1865 / 82 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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50 Prozent der Arbeiter-Beiträge entrichten, anzuzeigen, welche besondere Gründe diese Abweihungen von dem in jenem Erlasse als Regel vorgeschriebenen Grundsaye motiviren , resp. die Heranziehung der Arbeitgeber mit der vorstehend bezeihne- ten vollen Beitragsquote bis dahin gehindert haben ? u sofern in Jhrem Bezirke solche Fabriken in Betrieb stehen, für deren Arbeiter Unterstühungskassen nach den maßgebenden ge- seylihen Vorschristen noch nicht eingerichtet und in Wirksam- feit- gêtreten find, -dièse Fabriken ‘näher zu bezeichnen und die Gründe anzugeben, aus welchen die Einrichtung unterblieben ist. In beiden Fällen : zu a. und b, vorstehend, ist auch nach Um- ständen, mit dex stärkeren Heranziehung der Arbeitgeber oder der Begründung neuer “Kassen sogleich vorzugehen und wie es. ge- heben, anzuzeigen. a Sa Die Königliche Regierung hat die Einziehung der zur Ausfül- | lung der vorgeschriebenen Rubriken nöthigen Nachrichten dergestalt zu | beschleunigen, daß {hon die Nachweisung für das Jahr 1564 nach | denx beiliegenden Schema aufgestellt, spätestens bis zum 15CJuill d, T8) eingereiht werden kann. Daß dieser Termin innegehalten werde, | muß ih dringend wünschen. , ä Vom nächsten Jahre an is die nach demselben Schema aufge- | stellte Nahweisung- a lljährlich bis zum 1. April für das vor- angegangene Jahr einzureichen. Berlin, den 31. März 1865.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Jhenplitv.

An sämmiliche Königliche Regierungen (exkl. der Regierung zu Sigmaringen.)

Finauz- Ministeriuur.

Bertamntima.chu nig: M

In Folge der Beschwerden über den Auffkauf der Lotterie-Loose durh Händler is von uns, um dem Publikum die Wiedererlangung gespielter Loofe zur folgenden Klassen-Lotterie zu erleichtern, die An-

ordnung getroffen, daß für Spieler, welche bei Erneuerung von

Loosen zur vierten Klasse dem Einnehmer oder Unter - Einnehmer

die Absicht des Spiels derselben Ursprungs - Loose in der folgenden | Klassen-Lotterie aussprechen, diese Loose vom Einnehmer, sofern sie | seiner Kollekte verbleiben und nicht die Zahl von drei ganzen Loosen | überschreiten, bis zum zehnten Tage nach beendigter Ziehung vierter | Klasse aufzubewahren und erst dann, wenn sie bis dahin nicht unter Jablung des Einsaßes und Vorlegung der entsprehenden Loose vierter Klasse der vorhergegangenen Lotterie abgefordert worden, ander-

weit zu verkaufen sind. | Berlin, den 3. April 1865.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Preußische Bank.

Monats-Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank - Ordnung vom 5. Oktober 1846. ACT1VAa. 1) Geprägtes Geld und Barren... 2) Kassen-Anweisungen und Privat-Banknoten 2,3730000 » 3) Wechsel-Bestände „........, eblL, dde «Ju e 09/3907,000 » 4) Lombard-Bestände abo daviis: IgiATAa¡00). p 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und E its La dia A eiidds ibi þ Va \ {1 v a 6) Banknoten im Umlauf 7) DépostleneKapitaliecn .....=, a6 a2 2R1040000: 8) Guthaben der Staats-Kassen, Institute und Yripat-Personen, mit Einschluß des Giro- Verkehrs... è Berlin, den 31.

Königlih Preußishes Haupt-Bank-Direktorium. Dechend, Schmidt, Kühnemann. Boese. Herrmann. von Koenen,

4,427,000 »

Berlín, 4. April. Se, Majestät der König haben Allergnä- digst geruht: Dem General-Tntendanten der Königlichen Schauspiele, Kammerherrn von Hülsen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Commandeur- Kreuzes des Leopold-Ordens zu ertheilen.

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vertrage zwishen Preußen und Oldenburg vom 16. Fe- ‘bruar 1864 die “Seitens der Kommission für Eisenbahn - Angelegenheiten bezüglich ‘der Gesey-Entwürfe gestellt worden, welche den Bau von Eisehbah- |

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Tages-Ordnung.

Dreizehnte Sihung des Herrenhaufes am Donnerstag, den 6. April, Vormittags 11 Uhr.

Bericht der vereinigten Kommissionen für Handel und Ge- werbe und für Finanzen , den nebst Schluß - Protokoll vorge- legten Staatsvertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen

20. Juli 1853 begrlindeten Verhältnisse vom 16. Februar 1864. Bericht der Kommission für Eisenbahn - Angelegenheiten über den Geseß-Entwurf, betreffend den Bau von Eisenbahnen :

a) von Danzig nah Neufahrwasser ,

b) von Heppens nach Oldenburg, und die Anschaffung der zur Bestreitung der Kosten des Grund- erwerbs für die Berlin - Küstriner Eisenbahn erforderlichen

Geldmittel,

die Gewährung einer Zinsgarantie von 4 pCt. für das An- lage - Kapital einer Eisenbahn von Trier durch die Eifel nach Call,

Bericht der X11. Kommission, den Geseh-Entwurf, die Einrich-

tung von Gebäuden in der Nähe von Waldungen in dem

Bezirke des Appellations-Gerichtshofes zu Cöln betreffend.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Gouverneur von Magdeburg, Herwarth von Bittenfeld, von Magdeburg.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 4. April, Se. Majestät König nahmen im Laufe des gestrigen Nachmittags den Vortrag des Minister - Präsidenten von Bismark - Schönhausen und des Staats - Ministers De, von Mühler entgegen. Um 5 Uhr fand bei den Königlichen Majestäten ein Diner statt, an welchem JThre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin - Mutter von Melenburg - Streliy, so wie Se. Königliche Hoheit der Kronprinz Theil nahmen, und zu dem ferner der Ober-Schloßhaupt- mann Graf Keller, der General-Direktor von Olfers, General-Lieu- tenant von Alvensleben [., Ober-Präsident von Duesberg, Unterstaats- Secretair von Thile, Negierungs - Präsident Graf Krassow, Shloß- hauptmann von Wißleben, Schloßhauptmann von Dachroeden und Hof - Stallmeister von Rauch eingeladen waren. Am Abende beehrten Se. Majestät die bei dem Oberst - Kämmerer Grafen von Redern stattfindende musikalische Soirée mit Allerhöchstseinem Be- suche. Heute nahmen Se, Majestät der König den Vortrag des Ge- neral - Adjutanten, General - Lieutenants Freiherrn von Manteuffel, und im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von

Waldersee, und des Kommandanten, General - Lieutenants von Al- vensleben I., die Meldung des Gouverneurs von Magdeburg, Ge- neral-Lieutenants Herwarth von Bittenfeld, des General-Majors von Bentheim, des Oberst-Lieutenants Grafen von Roedern, des Oberst- Lieutenants a. D. Melhorn, des Hauptmanns von Bentivegni und des Premier - Lieutenants vou Trotha entgegen. Der Lieute- nant von Naso vom 2. Pommerschen Ulanen - Regiment Nr. 9 hatte die Ehre, die Orden seines verstorbenen Vaters, des Oberst- Lieutenants a. D. von Naso, zu Übergebeit.

Außerdem empfingen Se. Majestät den Ober - Hofprediger Dr, Snethlage.

Gestern Abend erschien J hre Majestät die Königin auf der musikalischen Soirée des Oberst-Kämmerers Grafen Redern.

Im Laufe des gestrigen Vormittags nahm Se. König- lihe Hoheit der Kronprinz die Meldungen des Oberst- Lieutenants Heinichen, beauftragt mit der Führung des Brandenbur- gischen Dragoner-Regiments Nr. 2, des Oberst-Lieutenants vom 2ten Pommerschen Ulanen - Regiment Nr. 9, Grafen von Roedern, und des Oberst z. D. Köhn von Jasky entgegen. Höchstderselbe erschien

Abends in der musikalischen Soirée bei dem Oberstkämmerer Grafen | von Redern.

Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin empfing um 12 Uhr den Besuch Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin (Mutter) von Meklenburg-Strelig.

Die vereinigten Kommissionen des Herrenhauses für | e 4 L I O i f 1 J | 9 ÿ Angesichts der bevorstehenden Jubelféier für die Gründung eîner

Handel und Gewerbe und für Finanzen haben zu dem Staats-

Zustimmung beantragt. Gleiche Anträge sind

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| Grunderwerbes | Gelder,

| nen 1) von Danzig nah Neufahrwasser, 2) von Heppens nach Olden-

burg, und die Beschaffung der zur Bestreitung der Kosten des für die Berlin - Küstriner Eisenbahn erforderlichen

sowie die Gewährung einer Zinsgaärantie von 4 pCt. für

das Anlage-Kapital einér Eisenbahn von Trier durch die Eifel nah

Call betréffen. Jn der heutigen (33.) Sizung des Abgeordnetenhauses

weiterer Entwielung der durch den Kriegshafen-Vertrag vom Wurde zunächst das Gesey über die Regulirung der Schlesischen

_Zehnt-Verfassung nah den Anträgen der Kommission ange-

| nommen; dann ging das Haus zur Berathung der Berichte der Ge- meinde-Kommission über Petitionen über. Die Petition L Oi | rathes zu Seibérsbach; Kreis Kreuznach, wegen der Mitwirküng der Gemeinderäthe bei der Jagöverpahtung wird einstimmig dér Staats-

| Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Bei

Schluß unseres

, Blattes berieth das Haus die Petitionen der städtisck ÿ Blattes j yen Behörden zu Königsberg. Der Sigzung wohnten die Minister von Mübler,

jenigen Rittergutsbesigzer,

Bericht derselben Kommission, den Geseh - Entwurf, betreffend |9n Selhow und Graf zu Eulenburg, so wie mehrere Regierungs- | Kommissare bei. : i

Posen, 2. April. Jn Betreff der Lage der &rage, ob die-

welche von der im §. 36 Thl. 11. Tit. 12

| des Allgem. Landrechts enthaltenen Verpflichtungen gegen die Schule nicht | betroffen werden, weil auf dem Territorium ihres Gutes sich eine

solche nicht befindet, die st. g. associirten Nittergutsbesizer, auf Grund

des §. 29 a. a. O. als Hausvâter zu den laufenden Schulunterhaltungs-

beiträgen und zu den Baubeiträgen für diejenige Schule heranzuziehen

| sind, zu welcher die Konfessionsverwandten ihres Wohnortes resp. _Gutsbezirks gehören, wird der »Bromb. Patr. Ztg.« Folgendes be-

richtet: Davon ausgehend, daß Rittergutsbesißer auf einer allgemeinen gesetzlichen Vorschrift beruhe, ist in früheren Fällen; wo gegen eine Schulgemecinde auf Befreiung

- | Konflikt erhoben worden.

| geistlichen Angelegenheiten j Jauernicksche Petition im Herrenhause erklärt hatte, | gen Heranziehung der Rittergutsbesizer in der hiesigen Provinz zu der | vausväterbeiträgen für die Elementarshulen dem Rechtswege nicht | entziehen zu wollen | erster und zweiter Jnstanz erkannten jedo Ms 4 E A nicht

| na . (0 Theil Il. Tit. 14 des Állgemei L 8 Ü i | Verbindlichkeit gemeinen Landrechts über die | Schulbeiträge gerechnet werden müssen i ß fin - | Teiner der T C 79 a. O. renen S Oder M | liege. | Gesey vom 24. Mai 1861 den Rechtsweg für zulässig, indem es | annahm, daß die. Bestimmungen der §F§. 29 bis 36 Th I Sit 12 | des Allgemeinen Landrechts nicht Berpslichtungen gegen den Staat, S nur Rechte und Pflichten zwischen Privatpersonen und in | zweiter | des Staates stehenden gemeinnügigen Anstalt , | lih einer Corporation, der Schulgemeine, | dieser Art aber feine öffentlihe Abgaben seien, sondern immer nur | privatliche blieben. | es sich handelte, durch Urtel vom 4. Januar 1864 das zweite Er- Württemberg, des Gouverneurs , Generals der Kavallerie Graf | {enntniß vernichtet und die Sache zur materiellen Prüfung in die | erste Jnstanz zurückgewiesen. | rihtshofes in der Sache selbst ist bis jezt noch nit erfolgt, steht | aber bevor; da inzwischen bereits in mehreren die vorliegende Frage | betreffenden Prozessen in zweiter Jnstanz zu Gunsten der flagenden | Rittergutsbesiger erkannt und dagegen von Seiten der Schulgemein-

| den die Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt worden ist.

| nung ausgesprochen , | Ableben des bisherigen Erzbifchofs erledigten Diöcesen nur ein Kapitular- | Vikar zu bestellen gewesen sei, und daß es auf einer besondeten Könzession

die Beitragspfliht der associirten

von den erwähnten Beiträgen geklagt worden war, der Kompetenz- Nacbdem jedoch der Herr Minister der bei der Verhandlung über die bekannte die ¡Frage wwe-

blieb derselbe unverschränkt. Die Gerichte mehrfach, daß über

für zulässig zu erachten, weil zur Entrichtung allgemeiner Anlagen, wozu die

: zugelassenen Ausnahme - Fälle vor- Erst das Obertribunal erachtete unter B Ae auf das

Reihe zwischen diesen und einer unter dem Schutze der Schule, schließ-

festseßten; Verpflihtungen

Demgemäß wurde in dem Spezialfalle, um den

Eine Entscheidung des höchsten Ge-

Der #* Pol Z.« ist nachstehende Berichtigung zugegangen : Die » Posensche Zeitung« und nah ihr andere Blätter haben die Mei- daß für die inferinistishe Verwaltuñg der durch das

des Ministers dér geistlichen Angelegenheiten beruhe, wenn auch für Gnesen

| ein eigener Verweser ernannt worden sei. Beide Vorausfehuingen sind irrig,

Das Konkordat unter dieser Bezeichnung is wohl die utter Zustimmung

| König Friedrich Wilhelm Ul. erlassene, in der Gefeß - Samunlung publizirte

Bulle de salute animarum gemeint, enthält über diese Frage gar feine

| Bestimmung, überläßt deren Beantwortung vielmehr den allgemeinen Rechts- | grundsägen, welche dadur an die Hand gegeben wétdeñ, daß die Diözesen | Posen und Gnefen zwei zwar dur die Perfon eines gemeinschaftlichen Erz- | bischofes verbundene, sonst aber selbstständige und von einander unabhängige

Sprengel darstellen, deren jeder ein besonderes Kapitel und eine abgesonderte Verwaltung hat. Daher bat in allen seit Erlaß der gedachten Bulle vor-

| gekommenen Fällen einer Erledigung des erzbischöflihen Stuhles die Be- | stellung zweier Kapitular-Vikare unter landesherrlicher Billigung stattgefun- | den, und ist kein Grund abzusehen, weshalb es im gegenwärtigen Falle hätte | anders gehalten werden sollen.

Bonn, 2. April. Die Stadtverordneten-Versamialung hät

Studienstiftung ; die nur bier studirenden Bonner Bürgersöbnen zu

Gute kommen soll, der »Köln. Ztg. « zufolge, 1000’Thaler bewilligt. | Auch ist für den 15. Mai ein Festessen und eine Spende von 100 | Thalern an die Armen von ihr in Aussicht genommen.