1865 / 80 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bis zum 21sten Jahre in einem von dem Ober - Pupillen- Collegio zu seinem standesmäßigen Unterhalt und Erziehung zu bestimmenden Aussaß, vom 21sten Jahre bis zum zurückgelegten 2isten Jahre in die Hälfte der jährlichen Revenüen von den Fideikommiß- Gütern, übrig bleibt, diesen agnatishen Brüdern und Schwestern des Fideicommiß- besißers zu gleichen Theilen zu, wird für diese aufgesammelt und bei erreihter Majorennität denselben ausgefolgt.«

II. Die von Garniersche Familie beschließt: Die Paragraphen 13, 14, 15 und 16 Caput III. Sectio I. des Testaments der Stifterin des Fidei- fommisses Turawa vom 15. Mai 1794 ferner die Bestimmungen im Eingange und im §. 9 des Kodizills vom 18. November 1801 und den Beschluß zu Proposition IV. des Familienschlusses vom 1. Juli 1820, welche von der Befugniß des Fideiklommißbesizers zur Anlegung von Eisenhüttenwerken und zum Verbrauche von Holz aus den Fidei- fommißgütern handeln, für aufgehoben zu erklären und an deren Stelle folgende Bestimmungen zu sehen:

»Der gesammte Forst des Fideikommisses, welcher nach Beendigung der Ablösungen zwischen 23 und 24 Tausend Mor- gen umfassen dürfte, wird in zwei ungleiche Blocks getheilt) von denen der kleinere, 2000 Morgen umfassend, als Baureferve im 120jährigen Turnus, der größere aber, den Rest umfassend, und im 80jährigen Turnus bewirthschaftet werden foll, der- gestalt, daß es dem jedeêmaligen Besizer des Fideikommisses vollständig freistchen soll, wo er innerhalb eines jeden Blocks niederschlagen und wie “er das geschlagene Holz verwerthen will, doh soll er streng gehalten sein, jährlich nicht mehr als den 120sten Theil der Fläche des kleineren und nicht mehr als den 80sten Theil des größeren Blocks bloszulegen , so wie auch die abgetriebenen Flächen fofort wieder zu kultiviren.

Durchforstungen jüngerer Hölzer, so wie Herausnehmen abge- storbener Stämme, so weit Beides nach forstwirthschaftlichen Grundsäßen geboten erscheint, is erlaubt, anderweites Heraus=- nehmen einzelner Stämme aus Flächen, welche nicht zum Nb- trieb kommen, dagegen verboten. Der zur Baureserve bestimme Block wird unter Zuziehung eines Forst-Sachverständigen von dem Fideikommißbesißer, beziehungsweise dessen Vormund und zweier Agnaten, genau festgestellt und herausgemessen und darf

“nit geändert werden. «

Der seinem Leben und Aufenthalte nah nicht bekannte Fideikommiß- Anwärter, Student Eugen von Garnier zu Kiew in Rußland, wird hierdurch öffentlih aufgefordert, seine Erklärung über den in vorstehender Art zu errichtenden Familienschluß innerhalb ses Monaten , spätestens aber in dem : auf den 30. September 1865, Vormittags 11 Uhr, in unserem Parteizimmer Nr. 18 vor dem Kreisgerichts - Rath Storch an- beraumten Termine abzugeben, widrigenfalls derselbe mit seinem Wider- spruchsrechte gegen den zu errichtenden Familienschluß wird präkludirt werden.

Oppeln in Ober-Sthlesien , den 22. Oktober 1864.

Königliches preußisches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Berktánu Zerpachtungen, Subnissionen 2c.

Am Dienstag, den 4. April dieses Jahres, von Morgens 9 Uhr ab, sollen auf dem Kasernenhofe des Garde-Pionier-Bataillons, Köpnikerstraße Nr. 13, verschiedene ausgetragene Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, als: Röcke, Hosen, Mäntel, Helme, Tornister 2c. meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden. V

Berlin, den 27. März 1865.

Das Kommando des Königlichen Garde - Pionier - Bataillons.

[920]

Die auf Holzmindener Eisenbahn lagernden alten Eisentheile und Geräthschaften sollen im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden.

Die desfallsigen Bedingungen nebst der Uebersicht über die zu verkau- fenden Gegenstände liegen in unserem Central-Büreau zur Einsicht aus und find in Abschrift von dem Büreau - Vorsteher Martini gegen Erstattung der Kopialien zu beziehen.

Offerten sind verschlossen und mit der Aufschrift »Submission auf den Ankauf von ausrangirten Eisentheilen« bis zu dem am 12. April cur, Vormittags 10 Uhr, hierselbst anstehenden Termine, in welchem diesel- ben in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden, an uns einzureichen.

Münster , den 20. März 1865.

Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.

[938] Für die Königliche Steinkohlengrube Heiniß bei Saarbrücken sollen: a) zwei fleine Dampfmaschinen und b) eine Drehbank auf dem Wege der öffentlichen Submission, wozu Termin am: »ySonnabend, den 15. April d. J., Vormittags 10 Uhr «,

auf der Amtsstube des Unterzeichneten anberaumt ist, in Verding gegeben werden. A Die Bedingungen liegen hierselbst zur Einsicht offen. Neunkirchen, am 24. März 1869. Der Königliche Schichtmeister C. Posth.

[911] Rheinische Eisenbaßÿn.

Der eiserne Ueberbau zur Brücke über die Ruhr bei Mülheim, bestehend in drei Oeffnungen à 115 Fuß, soll verdungen werden.

Bedingungen und Zeichnungen sind in unserem Centralbau - Büreau hierselbst —' unter Sachsenhausen Nr. Z cinzuseben , auch durch porto- freie Gesuche zu beziehen. Offerten werden ebendaselbst bis zum 10. April cr. entgegengenommen.

Cóôln, den 21. März 1865.

Die Direction.

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[1004] Actien - Bau - Gesellschaft Alexandra - Stiftung.

Die Ausloosung der \sechs in diesem Jahre zur Amortisation gelangen- den Actien der Actien - Bau - Gesellschaft Alexandra - Stiftung findet in der öffentlichen Sihung des unterzeichneten Kuratdriums am 11. d. M., Na ch- mittags 55 Uhr, im Bau-Büreau des Neuen Museums statt, vas hier- durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Berlin, den 1. April 1865.

Das Kuratorium der Alexandra-Stiftung.

[993] Bekanntmachung.

Bei der am 30. Januar er. zum Behufe der Amortisation stattgehab- ten Verloosung der vom hiesigen Kreise emittirten Kreis - Obligationen sind nachstehende Nummern gezogen worden : :

Mi A uber 900 ole Ne L

B S FOOEOlIE N 39 93 (0, 199. 100 O 182 100. 10 P N 234 2399 290. i 304. 309. 346. a20 40 4 02 O00. QUO: A O O Nr: 820 S9. SOD. 911. V2 O Uo. 204, 1030. T0 O T2 E 1150 1142 11 1215 1200. 15970 19041 1408. 1413. 1090. 1989. 1990 1098. 1027, 1009. 10907 114 13 S0 L530 183

Dieselben werden den Besißern mit der Afforderung gekündigt, den

darin verschriebenen Kapitalsbetrag vom 1. Oktober a. c. ab entweder

bei der Kreis-Kommunal-Kasse hierselbst oder bei den Herren Cohn U. T1ieber U Berlin, Unter den Linden Nr. 64, gegen Rü-

gabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen, nach dem 1. Oktober cer. fälligen Zins-Coupons baar in Empfang zu nehmen. Schubin, den 14. März 1865. Der Königliche Landrath. l L : Lehmann,

Kreis - Secretair.

1060.

9, 1140.

L J L000. 1607, 1609. 1129 34.

[TT4] Stargard-Posener Eisenbahn.

Die Ausgabe der neuen, vom 1. April 1865 ab laufenden Zins-Cou- pons zu den Stargard-Posener Eisenbahn-Obligationen 1. Emission wird a) in Stettin im Geschäftslokale des Bankhauses S. Abel jun.

| vom 31. Marz bis intl, 4. APLUl 07. b) in Berlin im Geschäftslokale der Di skonto-Gesellschaft Vom 6: biS intl 11 Aptil ev, durch einen diesseitigen Beamten, demnächst aber c) vom 18. April er. ab nur bei unserer Kau pt-Kasse in Breslau in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr ausschließlich ; der Sonn- und Festtage erfolgen.

Die Talons, welche zur Erhebung der neuen Zins-Coupons berechtigen, sind mit einem Verzeichnisse zu Übergeben, welches die einzelnen, zusammen präsentirten Coupons nach - der Nummerfolge und deren Stückzahl, sowie Namen, Stand und Wohnung des Präsentanten ersehen läßt.

Formulare zu solchen Verzeichnissen werden an den betreffenden Cous-

pons-Ausgabestellen unentgeltlich verabfolgt.

Schriftwechsel und Sendungen finden nicht statt. Breslau, den 10. März 1865. Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn,

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Lübeck-Büchener Eisenbahn.

P —— e In Gemäßheit des §. 20 des Statuts bringt der Ausschuß bierdur zur Ffentlichen Kunde, daß die für das Betriebsjahr 1864 zu zahlende Dividende auf 45 pCt. = 9 Thlr. pro Actie festgeseßt worden ist. Qübeck; den 30. März 1869. Der Aus\chuß der Lübe - Büchener Eisenbahn - Gesellschaft.

Die von dem Ausschusse der Lübeck-Büchener Eisenbahn-Gesellschaft für

das Betriebsjahr 1864 auf 9 Thlr. pro Actie festgestellte Dividende ist

egen Einlieferung der betreffenden Dividendenscheine bei der Hauptkasse der

Geselischaft auf dem Bahnhofe zu Lübeck an den Tagen des 18, bis

M Aptil d. 7 Vormittags von 10 bis 12 Uhr, in Empfang zu nehmen. ' Qübeck, den 30. März 1869.

Die Direction.

995 p Neu-Schottland, Berg- U. Hütten-Actien-Verein. Ausgabe neuer Dividenden-Scheine 1. Str is. (2 Wir bringen hierdurch zur Kenntniß unserer Herren Actionaire, daß die usgabe der neuen Couponsbogen zu den Actien unseres Vereins, welche bie Il. Serie der Dividenden-Schheine 869 L&Td4Nr. 1+ LO) enthalten, gegenwärtig stattfindet, und ersuchen erstere daher, ihre Talons zur Erhebung der genannten Dividendenscheine bei “unserer Haupt-Kasse in Horst bei Stecle a. d. Ruhr, und der Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin, mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnisse baldigst ein- ureichen. Die bezeichneten Stellen werden den Jnhabern der Dl dic neuen Couponsbogen sofort ausliefern resp. zusenden. Horst bei Steele, den 31. März 1869. j Neu-Schottland, Berg- U. Hütten-Actien-Verein. Die Direction.

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E T A Va T E I DNE 0 O C E M CIEA I E: 2 «

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Uu f zux Gründung? erner Militair-Kur-Anstalt zu Bad Lande in Schlesien. Unter dem Höchsten Protektorate Jhro Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Carl von Preußen sind die Unterzeichneten zusammengetreten, um für die erkrankten und inva- lidgewordenen Krieger unserer tapferen Armee und Flotte eine Militair- Fur-Anstalt zu Landeck in Schlesien unter der Bezeichnung : »Prinzessin Marie-Stiftung«

ins Leben zu rufen.

Schon der große Heldenkönig Friedrich fand Erstarkung- und Kräfti- gung seiner, durch die Strapaßen des siebenjährigen Krieges angegriffenen Gesundheit in den Heilquelien Landes. Desgleichen hat Seine Mazestät Friedrih Wilhelm I1I[. mit seinem hohen Alliirten, dem Kaiser von Ruß- land Alexander L, im Jahre 1813 die Bäder mit Erfolg ge- braucht. So stehen Landes Quellen in engster Beziehung zu den ruhmreichsten Epochen der preußischen Armee / deren erkrankte und verwundete Krieger seit den Zeiten der Befreiungskriege fort und fort in ihnen Genesung gefunden haben. Auch von den in dem lehten ruhm- vollen Kriege verwundeten Offizieren und Soldaten haben nicht wenige ihre vollständige Wiederherstellung in den* Heilquellen Landecks erhalten, wodurch deren heilsame Wirkung bei allen Krankheiten, welche das Soldatenleben be- sonders hervorruft, aufs Neue glänzend bewährt worden ist. |

Um nun für die Zukunft den Gebrauch der Landecker Bäder einer größeren Zahl preußischer Krieger zugänglich zu machen und unserer tapfe- ren Armee eine Heilstätte für alle Zeiten zu gründen, zugleich als Denkmal dankbarer Anerkennung, wenden sich die Unterzeichneten an den Patriotismus aller derer, welche die preußische Armee auf ihrem Herzen tragen mit der ergebensten Bitte, dieses Unternehmen sowohl durch Darreichung von Bei- trägen, als durch Erweckung von Theilnahme für dasselbe ins Werk sehen zu helfen. Wenngleich ein ähnliches Unternehmen für unsere Provinz schon ins Leben gerufen worden ist, welches sich mit. Recht der allgemeinsten Theil- nahme erfreut, so glauben wir doch, daß die Zahl der im lehten“ Kriege ver- wundeten und der alljährlich erkrankenden Krieger eine so große, die Form der Krankheitserscheinungen eine so mannigfache ist, daß selbst mehrere Militair- Kuranstalten an verschiedenen Heilquellen dem vorhandenen Bedürfnisse noch bei weitem nicht genügen. Aus diesem Grunde hegen wir keinen Zweifel, daß. cs der allgemeinen Öpferwilligkeit gelingen werde, auch die zur Errichtung der projek- tirten Anstalt erforderlichen nicht geringen Mittel in kürzester Zeit zu beschaffen. Landecks Kommune is bereits mit einem schönen Beispiele patriotischer ‘Opferwilligkeit vorangegangen und hat einen in der Nähe der Bäder gele- genen sehr geeigneten Bauplay im Werthe von 2800 Thlr. uns unentgelt-

“lich überlassen, und die Kommunal - Behörden haben durch einèn Beschluß

‘nicht blos den erkrankten Soldaten bis zum Feldwebel aufwärts, sondern auch den Subaltern - Offizieren die unentgeltliche Benußung der Bäder und sonstigen Kurmittel für die Zukunft gestattet.

Nach dem bis jeyt feststehenden Plane sollen in der Militair - Kur-

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Anstalt mindestens 15 Offiziere und 60 Soldaten Aufnahme finden können, die jedesmalige Kurzeit auf 4 Wochen festgeseßt sein, und die Aufnahme in dieselbe vom 1. Mai bis Mitte September erfolgen, j

Schließlich bitten wir die werthen Förderer dieses patriotischen: Unter- nehmens, welchem auch Se. Excellenz der Herr Ministes' des Junerti und Se. Excellenz der - Herr Kriegsminister ihre fördernde Unterstühung zugesagt haben, ihre Beiträge dem unterzeichneten Comité, per Adresse des Sanitäts- Rath Dr. Langner in Landeck, gütigst einsenden zu wollen.

Durch öffentliche Bekanntmachungen werden wir über die eingéhenden Beiträge von Zeit zu Zeit quittiren. Besondere Quittungen werden wir über eingehende Gelder nur auf ausdrükliches Verlangen ertheilen.

Landeck, im März 1869.

Das Comité zur Gründung einer Militair-Kur-Anstalt zu Bad Landeck in Schlesién. von Göß, Königl. Regierungs-Präsident in Breslau, Vorsißender. Pr. Langner, Königl. Sanitäts-Rath und erster: Badearzt zu: Lande, stell» vertretender Vorsitzender. Anderseck), Bürgermeister zu Landeck. wo nBiela, Rittmeister a. D. und Königl. Badeinspektor zu Lande. von Hochberg, Königl. Landrath des Kreises Habelschwerdt. J. Hoffmann, Kaufmann in Berlin. Ko fler, Pastor zu Lande. Kulmiz, Königl. Kommerzienrath zu Saarau. Dr. Lauer, Königl. Geh. Sanitätsrath, Generalarzt und Leibarzt Sr. Majestät des Könias zu Berlin. von Löbbecke auf Eisersdors. von Ludwig auf Schônau. Graf Anton Magnis, Königl. Kammerherr und Landesältester auf Ullersdorf. Martius, Königl. Prinz. Hof-Bau- Direktor. Frhr. von MüÙ nchausen auf Niedershweédeldorf. * Graf Pfeil, Königl. Landrath des Kreises. Neurode. Rother, Oberst-Lieute- nant_a. D. zu Landeck. Frhr. von Seher-Thoß, Königl. Landrath des Kreises Glaß. von Warburg; Landesältester auf Alt-Waltersdorf. Dr.

Wehse, Badearzt zu Landeck. F- D. Wehse, Stadtverordneten-Vorsteher

zu Landeck. Th. Frhr. von Zedlig-Neukirc/ Landschafts-Direktor auf Pischkomwig.

A, M f O ir! Die Berliner gemeinnüßige Bau-Gesellschaft und die mit ihr verbundene Actien-Bau-Gesellschast » Alexand a-Stiftung« haben durch den Tod des Geheimen Ober-Bau-Raths Dr. Stüler einen \{chweren Verlust erlitten. Bei der Gründung der Bau-Gesellschaft mit dem lebhaftesten -Jnteresse betbeiligt, hat er sch während der lehten 12 Jahre, wo ihn das Vertrauen der Mitglieder alljährlich cinstimmig zum Vorsigenden dcs Vorstandes berief, der Verwaltung dieses Amtes mit solcher Hingebung und Umsicht ge- widmet, daß die Gesellschaft ihm zum großen Theil ihre gedeihliche Lage verdankt. i Eben fo gebührt ihm ein Hauptverdienst für das Zustandekommen der Alexandra-Stiftung in der gegenwärtigen Gestalt. Der aufs Tiefste em- pfundene Dank nicht nur der Gesellschafts - Mitglieder , sondern auch aller Derer, welche sich der Wohlthaten unserer Gesellschaften erfreuen, folgt ihm nach, und sein Gedächtniß wird für alle Zeiten bei uns ein gesegnetes sein ! Berlin, den 28. März 1869. i j Der Vorstand der Berliner gemeinnüßzßigen Bau-Gesellschaft, zugleich als Kuratorium der Alexandra-Stiftung und der Ausschuß der Alexandra - Stiftung. von Olfers. von PACow. Dr. Gaebler. A. Hackel. von Greiffenberg. Dr. Neander. S. A. Benda. Wiesenthal. Wittich. von Thümen. Miliesky. Lèßhafft. Victor von Magnus, Baron von Linstow. Wenzel. Borchardt, F. W. Krause. J. Gärtner. Dr. Waldeck. Huland.

[878] L Vereinigte südösterreiche, lombardische und central- italienische Eisenbahn-Gesellschaft. RundmaMmuUn g. : A Die Herren Actionaire werden hiermit in Kenntniß geseßt, daß die siebente _ ordentliche General-Versammlung-der „Gesellschaft am-22sten Avril d D Nachmittags 3 Uhr, in Paris (Salle Herz/ Rue de la Victoire 48) stattfinden wird. Gegenstände der Tagesordnung sind: 1) Mittheilung des Jahcesberichtes, i 9) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für 1864, 3) Festseßung der Jahresdividende, i 4) Ersay der ausgetretenen Verwaltungsräthe. Dann eventuell: A 5) Beschlußfassung über eine Vermehrung des Gesellschaftsfonds 6) Genehmigung der behufs Trennung der beiden Neße zu ergreifenden Maßregeln. ih s A i Der General-Versammlung können nur-diejenigen Actionaire beiwohnen, welche mindestens 40 Actien besigen und dieselben spätestens 14 Tage vor dem Zusammentritte der General-Versammlung bei einer der nachfolgenden Kassen hinterlegt haben : 20 f Paris bet den Herren Gebrüdern von Rothschild, » London bei den Herren N. M. Rothschild U. Söhne, » Wien bei der K. K. priv. österr. Kreditanstalt für Handel und Ge-

werbe, » Mailand bei Herrn C. F. Brot, i » Bologna bei den Herren Rafaelli Rizzoli u. Comp:/ » Genf bei den Herren LCombard-Odier u. Comp. i Gegen die E A e. a R ausgefolgt, welche den Qutritt zur General-Versammlung gewahren. j ] Dié de Theilnahme an der General-Versammlung beretigten Actio» naire können sich durch einen anderen ; \chriftlich bevollmächtigten Actionaix/