1930 / 90 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Apr 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 90 vom 16. April 1930, S. 4,

—.Z. —.R “ite. des „„Bollsah „Nr. des B bet SiacuRnla | Zollaz® österrei. Benennung der Gegenstände für 100 kg österrei. enennung der Gegen für 100 Ly Zolltarifs Kronen Zolltarifs Kronen ; 3 3. in Verbindung mit feinen Stoffen: F d: Vbineni ¿A s B Er, ars ee C5 Kupferkarbonat), ectes s 20 5 RIRNeS T ad E F: N ia 80 ups t), Cadmiumgelb reines Berggrün E t 4 E E D: s a E S 109 E Siaurigeaa T Chromorxydhydrat), Cadmiumrot, b) aus Glas, ausgenommen Glasgespinst (Gla3wolle), auch in Ver- Maánganwviolett; Kobalt- und Antimonfarben; natürliche organische bindung mit A Es Faren" (ausshließlich der Farblacke); Schmelz-, Email- und Christbaumshmuck Es S E Em % Porzéllanfarben d) aus Eisen, auch in Verbindung mit feinen Stoffen: 528 Farben in Aufmachungen für dan FdErRE P Ca e 70 L D S r E E 9 Bleistifte, Farb te, Kreide’ in Holz gefa s U Je: e s C e E A a. T Mq 0e Es P Ee und grau schreibende Kopierstiste «o o o. o-5 80 f) aus oder mit feinsten Stoffen: : b) Farbstifte, Kreide in Holz gefaßt R E So 240 Christbaumshmudck aus Hohlglas, mit versilberten oder vergoldeten 90 c) Tusche E N E L E 6A 150 C y Drähten übersponnen 1 } fi i î d ot e arbe T e Æ a E ck A U S E 80 548 Anm. 2 nmer ung: . —— E e A, E 0 s L Kg Eo a 5 215 i L. Vilderbogen, Bilderbücher ohne Text (ausgenommen Reklame- 30 aus 548 Spielwaren und Christbaumshmuck, sowie Teile davon: Bilderbücher), Mal-, Zeichen-, Modellier-, Laubsäge- und andere a) aus Holz: Vorlagen, auch in Büchern L, grob gearbeitet, bloß gehobelt, geschnißzt oder gedrechselt, roh 12 2 Det t E E R frei 2. feîn gearbeitet, gebeizt, gefärbt, ladckiert, poliert, bemalt . . .„ 50

Schlußprotokoll. , zum Handelsvertræckg-vom 12, April 1930.

U Ratl i Unberührt dur Artikel 1 - bleiben - die paßrechtlihen Vor- chriften sowie die Vorschriften, die von den vertragschließenden eilen allgemein über die Beschäftigung ausländischer Arbeiter erlassen sind oder künftig erlassen werden.

Hu: Artikel 3 und 4,

Die Bestimmungen der Artikel 3 und 4 finden entsprechende Anwendung auf juristishe Personen und die im Artikel 5 be- zeichneten Gesellschaften.

Zu Artikel 5.

Hinsihtlich der Gründung. von Aktiengesellschafien und sonstigen Handelsgesellshaften der im Artikel 5 bezeihneten Art und hinsichtlih der Beteiligung an solhen Gesellshaften genießen die Angehörigen des einen vertrag|chließenden Teils im Gebiet des anderen im Sinn. des Artikel 1 Absay 4 die, Rechte und Vor- teile der Angehörigen der meistbegünstigten Länder.

Fu ALTi tel T

Durch die Bestimmungen dieses Artikels werden die gegen- wärtig in beiden Ländern in Kraft befindlihen Ein- und Aus- S niht berührt. Sie werden von den vertrag- chließenden Teilen gegenseitig mitgeteilt werden. und bleiben au dem anderen Teil gegenüber so lange in Geltung, -als sie allen Ländern gegenüber angewandt werden.

Sobald und solange das Genfer Jnternationale Abkommen zur Abschaffung der Ein- und Ausfuhrverbote und -beschrän- kungen vom 8. November 1927 und das Ergänzungsabkommen dazu vom 11. Juli 1928 für die beiden vertragschließenden Teile Geltung haben, treten die Bestimmungen des Artikel 7 und Ab-

saß 1 der Zusaßbestimmung dazu außer Kraft.

ZU Artikkl s;

Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht das Recht der vertragschließenden Teile, dur geeignete Maßnahmen sicher- austellen, daß die Waren, insbesondere diejenigen, die Gegenstand eines Staatsmonopols sind, tatjählih durchgeführt werden.

; i “DU ATtitel. 12

Zu den inneren Abgaben gehört auch die Umsaßsteuer.

C i Zu Artikel 16.

, Len im Artikel 16 genannten Landivirtschaftskammern sind gleichgestellt: die bayerishe Landesbauernkammer, die bayerischen Kreisbauernkammern, die sächsishe Fahkammer für Forstwirt- schaft und die säthsishe Fachkammer für Gartenbau.

L L Zu Artikel 31.

Es besteht Einverständnis darüber, daß die gemäß Artikel 31 Absaß 1 in Aussicht genommene besondere Vereinbarung über die Besteuerung der See- und ablezisfahrt so rechtzeitig ab- geschlossen werden soll, daß sie spätestens vom 1, Juli 1931 ab In Kraft geseßt werden kann.

Zu Anlage A.

Eine Anzahl österreichisher Grenzsägewerke ist infolge ihrer besonderen geographischen Lage darauf angewiesen, ihre Erzeug- nisse vornehmlich in das Deutsche Reich einzuführen. Um den besonders schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen dieser Säge- werke Rechnung zu tragen, wird die Deutsche Regierung bei der Einfuhr nah Deutschland Bau- und Nuvtholz, und zwar Tannen-, Fichten- und LLNIoN (aus Nr. 76 des deutschen Zolltarifs) mit Ausnahme der auf Maß geschnittenen Bretter in einer Stärke von über 2,5 bis 12 mm und einer Länge bis zu 1,25 m in einer Höchstmenge von 250 000 dz in einem Kalenderjahr zum Hollsaß von 0,50 RM für einen Doppelzentner oder 3 NM für einen Festmeter zulassen, sofern die Schnittware nahweislich in Sägewerken des österreichischen Bollgrenzbezirks, jedoch in einer Entfernung von nicht mehr als 15 km von der deut chen Zoll- renze aus Rundholz hergestellt ist, das innerhalb eines Um- reises von 25 km von dem einzelnen Sägewerk gewachsen ist und mit Fuhrwerk oder Kraftwagen, dur Triften oder &Flößen zum Sägewerk befördert worden is}. Die Oesterreichische Regierung wird dagegen für die Dauer der Einräumung des zollbegünstigten Kontingents für Rundholz der genannten Holzarten bei der Aus- fuhr nah Deutschland einen Ausfuhrzoll oder eine Ausfuhrabgabe nicht erheben und ein Ausfuhrverbot oder eine Ausfuhrbeschrän- kung nicht zur Anwendung bringen.

Ueber die Verteilung des Kontingents auf die einzelnen

D.

Sägewerke wird sih die Oesterreichische Regierung mit der -

Deutschen Regierung verständigen. Die Befugnis zur Abfertigung des dem einzelnen Sägewerk ge een Kontingents wird auf je eine Zollstelle beschränkt, ie im Einvernehmen beider Regierungen bestimmt wird. FÜr die Zeit bis „Zum 31. Dezember 1930 gelten die vor- bezeichneten Zöllsäße für einen der Geltungsdauer des Vertrags r egen Tei Es era A 290 000- dz. Sofern für einzelne österreichishe Grenzgebiete Zollansc{[ü an das beuti Zollgebiet gebildet werdes er id ul Höchstmenge von 250 000 dz in einem u LIOEE

Kontingente der Grenzsägewerke, -die - in diesen gelegen sind.

um die Gebieten

Zu Anlage B,

Für den Fall, als die österreihishe Regierung die Ansä des österreichischen Zolltárifes von Göldkronen auf Swillin lee stellen sollte, wird vereinbart, " daß die in Goldkronen erstellten ase der Anlage B dieses Vertrages näch folgenden Grund- aßen in Schilling umzurehnen sind: :

1. Zollsäße bis einshließlich 1 K werden derart in Schilling umgerechnet, daß Beträge bis 0,005 8 unberücksihtigt bleiben und Beträge über 0,005 8 auf 0,01 S aufgerundet werden;

2. Hollsäve über 1 K bis einshließlich 10 K werden derart in Schilling umgerechnet, daß Beträge bis 0,025 8 unberüdcksichtigt bleiben, Beträge über 0,025 8 bis einshließlich 0,075 8 auf 0,05 S auf- bzw. abgerundet und Beträge über "0,075 8 auf 0,1 S aufgerundet werden;

3. eute über 10 K bis einshließlich 50 K werden derart in Schilling umgerechnet, daß Beträge bis 0,05 8 unberücksichtigt bleiben, Beträge über 0,05 S auf 0,1 § aufgerundet werden;

i auf- bzw.

5,

ab- bzw.

gerechnet,

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y Ftir über 50 K bis einsließlich 100 K werden derart in i bleiben, Beträge über 0,25 S bis einschließlich 0,75 8 auf 05 S

rundet werden;

Hollsäte über 100 K bis einschließlich 300 K werden derart in Schilling umgerechnet, daß Beträge bis 0,5 s unberücksihtigt bleiben und Beträge über 0,5 8 auf 1 s aufgerundet werden;

6. Zollsäße über 300 K bis einshließlich 500 K werden derärt in Schilling umgerechnet, daß Beträge bis 2,5 s unberücksichtigt bleiben und Beträ

rundet werden; 7. Zollsäße über 500 K werden derart

träge über 5 S auf 10 S aufgerundet werden

Der vorläufig vereinbarte 100 kg seßt einen Anwendungs l «g Crarifur. 52 a) von 10 K für 100 kg und für Fleish- (

auch jener der Tarifnr. 55 c erhöht, so sind die vorgenannten Zu- chleberwürste sind vhne weitere Zubereitung genuß-

eber (ausgenommen Geflügelleber) und Schweinefett, mit Zu- saß von Salz und Gewürz, auch Zwiebel oder Sardellen je

Mettwürste sind Rohwürste, die aus etwa 4 - fettem und 7s magerem, fein gewiegtem Schweinefleisch mit Salz- und Ge- würzzusaß bestehen, in

Zervelatwürste und Rohwürste, Schweinefleisch oder überwiegend aus Schweinefleisch unter Bei- abe von Rindfleisch und Speck bestehen, fein gewiegt mit Zu- sab von Salz und Gewürz mitteldärme gefüllt sind.

Es besteht Einverständnis darüber, daß jede Zollermäßigung,

währt oder gewähren wird, auch auf die gleichartigen Würstè deutsher Erzeugung zur Anwendung gelangen- wird.

Käse

müßlensteinförmigen Laiben Lieg Schachtel- und Blokkäse qus äsearten werden zu

[hweizerischen Käsearten geltenden Zollsäßen verzollt.

Brauereien zur gung wird au für derlei Malz zur Erzeugung lihter Biere l-

Wie Schinkenkonserven in Blechdosen 2,5 kg werden auch

[eina Oeffnungen im Gewicht über 35 g auf 1 m? mit einer ¿0chzahl von 17—26 auf 1 a ags pre verstanden. Zur / ung der Anzahl der Löcher die

Ausschnitte von einem englishen Zoll (inch 25,4 mm) im Diese wird in der daß in der linken unteren Ecke gera liegt, die für die Zählung die Ausgangspunkte bildet, und ¿war wird zunächst von links nah rets

fen waagrehten Reihe, sodann die

Diagonalreihe von links unten in der Reihe

Die Summe der so ermittelten En der Oeffnungen ergibt die zu erhebende La, der Zählung unberü

Chromoersaßkarton ist ein aus mehreren Schichten zusammen- gegautshter Duplex- oder Triplexkarton

Zollfrei nach Tarifnr. 549 sind: Verlag

sortimentern

ortimentern (das sind Lagerverzeichnisse erke anderer Verleger nur an Lagerkataloge von Antiquaren, alle anes alb des Zollgebietes Kunsthändlern Act Elgedeven werden.

Fremplaren, weiter die den Bücherpaketen der Er bei-

nur in Post schreitenden Menge beigepackt sind.

Bändchen, Schnürchen u. dgl. aus Garnen Zusammenbinden von Briefpapieren,

eshlagenen Dedckels der Briefpapiershachteln bee Verzollung außer Betracht, tis

ng umgerechnet, daß Beträge bis 0,25 s unberüdcksichtigt abgerundet und Beträge über 0,75 S auf 1 S aufge-

e über 2,5 S bis einshließlih 7,5 S auf 5 S aufgerundet und Beträge über 7,5 S auf 10 S aufge- : in Schilling um- daß Beträge bis 5 S unberücksihtigt bleiben und Be-

Zur Tarifnummer 97. ollsaß von 60 bzw. 94,50 K für ay für Schlachtvieh im Gewichte

arifnr. 55 c) von 18 K für 100 kg voraus. Yolerpomung um 1 K bei Tarifnr. 52a ergibt eine

ei Tarifnr. 97b um 1,50 K; jede Zollerhöhung um Tarifnr. 55 c ergibt eine Erhöhung bei Tarifnr. 97 b Wird sowohl der Anwendungssaß bei Tarifnr. 52 a als

summieren.

ürste aus fein faschiertem Kalbs- oder Scheinefleish,

Kranzdärme gefüllt und geräuchert sind,

die entweder aus reinem in Schweinefettdärme oder Rinder-

reih einem dritten Lande für dort erzeugte Würste ge-

Zur Tarifnummer 98. nah Art des Emmenthaler und Greyerzer Käses in

en jeweils für die genannten

Zur Tarifnummer 101.

gebranntes Malz (Karamel-, Farbmalz) für rzeugung dunkler Biere gewährte Zollbegünsti-

für

werden.

Zur Tarifnummer 107g.

im Stückgewicht über | Schinkenkonserven in Blechdosen im Stück- n 2,5 kg oder darunter behandelt.

Zur Tariffnummer 148. Gardinentüllen (Erbstüllen) sind alle Tülle mit sechs-

t eine Schablone mit einem

g der Kette derart angelegt, e eine volle Oeffnung freî

die Pngast der Löcher in der

ochanzahl. in der bleibend nah rechts ur Erreichung des oberen Randes der Schablone er- ei das linke untere Leerfeld abermals mitzuzählen ist.

Bruchtei sichtigt.

Zur Tarifnummer 237.

e von Löchern - bleiben bei

dessen oberste Schicht besteht, welche im nicht abkrabbar ist.

Zur Tarifnumme r 250.

Papierdecke mit Zellulosegehalt zu jener der gestrihenen Kartons

8- und Auktionsfataloge für den buch- (funst-) Gebrauch sowie die Lagerverzeichnisse von Bar- von Firmen, welche Buchhändler abgeben) und diese, sofern dieselben von seßhaften Verlegern, Buch- bzw. Ferner sind nach Nr. 549 | s und Preiskurante in einzelnen |

Î

behandeln Kataloge sogenannten Zettelpakete,

dann Buch- usikalien- für den Buchhändler- Bertrich ;

(Musikalien-) Vertrieb, lebtere tpaketsendungen oder, sofern sie zollfreien zw. Musikalien-) Sendungen in einer 1 kg nicht über-

Zur Tarifnummer 252.

aller Art, die zum Briefkarten und Brief- zum Festhalten des auf- ienen, bleiben bei

, zum leihteren Oeffnen und

M iues und Apparate

Zur Tarifnummer 262. Der österreichische allgemeine Zollsaß von 120 K für

aus weichem Kautschuk, nicht besonders outtinie E s Be bindung mit feinen Stoffen, sowie gar getauhte (nahtlose) Waren für hygienische Zwecke, einshließlich Präservativs, darf während der Dauer des Handelsvertrags, längstens aber für 5 Ja re, nidt über die jeweilige tp Parität der deutschen olltarifut 579 erhöht werden. Ausgenommen hiervon bleibt die öster reichische Zollbehandlung von Badehauben.

Zur Tárifnummer 277b1.

Unter Möbbelleder ist auch Leder zum Ueberzug der Polîtes rungen von Kraftfahrzeugen verstanden. )

Zur Tarifnummer 361. Einfarbige oder eingepreßte-Firmen-, Waren- bezeihnungen, Fabriksmarken u. dgl., auch ornamentiert, bleiben bei der Verzollung von grauer Steinzeugware, wie Krüge, Senf tiegel und ähnliche, außer Betracht.

Zur Tarifnummer 381þ 35g.

Für den Fall einer Erhöhung des derzeitigen Anwendungz- labes für emaillierte Haus- und Küchengeräte von 66,5 K für 100 kg erhöht sih der Zollsay der Tarisnummer 8381 b 3 g von 51,5 K für 100 kg um den Betrag dieser Erhöhung.

Zur Tarifnummer 38 Anm.

Hierunter fallen nicht verschieden tarifierte Werkzeuge in Kasten, Schränken, Kassetten u. dgl., die ni t für den handwerks mäßigen, sondern für den Hausgebrauh bestimmt sind.

Zur Tarifnummer 405b 3.

Große Zuschneidescheren sind Scheren für das Shneider- gewerbe mit einer Shneid- und Grifslänge von ene über 20 cm, mit polierten (gepließten) oder vernidckelten erenblättern und shwarz lackierten oder vernickelten ungleichen Griffen, von denen der Untergriff (Fingergriff) in der Regel mit einem Gleit- {uh versehen und der Daumengriff schräg gestellt ist.

Zur Tarifnumme r 430.

Unter Touristenartikeln sind verstanden: Flaschen, nth Schachteln, Eierbecher, Laternen, Eßschalen, Kocher, Trinkbedet, Essenträger, Teller, Zitronenpressen und Teesiebe.

Zur Tarifnummer 463.

Für Le Doe de PIRMIO rate, und Dampfpflug: lokomotiven nah dem Zweimaschinensystem, die derzeit in l reih nicht erne tellt werden, wird unter den vereinbarten Modali- täten und Vorbehalten die Zollfreiheit zugestanden.

Zur Tarifnummer 477b.

Als geringfügige Zutaten von Edelmetallen bei Taschnev waren aus Leder, E Damenhandtaschen und Brieftaschen aus Seide (auch Kunstjeide) werden angesehen: Schnallen, Schließen, Monogramme, Eck- und Randverzierungen, auch Teile bot Bügeln, wie z, B. Vershlußknöpfe, Auflagen, Abheber.

Zur Tarifnummer 479b.

Für die nachstehend aufgeführten in Oesterreich derzeit nit Srgretten Justrumente und Erzeugnisse der Feinmechanik det Tarifnummer 479b wird unter den vereinbarten Modalitäten und Vorbehalten die Zollfreiheit zugestanden:

1. Kalorimeter.

2. Auswuchtmaschinen.

3, Hirth-Minimeter.

4. Fndikatoren, und zwar: iy 5

a) zur Ermittlung der Leistungs- und Arbeitsvorgäng von Antricbsmaschinen und Lokomotiven,

b) Torsionsindikatoren,

c) Arbeitszähler,

d) Höchstdruckindikatoren,

2 Mitteldruckindikatoren.

5. Feinmeßgeräte zur Feststellung und Messung von Fot veränderungen, Spannungen, Erschütterungen ustw., u zwar:

a) Vibrometer, Vibrographen,

b) Torsiographen,

c) Shwingungsanzeiger,

d) Spannungsmesjser mit Ausnahme der Manometer, e) Drehshwingungsmaschinen Föppl-Busemann.

6. Registrierkassen. j

T, Registrierapparate zu Sondenvorrichtungen an Hochofel- anlagen.

Maschinen und Apparate für Metallprüfung 1. Meß-Supporte zum Prüfen des Kraftverbrauchs bz: der aufgewandten Arbeit an Werkzeugmaschinen. 2. Versuhs8bohrtishe zum Prüfen des Kraftverbrauchs bz. der aufgewandten Arbeit an Bohrmaschinen. 3. Zwillingsdauerschlagwêrke.

Maschinen und Apparate für Baustoffprüfuns

1. Mahlfeinheitsprüfmaschinen.

2. Druckerweihungsprüfmaschinen. f

3. Schleifprü Tai inen für Baustoffe, Bauart Böhme. 4. Wasserdurchlässigkeitsprüfer. Ten i

5. Nora yuns inen, Bauart Frühlin ea,

6. Dreihammerapparate, Bauart Boehme-Martens.

zur Prüfung vol extilien, Papier, Ant [Bmk Leder und

onstigen, nicht unter den egriff Baustoff oder Metalle fallenden Erzeugnissen.

Apparate zur Bestimmung des Einflusses von Feuhtis/ keit auf die Abmessungen von Papier.

» Luft- und Wasserdur Spr ter: : Nummerbestimmungsapparate für Textilstoffe. Drehungszähler. 7 Trockengehaltsprüfer für Dampf-, elektrishe, Gasheizuns Abreibeprüfmashinen für Gewebe.

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

L 1e O PO (fab

oder Qualitäts

estet-

. 90.

I3weite Beilage Deutschen Reich8Sanzeiger und

Berlin, Mittwoch, den 16. April

Preußischen Staatsanzeiger

1930

(Fortseßung aus der Erften Beilage.)

Zur Tarifnumme r 486.

chinen für Kindèr besißen eine mit dem Schall-

ar verbundene Schalldose und ein Gehäuse aus P ienblech; sie find nur zum Durhspielen von Platten messer von 15 cm geeignet.

Zur Tarifnumme r 493. Shwarzwälderuhren werden alle Hängeuhren mit und Gewichts- oder Federzug verstanden, bei welchen

- Par gehörigen Uhrfurnituren (abgesehen von Glocken 1 für Ührgewichte) in hölzerne Gestelle mit hölzernen a Seitenwänden eingeseßt sind.

Zux Tarifnummer ö11.

¡umhyperchlorid ist nach Tarifnummer 511 zu tarifieren. | Zu Tarifnummer 531.

reibenden Kopierstiften sind die sogenannten

f M standen, die vermöge ihres erheblihen Graphit-

oden cine graue, metallisch shimmernde, feucht gemacht

b tintenähnliche violette Schrift geben.

Zur Tarifnummer 548.

furzer Text sind entweder die nominellen F ianzen

en

nt

inde oder Bilder oder niht mehr als zwei Zei q Bilde zu verstehen. Wenn fich aber die unter ilde stehenden Zeilen (Verse) als ein Teil einer in dem ur herstellung fommenden, zusammenhängenden Er- ‘erweisen, so ist das Bilderbuh als ein literarisches Er- zollfrei zu belassen.

Zur Tarifnumme r 549.

zitimusterbogen, welhe Zeitungen beigelegt sind und sih Inhalt beziehen, bleiben bei der Bo ¡s f m solcher außer Betracht, au dann, wenn sie gesondert verpackt ch in Uebereinstimmung mit der Anzahl der gleichzeitig ertiqung gelangenden M iienaèn: zu denen sie gehören, sollten, n zu Berlin in doppelter Urschrift am 12. April 1930,

rtius, Windel. - Frank. . WildnevL.

Reih8rat beschäftigte sich am Dienstagabend m Vorsiß des Reichsfinanzministers Dr. Moldenhauer n am Montag vom Reichstag verabschiedeten t, Finanz- und Zollgesegen. Der t nahm, wie. das Nachrichtenbüro des Vereins È Zeitungsverleger berichtet, bei Stimmenthaltung jens und gegen die Stimme von Niederschlesien alle sehe zur Kenntnis, ohne Einspruch gegen ps zu er- Es handelt sich um das Geseß über Zolländerungen, Ararprogramm enthält, die Novelle zur Tabak- und uer, die Novelle zur Biersteuer, die Novelle zum heinmonopol, die Mineralwassersteuer, die Erhebung justriebelastung für 1930, die weitere Hinausschiebung dung der Länder und Gemeinden an die nach dem twertungsgeseß festgestellten Einheitswerte und um eh zur Vorbereitung dexr Finanzreform. diesem leßten Gesetz führte der Generalberichterstatter cihsratsaus\chüsse, preußischer Ministerialdirektor eht, aus: i Reihstag hat den Artikel 1 dieses Geseßes, der sih auf ver iberutn bezieht, umgearbeitet. Das Geseß

i daß die Beiträge zur E E S der Löhne und Gehälter betragen sollen, und da außer- Reihszushuß für das Fahr 1930 150 Millionen betragen tides zusammen ergibt in Verbindung mit dem Notstock trag, der ungefähr ausreicht für eine Durhschnittszahl Nilllonen Arbeitslosen. Jn einem andexen Paragraphen e getroffen für den Fall, daß der tatsächlih notwendig ! Vetrag diese Summen übersteigt und daß dann weitere t zu treffen sind. Die Reichsratsausschüsse beantragen va, Einspruch zu erheben. Preußen hat sih allerdings 1 Gedankengang vorbehalten: Preußen hätte es an sich hen, wenn der Entwurf {hon weitere Deckung und Naßnahmen getroffen hätte. Aber das Gesey hat ja den doß es eine Balance aufstellt. Wir halten es jedoch in- lr ein gewöhnlihes Geseß wie jedes andere, als es Abänderung unterworfen sein muß, daß also die Bei- höht und die Zuschüsse anders bemessen werden können, ÿ aus. der Fnitiative des Reichsrats heraus. Diesen nft haben wir in den E für Preuyen gemacht! und haben infolgedessen davon abgesehen, den ju stellen, daß gegen das Geseh Einspruch erhoben iverde. Vfinanzminister Dr. Moldenhauer erwiderte

hung angenommen worden, die Regierung solle bis zum tin Geseß vorlegen, das diese Frage löst. Dadurch soll ruck ausgeübt werden, daß auch diese noch offen- drage einer Klärung entgegen eführt wird.

) der endgültigen Annahme ämtlichex Geseße {loß lanzminister Dr. Moldenhauer die Sizung mit ; Ansprache: Damit ist auch seitens des Reichsrats gegen Ulihen Geseve, die gestern vom Reichstag in dritter Lesung nen worden find, nämlich das Agrargeseß und die ‘vorlagen, Einspruch nicht erhoben. Die Gesege werden le vom Reichspräsidenten unterzeichnet - werden, und ih in, daß sie no morgen früh veröffentlicht werden. Damit soßes Geseßgebungswerk abgeschlossen, das die Aufgabe mal die Rentabilität in der Landwirtschaft wieder- n und: die Gefahren abzuwenden, die aus der heutigen Uirisis drohen, und zweitens die Kasse zu sanieren und , Wözugleihen. Auf Grund dieser Geseße wird es mög- L usammen mit der Kreuger-Anleihe und den Er- n die schwebende Schuld im Laufe des Jahres so zu h „Jene Kreditshwierigkeiten, unter denen wir im ver- "1 Jahre zu leiden E nit wiederkehren. Es wird wglid sein, wenn der Etat so verabschiedet wird, wie

»Orgele “erhä tnisse eintreten, die Einnahmen und Ausgaben ins 9t zu bringen, so daß wir nicht, wie im vergangenen einem großen Defizit zu rechnen haben. Auch das Festigung der Finanzen und zur Stärkung des Kredits [hen Reiches und der deutshen Wirtschaft beitragen. „mögli sein —-das ist in diesem Geseß zur Vorbereitung nzreform als fester Wille ausgesprochen —, diese serung dann im nächsten Etatsjahr zu jener Lasten- und lung zu benu en, auf die die deutsche Wirtschaft rechnen n Vir die schweren Lasten tragen sollen, die wir nah [nommen haben, und wenn die deutsche Wirtschaft ckmit j, vishen wettbewerbsfähig bleiben soll. J hoffe, daß * Verk, das jeßt zustande gekommen ist so verschieden uh im einzelnen beurteilen mag —, dem gesamten

1 Amerikanische:

weit. ih mi erinnere, ist ja auch vom Reichstag eine

alie . as

legt haben, und im Reichstag keine außergewöhn-

deutshen Volk zu Nutzen und Heil dienen wird.

Stella zu danke

Oließungen ver

Sie der Rei Dank aus.

Damit ivar die Tagesordnung ers{chöpft,

Der Königlich 11: Während Dr. Wettstein von

verlassen.

Gesandtschaft.

Der finnische Gesandte Wuoli

n für die Arbeit, di habe Manor E \shnelle Ï angen müssen, wi

ieses Werk fi vollenden. 4

) Für die \ Sregierung geleistet haben,

——

Während seiner Abwesenheit Geschäfte der Gesandtschaft.

führt

: wird. Fch habe an dieser e Sie hier geleistet Haben. Entscheidungen und Ent- atten niht viel Zeit, um nelle und gute Arbeit, die sprehe ich Jhnen unseren

che Gesandie von Käánya hat Berlin ner Abwesenheit führt Legationsrat Westersheimb die

Geschäfte der

joki hat Berlin verlassen. Legationsrat Yöntilä die

Berlin, den 16. April 1930.

Handel und Gewerbe,

Telegraphishe Auszahlung.

Buenos-Aires , Canada

C Konstantinopel S. «s o Nétiv York Nio de Janeiro Uruguay . ... Amiterdam- Notterdam . E Brüfsel u. Ant- werpen

« o.

Bucarest… 110

Budapest Sas » «s lsingfors .. S, D Gh ugoslawien Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und TOVorio » Oslo L E E n A } R U N f rag e os e. Reykjavik (Island) «. Riga. « « « Schweiz - « « « Sofit ¿s as Spanien . « «« Stocktholm und Gothenburg. Talinn (Neval, Estland). « « Wien

L 1 Ï Sa T 1 1 1

.| 100 Dinar

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 0 Lei

100 Pengs3

100 Gulden 100 finnl. 100 Lire

100 Litas 100 Kr.

100 Escudo 100 Kr.

100 Fres. 100 fr 100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frcs.

100 Leva 100 Peseten

100 Kr. 100 estn. r.

100 Schilling

16. April Geld Brief 1,630 . 1,634 4,183 4,191 2,068 2,072 20,875 20,915

20,358 20,398

4,1855 4,1935

0,490 0/492 3,886 3,904

168,27 168,61 9,445 5,455

58,42% 58,545 2,493 2,497 . 73,13 73,27 81,37 8L53 10/539 10/559 21,95 921,99 TA12 7,426 41,76 41,84 112,07 112,29

18,78 18,82 112,06 112/28

16,41 16,45 12,397 12,417 92,14 92,32 80,74 80,90 81,145 81,305 3,034 3,040 52/47 52/57 112,51 112,73 111,53 111,75 58,977 59,097

15, April Geld . Brief 1,626 1,630 4,183 4,191

2,070 2,074 20,875 20,915

20,355 20,395

4,187 4,195 0,490 0,492 3,896 3,904

168,24 168,58

5,445 5,455 58,45 58,57 2,493 2/497 73,13 73,27 81,38 81,54 10,539 10,559 21,95 21,99 7,410 7,424 41,76 41,84 112/08 112/30 18,78 18,82

112/07 112,29 16,395 16/435 12,399 12,419

92,14 92,32 80,73 80,89 81,155 81,315 3,034 83,040 52,28, 52,38

11253 112,75

111,53 111,75 58/985 59/105

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Sovereigns 20 Frces.-Stüde Gold-Dollars .

1000—5 Doll, 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische . Canadische… « . Englische:-große 1 # u. darunter Zir n e G elgishe . ». Bulgärische . Des «s Danziger « « « Fin L Spa nnishe. . . « ranzösische . « [ländische . talienische: gr. 100 Lire u. dar. Name 0 ttländische". .

Norwegische . Oesterreich. : gr.: 100Sch. u. dar. Numáänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Se ps Schweizer: große 100Frcs.u.dar. Éschecho - flow 0s . 5000 u.1000K. 500 Kr. u. dar. Ungarische .

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. 4100

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1 türk. Pfd. 100 Belga 100 Leva 100‘Kr.

100 Gulden 100 estn. Kr. 100. finnl. A6 100 Fres. 100'Gulden 100 Lire

100 Lire 100:Dinar 100:Latts 100 Litas 100 Kr.

100 illing 100 Stillin®

100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Fres. 100 Frs.

eseten

100 Kr. 100 Kr.

100 Pengs

16, April Geld Brief 90,40 20,48

4,194 4,214 4,17 4,19 4/161 4181 160 162 20,345 20,42%

20,325 20,405

186 1,87 58,33 58/57

111,80 112,24 81/20 81,52

10,45 10,49

16,40 16.46

167/93 168,61 22,11 22,19

22/06 22,14

7,38 T,40

111,80 112,24

59,03 59,27 112,23 112,67

81,03 81,35

8L1IL 8143

59/89 5311

12,372 12,432 1241 12,47

i „Phoenix“", Aktien E D E O bete teb, Dl

Bergbau un

an Aktien der

Wissener

15, April Geld Brief 20,46 20,54

4,195 4,215 4,17 4,19 4163 ‘4,183 1,60 1,62 0,47 0,49 416 418 20,33 20,41 20,322 20,402

58,43 58,67 111,80 112,24

10,45 10,49 16/385 16/445

167,86 168,54 9911 2219 9906 2214 738 740 41,42 41,58 111/78 112,22 59,03 59,27 9,466 2,485 112,23 112,67 81/03 81,35 8116 8148 59.74 52.96 12,365 12,425 1240 1246 72,97 73/27

esellschaft für Da Per An äfts} 1929/30 teilt u. a. mit: Den Hauptposten der Ein- bnen ilde Le iei den Besiy der Gesellschaft an Aktien der einigten Stahlwerke für das am 30. September 1929 abgelaufene Geschäftsjahr dieser BeiRii N ede wet e D vH. ten i erihtsjahr v ividen ti be "Wereinifén Stahlwerke van der Eisenhütten A.-G. vereinnahmt werden, Wertpapiere und Beteiligungen ist gegenüber

Zypen

Ver-

efiß und Das Konto

—= is

um 2017590 RM höher ausgewiesen durch Zukauf von Aktien der Vereinigten Stahlwerke und solchen der Vereinigten Stahlwerke van der Zypen und Wissener Eisenhütten A.-G., die damit mit über I1 vH des dividendenberechtigten Aktienkapitals dieser Gesellschaft im Besiß der Phönixgesellshaft find. Die Schuldner haben fih im Berichtéjahr um 3033515 RM gegenüber dem Vorjahr ermäßigt, baupt|\ählich durch die oben erwähnten Aktienzukäufe. Die Gläubiger baben ebenfalls einen Rückgang von 963 798 NRM zu verzeichnen. Verteilt werden 64 vH.

Koks und Briketts

für Koble estellt 22574 Wagen, nit

rrevier:

Wagengestellun am 15. April 1930: R u gestellt Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierun der Vereinigung für deutsche Clektrolytkupfernotiz stellte f{ch laut Berliner Meldung des eW. T. B.* am 16. April auf 133,25 4 (am 15. April auf 170,50 M) für 100 kg.

Berlin, 15. April. Preisnotierungen für Nahrungs- mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel- handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der ndustrie- und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver- rauchershaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, ungescliffen rob 0,43 bis 0,46 4, Gerstengraupen, ungesliffen, mittel 0,46 is 0,54 „4, Gerstengrüße 0,37 bis 0,38 M Haferflocken 0,4 bis 0,41 Æ, Hafergrügze 0,45 bis 0,46 X, Roggenmehl 0/1 0,29 bis 0,30 4 Weizengrieß 0,46 bis 0,50 f, Hartgrieß 0,51 bis 0,54 „#6, 000 Weizenmehl 0,34 bis 0,45 A, Weizenal8zugmehl in 100 kg-Säden br.-f.-n, 0,45 bis 0,49 \( Weizenauszugmehk, mte Marken, alle Packungen 0,49 bis 0,59 4, Speiseerbsen, eine 0,29 bis 0,32 #, Sypeiseerbsen, Viktoria 0,32 bis 0,35 , Speiseerbsen, Viktoria Niefen 0,35 bis 0,42 (4, Bohnen, weiße, mittel 0,46 bis 0,50 #Æ#, Langbohnen, ausl. 0,54 bis 0,68 M, Unsen, kleine, leßter Ernte 0,56 bis 0,68 4, Linsen, mittel, leßter Ernte 0,68 bis 0,82 #4, Unsen, große, leßter Ernte 0,83 bis 1,08 (6, Kartoffelmehl, fuperior 0,31 bis 0,32 M, Martatoe s rießware, lose 0,86 bis 0,95 M, E Tofe 0,6 is 0,76 4, Cierschnittnudeln, lose 0,84 bis 1,42 4, Bruchreis 0,337 bis 0,34 6, NRangoon - Reis, unglasiert 0,354 bis 0,364 Æ, Siam Patna-Reis, glasiert 0,48 bis 0,56 4, Java-Tafelreis, glasiert 0,60 bis 0,73 Æ, NRingäpfel, amerikan. prime 1,30 bis 1,44 Æ, Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten —,— bis ——, Bosn, Pflaumen 90/100 in Säcken —,— bis —,— #, entsteinte bosn, Pilaumen 80/85 in Originalkistenpackungen —,— bis —— A, alif. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 0,98 bis 1,02 , Sultaninen Kiup Caraburnu { Kisten 0,80 bis 0,90 4, Korinthen hoice, Amalias 0,88 bis 0,90 4, Mandeln, söße, courante, in Ballen 2,46 bis 2,50 4, Mandeln, bittere, courante, - in Ballen 2,46 bis 2,590 46, Zimt (Cassia vera) ausgewogen 2,50 bis 2,60 4, Kümmel, holl., in Säcken 1,00 bis 1,02 #, Pfeffer, ïchwarz, Lampong, aus gewogen 3,70 bis 4,00 4, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 4,50 bis 5,00 M, Nobfkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 3,66 bis 4,16 /6, Robkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,04 bis 5,76 6, Nöstkaffee, Santos Superior bis Extra Prime- 4,54 bis 5,22 M, Nöstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,84 bis 7,30 4, Nöstroggert, glasiert, in Säcken 0,36 bis 0,40 4, Nöstgerste, glasiert, in Säcken 0,36 bis 0,42 (6, Malzkaffee, glafiert, in Säden: 0,49 bis 0,52 Z Kakao, stark entölt 1,80 bis 2,50 M, Kakao, leiht entölt 2,7 bis 3,00 46, Tee, chines. 8,00 bis 9,00 1, Tee, indisch 9,26 bis 12,56 t, Zucker, Melis 0,554 bis 0,574 H, - Zuker, Raffinade 0,58 bis 0,63 4, SZuder, Würfel 0,63 bis 0,70 (4, Kunsthonig in F kg-Packungen 0,60 bis 0,64 4, Zukersirup, hell, in Eimern 0,73 bis 0,80 6, Speisesirup, dunkel, in Eimern 0,60 bis 0,75 d, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 124 kg - 0,75 bis 0,76 M, flaumenkonfiture in Eimern von 124 kg 0,90 bis 0,96 4, Erd eerkonfiture in Eimern von 124 kg 1,66 bis 1,7046, Pflaumenmus, in Eimern von 12# und 15 kg 0,78 bis 0,89 f, Steinsalz in Säâcken 0,0741 bis 0,0810 M, TEE s in Packungen-0,08/1 bis 0,13 , Siedesalz in Säcken . 0,108/1, bis —,— #, Siedesalz in Packungen 0,12 bis 0,14 6, Bratenshmalz in Tierces 1,35 bis 1,39 (6, Braten- {malz in Kübeln 1,36 bis 1,40.4, Purelard: in Tierces, nordamerik. 1,26 bis 1,28 .Æ, Purelard în Kisten, nordamerik. 1,27 bis 1,29 , Berliner Nohschmalz in Kisten 1,50 bis 1,56 4; Speisetalg 1,06 bis 1,10 4, Margarine, Handelsware, in Kübeln, I 1,32 bis 1,38 Æ, II 1,14 bis 1,26 .#, Margarine, Spezialware, in Kübeln, T 1,58 bis 1,92 H, IT 1,39 bis 1,42 Æ, Molkereibutter 1a in Tonnen 2,98 bis 3,04 M, Molkercibutter Ta gepackt 3,10 bis 3,16 4; Moklkereibutter ITa in Tonnen 2,80 bis 2,92 46, Molkereibutter IT a gepackt 2,92 bis 3,04 4, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 3,10 bis 3,18 L Auslandss butter, dänische, gepackt 3,28 bis 3,34 (, Corned beef 12/6 s, yar Kiste 74,00 bis 76,00 A, Ae inl, ger. 8/10—12/14 1,80 | 2,00 #, Allgäuer Stangen 20 9/9 0,86 bis 0,94 6, Tilsiter Käse, vollfett 1,60 bis 1,80 4, eter Holländer: 40% 1,62 bis 1,76 ea eter Edamer 40 9% 1,72 bis 1,84 Æ, - echter Emmenthaler, vollfe 3,04 bis 3,14 4, Allgäuer Nomatour 20 9/9 1,06 bis 1,16 4, ungez Kondensmilch 48/16 per Kiste 22,00 bis 24,00 46, gezuck, Konden8- milch 48/14 per Kiste 31,00 bis 38,00 4, Speiseöl, ausgewogen 1,35 bis 1,45 M. S

Berichte von auswärtigen Devisens- und | Wertpapiermärkten.- |

Devisen.

anzig, 15. April. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) ien: Wbkonoten 100 3loty 57,74 G., 57,77 B. Schedck8: London 25,00 G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100-Zlotys Auszahlung 57,60 G,, 57,63 B., London telegraphische Aus iung 25,013 G. —,— T En ZlegrayiVe Auszahlung 100 Rei 22,58 G., 122,88 B. j Saa, 15. April. (W. T. B.) Amsterdam Nt Berlin 169,02, Budapest 123,83, Kopenhagen 189,55, London 34,454, New York 708,35, Paris 27,744, Prag 20,974, Zürich 137,33, Marknoten 168,77, Urenoten 37,22, Sugoslawishe Noten 12,463, Tscheho- slowakishe Noten 20,944, Polnishe Noten —,—, Dollarnoten 706,90, Ungarische Noten 123,96*), Schwedische Noten —,—, Belgrad 12,53#. *) Noten und Devisen für 100 Pengs. . G Prag, 15. April. (W. T. B.) Amsterdam LEET Berlin 805,624, Züri 654,40, Oslo 9037/4, Kopenhagen 908"/z, Londoù 164,19, Madrid 420,00, Mailand 177,00, New York 33,762, Paris 132,28, Stockholm 27,624, Wien 475,85, Marknoten 805,00, Polnische Noten 3781/z, Belgrad 59,744, Danzig 655,50. 3 Budapest, 15. April. (W. T. B.) Alles in Pengs. Wien 80,612, Berlin 136,514, Zücih 110,874, Belgrad 10,122. London, 16. April. (W. T. B.) New York 486,31, : aris 124,05, Amsterdam 1209,62, Belgien 34,834, Italien 92,75, erlin 20,38, Schweiz 25,084, Spanien 38,70 G., {päter 38,80 B., Wien 34,51, Buenos Aires 43,50, später 43,68 G. i Paris, 1b. April. (W. T. B. (Anfangs notierungen Deut|chland 609,25, London 124,114, New York 25,53, Belgien 356,

dem Vorjahre

5 Spanien 319,00, Italien 133,85, Schweiz 494,75, Kopenhagen 683,50;