bedeuten solle. Sie sollen im Gegenteil gerade dazu dienen, den wirkli} Bedürftigen ihr gutes Reht werden zu lassen. Die Auswüchse und die Schiebungen aber von solchen, die

| tatsählih niht bedürftig sind, müssen hintangehalten werden.

(Sehr wahr!) Härten und Schärfen in der ZwangsvolUlstreckung werden selbstverständlih von mir genau so mißbilligt wie von Herrn Kollegen Obuch. Wenn uns Fälle dieser Art unter- breitet werden, bin ih immer gern bereit, nah Mögli(ßkeit auf irgendeine Art und Weise zu helfen, soweit diese Fälle zu meiner Zuständigkeit gehören. Jh bin gern bereit, über die Frage der Quittungserteilung bei polizeilicher Beshlagnahme, über die der Herr Kollege Obuch spra{ch, mit dem Funenministerium zu verhandeln. Es wird in eine Nachprüfung des Verhaltens der Polizeibeamten in soléchen Fällen eingetreten werden.

Die angeblih allzu scharfen Verfolgungen von ehemaligen Roten Frontkämpfern wegen Fortseßung des Roten Front- kämpferbundes sind niht immer ganz rihtig vorgetragen worden. Nach unseren Unterlagen haben fie sich zum großen Teil anders zugetragen. Es ist - übrigens nicht verwunderlih, wenn immer noch derartige Fälle zur Verfolgung und Bestrafung kommen, so- lange die kommunistishe Presse und Partei gelegentlih solher Strafverfahren offen erklären, daß der Rote Frontkämpferbund sich niht verbieten lasse und troy des Verbots weiterbestehe. Verurteilungen wegen wvereingelten Tragens oder gelegentlihen Besißes von Abzeichen sind uns niht bekannt, Jn den Fällen der Strafverfolgung handelt es sich nach unseren bisherigen Jn- formationen darum, daß ehemalige Rote Froutkämpfer in größerer Zahl unter Tragen von Uniformen, Uniformstücken für die Zwecke des Roten Frontkämpferbundes demonstriert haben. Dabei ist natürlich in einzelnen Fällen das Tragen der Abzeichen des Roten Frontkämpferbundes als Fndiz für die Abficht der Demon stration hinzugekommen. (Abg. Obuh: Das ifff ganz etwas anderes!) Weshalb? Das kann doch durchaus so sein! Da ist z. B. der Fall Langmann aus Düsseldorf. Langmann hat zwar nicht die Plakette des Roten Frontkämpferbundes getragen, aber das Abzeichen der illegalen Ersazorganisation, des anuti- fashistishen Schußbaundes, zu der sonstigen Uniform getragen, als eine von Tausenden befuhte Demonstration zugunsten des auf- gelösten Rot-Front-Kämpferbundes veranstaltet wurde.

Danu hatten Sie den Fall Floxack erwähnt. Der ist aber niht so harmlos, wie Sie ihn hingestellt haben; denn die kom- munistishen Demonstranten haben si in der Gastwirtschaft ver- barrikadiert und auf die anrückende Polizei ein Bombardement mit Gläsern, Steinen und Schüssen eröffnet, so daß das Lokal mit Gewalt geräumt werden mußte. (Widerspru bei den Wom- munisten.)

Zu der Angelegenheit Fahlbusch is folgendes zu sagen. Nahdem das Gericht durch Einholung eines gerihtsärztlithen Gutadhtens die Verhandlungsunfähigkeit des Oberleutnants a. D. Schulz festgestellt hatte, hat sowohl die Staatsanwaltschaft wie der Verteidiger des Fahlbush beantragt, das Venjahren gegen Fahlbush abzutrennen und gesondert gegen ihn zu verhandeln. Es ist aber durch Gerihtsbeschluß vom 11. Fauuar 1930 diese Abtrennung abgelehnt worden. Jm März haben sowohl die Staatsanwaltschaft wie der Verteidiger des Fahlbush erneut die

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