1930 / 90 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Apr 1930 18:00:01 GMT) scan diff

lung) in Limburg, Diezer Straße 57, ist heute um 1014 Uhr vormittags das Ver- gleihsverfahren zur Abwendung des Kon- kurses eröffnet worden. Zur Vertrauens- person ist der Rentner Josef Flügel in Limburg, Verlängerte Werner-Senger- Straße, bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag is auf den 2. Mai 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, Zimmer 6, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 3, niedergelegt. Limburg, den 10. April 1930. Das Amtsgericht. Mannheim. . [5928] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Egon Winter in Mannheim, N 2. 12, Ju- haber des Musikhauses Egon Winter, eben- da, Geschäftslokal: N 2,12, Geschäftszweig: Musikalienhandlung, wurde heute nah- mittag 4 Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Ver- trauensperjon ist Bücherrevisor S. Jd- stein, Mannheim, L 2. 5. Vergleichs- termin is am Donnerstag, 8. Mai 1930, vor- mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, IIT. Stock, Zimmer Nr. 309. Mannheim, den 10. April 1930. Amtsgericht. B.-G. 1. Mülheim, Ruhr. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Karl Starke, Inhaber des Restaurants „Ruhrterrasse“, Mülheim-Saarn, Mintarderstr. 156, ist am 9. April 1930, 12 Uhr, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Dr. F. Gasters, Mülheim-Ruhr, Wilhelm- straße 28, ist zur Vetrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleihsvorschläg ist auf den 8. Mai 1930, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Mülheim- Ruhr, Zimméèér Nr. 24, anberaumt. Der Antrag auf ‘Eröffnung des Verfahrens nebst jeinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle*zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Mülheim-Ruhr, den 10. April 1930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[5929]

Münster, Westf. . [5930]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des zahlungsunfähig ge- wordenen Feinkosthändlers Heinrih Hol- berndt zu Mister i./W., Bahnhofstraße 10, t heute, um 10 Uhr, ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet. Termin zur Verhandlung übèêr dèn Vergleichsvorschlag ijt auf den 19, Mai 1930, 10 Uhr, Zimmer 24 des Amtsgerichts, Gerichts- straße 2, anberaumt. Als Vertrauens- perfon is der Rechtsanwalt Dr. Koberg in Münster i./W., Roggenmarkt 8, Fern- sprecher 23525, bestellt. Der am 18. März 1930 bei Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle, Zimmer 25, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Münster, den 4. April 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Abt, 6. Säckingen, . [5931]

Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Fath, Rohrmöbelfabrikation in Nhein- felden Bd., offene Handelsgesellschaft, wird heute, vormittags 914 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Steuerberater Göß in Rheinfelden Bd. wird als Vertrauens- person ausgewählt. Termin zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag wird bestimmt auf Freitag, den 9. Mai 1930, vorm. 11 Uhr, vor das Amts- geriht Säckingen, Zimmer 21, Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nebst Anlagen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 283, zur Einsicht auf.

Säckingen, den 12. April 1930,

Bad. Amtsgericht IL.

Schwerin, Mecklb. Vergleihsverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Pohl in Shwerin-Görries ijt am 11, April 1930, 1714 Uhr, das Vergleichsverfahren zur. Abwendung des Konkurses eröffnet. Termin zur Ver- handlung über deu Vergleihs- vorshlag ist bestimmt auf den 10. Mai 1930, vormittags 914 Uhr, vor dem Amtsgericht in Schwerin/Meckl., Zimmer Nr. 18, Zur Vertrauensperson isst der beeidigte Bücherrevisor F. Rustemeher in Schwerin, Wismarsche Straße 61, bestellt, Der Eröfsnungsantrag nebst seinen An- lagen liegen auf der Geschäftsstelle dieses Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Schwerin/Meckl.

[5932]

Selters, Westerwald. [5933]

Ueber das Vermögen der Frau Eduard Bressel, Ella geb. Müller in Herschbach, JFnhaberin eines Manufakturwarengeschäftes daselbst, wird heute, am 11. April 1930, 16 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Walther Wirth in Selters wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleich8vorschlag wird auf den 9. Mai 1930, vorm. 9/, Uhr, vor dem Amtsgericht in Selters Zimmer Nr. 8, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen- sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht-der Beteiligten

Drittë Zentralhandelsregisterbeilage zut Reihs- und Staatsanzeige Nr. 89 vom 15, April 1930, S, 4,

niedergelegt. Die Schuldnerin darf über ihre Vermögensgegenstände nur mit Zu- stimmung der Vertrauensperson verfügen.

Selters (Westerwald), 11. April 1930.

Das Amts3gericht. Wansen. . [5934] Vergleihsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufrnanns Martin Swarsensky in Wansen wird heute, am 17. März 1930, nachmittags 1214 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Pfarrer i. R. Christian in Wansen wird zur Vertrauens- person ernannt. Ein Gläubigeraus\{chuß wird nicht bestellt. Neuer Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 29. April 1930, vor- mittags 914, Uhr, vor dem oben be- zeichneten Gericht anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Wanfsen, den 17. März 1930.

Das Amtsgericht. Weilburg. . [5935] Vergleichsverfa hren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Max Geismar in Weilburg, Langgässe, wird heute, am 9. April 1930, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechts- anwalt Zellner in Weilburg wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleich3vorschlag steht am 6. Mai 1930, 10 Uhr vorm., vor dem Amtsgericht Weilburg, Zimmer Nr. 24, an.

Weilburg, den 9. April 1930.

Amtkts3gericht. Hoffmann, Amtsgerichts3rat.

Wetzlar. Beschluß. - [5936] Ueber das Vermögen des Buchbinders Emil Dietrich in Weßlar, Langgasse 32, wird heute, am 8. April 1930, nahmittags 6 Uhr, das gerichtliche Vergleichhsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit eingetreten ift. Der Rechtsanwalt Dr. Lang in Weßblar wird zur Vertrauensperson bestimmt. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleihs8vorschlag wird bestimmt auf den 10. Mai 1930, vormittags 9/, Uhr, Zimmer 32. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Weßlar, den 8. April 1930. Amtsgericht.

Wunsiedel. . [5937] Das Amt3gericht Wunsiedel hat am 9, April 1930, nachmittags 4 Uhr, das ge- richtlice Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses über das Ver- mögen des Großhändlers Emil -Streller in Wunsiedel eröffnet. Zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist Termin bestimmt auf Dienstag, den 6. Mai 1930, nachmittags 3Uhr, im Sizungs- saale des Amtsgerichts Wunsiedel. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nebst Anlagen und- das Er- gebnis der etwaigen Ermittlungen is} zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäfts- stelle niedergelegt. Als Vertrauensperson ist Rechtsanwalt Justizrat Tröger in Wunsiedel bestellt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wunsiedel.

Zusmarshausen, «- [5938] Das Amt3geriht Zusmarshausen hat am 7, April 1930, nachmittags 3 Uhr, über das Vermögen der Zimmermanns- eheleute Josef und Karolina Prestele in Zusmarshausen das Vergleichsverfahren eröffnet. Von Aufstellung einer Ver- trauensperson ist abgesehen; § 40 IT Ver- gleihs8ordnung. Allgemeines Veräuße- rungsverbot ist erlassen. Vergleichstermin ist bestimmt auf Samstag, den 26. April 1930, vorm. 101/, Uhr, vor dem Amts- gericht, hier. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst Anlagen is hier zur Einsicht durch die Beteiligten nieder- gelegt. : Geschäftsstelle des Amtsgerichts Zusmarshausen.

Alzey. Beschluß. . [5993]

Jn dem Vergleich3verfahren über das Vermögen der Firma Adolf Weinmann, Inhaber Richard Weinmann in Alzey, wird der im Vergleichstermin vom 28, März 1930 angenommene Vergleich hierdurch bestätigt, Jnfolge der Bestäti- gung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.

Alzey, den 28. März 1930,

Hessishés Amkt3gericht.

Augsburg. . [5994]

Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 10. April 1930 das Ver- gleich3verfahren zur Abwendung des Kon- kurses über das Vermögen der Firma Geschw. Hitßenbühler, Jnh. Josef Barn- steiner, in Augsburg, D 16/17, als dur bestätigten Vergleich beendet aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Baden-Baden. . [5995] Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Thiergärtner G. m. b. H. in Baden-Baden betr. Auf Antrag der- Ver- trauenspersonen wird gemäß §8 50, 51 der V.-O,. gegen die Vergleichsshuldnerin ein allgemeines Veräußerungsverbot er-

lassen. Die Vergleichsschuldnerin darf

Verfügungen über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung der Vertrauens- personen, der Herreri Rechtsanwalt Walter Hermann in Baden-Baden und Kaufmann Walter Stork, z. Zt. in Baden-Baden, treffen. Zeitpunkt der Erlassung: heute nahmittag 514 Uhr.

Baden, den 10, April 1930.

Bad. Amtsgericht. TV. Deggendorf. . [5996] Bekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns August Jmhoff in Deggendorf wurde mit Beschluß des Amisgerichts Deggendorf vom 8. April 1930 aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Deggendorf.

Düsseldorf. . [5997] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Sandfort, Jnhaber der Zentralgarage in Düsseldorf, Oststr. 118, - L Der in dem Vergleichstermin vom 29. März 1930 an- genommene Vergleich wird hierdurch be- stätigt. 2. Jnfolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufge- hoben. j Düsseldorf, den 5. April -1930. Amtsgericht. - Abt. 14.

Duisburg. . [5998] Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der RRLOE Felix Bischoff, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in Duis- burg, wird aufgehoben, da der Vergleich geschlossen und bestätigt worden ist. Amtsgericht Duisburg.

Duisburg-Ruhrort. . [5999] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Firma Otto Daube und deren Inhaber Otto Daube in Duisburg-Ruhrort wird nah bestätigtem Vergleich aufge- hoben. (5 V N 7/30.) Amtsgericht in Duisburg-Ruhrort.

Duisburg-Ruhrort. . [6000] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Heinrih Wagener in Duisburg-Meiderih, Vifktoriastraße, wird nah bestätigtem Vergleich aufge- hoben. (5 V N 2/30.) Amtsgericht in Duisburg-Ruhrort.

Emden. . [6001] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns. Arnold Fischer in Emden, Am Delft 15, ist infolge Be- stätigung des Vergleichs aufgehoben. Emden, den 8, April-1930. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 7 des Amtsgerichts.

Flensburg. : . [6002] Das Venrgleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Gastwirts Karl Harding in Flensburg, Norder Straße 8, is aufgehoben, da ein Vergleich geschlossen und bestätigt ift. Flensburg, den 4. April 1930. Das Amtsgericht. Abtlg. VIT.

Frankfurt, Main. . [6003] Beschluß.

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Bankfirma Paul Schle- singer-Trier & Co., Frankfurt a. M,., Marienstr. 19, wird gemäß F 9 der Vgl.-O. eine Gläubigerversammlung berufen. Ter- min zur Gläubigerversammlung wird an- beraumt auf Freitag, den 25. April 1930, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Frankfurt a. Main, Zeil: 42, Zimmer 7.

Frankfurt a. Main, dens, April 1930.

Amtsgericht. Abt: 17 b.

Frankfurt, Oder. j . [6004]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über: das Vermögen der Frau Marie Wolf, genannt Wehr, in Frankfurt a. Oder, Leipziger Str. 9, ist dur Beschluß des Gerichts vom 10. April 1930 aufgehoben worden, da der Vergleichs vorshlag vom 8, März 1930 angenommen und bestätigt worden ist.

Frankfurt a. Oder, den 10. April 1930,

Das Amtsgericht.

Gadebusch, . [6005]

Das Vergleich3verfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des früheren Guts pächters Carl Dtto Veyling in Rosenhagen is aufgehoben worden, nachdem der Vergleihs8vo chlag des Schuldners im heutigen Vergleihs- termin angenommen und bestätigt worden

ist. Amtsgericht Gadebusch, 11, April 1930,

Göppingen. - [6006] In dem Vergleichsverfahren gegen die Firma Hermann Klein, Wirk- und Strick- warenfabrik in Ce Inhaber Hermann Klein, daselbst, wird der Vergleichstermin vom Mittwoch, 16. 4, 1930, nahm. 3 Uhr, aufgehoben und verlegt auf Mittwoch, den 14. Mai 1930, nahm. 3 Uhr. Amtsgericht Göppingen.

Hamm, Westf. . [6007]

‘Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kolonialwarenhändlers Fo- hannes Venemar in Ostwennemar, Kreis Hamm, is durch bestätigten Zwangsver- gleich beendet.

Hamm i. W., den 5. April 1930,

Das Amtsgericht.

Heidelberg. . [6008] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen... der Firma Konservenindustrie

Bergstraße Roth & Sohn, Kommandit- gesellschaft in Dossenheim, ist nach Be- stätigung des Vergleichs am 3, April 1930 aufgehobén worden. Heidelberg, den 11. April 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. A 2.

Heidelberg. . [6009 Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hans Michael, früheren Jnhabers der Firma Leopold Haßler in Heidelberg, jeßt in Stuttgarkt, ist nach Bestätigung des Vergleichs am 3. April 1930 aufgehoben worden. Heidelberg, den 11, April 1930. R Geschäftsstelle des Amtsgerichts. A 2,

Hildesheim. . [6010]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Getreidehändlers und Gastwirts Tho- mas Jngelmann in Borsum, alleiniger Inhaber der Firma Conrad Jngelmann daselbst, ist nach Bestätigung des Ver- gleichs aufgehoben.

Hildesheim, den 4. April 1930.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

KasselI, . [6011]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Firma „Kaufhaus Lieberg“ G. m. b. H. in Kassel, Unt. Königstr., ist, nahdem der im Vergleichstermin- vom 10. April 1930 angenommene Vergleih durch Beschluß vom 12. April 1930, bestätigt is, auf- gehoben. j

Kassel, den 12.-April 1930.

Amtsgericht. Abt. 7.

Krefeld. M - [6012] Das Vergleichsverxfahren über das Ver- mögen der Maschinenfabrik Richard Haase Aktiengesellschaft in Krefeld, vertreten durch ihren Vorstand Kaufmann Richard Haase in Krefeld ist aufgehoben, weil ein Vergleich geschlossen und bestätigt wor- den ist. Krefeld, den 10. April 1930, Amtsgericht. Abt. 6,

Landsberg, Lech. . [6013]

Das Amtsgericht Landsberg a. Lech hat das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Kolonialtvarenhändlerseheleute Anton und Maria Voglmaier in Utting a. Ammersee nach erfolgter Bestätigung des Vergleichs vom 3. April 1930 aufgehoben.

Landsberg a. Lech, den 11. April 1930,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Langen, Bz. Darmstadt. . [6014] Vekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren- zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Jsaak Markus in Langen wird, da der vom Schuldner angebotene Vergleich angenommen und gerihtlich bestätigt worden ist, aufgehoben.

Langen, den 7,- April 1930.

Hessisches Amtsgericht.

Leipzig. . [6015] Das am 12, März 1930 eröffnete Ver- gleich8verfahren zweds Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels- gerichtlih eingetragenen Firma „Josef Mansbach & Co.“ Fabrik für kunstseidene Trikotwäsche in Leipzig C 1, Branden- burger Straße 16þb (Gesellschafter: Josef Mansbach und Heinrih Bindefeld in Leipzig) ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 8. April 1930 angenommenen Vergleihs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, Abt. Il A, f den 9, April 1930.

Lörrach, . [6016] Vergleichsverfahren.

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Ernst Lamp, Jnhaber der Firma Jos. Boroco Nachf. in: Lörrach wurde infolge Bestätigung des Zwangs- vergleihs aufgehoben.

Lörrach, den 8, April 1930,

Amtsgericht ITL.

Lörrach, . [6017] Vergleichsverfahren.

Das Vergleichsberfahren über das Ver- mögen des Meßgermeisters Karl Holz in Steinen wurde infolge Bestätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben.

Lörrach, den 10. April 1930.

Bad. Amt3gericht [Ik

Lübbenau. SBeshluß. . [6018]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Uhrmachermeisters Carl- Schmidt in Vetschau is nach : Bestätigung des Ver- gleihs aufgehoben worden.

Lübbenau, den 8. April 1930.

Das Amtsgericht.

Lutter, Barenberg. . [6019] Das über das Vermögen des Kauf- manns Franz Eduard Bernstein in Lan- gel3heim eröffnete gerichtliche Vergleichs- verfahren wird nah Bestätigung des Ver- gleichs aufgehoben. Lutter a. Bbge., den 28, März 1930, Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Neidenburg. . [6020]

Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Arnold Kratter in Neidenburg wird der in dem Vergleichs- termin am 7. April 1930 angenommene Vergleich bestätigt. Jnfolge der Bestäti-

gung des Vergleichs wird das n. ausgehoben. o Vetlahta Neidenburg, den 7. April 1939 Amtsgericht. E Neuenbürg. Das Vergleichsverfahren zur al

]} dung des Konkurses über das Vermö

des Hans pel Landwirts in Wis Paulinenho , is nach Bestätigun bh Vergleichs durch Beschluß vom V. 1930 aufgehoben worden. Mil

Württ. Amtsgericht Neuenbürg

den 10, April 1930, x

Neuß. [60 Das Vergleichsverfahren über das Bs | mögen der Firma Max Mauelshagey Neuß, Musikinstrumentenhandlung, if J erfolgter gerichtlicher Bestätigung des g, gleihs aufgehoben worden. F

Neuß, den 1. April 1930. Amtsgericht, Abt. 1,

Nürtingen. . [60 Das Vergleichsverfahren zur aa

dung des Konkurses über das Vermö des Karl Lock, Jnhabers eines onfeftionz hauses in Nürtingen, wurde nag Yy stätigung des angenommenen Vergleida durch Beschluß vom 12. April 1930 gj, gehoben. Z

Amtsgericht Nürtingen.

Reinheim. « [602 Betr.: Vergleichsverfahren über hu Vermögen des Richard Adolf Burger jy Reinheim. Veschluß. L. Der Verglei wird bestätigt. Das Verfahren wird auj gehoben. II1. Nachdem der Verglei bestätigt wurde, hat das am 22, N 1930 erlassene allgemeine Veräußerung verbot seine Kraft verloren. i Reinheim, den 9. April 1930. Hessisches Amtsgericht,

Schwerin, MeeckIb. . [6025] Vergleihsverfahren.

Jn dem Vergleichsverfahren zur ivendung des Konkurses über das Yey mögen des Kaufmanns Erich Buggenthn in Schwerin i. M., Werderstraße 52, i das qm 15. Februar 1930 eröffnete Lw gleichsverfahren durch Beschluß des unte zeichneten Gerichts vom 31. März 19h aufgehoben, da in diesem Verfahren ei Vergleich geschlossen und vom Gericht by stätigt ist.

Schwerin/Meckl., den 5. April 19),

Amtsgericht.

Schwerin, Mecklb. « [6026] Vergleichsverfahren.

Jn dem Vergleichsverfahren zur A wendung des Konkurses über das Ler mögen des Kaufmanns Otto Meye, Jnhaber der Firma Emil Meyer in Schwe rin, Schmiedestraße 23, ist das am 12, N 1930 eröffnete Vergleih8verfahren durh Beschluß des unterzeichneten Geri vom 10. April 1930 aufgehoben, da i diesem Verfahren ein Vergleich 4 shlossen und vom Gericht bestätigt is

Schwerin/Medckl., den 10. April 10,

Amtsgericht.

Stettin, [60M]

Das Vergleichsverfahren über das Ler mögen des Kaufmanns Hermann Schölet, Schuhwarengroßhandlung in Stettin Rosengarten 68/69, is aufgehoben worde nachdem im Termin am 10. April 190 ein Vergleich zustande gekommen und ly stätigt worden ist. i

Stettin, den 10. April 1930,

Das Amtsgericht, Abt. 6,

Thiersheim. (608) Bekanntmachuug.

Jn dem Vergleichsverfahren über dd Vermögen des Kaufmanns Georg S in Arzberg hat das Amtsgericht Th heim mit Beschluß vom 10. 4, , Verfahren zufolge bestätigten Verglei)! aufgehoben. :

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Thiersheim.

Uelzen, Bz. Hann. [600] me: % In dem Vergleichsverfahren gut wendung des Konkurses über das p mögen der Firma Carl Lüdede, p warenhaus, Fnhaberin Carla Niemant / Uelzen, wird ein Gläubigerausschuß stellt, welcher besteht aus den F t F. C. Böhmert, A. G., Schuhfabr! \ Erfurt, Pletat, G. m. b. H. in Hambu 2 Alter Steinweg 34, Claus Ahrens, L u Da hol Hamburg-St. ischerstraße 7. mtsgeriht Uelzen, 9. April 1990,

Wiesbaden. (ol Das Vergleichsverfahren über das fd

mögen der o. H.-G. Gerson Blume? lh

& Söhne Wiesbaden, Dopheimer 4

ist nah Bestätigung des Vergleichs

1, April 1930 aufgehoben. Wiesbaden, den 8. April 1930,

Amtsgericht, Abt. 8.

8. Verschiedenes.

(5742) ¿

Liegnit-Nawitscher Eisenbahn. Vom 15. April 1930 ab wird der did saß für Weißzucker von der Zude w Görchen von Wehrse Grenze bis S Oderhafen ermäßigt. * .

Liegnitz, den 11. April 1930.

Direktion der [uft

Liegniß-Rawitscher Eisenbahn-Gele

jet 1930 dd

f

Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteliährlih 9 : Bestellungen an, in Berlin ( 8W. 48, Wilhelmstraße

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strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Neichsbankgirokonto.

L. 90.

Fnhalt des amtlichen Teiles :

Deutsches Reich.

nimachung, betreffend Erledigung beim Reichstag ein-

ingener Petitionen. E achung über den Londoner Goldpreis.

erbot. imachung, betreffend eine Anleihe der Württembergischen

othekenbank in Stuttgart.

Preußen. hung eines Zeitungsverbots.

tihtamtlichen Teil jer deutsch-österreihische Handelsvertrag veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Benn ama nd,

er Reichstag hat in seiner heutigen Sißung be- , die zu dem Entwurf eines Geseßes über Zollände- n und zu den hiermit verbundenen Geseßentwürfen angenen Petitionen durch die zu diesen Geseßen ge- Beschlüsse für erledigt zu erklären.

Besondere Bescheide werden nicht erteilt.

lin, den 14. April 1930.

Galle, Direktor beim Reichstag.

BEEaÆU ta U n6

den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver-

ng zur Durhführung des Geseßes über wert-

beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. I S. 482).

ver Londoner Goldpreis beträgt

für eine Unze Feingold 84 sh 104 d,

für ein Gramm Feingold demnah . 32,7455 pence, potstebender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- g im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einsließlich des e einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlihung Derlin, den 16. April 1930.

Reichsbankdirektorium.

Dreyse. Fuchs.

Fm ero.

Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens Groß,

Piraten“, 6 Akte = 2071 m, Antragsteller und ungsfirma: Exelsior-Film G. m. b. H.," Berlin, ist am pril 1930 unter Primmer 25 597 verboten worden. Verlin, den 14. April 19830. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

Ver Württ. Hypothekenbank in Stuttgart wurde “enehmigung erteilt, weitere 8°%%ige Goldhypothekenpfand-

auf den Junhaber im Nennbetrag von fünf Millionen mark in den Verkehr zu bringen.

Otuttgart, den 12, April 1930. Württ. Wirtschaftsministerium. J. V.: Staiger.

Preußen.

Mein Verbot d j i ch4 er „Niederdeutschen Zeitung“ in

er nebst ihren Kopfblättern: der „Niederdeutschen usgabe Hameln“ und des „Hildesheimer

tung, tblatis“ in Hildesheim vom 12. April 1930" hebe ih mit

liger Wirkung auf, | annover 1. W.,- den 15. April 1930. Der Oberpräsident. J. A.: Friedberg.

__Verlin, Mittwoch, den 16. April, abends.

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nachstehend wird der am 12. April 1930 in Berlin unterzeichnete Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Oesterreich. nebst Schlußprotokoll vorläufig veröffentliht. Der Vertrag unterliegt noch der Genehmi ung der eiderseitigen geseßgebenden E Jm Falle der Annahme wird er etn am vierzehnten Tage nach

dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.

i Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Oesterreich. Der Deutsche Reichspräsident und der Bundespräsident der Repúblik Oesterreich, von dem Wunsche geleitet, die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu erleihtern und auszudehnen, haben beschlossen, einen Handels- vertrag abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Der Deutsche Reichspräsident den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Dr. Jultus Curtius, und den Vortragenden Legationsrat im Auswärtigen Amt, Herrn Foachim Windel, der Bundespräsident der Oesterreich den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Republik Oesterreih in Berlin, Herrn Dr. Felix Frank, und j den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister im Bundeskanzleramt, Auswärtige Ange- legenheiten, Herrn Dr. Heinrich Wildner, die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form bu ndREeN Vollmachten die nachstehenden Bestimmun- gen vereinbart haben:

Republik

Axtitel: 4

Die Angehörizyen des einen vertragshließenden Teils En soweit nicht der gegenwärtige Vertrag Ausnahmen enthält, im Gebiet des anderen Teils in bezug auf Handel, Gewerbe und Schiffahrt dieselben Rechte, Befreiungen und Begünstigungen aller Art genießen, die den Fnländern und den Angehörigen des meistbegünstigten Landes zustehen oder zustehen werden, und volle Freiheit haben, unter den nämlichen persönlichen und sach- lihen Bedingungen wie die Fnländer und die Angehörigen des meistbegünstigten Landes einer beruflihen Tätigkeit nachzugehen, soweit BA die Eigenschaft als Fnländer nah den Landesgeseßen eine unerläßliche Bedingung für die Reasliet eines Berufs bildet.

Die Angehörigen des einen vertragschließenden Teils können, vorausgeseßt, daß sie die Landesgeseze beobachten, das Gebiet des anderen Teils frei betreten, darin reisen, sih h pee und niederlassen sowie dieses Gebiet jederzeit frei verlassen. Sie werden dabei keinen anderen oder lästigeren allgemeinen oder örtlichen Beschränkungen oder Auflagen irgendwelcher Art _unter- worfen sein, als die Angehörigen des meistbegünstigten Landes.

Es besteht Einverständnis darüber, daß das Recht des einen vertragschließenden Teils, Angehörigen des anderen entweder infolge gerihtliher Bestrafung oder aus Gründen der inneren oder äußeren Sicherheit des Staates oder auch aus polizeilichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Armen-, Gesundheits- und Sittenpolizei, den Aufenthalt im einzelnen Fall zu versagen, durch die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrags nicht be- einträchtigt wird. E : s :

Die Angegorgea des einen Teils sollen im Gebiet des anderen in gleiher Weise wie die. Angehörigen des meist- begünstigten Landes befugt sein, bewegliches oder unbewegliches Vermögen zu erwerben, zu besißen und darüber durch Verkauf, Tausch, Schenkung, leßten Willen oder auf andere Weise zu ver- ügen sowie Erbschaften vermöge leßten Willens oder kraft Ge- Los zu erwerben. 1A Artikel 2,

Fir den geseblihen und gerichtlichen Schuh der Angehörigen des einen n ee letenden Teils im Gebiet des anderen Teils elten die Bestimmungen des Vertrags über Rechtss{chuß und ehtshilfe zwischen dem Deutschen Reih und der Republik Oesterreih vom 21. Funi 1923; die dort im Artikel 36 Abs. 2 Ziffer 2 angeführten Bestimmungen der Artikel 2 -und 24 des Die Ster en Wirtschaftsabkommens vom 1. September 1920 werden E nachstehende Abrede erseßt: j

Die juristishen Personen und alle ‘im Artikel 5 dieses Ver- trags bezeichneten Gesellschaften genießen die den Angehörigen der vertragschließenden Staaten nach Artikel 1 Abs. 4 dieses Vertrags sowie nach dem Vertrag über RRUN A, und Rechtshilfe wischen dem Deutschen Reih und der Republik Oesterreih vom 1, Juni 1923 “zustehenden Rechte.

Artikél 3. - ie Angehörigen des einen vertragshliezenden Teils bis im Gebiet des anderen sowohl für ihre Person wie für ihre Güter, Rechte und Fnteressen in bezug auf Abgaben (Steuern und Hölle), Gebühren, sofern sie steuerähnlih sind, und andére ähnliche Lasten in jeder Beziehung die gleiche Behandlung und- den -gleihen Schuß bei den Finanzbehördex und -Finanz-

E A Bu A M A Ar

Postschectkonto: Berlín 41821.

1930

ren wie die Fnländer und die Angehörigen des meists egünstigten Landes. S4 S

Die Angehörigen des einen vertragshließenden Teils sind im Gebiet des anderen von jedem Militärdienst befreit. Ebenso sind sie von jedem öffentlihen Zwangsdienst bei Gerichts-, Ver- ivaltungs- und Gemeindebehörden, von allen Requisitionen odex militärischen Leistungen und allen Geld- und Naturalleistungen, die als Ablösung für persönlihe Dienstleistungen auferlegt werden, sowie von Zwangsanleihen und Kontributionen befreit. Ausgenommen sind jedoch die mit dem Eigentum, dem Besiß, der Miete oder der Pacht von Grundstücken verbundenen Lasten owie die Leistungen und militärishen Requisitionen, zu denen ie Jnländer als Eigentümer, Besizer, Mieter oder Pächter von Grundstücken herangezogen werden fönnen. Jn bezug auf diese Lasten, Leistungen oder Requisitionen werdea sie wie die Ange- hörigen des meistbegünstigten Landes behandelt.

Artikel 5;

Aktiengesellschaften und andere Handel3gesellschaften jeder Art einschließlich der Jndustrie-, Finanz-, Versicherungs-, Ver- kehrs- und Transportgesellschaften, die im Gebiet des einen ver- trags{ließenden Teils. ihren Siß haben und nah seinen Geseten zu Recht Hv werden auh,im Gebiet des anderen Teils als zu Recht bestehend anerkannt; ebenso werden sie in Ansehung der Geschäftsfähigkeit und des Rechts, vor Gericht aufzutreten, nah den Geseßen ihres Heimatlandes beurteilt.

JFhre Zulassung zu geschäftliher Tätigkeit im Gebiet des anderen Teils richtet sh nah den dort jeweils geltenden Gesezen und Vorschriften.

Jn jedem Fall sollen sie sowohl hinsichtlich der Voraus- seßungen ihrer Zulassung, der Ausübung ihrer Tätigkeit als au in jeder anderen Beziehung dieselben Rechte, Vorteile und Be- freiungen wie gleichartige Unternehmungen des meistbegünstigten Landes genießen.

Artikel 6.

Unbeschadet der weiteren Vorteile, die sich aus der Meist- begünstigung ergeben, sollen Kaufleute, ee und andere Gewerbetreibende des einen vertragshließenden Teils, die durch eine von den Behörden ihres Landes ausgestellte Ausweiskarte nachweisen, daß sie in dem Land, in dem sie ihren Wohnsiß haben, zur Ausübung thres Handels oder ihres Gewerbebetriebs be- rechtigt sind, und daß sie dort die geseßlichen Steuern und Ab- gaben entrichten, befugt sein, selbst oder durch in ihren Diensten stehende Reisende unter Beobachtung der vorgeschriebenen Förm- lihkeiten im Gebiet des anderen Teils bei Kaufleuten oder in offenen Verkaufsstellen oder bei Personen, welche die Waren er- zeugen, Warenankäufe zu machen oder bei Kaufleuten oder bei anderen Personen, in deren Gewerbebetrieb Waren der an- ebotenen Art Verwendung finden, Bestellungen zu suchen, ohne hierfür einer Steuer oder Abgabe unterworfen zu sein. Sie sind erehtigt, Warenproben und Muster, jedoch keine Waren. mit- zuführen. :

Die Ausweiskarten müssen dem Muster entsprehen, das in dem am 3. November 1923 in Genf unterzeihneten internatio- nalen Abkommen über die Vereinfahung der Zollförmlichkeiten aufgestellt ist. Ein konsularischer oder anderer Sichtvermerk wird für diese Ausweiskarten nicht gefordert. / i

Die Bestimmungen dieses Artikels finden keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen, auf den Hausierhandel und auf das Aufsuchen von Bestellungen bei Personen, die weder Handel noch ein Gewerbe betreiben. Die vertragschließenden Teile behalten sich in dieser Hinsicht die volle Freiheit threr Geseß-

ebung vor. Et. Artikel 7

Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, den gegen- seitigen Verkehr durch keinerlei Einfuhr- oder Ausfuhrverbote zu behindern. N E E

Ausnahmen hiervon können, soweit sie auf alle Länder oder auf die Länder anwendbar sind, bei denen die gleichen Voraus- seßungen zutreffen, in folgenden Fällen stattfinden:

a) aus Nit auf die öffentliche Sicherheit;

b) aus Rüefsiht auf die öffentlihe Gesundheit oder zum Schuß von Tieren oder Pflanzert gegen Krankheiten und Schädlinge sowie von Pflanzen gegen Entartung und Aussterben; A 4 .

c) in Beziehung auf Waffen, Munition und Kriegsgerät und unter außerordentlihen Umständen auf anderen Kriegsbedarf; T E

d) in Belieben auf Waren, die im Gebiet eines der ver- tragshliezenden Teile den Gegenstand eines Staats- monopols bilden oder bilden iverden, Zwec, für fremde Waren alle anderen Verbote oder Beschränkungen durchzuführen, die dur die innere Ge- seßgebung für die Erzeugung, den Vertrieb, die Be- Lung oder. den Verbrauch gleichartiger, eat pn

aren im Fnland festgeseßt sind oder festgeseßt werden;

e) zum Schuß des künstlerischen, historishen oder archäo- Giailden Nationalbesizes. E

Artikel 8.

Die Pera Eee Teile gewähren sih gegenseitig dîe Freiheit der Durchfuhr durch ihr Gebiet. S

Ausnahmen hiervon können, soweit sie auf alle Länder oder auf die Länder, bei denen die gleichen Voraussezungen zutreffen, antvendbar sind, in folgenden Fällen stattfinden:

a) aus Rüssicht auf die öffentlihe Sicherheit;

b) aus Rücksicht auf die öffentliche Gesundheitspflege oder

zum Schuß von Tieren oder Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge; i i: c) in Beziehung auf Kriegsbedarf unter außerordentlichen

Umständen.

ferner zu dem -

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