1907 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jul 1907 18:00:01 GMT) scan diff

departements vom 5. April 1906 Nr. 33/4. 06. C. 2 wird aufgehoben.

Die Einziehung der Erziehungsbeiträge für Kadetten kann durch Ver-

mittlung der Generalmilitärkafse erfolgen.

IV, Die Waisengelder für die in die Anstalten des Potsdamschen

großen Militärwaisenhauses aufgenommenen Kinder sind nah wie

vor B die R abzuführen. u 10,

H Die Anträge auf Bewilligung von Witwen- und Waisengeld für Pteeebar der im Dienste gestorbenen Beamten (§8§ 37, 39 des Neichsbeamtengeseßes) müssen die Gründe erkennen lassen, die dazu geführt haben würden, dem Beamten, wenn er am Todestag in den Nuhestand verseßt worden wäre, eine lebenslängliche Pension zu bewilligen. Im übrigen ist zur Begründung der Anträge

erforderli:

a. wenn es s um Fälle des § 9 handelt, ein militärdienstlihes Führungszeugnis über den Verstorbenen, ferner ein ärztlihes Zeugnis über die Ursahe und den Verlauf der tödlichen Krankheit und der Nachweis, daß die Hinterbliebenen ausreihende Mittel zum Leben nit besizen, auch nicht durch Verwandte » insbesondere nicht durch unterhaltspflihtige Verwandte 1601 Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterhalten werden können;

b. wenn es sich um Fälle des 8 10 handelt, Führungs- und ärzt- liches Zeugnis wie unter a, ein Na chweis über die Familien-, Ver- mögens- und Einkommensverhältnisse der Witwen und der Kinder fowie eine Angabe, ob der verstorbene Pensionär eine Zivil- dienststelung bekleidet hatte, aus welher den Hinterbliebenen Ansprühe auf Witwen- und Waisengeld oder eine gleichartige Versorgung erwachsen sind. Abschrift von der Feststellung jener Ver- sorgung ist mitvorzulegen.

II. Der im Absatz I unter a und b geforderte Nahweis bedarf der Bestätigung des Landrats, wenn er von Behörden au?genommen Stadtpolizeibehörden geführt oder anerkannt worden ist, die unter dem Landrat stehen.

_IITT. Haben aus Gründen des § 4 nicht die vollen Beträge des Witwen- und Waisengeldes bewilligt werden können, so darf nah dem Aut scheiden eines Witwen- oder Waisengeldberechtigten die Er- höhung der Bezüge der verbleibenden Berechtigten beantragt werden

9).

IV. Erfolgt die Bewilligung für die Dauer des Bedürfnisses, fo find die Jahresquittungen mit einer Bescheinigung darüber zu ver- sehen, daß sich die Verhältnisse der Witwe und der Kinder gegen früber niht wesentli gebessert haben.

5) Zu § 11.

Wenn die Anrechnung der im § 11 erwähnten Dienstjeiten nicht schon bei Lebzeiten des im aktiven Dienste gestorbenen Beamten ge- nehmigt worden ist, worüber gegebenenfalls die Ausweise vorzulegen sind, ist sie spätestens bei Stellung des Antrages auf Festsetzung des Witwen- und Waisengeldes nachzusuchen. Für die Hinterbliebenen pensionierter Beamten kommt eine nachträglihe Anrechnung niht mehr in Frage. Im übrigen wird auf die Pensionierungsvorschrift Seite 11 Nr. 14, 15 verwiesen.

6) Zu § 12.

__ I. Bei Zahlungen, die für Teile eines Monats zu leisten find, ist für jeden einzelnen Tag je nah der Zahl der Tage des betreffenden Monats !/2s, !/25, !/2o oder !/2; des Monatsbetrags zu berechnen.

R E Hinterbliebenen der am 1. April 1907 oder später gestorbenen pensionierten Beamten haben nach Artikel 1 Nr. XX1 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 4 des Geseßes, betreffend Aenderungen des Reichsbeamtengesetes, vom 31. März 1873 ein Gnadenvierteljahr von der Pension ‘des Ver- storbenen zu beanspruhen. Soweit es sib hierbei um Hinterbliebene handelt, die bereits zum Bezuge von Witwen- und Waisengeld an- erkannt find, ist ihnen die Pension des Verstorbenen für zwei weitere Monate aus dem betreffenden Pensioñéfonds zu zahlen, der Beginn der Hinterbliebenenbezüge aber um zwei Monate hinauszuschieben, fodaß die Zablung des Witroen- und Waisengeldes erst mit tem Ab- laufe des Gnadenvierteljahres beginnt. Die Regelung erfolgt von Amts wegen, und zwar für Hinterbliebene von pensionierten oberen Beamten der Heeresverwaltung durch die Verforgungsabteilung des Kriegsministeriums, für Hinterbliebene von pensionierten Unterbeamten der Heeresverwaltung dur die Intendantur, in deren Grundverzeihnis die Hinterbliebenen geführt werden.

D ÎA F E

I. Die Vorbereitung der Anträge, die Feslsezung, Anweisun Zahlung und Verrechnung der en as “Wulfeageldes erfolgt von denjenigen Dienststellen, die dafür gegenwärtig zuständig find. Zu den Anträgen ist Muster Anlage 4 der Ausführungs- bestimmungen zum Militärhinterbliebenengeseß (Armeeverordnungsblatt für 1907 Seite 263) entsprehend zu verwenden.

T1. Die Befugnis, zu bestimmen, an wen die Zahlung zu [leisten ist, wird auf die der rehnungslegenden Kasse vor- gesezte Behörde übertragen. Diese sind für die General- Militär- und die Militär-Pensionskafse die Versorgungsabteilung des Kriegéministeriums und die auf die erwähnten Kassen anweisenden Intendanturen, für die Regierungshauptkassen und ihre Spezial- fassen die Regierungen, für die Zahlungsstelle X[lVY. Armee- korps die Intendantur XIV. Armeekorps und für die dem Minifterium für Elsaß-Lothringen unterstellten Kassen das leßtere. Für gewöhnlich ist die Zahlung an den Berechtigten selbst, die Gebührnisse der Kinder, wenn die Mutter noH lebt und für die Erziehung der Kinder, sei es im Hause oder außerhalb der Familie, sorgt, an die F teeE, Ao Oa Fällen, [eta m überwiegende Gründe für eine Abweichung vorliegen, an den Bormund oder Pflege Be- rechtigten zu zahlen. e E A

i L. An den gegenwärtig geltenden Beslimmungen über Quittungs- leistung und Rechnungélegung wird nichts geändert, gie a Quittungsmuster V und VII, wo die Stellen über die Aufnahme von A al S I in Wegfall kommen.

ZU Ÿ 19.

[, Zu Nr. 2. Den Anträgen auf Festseßung des Militärwitwen- und Waisengeldes ist beglaubigte Abschrift der Feste ivil- O O e D ReiS de | di aale uts

. Zu Nr. 3. e Regelung des Bezuzes, die nur in L

kommt bei Witwen und Kindern, deren Ebegaite oder Vater N 1. April 1907 gestorben ist, liegt den Dienststellen ob, in deren Grundverzeihnis die Bezugsberechtigten geführt werden.

TTT. Den witwen- und waisengeldberechtigten Hinterbliebenen ist zur Pflicht zu machen, von einer mit Einkommen verbundenen An- stellung oder Beschäftigung im Zivildienste der zahlenden Kasse An- zeige zu erstatten. Den Quittungen über Witwen- ‘und Waisengeld tritt die Versicherung des Quittungsausstellers darüber hinzu, daß keiner der Bezugsberechtigten infolge Anstellung oder Beschäftigung im Zivildienste Diensteinkommen, die Witwe auch keine Pension be- zozen hat, oder wenn Diensteinkommen oder Pension bezogen worden ist, aus welcher Stelle und mit welhem Betrage.

10) E è Nr. 8 Abs. 11, 111 findet entsprehend Anwendung.

Den an die Versorgungsabteilung des Kriegsministeriums zu rihtenden Anträgen sind Berichte darüber béüftigek, it wann vis uer weten Umständen die betreffenden Personen vermißt und welche Tailaten füt kie Armailuns gesehen „ind, sowie ob und welche

ahrshe Diel Heride find ju erstati h nlihkeit des Ablebens sprechen.

a. dur die vorgeseßzte Dienstbehör ü ä Zugehörigkeit zum Heere I Pans E Bent L durch die Behörde des Wohnsiges oder des leyten Aufenthalts Pee at pf ride D L aus dem Dienste vermißten

á edurse äti

11) gus 20 n der Bestätigung nah Nr. 4 11.

, Die Aufdesserung kommt auf dem Wege der

Pension des Verstorbenen nah Vorschrift des Artikels 1 Ner Ia abgeänderten Reichsbeamtengeseßes in der Weise zustande, daß von

unter Zugrundelegung des bisherigen pensionsfähigen Dienst- einkommens und der unveränderten Dienstzeit berehneten neuen

*

wird, das für die ursprünglihe Berehnunz der Bezüge maßgebend war. Das neue irh ae eht demnach für Witwen, e ihren

Ehegatten vor dem 1. April 1897 verloren haben, aus 1/; der neuen

N on und wird nach oben dur 1600 4, nah unten dur 160 M

egrenzt; für Witwen, die ihren Ehegatten in der Zeit vom

1. April 1897 bis 31, März 1907 verloren haben, aus #%/00 der

neuen Pension und wird nach oben je nach dem Dienstgrade des

Ehegatten dur 2000 M, 2500 M U as e durch

egrenzt (vgl. Artikel II e eih8ge|eßes vom

17, Vai 180 (8 M

11. Auch unter den nah früheren Geseßen bereits versorgten Hinterbliebenen von Beamten, die seit dem 1. April 1907 ge-

storben sind, können sich Bezugsberehtigte befinden, auf die & 20 Anwendung findet. Das Witwengeld besteht aus 49/100 der Pension und wird nach oben durch 5000 #6, nah unten dur 300 A begrenzt. Die Penfion ist umzurehnen: bei Beamten, die bis zum 1. April 1907 einscließlich in den Pensionsgenuß getreten sind, nah Artikel 1-Nr. X des abgeänderten Reichsbeamtengeseßes, bei Beamten, die am 1. April 1907 oder später im Dienste gestorben sind, nach Vorschrift des Geseßes vom 17. Mai 1907, be- treffend Aenderungen des Reichsbeamtengeseßes vom 31. März 1873 (vgl. auch Nr. 6 11),

IT1. Kriegsteilnehmer im Sinne des Artikels 2 Abs. 2 des abgeänderten Reichsbeamtengesezes und des § 20 des Beamtenhinter- bliebenengeseßes is 4nicht nur jeder, dem ein Kriegsjahr bei der Pensionsfestfeßzung angerechnet ist, sondern in entsprehender Anwendung der Bundesratsverordnung vom 24. April 1905 (vgl. Grlaß des Kriegs- ministeriums vom 18. Oktober 1905 Nr. 360/10 C. 2) jeder, der in einem der von deutshen Staaten vor 1871 oder von dem Deutschen Neiche geführten Kriege zu kriegerischen Zwecken die feindliche Grenze überschritten oder im eigenen bezw. verbündeten Lande an kriegerishen Operationen oder Kämpfen teilgenommen hat.

IV. Die Regelung erfolgt von Amts wegen von den in Nr. 611 genannten Dienststellen. Die Abrundung des Witwen- und Waisen- geldes nah Vorschrift des § 2 Abs. 6 und des § 3 Abs. 2 findet nur stait, wenn der Beamte am 1. April 1907 oder später gestorben ist.

V. In Höhe des Zuwachses an Witwen- und Waisengeld ist die Zahlung der etwa bewilligten Witwen- und Waisengeldunterstüßungen aus Kapitel 74 Titel 7 einzustellen. Von der Zahlungseinstellung haben die Intendanturen der Versorgungsabteilung des Kriegs- ministeriums Anzeige zu erstatten.

12) Zu § 21.

__ Eine neue Feslseßzung der Witwen- und Waisengelder für die Hinterbliebenen der vor dem 1. April 1907 im Zivildienst oder nach dem Auss{heiden aus dem Zivildienste gestorbenen pensionierten Heereébeamten nach Vorschrift des § 15 Nr. 2 findet nicht statt.

E J Zas G

. Von den Vorschriften der §§ 20 bis 22 abgesehen ist dem Geseß eine rückwirkende Kraft nicht beigelegt worden. rine Wiebe samkeit erstreckt sich sonach nur auf die Hinterbliebenen solcher Beamten, die am 1. April 1907 oder später gestorben sind, set es im Dienste, sei es nach dem Ausscheiden aus dem Dienste.

IT. Die Witwen- und Waisengelder der nah früheren Gesezen bereits versorgten Hinterbliebenen dieser Beamten sind nah Vorschrift des Beamtenhinterbliebenengeseßes anderweit festzuseßen (vgl. Nr. 6 11). Zu eien Zwecke muß die Pension der seit dem 1. April 1907 im Dienste gestorbenen Beamten nicht der Beamten, die am 1. April 1907 bereits pensiontert waren nach Vorschrift des Gesecßes vom 17. Mai 1907, betreffend Aenderung des Reichs- beamtengeseßes vom 31. März 1873, umgerehnet werden.

TIT. Die Regelung erfolgt von Amts wegen von den in Nr. 6 II genann D N eere @Gti

8 wird bea at, die Hinterbliebenen der vor dem In- frafttreten des Beamtenhinterbliebenengeseßes gestorbenen Ou unterstüßen, fofern ein Bedürfnis vorliegt. Für die Bewilligung der Unterstüßungen find zuständig: bezüglih der Hinterbliebenen der oberen Heeresbeamten die Versorgungsabteilung des Kriegsministeriums, bezüglih der HinterbliWened de Unterbeamten die Generalkommandos. Weitere Beskimmung folgt.

Berlin, den 3. Juli 1907. Der Kriegsminister. von Einem.

Ministerium für Landwirtshaft, Domänen und Forsten.

Der Meliorationsbauinspektor, Baurat Heinri ch Müller zu Cassel ist mit Pension in den Nuhestand verseßt, der Regierungsbaumeister Hugo Hagelweide zu Koblenz zum Meliorationsbauinspektor ernannt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichhts- und Medizinalangelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinishen Fakultä j Friedrih Wilhelms - Universität zu Beclin Dr. Vier 6 E bron ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

A Schullehrerseminar zu Pyriß ist der Seminarlehrer Zunker uk lia 27 ere

am katholischen ullehrerseminar zu Osnabrü ; Lehrer Nagel dorlselbst als ordentlicher C E am Schullehrerseminar zu Genthin der Präparanden- e Woost daselbst als ordentliher Seminarlehrer angestellt worden. :

Königliche Akademie dec Wissenschaften.

__Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den Pro- fessor an der University of Chicago E O Breasted und den Direktor der Kaiserlichen Universitäts- und Landesbibliothek und Honorarprofessor an der Universität Straßburg, Geheimen Regierungsrat Dr. Julius Euting zu korrespondierenden Mitgliedern ihrer philosophisch-historishen Klasse, den Professor Dr. Karl Graebe in Frankfurt am Main und den ordentlihen Professor an der Universität Göttingen, Geheimen Regierungsrat Dr. Otto Wallach zu korrespondierenden Mitgliedern ihrer physikalish-mathematischen Klasse gewählt.

Königliche Akademie der Künste.

Belanntmacwbung, betreffend die Dr. Adolf Menzel-Stiftung.

Anläßlich des 70. Geburtstages des Malers Professor Dr. Adolf Menzel, Kanzlers des Ordens pour le N eine Stiftun g errihtet worden, deren Mee ist: gun en, befähigten Künst]ern deutscher Abkunft, ohne Unterschied der onfefflon, welche die Königliche akademishe Hochschule für die bildenden Künste oder die Meisterateliers der Königlichen Akademie der Künste in Berlin be- Lew eine Unterstüßung für ihre Studienzeit für ein oder mehrere ae zu E

asSlipendium soll vorwiegend Malern und zwar solchen aus den höheren Klassen und Abteilungen der Hochschule, e tf den Meisterateliers, zugute kommen, doch sollen hervorragend begabte unge nee niht durhaus ausge\chlossen sein 1 des Statuts Das Stipendium wird zunächst nur auf ein Jahr bewilligt, darf

Pension Witwen- und Waisengeld nah demjenigen Gesetze festgeseßt

jedoch auch zwei oder drei Jahre an denselben Bewerber hinter-

einander oder in Zwishenräumen bewilligt werden

jährlihen Raten pränumerando zur A und

Shaine “L indie 1 ei den Bewerbungen, welhe an den Direkt

für die bildenden Künste zu richten sind, sind Me

einzureichen :

) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf;

soll in viertel,

igt uszahlung kommen (8 4 des

os rift

2) amtliche Zeugnisse über den Besuch der Königliche ; Hochschule für die bildenden Künste oder der A ateliers und über Führung, Fleiß und Befähigung des Bewerbers s

3) Studienarbeiten und besonders Kompositionen, welche über | Befähigung des Bewerbers Aufschluß geben (Z 6 des Statuts) O

Die Stipendiaten sind verpflichtet, im Falle sie das Stipendi nit für ihr Studium auf der akademischen Hochschule für die bildende Künste zu Berlin oder in den Meisterateliers verwerten, über ih N Aufenthalt und ihre Tätigkeit dem Direktor der akademischen Hod \{ule für die bildenden Künste U Bericht zu erstatten M Ablauf des zweiten Quartals haben die Stipendiaten eine Studi l arbeit oder eine Kopie nah einem hervorragenden Werke der iten Kunst oder eine Komposition, über deren Würdigkeit der Vorsi R Fe AURNREE rar f die Ge akademische Ho A ür die enden Künste als deren Eigentum einzulie : Statuts) E g zuliefern 9 des

et mangelhaftem Fleiße oder s{chlechter Führung des Sti diaten kann demselben das Stipendium durch das K D M E (S n A s Futgzorium (ih

as Stipendium beträgt circa 700 4 Die Verleihu selben geshieht am 8. Dezember; die Natenzahlungen ote R am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober gegen Quittungen welche vorher dem Unterzeichneten zur Bescheinigung vorzulegen sind,

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vorstehendem geforderten Attesten und Arbeiten bis zum 15. Oktober d. J. an den unterzeihneten Vorsißenden des Kuratoriums einzureichen. ;

Charlottenburg, den 11. Juli 1907.

Der Vorsitzende des Kuratoriums der Dr. Adolf Menzel-Stiftung Direktor d gd iglid) llten | rektor der Königlichen akademishen Ho(schule für die bildenden Künste. Hos

Angekommen:

Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister Handel und Gewerbe Delbrück von einer Dienstreise, h

Nicßlamlliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 12. Juli.

__ Der Königlih dänishe Gesandte von Hegermann- Lindencrone ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Ge- schäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

__ Der Regierungsrat von Gehren in Stettin ist der König- lichen Regierung in Schleswig und der Regierungsassessor Kurt von Jerin aus Oschersleben der Königlichen Regierung in Magdeburg zur weiteren dienstlihen Verwendung über- wiesen, der Regierungsassessor Dr. jur. Backhausen in Stallupönen dem Landrat des Kreises Nagnit, der Regierungs- assessor Dr. Czéh in Ragnit dem Landrat des Kreises Schlochau und der Regierungsassessor Dr. jur. Freiherr von Reibnig dem Landrat des Landkreises Linden zur Hilfeleistung in den Ee Geschäften zugeteilt worden. i Der Negierlngsreferendar Grospietsch aus Breslau hat die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungs- dienst bestanden. l

Laut A Des „W, D O U S M Flut „Vorwärts“ gestern von Tschinkiang (am Yangtse) ab- A Es i S. M. S. „Jaguar“ geht morgen von Tientsin nah Tschinwangtau in See. i 5 u

Das Jahrbuch der Königlih Preußischen Geo- logischen Landesanstalt und B C für das Jahr 1903 ist erschienen und kann zum Preise von 15 s sowohl durch die Vertriebsstelle der Königlih Preußischen Geologishen Landesanstalt zu Berlin N. 4, Jnvalidenstraße 44, als auh dur jede Buchhandlung bezogen werden.

Oesterreich-Ungarn.

Die Auen über die Frage der Parlaments- sprache sind gestern durch Verhandlungen des Minister- präsidenten mit den Tschehen, nah einer Meldung des „W. T. B.“, mindestens für die Dauer der gegenwärtigen Tagung beigelegt, sodaß eine Störung der Arbeitsfähigkeit Jeßt nicht zu besorgen ist. Die Feuer sind mit der Ar! O L gun zufrieden. Die Session foll bis zum 23. Juli

Jm österreihishen Abgeordnetenhause stand gestern die Fortseßung der ersten Lesung des Budgetprovi- oriums auf der Tagesordnung.

Wie das „W. T. B.“ berichtet, trat der Abg. Ofner für eine Reform des Strafgeseßes ein und regte die vorläufige Schaffung einer Novelle zum Strafgeseße an. Er stellte ferner einen Antrag auf Schaffung eines Ministeriums für Sozialpolitik. Der Abg. Beer erklärte, nachdem er für weitestgehende Durchführung der soztal- reformatorishen Forderungen der sozialdemokratishen Partei eingetreten war, die Sozialdemokraten könnten der Regierung das Budgetprovisorium nicht bewilligen, weil sie zu einer Regierung kein Vertrauen hätten, in der niht der Volkswille, sondern der Wille der Bourgeoisie vertreten er- scheine. Der Abg. Wolf wandte sih gegen den Versuh der Tschechen, durch Aufrollung der Frage des Protokollierens nihtdeutscher Reden

die angedrohte Obstruktion, wie dies regelmäßig der Fall ge- wesen sei, durch nationale Zugeständnisse auf Kosten der Deutschen abkaufen zu lassen, er betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Steuerreform, die Aufhebung des § 14 sowie die Ein- [Eva der zweijährigen Diensipfliht und konstatierte, daß e Negterung, troßdem die gesamte deutshe Wählerschaft Oesterreihs entschieden die Lostrennung von Ungarn verlange, über den Ausgleich bis 1917 mit der ungarishen Regierung Per VauDe, Wolf erklärte ferner, daß die Deutschradikclen die Arbeits- dei ie De mie allen entli erh und ih gi jede

g derselben, namen urch if on auf Kosten der Deutschen wehren würden. ions Ae ae

Die Verhandlun : : ; heute vertagt. g wurde darauf abgebrohen und au}

Perhandlung über die Dienstpragmatik der Staatsbahn- | Pertreter eine Erklärung,

| Kroatien | froatishen

Ba Handelsminister K of f uth erwiderte, es sei kein Angriff Î quf die kroatische Sprache erfolgt ; } diese Bortasf i N sei, umsomehr .als Ungarn die lebhafteste Sympathie für

| tien empsinde, / Syidfsal verbunden set.

| Sißzungsf aal.

l zum 10. Oktober vertagt.

N. direkten Steuern,

Im ungarischen Magnatenhaus verlas bei der

gestern Tornisics (Kroate) namens der-kroatishen C in der sie gegen die Vorlage errschaft der froatishen Sprache in

omit den Ausgleih verleße. Die fönnien daher an der Verhandlung

heamten

tieren, welche die prote! beseitige und Mitglieder

Vorlage nicht teilnehmen.

ihre Anwendung sei sogar dur ausgedehnt worden. Er bedaure, daß durch diese irrige as gute Einvernehmen mit Kroatien vorübergehend ge-

den Va mit dem es dur vtelhundertjähriges gemeinsames

Die Kroaten verließen darauf den

Die Vorlage wurde angenommen. _— Das ungarische Abgeordnetenhaus hat sich bis

Frankreich. der gestrigen Sißzung genehmigte der Senat, den Geseßentwurf, betreffend die vier den die Deputiertenkammer angenommen hatte, verwarf aber den von dieser angenommenen Zusagzartikel, welcher die Entlastung gewisser Steuerpflichtiger bezweckte.

_— Die Deputiertenkammer seßte gestern die Be- ratung über den Geseßentwurf, betreffend die direkten

Steuern, fort. : ; Im Laufe der Debatte kritisierte der Admiral Bienaims

(Nationalist) lebhaft den Zustand der Marine, deren Schiffe unter- gehen oder in die Luft fliegen, und machte der Regierung den Vor- wurf, die Wahrheit zu verheimlichen. Bienaimó warf dem Minister yor, sein Amt verraten zu haben. Der Redner wurde darauf zur Ordnung gerufen. In seiner Erwiderung wies der Marineminister Thomson darauf hin, daß diese Unfälle nicht von heute datierten, und machte Bienaimé den Vorwurf, selbst dur Ungeschiklichkeit den Schiff- bru eines Schiffes verschuldet zu haben, bei welcher Gelegenheit viele Menschen ertrunken seien. Bienaimé erhob Widerspruh da- egen, rechtfertigte darauf sein Verhalten bei der Expedition nah Madagaskar und verlangte, daß der Marine mehr Sorgfalt zu-

gewendet werde. | i Die allgemeine Diskussion wurde darauf geschlossen und

Artikel 4 des Gesehentwurfs über die direkten Steuern an-. genommen. : \ i

Jn der Nachmittagssizung nahm die Kammer den Ent- wurf mit 465 gegen 50 Stimmen an in der Fassung, wie er von dem Senat angenommen war, das heißt ohne den Zusaß-

artikel.

Die Erzbishöfe und Bischöfe der Kirchen- provinzen Paris, Cambraîi, Tours und Rouen haben gestern unter dem Vorsiß des Kardinalerzbischofs von Paris R ichar d eine Versammlung abgehalten, in der, „W. T. B.“ zufolge, unter anderem über die Frage beraten wurde, wie die Ver- breitung gewisser moderner Jdeen verhindert werden könne. R befaßten sih die Bischöfe mit der Anregung einzelner farrer der fkatholishen Partei, daß infolge der Aufhebung des Konkordates nunmehr die kirhlihe Trauung der staat- lihen Trauung vorangehen soll. Die meisten Bischöfe sprachen sih gegen diese Anregung aus.

Ftalien.

Im Senat teilte der Präsident Can onico gestern, laut Meldung des „W. T. B.“, mit, daß der Senat sih heute als Staatsgerihtshof konstituieren werde, um die Verhand- lungen gegen den früheren Minister Nasi einzuleiten. Sodann vertagte sih der Senat auf unbestimmte Zeit.

Türkei.

Der französishe Geschäftsträger in Konjtantinopel hat gestern, „W. T. B.“ zufolge, die Zustimmung seiner Regie- rung zu der Erhebung des Zollzuschlags von drei Prozent offiziell bekannt gegeben.

Serbien.

Seit der lehten Beschwerde der Großmächte bei den Balkanstaaten wegen der Bandenbildung bietet die Regie- rung, der „Kölnischen Zeitung“ zufolge, alles auf, um den Uebertritt serbisher Banden nah Mazedonien unmöglich zu machen. Sie stellt die bekannten Bandenführer und Komitee- mitglieder unter shärfste Aufsicht, sodaß in Belgrad die neuer- lihe Androhung des englishen Staatssekretärs des Aeußern, die Balkanstaaten würden, falls sie die Bandenbildungen be- günstigten, das Wohlwollen der Großmächte verscherzen, nicht unangenehm berührt, sondern gern vermerkt wird.

Amerika.

Nach amtlicher Bekanntgabe hat eine teilweise Erneu e- rung des argentinischen Kabinetts stattgefunden. Aguine ist zum Krieasminister, Bibiloni, wie bereits gestern ge- meldet, zum Justizminister und Marchwiß zum Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.

Asien.

n Nach ciner Meldung des „Neutershen Bureaus“ aus Peking sind gestern Erlasse veröffentliht worden, dur die eine Anzahl eformen auf dem Gebiete der Pro- vinzialverwaltung und der Gerichtsbarkeit bewirkt werden. Es handelt sich um die Errichtung eines öffent- lihen Sicherheitsdienstes, um die Einseßung höherer Jndustriebehörden und um die Sol uns moderner Gerichts- höfe, Diese Reformen sollen vorerst in den mandschurischen Provinzen sowie -Tschili und Kiangju zur Einführung ge- langen. Die Beamten und die Bevölkerung sind aufgefordert worden, sich auf die Einführung einer konstitutionellen Negierung vorzubereiten.

Ueber das gegenwärtige Verhältnis zwishen Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika haben sich Vicomte Aoki und Admiral Yamamoto, die beide augenblicklich in New d weilen, nah Meldungen des „V. T. B.“ folgendermaßen geäußert:

Vicomte Ao ki erklärte, es bestände keine Differenz oder irgend ein Uebelwollen zwischen den Regierungen von Japan und den Ver- Buen Staaten. Alle Gerüchte von einer eventuellen Störung der Beziehungen der beiden Länder seien ein bloßes Phantom.

Admiral Yamamoto führte in einer Rede, die er bei cinem ihm zu Ehren von der japanischen Gesellschaft in New York gegebenen Festmahl hielt, aus, daß die Japaner die Sympathie zu Thäten wüßten, die ihnen von den Amerikanern während des leßten Krieges erwiesen worden sei. Die herzlichen Beziehungen zwishen beiden Mächten seien so festbegründeter Natur, daß er zuversihtlich sagen könne, fie könnten niemals dur gina unbedeutende Zwischenfälle enbrt werden. Der Redner {loß mit der Aufforderung an die

übhrenden Männer, ih nicht durch ihre Gefühle von dem rechten

N M T, Br zufolge,

zean auf d Flotte von

Jn einer E Besprehun

nische Wn fönnen nicht umhin, chtigten Ansammlung

nit geneigt, dieser wollen des Präsidenten lihen Charakters der

der Reise der amerika- agt das Organ des Marquis Jto:

bezüglih der Bedeutung der beab- amerikanisher Kriegs\hife im Stillen hegen, besonders mit Rücksicht pomphafte Ankündigung, die Aufsehen erregenden Beweis

n Flotte

einige Besorgnis zu ie Roosevelt zugeshriebene

solle der Welt einen

Amerikas Fähigkeit zur Defensive liefern. Indessen sind wir

Sache ernste Bedeutung beizumessen, und wir Aufrichtigkeit bet seiner Erklärung des fried- beabsichtigten Flottenmanöver nit bezweifeln.

Allein

und mit

der

der

Bel

in be lierte

habe.

lastu rung

nicht

und viele

liche versi

die bis

anfsp

Unf

daß

Pfade abbringen zu lassen.

ein.

verwaltungen , 96 kleinere Städte, sowie an 129 Landgemeinden.

mittelbar nach dieser Erhebung das Reichsamt des Innern über dieselbe Frage eine Enquete, die \ich auf das ganze Deutsche beiden Erhebungen anlangt, Versicherungsanstalt Berlin, Dr. Richard Freund,

Wohltätigkeit“ Plenarverhandlungen des Vereins übec am 26. September 1895 in Leipzig stattfanden, „Schriften“ niederaelegt. Die Schlußfolgerung des Referenten, cine Entlastung der Armenausgaben durch die Arbeiterversicherungs-

Anforderungen an die lastung dieses Verwaltungszweiges eingetreten sei. Die Ergebnisse der Reichsenquete des Deutschen daß sie im wesentlihen das Ergebnis der Armenpflege und Woßhltätigkeit bestätigen.

derselben zugute kommt";

größte Teil der befragten VBersicherungögeseggebung e

wärtigen Stand derselben beleuchtet. Conradschen (Januar-

feinem Nach einem geshichtlihen Ueberblick untersucht er zunächst die Ursachen der Vermehrung der Armenlasten überhaupt und weist solche nah dur Unterlagen über die Erhöhung der Lebensmittelpreise, nahme der unehelihen Geburten, die Veränderung der Armenge|eß- gebungen, insbesondere hinsichtlih der Geisteskranken usw., den Zuzug von Arbeitsuchenden in die Großstädte und über mancherlei andere neuzeitlihe Zustände.

Grünspeht, daß wohl alle Armenvyerwaltungen den der Krankenversiherungsgeseße zugeben.

hinsihtliÞ der

Entlastungen haben viele Armenverwaltungen fich Zuschüsse zur Krankenpflege oder billigere Säße verpflegung armer Kranken ist als wohlerkanntes Vorbeugungsmittel gegen spätere größere JIn-

versicherung als neuer Faktor in die Armenp es erscheint mit Nech ' rente viele Pfleglinge „über Wasser hält“, Armenunterstüßung anheim gefallen wären.

fürsorge mit pflege 4219 461

Statistik und Volkswirtschaft. Armenpflege und Arbeiterversiherung.

Die Frage, inwieweit die Arbeiterversiherung einen entlastenden Einfluß auf dite theoretisch erörtert, E3 liegt ja im besseren ihrer Angehörigen durch die Arbeiterversiherungsgeseße die JInanspruh- nahme der öffentlihen Armenpflege sich herabmindern werde, sehr nahe.

öffentliche Armenpflege ausüben werde, ist nicht nur sondern auch mehrfach praktisch untersucht worden. allgemeinen die Annahme, daß bei einer zweifellos materiellen Sicherstellung der Arbeiter und auch zum Teil

einigermaßen sihtbare Grenzlinien dieser gegenseitigen Beein-

flufsung traten ohne weiteres niht zu Tage, diese hoffte man vielmehr erst dur durchgreifende planmäßige Erhebungen zu gewinnen. Solche Erhebungen erschienen au pessimistischen rungsgesehe, krafttreten die Armenlast niht ab-, sondern zugenommen habe, auf ihre Richtigkeit prüfen zu können.

Den Anfang mit einer rung und Armenpflege untersuhenden Erhebung machte es Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit. ebung

ch {hon teshalb sehr erwünscht, um die Anschauungen über die Wirkungen der Arbeiterversiche- die ihre Begründung darin su{hten, daß seit deren In-

die Wechselwirkung von Arbeiterversiche- 1894 der Diese Er- Kommission geleitet eines ausführlichen, an 378 Armen- 71 mittlere und Fast un- veranstaltete

eingeseßten die Absendung Fragebogens 82 größere,

einer

auf versehenen zwar an

wurde von be\chränkte sh Erläuterungen und

im - Jahre 1895,

Reich erstreckte. Was die Ergebnisse dieser so hat über erstere der Vorsitzende der in dem 21. Heft „Schriften des Deutshen Vereins für Armenpflege und (1895) ausführlih berihtet. Ferner find die diejen Gegenstand, die in Heft 23 der daß

tatsächlih herbeigeführt worden fei, wurde von der Mehrzahl

geseßze der Vivibelenden geteilt, wenn auch andererseits hervorgehoben wurde, daß durch die geseßlichen Arbeiterfürsorgemaßnahmen die Lebenshaltung

Arbeiter im allgemeinen erhöht und eine Vermehrung der Armenpflege und dadurch eine höhere Be-

O im zweiten Vierteljahrsheft 1897 zur Statistik eis veröffentliht worden. Aus ihnen geht hervor, Umfrage des Vereins für

Es heißt dort u. a.:

de Erhebungen haben dargetan, daß ein wohltätiger Einfluß der

sozialen Versicherung in mehrfaher Weise bereits zu ge tritt und daß dieser Einfluß,

wenn auch nicht zifernmäßig feststellbar, fo doch merkbarem Maße der Armenpflege im Sinne einer Entlastung und am S@&lusse der dann folgenden detail- n Darstellung heißt es zusammenfassend: „Der weitaus Armenverwaltungen konstatiert, daß die auf die Armenpflege entlastend eingewirkt

Allerdings sei Zahl der unterstüßten Personen sowie der

Aufwand für dieselben keineswegs geringer geworden, jedo würde diese Erhöhung noch viel beträchtliher gewesen sein, sozialen Versicherungsgeseße nicht eingeführt worden wären, größte Teil der dur dieselben unterstühten Personen andernfalls der Armenpflege bedurft hätte."

wenn die da der

Nachdem nun seit diesen Feststellungen 12 Jahre verflossen sind,

ist es von Interesse, einer Arbeit zu Een, die auf Grund der inzwischen ershienenen Veröffentlihungen Ü

er diese Frage den gegen-

L 1 M Den „Fahrbüchern für Nattonalökonomie und Statistik“ und Märzheft 1907) unter dem Titel „Die Ent- ng der öffentlihen Armenpflege durch die Arbeiterversiche- * enthalten. Der Verfasser, David Grünspeht, führt in Quellenverzeihnis nicht weniger als 50 Schriften auf.

Diese Ar

die Zu- Unterbringung von Krüppeln,

Der Verfasser hält auh

zurück mit den von einigen Armenverwaltungen erhobenen

Vorwürfen gegen die Arbeiterversiherung. Diese belastenden Ein- roirkungen der | versicherte Arbeiter und deren Angehörige (alfo der Armen) sich ein erhöhtes Verlangen nah

rbeiterversiherung sollen darin bestehen, daß für nicht 2 die Hauptkategorie rztliher Hilfeleistung nah gründlich dur gee Krankenpflege kundgebe, sodaß an n Orten die Armenkrankenpflege eine völlige und kostspielige

Umwandlung erfahren habe. Ferner mache sih bei den bereits Unter- stüßten größere eger es gef

Zu den einzelnen Ver erun gogeeyen übergehend, konstatiert

ünstigen Einfluß auf die Armenpflegekosten Für Einzelstaaten und einige Großstädte ist die wesent- Abnahme der Armenkranken seit Einführung der Kranken- cherung zahlenmäßt festgestelt. Dasselbe is durchwe Armenbeerdigungen der Fall. Beträgt do umme der von den Krankenkassen im Zeitraum von 1885 1903 gezahlten Sterbegelder über 77 000 000 M Durch diese bewogen gefunden, für die Anstalts- zu gewähren. Die Rekonvaleszentenpflege

ruchnahme erst auf Grund des Vorgehens der taatlihen Kranken- ege cingeführt worden. Schwerer nahweisbar sind die günstigen Einwirkungen der allvers (9eraas auf die Entlastung der Armenpflege, allein

t dem, Verfasser als?unzweifelhaft, daß die Unfall- die doch s{chließlich der Es ist auch bezeichnend, B, im Jahre 1903 für Kranken-

die Berufsgenossenschaften z. Hellanstalts-

Angehörigenrente 8 809 081 A und für 1 aufwendeten. Einen großen Anteil an der Entlastung der Armenpflege durch die

Sozialgeseßgebung weist der Verfasser der Invaliden- und Alter s- versicherung zu. besonders in den Kleinstädten und auf dem Lande geltend; denn in den Großstädten gehört es 70. Lebensjahr vollendet. SApB tritt die Invalidenversicherung, die,

abgesehen von der et an Heilbehandlungskosten 12 735 080 « und für die Behandlung

Tuberkulöser 8 474 281 „4 aufwendete, mit ihren agen Folgen UNIEEUA für die Entlastung namentli der städtishen Arm Ain

Die Einwirkung der Altersversicherung macht sich ¡u den Seltenheiten, daß ein Arbeiter das

entlihen Invalidenunterstüßung, im Jahre 1904

enka

Auch ist nicht die indirekte Wirkung zu untershäßen, die ein in

seinen Familienkreis zurückgekehrter Invalide auf die Abschaffung bis- heriger gesundheits\{chädliher Mißbräuche und für die gesundheitliche Erhaltung seiner Angehörigen ausübt. 4

Fn überzeugender Weise verwertet Grünspecht weiterhin die zahl- reihen amtlihen Statistiken der Arbeiterversiherung als Beweise für die Ablenkung erheblicher Kosten von der Armenpflege. Er weist mit Recht darauf hin, daß dieserEinfluß zur Verminderung des Armenaufwandes ih noch stefgern wird, wenn die kürzli von der Seeberuf8genofsenshaft übernommene FInvalidenversiherung der Seeleute und die Witwen- und Waisenversicherung der Arbeiter zur Durchführung gelangen werden.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Kampf im Baugewerbe in Berlin scheint ih, wie die „Voss. Z'g.* mitteilt, immer mehr zu Gunsten der Arbeitgeber zu entscheiden. Während am 7. d. M. 2919 Arbeitswillige vors handen waren, haben sich in den legten Tagen weitere 500 ge- meldet, die zu den alten Bedingungen arbeiten und fie unter- \hriftli4 anerkennen ‘wollen. Es stehen jeßt an Arbeitss willigen auf den Bauten Groß-Berlins in Arbeit: 832 Maurer, 932 Zimmerer und 2339 Bauarbeiter. Die Zahl der Maurer hat fich in den leßten drei Tagen um 111, die der Zimmerer um 40 und die der Bauarbeiter um 332 vermehrt. Von den 565 Mitgliedern des Verbandes der Baugeschäfte haben bisher nur 48 die erhöhten Forderungen der Arbeiter anerkannt, also nah achtwöchigem Kampfe kaum 10 v. H. Es sind dies, der obigen Quelle zufolge, nur unbedeutende Firmen, während die maßgebenden Baugeschäfte nah wie vor ents{lossen find, den Kampf energisch zu Ende zu führen. Zur Tarifbewegung der Berliner Zuschneider erfährt der „Conf.“, daß die organisierten Zuschneider wegen Nichtbewilligung ihrer Forderungen die Arbeit niedergelegt haben. Ueber sech3 Berliner Herrenkonfekiions-Großfirmen ist aus demselben Grunde die Sperre verhängt worden. Weiter wird diesen Firmen angedroht, daß von der erfolgten Sperre den Ab- nehmern Kenntnis gegeben werden soll. Wie die „Köln. Ztg." mit- teilt, haben die Arbeiter der Königssteeler Glashütten die Kündigung eingereicht, weil die Werksleitung mehreren Arbeitern, da- runter vier Vorstandsmitgliedern des Keramarbeiterverbandes, fündigte. Die Arbeiter erblickden in diesem Vorgehen einen Vorstoß gegen die

Organisation.

Kunft und Wissenschaft.

Die Königlihe Akademie der Wissenschaften hielt am 27. Juni unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels eine Gesamtsizung, in der Herr Brandl über die Entstehungs- geshichte des Beowulfepos las. Es wird in die Zeit um 700 und an den mercishen Köntgbhof verlegt. Die realen Verhältnisse jenes Hofes sind noch. durchzuspüren. Es ist nicht aus älteren Liedern zusammengeseßt, sondern stellt eine Mishung von zwei Stilen dar, einen Uebergang vom liedmäßigen Spielmannsepos zum breit ange- legten Buchepos, wobei die Aenetide als ein Borbild mit vorshwebte.

Vorgelegt wurden die Druckschriften: Friedrichs des Großen Korrespondenz mit Aerzten. Hrsg. von G. L. Mamlock. Stutts- gart 1907 und R. Delbrueck, Hellenistishe Bauken in Latium. 1. Baubeschreibungen. Straßburg 1907, jene mit Unterstüßung der Akademie, diese mit Beihilfe der Eduard Gerhard-Stiftung bearbeitet; ferner zwet Werke von W. Nernst, Theoretishe Chemie vom Standpunkte der Avogadroshen Regel und der Thermodynamik. 5. Aufl. Stuttgart 1907 und Experimental and Theoretical Applications of Thermodynamics to Chemistry. New York 1907.

Die Akademie hat das ordentlihe Mitglied der physikalisch- mathematishen Klasse Herrn Karl Klein am 23. Juni durch den

Tod verloren. Literatur.

Otto Pfleiderer, die Entwicklung des Chriften- tums. Münden, I. F. Lehmanns Verlag. Geh. 4 , geb. 5 A Der Gedanke der Entwicklung war dem Katholizismus, dem Alt- protestantismus (und auch dem Rationalismus) noch fremd. Das Urchristentum galt als die ideale Form des CHristentums und es gab nur Annäherung an dieses Ideal oder Abfall von ihm. Erst der Tübinger Theologe Ferd. Chr. Baur brachte den von Herder und Hegel in die Profangeschichte eingeführten Gedanken der Entwicklun au in der Betrahtung der Kirchengeshihte zur Geltung. Nad Baur ist das Christentum die Religion der Gottmenschheit, der Eco bebung der Menschen zum Bewußtsein ihrer geistigen Einheit mil Gott und Fretheit in Gott“ (S. 5). Und Pfleiderer stimmt ihm darin bei. Das Christentum ist ihm eine „Idee“, von Anfang an dahin gerichtet, an seiner Geschichte „die Idee der Gott- menschheit“ zur Verwirklichung zu bringen. Mit den christ- lien Dogmen hat Pfleiderer der als Schüler Baurs dem zanz linken Flügel der heutigen Theologen angehört für seine Person gebrochen. Nach seiner Meinung liegt diesen Dogmen keine ge\hichtlihe Wirklichkeit zu Grunde, wohl aber lasse \sich aus ihnen eine Reibe von „Vernunftwahrheiten* herauss{älen. Am besten charakterisiert man seinen Standpunkt mit den Worten, in denen er Kants Stellung innerhalb der christlihen Religion kennzeihnet : die geshihtlihen oder mythishen Bestandteile des christlihen Glaubens „deutet er durhweg als praktisch wertvolle Symbole idealer Wahr- beiten, idealer Wahrheiten, deren Quelle und Beglaubigung jedoch me außer uns in irgendwelcher Geschichte oder beiligem Buch zu suchen ist, sondern inwendig in uns, in den sittlihen Erfahrungen unseres frommen Gemütes selbst.“ (S. 236.) Nicht jeder wird ih mit der Pfleiderershen Auffassung des Christentums einverstanden erklären, aber jeder wird der Art seiner Darstellung Anerkennung zollen müssen. Das Buch ist in flüssiger, gewandter Sprache ge- schrieben; es vyermeidet unter Weglafsung aller Fußnoten und Zitate auh den Schein der Gelehrsamkeit und gibt sch ganz als Volksbuch im besten Sinne des Wortes. Die oft gerühmte Anmut Pfleiderers in der Lösung \{chwieriger Probleme und seine Meisterschaft in der Darstellung fremder Gedanken- reihen kommt auch in dem vorliegenden Buche voll zur Geltung. Trotzdem der Verfasser überall ehrlich seine Meinung sagt, hat seine Meinungsäußerung doch nirgends etwas Schroffes, Verletzendes; es

eht durch sein Buch vielmehr ein konzilianter Zug, und ob man dem Vnhalt nun zustimmt oder nicht die Lektüre if ein Genuß. Zu dedauern ist, daß Pfleiderer die Bedeutung Albrecht Ritschls nicht gentgend gewürdigt hat, von dem felbst der positive Berliner Theologe

. Seeberg bekennen muß, „daß außer Schletermacher kein Dogmatiker Meister“.

in so weitem Umfange gewirkt hat wie der Göttinger * Prof. Dr. C. Hilty, Neue Briefe. Leipzig, I. C. Dito u. Frauenfeld, Huber u. Comp. 3 A, ges, 4 4, in Lieb- aberband 5,50 «« Ein neues Buch von Hilty ist für GOs zahl- reihe Freunde immer ein Ereignis. Wer von den Briefen aber Auss kunft über die persönlihen Verhältnisse des Verfassers erwartet, der wird \ih getäuscht finden. Hilty behandelt in ihnen brennende Fragen der christlihen Religion. Seine Themata lauten: Recht oder itleid Glück im Unglück Für und gegen die Frauen Intensiveres Christentum Parateo. Die Form der Briefe hat er E darum gewählt, weil diese Form thm gestattet, zu seinen Lesern direkt zu reden und gelegentlich persönlih zu werden. Wohl selten ist ein Buch geschrieben worden, dem das Trachten nah literarischem Ruhm ferner liegt, wie dem des berühmten Berner Juristen: ilty hat in seinem langen, verdienstvollen Leben so viele Ehrungen er ahren, daß er nit nôtig hat, nah neuen zu suhen. Er beschäftigt ch mit dem weil es ihm Herzenssahe ist und weil er die wohl- Mgen hat, daß in gubergew Ben eiten wie auBergenG anae rbeiter eingestellt werden“.

Innerhalb der hristlihen Kirhen und Gemeinschaften bewegt er ih völlig frei und selbständig; aber so unabhängig sein Urteil auh f es wirkt im besten Sinne positiv, d. h. aufbauend, nicht niederreißend. Unter den „Laien“, die über die christliche LEER geschrieben haben,

Christentum begründete Ú der gegenwärtigen „au

dürfte Hilty der Tiefste sein. Er {öpft aus einer reihen Erfahrung und ist überall in der glücklichen Lage, von Selbsterlebtem sprehen zu